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Structural supply side management in EU ETS

Dieses Papier leistet einen Beitrag zur Überprüfung der Marktstabilitätsreserve (MSR), indem es die Funktionsweise der MSR bewertet und wichtige Fragen im Hinblick auf die Anpassung und Ergänzung der MSR-Parameter für Phase IV des EU-Emissionshandelssystems (EU EHS) erörtert. Die Analyse konzentriert sich auf die derzeitige Cap-Architektur für Phase IV, wobei auch eine ehrgeizigere Cap-Setzung mit einer Emissionsreduktion von 65% bis 2030 im Vergleich zu 2005 als mögliches Ergebnis einer Überarbeitung des EU EHS-Caps berücksichtigt wird. Wir schlagen Reformen für Schlüsselelemente der MSR vor. Insbesondere betrachten wir mehrere Reformoptionen für die MSR-Einspeise- und Freigabeparameter, eine Änderung der Definition der Schwellenwerte für die Gesamtzahl der im Umlauf befindlichen Zertifikate (TNAC), um den sich ändernden Liquiditätsbedarf während der Phase IV zu berücksichtigen und wie die Geschwindigkeit der MSR-Reaktion innerhalb der aktuellen MSR-Architektur erhöht werden kann. Wir diskutieren auch die Vor- und Nachteile der Einführung eines hybriden Systems mit sowohl preis- als auch mengenbasierten MSR-Auslösern. Darüber hinaus erörtern wir, ob die Nachfrage nach Zertifikaten aus dem Luftverkehr berücksichtigt werden soll und ein Verfallsdatum für alte Zertifikaten. Wir analysieren auch die Interaktion zwischen der freiwilligen Löschung von Zertifikaten und der MSR und schlagen einen regelbasierten Löschungsmechanismus vor, um nationale Initiativen zum Ausstieg aus der Kohleverstromung zu berücksichtigen. Quelle: Forschungsbericht

Strukturelle Weiterentwicklung des EU-ETS nach 2020

Der Emissionshandel wird als wirksames und kosteneffizientes Politikinstrument zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen geschätzt. Er ist - in Europa im Rahmen des EU-ETS umgesetzt - ein wichtiger Baustein der europäischen Klimapolitik. Darüber hinaus enthält der europäische Politik-Mix weitere Klima- und Energiepolitiken, die mit dem Emissionshandel interagieren. Dies umfasst sowohl EU-Instrumente als auch solche aus nationaler Ebene. Die strukturelle Weiterentwicklung des EU-ETS erfordert eine Berücksichtigung der Wechselwirkungen zwischen diesen Instrumenten und dem EU-ETS, wenn seine Anreizwirkung gestärkt und langfristige Effizienz gesichert werden sollen. Ziel dieses Forschungsvorhabens war die wissenschaftliche Begleitung von DEHSt/UBA als vollziehender Behörde und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit als federführendes Ressort bei der Vorbereitung und Begleitung der Prozesse zur strukturellen Weiterentwicklung des EU-ETS. Innerhalb des Forschungsvorhabens wurden Methoden zur Quantifizierung der Wechselwirkungen entwickelt und in zwei Fallstudien (britischer Carbon Price Floor und deutsches Kohleverstromungsbeendigungsgesetz) untersucht. Außerdem wurde die Marktstabilitätsreserve (MSR), welche von der EU zur Steuerung des Angebots und zum Abbau historisch angesammelter Marktüberschüsse eingeführt wurde, eingehend untersucht und Reformvorschläge unterbreitet. Letztlich wurde analysiert, welchen Beitrag der EU-ETS zum langfristigen Dekarbonisierungspfad der EU leisten kann. Neben einer Reihe von Publikationen, wurden die Forschungsergebnisse in zwei Workshops mit internationalem Publikum und einem Fachgespräch vorgestellt. Quelle: Forschungsbericht

EU ETS up to 2030: adjusting the cap in light of the IPCC1.5˚C special report and the Paris Agreement

