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Bestimmungen zu Handel und Besitz besonders geschützter Arten

Durch zunehmende Zerstörung ihres Lebensraumes oder durch Naturentnahmen sind viele Tier- und Pflanzenarten in ihrem Bestand gefährdet. Um diese Arten zu erhalten, wurden Entnahme, Besitz und Vermarktung eingeschränkt. Für “besonders geschützte Arten” gelten je nach Schutzstatus spezielle Vorschriften und rechtliche Regelungen, die auch bei Erwerb und Haltung dieser Arten zu beachten sind. Nach internationalem Recht zu schützenden Arten wie Affen, Papageien, Greifvögeln, Schildkröten, Schlangen oder Orchideen sind auch heimische Arten wie Fledermäuse, Eichhörnchen, Waldvögel, zahlreiche Wirbellose (z.B. Spinnen und Krebse) und Pflanzen geschützt. Auch Entwicklungsformen sowie Teile und Erzeugnisse dieser Arten unterliegen den Schutzvorschriften , wie z.B. Eier, Kaviar, Produkte aus Elfenbein, Reptilledererzeugnisse, Pelze, Präparate und vieles mehr. Eine Liste aller besonders geschützten Arten kann im Internet unter der Adresse www.wisia.de eingesehen werden. Sie wird regelmäßig durch das Bundesamt für Naturschutz aktualisiert. Vermarktung (Art. 8 EG-Artenschutzverordnung und § 45 BNatSchG) Nachweispflicht für legale Herkunft (§ 46 BNatSchG) Buchführungspflicht (§ 6 BArtSchV) Meldepflicht (§ 7 Abs. 2 BArtSchV) Kennzeichnungspflicht (§ 12 bis 15 BArtSchV) Viele der für den Handel relevanten Arten sind in den Anhängen A und B der EG-Artenschutzverordnung aufgeführt. Für sie gelten EU-weit die gleichen Vermarktungsvorschriften. Verkauf und Kauf von Tieren und Pflanzen der in Anhang A der EG-Artenschutzverordnung genannten Arten sind nur bei Vorliegen der vorgeschriebenen Bescheinigung (sogenannte EG-Vermarktungsgenehmigung) erlaubt. Verkauf und Kauf von Tieren und Pflanzen der in Anhang B der EG-Artenschutzverordnung genannten Arten sind erlaubt, wenn deren rechtmäßige Herkunft durch geeignete Dokumente oder Belege nachgewiesen werden kann (z.B. Vorerwerb, ordnungsgemäße Einfuhr oder Nachzucht, siehe auch Nachweispflicht für legale Herkunft ). Verkauf und Kauf von Tieren und Pflanzen der in Anhang IV der FFH-Richtlinie und in der Anlage 1 Bundesartenschutzverordnung genannten Arten ist in der Bundesrepublik nur erlaubt, wenn diese nachweislich aus Gefangenschaftsnachzuchten von legalen Elterntieren stammen. Im Rahmen der freien Beweisführung ist die Nachzucht nachzuweisen. Bitte wenden Sie sich bei Unklarheiten immer vor dem Kauf eines geschützten Exemplars an die zuständige Naturschutzbehörde. Formular für die Vermarktungsgenehmigungen und Vorlagebescheinigungen gemäß EG-Artenschutzverordnung Weitere Informationen zur Vermarktung in der Dienstleistungs­datenbank Wer Tiere und Pflanzen der besonders geschützten Arten besitzt oder die tatsächliche Gewalt darüber ausübt, muss der zuständigen Behörde auf Verlangen die legale Herkunft und damit den rechtmäßigen Besitz der Exemplare nachweisen . Werden die erforderlichen Nachweise nicht erbracht, können die Exemplare eingezogen werden. Nachweise sind vom jeweiligen Besitzer zu erbringen. Abhängig von der jeweiligen Einstufung der Tiere und Pflanzen in eine der verschiedenen Schutzkategorien sind für den Nachweis verschiedene Dokumente/Belege erforderlich. *) Eine Ausnahme existiert für sogenannte “Antiquitäten”. Dies sind verarbeitete Gegenstände (z.B. Schmuckstücke, Dekorations-, Kunst-, Gebrauchsgegenstände oder Musikinstrumente) aus Arten des Anhanges A, die vor mehr als 50 Jahren vor Inkrafttreten der EG-Artenschutzverordnung (vor dem 03.03.1947) bearbeitet und erstmals erworben wurden. Diese können ohne EG-Vermarktungsgenehmigung verkauft oder gekauft werden. Im Rahmen der freien Beweisführung muss diese Tatsache jedoch nachgewiesen werden, z.B. durch ein Gutachten eines anerkannten Sachverständigen (z.B. WA-Sachverständigen oder IHK-Sachverständigen ), einem Auszug aus einem Kunstkatalog usw. Bezüglich der Ein- und Ausfuhr von Antiquitäten siehe www.bfn.de Wer besonders geschützte Tiere oder Pflanzen ohne die entsprechenden Nachweise besitzt, zum Kauf anbietet, verkauft oder kauft, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wer gewerbsmäßig Tiere und Pflanzen der besonders geschützten Arten erwirbt, be- oder verarbeitet oder in den Verkehr bringt, muss ein Aufnahme- und Auslieferungsbuch mit täglicher Eintragung führen, nach folgendem Muster: Bei Teilen und Erzeugnissen, deren Verkaufspreis unter 250 € liegt, braucht der Name und die Anschrift des Käufers nicht eingetragen werden. Jeder Händler ist verpflichtet, die Legalität der Exemplare durch entsprechende Dokumente/Nachweise zu prüfen und das Vorliegen der entsprechenden Nachweise im Aufnahmebuch zu vermerken und diese Unterlagen an den Käufer weiterzugeben. Die Bücher müssen unveränderlich sein (keine computergestützte Buchführung) und sind nach dem Ende eines Kalenderjahres für mindestens fünf weitere Jahre aufzubewahren. Wer ein Aufnahme- und Auslieferungsbuch nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise führt oder es der zuständigen Behörde nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt, handelt ordnungswidrig. Wer Wirbeltiere der besonders geschützten Arten hält, hat der nach Landesrecht zuständigen Behörde unverzüglich nach dem Beginn der Haltung den Bestand der Tiere schriftlich anzuzeigen. Gleiches gilt für den Abgang. Unverzüglich bedeutet, dass spätestens acht Tage nach dem Beginn der Haltung, der festgestellten Nachzucht, des eingetretenen Verlustes (Tod/entflogen) oder nach der Abgabe an Dritte, diese Meldung abgeschickt werden muss. Im Land Berlin sind die Meldungen an die bezirklichen Umwelt- und Naturschutzbehörden zu richten. Die Meldung ist über diese Online-Formulare möglich. Die Meldung muss Angaben enthalten zu Art, Anzahl, Alter, Geschlecht, Herkunft oder Verbleib, Standort, Verwendungszweck und Kennzeichen der Tiere. Der Meldung sind die Dokumente (z.B. EG-Bescheinigungen) oder sonstige Nachweise (Nachzuchtbescheinigung, Kaufbeleg) zum Nachweis des legalen Besitzes im Original beizulegen. Die Meldepflicht gilt sowohl für den Abgebenden als auch für den Übernehmenden, d.h. der Abgebende meldet den Abgang aus seinem Bestand und der Übernehmende meldet den Zugang bei der jeweils für seinen Wohnsitz zuständigen Behörde. Nichtmeldung, nicht rechtzeitige oder unvollständige Meldungen können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Tiere , die in Anlage 5 BArtSchV aufgeführt sind (z.B. einige Sittiche, Fasane, Schlangen u.a.), müssen nicht gemeldet werden. Sie sind aber besonders geschützt und unterliegen der Nachweis- und der Buchführungspflicht. Für den gewerblichen Handel (z.B. Zoohandlungen) besteht anstelle der Meldepflicht die Buchführungspflicht . Auf der Grundlage der EG-Artenschutzverordnung und der Bundesartenschutzverordnung ist die Kennzeichnung bestimmter Tierarten vorgeschrieben. Die Kennzeichnung dient der Identitätskontrolle. Mit ihrer Hilfe soll der illegale Handel mit geschützten Arten verhindert werden. Die ordnungsgemäße Kennzeichnung der kennzeichnungspflichtigen Arten ist Voraussetzung für die Erteilung von EG-Bescheinigungen. Die Kennzeichnungspflicht (Ringe, Dokumentation oder Transponder) gilt auch für Tiere, die eine CITES-Bescheinigung (blau) oder EG-Bescheinigung ohne Kennzeichnungen haben oder für Nachzuchten, für die noch keine EG-Bescheinigung beantragt wurde. Ausnahmen von den Kennzeichnungsvorschriften sind im Land Berlin bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zu beantragen. Alle Tiere der in Anlage 6 Bundesartenschutzverordnung aufgeführten besonders geschützten Arten unterliegen dieser Kennzeichnungspflicht. Sie sind nach den dort festgeschriebenen Methoden zu kennzeichnen. Hierbei gilt: Gezüchtete Vögel sind mit einem geschlossenen Ring zu kennzeichnen (Ringgrößen gemäß Anlage 6). Nur wenn dieses aus individuellen Gründen nicht möglich ist, kann auf begründeten Antrag eine andere Kennzeichnungsmethode durch die zuständige Behörde zugelassen werden. Andere (nicht gezüchtete) Vögel sind vorrangig nach Wahl des Halters mit einem offenen Ring (Ringgrößen gemäß Anlage 6) oder einem Transponder zu kennzeichnen. Weitere Kennzeichnungsmethoden bedürfen der Genehmigung. Säugetiere müssen mit einem Transponder gekennzeichnet werden. Nach Genehmigung sind die Dokumentation oder sonstige Kennzeichen (z.B. Tätowierung, molekulargenetische Untersuchungen) zulässig. Reptilien sind vorrangig nach Wahl des Halters mit Transpondern zu kennzeichnen oder mittels Dokumentation individualisierbar zu machen. Andere Kennzeichnungsmethoden dürfen nur nach Genehmigung erfolgen. Das Kennzeichen (Ring oder Mikrochip) muss sich immer am/im Tier befinden, da dieses Tier sonst nicht dem entsprechenden Dokument zugeordnet werden kann und so die Identität nicht mehr gewährleistet ist. Die Kennzeichnung mit Transponder ist nur dann möglich, wenn das Tier mehr als 200 g (bei Schildkröten 500 g) wiegt. Der Transponder darf nur von einem Tierarzt implantiert werden. Der Verlust oder die Entfernung eines Kennzeichens ist sofort der zuständigen Behörde zu melden. Die notwendige Entfernung eines Kennzeichens aus medizinischen Gründen ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Eine Dokumentation muss eine zeichnerische oder fotografische Darstellung individueller Körpermerkmale enthalten, die eine Identifizierung ermöglicht. Die Darstellung ist um eine Beschreibung des Tieres mit Angaben zur Größe, Gewicht, Geschlecht und Alter zu ergänzen. Ebenso sollen vorhandene Besonderheiten beschrieben werden. Die Dokumentation ist in solchen Zeitabständen zu wiederholen, dass mögliche Änderungen der Körpermerkmale nachvollziehbar sind. Die Anlage 6 BArtSchV enthält bei einigen Tieren in der Spalte Dokumentation zusätzlich Angaben zu Fußnoten. Die Fußnoten geben an, welches Körpermerkmal/-teil in der Dokumentation dargestellt werden soll (z.B. bei Schildkröten und Madagaskar-Boas). Verstöße gegen die Kennzeichnungsvorschriften stellen eine Ordnungswidrigkeit dar (z.B. nicht oder nicht richtige Kennzeichnung, Veränderung, Entfernung, Nichtvorlage der Dokumentation usw.) Zur Identifizierung/Kennzeichnung von besonders geschützten Reptilien insbesondere Landschildkröten des Anhanges A der EG-Artenschutzverordnung ist neben der Kennzeichnung mittels Transponder die Fotodokumentation zulässig. Beispiele und Hilfen zur Anfertigung von Fotodokumentationen gibt die Broschüre der DGHT “Fotodokumentation von geschützten Reptilien” von Caroline Bender. Die Kennzeichnung der in Anlage 6 BArtSchV aufgeführten Tiere darf nur mit den Kennzeichen (Ringen und Transpondern) erfolgen, die von der Ringausgabestelle eines der folgenden zugelassenen Verbänden ausgegeben werden: BNA – Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e.V., Postfach 1110, 76707 Hambrücken, Tel.: (07255) 2800 BNA ZZF – Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V., Postfach 6164, 65051 Wiesbaden, Tel.: (0611) 447553-0 ZZF

