Das Projekt "Feldüberwachung von Otto- und Diesel-Pkw und leichten Nfz der Grenzwertstufen EURO III, D4 und EURO IV: Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen zu den Schadstoffemissionen und der Kfz-Geräuschvorschriften sowie zur Aktualisierung der Emission..." wird vom Umweltbundesamt gefördert und von TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG durchgeführt. A) Problemstellung: Die Schadstoff- und Geräuschemissionen von Pkw/leichten Nutzfahrzeugen werden durch gesetzliche Vorgaben begrenzt, deren Einhaltung durch die Typzulassung dokumentiert wird. Entscheidend für die Erreichung der Immissions- und Emissionsziele sind die Emissionen bei der Nutzung über die gesamte Lebensdauer des Fahrzeuges. Zur Sicherstellung der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen ist deshalb die Überprüfung der Fahrzeuge im Feld auf typspezifische Mängel (Herstellerverantwortung) notwendig. Dies gilt genauso für die Geräuschvorschriften für Kfz. Um die Einhaltung der Emissions-/Immissionsziele überprüfen bzw. um Prognosen erstellen zu können, ist die Ermittlung von Emissionsfaktoren zur Verwendung in Emissionsmodellen notwendig. B) Handlungsbedarf (BMU/UBA): Die Durchführung der Feldüberwachung als Forschungsvorhaben ist zur Erprobung der EU-Richtlinie 98/69 notwendig. Alle abgeschlossenen Vorhaben haben gezeigt, dass die FÜ ein wirksames Instrument ist, um typspezifische Defekte sicher aufzudecken und die Emissionen im Verkehr zu mindern. Um ein möglichst günstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis zu erzielen, sollen die Messungen auch zur Aktualisierung der Emissionsfaktoren verwendet werden. Bzgl. der Geräuschemissionen fehlt bisher die gesetzliche Basis für eine typbezogene Feldüberwachung. C) Ziel des Vorhabens ist es, durch die Umsetzung der Anforderungen der RL 98/69/EG die Dauerhaltbarkeit emissions-mindernder Bauteile in Pkw/lNfz auf einem langfristig niedrigen Emissionsniveau zu gewährleisten. Bei der Feststellung typspezifischer Mängel wird über Rückrufaktionen der Hersteller dafür gesorgt, dass der den gesetzlichen Anforderungen genügende Emissionszustand wieder hergestellt wird und Mängel in der Produktion behoben werden. Die Messungen werden zur Ermittlung von Emissionsfaktoren ausgewertet, die u.a. im HBEFA und in TREMOD Verwendung finden. Bzgl. der Geräuschemissionen sollen Vorschläge für Kontrollsysteme, die eine Erhöhung der Geräusch-Emissionen sowohl von Einzelfahrzeugen wie von Fahrzeugtypen zu erfassen erlauben, in der Praxis geprüft und weiterentwickelt werden, die um Kosten zu sparen mit den Kontrollsystemen für die Schadstoffemissionen zu koordinieren sind.
Das Projekt "Feldüberwachung von Otto- und Diesel Pkw und leichten NFz der Grenzwertstufen EURO3, D4 und EURO4; Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen zu den Schadstoffemissionen und der Kfz-Geräuschvorschriften sowie zur Aktualisierung der Emissionsfaktoren (Feldüberwachung 7)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG durchgeführt. A) Problemstellung: Die Schadstoff- und Geräuschemissionen von Pkw/leichten Nutzfahrzeugen werden durch gesetzliche Vorgaben begrenzt, deren Einhaltung durch die Typzulassung dokumentiert wird. Entscheidend für die Erreichung der Immissions- und Emissionsziele sind die Emissionen bei der Nutzung über die gesamte Lebensdauer des Fahrzeuges. Zur Sicherstellung der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen ist deshalb die Überprüfung der Fahrzeuge im Feld auf typspezifische Mängel (Herstellerverantwortung) notwendig. Dies gilt genauso für die Geräuschvorschriften für Kfz. Um die Einhaltung der Emissions-/Immissionsziele überprüfen bzw. um Prognosen erstellen zu können, ist die Ermittlung von Emissionsfaktoren zur Verwendung in Emissionsmodellen notwendig. B) Handlungsbedarf (BMU/UBA): Die Durchführung der Feldüberwachung als Forschungsvorhaben ist zur Erprobung der EU-Richtlinie 98/69 notwendig. Alle abgeschlossenen Vorhaben haben gezeigt, dass die FÜ ein wirksames Instrument ist, um typspezifische Defekte sicher aufzudecken und die Emissionen im Verkehr zu mindern. Um ein möglichst günstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis zu erzielen, sollen die Messungen auch zur Aktualisierung der Emissionsfaktoren verwendet werden. Bzgl. der Geräuschemissionen fehlt bisher die gesetzliche Basis für eine typbezogene Feldüberwachung. C) Ziel des Vorhabens ist es, durch die Umsetzung der Anforderungen der RL 98/69/EG die Dauerhaltbarkeit emissionsmindernder Bauteile in Pkw/1Nfz auf einem langfristig niedrigen Emissionsniveau zu gewährleisten. Bei der Feststellung typspezifischer Mängel wird über Rückrufaktionen der Hersteller dafür gesorgt, dass der den gesetzlichen Anforderungen genügende Emissionszustand wieder hergestellt wird und Mängel in der Produktion behoben werden. Die Messungen werden zur Ermittlung von Emissionsfaktoren ausgewertet, die u.a. im HBEFA und in TREMOD Verwendung finden. Bzgl. der Geräuschemissionen sollen Vorschläge für Kontrollsysteme, die eine Erhöhung der Geräuschemissionen sowohl von Einzelfahrzeugen wie von Fahrzeugtypen zu erfassen erlauben, in der Praxis geprüft und weiterentwickelt werden, die um Kosten zu sparen mit den Kontrollsystemen für die Schadstoffemissionen zu koordinieren sind.
