Das Poster im Format DIN A0 veranschaulicht die Ursachen und Wirkungen von Treibhausgasemissionen und Erderwärmung auf die Ozeane und die Kryosphäre (gefrorener Teil der Erde, zum Beispiel polare Eisschilde, Meereis, Permafrost ). Die dargestellten Inhalte basieren auf dem Sonderbericht des Weltklimarates ( IPCC ) zu Ozean und Kryosphäre vom September 2019. Veröffentlicht in Poster.
Gemeinsame Pressemitteilung des Umweltbundesamtes und des Alfred-Wegener-Instituts, Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung in Bremerhaven UBA und AWI fordern: Anstrengungen im Klima- und Meeresschutz verstärken und Risiken für Küstenräume verringern Heute hat der Weltklimarat IPCC seinen neuen Sonderbericht zu Meeren und Eisgebieten im Klimawandel vorgestellt. Der Bericht zeigt: Der Klimawandel hat schon heute gravierende Folgen für die Meere und Polargebiete. Die Ozeane erwärmen und versauern zunehmend, die Zahl der marinen Hitzewellen steigt, der Anstieg des Meeresspiegels beschleunigt sich. Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes und Prof. Dr. Antje Boetius, Direktorin des Alfred-Wegner-Instituts, Helmholtz-Zentrum für Polar und Meeresforschung in Bremerhaven, fordern daher gemeinsam, den notwendigen Klimaschutz in Deutschland wirksam umzusetzen und Lösungsansätze zu entwickeln, um die Meeresökosysteme und Küsten nicht zusätzlich belasten. Maria Krautzberger: „Um auf die Folgen des beschleunigten Meeresspiegelanstiegs und höhere Wasserstände bei Sturmfluten rechtzeitig vorbereitet zu sein, müssen Bund und Länder künftig alle Optionen zur Sicherung von Küstenräumen prüfen. Naturnahe Lösungen wie Sandvorspülungen, küstennahe Überflutungsräume oder Salz- und Seegraswiesen sollten dabei künftig stärker im Vordergrund stehen als ausschließlich technische Maßnahmen wie immer höhere und breitere Deiche. Außerdem müssen die vielfältigen Belastungen der Meere, beispielsweise mit überschüssigen Nährstoffen wie Dünger aus der Landwirtschaft und Plastikmüll, verringert werden. Wenn die Meere weniger belastet und gut geschützt sind, sind sie widerstandsfähiger gegenüber den Folgen des Klimawandels und können langfristig vom Menschen genutzt werden. Das hilft den Ökosystemen und die Ökosysteme helfen der Klimawandelanpassung. Uns bleibt keine Zeit mehr, das zeigt der Bericht deutlich. Klimaschutz muss jetzt passieren. Abwarten ist keine Option.“ Antje Boetius: „Die bislang ungebremst steigenden Kohlendioxidemissionen weltweit haben messbare Konsequenzen für das Leben in den Meeren. Erwärmung und Versauerung verringern und verschieben die Lebensräume, mit vielen nachteiligen Konsequenzen, auch für den Menschen. Der schnelle Verlust von Meereis, die zunehmende Beschädigung der Korallenriffe, die häufigeren Hitzewellen sind eine Bedrohung für viele Arten. Der Bericht stellt fest, dass diese Faktoren die Produktivität der Meere negativ beeinflusst und besonders die Küstenregionen und ihre Bewohner betrifft. Das bedeutet, dass auch bei uns noch viel mehr in den umfassenden Meeres- und Küstenschutz investiert werden muss. Es bedeutet aber vor allem, dass der Klimaschutz ein vorrangiges Ziel der Politik sein muss und wissenschaftsbasiert, mit wesentlich mehr Fokus auf kurzfristig wirksame, für die Bürger transparente Maßnahmen umzusetzen ist, als derzeit verhandelt wird.