GEMAS (Geochemical Mapping of Agricultural and Grazing Land Soil in Europe) ist ein Kooperationsprojekt zwischen der Expertengruppe „Geochemie“ der europäischen geologischen Dienste (EuroGeoSurveys) und Eurometeaux (Verbund der europäischen Metallindustrie). Insgesamt waren an der Durchführung des Projektes weltweit über 60 internationale Organisationen und Institutionen beteiligt. In den Jahren 2008 und 2009 wurden in 33 europäischen Ländern auf einer Fläche von 5 600 000 km² insgesamt 2219 Ackerproben (Ackerlandböden, 0 – 20 cm, Ap-Proben) und 2127 Grünlandproben (Weidelandböden, 0 – 10 cm, Gr-Proben) entnommen. In den Proben wurden 52 Elemente im Königswasseraufschluss, 41 Elemente als Gesamtgehalte sowie TC und TOC bestimmt. Ergänzend wurde in den Ap-Proben zusätzlich 57 Elemente in der mobilen Metallionenfraktion (MMI®) sowie die Bleiisotopenverhältnisse untersucht. Alle analytischen Untersuchungen unterlagen einer strengen externen Qualitätssicherung. Damit liegt erstmals ein qualitätsgesicherter und harmonisierter geochemischer Datensatz für die europäischen Landwirtschaftsböden mit einer Belegungsdichte von einer Probe pro 2 500 km² vor, der eine Darstellung der Elementgehalte und deren Bioverfügbarkeit im kontinentalen (europäischen) Maßstab ermöglicht. Die Downloaddateien zeigen die flächenhafte Verteilung der mit verschiedenen Analysenmetoden bestimmten Elementgehalte in Form von farbigen Isoflächenkarten mit jeweils 7 und 72 Klassen.
Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Clean Development Mechanism ist auf dem richtigen Weg Seit Dezember 2005 hat die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA) mehr als 100 Klimaschutzprojekte nach den Regeln des Kyoto-Protokolls in Entwicklungs- und Schwellenländern auf Basis des so genannten Clean Development Mechanism (CDM) genehmigt. Damit ist der CDM – zu Deutsch „Mechanismus zur umweltverträgliche Entwicklung” – neben dem Emissionshandel eines der wichtigsten Klimaschutzinstrumente für Unternehmen in Deutschland. Bisher wurden weltweit 1.186 Projekte registriert, Deutschland liegt mit inzwischen 112 Projekten an vierter Stelle. Anlässlich der vom UBA vorgelegten Bilanz der Anfangsphase lobt Minister Gabriel: „Der CDM ist raus aus den Kinderschuhen. Schneller als erwartet ist es gelungen, die Unternehmen auch in ihren Auslandsaktivitäten für den Klimaschutz zu motivieren. Mit der Nachfrage aus dem EU-Emissionshandel ist heute ein globaler Kohlenstoffmarkt entstanden, der auch die Entwicklungsländer beim Klimaschutz aktiv einbezieht. Das ist mir für die Verhandlungen zum Folgeabkommen des Kyoto-Protokolls besonders wichtig.” Der CDM ist ein marktwirtschaftliches Anreizinstrument des Kyoto-Protokolls. Ziel ist, zusätzliches Kapital für dringende Klimaschutzinvestitionen in den Entwicklungsländern zu mobilisieren. Auch deutsche Unternehmen profitieren: Die im Ausland vermiedenen Klimagas-Emissionen lassen sich nach dem Kyoto-Protokoll teilweise auf den Minderungsbeitrag der Industriestaaten anrechnen. In Deutschland können die am Emissionshandel teilnehmenden Unternehmen ihre Abgabeverpflichtung in Höhe von bis zu 22 Prozent ihrer Zuteilung an Emissionsberechtigungen für die Jahre 2008-2012 mit Zertifikaten aus dem CDM erfüllen. Nach Schätzung der Weltbank wurden durch den CDM allein 2007 rund 24 Milliarden Euro zusätzlich investiert. Zusätzlich heiÃt, die Unternehmen hätten die Investitionen ohne den CDM nicht durchgeführt. Dr. Thomas Holzmann, Vize-Präsident des Umweltbundesamtes: „Die Projekte mit deutscher Beteiligung sind ebenso vielfältig wie zahlreich. Neben gröÃeren Investitionen in erneuerbare Energien oder zur Nutzung klimaschädlicher Deponie- und Industriegase finden sich im Projektportfolio gerade kleine Projekte, die wichtige Beiträge zu Armutsbekämpfung und den Erhalt natürlicher Ressourcen leisten.” Die Projekte reichen von Windrädern auf den Galapagosinseln bis hin zu Laufwasserkraftwerken in den Ausläufern des indischen Himalajas. „Im indischen Bundesstaat Andhra Pradesh werden beispielsweise rund 630.000 konventionelle Glühlampen gegen Energiesparlampen eingetauscht. Dadurch verringert sich der Stromverbrauch aus Kohle- und Gaskraftwerken, die neben dem Klimagas