Wir leiten ein mit dem Pariser Übereinkommen kompatibles EU-ETS-Budget auf Basis von Kosteneffizienzkriterien her mit dem Ziel, die globale Erwärmung mit einer Wahrscheinlichkeit von 50 bis 66% auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen und übersetzen es in einen Pfad der CapReduktion. Unsere Berechnungen ergeben ein Budget von ca. 30 Gt CO2e für das EU ETS für 2016-2050. Unter aktuellen ETS-Parametern werden bis 2030 bereits ca. 25 Gt CO2e verbraucht. Wir zeigen, dass die kumulierten THG-Emissionen von ETS-Sektoren in den beiden ehrgeizigsten 1,5-Grad-Szenarien der Strategischen Vision der EU-Kommission bis 2050 33 Gt CO2e betragen und damit etwa 10% höher liegen als unser optimistisches kosteneffizientes Budget. Das Einhalten des EU-ETS-Budgets bis 2050 unter den aktuellen Parametern für 2030 würde demnach drastische - und wahrscheinlich unrealistische - zusätzliche Anstrengungen nach 2030 erfordern. Ein glaubwürdigerer Emissionspfad kann durch ein kosteneffizientes Szenario erreicht werden, bei dem das Cap bis 2030 um 61% abgesenkt wird, im Vergleich zu 2005, was einem LRF von 4,0% für 2021-2030 entspricht (5,8%, wenn der LRF erst 2026 angepasst werden kann). Ein erster Schritt, um das ETS Cap mit dem Pariser Abkommen in Einklang zu bringen, ist die Potenziale für zusätzliche THG-Einsparungen zu nutzen, die sich aus kürzlich erhöhten EU-Zielen für erneuerbare Energien und Energieeffizienz ergeben. Dazu müsste das Reduktionsziel für die ETS-Sektoren bis 2030 von derzeit 43% auf mindestens 50% im Vergleich zu 2005 angehoben werden. Dies entspricht einem linearen Kürzungsfaktor (LKF) von 2,9% für 2021-2030 oder 3,5%, wenn der LKF erst 2026 angepasst werden kann. Die in einer Reihe von EU-Mitgliedstaaten bis 2030 geplanten nationalen Maßnahmen zum Ausstieg aus der Kohleverstromung bieten weitere Anpassungspotenziale. Wenn Kapazitäten vollständig durch Strom aus erneuerbaren Energien ersetzt werden, könnten die Emissionen in ETSSektoren bis 2030 um 57% sinken, was unserem kosteneffizienten Szenario nahe kommt und somit einem LKF von 3,6% für 2021-2030 bzw. 4,9%, wenn der LKF erst 2026 angepasst werden kann. Quelle: Forschungsbericht

