Am 12. August 2012 fand der erste Welt-Elefanten-Tag statt. Damit der Welt-Elefanten-Tag am 12. August nicht zum Gedenktag wird, rief der WWF dazu auf, härter gegen den internationalen illegalen Elfenbeinhandel und Wilderei vorzugehen. Auf der Roten Liste der bedrohten Tierarten wird der Afrikanische Elefant als gefährdet, der Asiatische Elefant als stark gefährdet eingeordnet.
Am 20. Juli 2011 hat die kenianische Regierung 4, 9 Tonnen illegales Elfenbein verbrennen lassen. Mit der Verbrennung des Elfenbeins soll sichergestellt werden, dass das beschlagnahmte Elfenbein nicht doch noch auf den Schwarzmarkt gelangt. Gleichzeitig wollten das ostafrikanische Land und die regionale Ermittlungsbehörde LATF ( Lusaka Agreement Task Force) ein Zeichen für die Entschlossenheit ihres Kampfes gegen die organisierte Wilderei setzen. Am Mittwoch wurde erstmals der „Elephant Law Enforcement Day“ begangen, um an die internationale Zusammenarbeit von Wildhütern, Polizei und Zoll bei der Bekämpfung der Wilderei und des Handels mit geschmuggeltem Elfenbein zu erinnern. Naturschutzorganisationen begrüßten die Aktion.
Am 6. Januar 2014 zerstörte das staatliche Amt für Forstwirtschaft und das chinesische Hauptzollamt in Dongguan in der südchinesischen Provinz Guangdong 6,1 Tonnen Elfenbein vernichtet. Die chinesische Regierung setzte mit der Zerstörung des beschlagnahmten Elfenbeins ein Zeichen im Kampf gegen den illegalen Elfenbeinhandel. Die internationale Gemeinschaft begrüßt die Aktion der chinesischen Regierung. Vertreter hochrangiger Organisationen wie dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES), der World Customs Organization, der US-Botschaft in China und internationale Naturschutzorganisationen wie der IFAW (Internationaler Tierschutz-Fonds) nahmen an dem öffentlichen Event teil.
Der IUCN Weltnaturschutzkongress fand vom 1. bis 10. September 2016 auf Hawaii statt. Der Kongress endete mit den "Hawaii-Vereinbarungen". Die Delegierten einigten sich unter anderem auf ein striktes Verbot des nationalen Elfenbeinhandels. Darüber hinaus soll die besonders in Südafrika verbreitete Zucht von Löwen in Gefangenschaft, die dann als leichte Beute für die Jagd freigegeben werden, die sogenannten "Gatterjagd" ab 2020 verboten werden. Des Weiteren stimmte die Konferenz für ein Verbot der Waljagd zu wissenschaftlichen Zwecken. Die IUCN-Mitglieder forderten außerdem bindende Gesetzesregelungen für den Schutz der hohen See: bis 2030 sollen 30 Prozent aller Meeresgebiete außerhalb von Hoheitsgebieten der Länder unter Schutz gestellt werden. Auch Urwälder und intakte Waldlandschaften sollen zukünftig besser geschützt werden. Die IUCN-Mitglieder wollen sich außerdem dafür einsetzen, dass noch mehr Gebiete zu "no-go-areas" erklärt werden, in denen schädliche industrielle Tätigkeiten wie Bergbau, Öl- und Gasförderung oder Infrastrukturentwicklungen verboten sind. In einer weiteren Entscheidung betonten die IUCN-Mitglieder die Notwendigkeit, intakte Wälder und Ökosysteme vor der industriellen Nutzung als Palmölplantage zu schützen.
Gabon setzte am 27. Juni 2012 ein Zeichen gegen den illegalen Elfenbeinhandel. Die Regierung verbrannte in der Hauptstadt Libreville ihre beschlagnahmten Elfenbeinbestände. Es handelte sich dabei um Material mit einem Gesamtgewicht von 4.825 Kilogramm, 850 Elefanten mussten laut WWf Schätzung dafür ihr Leben lassen.
Vom 13. bis 25. März 2010 fand in Doha/Katar die 15. Vertragstaatenkonferenz zum Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) statt. Die Vertragsstaaten stimmten über insgesamt 42 Anträge zum Schutzstatus bedrohter Wildtiere und -pflanzen ab. Die Teilnehmer konnten sich nicht zu einem stärkeren Schutz für gefährdete Fischarten entschließen. Entsprechende Anträge der EU, der USA und weiterer Staaten fanden jeweils nicht die notwendigen Mehrheiten. Die Vertragsstaaten konnten sich weder auf eine vorübergehende Beendigung des internationalen kommerziellen Handels mit dem Blauflossenthun, noch auf den Schutz verschiedener Haiarten einigen. Afrikanischer Elefant und Tiger gehören nach Einschätzung des WWF zu den wenigen Gewinnern der Konferenz. So sind Tansania und Sambia mit ihren Anträgen gescheitert, eine Lockerung des Verbots beim Elfenbeinhandel herbeizuführen.