Kohlendioxid andere Luftschadstoffe wie Stickoxide und Schwefeldioxid ausstoÃen. Gleichzeitig müssen die Haushalte weniger Geld für Strom ausgeben. Klimaschutz und wirtschaftliche Entwicklung gehen mit dem CDM jetzt noch besser Hand in Hand”, so UBA -Vize Holzmann weiter. Projekte, die diesen programmatischen Ansatz verfolgen, fördert das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ( BMU ) in Zusammenarbeit mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau ( KfW ) als Teil der CDM-Initiative. Der programmatische Ansatz ermöglicht, dass eine zentrale Koordinierungsstelle viele kleine Minderungsaktivitäten zu einem einzigen Projekt zusammenfassen kann. Zum Beispiel können Haushalte in Entwicklungsländern mit Solarkochern zur Zubereitung von Lebensmitteln ausgestattet werden. Neben der positiven Wirkung auf das Klima und weniger Abholzung sorgen solche Projekte dafür, die Atemluft der Menschen zu verbessern: Sie ist noch viel zu oft mit Rauchgasen der sonst üblichen Holzfeuer belastet. Die CDM-Initiative ist ein Programm des BMU, das sowohl die deutsche Beteiligung bei den Marktmechanismen des Kyoto-Protokolls als auch die ErschlieÃung neuer Klimaschutzpotenziale für den Kohlenstoffmarkt fördert. Die zukünftigen Nutzungsmöglichkeiten von Emissionsminderungszertifikaten aus CDM- Projekten im europäischen Emissionshandel sind zur Zeit Gegenstand intensiver Diskussionen zwischen Europäischem Parlament, Rat und Kommission im Rahmen der Verhandlungen des Klima- und Energiepaketes der EU. Die CDM-Bilanz der DEHSt gibt einen repräsentativen Ãberblick zu den international genehmigten Klimaschutzprojekten.
Unternehmen stießen 2008 deutlich weniger Treibhausgase aus Die emissionshandelspflichtigen Anlagen in Deutschland haben 2008 insgesamt 473 Millionen Tonnen klimaschädliches Kohlendioxid (CO2) ausgestoßen. Damit sanken die Emissionen im Vergleich zu 2007 um 14 Millionen Tonnen. Die am Emissionshandel beteiligten Unternehmen trugen am deutlichsten zur Minderung der Treibhausgasemissionen in Deutschland bei: Unter Berücksichtigung des in der zweiten Handelsperiode erweiterten Anwendungsbereiches beträgt die Minderung im Jahr 2008 deutlich über 3 Prozent. Das nationale Treibhausgasinventar, in dem auch andere Sektoren und weitere klimaschädliche Gase - wie Methan oder Lachgas - bilanziert sind, sank im gleichen Zeitraum um 1,2 Prozent. „Der Emissionshandel ist ein bewährtes Instrument, um wirksam Klimaschutz zu betreiben”, sagt Dr. Hans-Jürgen Nantke, Leiter der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA). Die emissionshandelspflichtigen Anlagen sind für knapp die Hälfte der Treibhausgasemissionen in Deutschland verantwortlich. Das nationale Budget des Emissionshandelssektors für die Handelsperiode 2008 bis 2012 wurde gegenüber der Handelsperiode 2005 bis 2007 deutlich gekürzt und beträgt jährlich 451 Millionen Emissionsberechtigungen. Diese gab die DEHSt zu gut 90 Prozent unentgeltlich an die Unternehmen aus. Die Zahl der ausgegebenen Zertifikate ist damit erstmals geringer als die Emissionen der Anlagen. Vor allem Betreiber energiewirtschaftlicher Anlagen müssen zusätzliche Emissionsberechtigungen zum Ausgleich ihrer CO 2 -Emissionen einsetzen: Sie können Zertifikate am europäischen Markt kaufen, Emissionsminderungszertifikate aus den projektbasierten Kyoto-Mechanism Joint Implementation (JI) und Clean Development Mechanism (CDM) einsetzen oder auf die bereits für 2009 ausgegebenen Zertifikate vorgreifen. „Nachdem es in der ersten Handelsperiode 2005 bis 2007 zu viele Zertifikate am Markt gab, steigt nun der Anreiz für technische Minderungsmaßnahmen, um anlagenspezifisch CO 2 einzusparen”, sagt Nantke. Insgesamt sind Betreiber von 1659 Anlagen der Energiewirtschaft und der emissionsintensiven Industrie in Deutschland verpflichtet, die Emissionen jährlich zu melden und Emissionsberechtigungen dafür abzugeben. Bis zum 30. April 2009 haben die Betreiber nun Zeit, die entsprechende Menge an Berechtigungen für die Emissionen ihrer Anlagen auszugleichen. Die Meldungen der emissionshandelspflichtigen Unternehmen für 2008 liegen dem UBA nahezu vollständig vor. Das Amt hat mit der Prüfung der zu Grunde liegenden Emissionsberichte der Unternehmen begonnen.
