Die in diesem Bericht aufgeführten Ergebnisse für das Jahr 2023 zeigen, dass der Ausbau erneuerbarer Energien wesentlich zur Erreichung der Klimaschutzziele in Deutschland beiträgt. Insgesamt werden in allen Verbrauchssektoren fossile Energieträger zunehmend durch erneuerbare Energien ersetzt und damit dauerhaft Treibhausgas - und Luftschadstoffemissionen vermieden. Die Ergebnisse zeigen darüber hinaus, dass eine differenzierte Betrachtung verschiedener Technologien und Sektoren sinnvoll und notwendig ist, wenn es z.B. darum geht, gezielte Maßnahmen zum Klimaschutz und der Luftreinhaltung abzuleiten, da sich die spezifischen Vermeidungsfaktoren für die untersuchten Treibhausgase und Luftschadstoffe teilweise erheblich unterscheiden. Im Ergebnis weist die Netto-Emissionsbilanz der erneuerbaren Energien unter Berücksichtigung der Vorketten eine Vermeidung von Treibhausgasemissionen in Höhe von rund 249 Mio. t CO2 -Äquivalenten (CO2-Äq.) im Jahr 2023 aus. Auf den Stromsektor entfielen 197 Mio. t CO2-Äq., davon sind 155 Mio. t der Strommenge mit EEG-Vergütungsanspruch zuzuordnen. Im Wärmesektor wurden 41 Mio. t und im Verkehrssektor 11 Mio. t CO2-Äq. durch biogene Kraftstoffe vermieden. Veröffentlicht in Climate Change | 03/2025.
Während der bevorstehenden umfangreichen Bauarbeiten auf dem Tempelhofer Damm sollen zwei Fahrstreifen pro Fahrtrichtung erhalten bleiben. Das hat die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt nach intensiven Überprüfungen und Abwägungen entschieden. Zu diesem Entschluss haben gleich mehrere Faktoren beigetragen: Würde der stark befahrene Tempelhofer Damm während der voraussichtlich etwa zehn Jahre andauernden Bauarbeiten teilweise gesperrt werden, hätte dies gravierende verkehrliche Auswirkungen. Auch ausgefeilte Umleitungen würden zu massiven Verkehrsverlagerungen und dadurch zu längeren Fahrstrecken für Kraftfahrzeuge führen. Der Erhalt von zwei Fahrstreifen pro Fahrtrichtung würde dagegen eine ausreichende Leistungsfähigkeit während der Bauzeit sichern und damit das umliegende Straßennetz, insbesondere die anliegenden Wohngebiete vor Verdrängungsverkehren und vermeidbaren Emissionen schützen. Auch wird für Polizei-, Feuerwehr- und Noteinsätze eine deutlich bessere und schnellere Erreichbarkeit des Verkehrsgebietes gewährleistet. In jüngster Zeit gab es Kritik am Vorhaben, Bäume auf der Mittelinsel des Tempelhofer Damms zu fällen, um eine Teilsperrung des Tempelhofer Damms zu vermeiden. Hierzu muss festgestellt werden, dass die bevorstehenden umfassenden Tiefbauarbeiten die Vitalität der betroffenen Bäume weiter verschlechtern könnten. Zugleich haben Ermittlungen aus unseren beteiligten Abteilungen ergeben, dass die Emissionsbilanz deutlich besser ausfällt, wenn unter Hinnahme der Baumfällungen die Anzahl von zwei Fahrstreifen auf dem Tempelhofer Damm durchgängig erhalten bleibt. Maßgeblich dafür ist, das andernfalls durch den Umleitungsverkehr erhebliche zusätzliche Emissionen entstehen würden. Dies betrifft Lärmbelastungen der Bevölkerung sowie den Ausstoß von Luftschadstoffen. Die Einrichtung der bislang ausgearbeiteten Umleitungsstrecke würde jedenfalls gegenüber dem Ist-Zustand bzw. einer Verkehrsführung über zwei Fahrstreifen pro Richtung zu ca. 30.000 t mehr CO 2 führen. Durch die Baumfällungen würden dabei dann rechnerisch nur knapp 9 t weniger CO 2 gebunden werden.
Der Genehmigungsinhaber einer kerntechnischen Anlage ist laut "Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen (REI)" für die Überwachung und Bilanzierung von Ableitungen (Emissionen) radioaktiver Stoffe mit der Abluft und dem Abwasser aus seiner Anlage nach Art und Höhe der Radioaktivität verantwortlich. Darüber hinaus hat er Messungen in der Umgebung seiner Anlage (Immissionsüberwachung) durchzuführen. Unabhängig von den vom Betreiber durchzuführenden Überwachungsmaßnahmen erfolgen Kontrollen in der Umgebung durch unabhängige/amtliche Meßstellen mittels eigener Überwachungsprogramme. In diesen Programmen sind Probeentnahme- und Meßorte,Kontrollmedien sowie Meß- und Probeentnahmeintervalle festgelegt. Die Ergebnisse der Überwachung werden in Quartals- und Jahresberichten dokumentiert und der zuständigen Aufsichtbehörde übergeben.
