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Karte der Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung M 1 : 50 000

Die Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung beschreibt flächenhaft das natürliche Potential gegenüber einer Grundwassergefährdung durch das Eindringen von Schadstoffen von der Erdoberfläche durch den Boden und den tieferen Bereich der ungesättigten Zone bis zum Erreichen der Grundwasseroberfläche aus Sicht der geologisch-hydrogeologischen Naturraumausstattung. Unter Grundwasserüberdeckung werden dabei der Boden und der Gesteinskörper über dem obersten zusammenhängenden und für eine Grundwassergewinnung potenziell nutzbaren Grundwasserstockwerk verstanden (DIN 4049). Die vorliegende quantifizierende Methodik folgt einem zwischen den staatlichen Geologischen Diensten der Bundesrepublik Deutschland abgestimmten Konzept, welches sich den zunehmenden Interessenskonflikten im Zusammenhang mit der Nutzung natürlicher Ressourcen aus Sicht der angewandten Geowissenschaften stellt.

Weiterentwicklung der Abgrenzung der Umweltwirtschaft

Die empirischen Analysen zur Produktionsstruktur und internationalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Umweltwirtschaft basieren auf einer Liste potenzieller Umweltschutzgüter, die regelmäßig aktualisiert wird. Der Bericht enthält die Neuabgrenzung dieser Umweltschutzgüterliste, die auf der amtlichen Produktions- und Außenhandelsstatistik basiert. Neben Umweltschutzgütern spielen umweltfreundliche Güter (Adapted Goods) eine wichtige Rolle für den Wandel zur Green Economy. Auch die Digitalisierung beeinflusst die Umweltwirtschaft - ob über Umweltschutzgüter, umweltfreundliche Güter oder als Enabling Technology. Die Studie entwickelt daher ebenfalls Konzepte zur Erfassung der Adapted Goods und der Auswirkungen der Digitalisierung auf die Umweltwirtschaft. Veröffentlicht in Umwelt, Innovation, Beschäftigung | 05/2024.