Am 16. August 2017 wurde der bekannteste Elefantenschützer Tansanias Wayne Lotter in Dar es Salaam erschossen. Der Südafrikaner war 2016 durch den Dokumentarfilm: „Das Elfenbein-Komplott“ berühmt geworden. Lotter war Mitbegründer und Chef der Organisation PAMS Foundation. PAMS Foundation unterstützt seit 2009 Regierungen und Dorfgemeinschaften beim Kampf gegen Elefantenwilderei. Die Organisation unterstützt und finanziert die National and Transnational Serious Crimes Investigation Unit (NTSCIU) sowie die nationale Naturschutzbehörde in Tansania. Lotter hatte in den vergangenen Wochen zahlreiche Todesdrohungen erhalten. Er wurde auf dem Weg vom Flughafen ins Hotel im Taxi erschossen.
Das Projekt "Entwicklung einer Referenzdatenbank für Elefanten-Elfenbein als Unterstützung des Artenschutzvollzugs - Teilprojekt: Herkunftsbestimmung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Umweltstiftung WWF Deutschland durchgeführt. Die geografische Herkunft von Elfenbein wird durch die Kombination verschiedener Methoden aus der geochemischen Routine-Analytik bestimmt. Am bekanntesten und erfolgreichsten dabei ist die Bestimmung der Isotopenzusammensetzung des Elements Strontium (Sr). Jedoch können auch mit der Zusammensetzung der stabilen Isotope von Kohlenstoff (C), Stickstoff (N), Sauerstoff (O), Wasserstoff (H) und Schwefel (S) gesicherte Aussagen zur Provenienz getroffen werden, denn Elefanten nehmen mit der Nahrung die biologisch verfügbaren Isotope auf. Mit Hilfe des Vorhabens soll eine Referenzdatenbank für den Herkunftsnachweis von Elfenbein aufgebaut werden. Das Vorhaben trägt dazu bei, einen Kontrollmechanismus zu etablieren, der hilft, die geografische Herkunft von beschlagnahmtem Elfenbein an Hand einer Referenzdatenbank für Elfenbein zu identifizieren. Die Isotopensignale aus georeferenzierten Elfenbeinproben aus Museen und Sammlungen sowie von rezentem Material aus den afrikanischen Elefanten-Verbreitungsstaaten werden massenspektroskopisch bestimmt und in ein geografisches Informationssystems eingespielt, das die Faktoren Geologie, Klima, Vegetation und Verbreitung der Elefantenpopulationen räumlich darstellt. Mittels eines geostatistischen Verfahrens (sog. Kriging) können dann Isotopenverbreitungskarten für Elefantenelfenbein generiert werden. Diese Karten dienen als Grundlage für die statistische Zuordnung einer unbekannten Elfenbeinprobe.
Nr.: 05/2023 Halle (Saale), 02.03.2023 Die Präsidentin Zum Welttag des Artenschutzes am 3. März Pressemitteilung Moschusschildkröte und Zebrawels L46 - Meldepflicht für neue Tierarten Wer besonders geschützte Tiere hält oder sie gewerblich vermarktet, muss sich auch an besondere gesetzliche Pflichten halten. Dazu gehö- ren Anmeldung, Nachweispflicht, in bestimmten Fällen Kennzeichnung und für den gewerblichen Handel die Buchführung. Seit dem 23. Februar 2023 sind mit den Beschlüssen der 19. Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens zahlreiche Arten hinzuge- kommen. Die zusätzlichen Verpflichtungen gelten nun unter anderem für den Zebrawels L46, die Moschusschildkröte, vier Arten der Höcker- schildkröten sowie Schlammschildkröten, Erdschildkröten und die Schamadrossel. Halterinnen und Halter der neu gelisteten Arten müssen schnellstmög- lich ihren Bestand beim CITES-Büro für Sachsen-Anhalt in Steckby schriftlich anzeigen. Hinweise zu den neuen Arten, den artenschutz- rechtlichen Anforderungen sowie die entsprechende Meldetabelle sind auf der Website des CITES-Büros zu finden: lau.sachsen-anhalt.de/CITES > Aktuelle Gesetzesänderungen. Strengere Regelungen gibt es auch für den Elfenbeinhandel. Vermark- tungsgenehmigungen für Elfenbein können nur noch ausgestellt werden, wenn es sich um Antiquitäten aus der Zeit vor 1947 handelt, Musikin- strumente, die vor 1975 gebaut wurden oder wenn solche