zunächst wünschen wir Ihnen ein tolles und erfolgreiches Jahr 2025! Wir schaffen auch in diesem Jahr wieder viele Gelegenheiten zum Austausch mit Ihnen. An dieser Stelle nochmals herzlichen Dank für Ihren Input im letzten Jahr! Vor allem die Anregungen und Wünsche aus unserem Projekt zur Zielgruppenanalyse für das HKNR können wir künftig in unsere weitere Arbeit einfließen lassen. Wir freuen uns, künftig gezielter und effektiver mit Ihnen kommunizieren zu können! Veränderungen überall – so sieht unser Ausblick für 2025 aus: Weiteres Wachstum der Teams, schon sehr konkret verbunden mit einer Reihe neuer Kolleginnen und Kollegen, die in diesem Jahr zu uns kommen. Mit der Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung (GWKHV) haben wir seit April letzten Jahres eine neue Aufgabe, an der wir intensiv arbeiten. Unsere Ausschreibung für die Software für die neuen Herkunftsnachweisregister für Gas, Wasserstoff und Wärme/Kälte ist in diesem Jahr geplant. Wir bereiten außerdem Anpassungen für die HkRNDV vor, die zunächst in die Ressortabstimmung und danach in die Verbändeanhörung gehen werden. Wir stehen gemeinsam vor den Wahlen für ein neues Parlament und eine neue Regierung. Das bringt für uns aktuell Einschränkungen wegen der vorläufigen Haushaltführung mit sich. Ob es unter einer neuen Regierung wieder Umstrukturierungen in den Ministerien geben wird, wird sich zeigen. Unsere Facharbeit setzen wir jedoch weitgehend unabhängig davon fort. Vielleicht wichtig für Sie: Die Umsetzung der 37. BImSchV für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (RFNBO) wird ebenfalls in der UBA-Abteilung Klimaschutz und Energie angesiedelt, sozusagen als Nachbarfachgebiet. Es zeichnen sich bereits jetzt enge Verknüpfungen zwischen den Registern ab. Aktuell stecken wir schon intensiv in den Vorbereitungen für unseren Stand bei der E-world im Februar und auch für unsere siebte HKNR-Fachtagung im April . Informationen dazu und auch zu Fragen der Anerkennung, zum neuen Termin für die Stromkennzeichnung und zu unseren neuen Internetseiten finden Sie in diesem Newsletter. Viel Spaß beim Lesen! Ihr Team des Herkunftsnachweisregisters Einladung zur 7. HKNR-Fachtagung Nun ist es soweit – wir möchten Sie ganz offiziell zur 7. Fachtagung des Herkunftsnachweisregisters am 2./3. April 2025 nach Dessau-Roßlau einladen. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen und möchten mit Ihnen in den Austausch gehen zu den neuesten Entwicklungen in Sachen Herkunftsnachweise. Es erwartet Sie – wie in den letzten Jahren – ein informatives und interaktives Programm mit Vorträgen und interessanten Workshops. Neu wird die zeitliche Gestaltung mit verschiedenen Themenblöcken sein, bei denen jeweils eine separate Anmeldung notwendig sein wird (hellblaue Markierung im Text). Wir möchten mit Ihnen über den Aufbau der neuen Vollzüge für Herkunftsnachweise für Wärme/Kälte und Gase (inkl. Wasserstoff) sprechen. Zudem zieht die Vernetzung der verschiedenen Herkunftsnachweissysteme durch Konversion die Notwendigkeit nach sich, auch viele Fragen zu Herkunftsnachweisen für Strom im gegebenen Kontext neu zu beleuchten. Neben den Herkunftsnachweisen wird auch der Umsetzungsstand der 37. BImSchV im Umweltbundesamt ein weiteres Thema sein, worüber wir Sie informieren werden. Das vorläufige Programm können Sie hier aufrufen: https://www.umweltbundesamt.de/dokument/tagesordnung-7-hknr-fachtagung . Unter folgendem Link können Sie sich bis zum 28. Februar 2025 verbindlich anmelden: https://www.umweltbundesamt.de/7-hknr-fachtagung-anmeldung . Geben Sie die Termininformation gerne an Ihre Kollegen*Kolleginnen weiter. Wir möchten Sie jedoch darum bitten, pro Unternehmen mit maximal zwei Personen teilzunehmen, damit auch angesichts des erweiterten Themenfelds unsere Kapazitäten ausreichen. HKNR bei der E-world 2025 Vom 11. bis 13. Februar 2025 findet in Essen Europas Leitmesse der Energiewirtschaft statt. Gemeinsam mit der Deutschen Emissionshandelsstelle werden wir, das Team des Herkunfts- und Regionalnachweisregisters, einen UBA-Stand betreuen. Mit eigenem Fachpersonal und vielen Informationen stehen wir Ihnen in Essen wieder zur Verfügung. Wenn Sie vor Ort mit uns ins Gespräch kommen möchten, melden Sie sich bitte bis 5. Februar 2025 zur Terminvereinbarung (unter HKNR-Tagung@uba.de ) oder Sie schauen einfach am Stand vorbei. Wir freuen uns auf ein Kennenlernen oder Wiedersehen in Essen und viele interessante Gespräche! Weiterführender Link: https://www.e-world-essen.com Anerkennung serbischer, griechischer & zypriotischer HKN Im Rahmen zweier Forschungsprojekte prüften die Auftragnehmenden BBH und Öko-Institut die Anerkennbarkeit von Herkunftsnachweisen aus Serbien, Griechenland und Zypern . Das Umweltbundesamt ist als zuständige Behörde verpflichtet, ein Nachweissystem zu etablieren, mit dem gegenüber den Endkunden der Anteil erneuerbarer Energien im Energiemix von Energieversorgern ausgewiesen wird. Die Herkunft von aus erneuerbaren Energiequellen erzeugter Elektrizität muss mit objektiven, transparenten und nichtdiskriminierenden Kriterien garantiert werden. Diese Pflicht besteht nach Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie 