The report concludes with a global cumulative GHG emission cap for the period from 2010 till 2050. It outlines mid-term and long-term cumulative emission allowances for key countries under the three equity approaches and trajectories for these countries to keep global warming below 2 degrees Celsius. The objective of the report is to initiate a constructive debate among and foster long-term commitments of the parties while moving towards a fair, ambitious and binding Copenhagen agreement. The report was written on request of WWF.
Das Rechtsgutachten untersucht die Verfassungsmäßigkeit des Brennstoffemissionshandels-gesetzes (BEHG) und dessen Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht. Zur Ermittlung des verfassungsrechtlichen Maßstabs muss zunächst bestimmt werden, ob es sich bei den Entgelten, die für den Erwerb der Emissionszertifikate zu zahlen sind und dem Bund zufließen, um Steuern oder nicht-steuerliche Abgaben handelt. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass es sich um nicht-steuerlichen Abgaben handelt, da die Emissionszertifikate eine staatliche Gegenleistung darstellen. Auf dieser Grundlage wird geprüft, ob die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine nicht-steuerliche Abgabe erfüllt sind. Es wird insbesondere untersucht, ob ein besonderer sachlicher Rechtfertigungsgrund vorliegt, der eine Verletzung des Grundsatzes der Belastungsgleichheit vermeidet. Dazu werden auf Grundlage der Rechtsprechung des BVerfG die verfassungsrechtlichen Anforderungen an einen besonderen sachlichen Rechtfertigungsgrund herausgearbeitet und analysiert, ob das BEHG â€Ì gerade in der Einführungsphase mit der Veräußerung zu einem staatlich festgelegten Preis â€Ì diesen Anforderungen genügt. Besonderes Augenmerk wird auf die Frage gelegt, ob auch bei einer Veräußerung zu Festpreisen ein staatliches Bewirtschaftungssystem i.S.d. Rechtsprechung des BVerfG angenommen werden kann. Dabei werden auch nationale und supranationale Regelungen außerhalb des BEHG berücksichtigt. Das Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Einführung der Entgelte für die Emissionszertifikate durch einen besonderen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Darüber hinaus untersucht das Gutachten die Vereinbarkeit der Regelungen mit dem Eigentumsschutz (Art. 14 Abs. 1 GG) und der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) sowie mit dem einschlägigen Primär- und Sekundärrecht der EU. Im Ergebnis bestehen auch insoweit keine rechtlichen Bedenken.
Nach langjährigen Verhandlungen wurde im Oktober 2016 von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO die Einführung eines globalen marktbasierten Instrumentes (GMBM) als wesentlicher Bestandteil des ICAO Maßnahmenpaketes zur Minderung der Klimawirkungen der internationalen Luftfahrt beschlossen. Die verabschiedete Resolution mit der Zielvorgabe eines klimaneutralen Wachstums des Sektors auf dem Niveau der CO2-Emissionen von 2020 schafft einen Kompensations-Mechanismus in der internationalen Luftfahrt (CORSIA: Carbon Offset and Reduction Scheme for International Aviation) und formuliert Vorgaben für dessen weitere inhaltliche Ausgestaltung. In den bisherigen ICAO-Verhandlungen zur Ausgestaltung der GMBM werden u.a. Kriterien für die Nutzung von Emissionseinheiten innerhalb einer GMBM definiert. In den Nutzungskriterien spiegeln sich Entwicklungen und Diskussionen der Pre-2020 Klimaarchitektur wieder: So fließen z.B. die Erfahrungen in der Ausgestaltung bereits etablierte Offsetting-Mechanismen (wie dem Clean Development Mechanism, CDM) sowie mögliche Unterschiede zwischen Zertifikatnutzungen aus verpflichtenden Systemen (wie Emissionshandelssystemen) und