Kraftvoll für den Klimaschutz: Das Energieministerium hat den Startschuss für das neue Förderprogramm „Sachsen-Anhalt ÖFFIZIENZ“ gegeben. Unterstützt werden Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden wie Kitas, Schulen, Sportstätten oder Kultureinrichtungen. Das Programm hat ein Volumen von knapp 89 Millionen Euro und wird aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert. Anträge können bis Ende Juni 2027 bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) gestellt werden. Gefördert werden investive Maßnahmen, die zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Einsparung von Energie in öffentlichen Nichtwohngebäuden sowie öffentlichen Infrastrukturen, die sich im Eigentum der öffentlichen Hand oder gemeinnütziger Organisationen befinden, welche dem Allgemeinwohl dienende Ziele verfolgen, führen. Zu den öffentlichen Nichtwohngebäuden und öffentlichen Infrastrukturen gehören: Kindertageseinrichtungen, Schulen einschließlich der dazugehörigen Sportstätten, Sportstätten und Schwimmbäder mit Nutzungszwecken für die breite Öffentlichkeit, das heißt überwiegend nichtschulischer Nutzung, kulturelle Einrichtungen, beschränkt auf Museen, Bibliotheken, Kunst- und Kulturzentren oder –stätten, Theater, Opernhäuser, Konzerthäuser, Denkmäler sowie historische Stätten und Gebäude mit dauerhafter kultureller Nutzung, anerkannte Einrichtungen der Erwachsenenbildung und Gebäude der öffentlichen Verwaltung. Förderfähige Maßnahmen sind: Gebäudebezogene Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz (zum Beispiel an Fassade, Dach, Fenstern, Türen, Toren, Heizanlage, Kühlanlage) und nicht gebäudebezogene Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz wie der Austausch ineffizienter technischer Anlagen und Aggregate, die Installation von Anlagen zur Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung oder Maßnahmen zur energetischen Prozessoptimierung. Gebäudebezogene Energieeffizienzmaßnahmen gemäß Punkt 1 können mit einer oder mehreren der folgenden Maßnahmen kombiniert werden: Installation von am Standort des Gebäudes befindlichen integrierten Anlagen zur Erzeugung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energiequellen wie Photovoltaikmodulen oder Wärmepumpen für den Eigenbedarf, Installation von Ausrüstung zur Speicherung der Energie, die von den am Standort des Gebäudes befindlichen Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie erzeugt wird. Die Speicherausrüstung muss mindestens 75 v. H. ihrer jährlichen Energie aus einer direkt angeschlossenen Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energie beziehen, Anbindung an ein energieeffizientes Fernwärme- und Fernkältesystem oder an ein energieeffizientes Fernwärmesystem oder an ein energieeffizientes Fernkältesystem und dazugehörige Ausrüstung, Installation von Ausrüstung für die Digitalisierung des Gebäudes insbesondere zur Steigerung seiner Intelligenzfähigkeit, einschließlich passiver gebäudeinterner Verkabelung oder strukturierter Verkabelung für Datennetze und des zugehörigen Teils der Breitbandinfrastruktur auf der Liegenschaft, zu der das Gebäude gehört, jedoch mit Ausnahme der für Datennetze bestimmten Verkabelung außerhalb der Liegenschaft und Investitionen in Gründächer und Ausrüstung für die Sammlung und Nutzung von Regenwasser am Standort des Gebäudes. Gefördert werden investive Maßnahmen, die zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Einsparung von Energie in Landesschulen und Landesschulinfrastrukturen und kulturellen Einrichtungen wie Museen, Bibliotheken, Kunst- und Kulturzentren oder –stätten, Theater, Opernhäuser, Konzerthäuser, Denkmäler und historische Stätten und Gebäude mit dauerhafter kultureller Nutzung führen. Förderfähige Maßnahmen sind: Gebäudebezogene Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz (zum Beispiel an Fassade, Dach, Fenstern, Türen, Toren, Heizanlage, Kühlanlage) und nicht gebäudebezogene Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz wie der Austausch ineffizienter technischer Anlagen und Aggregate, die Installation von Anlagen zur Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung oder Maßnahmen zur energetischen Prozessoptimierung. Gebäudebezogene Energieeffizienzmaßnahmen gemäß Punkt 1 der Aufzählung können mit einer oder mehreren der folgenden Maßnahmen kombiniert werden: Installation von am Standort des Gebäudes befindlichen integrierten Anlagen zur Erzeugung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energiequellen wie Photovoltaikmodulen oder Wärmepumpen für den Eigenbedarf, Installation von Ausrüstung zur Speicherung der Energie, die von den am Standort des Gebäudes befindlichen Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie erzeugt wird. Die Speicherausrüstung muss mindestens 75 v. H. ihrer jährlichen Energie aus einer direkt angeschlossenen Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energie beziehen, Anbindung an ein energieeffizientes Fernwärme- und Fernkältesystem oder an ein energieeffizientes Fernwärmesystem oder an ein energieeffizientes Fernkältesystem und dazugehörige Ausrüstung, Installation von Ausrüstung für die Digitalisierung des Gebäudes insbesondere zur Steigerung seiner Intelligenzfähigkeit, einschließlich passiver gebäudeinterner Verkabelung oder strukturierter Verkabelung für Datennetze und des zugehörigen Teils der Breitbandinfrastruktur auf der Liegenschaft, zu der das Gebäude