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Bekannter Elefantenschützer in Tansania erschossen

Am 16. August 2017 wurde der bekannteste Elefantenschützer Tansanias Wayne Lotter in Dar es Salaam erschossen. Der Südafrikaner war 2016 durch den Dokumentarfilm: „Das Elfenbein-Komplott“ berühmt geworden. Lotter war Mitbegründer und Chef der Organisation PAMS Foundation. PAMS Foundation unterstützt seit 2009 Regierungen und Dorfgemeinschaften beim Kampf gegen Elefantenwilderei. Die Organisation unterstützt und finanziert die National and Transnational Serious Crimes Investigation Unit (NTSCIU) sowie die nationale Naturschutzbehörde in Tansania. Lotter hatte in den vergangenen Wochen zahlreiche Todesdrohungen erhalten. Er wurde auf dem Weg vom Flughafen ins Hotel im Taxi erschossen.

IUCN Weltnaturschutzkongress auf Hawaii

Der IUCN Weltnaturschutzkongress fand vom 1. bis 10. September 2016 auf Hawaii statt. Der Kongress endete mit den "Hawaii-Vereinbarungen". Die Delegierten einigten sich unter anderem auf ein striktes Verbot des nationalen Elfenbeinhandels. Darüber hinaus soll die besonders in Südafrika verbreitete Zucht von Löwen in Gefangenschaft, die dann als leichte Beute für die Jagd freigegeben werden, die sogenannten "Gatterjagd" ab 2020 verboten werden. Des Weiteren stimmte die Konferenz für ein Verbot der Waljagd zu wissenschaftlichen Zwecken. Die IUCN-Mitglieder forderten außerdem bindende Gesetzesregelungen für den Schutz der hohen See: bis 2030 sollen 30 Prozent aller Meeresgebiete außerhalb von Hoheitsgebieten der Länder unter Schutz gestellt werden. Auch Urwälder und intakte Waldlandschaften sollen zukünftig besser geschützt werden. Die IUCN-Mitglieder wollen sich außerdem dafür einsetzen, dass noch mehr Gebiete zu "no-go-areas" erklärt werden, in denen schädliche industrielle Tätigkeiten wie Bergbau, Öl- und Gasförderung oder Infrastrukturentwicklungen verboten sind. In einer weiteren Entscheidung betonten die IUCN-Mitglieder die Notwendigkeit, intakte Wälder und Ökosysteme vor der industriellen Nutzung als Palmölplantage zu schützen.

China zerstört 6,15 Tonnen konfisziertes Elfenbein

Am 6. Januar 2014 zerstörte das staatliche Amt für Forstwirtschaft und das chinesische Hauptzollamt in Dongguan in der südchinesischen Provinz Guangdong 6,1 Tonnen Elfenbein vernichtet. Die chinesische Regierung setzte mit der Zerstörung des beschlagnahmten Elfenbeins ein Zeichen im Kampf gegen den illegalen Elfenbeinhandel. Die internationale Gemeinschaft begrüßt die Aktion der chinesischen Regierung. Vertreter hochrangiger Organisationen wie dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES), der World Customs Organization, der US-Botschaft in China und internationale Naturschutzorganisationen wie der IFAW (Internationaler Tierschutz-Fonds) nahmen an dem öffentlichen Event teil.

Entwicklung einer Referenzdatenbank für Elefanten-Elfenbein als Unterstützung des Artenschutzvollzugs - Teilprojekt: Herkunftsbestimmung

Elfenbeinverbrennung in Gabon

Gabon setzte am 27. Juni 2012 ein Zeichen gegen den illegalen Elfenbeinhandel. Die Regierung verbrannte in der Hauptstadt Libreville ihre beschlagnahmten Elfenbeinbestände. Es handelte sich dabei um Material mit einem Gesamtgewicht von 4.825 Kilogramm, 850 Elefanten mussten laut WWf Schätzung dafür ihr Leben lassen.