dem sog. freiwilligen Markt in die Kriterienentwicklung ein. Für die Einbettung von CORSIA in die internationale Klimapolitik und der Nutzung von UNFCCC-basierten Marktmechanismen nach 2020 ist die Beschlussfassung der COP 21 und des Übereinkommens von Paris (Paris Agreement, PA) relevant. Insbesondere in Artikel 6 werden Möglichkeiten für die internationale Nutzung von marktbasierten Klimaschutzinstrumenten aufgezeigt. Um eine Teilnahme an den internationalen Marktmechanismen, ein hohes Maß an (Umwelt)Integrität zu gewährleisten und somit tatsächlich zur globalen Emissionsminderung beizutragen, ist ein robustes Bilanzierungssystem essentiell. Hier verlangt die Ausgestaltung des CORSIA, insbesondere dessen Zulässigkeitskriterien, eine Reflektion und Verzahnung der Prozesse. Eine unabgestimmte Entwicklung hätte Fragmentierungen und Ineffizienzen im Klimaschutz zur Folge. Übergeordnetes Ziel des Vorhabens ist die Unterstützung der Verhandlungsaktivitäten zur Ausgestaltung des CORSIA. Das Vorhaben soll verhandlungsbegleitend vor allem zu der technischen Arbeitsgruppe EUC (Emissions Units Criteria) der Global MBM Technical Task Force (GMTF) in der ICAO untersuchen, wie die bisher formulierten Zulassungskriterien im Hinblick auf die Umweltintegrität des CORSIA wirken und wie diese verschärft werden können. Weiterhin sind die noch nicht weiter ausgearbeiteten Zulassungskriterien zur Nutzung von Emissionsberechtigungen aus regionalen Emissionshandelssystemen wie dem Europäischen Emissionshandel in CORSIA zu diskutieren und entsprechend weiterzuentwickeln. Abschließend sollen die Angebotsmengen an in CORSIA nutzbaren Minderungsgutschriften unter verschiedenen Szenarien dargestellt werden.
Mit dem Beginn der dritten Handelsperiode des EU-ETS wurde der Umfang kostenloser Zuteilung deutlich eingeschränkt. Stattdessen wird etwa die Hälfte der Emissionsberechtigungen versteigert. Gleichzeitig hat sich der europäische Kohlenstoffmarkt in Bezug auf Handelsvolumen und Produktvielfalt schnell weiterentwickelt. Dies sowie die Entwicklungen auf den Finanzmärkten führten zu einer umfangreichen Neugestaltung des Marktaufsichtsregimes, die v.a. kriminelle Aktivitäten wie Marktmanipulation oder Insiderhandel unterbinden sollen. Auf der anderen Seite kann eine zunehmende Marktregulierung auch negative Effekte z.B. hinsichtlich des Marktzugangs und der Transaktionskosten für Marktteilnehmer fördern. Zielsetzung des Projekts ist eine Evaluation der Folgen aus den beschriebenen Neuausrichtungsprozessen. Die Evaluation soll auf die wesentlichen Einflussfaktoren für den Handel mit Emissionsberechtigungen fokussieren und potentielle ökonomische Auswirkungen auf die Marktstruktur (Handelsplätze, Handelsteilnehmer etc.) aufzeigen. Dies soll insbesondere durch eine umfangreiche Befragung der relevanten Akteure erfolgen. Ein Schwerpunkt ist hierbei die Analyse und Bewertung der Markzugangskanäle und Handelsstrategien von Anlagenbetreibern. Dazu sind vorab die Auswirkungen des überarbeiteten Marktaufsichtsregimes für die Marktteilnehmer darzustellen und im Hinblick auf ihre Relevanz für das formulierte Forschungsziel zu hierarchisieren. Das Projekt soll dabei auf den Ergebnissen der Ufoplan-Vorhaben FKZ 3713 41 504 und FKZ 3711 41 505 aufbauen. Die Forschungsergebnisse fließen u.a. in den für 2016 anstehenden Review-Prozess der EU-Auktionsverordnung ein. In Abwesenheit einer etablierten Auktionsaufsicht (Auction Monitor) als zentralem Überwachungsorgan der europäischen Auktionen gewinnt der Forschungsschwerpunkt in den kommenden Jahren an zusätzlicher Bedeutung. Aufgrund der rechtlichen Aspekte im Bereich Marktaufsicht ist E 1.5 an dem Projekt zu beteiligen.
