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Strahlenschutz / Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt / Umgebungsüberwachung Endlager Morsleben

Entsprechend einem Meßprogramm werden an einer Reihe von Meßpunkten erfaßte Daten zu Quartals- und Jahresberichten zusammengestellt. Erfaßt werden Gamma-Ortsdosis und Radioaktivitätsdaten verschiedener Umweltmedien.

Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM): Betriebliche Sicherheit, Strahlenschutz und Umgebungsüberwachung

Der Bericht gibt einen Überblick über die im Jahr 2011 durchgeführten Überwachungsarbeiten des Bundesamts für Strahlenschutz im Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM). Betrachtet werden das vorhandene Inventar an radioaktiven Abfällen im Endlager Morsleben, die Maßnahmen und Ergebnisse der geomechanischen und hydrogeologischen Überwachung, des betrieblichen Strahlenschutzes, der Überwachung der Ableitung radioaktiver Stoffe, der Umgebungsüberwachung sowie die Dosisprognosen aus der Ableitung radioaktiver Stoffe.

Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) : Betriebliche Sicherheit, Strahlenschutz und Umgebungsüberwachung

Der Bericht liefert einen Überblick über die Überwachungsarbeiten des Bundesamts für Strahlenschutz im Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM). Betrachtet werden das vorhandene Inventar an radioaktiven Abfällen im ERAM, die Maßnahmen und Ergebnisse der geomechanischen und hydrogeologischen Überwachung, des betrieblichen Strahlenschutzes, der Überwachung der Ableitung radioaktiver Stoffe, der Umgebungsüberwachung sowie die Dosisprognosen aus der Ableitung radioaktiver Stoffe.

Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM): Betriebliche Sicherheit, Strahlenschutz und Umgebungsüberwachung ; Stand: Dezember 2010

Der Bericht liefert einen Überblick über die im Jahr 2010 durchgeführten Überwachungsarbeiten des Bundesamts für Strahlenschutz im Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM). Betrachtet werden das vorhandene Inventar an radioaktiven Abfällen im Endlager Morsleben, die Maßnahmen und Ergebnisse der geomechanischen und hydrogeologischen Überwachung, des betrieblichen Strahlenschutzes, der Überwachung der Ableitung radioaktiver Stoffe, der Umgebungsüberwachung sowie die Dosisprognosen aus der Ableitung radioaktiver Stoffe.

