Das Projekt "Kurzgutachten zu den Auswirkungen der neuen EU-Effizienzrichtlinie" wird/wurde ausgeführt durch: Ecofys Germany GmbH.Im September 2012 hat das Europäische Parlament eine Neufassung der EU-Energieeffizienzrichtlinie verabschiedet. Von zentraler Bedeutung ist Artikel 7 der Richtlinie, der vorschreibt, dass alle Staaten verbindlich politische Instrumente einführen, die bis zum 31. Dezember 2020 neue jährliche Energieeinsparungen in einer Höhe von 1,5Prozent erzielen. In einem Kurzgutachten stellte Ecofys die Effektivität der bestehenden Energieeffizienzinstrumente den Zielvorgaben der europäischen Energieeffizienzrichtlinie sowie dem Energiekonzept der Bundesregierung gegenüber. Das Kurzgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass in Deutschland und unter Anwendung des Artikel 7 der europäischen Energieeffizienzrichtlinie schätzungsweise kumulierte Endenergieeinsparungen von 125PJ im Jahr 2020 mit einer Fortführung bestehender Maßnahmen erzielt werden können. Mit Blick auf das jährliche Einsparziel der Effizienzrichtlinie von 1,125Prozent bedeutet das, dass eine Umsetzungslücke von rund 0,8Prozent verbleibt, die durch neue Maßnahmen, bzw. durch eine Aufstockung und effektivere Umsetzung bestehender Maßnahmen zu schließen ist.
Die wichtigsten Fakten Wie effizient eine Volkswirtschaft Energie einsetzt, kann durch den Indikator „Endenergieproduktivität“ gemessen werden. Zwischen 2008 und 2023 ist die Endenergieproduktivität um 32 % gestiegen. Wichtiger als die Erhöhung der Endenergieproduktivität ist die Senkung des Energieverbrauchs. Die europäische „Energieeffizienzrichtlinie“ sowie das deutsche „Energieeffizienzgesetz“ geben anspruchsvolle Ziele für die Senkung des Endenergieverbrauchs vor. Welche Bedeutung hat der Indikator? Energieproduktivität ist ein Maß, das angibt, wie effizient eine Wirtschaft, Industrie oder Gesellschaft Energie einsetzt, um wirtschaftlichen Wert zu erzeugen. Sie wird berechnet, indem man das Bruttoinlandsprodukt (BIP) durch den Energieverbrauch teilt. Eine höhere Energieproduktivität bedeutet, dass für die Produktion einer Einheit wirtschaftlichen Wertes weniger Energie benötigt wird. Dies ist ein Indikator für eine effiziente und nachhaltige Nutzung von Energie. Ein geringerer Energieeinsatz ist auch gut für die Umwelt, da das Energiesystem eine Reihe negativer Umweltauswirkungen mit sich bringt. Hier wird der End energieverbrauch als Bezugsgröße verwendet, somit wird der Indikator als „ End energieproduktivität“ bezeichnet. Im „Energiekonzept“ des Jahres 2010 setzte sich die Bundesregierung langfristige jährliche Wachstums-Ziele für die Endenergieproduktivität. Inzwischen steht die absolute Senkung des Energieverbrauchs im Fokus der Politik. Eine zentrale Rolle spielen die europäische Energieeffizienz-Richtlinie sowie das deutschen Energieeffizienzgesetz (EnEfG), das 2023 verabschiedet wurde. In diesem Gesetz ist festgeschrieben, dass der Endenergieverbrauch bis 2030 auf 1.867 TWh zu senken ist. Wie ist die Entwicklung zu bewerten? Zwischen 2008 und 2023 ist die Endenergieproduktivität um 32 % gestiegen. Treiber des Produktivitätsanstiegs war vor allem die Zunahme des Bruttoinlandsproduktes. Dieses ist seit 2008 um 15 % gewachsen, der Endenergieverbrauch im gleichen Zeitraum um 12 % gesunken. Diese sogenannte Entkopplung zwischen Verbrauch und Wirtschaftsleistung kann einerseits durch eine höhere Energieeffizienz, andererseits auch durch einen Strukturwandel hin zu weniger energieintensiven Wirtschaftsaktivitäten erklärt werden. Im „ Projektionsbericht 2023 für Deutschland “ wurde auf der Basis von Szenarioanalysen untersucht, ob Deutschland seine Energie- und Klimaziele im Jahr 2030 erreichen kann: Wenn alle von der Regierungskoalition geplanten Maßnahmen umgesetzt werden, ist im Jahr 2030 mit einem Rückgang des EEV von etwa 16 % gegenüber dem Jahr 2008 zu rechnen (Mit-Maßnahmen- Szenario ). Damit wäre das Ziel des Energieeffizienzgesetzes eines Rückgangs des Endenergieverbrauchs über 25 % bis 2030 deutlich verfehlt. Weitere Maßnahmen zur Senkung des EEV sind also erforderlich, um die Ziele des Energieeffizienzgesetzes zu erreichen. Wie wird der Indikator berechnet? Der Indikator „Endenergieproduktivität “ wird als Verhältnis des realen Bruttoinlandsproduktes und des Endenergieverbrauchs Deutschlands berechnet. Das Bruttoinlandsprodukt wird vom Statistischen Bundesamt im Rahmen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen berechnet und veröffentlicht. Der Endenergieverbrauch wird regelmäßig von der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AGEB) ermittelt. Methodische Hinweise zur Berechnung veröffentlicht die AGEB in den Erläuterungen zu den Energiebilanzen (pdf). Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel "Energieproduktivität" .