Im Jahr 2013 begann das EU-Effort Sharing, das im EU-Energie- und Klimapaket 2008 festgelegt wurde. Es reguliert die THG-Emissionen im Nichtemissionshandelssektor. Es wurden bereits eine Vielzahl von Maßnahmen zur Vorbereitung der Operationalisierbarkeit des Effort Sharings getroffen, z.B. Regelungen zum Umgang mit Emissionen des LULUCF-Bereichs, Feststellung der absoluten Emissionsmenge pro Mitgliedstaat, EU-Berichterstattungsvorschriften (EU-BerichterstattungsVO), die Definition der Regelungen zur Flexibilisierung und Mengen von zulässigen Emissionsberechtigungen aus Drittländern, EU-Berichterstattung und Anpassung an das EU-Emissionsregister. Ferner wird das EU-Effort Sharing bis 2020 umgesetzt und kontinuierlich weiterentwickelt werden, wobei u.a. auch die Einbeziehung und Weiterentwicklung bereits existierender Instrumente (z.B. u.a. Art. 10 und 24a ETS-RL), aber auch Berichterstattungsmethodologien (EU-Review, LULUCF) berücksichtigt werden müssen. Ziel des Vorhabens ist die Unterstützung des BMUB u.a. durch die kurzfristige Erstellung von Kurzstudien und wissenschaftlichen Analysen zu den aktuellen o. g. Themen der europäischen Klima- und Energiepolitik. Die konkreten Fragestellungen werden in Absprache mit dem Auftraggeber entsprechend der aktuellen klimapolitischen Debatte festgelegt. Inhaltliche Schwerpunkte sind dabei u.a.: Umsetzung der Beschlüsse des ER zum 2030-Rahmen, die Umsetzung der EU-Berichterstatterverordnung, der Umgang mit Emissionen aus Quellen und Senken im Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft sowie Analyse von EU-Treibhausgasszenarien sowie ggf. die Definition und Weiterentwicklung geeigneter Instrumente und Maßnahmen zur Erreichung sektoraler Ziele.
Mit der Novellierung der Emissionshandelsrichtlinie 2003/87/EG vom 23.April 2009 wurde die Auktionierung von Emissionsberechtigungen als Grundzuteilungsprinzip im ETS festgelegt. Ab 2013 werden ca. 50Prozent der gemeinschaftsweiten Zuteilungsmenge nicht mehr kostenfrei zugeteilt. Die Richtlinie sieht vor, dass die Europäische Kommission bis spätestens Ende Juni 2010 eine Verordnung über den zeitlichen und administrativen Ablauf sowie sonstige Aspekte der Versteigerung von Emissionsberechtigungen erlassen wird. Nach Kenntnisstand Sommer 2010 ist mit dem Inkrafttreten einer entsprechenden Verordnung tatsächlich Anfang November 2010 zu rechnen. Der Verordnungsentwurf sieht ein koordiniertes Versteigerungsverfahren mit einer zentralen Handelsplattform von Kommission und assoziierten Mitgliedstaaten (Gemeinsame Beauftragung) sowie separaten nationalen Plattformen (Opt-out-Plattformen) vor. Als zentrales Überwachungsorgan wird ein Auctionmonitor gemeinsam von allen Mitgliedstaaten und der Kommission beauftragt. Vorgezogene Versteigerungen der dritten Handelsperiode an gegebenenfalls abweichenden Übergangsplattformen werden bereits für 2011/2012 angestrebt. Die Versteigerungen von Luftverkehrsberechtigungen beginnen regulär Anfang 2012, im stationären Emissionshandel Anfang 2013. In den Jahren 2011 und 2012 kommt es damit auch zu Überschneidungen mit den bislang noch optionalen Versteigerungen der aktuellen Handelsperiode. Deutschland nimmt hier bereits eine Pionierrolle ein. Ziel des Forschungsvorhabens ist die wissenschaftliche Unterstützung des BMU als federführendem Ressort und der DEHSt als vollziehender Behörde bei der nationalen Umsetzung der EU-Versteigerungsverordnung. Dies umfasst sowohl die ökonomische Evaluierung der institutionellen Ausgestaltung und die vergleichende ökonomische Analyse der durchgeführten Verfahren der zentralen Handelsplattform sowie der tatsächlich etablierten nationalen Plattformen. Zum Inhalt des Vorhabens zählen auch wissenschaftlich fundierte