EU ETS: Erhöhung des Cap-Reduktionsfaktors bis 2030 notwendig

Um das Risiko einer Erderwärmung um mehr als 1,5 Grad zu verringern, müssen die kumulierten Emissionen minimiert werden. Die vom UBA in Auftrag gegebene Studie analysiert unter dieser Maßgabe verschiedene Szenarien im EU-Emissionshandel (EU ETS). Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass der Cap-Reduktionsfaktor ab 2021 auf mindestens 4 Prozent oder ab 2026 auf 5,8 Prozent erhöht werden sollte. Wie kann ein Emissionsbudget für das EU-ETS abgeleitet werden, das mit dem Pariser Abkommen vereinbar ist? Laut ⁠ IPCC ⁠ SR 1.5 bleibt zur Begrenzung der Erwärmung auf 1,5 Grad mit einer Wahrscheinlichkeit von mindestens 66 Prozent ein Gesamtbudget von 420 bis 570 Gt CO 2 übrig - vor der Berücksichtigung anderer Treibhausgase und je nachdem, welche Methode angewendet wird. Allerdings gibt es aus verschiedenen Gründen große Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Budget. Daher könnte das Budget auch wesentlich kleiner sein. Darüber hinaus ist eine gerechte Verteilung dieses Gesamtbudgets auf die Länder ein hochpolitisches und umstrittenes Thema. Es gibt mehrere Ansätze, jeder mit seinen Stärken und Schwächen. Die Ableitung eines mit dem Paris Abkommen kompatiblen Emissionsbudgets für eine Gruppe von Ländern wie die EU oder für den EU-ETS-Sektor ist daher eine Herausforderung und wird immer mit nachvollziehbarer Kritik verbunden sein. Um die Minderungsanforderung für die ETS-Sektoren zu definieren, ist jedoch eine Orientierung zu einem kumulierten Emissionsbudget erforderlich, das als mit dem Pariser Abkommen vereinbar angesehen und in einen Cap-Reduktionspfad übersetzt werden kann. Ein kosteneffizientes Emissionsbudget für das EU-ETS als absolute Obergrenze Die Autoren bewerten globale langfristige Minderungspfade, um innerhalb des verbleibenden Emissionsbudgets zu bleiben, das die globale Erwärmung mit einer Wahrscheinlichkeit von 50 – 66 Prozent auf 1,5 Grad begrenzen soll und nach Kosteneffizienzkriterien global verteilt wurde. Sie berechnen, dass ein Emissionsbudget von ca. 30 Gt CO 2e für das EU ETS im Zeitraum 2016 bis 2050 verbleibt, wobei spätestens 2050 Netto-Null-Emissionen erreicht werden. Die Autoren betonen, dass dies nicht als Empfehlung für einen EU-Anteil am Gesamtbudget verstanden werden sollte, sondern lediglich als ⁠ Indikator ⁠ für die oberste Grenze eines EU-Budgets, das mit einer globalen Erwärmung unter 1,5 Grad vereinbar ist, da eine Verteilung nach Kosteneffizienz für die entwickelten Volkswirtschaften am günstigsten ist und keinen "fairen Anteil" am Emissionsbudget widerspiegelt. Bei aktuellen Emissionstrends und ETS-Parametern könnte bereits bis 2020 nahezu ein Drittel dieses Budgets verbraucht sein, bis 2030 könnten rund 25 Gt CO 2e - oder mehr als 80 Prozent - verbraucht sein. Die Begrenzung der kumulierten Emissionen im EU ETS auf 30 Gt CO 2e erfordert eine deutliche Erhöhung des linearen Kürzungsfaktors (LKF) bis 2030. Die Autoren analysieren vier verschiedene Szenarien für Cap-Reduktionspfade, die innerhalb des Emissionsbudgets von 30 Gt CO 2e liegen: Die Fortsetzung des derzeitigen LKF von 2,2 Prozent bis 2030 würde drastische und unrealistische Maßnahmen nach 2030 erfordern, um innerhalb dieses Budgets zu bleiben. Die Angleichung des LKF an die im "Clean Energy Package" erhöhten Ziele für erneuerbare Energien und Energieeffizienz, was die Mindestanpassung zur Wahrung der Kohärenz der europäischen ⁠ Klima ⁠- und Energiepolitik wäre, bedeutet, den LKF ab 2021 auf 2,9 Prozent zu erhöhen. Dies würde jedoch ebenfalls nach 2030 noch drastische und wahrscheinlich unrealistische zusätzliche Minderungsmaßnahmen erfordern. Unter Berücksichtigung potenzieller zusätzlicher Emissionsreduktionen aus den nationalen Kohleausstiegspolitiken könnte dies zu einer weiteren Erhöhung des LKF um bis zu 3,6 Prozent führen. Eine vollständige Angleichung des LKF an das kosteneffiziente Emissionsbudget würde zwischen 2021 und 2030 einen LKF von 4,0 Prozent erfordern. Ein solcher Weg würde nach 2030 zu realistischeren Klimaschutzanforderungen führen und das EU-ETS auf einen glaubwürdigeren langfristigen Kurs bringen.

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