BASE: Atomaufsicht des Bundes

BASE: Atomaufsicht des Bundes Als Atomaufsicht des Bundes beaufsichtigt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung die die Errichtung, den Betrieb und die Stilllegung des Endlagers Morsleben, des Endlagers Schacht Konrad und der Schachtanlage Asse II. Zudem begleitet das BASE Überprüfungen der genannten Einrichtungen. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ist die Atomaufsicht des Bundes. 2016 wurde es gegründet. Von 2016 bis 2020 nannte sich das BASE „Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit" ( BfE ). Das BASE beaufsichtigt die Errichtung, den Betrieb und die Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben ( ERAM ), des sich aktuell im Bau befindlichen Endlager Konrad und der Schachtanlage Asse II. Das BASE wird zudem die atomrechtliche Aufsicht über die Errichtung und den Betrieb des künftigen Endlagers für hochradioaktive Abfälle ausüben. Grundlagen dieser Arbeit sind das Atomgesetz ( AtG ), das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), die Strahlenschutzverordnung ( StrlSchV ), die erteilten Genehmigungen und Planfeststellungsbeschlüsse zur Zulassung von Endlagern sowie sonstige kerntechnische Regelwerke. Endlager Morsleben, Konrad und Schachtanlage Asse II © pa/ dpa | Silas Stein Betreiberin der Endlager Morsleben und Konrad sowie der Schachtanlage Asse II ist seit 2017 die Bundesgesellschaft für Endlagerung ( BGE ) mbH . Sie errichtet, betreibt und/oder legt die Endlager Morsleben und Konrad bzw. die Schachtanlage Asse II still. Alle zehn Jahre führt die BGE eine Sicherheitsüberprüfung im Endlager Konrad und in der Schachtanlage Asse II durch, im Endlager Morsleben alle fünf Jahre. Als atomrechtliche Aufsicht begleitet das BASE diese Überprüfungen. Hier finden Sie weitere Informationen zu Morsleben, Konrad und Asse II. Video: Was sind schwach- und mittelradioaktive Abfälle? Was sind schwach- und mittelradioaktive Abfälle? Was ist eigentlich in den gelben Atomfässern? Wieviel schwach- und mittelradioaktive Abfälle gibt es? Was passiert mit den Fässern? Der Film erklärt wo schwach- und mittelradioaktive Abfälle entstehen und wie diese für die Endlagerung verpackt und zunächst zwischengelagert werden. Aufgaben der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde Folgende konkrete Aufgaben und Befugnisse hat das BASE in seiner Funktion als Atomaufsicht: Informiert über meldepflichtige Ereignisse in den Anlagen Das BASE informiert die Öffentlichkeit über Störfälle, Unfälle oder sonstige für die nukleare Sicherheit relevante Ereignisse im Endlager Morsleben, Konrad und in der Schachtanlage Asse II. Die BGE mbH ist verpflichtet, diese an das BASE zu melden. Alle seit 2017 gemeldeten Ereignisse sind auf der Webseite des BASE veröffentlicht. Grundlage sind die Meldekriterien in der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung ( AtSMV ). Es gibt drei Meldekategorien : Kategorie S – Sofortmeldung (unverzüglich), Kategorie E – Eilmeldung (innerhalb von 24 Std.), Kategorie N – Normalmeldung (innerhalb von 5 Werktagen). Stimmt der Bestellung verantwortlicher Personen nach Atomrecht zu Der Betreiber bestellt eine oder mehrere atomrechtliche Personen. Diese sind dafür verantwortlich, dass die Pflichten, die sich aus dem Atomgesetz , der Strahlenschutzverordnung und den Genehmigungsunterlagen ergeben, eingehalten werden. Das BASE stimmt der Bestellung verantwortlicher Personen nach Atomrecht zu ( §§ 9b Abs. 4, 7 Abs. 2 Nr. 1 AtG ). Für das BASE ist die atomrechtlich verantwortliche Person der erste Ansprechpartner in allen Fragen der Endlagersicherheit und der Einhaltung der sich aus den Genehmigungsunterlagen bzw. Rechtsvorschriften ergebenden Pflichten. Daneben ist für das BASE – bei der Endlagerung in Bergwerken – die verantwortliche Person nach Bundesberggesetz ein weiterer Ansprechpartner. Überprüft und führt Messungen zur Überwachung der Umgebung durch Das BASE überwacht die Umgebung des Endlagers Morsleben und der Schachtanlage Asse II. Das BASE beauftragt dazu eine unabhängige Messstelle. Für das Endlager Morsleben ist das derzeit das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt ( LAU ). Für die Schachtanlage Asse II ist das derzeit die „IAF – Radioökologie GmbH“. Die Messungen umfassen die von einem Endlager über die Abwetter und Abwässer an die Umwelt abgegebenen radioaktiven Stoffe . Außerdem werden in der Umgebung eines Endlagers insbesondere Luft, Niederschlag, Oberflächen-, Trink-, Grundwasser und Boden, aber auch Bewuchs, die ländliche Ernährungskette wie zum Beispiel Feldfrüchte und Fleischerzeugnisse sowie Milch und Milchprodukte messtechnisch beprobt. Als