Umweltbundesamt veröffentlicht zwei Studien zur freiwilligen Kompensation von Treibhausgasemissionen Klimaschutz ist vor allem Emissionsvermeidung im eigenen Land - aber mit der freiwilligen Kompensation von Treibhausgasen über Projekte im Ausland können wir zusätzlich zum Klimaschutz beitragen. Doch wer in Deutschland Kompensationsdienstleistungen anbietet, wer sie nutzt und welche Emissionsgutschriften verwendet werden, ist bisher wenig bekannt. Zwei aktuelle Studien im Auftrag der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt geben über den Markt und die Qualitätskriterien sowie über die Rahmenbedingungen für die auf dem Kompensationsmarkt beliebten Waldprojekte grundlegenden Aufschluss. Laut „ Analyse des deutschen Marktes zur freiwilligen Kompensation von Treibhausgasemissionen “ der adelphi research gGmbH und sustainable AG ist in Deutschland die Bereitschaft zur privaten Kompensation von Treibhausgasemissionen derzeit niedrig. Adelphi schätzt das Handelsvolumen auf etwa 1,1 bis 2 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent pro Jahr. Im Vergleich mit dem internationalen Handelsvolumen ist das sehr gering. Es sind vor allem Unternehmen, die ihren Treibhausgasausstoß ausgleichen und damit werben: so zum Beispiel um Dienstreisen zu kompensieren oder klimaneutrale Veranstaltungen anzubieten. In der Höhe ihrer Emissionen investieren sie in ein Klimaschutzprojekt, das andernorts hilft, eine entsprechende Menge an Treibhausgasen einzusparen. Überraschenderweise spielt für deutsche Investoren bei der Projektauswahl weniger der Projekttyp oder das Land, in dem das Projekt durchgeführt wird, eine Rolle als vielmehr die Qualität des Projekts - also vor allem die Überprüfbarkeit der Emissionsvermeidung. Gerade der anspruchsvolle so genannte Gold Standard für Projekte ist am häufigsten gefragt. Die Mehrheit der Studienteilnehmer befürwortet außerdem einen verbindlichen Standard auf internationaler Ebene. Einen Schwerpunkt der Studie bildet der Vergleich zwischen Projekten des freiwilligen Markts und Projekten innerhalb des Clean Development Mechanism (CDM) des Kyoto-Protokolls, der international standardisiert überwacht wird. Insgesamt bescheinigt Adelphi dem freiwilligen Markt eine hohe Flexibilität, die auch kleinen und innovativen Projekten Raum bietet, und der damit seine Berechtigung hat. Die freiwillige Kompensation mit Hilfe von Aufforstungsprojekten ist mit einem Marktanteil von 27 Prozent in Deutschland vergleichsweise beliebt. Solche und andere Waldprojekte untersucht die Studie der Unique forestry consultants GmbH. Die „ Analyse und Bewertung von Waldprojekten und entsprechender Standards zur freiwilligen Kompensation von Treibhausgasemissionen “ untersucht Qualitätsstandards und wie sie in typischen Projekten umgesetzt werden. Grundsätzlich ist Kompensation durch Waldprojekte kritisch zu sehen, denn die Berechnung und Überwachung des natürlichen Klimaschutzeffekts von Wäldern ist sehr komplex und die dauerhafte Bindung des Kohlendioxids in den Bäumen ist durch Waldbrände oder illegalen Holzeinschlag gefährdet. Gut konzipiert, haben sie jedoch positive Nebenwirkungen weit über das Vermeiden von Treibhausgasen hinaus, so zum Beispiel den Erhalt der Artenvielfalt oder Boden- und Wasserschutz. Die beiden Studien zur freiwilligen Kompensation sind in der Reihe „Climate Change“ erschienen und stehen unter "Publikationen zur Verfügung. Auf der Homepage der DEHSt (unter "Links") finden Sie unter dem Menüpunkt „Publikationen“ außerdem den von der DEHSt entwickelten Leitfaden zur Auswahl von freiwilligen Klimaschutzkompensationsprojekten sowie ein Fact Sheet zum Thema.