gehört, jedoch mit Ausnahme der für Datennetze bestimmten Verkabelung außerhalb der Liegenschaft und Investitionen in Gründächer und Ausrüstung für die Sammlung und Nutzung von Regenwasser am Standort des Gebäudes. Die Zugangsvoraussetzungen ergeben sich aus: Der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in öffentlichen Nichtwohngebäuden und öffentlichen Infrastrukturen und Den Fördergrundsätzen für vorhabenbezogene Zuweisungen zur Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in öffentlichen Nichtwohngebäuden und öffentlichen Infrastrukturen. Antragsberechtigt innerhalb der Richtlinie sind: Gebietskörperschaften, Kommunale Zweckverbände, die der Kommunalaufsicht unterstehen, juristische Personen des öffentlichen Rechts, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe als Eigentümer der Liegenschaft der Kindertageseinrichtung, Träger von Schulen in kommunaler Trägerschaft im Land Sachsen-Anhalt und die Träger von Schulen in freier Trägerschaft, die gemäß § 18 Abs. 1 und 2 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) Finanzhilfen für Schulstandorte in Sachsen- Anhalt erhalten, juristische Personen des privaten Rechts, sofern die Kommune mit mehr als 50 v. H. beteiligt ist (zum Beispiel GmbH als kommunales Unternehmen, Eigenbetrieb), juristische Personen, die gemeinnützige Zwecke verfolgen (zum Beispiel gemeinnütziger Sport- oder Förderverein), juristische Personen des privaten Rechts, sofern sie Träger kultureller Einrichtungen sind und Träger der nach dem Erwachsenenbildungsgesetz Sachsen-Anhalt (EBG LSA) anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung. Antragsberechtigt innerhalb der Fördergrundsätze sind Einrichtungen in Trägerschaft des Landes Sachsen-Anhalt. Die Vorhabenauswahl erfolgt auf der Grundlage folgender Auswahlkriterien: Einbettung des Gebäudes in die Klima- und Nutzungsstrategie der Antragstellenden Prozentuale Endenergieeinsparung Fördereffizienz Einsatz erneuerbarer Energien oder naturbasierter Lösungen. Der Antrag und die Unterlagen sind formgebunden und elektronisch bei der Bewilligungsstelle, der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen. Alle relevanten Informationen und ein Beratungsangebot sind hier zu finden: https://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/umwelt-schuetzen/sachsen-anhalt-oeffizienz Anträge können ab sofort bis zum 30.06.2027 eingereicht werden.
Energieverbrauch im Jahr 2022 auf zweitniedrigstem Wert seit 1990 Jüngste Daten der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen e.V. zeigen: Der Energieverbrauch in Deutschland ist im Jahr 2022 auf einen neuen Tiefstand gesunken. Seit 1990 wurde nur 2020, dem Jahr der Corona-Pandemie, weniger Energie verbraucht. Energiesparen zahlt sich aus und trägt maßgeblich zum Klimaschutz bei. Um den Erfolg zu verstetigen, braucht es auch zukünftig effektive Politikinstrumente. Zweitniedrigster Endenergieverbrauch seit 1990 Ende des Jahres 2023 lagen die aktualisierten Daten zum Energieverbrauch für das Jahr 2022 vor. Die Überarbeitung der so genannten Auswertungstabellen der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen e.V. (AGEB) bestätigt signifikante Energieverbrauchsminderungen, wie sie erste Analysen hatten vermuten lassen. Der Endenergieverbrauch (EEV) als wichtiger Indikator , an dem auch das Energieeffizienz-Ziel der Bundesregierung orientiert ist, ist 2022 insgesamt auf 2.368 Terawattstunden ( TWh ) und damit auf den zweitniedrigsten Stand seit 1990 beziehungsweise 2008 gefallen (gemäß Logik des deutschen Energieeffizienzgesetzes ohne Berücksichtigung der Umweltwärme auf 2.349 TWh). Die Energieeinsparung beträgt 3,0 Prozent gegenüber 2021 und 9,2 Prozent gegenüber 2008. Langsame Annäherung an Zielpfad Nachdem sich das Delta zum Zielpfad, der sich aus der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie (EED) ableitet und über die Energieeffizienz-Ziele des aktuellen deutschen Energieeffizienzgesetz (EnEfG) umgesetzt ist, seit 2015 mit Ausnahme des „Corona-Jahrs“ 2020 zunehmend vergrößert hatte, nähert sich der Energieverbrauch im Jahr 2022 langsam wieder dem Zielpfad an. Deutlich wird aber: Hier werden noch einige und vor allem kontinuierliche Anstrengungen nötig sein, um wieder vollständig auf Kurs zu kommen: Der Mehrverbrauch beträgt rund ein Zehntel des gesamten Endenergieverbrauchs (siehe Abbildung 1 unten). Alle bis auf Verkehrssektor mindern Verbrauch Der Blick auf die einzelnen Sektoren zeigt, dass der Endenergieverbrauch mit Ausnahme des Verkehrssektors in allen Sektoren gesunken ist. Die Privathaushalte verbrauchten gegenüber dem Vorjahr 5,5 Prozent weniger (gegenüber 2008: -6,7 Prozent), die Industrie 7,8 Prozent (gegenüber 2008: -6,6 Prozent), und der Sektor Gewerbe/Handel/Dienstleistungen 6,6 Prozent (gegenüber 2008: -22,9 Prozent) weniger. Der Endenergieverbrauch des Verkehrs stieg zum zweiten Mal in Folge an, und zwar gegenüber 2021 um 7,0 Prozent (gegenüber 2008: -4,2 Prozent), siehe Abbildung 2. Stromverbrauch und Gasverbrauch spürbar gesunken Bei Betrachtung der einzelnen Energieträger sind in absoluten Zahlen im Jahr 2022 sowohl der Gas- als auch der Stromverbrauch spürbar gesunken: gegenüber dem Jahr 2021 um 11,7 Prozent beim Gas bzw. 3,4 Prozent beim Strom, gegenüber 2008 um 8,6 Prozent beim Gas bzw. 9,6 Prozent beim Strom. Der Stromverbrauch 2022 ist damit der niedrigste seit 2008, der Gasverbrauch der zweitniedrigste. Diese