Kontinuierliche Emissionsmessungen erfolgen zur Überwachung der Einhaltung von Emissionsgrenzwerten unter Verwendung von automatischen Messeinrichtungen, die in der Abgasleitung der zu überwachenden Anlage stationär installiert sind. Die immissionsschutzrechtlichen Vorschriften sehen dies für Anlagen mit größeren Emissionsmassenströmen für bestimmte Schadstoffe vor. Die dabei eingesetzten Messeinrichtungen müssen für diese Messaufgabe eine Eignungsprüfung nach der Norm DIN EN 15267 Blatt 3 erfolgreich bestanden haben, ihre Eignung muss im Bundesanzeiger veröffentlicht sein. Eine Datenbank für alle bekannt gegebenen Messeinrichtungen wird vom Umweltbundesamt geführt. Zur Zeit stehen eignungsgeprüfte Messeinrichtungen für die Schadstoffe CO,CO 2 , CH 4 , Formaldehyd, Phenol, SO 2 , NO x , N 2 O, Staub, H 2 S, HCl, HF, Summe organischer Stoffe, NH 3 , Hg und für die Abgasparameter Sauerstoff, Volumenstrom und Feuchtegehalt zur Verfügung. Die automatischen Messeinrichtungen müssen während ihres Betriebes in regelmäßigen Abständen geprüft werden, ob sie bestimmten Qualitätsanforderungen genügen. Dazu gehören die von nach § 29b i. V. m. § 26 BImSchG bekanntgegebenen Prüfinstituten durchzuführenden jährlichen Funktionsprüfungen sowie die Kalibrierung der Messeinrichtungen alle drei Jahre (s. a. DIN EN 14181). Hierbei erfolgt ein Abgleich der Messgeräteanzeige mit Messergebnissen, die parallel mit dem für den jeweiligen Schadstoff zutreffenden Standard-Referenzmessverfahren durch Einzelmessungen ermittelt werden. Mit Hilfe einer eignungsgeprüften Auswerteeinrichtung müssen im laufenden Betrieb der Messeinrichtung die aus den Messergebnissen gebildeten Halbstunden- und Tagesmittelwerte registriert, validiert, klassiert, ausgewertet und gespeichert werden. Die Regelungen sind in der Bundeseinheitliche Praxis bei der Überwachung der Emissionen (RdSchr. d. BMUB v. 31.07.2023 – AG C I 2 – 5025/001-2023.0001) enthalten. Eine detaillierte Darstellung von Vorgaben zur Statuskennung und Klassierung kann als Interpretationshilfe der Bundeseinheitlichen Praxis bei der Überwachung der Emissionen herangezogen werden. Der Anlagenbetreiber berichtet der zuständigen Behörde über die Ergebnisse der kontinuierlichen Messungen eines Kalenderjahres innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres.
Überall dort, wo Anwohner oder Beschäftigte im Einwirkungsbereich von Anlagen, die Gerüche emittieren, leben oder arbeiten, kann es zu Geruchsbelästigungen kommen. Geruchsbelästigungen treten in der Regel schon weit unterhalb einer gesundheitsgefährdenden Konzentration eines einzelnen Schadstoffes auf. Das BImSchG regelt deshalb, dass neben der Abwehr von direkten Gefahren für die menschliche Gesundheit auch die Abwehr von erheblichen Belästigungen zum schützenswerten Ziel gehört. Die Beurteilung, ob eine Geruchsbelästigung erheblich und damit als schädlich anzusehen ist, ist sehr komplex. Zur einheitlichen Umsetzung des BImSchG hinsichtlich der Beurteilung und Begrenzung von Geruchsimmissionen in der Verwaltungspraxis wurde ab Ende der Neunzigerjahre die Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) mit den dazugehörigen Auslegungshinweisen von Experten der Bundesländer erarbeitet. Dieses sogenannte GIRL-Expertengremium ist ein behördeninterner Kooperationsverbund, der die Entwicklung der GIRL von Anfang an begleitet und mitbestimmt hat. Die GIRL wurde mehrfach überarbeitet und in allen Bundesländern im Vollzug angewandt. Sie hat sich bundesweit in der Verwaltungspraxis etabliert und wird gerichtlich anerkannt. Unterschiede zwischen den Bundesländern bestanden bislang im Hinblick auf die Verbindlichkeit der Anwendung (hier: Umsetzung per Erlass oder Nutzung als Erkenntnisquelle). Im Rahmen der Neufassung der TA Luft 2021 wurde die GIRL formell angepasst und inhaltlich nahezu unverändert als