2018/2001/EU (Renewable Energy Directive II – RED II). Gemäß Artikel 19 Absatz 9 RED II erkennen die Mitgliedsstaaten die von anderen Mitgliedsstaaten gemäß diesen Richtlinien ausgestellte Herkunftsnachweise (HKN) als Nachweis der Herkunft aus erneuerbaren Energien an. Die Anerkennung kann nur verweigert werden, wenn begründete Zweifel an der Richtigkeit, Zuverlässigkeit oder Wahrhaftigkeit des HKN bestehen. Im Rahmen der Forschungsvorhaben wurden das serbische, das griechische und das zypriotische System zur Ausstellung, Übertragung und Entwertung von Herkunftsnachweisen geprüft. Die Stromkennzeichnungen in Serbien, Griechenland und Zypern wurden ebenfalls untersucht. Beides erfolgte mit dem Ziel, aus der Perspektive des Umweltbundesamts als deutscher registerführender Stelle bei einer Prüfung der Anerkennungsfähigkeit serbischer, griechischer und zypriotischer Herkunftsnachweise beurteilen zu können, ob generelle, begründete Zweifel an der Richtigkeit, Zuverlässigkeit oder Wahrhaftigkeit serbischer, griechischer oder zypriotischer Herkunftsnachweise bestehen. Das Prüfergebnisse lauten, dass solche Zweifel, die einer Anerkennung serbischer, griechischer und zypriotischer HKN entgegenstehen könnten, nach den Ergebnissen des Forschungsvorhabens verneint werden. Infolgedessen wird nun die Freischaltung für den Import serbischer, griechischer und zypriotischer Herkunftsnachweise erfolgen. Neue Internetseiten zu Gas- und Wärme/Kälte-HKN Das Umweltbundesamt ist mit Erlass der Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung (GWKHV) seit dem 25.04.2024 für den Vollzug der Herkunftsnachweisregister für Gas sowie für Wärme und Kälte zuständig. Ein Gas-Herkunftsnachweisregister für erneuerbare Gase inkl. Wasserstoff und kohlenstoffarmes Gas nach § 2 Nummer 10 des Herkunftsnachweisregistergesetzes sowie ein Register für Wärme und Kälte aus erneuerbaren Quellen wie Solarthermie, Geothermie oder Umweltwärme sind somit vorgesehen, diese werden aber noch nicht vom Umweltbundesamt geführt. Bisher werden internationale Nachweise über Biogasmengen und -qualitäten über das Biogasregister Deutschland der Deutschen Energie-Agentur (dena) standardisiert dokumentiert: Biomethan aus dem grenzüberschreitenden Handel wird dafür in vergleichbaren Biogasregistern im Ausland eingebucht und in das Biogasregister Deutschland übertragen. Neben einer Verwendung im freiwilligen Markt sind diese internationalen Biogaszertifikate nach den Vorgaben des BEHG, TEHG , GEG und EWärmeG anerkennungsfähig. Der bestehende internationale Handel mit Biogaszertifikaten wird von den Festlegungen des HKNR-Gesetzes und der GWKHV nicht erfasst. Der Aufbau und Betrieb des vorgesehenen deutschen Gas-Herkunftsnachweisregisters in der Zuständigkeit des Umweltbundesamtes wird für das Jahr 2026 erwartet. Dann muss durch Kooperation der zuständigen Stellen sichergestellt sein, dass es nicht zu Doppelzählungen durch verschiedene Nachweise kommt. Für Herkunftsnachweise nach der Erneuerbare-Energien-Richtlinie ist das Umweltbundesamt mit dem Erlass der GWKHV seit dem 25.04.2024 für den Vollzug der Herkunftsnachweisregister für Gas sowie für Wärme und Kälte zuständig. In diesem Zuge haben wir zum Ende des vergangenen Jahres neue Internetseiten dazu veröffentlicht. Auf den unten verlinkten Seiten finden Sie weitere Informationen zur Umsetzung: • Nachweissysteme für Energie und Klimaschutz (Hauptseite) • Gas-HKNR (Biomethan und Wasserstoff) und • Wärme- und Kälte-HKNR . Wir freuen uns über Ihren Besuch auf unseren Internetseiten. Erinnerung: 1. Juli neuer Termin zur Fertigstellung der Stromkennzeichnung! Spätestens zum 1. Juli 2025 muss die Stromkennzeichnung für das Lieferjahr 2024 erstellt und veröffentlicht sein, dies gibt § 42 Abs. 1 EnWG vor. In Artikel 2 Nummer 11 des Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung vom 8. Mai 2024 wurde festgelegt, dass hierfür künftig der 1. Juli als Stichtag für die Ausweisung der Stromkennzeichnung des Vorjahres gilt. Mit der Vorverlegung der Frist (bis zum letzten Jahr galt der 1. November) folgt Deutschland einer gemeinsamen Empfehlung der europäischen Herkunftsnachweisregister. Zur weiteren Harmonisierung der europäischen Stromkennzeichnungen ist dies ein wichtiger Schritt. Die Verschiebung begünstigt außerdem, dass Unternehmen künftig die Stromkennzeichnung für ihre Emissionsbilanzen in der nichtfinanziellen Berichterstattung verwenden können. Die Änderung des Stichtages zog eine Folgeänderung in § 31 Abs. 1 Punkt 1 der HkRNDV mit sich. Demnach dürfen Regionalnachweise künftig vom 1. April bis zum 31. Juli entwertet werden, statt wie bisher vom 1. August bis zum 15. Dezember. Darüber informiert Artikel 8 des Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung vom 8. Mai 2024 . Artikel 14 Abs. 2 Nr. 1 desselbigen Gesetzes legt das Inkrafttreten für beide Artikel am 01.01.2025 fest. Somit sind die Änderungen verpflichtend für die Stromkennzeichnung anzuwenden, die sich auf das Lieferjahr 2024 bezieht. Letztverbraucher*innen können sich folglich ab 01.07.2025 über ihre Stromkennzeichnung 2024 auf den Websites ihrer Stromlieferanten informieren.