Entwicklung bestätigt auch eine erste frühere Auswertung der quartalsweisen Verbrauchszahlen durch das Umweltbundesamt , wonach die Energieträger insbesondere ab der zweiten Jahreshälfte 2022 sparsamer verwendet wurden (siehe Abbildung 3). Bruttoinlandsprodukt (BIP) steigt leicht Der Blick auf die Wirtschaftsentwicklung zeigt, unabhängig von der Diskussionswürdigkeit als wirtschaftlicher Kernindikator , dass das Bruttoinlandsprodukt (BIP) insgesamt trotz der absoluten Minderung des Endenergieverbrauchs gegenüber dem Vorjahr um 1,8 Prozent gestiegen ist (gegenüber 2008: +15,6 Prozent), siehe Abbildung 4. Industrie mindert Energieverbrauch stärker als Bruttowertschöpfung Diese relative Entkopplung lässt sich auch im Industriesektor beobachten: Hier reduzierte sich die Bruttowertschöpfung weniger stark (-0,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr; +18,0 Prozent gegenüber 2008) als der sektorspezifische Endenergieverbrauch (-7,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr; -6,6 Prozent gegenüber 2008). Die Endenergieproduktivität der Industrie stieg also gegenüber dem Vorjahr merklich von 1.318 Euro/Megawattstunde (MWh) auf 1.383 Euro/MWh um 7,9 Prozent (gegenüber 2008: +26,3 Prozent), siehe Abbildung 5. Energieverbrauch der energieintensiven Industrie sinkt stärker In den Branchen der so genannten energieintensiven Industrien sank der Endenergieverbrauch gegenüber dem Vorjahr um 10,6 Prozent (gegenüber 2008: -6,9 Prozent). Der Umsatzindex, also die wirtschaftliche Entwicklung des energieintensiven produzierenden Gewerbes, stieg gleichzeitig um 17 Prozent gegenüber 2021 (gegenüber 2008: +38,7 Prozent). Im Vergleich dazu stieg der Energieverbrauch der übrigen Industriezweige gegenüber 2021 leicht um +0,7 Prozent an (gegenüber 2008: -9,9 Prozent). Der Umsatz der sonstigen Industrie stieg kurzfristig um 16,7 Prozent und gegenüber 2008 um 39,6 Prozent. Die Umsatzzahlen sind nicht preisbereinigt und beinhalten daher auch Inflationseffekte. Über die verschiedenen Branchen ist die Entwicklung insbesondere der Umsätze im In- und Ausland sehr unterschiedlich. Zudem sind besonders energieintensive Branchen – wie die Grundstoffchemie und die Metallerzeugung, die zusammen alleine rund 40 Prozent des Endenergieverbrauchs des produzierenden Gewerbes ausmachen – durch höhere Energiepreise stärker betroffen. Andere Branchen, wie der Maschinen- und Fahrzeugbau, benötigen dagegen etwa in der Produktion weniger hohe Temperaturniveaus und sind somit weniger anfällig für steigende Energiekosten (siehe Abbildung 6). Wohnfläche steigt kontinuierlich und macht Effizienzsteigerungen teilweise zunichte Entgegen der insgesamt positiven Entwicklung der privaten Haushalte beim Energiesparen stieg sowohl die absolute Wohnfläche wie auch die relative Wohnfläche pro Kopf weiter an, letztere von 42,6 m2 pro Kopf im Jahr 2008 auf 45,5 m2 im Jahr 2022. Dies ist insofern problematisch, als die seit Jahren kontinuierlich steigenden Wohnflächen einen Teil der Energieeffizienzsteigerungen im Gebäudesektor zunichtemachen (siehe Abbildung 7). Energiesparen trägt zur Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien bei und unterstützt Klimaschutz Energieverbrauchsminderung unterstützt die Energiewende bei der Zielerreichung hin zur vollständigen Versorgung mit erneuerbaren Energien und beim Klimaschutz. Je geringer der Energie- und der Stromverbrauch, desto höher ist der relative Anteil der erneuerbaren Energien. Hypothetisch hätte der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch 2022 ohne die tatsächliche Stromverbrauchsminderung gegenüber dem Vorjahr nur 44,5 Prozent anstatt 46 Prozent betragen, gegenüber einer hypothetischen Entwicklung des Stromverbrauchs ohne Stromverbrauchsminderung seit 2008 sogar nur 36,0 Prozent. Der Stromverbrauch läge bei hypothetischer Betrachtung ohne Stromverbrauchsminderung und bei konstanter Stromproduktivität über ein Viertel höher als 2022. Damit bestätigt die Entwicklung den alten Dreiklang aus „Energiesparen“, „Erneuerbare Energien“ und möglichst hoher „Effizienz“ bei Umwandlung und Verwendung von Energie sowie das Konzept „Efficiency First“ (Eff1st) im Energiesystem, wonach der Energieverbrauchsminderung eine größere Bedeutung zukommen sollte (siehe Abbildung 8). Energiesparen hat funktioniert Wie lassen sich die Entwicklungen interpretieren? Zunächst einmal zeigen sie, dass Energiesparen grundsätzlich funktioniert. Es gelang, den Energieverbrauch im Jahr 2022 in allen Sektoren außer dem Verkehrssektor merklich zu mindern. Gleichzeitig ist die Wirtschaftsleistung der Gesamtwirtschaft gestiegen und die des Industriesektors bei weitem nicht vergleichbar mit der dortigen Energieeinsparung gesunken: Die des Industriesektors insgesamt ist nahezu gleichgeblieben, die der energieintensiven Industrien ist merklicher gesunken, in den einzelnen Unterbranchen sehr unterschiedlich ausgeprägt. Die Energieproduktivität insgesamt hat also deutlich zugenommen. Schließlich hat die Minderung des Energieverbrauchs auch maßgeblich zur Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung sowie zum Klimaschutz beigetragen – eingesparte Energie muss nicht fossil erzeugt werden. Ohne Energiesparen als erste Säule der Energiewende läge der Anteil des erneuerbaren Stroms im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr um 1,5 Prozentpunkte niedriger, gegenüber einer hypothetischen Entwicklung