ADAC Verbraucherschutztests zum Zweck der Verbraucherinformation und Verbraucherberatung. Veröffentlichung der ADAC Testergebnisse in ADAC Medien Forschungsprojekte in Zusammenarbeit mit Hochschulen und Technologie-Entwicklern Dienstleistungen für den Automotive- / Mobilitätsbereich Autotests, Reifentests, Tests von Fahrerassistenzsystemen und autonomen Fahren Produkttests (bspw. Anhänger, E-Scooter) Sondertests (bspw. Hochschulen) Simulation von Verkehrssituationen. Erprobung von Fahrerassistenzsystemen, Fahrwerk, Komfort, und Bremsen. Simulation von Straßenfahrten im Stadt-, Land- und Autobahn Bereich. Fahrten im Kreuzungsbereich und mit Begegnungsverkehren von weiteren Pkw, Radfahrern, Fußgängern, Bussen und LKW Simulation von Notbrems- und Ausweichsituationen Beschleunigungs- und Konstantfahrten von Pkw im Geschwindigkeitsbereich bis 200 km/h. Beschleunigungs- und Konstantfahrten von Bussen / Lkw im Geschwindigkeitsbereich bis 80 km/h. Fahrdynamische Tests bei variierender Geschwindigkeit; Fahrstabilität; Fahrertrainings Test von Sensoren und Komponenten zur Weiterentwicklung von Testaufbauten und Testmethoden
Ziel des Projektes BatCO2tiv ist die Konzeptionierung und der Aufbau einer innovativen und kollaborativen Multi-Mix-Splitlinie für die flexible Automatisierung der Herstellung der Unipower-Produktfamilie bei dem Batteriepackproduzenten Smart Battery Solutions GmbH, die nahezu alle Marktsegmente der Batterietechnik adressiert. Dazu werden Konzepte für alle Produktionsschritte erarbeitet. Designregeln für Zellverbinder und Zellhalter werden abgeleitet und münden in einem Packdesign, das mit kollaborativen Robotern verarbeitet werden kann. Mithilfe einer umfassenden Charakterisierung der Batterieverbindungen wird eine intelligente Prozessführung entwickelt, die den Ausschuss und damit die CO2-Emssionen deutlich reduziert. Des Weiteren sollen nicht-invasive, zerstörungsfreie Methoden evaluiert werden, um eine inline-Prozessüberwachung der elektrischen Leitfähigkeit der Fügestellen zu ermöglichen. Die Korrelation von Schweißparametern und der Charakteristik der Fügestellen ist ein weiteres Ziel. Die Ziele im Einzelnen: - Konzeptionierung und Aufbau einer Multi-Mix-Splitlinie bei der Smart Battery Solutions GmbH - Verdreifachung der Stückzahlen durch eine Reduktion der Produktionszeit von derzeit 1,8 Sekunden pro Schweißpunkt auf kleiner als 0,6 Sekunden pro Schweißpunkt - Einsparung von CO2-Emissionen durch eine Reduzierung des Ausschusses - CO2-Reduktion der Produkte für Last-Mile-Delivery, E-Scooter, Sharing-Systeme und E-Bikes - Qualitätsverbesserung der Produkte der Unipower-Familie durch eine detaillierte Fügestellen-Charakterisierung - Höhere Standzeit der Schweißelektroden durch eine verbesserte Prozessführung - Korrelation der Schweißparameter mit den Daten der Fügestellencharakterisierung - Evaluation von nicht-invasiver Charakterisierungsmethoden für Schweißpunkte für eine Inline-Prozessüberwachung - Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland durch Kostensenkung der Produktion und Beibehaltung der Wertschöpfungskompetenz.