Die in diesem Bericht aufgeführten Ergebnisse für das Jahr 2023 zeigen, dass der Ausbau erneuerbarer Energien wesentlich zur Erreichung der Klimaschutzziele in Deutschland beiträgt. Insgesamt werden in allen Verbrauchssektoren fossile Energieträger zunehmend durch erneuerbare Energien ersetzt und damit dauerhaft Treibhausgas- und Luftschadstoffemissionen vermieden. Die Ergebnisse zeigen darüber hinaus, dass eine differenzierte Betrachtung verschiedener Technologien und Sektoren sinnvoll und notwendig ist, wenn es z.B. darum geht, gezielte Maßnahmen zum Klimaschutz und der Luftreinhaltung abzuleiten, da sich die spezifischen Vermeidungsfaktoren für die untersuchten Treibhausgase und Luftschadstoffe teilweise erheblich unterscheiden.Im Ergebnis weist die Netto-Emissionsbilanz der erneuerbaren Energien unter Berücksichtigung der Vorketten eine Vermeidung von Treibhausgasemissionen in Höhe von rund 249 Mio. t CO2-Äquivalenten (CO2-Äq.) im Jahr 2023 aus. Auf den Stromsektor entfielen 197 Mio. t CO2-Äq., davon sind 155 Mio. t der Strommenge mit EEG-Vergütungsanspruch zuzuordnen. Im Wärmesektor wurden 41 Mio. t und im Verkehrssektor 11 Mio. t CO2-Äq. durch biogene Kraftstoffe vermieden.
Indikator: Vermiedene THG-Emissionen durch erneuerbare Energien Die wichtigsten Fakten In den Bereichen Strom, Wärme und Verkehr werden fossile Energieträger zunehmend durch erneuerbare Energien ersetzt. Mehr als ¾ der vermiedenen Emissionen wurden 2023 durch erneuerbaren Strom vermieden. Die Bundesregierung will den Anteil erneuerbarer Energien deutlich ausbauen und die Treibhausgas -Emissionen damit weiter senken. Welche Bedeutung hat der Indikator? Jeder Wirtschaftsprozess ist mit dem Einsatz von Energie verbunden. Derzeit sind sowohl in Deutschland als auch weltweit fossile Energieträger wie Kohle, Erdöl oder Erdgas die wichtigsten Energiequellen. Bei der Verbrennung fossiler Brennstoffe werden Treibhausgase ausgestoßen. Dies ist der wichtigste Treiber des globalen Klimawandels. Ein wesentlicher Ansatz für den Klimaschutz ist deshalb, die Volkswirtschaft auf saubere Energieformen umzustellen, insbesondere auf erneuerbare Energien. Der Indikator zeigt den Beitrag der erneuerbaren Energien zur Vermeidung von Treibhausgas -Emissionen und damit zur Erreichung der Klimaschutzziele an. Auch der effizientere Einsatz von Energie (Energieeffizienz) spielt eine wichtige Rolle bei der Erreichung der Klimaziele. Jedoch kann Energieeffizienz nur schwer direkt gemessen werden. Mit dem Indikator "Energieproduktivität" liegt ein allgemeines Maß für die Energieeffizienz einer Volkswirtschaft vor. Wie ist die Entwicklung zu bewerten? In den letzten Jahrzehnten wurden die erneuerbaren Energien in Deutschland stark ausgebaut. Im Jahr 2023 konnten durch ihre Nutzung 249 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente vermieden werden, welche sonst zusätzlich durch die Nutzung fossiler Energieträger entstanden wären. Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien trug im Jahr 2023 ungefähr 79 % zu der durch erneuerbare Energien insgesamt vermiedenen Menge an Treibhausgasen bei. Der Wärmebereich war für gut 16 % verantwortlich und die Nutzung von Biokraftstoffen im Verkehr für ca. 4 %. Die Bundesregierung strebt mit dem „ Klimaschutzprogramm 2030 “ von 2019 an, den Ausstoß von Treibhausgasen bis 2030 um 55 % unter den Wert von 1990 zu senken. Bis 2045 soll der Ausstoß laut dem Klimaschutzgesetz 2021 von 2021 auf Null sinken. Zur Erreichung dieser Ziele sollen insbesondere die erneuerbaren Energien einen wichtigen Beitrag leisten. Eine Bewertung des deutschen Erneuerbaren-Anteils und der Erneuerbaren-Ziele finden sich in den Indikatoren „ Anteil Erneuerbare am Bruttoendenergieverbrauch “ und „ Anteil Erneuerbare am Bruttostromverbrauch “. Mit dem Ausbau der Erneuerbaren werden auch die durch sie vermiedenen Treibhausgas -Emissionen weiter deutlich zunehmen. Wie wird der Indikator berechnet? Für die Berechnung des Indikators wird angenommen, dass Energie, die heute aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen wird, nicht mehr durch einen fossilen Energiemix bereitgestellt werden muss. Die für diese Energiemenge eingesparten Emissionen werden im Indikator veranschaulicht. Dabei deckt der Indikator auch die Emissionen erneuerbarer Energieträger ab, welche während Produktion, Installation oder Wartung anfallen (sogenannte Vorketten). Die detaillierte Methodik zur Berechnung des Indikators wird in der Publikation „ Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger 2023" beschrieben . Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel: "Erneuerbare Energien - Vermiedene Treibhausgase" .