Nachhaltiges Finanzsystem

Nachhaltiges Finanzsystem Unser Wirtschaftssystem nachhaltiger zu gestalten gehört zu den zentralen Aufgaben unserer Gesellschaft. Das Finanzsystem kann hierbei durch die Finanzierung nachhaltiger Wirtschaftsprojekte und Geschäftsmodelle einen bedeutenden Beitrag leisten. Der Einsicht, dass es eine Transformation unserer Wirtschafts- und Konsumweise hin zu mehr ⁠Nachhaltigkeit⁠ und weniger klimaschädlichen Emissionen braucht, ist mittlerweile weithin akzeptiert. Als Mittler zwischen Kapitalanbietern und Kapitalnachfragern kommt dem Finanzsektor für diese Transformation eine zentrale Rolle zu. Finanzentscheidungen haben einen wesentlichen Einfluss auf die realökonomische Entwicklung. Aufgrund dieser Einsichten kam es in den vergangenen Jahren bereits zu einer Fülle an politisch-legislativen Initiativen, die Finanzflüsse in nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten umleiten sollen. Sie prägen den Bereich „Nachhaltige Finanzwirtschaft“ (engl. „Sustainable Finance“) heute weithin. Bei Sustainable Finance wird im Allgemeinen zwischen drei Funktionen unterschieden, das notwendige Kapital für transformativ wirksame Aktivitäten seitens der Unternehmen der Realwirtschaft zu mobilisieren, in sich ändernden natürlichen Rahmenbedingungen und einer transformierenden Gesellschaft und Wirtschaft sämtliche relevante real- und finanzökonomische (Nachhaltigkeits-) Risiken zu berücksichtigen und hierfür geeignete Messinstrumente einzusetzen – Transparenz herzustellen. Da diese Funktionen die Geschäftsmodelle sämtlicher Finanzinstitution betreffen, steht das Finanzsystem als Ganzes vor einem großen Wandel. Das Umweltbundesamt hat als größte Umweltbehörde Europas vielfältige Kompetenzen im Themenfeld der ökologischen Ausrichtung der Wirtschaft, im Speziellen auch zu Sustainable Finance. In dem multidisziplinären Prozess rundum Sustainable Finance bringt es sich aktiv ein, indem es unter anderem zu Konzepten eines nachhaltigen Finanzsystems forscht, Ideen in den Politikbetrieb einspeist, wesentliche Akteure miteinander ins Gespräch bringt und interessenunabhängig informiert. Auf dieser Internetseite geben wir Ihnen einen Einblick in unsere Arbeit. Forschungsprojekte Das Umweltbundesamt führt als Forschungseinrichtung im Ressort des Bundesumweltministeriums praxisrelevante und anwenderorientierte Forschungsprojekte durch. Im Bereich Sustainable Finance sind dies: Die Wissensplattform Sustainable Finance stellt wissenschaftlich fundierte Informationen zum Thema Nachhaltige Finanzwirtschaft strukturiert zur Verfügung. Im gleichnamigen Projekt wurden neben dem Internetauftritt, der sich insbesondere für Personen eignet, die sich einen Überblick über Sustainable Finance verschaffen wollen, auch Teilberichte zu ausgewählten Sustainable Finance-Themen veröffentlicht. Diese finden Sie in der Publikationsdatenbank. Den Abschlussbericht sowie das Policy Paper finden Sie auf dieser Seite unter „Publikationen“. In diesem konzeptionellen Forschungsprojekt erarbeiteten die Forscher*innen 15 Maßnahmen, die helfen, den Weg zu einer nachhaltigen Finanzwirtschaft zu beschreiten. Den Abschlussbericht sowie die Kurzbroschüre finden Sie unter „Publikationen“ auf dieser Seite. Ferner können Sie sich im entsprechenden Artikel auf der Wissensplattform schnell einen Eindruck von den behandelten Themen verschaffen. Weiterhin ist ein Vergleich der Nachhaltigkeitsperformances institutioneller Anleger sowie ein Teilbericht zu klimafreundlichen Finanzbenchmarks erschienen. Das Sustainable Finance Framework der Europäischen Kommission ist komplex und entwickelt sich sehr dynamisch. Die Anforderungen von Taxonomie, Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR), Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), Benchmark-Verordnung etc. müssen möglichst optimal ineinandergreifen und ein hohes Ambitionsniveau haben, damit Real- und Finanzwirtschaft effektiv zur Erreichung der EU-Umweltziele beitragen. Ziel des Forschungsprojektes ist es, Inkonsistenzen und Ambitionslücken im EU Sustainable Finance Framework zu identifizieren und Vorschläge zu deren Auflösung zu erarbeiten. Die Arbeiten erfolgen primär konzeptionell auf Basis der bestehenden gesetzlichen Regelungen des EU Sustainable Finance Frameworks, beziehen aber auch Erkenntnisse aus empirischen Studien zu Regulierungslücken, Finanzströmen und Fehlanreizen (einschließlich Greenwashing) mit ein. Das EU Sustainable Finance Framework adressiert die europäischen und nationalen ⁠ Klima ⁠- und Umweltziele. Die Instrumente im Bereich ⁠ Klimaschutz ⁠ sind bereits relativ weit entwickelt. Benchmarks sind ein zentrales Finanzmarktinstrument zur Konzeption von Investitionsstrategien. Auf EU-Ebene existieren seit 2019 Klima-Benchmarks (siehe auch Benchmark-Bericht ). Im Vergleich dazu werden der Schutz von ⁠ Biodiversität ⁠ und Ökosystemen, der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, der Schutz maritimer Ressourcen und die Vermeidung von Umweltverschmutzung bislang nicht im selben Umfang adressiert. Sie finden aktuell keinen Eingang in die EU-Benchmark-Verordnung. Dieser Herausforderung will sich das Forschungsprojekt stellen und Vorschläge für Benchmarks für die Umweltziele ohne Klimabezug ausarbeiten. Das in den Projekten erarbeitete Wissen soll eine möglichst hohe Relevanz entfalten und in der Finanzpraxis umgesetzt werden. Daher arbeiten wir intensiv mit privaten und öffentlichen Stakeholdern zusammen. Darüber hinaus bringen wir unsere fachliche Expertise in Konsultationsverfahren ein. In der Box „Dokumente“ finden Sie exemplarisch das Begleitschreiben, welches wir als ⁠ UBA ⁠ in der SFDR-Konsultation versandt haben und unsere Position zur Aktualisierung der EU-Offenlegungsverordnung verdeutlicht (siehe Begleitschrift in der Box). Jedoch arbeitet das UBA nicht ausschließlich in Konsultationsverfahren an Reformen mit. So speist es die Ideen in der Plattform on Sustainable Finance der EU-Kommission ein, unterstützt den Sustainable Finance-Beirat der Bundesregierung, beteiligt sich in Arbeitsgremien der ⁠ OECD ⁠, der ISO, des DIN sowie in Netzwerken der Europäischen Umweltämter. Instrumente von Sustainable Finance Konkret beschäftigen wir uns mit allen Formen von Sustainable Finance. Angelehnt an die oben genannten Funktionen von Sustainable Finance sind auch die Instrumente und betroffenen Geschäftsprozesse in den Finanzhäusern äußerst vielschichtig. Sie greifen sowohl in die Wirkungs- als auch Risikoperspektive der Finanzakteure ein. Diese Perspektive wird auch als „doppelte Materialität“ bezeichnet. Es müssen sowohl die Risiken, die auf Unternehmen aus Nachhaltigkeitsgesichtspunkten einwirken, berücksichtigt werden als auch die Wirkungen evaluiert werden, die die Finanzierungen in der Natur verursachen. Daher geht es bei einem Wandel der Finanzwirtschaft hin zu nachhaltigeren Geschäftsmodellen tatsächlich um die Transformation eines ganzen Sektors. Angefangen bei nachhaltigen Finanzprodukten, die den Ansprüchen des Pariser Klimaabkommens genügen (siehe Bericht zu klimafreundlichen Benchmarks), über die Entwicklungen in der Nachfrage nach nachhaltigen Finanzprodukten insgesamt (siehe Bericht ), bis hin zu Risikomodellen, die auch Umweltrisiken berücksichtigen (siehe auch Bericht zu ⁠ Klima ⁠-Stresstests). Im Prinzip ist dies der klassische Kompetenz- und Tätigkeitsschwerpunkt von (privaten) Finanzinstituten. Die althergebrachten Managementsysteme müssen jedoch um die Nachhaltigkeitsperspektiven erweitert werden. Herausfordernd für den Finanzsektor ist in diesem Zusammenhang das Wesen der nun zusätzlich zu berücksichtigenden (Nachhaltigkeits-) Kriterien, die zudem oftmals noch nicht quantifizierbar oder gar monetarisierbar sind. Ferner entstehen hieraus neu umzusetzende Aufgaben, wie beispielsweise die korrekte Herleitung und Definition von Umweltkosten der eigenen Geschäfte, um der Gesellschaft den eigenen ökologischen Fußabdruck deutlich zu machen. Insbesondere wenn in Zukunft neben den Kohlenstoffaspekten auch die ⁠Biodiversität⁠, Wasser oder Verschmutzungsaspekte einbezogen werden müssen, dürfte sich die Transformation des Finanzsektors noch beschleunigen. Das ⁠ UBA ⁠ wird auch in Zukunft technische Hilfsmittel, wie das im Rahmen des Wege-Projektes (siehe oben) entwickelte Softwaresystem zum Rollout von Sustainable Finance-Produkten in Deutschland, nutzen, um die Umsetzung von Sustainable Finance zu überprüfen. Insbesondere staatliche Anleger sind hier vor zweierlei Hintergrund aufgerufen, nachhaltig zu investieren: Einerseits, um ihrer Vorbildfunktion gerecht zu werden und den Markt nachhaltiger Geldanlagen für private Akteure zu öffnen, und andererseits, um das öffentliche Handeln auf ⁠ Nachhaltigkeit ⁠ auszurichten. Deutschland hat als Staat die Pariser Klimaziele ratifiziert und sollte für ein ganzheitlich kohärentes Handeln auch die Anlagepolitik der öffentlichen Investoren daran ausrichten. Hierbei könnten die öffentlichen Investoren darüber hinaus auch von den Vorteilen der nachhaltigen Geldanlage profitieren (siehe Factsheet ).

Weiterentwicklung der Abgrenzung der Umweltwirtschaft

Die empirischen Analysen zur Produktionsstruktur und internationalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Umweltwirtschaft basieren auf einer Liste potenzieller Umweltschutzgüter, die regelmäßig aktualisiert wird. Der Bericht enthält die Neuabgrenzung dieser Umweltschutzgüterliste, die auf der amtlichen Produktions- und Außenhandelsstatistik basiert. Neben Umweltschutzgütern spielen umweltfreundliche Güter (Adapted Goods) eine wichtige Rolle für den Wandel zur Green Economy. Auch die Digitalisierung beeinflusst die Umweltwirtschaft - ob über Umweltschutzgüter, umweltfreundliche Güter oder als Enabling Technology. Die Studie entwickelt daher ebenfalls Konzepte zur Erfassung der Adapted Goods und der Auswirkungen der Digitalisierung auf die Umweltwirtschaft.