Erster Welt-Elefanten-Tag

Am 12. August 2012 fand der erste Welt-Elefanten-Tag statt. Damit der Welt-Elefanten-Tag am 12. August nicht zum Gedenktag wird, rief der WWF dazu auf, härter gegen den internationalen illegalen Elfenbeinhandel und Wilderei vorzugehen. Auf der Roten Liste der bedrohten Tierarten wird der Afrikanische Elefant als gefährdet, der Asiatische Elefant als stark gefährdet eingeordnet.

Kenia verbrennt 5 Tonnen illegales Elfenbein

Am 20. Juli 2011 hat die kenianische Regierung 4, 9 Tonnen illegales Elfenbein verbrennen lassen. Mit der Verbrennung des Elfenbeins soll sichergestellt werden, dass das beschlagnahmte Elfenbein nicht doch noch auf den Schwarzmarkt gelangt. Gleichzeitig wollten das ostafrikanische Land und die regionale Ermittlungsbehörde LATF ( Lusaka Agreement Task Force) ein Zeichen für die Entschlossenheit ihres Kampfes gegen die organisierte Wilderei setzen. Am Mittwoch wurde erstmals der „Elephant Law Enforcement Day“ begangen, um an die internationale Zusammenarbeit von Wildhütern, Polizei und Zoll bei der Bekämpfung der Wilderei und des Handels mit geschmuggeltem Elfenbein zu erinnern. Naturschutzorganisationen begrüßten die Aktion.

15. Konferenz zum Washingtoner Artenschutzübereinkommen CITES

Vom 13. bis 25. März 2010 fand in Doha/Katar die 15. Vertragstaatenkonferenz zum Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) statt. Die Vertragsstaaten stimmten über insgesamt 42 Anträge zum Schutzstatus bedrohter Wildtiere und -pflanzen ab. Die Teilnehmer konnten sich nicht zu einem stärkeren Schutz für gefährdete Fischarten entschließen. Entsprechende Anträge der EU, der USA und weiterer Staaten fanden jeweils nicht die notwendigen Mehrheiten. Die Vertragsstaaten konnten sich weder auf eine vorübergehende Beendigung des internationalen kommerziellen Handels mit dem Blauflossenthun, noch auf den Schutz verschiedener Haiarten einigen. Afrikanischer Elefant und Tiger gehören nach Einschätzung des WWF zu den wenigen Gewinnern der Konferenz. So sind Tansania und Sambia mit ihren Anträgen gescheitert, eine Lockerung des Verbots beim Elfenbeinhandel herbeizuführen.

