Zahlen offenbaren weitere Einsparpotenziale im Emissionshandel Die CO2-Emissionen der 1627 emissionshandelspflichtigen Energie- und Industrieanlagen in Deutschland liegen im Jahr 2012 knapp über dem Niveau des Vorjahres. Sie belaufen sich auf 452,4 Millionen Tonnen Kohlendioxid. 2011 betrug der Ausstoß 450,3 Millionen Tonnen. Auffällig ist eine unterschiedliche Entwicklung in der Kohle- und Erdgasverarbeitung. Während im Energiesektor die Kohlendioxidemissionen aus der Verbrennung von Braunkohle (plus 4 Prozent) und Steinkohle (plus 4 Prozent) stiegen, sanken die Emissionen aus Erdgas deutlich um 8 Prozent. Da Erdgas weniger klimaschädlich ist als Kohle, stecken in einer stärkeren Nutzung von Gaskraftwerken große CO2-Einsparpotenziale. Bei den energieintensiven Industrieanlagen gehen die Emissionen um rund 3 Prozent zurück. Insgesamt liegen die CO 2 -Emissionen von 452,4 Millionen Tonnen erneut auf Höhe der jährlichen deutschen Emissionsobergrenze (Cap) der zweiten Handelsperiode. Diese liegt bei 451,8 Millionen Tonnen. „Die Emissionszahlen 2012 überbringen eine gute und eine schlechte Nachricht: Das deutsche Cap wird nahezu eingehalten - auch dank des Rückgangs bei den energieintensiven Industrieanlagen - aber große Einsparpotenziale bleiben bislang ungenutzt. Das zeigt: Der Emissionshandel kann mehr, er muss jedoch in seiner Wirkung entsprechend gestärkt werden. Denn nur so können Anreize geschaffen werden, klimaschonende Kraftwerke zu nutzen und in neue Technologien zu investieren“, sagt Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamt. „Die aktuellen Wettbewerbsnachteile von hocheffizienten Gaskraftwerken gegenüber der preisgünstigeren Kohleverstromung spiegeln sich deutlich in den CO 2 -Emissionen 2012 wider. Auf dem Weg zu ambitionierten Treibhausgas -Minderungszielen bis 2050 sind wir auf die effizienten Gaskraftwerke angewiesen. Ihre Verdrängung als Folge der aktuellen Marktsituation wäre daher fatal und würde die Kosten der angestrebten CO 2 -Minderung mittelfristig erheblich erhöhen“, so Flasbarth. Die Europäische Kommission hat im Herbst 2012 vorgeschlagen, 900 Millionen Emissionszertifikate vom Markt zu nehmen, um den Emissionshandel als Klimaschutzinstrument zu stärken. Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments stimmte dem Vorschlag der Kommission am 19. Februar 2013 zu. Entscheiden müssen letztlich EU-Rat und -Parlament. Bis zum 30.04.2013 haben die Anlagenbetreiber Zeit, die entsprechende Zahl an Zertifikaten zum Ausgleich ihrer tatsächlichen Emissionen abzugeben. Die DEHSt prüft derzeit die Emissionsberichte 2012 und wird die ausführliche Auswertung und Aufschlüsselung der Ergebnisse voraussichtlich am 15.05.2013 veröffentlichen. Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des europaweiten Emissionshandels für stationäre Anlagen sowie für den Luftverkehr. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe der Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte und der Überwachungspläne sowie die Verwaltung von Konten im EU-Emissionshandelsregister. Sie steuert die Auktionierung und informiert die Öffentlichkeit und Marktteilnehmer über die Versteigerungsergebnisse. Sie ist zudem zuständig für die Verwaltung der projektbasierten Mechanismen Joint Implementation und Clean Development Mechanism.