Empfehlungen an Fernreisende

Exemplare von Arten, die in den Anhängen A oder B der EU-Verordnung aufgeführt sind, dürfen nur nach vorheriger Erteilung einer Einfuhrgenehmigung durch das Bundesamt für Naturschutz importiert werden. Dieses gilt auch für das Mitbringen, also die Einfuhr von Souvenirs. Leider ist dieses häufig nicht bekannt und oft wird der Urlauber von den Händlern nicht oder falsch informiert. Es wird daher immer wieder generell davor gewarnt, Tiere oder Pflanzen sowie Teile und Produkte aus ihnen mitzubringen. Neben den Bestimmungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens haben zudem viele Länder nationale Bestimmungen zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt erlassen, die die Ausfuhr weiterer Produkte verbieten. Wird entgegen dieser Bestimmungen versucht, artgeschützte Souvenirs aus- bzw. einzuführen, würde der Zoll nicht nur die Exemplare einziehen, sondern könnte auch hohe Bußgelder bis zu 50.000 € verhängen. Damit es bei der Rückkehr aus dem Urlaub kein böses Erwachen gibt. Finger weg z.B. von Elfenbein (von Elefant, Wal und Walross), aber auch von Ringen aus Elefantenhaar, Erzeugnissen aus Walknochen, Schildkrötenpanzern und Korallen, von Fellen aus Wildkatze, Bär und Wolf, präparierten Tieren sowie von lebenden Pflanzen und wildlebenden Tieren oder präparierten Vögeln und Vogelflüglern (Schmetterlingen). Ist dennoch das Mitbringen eines Tieres geplant, sollten Sie sich neben den artenschutzrechtlichen Genehmigungen auch über die möglicherweise notwendigen tierseuchen- und tierschutzrechtlichen Genehmigungen erkundigen. Artenschutz im Urlaub Artenabfrage mit Auswahl des Urlaubslandes

Besonders geschützte und streng geschützte Arten 1. Rechtliche Grundlagen für die besonders geschützten und streng geschützten Arten 2. Nachweispflicht 3. Schutzstatus

Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) legt in § 7 Absatz 2 Ziffer 13 und 14 je nach dem Grad der Gefährdung einen besonderen und einen strengen Schutz von Tieren und Pflanzen fest. Diese besonders geschützten und die zusätzlich streng geschützten Arten unterliegen einschlägigen Verboten wie den Naturentnahme-, Besitz- und Vermarktungsverboten des § 44 BNatSchG sowie des Artikels 8 der EG-Verordnung Nr. 338/97 (s. Gesetzlichkeiten / Rechtsquellen . Artenschutzrechtliche Verbote Rechtliche Grundlagen Naturentnahmeverbot § 44 Absatz 1 Nr. 1, 3 und 4 BNatSchG Verbot des Fallenfangs § 4 Absatz 1 BArtSchV Störverbot § 44 Absatz 1 Nr. 2 BNatSchG Besitzverbot § 44 Absatz 2 Nr. 1 BNatSchG Vermarktungsverbot Artikel 8 Absätze 1 und 5 EG-VO Nr. 338/97 sowie § 44 Absatz 2 Nr. 2 BNatSchG Verbot der Ein- und Ausfuhr ohne Genehmigung Artikel 4 und 5 EG-VO Nr. 338/97 sowie § 45 Absatz 1 BNatSchG Aussetzungs- bzw. Ansiedlungsverbote § 40 Absatz 4 BNatschG Wie die lebenden Tiere unterliegen auch die vollständig erhaltenen toten Tiere (z. B. Präparate, Felle, Skelette) der besonders und der streng geschützten Arten sowie ohne Weiteres erkennbare Teile von ihnen (z. B. Schädel, Federn, Eier) und Erzeugnisse (z. B. Mäntel und Taschen aus Fellen und Leder) den strengen Besitz- und Vermarktungs-verboten (s. Anforderungen bei der Verwendung toter geschützter Tiere ). Besonders und streng geschützte Tiere dürfen nur in Besitz genommen und gehandelt werden, wenn der Besitzer eine Ausnahme dafür nachweisen kann. Gemäß § 45 Bundesnaturschutzgesetz bestehen Ausnahmen davon insbesondere für legal gezüchtete oder mit Genehmigung eingeführte Tiere (s. Nachweispflicht und Vermarktungsbescheinigungen ). Zur Einhaltung der artenschutzrechtlichen Verbote haben Halter der besonders bzw. streng geschützten Tiere über die Nachweispflicht hinaus weitere strenge Anforderungen zu erfüllen (s. Anforderungen an Tierhalter ). Das Abweichen von den gesetzlichen Anforderungen an Halter geschützter Tiere kann durch Bußgeld geahndet werden . In schwerwiegenden Fällen, insbesondere streng geschützte Arten betreffend, können auch strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden. Fehlen Nachweise für die legale Herkunft von geschützten Tieren droht die Beschlagnahme . Der Schutzstatus geschützter Arten kann vorzugsweise mit dem wissenschaftlichen Namen im Internet unter www.wisia.de ermittelt werden, dem „Wissenschaftlichen Informationssystem zum Internationalen Artenschutz“ des Bundesamtes für Naturschutz. Einen Überblick über die Schutzkategorien und Beispiele für besonders geschützte und die zusätzlich streng geschützten Arten gibt die folgende Tabelle. Beispiele für besonders geschützte Arten Beispiele für zusätzlich streng geschützte Arten Rechtsgrundlage Wolf, Braunbär, Wildkatze, Großkatzen (Fell), Elefant (Elfenbein), europäische Greifvögel und Eulen, Kleiner Gelbhaubenkakadu, Hellroter Ara, europäische Landschildkröten, alle Meeresschildkröten (Schildpatt, Leder, Fleisch), Heller Tigerpython und Baltischer Stör Wolf, Braunbär, Wildkatze, Großkatzen (Fell), Elefant (Elfenbein), europäische Greifvögel und Eulen, Kleiner Gelbhaubenkakadu, Hellroter Ara, europäische Landschildkröten, alle Meeresschildkröten (Schildpatt, Leder, Fleisch), Heller Tigerpython und Baltischer Stör Anhang A der EG-Verordnung Nr. 338/97 Soweit nicht bereits in Anhang A aufgeführt: alle Affen, Papageien, Landschildkröten, Krokodile (Leder, Fleisch), Riesenschlangen (Leder) und Störe (Kaviar) sowie Pekari (Leder), Chamäleons, Baumsteigerfrösche, Grüner Leguan, Riesenmuscheln (Souvenir) und Korallen (Schmuck, Souvenir) keine Anhang B der EG-Verordnung Nr. 338/97 Alle Fledermäuse, Europäischer Biber (Fell), Feldhamster (Fell), Europäische Sumpfschildkröte, Mauereidechse, Leopardnatter, Europäische Hornotter und Rotbauchunke Alle Fledermäuse, Europäischer Biber (Fell), Feldhamster (Fell), Europäische Sumpfschildkröte, Mauereidechse, Leopardnatter, Europäische Hornotter und Rotbauchunke Anhang IV der FFH-Richtlinie 92/43/EWG Alle europäischen Vogelarten (Eier, Federn, Fleisch) einschließlich deren Unterarten wie Blauer Dompfaff oder Graukopfstieglitz sowie die gleichzeitig dem Jagdrecht unterliegenden europäischen Wildtauben, Wildenten und Wildgänse keine (s. Anlage 1 BArtSchV) Artikel 1 der Vogelschutz-Richtlinie 2009/147/EG (1) Soweit nicht schon in den vorstehenden Anhängen aufgeführt, die meisten nicht jagdbaren heimischen Säugetiere wie Maulwurf (Fell) und alle europäischen Reptilien sowie Amphibien 94 europäische Vogelarten z. B. Eisvogel, Weißstorch, Haubenlerche und Kiebitz, Westliche Smaragdeidechse und Aspisviper Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) (1) Ausgenommen Arten, die schon in den Anhängen A oder B der EG-Verordnung Nr. 338/97 aufgeführt sind. Letzte Aktualisierung: 11.07.2019

2. Besonders geschützte und streng geschützte Arten

Der gesetzliche Schutzstatus von Tierarten kann im Internet unter www.wisia.de vorzugsweise mit dem wissenschaftlichen Artnamen ermittelt werden. Einen Überblick über die Rechtsgrundlagen mit Beispielen für die besonders geschützten und für die zusätzlich streng geschützten Arten gibt die folgende Tabelle: Beispiele für besonders geschützte Arten Beispiele für zusätzlich streng geschützte Arten Rechtsgrundlage Wolf, Braunbär, Wildkatze, Großkatzen (Fell), Elefant (Elfenbein), europäische Greifvögel und Eulen, Kleiner Gelbhaubenkakadu, Hellroter Ara, europäische Landschildkröten, alle Meeresschildkröten (Schildpatt, Leder, Fleisch), Heller Tigerpython und Baltischer Stör Wolf, Braunbär, Wildkatze, Großkatzen (Fell), Elefant (Elfenbein), europäische Greifvögel und Eulen, Kleiner Gelbhaubenkakadu, Hellroter Ara, europäische Landschildkröten, alle Meeresschildkröten (Schildpatt, Leder, Fleisch), Heller Tigerpython und Baltischer Stör Anhang A der EG-Verordnung Nr. 338/97 Soweit nicht bereits in Anhang A aufgeführt: alle Affen, Papageien, Landschildkröten, Krokodile (Leder, Fleisch), Riesenschlangen (Leder) und Störe (Kaviar) sowie Pekari (Leder), Chamäleons, Baumsteigerfrösche, Grüner Leguan, Riesenmuscheln (Souvenir) und Korallen (Schmuck, Souvenir) keine Anhang B der EG-Verordnung Nr. 338/97 Alle Fledermäuse, Europäischer Biber (Fell), Feldhamster (Fell), Europäische Sumpfschildkröte, Mauereidechse, Leopardnatter, Europäische Hornotter und Rotbauchunke Alle Fledermäuse, Europäischer Biber (Fell), Feldhamster (Fell), Europäische Sumpfschildkröte, Mauereidechse, Leopardnatter, Europäische Hornotter und Rotbauchunke Anhang IV der FFH-Richtlinie 92/43/EWG Alle europäischen Vogelarten (Eier, Federn, Fleisch) einschließlich deren Unterarten wie Blauer Dompfaff oder Graukopfstieglitz sowie die gleichzeitig dem Jagdrecht unterliegenden europäischen Wildtauben, Wildenten und Wildgänse keine (s. Anlage 1 BArtSchV) Artikel 1 der Vogelschutz-Richtlinie 2009/147/EG (1) Soweit nicht schon in den vorstehenden Anhängen aufgeführt, die meisten nicht jagdbaren heimischen Säugetiere wie Maulwurf (Fell) und alle europäischen Reptilien sowie Amphibien 94 europäische Vogelarten z. B. Eisvogel, Weißstorch, Haubenlerche und Kiebitz, Westliche Smaragdeidechse und Aspisviper Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) (1) Ausgenommen Arten, die schon in den Anhängen A oder B der EG-Verordnung Nr. 338/97 aufgeführt sind. zurück zu "Anforderungen bei der Verwendung toter geschützter Tiere" Letzte Aktualisierung: 19.06.2019

Wesentliche Änderungen des CITES-Schutzstatus zum 23. Februar 2023 durch die 19. Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens 1. Allgemeine Hinweise zu den artenschutzrechtlichen Anforderungen 2. Änderungen der Arten-Anhänge 3. Änderung der Anmerkung/Annotierung #10 für Fernambuk Elefanten-Elfenbein

