Am 28.Januar 2010 wurden Kontoinhaber zahlreicher Emissionshandelsregister in Europa und darüber hinaus durch gefälschte E-Mails aufgefordert, ihre Kontozugangsdaten an eine Website zu übermitteln. Von dieser so genannten „Phishing-Aktion” zur Ausspähung von Nutzernamen und Passwörtern waren auch die Nutzer des deutschen Emissionshandelsregisters, das von der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt in Berlin geführt wird, betroffen. Nach bisheriger Kenntnis haben sieben von ca. 2.000 Nutzern des deutschen Emissionshandelsregisters ihre Kontozugangsdaten weitergegeben und so Betrügern den Zugriff auf ihre Konten ermöglicht. Durch die Betrüger wurden ca. 250.000 Emissionsberechtigungen (mit einem Wert von rund 12 Euro pro Emissionsberechtigung) von den Konten unberechtigt transferiert. Die betroffenen Unternehmen und das Umweltbundesamt ( UBA ) haben Strafanzeigen erstattet. Zum Schutz vor weiteren Betrügereien wurde die Möglichkeit zu Transaktionen aus dem deutschen Emissionshandelsregister am 29. Januar 2010 gesperrt. Der reguläre Betrieb wird voraussichtlich ab Donnerstag, 4. Februar 2010, wieder möglich sein. Die DEHSt im UBA hat bereits unmittelbar am 28. Januar 2010 die Nutzer des deutschen Emissionshandelsregisters auf die Phishing-Aktion hingewiesen und vor der Weitergabe der Kontozugangsdaten gewarnt sowie Hinweise zum Schutz der Konten bei bereits übermittelten Zugangsdaten gegeben. Ferner hat das UBA nochmals auf die im deutschen Emissionshandelsregister möglichen zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen, wie das Vier-Augen-Prinzip bei der Auslösung von Transaktionen und die automatische Benachrichtigung bei der Einloggung im Register, hingewiesen. Klar ist jedoch, dass ein absoluter Schutz vor Betrug bei der freiwilligen Weitergabe von Kontozugangsdaten durch technische Maßnahmen des Registers nicht möglich ist, sondern immer auch der Mitwirkung durch die Nutzer bedarf.
Alle bekannten staatlichen Emissionshandelsregister sind derzeit als Anwendungen auf der Basis von relationalen Datenbanken realisiert. Diese Machbarkeitsstudie geht der theoretischen Frage nach, ob diese auch auf Basis der Blockchain-Technologie umgesetzt werden könnten. Als Betrachtungsgegenstand wurde das Unionsregister ausgewählt, weil es ein Kernelement im europäischen Emissionshandel ist, welcher am längsten und umfangreichsten realisiert ist und somit die bestehenden Rollen und Prozesse bekannt sind. Neben der reinen Machbarkeitsfrage werden insbesondere die Effizienz und die Nachhaltigkeit von Blockchain-Lösungen betrachtet. Veröffentlicht in Texte | 01/2024.
Umweltbundesamt bucht Emissionsberechtigungen auf die Konten der Teilnehmer Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt gibt die so genannten Emissionsberechtigungen für das Jahr 2009 aus: Bis zum 28. Februar stehen sie den Unternehmen auf ihren Konten im Deutschen Emissionshandelsregister zur Verfügung. Das Gesamtbudget in Deutschland für 2009 beträgt 451,86 Millionen Emissionsberechtigungen, davon verteilt die DEHSt rund 390 Millionen Emissionsberechtigungen unentgeltlich für 1.625 teilnehmende Anlagen an deren Betreiber. Bei der Ausgabe berücksichtigt die DEHSt auch Änderungen - wie Stilllegungen der Anlagen oder Kapazitätserweiterungen - seit der Bescheid an die Unternehmen über die Zuteilung Anfang 2008 erfolgte. Die Unternehmen haben für die gesamte Handelsperiode 2008 bis 2012 Emissionsberechtigungen beantragt. Die DEHSt hat nach den Regeln des Zuteilungsgesetzes eine Entscheidung getroffen, wie viele Emissionsberechtigungen die jeweilige Kohlendioxid ausstoßende Anlage bis einschließlich 2012 erhält. Tatsächlich zur Verfügung gestellt bekommen die Anlagenbetreiber die Berechtigungen aber nicht sofort für die gesamte Handelsperiode. Die DEHSt bucht die Berechtigungen in jährlichen Tranchen zum jeweiligen 28. Februar eines Jahres auf die Konten der Anlagenbetreiber im Deutschen Emissionshandelsregister. Seit 2005 müssen Unternehmen der Energiewirtschaft und der emissionsintensiven Industrie jährlich Emissionsberechtigungen in Höhe ihrer tatsächlichen CO 2 -Emissionen bei der DEHSt abgeben. Der Emissionshandel verbindet Ziele zum Schutz der Umwelt mit ökonomischer Effizienz: Er ist ein ökonomisches Instrument, das Treibhausgasminderungsziele festlegt und den Unternehmen Flexibilität einräumt, um die Klimaschutzziele kostengünstig zu erreichen. Die DEHSt ist die zuständige Stelle zur Umsetzung des EU-Emissionshandels in Deutschland. Sie teilt den Teilnehmern zunächst eine