Gegenstände praesidentin@ lau.mwu.sachsen-anhalt.de repariert werden sollen. Anträge auf Vermarktungsgenehmigungen sind ebenfalls schriftlich zu richten an: Landesamt für Umweltschutz 06116 Halle (Saale) CITES-Büro, Zerbster Str. 7, 39264 Steckby, Fax: +49 39244 940-919. Tel.: 0345 5704-101 Fax: 0345 5704-190 lau.sachsen-anhalt.de 1 Hintergrund Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (Convention on Interna- tional Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora; CITES) ist ein Übereinkommen zum internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen zum Schutz vor übermäßiger Ausbeu- tung. CITES gewährt heute mehr als 37.000 Tier- und Pflanzenarten un- terschiedlichen Schutz, unabhängig davon, ob sie als lebende Exemp- lare, deren Teile oder daraus gefertigte Erzeugnisse gehandelt werden. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen wurde am 3. März 1973 unterzeichnet. 2
Hannover. Es wird zu Schmuck und Kunst verarbeitet, aber auch manche ältere Klaviertaste besteht daraus: Elefanten-Elfenbein. Der Handel mit den Stoßzähnen der von Ausrottung bedrohten Tiere wurde bereits vor langer Zeit international eingeschränkt – nun verschärft die EU noch einmal deutlich das hier geltende Artenschutzrecht. Auf Händler und Besitzer entsprechender Musikinstrumente und Antiquitäten kommt damit auch in Niedersachsen zusätzliche Arbeit zu, denn zukünftig benötigen sie Vermarktungsgenehmigungen. Zudem verlieren alle bisher für Elfenbein erteilen Genehmigungen ihre Gültigkeit. Es wird zu Schmuck und Kunst verarbeitet, aber auch manche ältere Klaviertaste besteht daraus: Elefanten-Elfenbein. Der Handel mit den Stoßzähnen der von Ausrottung bedrohten Tiere wurde bereits vor langer Zeit international eingeschränkt – nun verschärft die EU noch einmal deutlich das hier geltende Artenschutzrecht. Auf Händler und Besitzer entsprechender Musikinstrumente und Antiquitäten kommt damit auch in Niedersachsen zusätzliche Arbeit zu, denn zukünftig benötigen sie Vermarktungsgenehmigungen. Zudem verlieren alle bisher für Elfenbein erteilen Genehmigungen ihre Gültigkeit. Auf den entstehenden Handlungsbedarf macht der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in Hannover aufmerksam. Der NLWKN ist als CITES Management Authority in Niedersachsen für die Erteilung der EU-Bescheinigungen zuständig und stellt bereits jetzt jährlich etwa 3000 Bescheinigungen aus. „Als Landesbetrieb begrüßen wir die Änderungen, die dem Schutz der wildlebenden Population der Elefanten dienen, ausdrücklich. Die bisher gültigen Regelungen reichen offensichtlich nicht aus, um den illegalen Handel und die Wilderei zu stoppen“, betont Aufgabenbereichsleiter Jens Leferink. Die EU-weit neuen Regelungen zum Handel mit Elfenbein sind mit Wirkung vom 19. Januar in Kraft getreten. Für Rohelfenbein dürfen mit nur wenigen Ausnahmen damit bereits jetzt keine neuen EU-Bescheinigungen mehr erteilt werden. „Bezüglich verarbeitetem Elfenbein wird zudem die bisherige Befreiung von Antiquitäten aufgehoben, sodass auch diese ab sofort für die Vermarktung EU-Bescheinigungen benötigen“, erklärt Jens Leferink. Die Prüfung ist aufwändig – auch deshalb rechnet der Landesbetrieb mit einem großen Mehraufwand für seinen Aufgabenbereich Internationaler Artenschutz. Einjährige Übergangszeit Einjährige Übergangszeit Alle bisher für Elfenbein erteilten EU-Bescheinigungen verlieren zum 19. Januar 2023 ihre Gültigkeit. Der NLWKN erteilt EU-Bescheinigungen zur Vermarktung von Elfenbein ab sofort nur noch für Musikinstrumente aus der Zeit vor 1975 sowie für Antiquitäten, also Exemplare aus verarbeitetem Elfenbein, die nachweislich vor 1947 hergestellt wurden. Unter www.nlwkn.niedersachsen.de/elfenbein hat der Landesbetrieb wichtige Hintergrundinformationen und Vordrucke für Antragssteller zusammengestellt.