Kraftvoll für den Klimaschutz: Das Energieministerium hat den Startschuss für das neue Förderprogramm „Sachsen-Anhalt ÖFFIZIENZ“ gegeben. Unterstützt werden Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden wie Kitas, Schulen, Sportstätten oder Kultureinrichtungen. Das Programm hat ein Volumen von knapp 89 Millionen Euro und wird aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert. Anträge können bis Ende Juni 2027 bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) gestellt werden. Gefördert werden investive Maßnahmen, die zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Einsparung von Energie in öffentlichen Nichtwohngebäuden sowie öffentlichen Infrastrukturen, die sich im Eigentum der öffentlichen Hand oder gemeinnütziger Organisationen befinden, welche dem Allgemeinwohl dienende Ziele verfolgen, führen. Zu den öffentlichen Nichtwohngebäuden und öffentlichen Infrastrukturen gehören: Kindertageseinrichtungen, Schulen einschließlich der dazugehörigen Sportstätten, Sportstätten und Schwimmbäder mit Nutzungszwecken für die breite Öffentlichkeit, das heißt überwiegend nichtschulischer Nutzung, kulturelle Einrichtungen, beschränkt auf Museen, Bibliotheken, Kunst- und Kulturzentren oder –stätten, Theater, Opernhäuser, Konzerthäuser, Denkmäler sowie historische Stätten und Gebäude mit dauerhafter kultureller Nutzung, anerkannte Einrichtungen der Erwachsenenbildung und Gebäude der öffentlichen Verwaltung. Förderfähige Maßnahmen sind: Gebäudebezogene Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz (zum Beispiel an Fassade, Dach, Fenstern, Türen, Toren, Heizanlage, Kühlanlage) und nicht gebäudebezogene Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz wie der Austausch ineffizienter technischer Anlagen und Aggregate, die Installation von Anlagen zur Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung oder Maßnahmen zur energetischen Prozessoptimierung. Gebäudebezogene Energieeffizienzmaßnahmen gemäß Punkt 1 können mit einer oder mehreren der folgenden Maßnahmen kombiniert werden: Installation von am Standort des Gebäudes befindlichen integrierten Anlagen zur Erzeugung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energiequellen wie Photovoltaikmodulen oder Wärmepumpen für den Eigenbedarf, Installation von Ausrüstung zur Speicherung der Energie, die von den am Standort des Gebäudes befindlichen Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie erzeugt wird. Die Speicherausrüstung muss mindestens 75 v. H. ihrer jährlichen Energie aus einer direkt angeschlossenen Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energie beziehen, Anbindung an ein energieeffizientes Fernwärme- und Fernkältesystem oder an ein energieeffizientes Fernwärmesystem oder an ein energieeffizientes Fernkältesystem und dazugehörige Ausrüstung, Installation von Ausrüstung für die Digitalisierung des Gebäudes insbesondere zur Steigerung seiner Intelligenzfähigkeit, einschließlich passiver gebäudeinterner Verkabelung oder strukturierter Verkabelung für Datennetze und des zugehörigen Teils der Breitbandinfrastruktur auf der Liegenschaft, zu der das Gebäude gehört, jedoch mit Ausnahme der für Datennetze bestimmten Verkabelung außerhalb der Liegenschaft und Investitionen in Gründächer und Ausrüstung für die Sammlung und Nutzung von Regenwasser am Standort des Gebäudes. Gefördert werden investive Maßnahmen, die zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Einsparung von Energie in Landesschulen und Landesschulinfrastrukturen und kulturellen Einrichtungen wie Museen, Bibliotheken, Kunst- und Kulturzentren oder –stätten, Theater, Opernhäuser, Konzerthäuser, Denkmäler und historische Stätten und Gebäude mit dauerhafter kultureller Nutzung führen. Förderfähige Maßnahmen sind: Gebäudebezogene Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz (zum Beispiel an Fassade, Dach, Fenstern, Türen, Toren, Heizanlage, Kühlanlage) und nicht gebäudebezogene Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz wie der Austausch ineffizienter technischer Anlagen und Aggregate, die Installation von Anlagen zur Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung oder Maßnahmen zur energetischen Prozessoptimierung. Gebäudebezogene Energieeffizienzmaßnahmen gemäß Punkt 1 der Aufzählung können mit einer oder mehreren der folgenden Maßnahmen kombiniert werden: Installation von am Standort des Gebäudes befindlichen integrierten Anlagen zur Erzeugung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energiequellen wie Photovoltaikmodulen oder Wärmepumpen für den Eigenbedarf, Installation von Ausrüstung zur Speicherung der Energie, die von den am Standort des Gebäudes befindlichen Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie erzeugt wird. Die Speicherausrüstung muss mindestens 75 v. H. ihrer jährlichen Energie aus einer direkt angeschlossenen Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energie beziehen, Anbindung an ein energieeffizientes Fernwärme- und Fernkältesystem oder an ein energieeffizientes Fernwärmesystem oder an ein energieeffizientes Fernkältesystem und dazugehörige Ausrüstung, Installation von Ausrüstung für die Digitalisierung des Gebäudes insbesondere zur Steigerung seiner Intelligenzfähigkeit, einschließlich passiver gebäudeinterner Verkabelung oder strukturierter Verkabelung für Datennetze und des zugehörigen Teils der Breitbandinfrastruktur auf der Liegenschaft, zu der das Gebäude gehört, jedoch mit Ausnahme der für Datennetze bestimmten Verkabelung außerhalb der Liegenschaft und Investitionen in Gründächer und Ausrüstung für die Sammlung und Nutzung von Regenwasser am Standort des Gebäudes. Die Zugangsvoraussetzungen ergeben sich aus: Der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in öffentlichen Nichtwohngebäuden und öffentlichen Infrastrukturen und Den Fördergrundsätzen für vorhabenbezogene Zuweisungen zur Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in öffentlichen Nichtwohngebäuden und öffentlichen Infrastrukturen. Antragsberechtigt innerhalb der Richtlinie sind: Gebietskörperschaften, Kommunale Zweckverbände, die der Kommunalaufsicht unterstehen, juristische Personen des öffentlichen Rechts, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe als Eigentümer der Liegenschaft der Kindertageseinrichtung, Träger von Schulen in kommunaler Trägerschaft im Land Sachsen-Anhalt und die Träger von Schulen in freier Trägerschaft, die gemäß § 18 Abs. 1 und 2 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) Finanzhilfen für Schulstandorte in Sachsen- Anhalt erhalten, juristische Personen des privaten Rechts, sofern die Kommune mit mehr als 50 v. H. beteiligt ist (zum Beispiel GmbH als kommunales Unternehmen, Eigenbetrieb), juristische Personen, die gemeinnützige Zwecke verfolgen (zum Beispiel gemeinnütziger Sport- oder Förderverein), juristische Personen des privaten Rechts, sofern sie Träger kultureller Einrichtungen sind und Träger der nach dem Erwachsenenbildungsgesetz Sachsen-Anhalt (EBG LSA) anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung. Antragsberechtigt innerhalb der Fördergrundsätze sind Einrichtungen in Trägerschaft des Landes Sachsen-Anhalt. Die Vorhabenauswahl erfolgt auf der Grundlage folgender Auswahlkriterien: Einbettung des Gebäudes in die Klima- und Nutzungsstrategie der Antragstellenden Prozentuale Endenergieeinsparung Fördereffizienz Einsatz erneuerbarer Energien oder naturbasierter Lösungen. Der Antrag und die Unterlagen sind formgebunden und elektronisch bei der Bewilligungsstelle, der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen. Alle relevanten Informationen und ein Beratungsangebot sind hier zu finden: https://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/umwelt-schuetzen/sachsen-anhalt-oeffizienz Anträge können ab sofort bis zum 30.06.2027 eingereicht werden.