bestimmte Menge an Emissionsberechtigungen unentgeltlich zu und verringert die Menge im Lauf der Zeit nach den gesetzlichen Vorgaben. Unternehmen, die Anstrengungen im Klimaschutz leisten oder besonders innovativ sind und damit ihre CO 2 -Emissionen vermindern, können überschüssige Berechtigungen verkaufen. Sie haben damit eine zusätzliche Einnahmequelle. Die Unternehmen müssen Emissionsberechtigungen zukaufen, sofern ihnen die zugeteilte Menge zur Deckung ihrer CO 2 -Emissionen nicht ausreicht. Andernfalls drohen zusätzliche Zahlungen an die DEHSt in Höhe von 100 Euro pro Tonne CO 2 . Die Unternehmen müssen die fehlenden Emissionsberechtigungen nachträglich erwerben und im Emissionshandelsregister der DEHSt abgeben. Mit dem Emissionshandel erfolgen die Emissionsminderungen letztlich bei den Unternehmen, bei denen die Vermeidungskosten am niedrigsten sind. Das Emissionshandelsregister der DEHSt - in seinen Funktionen eine Kombination aus Grundbuch und Online Banking - ist eine für die Teilnehmer zugängliche Datenbank, in der die Berechtigungen ihren Eigentümern zugeordnet sind. Über das Internet können die Anlagenbetreiber die Kontostände abrufen und Transaktionen auslösen. Unter anderem ist das Register notwendig, um die Emissionsberechtigungen jährlich abrechnen zu können. Außerdem erfüllt das Emissionshandelsregister die Aufgaben des nationalen Kontos für die Bundesrepublik Deutschland nach dem UN -Kyoto-Protokoll. Das Emissionshandelsregister ist keine Handelsplattform und bildet keine Kaufs- und Verkaufsaufträge (Orders) oder Preise ab.
Umweltbundesamt gibt Emissionsberechtigungen für das neue Handelsjahr aus Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt hat die Emissionsberechtigungen für das Jahr 2010 termingerecht vor dem 28. Februar ausgegeben. Rund 1.600 Anlagenbetreiber erhalten in diesem Jahr kostenlos ca. 390 Millionen Emissionsberechtigungen aus dem jährlichen deutschen Budget von insgesamt 451,86 Millionen Emissionsberechtigungen. Basierend auf der Zuteilung für die Handelsperiode 2008 bis 2012 gibt die DEHSt jährlich zum 28. Februar die Emissionsberechtigungen für das laufende Handelsjahr aus. Anlagenbetreiber erhalten ihre Emissionsberechtigungen für eine Handelsperiode also nicht vollständig im ersten Jahr, sondern in jährlichen Tranchen. So können Änderungen der Zuteilungsentscheidung, die auf aktuellen Kapazitätserweiterungen, Fusionen oder auch Stilllegungen von Anlagen beruhen, bei der Ausgabe berücksichtigt werden. Die Unternehmen erhalten die ihnen zustehenden Emissionsberechtigungen über eine Buchung auf ihr Konto im Deutschen Emissionshandelsregister. Seit 2005 müssen Unternehmen der Energiewirtschaft und der emissionsintensiven Industrie jährlich Emissionsberechtigungen in Höhe ihrer tatsächlichen CO 2 -Emissionen bei der DEHSt abgeben. Der Emissionshandel verbindet Ziele zum Schutz der Umwelt mit ökonomischer Effizienz: Er legt Treibhausgasminderungsziele fest und räumt den Unternehmen dabei Flexibilität ein, die Klimaschutzziele kostengünstig zu erreichen. Die DEHSt ist die zuständige Stelle zur Umsetzung des EU-Emissionshandels in Deutschland. Sie teilt den Anlagen nach den jeweiligen gesetzlichen Grundlagen eine bestimmte Menge an Emissionsberechtigungen unentgeltlich zu. Anlagenbetreiber, die Klimaschutzmaßnahmen umsetzen oder besonders innovativ sind und so ihre CO 2 -Emissionen vermindern, können überschüssige Emissionsberechtigungen verkaufen. Sie haben damit eine zusätzliche Einnahmequelle. Die Unternehmen müssen Emissionsberechtigungen zukaufen, sofern ihnen die zugeteilte Menge zur Deckung ihrer CO 2 -Emissionen nicht ausreicht. Andernfalls drohen zusätzliche Zahlungen an die DEHSt in Höhe von 100 Euro pro Tonne CO 2 . Die Anlagenbetreiber müssen die fehlenden Emissionsberechtigungen nachträglich erwerben und im Emissionshandelsregister der DEHSt abgeben. Das Register ist ein wesentlicher Bestandteil des Emissionshandels. In ihm wird festgehalten, wer im Besitz welcher Emissionsberechtigungen ist. Über das Internet können die Anlagenbetreiber Kontostände abrufen und Transaktionen auslösen. Unter anderem erfolgt im Register der jährliche Abgleich, ob ein Anlagenbetreiber im Umfang seiner CO 2 -Emissionen auch Emissionsberechtigungen abgegeben hat. Außerdem erfüllt das Emissionshandelsregister grundlegende Aufgaben für die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des UN -Kyoto-Protokolls. Das Emissionshandelsregister ist keine Handelsplattform und bildet keine Kaufs- und Verkaufsaufträge oder Preise ab.