“ Der Sonderbericht des Weltklimarats zeigt: Der Meeresspiegelanstieg hat sich in den zurückliegenden Jahrzehnten deutlich beschleunigt, insbesondere weil die Eisschilde und Gletscher der Erde schrumpfen und sich wärmer werdendes Meerwasser ausdehnt. Die Wasserpegel werden bis zum Ende des 21. Jahrhunderts und darüber hinaus ansteigen, bis Ende 2300 möglicherweise um mehrere Meter, wenn es der Menschheit nicht gelingt, die Erwärmung auf unter 2 Grad Celsius zu begrenzen. Die Gefahr von Überflutungen in den Küstengebieten steigt demzufolge, auch in Mitteleuropa. Der Meeresspiegel wird bei unzureichenden Klimaschutzmaßnahmen der internationalen Staatengemeinschaft erhöht bleiben. Bei Sturmfluten wird das Meerwasser an den Küsten höher auflaufen. Bestehender Schutz vor Hochwasser könnte dann für die Küsten und das Land hinter den Deichen nicht mehr wirksam sein. Der Klimawandel verstärkt bereits heute die menschengemachten Belastungen der Meere. Das führt zu marinen Hitzewellen, vermehrten Sauerstoffmangelzonen und hat negative Folgen für marine Ökosysteme und Nahrungsnetze, wenn Tier- und Pflanzenarten in dieser Umgebung nicht mehr leben können und in andere Gegenden abwandern. Die Polargebiete haben sich bereits jetzt stärker erwärmt als der Rest der Welt. Die Eisschilde auf Grönland und in der Antarktis schrumpfen, das Meereis in der Arktis geht dramatisch zurück, gleichzeitig taut der Permafrostboden. Diese nachweislichen Veränderungen haben nicht nur Auswirkungen auf die Ökosysteme, sondern auch auf die Menschen in diesen Regionen, wenn sich zum Beispiel die Lebensräume und das Vorkommen von Fischarten verändern oder Infrastrukturen durch den instabilen Boden einstürzen. Der Bericht zeigt auch für das gefrorene Land eindringlich: Weit reichender Gletscherrückzug, der zunehmende Verlust von polarem Inlandeis, eine geringere Ausdehnung und Dauer der Schneebedeckung sowie das Auftauen und die Degradation von Permafrostböden werden sich in den nächsten Jahrzehnten fortsetzen. In Hochgebirgsregionen, einschließlich der europäischen Alpen, kann der Rückgang der Gletscher zu großen Problemen bei der Wasserversorgung führen. Das Umweltbundesamt fordert wie die Wissenschaft den notwendigen Klimaschutz, um Erwärmung und Versauerung sowie Folgen für die Meere und Polarregionen wie Zunahme mariner Hitzewellen und Abschwächung der atlantischen Zirkulation zu verringern. Außerdem müssen Einträge von Nähr- und Schadstoffen spürbar reduziert werden, um die Widerstandsfähigkeit gegenüber Klimaveränderungen und Pufferkapazitäten von Ökosystemen zu stärken. Weitere Informationen: Der Weltklimarat IPCC hat am 25. September 2019 in Monaco den "Sonderbericht über den Ozean und die Kryosphäre in einem sich wandelnden Klima " der Öffentlichkeit vorgestellt. Der Sonderbericht fasst den wissenschaftlichen Kenntnisstand über Auswirkungen des Klimawandels auf Ozeane sowie Schnee- und Eisgebiete der Erde und damit verbundene Risiken für Natur und Mensch zusammen, und er zeigt Handlungsoptionen zum Umgang mit den erwarteten Änderungen auf.
Der Jakobshavn Isbrae gilt als der sich am schnellsten bewegende Gletscher Grönlands. Seine Geschwindigkeit ist nun drastisch gestiegen, so das Ergebnis von Wissenschaftlern der University of Washington und des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR). Räumlich und zeitlich hochaufgelöste Daten der deutschen Radarsatelliten TerraSAR-X und TanDEM-X ermöglichten besonders präzise Berechnungen. Die neue Studie wurde am 3. Februar 2014 in der Fachzeitschrift "The Cryosphere" veröffentlicht. Die Datenauswertung zeigt, dass die Fließgeschwindigkeiten des Jakobshavn Gletschers 2012 und 2013 im Jahresdurchschnitt fast dreimal höher sind als vor zwanzig Jahren. Während der Sommerperiode übertrifft sich der Gletscher hier um mehr als das Vierfache. Die Höchstgeschwindigkeit maßen die Wissenschaftler im Sommer 2012: 17 Kilometer pro Jahr. Dies entspricht einer Geschwindigkeit von mehr als 46 Meter pro Tag – ein Rekord für Ausflussgletscher nicht nur in Grönland, sondern auch in der Antarktis. Die zunehmende Geschwindigkeit bedeutet auch einen zunehmenden Verlust der so genannten Gletschermächtigkeit. Das in den Ozean abgehende Volumen des Jakobshavn Isbrae ist bereits so beträchtlich, dass es die Meerespiegelhöhe beeinflusst: ein Anstieg von rund einem Millimeter in den Jahren 2000 bis 2010.