ohne Energieverbrauchsrückgang seit 2008 sogar um 10 Prozentpunkte. Ohne die Energiespar- und Energieeffizienz-Maßnahmen der Bevölkerung und Unternehmen wäre der erste Winter der „Energiekrise“ nicht so glimpflich verlaufen, hätten deutlich mehr klimaschädliche Energieträger wie Öl oder Kohle verbrannt werden müssen, und wäre die Abhängigkeit von Energieimporten stärker. Die Steigerung der Energieeffizienz und verhaltensbedingtes Energiesparen als die zwei Strategien zur Energieverbrauchsminderungen sind also nicht nur in Theorie zentral für die Energiewende, sondern zeigen auch in der Praxis Wirkung. Politik der Energieverbrauchsminderung weiter stärken Energiesparen funktioniert, und wir können durchaus mit gewissem Stolz auf die Erfolge zurückblicken. Dies gilt umso mehr, als die Energieverbrauchsminderung Ergebnis vieler großer und kleiner Maßnahmen in (fast) allen Sektoren ist. Zudem nähern wir uns dem Zielpfad zumindest wieder an, auch wenn wir uns klar noch nicht darauf befinden. Umso wichtiger, den Pfad politisch wie privat vor Augen zu haben. Denn ohne begleitende Maßnahmen in allen Kategorien ist es unwahrscheinlich, dass wir die erfolgreiche Minderungsrate in dem Umfang verstetigen können. Die im Sommer 2022 erlassenen Kurz- und Mittelfrist-Verordnungen zur Energiesicherung (EnSikuMaV und EnSimiMaV, siehe Textbox unten) haben zum Erfolg beigetragen, genau wie die Einsparaktivitäten der Bevölkerung und Unternehmen, die vielen Energiesparkampagnen, und die hohen Energiepreise. Das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG, siehe Textbox unten) bietet eine gute Grundlage, hieran anzuknüpfen. Damit das „Efficiency First“-Prinzip aber zum neuen Normal wird, muss das Effizienzgesetz nun ambitioniert umgesetzt werden und es müssen konkrete Politikinstrumente zum Energiesparen folgen. Zu nennen sind beispielsweise anspruchsvolle Energieverbrauchsstandards für neue und Bestandsgebäude, das prioritäre Sanieren der schlechtesten Gebäude („Worst First“) mittels verpflichtender Mindeststandards (MEPS), Energieeinsparverpflichtungen bzw. Weiße-Zertifikate-Systeme für unterschiedliche Sektoren, ein Frontrunner-Ansatz für die Produkteffizienz, und eine aktivierende und prominent platzierte Energiesparkampagne. Die Energiesparpolitik sollte sinnvoll mit Sozialpolitik flankiert werden, damit Einsparmaßnahmen nicht mit Nachteilen für vulnerable Gruppen einhergehen, sondern im Gegenteil zu einer Verbesserung der Lebensqualität führen. Möglichkeiten dafür zeigt eine UBA-Publikation auf. Dies alles lohnt sich, denn schließlich kommt eine anspruchsvolle Politik der Energieverbrauchsminderung allen zugute: Sie reduziert die Energiekosten, verstärkt den Klimaschutz, steigert die Energieunabhängigkeit Deutschlands und leistet nicht zuletzt einen Beitrag zur zukunftsfähigen Transformation des Energiesystems und der Wirtschaft. EnSikuMaV, EnSimiMaV, EnEfG Das Bundeskabinett hatte im August 2022 vor dem Hintergrund der „Energiekrise“ zwei Energieeinsparverordnungen gebilligt : Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristige Maßnahmen (EnSikuMaV), und über mittelfristige Maßnahmen (EnSimiMaV). Beide Verordnungen basieren auf dem Energiesicherungsgesetz (§ 30 EnSiG) und leisten einen Beitrag zur Versorgungssicherheit. Sie enthalten konkrete Maßnahmen zum Energiesparen insbesondere für die Heizperioden und adressieren die öffentliche Hand sowie Unternehmen und private Haushalte, um den Gas- und den Stromverbrauch zu senken. Die (inzwischen wieder außer Kraft getretene) EnSikuMaV adressierte v.a. verhaltensbasierte Maßnahmen, die bereits kurzfristig eine Wirkung entfalten können. Enthalten waren u.a. Regeln zur Einschränkung nächtlich beleuchteter Werbetafeln, das Verbot der Beheizung privater Schwimmbäder, die Einschränkung der Beheizung von Gemeinschaftsräumen in öffentlichen Nichtwohngebäuden, die Vorgabe von Höchsttemperaturen in öffentlichen Nichtwohngebäuden, ein nächtliches Beleuchtungsverbot von Gebäuden und Baudenkmälern, oder die Vorgabe, Ladentüren im Einzelhandel zum Vermeiden von Heizwärmeverlusten geschlossen zu halten. Die EnSimiMaV, die bis Ende September 2024 gültig ist, zielt ergänzend auf mittelfristig wirksame v.a. technische Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung. Sie enthält Regelungen zur Prüfung und Optimierung von Heizungsanlagen, und zum hydraulischen Abgleich von Heizungssystemen. Am 17.11.2023 wurde das „Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes“, kurz: Energieeffizienzgesetz (EnEfG) im Amtsblatt veröffentlicht und trat damit in Kraft. Das Bundeskabinett hatte den Gesetzesentwurf im April 2023 beschlossen . Das EnEfG enthält eine Vielzahl von Regelungen, die den Rahmen für neue Energieeinsparungen und Energieeffizienzsteigerungen setzen. Wichtige Neuerungen sind erstmals verbindliche Energieeffizienzziele für den Endenergie - und für den Primärenergieverbrauch im Jahr 2030, sowie ein unverbindliches Endenergie-Ziel für 2045. Es enthält zudem einige konkrete Vorgaben, etwa zur Energieeffizienz von Rechenzentren, Einsparvorgaben für die öffentliche Hand, oder die grundsätzliche Pflicht zur Vermeidung und Nutzung von Abwärme. Mit dem EnEfG wird auch die europäische Energieeffizienz-Richtlinie (EED) umgesetzt. Wenn das EnEfG ambitioniert umgesetzt wird, bietet es Chancen, die Energieeinsparungen zu verstetigen und den Energieverbrauch weiter zu reduzieren.