Alle bekannten Emissionshandelsregister sind derzeit als Anwendungen auf der Basis von relationalen Datenbanken realisiert. Bei den Verhandlungen zur Umsetzung des Pariser Klimaabkommens (PA) wurde mehrfach die Nutzung der Blockchain-Technologie für die Verwaltung von ITMOS ins Spiel gebracht. Auch das UN-Klimasekretariat hat sich daraufhin mit der Technologie beschäftigt, ohne abschließend dazu Stellung zu nehmen. Vor diesem Hintergrund stellt die vorgeschlagene Lösungsarchitektur dieser Machbarkeitsstudie dar, wie heutige Rollen und Prozesse des Unionsregisters in DLT abgebildet werden können, ohne die bestehende Nutzererfahrung der verschiedenen Stakeholder wesentlich zu verändern. Das Unionsregister eignet sich deshalb am besten, weil es das am längsten realisierte und funktionierende Emissionshandelsregister ist, welches im bislang umfangreichsten Emissionshandelssystem, dem EU ETS, ein Kernelement darstellt. Hierbei bilden der Einsatz von sogenannten Smart Contracts und das Verknüpfen von Schlüsselpaaren zu bestehenden Accounts das Fundament. Die gewählte Architektur bietet wesentliche Vorteile gegenüber bereits bestehenden Architekturen, so z.B. die leichte Anbindbarkeit von Handelsplattformen über Smart Contracts oder der Einsatz von Wallets anstatt einer Browserschnittstelle für den Zugriff auf das Emissionshandelsregister. Darüber hinaus wird argumentiert, wie DLT wesentliche Vorteile beim Handel und bei der Identitätsverwaltung erschließen kann. Im Kern wurde festgestellt, dass ein Emissionshandelsregister wie das Unionsregister sich in DLT implementieren lässt. Dabei können gleichzeitig entscheidende Nachteile anderer DLT-Systeme (z.B. extrem hoher Stromverbrauch des Bitcoin Netzwerkes) vermieden werden. Bestimmte Blockchains bieten zudem eine schnellere, günstigere und komplexere Verbindung mit anderen ähnlichen Blockchains. Dies bietet perspektivisch effiziente Mittel und Wege zur Verbindung von verschiedenen Emissionshandelssystemen. Quelle: Forschungsbericht
Unter dem Eindruck der Finanz- und Wirtschaftskrise hat die EU das Instrumentarium zur Regulierung des Finanzmarktes weiterentwickelt und verschärft. Dieser Prozess hat auch Auswirkungen auf die Akteure am Europäischen Kohlenstoffmarkt und ihre Handelsstrategien. Dieser Abschlussbericht versammelt die Ergebnisse von drei Analysen: (i) eine juristische Analyse der verschiedenen Änderungen in der EU-Finanzmarktregulierung, und ihrer möglichen Auswirkungen auf die Akteure am Europäischen Kohlenstoffmarkt; (ii) eine empirische Analyse der Akteure am Europäischen Kohlenstoffmarkt, gestützt unter anderem auf eine Auswertung von 400 Unternehmen mit ETS-Bezug und ihrer Mitgliedschaften an den führenden Börsen für Emissionszertifikate, sowie ihren Konten im Europäischen Emissionshandelsregister, und (iii) die Auswertung einer Befragung unter den deutschen Anlagenbetreibern, die unter den EU-Emissionshandel fallen, zu ihren jeweiligen Handelsstrategien, ihren bevorzugten Zugangskanälen zum Kohlenstoffmarkt, und ihren Erwartungen für die zukünftige Entwicklung. Die unterschiedlichen Bestandteile des Projekts ergänzen sich zu dem Bild, das nur sehr wenige Marktakteure den Kohlenstoffmarkt in seiner gesamten Komplexität und Vielfalt nutzen, und dagegen ein großer Teil der Akteure eine sehr begrenzte, pragmatische Handelsstrategie verfolgt, die sich auf das nötigste beschränkt. Auch deshalb sind die Änderungen, die sich durch die Europäische Finanzmarktregulierung ergeben, letztlich nur für einen kleinen Teil der Marktakteure am Europäischen Kohlenstoffmarkt relevant - der allerdings einen großen Teil des Handelsvolumens auf sich vereint. Quelle: Forschungsbericht