Klimaschutz ist auch ohne Kernenergie möglich

Klimaschutz ist auch ohne Kernenergie möglich Eine aktuelle Analyse im Auftrag des Umweltbundesamtes von globalen Klimaszenarien zeigt, dass Kernenergie nicht notwendig ist, um die Klimaziele gemäß dem Pariser Klimaschutzabkommen zu erreichen. Vielmehr ist der schnelle und zielgerichtete Ausbau der erneuerbaren Energien entscheidend, um Klimaschutz und Energiewende voranzubringen. Anlässlich der 28. Weltklimakonferenz in Dubai wird über eine Verdreifachung der Stromerzeugung aus Kernkraft gesprochen, die angeblich für den ⁠ Klimaschutz ⁠ unabdingbar sei. Das Factsheet „What is the role of nuclear energy in achieving climate targets in global scenarios?“ widerlegt diese Behauptungen wissenschaftlich. Wissenschaftler*innen des Öko-Institut e. V. werteten im Auftrag des Umweltbundesamtes zehn globale Klimaszenarien, die die Klimaziele gemäß dem Pariser Abkommen erreichen, sowie ein ⁠ Szenario ⁠ ohne konkrete Ziele mit Schwerpunkt auf der Rolle der Kernenergie. Insgesamt zeigen globale Klimaszenarien sehr unterschiedliche Ergebnisse in Bezug auf die zukünftige Rolle der Kernenergie. Im Ergebnis zeigt sich: Es ist nicht der Zubau der Kernenergie, der die Einhaltung der Klimaziele ermöglicht, sondern der ambitionierte Zubau erneuerbarer Energien. Auch Szenarien mit einer hohen Kernenergieerzeugung verfehlen die Klimaziele, wenn der Anteil der erneuerbaren Energien gering ist. Daher ist der Ausbau erneuerbarer Energien der entscheidende und vorrangige Faktor, um die Klimaziele zu erreichen. Die untersuchten globalen Klimaszenarien machen zudem sichtbar, dass Kernenergie nicht notwendig ist, um die Klimaziele gemäß dem Pariser Abkommen zu erreichen. Ausbauziele für Kernenergie unrealistisch Das Factsheet zeigt außerdem, dass vor allem eine Verdreifachung der heutigen Kernkraftwerkskapazitäten nicht realistisch ist. Eine solche Erhöhung der heutigen Kernenergiekapazität würde ungefähr das Doppelte der maximalen historischen Kapazität erfordern, die in einem einzigen Jahr ans Netz angeschlossen wurde. Im Durchschnitt müsste über 25 Jahre jedes Jahr mehr neue Kapazität hinzugefügt werden, als dies beim historischen Maximum im Jahr 1985 der Fall war. Aus diesen Zahlen wird deutlich, dass eine Verdreifachung der Atomkapazität bis 2050 weder realistisch ist noch erforderlich, um die Klimaziele gemäß dem Pariser Abkommen zu erreichen. Darüber hinaus sprechen weitere Gründe gegen die Nutzung der Kernenergie: Menschen und Umwelt sind durch den Uranabbau, den Betrieb der Atomanlagen, die Endlagerung und den Einsatz von Abfallprodukten aus der zivilen Nutzung in atomaren Waffen vielfältigen Gefahren ausgesetzt. Erneuerbare Energien deutlich vor der Kernenergie Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist in den letzten Jahren weltweit deutlich angewachsen und auch die analysierten Klimaszenarien zeigen eindrücklich deren Potenzial für die zukünftige Energieversorgung. Selbst in Szenarien, die der Kernenergie mehr Potenzial im Strommix zugestehen, spielt diese Technologie insgesamt eine untergeordnete Rolle. So steigt die Kernenergieerzeugung etwa im Modell „MESSAGEix-Globiom“ des International Institute for Applied Systems Analysis in Wien bis 2050 massiv an, macht aber trotzdem nur neun Prozent der Primärenergieversorgung im Jahr 2050 und 16 Prozent der gesamten Stromerzeugung weltweit aus. Dagegen liefern im selben Modell erneuerbare Energiequellen etwa 81 Prozent der Stromerzeugung. Das Factsheet zur Rolle der Kernenergie zum Erreichen der Klimaziele wurde im Projekt „Klimawirkung von Atomkraft auf Basis einer (empirischen) Analyse der THG-Emissionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette“ entwickelt, das im September 2024 abschließende Ergebnisse vorlegt.

