Bisher erfolgte die Bereitstellung von Zertifikaten innerhalb des freiwilligen Kohlenstoffmarktes fast ausschließlich in Form von Emissionsminderungsgutschriften (Credits), die durch Projekte im Rahmen von Baseline-and-Credit-Programmen generiert wurden. Dieser Bericht analysiert eine weitere mögliche Bezugsquelle: Zertifikate aus Emissionshandelssystemen (EHS). Wenn die EHS-Obergrenze stringent ist, führt die Löschung eines Emissionszertifikats zu einer zusätzlichen Verknappung - und damit zu einer zusätzlichen Emissionsreduktion innerhalb des Systems. Einige Emissionshandelssysteme verfügen jedoch über Marktstabilitätsmechanismen (MSM), wie die Marktstabilitätsreserve (MSR) im EU EHS, welche die Stilllegung von Zertifikaten vorsehen als Reaktion auf anhaltende Überschüsse an Zertifikaten im Umlauf. Ein MSM kann daher die Zusätzlichkeit (und damit den Umweltnutzen) von freiwilligen Emissionsausgleichen beeinflussen. Um dem entgegenzuwirken, könnten Akteure, die freiwillig Zertifikate kaufen, einen "Buy-and-Hold"-Ansatz verfolgen, bei dem ein Dienstleister z.B. ein Zertifikat kauft und es hält, bis der MSM keine Stilllegung des Zertifikats mehr bewirkt. Letztlich bieten die unterschiedlichen Interessen und Prioritäten der im freiwilligen Kohlenstoffmarkt agierenden Akteure Raum sowohl für Emissionsminderungsgutschriften als auch für Zertifikate. Auf der einen Seite könnten Kaufende von Emissionsausgleichen mit einem starken Fokus auf internationale Zusammenarbeit, Generierung von Zusatznutzen in Entwicklungsländern, Kommunizierbarkeit der Emissionsminderung und die Förderung bestimmter Technologien Emissionsminderungsgutschriften attraktiver finden. Diese Gutschriften sind oft mit geringeren Kosten verbunden, können aber auch mit höheren Reputationsrisiken sowie erheblichen Risiken bei der Bestimmung der Zusätzlichkeit der Emissionsreduktion und der Referenzemissionen (Crediting Baselines) verbunden sein. Andererseits könnten am freiwilligen Markt Teilnehmende, die eine höhere Sicherheit der direkten Emissionsminderung bevorzugen, den Erwerb von Zertifikaten vorziehen. Zertifikate können auch von Kaufenden bevorzugt werden, die Innovationen fördern oder Emissionsminderungen "im eigenen Land" vorantreiben wollen, da die meisten Kaufenden aus Industrieländern stammen. Die größte Herausforderung bei der Verwendung von Zertifikaten zur freiwilligen Löschung besteht darin, dass Emissionsminderungen von der Stringenz der kumulativen EHS-Obergrenze im Zeitverlauf abhängen und MSM angemessen berücksichtigt werden müssen. Quelle: Forschungsbericht
Das Projekt "G8 Climate Scorecards" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecofys Germany GmbH durchgeführt. Deutschland ist im Vergleich mit anderen G8-Staaten knapp vor Großbritannien und Frankreich führend im Klimaschutz. Allerdings hat bisher keines der G8-Länder ausreichende Maßnahmen getroffen, um gefährlichen Klimawandel aufzuhalten. Zu dem Ergebnis kommen die G8 Climate Scorecards, eine Studie von Ecofys im Auftrag von WWF und Allianz SE.
Das Projekt "China Economics of Climate Change - towards a low carbon economy" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung e.V. durchgeführt. The research in this projects focuses on taxation instruments to reach greenhouse gas (GHG) emissions reductions including a comparison with quantity instruments such as emission allowances, work out key design features for domestic emissions trading systems, summarize the existing experience with the European Union ETS, and outline lessons learned for the design of future trading schemes e.g. in China, and explore different options for constructing an environmental effective, economically efficient, and equitable global carbon market as part of a global deal on mitigating climate change.