Wissenschaftler des Alfred-Wegener-Institutes, Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung (AWI), haben mit Hilfe des ESA-Satelliten CryoSat-2 erstmals flächendeckende Karten der Eisschilde auf Grönland und in der Antarktis erstellt und dabei nachweisen können, dass die Eispanzer beider Regionen derzeit in einem Rekordtempo schrumpfen. Insgesamt verlieren die Eisschilde pro Jahr rund 500 Kubikkilometer Eis. Diese Menge entspricht einer Eisschicht, die rund 600 Meter dick ist und sich über das gesamte Stadtgebiet Hamburgs erstreckt. Die Karten und Ergebnisse dieser Studie erschienen am 20. August 2014 in The Cryosphere, dem frei zugänglichen Onlinemagazin der European Geoscience Union (EGU).
„Die Wasserrahmen-Richtlinie (WRRL) schafft einen Ordnungsrahmen für den Schutz der Binnenoberflächengewässer, der Übergangsgewässer, der Küstengewässer und des Grundwassers. Im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie ist es zunächst notwendig, den aktuellen Zustand der Gewässer anhand eines Zielsystems zu beurteilen und damit den Handlungsbedarf im Hinblick auf dasZiel der WRRL aufzuzeigen. Dieser erste Schritt erfordert die Entwicklung geeigneter Bewertungsverfahren für die von der WRRL vorgegebenen Qualitätskomponenten. Das Gebiet des Übergangsgewässers der Fluss-Gebiets-Einheit (FGE) Ems wird über die Grenzgewässerkommission gemeinsam von deutscher und niederländischer Seite verwaltet. Entsprechend wird hier auch gemeinsam an der Umsetzung der WRRL gearbeitet und die Berichtspflichten gegenüber der EG werden gemeinsam wahrgenommen. Im Zuge der Arbeiten sind in den letzten Jahren mehrere Berichte zur speziellen Situation im Ems-Dollart-Bereich erstellt worden (ADOLPH et al. 2005, Ständige Grenzgewässerkommission 2005, ADOLPH & PETRI 2006). Zeitgleich zu der Entwicklung von Bewertungsansätzen stand die Erarbeitung von Monitoringstrategien an, die ebenso in bilateraler Abstimmung zwischen den Niederlanden und Deutschland stattfand. Um einen aktuellen Überblick über die Vielzahl weiterer Berichte und Ansätze als Grundlage für die zukünftige Bearbeitung zu erhalten, wird im vorliegenden Bericht unter Berücksichtigung der deutsch-niederländischen Kooperation der Stand der Bearbeitung zu den Qualitätskomponenten Makrophyten (Brack- und Salzmarschen, Seegras, Makroalgen), Phytoplankton, Fische und Makrozoobenthos zusammenfassend dargestellt. Folgende Aspekte werden im vorliegenden Bericht zusammenfassend aufbereitet: • Kurzdarstellung über mögliche Vorgehensweisen zur allgemeinen Bestimmung des ökologischen Potenzials in erheblich veränderten Gewässern (Top-down-, Bottom-up-Methode) • Informationen bzw. aktueller Entwicklungsstand der Bewertungsverfahren für die in Übergangsgewässern relevanten biologischen Qualitätskomponenten • Informationen zum Monitoring für die verschiedenen Qualitätskomponenten (allgemein und hinsichtlich des Ems-Dollart-Ästuars) • Kurzhinweise zum Stand der Interkalibration (komponentenspezifisch) • Stand zur Festlegung bzw. Bewertung des ökologischen Potenzials auf der Ebene der biologischen Qualitätskomponenten fokussiert auf das Ems-Dollart-Ästuar Weiterhin wird zu jeder Qualitätskomponente ein kurzer Ausblick auf fortführende Arbeiten gegeben. Mit der Erarbeitung des Berichts wurde das Büro BioConsult Schuchardt & Scholle GbR im Oktober 2007 vom NLWKN Brake-Oldenburg beauftragt.“
„Der vorliegende Bericht stellt ein Bewertungssystem nach EU-Wasserrahmenrichtlinie für die Qualitätskomponente Makrophyten (Angiospermen und Makroalgen) in Küsten- und Übergangsgewässern vor. Dieses Bewertungssystem wurde exemplarisch für die Küsten- und Übergangsgewässer der Weser und die Küstengewässer der Elbe entwickelt. Gleichwohl hat es den Anspruch, auch für das Übergangsgewässer Elbe und die Wasserkörper gleichen Typs in den angrenzenden Flussgebietseinheiten (Ems, Eider) anwendbar zu sein. Das Bewertungssystem stützt sich auf die Auswertung von historischen und rezenten Quellen zur Verbreitung und Entwicklung von Seegras- und Makroalgenbeständen seit Beginn des 19. Jahrhunderts im deutschen Nordseeküstengebiet. Auf Grundlage dieser Quellen wurde zunächst eine Liste der potentiell im