Erneuerbare Energien – Vermiedene Treibhausgase Erneuerbare Energien vermeiden Treibhausgase. In vielen Bereichen verdrängen sie fossile Energieträger und vermeiden damit Emissionen. Die meisten Emissionen werden durch die erneuerbare Stromerzeugung eingespart, aber auch im Wärme- und Verkehrssektor tragen erneuerbare Energien zum Klimaschutz bei. 2023 wurden so 249 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente vermieden. Die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energieträger führt zu einer Verdrängung fossiler Energien und somit zu einer zunehmenden Vermeidung klimaschädlicher Treibhausgase. Berechnungen des Umweltbundesamtes zeigen, dass der Einsatz erneuerbarer Energien in den letzten Jahrzehnten so einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten konnte. Im Jahr 2023 vermieden erneuerbare Energien 249 Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalente. Seit dem Jahr 2000 ist dieser Wert auf mehr als das Fünffache gestiegen (siehe Abb. „Vermiedene Treibhausgas -Emissionen durch die Nutzung erneuerbarer Energien“). Beiträge der verschiedenen Erneuerbaren Energieträger zur Treibhausgasvermeidung Wichtigster Energieträger bei der Vermeidung von Treibhausgas -Emissionen ist die Windenergie. Sie kommt ausschließlich in der Stromerzeugung zum Einsatz. Zweitwichtigster Energieträger ist die Biomasse : Vor allem die erneuerbare Wärmeversorgung, aber auch erneuerbare Kraftstoffe basieren bislang überwiegend auf Bioenergieträgern. Auch in Kraftwerken wird mit Biomasse Strom bzw. mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zusätzlich Wärme erzeugt (siehe Abb. „Vermiedene Treibhausgas-Emissionen durch die Nutzung erneuerbarer Energien im Jahr 2023“). Stromerzeugung Die erneuerbaren Energien in der Stromerzeugung leisten mit Abstand den wichtigsten Beitrag bei der Vermeidung von Treibhausgasen. Ihr Anteil beträgt fast 80%. Der Umfang der vermiedenen Emissionen ist in den vergangenen Jahrzehnten fast kontinuierlich gewachsen. Insgesamt zeigt die Entwicklung seit dem Jahr 2010, dass sich der erfolgreiche Ausbau der erneuerbaren Energien besonders im Stromsektor positiv auf die Vermeidung von Treibhausgasen auswirkt: Insbesondere durch die Entwicklung bei der Windenergie und der Photovoltaik werden mittlerweile mehr als 2,5-mal so viele Treibhausgase vermieden wie noch 2010 (siehe Abb. „Stromsektor: Vermiedene Treibhausgas -Emissionen durch die Nutzung erneuerbarer Energien“). Wärmeerzeugung Im Wärmesektor trägt vor allem die Nutzung fester Biomasse (also vor allem Holz) zur Vermeidung von Treibhausgasen bei (siehe Abb. „Wärmesektor: Vermiedene Treibhausgas -Emissionen durch die Nutzung erneuerbarer Energien“). Allerdings ist die Bedeutung von fester Biomasse zur Emissionsreduktion zwischen 2010 und 2023 nur leicht angestiegen. Zugenommen hat vor allem die Bedeutung anderer Energieträger wie Solarthermie, Geothermie und insbesondere mittels Wärmepumpen nutzbar gemachte Umweltwärme. Sie machen nun fast 20% der Emissionsvermeidung im Wärmesektor aus. Ausführlichere Informationen zum Einsatz erneuerbarer Energien im Wärmesektor finden Sie auch im Artikel „ Energieverbrauch für fossile und erneuerbare Wärme “. Verkehr Biokraftstoffe vermeiden ebenfalls Emissionen im Umfang von mehreren Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (siehe Abb. „Verkehrssektor: Vermiedene Treibhausgas -Emissionen durch die Nutzung biogener Kraftstoffe“). Allerdings bleibt der Verkehrssektor der Bereich mit dem geringsten Anteil an erneuerbaren Energien – und damit auch der Sektor mit der geringsten Emissionsvermeidung. Die Menge vermiedener Treibhausgas-Emissionen geht im Wesentlichen einher mit der Entwicklung des Einsatzes Erneuerbarer Energien im Verkehrssektor (siehe Artikel „Erneuerbare Energie im Verkehr“). Im Jahr 2023 wie schon im Jahr 2010 wird die Vermeidung von Treibhausgasemissionen vor allem Biodiesel und Hydriertem Pflanzenöl (HVO) sowie Bioethanol getragen. Der im Verkehr verwendete Strom aus erneuerbaren Energiequellen wird hier nicht ausgewiesen, da dieser bereits im Stromsektor erfasst wurde (siehe oben). Methodische Hinweise Die Berechnungen zur Emissionsvermeidung durch die Nutzung erneuerbarer Energien basieren auf einer Netto-Betrachtung (Netto-Bilanz). Dabei werden die durch die Endenergiebereitstellung aus erneuerbaren Energien verursachten Emissionen mit denen verrechnet, die durch die Substitution fossiler Energieträger brutto vermieden werden. Vorgelagerte Prozessketten zur Gewinnung und Bereitstellung der Energieträger sowie für die Herstellung und den Betrieb der Anlagen werden dabei weitestgehend mit einbezogen. Die detaillierte Methodik zur Berechnung des Indikators wird in der Publikation „ Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger 2023" beschrieben.