Das Projekt "Erweiterung des EU-Emissionshandels durch Einbeziehung des Schiffsverkehrs" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. A) Problemstellung: Der europäische Handel mit THG-Emissionsberechtigungen (EH) stellt ein wichtiges Instrument dar, um die im Kyoto-Protokoll eingegangenen Verpflichtungen der EU zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen zu erfüllen. Der internationale Schiffs- und Flugverkehr ist in den verbindlichen Verpflichtungen des Kyoto-Protokolls nicht enthalten, Art. 2.2 KP verpflichtet die Vertragsstaaten jedoch zu Anstrengungen auch in diesen Sektoren. Der Schiffsverkehr wird als Treibhausgasemissionsquelle immer wichtiger und liegt weltweit in Bezug auf die Klimawirksamkeit seiner CO2-Emissionen über dem Flugverkehr. Die Einbeziehung des Schiffsverkehrs in den EU-Emissionshandel kann - analog zur derzeit verhandelten Einbeziehung des Flugverkehrs - ein erster Schritt auf dem Weg zu einer globalen Lösung sein. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Die EU-Kommission wird voraussichtlich 2009 die Diskussion um die Einbeziehung des Schiffsverkehrs in den EH aufnehmen. Deshalb besteht von Seiten des BMU ein erhebliches Interesse an einer wissenschaftlichen Analyse eines EH im Schiffsverkehr, um den Diskussionsprozess sinnvoll begleiten zu können. C) Ziel des Vorhabens ist die fachliche Unterstützung des BMU bei der Weiterentwicklung des Emissionshandels. Dabei sind vor allem folgende Fragen zu beantworten: - Wie könnte ein Emissionshandelssystem für den Schiffsverkehr gestaltet werden (insbesondere verkehrswissenschaftliche und ökonomische Analyse)? Hierzu sind ausgehend von der speziellen Situation des Schiffsverkehrs, effektive und effiziente Ausgestaltungsvarianten eines EH zu identifizieren - Wie sehen die derzeitigen rechtlichen Möglichkeiten für einen Emissionshandel im Schiffsverkehr aus? Die Analyse muss dabei fundiert auf den insbesondere durch die UN (IMO), die EU und das Kyoto-Regime vorgegebenen Rahmen eingehen. Insbesondere sollte dabei die Situation in Hinblick auf UNCLOS analysiert werden. - Wie ließe sich ein solcher Emissionshandel u.s.w.
Das Projekt "Wissenschaftliche Analysen zur Weiterentwicklung und Umsetzung des EU 'Effort Sharings'" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Im Jahr 2013 begann das EU-Effort Sharing, das im EU-Energie- und Klimapaket 2008 festgelegt wurde. Es reguliert die THG-Emissionen im Nichtemissionshandelssektor. Es wurden bereits eine Vielzahl von Maßnahmen zur Vorbereitung der Operationalisierbarkeit des Effort Sharings getroffen, z.B. Regelungen zum Umgang mit Emissionen des LULUCF-Bereichs, Feststellung der absoluten Emissionsmenge pro Mitgliedstaat, EU-Berichterstattungsvorschriften (EU-BerichterstattungsVO), die Definition der Regelungen zur Flexibilisierung und Mengen von zulässigen Emissionsberechtigungen aus Drittländern, EU-Berichterstattung und Anpassung an das EU-Emissionsregister. Ferner wird das EU-Effort Sharing bis 2020 umgesetzt und kontinuierlich weiterentwickelt werden, wobei u.a. auch die Einbeziehung und Weiterentwicklung bereits existierender Instrumente (z.B. u.a. Art. 10 und 24a ETS-RL), aber auch Berichterstattungsmethodologien (EU-Review, LULUCF) berücksichtigt werden müssen. Ziel des Vorhabens ist die Unterstützung des BMUB u.a. durch die kurzfristige Erstellung von Kurzstudien und wissenschaftlichen Analysen zu den aktuellen o. g. Themen der europäischen Klima- und Energiepolitik. Die konkreten Fragestellungen werden in Absprache mit dem Auftraggeber entsprechend der aktuellen klimapolitischen Debatte festgelegt. Inhaltliche Schwerpunkte sind dabei u.a.: Umsetzung der Beschlüsse des ER zum 2030-Rahmen, die Umsetzung der EU-Berichterstatterverordnung, der Umgang mit Emissionen aus Quellen und Senken im Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft sowie Analyse von EU-Treibhausgasszenarien sowie ggf. die Definition und Weiterentwicklung geeigneter Instrumente und Maßnahmen zur Erreichung sektoraler Ziele.