Anhang 7 in die TA Luft aufgenommen. In Anhang 7 wurde die Systematik der GIRL beibehalten. Die gegenüber der GIRL vorgenommenen Ergänzungen betreffen bereits bekannte Inhalte aus den Auslegungshinweisen und den Zweifelsfragen. Die Integration der GIRL in die TA Luft führt zu einer bundesweit einheitlichen Anwendung und dadurch zu einer Verbesserung der bezweckten Gleichbehandlung von Anlagen. Damit sind erstmals Anforderungen zum Schutz vor erheblichen Belästigungen durch Geruchsimmissionen Bestandteil der TA Luft. Die Beurteilung der Auswirkungen von Geruchsemissionen in Bezug auf eine belästigende Wirkung (anhand der Geruchshäufigkeit) zählt somit zu den Prüfpflichten sowohl im Rahmen der behördlichen Überwachung von bestehenden Anlagen als auch bei der Genehmigung neuer Anlagen. Eine Prüfung nach Anhang 7, ob der Schutz vor erheblichen Geruchsimmissionen sichergestellt ist, beschränkt sich auf Anlagen, von denen relevante Geruchsemissionen ausgehen können. Die Richtlinie VDI 3886 Blatt 1 (Ausgabe September 2019) dient in diesem Zusammenhang als Erkenntnisquelle. Für bislang in der Praxis als nicht geruchsrelevant eingestufte Anlagen ergeben sich keine Änderungen zur bisherigen Vollzugspraxis. Die beschriebenen Methoden (Rastermessung, Ausbreitungsrechnung) werden bundesweit zur Beurteilung von Geruchsimmissionen eingesetzt. Auf ihr basieren Geruchsgutachten für Genehmigungs-, Überwachungs- und Bauleitplanverfahren. Der vorgegebene Rahmen kann sowohl von fachkundigen Gutachterinnen/Gutachtern als auch seitens der zuständigen Behörden im begründeten Einzelfall noch ausgestaltet werden, um zu einer sachgerechten Ermittlung und Bewertung der Geruchsimmissionssituation zu kommen. Die Überwachung der im Genehmigungsbescheid festgelegten Grenzwerte erfolgt durch sachverständige Institute (Stellen nach § 29b in Verbindung mit § 26 BImSchG), die für den Bereich Gerüche bekannt gegeben wurden. Um die wichtigen Erkenntnisse und Hinweise aus den Auslegungshinweisen und dem Katalog Zweifelsfragen zur GIRL für den Vollzug zu erhalten und in aktualisierter Form für Anwender verfügbar zu machen, hat das GIRL-Expertengremium beide zu einem Kommentar zu Anhang 7 TA Luft 2021 zusammengeführt. In dem Kommentar sind die Erfahrungen der Bundesländer aus der langjährigen Anwendung der GIRL eingeflossen. Zudem wird auf die erfolgten Neuerungen eingegangen und es werden Hinweise für die Anwendung von Anhang 7 TA Luft gegeben. Auf der 143. LAI-Sitzung wurde den Bundesländern die Anwendung des Kommentars zu Anhang 7 der TA Luft 2021 empfohlen. Die Arbeit im GIRL-Expertengremium wird auch zukünftig fortgesetzt. Dies betrifft insbesondere den Erfahrungsaustausch der Länderbehörden sowie die Abstimmung einer einheitlichen Herangehensweise bei Spezialfällen oder Zweifelsfragen und die Berücksichtigung von neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Beurteilung von Geruchsimmissionen. So wurden u. a. die Ergebnisse von 2 Forschungsprojekten bei der Überarbeitung der GIRL einbezogen. Als Ergebnis des Projekts „Geruchsbeurteilung in der Landwirtschaft“ zu Belastungs- und Belästigungsuntersuchungen in der Umgebung von landwirtschaftlichen Anlagen konnten für einzelne Tierarten Gewichtungsfaktoren, die das unterschiedliche Belästigungspotential berücksichtigen, festgelegt werden. Im Rahmen der Neufassung der TA Luft wurden für thermische Abgasreinigungseinrichtungen unter Nr. 5.2.8 neue Festlegungen zur Umweltvorsorge bzgl. der Freisetzung von Geruchsstoffen getroffen: „Werden Abgasreinigungseinrichtungen mit Verbrennungstemperaturen von mehr als 800°C eingesetzt und werden die Abgase nach Nummer 5.5 abgeleitet, soll auf die Festlegung einer Geruchsstoffkonzentration als Emissionsbegrenzung verzichtet werden.“