Umsetzung durch Verordnung (EU) 2023/966 vom 15. Mai 2023 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:01997R0338-20230520 Zum 23. Februar 2023 treten die Änderungen des Schutzstatus verschiedener Arten gemäß den Beschlüssen der 19. Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens vom November 2022 in Kraft. Neu in die CITES-Anhänge werden u. a. die Schamadrossel ( Kittacincla malabarica ), der Zebrawels L46 (Hypancistrus zebra) und verschiedene Schildkrötenarten wie die Moschusschildkröte ( Sternotherus odonatus ), Schlammschildkröten der Gattung Kinosternon , Höckerschildkröten der Gattung Grapemys und Erdschildkröten der Gattung Rhinoclemmys aufgenommen. Die Änderung der Anmerkung #10 zur Holzart Fernambuk ( Paubrasilia echinata ) sind für Musiker*innen von Bedeutung (siehe dazu Punkt 3). Wie für alle besonders geschützten Tiere gelten auch für die neu in die CITES-Anhänge aufgenommenen Arten verschiedene Pflichten zur Anmeldung, Nachweisführung und ggf. Kennzeichnung sowie Buchführung. Meldepflicht und Nachweispflicht Der aktuelle Bestand ist umgehend mittels Meldetabelle beim CITES-Büro Steckby oder bei der jeweiligen Naturschutzbehörde des Landkreises anzuzeigen (per Post, E-Mail oder Fax). Jedem einzelnen Tier ist dabei eine laufende Nummer zuzuordnen und es ist mit möglichst allen Angaben in die Tabelle einzutragen. Änderungen des Tierbestandes (Neuerwerb, Verkauf, Tod etc.) sind umgehend bzw. zumindest halbjährlich zu melden (bitte immer auf die laufende Nummer beziehen bzw. Neuerwerbungen weiter fortlaufend nummerieren). Für Tiere, die nach dem 23. Februar 2023 erworben werden, sind dann mit der Meldetabelle auch Kopien der beim Kauf erhaltenen Herkunftsnachweise mit der Melde-Nr. mitzusenden. Zum Nachweis eigener Nachzuchten ist ein kurzer Bericht über die Zuchtbedingungen mit 2 – 3 Fotos und eine Zeugenbestätigung beizufügen. Nachweispflicht bei Abgabe von Tieren Beim Verkauf ist vom Halter/Züchter ein Herkunftsnachweis mit der Melde-Nr. und mit allen weiteren Angaben zum Tier und zu den Elterntieren wie Jahrgang, Geschlecht, Größe und Besonderheit auszufüllen und dem Käufer als Legalitätsnachweis mitzugeben. Buchführungspflicht Für Händler und gewerbsmäßige Halter gilt eine Buchführungspflicht nach § 6 Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV). Einfuhr Vor der Einfuhr in die EU ist eine Einfuhrgenehmigung beim Bundesamt für Naturschutz in Bonn zu beantragen (s. Genehmigungen und Bescheinigungen | BFN ). Dafür ist zwingend ein CITES-Exportdokument vom Versendungsland erforderlich. Ausfuhr und Wiederausfuhr Für die Aus- oder Wiederausfuhr aus der EU ist zuerst eine EU- Bescheinigung vom CITES-Büro in Steckby erforderlich. Mit diesem Dokument kann die Aus- bzw. Wiederausfuhr beim Bundesamt für Naturschutz in Bonn beantragt werden. Die Tiere dürfen ohne diese Dokumente nicht in das Bestimmungsland eingeführt werden. Anforderungen an die Halter geschützter Tiere Einfuhr und Ausfuhr in die bzw. aus der EU Meldetabelle (280 KB) Herkunftsnachweis (80 KB) Zeugenbestätigung Zucht (22 KB, nicht barrierefrei) Weitere Hinweise und die Rechtsgrundlagen können unter: „ Grundlagen “ und „ Anforderungen an die Halter geschützter Tiere “ nachgelesen werden. Neulistung in Anhang I Adelaide-Blauzungenskink ( Tiliqua adelaidensis ) Zwei Klappschildkrötenarten ( Kinosternon cora und Kinosternon vogti ) Hochstufung in Anhang I Gelbscheitelbülbül ( Pycnonotus zeylanicus ) (tritt mit 12-monatiger Verzögerung am 25.11.2023 in Kraft) Batagur Sumpfschildkröte ( Batagur kachuga ) Indische Scharnierschildkröte ( Cuora galbinifrons ) Leiths Weichschildkröte ( Nilssonia leithii ) Herabstufung von Anhang I auf Anhang II Südliches Breitmaulnashorn ( Ceratotherium simum simum ) – nur die Population aus Namibia, ausschließlich für internationalen Handel mit lebenden Tieren zu in-situ Schutzzwecken und nur innerhalb der natürlichen und historischen Verbreitung von Ceratotherium simum in Afrika Mexikanischer Präriehund ( Cynomys mexicanus ) Aleuten-Zwerkanadagans ( Branta canadensis leucopareia ) Kurzschwanzalbatros ( Phoebastria albatrus ) Breitschnauzenkaiman ( Caiman latirostris ) - Population aus Brasilien, mit Annotierung Leistenkrokodil ( Crocodylus porosus ) -Population der Palawan Inseln, Philippinen, mit Annotierung Puerto Rico Boa ( Chilabothrus inornatus ) Neulistung in Anhang II und Hochstufung von Anhang III Schamadrossel ( Copsychus malabaricus ) Grüne Wasseragame ( Physignathus cocincinus ) Jeypor-Gecko ( Cyrtodactylus jeyporensis ) Helmkopfgecko ( Tarentola chazaliae ) Krötenechsen ( Phrynosoma spp ., Aufnahme der noch nicht gelisteten Arten in Anhang II) Fransenschildkröten ( Chelus fimbriata , beinhaltet Chelus orinocensis ) Geierschildkröte ( Macrochelys temminckii , vorher Anhang III) Schnappschildkröte ( Chelydra serpentina, vorher Anhang III) Höckerschildkröten ( Graptemys barbouri , Graptemys ernsti, Graptemys gibbonsi, Graptemys pearlensis und Graptemys pulchra , vorher alle Anhang III) Amerikanische Erdschildkröten ( Rhinoclemmys spp.) Schmalbrücken-Moschusschildkröte ( Claudius angustatus ) Klapp- und Schlammschildkröten ( Kinosternon spp., außer den Arten in Anhang A) Riesenmoschusschildkröte ( Staurotypus salvinii ) Mexikanische Moschusschildkröte ( Staurotypus triporcatus ) Moschusschildkröten ( Sternotherus spp.) Dornrand-Weichschildkröte ( Apalone spp ., außer den Unterarten in Anhang A) Glasfrösche ( Centrolenidae spp.) Lemur-Laubfrosch ( Agalychnis lemur , mit 0-Exportquote für Wildfänge zu kommerziellen Zwecken) Laos-Warzenmolch ( Laotriton laoensis , mit 0-Exportquote für Wildfänge zu kommerziellen Zwecken) Requiemhaie ( Carcharhinidae spp., soweit noch nicht gelistet; tritt mit 12-monatiger Verzögerung am 25.11.2023 in Kraft) Hammerhaie ( Sphyrnidae spp., soweit noch nicht gelistet) Süßwasser-Stechrochen ( Potamotrygon albimaculata, Potamotrygon henlei, Potamotrygon jabuti, Potamotrygon leopoldi, Potamotrygon marquesi, Potamotrygon signata, Potamotrygon wallacei ) Geigen-/Gitarrenrochen ( Rhinobatidae spp .) Zebra-Harnischwels ( Hypancistrus zebra , mit 0-Exportquote für Wildfänge zu kommerziellen Zwecken, vorher Anhang III) Seegurken ( Thelenota spp., tritt mit 18-monatiger Verzögerung am 25.05.2024 in Kraft) Ipê-Hölzer / Trompetenbäume ( Handroanthus spp., Roseodendron spp., Tabebuia spp ., jeweils mit Annotierung; treten mit 24-monatiger Verzögerung am 25.11.2024 in Kraft) Rosenwurz ( Rhodiola spp ., mit Annotierung) Doussié ( Afzelia spp ., Afrikanische Populationen, mit Annotierung) Cumarú ( Dipteryx spp., mit Annotierung; tritt mit 24-monatiger Verzögerung am 25.11.2024 in Kraft) Padouk ( Pterocarpus spp., Afrikanische Populationen, mit Annotierung) Afrikanisches Mahagoni ( Khaya spp ., Afrikanische Populationen, mit Annotierung) Die Anmerkung #10 findet ausschließlich auf die Holzart Fernambuk ( Paubrasilia echinata ) Anwendung: "Alle Teile, Erzeugnisse und Endprodukte mit Ausnahme der Wiederausfuhr von fertigen Musikinstrumenten, fertigem Musikinstrumentenzubehör und fertigen Musikinstrumententeilen." Das bedeutet, dass Musiker*innen auch weiterhin für Konzerttourneen mit Bögen aus Fernambukholz keine CITES-Dokumente benötigen. Der kommerzielle Handel mit fertigen Musikinstrumenten, fertigem Musikinstrumentenzubehör und fertigen Musikinstrumententeilen ist nur bei der Ausfuhr der genannten Erzeugnisse aus dem Ursprungsland CITES-genehmigungspflichtig (s. BfN-Merkblatt Fernambuk ) . Liste aller ab 23.02.2023 erstmalig geschützter Arten (140 KB, nicht barrierefrei) Quelle: Secretariat of the Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora (CITES) Ergebnisse der 19. CITES-Vertragsstaatenkonferenz Quelle: Bundesamt für Naturschutz (BfN) Eine wichtige Neuerung für alle Antiquitäten- und Klavierhändler ist, dass zum 19. Januar 2023 alle bisherigen Vermarktungsgenehmigungen für Elefanten-Elfenbein ungültig geworden sind und unter strengeren Bedingungen neu beantragt werden müssen. Vermarktungsgenehmigungen für Elfenbein können heute nur noch für Antiquitäten von vor 1947 und für Musikinstrumente von vor 1975 oder zur Reparatur solcher Gegenstände ausgestellt werden. Diese Maßnahme zum Schutz von Elefanten vor Wilderei zur Bedienung des Elfenbeinhandels wurde bereits 2021 beschlossen: Elfenbein Quelle: Bundesamt für Naturschutz (BfN) Die Anträge auf EU-Vermarktungsgenehmigungen sind in Sachsen-Anhalt schriftlich zu richten an: CITES-Büro Zerbster Str. 7 39264 Steckby Tel.: +49 39244 940-90 (Zentrale) Fax: +49 39244 940-919 E-Mail: cites(at)lau.mwu.sachsen-anhalt.de zurück zu "Aktuelle Gesetzesänderungen im Artenschutz" Letzte Änderung: 28.10.2024