Rund 23,5 Mio. Emissionsberechtigungen zusätzlich bis Ende 2012 Deutschland beginnt am 26.10.2012 mit den vorgezogenen Auktionen - early auctions - für die Emissionsberechtigungen der dritten Handelsperiode 2013-2020. In wöchentlichen Versteigerungsrunden werden jeweils freitags drei Millionen Zertifikate zunächst für die stationären Anlagen angeboten. Bis zum Jahresende werden so rund 23,5 Millionen Emissionsberechtigungen (EUA) zusätzlich zu denen der laufenden zweiten Handelsperiode über die Energiebörse EEX in Leipzig versteigert. Die Versteigerungen von EU-Luftverkehrsberechtigungen (EUAA) beginnen am 31.10.2012. Um einen fließenden Übergang zwischen den Handelsperioden zu ermöglichen, haben die EU-Mitgliedstaaten auf Vorschlag der EU-Kommission im Juli 2011 beschlossen, Emissionsberechtigungen aus den Zuteilungsjahren 2013 und 2014 bereits 2012 zu versteigern - in so genannten early auctions. Dies betrifft EU-weit insgesamt 120 Mio. Zertifikate, auf Deutschland entfallen davon 19,6 Prozent, also rund 23,5 Mio. Zertifikate (EUA). Am 31.10.2012 starten zudem die regulären Versteigerungen des deutschen Anteils an EU-Luftverkehrsberechtigungen (EUAA), in Form von Spot-Kontrakten für das Jahr 2012, also nicht vorgezogen für die Handelsperiode 2013-2020. Die genauen Versteigerungstermine und-mengen werden von der EEX veröffentlicht. Die Versteigerungen im Rahmen der early auctions werden nach dem Einheitspreisverfahren in einer Bieterrunde mit geschlossenem Orderbuch über die Energiebörse EEX in Leipzig durchgeführt. Die EEX hatte im Februar 2012 den Zuschlag für die Einrichtung einer transitorischen Handelsplattform im Rahmen des europäischen Vergabeverfahrens erhalten. Für den Betrieb einer dauerhaften Auktionsplattform für die 3. Handelsperiode 2013-2020 hat das Umweltbundesamt im Auftrag der Bundesregierung am 06.10.2012 das europaweite Vergabeverfahren gestartet und im Amtsblatt veröffentlicht. Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des europaweiten Emissionshandels für stationäre Anlagen sowie für den Luftverkehr. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe der Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte und der Überwachungspläne sowie die Verwaltung von Konten im EU-Emissionshandelsregister. Sie ist zudem zuständig für die Verwaltung der projektbasierten Mechanismen Joint Implementation und Clean Development Mechanism.
Minderung gegenläufig zum EU-weiten Anstieg der Treibhausgasemissionen Im Jahr 2017 emittierten die rund 1.830 stationären Anlagen in Deutschland im Emissionshandel (ETS, Emission Trading System) rund 438 Millionen Tonnen Kohlendioxidäquivalente und damit 3,4 Prozent weniger als 2016. Damit fällt der Rückgang der Emissionen im Emissionshandelssektor stärker aus als der Rückgang der gesamten deutschen Treibhausgasemissionen, welche auch andere Sektoren (z.B. Verkehr, Haushalte) umfassen. Die kürzlich veröffentlichte Nahzeitschätzung des UBA hatte für diese eine Minderung von 0,5 Prozent ermittelt. Die deutschen ETS-Emissionen entwickelten sich damit gegenläufig zum EU-weiten Durchschnitt. Den Emissionsanstieg des gesamten EU-ETS schätzen unabhängige Marktanalysten auf Basis der von der EU Kommission freigegebenen vorläufigen Daten mit 0,6 bis 1,0 Prozent. Dieser Anstieg ist maßgeblich durch wirtschaftliches Wachstum getrieben. Auch die deutsche Wirtschaft wächst, der Anstieg der Industrieemissionen um 2,1 Prozent wird jedoch durch den starken Rückgang der Emissionen der Energieanlagen um 5,4 Prozent mehr als ausgeglichen. Der Preis für Emissionsberechtigungen (EUA - European Emission Allowances) von durchschnittlich 5,88 Euro im Jahr 2017 war zu gering, um Anreize für emissionsmindernde Investitionen im Industriebereich zu setzen. Seit Anfang des Jahres hat sich der Preis allerdings mehr als verdoppelt und liegt nun auf einem Niveau wie zuletzt im Jahre 2011. „Auch die Industrie muss ihren Teil dazu beitragen, die deutschen Emissionen zu mindern. Um dies zu erreichen braucht es einen starken Emissionshandel mit ambitionierten Minderungszielen und einem daraus resultierenden