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit UBA löscht Gutschriften für Treibhausgasemissionen Die Bundesregierung gleicht die Klimawirkungen ihrer Dienstreisen schrittweise aus. Für 2014, das erste Jahr der derzeitigen Bundesregierung, löschte das Umweltbundesamt (UBA) jetzt Emissionsgutschriften in Höhe von 138.038 Tonnen Kohlendioxidäquivalenten. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Wir wollen die Bürger und die Wirtschaft inspirieren, die Treibhausgase ihrer Reisen ebenfalls auszugleichen. Bei unseren Dienstreisen achten wir auf den Grundsatz ‚vermeiden, verringern, kompensieren‘.“ Der Ausgleich erfolgt über Klimaschutzprojekte mit hohen Nachhaltigkeitsstandards. „Wir haben uns für den Ankauf von Gutschriften aus fünf Projekten entschieden, die nach den UN-Regeln unter dem Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung – dem sogenannten Clean Development Mechanism, CDM – zertifiziert sind. Den Schwerpunkt haben wir auf Projekte gelegt, die über die Bündelung von Kleinstprojekten die nachhaltige Entwicklung in dem jeweiligen Entwicklungs- oder Schwellenland in besonderem Maße fördern“, so UBA-Präsidentin Maria Krautzberger. Die Bundesregierung hatte sich 2015 darauf verständigt, die Klimawirkung aller Dienstreisen ihrer Beschäftigten zu neutralisieren, ab Beginn der laufenden Legislaturperiode (2014-2017). Das UBA hat deshalb 138.038 Gutschriften aus dem CDM gelöscht (eine Gutschrift entspricht einer Tonne CO2 -Äquivalente). Dies entspricht den Emissionen aller Dienstreisen der Bundesregierung, die 2014 von 16 Ministerien und 58 Bundesbehörden mit Flugzeug und Dienstfahrzeugen gemacht wurden. Bahnfahrten sind wegen der Nutzung sogenannter „grüner Fahrkarten“ für Dienstreisen der Bundesregierung bereits klimaneutral und deshalb ausgenommen. Bei den Klimaschutzprojekten werden in Ländern des Südens unter anderem Erneuerbare Energieanlagen ausgebaut und die Energieeffizienz gestärkt. Das entspricht den energie- und klimapolitischen Zielen der Bundesregierung. Darüber hinaus berücksichtigt das Umweltbundesamt Zusatzkriterien, um einen besonders hohen Beitrag zu nachhaltiger Entwicklung zu leisten. Das Umweltbundesamt hat daher größtenteils Kleinprojekte ausgewählt. Neben Emissionsminderungen stärken sie die lokalen Arbeitsmärkte und leisten einen direkten Beitrag zur lokalen Armutsbekämpfung. Die Mehrzahl der Projekte erfüllt zudem die strengen Kriterien des sogenannten Gold Standard. Dies ist ein von einem breiten Bündnis von Umweltschutzorganisationen entwickelter internationaler Standard, nach dem CDM-Projekte zusätzlich zertifiziert werden können. Der Gold Standard stellt besonders hohe Anforderungen an die ökologische, wirtschaftliche und soziale Nachhaltigkeit der Projekte. Mit den klimaneutralen Dienstreisen setzt die Bundesregierung ein wichtiges politisches Signal für zusätzliche, freiwillige Aktivitäten für den Klimaschutz . Zugleich ermutigt die Bundesregierung andere Institutionen und Unternehmen, in gleicher Weise ihre Emissionen von Dienstreisen durch Löschung von Emissionsgutschriften zu kompensieren. Die Datenerhebung für die zweite Tranche steht kurz bevor, im zweiten Halbjahr 2016 soll dann das Verfahren für den Ankauf von Gutschriften zur Kompensation der Emissionen des Jahres 2015 erfolgen.