Indikator: Endenergieproduktivität Die wichtigsten Fakten Wie effizient eine Volkswirtschaft Energie einsetzt, kann durch den Indikator „Endenergieproduktivität“ gemessen werden. Zwischen 2008 und 2022 ist die Endenergieproduktivität um 26 % gestiegen. Wichtiger als die Erhöhung der Endenergieproduktivität ist die Senkung des Energieverbrauchs. Die europäische „Energieeffizienzrichtlinie“ sowie das deutsche „Energieeffizienzgesetz“ geben anspruchsvolle Ziele für die Senkung des Endenergieverbrauchs vor. Welche Bedeutung hat der Indikator? Energieproduktivität ist ein Maß, das angibt, wie effizient eine Wirtschaft, Industrie oder Gesellschaft Energie einsetzt, um wirtschaftlichen Wert zu erzeugen. Sie wird berechnet, indem man das Bruttoinlandsprodukt (BIP) durch den Energieverbrauch teilt. Eine höhere Energieproduktivität bedeutet, dass für die Produktion einer Einheit wirtschaftlichen Wertes weniger Energie benötigt wird. Dies ist ein Indikator für eine effiziente und nachhaltige Nutzung von Energie. Ein geringerer Energieeinsatz ist auch gut für die Umwelt, da das Energiesystem eine Reihe negativer Umweltauswirkungen mit sich bringt. Hier wird der End energieverbrauch als Bezugsgröße verwendet, somit wird der Indikator als „ End energieproduktivität“ bezeichnet. Im „Energiekonzept“ des Jahres 2010 setzte sich die Bundesregierung langfristige jährliche Wachstums-Ziele für die Endenergieproduktivität. Inzwischen steht die absolute Senkung des Energieverbrauchs im Fokus der Politik. Eine zentrale Rolle spielen die europäische Energieeffizienz-Richtlinie sowie das deutschen „Energieeffizienzgesetz“, das 2023 verabschiedet wurde. In diesem Gesetz ist festgeschrieben, dass der Endenergieverbrauch bis 2030 26,5 % unter dem Verbrauch des Jahres 2008 liegen soll (- 45 % bis 2045). Wie ist die Entwicklung zu bewerten? Zwischen 2008 und 2022 ist die Endenergieproduktivität um 26 % gestiegen. Treiber des Produktivitätsanstiegs war vor allem die Zunahme des Bruttoinlandsproduktes. Dieses ist seit 2008 um 16 % gewachsen, der Endenergieverbrauch im gleichen Zeitraum um 9 % gesunken. Diese sogenannte Entkopplung zwischen Verbrauch und Wirtschaftsleistung kann einerseits durch eine höhere Energieeffizienz, andererseits auch durch einen Strukturwandel hin zu weniger energieintensiven Wirtschaftsaktivitäten erklärt werden. Im „ Projektionsbericht 2023 für Deutschland “ wurde auf der Basis von Szenarioanalysen untersucht, ob Deutschland seine Energie- und Klimaziele im Jahr 2030 erreichen kann: Wenn alle von der Regierungskoalition geplanten Maßnahmen umgesetzt werden, ist im Jahr 2030 mit einem Rückgang des EEV von etwa 16 % gegenüber dem Jahr 2008 zu rechnen (Mit-Maßnahmen- Szenario ). Damit wäre das Ziel des Energieeffizienzgesetzes eines Rückgangs des Endenergieverbrauchs um 26,5 % bis 2030 deutlich verfehlt. Weitere Maßnahmen zur Senkung des EEV sind also erforderlich, um die Ziele des Energieeffizienzgesetzes zu erreichen. Wie wird der Indikator berechnet? Der Indikator „Endenergieproduktivität “ wird als Verhältnis des realen Bruttoinlandsproduktes und des Endenergieverbrauchs Deutschlands berechnet. Das Bruttoinlandsprodukt wird vom Statistischen Bundesamt im Rahmen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen berechnet und veröffentlicht. Der Endenergieverbrauch wird regelmäßig von der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AGEB) ermittelt. Methodische Hinweise zur Berechnung veröffentlicht die AGEB in den Erläuterungen zu den Energiebilanzen (pdf). Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel "Energieproduktivität" .