Sonnenkollektoren: Klimafreundlich dank regenerativer Energiequelle So erzeugen Sie Wärme aus Sonnenenergie für Ihr Zuhause Installieren Sie Sonnenkollektoren, wenn Sie Platz auf Ihrem Dach haben. Nutzen Sie Förderprogramme und beachten Sie gesetzliche Vorgaben. Gewusst wie Sonnenkollektoren (Solarthermie) erwärmen Brauchwasser und können zusätzlich zur Heizungsunterstützung genutzt werden. Das spart wertvolle Ressourcen (Öl und Gas) und vermeidet umwelt- und klimaschädliche Emissionen. Sonnenkollektoren installieren: In Frage kommen Dachausrichtungen von Ost über Süd bis West. Bei Ost- oder Westausrichtung wird mehr Kollektorfläche benötigt. Eine Anlage zur Warmwassererzeugung braucht pro Person 1 bis 1,5 m 2 Kollektorfläche und für vier Personen ca. 300 Liter Speicher. Sie liefert übers Jahr ca. 60 % des benötigten Warmwassers. 6 m 2 Fläche erzeugen ca. 2.000 kWh th /Jahr. Dies spart ungefähr 495 kg Treibhausgase ein (UBA 2019). Die Investitionskosten für eine Solarthermieanlage, die mittels Flachkollektoren die Brauchwassererwärmung unterstützt, liegen die Anlagenkosten zwischen ca. 4.000-6.000 EUR. Vakuumröhrenkollektoren liefern eine bessere Energieausbeute, dabei sind jedoch die Kollektoren teurer. Die Rentabilität der Anlage hängt von Gebäudezustand, derzeitigem Heizsystem und Brennstoffpreisen ab. Eine genaue individuelle Planung und eine Auswertung der Energieverbräuche ist unerlässlich. Sie umfasst die Themen: Art der Nutzung (nur Wassererwärmung oder zusätzlich Heizungsunterstützung) Frage des Kollektortyps Größe des Wärmespeichers Welches Anlagenkonzept (geeignete Verschaltung von Sonnenkollektoren, Wärmespeicher und Heizungsanlage) Kosten, Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten Heizkosteneinsparung und Wirtschaftlichkeit Wahl eines erfahrenen Handwerkbetriebs. Eine herstellerunabhängige Energieberatung bieten z.B. viele Verbraucherzentralen an. Hilfreiche Online-Beratungstools und einen Renditerechner finden Sie bei den Links. Förderprogramme und gesetzliche Verpflichtungen: In bestehenden Gebäuden sind kombinierte Solaranlagen zur Brauchwassererwärmung und Heizungsunterstützung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude förderfähig. Sonnenkollektoren sind eine Möglichkeit, die Verpflichtungen nach dem Gebäudeenergiegesetz zu erfüllen. Bei manchen Anlagengrößen und Gebäudearten gibt es Anzeige- oder Genehmigungspflichten. Daher sollte beim örtlichen Bauamt nachgefragt werden. Was Sie noch tun können: Beachten Sie auch unsere UBA -Umwelttipps zum Heizen . unten Photovoltaikmodule zur Stromerzeugung, oben Solarkollektoren zur Wärmeerzeugung Hintergrund Umweltsituation: Der Anteil der Solarthermie an der Wärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien in Deutschland betrug im Jahr 2022 ca. 5 %. Das entspricht einer solarthermisch erzeugten Wärmemenge von ca. 9.733 GWh. Damit wurden ca. 2,6 Millionen Tonnen Treibhausgase (CO 2 -Äquivalente) vermieden, wobei die Herstellung der Anlagen und Betriebsstoffe bereits berücksichtigt sind. Ebenso werden ca. 1.175 Tonnen versauernde Stoffe (SO 2 -Äquivalente) eingespart (UBA 2023 & 2018). Die Wärmeerzeugung durch Sonnenkollektoren hat aus Umweltsicht viele Vorteile gegenüber Biomasseverfeuerung: keine Flächenkonkurrenz zum Nahrungsmittelanbau und keine Abgase im Betrieb. Allerdings kann Solarwärme nur einen Teil des Energiebedarfs für Warmwasser und Raumwärme decken. Gesetzeslage: Das Gebäudeenergiegesetz schreibt den Einsatz von 65 % erneuerbarer Energien ab 2024 im Neubau vor, ab Mitte 2026 sukzessive auch für Bestandsgebäude. Dafür eignet sich auch Solarthermie. Für Solarthermie-Hybridheizungen in Wohngebäuden mit höchstens zwei Wohnungen sind 0,07 m 2 Kollektorfläche pro m 2 beheizter Nutzfläche und für Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen 0,06 m 2 Kollektorfläche notwendig; die restliche Heizung muss dann mindestens 60 % erneuerbare Brennstoffe nutzen (GEG 2023: § 71h). Die Bundesländer können höhere Anteile vorschreiben. Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude können Solaranlagen im Bestand gefördert werden. Allerdings nur, wenn die Sonnenkollektoren auch zur Heizungsunterstützung beitragen. Marktbeobachtung: Die neu installierte Kollektorfläche ist seit einigen Jahren rückläufig. Ihren Höhepunkt hatte sie im Jahr 2012, in dem ca,1,2 Mio. m 2 zugebaut wurden. Im Jahr 2022 wurden ca. 91.000 neue Solarthermieanlagen installiert, dieser Zubau entspricht ca. 710.000 m² damit wuchs in Deutschland die insgesamte installierte Solarkollektorfläche auf 22,1 Mio. m² an (BSW 2023). Der Endkundenumsatz lag 2022 bei ca. 930 Mio. Euro (nach einem Maximum in 2008 mit 1,7 Mrd. Euro) ( UBA 2023). Entsorgung von Solarthermiemodulen/-kollektoren Hinweis: Die Demontage und fachgerechte Entsorgung von Solarkollektoren wird in den allermeisten Fällen durch einen Handwerksbetrieb erfolgen. Andernfalls beachten Sie bitte das sich grundsätzlich