Katrin Eder: „Wer das Klima schützt, spart sowohl Bares als auch klimaschädliches CO2“ – Stadt investiert in LED-Umrüstung, PV-Anlagen und fünf Förderprogramme für Bürgerinnen und Bürger „Kommunen kommt beim Klimaschutz eine Schlüsselrolle zu. Hier wird geplant, genehmigt und umgesetzt. Hier finden Diskussionen mit den Bürgerinnen und Bürgern statt, was die Attraktivität eines Ortes erhöht. Dabei sind die Kommunen selbst die Experten und wissen, was bei ihnen umsetzbar ist und einen möglichst großen Nutzen sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für das Klima hat. Deshalb hat die Landesregierung das Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation, kurz KIPKI, mit insgesamt 250 Millionen Euro auf den Weg gebracht. Hier kann jede Kommune selbst aus einem Maßnahmenkatalog auswählen, was für sie passend ist. Pro Einwohnerin und Einwohner gibt es rund 44 Euro, die sich Landkreis und Verbandsgemeinden aufteilen. Für die Stadt Sinzig bedeutet das eine Summe in Höhe von 508.873,16 Euro“, so Klimaschutzministerin Katrin Eder. Mit knapp der Hälfte der Förderung will die Stadt Sinzig am Rathaus, an der Regenbogenschule und an vier Sportplätzen die Beleuchtung auf LED umrüsten (250.000 Euro). Weitere 150.000 Euro werden in zwei Photovoltaik-Anlagen für das Feuerwehrgebäude und eine Turnhalle investiert, die auch Teil eines bereits geplanten Bilanzkreises werden sollen. Mit den restlichen knapp 109.000 Euro sollen die Bürgerinnen und Bürger in Form von Förderprogrammen direkt am Klimaschutz und der Klimawandelfolgenanpassung beteiligt werden. Geplant sind Förderprogramme für Balkon-PV-Anlagen, E-Lastenräder sowie Dach- und Fassadenbegrünung, Vorgartenentsiegelung und die Pflanzung klimaresilienter Bäume und Sträucher. „Von diesen Maßnahmen erhoffen wir uns eine CO 2 -Einsparung von rund 84 Tonnen und eine Endenergieeinsparung von etwa 170.000 Kilowattstunden pro Jahr. Mit den beiden Förderprogrammen beteiligen wir darüber hinaus die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt direkt am Klimaschutz und an der Klimawandelfolgenanpassung. So sparen wir nicht nur Energie und Kosten, sondern zeigen, dass jeder beim Klimaschutz mitmachen kann“, sagte Bürgermeister Andreas Geron. „Ich bin davon überzeugt: Investitionen in den Klimaschutz sind Investitionen in die Zukunft. Denn wer das Klima schützt, spart sowohl Bares als auch klimaschädliches CO 2 . Mit KIPKI, dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation entlasten wir das Klima und die Haushaltskassen der Kommunen. So können alle sehen: Klimaschutz lohnt sich. Zudem unterstützen wir die Kommunen auch fachlich und beraten sie gerne, wie CO 2 eingespart werden kann oder was man beispielsweise tun kann, damit sich Innenstädte nicht zu stark aufheizen oder Wasser gut abfließen kann. Rheinland-Pfalz ist von der Erderhitzung stärker betroffen als andere Regionen in unserem Land. Deshalb ist es so wichtig, gewappnet zu sein. Und deshalb steht das Klimaschutzministerium den Kommunen auch über KIPKI hinaus gerne zur Seite“, so Klimaschutzministerin Katrin Eder. Hintergrund Die Landesregierung unterstützt die Kommunen bei Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels mit dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI), das ein Gesamtvolumen von 250 Millionen Euro umfasst. Ganz ohne finanzielle Eigenbeteiligung können die Kommunen aus einem Maßnahmenkatalog auswählen, was sie vor Ort umsetzen möchten. Dazu erhalten die Kommunen einen Pauschalbetrag von rund 44 Euro pro Einwohnerin und Einwohner. Ergänzt wird die direkte Förderung der Kommunen durch ein wettbewerbliches Verfahren, mit dem besonders innovative Leuchtturmprojekte gefördert werden sollen, an dem sich auch Unternehmen beteiligen können. Hier finden Sie ein Video, in dem KIPKI, das Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation erklärt wird: https://www.youtube.com/watch?v=OaZ4bJ3PAhw Hier finden Sie weitere Informationen zu KIPKI: https://kipki.rlp.de
Stadt Bad Kreuznach erhält KIPKI-Fördermittel für sieben Klimaschutz- und vier Klimawandelanpassungsprojekte – Stadt will etwa PV-Anlagen installieren, Begrünungsmaßnahmen durchführen und eine Belüftungsanlage austauschen „Kommunen kommt beim Klimaschutz eine Schlüsselrolle zu. Hier wird geplant, genehmigt und umgesetzt. Hier finden Diskussionen mit den Bürgerinnen und Bürgern statt, was die Attraktivität eines Ortes erhöht. Dabei sind die Kommunen selbst die Experten und wissen, was bei ihnen umsetzbar ist und einen möglichst großen Nutzen sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für das Klima hat. Deshalb hat die Landesregierung das Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation, kurz KIPKI, mit insgesamt 250 Millionen Euro auf den Weg gebracht. Hier kann jede Kommune selbst aus einem Maßnahmenkatalog auswählen, was für sie passend ist. Pro Einwohnerin und Einwohner gibt es rund 44 Euro, die sich Landkreis und Verbandsgemeinden aufteilen. Für die Stadt Bad Kreuznach bedeutet das eine Summe in Höhe von 1.510.635,01 Euro“, so Klimaschutzstaatssekretär Dr. Erwin Manz. Mit der Fördersumme möchte die Stadt elf Teilprojekte realisieren. Sieben Projekte sollen dabei dem Klimaschutz zugutekommen, die anderen vier der Klimawandelfolgenanpassung. 480.000 Euro fließen dabei in den Ausbau von PV-Anlagen auf kommunalen Dachflächen. Zudem soll mit 250.000 Euro eine Pauschalförderung für Balkonkraftwerke und PV-Dachanlagen für Privatpersonen erfolgen. Bei Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern will die Stadt die Installation von Zisternen, Entsiegelungsmaßnahmen und Begrünungsmaßnahmen mit 200.000 Euro fördern. Die Turnhalle der Grundschule Kleiststraße erhält zudem eine neue effizientere Belüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (150.000 Euro). 100.000 Euro werden für Parklets aufgewendet. Die Podeste aus Metall oder Holz, die genau auf einen Parkplatz passen, sollen mit sicheren Radabstellanlagen bestückt sowie gegebenenfalls überdacht und begrünt werden. Eine weitere PV-Anlage mit Stromspeicher soll auf dem Haus des Gastes installiert werden (84.304,36 Euro). Die Entsiegelung von Teilen des Europaplatzes (Bahnhofsvorplatz) soll mit 70.000 Euro umgesetzt werden. 