Zum Schutz der Gesundheit sind weitere Anstrengungen erforderlich 2021 gab es in Deutschland erneut keine Überschreitungen der Feinstaubgrenzwerte. Der Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO₂) von 40 µg/m³ Luft wurde voraussichtlich nur noch an ein bis zwei Prozent der verkehrsnahen Messstationen überschritten. Das zeigt die vorläufige Auswertung der Messdaten der Länder und des Umweltbundesamtes (Stand 31.01.2022) von bislang rund 600 Messstationen. Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA): „Die positive Entwicklung bei der Luftqualität der letzten Jahre setzte sich auch 2021 fort. Das ist erfreulich und zeigt, dass mit geeigneten und konsequent umgesetzten Luftreinhaltemaßnahmen viel zu erreichen ist. Allerdings muss man trotz dieser Erfolge berücksichtigen, dass die EU-weit gültigen Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid vor mehr als 20 Jahren festgelegt wurden und dringend an die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse über die gesundheitlichen Auswirkungen von Luftverschmutzung angepasst werden müssen.“ Insgesamt ist die Belastung mit Feinstaub und Stickstoffdioxid weiter rückläufig. Im Jahr 2020 waren sechs, 2019 sogar noch 25 Städte von der Überschreitung des NO₂-Grenzwertes betroffen. 2021 werden es voraussichtlich weniger als fünf Städte sein. Nach Auswertung der bereits jetzt vorliegenden Daten gab es auf jeden Fall in München und Ludwigsburg jeweils eine Messstelle mit Jahresmittelwerten über dem Grenzwert. Nach Auswertung der finalen Daten und der noch fehlenden zirka 115 Passivsammler kommen möglicherweise noch wenige Grenzwertüberschreitungen hinzu. Hauptquelle der Stickstoffoxide in Städten ist der Straßenverkehr und hier sind es vor allem Diesel-Pkw, die niedrige Emissionen noch nicht im realen Betrieb auf der Straße nachweisen mussten. Durch eine fortschreitende Erneuerung der Fahrzeugflotte sind inzwischen immer mehr deutlich sauberere Fahrzeuge in den Städten unterwegs. Lokale Maßnahmen und weniger Fahrten in Folge der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie trugen in den vergangenen beiden Jahren zum deutlichen Rückgang der NO₂-Konzentrationen bei. Auch die Emissionen von Luftschadstoffen sind in den letzten Jahren durchgängig gesunken. Die aktuellsten vollständigen Daten dafür liegen für das Jahr 2020 vor. Demnach konnte Deutschland alle seine Minderungsverpflichtungen unter der europäischen NEC-Richtlinie (National Emission Reduction Commitments – Richtlinie über nationale Emissionsminderungsverpflichtungen) einhalten. Die Emissionen von Ammoniak konnten 2020 gegenüber 1990 um rund 25 Prozent vermindert werden, die Emissionen von Feinstaub und Stickoxiden sogar um ca. 60 Prozent bzw. um fast 66 Prozent gegenüber 1990. Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat im September neue Leitlinien für gesunde Luft vorgelegt. Aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse der letzten 20 Jahre empfiehlt die Behörde deutlich niedrigere Werte unter anderem für Feinstaub und Stickstoffdioxid. Messner: „Laut Europäischer Umweltagentur gilt die Luftverschmutzung in den 27 EU-Mitgliedstaaten weiterhin als erhebliche gesundheitliche Belastung, die zu zahlreichen vorzeitigen Todesfällen und Krankheiten führt. Feinstaub stellt dabei die größte Bedrohung dar: In Deutschland führt die Europäische Umweltagentur für das Jahr 2019 53.800 vorzeitige Todesfälle auf eine dauerhafte Belastung mit Feinstaub zurück. Derzeit werden die von der WHO neu vorgeschlagenen Werte in Deutschland fast alle überschritten. Im Herbst wird die EU-Kommission eine Änderung der Luftqualitätsrichtlinie vorschlagen. Die Grenzwerte sollen sich dabei den Richtwerten der WHO annähern. Deutschland wird diese Novellierung der Luftqualitätsrichtlinie unterstützen.