Das Projekt "Ermittlung gesetzlich limitierter und nichtlimitierter Schadstoffemissionen von Diesel-Pkw der Grenzwertstufe Euro II ueber die Lebensdauer - Feldueberwachung Diesel-Pkw II" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Rheinisch-Westfälischer Technischer Überwachungs-Verein durchgeführt. Die Zielsetzung besteht darin, die Dauerhaltbarkeit emissionsmindernder Bauteile in Diesel-Pkw bei einem langfristig niedrigen Emissionsniveau zu gewaehrleisten. Abgasemissionen und Kraftstoffverbrauch sollen in dem der Typpruefung entsprechenden Fahrzyklus ermittelt werden. Bei Ueberarbeitung des gesetzlichen Grenzwertes erfolgt die Einstellung bzw. Wartung oder Reparatur des Fahrzeuges und eine Wiederholungsmessung. Weitere Emissions- und Verbrauchsmessungen erfolgen ausserhalb der gesetzlichen Fahrzyklen. Aus den Ergebnissen koennen sich fuer die Hersteller Anforderungen an die Konstruktion motortechnischer und emissionsrelevanter Bauteile und an die Formulierung von Wartungsvorgaben ergeben. Die Notwendigkeit der Anpassung gesetzlicher Pruefverfahren kann sich ggf. ableiten lassen. Ferner wird mit der Fortschreibung der Grenzwertstufen von 94/12/EG und 98/69/EG ein hoeherer technischer Standard gefordert, dessen Dauerhaltbarkeit ueberprueft werden soll. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der als kritisch zu bewertenden Partikelemissionen und der im Vergleich zu Ottomotoren ueberdurchschnittlich hohen Stickoxidemissionen zu bewerten. Dabei wird der Einfluss von Diesel-DI- und IDI-Konzepten auf die Abgasemission untersucht.
Das Projekt "Feldüberwachung von Otto- und Diesel Pkw der Grenzwertstufen EURO 3/D 4, EURO 4 unter Einbeziehung der Überprüfung der im Betrieb befindlichen OBD-Systeme, der Volllastanreicherung und der Aktualisierung der E-Faktoren für Kfz-Emissionsberechnungen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Rheinisch-Westfälischer Technischer Überwachungs-Verein Fahrzeug durchgeführt. A) Problemstellung: Mit Einführung der Richtlinie 98/69/EG sollten die Anforderungen der Feldüberwachung national umgesetzt werden. Augenblicklich ist jedoch absehbar, dass in naher Zukunft keine eigenständigen Messungen der Abgasemissionen im Auftrag des BMVBW durchgeführt werden, weil die Richtlinie bzgl. der Feldüberwachung eine 'kann'-Bestimmung ist. Der BMVBW hat sich ausdrücklich auch auf Leitungsebene dafür ausgesprochen, dass keine Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden können. Sofern keine Untersuchungen durchgeführt werden, wäre sicher, dass die bisherige Praxis der erfolgreichen Felduntersuchungen spätestens Ende 2001 eingestellt würde. Weiterhin ergeben sich aus den Anforderungen der genannten Abgasrichtlinie weitere Fragestellungen hinsichtlich der Funktionalität der On Board Diagnose (OBD), die sinnvollerweise im Zusammenhang mit den Untersuchungen der Feldüberwachung überprüft werden können. Um ein möglichst günstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis zu erzielen, sollen die Messungen verwendet werden, um die sogenannten Grundlagenmessungen der Basisemissionsfaktoren zu aktualisieren. B) Handlungsbedarf: Abgasemissionen und Kraftstoffverbrauch sollen in dem der Typprüfung entsprechenden Fahrzyklus ermittelt werden. Bei Überschreitung der gesetzlichen Grenzwerte erfolgt die Einstellung bzw. Wartung oder Reparatur des Fahrzeuges und eine Wiederholungsmessung. Alle abgeschlossenen Vorhaben haben gezeigt, daß es sich bei der Feldüberwachung um ein wirksames Instrument handelt, typspezifische Defekte sicher aufzudecken. C) Ziel des Vorhabens: Die Zielsetzung des Vorhabens besteht darin, durch die Umsetzung der Anforderungen gemäß Anlage I der Richtlinie 98/69/EG die Dauerhaltbarkeit emissionsmindernder Bauteile in Pkw bei einem langfristig niedrigen Emissionsniveau zu gewährleisten und eine gesetzlich notwendige Anpassung der Richtlinie an den Stand des Wissens fachlich zu begleiten. Die Höhe der in Ansatz gebrachten Kosten von 800000 Euro entsprechen einem untersten Kostenrahmen und erlauben es höchstens 10-12 Fahrzeugtypen zu untersuchen, wobei der ADAC Eigenmittel i.H.v. 50 T Euro einbringt.