LSG Unstrut-​Triasland LSG Finne-​Triasland Karte: LSG0040___ und LSG0055BLK

Gebietsbeschreibung Unter der Bezeichnung Triasland werden die beiden LSG „Unstrut-Triasland“ und „Finne-Triasland“ zusammenfassend beschrieben. Sie befinden sich im Süden des Landes Sachsen-Anhalt. Das LSG „Unstrut-Triasland“ umfaßt das Unstruttal von Wendelstein bis zur Mündung in die Saale, wobei die benachbarten Stufenhänge und angrenzende Hochflächen mit eingeschlossen werden, sowie die Täler von Biberbach, Steinbach und Saubach. Es umfaßt Plateau- und Hangbereiche zwischen Steigra und Spielberg sowie den Ziegelrodaer Forst in den Kreisen Sangerhausen und Merseburg-Querfurt. Das LSG “Finne-Triasland“ schließt sich südlich an. Es erfaßt die Buntsandstein- und Muschelkalkplatten. Im Osten reicht das Gebiet bis an das LSG „Saale“ heran. Während im Westen die Landesgrenze zu Thüringen die Grenze des LSG bildet, stellt im Südwesten die Finne die Begrenzung dar. Die Schutzgebiete repräsentieren die Landschaftseinheiten Helme-Unstrut-Buntsandsteinland, Ilm-Saale-Muschelkalkplatten Teile der Landschaftseinheiten der Helme- und Unstrutniederung, Keuperbecken südlich Eckartsberga und Querfurter Platte und stellen eine landschaftliche Einheit dar. Die Besonderheit des Gebietes kommt in den Schichtstufen zum Ausdruck. Die Entwicklung der Schichtstufen an den Ausstrichen des Unteren Muschelkalks und des Mittleren Buntsandsteins ist eng mit der Talentwicklung und der Hangabtragung während des Pleistozäns verbunden. Die unterschiedlich geneigten Hangpartien werden deutlich, sobald die Schichtgrenze zwischen dem Unteren Muschelkalk oder dem Oberen Buntsandstein unterschritten wird. Steilere Hänge befinden sich im Bereich des Unteren Muschelkalkes und des Mittleren Buntsandsteins, während flachere Hänge im Oberen und Unteren Buntsandstein vorkommen, da diese leichter erodierbar sind. Diese markanten landschaftlichen Gegebenheiten sind in der Unstrutaue zwischen Wendelstein und der Unstrutmündung zu beobachten. Neben den geologischen Besonderheiten bereichern auch differenzierte Flächennutzungsformen wie offene Steinbrüche, bewaldete Hänge, Weinberge, Streuobstwiesen und Wiesen sowie xerotherme Vegetationskomplexe die Unstruthänge. Die größten zusammenhängenden Waldflächen der Helme-Unstrut-Buntsandsteinlandschaft besitzt der Ziegelrodaer Forst. Das Relief wird überwiegend durch die Plateaulage geprägt, die keine großen Höhenunterschiede aufweist. Dennoch ist es durch die Trockentäler örtlich stärker bewegt. Im Norden befindet sich das einzige Fließgewässer des Ziegelrodaer Forstes, die Querne. Das Tal der Unstrut ist im Bereich Wendelstein breiter, um sich im Raum Nebra stark zu verengen. Von Reinsdorf bis Karsdorf wird es wieder etwas weiter. Die Ausstattung der Auenbereiche mit Landschaftselementen ist recht unterschiedlich. Zwischen Reinsdorf und Nebra zeichnet sich die Unstrutaue durch kleinere Gehölze und Einzelbäume aus. Eine starke Strukturierung prägt die Unstrutaue auch bei Balgstädt und Freyburg. Großflächige Wiesen oder gar Ackerflächen kennzeichnen dagegen die Aue bei Nebra und bei Wendelstein. Markant heben sich auch die Täler des Hasselbaches hervor, dessen naturnaher, mit Gehölzen bestandener Lauf landschaftlich stark wirksam wird. In ähnlicher Weise fallen die Täler von Saubach, Biberbach, Gutschbach und Steinbach auf, die durch Wälder, kleinflächige Wiesen und  Wassermühlen auch ästhetisch ansprechen. Die Hänge mit Weinbergen und Trockenvegetation sowie die Täler der Fließgewässer sind die prägendsten Eindrücke, die man von der Landschaft des Triaslandes erhält. Es gehören zu dieser Landschaft jedoch auch ausgedehnte Waldflächen. Der größte Teil ist Laubmischwald. In den Wäldern kommen stark eingetiefte Hohlwege vor. Die Hochflächen sind überwiegend waldfrei. Bedingt durch die nährstoffreichen Böden findet auf Großschlägen Ackernutzung statt. Sie sind nur selten stärker durch Flurgehölze gegliedert, aber Obstbäume säumen oft die Straßen und Wege. Bei Allstedt befindet sich ein ehemaliger Militärflugplatz, dessen Nutzung aufgegeben wurde. Heute kennzeichnen Heideflächen in verschiedenen Sukzessionsstadien das Gebiet. Die Ortschaften bereichern das Landschaftsbild entscheidend. Burgen und Schlösser, die an den Hangkanten errichtet wurden, wirken weit über das Unstruttal hinweg. Diese kulturhistorisch bedeutsamen Bauten prägen die Eigenart der Landschaft zusätzlich. Ein herausragendes Beispiel dafür ist die Neuenburg bei Freyburg, deren Wahrzeichen, der „Dicke Wilhelm“, weithin sichtbar ist. Landschafts- und Nutzungsgeschichte Dauer, Intensität und historische Wertigkeit der Besiedlung des Betrachtungsraumes sind von überdurchschnittlicher Bedeutung. Altsteinzeitliche Funde bei Memleben und Klein-Wangen bezeugen die Anwesenheit des Menschen im Unstruttal bereits vor 350 000 Jahren. Dort herrschten während der Holsteinwarmzeit günstige Bedingungen für die Jagd. Am Ende der Altsteinzeit, vor etwa 14 000 Jahren errichteten Jäger auf dem Talsporn der Altenburg bei Nebra ein Zeltlager. Die Fundstelle ist vor allem wegen der aus Elfenbein und Rehgeweih geschnittenen Frauenfigürchen bedeutend. In der frühen Jungsteinzeit wurden die Menschen seßhaft. Bereits die ältesten Ackerbauern Mitteleuropas, die der Linienbandkeramikkultur, haben zu Beginn der Jungsteinzeit die fruchtbaren Lößböden im Unstruttal unter Kultur genommen, wo sich die Siedlungen an den Mündungen der Bäche und Täler bei Kirchscheidungen, Balgstädt, Burgscheidungen, Tröbsdorf, und Freyburg konzentrierten. Von hier aus drangen sie flußaufwärts vor. Sie folgten dem Biberbach bis Bad Bibra, dem Saubach bis Kahlwinkel und dem Hasselbach über Nieder- und Obermöllern bis nach Burgheßler und Klosterhäseler, von wo sie weiter nach Spielberg und nach Frankroda gelangten. Steingeräte sind darüber hinaus noch aus Marienroda und Steinburg bekannt, so daß der Wirtschaftsraum auch die umliegenden Waldbereiche mit einschloß. Die Siedlungsdichte ließ während der Trichterbecherkultur nach. Aus der Zeit der Bernburger Kultur stammt ein Grabhügel bei Tröbsdorf, der von einer Stele bekrönt war. Ein weiterer Menhir steht bei Saubach unmittelbar an der Kupferstraße. Diese führte von Herrengosserstedt über Saubach nach Wennungen, Wetzendorf, Karsdorf - weiter nach Steigra, wobei bei Saubach eine westliche Route über Altenroda nach Nebra und eine östliche nach Burgscheidungen abzweigte, und dürfte bereits in der Jungsteinzeit bestanden haben. Während die Kugelamphorenkultur das Gebiet des LSG mied und nur randliche Positionen bei Memleben, Gleina und Bad Kösen besetzte, trat mit der Schnurkeramikkultur erneut eine Aufsiedlung ein, die auch wieder die Hochfläche mit einbezog, zum Beispiel bei Obermöllern, Spielberg und Taugwitz. Den Toten wurden Grabhügel errichtet, die sich entlang der Steilränder von Hochflächen aneinanderreihen. Zur Zeit der Aunjetitzer Kultur wurde bei Karsdorf Sole gesotten. Daß in der Region salzhaltige Quellen an die Erdoberfläche drangen, bestätigen für die jüngere Bronzezeit Briquetagen aus Wennungen und für die frühe Eisenzeit Funde aus Burgscheidungen, Laucha, Nißmitz, Golzen und Taugwitz-Poppel. Während der jüngeren Bronzezeit fand erneut ein Landesausbau statt, der mit Rodungen auf dem Hochplateau verbunden war. Die Bedeutung des Unstruttales zu dieser Zeit beleuchtet eine über 50 ha große befestigte Siedlung bei Wennungen, in der durch Handel erworbene Bronze in tönernen Formen unter anderem zu Waffen gegossen wurde. Die Anlage bildete das wirtschaftliche und kulturelle Zentrum der Region, die während der jüngeren Bronzezeit kulturell von der Unstrut-Gruppe geprägt wurde. Befestigte Siedlungen befanden sich außerdem auf der Altenburg bei Nebra, die die Handelsroute entlang der Kupferstraße kontrollierte, und auf dem Burgberg von Burgscheidungen. Von der Bronzezeit läßt sich eine Besiedlungskontinuität bis in die Thüringische Kultur der Eisenzeit verfolgen. Im 3. Jahrhundert v.Chr. ist im Unstruttal und auf der Hochfläche eine von der keltischen Kultur beeinflußte Bevölkerung nachweisbar. Die am Ende des 2. Jahrhundert v.Chr. die Saale aufwärts vordringenden Ostgermanen haben das Unstruttal umgangen und sind von Süden nur bis an Spielberg-Gernstedt herangerückt. Im letzten Jahrhundert v.Chr. siedelten sich die Hermunduren im Gebiet der mittleren Saale und unteren Unstrut an, aus denen später die Thüringer hervorgegangen sind. Auch die Siedlungen aus der römischen Kaiserzeit bildeten eine Kette, die sich von Freyburg über Laucha, Kirchscheidungen, Burgscheidungen, Wennungen, Karsdorf, Wetzendorf, Reinsdorf und Nebra bis nach Wangen spannte. Grabfunde von Nebra und Wennungen bezeugen Kontakte der Germanen im Unstruttal mit dem Römischen Reich, worauf römische Schwertgarnituren und ein Bronzemedaillon des römischen Kaisers Antonius Pius hinweisen. Das Thüringerreich wurde im Jahre 531 von den Franken erobert. Die entscheidende Schlacht fand vermutlich bei Burgscheidungen statt. Die Franken unterhielten später in Bad Bibra und in Memleben königliche Höfe. Letzterer wurde von Heinrich I. in ottonischer Zeit zur Pfalz ausgebaut und war der Lieblingsort der Sachsenherrscher. An der Unstrut trafen sich im Norden der Hosegau und im Süden der Engilingau, dessen östlichen Teil wiederum die Mark Scheidungen bildete. Eingeleitet von der Christianisierung, die seit dem 7./8. Jahrhundert von den Klöstern Fulda und Hersfeld ausging, wurde im 8./9. Jahrhundert und vor allem im 10. und 11. Jahrhundert der Landesausbau durch die weltlichen und geistlichen Herren auf der Grundlage von Königs- und Klostergütern stark vorangetrieben. Klöster, beispielsweise in Bad Bibra, Memleben und Reinsdorf, Pfalzen wie unter anderem Memleben, Allstedt und Balgstädt, Wehranlagen und Burgen in Querfurt, Wendelstein, Neuenburg und Großjena zeugen davon. Die Klöster und Königspfalzen waren sowohl wirtschaftliche Zentren und Stützen des Königtums als auch politische Handlungsorte. Somit war das Gebiet schon frühzeitig durch Handelswege erschlossen. Die Wein- und Kupferstraße stellte eine wesentliche Nord-Süd-Verbindung von Magdeburg nach Nürnberg dar. Eine wichtige Ost-West-Verbindung war die ”via regia” die von Leipzig nach Frankfurt (Main) führte. In der 2. Hälfte des 11. Jahrhunderts erfuhren der Harz und sein Umfeld durch Heinrich IV. nochmals eine intensive Phase des Landesausbaus auf der Basis der Königs- und Tafelgüter, wobei auch die Suche nach Silber und Kupfer eine Rolle spielte. Unter Heinrich IV. wurde eine Anzahl von Burgen neu errichtet. Das Ausmaß des Landesausbaus, der durch Rodungsperioden eingeleitet wurde, läßt sich zum Beispiel an der Verteilung der Ortsnamen mit der Endung „rode“ auf der Finne ermessen. Etwa seit dem 12. Jahrhundert war der innere Landesausbau so weit fortgeschritten, daß sich stabile Grenzen zwischen Wald und landwirtschaftlicher Nutzfläche herausgebildet hatten. Zu den ältesten Orten im Gebiet zählen Bad Bibra und Balgstädt, die bereits im Jahr 786 beurkundet wurden. Vom späten 11. bis Mitte des 13. Jahrhunderts gehörte das Gebiet den Thüringer Landgrafen aus dem Haus der Ludowinger. Anschließend fielen große Teile den Wettinern zu; lediglich ein Stück der Finne bis zum Wendelstein war in der Hand der Orlamünder Grafen. Mit der Leipziger Teilung des sächsischen Hauses der Wettiner im Jahr 1485 gelangte das Gebiet an die albertinische Linie. Von 1656 bis 1746 unterstand es, einschließlich des Fürstentums Querfurt, den Herzögen von Sachsen-Weißenfels. Im Jahr 1815 wurde das gesamte Gebiet preußisch und gehörte zur preußischen Provinz Sachsen. Auf den fruchtbaren Böden des Gebietes dominierte schon seit langem die landwirtschaftliche Nutzung, so daß auf leicht bewirtschaftbaren Flächen anspruchsvolle Kulturarten angebaut wurden. Hängige Standorte oder Auen tragen dagegen Grasland oder Streuobstwiesen. Ein Charakteristikum der Landschaft ist der Weinbau auf sonnenexponierten Hängen, vor allem auf Muschelkalk. Die erste gesicherte urkundliche Erwähnung des Weinbaus stammt aus dem Jahr 998. Vermutlich ist der Weinbau noch älter, jedoch nicht urkundlich belegt. Der berühmteste Weinberg ist wohl der Freyburger Schweigenberg, ein Musterbeispiel für den Terrassenhackweinbau, der auch durch seine feingliedrige Struktur kulturhistorisch sehr wertvoll ist. Im Mittelalter waren die Rebflächen wesentlich ausgedehnter als gegenwärtig. Im 14. und 15. Jahrhundert erreichte der Weinbau deinen Höhepunkt, als insgesamt 10 000 ha Rebflächen, einschließlich der in Thüringen, bestanden. Klimatische und ökonomische Veränderungen sowie die Reblaus führten dazu, daß viele Weinberge aufgelassen wurden. Nachdem 1952 nur noch 120 ha aufgerebte Flächen vorhanden waren, stieg die Rebfläche bis 1993 wieder auf 400 ha. Weitere Aufrebungen erfolgten in den letzten Jahren. Der Anbau historischer Sorten von starkwüchsigen und großkronigen Hochstamm-Obstgehölzen, insbesondere auf südexponierten und anderweitig kaum nutzbaren Hanglagen, ist eine andere Form landschaftsprägender Flächennutzung im Unstrut-Triasland. Die größten Waldflächen des Gebietes befinden sich im Ziegelrodaer Forst. Typisch für dieses Gebiet war die bäuerliche Nutzung vieler Wälder durch Waldweide und Stocknutzung. Dadurch entstanden teilweise ausgedehnte Mittel- und Niederwälder, die heute kulturhistorisch und naturschutzfachlich von besonderem Wert sind. Das natürliche Vorkommen eichenreicher Wälder wirkte sich auf die Tierhaltung der Bauern in den früheren Jahrhunderten aus, indem in der Region die Schweinehaltung gegenüber der Rinderzucht überwog, weil die Eicheln für die Schweinemast verwendet wurden. Weitere ausgedehnte Waldflächen sind heute nur noch auf der Finne, um den Schadenberg („Orlas“ genannt) und bei Freyburg in der Neuen Göhle vorzufinden. Die anderen Bestände tragen Restwaldcharakter. Die Unstrut war schon früher eine wichtige Wasserstraße. Erste Schritte zur Schiffbarmachung der Unstrut erfolgten in den Jahren 1791 bis 1795. Bereits 1795 wurde der Schiffsverkehr von Weißenfels bis Artern eröffnet, um beispielsweise die kursächsische Saline in Artern bedienen zu können. Im Jahr 1881 wurde der stärkste Wasserstraßenverkehr registriert. Damals konnten auf den Nebraer Werften vier Lastkähne gleichzeitig gebaut werden. Durch den Bau der Eisenbahnen und die Eröffnung der Strecke Erfurt-Artern-Sangerhausen (1879) und der Unstruttalbahn (1889) verlor die Unstrut ihre Bedeutung als Schiffahrtsweg. Seit 1967 wird sie nicht mehr als Wasserstraße geführt. In Verbindung mit den Fließgewässern standen die Wassermühlen im Saubachtal (wie etwa Nitzsche- oder Kneiselmühle), bei Tröbsdorf sowie die Mühlen an der Unstrut mit ihren Stauanlagen. Ein weiterer traditioneller Wirtschaftszweig war die Herstellung von Branntkalk. Bis etwa 1975 wurde im Gebiet Muschelkalk für die Herstellung dieses Baustoffes gewonnen. Die Kalköfen standen in Bad Bibra, Freyburg und Zscheiplitz. Letzterer wird als Denkmal erhalten. Große Steinbrüche entstanden in dieser Zeit, so bei Bad Bibra, Plößnitz, Balgstädt, Weischütz und Freyburg. Besondere Bedeutung hat der Muschelkalkabbau in Karsdorf. Hier gibt es auch günstige Abbaubedingungen für Sand und Ton. Diese Voraussetzungen führten 1928 zu Entstehung von Zementwerken. Auch der Buntsandstein wurde im Steinbruch gewonnen, so zwischen Nebra und Wangen, wo der Abbau seit 1162 überliefert ist. Für das Brandenburger Tor wurde zum Beispiel Nebraer Buntsandstein verwendet. Bergbauliche Tätigkeit fand seit dem 18. Jahrhundert außerdem in Eckartsberga zur Gewinnung von Stubensand statt. Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Die zur Trias zählenden Schichteinheiten des Buntsandsteins und des Muschelkalks sind die landschaftlich dominanten Schichten, während die Keupergesteine im Betrachtungsraum nur untergeordnete Bedeutung besitzen. Zum höchsten Unteren Buntsandstein gehören die im Unstrut-Engtal bei Wangen (NSG „Steinklöbe“) an beiden Talflanken in langgezogenen Steinbrüchen hervorragend aufgeschlossenen Dolomitischen Sandsteine, die von den Basispartien des Mittleren Buntsandsteins überlagert werden und zusammen mit diesen die Schichtstufe des Mittleren Buntsandsteins bilden. Gleichermaßen bedeutsame Aufschlüsse sind die aufgelassenen Steinbrüche an beiden Talflanken der Unstrut oberhalb Nebras mit höherem Mittleren Buntsandstein. Unterhalb Nebra tritt die Unstrut in dem sich weitenden Nebra-Lauchaer Talabschnitt in den Ausstrich des Oberen Buntsandsteins (Röt) ein. Hier sind zunächst die stark gipsführenden Basisschichten des Röt aufgeschlossen, beispielsweise unterhalb der Vitzenburg. Die im Tonstein-Tagebau der Karsdorfer Zementwerke genutzten roten Tonsteine angehören dem Mittleren Röt an. In dem unterhalb Weischütz folgenden engen Freyburger Unstruttal bilden die Röttone nur noch den Sockel der Talflanken, die hangaufwärts von den schichtstufenbildenden Kalksteinen des Unteren Muschelkalks überlagert werden. Die dem Unstruttal bei Roßleben nordöstlich vorgelagerte Ziegelrodaer Hochfläche und die Finne-Hochfläche werden von Mittlerem Buntsandstein aufgebaut, der in den Taleinschnitten von Saubach, Biberbach und Steinbach sowie im Trockental der Disse vielfach gut aufgeschlossen ist. Da der Buntsandstein des Finne-Plateaus in Ostsüdost-Richtung allmählich in die Naumburger Muschelkalkmulde übergeht, wird die Hochfläche südlich Laucha und Freyburg von Muschelkalk gebildet, der noch in zahlreichen aufgelassenen Steinbrüchen zu beobachten ist und bei Obermöllern auch heute noch in Nutzung steht (Schaumkalk). Im Untergrund der Trias treten die salzführenden Schichten des Zechsteins auf. Sie sind übertage nur in den Gipsfelsen des Wendelsteins als Werra-Anhydrit zu beobachten. Am Rand des LSG, im Bereich des Übergangs von der Unstrutaue zur Ziegelrodaer Hochfläche, befinden sich die Reste des 1991 eingestellten Kaliwerks Roßleben. Hier wurde ab 1903 bis 1912 der 406 m tiefe Schacht Wendelstein niedergebracht. In Verbindung mit den Roßlebener Grubenbauen stand die im Jahr 1914 beziehungsweise 1915 in Betrieb genommene Schachtanlage Georg-Unstrut bei Groß-Wangen, sie ist 549 bzw. 629 m tief. In tektonischer Hinsicht liegt das LSG im Bereich der im Zuge saxonischer Bewegungen im Zeitraum zwischen Jura/Kreide und Tertiär gegenüber ihren Nachbargebieten herausgehobenen, von Westnordwest nach Ostsüdost streichenden Hermundurischen Scholle. Deren Nordnordost-Begrenzung ist am Kyffhäuser-Nordrand am deutlichsten. Ihre Fortsetzung in Ostsüdost-Richtung ist landschaftlich weniger auffällig, sie ist jedoch die Ursache für die Aufwölbung des Roßlebener Sattels mit dem Rotliegend-Aufbruch der Bottendorfer Berge sowie den Gipsfelsen des Wendelsteins. In nordöstlicher Richtung erfolgt dann ein allmählicher Übergang zur Querfurter Muschelkalkmulde. Wesentlich markanter ist die Südsüdwest-Begrenzung der Hermundurischen Scholle durch die Finne-Störung, die am Rand des Landschaftsschutzgebietes zwischen Rastenberg und Eckartsberga deutlich ausgebildet ist. An ihr sind vor allem die Muschelkalkschichten steil aufgerichtet. Die ist besonders gut im Graben der Eckartsburg, der „Karte“, zu beobachten. Die Finne-Störung bildet die Grenze gegen die im Südwesten anschließende Keuperlandschaft des Thüringer Beckens. Tertiäre Bildungen, vorwiegend geringmächtige kiesige Sande, kommen im Betrachtungsraum nur in kleinen isolierten Flächen als Erosionsrelikte auf der Hochfläche bei Groß-Wilsdorf anstehend vor. In größerer Mächtigkeit wurde braunkohlenführendes Tertiär in Bohrungen im Unstruttal oberhalb Memleben angetroffen. Unter den quartären Ablagerungen überwiegt der weichselkaltzeitliche Löß, der auf den Hochflächen großflächig verbreitet ist. Dagegen sind elster- und saalekaltzeitliche Geschiebemergel und Schmelzwassersande und -kiese nur inselartig erhalten geblieben. Im Bereich der breiten Unstrutaue zwischen Artern und Memleben besitzen die quartären Schichten dagegen relativ große Mächtigkeiten und einen komplizierten Aufbau. Die wiederholte Auslaugung der Zechsteinsalze im Untergrund führte hier immer wieder zur Bildung von Hohlformen, die durch Sedimente ausgeglichen wurden. Vom Eintritt der Unstrut in den Ausstrich des Mittleren Buntsandsteins bei Groß-Wangen sind flußabwärts die Zechsteinsalze durch eine ausreichend mächtige Überdeckung vor der Auslaugung geschützt, so daß die quartäre Akkumulation hier wie auch in den Tälern der Nebengewässer eine wesentlich geringere ist. Das LSG umfaßt drei Bodenlandschaften: die Schichtstufen der Ziegelrodaer Buntsandsteinplatte und der Finne, die Tafelberge der Unteren Saale-Muschelkalkplatten und die Unstrutaue. Auf der Ziegelrodaer Buntsandsteinplatte und der Finne wechseln in Abhängigkeit von der morphologischen Position und dem Lößvorkommen Braunerden bis Ranker aus schutthaltigem Sandlöß über Buntsandstein in Kuppen- und steileren Hanglagen, Parabraunerden bis Fahlerden aus schutthaltigem Löß über Lehmschutt und Lehmfließerden auf den flachen Hangbereichen und Parabraunerden bis Fahlerden aus Löß im Übergang zu den tieferen Landschaftsbereichen, in denen sich Wechsel zu den Tschernosemen vollzieht. Auf den Unteren Saale-Muschelkalkplatten wechselt Pararendzina mit Parabraunerde in Abhängigkeit von der morphologischen Position und der Lößmächtigkeit. Auf den Tafelbergen dominieren Parabraunerden bis Fahlerden, selten Tschernoseme, aus Löß und auf den Hängen Pararendzinen aus Löß und schutthaltigem Löß bis Rendzinen über Kalksteinfels. In der Unstrutaue sind Vegas und Vegagleye aus Auenlehm entwickelt. Die Unstrut ist das größte Fließgewässer des Raumes. 6 350 km² umfaßt das Gesamteinzugsgebiet, die Gesamtlänge beträgt 192 km und im unmittelbaren Betrachtungsraum 46 km. Zur Entlastung der Unstrut bei Hochwasser wurde bei Memleben und Wendelstein ein Umflutkanal gebaut. Seine Wirkung wird besonders bei Hochwasserereignissen deutlich. Das Gefälle beträgt in diesen Bereichen aufgrund der Wehre lediglich 0,2 bis 0,1 %. Neben der Unstrut sind Hasselbach, Saubach, Biberbach, Gutschbach und Steinbach erwähnenswerte Fließgewässer im LSG. Die Grundwasserflurabstände der Niederungen weisen unterschiedliche Werte auf. Als Grundwasserleiter treten mindestens drei durch Geschiebemergel und Ton gegliederte mächtige Schotterserien auf, die zur Trinkwassergewinnung herangezogen werden. Der Grundwasserflurabstand über den Hochflächen des Muschelkalkes erreicht fast überall mehrere Dekameter. Die Wasserführung auf den Muschelkalkschichten erfolgt überwiegend in den mergeligen Kalksteinen auf Schichtfugen und deren karstbedingten Erweiterungen sowie auf den porösen Schaumkalkbänken. Der Buntsandstein stellt dagegen einen guten Wasserspeicher dar und sorgt für einen ausgeglichenen Grundwasserabfluß. Er besitzt bis fünf oder sechs Grundwasserleiter. Klimatisch betrachtet besitzt das Gebiet einige Besonderheiten. Die Lage im Lee der Mittelgebirge bedingt geringere Niederschlagssummen, die jedoch räumlich differenziert sind. So werden 500 mm Jahresniederschlag in der Unstrutniederung kaum erreicht, wogegen in den Höhenlagen wie zum Beispiel auf der Schrecke noch 600 mm auftreten. Insgesamt ist das Klima sommerwarm und wintermild. Die Höhe der Jahresmitteltemperaturen schwankt zwischen 8°C und 8,5°C. Die Täler erwärmen sich stärker, so daß auch Werte von 9°C erreicht werden. Geländeklimatisch herausragend ist die Strahlungsgunst der in südlicher Richtung exponierten Tal- und Plateauhänge mit ihren in Bodennähe extrem hohen Temperaturen. Die bewaldeten Nebentäler besitzen demgegenüber ein deutlich kühleres und feuchteres Klima. Pflanzen- und Tierwelt Unter pflanzengeographischen Gesichtspunkten gehört das Gebiet zur florengeographischen Landschaft des Helme-Unterunstrutlandes. Es zeichnet sich durch eine Mischung von südlich und östlich verbreiteten Arten aus. Flora und Vegetation des Triaslandes sind von den unterschiedlichen Umweltbedingungen, die einerseits von Gestein und Boden, Relief sowie vom Klima, andererseits von den Auswirkungen der Nutzung durch den Menschen seit der jungsteinzeitlichen Besiedlung charakterisiert werden, deutlich geprägt. Besonders durch die extensive mittelalterliche Landnutzung wurde die natürliche Verteilung von Wald und Offenland sehr stark zuungunsten des Waldes verändert. Die potentiell natürliche Vegetation der zentralen, hoch gelegenen Teile der Buntsandsteinplateaus wird von einem artenarmen bodensauren Hainsimsen-Buchenwald gebildet. Die etwas weniger montan geprägten Standorte tragen bodensauren Hainsimsen-Eichen-Buchen-Wald. Auf Plateaustandorten mit mächtiger Lößauflage sind mäßig artenreiche Waldmeister-Buchenwälder, jedoch nur noch in Resten, erhalten geblieben. Bemerkenswerte Arten sind Einblütiges Perlgras, Waldmeister, Goldnessel und Gemeiner Salomonssiegel. Zu den charakteristischen Pflanzenarten des Ziegelrodaer Forstes gehören Schmalblättrige Hainsimse, Schlängel-Schmiele, Heidelbeere, Verschiedenblättriger Schwingel und stellenweise Maiglöckchen. Bemerkenswert sind die individuenreichen Vorkommen der beiden Wintergrünarten Kleines und Rundblättriges Wintergrün sowie des Märzenbechers. Auf hängigen Muschelkalkstandorten sind Orchideen- und Blaugras-Buchenwaldgesellschaften entwickelt. Standortbedingt verringert sich die Wuchsleistung der Buche durch Trockenheit und flachgründige Böden. Dadurch kann mehr Licht in den Wald eindringen und Pflanzenarten wie Seidelbast, Heckenkirsche, Finger-Segge, Leberblümchen sowie Orchideen, zum Beispiel Bleiches Waldvögelein, Nestwurz und Frauenschuh, können zum Blühen kommen. Mit abnehmenden Niederschlägen und zunehmenden Temperaturen stocken auf den Plateauhängen artenreiche Winterlinden-Traubeneichen-Hainbuchen-Wälder. Die Wälder sind reich gegliedert, es kommen neben Winter-Linde und Trauben-Eiche auch Feld-Ahorn, Hainbuche, Elsbeere, Haselnuß und Kornelkirsche vor. Die Krautschicht wird durch Türkenbund-Lilie, Verschiedenblättrigen Schwingel, Christophskraut, Färberscharte, Sanikel und Haselwurz gekennzeichnet. An Steilhängen und Stufenschichten mit extremen Lokalklima, angespanntem Bodenwasserhaushalt und hoher Sonneneinstrahlung sind artenreiche Eichentrocken- und Buschwälder zu finden. Sie treten in zwei verschiedenen Gesellschaften auf. Über Buntsandstein sind bodensaure Färberginster-Traubeneichenwälder ausgebildet, als submediterran geprägte Eichen-Elsbeeren-Buschwälder treten sie über Muschelkalk auf. Das ökologische Gegenstück zu den sonnenexponierten Hangwäldern ist der geophytenreiche Eschen-Ahorn-Steinschutthangwald auf feinerdereichen Feinschuttböden luftfeuchter Schatthänge. Hohler Lerchensporn und Moschuskraut bestimmen den Frühjahrsaspekt. In der Vegetationszonierung vom Wald zum Offenland, die durch menschlichen Einfluß geprägt wird, schließen sich an die Gebüschmäntel krautige Saumgesellschaften an. Werden die Trocken- und Halbtrockenrasen beweidet beziehungsweise gemäht, sind die Säume nur schwach ausgebildet. In aufgelassenen Offenlandgesellschaften dagegen breiten sich die Säume stark aus und sind optimal entwickelt. Die Vegetationstypen, die sich waldfern an die Säume anschließen, sind die Trocken- und Halbtrockenrasen. Dieser Komplex aus mehreren Pflanzengesellschaften ist aus besonders vielen Arten zusammengesetzt. Relativ häufig anzutreffen sind kontinentale Halbtrockenrasen mit Fieder-Zwenke (Furchenschwingel-Fiederzwenken-Halbtrockenrasen). Auf flachgründigen Muschelkalk- und Gipsböden sind sie als Hasenohr-Fiederzwenken-Rasen ausgebildet. Bei extremen Umweltbedingungen, vornehmlich auf Muschelkalk-, basenreichen Buntsandstein- und Gipshängen, sind auf flachgründigen besonnten Standorten verschiedene Trockenrasen ausgebildet. Alle Trockenrasengesellschaften (Faserschirm-Zwergseggen-Trockenrasen, Gamander-Blaugras-Trockenrasen) sind durch eine lockere Bestandesstruktur gekennzeichnet, in der der Boden bzw. das Ausgangsgestein offen anstehen. Viele Pflanzenarten haben hier einen Verbreitungsschwerpunkt innerhalb von Sachsen-Anhalt: Zwerg-Segge, Berg- und Edel-Gamander, Graues und Apenninen-Sonnenröschen, Federgras, Blaugras, Badener Rispengras. Gegenüber den Halbtrockenrasen zeichnen sie sich durch größere Naturnähe aus und sind für Sukzession, insbesondere für Bebuschung, weniger empfindlich. Von den Wiesengesellschaften sind in der Unstrutaue auf den grundwasserferneren