Gebiet vorkommenden Arten erstellt und eine Beschreibung der verschiedenen durch Makrophyten geprägten Biotoptypen vorgenommen. Das Artenspektrum umfasst 2 Seegrasarten und 152 Makroalgenarten, davon 61 Grün-, 65 Braun- und 56 Rotalgen. Das Vorkommen dieser Arten ist weitgehend auf lagestabile Substrate in der euphotischen Zone der Wasserkörper beschränkt. Entsprechend reagieren sie sensitiv auf eine Verschlechterung des Lichtklimas (Zunahme der Wassertrübung) und auf die Einwirkung hydrodynamischer Kräfte (Seegang, Strömung) oder anderer mechanischer Belastungen (z.B. Fischerei). Eine verringerte Gewässerqualität zeigt sich an den Makrophyten einerseits durch den Rückgang von Seegrasbeständen und mehrjährigen Rot- und Braunalgenarten, andererseits durch die massive Zunahme der Grünalgenentwicklung. Gestützt auf diese Erfahrung wurde das Bewertungssystem aufgebaut. Für die Entwicklung des Systems und die Definition der Klassengrenzen bei den einzelnen Qualitätsmerkmalen wurden bereits bestehende bzw. vorgeschlagene Bewertungssysteme verschiedener EU-Mitgliedstaaten ausgewertet. In diesem Zusammenhang werden auch die indexbasierten Bewertungsmethoden „Standorttypieindex“ (STI) und „ecological evaluation index“ (EEI) diskutiert. Beide Methoden werden für das Bearbeitungsgebiet als ungeeignet eingeschätzt. Das vorgestellte Bewertungssystem für Makrophyten stützt sich als kombinierte Methode auf die Klassifizierung mehrerer Qualitätsmerkmale der Angiospermen und Makroalgen. Dieses sind: Artenspektrum mariner Angiospermen; Ausdehnung der Seegrasbestände; Dichte der Seegrasbestände (Bedeckungsgrad); Anzahl von Rot- und Braunalgenarten; Anzahl mehrjähriger Arten; maximale Ausdehnung sommerlicher Grünalgenbestände (nur Eulitoral); Biomasse opportunistischer Grünalgen und Tiefenverbreitung mariner Makroalgen. Während für das Merkmal „Ausdehnung sommerlicher Grünalgenbestände“ bereits ein regelmäßiges Monitoringprogramm existiert, das auch den Anforderungen der WRRL genügt, müssen die Überwachungsuntersuchungen für die anderern Komponenten des Systems noch neu konzipiert bzw. aus bestehenden Designs weiterentwickelt werden. Basisuntersuchungen sind für den gesamten Bereich des euphotischen Sublitorals nötig. Es wird angeregt, das vorgestelle Bewertungsystem mit Hilfe von entsprechend ausgerichteter Forschung weiterzuentwickeln. Insbesondere wird vorgeschlagen – nach niederländischem Vorbild – eine potentielle Verbreitungskarte für Seegras im Eu- und Sublitoral auszuarbeiten.“
This product shows the mean snow cover duration (SCDmean), which is updated each year and consists of the arithmetic mean for the entire time series since the hydrological year 2001. The hydrological year begins in the meteorological autumn (October 1 of the previous year in the northern hemisphere or March 1 of the reference year in the southern hemisphere) and ends with the meteorological summer (northern hemisphere: August 31 of the reference year; southern hemisphere: February 28/29 of the following year). Analogous to the annual products for snow cover duration, the entire year as well as the early season (until mid-winter) and the late season (from mid-winter) are taken into account here. The “Global SnowPack” is derived from daily, operational MODIS snow cover product for each day since February 2000. Data gaps due to polar night and cloud cover are filled in several processing steps, which provides a unique global data set characterized by its high accuracy, spatial resolution of 500 meters and continuous future expansion. It consists of the two main elements daily snow cover extent (SCE) and seasonal snow cover duration (SCD; full and for early and late season). Both parameters have been designated by the WMO as essential climate variables, the accurate determination of which is important in order to be able to record the effects of climate change. Changes in the largest part of the cryosphere in terms of area have drastic effects on people and the environment. For more information please also refer to: Dietz, A.J., Kuenzer, C., Conrad, C., 2013. Snow-cover variability in central Asia between 2000 and 2011 derived from improved MODIS