Seit 2005 begrenzt das Europäische Emissionshandelssystem (EU-ETS) die CO2-Emissionen europäischer energieintensiver Industrien. In der dritten Handelsperiode soll nun ab 2013 ein Großteil der europäischen Emissionsberechtigungen (EUAs) versteigert werden (EC, 2009a). Grundsätzlich sollen ab 2013 die kostenlosen Zuteilungen bis zum Jahr 2020 kontinuierlich auf einen Anteil von 30% reduziert und im Jahr 2027 schließlich ganz beendet werden. Im Bereich der Energieerzeugung werden die Emissionsrechte jedoch bereits ab dem Jahr 2013 vollständig versteigert. Vor diesem Hintergrund ergibt sich die Frage, wie die Erträge aus den Zertifikatversteigerungen verteilt werden sollen. Bei der Allokation der Versteigerungseinnahmen müssen verschiedene verteilungspolitische Komponenten berücksichtigt werden. Dementsprechend muss die Mittelvergabe sozial-, wirtschafts-, klima- und technologiepolitischen Aspekten genügen. Des Weiteren muss garantiert sein, dass die Effizienz des Emissionshandelssystems an sich weiterhin gewährleistet ist und es nicht zu negativen Interferenzen zwischen verschiedenen Instrumenten kommt. Der Gegenstand dieses Projektvorhabens war die Entwicklung sowie die ökonomische, rechtliche und verteilungspolitische Beurteilung verschiedener Lösungsansätze für die nationale Mittelverwendung der aus der Auktionierung des EU-ETS generierten Einnahmen des Bundes. Mit der Aufarbeitung der theoretischen und empirischen Literatur sowie der Einbeziehung von Debatten und Ansätzen aus anderen EU-Staaten wurden zunächst mögliche Lösungsansätze identifiziert. In einem zweiten Schritt erfolgte eine ökonomische und rechtliche Einschätzung der verschiedenen Vorschläge. Abschließend wurden aus den Ergebnissen konkrete Handlungsempfehlungen abgeleitet.
A) Problemstellung: Der europäische Handel mit THG-Emissionsberechtigungen (EH) stellt ein wichtiges Instrument dar, um die im Kyoto-Protokoll eingegangenen Verpflichtungen der EU zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen zu erfüllen. Der internationale Schiffs- und Flugverkehr ist in den verbindlichen Verpflichtungen des Kyoto-Protokolls nicht enthalten, Art. 2.2 KP verpflichtet die Vertragsstaaten jedoch zu Anstrengungen auch in diesen Sektoren. Der Schiffsverkehr wird als Treibhausgasemissionsquelle immer wichtiger und liegt weltweit in Bezug auf die Klimawirksamkeit seiner CO2-Emissionen über dem Flugverkehr. Die Einbeziehung des Schiffsverkehrs in den EU-Emissionshandel kann - analog zur derzeit verhandelten Einbeziehung des Flugverkehrs - ein erster Schritt auf dem Weg zu einer globalen Lösung sein. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Die EU-Kommission wird voraussichtlich 2009 die Diskussion um die Einbeziehung des Schiffsverkehrs in den EH aufnehmen. Deshalb besteht von Seiten des BMU ein erhebliches Interesse an einer wissenschaftlichen Analyse eines EH im Schiffsverkehr, um den Diskussionsprozess sinnvoll begleiten zu können. C) Ziel des Vorhabens ist die fachliche Unterstützung des BMU bei der Weiterentwicklung des Emissionshandels. Dabei sind vor allem folgende Fragen zu beantworten: - Wie könnte ein Emissionshandelssystem für den Schiffsverkehr gestaltet werden (insbesondere verkehrswissenschaftliche und ökonomische Analyse)? Hierzu sind ausgehend von der speziellen Situation des Schiffsverkehrs, effektive und effiziente Ausgestaltungsvarianten eines EH zu identifizieren - Wie sehen die derzeitigen rechtlichen Möglichkeiten für einen Emissionshandel im Schiffsverkehr aus? Die Analyse muss dabei fundiert auf den insbesondere durch die UN (IMO), die EU und das Kyoto-Regime vorgegebenen Rahmen eingehen. Insbesondere sollte dabei die Situation in Hinblick auf UNCLOS analysiert werden. - Wie ließe sich ein solcher Emissionshandel u.s.w.