Versiegelung 2021

Die Versiegelung von natürlichen Böden durch Überbauung und Bedeckung mit undurchlässigem Material hat eine Vielzahl von negativen Auswirkungen auf den Naturhaushalt, das Mikroklima in der Stadt und den Lebensraum des Menschen. Die Auswirkungen der Versiegelung sind vor allem in den Großstädten und Ballungsräumen zu spüren, wo ein hoher Anteil der gesamten Fläche versiegelt ist. Definition Unter Versiegelung wird die Bedeckung des Bodens mit festen Materialien verstanden. Dabei lassen sich versiegelte Flächen in bebaut versiegelte Flächen , also Gebäude aller Art, und unbebaut versiegelte Flächen , also Fahrbahnen, Parkplätze, befestigte Wege usw., trennen. Neben baulichen Anlagen und mit Asphalt oder Beton vollständig versiegelten Oberflächen werden auch durchlässigere Beläge als versiegelt betrachtet, obwohl diese zum Teil sehr unterschiedliche ökologische Eigenschaften aufweisen. Rasengittersteine oder breitfugiges Pflaster z. B. erlauben noch ein reduziertes Pflanzenwachstum, sind teilweise wasserdurchlässig oder weisen ein wesentlich günstigeres Mikroklima auf. Die vorkommenden Arten von Oberflächenbelägen der unbebaut versiegelten Flächen werden zu vier Belagsklassen mit unterschiedlichen Auswirkungen auf den Naturhaushalt zusammengefasst (vgl. Tab. 1). Die vollständige Versiegelung von Böden führt zum unumkehrbaren Verlust der natürlichen Bodenfunktionen. Durch Versiegelung und Verdichtung werden außerdem die pflanzenverfügbare Wasserspeicherleistung des Bodens sowie seine Puffer- und Filterleistung stark beeinträchtigt. Mit der Unterbindung der Wasser- und Sauerstoffversorgung werden die meisten Bodenorganismen zerstört. Da kein Wasser mehr versickern kann, werden die über Luft und Niederschläge eingetragenen Schadstoffe nicht mehr im Boden gehalten und zum Teil in die Oberflächengewässer gespült. Die Grundwasserneubildung wird verhindert bzw. reduziert. Mit der Versiegelung des Bodens gehen durch den Verlust von Verdunstungs- und Versickerungsflächen für Niederschläge auch Veränderungen im Wasserhaushalt und der Wasserbeschaffenheit einher. Das u. a. mit Reifenabrieb, Staub und Hundekot stark verunreinigte Regenwasser von versiegelten Flächen wird über die Kanalisation entweder direkt in die Vorfluter oder über die Klärwerke abgeleitet (vgl. Umweltatlaskarte Entsorgung von Regen und Abwasser (02.09)). Der Abfluss schadstoffbelasteten Regenwassers nach Starkregenereignissen führt immer wieder zur Eutrophierung der Gewässer. Die vollständige Versiegelung des Bodens bewirkt in der Folge den gänzlichen Verlust von Flora und Fauna . Aber auch die Versiegelung von Teilbereichen verursacht immer einen Lebensraumverlust. Biotope werden zerschnitten oder isoliert; empfindliche Arten werden zugunsten einiger anpassungsfähiger Arten verdrängt. Unversiegelte Böden haben dank ihrer Wasserspeicherfähigkeit und als Wasserlieferanten für Pflanzen einen wichtigen Einfluss auf das Stadtklima. Die Verdunstung durch die Pflanzen und von der (unversiegelten) Bodenoberfläche führen zur Abkühlung der Luft. Das hohe Wärmespeichervermögen von Gebäuden, versiegelten Flächen und asphaltierten Straßen verursacht im Gegenzug eine Aufheizung der Luft und führt zur Ausprägung eines speziellen Stadtklimas. Vor allem im Sommer wird dadurch die nächtliche Abkühlung deutlich verringert (vgl. Abb. 1 und Umweltatlaskarte „Nächtliche Abkühlung zwischen 22:00 Uhr und 04:00 Uhr“ (04.10.4)). Gleichzeitig wird auch die Luftfeuchtigkeit vermindert , da Vegetationsflächen und die davon ausgehende Verdunstung fehlen. Dies kann zum Auftreten von Extremwerten führen, die das menschliche Wohlbefinden erheblich beeinträchtigen können. In diesem Zusammenhang spielen nicht-versiegelte Flächen wie z. B. Parkanlagen eine große Rolle; schon ab 1 ha Größe sind positive klimatische Auswirkungen auf das menschliche Wohlbefinden nachweisbar. Auch auf die Staub- und Schadstoffgehalte der Luft haben vegetationsbestandene Flächen Einfluss, da sie durch ihre großen Blattoberflächen in der Lage sind, Stäube und andere Luftschadstoffe zu binden . Die Auswirkungen der Versiegelung auf das Berliner Stadtklima sind ausführlich in verschiedenen Karten des Bereiches Klima beschrieben. Neben den oben beschriebenen Folgen auf den Naturhaushalt hat der Grad der Versiegelung eines Stadtgebietes auch eine unmittelbare Auswirkung auf den Lebensraum des Menschen . So ist eine hohe Versiegelung meist gepaart mit einem Missverhältnis zwischen Einwohnerzahl und Freiflächenangebot. Die Aneinanderreihung von Gebäuden, häufig nur durch Asphalt- oder Betonflächen unterbrochen, kann auf die Bewohner eine bedrückende, monotone Wirkung haben. Natur, wie z. B. der Wechsel der Jahreszeiten, kann in der direkten Wohnumgebung nicht mehr erlebt werden. Naherholung am Stadtrand erzeugt wiederum Verkehr mit ebenfalls negativen Umweltauswirkungen. Versiegelungsdaten werden in zahlreichen für den Umweltschutz sowie die Stadt- und Landschaftsplanung wichtigen Zusammenhängen regelmäßig genutzt. Dabei ist die Nutzung und Verarbeitung in verschiedenen Modellen (Stadtklima, Wasserhaushalt) oder Bewertungsverfahren – wie z. B. im Bodenschutz – ein Anwendungsschwerpunkt. Aber auch der Dokumentation des Zustandes der Beeinträchtigung von Natur und Landschaft durch Versiegelung kommt eine wichtige Bedeutung zu. Nicht zuletzt wird im politischen Raum zunehmend nach zeitlich hoch aufgelösten und regelmäßig erhobenen Versiegelungsdaten verlangt, um im Rahmen eines Monitorings den Verlauf umweltpolitischer oder stadtplanerischer Strategien messen zu können (vgl. Reusswig et al. 2016, SenStadtUm 2016a, SenUVK 2019, AfS 2021). Instrumente zur Reduzierung von Versiegelung und Flächenneuinanspruchnahme Für empirische Untersuchungen und Risikoabschätzungen zur Folge des Flächenverbrauchs im Rahmen der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie wurde der Indikator “ Flächenneuinanspruchnahme ” entwickelt. Die Flächenneuinanspruchnahme errechnet sich aus der täglichen Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV) . Diese ist nicht mit der versiegelten Fläche gleichzusetzen. In der SuV sind auch Flächen enthalten, die nur wenig versiegelt sind (Hausgärten, Kleingärten, Parkanlagen, Verkehrsgrün etc.). Ziel der Bundesregierung ist es, die durchschnittliche Flächenneuinanspruchnahme bis zum Jahr 2030 auf unter 30 ha pro Tag zu begrenzen. Bis 2050 wird eine Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt, in der durch Flächenrecycling und eine Reduktion der Flächenneuinanspruchnahme die Summe des Flächenverbrauchs auf Netto-Null reduziert wird (vgl. Statistisches Bundesamt 2021). In den Jahren 2004 bis 2019 hat die tägliche Flächenneuinanspruchnahme kontinuierlich von 131 ha auf 45 ha abgenommen. Im Jahr 2020 stieg sie jedoch wieder auf 58 ha pro Tag an. Das ursprünglich bereits für das Jahr 2020 gesteckte 30-ha-Ziel der Bundesregierung wurde damit trotz Verlangsamung der Flächenneuinanspruchnahme verfehlt (Umweltbundesamt 2020). Im September 2015 wurde auf dem UN-Gipfel in New York die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung verabschiedet. Die darauf aufbauende Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2021 (Die Bundesregierung 2021) berücksichtigt die besondere Notwendigkeit des nachhaltigen Schutzes der Ressource Boden vor dem Hintergrund zunehmender Urbanisierung und Klimaveränderungen (Sustainable Development Goal – SDG 15). Bei der Umsetzung des Ziels einer land- und bodendegradationsneutralen Welt der Agenda 2030 wird die Bedeutung des Bodens für Artenvielfalt, Klimaschutz und als Kohlenstoffspeicher besonders hervorgehoben (Die Bundesregierung 2021). In einem Ballungsraum wie Berlin ist die oben beschriebene Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche nur ein wenig geeigneter Indikator für die Inanspruchnahme von Böden (vgl. Umweltatlaskarte „Freiflächenentwicklung (06.03) . Aus diesem Grund wurde in Berlin für das Monitoring von 17 Nachhaltigkeitszielen der Indikator Nr. 15.1 „Flächenversiegelung“ festgelegt, um unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit den sparsamen Umgang mit der Ressource Boden zu dokumentieren. Zur Darstellung der zeitlichen Entwicklung des Versiegelungsgrades werden auch die Daten des Umweltatlas genutzt (Amt für Statistik Berlin-Brandenburg 2021). Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) hat im Jahr 2005 eine Expertengruppe aus Bund und Ländern eingesetzt, um ein geeignetes Schätzverfahren zur Ermittlung der Bodenversiegelung auf Bundesländerebene zu entwickeln, das den Nachhaltigkeitsindikator “Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen” um die Komponente Versiegelung erweitern sollte. Die Ergebnisse der Expertengruppe fließen in die Umweltökonomische Gesamtrechnung der Länder (UGRdL) ein und wurden im Bericht “Indikator Versiegelung” dokumentiert (Frie & Hensel 2007). Bereits ab dem Jahr 2010 hat die LABO im Auftrag der Umweltministerkonferenz (UMK) einen Bericht zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme sowie zwei Statusberichte erarbeitet und veröffentlicht. Der im Jahr 2020 erarbeitete LABO-Statusbericht 2020 „Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme und der Versiegelung“ knüpft an diese vorhergehenden Dokumente an. Neben dem Status Quo bei der Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme und Versiegelung, zeigt der Bericht Lösungsansätze zum nachhaltigen Schutz der Ressource Boden auf (LABO 2020). Laut Umweltökonomischer Gesamtrechnungen der Länder nehmen versiegelte Flächen in Deutschland 2021 einen Flächenanteil von 6,4 % ein. Das entspricht einer versiegelten Fläche von 2,2 Mio. ha. In Berlin beträgt der Flächenanteil der versiegelten Fläche 2021 34,7 % (rund 30.931 ha) (Statistische Ämter der Länder 2022). Siehe dazu den Exkurs: Versiegelungsdaten 2005, 2011, 2016 und 2021 im Vergleich zum Indikator “Versiegelung” der Umweltökonomischen Gesamtrechnung der Länder (UGRdL, Statistische Ämter der Länder 2022). Die mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie angestrebte Reduzierung des Flächenverbrauchs soll durch flächensparendes und kompaktes Bauen, Verdichtung der Innenstädte, Bündelung von Infrastruktur, Bereitstellung von Ausgleichsflächen und Wiedernutzbarmachung von nicht mehr genutzten Flächen (Flächenrecycling) erreicht werden. Mit der Steigerung der Qualität des Wohnumfeldes in den Siedlungen soll das verdichtete Wohnen in der Stadt wieder als Alternative zum Haus im Grünen etabliert werden (Die Bundesregierung 2021). Länder und Kommunen sollen diese Ziele im Rahmen ihrer Raumordnungs- und Bauleitpläne umsetzen. Mit der Anpassung des Städtebaurechts an die UVP-Änderungs-Richtlinie wurde im März 2017 die Novellierung des Baugesetzbuches beschlossen. Die Novelle hat u.a. den Schwerpunkt der Einführung einer neuen Gebietskategorie „Urbanes Gebiet“, die eine stärkere Verdichtung gemischter Nutzungen unter Reduzierung des Flächenverbrauchs ermöglichen soll (Deutscher Bundestag 2017). Mit Inkrafttreten der Bundes-Bodenschutz-Gesetzgebung im Jahr 1999 wurde der Boden mit seinen Bodenfunktionen erstmals durch bundeseinheitliche Regelungen unter Schutz gestellt. Das Bodenschutzrecht bietet im Hinblick auf Nutzungsänderungen oder bauliche Inanspruchnahme von Böden allerdings keine unmittelbare materiell-rechtliche Handhabe. Die Entsiegelungspflicht nach § 5 des Bundes-Bodenschutzgesetzes stellt zwar grundsätzlich ein Instrumentarium dar, dauerhaft nicht mehr genutzte Flächen zu entsiegeln und so die natürlichen Bodenfunktionen nach § 2 Abs. 2 BBodSchG zurückzugewinnen. Diese Regelung hat sich in der Praxis bisher nicht bewährt (Pannicke-Prochnow et al. 2021). Zusätzlich umfassen das Baurecht (BauGB 2022) und z. T. das Naturschutzrecht einschlägige Regelungen, die das Schutzgut Boden betreffen. Dazu zählen u. a. die sogenannte Bodenschutzklausel nach § 1a Abs. 2 BauGB und das Rückbau- und Entsiegelungsgebot nach § 179 BauGB. Seit der Einführung der Strategischen Umweltprüfung 2004 ist u. a. eine Bestandsaufnahme und Beschreibung der Bodenfunktionen vorzunehmen. Im Ergebnis sind Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen zu beschreiben und zu bewerten sowie Planungsalternativen aufzuzeigen. Gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG 2022) sind Böden so zu erhalten, dass sie ihre Funktionen im Naturhaushalt erfüllen können. Unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft sind gem. § 15 Abs. 1 und Abs. 2 BNatSchG auszugleichen oder zu kompensieren. Um bei der Planung von Bauvorhaben und somit bei zunehmender Versiegelung im Land Berlin die hochwertigen, funktional besonders wertvollen und schützenswerten Böden zu erhalten, sollte insbesondere eine qualitative Betrachtung dahingehend erfolgen, welche Böden beansprucht oder besonders geschützt werden sollten. Dazu dienen die aktuellste Fassung der Umweltatlaskarte der „Planungshinweise zum Bodenschutz“ und die zusammenfassende Darstellung „Leitbild und Maßnahmenkatalog für den vorsorgenden Bodenschutz in Berlin“ (SenUVK 2021, SenStadtUm 2015). Der Rat der Sachverständigen für Umweltfragen fordert in seinem Umweltgutachten 2020 unter anderem die Einführung einer Prüfpflicht, ob für eine Neuversiegelung an anderer Stelle entsiegelt werden kann (SRU 2020). Hervorgehoben wird dabei das im Land Berlin entwickelte Projekt der systematischen Erfassung von Flächen mit Entsiegelungspotenzial, die im Rahmen der naturschutzfachlichen Ausgleichsregelung nach einer Entsiegelung und der Wiederherstellung der Bodenfunktionen dem Naturhaushalt dauerhaft zur Verfügung gestellt werden können (Umweltatlaskarte „Entsiegelungspotenziale“ , Projekt „Entsiegelungspotenziale in Berlin“ , SenSW 2021b). Flächenentsiegelungen werden im Land Berlin im Rahmen unterschiedlichster Maßnahmen auf Senats- und Bezirksebene in unterschiedlichen Zuständigkeiten umgesetzt. Dazu zählen Entsiegelungsmaßnahmen im Rahmen von Stadtentwicklungsprojekten ( Gesamtstädtische Ausgleichskonzeption, GAK ), des Berliner Ökokontos , des Berliner Energie- und Klimaschutzprogrammes , des Berliner Programms für nachhaltige Entwicklung mit EU-Fördergeldern und des Berliner Förderprogramms Stadtverschönerung und Klimaanpassung für die Berliner Bezirke. Im Rahmen des Programms „Grün macht Schule“ werden in einer Kooperation der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie mit dem Freilandlabor Britz e.V. Schulhöfe als kindgerechte, naturnahe Lebensräume und ökologische Lernorte klimaangepasst umgestaltet. Finanzielle Anreize auf privater Ebene können ebenfalls zur Reduzierung bestehender Versiegelungen führen. So gibt es z. B. seit dem 1. Januar 2000 in Berlin eine getrennte Abrechnung des Niederschlagswasserentgeltes. Die Einführung dieses sogenannten Entgeltsplittings geht auf Urteile des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 12.06.1972) und des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (Urt. v. 14.06.1968 und 10.04.1980) zurück. Danach müssen Kommunen, in denen der Anteil der Kosten für die Ableitung des Niederschlagswassers mehr als 15 % der Gesamtkosten der Abwasserentsorgung beträgt, die Entgelte getrennt abrechnen. So ist das Niederschlagswasserentgelt nicht mehr proportional an das Abwasserentgelt gekoppelt. Es wird gemäß dem Anteil der versiegelten Fläche des Grundstücks berechnet, von dem aus in die Kanalisation eingeleitet wird (BWB 1998). Seit 2000 sind Eigentümer deshalb darauf bedacht, die versiegelte Fläche ihres Grundstücks möglichst gering zu halten und damit Abwasserkosten zu sparen. Seit Inkrafttreten der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (Verordnung über die Erlaubnisfreiheit für das schadlose Versickern von Niederschlagswasser – NWFreiV vom 24. August 2001) ist es möglich, erlaubnisfrei durch die Regenwasserversickerung auf dem eigenen Grundstück eine anteilige oder vollständige Befreiung des Niederschlagswasserentgeltes zu erreichen (SenStadt 2001). Seit 2018 ist die Regenwasserbewirtschaftung bei Bauvorhaben gemäß § 29 (1) BauGB auf dem Grundstück durch planerische Vorsorge sicher zu stellen. Lässt sich eine Einleitung von Regenwasser in die Kanalisation oder direkt ins Gewässer nicht vermeiden, ist die Menge zu drosseln (BReWa-BE, SenUVK 2021).