daily snow-cover products. International Journal of Remote Sensing 34, 3879–3902. https://doi.org/10.1080/01431161.2013.767480 Dietz, A.J., Kuenzer, C., Dech, S., 2015. Global SnowPack: a new set of snow cover parameters for studying status and dynamics of the planetary snow cover extent. Remote Sensing Letters 6, 844–853. https://doi.org/10.1080/2150704X.2015.1084551 Dietz, A.J., Wohner, C., Kuenzer, C., 2012. European Snow Cover Characteristics between 2000 and 2011 Derived from Improved MODIS Daily Snow Cover Products. Remote Sensing 4. https://doi.org/10.3390/rs4082432 Dietz, J.A., Conrad, C., Kuenzer, C., Gesell, G., Dech, S., 2014. Identifying Changing Snow Cover Characteristics in Central Asia between 1986 and 2014 from Remote Sensing Data. Remote Sensing 6. https://doi.org/10.3390/rs61212752 Rößler, S., Witt, M.S., Ikonen, J., Brown, I.A., Dietz, A.J., 2021. Remote Sensing of Snow Cover Variability and Its Influence on the Runoff of Sápmi’s Rivers. Geosciences 11, 130. https://doi.org/10.3390/geosciences11030130
Das Poster im Format DIN A0 veranschaulicht die Ursachen und Wirkungen von Treibhausgasemissionen und Erderwärmung auf die Ozeane und die Kryosphäre (gefrorener Teil der Erde, zum Beispiel polare Eisschilde, Meereis, Permafrost ). Die dargestellten Inhalte basieren auf dem Sonderbericht des Weltklimarates (IPCC ) zu Ozean und Kryosphäre vom September 2019. Quelle: http://www.umweltbundesamt.de/
Planfeststellungsverfahren für den Neubau und den Betrieb der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – Meppen, hier: Abschnitt Haddorfer See – Meppen, Änderung der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Anschluss Hanekenfähr (teilweiser Rückbau) und Änderung der 110-kV-Bahnstromleitung Salzbergen-Haren (teilweiser Rückbau), 3. Planänderung Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 „Planfeststellung“, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, führt auf Antrag der Amprion GmbH, Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund für das o. a. Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren gemäß §§ 43a ff. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) durch. Die bei Einleitung des Verfahrens vorliegenden Planungen haben bereits vom 26.09.2017 bis einschließlich 25.10.2017 in den Gemeinden Emsbüren, Geeste, Salzbergen, Twist und Wietmarschen, den Samtgemeinden Emlichheim, Land Hadeln, Neuenhaus, Salzhausen, Schüttorf und Uelsen sowie den Städten Bad Bentheim, Lingen, Meppen und Nordhorn ausgelegen. Die ursprüngliche Planung hat sich auch aufgrund der zur damaligen Auslegung vorgetragenen Äußerungen geändert bzw. ist ergänzt und aktualisiert worden. Die Vorhabenträgerin hat aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen mit der 1. Deckblattänderung eine Änderung der Planung im Bereich der Masten Nr. 310 bis 319 auf dem Gebiet der Gemeinde Geeste sowie im Bereich der Masten Nr. 325 bis 329 auf dem Gebiet der Stadt Meppen beantragt. Im Rahmen der Änderung wurde ein Mast (Nr. 318A) ergänzt. Die öffentliche Auslegung gemäß § 43b EnWG i.V.m. § 73 Abs. 8 VwVfG erfolgte im Zeitraum von 20.07. bis 19.08.2021. In der 2. Deckblattänderung erfolgte eine Reduzierung der Masthöhen der Maste Nr. 238, 239, 246, 252, 253, 254 sowie eine geringfügige Verschiebung des Maststandortes Nr. 253. Ebenso erfolgte eine Änderung des Masttyps und der Höhe von Mast Nr. 3449 (DB Energie), eine Anpassung des Schutz-streifens im Mastbereich Nr. 232 – 238 sowie eine Korrektur von Angaben in den Mastschemazeichnungen und der Masttabelle des Antrags vom 29.05.2015. Zuletzt wurde im Bereich von Mast Nr. 302 eine neue Richtfunkstrecke in die Planunterlagen aufgenommen. Der von der 2. Deckblattänderung berührte Bereich beschränkt sich auf die Gebiete der Gemeinden Emsbüren und Geeste. Eine Beteiligung Betroffener gemäß § 43b EnWG i.V.m. § 73 Abs. 8 VwVfG erfolgte mit Schreiben der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 24.03.2022 bis zum 22.04.2022. Die Planänderungen der 3. Deckblattänderung betreffen im Wesentlichen: • Großräumige Änderung der Leitungsführung der Bl. 4201 im Bereich der Gemeinden Emsbüren, Wietmarschen und der Stadt Lingen (Ems) im