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Anbieter von Klimaschutzprojekten aus der ganzen Welt können sich für das Kompensationsverfahren bewerben Die Bundesregierung stellt erneut ihre Dienstreisen klimaneutral. Die Emissionen sollen über hochwertige Klimaschutzprojekte kompensiert werden. Dafür will die Bundesregierung für das Jahr 2015 insgesamt 203.630 Emissionsgutschriften kaufen und unwiderruflich stilllegen. Klimaschonendes Handeln – Vermeiden, Reduzieren, Kompensieren – hat damit auch für Dienstreisen weiterhin einen festen Platz. Bereits 2014 wurden über 100.000 Emissionsgutschriften erworben und stillgelegt. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Je weniger wir fliegen, desto besser für Umwelt und Klima. Wenn es sich aber nicht vermeiden lässt, dann hilft zumindest eine Kompensation der entstandenen CO2-Emissionen. Wir rufen daher abermals nationale und internationale Anbieter von Klimaschutzprojekten auf, uns Gutschriften aus anspruchsvollen Klimaschutzprojekten anzubieten.“ Die Bundesregierung hatte sich Anfang 2015 darauf verständigt, die Klimawirkung aller Dienstreisen ihrer Beschäftigten ab Beginn der laufenden Legislaturperiode zu kompensieren. Dazu zählen die Pkw-Fahrten und Flugreisen von 110 Ministerien und Behörden. Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes ( UBA ): „Wir legen bei der Auswahl der Klimaschutzprojekte den Fokus auf Maßnahmen, die einen besonders hohen Beitrag zu nachhaltiger Entwicklung leisten. Damit reicht die Kompensation der Dienstreisen über den reinen Ausgleich von Treibhausgasemissionen hinaus. Die Qualitätskriterien für die Auswahl der Klimaschutzprojekte orientieren sich an den Festlegungen des deutschen Klimaschutzplans 2050 und den globalen Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen.“ Für das Jahr 2015 startet das UBA jetzt das Verfahren zum Ankauf der 203.630 Emissionsgutschriften aus dem Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (Clean Development Mechanism, kurz CDM) des Kyoto-Protokolls. Er erlaubt es Industriestaaten, in gemeinsamen Projekten mit Entwicklungsländern, Klimaschutz in konkreten Projekten außerhalb des eigenen Landes umzusetzen. Das UBA prüft alle angebotenen Projekte auf die Einhaltung der geforderten Qualität. Der Umfang der Emissionen ergibt sich aus den Dienstreisedaten 2015. Hierzu hat das UBA für sämtliche Dienstreisen die Wegstrecken per Flugzeug und die Kraftstoffverbräuche der Dienstwagen erhoben und die Treibhausgasemissionen berechnet. Für Flugreisen wurde dabei ein Faktor von 3 auf die Kohlendioxidemissionen angesetzt, um die höhere Klimawirksamkeit des Luftverkehrs zu berücksichtigen.
