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Auf dem Weg zum treibhausgasneutralen Umweltbundesamt

Neue Umwelterklärung: UBA will Vorreiter für klimaverträgliche Verwaltung sein Bis 2030 möchte das Umweltbundesamt (UBA) die CO2-Emissionen seiner Gebäude um 70 Prozent reduzieren, die erneuerbare Energieerzeugung verdoppeln und die Emissionen seiner Dienstwagen auf null senken. „Wir wollen Vorreiter auf dem Weg zur treibhausgasneutralen Verwaltung sein und die konkreten Möglichkeiten dafür ausloten“, begründet UBA-Präsidentin Maria Krautzberger diese Initiative. Ob Bau von Plus-Energie-Gebäuden, Reduzierung von Dienst-Kfz, mehr E-Mobilität, weniger Fleisch in der Kantine oder die Beschaffung von Produkten mit dem Blauen Engel – das UBA will zeigen, was Verwaltungen ganz praktisch für den Klimaschutz tun können. „Klimaschutz darf sich nicht darauf beschränken, die technische Infrastruktur zu ersetzen. Vielmehr müssen wir klimaverträgliches Handeln als Teil unserer Arbeit etablieren, beispielsweise bei Dienstreisen oder der Beschaffung“, so Krautzberger. Elf Bundesländer sowie die Bundesregierung bekennen sich zu einer treibhausgasneutralen Verwaltung und haben zum Teil konkrete Ziele hierzu beschlossen. Die aktuelle Umwelterklärung des ⁠ UBA ⁠ enthält klare Anforderungen und Empfehlungen für den ⁠ Klimaschutz ⁠ in Verwaltungen. So geht es u.a. um Sitzungen via Videokonferenz, die Integration mobilen Arbeitens, elektronische Vorgangsbearbeitung sowie flexibles Büroflächenmanagement. Hemmnisse für mehr Klimaschutz können im wirtschaftlichen, organisatorischen, technischen und nicht zuletzt im rechtlichen Bereich liegen. So sind beispielsweise die Zuständigkeiten für das Gebäudemanagement teilweise aus den Behörden ausgelagert – das verlängert die Entscheidungswege für Klimaschutzmaßnahmen im Gebäudebereich. Auch das derzeitige Reisekostenrecht bietet keine ausreichende Grundlage, um das Bahnfahren gegenüber umweltschädlicheren Verkehrsmitteln automatisch zu bevorzugen. Darüber hinaus ist eine Anpassung des Haushaltsrechts sinnvoll, die es Behörden erlaubt, die ⁠ CO2 ⁠-Emissionen aus dem Gebäudebetrieb oder aus Veranstaltungen durch Klimaschutzprojekte zu kompensieren. Damit das Umweltbundesamt die anspruchsvollen Ziele zur Treibhausgasneutralität tatsächlich erreicht, betreibt es ein Umweltmanagementsystem nach ⁠ EMAS ⁠, dem Umweltmanagement- und Auditsystem der EU. Dieses legt die weltweit anspruchsvollsten Anforderungen an ein Umweltmanagement sowie an die jährlich zu veröffentlichte Umwelterklärung fest. Ob diese Anforderungen eingehalten werden, wird jährlich durch einen zugelassenen unabhängigen Umweltgutachter überprüft.

Innenminister Klaus Jeziorsky legt Zwischenbericht über die Zusammenarbeit der Innenminister der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen vor