sichtbaren Preissignal. Die beachtliche aktuelle Preisentwicklung sollte klar machen, dass die Zeiten der vernachlässigbaren CO2 -Kosten für viele in der Industrie schneller vorbei sein können, als mancher erwartet haben mag“, sagt Maria Krautzberger, die Präsidentin des Umweltbundesamtes ( UBA ). Emissionen der Industrie: Die Emissionen der energieintensiven Industrie in Deutschland stiegen gegenüber dem Vorjahr um 2,1 Prozent auf 126 Millionen Tonnen Kohlendioxidäquivalente. Damit erfolgt erstmals seit 2013, dem Beginn der aktuellen Handelsperiode, ein Anstieg der Emissionen in der Summe aller Industrieanlagen. Der Anstieg der Emissionen der Industrieanlagen ist insbesondere auf die Anlagen der Eisen- und Stahlindustrie und der Zementklinkerherstellung zurückzuführen, die im Vergleich zum Jahr 2016 starke Emissionszuwächse um 4,0 und 5,8 Prozent zu verzeichnen hatten. Auch die Emissionen der ETS-Anlagen der Papier- und Nichteisenmetallindustrie nahmen zu, wenngleich der Anstieg dort mit 1,0 und 0,6 Prozent moderater ausfiel. Leichte Emissionsrückgänge verzeichneten die Anlagen der Chemischen Industrie und die Raffinerien mit minus 1,0 und minus 0,5 Prozent. Emissionen der Energieversorgung: Die Emissionen aus der Energieversorgung sanken um 5,4 Prozent auf 312 Millionen Tonnen Kohlendioxidäquivalente. Dieser relativ starke Rückgang ist auf abnehmende Stein- und Braunkohleemissionen zurückzuführen. Die Steinkohleemissionen nahmen um 17 Prozent ab, die Braunkohleemissionen um moderate 0,7 Prozent. Die Zunahme der Erdgasemissionen um 2,4 Prozent fällt demgegenüber in absoluten Emissionen gemessen kaum ins Gewicht. Abgabepflicht: Bis zum 30. April 2018 haben die Anlagenbetreiber Zeit, die zum Ausgleich ihrer tatsächlichen Emissionen erforderliche Zahl an Emissionsberechtigungen für das Jahr 2017 abzugeben. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA) prüft derzeit die Emissionsberichte 2017 und wird die ausführliche Auswertung der Ergebnisse voraussichtlich zum 30. Mai 2018 veröffentlichen. Emissionshandel und Gesamtemissionen: Der Anteil des Emissionshandels an den für das Jahr 2017 vom UBA geschätzten deutschen Treibhausgasemissionen entspricht etwa 50 Prozent. Die offiziellen deutschen Gesamtemissionen 2017 werden am 15. Januar 2019 mit dem Nationalen Inventarbericht veröffentlicht. Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt): Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des europaweiten Emissionshandels für stationäre Anlagen sowie für den Luftverkehr. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe der Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte und der Überwachungspläne sowie die Verwaltung von Konten im EU-Emissionshandelsregister. Sie steuert die Auktionierung und informiert die Öffentlichkeit und Marktteilnehmer über die Versteigerungsergebnisse. Sie ist zudem zuständig für die administrativen Belange bei Nutzung der projektbasierten Mechanismen, Joint Implementation und Clean Development Mechanism. Die DEHSt ist zudem die nationale Bewilligungsbehörde für die Strompreiskompensation und die zuständige Behörde zur Zahlung von Beihilfen für stromintensive Unternehmen zur Kompensation indirekter CO2-Kosten.
Jahresbericht zeigt: Minderungen gehen auf rückläufigen Emissionen der Energiewirtschaft zurück Im Jahr 2018 emittierten die rund 1.870 im Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS) erfassten stationären Anlagen in Deutschland etwa 422 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2-Äquivalente). Dies entspricht einem Rückgang um 3,5 Prozent gegenüber 2017. Das berichtet die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt detailliert in ihrem diesjährigen Bericht über die Treibhausgasemissionen der emissionshandelspflichtigen stationären Anlagen und im Luftverkehr für Deutschland im Jahr 2018 (VET-Bericht 2018). Der Rückgang der Emissionen geht maßgeblich auf Minderungen in der Energiewirtschaft zurück. Die Emissionen der energieintensiven Industrie stagnieren dagegen weiter auf dem hohen Niveau der Vorjahre. Rund 70 Prozent der Treibhausgasemissionen