66.330,65 Euro fließen in Begrünungsmaßnahmen, deren Fokus auf der gesamten Innenstadt, bestehenden Parkanlagen und entsiegelten Flächen liegt. Darüber hinaus sollen die Energieeffizienz der Kita Winzenheim (50.000 Euro), die (Fassaden)begrünung des neuen Rathauses (40.000 Euro) sowie ein Bilanzkreis (20.000 Euro) realisiert werden. „Durch die Mittel aus dem KIPKI-Förderprogramm können wir nicht nur die Anzahl der PV-Anlagen erhöhen und damit unsere Energiekosten erheblich senken, sondern auch Bürgerinnen und Bürger dabei unterstützen, selbst Projekte für mehr Klimaschutz anzugehen, etwa durch die Förderung von Balkonkraftwerken. Von den insgesamt elf Projekten erhoffen wir uns eine CO2-Einsparung von rund 500 Tonnen und eine Endenergieeinsparung von mehr als 900.000 Kilowattstunden pro Jahr“, so Oberbürgermeister Emanuel Letz. „Ich bin davon überzeugt: Investitionen in den Klimaschutz sind Investitionen in die Zukunft. Denn wer das Klima schützt, spart sowohl Bares als auch klimaschädliches CO2. Mit KIPKI, dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation entlasten wir das Klima und die Haushaltskassen der Kommunen. So können alle sehen: Klimaschutz lohnt sich. Zudem unterstützen wir die Kommunen auch fachlich und beraten sie gerne, wie CO2 eingespart werden kann oder was man beispielsweise tun kann, damit sich Innenstädte nicht zu stark aufheizen oder Wasser gut abfließen kann. Rheinland-Pfalz ist von der Erderhitzung stärker betroffen als andere Regionen in unserem Land. Deshalb ist es so wichtig, gewappnet zu sein. Und deshalb steht das Klimaschutzministerium den Kommunen auch über KIPKI hinaus gerne zur Seite“, so Klimaschutzstaatssekretär Erwin Manz. Übersicht über die einzelnen KIPKI-Teilprojekte: 1. Teilprojekt: Bilanzkreis Beantragte Mittel: 20.000,00 Euro 2. Teilprojekt: PV-Offensive Prognostizierte CO2-Einsparung: 168 t/a Prognostizierte Endenergieeinsparung in kWh/a: 300.000 Beantragte Mittel: 480.000,00 Euro 3. Teilprojekt: PV-Anlage auf dem Haus des Gastes Prognostizierte CO2-Einsparung: 23,28 t/a Prognostizierte Endenergieeinsparung in kWh/a: 41.570 Beantragte Mittel: 84.304,36 Euro 4. Teilprojekt: PV-Förderung Private Prognostizierte CO2-Einsparung: 280,00 t/a Prognostizierte Endenergieeinsparung in kWh/a: 500.000 Beantragte Mittel: 250.000,00 Euro 5. Teilprojekt: Austausch der Belüftungsanlage in der Turnhalle der Grundschule Kleiststraße Prognostizierte CO2-Einsparung: 14,28 t/a Prognostizierte Endenergieeinsparung in kWh/a: 59.500 Beantragte Mittel: 150.000,00 Euro 6. Teilprojekt: Parklets für den Radverkehr Beantragte Mittel: 100.000,00 Euro 7. Teilprojekt: Förderung Klimaanpassung / Zisternen Beantragte Mittel: 200.000,00 Euro 8. Teilprojekt: (Fassaden)begrünung neues Rathaus Beantragte Mittel: 40.000,00 Euro 9. Teilprojekt: Entsiegelungen im Innenstadtbereich Beantragte Mittel: 70.000,00 Euro 10. Teilprojekt: Begrünungsmaßnahmen Beantragte Mittel: 66.330,65 Euro 11. Teilprojekt: Effizienzverbesserung der Kita Winzenheim Prognostizierte CO2-Einsparung: 2,88 t/a Prognostizierte Endenergieeinsparung in kWh/a: 12.000,00 Beantragte Mittel: 50.000 Euro Hintergrund Die Landesregierung unterstützt die Kommunen bei Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels mit dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI), das ein Gesamtvolumen von 250 Millionen Euro umfasst. Ganz ohne finanzielle Eigenbeteiligung können die Kommunen aus einem Maßnahmenkatalog auswählen, was sie vor Ort umsetzen möchten. Dazu erhalten die Kommunen einen Pauschalbetrag von rund 44 Euro pro Einwohnerin und Einwohner. Ergänzt wird die direkte Förderung der Kommunen durch ein wettbewerbliches Verfahren, mit dem besonders innovative Leuchtturmprojekte gefördert werden sollen, an dem sich auch Unternehmen beteiligen können. Hier finden Sie ein Video, in dem KIPKI, das Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation erklärt wird: https://www.youtube.com/watch?v=OaZ4bJ3PAhw Hier finden Sie weitere Informationen zu KIPKI: https://kipki.rlp.de
Jüngste Daten der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen e.V. zeigen: Der Energieverbrauch in Deutschland ist im Jahr 2022 auf einen neuen Tiefstand gesunken. Seit 1990 wurde nur 2020, dem Jahr der Corona-Pandemie, weniger Energie verbraucht. Energiesparen zahlt sich aus und trägt maßgeblich zum Klimaschutz bei. Um den Erfolg zu verstetigen, braucht es auch zukünftig effektive Politikinstrumente. Zweitniedrigster Endenergieverbrauch seit 1990 Ende des Jahres 2023 lagen die aktualisierten Daten zum Energieverbrauch für das Jahr 2022 vor. Die Überarbeitung der so genannten Auswertungstabellen der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen e.V. (AGEB) bestätigt signifikante Energieverbrauchsminderungen, wie sie erste Analysen hatten vermuten lassen. Der Endenergieverbrauch (EEV) als wichtiger Indikator , an dem auch das Energieeffizienz-Ziel der Bundesregierung orientiert ist, ist 2022 insgesamt auf 2.368 Terawattstunden ( TWh ) und damit auf den zweitniedrigsten Stand seit 1990 beziehungsweise 2008 gefallen (gemäß Logik des deutschen Energieeffizienzgesetzes ohne Berücksichtigung der Umweltwärme auf 2.349 TWh). Die Energieeinsparung beträgt 3,0 Prozent gegenüber 2021 und 9,2 Prozent gegenüber 2008. Langsame Annäherung an Zielpfad Nachdem sich das Delta zum Zielpfad, der sich aus der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie (EED) ableitet und über die Energieeffizienz-Ziele des aktuellen deutschen Energieeffizienzgesetz (EnEfG) umgesetzt ist, seit 2015 mit Ausnahme des „Corona-Jahrs“ 2020 zunehmend vergrößert hatte, nähert sich der Energieverbrauch im Jahr 2022 langsam wieder dem Zielpfad an. Deutlich wird aber: Hier werden noch einige und vor allem kontinuierliche Anstrengungen nötig sein, um wieder vollständig auf Kurs zu kommen: Der Mehrverbrauch beträgt rund ein Zehntel des gesamten Endenergieverbrauchs (siehe Abbildung 1 unten). Alle bis auf Verkehrssektor mindern Verbrauch Der Blick auf die einzelnen Sektoren zeigt, dass der Endenergieverbrauch mit Ausnahme des Verkehrssektors in allen Sektoren gesunken ist. Die Privathaushalte verbrauchten gegenüber dem Vorjahr 5,5 Prozent weniger (gegenüber 2008: -6,7 Prozent), die Industrie 7,8 Prozent (gegenüber 2008: -6,6 Prozent), und der Sektor Gewerbe/Handel/Dienstleistungen 6,6 Prozent (gegenüber 2008: -22,9 Prozent) weniger. Der Endenergieverbrauch des Verkehrs stieg zum zweiten Mal in Folge an, und zwar gegenüber 2021 um 7,0 Prozent (gegenüber 2008: -4,2 Prozent), siehe Abbildung 2. Stromverbrauch und Gasverbrauch spürbar gesunken Bei Betrachtung der einzelnen Energieträger sind in absoluten Zahlen im Jahr 2022 sowohl der Gas- als auch der Stromverbrauch spürbar gesunken: gegenüber dem Jahr 2021 um 11,7 Prozent beim Gas bzw. 3,4 Prozent beim Strom, gegenüber 2008 um 8,6 Prozent beim Gas bzw. 9,6 Prozent beim Strom. Der Stromverbrauch 2022 ist damit der niedrigste seit 2008, der Gasverbrauch der zweitniedrigste. Diese Entwicklung bestätigt auch eine erste frühere Auswertung der quartalsweisen Verbrauchszahlen durch das Umweltbundesamt , wonach die Energieträger insbesondere ab der zweiten Jahreshälfte 2022 sparsamer verwendet wurden (siehe Abbildung 3). Bruttoinlandsprodukt (BIP) steigt leicht Der Blick auf die Wirtschaftsentwicklung zeigt, unabhängig von der Diskussionswürdigkeit als wirtschaftlicher