Das Bundeskabinett hat am 27. Mai 2009 den Einstieg in die Versteigerung von Emissionsberechtigungen beschlossen. Die Emissionshandels-Versteigerungsverordnung (EHVV 2012) bedarf noch der Zustimmung des Deutschen Bundestages. Sie regelt insbesondere die Versteigerung von jährlich 40 Millionen Emissionszertifikaten für die Jahre 2010 bis 2012, die den Betreibern von Kraftwerken nicht kostenlos zugeteilt wurden. Für die Versteigerungen in den kommenden drei Jahren (2010 bis 2012) sieht die Verordnung vor, dass die Auktion in wöchentlich gleichen Mengen an einer der bestehenden Emissionshandelsbörsen in der Form der dort gehandelten Produkte (Spot- und Terminmarkt) stattfindet. Die Versteigerung selbst wird nach dem bei solchen Transaktionen üblichen, einfachen Verfahren durchgeführt. Für die Börsenaufsicht und die Abwicklung der erfolgreichen Gebote gelten dieselben Regeln wie beim sonstigen Börsenhandel. Damit bleiben die besonderen Vorteile des Emissionshandels auch bei der Versteigerung erhalten da beim Emissionshandel Angebot und Nachfrage aller Marktteilnehmer den aktuellen Wert der Emissionszertifikate bestimmen. Nach der Versteigerungsverordnung sind staatliche Eingriffe in den Preisbildungsprozess nur für solche Ausnahmefälle vorgesehen, bei denen einzelne Bieter versuchen sollten, durch ihre Gebotsabgabe den Versteigerungspreis zu manipulieren und damit den Prozess zu missbrauchen. Die Versteigerungsverordnung enthält eine ausdrückliche Öffnungsklausel, nach der auch andere EU-Mitgliedstaaten ihre Zertifikate auf der deutschen Handelsplattform versteigern können.
Das Projekt "Ökonomische Implikationen der Marktregulierung im Kohlenstoffmarkt" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic Institut gemeinnützige GmbH durchgeführt. Mit dem Beginn der dritten Handelsperiode des EU-ETS wurde der Umfang kostenloser Zuteilung deutlich eingeschränkt. Stattdessen wird etwa die Hälfte der Emissionsberechtigungen versteigert. Gleichzeitig hat sich der europäische Kohlenstoffmarkt in Bezug auf Handelsvolumen und Produktvielfalt schnell weiterentwickelt. Dies sowie die Entwicklungen auf den Finanzmärkten führten zu einer umfangreichen Neugestaltung des Marktaufsichtsregimes, die v.a. kriminelle Aktivitäten wie Marktmanipulation oder Insiderhandel unterbinden sollen. Auf der anderen Seite kann eine zunehmende Marktregulierung auch negative Effekte z.B. hinsichtlich des Marktzugangs und der Transaktionskosten für Marktteilnehmer fördern. Zielsetzung des Projekts ist eine Evaluation der Folgen aus den beschriebenen Neuausrichtungsprozessen. Die Evaluation soll auf die wesentlichen Einflussfaktoren für den Handel mit Emissionsberechtigungen fokussieren und potentielle ökonomische Auswirkungen auf die Marktstruktur (Handelsplätze, Handelsteilnehmer etc.) aufzeigen. Dies soll insbesondere durch eine umfangreiche Befragung der relevanten Akteure erfolgen. Ein Schwerpunkt ist hierbei die Analyse und Bewertung der Markzugangskanäle und Handelsstrategien von Anlagenbetreibern. Dazu sind vorab die Auswirkungen des überarbeiteten Marktaufsichtsregimes für die Marktteilnehmer darzustellen und im Hinblick auf ihre Relevanz für das formulierte Forschungsziel zu hierarchisieren. Das Projekt soll dabei auf den Ergebnissen der Ufoplan-Vorhaben FKZ 3713 41 504 und FKZ 3711 41 505 aufbauen. Die Forschungsergebnisse fließen u.a. in den für 2016 anstehenden Review-Prozess der EU-Auktionsverordnung ein. In Abwesenheit einer etablierten Auktionsaufsicht (Auction Monitor) als zentralem Überwachungsorgan der europäischen Auktionen gewinnt der Forschungsschwerpunkt in den kommenden Jahren an zusätzlicher Bedeutung. Aufgrund der rechtlichen Aspekte im Bereich Marktaufsicht ist E 1.5 an dem Projekt zu beteiligen.
Diese Verordnung regelt die Versteigerung von Berechtigungen im Sinne des Paragraf 3 Absatz 4 des Treibhausgas- Emissionshandelsgesetzes vom 8. Juli 2004 (BGBl. I Seite 1578), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 11. August 2010 (BGBl. I Seite 1163) geändert worden ist, ab dem 1. Januar 2010 Hinweis: Das PDF-Dokument ist ein Service der juris GmbH (Juristisches Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland) Es handelt sich um ein Gesetz auf nationaler Ebene. Der übergeordnete Rahmen ist die/das EHVV 2012.