Bereich der Maste Nr. 255 bis 272 • Geringfügige Verschiebung und Neubau von Mast Nr. 3412 (DB) auf dem Gebiet der Gemeinde Wietmarschen • Bezeichnungsänderung der Maste Nr. 272 und 273 in „Pkt. Lohne Süd“ sowie „Pkt. Lohne“ auf dem Gebiet der Gemeinde Wietmarschen • Aktualisierte Darstellung der Richtfunkstrecken im Mastbereich 274 • Redaktionelle Korrektur der Darstellung von Zuwegungen im Bereich der Maste Nr. 272 – 274 Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Planfeststellungsverfahren hat das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) der Neuerrichtung von Strommasten im Gebiet des Luft- und Bodenschießplatzes Nordhorn (kurz: „Nordhorn Range“) innerhalb des Bausperrbereichs widersprochen und im Bereich des Baubeschränkungsgebiets der Errichtung von Strommasten nur bis zu einer maximalen Höhe von 152 m über Grund zugestimmt. Darüber hinaus wird der 380-kV-Leitung nur dann zugestimmt, wenn sie parallel zu der Bestandstrasse geführt und nicht höher als diese errichtet wird. Daher wurde die Trassenführung zwischen Mast 255 und Mast 272 angepasst: 1. Die Masthöhen im Bereich des Bausperrbereiches der Nordhorn Range, insvesondere im Bereich von Autobahnquerungen, wurden verringert und weisen nun eine maximale Bauhöhe von 77,50 m auf (zum Teil bereits mit der 2. Deckblattänderung umgesetzt). 2. Der neue Trassenverlauf zwischen Mast Nr. 255 und 272 wurde bis auf einen Maststandort bzw. zwei Spannfelder parallel zu Bestandsleitungen der Amprion sowie Fremdleitungen der DB Energie und der Westnetz geführt, um den flugbetrieblichen Erfordernissen zu entsprechen. 3. Die Masthöhen im Parallelverlauf mit den Bestandsleitungen orientieren sich an den Masthöhen der Bestandsleitungen. Die mit Antrag von 29.05.2015 beantragte ursprüngliche Trasse sah im Bereich der Maste Nr. 255 – 265 eine Bündelung mit der BAB 31 vor. Ab dem Spannfeld 265 – 266 erfolgte eine Verschwenkung in nordöstliche Richtung, infolge dessen die Trasse auf den (ehemaligen) Punkt Lohne zulief. Der Trassenverlauf im Landkreis Grafschaft Bentheim und dem Landkreis Emsland wird nachfolgend von Süden nach Norden beschrieben: Ab Mast Nr. 255 wird der Parallelverlauf zur BAB 31 der beantragten Freileitungstrasse aufgegeben und ein Parallelverlauf auf der westlichen Seite der 380-kV-Freileitungen Bl. 4305 (Gronau – Hanekenfähr) und Bl. 4307 (Hanekenfähr – Gersteinwerk) geplant. Die Höhe der Masten orientiert sich an den Höhen der bestehenden Freileitungen. Aus technischen Gründen sind die Maststandorte im Parallelverlauf der 380-kV-Freileitungen so gewählt, dass diese im Gleichschritt verlaufen. Damit ist gewährleistet, dass die Leitungen beim Ausschwingen den nach DIN EN 50341 notwendigen Abstand zueinander haben und somit ein Kurzschluss verhindert wird, welcher eine Gefährdung der Netzstabilität bedeuten würde. Die Maststandorte sollen so nah wie möglich an das vorhandene Trassenband platziert werden. Allerdings verläuft westlich der Bestandstrasse eine Gashochdruckleitung, die eine stärkere Bündelung begrenzt. Darüber hinaus wird durch die Wahl der Maststandorte die Sichtbarkeit der Freileitung aus dem Bereich des Siedlungskörpers des Ortsteiles Elbergen (Gemeinde Emsbüren) minimiert. Zwischen den Masten Nr. 255 und Nr. 256 wird ein Baumbestand überspannt, der bereits vom angrenzenden Waldgebiet (Masebergs Holz) durch die Bestandsleitungen getrennt wird. Ab dem Mast Nr. 256 bis Mast Nr. 264 verläuft die Leitung ca. drei km über landwirtschaftliche Flächen. Aufgrund der Leiterseilhöhen von mindestens 16 m über Grund erfolgt eine Einschränkung der Bewirtschaftung nur direkt an den Maststandorten. Ab dem Mast Nr. 265 mit Ausnahme von Mast Nr. 266 und Mast Nr. 271E liegen alle Maste bis zum Mast Nr. 272 im Waldgebiet. Ab dem Mast Nr. 267 wird die Parallelfüh-rung zum 380-kV-Leitungsband aufgegeben und eine Verschwenkung zum Trassenband der beiden vorhandenen 110-kV-Freileitungen Bl. 0830 (Westnetz GmbH, Anschluss Hanekenfähr) und DB Nr. 0541 (DB Energie, Salzbergen – Haren) ausgeführt. Mit dem Mast Nr. 268 ändert sich der eingesetzte Masttyp. Ist für die Masten Nr. 255 bis Nr. 268 der Masttyp D48 vorgesehen, so soll für die folgenden