Energieeffizienzgesetz birgt Chancen für Rechenzentren und IT Das Umweltbundesamt (UBA) und fünf Partnereinrichtungen begrüßen den Entwurf des Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz (EnEfG) als große Chance für die Rechenzentrums- und IT-Branche. Der Entwurf sieht unter anderem Mindeststandards für den energieeffizienten Betrieb von Rechenzentren und die Nutzung von Abwärme vor. Im Jahr 2020 haben Rechenzentren in Deutschland insgesamt 16 Milliarden Kilowattstunden Strom verbraucht. Das sind rund drei Prozent des gesamten Stromverbrauchs in Deutschland, mit stark steigender Tendenz (etwa sechs Prozent jährlich). Die dabei ganzjährig erzeugte Abwärme bleibt bisher in großen Teilen ungenutzt, wodurch wertvolle Potenziale zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung verloren gehen. Das Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz (EnEfG), das am 25. Mai 2023 seine erste Lesung im Bundestag hat, schafft neue Regeln für die effizientere Nutzung von Energie in Rechenzentren. Das UBA begrüßt den Gesetzesentwurf ausdrücklich unter dem Leitgedanken „Energy Efficiency First“, zusammen mit fünf Partnereinrichtungen: die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF), Germanwatch e.V., das Institut für Energiewirtschaft und Rationelle Energieanwendung (IER) der Universität Stuttgart, das Öko-Institut e.V. und das Umweltinstitut München e.V. Die Wissenschaft ist sich einig, dass zum Erreichen der Klimaschutzziele eine drastische Minderung des Endenergieverbrauchs notwendig ist. Der vorliegende Entwurf des EnEfG bringt gegenüber dem Status quo einige Verbesserungen mit sich, um die Weichen in Richtung Energieeffizienz zu stellen. Dirk Messner: „Nachhaltige digitale Zukunft braucht klimaverträgliche Rechenzentren“ In einem Policy Paper zu den Auswirkungen des EnEfG auf Rechenzentren und die IT-Branche ordnen das UBA und seine Partnereinrichtungen die geplanten Regulierungen ein und zeigen Chancen und Vorteile für die Branche und den Klimaschutz auf. Laut UBA-Präsident Dirk Messner unterstützt das EnEfG die dringend notwendige Transformation der digitalen Infrastruktur zu mehr Nachhaltigkeit . „Eine nachhaltige digitale Zukunft braucht klimaverträgliche Rechenzentren. Das Energieeffizienzgesetz schafft hierfür erstmalig gute Vorgaben“, sagt Messner. „Das Energieeffizienzgesetz setzt Mindeststandards für den energieeffizienten Betrieb von Rechenzentren, schreibt die Nutzung von Abwärme vor und verpflichtet die Betreiberinnen und Betreiber zu mehr Transparenz", erklärt der UBA-Präsident. "Der Gesetzentwurf setzt dabei einen durchaus ambitionierten Rahmen. Das wird sicher helfen, auch hierzulande eine Trendwende beim Energieverbrauch durch Rechenzentren einzuleiten. All das unterstützt die so dringend nötige nachhaltige Transformation unserer digitalen Infrastruktur.“ Das Umweltbundesamt und seine fünf Partnereichrichtungen laden am 13. Juni 2023 zu einem Online-Fachgespräch zum Thema „Energieeffizienzgesetz: Chancen für die Rechenzentrums- und IT-Branche“ ein.
Liebe Leserin, lieber Leser, wie steht es um die Umwelt in Deutschland und wo gibt es dringenden Handlungsbedarf? Lesen Sie unsere Bilanz 2020 in dieser Newsletterausgabe. Zu zahlreichen „Baustellen“ des Umweltschutzes finden Sie außerdem unsere Empfehlungen – etwa, wie Flüsse wieder in einen guten Zustand gebracht, grüne Start-ups besser gefördert, Nutztiere umweltverträglicher gehalten und Behörden treibhausgasneutral gemacht werden können. Interessante Lektüre wünscht Ihre Pressestelle des Umweltbundesamtes Umweltzustand 2020: UBA zieht gemischte Bilanz Der Umweltmonitor 2020 des UBA zeigt auf einen Blick: Zum Schutz der Umwelt bleibt noch viel zu tun. Quelle: Studio Good / Umweltbundesamt In welchem Zustand ist die Umwelt in Deutschland? Das zeigt der kürzlich veröffentlichte Umweltmonitor 2020 des UBA. Er bildet zehn zentrale Themenfelder von Klima, Wasser, Luft bis hin zu Energie und Verkehr mit jeweils drei Schlüsselindikatoren ab. Die Bilanz fällt gemischt aus: Gab es bei der Luftqualität oder den Treibhausgasen zuletzt Verbesserungen, stehen andere Indikatoren schlecht da. Im Themenfeld Wasser etwa zeigt der Umweltmonitor in allen drei Indikatoren „rot“ an. Nur sieben Prozent der Flüsse sind in einem guten ökologischen Zustand, das Ziel der Wasserrahmenrichtlinie wird damit weit verfehlt. Beim Grundwasser wird immer noch an fast jeder sechsten Messstelle der Grenzwert für Nitrat überschritten. Ursache ist der hohe Stickstoffeintrag durch die Landwirtschaft. Handlungsbedarf gibt es auch beim Thema Verkehr. Die Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie zur Senkung des Endenergieverbrauchs im Verkehr werden weit verfehlt. UBA-Präsident Dirk Messner: „Kurzfristige Verbesserungen wie zum Beispiel gesunkene Treibhausgasemissionen dürfen nicht vergessen lassen, dass es noch erheblichen Handlungsbedarf im Umweltschutz gibt.“ Interview zum Weltwassertag Jörg Rechenberg, Wasserexperte des Umweltbundesamtes, im Interview in der Radiosendung "Bilanz am Abend" des Saarländischen Rundfunks Ernährung und Klima: Umweltbundesamt fordert Halbierung des Fleischkonsums Im vergangenen Jahr haben die Menschen in Deutschland öfter auf Fleisch verzichtet. Doch das reicht nicht, betont der Präsident des Umweltbundesamtes, Dr. Dirk Messner, und dringt auf eine sehr deutliche Reduktion. B statt A+++: Neue Abstufungen beim Energielabel Ab März 2021 gelten für viele Geräte, wie etwa Waschmaschinen oder Kühlschränke, neue Kategorien beim Energielabel, welches angibt, wie energieeffizient ein Gerät ist. Thomas Ebert vom UBA im Interview mit dem Radiosender MDR THÜRINGEN, Sendung "Servicestunde". Haushaltsmüll: Das solltest du über Recycling wissen Papier und Glas recyceln wir in Deutschland schon "fast” wie die Weltmeister, nicht so beim Plastikmüll. Überraschend: Auch im Biomüll steckt noch viel ungenutztes Potential. Daten und Fachleute des UBA auf quarks.de. UBA-Zahl des Monats März 2021 Quelle: Umweltbundesamt Mehr als 90 Prozent unserer Fließgewässer befinden sich in keinem guten ökologischen Zustand und bieten vielen Tieren und Pflanzen kaum noch Lebensraum. Renaturierungsmaßnahmen sind dringend notwendig. Aber die Maßnahmenumsetzung ist auch nach 20 Jahren EG-Wasserrahmenrichtlinie eine große Herausforderung. Bis 2027 sollen hierzu acht Milliarden Euro in die Gewässerentwicklung investiert werden.