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 226/02 Magdeburg, den 17. Dezember 2002 Innenminister Klaus Jeziorsky legt Zwischenbericht über die Zusammenarbeit der Innenminister der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen vor Die sachsen-anhaltische Landesregierung hat den Zwischenbericht von Innenminister Klaus Jeziorsky über die Fortentwicklung der Zusammenarbeit der Innenminister der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zur Kenntnis genommen. Bis Mitte Februar 2003 soll nun eine mit den Freistaaten Sachsen und Thüringen abgestimmte Kabinettsvorlage zum Stand der länderübergreifenden Zusammenarbeit vorgelegt werden. Das sachsen-anhaltische Innenministerium ist beauftragt worden, in Abstimmung mit den Ressorts und den Freistaaten Sachsen und Thüringen Möglichkeiten einer länderübergreifenden Zusammenarbeit bei gemeinsamen Entwicklungsprojekten sowie der Zusammenführung von Aufgaben und Behörden mit dem Ziel einer effektiven Nutzung der Ressourcen zu prüfen. Im Rahmen der Arbeitsgruppe "Länderübergreifende Zusammenarbeit" fanden am 18. Oktober und 22. November 2002 Gespräche zur Abstimmung der weiteren Vorgehensweise statt. Die Landesregierungen der Freistaaten Sachsen und Thüringen hatten zu diesem Zeitpunkt bereits inhaltsgleiche Vorlagen zur länderübergreifenden Zusammenarbeit beschlossen. Am Rande der Innenministerkonferenz am 5./6. Dezember 2002 haben die Innenminister der drei Länder das Thema länderübergreifende Verwaltungskooperation besprochen. Es bestand übereinstimmung, dass unabhängig von den gegenwärtig laufenden Prüfaufträgen zur länderübergreifenden Zusammenarbeit in den einzelnen Arbeitsgruppen weitergehende Zielstellungen in Form von Behördenzusammenführungen zu untersuchen sind. Dazu liegen erste überlegungen der AG "Länderübergreifende Zusammenarbeit" vor. So wird vorgeschlagen, für 12 Behörden bzw. Aufgabenbereiche eine Zusammenlegung für alle drei Länder zu prüfen. Prüfvorschläge zur Verwaltungskooperation Für folgende Behörden bzw. Aufgabenbereiche wird eine Prüfung der Zusammenlegung für alle drei Länder empfohlen: Zusammenlegung von Behörden Statistisches Landesamt (SN), Statistisches Landesamt (ST) und Landesamt für Statistik (TH) Justizschule des Freistaates Sachsen, Aus- und Fortbildungszentrum der Justiz (ST) und Justizvollzugsschule (TH) Landesfeuerwehrschule (SN), Brand- und Katastrophenschutzschule (ST) und Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule (TH) Landesanstalt für Forsten (SN), Forstliche Landesanstalt (ST) und Landesanstalt für Wald- und Forstplanung (TH) Materialprüfungsanstalt für das Bauwesen (SN), Landesmaterialprüfamt (ST) und Materialforschungs- und Prüfanstalt an der Bauhaus-Universität Weimar (TH) Sächsisches Landesamt für Mess- und Eichwesen, Landeseichamt (ST) und Landesamt für Mess- und Eichwesen (TH) Sächsisches Finanzgericht, Finanzgericht (ST) und Finanzgericht (TH) Sächsisches Landesarbeitsgericht, Landesarbeitsgericht (ST) und Landesarbeitsgericht (TH) Sächsisches Landessozialgericht, Landessozialgericht (ST) und Landessozialgericht (TH) Zusammenlegung von Aufgabenbereichen Aufgabenbereich Versorgung: Landesamt für Familie und Soziales (SN), Landesamt für Versorgung und Soziales (ST) und Landesamt für Soziales und Familie (TH) Aufgabenbereich Geologie: Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Landesamt für Geologie und Bergbau (ST) und Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TH) Aufgabenbereich Bergbau: Sächsisches Oberbergamt, Landesamt für Geologie und Bergbau (ST) und Landesbergamt (TH) SN = Sachsen; ST = Sachsen-Anhalt, TH = Thüringen Des weiteren wurde der Innenminister gebeten, mit den für die Informations- und Kommunikationstechnik in Sachsen zuständigen Ministern eine gemeinsame Arbeitsgruppe zur Durchführung von Entwicklungsprojekten im Bereich von E-Government-Anwendungen zu bilden und insbesondere gemeinsame Projekte zu den Themen "Portale, elektronische Vorgangsbearbeitung, E-Learning, Formularserver" zu prüfen. Jeziorsky: "Durch die Zusammenarbeit in Mitteldeutschland, auch im Verwaltungsbereich, werden wir in der Zukunft eine höhere Qualität bei geringeren Kosten erreichen." Impressum: Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Halberstädter Straße 1-2 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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