Ziel des Projektes BatCO2tiv ist die Konzeptionierung und der Aufbau einer innovativen und kollaborativen Multi-Mix-Splitlinie für die flexible Automatisierung der Herstellung der Unipower-Produktfamilie bei dem Batteriepackproduzenten Smart Battery Solutions GmbH, die nahezu alle Marktsegmente der Batterietechnik adressiert. Dazu werden Konzepte für alle Produktionsschritte erarbeitet. Designregeln für Zellverbinder und Zellhalter werden abgeleitet und münden in einem Packdesign, das mit kollaborativen Robotern verarbeitet werden kann. Mithilfe einer umfassenden Charakterisierung der Batterieverbindungen wird eine intelligente Prozessführung entwickelt, die den Ausschuss und damit die CO2-Emssionen deutlich reduziert. Des Weiteren sollen nicht-invasive, zerstörungsfreie Methoden evaluiert werden, um eine inline-Prozessüberwachung der elektrischen Leitfähigkeit der Fügestellen zu ermöglichen. Die Korrelation von Schweißparametern und der Charakteristik der Fügestellen ist ein weiteres Ziel. Die Ziele im Einzelnen: - Konzeptionierung und Aufbau einer Multi-Mix-Splitlinie bei der Smart Battery Solutions GmbH - Verdreifachung der Stückzahlen durch eine Reduktion der Produktionszeit von derzeit 1,8 Sekunden pro Schweißpunkt auf kleiner als 0,6 Sekunden pro Schweißpunkt - Einsparung von CO2-Emissionen durch eine Reduzierung des Ausschusses - CO2-Reduktion der Produkte für Last-Mile-Delivery, E-Scooter, Sharing-Systeme und E-Bikes - Qualitätsverbesserung der Produkte der Unipower-Familie durch eine detaillierte Fügestellen-Charakterisierung - Höhere Standzeit der Schweißelektroden durch eine verbesserte Prozessführung - Korrelation der Schweißparameter mit den Daten der Fügestellencharakterisierung - Evaluation von nicht-invasiver Charakterisierungsmethoden für Schweißpunkte für eine Inline-Prozessüberwachung - Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland durch Kostensenkung der Produktion und Beibehaltung der Wertschöpfungskompetenz.
Ausreichende, leicht zugängliche, sichere und wettergeschützte Abstellmöglichkeiten am Wohnort und am Fahrtziel sind eine wichtige Voraussetzung, um den Radverkehr in Berlin weiter zu stärken und dafür zu werben, aufs Fahrrad umzusteigen. Der berlinweite Ausbau von Fahrradabstellanlagen wird deswegen fortgesetzt und das Angebot kontinuierlich erweitert. Rechtliche Grundlage für diesen Ausbau ist das Mobilitätsgesetz (§ 47) . Verschiedene Maßnahmen im Bereich Fahrradparken werden geplant oder befinden sich in der Umsetzung: Seit 2017 besteht ein von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt finanziertes Fahrradbügelprogramm. Dabei können die Bezirke Gelder beantragen und damit den Bau von Fahrradbügeln finanzieren. Im Ergebnis konnten seit 2017 über 15.000 neue Abstellplätze an mehr als 7.500 Fahrradbügeln eingerichtet werden; rund drei Millionen Euro wurden bis einschließlich 2019 dafür aufgewendet. Die erfolgreiche Maßnahme wird im Haushalt 2020/2021 weitergeführt. Auch Bauherren sind laut § 49 Landesbauordnung verpflichtet, für Neubauten sowie für Gebäude, an denen bauliche Veränderungen vorgenommen werden beziehungsweise die Nutzung gerändert wird, ausreichend Stellplätze für Fahrräder bereitzustellen. Neben der Senatsverwaltung und den Bezirken arbeitet auch die landeseigene GB infraVelo GmbH an dem Ausbau von Fahrradabstellanlagen. Derzeit führt sie im Auftrag der Senatsverwaltung Standort- und Potenzialanalysen für Fahrradabstellanlagen an U- und S-Bahnhöfen durch, die Grundlage für weitere erforderliche Planungsschritte sind. Für einige Standorte ist heute schon sicher, dass ein zusätzlicher Bedarf besteht. Deswegen sind dort weitere Abstellanlagen vorgesehen. Beispielhaft seien hier die Bahnhöfe Jannowitzbrücke, Schönhauser Allee, Priesterweg und Grünau genannt. Neue Abstellmöglichkeiten können weitere Bügel sein, abschließbare Boxen oder platzeffiziente Doppelstockparker. Mit dem Ziel, das Radfahrenden ihre Fahrräder berlinweit in zugangsgesicherte Fahrradabstellanlage abstellen können, bereitet die GB infraVelo GmbH die Einführung eines stadtweiten Buchungs-, Zugangs- und Abrechnungssystem vor. Um die Kombination aus Fahrrad und ÖPNV zu fördern, plant Berlin Fahrradparkhäuser beispielsweise an den Bahnhöfen Ostkreuz, Spandau und Mahlsdorf. Weitere Informationen bei der infraVelo Lastenräder brauchen mehr Platz als gewöhnliche Fahrräder. Eine entsprechende Park-Infrastruktur können die Bezirke seit November 2019 ausweisen und so die Alltagsnutzung von Lastenräder erleichtern. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat auf Initiative des Bezirks Neukölln eine entsprechende Regelung erlassen; sie ist die erste dieser Art in Deutschland und definiert die Ausgestaltung und Beschilderung der Stellplätze speziell für Lastenräder. Pressemitteilung vom 12.04.2024: Vier neue gesicherte Fahrradabstellanlagen in Berlin. ParkYourBike an mehreren Standorten Pressemitteilung vom 08.11.2019: Neue Regelpläne für das Parken von Lastenrädern und E-Tretrollern
Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß § 4 des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (IFG Bln) bitte ich um Auskunft zu folgenden Punkten im Zusammenhang mit der Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen (E-Scootern) in öffentlichen Grünanlagen, insbesondere im Bereich des Berliner Tiergartens: 1. Rechtliche Grundlage für das Verbot von E-Scootern in Berliner Grünanlagen • Welche spezifische Rechtsgrundlage (Gesetz, Verordnung, Satzung) verbietet die Nutzung von E-Scootern auf den asphaltierten Wegen des Großen Tiergartens? • Inwiefern unterscheiden sich Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge rechtlich im Hinblick auf die erlaubte Nutzung öffentlicher Grünanlagen? • Erfolgt eine Differenzierung zwischen Fahrrädern und Elektrokleinstfahrzeugen in den zugrundeliegenden Regelwerken (z.B. durch Sondernutzungssatzungen oder Verwaltungsvorschriften)? 2. Beschilderung / Verkehrszeichen im Tiergarten • Welche Verkehrszeichen und Beschilderungen sind derzeit an den Ein- und Ausgängen des Großen Tiergartens vorgesehen oder installiert, die sich auf die Nutzung durch Fahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge oder motorisierte Fahrzeuge beziehen? • Warum enthalten diese Schilder keine ausdrücklichen Hinweise auf E-Scooter, obwohl sie rechtlich nicht als Fahrräder gelten? • Wann wurde die derzeit vorhandene Beschilderung zuletzt aktualisiert? • Gibt es Planungen, die Beschilderung an den aktuellen Rechtsstand anzupassen, insbesondere unter Berücksichtigung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV, in Kraft seit 2019)? 3. Verhalten der Ordnungsbehörden (Kontrollpraxis) • Wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden in den letzten zwei Jahren wegen der Nutzung von E-Scootern in Berliner Grünanlagen eingeleitet (bitte jährlich und nach Bezirken aufgeschlüsselt)? • Wie viele dieser Verfahren betrafen den Großen Tiergarten? • Gibt es dienstliche Weisungen oder Einsatzanweisungen, die eine gezielte Kontrolle von E-Scooter-Nutzern in bestimmten Grünanlagen vorsehen? • Wie wird sichergestellt, dass Verstöße nicht selektiv geahndet werden (z. B. gegenüber deutschsprachigen Nutzern), während Tourist:innen, die sich in identischer Weise verhalten, unbehelligt bleiben? 4. Rechtliche Einschätzung zur fehlenden Beschilderung • Wie wird rechtlich sichergestellt, dass Bürger*innen, die sich an der Beschilderung (z. B. "Radfahren erlaubt, Fußgänger haben Vorrang") orientieren, erkennen können, dass E-Scooter von dieser Freigabe nicht erfasst sind? • Wie wird der Vertrauensschutz gemäß Art. 20 Abs. 3 GG (Rechtsstaatlichkeitsprinzip) gewährleistet, wenn die Beschilderung unvollständig, unklar oder veraltet ist? Ich bitte um vollständige Beantwortung dieser Fragen innerhalb der gesetzlichen Frist. Sollte die Beantwortung der Anfrage teilweise oder vollständig abgelehnt werden, bitte ich um eine nachvollziehbare Begründung gemäß § 7 IFG Bln.
Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) wird im kommenden Jahr die Infrastruktur in Berlin weiter entschlossen stabilisieren, sanieren und ausbauen. Dafür stehen im Jahr 2026 insgesamt rund 2,83 Milliarden Euro zur Verfügung, die sich aus Mitteln des Berliner Doppelhaushalts sowie des Sondervermögens des Bundes zusammensetzen. Im Jahr 2027 sind weitere 2,92 Milliarden Euro vorgesehen. Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: „Wir wissen um den Zustand der Infrastruktur und nehmen den Unmut der Bürgerinnen und Bürger ernst. Wir setzen bewusst andere Prioritäten als der Vorgängersenat und machen Berlin wieder mobil auf der Straße, auf der Brücke, auf der Schiene, auf den Gewässern. 2026 forcieren wir den Investitionshochlauf und investieren weiter in Infrastruktur und Innovation. Diese Investitionen wollen wir auch in den Folgejahren fortsetzen und Verkehrspolitik für alle Menschen in Berlin machen.“ Besonders großen Handlungsbedarf gibt es im Jahr 2026 bei den Brücken. Für Sanierungsarbeiten, Ersatzneubauten sowie Neubauten stehen ab Januar inklusive der Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes knapp 108 Millionen Euro bereit. Im Jahr darauf sind es knapp 122 Millionen Euro. Mit dem Masterplan Brücken wird die SenMVKU im neuen Jahr konkrete Vorschläge vorlegen, wie Gesetzgebung, Planung und Umsetzung substantiell beschleunigt werden können. „Wie schnell Umsetzungen möglich sind, haben die Entwicklungen bei der Brücke An der Wuhlheide sowie Westend- und Ringbahnbrücke gezeigt“, so Bonde „Mit dem Masterplan rollen wir das neue Berlin-Tempo auf das ganze Stadtgebiet aus.“ Konkret stehen im Jahr 2026 unter anderen folgende Brücken im Fokus: Ende Januar wird das nordwestliche Teilbauwerk der Elsenbrücke für den Verkehr freigegeben, an der Mühlendammbrücke wird weiter mit Hochdruck gearbeitet. Der Verkehrsknoten Marzahn wird weiter Gestalt annehmen, die Tunnel-Überbauung Schlangenbader Straße wird von Grund auf instandgesetzt, die Brücken am Breitenbachplatz werden rückgebaut. Auch auf vielen Straßen Berlins gibt es Handlungsbedarf. So werden im Jahr 2026 u.a. auf der Petersburger Straße und auf der Krausenstraße die Baumaßnahmen fortgeführt. Auch für mehr Ordnung im öffentlichen Raum wird die SenMVKU im neuen Jahr sorgen: Eine Sharingstrategie wird das Abstellen von Leihrädern, E-Scootern und Mietwagen neu regeln. Aktuelle Zahlen der Bundesregierung belegen: Berlin bedient immer mehr Fahrgäste auf der Schiene. Dazu haben ergriffene Umbau- und Sanierungsarbeiten maßgeblich beigetragen. Das gilt insbesondere für das Ostkreuz: Hier wurde durch verschiedene Maßnahmen der Umstieg erleichtert. Das Ostkreuz mit seinen S-Bahnen sowie Regional- und Fernzugangeboten liegt laut der Bundes-Erhebung gleich hinter den Hauptbahnhöfen von Hamburg, Frankfurt am Main und München. Im Jahr 2024 wurden am Ostkreuz pro Tag durchschnittlich mehr als 250.000 Reisende gezählt – im