Kernindikator , dass das Bruttoinlandsprodukt (BIP) insgesamt trotz der absoluten Minderung des Endenergieverbrauchs gegenüber dem Vorjahr um 1,8 Prozent gestiegen ist (gegenüber 2008: +15,6 Prozent), siehe Abbildung 4. Industrie mindert Energieverbrauch stärker als Bruttowertschöpfung Diese relative Entkopplung lässt sich auch im Industriesektor beobachten: Hier reduzierte sich die Bruttowertschöpfung weniger stark (-0,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr; +18,0 Prozent gegenüber 2008) als der sektorspezifische Endenergieverbrauch (-7,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr; -6,6 Prozent gegenüber 2008). Die Endenergieproduktivität der Industrie stieg also gegenüber dem Vorjahr merklich von 1.318 Euro/Megawattstunde (MWh) auf 1.383 Euro/MWh um 7,9 Prozent (gegenüber 2008: +26,3 Prozent), siehe Abbildung 5. Energieverbrauch der energieintensiven Industrie sinkt stärker In den Branchen der so genannten energieintensiven Industrien sank der Endenergieverbrauch gegenüber dem Vorjahr um 10,6 Prozent (gegenüber 2008: -6,9 Prozent). Der Umsatzindex, also die wirtschaftliche Entwicklung des energieintensiven produzierenden Gewerbes, stieg gleichzeitig um 17 Prozent gegenüber 2021 (gegenüber 2008: +38,7 Prozent). Im Vergleich dazu stieg der Energieverbrauch der übrigen Industriezweige gegenüber 2021 leicht um +0,7 Prozent an (gegenüber 2008: -9,9 Prozent). Der Umsatz der sonstigen Industrie stieg kurzfristig um 16,7 Prozent und gegenüber 2008 um 39,6 Prozent. Die Umsatzzahlen sind nicht preisbereinigt und beinhalten daher auch Inflationseffekte. Über die verschiedenen Branchen ist die Entwicklung insbesondere der Umsätze im In- und Ausland sehr unterschiedlich. Zudem sind besonders energieintensive Branchen – wie die Grundstoffchemie und die Metallerzeugung, die zusammen alleine rund 40 Prozent des Endenergieverbrauchs des produzierenden Gewerbes ausmachen – durch höhere Energiepreise stärker betroffen. Andere Branchen, wie der Maschinen- und Fahrzeugbau, benötigen dagegen etwa in der Produktion weniger hohe Temperaturniveaus und sind somit weniger anfällig für steigende Energiekosten (siehe Abbildung 6). Wohnfläche steigt kontinuierlich und macht Effizienzsteigerungen teilweise zunichte Entgegen der insgesamt positiven Entwicklung der privaten Haushalte beim Energiesparen stieg sowohl die absolute Wohnfläche wie auch die relative Wohnfläche pro Kopf weiter an, letztere von 42,6 m2 pro Kopf im Jahr 2008 auf 45,5 m2 im Jahr 2022. Dies ist insofern problematisch, als die seit Jahren kontinuierlich steigenden Wohnflächen einen Teil der Energieeffizienzsteigerungen im Gebäudesektor zunichtemachen (siehe Abbildung 7). Energiesparen trägt zur Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien bei und unterstützt Klimaschutz Energieverbrauchsminderung unterstützt die Energiewende bei der Zielerreichung hin zur vollständigen Versorgung mit erneuerbaren Energien und beim Klimaschutz. Je geringer der Energie- und der Stromverbrauch, desto höher ist der relative Anteil der erneuerbaren Energien. Hypothetisch hätte der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch 2022 ohne die tatsächliche Stromverbrauchsminderung gegenüber dem Vorjahr nur 44,5 Prozent anstatt 46 Prozent betragen, gegenüber einer hypothetischen Entwicklung des Stromverbrauchs ohne Stromverbrauchsminderung seit 2008 sogar nur 36,0 Prozent. Der Stromverbrauch läge bei hypothetischer Betrachtung ohne Stromverbrauchsminderung und bei konstanter Stromproduktivität über ein Viertel höher als 2022. Damit bestätigt die Entwicklung den alten Dreiklang aus „Energiesparen“, „Erneuerbare Energien“ und möglichst hoher „Effizienz“ bei Umwandlung und Verwendung von Energie sowie das Konzept „Efficiency First“ (Eff1st) im Energiesystem, wonach der Energieverbrauchsminderung eine größere Bedeutung zukommen sollte (siehe Abbildung 8). Energiesparen hat funktioniert Wie lassen sich die Entwicklungen interpretieren? Zunächst einmal zeigen sie, dass Energiesparen grundsätzlich funktioniert. Es gelang, den Energieverbrauch im Jahr 2022 in allen Sektoren außer dem Verkehrssektor merklich zu mindern. Gleichzeitig ist die Wirtschaftsleistung der Gesamtwirtschaft gestiegen und die des Industriesektors bei weitem nicht vergleichbar mit der dortigen Energieeinsparung gesunken: Die des Industriesektors insgesamt ist nahezu gleichgeblieben, die der energieintensiven Industrien ist merklicher gesunken, in den einzelnen Unterbranchen sehr unterschiedlich ausgeprägt. Die Energieproduktivität insgesamt hat also deutlich zugenommen. Schließlich hat die Minderung des Energieverbrauchs auch maßgeblich zur Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung sowie zum Klimaschutz beigetragen – eingesparte Energie muss nicht fossil erzeugt werden. Ohne Energiesparen als erste Säule der Energiewende läge der Anteil des erneuerbaren Stroms im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr um 1,5 Prozentpunkte niedriger, gegenüber einer hypothetischen Entwicklung ohne Energieverbrauchsrückgang seit 2008 sogar um 10 Prozentpunkte. Ohne die Energiespar- und Energieeffizienz-Maßnahmen der Bevölkerung und Unternehmen wäre der erste Winter der „Energiekrise“ nicht so glimpflich verlaufen, hätten deutlich mehr klimaschädliche Energieträger wie Öl oder Kohle verbrannt werden müssen, und wäre die Abhängigkeit von Energieimporten stärker. Die Steigerung der Energieeffizienz und verhaltensbedingtes Energiesparen als die zwei Strategien zur Energieverbrauchsminderungen sind also nicht nur in Theorie zentral für die Energiewende, sondern zeigen auch in der Praxis Wirkung. Politik der Energieverbrauchsminderung weiter stärken Energiesparen funktioniert, und wir können durchaus mit gewissem Stolz auf die Erfolge zurückblicken. Dies gilt umso mehr, als die Energieverbrauchsminderung Ergebnis vieler großer und kleiner Maßnahmen in (fast) allen Sektoren ist. Zudem nähern wir uns dem Zielpfad zumindest wieder an, auch wenn wir uns klar noch nicht darauf befinden. Umso wichtiger, den Pfad politisch wie privat vor Augen zu haben. Denn ohne begleitende Maßnahmen in allen Kategorien ist es unwahrscheinlich, dass wir die erfolgreiche Minderungsrate in dem Umfang verstetigen können. Die im Sommer 2022 erlassenen Kurz- und Mittelfrist-Verordnungen zur Energiesicherung (EnSikuMaV und EnSimiMaV, siehe Textbox unten) haben zum Erfolg beigetragen, genau wie die Einsparaktivitäten der Bevölkerung und Unternehmen, die vielen Energiesparkampagnen, und die hohen Energiepreise. Das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG, siehe Textbox unten) bietet eine gute Grundlage, hieran anzuknüpfen. Damit das „Efficiency First“-Prinzip aber zum neuen Normal wird, muss das Effizienzgesetz nun ambitioniert umgesetzt werden und es müssen konkrete