aus Deutschlands emissionshandelspflichtigen stationären Anlagen stammen aus Energieanlagen, gut 30 Prozent aus Industrieanlagen. Im Jahr 2018 gingen die Emissionen der Energieanlagen um etwa vier Prozent auf 298 Millionen Tonnen Kohlendioxid zurück. Grund ist die erheblich gestiegene Einspeisung von Wind- und Solarstrom, die zu einem Rückgang der Verstromung von Braunkohle, Steinkohle und Erdgas führten. Außerdem war die Stromerzeugung insgesamt leicht rückläufig. Der relativ starke Rückgang der Emissionen in der Energiewirtschaft setzt sich damit weiter fort. Die Emissionen der energieintensiven Industrie bewegten sich in den Jahren 2013 bis 2017 jeweils zwischen rund 123 und 126 Millionen Tonnen CO 2-Äq und blieben auch 2018 mit 124 Millionen Tonnen CO 2-Äq auf diesem hohen Niveau. Der Rückgang der gesamten deutschen ETS-Emissionen seit 2013 ist damit fast vollständig auf den Emissionsrückgang der Energieanlagen zurückzuführen. „Die aktuelle Entwicklung im Emissionshandel ist positiv und unterstreicht die Bedeutung des Emissionshandelssektors für die Erfüllung der Europäischen Klimaziele im Energie- und Industriesektor. Die Reform des Europäischen Emissionshandels zeigt Wirkung“, so Maria Krautzberger, die Präsidentin des UBA . „Dennoch braucht es einen sorgfältig abgestimmten Instrumentenmix aus zusätzlichen, abgestimmten Maßnahmen und Instrumenten wie den geplanten Ausstiegspfad für die Kohle in Deutschland. Insbesondere die bislang geringen Minderungen in der Industrie machen deutlich, dass neben dem CO 2 -Preissignal auch die Förderung vorhandener Technologien zur Marktdurchdringung, von Innovationen bis zur Marktreife und entsprechende Investitionen notwendig sind, um die Industrie bei der Dekarbonisierung voran zu bringen.“ Der signifikante Preisanstieg für Emissionsberechtigungen (eine EUA – European Emission Allowance – entspricht einer Tonne CO 2 ) im Jahr 2018 setzte insbesondere für die Energiewirtschaft ein wirksames Preissignal und ist neben den ebenfalls gestiegenen Steinkohlepreisen mit ein wichtiger Faktor für den spürbaren Rückgang der Emissionen aus der Steinkohleverstromung. In der Industrie ist das Preissignal allerdings noch zu gering, um wirksame Anreize für emissionsmindernde Investitionen zu schaffen. Die EUA-Preise bewegten sich im Jahr 2018 beinahe kontinuierlich aufwärts in einem Intervall zwischen etwa 7,60 Euro zum Jahresanfang bis 25,80 Euro zum Jahresende, der Durchschnittspreis für 2018 betrug rund 16 Euro. Emissionen in der EU: Gegenüber 2005 sind die ETS-Emissionen europaweit mit rund 29 Prozent deutlich stärker zurückgegangen als in Deutschland mit etwa 18 Prozent. Dabei hat sich der Rückgang der Emissionen im Zeitraum 2013 bis 2018 europaweit verlangsamt: Im Jahr 2018 lagen die Emissionen sowohl für Europa als auch für Deutschland um etwa zwölf Prozent unterhalb des Werts von 2013. Emissionen im Luftverkehr: Für 2018 meldeten insgesamt 72 der in Deutschland verwalteten emissionshandelspflichtigen Luftfahrzeugbetreiber Emissionen in Höhe von 9,4 Millionen Tonnen Kohlendioxid. Damit sind die Emissionen im Vergleich zum Vorjahr um rund 2,7 Prozent gestiegen und erreichen einen neuen historischen Höchststand. Weitere Informationen: Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt): Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des europaweiten Emissionshandels für stationäre Anlagen sowie für den Luftverkehr. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe kostenloser Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte und der Überwachungspläne sowie die Verwaltung von Konten im EU-Emissionshandelsregister. Sie steuert die Auktionierung und informiert die Öffentlichkeit und Marktteilnehmer über die Versteigerungsergebnisse. Sie ist zudem zuständig für die administrativen Belange bei der Nutzung der projektbasierten Mechanismen, Joint Implementation und Clean Development Mechanism. Die DEHSt ist zudem die nationale Bewilligungsbehörde für die Zahlung von Beihilfen für stromintensive Unternehmen zur Kompensation indirekter CO 2 -Kosten (Strompreiskompensation).