gemähten Standorten Reste der Labkraut-Fuchsschwanzwiese erhalten. In grundwassernäheren Bereichen ist die Hahnenfuß-Rasenschmielen-Gesellschaft ausgebildet. Meist sind diese Gesellschaften jedoch in unterschiedlich starkem Maße in Intensivgrasland umgewandelt. Außerhalb der Aue ist im mittleren Bereich des Standortspektrums die Glatthafer-Wiese vorherrschend. Zusammenfassend muß aus der Vielfalt von Vegetation und Flora der trocken-warme (xerotherme) Vegetationskomplex wegen seiner Bedeutung für das Betrachtungsgebiet besonders herausgestellt werden. Von großem naturschutzfachlichem und kulturhistorischem Wert sind die als Bauernwälder bekannten Niederwald- und Mittelwald-Bewirtschaftungsformen der Eichen-Trockenwälder, der Eichen-Hainbuchen-Winterlinden-Wälder und der Orchideen-Buchenwälder. Die reiche naturräumliche Ausstattung des Triasgebietes läßt auch eine artenreiche Tierwelt erwarten. Unter den vorkommenden Säugetierarten besitzen die Fledermausarten besondere Bedeutung. Im Gebiet leben Kleine Hufeisennase, Mausohr, Wasserfledermaus, Rauhhautfledermaus, Mopsfledermaus und Breitflügelfledermaus. Außerdem treten Haselmaus und Zwergmaus als seltene Säuger auf. Die Strukturierung der Landschaft bewirkt auch eine reiche Anzahl von vorkommenden Vogelarten. Die Unstrutaue ist für Brut- und Rastvögel von Bedeutung. Es können Graureiher, Krickente, Schnatterente, Spießente, Reiherente und andere Entenarten beobachtet werden, Limikolen finden Nahrung in Überschwemmungsgebieten. Zu den seltenen Vogelarten gehören auch Eisvogel und Braunkehlchen. Neben der Unstrut werden die Lebensräume der Trockenbereiche wie Trockenwälder, -gebüsche und -rasen ebenfalls von einer artenreichen Avifauna gekennzeichnet. Hier brüten Sperbergrasmücke, Dorngrasmücke, Wendehals, Zaungrasmücke, Grünspecht, Goldammer und Rotrückenwürger. In den Waldgebieten kommen Waldohreule und Waldkauz sowie Schwarz-, Grün-, Grau-, Bunt-, Mittel- und Kleinspecht vor. Zu den Brutvögeln des Ziegelrodaer Forstes gehören darüber hinaus Hohltaube und Waldschnepfe. In der Unstrutaue brüten Rot- und Schwarzmilan sowie Rohrweihe. Die Gewässer des Betrachtungsgebietes werden von verschiedenen Fischarten bewohnt, worunter Barbe, Bitterling, Elritze, Quappe und Schlammpeitzger zu den seltenen Fischarten zählen. Zu nennen sind außerdem Ukelei, Kaulbarsch, Döbel und Bachforelle. Von den vorkommenden Lurchen und Kriechtieren des Triaslandes sind in der Roten Liste des Landes Sachsen-Anhalt folgende Arten verzeichnet: Kammolch, Glattnatter, Wechselkröte, Ringelnatter, Bergmolch, Knoblauchkröte und Waldeidechse. Die Insektenfauna ist besonders in Bereichen der xerothermen Vegetation bemerkenswert. Zum Beispiel kennzeichnet diesen Lebensraum eine Vielzahl von Heuschrecken wie Ameisengrille, Blauflüglige Sandschrecke und Steppengrashüpfer. Entwicklungsziele Die Landschaft des Unstrut-Triaslandes und des Finne-Triaslandes einschließlich weiterer Gebiete, zum Beispiel des Ziegelrodaer Forstes und des LSG „Saale“ im Burgenlandkreis, werden zum Naturpark „‘Saale-Unstrut-Triasland“ verordnet. Ziel ist es, eine einheitliche Entwicklung und Pflege des Landschaftsraumes zu einem weiträumigen, naturnahen Erholungsgebiet unter weitestgehender Berücksichtigung der Belange des Natur- und Landschaftsschutzes zu erreichen. Die Arten- und Formenmannigfaltigkeit an Pflanzen- und Tierarten gilt es zu sichern und weiter zu entwickeln. Die Erhaltung und Förderung des Charakters der historischen Kulturlandschaft ist unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten, aber auch unter Berücksichtigung der landschaftlichen Erholungseignung für den Menschen, von größter Wichtigkeit. Einer der wesentlichen Schwerpunkte ist die Erhaltung und Entwicklung des xerothermen Vegetationskomplexes. Diese Komplexe bestehen aus Trocken- und Halbtrockenrasen, Staudensäumen, Gebüschen und Busch- und Niederwäldern. Eine große Rolle spielt dabei die Offenhaltung der durch Sukzession bedrohten Trocken- und Halbtrockenrasen. Die naturnahen Wälder mit Rot-Buche und Trauben-Eiche, Stiel-Eiche, Hainbuche, Esche und Ahorn besitzen für die Vielfalt an Pflanzen- und Tierarten, das Landschaftsbild und die Erholung eine wesentliche Bedeutung. Als Entwicklungsziel ist daraus abzuleiten, daß der Waldanteil insgesamt zu erhöhen ist und naturferne Bestockungen in naturnahe Laubmischwälder umzuwandeln sind. Den Wäldern sollen struktur- und artenreiche Waldmäntel vorgelagert sein. Die durch historische Bewirtschaftungsformen entstandenen Mittel- und Niederwälder wären weitestgehend zu erhalten beziehungsweise zu rekonstruieren. An den Oberkanten der Schichtstufen sind als besondere Waldtypen Hangkantenwälder entwickelt, die im Zusammenhang mit der historischen Weinbaunutzung der Hangbereiche angelegt wurden, um den Wärmehaushalt der Hanglagen positiv zu beeinflussen. Die Unstrut als größtes Fließgewässer des Landschaftsraumes ist naturnah zu gestalten. Vorhandene wertvolle Strukturen sind zu erhalten und weitere Maßnahmen zur Gliederung der Aue wären umzusetzen. Die Überflutungsgebiete der Unstrut sind zu sichern und ökologisch zu gestalten. Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt muß die Reduzierung beziehungsweise Beseitigung der Schadstoffbelastung der eingeleiteten kommunalen und industriellen Abwässer sowie des übermäßigen Nährstoffeintrages von den landwirtschaftlich intensiv genutzten Ackerflächen im Einzugsgebiet der Unstrut sein, um mittelfristig im gesamten Gewässersystem die dem Entwicklungsziel entsprechende Gewässergüteklasse I-II zu erreichen. Der Weinbau als historische Nutzungsform ist zu pflegen, wobei insbesondere der Terrassenhackweinbau und extensive Formen zu fördern sind. Weitere Aufrebungen wie beispielsweise in Memleben sind kleinflächig geplant. Die Ackerflächen der pleistozänen Hochflächen sollten stärker gegliedert sein. Dieses Entwicklungsziel dient dem Schutz des Naturhaushaltes und der Verbesserung des Landschaftsbildes. Darüber hinaus soll eine umwelt- und sozialverträgliche Erholungsnutzung im LSG entwickelt werden. Besonders sind Maßnahmen zur Konfliktvermeidung oder -minderung zwischen Naturschutz und Erholungsnutzung zu berücksichtigen. Dazu gehören beispielsweise die Planung von Naturlehrpfaden, die Schaffung von Sortengärten nach dem Beispiel des Kirschsortengartens bei Wangen, das Anlegen von Rad- und Fußwanderwege und so weiter. Exkursionsvorschläge Das Gebiet ist reich an Naturschönheiten sowie geologischen und kulturhistorischen Besonderheiten. Aufgrund dieser Situation ist das Angebot an Wanderwegen, Sehenswürdigkeiten und sonstigen touristischen Attraktionen sehr groß. Freyburg, Memleben, Wendelstein Neben der Stadt Freyburg, die mit der Neuenburg, der Sektkellerei, dem Herzoglichen Weinberg und vielen anderen Sehenswürdigkeiten eine herausragende Bedeutung besitzt, gibt es weitere interessante Orte. Dazu gehört in erster Linie Memleben. Auf dem Memlebener Besitz von Otto II. gründete das Kloster Hersfeld zwischen 976 und 979 eine freie Benediktinerabtei, 1015 dem Kloster einverleibt. In dieser Zeit begann der Bau der Klosterkirche, die man heute als Ruine bewundern kann. Nach Verlust der Rechte als reichsunmittelbare Abtei wurde im 13. Jahrhundert eine kleine Klosterkirche im spätromanischen Stil erbaut. Das Kleinod dieser Anlage ist ohne Zweifel die im 13. Jahrhundert entstandene Krypta. Die alte Königspfalz hat sicher im Klosterbereich gestanden und ist heute nicht mehr sichtbar. Unweit von Memleben liegt Wendelstein, wo sich einmal eine befestigte Burganlage befand. Heute sind die Reste der Anlage mit ihrem Felsenturm, den Toranlagen, Kasematten, Gräben und Wällen zu besichtigen. Außerdem ist der Blick von der Aussichtsplattform in das Unstruttal sehr zu empfehlen. Das Ortsdreieck Freyburg, Balgstädt und Zscheiplitz ist besonders attraktiv. In Zscheiplitz befindet sich ein Natur- und Geschichtslehrpfad, wo neben der typischen Muschelkalkvegetation die Klosterkirche, der Klostergarten und ein Kalkbrennofen zu besichtigen sind. Auf landschaftlich sehr erlebnisreichen Wanderwegen kann der Besucher die Landschaft und die Sehenswürdigkeiten kennenlernen. Wanderziele und Wanderwege Weitere Orte mit Sehenswürdigkeiten sind Nebra, Laucha mit dem Glockenmuseum, Burgscheidungen mit dem Barockschloß und Park, Bad Bibra, Eckartsberga mit Schloßberg und Ruine sowie Klosterhäseler. Zahlreiche Wanderwege verbinden die Orte. Durch das Hasselbachtal kann man beispielsweise von Balgstädt nach Klosterhäseler wandern, wo Streuobstwiesen, Trockenrasen, Ufergehölze und Wälder für Abwechslung sorgen. Durch die Wälder der Finne gelangt man nach Eckartsberga. Durch den Ziegelrodaer Forst führen einige Wanderwege, so beispielsweise der Wanderweg Nebra-Ziegelrodaer Forst/Hermannseck-Lodersleben-Querfurt und auch die alte Kupfer- und Weinstraße. Von den Hangkanten des Buntsandsteins bieten sich verschiedene Möglichkeiten, weit über die Unstrut zu schauen. Das Tal des Saubaches eignet sich ebenfalls sehr gut zum Wandern. Wiesen, Wälder und vor allem die Ölmühle sowie die Kneiselmühle bieten dem Betrachter viel Abwechslung. Überregional hat das Unstrut-Triasland durch die „Saale-Unstrut-Weinstraße“ und die „Straße der Romanik“, die durch das Gebiet führen, Bedeutung. Geotope Im LSG befinden sich eine Reihe wichtiger Geotope, die einen guten Einblick in den geologischen Bau des Gebietes vom Zechstein über den Buntsandstein bis zum Muschelkalk geben. Die Geotope dokumentieren einen Zeitraum von zirka 30 Millionen Jahren. Folgende Geotope sind im LSG sehenswert und seit 1999 in einen geologischen Lehrpfad einbezogen: - Wendelstein: am Südsteilhang Gipse mit Karsterscheinungen; - Wangen: ehemaliger Steinbruch 600 m südwestlich des Ortes, an der Straße nach Memleben, Sandstein, Grenze Unterer/Mittlerer Buntsandstein; - Nebra: ehemalige Steinbrüche am westlichen Ortsausgang, Sandstein mit interessanten Lagerungsformen und Schichtungen; - Dorndorf: von Dorndorf auf dem „Fliegerweg“ 1,2 km bergan auf die Hochfläche zum Flugplatz, sehr schönes Profil des Oberen Buntsandsteins mit farbigen Gipsschnüren bis in den Unteren Muschelkalk (Wellenkalk); am Ufer der Unstrut Aufschlüsse des Oberen Buntsandsteins; - Eckartsberga: Burggraben an der Eckartsburg, Aufschluß der Finne-Störung, Lagerungsform steilstehender Schichten des Unteren Muschelkalks. Verschiedenes Weinbau Die Landschaft des Unstrut-Triaslandes sowie die Gebiete an der Saale bis nach Thüringen waren eines der größten Weinanbaugebiete in gesamten mittelalterlichen Raum. Der Weinanbau erlebte ab dem 11. Jahrhundert mit den Klöstern (zum Beispiel Pforta) einen stürmischen Aufschwung. Der Wein gehörte jahrhundertelang zu den Hauptgetränken, er war auch im Volk alltägliches Getränk. Das Wasser war aufgrund vieler Seuchen nicht als Trinkwasser zu genießen, und so bediente man sich des Weines. Die Weine von Saale und Unstrut waren überregional bekannt und wurden an fürstlichen Höfen und in Ratskellern wie beispielsweise in Bremen, Dresden und Schwerin kredenzt, aber auch auf Märkten wie Halle, Merseburg, Magdeburg und Leipzig verkauft. Zur absoluten Blütezeit des Weinanbaus am Anfang des 16. Jahrhunderts waren mindestens 4 000 bis 6 000, vielleicht auch 10 000 ha Rebfläche unter Bewirtschaftung. Schließlich kamen Kulturen auf, die konkurrierend zum Weinanbau standen. Mit dem Anbau von Roggen für Kornschnaps, von Gerste und Hopfen für die Bierbrauereien oder aber durch die Einführung der Kartoffel verlor der Weinanbau immer mehr an Bedeutung, da mit anderen landwirtschaftlichen Produkten mehr Erträge erzielt und weniger Arbeitskräfte benötigt wurden. Das Erzielen höherer Gewinne stand immer mehr im Vordergrund. 1845 gab es nur noch 766 ha Weinanlagen. Wein diente den Klöstern auch zur Krankenpflege und zur Bewirtung der Gäste. Als vorzüglicher Qualitätswein galt der Triefwein oder Traufwein. Dieser Wein wurde aus dem Saft gekeltert, der vor dem eigentlichen Mosten von den überreifen Trauben von selbst abläuft. In der Winzersprache wird dieser Vorgang als Vorlauf bezeichnet. Das Keltern des Traufweines war schon frühzeitig bekannt. So ist die Lieferung beispielsweise nach Dresden schon aus dem 16. Jahrhundert überliefert. Im Gegensatz dazu stand die Lurcke, auch als Nachtrott oder Nachwein bezeichnet. Dies war ein während der Weinlese angebotener Trunk, der bereitet wurde, indem man die abgekelterten Trester nochmals im Wasser aufschwemmte und nach einiger Zeit ausquetschte. Später wurde die Lurcke mit Zucker versetzt, wodurch sie trinkbarer und auch wirkungsvoller wurde. Die besonderen Eigenschaften der Saale-Unstrutweine, die sie von Weinen der gleichen Wertklassen und Traubensorten anderer deutscher Weinbaugebiete unterscheiden und ihnen ihren unverwechselbaren Charakter geben, verdanken sie vornehmlich den Böden. Entlang der Unstrut ist das Ausgangsmaterial vorwiegend der Muschelkalk, auf dem Lehm- oder Lößschichten lagern. Aber auch Buntsandstein tritt an den Talrändern hervor wie beispielsweise am Blütengrund bei Großjena. Die mitunter sehr flachgründigen Böden besitzen eine hohe Versickerungsrate, so daß die Weinrebe nur einer geringen Verdunstungskälte bei Niederschlagsereignissen ausgesetzt ist. Die Bearbeitung der Weinberge ist eine sehr mühsame Aufgabe, die steilen Lagen der Berge vergrößern zusätzlich die Anstrengungen. Zum Schutz vor Erosionen wurden die Hänge durch den Bau von Weinbergsmauern terrassiert, um sie so vor Bodenabschwemmungen, insbesondere bei Starkniederschlägen, zu schützen. Dennoch mußte im zeitigen Frühjahr mittels Kiepen der abgetragene Boden von unten wieder nach oben gebracht werden. Zur Düngung wurde Mist auf die Weinberge geschafft und untergegraben. Im Sommer mußte ständig Unkraut gejätet werden, das an Haustiere verfüttert wurde. Die Bearbeitung des Bodens erfolgte mit dem Karst, einer zweizinkigen Weinbergshacke. Erschwerend für die Arbeit auf dem Weinberg kommt im Sommer die Sonneneinstrahlung hinzu. Die Muschelkalkstufen werden so heiß, daß sie barfuß nicht betreten werden können, auch nachts strahlen sie noch lange Hitze aus. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 30.07.2019