Das Projekt "Ermittlung gesetzlich limitierter Schadstoffe von Fahrzeugen im Verkehr waehrend der Lebensdauer auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben und Ermittlung von Emissionsfaktoren fuer den Fahrzeugbetrieb (Feldueberwachung IV)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Rheinisch-Westfälischer Technischer Überwachungs-Verein Fahrzeug durchgeführt. Die Zielsetzung des Vorhabens besteht darin, durch die Umsetzung der Anforderungen gemaess Anlage I der Richtlinie 98/69/EG die Dauerhaltbarkeit emissionsmindernder Bauteile in Pkw bei einem langfristig niedrigen Emissionsniveau zu gewaehrleisten und das Vorgehen fuer die gesetzlich vorgesehene Einfuehrung fachlich zu begleiten. Abgasemissionen und Kraftstoffverbrauch sollen in dem der Typpruefung entsprechenden Fahrzyklus ermittelt werden. Bei Ueberschreitung der gesetzlichen Grenzwerte erfolgt die Einstellung bzw. Wartung oder Reparatur des Fahrzeuges und eine Wiederholungsmessung. Mit Anlage I der Richtlinie 98/69/EG ist die Durchfuehrung der Feldueberwachung fuer Fahrzeuge der Grenzwertstufen EURO III und EURO IV europaweit geregelt. Bereits in dem 1997 abgeschlossenen Vorhaben FKZ 10506061 wurde gezeigt, dass es sich bei der Feldueberwachung um ein wirksames Instrument handelt, typspezifische Defekte sicher aufzudecken. Es wurden bereits Maengel aufgedeckt, die mehr als 550000 Fahrzeuge im Feld betrafen und mit weitreichenden Konsequenzen zur Einhaltung des gesetzlichen Emissionsniveaus fuer die Hersteller verbunden waren. Zusaetzliche Emissionsmessungen erfolgen ausserhalb der gesetzlichen Pruefzyklen, um gleichzeitig eine kostenguenstige Aktualisierung der Emissionsfaktoren fuer Otto-Pkw zu ermoeglichen. Weitere Emissionsmessungen betreffen die gesetzlich limitierten Verdampfungsemissionen waehrend des Tankaufheizens und des Heissabstellens. Darueber hinaus soll das Kraftstoff/Luftverhaeltnis im Vollastbetrieb ueberprueft werden, um sicherzustellen, dass bei heutigen Neufahrzeugen keine Anfettung im Vollastbetrieb vorgenommen wird.
Das Projekt "Ermittlung gesetzlich limitierter Schadstoffe von Fahrzeugen im Verkehr waehrend der Lebensdauer und Ermittlung von Emissionsfaktoren (Feldueberwachung III)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Rheinisch-Westfälischer Technischer Überwachungs-Verein Fahrzeug durchgeführt. Die Zielsetzung des Vorhabens besteht darin, die Dauerhaltbarkeit emissionsmindernder Bauteile in Pkw bei einem langfristig niedrigen Emissionsniveau zu gewaehrleisten. Abgasemissionen und Kraftstoffverbrauch sollen in dem der Typpruefung entsprechenden Fahrzyklus ermittelt werden. Bei Ueberschreitung der gesetzlichen Grenzwerte erfolgt die Einstellung bzw Wartung oder Reparatur des Fahrzeuges und eine Wiederholungsmessung. In dem 1997 abgeschlossenen Vorhaben 'Feldueberwachung II' wurde gezeigt, dass es sich bei der Feldueberwachung um ein wirksames Instrument handelt, typspezifische Defekte sicher aufzudecken. Im Ergebnis des Vorhabens wurden Maengel aufgedeckt, die mehr als 550.000 Fahrzeuge im Feld betrafen und mit weitreichenden Konsequenzen zur Einhaltung des gesetzlichen Emissionsniveaus fuer die Hersteller verbunden waren. Zusaetzliche Emissionsmessungen erfolgen ausserhalb der gesetzlichen Pruefzyklen, um gleichzeitig eine kostenguenstige Aktualisierung der Emissionsfaktoren fuer Otto-Pkw zu ermoeglichen. Weitere Emissionsmessungen betreffen die gesetzlich limitierten Verdampfungsemissionen waehrend des Tankaufheizens und des Heissabstellens. Darueber hinaus soll das Kraftstoff/Luftverhaeltnis im Vollastbetrieb ueberprueft werden, um sicherzustellen dss bei heutigen Neufahrzeugen keine Vollastanreicherung vorgenommen wird.
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