Politikinstrumente zum Energiesparen folgen. Zu nennen sind beispielsweise anspruchsvolle Energieverbrauchsstandards für neue und Bestandsgebäude, das prioritäre Sanieren der schlechtesten Gebäude („Worst First“) mittels verpflichtender Mindeststandards (MEPS), Energieeinsparverpflichtungen bzw. Weiße-Zertifikate-Systeme für unterschiedliche Sektoren, ein Frontrunner-Ansatz für die Produkteffizienz, und eine aktivierende und prominent platzierte Energiesparkampagne. Die Energiesparpolitik sollte sinnvoll mit Sozialpolitik flankiert werden, damit Einsparmaßnahmen nicht mit Nachteilen für vulnerable Gruppen einhergehen, sondern im Gegenteil zu einer Verbesserung der Lebensqualität führen. Möglichkeiten dafür zeigt eine UBA-Publikation auf. Dies alles lohnt sich, denn schließlich kommt eine anspruchsvolle Politik der Energieverbrauchsminderung allen zugute: Sie reduziert die Energiekosten, verstärkt den Klimaschutz, steigert die Energieunabhängigkeit Deutschlands und leistet nicht zuletzt einen Beitrag zur zukunftsfähigen Transformation des Energiesystems und der Wirtschaft. EnSikuMaV, EnSimiMaV, EnEfG Das Bundeskabinett hatte im August 2022 vor dem Hintergrund der „Energiekrise“ zwei Energieeinsparverordnungen gebilligt : Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristige Maßnahmen (EnSikuMaV), und über mittelfristige Maßnahmen (EnSimiMaV). Beide Verordnungen basieren auf dem Energiesicherungsgesetz (§ 30 EnSiG) und leisten einen Beitrag zur Versorgungssicherheit. Sie enthalten konkrete Maßnahmen zum Energiesparen insbesondere für die Heizperioden und adressieren die öffentliche Hand sowie Unternehmen und private Haushalte, um den Gas- und den Stromverbrauch zu senken. Die (inzwischen wieder außer Kraft getretene) EnSikuMaV adressierte v.a. verhaltensbasierte Maßnahmen, die bereits kurzfristig eine Wirkung entfalten können. Enthalten waren u.a. Regeln zur Einschränkung nächtlich beleuchteter Werbetafeln, das Verbot der Beheizung privater Schwimmbäder, die Einschränkung der Beheizung von Gemeinschaftsräumen in öffentlichen Nichtwohngebäuden, die Vorgabe von Höchsttemperaturen in öffentlichen Nichtwohngebäuden, ein nächtliches Beleuchtungsverbot von Gebäuden und Baudenkmälern, oder die Vorgabe, Ladentüren im Einzelhandel zum Vermeiden von Heizwärmeverlusten geschlossen zu halten. Die EnSimiMaV, die bis Ende September 2024 gültig ist, zielt ergänzend auf mittelfristig wirksame v.a. technische Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung. Sie enthält Regelungen zur Prüfung und Optimierung von Heizungsanlagen, und zum hydraulischen Abgleich von Heizungssystemen. Am 17.11.2023 wurde das „Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes“, kurz: Energieeffizienzgesetz (EnEfG) im Amtsblatt veröffentlicht und trat damit in Kraft. Das Bundeskabinett hatte den Gesetzesentwurf im April 2023 beschlossen . Das EnEfG enthält eine Vielzahl von Regelungen, die den Rahmen für neue Energieeinsparungen und Energieeffizienzsteigerungen setzen. Wichtige Neuerungen sind erstmals verbindliche Energieeffizienzziele für den Endenergie - und für den Primärenergieverbrauch im Jahr 2030, sowie ein unverbindliches Endenergie-Ziel für 2045. Es enthält zudem einige konkrete Vorgaben, etwa zur Energieeffizienz von Rechenzentren, Einsparvorgaben für die öffentliche Hand, oder die grundsätzliche Pflicht zur Vermeidung und Nutzung von Abwärme. Mit dem EnEfG wird auch die europäische Energieeffizienz-Richtlinie (EED) umgesetzt. Wenn das EnEfG ambitioniert umgesetzt wird, bietet es Chancen, die Energieeinsparungen zu verstetigen und den Energieverbrauch weiter zu reduzieren.
Klimaschutzministerin Katrin Eder: „Wer das Klima schützt, spart sowohl Bares als auch klimaschädliches CO2“ – VG erhält Förderung für insgesamt sieben Projekte „Kommunen kommt beim Klimaschutz eine Schlüsselrolle zu. Hier wird geplant, genehmigt und umgesetzt. Hier finden Diskussionen mit den Bürgerinnen und Bürgern statt, was die Attraktivität eines Ortes erhöht. Dabei sind die Kommunen selbst die Experten und wissen, was bei ihnen umsetzbar ist und einen möglichst großen Nutzen sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für das Klima hat. Deshalb hat die Landesregierung das Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation, kurz KIPKI, mit insgesamt 250 Millionen Euro auf den Weg gebracht. Hier kann jede Kommune selbst aus einem Maßnahmenkatalog auswählen, was für sie passend ist. Pro Einwohnerin und Einwohner gibt es rund 44 Euro, die sich Landkreis und Verbandsgemeinden aufteilen. Für die Verbandsgemeinde Selters bedeutet das eine Summe von 476.670,44 Euro“, so Klimaschutzministerin Katrin Eder. Der Großteil der Fördersumme wird in die Errichtung von vier Photovoltaik-Anlagen mit Stromspeichern investiert: Eine Freiflächen-PV-Anlage im Erlebnisbad Herschbach (rund 210.000 Euro), dazu PV-Anlagen auf den Dächern des Feuerwehrgebäudes in Selters (45.000 Euro), der Grundschule Herschbach (rund 91.000 Euro) und auf der Mehrzweckhalle der Grundschule Marienrachdorf (55.000 Euro). „Wir erhoffen uns hiervon eine CO 2 -Einsparung von rund 127 Tonnen und eine Endenergieeinsparung von mehr als 260.000 Kilowattstunden pro Jahr. Davon profitieren auch unsere Bürgerinnen und Bürger. Um diese noch direkter an der KIPKI-Förderung zu beteiligen, werden wir außerdem Förderprogramme für Balkonkraftwerke und zur Begrünung privater Grundstückflächen aufsetzen“, sagte Bürgermeister Oliver Götsch. „Die 476.670,44 Euro KIPKI-Förderung des Landes entfalten in der Verbandsgemeinde Selters eine besondere Wirkung. Es werden damit eigene Projekte mit einem Investitionsvolumen von circa 620.000 Euro umgesetzt. Zudem hat sich der Verbandsgemeinderat entschieden, zusätzlich einen Betrag in Höhe der Hälfte der erhaltenen KIPKI-Mittel, aus eigenen Haushaltsmitteln, an die Stadt und die 20 Ortsgemeinden für dort anvisierte Klimaschutzmaßnahmen weiterzugeben und ein eigenes, kommunales Klimaschutzprogramm für Privatpersonen zu verabschieden. Somit hat das Land mit seiner KIPKI-Förderung an die Verbandsgemeinde Selters, das 1,8-fache an Investitionen in Höhe von circa 858.000 Euro für den Klimaschutz angestoßen“, ergänzte Götsch. So sollen alle Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter die Möglichkeit bekommen, eine Balkon-PV-Anlage zu beantragen. Mithilfe von Förderprogrammen rund um die Begrünung privater Grundstückflächen, werden innerorts Bäume gepflanzt sowie private Hofeinfahrten entsiegelt und Schottergärten entfernt. Für beide Vorhaben wurden jeweils 25.000 Euro aus der KIPKI-Förderung beantragt. Zu guter Letzt wendet die VG weitere 25.000 Euro auf, um am Rathaus einen Fahrradunterstand zu errichten. „Ich bin davon überzeugt: Investitionen in den Klimaschutz sind Investitionen in die Zukunft. Denn wer das Klima