die Vorschriften für die Entsorgung bestimmter Abfälle von Bundesland zu Bundesland und sogar von Kommune zu Kommune unterscheiden können. Wir empfehlen Ihnen daher, sich an die örtliche Abfallbehörde bzw. Abfallbehörde des Bundeslandes zu wenden – auch für die Frage der fachgerechten Entsorgung in Ihrem Kreis/ Ihrer Region. Solarthermiemodule/ -kollektoren ohne elektrische Funktionen zur reinen Wärme/Warmwassererzeugung sind über den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (z.B. kommunaler Wertstoffhof) der Sperrmüllsammlung zuzuführen. Solarflüssigkeit: Bitte beachten Sie, dass in den Solarkollektoren noch Solarflüssigkeit (z.B. 1,2-Propylenglycol) enthalten sein kann. Diese ist oftmals ein Gemisch aus 1,2-Propylenglycol und Wasser und ggf. weiteren Inhaltsstoffen. Alte Solarflüssigkeit für Solarkollektoren darf nicht einfach über das Abwasser, die Kanalisation, noch sonst wie in der Umwelt entsorgt werden. Solarflüssigkeit sollte vor der Entsorgung aus dem Kollektor entfernt werden und kann z.B. bei einer Schadstoffsammelstelle oder am kommunalen Wertstoffhof abgegeben werden. Reine Photovoltaik-/Solarmodule (PV-Module) die nur der Stromerzeugung dienen , sind Elektrogeräte und müssen nach den Vorgaben des ElektroG entsorgt werden. Das gilt auch für Hybridmodule bzw. Kombinationsmodule aus Photovoltaik und Solarthermie ("Solar-Hybridkollektor", "Hybridkollektor"), zur gleichzeitigen Strom- und Wärme-/Warmwassererzeugung. Mehr Informationen dazu auf der UBA-Umwelttippseite zur Entsorgung von Elektroaltgeräten . Weitere Informationen finden Sie auf unseren UBA -Themenseiten: Solarthermie Photovoltaik Energiesparende Gebäude Heizungstausch (UBA-Umwelttipp) Quellen BSW (2023): Statistische Zahlen der deutschen Solarwärmebranche (Solarthermie), Berlin GEG ( 2020 ; Änderung 2023 ) Gebäudeenergiegesetz - Gesetz zur Einsparung und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden UBA (2023) : Zeitreihen zur Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland. Stand: Februar 2023. Dessau-Roßlau UBA (2018) : Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger - Bestimmung der vermiedenen Emissionen im Jahr 2017.(Climate Change | 23/2018)
Der Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen, vor denen die Menschheit heute steht. Es kommt darauf an, eine dauerhafte Trendänderung zugunsten des Klimaschutzes in vielen Bereichen unserer Wirtschaft und Gesellschaft weiter zu unterstützen. Viele der notwendigen Technologien zur Verringerung der Treibhausgasemissionen sind bereits verfügbar. Je früher wir handeln, desto mehr Zeit bleibt für notwendige technische und soziale Anpassungen. Das wesentliche Ziel des Klimaschutzes ist es, den Ausstoß von Treibhausgasen zu senken. Emissionen von Kohlendioxid (CO 2 ) sind neben denen anderer Gase wie Methan und Lachgas Hauptursache für den fortschreitenden menschengemachten Klimawandel. CO 2 entsteht vor allem dort, wo fossile Energieträger wie Kohle, Erdöl oder Erdgas verbrannt werden. Sachsen-Anhalt hat als industrielles Kernland mit einer Geschichte der Braunkohlenutzung eine besondere Verantwortung, wenn es um die Transformation zur Klimaneutralität geht: Nach wie vor liegen die durchschnittlichen Treibhausgasemissionen – vor allem aufgrund von Energiewirtschaft und Industrie – deutlich über den meisten anderen europäischen Regionen. Das Landesamt für Umweltschutz unterstützt den Transformationsprozess mit Daten und Fakten zu Treibhausgasemissionen und Klimaschutzmaßnahmen. Bis 2026 sollen die Treibhausgasemissionen in Sachsen-Anhalt um 5,65 Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalente gesenkt werden. Zur Dokumentation der Emissionen werden Bilanzen erstellt, die sich an internationalen Standards orientieren. Die wichtigste Grundlage dafür sind die Energiebilanzen des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt. Sie können als weitgehend lückenlose und detaillierte Darstellung des Aufkommens sowie der Verwendung von Energieträgern in Sachsen-Anhalt angesehen werden. Für Jahre, in denen noch keine abschließenden energiestatistischen Daten vorliegen, erstellt das Landesamt für Umweltschutz anhand zusätzlicher Datenquellen (z. B. Emissionsberichte größerer Anlagen oder Informationen zur Entwicklung auf Bundesebene) Schätzungen. Diese jährlichen Erhebungen ermöglichen eine realistische Einschätzung, ob das Landesziel der Regierung zur Minderung von Treibhausgasemissionen in Sachsen-Anhalt erreicht werden kann. Grundsatzfragen fließen dabei in die Überlegungen mit ein, beispielsweise zu Aktivitäten und Spannungsfeldern einer klimaschonenden Landnutzung. Weiterführende Links: Länderarbeitskreis Energiebilanzen LAK Umweltökonomische Gesamtrechnung der Länder UGRdL Download der THG-Berichte Letzte Aktualisierung: 18.09.2024