Atomausstieg konnte offensichtlich kompensiert werden Mit 450 Millionen Tonnen Kohlendioxid (CO2) haben die rund 1.640 emissionshandels-pflichtigen Energie- und Industrieanlagen in Deutschland im Jahr 2011 rund ein Prozent weniger klimaschädliches CO2 ausgestoßen als 2010. Trotz sehr starker Konjunktur und Atomausstieg setzt sich die Minderung von CO2-Emissionen seit 2008 weiter fort. Nach ersten Berechnungen konnten gegenüber 2010 insbesondere im Energiesektor CO2-Emissionen eingespart werden. Hier liegen die Emissionsminderungen zwischen zwei Prozent bei Großfeuerungsanlagen und sechs Prozent bei kleineren Feuerungsanlagen. Insgesamt liegen die CO 2 -Emissionen von 450 Millionen Tonnen unter der jährlichen deutschen Emissionsobergrenze (Cap) der zweiten Handelsperiode von 452,8 Millionen Tonnen. „Mit Blick auf das starke deutsche Wirtschaftswachstum von rund drei Prozent in 2011 zeigt sich, dass auch der Emissionshandelssektor zur Verbesserung der Kohlenstoffintensität beigetragen hat. Dieser Trend stimmt hoffnungsvoll für die dritte Handelsperiode 2013-2020 und belegt den Spielraum für eine mögliche Anpassung des europäischen Klimaziels“, sagt Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamt. „Zugleich hat der im März 2011 begonnene Atomausstieg offensichtlich keine nachteiligen Wirkungen auf die CO 2 -Emissionen in Deutschland“, so Flasbarth weiter. Mit dem Rückgang der CO 2 -Emissionen von rund einem Prozent setzt sich 2011 der innerhalb der zweiten Handelsperiode eingeschlagene Minderungspfad der CO 2 -Emissionen weiter fort. Bis zum 30.04.2012 haben die Anlagenbetreiber Zeit, die entsprechende Zahl an Zertifikaten zum Ausgleich ihrer tatsächlichen Emissionen abzugeben. Die DEHSt prüft derzeit die Emissionsberichte 2011 und wird die ausführliche Auswertung der Ergebnisse am 15.Mai 2012 veröffentlichen. Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des europaweiten Emissionshandels für stationäre Anlagen sowie für den Luftverkehr. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe der Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte sowie die Führung des Emissionshandelsregisters. Sie ist zudem zuständig für die Verwaltung der projektbasierten Mechanismen Joint Implementation und Clean Development Mechanism.
Energiewirtschaft mindert um 0,9 Prozent – Industrieemissionen nahezu unverändert Im Jahr 2016 emittierten die rund 1.900 stationären Anlagen im Emissionshandel 453 Millionen Tonnen Kohlendioxidäquivalente und damit 0,6 Prozent weniger als 2015. Damit konnten die gesunkenen Emissionen im Emissionshandel den in der Nahzeitprognose des Umweltbundesamtes (UBA) ermittelten Anstieg der deutschen Verkehrsemissionen um 3,8 Prozent gegenüber 2015 nicht ausgleichen. Der Emissionsrückgang deutscher Anlagen fiel außerdem im Vergleich zum Vorjahr deutlich geringer aus als im EU-weiten Durchschnitt, den unabhängige Marktanalysten auf Basis der von der EU Kommission freigegebenen vorläufigen Daten mit 2,4 bis 2,8 Prozent abschätzen. „Deutschland liegt damit auch bezogen auf die relative Minderung gegenüber dem Jahr 2005 im zehnten Jahr in Folge deutlich unter dem EU Durchschnitt“, sagt Maria Krautzberger, die Präsidentin des Umweltbundesamtes ( UBA ). Der vergleichsweise geringe Rückgang der deutschen Emissionen im Jahr 2016 ist auf unveränderte Industrieemissionen und auf einen Rückgang der Emissionen von Energieanlagen um 0,9 Prozent zurückzuführen. Dies ist nicht nur auf die gute wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland zurückzuführen, sondern liegt auch an weiteren Faktoren: einmalige Phänomene wie zum Beispiel ein erhöhter Anteil von Wasserkraft an der Energieerzeugung in Spanien und Trends, wie der Wechsel von Kohle zu Gas bei der Energieerzeugung in Großbritannien führen zu einem stärkeren Rückgang der EU Emissionen. Der starke EU-weite Emissionsrückgang vergrößert den strukturellen Überschuss an Emissionsberechtigungen im Europäischen Emissionshandel weiter, denn das vor der dritten Handelsperiode festgelegte jährliche Budget war seit 2013 in jedem Jahr größer als die Emissionen. „Dies verdeutlicht die Notwendigkeit einer ambitionierten Reform des EU-ETS. Eine Schlüsselrolle kommt dabei der Stärkung der Marktstabilitätsreserve zu. Dazu haben der Rat und das Europäische Parlament bereits Vorschläge unterbreitet, die in die richtige Richtung gehen“, unterstreicht Krautzberger. In den kommenden Monaten wird die Emissionshandelsrichtlinie für die im Jahr 2021 beginnende vierte Handelsperiode zwischen Kommission, Rat und Europäischem Parlament verhandelt. Emissionen der Industrie: Die Emissionen der energieintensiven Industrie blieben gegenüber dem Vorjahr mit 123 Millionen Tonnen Kohlendioxidäquivalenten unverändert. Dies entspricht einem Anteil von 27 Prozent an den deutschen Emissionen im Emissionshandel. Damit veränderten sich die Emissionen der Industrieanlagen auch gegenüber 