schützt, spart sowohl Bares als auch klimaschädliches CO 2 . Mit KIPKI, dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation, entlasten wir das Klima und die Haushaltskassen der Kommunen. So können alle sehen: Klimaschutz lohnt sich. Zudem unterstützen wir die Kommunen auch fachlich und beraten sie gerne, wie CO 2 eingespart werden kann oder was man beispielsweise tun kann, damit sich Innenstädte nicht zu stark aufheizen oder Wasser gut abfließen kann. Rheinland-Pfalz ist von der Erderhitzung stärker betroffen als andere Regionen in unserem Land. Deshalb ist es so wichtig, gewappnet zu sein. Und deshalb steht das Klimaschutzministerium den Kommunen auch über KIPKI hinaus gerne zur Seite“, so Klimaschutzministerin Katrin Eder. Hintergrund Die Landesregierung unterstützt die Kommunen bei Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels mit dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI), das ein Gesamtvolumen von 250 Millionen Euro umfasst. Ganz ohne finanzielle Eigenbeteiligung können die Kommunen aus einem Maßnahmenkatalog auswählen, was sie vor Ort umsetzen möchten. Dazu erhalten die Kommunen einen Pauschalbetrag von rund 44 Euro pro Einwohnerin und Einwohner. Ergänzt wird die direkte Förderung der Kommunen durch ein wettbewerbliches Verfahren, mit dem besonders innovative Leuchtturmprojekte gefördert werden sollen, an dem sich auch Unternehmen beteiligen können. Hier finden Sie ein Video, in dem KIPKI, das Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation erklärt wird: https://www.youtube.com/watch?v=OaZ4bJ3PAhw Hier finden Sie weitere Informationen zu KIPKI: https://kipki.rlp.de/
Michael Hauer: „Wer das Klima schützt, spart sowohl Bares als auch klimaschädliches CO2“ – VG hat Förderung für zwölf Teilprojekte beantragt „Kommunen kommt beim Klimaschutz eine Schlüsselrolle zu. Hier wird geplant, genehmigt und umgesetzt. Hier finden Diskussionen mit den Bürgerinnen und Bürgern statt, was die Attraktivität eines Ortes erhöht. Dabei sind die Kommunen selbst die Experten und wissen, was bei ihnen umsetzbar ist und einen möglichst großen Nutzen sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für das Klima hat. Deshalb hat die Landesregierung das Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation, kurz KIPKI, mit insgesamt 250 Millionen Euro auf den Weg gebracht. Hier kann jede Kommune selbst aus einem Maßnahmenkatalog auswählen, was für sie passend ist. Pro Einwohnerin und Einwohner gibt es rund 44 Euro, die sich Landkreis und Verbandsgemeinden aufteilen. Für die Verbandsgemeinde Maifeld bedeutet das eine Summe von 726.110,04 Euro“, sagte Klimaschutzstaatssekretär Michael Hauer. Insgesamt zwölf Teilprojekte – davon sieben Klimaschutzmaßnahmen und fünf Klimawandelfolgenanpassungsmaßnahmen – will die VG mit der Förderung umsetzen. Der Großteil der Summe fließt in Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz kommunaler Gebäude mittels Umrüstung auf LED und Wärmepumpen (rund 138.000 Euro) sowie in die Sanierung von Heizungsanlagen in der Grundschule Ochtendung und zwei Kitas in Polch (rund 324.000 Euro). Außerdem sollen Stromspeicher zur Erhöhung des Eigenverbrauchs in den Verbandsgemeinde-Liegenschaften von zehn Gemeinden (Fördersumme: knapp 90.000 Euro) und E-Ladesäulen für neun Gemeinden angeschafft werden (Fördersumme: knapp 33.000 Euro). Auch sollen in der Gemeinde Ochtendung die Stromanschlüsse mehrerer kommunaler Liegenschaften zusammengelegt werden, um von (Bestands-)Stromerzeugungsanlagen profitieren zu können. Hierfür erhält die VG Maifeld rund 20.000 Euro Förderung. In fünf weiteren förderfähigen Maßnahmen, die der Klimawandelfolgenanpassung dienen, will die VG öffentliche Flächen und Plätze entsiegeln, begrünen und verschatten sowie Dächer und Fassaden kommunaler Liegenschaften begrünen und für eine bessere Verschattung eines Kita-Geländes in Welling sorgen. Außerdem sollen in 18 Gemeinden Maßnahmen aus dem Hochwasserschutzkonzept umgesetzt werden. Für diese fünf Teilprojekte stehen insgesamt mehr als 117.000 Euro zur Verfügung, von denen der Großteil in die Hochwasserschutzmaßnahmen fließen wird. „Wir haben uns beim Klimaschutz viel vorgenommen. Zur Umsetzung all dieser Maßnahmen wenden wir fast 2,5 Millionen Euro auf. Die KIPKI-Förderung ist hierbei für unsere Verbandsgemeinde eine spürbare finanzielle Entlastung. Von den Maßnahmen erhoffen wir uns eine CO2-Einsparung von 76 Tonnen pro Jahr und außerdem eine Endenergieeinsparung von mehr als 160.000 kWh pro Jahr“, sagte Bürgermeister Maximilian Mumm. „Ich bin davon überzeugt: Investitionen in den Klimaschutz sind Investitionen in die Zukunft. Denn wer das Klima schützt, spart sowohl Bares als auch klimaschädliches CO2. Mit KIPKI, dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation entlasten wir das Klima und die Haushaltskassen der Kommunen. So können alle sehen: Klimaschutz lohnt sich. Zudem unterstützen wir die Kommunen auch fachlich und beraten sie gerne, wie CO2 eingespart werden kann oder was man beispielsweise tun kann, damit sich Innenstädte nicht zu stark aufheizen oder Wasser gut abfließen kann. Rheinland-Pfalz ist von der Erderhitzung stärker betroffen als andere Regionen in unserem Land. Deshalb ist es so wichtig, gewappnet zu sein. Und deshalb steht das Klimaschutzministerium den Kommunen auch über KIPKI hinaus gerne zur Seite“, so Klimaschutzstaatssekretär Michael Hauer. Übersicht über die einzelnen KIPKI-Teilprojekte TP 1: Anschaffung von Stromspeichern zur Erhöhung des Eigenverbrauchs in den Liegenschaften von zehn Gemeinden [Förderung: 89.837,70 Euro] TP 2: Errichtung von Ladesäulen für E-Autos im ländlichen Raum in neun Gemeinden [Förderung: 32.941,31 Euro] TP 3: Steigerung der Energieeffizienz in kommunalen Gebäuden durch energiesparende Technik (LED, Effizienzheizungspumpen usw.), Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik und Umbau/Ergänzung der Heizung auf Wärmepumpe in 14 Gemeinden [Fördersumme: 138.545,54 Euro] TP 4: Entsieglung von öffentlichen Flächen und Plätzen, Aufwertung von Rasenflächen und Baumscheiben in drei Gemeinden (innerorts, i.d.R. durch Eigenleistung) [Förderung: 5.585,79 Euro] TP 5: Kommunales Förderprogramm PV-Kleinanlagen für Bürger (Balkon-PV-Anlagen) der Gemeinde Kalt [Förderung: 1.669,31 Euro] TP 6: Aufforstung der Grünbestände im Ortsbereich, überwiegend in Eigenleistung [Förderung: 834,66 Euro] TP 7: Starkregenvorsorge zum Hochwasserschutzkonzept: Umsetzung der Maßnahmen aus dem Hochwasserschutzkonzept zur Vermeidung von Hochwasser in 18 Gemeinden [Förderung: 88.240,33 Euro] TP 8: Begrünung und Verschattung von öffentlichen Plätzen in zwei Gemeinden [Förderung: 18.113,78 Euro] TP 9: Begrünung von Dächern und/oder Fassaden der kommunalen Liegenschaften [Förderung: 2.000,00 Euro] TP 10: Anpassung Stromnetz zur