Liebe Leser*innen, vor wenigen Tagen wurde unser „Monatsbericht-PLUS+“ veröffentlicht. Damit präsentierte die Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat) erste Daten zur Entwicklung der erneuerbaren Energien in den Bereichen Strom, Wärme und Verkehr in den ersten drei Quartalen des Jahres 2024. In diesem Newsletter finden Sie eine Zusammenfassung der Ergebnisse, sowie weitere Informationen zu aktuellen Daten der Arbeitsgruppe. Eine interessante Lektüre wünscht das Team der Geschäftsstelle der AGEE-Stat am Umweltbundesamt Monatsbericht Plus: „Erneuerbare Energien in Deutschland – Daten zur Entwicklung in den ersten drei Quartalen des Jahres 2024“ veröffentlicht Entwicklung in den ersten drei Quartalen 2024 Quelle: AGEE-Stat Erneuerbare Stromerzeugung der ersten drei Quartale 2024 steigt um 9 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum Insgesamt wurde in den ersten neun Monaten 2024 mit knapp 217 Terawattstunden (TWh) deutlich mehr erneuerbarer Strom erzeugt als im Vorjahreszeitraum (199 TWh). Dank weiteren Leistungszuwächsen trugen insbesondere die Photovoltaik (+14 Prozent) und Windenergie an Land und See (+10 Prozent) zu dieser Entwicklung bei. Aufgrund einer im Vergleich zum Vorjahreszeitraum niederschlagsreichen Witterung, verzeichnete auch die Stromerzeugung aus Wasserkraft eine Steigerung von 12 Prozent. Die Stromerzeugung aus Biomasse blieb nach jetzigem Datenstand in etwa auf dem Niveau des Vorjahres. Rückgang der erneuerbaren Wärmeerzeugung um 4 Prozent aufgrund warmer Witterung Die ersten neun Monate des Jahres 2024 waren deutlich wärmer als im Vorjahreszeitraum. Dies führte zu einem Rückgang in der Wärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien, nach vorläufigen Daten um etwa vier Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Insgesamt wurden rund 128 TWh Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energien bereitgestellt. Davon entfielen fast 60 Prozent auf die Nutzung von Holz. Weitere 20 Prozent wurden durch andere Biomassen (flüssig und gasförmig) sowie aus biogenem Abfall bereitgestellt. Wärmepumpen trugen zu 14 Prozent zum erneuerbaren Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte bei, Solarthermieanlagen zu etwa 6 Prozent. Im Verkehr genutzte EE-Strommenge nimmt weiter zu Nach ersten vorläufigen Daten, wurden in den ersten drei Quartalen des Jahres 2024 etwa 32,3 TWh aus erneuerbaren Quellen im Verkehr eingesetzt. Dies ist ein leichter Rückgang von weniger als einem Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Dabei stieg die Menge des eingesetzten erneuerbaren Stroms um deutliche 18 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum und kompensierte damit den Rückgang bei der Nutzung von Biodiesel. Von der im Verkehr eingesetzten erneuerbaren Energiemenge stammen 78 Prozent aus Biokraftstoffen (25,2 TWh) und rund 21 Prozent aus erneuerbarem Strom (4,7 TWh). Die im Verkehr eingesetzte erneuerbare Strommenge entspricht dabei knapp drei Prozent des in Deutschland genutzten grünen Stroms. Ausführliche Informationen, Grafiken und Tabellen zur Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland für das erste Halbjahr des Jahres 2024 sowie monatsweise Daten für die Monate Januar bis Juni finden Sie in unserem kürzlich veröffentlichten „Monatsbericht-PLUS+“. Monatsbericht-Plus mit Informationen zur quartalsweisen Entwicklung der Erneuerbaren Energien in den Sektoren Strom, Wärme und Verkehr Aktualisierte Zeitreihen zur Entwicklung der erneuerbaren Energien veröffentlicht Die aktualisierten Zeitreihen zur Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland mit Datenstand September 2024 sind veröffentlicht. Sie bilden die Entwicklung der Erneuerbaren Energien in den Sektoren Strom, Wärme und Verkehr in den Jahren 1990 bis einschließlich 2023 ab und basieren unter anderem auf den aktuellsten vorliegenden amtlichen Daten. Innerhalb der Zeitreihendaten findet sich ab dieser Berichtsrunde ein neu ergänztes Blatt mit einer Zusatzdifferenzierung zum Energieträger Oberflächennahe Geothermie und Umweltwärme (Wärmepumpen). Daneben wurden die Datenblätter zur Emissionsbilanz erneuerbarer Energien weiter ausdifferenziert. Die aktualisierten Zeitreihendokumente sind auf der UBA-Themenseite „Erneuerbare Energien in Zahlen“ veröffentlicht. Die Zeitreihendokumente sind dabei in Deutsch ( Excel | PDF ) und Englisch ( Excel | PDF ) verfügbar. Die zugehörigen Abbildungen zum Stand der erneuerbaren Energien sind ebenfalls auf der Themenseite zu finden.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 262 |
Land | 7 |
Type | Count |
---|---|
Ereignis | 2 |
Förderprogramm | 182 |
Text | 62 |
unbekannt | 23 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 66 |
offen | 187 |
unbekannt | 16 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 253 |
Englisch | 45 |
Resource type | Count |
---|---|
Archiv | 14 |
Datei | 20 |
Dokument | 46 |
Keine | 159 |
Webseite | 76 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 246 |
Lebewesen & Lebensräume | 247 |
Luft | 241 |
Mensch & Umwelt | 269 |
Wasser | 231 |
Weitere | 252 |