Urlaubsreisen

Urlaub und Umweltschutz: So geht nachhaltiges Reisen So sind Sie beim nächsten Urlaub klimafreundlich unterwegs Bevorzugen Sie Reiseziele in der Nähe. Vermeiden Sie Flugreisen und Kreuzfahrten. Bevorzugen Sie Reiseanbieter und -angebote mit verbindlichen Umwelt- und Sozialstandards. Verhalten Sie sich im Urlaub so umweltfreundlich wie zu Hause. Nehmen Sie Rücksicht auf sensible Lebensräume, Tiere und Pflanzen. Entdecken Sie umweltfreundliche Urlaubsmöglichkeiten. Gewusst wie Was uns gut tut, kann die Umwelt belasten. Das gilt auch für den Urlaub und insbesondere für die Anreise. Durch ihren Aufenthalt steigern Touristen zudem vor Ort den Bedarf an Wasser, Energie und Flächen. Mit diesen Tipps können Sie die entstehenden Umweltbelastungen reduzieren. Je näher, desto besser: Im Umkreis von nur 1.000 Kilometern liegen Urlaubsziele, die das bieten, was die meisten im Urlaub suchen: Erholung, Wälder, Berge, Strand und jede Menge Sehenswürdigkeiten. Warum deshalb in die Ferne schweifen? Die stärksten Umweltbelastungen resultieren aus An- und Abreise. Dabei spielt nicht nur die Entfernung, sondern auch die Wahl des Verkehrsmittels eine große Rolle. Nutzen Sie daher Bus, Bahn und Fahrrad . Erkundigen Sie sich über das Nahverkehrssystem vor Ort und eventuelle Transport- und Ticketangebote der Unterkunft und Reiseregion. Probieren Sie Wanderungen , Kanu- oder Fahrradtouren . Entdecken Sie die Reisen der Kooperation Fahrtziel Natur in verschiedene Großschutzgebiete im deutschsprachigen Raum. Oder besuchen Sie Bergregionen, die sich um nachhaltige Reiseangebote bemühen und über Alpine Pearls sowie den Bergsteigerdörfern zu Initiativen zusammengeschlossen haben. Auch ein voll besetztes Auto belastet die Umwelt weit weniger als die Anreise mit dem Flugzeug. Die Anreise mit einem vollelektrischen angetriebenen PKW ist ebenfalls umweltschonender. Das erfordert derzeit allerdings etwas Planung, da das Netz an Lademöglichkeiten noch im Aufbau befindlich ist. Immer mehr Beherbergungsanbieter installieren Lademöglichkeiten für ihre Gäste. Fragen Sie vor der Buchung nach. Umweltschädliche Emissionen können Sie auch einsparen, wenn Sie seltener in den Urlaub fahren und dafür länger bleiben. Am Boden bleiben: Flugreisen sind besonders umweltschädlich. Ein Flug von Deutschland auf die Kanarischen Inseln und zurück verursacht pro Person einen Ausstoß von ca. 1.800 kg klimaschädlichem CO 2 e (siehe UBA-CO 2 -Rechner ). Bei einer vierköpfigen Familie sind das 7,2 t CO 2 e. Mit einem vollbesetzten Mittelklassewagen könnten Sie dafür rund 45.000 km weit fahren. Auch Kreuzfahrten sind sehr umweltbelastend. Leider gibt es für solche Fernreisen keine umweltfreundlichen Alternativen. Was Sie aber machen können: Gleichen Sie Treibhausgasemissionen von Flugreisen oder Kreuzfahrten durch freiwillige Kompensationszahlungen aus. Mit diesem Geld werden Klimaschutzprojekte finanziert, in denen die entsprechende Menge an Treibhausgasen eingespart wird (siehe Tipps zur CO 2 - Kompensation ). Zertifizierte Angebote nutzen: Auf der Suche nach umweltschonenden Reisen helfen Ihnen Umweltzertifikate und Labels. Sie kennzeichnen Anbieter beziehungsweise Angebote mit verbindlichen Umwelt- und Sozialstandards. Diese Standards betreffen zum Beispiel den schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen wie Wasser, klimafreundliche Transporte, die Reduzierung des Abfallaufkommens oder das Engagement in Artenschutzprojekten. Fragen Sie Ihr Reisebüro und Ihren Tourismusanbieter vor Ort nach einer entsprechenden Zertifizierung. Auf der Webseite Tourismus Labelguide finden Sie einen Überblick sowie weitere Informationen zu verschiedenen Labeln und Zertifikaten aus dem Tourismusbereich. Auch das Forum anders Reisen bietet eine breite Auswahl alternativer Reisen in alle Welt an. Mehr als 100 Reiseveranstalter gehören dazu. Umweltbewusstsein im Reisegepäck: Ob Mülltrennung oder der sparsame Umgang mit Energie und Wasser - Routinen, die zu Hause selbstverständlich sind, sollten Ihnen im Urlaub nicht schwerfallen. Im Zusammenhang mit dem fortschreitenden ⁠ Klimawandel ⁠ wird Wasser eine immer knappere Ressource. Gehen Sie deshalb sorgsam mit Wasser um (siehe Tipps zum Trinkwasser ). Pools, Golfplätze und künstlich beschneite Skipisten verbrauchen oft unverhältnismäßig große Wassermengen. Heizen Sie im Winterurlaub energiebewusst (siehe Tipps zum Heizen ). Bevorzugen Sie saisonale, regionale und ökologisch produzierte Lebensmittel. Genießen Sie die Vielfalt heimischer Obst- und Gemüsesorten und verringern Sie den Anteil tierischer Produkte, denn diese verschlechtern Ihre Umweltbilanz in vielerlei Hinsicht. Verzichten Sie auf Einwegartikel wo immer möglich. Nehmen Sie zum Beispiel eine leere Trinkflasche oder einen Stoffbeutel mit in den Urlaub. Reduzieren Sie Ihr Reisegepäck. Viele Dinge wie z.B. Babybetten und Sportausrüstung können vor Ort ausgeliehen werden. Weniger Gepäck reduziert den Platzbedarf und das Gewicht beim Transport und hilft somit Emissionen zu verringern. Natur bewahren: Der Tourismus ist wie kaum ein anderer Wirtschaftszweig auf eine intakte Natur angewiesen und beeinträchtigt diese gleichzeitig auf vielfältige Weise. Dies betrifft auch die Zerstörung von Lebensräumen und den damit verbundenen Verlust der biologischen Vielfalt. Tourismus nimmt große Flächen in Anspruch, zum Beispiel für den Bau von Unterkünften, aber auch für Verkehrsinfrastruktur und Freizeiteinrichtungen. Nutzen Sie nachhaltige und naturverträgliche Angebote und respektieren Sie die Bedürfnisse der lokalen Bevölkerung. Beachten Sie insbesondere bei der Auswahl von Freizeitaktivitäten den Biotop- und Artenschutz . Respektieren Sie sensible Gebiete und die dort vorkommenden Arten. Erkundigen Sie sich über angemessene Verhaltensregeln. Füttern und berühren Sie keine Wildtiere und beschädigen Sie keine Pflanzen. Bleiben Sie auf den vorgesehenen Wegen und begegnen Sie anderen Menschen respektvoll. Lassen Sie keine Abfälle liegen und nehmen Sie nichts mit außer Ihre Eindrücke. Geschützte Arten sind keine Souvenirs (zum Beispiel Korallen, Elfenbein, Reptilienleder) und keine Lebensmittel, auch wenn sie als "einheimische Delikatessen" angeboten werden. Besuchen Sie keine Einrichtungen, die Wildtiere in Gefangenschaft halten (zum Beispiel Delfinarien, Elefantenreiten). Unterstützen Sie stattdessen lokale Artenschutzprojekte und Naturschutzgebiete. Urlaubszeit spenden: Sich während des Urlaubs ehrenamtlich in Projekten zu engagieren ist besonders bei jüngeren Menschen beliebt. Zwei Anbieter in Deutschland sind das Bergwaldprojekt sowie WWOOF . Unter dem Stichwort Volontourismus oder Freiwilligeneinsatz finden sich vielfältige Angebote. Schauen Sie sich diese jedoch vorher genau an: nicht immer sind die Projekte aus ethischer oder ökologischer Perspektive zu empfehlen. Tapetenwechsel – im Tausch: Internetplattformen ermöglichen es, das eigene Zuhause mit anderen Menschen auf Gegenseitigkeit zu teilen oder zu tauschen. Diese Art zu reisen entlastet die Umwelt, da weniger zusätzliche Unterkünfte gebaut werden müssen. Zum Beispiel bietet der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) das Übernachtungsverzeichnis Dachgeber – von Radlern für Radler an. Für Auslandsreisen gibt es das Vermittlungsnetzwerk Couchsurfing mit 14 Millionen Nutzern auf der ganzen Welt. Solche Plattformen, beziehungsweise die angebotenen Übernachtungen, sind teilweise kostenlos, teilweise gebührenpflichtig. Eine genaue Lektüre der Teilnahme- und Haftungsbestimmungen empfiehlt sich. Urlaub – zu Hause: "Zu Hause ist es am schönsten" – das kann auch für den Urlaub gelten. Denn Urlaub kann, muss aber nicht "Verreisen" heißen. Schließlich sind Erholung und schöne, nicht-alltägliche Erlebnisse auch im eigenen Garten, auf dem Balkon, auf dem Sofa oder mit Ausflügen in die nähere Umgebung möglich. Gönnen Sie sich deshalb (auch) umweltfreundliche Urlaubsmomente zu Hause. Wie wirken sich Flugreisen auf das ⁠ Klima ⁠ aus und welche Alternativen gibt es? Hier finden Sie ein Text-Transkript des Videos im Sinne der Barrierefreiheit. Hintergrund Umweltsituation: Reisende nehmen die Umwelt, Natur und Ressourcen in Anspruch. Das Umweltbundesamt versucht, dies messbar zu machen. Hierzu wurden unterschiedliche Forschungsvorhaben durchgeführt. Die zentrale Erkenntnis ist, dass die Reisemobilität den größten Anteil am gesamten Energiebedarf und den damit verbundenen Emissionen von Reisen hat. So verursachte die Reisemobilität im Jahr 2017 etwa 111 Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalente. Im Zuge der Pandemieeindämmungsmaßnahmen sind diese gesunken. Ab dem Jahr 2023 wird mit dem Erreichen des Niveaus vor der Corona-Pandemie und anschließend weiterem Wachstum gerechnet. Im Zusammenhang mit Aktivitäten in der Natur kann es an beliebten Orten zudem zur Überbeanspruchung kommen. Durch gezieltes Besuchermanagement wird versucht, dem entgegenzuwirken, um die ⁠ Biodiversität ⁠ zu schützen. Marktbeobachtung: Das Interesse am Reisen ist unter der deutschen Wohnbevölkerung weiterhin ausgeprägt. Je höher das zur Verfügung stehende Haushaltseinkommen und je weniger Kinder im Haushalt leben, desto mehr und weiter reisen die Haushaltsmitglieder. Im Bereich nachhaltiges Reisen ist zu erkennen, dass das Interesse für nachhaltigen Urlaub weiterhin hoch ist und zunehmend mehr Menschen ihre Urlaubsaktivitäten an Nachhaltigkeitskriterien orientieren und buchen. Das Angebot an nachhaltig zertifizierten Übernachtungs- und Reiseangeboten ist allerdings noch gering. Die Kompensation von Reiseemissionen wird deutlich häufiger bei Geschäftsreisen als bei Erholungsurlauben durchgeführt. Das immense Wachstum der Tourismusbranche bringt vielfältige Probleme mit sich. Nachhaltiger Tourismus ist der Versuch, diesen entgegenzuwirken und ökologische, ökonomische sowie soziokulturelle Ziele in Einklang zu bringen. Nach der Verabschiedung der Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung steht die internationale Staatengemeinschaft vor der enormen Herausforderung, die erarbeiteten Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) sowohl auf globaler als auch auf lokaler Ebene umzusetzen. Dabei nimmt die Entwicklung nachhaltiger Tourismuskonzepte eine bedeutende Rolle ein, da hierdurch viele Ziele der Agenda gleichzeitig adressiert werden können. Weitere Informationen finden Sie auch auf der UBA-Themenseite zu nachhaltigem Tourismus . Beispielrechnung der mobilitätsbedingten Treibhausgasemissionen für unterschiedliche Strandreisen Quelle: Umweltbundesamt⁠ (2020): Klimawirksame Emissionen des deutschen Reiseverkehrs. THG-Emissionen von Reisen mit unterschiedlichen Schiffs- und Bootsklassen Quelle: Umweltbundesamt⁠ (2020): Klimawirksame Emissionen des deutschen Reiseverkehrs. Urlaubsreisen im In- und Ausland Quelle: Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen e.V.: ReiseAnalyse 2023 Deutschlands beliebteste Auslandsdestinationen Quelle: Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen e.V.: ReiseAnalyse 2023 Reiseverhalten 2017 bis 2022 Quelle: Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen e.V.: ReiseAnalyse 2020 - 2023 Berücksichtigung von Umweltaspekten bei der Reisebuchung Quelle: Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen e.V.: ReiseAnalyse 2022 - 2023 Quellen ⁠ UBA ⁠ (2020): Klimawirksame Emissionen des deutschen Reiseverkehrs . Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen (FUR e.V.) (2023): Nachhaltigkeit bei Urlaubsreisen : Bewusstseins- und Nachfrageentwicklung und ihre Einflussfaktoren. Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen (FUR e.V.) (2018): Reiseanalyse 2018. WWF (2009): Der touristische Klima-Fußabdruck : WWF-Bericht über die Umweltauswirkungen von Urlaub und Reisen.