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Immer mehr Behörden kompensieren ihre Dienstreisen Die Bundesregierung gleicht die Klimagas-Emissionen ihrer Dienstreisen vollständig aus. Dafür hat das Umweltbundesamt (UBA) für alle 2017 angefallenen Dienstreisen Emissionsgutschriften in Höhe von rund 300.000 Tonnen CO2 erworben und gelöscht. Die Gutschriften stammen ausschließlich aus Projekten, die nach UN-Regeln unter dem Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (engl. Clean Development Mechanism, kurz CDM) zertifiziert worden sind. Unterstützt werden damit unter anderem der Bau von Biogasanlagen in Nepal, die mit Ernteresten und Abfällen Energie erzeugen, und der Einbau moderner, effizienter Kochöfen in ländlichen Regionen in Sambia. Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Wann immer möglich, ist der Verzicht auf Flüge die richtige Wahl für das Klima . Viele Flüge lassen sich zum Beispiel durch den Einsatz von Videokonferenzen vermeiden. Wo sich Reisen nicht vermeiden lassen, ist die Kompensation der entstandenen CO2 -Emissionen sinnvoll.“ Die Bundesregierung hat nun die Klimawirkung aller Dienstreisen ihrer Beschäftigten im Jahr 2017 kompensiert. Dazu zählen die Pkw-Fahrten und Flugreisen von 121 Ministerien und Bundesbehörden. Die Kosten für die Kompensation belaufen sich auf insgesamt 1,7 Mio. Euro. Im Vergleich zu den Vorjahren ist das Kompensationsvolumen deutlich angestiegen, da nun alle Bundesbehörden ihre Dienstreiseemissionen kompensieren, die sich auch am Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit der Bundesregierung beteiligen. Die Bundesregierung achtet bei der Kompensation darauf, dass die Minderungsgutschriften anspruchsvolle Qualitätskriterien erfüllen: Entscheidend ist, dass die unterstützten Projekte einen hohen Zusatznutzen für die nachhaltige Entwicklung haben. Sie müssen deshalb neben den UN -Kriterien für eine umweltverträgliche Entwicklung (CDM) noch weitere Kriterien erfüllen. Die Projekte sorgen in den Ländern des Südens für sauberes Trinkwasser, den Bau von Biogasanlagen, die aus Abfällen Energie erzeugen oder für den Auf- und Ausbau der der Energieversorgung mit erneuerbarer Energie. Zu den konkreten Projekten, mit denen die Bundesregierung die Dienstreisen für 2017 ausgleicht, gehören: Durch beide Projekte werden weniger Wälder abgeholzt und die Menschen können rauch- und rußfrei und damit ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen kochen. Das Umweltbundesamt ist mit der gesamten Abwicklung der Dienstreisekompensation von der Datenberechnung bis zum Aufkauf und der Stilllegung von Emissionsminderungsgutschriften beauftragt. Der Umfang der Emissionen ergibt sich aus den Dienstreisedaten 2017. Hierzu hat das UBA für sämtliche Dienstreisen die Wegstrecken per Flugzeug und die Kraftstoffverbräuche der Dienstwagen erhoben und die Treibhausgasemissionen berechnet. Für Flugreisen wurde der CO2-Ausstoß dreifach bewertet, um die höhere Klimawirksamkeit des Luftverkehrs zu berücksichtigen. Für Bahnreisen werden „Grüne Tickets“ gebucht, die bereits keine CO2-Emissionen mehr aufweisen. Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes (UBA): „Klimaschonende Dienstreisen haben beim Bund einen festen Platz. Dabei suchen wir bewusst kleine Klimaschutzprojekte aus, die einen besonders hohen Beitrag zu nachhaltiger Entwicklung leisten mit einem Schwerpunkt in den am wenigsten entwickelten Ländern. Auch bei Privatpersonen und Unternehmen rückt die freiwillige Kompensation von Emissionen immer weiter in den Vordergrund. Dennoch gilt, dass die Vermeidung und Reduzierung von Emissionen stets Vorrang hat.“ Das UBA bietet auf seiner Website einen Ratgeber zur freiwilligen Kompensation durch Klimaschutzprojekte an. Mit diesem Ratgeber gibt das UBA Informationen und Hilfestellungen, wie Emissionen durch Klimaschutzprojekte freiwillig kompensiert werden können.
