Eine robuste Bewertung des Klimarisikos und der Vulnerabilität ist für Unternehmen erforderlich, die die Taxonomiekonformität gemäß der EU-Taxonomieverordnung in Bezug auf wesentliche Beiträge zur Klimaanpassung für bestimmte Wirtschaftstätigkeiten erreichen wollen. Die entsprechenden rechtlichen Anforderungen sind in Anhang 1, Anlage A der delegierten Verordnung 2021/2139 definiert. Um die Umsetzung dieser Anforderungen zu erleichtern, hat das Umweltbundesamt die Empfehlung "Durchführung einer robusten Klimarisiko - und Vulnerabilitätsanalyse nach EU Taxonomie" entwickelt. Diese Empfehlungen beschreiben wie ein Leitfaden, wie Unternehmen praktisch vorgehen können, um die gesetzlichen Anforderungen der Taxonomie zu erfüllen. Quelle: www.umweltbundesamt.de
Das InGrid System wurde mit einem Profil ausgestattet, dass die Erfassung und Publizierung von Umweltverträglichkeitsprüfungen nach EU UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014 ermöglicht. UVP Profil InGrid Editor / Darstellung Portal Dadurch ist es möglich verschiedene Datensatztypen aus dem Umfeld der Umweltverträglichkeitsprüfungen zu erfassen: - Verfahren (zu veröffentlichende Umweltverträglichkeitsprüfungen) - negativ beschiedene Verfahren - Vorgelagerte Verfahren - Linienbestimmungen nach § 16 Bundesfernstraßengesetz oder Landesstraßenrecht - Raumordnungsverfahren nach ROG mit UVP - Ausländische Verfahren Grundsätzliche Bestandteile des Editors wie z.B. die Nutzerverwaltung, der Veröffentlichungsworkflow bleiben erhalten. Das Portal wurde angepasst, so dass die veröffentlichten Datensätze komfortabel recherchiert und in einer Karte dargestellt werden. Integration von Bauleitplanungsdaten Das InGrid UVP-Portal ist in der Lage, Bauleitplanungsdaten zu integrieren. Dabei werden die Daten sowohl für die Suche indexiert als auch in der Karte dargestellt.
Das Projekt "Nachhaltigkeitsberichterstattung: Empfehlungen für eine gute Unternehmenspraxis" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Borderstep Institut für Innovation und Nachhaltigkeit gemeinnützige GmbH durchgeführt. Mit der Globalisierung haben die großen international tätigen Konzerne an wirtschaftlichem Gewicht und gesellschaftlichen Einflussmöglichkeiten gewonnen. Die Gesellschaft erwartet von daher vom einzelnen Unternehmen zunehmend Transparenz des wirtschaftlichen Handels durch eine aussagekräftige Berichterstattung über seine ökologischen, sozialen und volkswirtschaftlichen Auswirkungen. Der häufige Hinweis von Unternehmen, dass sie nicht nur Teil des Problems, sondern vor allem auch Teil der Lösung sind, ist grundsätzlich richtig. Denn mit Regulation allein lassen sich die ökologischen und sozialen Herausforderungen nicht bewältigen. Vielmehr bedarf es der Innovationskraft von Unternehmen, um mehr Energie- und Ressourceneffizienz und eine geringere Umweltbelastung zu erreichen. Auch sind es in erster Linie die Maßnahmen von Unternehmen, die zur Sicherheit und Gesundheit von Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen oder zu besseren Arbeitsbedingungen in der Lieferkette beitragen können. Der Kommunikation über Ziele, Probleme und Lösungen kommt daher ein hoher Stellenwert zu. Schließlich gilt es, Führungskräfte und Mitarbeiter für neue Anforderungen zu sensibilisieren und den Dialog mit den Stakeholdern aufzunehmen. Die Erfahrung zeigt, dass eine systematische und kontinuierliche Berichterstattung besonders geeignet ist, Schwachstellen aufzuzeigen, Lernprozesse voranzutreiben und neue Denkweisen anzustoßen. Das Borderstep Institut erarbeitete zusammen mit future e.V. und dem Institute 4 Sustainability eine Broschüre, in der das Bundesumweltministerium für die Wirtschaft aktuelle Informationen zusammenstellt und dabei auf: - die Kerninhalte von Nachhaltigkeitsberichten, - die Empfehlungen der Global Reporting Initiative, - die externe Prüfung und die Glaubwürdigkeit sowie - Anforderungen an die Lageberichterstattung zu nichtfinanziellen Indikatoren fokussiert.
Das Projekt "Korrosion und Verschlackung in Hochtemperaturkraftwerken mit neuen Werkstoffen - Teilprojekt: Vermeidung der Feuerraumwandkorrosion" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Darmstadt, Fachgebiet Energiesysteme und Energietechnik (EST) durchgeführt. Ziel ist die Gewinnung gesicherter Erkenntnisse bzgl. des Auftretens von korrosiven Wandatmosphären, abhängig von der Anlage, deren Betriebsweise und der eingesetzten Kohle, um eine wirkungsgradsoptimierte Fahrweise unter Einhaltung eines gesicherten Anlagendauerbetriebes zu ermöglichen. Im Technikum werden Versuche in HCl,H2S-haltiger Atmosphäre durchgeführt, eine Online-Korrosionssonde entwickelt und die Verschlackungsneigung von Kohlen untersucht. In der Großanlage wird der Einfluss anlagentechnischer Parameter auf korrosive Wandatmosphären untersucht und die Sonde erprobt. Es wird ein Simulationsmodul zur Modellierung korrosionsverursachender Atmosphären entwickelt und an Messungen in der Großanlage validiert. Zudem werden Simulationen zur Vorhersage der Verschlackung in der Großanlage durchgeführt. Mit erarbeiteten Standards zur Grenze der unkritischen Wandatmosphärenzusammensetzung werden Empfehlungen für die künftig optimierte Anlagentechnik und deren Betriebsweisen geliefert. Das Simulationsmodul dient zur Vorhersage der kritischen Wandatmosphärenzusammensetzung und das Online-Monitoringsystem dient im Dauereinsatz als Kontrollinstrument der Umfassungswände.
Das Projekt "Störfallvorsorge und Raumplanung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesamt für Raumentwicklung ARE durchgeführt. Im Projekt sollen, basierend auf einer Analyse der aktuellen Praxis in den Kantonen und aktueller Fallbeispiele und eines Rechtsgutachtens (nicht Bestandteil des Auftrages) Lösungsansätze für eine bessere Berücksichtigung der Störfallvorsorge in der Raumplanung erarbeitet werden. Endresultat der Arbeiten soll eine Planungshilfe sein. Klärung offener Fragen im Zusammenhang mit Störfallvorsorge und Raumplanung und Erarbeitung einer Planungshilfe zu Händen der Kantone, welche die Mindestanforderungen des Bundes an die Kantone festhält und Empfehlungen zur konkreten Umsetzung in der kantonalen Richtplanung und der Nutzungsplanung abgibt.