Maste der Masttyp D46 eingesetzt werden (vgl. Anlage 4.1 DB3). Zudem reduzieren sich die Masthöhen ab dem Mast Nr. 268 deutlich und überschreiten eine Höhe von 62 m über Erdoberkante (EOK) nicht. Die Maste Nr. 255 bis 267 wiederum haben eine Höhe von über 70 m über EOK, ausgenommen davon sind Mast Nr. 257 mit einer Höhe von 68,5 m und Mast Nr. 262 mit einer Höhe von 67,5 m. Hintergrund der Masttypänderung sind die gegenüber den 380-kV-Bestandsleitungen wesentlich niedrigeren 110-kV-Leitungen, an deren Höhe sich Amprion orientiert, um den Forderungen des BAIUDBw nachzukommen. Aufgrund der maximalen Masthöhen, die nach Rücksprache mit dem Träger öffentlicher Belange einzuhalten sind, ist eine Mitnahme der 110-kV-Stromkreise auf einem Freileitungsgestänge im Bereich der Parallelführung zu den 110-kV-Leitungen nicht möglich. Entsprechend wird in diesem Bereich eine neue 380-kV-Trasse längsseits zu dem 110-kV-Trassenband geplant. In Parallelführung mit dem vorhandenen Trassenband der 110-kV-Leitungen erfolgt der Verlauf nun in nordwestliche Richtung. Der Gleichschritt der Maststandorte zu den 110-kV-Leitungen wird hierbei aufgegeben, um die Spannfeldlängen zu maximieren und die Anzahl der Maste zu minimieren. Um eine Kurzschlussgefahr durch die Schwingbewegung der Leitungen zu verhindern, wird der Schutzstreifen respektive der Abstand zu den 110-kV-Leitungen der DB Energie sowie der Westnetz GmbH vergrößert. Für die Masten Nr. 271E und Nr. 271F muss die unmittelbare Parallelführung aufgegeben werden, weil ansonsten ein aufgrund seiner Archivfunktion denkmalschutzrechtlich geschützter Wölbacker durch bau- oder anlagebedingte Auswirkungen beeinträchtigt wäre. Nur durch den ausreichenden Abstand des Maststandortes Nr. 271F als auch der Baustelleneinrichtungsflächen und Zuwegungen kann eine Beeinträchtigung ausgeschlossen werden. Nördlich von Mast Nr. 271F erfolgt die Anbindung an den Mast Nr. 272 (Pkt. Lohne Süd), dessen Standort unverändert bleibt. Am Mast Nr. 272 (Pkt. Lohne Süd) erfolgt die Aufnahme der Stromkreise der DB Nr. 0541. Aus technischen sowie betrieblichen Gründen ist es erforderlich, den Mast Nr. 3412 um ca. 35 m in Richtung des Masten Nr. 3411 (DB) zu verschieben und dort neu zu errichten. Durch diese Maßnahme liegt der neue Standort des Masts Nr. 3412 (DB) außerhalb des Schutzstreifens der Bl. 4201 und erfüllt damit die sicherheitsrelevanten Anforderungen. Dabei verlängert sich das Spannfeld zwischen dem Masten Nr. 3412 (DB) und dem Mast Nr. 272 von 99,4 m auf 134,4 m Länge. Geplant ist hier der Gestängetyp Ebf 30000 (vgl. Anl. 4.2 DB3 bzw. Tab. 2). Durch die geänderte Trassenführung sowie zur Anbindung der DB-Stromkreise erfolgt darüber hinaus gegenüber der bisherigen Planung eine leichte Drehung des Masten Nr. 272 entgegen dem Uhrzeigersinn. Am darauffolgenden Mast Nr. 273 (Punkt Lohne) werden die Stromkreise der Bl. 0830 der Westnetz GmbH auf das Gestänge der geplanten Bl. 4201 aufgenommen. Aus redaktionellen Gründen erfolgt mit dieser Deckblattänderung eine Änderung der Punktbezeichnung der Maste Nr. 272 und Nr. 273. Der Mast Nr. 272 wird fortan als Pkt. Lohne Süd bezeichnet, während der Mast Nr. 273 als Pkt. Lohne bezeichnet wird. Im Rahmen dieser Deckblattänderung erfolgt darüber hinaus die Korrektur eines redaktionellen Fehlers im Bereich der Maste Nr. 272 – Nr. 274. In den Lageplänen der Antragsunterlagen des Antrages vom 29.05.2015 erfolgte die Darstellung der Zuwegungen (blau gepunktete Darstellung) fälschlicherweise von den Baueinrichtungsflächen und Maststandorten bis zum nächstgelegenen Weg. Richtigerweise führen diese jedoch bis zur nächstgelegenen öffentlich gewidmeten Straße („Am Geestkamp“). Diese Änderung ist in den Lageplänen der Anl. 7.1.11 DB3 Blatt 20 und 21 erfolgt. Eine Auswirkung auf die umweltfachliche Bilanzierung ergibt sich durch diesen Umstand nicht, da diese bereits mit den Antragsunterlagen vom 29.05.2015 korrekt erfolgte. Einzelheiten sind aus den geänderten Planunterlagen ersichtlich. Eine Zusammenstellung der Planänderungen ist den Unterlagen vorangestellt. Die Änderungen der 3. Deckblattänderung im Text und die Eintragungen in Plänen sind in Braun gehalten.