Es handelt sich um eine empirische Studie zur Erkennung der Risiken von Geldwäsche im Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS). Hierzu wurden im ersten Schritt 16 qualitative Interviews mit ausgewählten kontoinhabenden Personen und Experten durchgeführt. Im Hauptteil der Studie erfolgte eine webbasierte Befragung der Inhaber von Händlerkonten und Nichthändlerkonten vom 24.10. bis 19.11.2017. Zu den Nichthändlerkonten zählen Anlagen- und Luftfahrzeugbetreiberkonten sowie Personenkonten, die 1.257 unterschiedlichen Kontoinhaber/innen zuzuordnen sind. Von 238 kontoinhabenden Personen wurde der Fragebogen beantwortet, dies entspricht einer Rücklaufquote von 19 %. Auf der Basis der Angaben der kontoinhabenden Personen zu Transaktionsmustern und wahrgenommenen Verdachtsfällen gelangt die Studie zu hochgerechnet mindestens 300 auffälligen Transaktionskonstellationen innerhalb eines Handelsjahres, die einen Verdacht auf Geldwäsche begründen. Hierbei handelt es sich aufgrund eines unzureichenden Problembewusstseins (Awareness) der Kontoinhaber/innen um eine deutliche Unterschätzung. Das Risikopotenzial dürfte sehr viel höher einzuschätzen sein. Außerdem wird mit steigenden Zertifikatpreisen und abnehmender Volatilität die Attraktivität des EU-ETS für Geldwäsche weiter zunehmen. Weitere risikoerhöhende Faktoren folgen aus der Intransparenz des Unionsregisters, fehlender AML-Compliance-Maßnahmen auf Seiten der Kontoinhaber/innen und den Risiken aus mit Geldwäsche und Korruption belasteten Staaten, vornehmlich im EUAusland. Aus dieser Studie werden sechs Empfehlungen abgeleitet: (1) Softwaregestützte Analysen des Unionsregisters, (2) Abgabe von Verdachtsmeldungen, (3) Reformierung des Unionsregisters, (4) Implementation von Compliance-Management-Systemen auf Seiten der Kontoinhaber/innen und (5) webbasierte Schulungsmaßnahmen durch die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt (DEHSt). (6) Internationale Risikoanalysen zur Bekämpfung von Geldwäsche im EU-ETS. Quelle: Forschungsbericht
The research in this projects focuses on taxation instruments to reach greenhouse gas (GHG) emissions reductions including a comparison with quantity instruments such as emission allowances, work out key design features for domestic emissions trading systems, summarize the existing experience with the European Union ETS, and outline lessons learned for the design of future trading schemes e.g. in China, and explore different options for constructing an environmental effective, economically efficient, and equitable global carbon market as part of a global deal on mitigating climate change.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 16 |
| Wissenschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 11 |
| unbekannt | 5 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 5 |
| Offen | 11 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 11 |
| Englisch | 8 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Keine | 10 |
| Webseite | 6 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 7 |
| Lebewesen und Lebensräume | 9 |
| Luft | 9 |
| Mensch und Umwelt | 16 |
| Wasser | 7 |
| Weitere | 16 |