Wir leiten ein mit dem Pariser Übereinkommen kompatibles EU-ETS-Budget auf Basis von Kosteneffizienzkriterien her mit dem Ziel, die globale Erwärmung mit einer Wahrscheinlichkeit von 50 bis 66% auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen und übersetzen es in einen Pfad der CapReduktion. Unsere Berechnungen ergeben ein Budget von ca. 30 Gt CO2e für das EU ETS für 2016-2050. Unter aktuellen ETS-Parametern werden bis 2030 bereits ca. 25 Gt CO2e verbraucht. Wir zeigen, dass die kumulierten THG-Emissionen von ETS-Sektoren in den beiden ehrgeizigsten 1,5-Grad-Szenarien der Strategischen Vision der EU-Kommission bis 2050 33 Gt CO2e betragen und damit etwa 10% höher liegen als unser optimistisches kosteneffizientes Budget. Das Einhalten des EU-ETS-Budgets bis 2050 unter den aktuellen Parametern für 2030 würde demnach drastische - und wahrscheinlich unrealistische - zusätzliche Anstrengungen nach 2030 erfordern. Ein glaubwürdigerer Emissionspfad kann durch ein kosteneffizientes Szenario erreicht werden, bei dem das Cap bis 2030 um 61% abgesenkt wird, im Vergleich zu 2005, was einem LRF von 4,0% für 2021-2030 entspricht (5,8%, wenn der LRF erst 2026 angepasst werden kann). Ein erster Schritt, um das ETS Cap mit dem Pariser Abkommen in Einklang zu bringen, ist die Potenziale für zusätzliche THG-Einsparungen zu nutzen, die sich aus kürzlich erhöhten EU-Zielen für erneuerbare Energien und Energieeffizienz ergeben. Dazu müsste das Reduktionsziel für die ETS-Sektoren bis 2030 von derzeit 43% auf mindestens 50% im Vergleich zu 2005 angehoben werden. Dies entspricht einem linearen Kürzungsfaktor (LKF) von 2,9% für 2021-2030 oder 3,5%, wenn der LKF erst 2026 angepasst werden kann. Die in einer Reihe von EU-Mitgliedstaaten bis 2030 geplanten nationalen Maßnahmen zum Ausstieg aus der Kohleverstromung bieten weitere Anpassungspotenziale. Wenn Kapazitäten vollständig durch Strom aus erneuerbaren Energien ersetzt werden, könnten die Emissionen in ETSSektoren bis 2030 um 57% sinken, was unserem kosteneffizienten Szenario nahe kommt und somit einem LKF von 3,6% für 2021-2030 bzw. 4,9%, wenn der LKF erst 2026 angepasst werden kann. Quelle: Forschungsbericht
Dieses Papier leistet einen Beitrag zur Überprüfung der Marktstabilitätsreserve (MSR), indem es die Funktionsweise der MSR bewertet und wichtige Fragen im Hinblick auf die Anpassung und Ergänzung der MSR-Parameter für Phase IV des EU-Emissionshandelssystems (EU EHS) erörtert. Die Analyse konzentriert sich auf die derzeitige Cap-Architektur für Phase IV, wobei auch eine ehrgeizigere Cap-Setzung mit einer Emissionsreduktion von 65% bis 2030 im Vergleich zu 2005 als mögliches Ergebnis einer Überarbeitung des EU EHS-Caps berücksichtigt wird. Wir schlagen Reformen für Schlüsselelemente der MSR vor. Insbesondere betrachten wir mehrere Reformoptionen für die MSR-Einspeise- und Freigabeparameter, eine Änderung der Definition der Schwellenwerte für die Gesamtzahl der im Umlauf befindlichen Zertifikate (TNAC), um den sich ändernden Liquiditätsbedarf während der Phase IV zu berücksichtigen und wie die Geschwindigkeit der MSR-Reaktion innerhalb der aktuellen MSR-Architektur erhöht werden kann. Wir diskutieren auch die Vor- und Nachteile der Einführung eines hybriden Systems mit sowohl preis- als auch mengenbasierten MSR-Auslösern. Darüber hinaus erörtern wir, ob die Nachfrage nach Zertifikaten aus dem Luftverkehr berücksichtigt werden soll und ein Verfallsdatum für alte Zertifikaten. Wir analysieren auch die Interaktion zwischen der freiwilligen Löschung von Zertifikaten und der MSR und schlagen einen regelbasierten Löschungsmechanismus vor, um nationale Initiativen zum Ausstieg aus der Kohleverstromung zu berücksichtigen. Quelle: Forschungsbericht
Der Emissionshandel wird als wirksames und kosteneffizientes Politikinstrument zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen geschätzt. Er ist - in Europa im Rahmen des EU-ETS umgesetzt - ein wichtiger Baustein der europäischen Klimapolitik. Darüber hinaus enthält der europäische Politik-Mix weitere Klima- und Energiepolitiken, die mit dem Emissionshandel interagieren. Dies umfasst sowohl EU-Instrumente als auch solche aus nationaler Ebene. Die strukturelle Weiterentwicklung des EU-ETS erfordert eine Berücksichtigung der Wechselwirkungen zwischen diesen Instrumenten und dem EU-ETS, wenn seine Anreizwirkung gestärkt und langfristige Effizienz gesichert werden sollen. Ziel dieses Forschungsvorhabens war die wissenschaftliche Begleitung von DEHSt/UBA als vollziehender Behörde und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit als federführendes Ressort bei der Vorbereitung und Begleitung der Prozesse zur strukturellen Weiterentwicklung des EU-ETS. Innerhalb des Forschungsvorhabens wurden Methoden zur Quantifizierung der Wechselwirkungen entwickelt und in zwei Fallstudien (britischer Carbon Price Floor und deutsches Kohleverstromungsbeendigungsgesetz) untersucht. Außerdem wurde die Marktstabilitätsreserve (MSR), welche von der EU zur Steuerung des Angebots und zum Abbau historisch angesammelter Marktüberschüsse eingeführt wurde, eingehend untersucht und Reformvorschläge unterbreitet. Letztlich wurde analysiert, welchen Beitrag der EU-ETS zum langfristigen Dekarbonisierungspfad der EU leisten kann. Neben einer Reihe von Publikationen, wurden die Forschungsergebnisse in zwei Workshops mit internationalem Publikum und einem Fachgespräch vorgestellt. Quelle: Forschungsbericht