Wenn das Klavier das Lied vom Tod spielt

Hannover. Es wird zu Schmuck und Kunst verarbeitet, aber auch manche ältere Klaviertaste besteht daraus: Elefanten-Elfenbein. Der Handel mit den Stoßzähnen der von Ausrottung bedrohten Tiere wurde bereits vor langer Zeit international eingeschränkt – nun verschärft die EU noch einmal deutlich das hier geltende Artenschutzrecht. Auf Händler und Besitzer entsprechender Musikinstrumente und Antiquitäten kommt damit auch in Niedersachsen zusätzliche Arbeit zu, denn zukünftig benötigen sie Vermarktungsgenehmigungen. Zudem verlieren alle bisher für Elfenbein erteilen Genehmigungen ihre Gültigkeit. Es wird zu Schmuck und Kunst verarbeitet, aber auch manche ältere Klaviertaste besteht daraus: Elefanten-Elfenbein. Der Handel mit den Stoßzähnen der von Ausrottung bedrohten Tiere wurde bereits vor langer Zeit international eingeschränkt – nun verschärft die EU noch einmal deutlich das hier geltende Artenschutzrecht. Auf Händler und Besitzer entsprechender Musikinstrumente und Antiquitäten kommt damit auch in Niedersachsen zusätzliche Arbeit zu, denn zukünftig benötigen sie Vermarktungsgenehmigungen. Zudem verlieren alle bisher für Elfenbein erteilen Genehmigungen ihre Gültigkeit. Auf den entstehenden Handlungsbedarf macht der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in Hannover aufmerksam. Der NLWKN ist als CITES Management Authority in Niedersachsen für die Erteilung der EU-Bescheinigungen zuständig und stellt bereits jetzt jährlich etwa 3000 Bescheinigungen aus. „Als Landesbetrieb begrüßen wir die Änderungen, die dem Schutz der wildlebenden Population der Elefanten dienen, ausdrücklich. Die bisher gültigen Regelungen reichen offensichtlich nicht aus, um den illegalen Handel und die Wilderei zu stoppen“, betont Aufgabenbereichsleiter Jens Leferink. Die EU-weit neuen Regelungen zum Handel mit Elfenbein sind mit Wirkung vom 19. Januar in Kraft getreten. Für Rohelfenbein dürfen mit nur wenigen Ausnahmen damit bereits jetzt keine neuen EU-Bescheinigungen mehr erteilt werden. „Bezüglich verarbeitetem Elfenbein wird zudem die bisherige Befreiung von Antiquitäten aufgehoben, sodass auch diese ab sofort für die Vermarktung EU-Bescheinigungen benötigen“, erklärt Jens Leferink. Die Prüfung ist aufwändig – auch deshalb rechnet der Landesbetrieb mit einem großen Mehraufwand für seinen Aufgabenbereich Internationaler Artenschutz. Einjährige Übergangszeit Einjährige Übergangszeit Alle bisher für Elfenbein erteilten EU-Bescheinigungen verlieren zum 19. Januar 2023 ihre Gültigkeit. Der NLWKN erteilt EU-Bescheinigungen zur Vermarktung von Elfenbein ab sofort nur noch für Musikinstrumente aus der Zeit vor 1975 sowie für Antiquitäten, also Exemplare aus verarbeitetem Elfenbein, die nachweislich vor 1947 hergestellt wurden. Unter www.nlwkn.niedersachsen.de/elfenbein hat der Landesbetrieb wichtige Hintergrundinformationen und Vordrucke für Antragssteller zusammengestellt.

NLWKN macht außergewöhnlichen Fund auf eBay

Hannover – Da staunten sogar die langjährigen Mitarbeiter des Internationalen Artenschutzes beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN): Der Schädel eines Leoparden, den sie zuvor auf eBay entdeckt und der durch die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft sichergestellt wurde, gehörte einem Jungtier im Zahnwechsel. „So etwas hatten wir noch nie. Selbst für die Fachwelt ist das eine absolute Rarität.“, erklärt Jens Leferink, Leiter des Internationalen Artenschutzes beim NLWKN. Der außergewöhnliche Fund wird daher für die Umweltpädagogik in der Wildtier- und Artenschutzstation in Sachsenhagen genutzt. Da staunten sogar die langjährigen Mitarbeiter des Internationalen Artenschutzes beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN): Der Schädel eines Leoparden, den sie zuvor auf eBay entdeckt und der durch die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft sichergestellt wurde, gehörte einem Jungtier im Zahnwechsel. „So etwas hatten wir noch nie. Selbst für die Fachwelt ist das eine absolute Rarität.“, erklärt Jens Leferink, Leiter des Internationalen Artenschutzes beim NLWKN. Der außergewöhnliche Fund wird daher für die Umweltpädagogik in der Wildtier- und Artenschutzstation in Sachsenhagen genutzt. Regelmäßig durchforsten die NLWKN-Experten für den internationalen Artenschutz Online-Plattformen wie eBay nach Handelsgütern, die dem Washingtoner Artenschutzabkommen unterliegen und deren Handel nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten ist. Das internationale Übereinkommen regelt den Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten und trat 1976 in Kraft. „Unsere Asservatenkammer wird regelmäßig um zum Teil kuriose Einzelstücke bereichert“, erklärt Leferink. Darin befinden sich ausgestopfte Tiere wie Krokodile oder Schlangen, Pelzmäntel, Schmuck aus Elfenbein oder Koralle und Produkte aus geschützten Pflanzen, wie Nahrungsergänzungsmittel oder Haarwasser mit Orchideenextrakten „Sie stammen aus ganz Niedersachsen, wo die unteren Naturschutzbehörden der Landkreise regelmäßig Kontrollen in Geschäften für Lederwaren, Zoohandlungen oder bei Juwelieren und auch bei Privatpersonen durchführen.“, so Leferink. Fachlich beraten und vor Ort praktisch unterstützt werden sie vom NLWKN. Werden Gegenstände sichergestellt, landen sie vorerst in der Asservatenkammer. „Bei uns melden sich aber auch Bürger, die diese Dinge in der Erbmasse vorfinden und nicht wissen, was sie damit tun sollen. Es ist auf jeden Fall richtig, uns das zu melden und wenn Zweifel an der legalen Herkunft bestehen dem NLWKN die Stücke zu überlassen. Denn ohne Legalitätsnachweis ist der Handel damit strafbar“. Für den Besitzer des Schädels des zahnenden Jungleoparden hatte die Geschichte ein glimpfliches Ende: „Der 45-jährige aus der Nähe von Bremen hatte den Schädel 1992 auf einem Flohmarkt erworben. Seine Frau wollte diesen jetzt loswerden. Als die Polizei ihn mit dem Verstoß konfrontierte, hat er den Schädel aber umgehend den Behörden überlassen. Von einer weiteren Bestrafung wurde hier abgesehen.“, so der NLWKN-Experte. Durch den NLWKN in Niedersachsen werden immer wieder Verstöße gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen mit zum Teil erheblicher internationaler Bedeutung aufgedeckt. „Der illegale Handel mit seltenen Wildtieren und Pflanzen gefährdet weltweit den Erhalt der biologischen Vielfalt“, betont Leferink. Die beschlagnahmten Gegenstände bleiben aber nicht in der Asservatenkammer des NLWKN. Sie gehen zum Beispiel an Museen, Schulen und andere Bildungseinrichtungen, wo sie für Lehrzwecke oder Fortbildungen genutzt werden. So wie im Fall des Schädels des Jungleoparden im Zahnwechsel.

Thailand beschlagnahmt sieben Tonne Elfenbein aus Afrika

Zollbehörden in Thailand haben sieben Tonnen geschmuggeltes afrikanisches Elfenbein innerhalb einer Woche beschlagnahmt. Nach Medienberichten wurden 739 Stoßzähne in einem Container im Hafen Klong Toey in Bangkok entdeckt. Der Wert liegt bei umgerechnet etwa 5,8 Millionen Euro. Der Container stammte aus der Demokratischen Republik Kongo und sollte weiter nach Laos verschifft werden. Weitere drei Tonnen Elfenbein im Wert von 5,5 Millionen Euro wurden im Hafen von Chonburi im Osten Thailands sichergestellt. Die insgesamt 511 Elefanten-Stoßzähne seien in Säcken mit Teeblättern versteckt gewesen. Sie kamen aus Kenya und waren ebenfalls Richtung Laos unterwegs. Thailand zählt zu den Top-Zielen für afrikanische Elfenbeinschmuggler. Dem Land drohen internationale Sanktionen, falls es im Kampf gegen dieses Problem keine Fortschritte erzielt.

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