Umweltbundesamt startet den Ankauf von Emissionsgutschriften aus CDM-Projekten Die Bundesregierung kompensiert alle unvermeidbaren Treibhausgasemissionen, die durch ihre Dienstreisen entstehen. Sie wird dazu für das Jahr 2014 Emissionsgutschriften in Höhe von 138.038 Tonnen Kohlendioxid aus hochwertig internationalen Klimaschutzprojekten im Rahmen des Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (Clean Development Mechanism, kurz CDM) erwerben und anschließend löschen. Das Umweltbundesamt (UBA) bereitet den Ankauf vor – und ruft nationale und internationale Anbieter dazu auf, Gutschriften aus CDM-Projekten anzubieten. „Das Umweltbundesamt wird bei der Projektauswahl streng auf die Qualität der für die Kompensation angebotenen Projekte achten und solche Projekte bevorzugen, die positive neue Entwicklungen im CDM unterstützen. Dazu gehören programmatische Projekte, die die nachhaltige Entwicklung eines Landes fördern oder solche aus den am wenigsten entwickelten Ländern“, so UBA-Präsidentin Maria Krautzberger. Jedes Jahr entstehen durch die Dienstreisen der Bundesregierung – der Ministerien einschließlich der oberen Bundesbehörden – Treibhausgasemissionen, die sich nicht vermeiden lassen. Die Bundesregierung hatte sich Anfang 2015 darauf verständigt, die Klimawirkung aller Dienstreisen ihrer Beschäftigten ab Beginn der laufenden Legislaturperiode zu kompensieren. Ziel des aktuellen Ankaufs ist, die Emission von 138.038 Tonnen Treibhausgasen aus den Pkw-Fahrten und Flugreisen der Bundesregierung durch Klimaschutzprojekte in Entwicklungsländern auszugleichen. Bahnreisen der Bundesregierung sind schon seit einiger Zeit klimaneutral – der Bund kauft dazu seit 2010 sogenannte „Grüne Fahrtkarten“. Durchgeführt wird die Kompensation der Dienstreisen mit Klimagutschriften aus dem CDM des Kyoto-Protokolls. Er erlaubt es Industriestaaten, in gemeinsamen Projekten mit Entwicklungsländern, Klimaschutz in konkreten Projekten außerhalb des eigenen Landes umzusetzen. In CDM-Projekten werden Gutschriften für vermiedene Emissionen beispielsweise durch den Einsatz erneuerbarer Energien statt fossiler Brennstoffe oder Energieeffizienzmaßnahmen erzeugt. Der Umfang der Emissionen wurde auf Basis der Dienstreisedaten des Jahres 2013 ermittelt. Hierzu hat das UBA für sämtliche Dienstreisen die Wegstrecken per Flugzeug und die Kraftstoffverbräuche der Dienstwagen erhoben und mittels selbst entwickelter Methoden die Treibhausgasemissionen berechnet. Durch den Erwerb der Gutschriften soll auch die Reform des CDM unterstützt werden, indem zum Beispiel Klimaschutzprojekte bevorzugt werden, deren Nachhaltigkeit belegt wird. Das UBA prüft im Rahmen der Beschaffung die Einhaltung der angestrebten Qualität bei den angebotenen Klimaschutzprojekten.
Der Clean Development Mechanism (CDM) ermöglicht es Industriestaaten und Unternehmen im europäischen Emissionshandelssystem einen Teil ihrer Verpflichtungen durch Investitionen in Klimaschutzprojekte in Entwicklungsländern zu erfüllen. Die Klimaschutzprojekte müssen durch unabhängige Zertifizierungsunternehmen begutachtet werden. Das Öko-Institut hat für den WWF in einer am 27. Mai 2009 veröffentlichten Studie ein Rating der Zertifizierungsunternehmen entwickelt. Das Rating bewertet, wie häufig Projekte, die von den Gutachtern positiv beschieden wurden, von der UN-Genehmigungsbehörde bemängelt oder zurückgewiesen werden. Insgesamt weist die Begutachtung von Projekten noch erhebliche Mängel auf. In mehr als 50 Prozent der positiv befundenen Projekte verlangt die UN entweder Nachbesserungen oder weist die Projekte sogar zurück. Die Zertifizierungsunternehmen werden auf einer Skala von A (beste Note) bis F (schlechteste Note) bewertet. Von den fünf bewerteten Unternehmen haben der TÜV-Nord und der TÜV-Süd mit der Note D noch die beste Bewertung erhalten.
Am 3. Dezember 2015 kündiget das Bundesumweltministerium an, dass die Bundesregierung künftig klimaneutral reisen wird. Auf Initiative des Bundesumweltministerium wird die Bundesregierung die Treibhausgasemissionen ihrer Dienstreisen durch Investitionen in wirksame Klimaschutzprojekte ausgleichen. Bundesumweltministerin Hendricks beauftragte die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) beim Umweltbundesamt, für diese Kompensation Emissionsgutschriften aus neuen und hochwertigen Klimaschutzprojekten anzukaufen. Die Klimawirkungen von Dienstreisen werden so durch Emissionseinsparungen an anderer Stelle neutralisiert. Dafür stehen 2015 zwei Millionen Euro im Bundeshaushalt zur Verfügung. Kompensiert werden die Dienstreisen der obersten Bundesbehörden der Bundesregierung rückwirkend zum Beginn der Legislaturperiode. Diese Maßnahme bezieht sich auf Pkw-Fahrten und Flugreisen. Über die Kompensation können Klimaschutzprojekte in den Entwicklungsländern gefördert werden. Die Bundesregierung will damit ein Zeichen setzen und andere Institutionen und Unternehmen ermutigen, ihre Emissionen zu auszugleichen.
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