2013, dem Beginn der aktuellen Handelsperiode, nicht. Emissionen der Energieversorgung: Die Emissionen aus der Energieversorgung sanken um 0,9 Prozent auf 329 Millionen Tonnen Kohlendioxidäquivalente. Dies entspricht einem Anteil von 73 Prozent an den deutschen Emissionen im Emissionshandel. Einem Rückgang der Braunkohle- bzw. der Steinkohleemissionen um 4,5 bzw. 4,4 Millionen Tonnen Kohlendioxid steht ein Anstieg der Erdgasemissionen um 4,7 Millionen Tonnen Kohlendioxid gegenüber. Damit werden die Trendaussagen der Nahzeitprognose der gesamten deutschen Treibhausgasemissionen bestätigt, die am 20. März 2017 vom UBA veröffentlicht wurde. Abgabepflicht: Bis zum 30. April 2017 haben die Anlagenbetreiber Zeit, die zum Ausgleich ihrer tatsächlichen Emissionen erforderliche Zahl an Emissionsberechtigungen für das Jahr 2016 abzugeben. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt prüft derzeit die Emissionsberichte 2016 und wird die ausführliche Auswertung der Ergebnisse voraussichtlich zum 18. Mai 2017 veröffentlichen. Emissionshandel und Gesamtemissionen: Der Anteil des Emissionshandels an den für das Jahr 2016 vom UBA geschätzten deutschen Treibhausgasemissionen entspricht etwa 50 Prozent. Die offiziellen deutschen Gesamtemissionen 2016 werden am 15. Januar 2018 mit dem Nationalen Inventarbericht veröffentlicht. Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt): Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des europaweiten Emissionshandels für stationäre Anlagen sowie für den Luftverkehr. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe der Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte und der Überwachungspläne sowie die Verwaltung von Konten im EU-Emissionshandelsregister. Sie steuert die Auktionierung und informiert die Öffentlichkeit und Marktteilnehmer über die Versteigerungsergebnisse. Sie ist zudem zuständig für die administrativen Belange bei der Nutzung von projektbasierten Mechanismen, Joint Implementation und Clean Development Mechanism.
Deutschland startet Öffentlichkeitsbeteiligung zur Befreiung von Kleinemittenten vom Emissionshandel Die EU-Emissionshandelsrichtlinie ermöglicht Industrie- und Verbrennungsanlagen mit geringen Treibhausgas-Emissionen die Befreiung vom EU-Emissionshandel. Im Gegenzug müssen diese Kleinemittenten Ausgleichszahlungen leisten oder Maßnahmen zur spezifischen Emissionsminderung ergreifen. Bis zum 23.01.2012 konnten Anlagen einen Antrag als Kleinemittent stellen, vom 27.02. bis 26.03.2012 kann die interessierte Öffentlichkeit Stellung zu den beantragten Befreiungen nehmen. Anlagen, die in den Jahren 2008-2010 jeweils weniger als 25.000 Tonnen CO 2 -Äquivalent emittiert haben oder als Verbrennungsanlage über weniger als 35 Megawatt Feuerungswärmeleistung verfügen, gelten im Sinne der EU-Emissionshandelsrichtlinie als Kleinemittenten. Sie können auf Antrag von der Abgabepflicht im EU-Emissionshandel für die dritte Handelsperiode 2013-2020 befreit werden. Die Kleinemittenten müssen im Gegenzug entweder eine Ausgleichszahlung leisten, oder alternativ die spezifischen Emissionen ihrer Anlage mindern. Eine Kombination dieser beiden Alternativen ist ebenfalls möglich. Die Ausgleichszahlung bemisst sich an der Menge an CO 2 -Zertifikaten, die die Anlage hätte zukaufen müssen, wenn sie am Emissionshandel teilnehmen würde. Für die Berechnung werden die Emissionen des Vorjahres und die potenzielle kostenlose Zuteilungsmenge gegenübergestellt. Die so ermittelte Differenz wird mit dem durchschnittlichen Versteigerungspreis des Berichts- oder des diesem vorangegangenen Jahres multipliziert und ergibt den Betrag für die Ausgleichszahlung. Bei spezifischen Emissionsminderungen muss der Emissionswert einer Anlage jährlich um 1,74 Prozent verringert werden - entsprechend des Minderungspfades der dritten Handelsperiode 2013-2020 im EU-Emissionshandel. Grundlage der Berechnung ist der Emissionswert pro Produkteinheit. Die EU-Emissionshandelsrichtlinie sieht vor, dass vor der Befreiung von Kleinemittenten von den Verpflichtungen des EU-Emissionshandels die Öffentlichkeit zu den Anträgen Stellung nehmen kann. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt hat am 27.02.2012 die vierwöchige Konsultationsphase gestartet und stellt auf ihrer Internetseite www.dehst.de eine Liste mit den Namen der Anlagen, den vorgeschlagenen „gleichwertigen Maßnahmen“ sowie die von den Anlagen in den Jahren 2008 bis 2010 verursachten Treibhausgas -Emissionen zur Verfügung. Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des europaweiten Emissionshandels für stationäre Anlagen sowie für den Luftverkehr. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe der Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte sowie die Führung des Emissionshandelsregisters. Sie ist zudem zuständig für die Verwaltung der projektbasierten Mechanismen Joint Implementation und Clean Development Mechanism.