Versiegelung 2016

Die Versiegelung von natürlichen Böden durch Überbauung und Bedeckung mit undurchlässigem Material hat eine Vielzahl von negativen Auswirkungen auf den Naturhaushalt, das Mikroklima in der Stadt und den Lebensraum des Menschen. Die Auswirkungen der Versiegelung sind vor allem in den Großstädten und Ballungsräumen zu spüren, wo ein hoher Anteil der gesamten Fläche versiegelt ist. Definition Unter Versiegelung wird die Bedeckung des Bodens mit festen Materialien verstanden. Dabei lassen sich versiegelte Flächen in bebaut versiegelte Flächen , also Gebäude aller Art und unbebaut versiegelte Flächen , also Fahrbahnen, Parkplätze, befestigte Wege usw. trennen. Neben baulichen Anlagen und mit Asphalt oder Beton vollständig versiegelten Oberflächen werden auch durchlässigere Beläge als versiegelt betrachtet, obwohl diese zum Teil sehr unterschiedliche ökologische Eigenschaften aufweisen. Rasengittersteine oder breitfugiges Pflaster z.B. erlauben noch ein reduziertes Pflanzenwachstum, sind teilweise wasserdurchlässig oder weisen ein wesentlich günstigeres Mikroklima auf. Die vorkommenden Arten von Oberflächenbelägen der unbebaut versiegelten Flächen werden zu vier Belagsklassen mit unterschiedlichen Auswirkungen auf den Naturhaushalt zusammengefasst (vgl. Tab. 1). Auswirkung der Versiegelung auf den Naturhaushalt und auf das Stadtklima Die vollständige Versiegelung von Böden führt zum unumkehrbaren Verlust der natürlichen Bodenfunktionen. Durch Versiegelung und Verdichtung wird außerdem die pflanzenverfügbare Wasserspeicherleistung des Bodens sowie seine Puffer- und Filterleistung stark beeinträchtigt. Mit der Unterbindung der Wasser- und Sauerstoffversorgung werden die meisten Bodenorganismen zerstört. Da kein Wasser mehr versickern kann, werden die über Luft und Niederschläge eingetragenen Schadstoffe nicht mehr im Boden gehalten und zum Teil in die Oberflächengewässer gespült. Die Grundwasserneubildung wird verhindert bzw. reduziert. Mit der Versiegelung des Bodens gehen durch den Verlust von Verdunstungs- und Versickerungsflächen für Niederschläge auch Veränderungen im Wasserhaushalt und der Wasserbeschaffenheit einher. Das u.a. mit Reifenabrieb, Staub und Hundekot stark verunreinigte Regenwasser von versiegelten Flächen wird über die Kanalisation entweder direkt in die Vorfluter oder über die Klärwerke abgeleitet (vgl. Karte Entsorgung von Regen und Abwasser (02.09)). Der Abfluss schadstoffbelasteten Regenwassers nach Starkregenereignissen führt immer wieder zur Eutrophierung der Gewässer. Die vollständige Versiegelung des Bodens bewirkt in der Folge den gänzlichen Verlust von Flora und Fauna . Aber auch die Versiegelung von Teilbereichen verursacht immer einen Lebensraumverlust. Biotope werden zerschnitten oder isoliert; empfindliche Arten werden zugunsten einiger anpassungsfähiger Arten verdrängt. Unversiegelte Böden haben dank ihrer Wasserspeicherfähigkeit und als Wasserlieferanten für Pflanzen einen wichtigen Einfluss auf das Stadtklima. Die Verdunstung durch die Pflanzen und von der (unversiegelten) Bodenoberfläche führen zur Abkühlung der Luft. Das hohe Wärmespeichervermögen von Gebäuden, versiegelten Flächen und asphaltierten Straßen verursacht im Gegenzug eine Aufheizung der Luft und führt zur Ausprägung eines speziellen Stadtklimas. Vor allem im Sommer wird dadurch die nächtliche Abkühlung deutlich verringert (vgl. Abb. 1 und Karte „Nächtliche Abkühlung zwischen 22:00 Uhr und 04:00 Uhr“ (04.10.4)). Gleichzeitig wird auch die relative Luftfeuchtigkeit vermindert , da Vegetationsflächen und die davon ausgehende Verdunstung fehlen. Dies kann zum Auftreten von Extremwerten führen, die das menschliche Wohlbefinden erheblich beeinträchtigen können. In diesem Zusammenhang spielen nicht-versiegelte Flächen wie z. B. Parkanlagen eine große Rolle; schon ab 1 ha Größe sind positive klimatische Auswirkungen auf das menschliche Wohlbefinden nachweisbar. Auch auf die Staub- und Schadstoffgehalte der Luft haben vegetationsbestandene Flächen Einfluss, da sie durch ihre großen Blattoberflächen in der Lage sind, Stäube und andere Luftschadstoffe zu binden . Die Auswirkungen der Versiegelung auf das Berliner Stadtklima sind ausführlich in verschiedenen Karten des Bereiches Klima beschrieben. Neben den oben beschriebenen Folgen auf den Naturhaushalt hat der Grad der Versiegelung eines Stadtgebietes auch eine unmittelbare Auswirkung auf den Lebensraum des Menschen . So ist eine hohe Versiegelung meist gepaart mit einem Missverhältnis zwischen Einwohnerzahl und Freiflächenangebot. Die Aneinanderreihung von Gebäuden, häufig nur durch Asphalt- oder Betonflächen unterbrochen, kann auf die Bewohner eine bedrückende, monotone Wirkung haben. Natur, wie z. B. der Wechsel der Jahreszeiten, kann in der direkten Wohnumgebung nicht mehr erlebt werden. Naherholung am Stadtrand erzeugt wiederum Verkehr mit ebenfalls negativen Umweltauswirkungen. Versiegelungsdaten werden in zahlreichen für den Umweltschutz sowie die Stadt- und Landschaftsplanung wichtigen Zusammenhängen regelmäßig genutzt. Dabei ist die Nutzung und Verarbeitung in verschiedenen Modellen (Stadtklima, Wasserhaushalt) oder Bewertungsverfahren – wie z.B. im Bodenschutz – ein Anwendungsschwerpunkt. Aber auch der Dokumentation des Zustandes der Beeinträchtigung von Natur und Landschaft durch Versiegelung kommt eine wichtige Bedeutung zu. Nicht zuletzt wird im politischen Raum zunehmend nach zeitlich hoch aufgelösten und regelmäßig erhobenen Versiegelungsdaten verlangt, um im Rahmen eines Monitorings den Verlauf umweltpolitischer oder stadtplanerischer Strategien messen zu können (vgl. Reusswig et al. 2016, Klimafolgenmonitoring SenStadtUm 2016a). Instrumente zur Reduzierung von Versiegelung und Flächenneuinanspruchnahme In der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie ist seit 2002 das Ziel formuliert, bis 2020 die Flächenneuinanspruchnahme auf 30 ha pro Tag zu reduzieren (Die Bundesregierung 2002). Die tägliche Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke in Deutschland beträgt aktuell 69 ha (2014) (UBA 2016). Die Flächenneuinanspruchnahme hat sich in den letzten Jahren zwar verringert, ist aber noch weit entfernt vom für 2020 formulierten Ziel. Modellrechnungen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sagen voraus, dass die Flächenneuinanspruchnahme ab 2015 bei ca. 64 ha pro Tag verharren wird (Deutscher Bundestag 2015). Im September 2015 wurde auf dem UN-Gipfel in New York die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung verabschiedet. Die darauf aufbauende Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2016 (Die Bundesregierung 2016) berücksichtigt die besondere Notwendigkeit des nachhaltigen Schutzes der Ressource Boden vor dem Hintergrund zunehmender Urbanisierung und Klimaveränderungen (Sustainable Development Goal – SDG 15). Bei der Umsetzung des Ziels einer land- und bodendegradationsneutralen Welt der Agenda 2030 wird die Bedeutung des Bodens für Artenvielfalt und Klimaschutz besonders hervorgehoben (Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie für Deutschland 2016). Für empirische Untersuchungen und Risikoabschätzungen zur Folge des Flächenverbrauchs im Rahmen der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie wurde der Indikator “Flächenneuinanspruchnahme” entwickelt. Die Flächenneuinanspruchnahme errechnet sich aus der täglichen Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV) . Diese ist nicht mit der versiegelten Fläche gleichzusetzen. In der SuV sind auch Flächen enthalten, die nur wenig versiegelt sind (Hausgärten, Kleingärten, Parkanlagen, Verkehrsgrün etc.). In einem Ballungsraum wie Berlin ist die Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche jedoch ein nur wenig geeigneter Indikator für die Inanspruchnahme von Böden (vgl. Karte „Freiflächenentwicklung“ (06.03) . Aus diesem Grund wurde in Berlin für das Nachhaltigkeitsmonitoring unter 16 Kernindikatoren der Indikator Nr. 6 „Flächenversiegelung“ festgelegt, um unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit den sparsamen Umgang mit der Ressource Boden zu dokumentieren. Zur Darstellung der zeitlichen Entwicklung des Versiegelungsgrades werden auch die Daten des Umweltatlas genutzt (Amt für Statistik Berlin-Brandenburg 2014). Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) hat im Jahr 2005 eine Expertengruppe aus Bund und Ländern eingesetzt, um ein geeignetes Schätzverfahren zur Ermittlung der Bodenversiegelung auf Bundesländerebene zu entwickeln, das den Nachhaltigkeitsindikator “Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen” um die Komponente Versiegelung erweitern sollte. Die Ergebnisse der Expertengruppe fließen in die Umweltökonomische Gesamtrechnung der Länder (UGRdL) ein und wurden im Bericht “Indikator Versiegelung” dokumentiert (Frie & Hensel 2007). In den LABO – Berichten an die Umweltministerkonferenzen von 2010, 2011 und 2012 werden die Entwicklung der Flächenneuinanspruchnahme sowie die Aktivitäten der Länder zur Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme dokumentiert. Laut Umweltökonomischer Gesamtrechnungen der Länder nehmen versiegelte Flächen in Deutschland 2014 einen Flächenanteil von 6,17 % ein. Das entspricht einer versiegelten Fläche von 2,2 Mio. ha. In Berlin beträgt der Flächenanteil der versiegelten Fläche 2015 34,92 % (rund 31.140 ha) (Statistische Ämter der Länder 2016). Siehe dazu den Exkurs: Versiegelungsdaten 2005, 2011 und 2016 im Vergleich zum Indikator “Versiegelung” der Umweltökonomischen Gesamtrechnung der Länder (UGRdL, Statistische Ämter der Länder 2016). Die mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie angestrebte Reduzierung des Flächenverbrauchs soll durch flächensparendes Bauen, Verdichtung der Innenstädte, Bündelung von Infrastruktur, Bereitstellung von Ausgleichsflächen und Wiedernutzbarmachung von nicht mehr genutzten Flächen (Flächenrecycling) erreicht werden. Mit der Steigerung der Qualität des Wohnumfeldes in den Siedlungen soll das verdichtete Wohnen in der Stadt wieder als Alternative zum Haus im Grünen etabliert werden (Die Bundesregierung 2007). Länder und Kommunen sollen diese Ziele im Rahmen ihrer Raumordnungs- und Bauleitpläne umsetzen. Mit der Anpassung des Städtebaurechts an die-UVP-Änderungs-Richtlinie wurde im März 2017 die Novellierung des Baugesetzbuches beschlossen. Die Novelle hat u.a. den Schwerpunkt der Einführung einer neuen Gebietskategorie „Urbanes Gebiet“, die eine stärkere Verdichtung gemischter Nutzungen unter Reduzierung des Flächenverbrauchs ermöglichen soll (Deutscher Bundestag 2017). Mit Inkrafttreten der Bundes-Bodenschutz-Gesetzgebung wurde der Boden mit seinen Bodenfunktionen erstmals durch bundeseinheitliche Regelungen unter Schutz gestellt. Das Bodenschutzrecht bietet im Hinblick auf Nutzungsänderungen oder bauliche Inanspruchnahme von Böden allerdings keine unmittelbare materiell-rechtliche Handhabe. Die Entsiegelungspflicht nach § 5 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG 1998) stellt zwar grundsätzlich ein Instrumentarium dar, dauerhaft nicht mehr genutzte Flächen zu entsiegeln und so die natürlichen Bodenfunktionen nach § 2 Abs. 2 BBodSchG zurückzugewinnen (Oerder 1999). Da hierbei jedoch Kosten und Zumutbarkeit als zusätzliche Kriterien berücksichtigt werden, hat sich diese Regelung in der Praxis nicht bewährt. Zusätzlich umfassen das Baurecht (BauGB 2014) und z.T. das Naturschutzrecht einschlägige Regelungen, die das Schutzgut Boden betreffen. Dazu zählen u.a. die sogenannte Bodenschutzklausel nach § 1a Abs. 2 BauGB und das Rückbau- und Entsiegelungsgebot nach § 179 BauGB. Seit der Einführung der Strategischen Umweltprüfung 2004 ist u.a. eine Bestandaufnahme und Beschreibung der Bodenfunktionen vorzunehmen. Im Ergebnis sind Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen zu beschreiben und zu bewerten sowie Planungsalternativen aufzuzeigen. Gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG 2013) sind Böden so zu erhalten, dass sie ihre Funktionen im Naturhaushalt erfüllen können. Unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft sind gem. § 15 Abs. 1 und Abs. 2 BNatSchG auszugleichen oder zu kompensieren. Im Land Berlin sollte bei zunehmender Versiegelung insbesondere eine qualitative Betrachtung dahingehend erfolgen, welche Böden beansprucht werden oder besonders geschützt werden sollten. Dazu dienen die Karte der „Planungshinweise zum Bodenschutz“ (01.13) und die zusammenfassende Darstellung „Leitbild und Maßnahmenkatalog für den vorsorgenden Bodenschutz in Berlin“ (SenStadtUm 2015). Der Rat der Sachverständigen für Umweltfragen fordert in seinem Umweltgutachten 2016 unter anderem die Einführung einer Prüfpflicht, ob für eine Versiegelung an anderer Stelle entsiegelt werden kann (SRU 2016). Hervorgehoben wird dabei das im Land Berlin entwickelte Projekt der systematischen Erfassung von Entsiegelungsflächen, die im Rahmen der naturschutzfachlichen Ausgleichsregelung nach einer Entsiegelung und der Wiederherstellung der Bodenfunktionen dem Naturhaushalt dauerhaft zur Verfügung gestellt werden können ( Karte „Entsiegelungspotenziale“ (01.16)) . Finanzielle Anreize auf privater Ebene können ebenfalls zur Reduzierung bestehender Versiegelungen führen. So gibt es z.B. seit dem 1. Januar 2000 in Berlin eine getrennte Abrechnung des Niederschlagswasserentgeltes. Die Einführung dieses sogenannten Entgeltsplittings geht auf Urteile des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 12.06.1972) und des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (Urt. v. 14.06.1968 und 10.04.1980) zurück. Danach müssen Kommunen, in denen der Anteil der Kosten für die Ableitung des Niederschlagswassers mehr als 15 % der Gesamtkosten der Abwasserentsorgung beträgt, die Entgelte getrennt abrechnen. So ist das Niederschlagswasserentgelt nicht mehr proportional an das Abwasserentgelt gekoppelt. Es wird gemäß des Anteils der versiegelten Fläche des Grundstücks berechnet, von dem aus in die Kanalisation eingeleitet wird (BWB 1998). Seit 2000 sind Eigentümer deshalb darauf bedacht, die versiegelte Fläche ihres Grundstücks möglichst gering zu halten und damit Abwasserkosten zu sparen. Seit Inkrafttreten der neuen Niederschlagswasserfreistellungsverordnung von August 2001 (Verordnung über die Erlaubnisfreiheit für das schadlose Versickern von Niederschlagswasser – NWFreiV vom 24. August 2001) ist es möglich, erlaubnisfrei durch Maßnahmen zur Entlastung der Regenwasserkanalisation durch die Versickerung auf dem eigenen Grundstück eine anteilige oder vollständige Befreiung des Niederschlagswasserentgeltes zu erreichen (SenStadt 2001).