AGENDA 13.11.2020 Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH 1 Neues von der LENA (1) Neuer Richtlinienentwurf Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme des Bundes im Vergleich (EBM, BHP) (2)Sachsen-Anhalt ENERGIE (3)Best Practice Beispiele online melden (4)Energiemanagement Handbuch - neu 13.11.2020 Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH 2 Richtlinienentwurf Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme des Bundes im Vergleich MerkmalEnergieberatung MittelstandEnergieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und SystemeBeratungshilfeprogramm RL InhaberBund (BMWi) - altBund (BMWi) neuLand Sachsen-Anhalt Umsetzung der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung.Umsetzung der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung.10-20 Prozent Energieeinsparung pro Unternehmen, in Summe werden 400 GWh Endenergieeinsparung angestrebtjährlich 530 MWh Energieeinsparung werden angestrebt. In Unternehmen sollen durchschnittlich 140 MWh/a eingespart werden, 90 MWh/a pro Kommune Förderziel spezifische Beratungen zur Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähifkeit von KMU und Freiberuflern Contractingberatung zum Ausgleich fehlender Kompetenz und fehlender Ressourcen für energieeffizient Beschaffung und Anwendung von Energie (Zielgröße 600 MWh/a Einsparung pro Vorhaben) 13.11.2020 Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH 3
Klimaneutrale Gebäude: Neues zu Haustechnik & Klimawandeleffekten Wie Deutschlands Gebäudebestand klimaneutral werden kann, hat 2016 die UBA-Studie „Klimaneutraler Gebäudebestand 2050“ gezeigt. Nun wurden zwei weitere Fragen untersucht: Welche weiteren Energieeffizienzpotenziale schlummern in der in Gebäuden eingesetzten Technik? Und welche Auswirkungen könnte der Klimawandel im Jahr 2050 auf den Energieverbrauch der Gebäude haben? Die 2016 veröffentlichte Studie untersuchte in drei Zielbildern, wie sich der Gebäudebestand entwickeln müsste, damit der Verbrauch nicht-erneuerbarer Primärenergie bis 2050 um 80 Prozent gegenüber dem Jahr 2008 sinkt . Die erweiterte Fassung ist nun verfügbar. Die Zielbilder wurden mit Statistiken und anderen Studien besser vergleichbar gemacht. Je nach Mischung aus Maßnahmen, die erneuerbare Energien nutzen oder die Energieeffizienz eines Gebäudes verbessern, kann der Endenergieverbrauch des Gebäudebestands um 35 bis 58 Prozent gegenüber 2008 sinken und gleichzeitig das oben genannte Primärenergie-Ziel erreicht werden . Neu zu diesen Basisvarianten hinzugekommen sind zwei Ergänzungen über Effizienzpotenziale und über den Klimawandel . Besonders effiziente Gebäudetechnik für Kühlung, Klimatisierung und Beleuchtung kann über die bestehenden Zielbilder hinaus noch einmal nennenswert Energie sparen, vor allem in Nicht-Wohngebäuden wie Bürohäusern oder Fabrikgebäuden. Sparsame Elektrogeräte, Lampen, Computer usw. (der Stromverbrauch soll für die Umsetzung der Energiewende bis 2050 um 25 Prozent sinken) sparen zwar Strom, verringern aber die internen Wärmegewinne, weshalb der Heizwärmebedarf steigt. Ergebnis dieser beiden gegenläufigen Effekte ist eine zusätzliche, aber nur moderate Senkung des Endenergieverbrauchs im Vergleich zu den oben genannten Basisvarianten im Jahr 2050 auf 39 bis 60 Prozent gegenüber 2008. Die Kombination aus effizienterer Gebäudetechnik und angenommener Erderwärmung senkt den Endenergieverbrauch der Gebäude im Jahr 2050 um 47 bis 65 Prozent gegenüber 2008. Die Zukunftswetterdaten des Deutschen Wetterdienstes beschreiben eine Erhöhung der mittleren Jahrestemperatur um 2,1 °C für 2035 bis 2060 gegenüber dem langjährigen Mittel der Wetterdaten. Der Heizenergieverbrauch wird demnach spürbar sinken. Dagegen steigt der Endenergieverbrauch für die Kühlung von Gebäuden, aber in geringem Umfang, weil sich das wärmere Klima auf die gut gedämmten Gebäude nicht so stark auswirkt. Die Kühlung in Wohngebäuden kann dennoch einen spürbaren Anteil an Stromverbrauch und Stromkosten der Haushalte ausmachen. So günstig sich die Klimaerwärmung auf den Heizenergieverbrauch auswirkt, führt sie zu starker Überhitzung im Sommer, wenn Gebäude und ihre Umgebung nicht mit passiven Maßnahmen kühl gehalten werden. In der Praxis werden viele Gebäude, die sich im Sommer überhitzen, nicht ganzheitlich untersucht, sondern eher mit einer Klimaanlage ausgerüstet. Weder der Einsatz effizientester Technik noch die Klimawandel-taugliche Gestaltung der Gebäude geschehen von selbst. Für alle Zielbilder sind zusätzliche Anstrengungen erforderlich, was sowohl die Umsetzung von mehr und hochwertigeren Maßnahmen als auch die dafür sorgenden politischen Randbedingungen betrifft. Der Schlüssel wird in Mindeststandards für Gebäudetechnik sowie in Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz im Gebäudebestand liegen (z.B. Nachrüstung von Klimaanlagen nur nach Prüfung des sommerlichen Wärmeschutzes oder Nachrüstpflicht von Sonnenschutz). Weitere Grundsätze der Klimapolitik für Gebäude hat das Umweltbundesamt im Positionspapier „Der Weg zum klimaneutralen Gebäudebestand“ dargelegt.