Energieversorger mindern um 1,7 Prozent 2015 emittierten die rund 1.900 stationären Anlagen im Emissionshandel 456 Millionen Tonnen Kohlendioxidäquivalente und damit knapp 6 Millionen Tonnen (-1,2 Prozent) weniger als 2014. Die Emissionen der Energieversorgung sanken um 1,7 Prozent. Die Emissionen der Industrieanlagen blieben dagegen das zweite Jahr in Folge nahezu unverändert. „Das relativ konstante Emissionsniveau der Industrieanlagen im Emissionshandel macht mit Blick auf die langfristig notwendigen Emissionsminderungen Sorgen. Auch die Industrie muss ihren Beitrag leisten. Wegen der aktuell niedrigen CO2 Preise fehlen dort die erforderlichen Anreize für tiefgreifende Minderungen. Wir brauchen deshalb dringend ambitionierte Emissionsminderungsziele in der vierten Handelsperiode ab 2020. Dies wäre auch mit Blick auf das Pariser Klimaabkommen ein wichtiges klimapolitisches Signal der EU“, unterstreicht Maria Krautzberger, die Präsidentin des Umweltbundesamtes (UBA). Emissionen der Industrie: Die Emissionen der energieintensiven Industrie liegen ähnlich wie 2013 und 2014 bei 123 Millionen Tonnen Kohlendioxidäquivalenten. Dies entspricht einem Anteil von 27 Prozent an den deutschen Emissionen im Emissionshandel. Auch 2015 setzte sich die gegenläufige Emissionsentwicklung in den einzelnen Branchen fort: Während Raffinerien, chemische Industrie und mineralverarbeitende Industrie Emissionsrückgänge verzeichneten, stiegen die Emissionen der Papier-, der Eisen- und Stahl- sowie der Nichteisenmetallindustrie an. Emissionen der Energieversorgung: Die Emissionen der Energieversorgung sanken um 1,7 Prozent auf 332 Millionen Tonnen Kohlendioxidäquivalente. Dies entspricht einem Anteil von 73 Prozent an den deutschen Emissionen im Emissionshandel. Die Emissionen der einzelnen Energieträger veränderten sich unterschiedlich: Braunkohle und Erdgas gingen um 0,4 bzw. 1,0 Prozent zurück, während die Treibhausgasemissionen beim Einsatz von Steinkohle um 1 Prozent zunahmen. Diese Entwicklungen vollzogen sich trotz eines Anstiegs der Bruttostromerzeugung und deutlich höherer Stromexporte als im Vorjahr und lassen sich vor allem durch den gestiegenen Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung erklären. Abgabepflicht: Bis zum 30. April 2016 haben die Anlagenbetreiber Zeit, die entsprechende Zahl an Emissionsberechtigungen zum Ausgleich ihrer tatsächlichen Emissionen für das Jahr 2015 abzugeben. Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt (DEHSt) prüft derzeit die Emissionsberichte 2015 und wird die ausführliche Auswertung der Ergebnisse voraussichtlich zum 24. Mai 2016 veröffentlichen. Emissionshandel und Gesamtemissionen: Der Anteil des Emissionshandels an den für das Jahr 2015 vom UBA geschätzten deutschen Treibhausgasemissionen entspricht etwa 50 Prozent. Die offiziellen deutschen Gesamtemissionen 2015 werden am 15. Januar 2017 mit dem Nationalen Inventarbericht veröffentlicht. Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt): Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des europaweiten Emissionshandels für stationäre Anlagen sowie für den Luftverkehr. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe der Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte und der Überwachungspläne sowie die Verwaltung von Konten im EU-Emissionshandelsregister. Sie steuert die Auktionierung und informiert die Öffentlichkeit und Marktteilnehmer über die Versteigerungsergebnisse. Sie ist zudem zuständig für die administrativen Belange bei Nutzung der projektbasierten Mechanismen, Joint Implementation und Clean Development Mechanism.