Das Projekt "Begleitung und Evaluierung der Umsetzung der EU-Versteigerungsverfahren für die Handelsperiode 2013-2020 bzw. 2012-2020 im Luftverkehr aus ökonomischer Perspektive" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic Institut gemeinnützige GmbH durchgeführt. Mit der Novellierung der Emissionshandelsrichtlinie 2003/87/EG vom 23.April 2009 wurde die Auktionierung von Emissionsberechtigungen als Grundzuteilungsprinzip im ETS festgelegt. Ab 2013 werden ca. 50Prozent der gemeinschaftsweiten Zuteilungsmenge nicht mehr kostenfrei zugeteilt. Die Richtlinie sieht vor, dass die Europäische Kommission bis spätestens Ende Juni 2010 eine Verordnung über den zeitlichen und administrativen Ablauf sowie sonstige Aspekte der Versteigerung von Emissionsberechtigungen erlassen wird. Nach Kenntnisstand Sommer 2010 ist mit dem Inkrafttreten einer entsprechenden Verordnung tatsächlich Anfang November 2010 zu rechnen. Der Verordnungsentwurf sieht ein koordiniertes Versteigerungsverfahren mit einer zentralen Handelsplattform von Kommission und assoziierten Mitgliedstaaten (Gemeinsame Beauftragung) sowie separaten nationalen Plattformen (Opt-out-Plattformen) vor. Als zentrales Überwachungsorgan wird ein Auctionmonitor gemeinsam von allen Mitgliedstaaten und der Kommission beauftragt. Vorgezogene Versteigerungen der dritten Handelsperiode an gegebenenfalls abweichenden Übergangsplattformen werden bereits für 2011/2012 angestrebt. Die Versteigerungen von Luftverkehrsberechtigungen beginnen regulär Anfang 2012, im stationären Emissionshandel Anfang 2013. In den Jahren 2011 und 2012 kommt es damit auch zu Überschneidungen mit den bislang noch optionalen Versteigerungen der aktuellen Handelsperiode. Deutschland nimmt hier bereits eine Pionierrolle ein. Ziel des Forschungsvorhabens ist die wissenschaftliche Unterstützung des BMU als federführendem Ressort und der DEHSt als vollziehender Behörde bei der nationalen Umsetzung der EU-Versteigerungsverordnung. Dies umfasst sowohl die ökonomische Evaluierung der institutionellen Ausgestaltung und die vergleichende ökonomische Analyse der durchgeführten Verfahren der zentralen Handelsplattform sowie der tatsächlich etablierten nationalen Plattformen. Zum Inhalt des Vorhabens zählen auch wissenschaftlich fundierte
Das Projekt "Analyse und Bewertung der Ausgestaltung eines Offsetting-Systems in der internationalen Luftfahrt" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Nach langjährigen Verhandlungen wurde im Oktober 2016 von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO die Einführung eines globalen marktbasierten Instrumentes (GMBM) als wesentlicher Bestandteil des ICAO Maßnahmenpaketes zur Minderung der Klimawirkungen der internationalen Luftfahrt beschlossen. Die verabschiedete Resolution mit der Zielvorgabe eines klimaneutralen Wachstums des Sektors auf dem Niveau der CO2-Emissionen von 2020 schafft einen Kompensations-Mechanismus in der internationalen Luftfahrt (CORSIA: Carbon Offset and Reduction Scheme for International Aviation) und formuliert Vorgaben für dessen weitere inhaltliche Ausgestaltung. In den bisherigen ICAO-Verhandlungen zur Ausgestaltung der GMBM werden u.a. Kriterien für die Nutzung von Emissionseinheiten innerhalb einer GMBM definiert. In den Nutzungskriterien spiegeln sich Entwicklungen und Diskussionen der Pre-2020 Klimaarchitektur wieder: So fließen z.B. die Erfahrungen in der Ausgestaltung bereits etablierte Offsetting-Mechanismen (wie dem Clean Development Mechanism, CDM) sowie mögliche Unterschiede zwischen Zertifikatnutzungen aus verpflichtenden Systemen (wie Emissionshandelssystemen) und dem sog. freiwilligen