Die messtechnische Ermittlung der Emissionen erfolgt je nach Anlagenart, Anlagengröße und Schadstoff in regelmäßigen, genau festgelegten Zeitabständen (i. d. R. alle drei Jahre) mit mobiler Messtechnik in Form sogenannter Einzelmessungen oder insbesondere bei größeren Anlagen kontinuierlich mit Hilfe von in der Abgasleitung stationär eingebauten automatischen Messeinrichtungen, sofern diese für die zu überwachenden Messkomponenten zur Verfügung stehen. Die stationär eingesetzten automatischen Messeinrichtungen unterliegen einer aufwändigen Qualitätssicherung und müssen in regelmäßigen Abständen funktionsgeprüft und durch Vergleichsmessungen mit den auch bei Einzelmessungen eingesetzten standardisierten Verfahren kalibriert werden. Zur Überprüfung von Auflagen zur Emissionsbegrenzung müssen die von einer Anlage ausgehenden Schadstoffemissionen messtechnisch so ermittelt werden, dass die Ergebnisse repräsentativ und untereinander vergleichbar sind, einheitlich ausgewertet werden können und eine Überwachung der Emissionsbegrenzungen ermöglichen. Um die Vergleichbarkeit von Messergebnissen zu gewährleisten, kommen bei Ermittlungen zur Überwachung der Emissionen von Luftschadstoffen standardisierte Messverfahren zum Einsatz. Die Durchführung der gesetzlich geforderten Emissionsmessungen oder qualitätssichernder Maßnahmen an automatischen Emissionsmessgeräten erfolgt in Deutschland durch private Messinstitute, die dafür besonders qualifiziert sind, sich mit Erfolg einem Akkreditierungsverfahren nach der Norm DIN EN ISO/IEC 17025 unterzogen haben und für definierte Prüfbereiche bekannt gegeben sind.
<p> <p>Hochwirksame Staubminderungsmaßnahmen und die Stilllegung veralteter Produktionsstätten in den neuen Bundesländern führten seit 1990 zu einer erheblichen Minderung der verbrennungsbedingten Schwermetall-Emissionen.</p> </p><p>Hochwirksame Staubminderungsmaßnahmen und die Stilllegung veralteter Produktionsstätten in den neuen Bundesländern führten seit 1990 zu einer erheblichen Minderung der verbrennungsbedingten Schwermetall-Emissionen.</p><p> Entwicklung seit 1990 <p>Die Emissionen der wichtigsten Schwermetalle (Cadmium, Blei und Quecksilber) sanken seit 1990 deutlich. Die Werte zeigen überwiegend Reduktionen von über 60 bis über 90 %. Der Großteil der hier betrachteten Reduktion erfolgte dabei in den frühen 1990-er Jahren, wobei wesentliche Reduktionen auch schon vor 1990 stattfanden. Vor allem die dabei angewandten hochwirksamen Staub- und Schwefeldioxid (SO2) -Minderungsmaßnahmen führten zu einer erheblichen Verringerung der Schwermetallemissionen zunächst in den alten und, nach der Wiedervereinigung, auch in den neuen Ländern, einhergehend mit Stilllegungen veralteter Produktionsstätten. In den letzten Jahren sieht man, bis auf wenige Ausnahmen, kaum weitere Verringerungen der Schwermetall-Emissionen (siehe Abb. und Tab. „Entwicklung der Schwermetall-Emissionen“).</p> <p>Während die Blei-Emissionen bis zum endgültigen Verbot von verbleitem Benzin im Jahre 1997 rapide zurückgingen, folgten Zink, Kupfer und Selen im Wesentlichen der Entwicklung der Fahrleistungen im Verkehrssektor, die im langfristigen Trend seit 1990 anstieg.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/2_abb_schwermetall-emi_2025-07-10.png"> </a> <strong> Entwicklung der Schwermetall-Emissionen </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/2_abb_schwermetall-emi_2025-07-10.png">Bild herunterladen</a> (276,81 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_abb_schwermetall-emi_2025-07-10.pdf">Diagramm als PDF</a> (48,72 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/3_tab_schwermetall-emi_2025-07-10.png"> </a> <strong> Tab: Entwicklung der Schwermetall-Emissionen </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/3_tab_schwermetall-emi_2025-07-10.png">Bild herunterladen</a> (82,05 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_tab_schwermetall-emi_2025-07-10.pdf">Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung</a> (47,72 