Vergleich zu 2015 waren das fast 20 Prozent mehr. Auf Platz fünf folgt der Bahnhof Friedrichstraße. Der Berliner Hauptbahnhof verzeichnet sogar ein Passagierplus von rund 31 Prozent und liegt im bundesweiten Vergleich auf Platz sechs. Auf Platz neun steht der Bahnhof Gesundbrunnen, auf Platz 13 das Südkreuz, direkt dahinter rangiert der Bahnhof Alexanderplatz. Dieser erfreuliche Trend wird sich fortsetzen: Bereits im Bereich des ÖPNV ermöglicht seit Mitte Dezember die Nutzung der wiedereröffneten Dresdner Bahn eine spürbar schnellere Anbindung an den BER. Voraussichtlich ab Ende März 2026 geht die S15, der erste fertiggestellte Teil der S21-Strecke, in Betrieb: Die neue S-Bahn-Linie verkehrt zwischen dem Nordring und dem Hauptbahnhof, womit Fahrgäste zum Beispiel von den S-Bahnhöfen Wedding und Westhafen aus zum Hauptbahnhof fahren können. Für die Stabilität des BVG-Verkehrs haben wir bereits im Dezember entscheidende Weichen gestellt: Im Rahmen einer Revision des Verkehrsvertrags investiert das Land Berlin ab 2026 mit mehr als 1,3 Milliarden Euro pro Jahr so viel wie noch nie zuvor in den Nahverkehr Berlins. Hinzu kommen rund 680 Millionen Euro aus dem Sondervermögen des Bundes. Damit gibt es für die nächsten Jahre eine stabile Basis für ein modernes und starkes Mobilitätsangebot der BVG. Bei den Straßenbahnen wird es im neuen Jahr ganz konkrete Innovationen geben: Für die künftige Straßenbahnstrecke Turmstraße II in Moabit wird im neuen Jahr das Planfeststellungsverfahren eingeleitet, die Straßenbahn-Neubauvorhaben Urban Tech Republic und Elisabeth-Aue starten in die Vorplanung. Für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste des ÖPNV wird es auch weiterhin eine barrierefreie Beförderungsalternative geben, sollten Aufzüge an U- und S-Bahnstationen defekt sein. Es ist sichergestellt, dass Betroffene wie gehabt ab dem 1. Januar zum nächstmöglichen barrierefreien Bahnhof gefahren werden. Im Bereich des Radverkehrs beginnt Anfang des neuen Jahres erstmals in Berlin ein Planfeststellungsverfahren für eine Radschnellstrecke: die RSV 3 „Königsweg – Kronprinzessinnenweg“. Die 14 Kilometer lange Strecke wird von Wannsee nach Charlottenburg-Wilmersdorf führen. Entsprechende Planfeststellungsunterlagen werden schon bald öffentlich ausgelegt. Daneben wird es u.a. folgende Maßnahmen im Bereich des Radverkehrs geben: An der Berliner Straße in Charlottenburg-Wilmersdorf entstehen neue Radstreifen, ebenso in der Hansastraße (Pankow und Lichtenberg). Die Hufelandstraße (Pankow) und das Nordufer (Mitte) werden im Jahr 2026 zu Fahrradstraßen. Die SenMVKU investiert im Jahr 2026 deutlich in den ÖPNV und in die Infrastruktur. Im Fokus steht eine pragmatische Verkehrspolitik, die sich an realistischen Zielen orientiert, die Berlin am Laufen hält – und die alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer in Berlin im Blick hat. Wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches neues Jahr!