Markt in die Kriterienentwicklung ein. Für die Einbettung von CORSIA in die internationale Klimapolitik und der Nutzung von UNFCCC-basierten Marktmechanismen nach 2020 ist die Beschlussfassung der COP 21 und des Übereinkommens von Paris (Paris Agreement, PA) relevant. Insbesondere in Artikel 6 werden Möglichkeiten für die internationale Nutzung von marktbasierten Klimaschutzinstrumenten aufgezeigt. Um eine Teilnahme an den internationalen Marktmechanismen, ein hohes Maß an (Umwelt)Integrität zu gewährleisten und somit tatsächlich zur globalen Emissionsminderung beizutragen, ist ein robustes Bilanzierungssystem essentiell. Hier verlangt die Ausgestaltung des CORSIA, insbesondere dessen Zulässigkeitskriterien, eine Reflektion und Verzahnung der Prozesse. Eine unabgestimmte Entwicklung hätte Fragmentierungen und Ineffizienzen im Klimaschutz zur Folge. Übergeordnetes Ziel des Vorhabens ist die Unterstützung der Verhandlungsaktivitäten zur Ausgestaltung des CORSIA. Das Vorhaben soll verhandlungsbegleitend vor allem zu der technischen Arbeitsgruppe EUC (Emissions Units Criteria) der Global MBM Technical Task Force (GMTF) in der ICAO untersuchen, wie die bisher formulierten Zulassungskriterien im Hinblick auf die Umweltintegrität des CORSIA wirken und wie diese verschärft werden können. Weiterhin sind die noch nicht weiter ausgearbeiteten Zulassungskriterien zur Nutzung von Emissionsberechtigungen aus regionalen Emissionshandelssystemen wie dem Europäischen Emissionshandel in CORSIA zu diskutieren und entsprechend weiterzuentwickeln. Abschließend sollen die Angebotsmengen an in CORSIA nutzbaren Minderungsgutschriften unter verschiedenen Szenarien dargestellt werden.
Das Projekt "Rechtliche Gestaltung und Vollzug des Verkaufs und der Auktionierung von Emissionsberechtigungen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Prof.Dr. Ute Sacksofsky durchgeführt. A)Problemstellung: Nach den Vorgaben des EG-Rechts haben die Mitgliedstaaten bei den nationalen Allokationsplänen für die 2. Handelsperiode (2008-2012) die Möglichkeit, 10 Prozent der Emissionsberechtigungen zu verkaufen (anstelle der kostenlosen Verteilung). Auch für eine mögliche 3. Handelsperiode wird diese Option diskutiert. In der 2. Handelsperiode sollen laut Entwurf NAP II 2 Mio. Berechtigungen pro Jahr vom Reserveanteil zur Deckung von Verwaltungskosten am Markt angeboten werden. In einem ersten Schritt sollen zunächst die Rechtsfragen (inklusive interne Verfahrensregeln) untersucht werden, die für die konkrete Umsetzung des im NAP II geplanten Verkaufs und ggf. einer weiteren Auktionierung relevant sind. In einem zweiten Schritt sind allgemeine verfassungsrechtliche Fragen (rechtmäßige Veräußerung eines Auktions-Anteils (Art. 3, 12, 14 GG), Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, Vorbehalt des Gesetzes) zu untersuchen. Es soll ggf. ein einfachgesetzlicher Rahmen mit möglichen Variationen für einen Verkauf oder eine Auktionierung entworfen werden, der in den bestehenden Gesetzesrahmen eingepasst werden kann. B) Handlungsbedarf: Die rechtlichen und administrativen Anforderungen an eine entgeltliche Abgabe von Emissionsberechtigungen müssen vor dem Beginn der 2. Handelsperiode geklärt sein und feststehen. C) Ziel des Vorhabens ist, die für den Klimaschutz im NAP II relevanten Vorgaben rechtlich umzusetzen. Es soll konkret herausgearbeitet werden, in welchem rechtlichen Rahmen ein Verkauf/Auktionierung von Emissionsberechtigungen durchgeführt werden kann und welche Variante am besten und effektivsten rechtlich umgesetzt werden kann. Bestehende Untersuchungen des NAP II - FuE-Projekts sollen berücksichtigt werden.