“ Deutschland hat sich mit der europäischen NEC-Richtlinie zu einer weiteren deutlichen Verringerung der Emissionen von Luftschadstoffen bis 2030 verpflichtet. Die hierfür geplanten Maßnahmen sind im nationalen Luftreinhalteprogramm festgelegt und werden zu einer weiteren Verbesserung der Luftqualität führen – für die Einhaltung der WHO-Werte reicht dies aber nach einer ersten Abschätzung des UBA nicht. Dirk Messner: „Für wirklich gesunde Luft muss die Schadstoffbelastung dauerhaft und deutschlandweit weiter verringert werden. Es besteht dringender Handlungsbedarf über die bereits im Luftreinhalteprogramm festgelegten Maßnahmen hinaus. Ziel muss es sein, unsere Luft so sauber wie möglich zu kriegen. Denn die aktuellen Daten der WHO zeigen: Jedes Mikrogramm Luftbelastung weniger ist gut für unsere Gesundheit.“
Auf der 30. Tagung des Exekutivorgans (Executive Body, EB) der Genfer Luftreinhaltekonvention (Convention on Long-range Transboundary Air Pollution, CLRTAP) wurde der Revisionsprozess des Protokolls zur Verringerung von Versauerung , Eutrophierung und bodennahem Ozon (Multikomponenten-Protokoll) weitergeführt. Im Ergebnis liegen Entwürfe zum Dokument vor, zu denen eine Beschlussfassung auf der 31. Tagung im Dezember 2012 vorgesehen ist. Bestandteil des revidierten Multikomponenten-Protokolls werden wiederum nationale Verpflichtungen zur Minderung der Emissionen (National Emission Reduction Ceilings, NERC) für die im Protokoll genannten Luftschadstoffe bis zum Jahr 2020 und darüber hinaus sein (emission reduction obligations for 2020 and beyond). Die bisher im Annex II des Multik omponenten-Protokolls für das Jahr 2010 festgelegten Emissionsobergrenzen werden dann auf diese neuen Zielvorgaben ausgerichtet. Veröffentlicht in Texte | 55/2012.
Anlage 1: Auf der 30. Tagung des Exekutivorgans (Executive Body, EB) der Genfer Luftreinhaltekonvention (Convention on Long-range Transboundary Air Pollution, CLRTAP) wurde der Revisionsprozess des Protokolls zur Verringerung von Versauerung , Eutrophierung und bodennahem Ozon (Multikomponenten-Protokoll) weitergeführt. Im Ergebnis liegen Entwürfe zum Dokument vor, zu denen eine Beschlussfassung auf der 31. Tagung im Dezember 2012 vorgesehen ist. Bestandteil des revidierten Multikomponenten-Protokolls werden wiederum nationale Verpflichtungen zur Minderung der Emissionen (National Emission Reduction Ceilings, NERC) für die im Protokoll genannten Luftschadstoffe bis zum Jahr 2020 und darüber hinaus sein (emission reduction obligations for 2020 and beyond). Die bisher im Annex II des Multik omponenten-Protokolls für das Jahr 2010 festgelegten Emissionsobergrenzen werden dann auf diese neuen Zielvorgaben ausgerichtet. Veröffentlicht in Texte | 56/2012.
Anlage 3: Auf der 30. Tagung des Exekutivorgans (Executive Body, EB) der Genfer Luftreinhaltekonvention (Convention on Long-range Transboundary Air Pollution, CLRTAP) wurde der Revisionsprozess des Protokolls zur Verringerung von Versauerung , Eutrophierung und bodennahem Ozon (Multikomponenten-Protokoll) weitergeführt. Im Ergebnis liegen Entwürfe zum Dokument vor, zu denen eine Beschlussfassung auf der 31. Tagung im Dezember 2012 vorgesehen ist. Bestandteil des revidierten Multikomponenten-Protokolls werden wiederum nationale Verpflichtungen zur Minderung der Emissionen (National Emission Reduction Ceilings, NERC) für die im Protokoll genannten Luftschadstoffe bis zum Jahr 2020 und darüber hinaus sein (emission reduction obligations for 2020 and beyond). Die bisher im Annex II des Multik omponenten-Protokolls für das Jahr 2010 festgelegten Emissionsobergrenzen werden dann auf diese neuen Zielvorgaben ausgerichtet. Veröffentlicht in Texte | 58/2012.