Wie effektiv sind Schutzgebiete? Eine empirische Studie aus der Schweiz

Wie effektiv sind Schutzgebiete bei der Erhaltung von Artvorkommen? Um diese Frage anzugehen, verwendeten wir einen Datensatz, für den Tausende historischer Fundorte von Pflanzenarten in der Schweiz wiederbesucht und auf das aktuelle Vorkommen dieser Arten überprüft wurden. Unsere Ergebnisse zeigen: Je mehr geschützte Flächen in einer Landschaft vorhanden sind, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Pflanzenarten an ihren historischen Fundorten in Mooren sowie Trockenwiesen und -weiden überleben. Schutzgebiete erfüllen damit ihren Zweck. Allerdings überleben selbst bei einem sehr hohen Anteil an geschützter Fläche in einer Landschaft (>80 %) nicht alle Arten, und viele typische Arten der Moore, Trockenwiesen und -weiden kommen auch außerhalb von Schutzgebieten vor und haben dort überlebt. Zudem sind Vorkommen von Pflanzenarten in höheren Lagen für ihr Überleben weniger auf Schutzgebiete angewiesen als Arten im Flachland.

Naturbegegnung im Klassenzimmer : empirische Untersuchung von Bildungsangeboten zum Rotmilan und Biber

Biber (Castor fiber) und Rotmilan (Milvus milvus) stehen in der Fauna-Flora-Habitat (FFH)- und der Vogelschutz-Richtlinie der Europäischen Union und sind in Deutschland besonders und streng geschützt. Vielleicht ebenso wichtig wie der gesetzliche Schutz ist für die Erhaltung dieser Arten, dass sie in der Bildungsarbeit Sympathieträger für das Thema Biodiversität sein können. Da direkte Begegnungen nur mit hohem Aufwand möglich sind, arbeiten Bildungsakteure meist mit Modellen und Anschauungsmaterial. Zwei methodisch unterschiedliche Bildungsmodule (geführtes versus selbstbestimmtes Lernen) werden hier auf ihre Wirksamkeit zur Förderung von Naturverbundenheit und (Umwelt)systemwissen evaluiert. Im Prä-Post-Kontrollgruppen-Design wurden Grundschulkinder aus dem UNESCO-Biosphärenreservat Rhön befragt. Die Naturverbundenheit und das Systemwissen konnten durch beide Module signifikant gesteigert werden. Die Kontrollgruppe zeigte keine Veränderung. Zum Rotmilan wurde zusätzlich eine Follow-up-Erhebung nach neun Monaten durchgeführt, die einen Abfall der Naturverbundenheit, aber ein stabiles Niveau des Systemwissens der Kinder ergab. Die Unterschiede in der Methodik der Bildungsmodule zeigten sich direkt im Autonomie- und Kompetenzerleben der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Handlungsoptionen für eine ökologische Gestaltung der Langstreckenmobilität im Personenverkehr

Die Langstreckenmobilität in Deutschland ist für den Personenverkehr von wachsender Umweltrelevanz. Das Projekt zielte darauf ab, bestehende Wissenslücken zu schließen. Für den Personenverkehr konnte mithilfe eines Fusionsmodells gezeigt werden, das fast die Hälfte der Gesamtverkehrsleistung der deutschen Wohnbevölkerung (46% der ⁠ Personenkilometer ⁠) auf Wege mit einer Distanz von mindestens 100 km (einfache Wegstrecke) entfällt. Zudem konnten über eine empirische Erhebung Erkenntnisse zur Entscheidungsfindung rund um Langstreckenreisen und zur Verkehrsmittelwahl sowie im Hinblick auf unterschiedliche Verhaltensdimensionen und Segmente der Langstreckenmobilität gewonnen werden. Veröffentlicht in Texte | 51/2022.

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