Sander: Illegalen Handel bekämpfen/ Jeder kann Beitrag leisten

"Der illegale Handel mit seltenen Wildtieren und Wildpflanzen gefährdet weltweit den Erhalt der biologischen Vielfalt", erklärte Umweltminister Hans-Heinrich Sander heute (Montag) in Hannover, als er sich beim NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) über die Ergebnisse der Bekämpfung des illegalen Handels informierte. "Insbesondere bei Reisen in ferne Länder müssen die Urlauber umsichtig sein, wenn es um den Erwerb von Souvenirs und Artikeln geht, die aus seltenen wild lebenden Tieren und Pflanzen hergestellt sind - ganz zu schweigen von dem Erwerb und der Einfuhr von seltenen lebenden geschützten Tieren und Pflanzen. Vieles geschieht aus Unwissenheit. Daher sollte sich jeder, der entsprechende Kaufabsichten hegt, vorher ausreichend informieren, unsere Fachleute stehen dafür zur Verfügung." In Niedersachsen haben die Fachleute des NLWKN umfassende weltweite Artenkenntnisse, hier lagern die von den niedersächsischen Behörden eingezogenen Handelsobjekte. Die Artenschutzexperten beraten, schulen und unterstützten sowohl die Landkreise und Kommunen, aber auch die Staatsanwaltschaften, die Polizei und die Zollfahndung. "Dieses effektive Zusammenspiel mit den Vollzugsbehörden vor Ort hat in den vergangenen 25 Jahren bewirkt, dass zum Beispiel der illegale Handel mit Greifvögeln, Papageien und heimischen Singvögeln stark eingedämmt werden konnte", sagten Wolfgang Kaufmann und Wolfgang Borgmeyer vom NLWKN. "In den nächsten Jahren werden sich die Naturschutzbehörden verstärkt dem Handel mit Kaviar und Reptilien widmen." Die illegal eingeführten Tiere und Pflanzen werden inzwischen auch weltweit über das Internet in den Verkehr gebracht. "Für die zuständigen Behörden ist das eine neue Herausforderung". Spektakuläre Fälle im vergangenen Jahr waren die Aufdeckung der illegalen Einfuhr von 68 Sternschildkröten mit einem Endhandelswert von rund 27.000 Euro. Tiere und Pflanzen der streng geschützten Arten dürfen nur mit einer zuvor vom NLWKN erteilten Ausnahmegenehmigung gehandelt werden – und diese Genehmigung gibt es nur nach einer genauen Legalitätsprüfung. Im Jahr 2007 wurden knapp 3000 solcher Ausnahmegenehmigungen überwiegend für nachgezüchtete Tiere erteilt. Vor 35 Jahren wurde das Washingtoner Artenschutz-Übereinkommen (CITES) beschlossen, um diesem Ausverkauf entgegenzuwirken. Mittlerweile haben 172 Staaten das Übereinkommen unterzeichnet. Es wird auf ca. 5.000 Tierarten und etwa 28.000 Pflanzenarten angewendet. Nur mit Genehmigung des Bundesamtes für Naturschutz ist es erlaubt, Exemplare dieser CITES-Arten nach Deutschland einzuführen. Immer neue Arten müssen aufgrund der Bedrohung durch den internationalen Handel in die CITES-Listen aufgenommen werden. So zum Beispiel im Jahr 2005 die Pflanzengattung Hoodia, kaktusähnliche Gewächse aus Südafrika. Diese zur Familie der Hundsgiftgewächse gehörende Pflanze, die extrem langsam wächst, wird seit Jahrhunderten traditionell von den Buschmännern als Hunger stillendes Mittel eingesetzt. Plötzlich findet diese Pflanze als "Wundermittel" zur Gewichtsabnahme reißenden Absatz in den Industriestaaten. Im vergangenen Jahr wurden beispielsweise die kompletten Lagerbestände von Hoodia-Kapseln bei zwei Pharmabetrieben beschlagnahmt. Der illegale Handel mit Kaviar, Elfenbein, Nashörnern, Schneeleoparden, Schildkröten, Orchideen oder Kakteen ist ein Millionengeschäft. So liegt der Preis für ein Kilogramm Beluga-Kaviar zurzeit bei etwa 8.650 Euro, er hat sich in zehn Jahren verdoppelt. Vor 20 Jahren wurden noch 3.000 Tonnen Kaviar gehandelt, heute sind es wegen des Rückgangs der Störe aufgrund der illegalen Verfolgung nur noch ca. 150 Tonnen. Ein gefangenes Wildtier kostet im Ursprungsgebiet je nach Art umgerechnet 5 bis 50 Cent. Auf dem internationalen Markt erzielt dieses Tier dann einen Preis von 100 bis 10.000 Euro. Diese hohe Gewinnspanne ist die treibende Kraft, Wildtiere und Wildpflanzen aus den Ursprungsländern zu schmuggeln, da finanzkräftige Einzelpersonen, um jeden Preis die letzten Exemplare aussterbender Tier- oder Pflanzenarten oder neu entdeckter Arten besitzen wollen. So ist eine erst vor wenigen Jahren neu in Vietnam entdeckte Orchideenart durch illegales Ausgraben in freier Natur bereits wieder ausgestorben. Von den Naturschutzbehörden und den Staatsanwaltschaften eingezogene Exemplare werden in Niedersachsen vom NLWKN gelagert. In der Asservatenkammer des NLWKN sind zum Beispiel Felsenpythonhäute, Elfenbeinstoßzähne und Meeresschildkröten zu finden. Diese Exemplare werden Schulen und wissenschaftlichen Einrichtungen für Lehr- und Forschungszwecke zur Verfügung gestellt. Der NLWKN hat in den Jahren 2006 und 2007 z.B. 88 Tierpräparate, 74 Reptilleder-Armbänder, acht Pelzprodukte, zwei Elfenbeinstoßzähne und elf Krokodilledertaschen an verschiedene Einrichtungen bundesweit abgegeben.