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> Herkunft der Schwermetall-Emissionen <p>Schwermetalle finden sich – in unterschiedlichem Umfang – in den staub- und gasförmigen Emissionen fast aller Verbrennungs- und vieler Produktionsprozesse. Die in den Einsatzstoffen teils als Spurenelemente, teils als Hauptbestandteile enthaltenen Schwermetalle werden staubförmig oder gasförmig emittiert. Die Gesamtstaubemissionen aus diesen Quellen bestehen zwar in der Regel überwiegend aus relativ ungefährlichen Oxiden, Sulfaten und Karbonaten von Aluminium, Eisen, Kalzium, Silizium und Magnesium; durch toxische Inhaltsstoffe wie Cadmium, Blei oder Quecksilber können diese Emissionen jedoch ein hohes Gefährdungspotenzial erreichen.</p> </p><p> Verursacher <p>Die wichtigste Quelle der meisten Schwermetalle ist der Brennstoffeinsatz im Energie-Bereich. Bei <em>Arsen, Quecksilber </em>und <em>Nickel</em> hat die Energiewirtschaft den größten Anteil, gefolgt von den prozessbedingten Emissionen der Industrie, vor allem aus der Herstellung von Metallen. <em>Cadmium</em> stammt sogar größtenteils aus der Metall-Herstellung. <em>Blei-, Chrom-, Kupfer- und Zink-</em>Emissionen werden überwiegend durch den Abrieb von Bremsen und Reifen im Verkehrsbereich beeinflusst: die Trends korrelieren hier direkt mit der jährlichen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/fahrleistung">Fahrleistung</a>. <em>Selen</em> hingegen stammt hauptsächlich aus der Mineralischen Industrie, gefolgt von den stationären und mobilen Quellen der Kategorie Energie. Andere Quellen müssen noch untersucht werden, es wird jedoch erwartet, dass sie die Gesamtentwicklung kaum beeinflussen.</p> </p><p> Verpflichtungen <p>Das 1998er <a href="http://www.unece.org/env/lrtap/hm_h1.html">Aarhus Protokoll über Schwermetalle</a> unter dem CLRTAP ist Ende 2003 in Kraft getreten. Es wurde im Dezember 2012 revidiert und an den Stand der Technik angepasst. Es zielt auf drei besonders schädliche Metalle ab: Cadmium, Blei und Quecksilber. Laut einer der grundlegenden Verpflichtungen muss Deutschland seine Emissionen für diese drei Metalle unter das Niveau von 1990 reduzieren. Das Protokoll betrachtet die Emissionen aus industriellen Quellen (zum Beispiel Eisen- und Stahlindustrie, NE-Metall-Industrie), Verbrennungsprozessen (Stromerzeugung, Straßenverkehr) und aus Müllverbrennungsanlagen. Es definiert Grenzwerte für Emissionen aus stationären Quellen (zum Beispiel Kraftwerken) und verlangt die besten verfügbaren Techniken (BVT) für diese Quellen zu nutzen, etwa spezielle Filter oder Wäscher für die stationäre Verbrennung oder Quecksilber-freie Herstellungsprozesse. Das Protokoll verpflichtet die Vertragsparteien weiterhin zur Abschaffung von verbleitem Benzin. Es führt auch Maßnahmen zur Senkung von Schwermetall-Emissionen aus Produkten auf (zum Beispiel Quecksilber in Batterien) und schlägt Management-Maßnahmen für andere quecksilberhaltige Produkte wie elektrische Komponenten (Thermostate, Schalter), Messgeräte (Thermometer, Manometer, Barometer), Leuchtstofflampen, Amalgam, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pestizide">Pestizide</a> und Farben vor.</p> <p>Viele dieser Maßnahmen wurden in Deutschland jedoch schon deutlich früher umgesetzt, so dass bereits in den frühen 90er Jahren deutliche Reduktionen der wichtigen Schwermetalle zu verzeichnen sind.</p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