Das Projekt "Lösungsansätze zur systemeffizienten Ausgestaltung der nationalen Mittelverwendung der Einnahmen aus der Versteigerung von Zertifikaten im Rahmen des EU-ETS" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Leibniz Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH, Forschungsbereich Umwelt- und Ressourcenökonomik, Umweltmanagement durchgeführt. Seit 2005 begrenzt das Europäische Emissionshandelssystem (EU-ETS) die CO2-Emissionen europäischer energieintensiver Industrien. In der dritten Handelsperiode soll nun ab 2013 ein Großteil der europäischen Emissionsberechtigungen (EUAs) versteigert werden (EC, 2009a). Grundsätzlich sollen ab 2013 die kostenlosen Zuteilungen bis zum Jahr 2020 kontinuierlich auf einen Anteil von 30% reduziert und im Jahr 2027 schließlich ganz beendet werden. Im Bereich der Energieerzeugung werden die Emissionsrechte jedoch bereits ab dem Jahr 2013 vollständig versteigert. Vor diesem Hintergrund ergibt sich die Frage, wie die Erträge aus den Zertifikatversteigerungen verteilt werden sollen. Bei der Allokation der Versteigerungseinnahmen müssen verschiedene verteilungspolitische Komponenten berücksichtigt werden. Dementsprechend muss die Mittelvergabe sozial-, wirtschafts-, klima- und technologiepolitischen Aspekten genügen. Des Weiteren muss garantiert sein, dass die Effizienz des Emissionshandelssystems an sich weiterhin gewährleistet ist und es nicht zu negativen Interferenzen zwischen verschiedenen Instrumenten kommt. Der Gegenstand dieses Projektvorhabens war die Entwicklung sowie die ökonomische, rechtliche und verteilungspolitische Beurteilung verschiedener Lösungsansätze für die nationale Mittelverwendung der aus der Auktionierung des EU-ETS generierten Einnahmen des Bundes. Mit der Aufarbeitung der theoretischen und empirischen Literatur sowie der Einbeziehung von Debatten und Ansätzen aus anderen EU-Staaten wurden zunächst mögliche Lösungsansätze identifiziert. In einem zweiten Schritt erfolgte eine ökonomische und rechtliche Einschätzung der verschiedenen Vorschläge. Abschließend wurden aus den Ergebnissen konkrete Handlungsempfehlungen abgeleitet.
Das Projekt "Ökonomische Implikationen der Marktregulierung im Kohlenstoffmarkt" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic Institut gemeinnützige GmbH durchgeführt. Mit dem Beginn der dritten Handelsperiode des EU-ETS wurde der Umfang kostenloser Zuteilung deutlich eingeschränkt. Stattdessen wird etwa die Hälfte der Emissionsberechtigungen versteigert. Gleichzeitig hat sich der europäische Kohlenstoffmarkt in Bezug auf Handelsvolumen und Produktvielfalt schnell weiterentwickelt. Dies sowie die Entwicklungen auf den Finanzmärkten führten zu einer umfangreichen Neugestaltung des Marktaufsichtsregimes, die v.a. kriminelle Aktivitäten wie Marktmanipulation oder Insiderhandel unterbinden sollen. Auf der anderen Seite kann eine zunehmende Marktregulierung auch negative Effekte z.B. hinsichtlich des Marktzugangs und der Transaktionskosten für Marktteilnehmer fördern. Zielsetzung des Projekts ist eine Evaluation der Folgen aus den beschriebenen Neuausrichtungsprozessen. Die Evaluation soll auf die wesentlichen Einflussfaktoren für den Handel mit Emissionsberechtigungen fokussieren und potentielle ökonomische Auswirkungen auf die Marktstruktur (Handelsplätze, Handelsteilnehmer etc.) aufzeigen. Dies soll insbesondere durch eine umfangreiche Befragung der relevanten Akteure erfolgen. Ein Schwerpunkt ist hierbei die Analyse und Bewertung der Markzugangskanäle und Handelsstrategien von Anlagenbetreibern. Dazu sind vorab die Auswirkungen des überarbeiteten Marktaufsichtsregimes für die Marktteilnehmer darzustellen und im Hinblick auf ihre Relevanz für das formulierte Forschungsziel zu hierarchisieren. Das Projekt soll dabei auf den Ergebnissen der Ufoplan-Vorhaben FKZ 3713 41 504 und FKZ 3711 41 505 aufbauen. Die Forschungsergebnisse fließen u.a. in den für 2016 anstehenden Review-Prozess der EU-Auktionsverordnung ein. In Abwesenheit einer etablierten Auktionsaufsicht (Auction Monitor) als zentralem Überwachungsorgan der europäischen Auktionen gewinnt der Forschungsschwerpunkt in den kommenden Jahren an zusätzlicher Bedeutung. Aufgrund der rechtlichen Aspekte im Bereich Marktaufsicht ist E 1.5 an dem Projekt zu beteiligen.
Origin | Count |
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Bund | 16 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 11 |
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License | Count |
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Language | Count |
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Topic | Count |
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Boden | 8 |
Lebewesen & Lebensräume | 9 |
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Mensch & Umwelt | 16 |
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