Wenn das Klavier das Lied vom Tod spielt

Hannover. Es wird zu Schmuck und Kunst verarbeitet, aber auch manche ältere Klaviertaste besteht daraus: Elefanten-Elfenbein. Der Handel mit den Stoßzähnen der von Ausrottung bedrohten Tiere wurde bereits vor langer Zeit international eingeschränkt – nun verschärft die EU noch einmal deutlich das hier geltende Artenschutzrecht. Auf Händler und Besitzer entsprechender Musikinstrumente und Antiquitäten kommt damit auch in Niedersachsen zusätzliche Arbeit zu, denn zukünftig benötigen sie Vermarktungsgenehmigungen. Zudem verlieren alle bisher für Elfenbein erteilen Genehmigungen ihre Gültigkeit. Es wird zu Schmuck und Kunst verarbeitet, aber auch manche ältere Klaviertaste besteht daraus: Elefanten-Elfenbein. Der Handel mit den Stoßzähnen der von Ausrottung bedrohten Tiere wurde bereits vor langer Zeit international eingeschränkt – nun verschärft die EU noch einmal deutlich das hier geltende Artenschutzrecht. Auf Händler und Besitzer entsprechender Musikinstrumente und Antiquitäten kommt damit auch in Niedersachsen zusätzliche Arbeit zu, denn zukünftig benötigen sie Vermarktungsgenehmigungen. Zudem verlieren alle bisher für Elfenbein erteilen Genehmigungen ihre Gültigkeit. Auf den entstehenden Handlungsbedarf macht der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in Hannover aufmerksam. Der NLWKN ist als CITES Management Authority in Niedersachsen für die Erteilung der EU-Bescheinigungen zuständig und stellt bereits jetzt jährlich etwa 3000 Bescheinigungen aus. „Als Landesbetrieb begrüßen wir die Änderungen, die dem Schutz der wildlebenden Population der Elefanten dienen, ausdrücklich. Die bisher gültigen Regelungen reichen offensichtlich nicht aus, um den illegalen Handel und die Wilderei zu stoppen“, betont Aufgabenbereichsleiter Jens Leferink. Die EU-weit neuen Regelungen zum Handel mit Elfenbein sind mit Wirkung vom 19. Januar in Kraft getreten. Für Rohelfenbein dürfen mit nur wenigen Ausnahmen damit bereits jetzt keine neuen EU-Bescheinigungen mehr erteilt werden. „Bezüglich verarbeitetem Elfenbein wird zudem die bisherige Befreiung von Antiquitäten aufgehoben, sodass auch diese ab sofort für die Vermarktung EU-Bescheinigungen benötigen“, erklärt Jens Leferink. Die Prüfung ist aufwändig – auch deshalb rechnet der Landesbetrieb mit einem großen Mehraufwand für seinen Aufgabenbereich Internationaler Artenschutz. Einjährige Übergangszeit Einjährige Übergangszeit Alle bisher für Elfenbein erteilten EU-Bescheinigungen verlieren zum 19. Januar 2023 ihre Gültigkeit. Der NLWKN erteilt EU-Bescheinigungen zur Vermarktung von Elfenbein ab sofort nur noch für Musikinstrumente aus der Zeit vor 1975 sowie für Antiquitäten, also Exemplare aus verarbeitetem Elfenbein, die nachweislich vor 1947 hergestellt wurden. Unter www.nlwkn.niedersachsen.de/elfenbein hat der Landesbetrieb wichtige Hintergrundinformationen und Vordrucke für Antragssteller zusammengestellt.

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