Anlage 2: Auf der 30. Tagung des Exekutivorgans (Executive Body, EB) der Genfer Luftreinhaltekonvention (Convention on Long-range Transboundary Air Pollution, CLRTAP) wurde der Revisionsprozess des Protokolls zur Verringerung von Versauerung , Eutrophierung und bodennahem Ozon (Multikomponenten-Protokoll) weitergeführt. Im Ergebnis liegen Entwürfe zum Dokument vor, zu denen eine Beschlussfassung auf der 31. Tagung im Dezember 2012 vorgesehen ist. Bestandteil des revidierten Multikomponenten-Protokolls werden wiederum nationale Verpflichtungen zur Minderung der Emissionen (National Emission Reduction Ceilings, NERC) für die im Protokoll genannten Luftschadstoffe bis zum Jahr 2020 und darüber hinaus sein (emission reduction obligations for 2020 and beyond). Die bisher im Annex II des Multik omponenten-Protokolls für das Jahr 2010 festgelegten Emissionsobergrenzen werden dann auf diese neuen Zielvorgaben ausgerichtet. Veröffentlicht in Texte | 57/2012.
Anlage 4: Auf der 30. Tagung des Exekutivorgans (Executive Body, EB) der Genfer Luftreinhaltekonvention (Convention on Long-range Transboundary Air Pollution, CLRTAP) wurde der Revisionsprozess des Protokolls zur Verringerung von Versauerung , Eutrophierung und bodennahem Ozon (Multikomponenten-Protokoll) weitergeführt. Im Ergebnis liegen Entwürfe zum Dokument vor, zu denen eine Beschlussfassung auf der 31. Tagung im Dezember 2012 vorgesehen ist. Bestandteil des revidierten Multikomponenten-Protokolls werden wiederum nationale Verpflichtungen zur Minderung der Emissionen (National Emission Reduction Ceilings, NERC) für die im Protokoll genannten Luftschadstoffe bis zum Jahr 2020 und darüber hinaus sein (emission reduction obligations for 2020 and beyond). Die bisher im Annex II des Multik omponenten-Protokolls für das Jahr 2010 festgelegten Emissionsobergrenzen werden dann auf diese neuen Zielvorgaben ausgerichtet. Veröffentlicht in Texte | 59/2012.
Deutsche Emissionshandelsstelle zieht positive Bilanz Rund 530 Millionen Zertifikate sind in der Handelsperiode 2005 bis 2007 im Deutschen Emissionshandelsregister transferiert worden. Damit hat mehr als ein Jahresbudget (rund 500 Millionen) der Emissionsberechtigungen in Deutschland den Besitzer gewechselt. Dies bedeutet, dass etwas mehr ein Drittel der ausgegebenen Zertifikate auch gehandelt wurden. Die übrigen Zertifikate wurden von den Anlagenbetreibern direkt zur Erfüllung ihrer Abgabepflichten verwendet. „Die Bilanz für die Pilotphase fällt positiv aus. Die Infrastruktur für den Emissionshandel funktioniert, die Anlagenbetreiber sind mit dem System vertraut und nutzen es”, sagt Prof. Dr. Andreas Troge, Präsident des Umweltbundesamtes. „Jetzt kommt es darauf an, dass der Emissionshandel zeigt, was in ihm steckt, indem er Emissionsminderungen im großen Maßstab erwirtschaftet”, so Troge. Auf den Emissionshandel als flexibles Klimaschutzinstrument setzen international immer mehr Staaten und sogar einige Regionen der USA. Die europäischen und insbesondere die deutschen Erfahrungen der Jahre 2005 bis 2007 sind dabei besonders gefragt. Nach der Pilotphase begann am 1. Januar 2008 die zweite Handelsperiode im Europäischen Emissionshandelssystem (EU ETS). Nunmehr gelten europaweit kleinere nationale Emissionsbudgets. Für Deutschland sind es nur noch insgesamt 453 Millionen Emissionsberechtigungen pro Jahr für die Sektoren Industrie und Energieerzeugung. Ein Teil der Emissionsberechtigungen wird nicht mehr kostenlos ausgegeben, sondern verkauft oder versteigert (40 Millionen pro Jahr). Die Orientierung an technischen Standards löst zunehmend die unentgeltliche Zuteilung auf Basis historischer Emissionen ab. Für die kommenden fünf Jahre gilt zudem eine Lastenteilung zwischen Energiewirtschaft und Industrie: Die Energiewirtschaft übernimmt den Großteil der erforderlichen