This product shows the snow cover duration for a hydrological year. Its beginning differs from the calendar year, since some of the precipitation that falls in late autumn and winter falls as snow and only drains away when the snow melts in the following spring or summer. The meteorological seasons are used for subdivision and the hydrological year begins in autumn and ends in summer. The snow cover duration is made available for three time periods: the snow cover duration for the entire hydrological year (SCD), the early snow cover duration (SCDE), which extends from autumn to midwinter (), and the late snow cover duration (SCDL), which in turn extends over the period from mid-winter to the end of summer. For the northern hemisphere SCD lasts from September 1st to August 31st, for the southern hemisphere it lasts from March 1st to February 28th/29th. The SCDE lasts from September 1st to January 14th in the northern hemisphere and from March 1st to July 14th in the southern hemisphere. The SCDL lasts from January 15th to August 31st in the northern hemisphere and from July 15th to February 28th/29th in the southern hemisphere. The “Global SnowPack” is derived from daily, operational MODIS snow cover product for each day since February 2000. Data gaps due to polar night and cloud cover are filled in several processing steps, which provides a unique global data set characterized by its high accuracy, spatial resolution of 500 meters and continuous future expansion. It consists of the two main elements daily snow cover extent (SCE) and seasonal snow cover duration (SCD; full and for early and late season). Both parameters have been designated by the WMO as essential climate variables, the accurate determination of which is important in order to be able to record the effects of climate change. Changes in the largest part of the cryosphere in terms of area have drastic effects on people and the environment. For more information please also refer to: Dietz, A.J., Kuenzer, C., Conrad, C., 2013. Snow-cover variability in central Asia between 2000 and 2011 derived from improved MODIS daily snow-cover products. International Journal of Remote Sensing 34, 3879–3902. https://doi.org/10.1080/01431161.2013.767480 Dietz, A.J., Kuenzer, C., Dech, S., 2015. Global SnowPack: a new set of snow cover parameters for studying status and dynamics of the planetary snow cover extent. Remote Sensing Letters 6, 844–853. https://doi.org/10.1080/2150704X.2015.1084551 Dietz, A.J., Wohner, C., Kuenzer, C., 2012. European Snow Cover Characteristics between 2000 and 2011 Derived from Improved MODIS Daily Snow Cover Products. Remote Sensing 4. https://doi.org/10.3390/rs4082432 Dietz, J.A., Conrad, C., Kuenzer, C., Gesell, G., Dech, S., 2014. Identifying Changing Snow Cover Characteristics in Central Asia between 1986 and 2014 from Remote Sensing Data. Remote Sensing 6. https://doi.org/10.3390/rs61212752 Rößler, S., Witt, M.S., Ikonen, J., Brown, I.A., Dietz, A.J., 2021. Remote Sensing of Snow Cover Variability and Its Influence on the Runoff of Sápmi’s Rivers. Geosciences 11, 130. https://doi.org/10.3390/geosciences11030130
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Förderprogramm | 73 |
Text | 58 |
Umweltprüfung | 8 |
unbekannt | 19 |
License | Count |
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closed | 75 |
open | 82 |
unknown | 3 |
Language | Count |
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Deutsch | 156 |
Englisch | 42 |
unbekannt | 2 |
Resource type | Count |
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Archiv | 2 |
Bild | 7 |
Datei | 2 |
Dokument | 18 |
Keine | 98 |
Unbekannt | 2 |
Webseite | 48 |
Topic | Count |
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Boden | 131 |
Lebewesen & Lebensräume | 142 |
Luft | 130 |
Mensch & Umwelt | 160 |
Wasser | 160 |
Weitere | 157 |