Die Internetseite der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt erscheint seit heute in neuem Design - mit moderner Optik, übersichtlicher Navigation und umfangreichen Serviceangeboten. Bereits die Startseite ermöglicht den Besuchern einen direkten Einstieg in das gewünschte Thema: Die Teilnehmer am Emissionshandel gelangen über einen eigenen Bereich direkt zu den für sie relevanten Seiten. Quicklinks, Wortwolken (tag clouds) und Infokästen eröffnen zudem einen individuellen Zugang mit wenigen Klicks. Neben der nutzerfreundlichen Navigation macht die erweiterte Suchfunktion das Auffinden von Informationen leichter. News-Boxen in der linken Menüleiste bieten direkten Zugriff auf alle aktuellen Entwicklungen rund um den Emissionshandel. Über Themen von dauerhaftem Interesse und Presseinformationen der DEHSt bleiben die Nutzer per RSS-Feed auf dem Laufenden. Die Metanavigation am Kopf der Seite enthält alle wichtigen Informationen zur DEHSt sowie den direkten Zugang zum Pressecenter. Für individuelle Anfragen steht das neue Kontaktformular zur Verfügung. In Kürze besteht außerdem die Möglichkeit, Artikel zu bewerten und per Feedbackfunktion zu kommentieren. Eine Befragung der Nutzer ist für Ende des Jahres geplant und soll ebenfalls Aufschluss über die Nutzerzufriedenheit geben. Im Jahr 2010 besuchten 375.000 Nutzer die DEHSt-Internetseite. Hinter dem modernen Design der DEHSt-Homepage wurde die neueste Version 4.1 des so genannten Government-Site-Builder (GSB), dem Content-Management-System für die Bundesverwaltungen, eingesetzt. Dadurch werden Anwendungen wie sortierbare Tabellen, Wortwolken, eine verbesserte Barrierefreiheit sowie optimierte Suchergebnisse ermöglicht. Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt ist die zuständige nationale Behörde für die Umsetzung des europaweiten Emissionshandels für stationäre Anlagen sowie für den Luftverkehr. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe der Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte sowie die Führung des Emissionshandelsregisters.
EEX Leipzig wird Versteigerungen von Emissionszertifikaten im Übergang zur dritten Handelsperiode durchführen Die European Energy Exchange AG (EEX) in Leipzig hat die Ausschreibung für eine Versteigerungsplattform des Emissionshandels in Deutschland gewonnen. Auf dieser vorläufigen Plattform werden bis mindestens März 2013 die deutschen Emissionsberechtigungen (EUA) für die dritte Handelsperiode (2013-2020) versteigert. Neben den so genannten „early auctions“- für die dritte Handelsperiode - werden auf der Plattform auch Luftverkehrsberechtigungen versteigert. Ab 2013 soll dann eine dauerhafte Handelsplattform eingerichtet sein. Das Umweltbundesamt wird dazu voraussichtlich noch 2012 ein weiteres europaweites Vergabeverfahren durchführen. Bei der jetzigen Ausschreibung ging es um eine Übergangsplattform, auf der in den Jahren 2012 und 2013 Auktionen durchgeführt werden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Versteigerungen sind durch die am 19.11.2010 in Kraft getretene EU-Auktionierungsverordnung europaweit neu festgelegt worden. Die Bundesrepublik Deutschland hatte sich aus Wettbewerbsgründen entschieden, nicht an einer gemeinsamen europäischen Plattform teilzunehmen, sondern stattdessen eine eigene Auktionsplattform zu beauftragen. Über das Amt für amtliche Veröffentlichung der EU hat das Umweltbundesamt den Auftrag in einem europaweiten Vergabeverfahren ausgeschrieben - im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Dieses Vergabeverfahren endete mit einer Zuschlagerteilung auf die EEX, die sich als erfolgreiche Bieterin durchgesetzt hat. Vor dem Beginn der Auktionen muss die Plattform aber zunächst noch ein Prüfverfahren der Europäischen Kommission durchlaufen und nach der Genehmigung in einen Anhang der EU-Auktionierungsverordnung aufgenommen werden. Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des europaweiten Emissionshandels für stationäre Anlagen sowie für den Luftverkehr. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe der Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte sowie die Führung des Emissionshandelsregisters. Sie ist zudem zuständig für die Verwaltung der projektbasierten Mechanismen Joint Implementation und Clean Development Mechanism.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 26 |
Type | Count |
---|---|
Förderprogramm | 4 |
Text | 22 |
License | Count |
---|---|
closed | 22 |
open | 4 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 26 |
Resource type | Count |
---|---|
Dokument | 21 |
Keine | 3 |
Webseite | 10 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 20 |
Lebewesen & Lebensräume | 22 |
Luft | 21 |
Mensch & Umwelt | 26 |
Wasser | 20 |
Weitere | 24 |