Die Firma hat mit Datum vom 28.05.2024 die Erteilung einer Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz zur wesentlichen Änderung einer Anlage zur Herstellung oder zum Erschmelzen von Roheisen oder Stahl beantragt. Die Änderungen umfassen: 1. Umsetzung von Lärmminderungsmaßnahmen: - Errichtung und Betrieb von Trockenkühlern und einem Kältespeicher, - Stilllegung der Kühlanlagen inklusive der Kühltürme, - Veränderung der Lage des Blocklagers, - Optimierung der Verkehrswege, Verlegung der Werkseinfahrt, 2. Optimierung der Abluft und Minderung von Luftschadstoffemissionen - Zusammenführung der Entstaubungsanlage BE 21-1 mit der Intensiv Entstaubungsanlage BE 21-2, - Erhöhung des Volumenstroms der Emissionsquelle 1.21 von 120.000 m³/h auf 250.000 m³/h, - Stilllegung der diffusen Emissionsquellen des Schrottlagers und der Schmelz- und Gießhalle, - Umleitung des gefilterten Abluftstroms der BE 40 auf die BE 11 und Emissionsquelle Q 1.11, - Stilllegung der Emissionsquelle Q 1.40 und Rückbau des Kamins, - Änderung der Nebenbestimmungen Nr. 4.1.2 und 4.1.3 des Genehmigungsbescheids der Bezirksregierung Arnsberg vom 07.05.2010 (Az.: 900-53.0069/08/0302 B1): Verzicht auf Emissionsgrenzwerte für Arsen, Cadmium und Kobalt und freiwillige Absenkung der Emissionsgrenzwerte für Nickel und Blei auf jeweils 0,1 mg/m³, 3. Betrieb der Schlackenbehandlungsanlage von Montag bis Freitag von 06:00 bis 22:00 Uhr, 4. Errichtung und Betrieb einer Entstaubungsanlage (BE 111) und einer neuen Emissionsquelle Q 1.111 für die Abluft der Schlackenbehandlungsanlage.
The subject of this project was the preparation of substance reports for five substances relevant for building products emissions. For these substances, the toxicological data basis was compiled and evaluated, and EU-LCI values were proposed. The EU-LCI values allow the harmonisation of the health assessment of building products emissions throughout Europe. The EU-LCI Working Group is currently developing a European list of substances and their associated emission limits. The substance reports developed within this project support and accelerate this process. The project outcome is relevant for all stakeholder involved in the topic of building products emissions.
Im Rahmen des HarVE-Projektes sollen Untersuchungen zum Einfluss der Randbedingungen der Harnstoff-Eindüsung auf die Effizienz von SCR-Systemen (selektive katalytische Reduktion) zur Reduzierung von Stickoxid-Emissionen und der Einhaltung der Emissionsgrenzwerte durch die 44. BImSchV vorgenommen werden. Das Ziel besteht darin, einen effizienten und sauberen Betrieb von SCR-Systemen auch bei geringen Abgastemperaturen, wie sie bei der Verfeuerung von Schwachgasen vorliegen, zu gewährleisten. Schwachgase entstehen u.a. bei der Produktion von Biogas, wobei für eine sinnvolle, energetische Nutzung in Biogas-BHKW das Abgasreinigungsverfahren aufgrund der geringen Abgastemperaturen vor besondere Herausforderungen gestellt wird. Für eine effiziente SCR-Prozesskette ist ein zügiger Zerfallsvorgang der eingedüsten Harnstoff-Wasser-Lösung von entscheidender Bedeutung, welcher wiederum insbesondere durch die übertragene Wärmemenge aus dem Abgas gesteuert wird. Aus diesem Grund soll der Effekt einer Vorwärmung der in den Abgasstrang eingedüsten Medien auf die nachfolgenden Prozesse der Verdampfung und des Harnstoff-Zerfalls untersucht werden. Speziell wird hier der Sprayaufbruch und die Verdampfungslänge der Harnstofflösung sowie die Menge und die Verteilung der anschließend freigesetzten Reaktionsprodukte der Thermo-Hydrolyse betrachtet. Sollte der Zerfallsprozess des Harnstoffs durch die Vorwärmung positiv beeinflussbar sein, könnten Bestands-BHKW durch Nachrüstung einer entsprechenden Heizung an geringere Gasqualitäten angepasst werden, ohne dass große technische Änderungen an den Abgasstrecken erforderlich werden. Darüber hinaus kann der grundsätzliche Harnstoffbedarf durch eine gesteigerte Umsatzrate gesenkt werden. Als Konsequenz ergeben sich essenzielle wirtschaftliche Vorteile im Betrieb des SCR-Systems. Auf diese Weise kann die hocheffiziente, CO2-neutrale Biomassenutzung zukunftssicher aufgestellt werden.