nachhaltigen Stromversorgung: Zusammenlegung von Stromanschlüssen mehrerer nahstehender kommunaler Liegenschaften in der Gemeinde Ochtendung, um von (Bestands-)Stromerzeugungsanlagen profitieren zu können [Förderung: 20.068,25 Euro] TP 11: Sanierung von Heizungsanlagen auf Wärmepumpentechnologie in der Grundschule Ochtendung und zwei Kitas in Polch [Förderung: 324.025,20 Euro] TP 12: Verschattung einer kommunalen Liegenschaft in Kerben und eines Kita-Geländes in Welling [Förderung: 4.248,17 Euro] Hintergrund Die Landesregierung unterstützt die Kommunen bei Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels mit dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI), das ein Gesamtvolumen von 250 Millionen Euro umfasst. Ganz ohne finanzielle Eigenbeteiligung können die Kommunen aus einem Maßnahmenkatalog auswählen, was sie vor Ort umsetzen möchten. Dazu erhalten die Kommunen einen Pauschalbetrag von rund 44 Euro pro Einwohnerin und Einwohner. Ergänzt wird die direkte Förderung der Kommunen durch ein wettbewerbliches Verfahren, mit dem besonders innovative Leuchtturmprojekte gefördert werden sollen, an dem sich auch Unternehmen beteiligen können. Hier finden Sie ein Video, in dem KIPKI, das Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation erklärt wird: https://www.youtube.com/watch?v=OaZ4bJ3PAhw Hier finden Sie weitere Informationen zu KIPKI: https://kipki.rlp.de
Wo kann man Energie und gleichzeitig Energiekosten sparen? Was behindert das Energiesparen? Wie hilft die Politik beim Energiesparen? Was kann jeder Mensch selbst tun, um Energie zu sparen? Wie und wo lässt sich Energie einsparen? Den Energieverbrauch zu mindern, ist zentrale Säule und Voraussetzung, damit die Energiewende gelingt und Klimaschutz ist. Energiesparen bedeutet, die gewünschte „Leistung“ mit weniger Endenergie (elektrischem Strom, Brenn- und Kraftstoffen) zu erreichen: zum Beispiel einen warmen und hellen Wohnraum zu haben oder ein Produkt herzustellen - die so genannte „Effizienz“-Strategie. Es heißt aber auch, zu überlegen, welcher scheinbare „Bedarf“ wirklich benötigt wird , oder einfach einmal auf etwas zu verzichten - die so genannte „Suffizienz“-Strategie. Überall können wir Energie sparen: im Haushalt, in Industrie und Gewerbe und im Verkehr. Über die eingesparten Energiekosten zahlt sich das über kurz oder lang aus. Das bringt doppelten Nutzen: für die Umwelt und den Geldbeutel. Doch es gibt viele Hemmnisse, die es verhindern, diese wirtschaftlichen Klima - und Umweltschutzmaßnahmen zu erschließen. Auf den folgenden Seiten finden Sie Empfehlungen des Umweltbundesamtes an die Politik, um die Energieeffizienz zu steigern und den Energieverbrauch zu senken. Informationen helfen Verbraucherinnen und Verbrauchern, ihre Energiekosten zu senken. Informationen zum Energiesparen im Verkehr finden Sie im Thema „ Verkehr / Lärm “. Zu wissen, wieviel Energie für welche Zwecke eingesetzt wird, ist essentiell. Während manche Energieeinsätze sinken, steigen andere. Unterschiedlich hoch sind auch die realisierbaren Energieeinsparpotenziale. Politische Instrumente sollen bewirken, dass Energie - ganzheitlich betrachtet - sparsamer und effizienter eingesetzt wird, was Energiekosten verringert und Umwelt und Klima schützt. Die Energiewende bringt viele neue Stromanwendungen mit sich. Diese so genannte Sektorkopplung, also Verzahnung von Wärme-, Mobilitäts-, Industrie- mit dem Stromsektor und weg von fossilen Anwendungen, führt planungsgemäß zu einem steigenden Stromverbrauch. Damit geht allerdings keine Zunahme des Endenergieverbrauchs insgesamt einher, da neue Anwendungen wie Wärmepumpen oder E-Mobilität in der Regel effizienter sind als die bisherigen fossilen Anwendungen und somit beim Wechsel direkt Endenergie eingespart wird.
Das Umweltbundesamt (UBA) und fünf Partnereinrichtungen begrüßen den Entwurf des Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz (EnEfG) als große Chance für die Rechenzentrums- und IT-Branche. Der Entwurf sieht unter anderem Mindeststandards für den energieeffizienten Betrieb von Rechenzentren und die Nutzung von Abwärme vor. Im Jahr 2020 haben Rechenzentren in Deutschland insgesamt 16 Milliarden Kilowattstunden Strom verbraucht. Das sind rund drei Prozent des gesamten Stromverbrauchs in Deutschland, mit stark steigender Tendenz (etwa sechs Prozent jährlich). Die dabei ganzjährig erzeugte Abwärme bleibt bisher in großen Teilen ungenutzt, wodurch wertvolle Potenziale zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung verloren gehen. Das Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz (EnEfG), das am 25. Mai 2023 seine erste Lesung im Bundestag hat, schafft neue Regeln für die effizientere Nutzung von Energie in Rechenzentren. Das UBA begrüßt den Gesetzesentwurf ausdrücklich unter dem Leitgedanken „Energy Efficiency First“, zusammen mit fünf Partnereinrichtungen: die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF), Germanwatch e.V., das Institut für Energiewirtschaft und Rationelle Energieanwendung (IER) der Universität Stuttgart, das Öko-Institut e.V. und das Umweltinstitut München e.V. Die Wissenschaft ist sich einig, dass zum Erreichen der Klimaschutzziele eine drastische Minderung des Endenergieverbrauchs notwendig ist. Der vorliegende Entwurf des EnEfG bringt gegenüber dem Status quo einige Verbesserungen mit sich, um die Weichen in Richtung Energieeffizienz zu stellen. Dirk Messner: „Nachhaltige digitale Zukunft braucht klimaverträgliche Rechenzentren“ In einem Policy Paper zu den Auswirkungen des EnEfG auf Rechenzentren und die IT-Branche ordnen das UBA und seine Partnereinrichtungen die geplanten Regulierungen ein und zeigen Chancen und Vorteile für die Branche und den Klimaschutz auf. Laut UBA-Präsident Dirk Messner unterstützt das EnEfG die dringend notwendige Transformation der digitalen Infrastruktur zu mehr Nachhaltigkeit . „Eine nachhaltige digitale Zukunft braucht klimaverträgliche Rechenzentren. Das Energieeffizienzgesetz schafft hierfür erstmalig gute Vorgaben“, sagt Messner. „Das Energieeffizienzgesetz setzt Mindeststandards für den energieeffizienten Betrieb von Rechenzentren, schreibt die Nutzung von Abwärme vor und verpflichtet die Betreiberinnen und Betreiber zu mehr Transparenz", erklärt der UBA-Präsident. "Der Gesetzentwurf setzt dabei einen durchaus ambitionierten Rahmen. Das wird sicher helfen, auch hierzulande eine Trendwende beim Energieverbrauch durch Rechenzentren einzuleiten. All das unterstützt die so dringend nötige nachhaltige Transformation unserer digitalen Infrastruktur.“ Das Umweltbundesamt und seine fünf Partnereichrichtungen laden am 13. Juni 2023 zu einem Online-Fachgespräch zum Thema „Energieeffizienzgesetz: Chancen für die Rechenzentrums- und IT-Branche“ ein.
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