gelten in allen öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen (erkennbar am Tulpenschild an den Eingängen). 1. Rücksicht nehmen auf andere Menschen, Pflanzen, Tiere und Ausstattung. a. Aufeinander Rücksicht nehmen, z. B. beim Ballspielen auf andere achten. b. Dem Stadtgrün mit Respekt begegnen: achtsam mit der Vegetation umgehen, Beete nicht betreten. c. Ausstattungen wie Bänke sauber und nutzbar halten, damit sie weiterhin allen zur Verfügung stehen. 2. Radfahren nur auf gekennzeichneten Wegen. a. Manche Hauptwege dürfen Fahrradfahrer*innen mitbenutzen. Fußgänger*innen haben dabei stets Vorrang. b. Auf mobilitätseingeschränkte Menschen und Kinder besonders Rücksicht nehmen. c. Motorisierte Fahrzeuge, wie z. B. E-Scooter, sind in Grünanlagen nicht erlaubt. 3. Abfall und Verunreinigungen sofort beseitigen. a. Abfall vermeiden bzw. unvermeidbaren Abfall nach Möglichkeit recyceln. b. Hundehalter*innen sind für ihre Tiere verantwortlich. Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen. Einen Anspruch auf Kotbeutel gibt es nicht. c. Zigarettenstummel sind nur schwer abbaubar, vergiften Böden sowie Grundwasser und gefährden Kleinkinder. Deshalb immer im Mülleimer entsorgen. 4. Lautstärke anpassen, Nachtruhe einhalten. a. Auch beim Thema Lautstärke ist gegenseitige Rücksichtnahme oberstes Gebot. b. Lärm, der andere unzumutbar stört, ist verboten. Dies gilt auch für laute Musik. c. Es gilt generell eine Nachtruhe von 22:00 bis 6:00 Uhr. 5. Grillen und offenes Feuer sind verboten. a. Grills und offene Feuer können Brände verursachen und die Vegetation beschädigen. b. Rauch und Gerüche belästigen Parkbesucher*innen und Anwohner*innen. c. Nur auf ausgewiesenen Grillplätzen darf gegrillt werden. 6. Hunde immer an der Leine führen. a. Aus Rücksicht auf andere. Für die Sicherheit und das Wohlbefinden aller. b. Damit Vegetation nicht beschädigt und Wildtiere nicht aufgescheucht werden. c. Auf ausgewiesenen Hundefreilaufflächen können sich Hunde austoben. 7. Wildtiere nicht füttern. a. Wildtiere sollen Wildtiere bleiben und nicht an Fütterung gewöhnt werden. b. Artfremdes Futter schadet Wildtieren – nie Brot oder Lebensmittelreste verfüttern. c. Futterreste locken Ratten und andere Schädlinge an. In Gewässern führen sie zu größerer Sauerstoffzehrung und zu Fischsterben. 8. Baden ist nur an ausgewiesenen Badestellen erlaubt. a. Uferpflanzen sind wichtig für das ökologische Gleichgewicht. Sie dienen Tieren als Rückzugsort. Durch Betreten des Uferbereichs werden Pflanzen beschädigt und Tiere gestört. b. An ausgewiesenen Badestellen wird die Wasserqualität regelmäßig überprüft, um bei gesundheitsschädigenden Belastungen der Gewässer warnen zu können. c. Aufgrund des Schiffsverkehrs und mangelnder Wasserqualität ist das Baden in der Spree grundsätzlich nicht erlaubt. Seien Sie ein Vorbild für andere! Nur wenn sich alle an diese Regeln halten und einander wie auch dem Stadtgrün mit Respekt begegnen, können die Berliner Parks für alle als Orte der Erholung und der Begegnung erhalten bleiben. Das Grünanlagengesetz online
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 17 |
| Land | 31 |
| Zivilgesellschaft | 3 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 13 |
| Gesetzestext | 1 |
| Text | 23 |
| Umweltprüfung | 8 |
| unbekannt | 6 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 28 |
| offen | 23 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 51 |
| Englisch | 5 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Dokument | 3 |
| Keine | 25 |
| Unbekannt | 1 |
| Webdienst | 6 |
| Webseite | 21 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 19 |
| Lebewesen und Lebensräume | 49 |
| Luft | 51 |
| Mensch und Umwelt | 51 |
| Wasser | 16 |
| Weitere | 51 |