Ankündigung eines "Green Deals" durch die Europäische Union, Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis 2030 um bis zu 55 Prozent, Erreichen der Klimaneutralität Europas bis 2050 mittels neuer Industriestrategie sowie einem Programm für sauberen Verkehr, neuen Emissionsgrenzwerten für Autos und schnellerem Ausbau von Energieeffizienz und Ökoenergie, Auswirkung des Klimapakets; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Europafragen und Eine Welt
Ziel des Forschungsvorhabens ist die moeglichst nicht zu einem hoeheren Verbrauch fuehrende, signifikante Verminderung der Emission von Schadstoffen (Einschliesslich der von toxisch bewerteten 'particulate matter') durch Anwendung von Massnahmen, die den Brennverlauf und den Reaktionsmechanismus der Verbrennung beeinflussen. Als Versuchstraeger steht ein direkteinspritzender, wassergekuehlter Vierzylinder-M-Dieselmotor zur Verfuegung, der es vor allem gestattet, durch besondere Einrichtungen heisse Abgase rueckzufuehren, die Ansaugluft vorzuwaermen (Abgaswaermetauscher) und den Ansaugluftstrom zu drosseln. Es konnten bereits bei betriebswarmem und ganz besonders bei nicht betriebswarmem Motor sowohl die sehr positiven Einzelwirkungen der obengenannten Massnahmen - insbesondere der heissen Abgasrueckfuehrung - als auch deren Wirkung auf das Emissionsverhalten bei gleichzeitiger Anwendung aufgeklaert u. die Regelgesetze f. eine minimale Gesamttoxizitaet der Schadstoffemission, die aus lufthygienisch begruendeten Emissionsgrenzwerten der Einzelschadstoffe (Stickoxide, Gesamtkohlenwasserstoffe, Kohlenmonoxid u. Russ) ermittelt wurde, gefunden werden. Gegenwaertig steht die Einflussnahme der Abgasentgiftungsmassnahmen auf die in den Vordergrund gerueckte, problematische 'particulate matter'-Emission, die im unteren Lastbereich nicht der Russemission, sondern im wesentl. der Emission hochmolekularer, sehr toxischer Kohlenwasserstoffe entspricht, im Mittelpunkt der Untersuchungen. Hierbei soll auch in interdisziplinaerer Zusammenarbeit mit kompetenten Instituten die Toxizitaet d. 'particulate matter' erforscht werden.
Ziel des Projektes ist die Entwicklung eines umweltfreundlichen Motors mit innerer kontinuierlicher Verbrennung, der in der Lage ist, alle bisher bekannten Abgasbestimmungen zu erfuellen.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 574 |
| Europa | 26 |
| Kommune | 8 |
| Land | 104 |
| Weitere | 12 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 112 |
| Zivilgesellschaft | 13 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 10 |
| Förderprogramm | 476 |
| Gesetzestext | 10 |
| Text | 99 |
| Umweltprüfung | 27 |
| unbekannt | 43 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 154 |
| Offen | 509 |
| Unbekannt | 2 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 615 |
| Englisch | 74 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 4 |
| Bild | 22 |
| Datei | 12 |
| Dokument | 96 |
| Keine | 395 |
| Unbekannt | 3 |
| Webseite | 214 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 571 |
| Lebewesen und Lebensräume | 597 |
| Luft | 570 |
| Mensch und Umwelt | 665 |
| Wasser | 556 |
| Weitere | 665 |