Der Forschungsbericht widmet sich der Frage, ob und inwieweit sich die Heizkostenabrechnung zu einem informativeren und transparenteren Instrument weiterentwickeln lässt, das dazu beiträgt, den Energieverbrauch für Raumwärme und Warmwasser und damit die CO2-Emissionen im Gebäudesektor weiter zu reduzieren. In dem Projekt wurde die tatsächliche und rechtliche Ausgangssituation analysiert und Vorschläge für eine standardisierte Abrechnung unterbreitet. Zudem wurden verschiedene Interessensverbände einbezogen und Verbraucherfeedback eingeholt. In Rahmen des Projekts wurde schließlich eine Musterabrechnung erarbeitet und Wege der verbindlichen Umsetzung aufgezeigt. Dieses könnte als einheitliches Format einer Heizkostenabrechnung verankert werden, welches unabhängig vom jeweiligen Heizkostenverteilerunternehmen genutzt werden kann. Die standardisierte Abrechnung zeichnet sich u.a. dadurch aus, dass sie auf Basis des Endenergieverbrauchs und mit Hilfe von Energieeffizienzklassen eine Bewertung der Wohnung im Zusammenhang mit dem Gebäude ermöglicht. In die standardisierte Abrechnung wurde zusätzlich eine Verbrauchsanalyse, wie sie derzeit in § 7 HeizkostenV vorgesehen ist, integriert.
Der Forschungsbericht widmet sich der Frage, ob und inwieweit sich die Heizkostenabrechnungzu einem informativeren und transparenteren Instrument weiterentwickeln lässt, das dazu beiträgt, den Energieverbrauch für Raumwärme und Warmwasser und damit die CO2-Emissionen im Gebäudesektor weiter zu reduzieren.<BR>In dem Projekt wurde die tatsächliche und rechtliche Ausgangssituation analysiert und Vorschläge für eine standardisierte Abrechnung unterbreitet. Zudem wurden verschiedene Interessensverbände einbezogen und Verbraucherfeedback eingeholt. In Rahmen des Projekts wurde schließlich eine Musterabrechnung erarbeitet und Wege der verbindlichen Umsetzung aufgezeigt. Dieses könnte als einheitliches Format einer Heizkostenabrechnung verankert werden,welches unabhängig vom jeweiligen Heizkostenverteilerunternehmen genutzt werden kann. Die standardisierte Abrechnung zeichnet sich u.a. dadurch aus, dass sie auf Basis des Endenergieverbrauchs und mit Hilfe von Energieeffizienzklassen eine Bewertung der Wohnung im Zusammenhang mit dem Gebäude ermöglicht. In die standardisierte Abrechnung wurde zusätzlicheine Verbrauchsanalyse, wie sie derzeit in § 7 HeizkostenV vorgesehen ist, integriert. Darüber hinaus wird eine optionale Erweiterung der standardisierten Abrechnung für Vermieter, Vermieterinnen und Hausverwaltungen entwickelt, welche wichtige Erkenntnisse zu energetisch bedingten Einsparpotenzialen an den Anlagen bzw. im Gebäude aufzeigt und bewertet.Diese zusätzliche Effizienzinformation soll ihre Empfänger motivieren, energetische Verbesserungs- und / oder Optimierungsmaßnahmen an der Heizanlage bzw. der Warmwasseranlage vorzunehmen. Im Kontext des Musters wird eine rechtliche Verankerung von einzelnen Punkten für mehr Transparenz und Verständlichkeit von Heizkostenabrechnungen entworfen. Hierzu wurden auch entsprechende Formulierungsvorschläge für eine Änderung der HeizkostenV erarbeitet.<BR>Quelle: Forschungsbericht
Die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie zu Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen (2006/32/EG, ESD) verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten, Ziele zur Endenergieeinsparung bis zum Jahre 2016 zu formulieren. Als unverbindlicher Richtwert werden in der ESD mindestens 9 Prozent Einsparungen beim jährlichen Endenergieverbrauch für den Zeitraum 2008 bis 2016 vorgesehen. Veröffentlicht in Climate Change | 04/2011.
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