Kohlendioxid-Emissionsminderungen, die Kraftwerke werden anhand von Effizienzstandards mit Emissionsberechtigungen ausgestattet. Zudem gelten für Industrieanlagen moderate Emissionsminderungsverpflichtungen in Höhe von 1,25 Prozent - bezogen auf die bisherigen Kohlendioxid-Emissionen. Für kleinere Anlagen mit Jahresemissionen von weniger als 25.000 Tonnen Kohlendioxid brauchen die Betreiber die Emissionen nicht zu mindern. Der europäische Emissionshandel zwischen Unternehmen ist damit für die zweite Handelsperiode so aufgestellt, dass das EU-Emissionsminderungsziel für Kohlendioxid und vor allem das deutsche Emissionsminderungsziel nach dem Kyoto-Protokoll im Umfang von 21 Prozent im Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2012 gegenüber 1990 erreicht wird. Einen deutlichen Beitrag können Unternehmen in Deutschland auch mit Minderungen aus bilateralen Klimaschutzprojekten mit Entwicklungsländern, dem Clean Development Mechanism (CDM) des Kyoto-Protokolls, leisten. Darüber hinaus sind Erfahrungen mit der Versteigerung von Emissionsberechtigungen und der Einbeziehung anderer Emissionssektoren - wie dem Flugverkehr – zu sammeln.
Further action is needed that goes far beyond what has been agreed so far under the United Nations Framework Convention on Climate Change ( UNFCCC ) and the Kyoto Protocol to ‘prevent dangerous anthropogenic interference with the climate system’, the ultimate objective of the UNFCCC. It is out of question that developed countries (Annex I countries) will have to take a leading role. They will have to commit to substantial emission reductions and financing commitments due to their historical responsibility and their financial capability. However, the stabilisation of the climate system will require global emissions to peak within the next decade and decline well below half of current levels by the middle of the century. It is hence a global issue and, thus, depends on the participation of as many countries as possible. Veröffentlicht in Climate Change | 07/2011.
Zur Einhaltung der Emissionsreduktionsverpflichtungen der NEC-Richtlinie (EU) 2016/2284 ab 2030 sind weitere Emissionsminderungen notwendig. Im Verkehrssektor stehen dabei insbesondere Stickstoffoxide und Partikelemissionen im Fokus. Das Projekt bewertet die erwartete Entwicklung in einem aktualisierten Trend- Szenario bis 2040 auf Basis der Minderungspotenziale bereits umgesetzter Maßnahmen. Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen notwendig. In zwei Paketen schlägt das Vorhaben einerseits Maßnahmen zur Einhaltung der Reduktionsverpflichtungen vor und bewertet andererseits ein umfängliches Paket weiterer Minderungsoptionen im Verkehr. Das Projekt lieferte im Verkehrssektor die Grundlagen für die Erstellung des Entwurfs des nationalen Luftreinhalteprogrammes in 2023 durch das Umweltbundesamt. Veröffentlicht in Texte | 110/2023.
Die 13. Vertragsstaatenkonferenz (COP 13) der Klimarahmenkonvention und 3. Vertragsstaatenkonferenz des Kyoto-Protokolls (CMP 3) im Jahr fand 3. bis zum 14. Dezember 2007 in Bali, Indonesien statt. Die Klimakonferenz endete mit dem Beschluss des Aktionsplan von Bali. Mit ihm beschlossen die Vertragsstaaten der Klimarahmenkonvention über die Themen konkrete Verpflichtungen sowie Beiträge aller Staaten zur Minderung von Emissionen (einschließlich Verminderung der Entwaldung), Anpassung, Technologie und Finanzierung bis und nach 2012 zu verhandeln. Ursprünglich sollten diese Verhandlungen 2009 auf der 15. Vertragsstaatenkonferenz (COP 15) in Kopenhagen enden. In Durban wurde entschieden, dass die Gruppe in Doha ihre Arbeit beenden soll.
Origin | Count |
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Bund | 51 |
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Text | 15 |
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