Betreiber nimmt auch die BGE mbH Proben, u.a. von Luft, Wasser, Boden, Bewuchs, Obst, Gemüse und Milch. Das BASE vergleicht seine Messergebnisse mit denen der BGE mbH und beurteilt die Strahlenexposition sowie die Einhaltung der maximal zulässigen Aktivitätsabgaben prüft. Wichtig ist, dass die maximal zulässigen Aktivitätsangaben und Dosisgrenzwerte eingehalten werden. Grundlage ist die Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen ( REI ). Über die gesetzlich vorgeschriebenen Messungen hinaus fand bis 2017 in der Umgebung der Schachtanlage Asse II ein zusätzliches Messprogramm statt, im Interesse der Bürger:innen und der örtlichen Landwirtschaft. Das BASE veröffentlicht die von ihm beauftragten Messergebnisse: Berichte zur Umgebungsüberwachung Entscheidet über Freigaben von Abfällen zur Entsorgung außerhalb der Anlage Das BASE erteilt Freigaben ( § 31 StrlSchV ): Radioaktive Stoffe und bewegliche Gegenstände, Gebäude und Bodenflächen, die aktiviert oder kontaminiert sein könnten, müssen bestimmte Freigabewerte unterschreiten, um als Abfall beseitigt werden zu können. Die Freigabewerte finden sich in der Strahlenschutzverordnung . Vor allem in der Schachtanlage Asse II finden häufig Freigabemessungen statt. Denn dort wird laufend Wasser, welches aus dem umliegenden Gestein in den Salzstock läuft, abtransportiert. Führt Änderungsverfahren durch Wenn Anlagen anders als ursprünglich geplant errichtet oder betrieben werden müssen, finden sog. Änderungsverfahren statt. Änderungen, die nicht wesentlich von der genehmigten Planung abweichen, prüft das BASE und genehmigt diese. Bei größeren Änderungen muss ein Antrag bei der Genehmigungsbehörde gestellt werden. Im Fall des Endlagers Konrad und der Schachtanlage Asse II ist das das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz. Im Fall des Endlagers Morsleben ist dies das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt. Führt Vor-Inspektionen durch Das BASE unternimmt Inspektionen der Endlager. Es stellt sicher, ob Bauarbeiten den Genehmigungen und Rechtsgrundlagen ( z.B. Planfeststellungsbeschluss) entsprechen. Zudem prüft das BASE die Anlagen, Systeme, Komponenten und die Anlagensicherheit. Zusätzlich erfolgt eine Gesamtprüfung. Diese unternimmt das BASE beim Endlager Morsleben alle fünf, beim Endlager Konrad und der Schachtanlage Asse II alle zehn Jahre. Erteilt Anweisungen, bei unmittelbarer Gefahr Das BASE kann die Anweisungen erteilen, Schutzmaßnahmen zu veranlassen oder einstweilig den Betrieb einzustellen ( § 19 Abs. 3 AtG ). Dies tritt ein, wenn die Anlagen nicht den Anforderungen des Atom - und Strahlenschutzrechts genügen oder wenn die Gefahr besteht, dass Radioaktivität negative Folgen auf Leben, Gesundheit oder Sachgüter hat. Überprüft die Zuverlässigkeit verantwortlicher Personen Das BASE prüft die Zuverlässigkeit aller Personen, die sicherheitsrelevante Bedeutung für die Endlager und die Schachtanlage Asse II haben ( § 12b AtG ; AtZüV (Atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung). Dazu zählt z.B. eine Identitätsprüfung, eine Anfrage bei Polizei und Verfassungsschutz, einer Anfrage beim Bundesbeauftragten für Stasi -Unterlagen und beim Ausländerzentralregister/Ausländerbehörde. Je nach Tätigkeit und Verantwortung der zu prüfenden Personen, prüft das BASE entsprechend umfangreich. Eine Prüfung erfolgt nur, wenn die Personen dieser vorher schriftlich zustimmen. Blick zurück: Neuordnung der Endlagerung und Gründung des BASE Aufgabenverteilung vor der Neuordnung Gebäude des BASE-Hauptsitzes in der Wegelystraße 8 in Berlin © BASE Bis April 2017 war das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) Betreiberin der Endlagerprojekte Konrad, Morsleben und der Schachtanlage Asse II, sowie für das Erkundungsbergwerk Gorleben. Durch einen unkündbaren Kooperationsvertrag (1989) war das BfS an die „Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern mbH “ ( DBE mbH ) gebunden. Diese hatte die operativen Tätigkeiten für die Endlagerprojekte Konrad und Morsleben sowie für das Erkundungsbergwerk Gorleben übernommen. Die DBE mbH war ein privatwirtschaftliches Unternehmen, das sich mehrheitlich im Besitz von Atomkraftwerksunternehmen befand. Das BfS hatte deshalb nur begrenzten Einfluss auf das operative Geschäft. Denn: Die DBE mbH versuchte mit Hilfe ihrer Monopolstellung eigene Interessen gegenüber dem BfS durchzusetzen. Im Falle der Schachtanlage Asse II gründete das BfS 2009 ein neues Bundesunternehmen, die Asse GmbH , die den operativen Betrieb übernahm. Zuvor waren erhebliche Verstößen gegen das Strahlenschutzrecht durch den vormaligen Betreiber , dem Helmholtz Zentrum München, bekannt geworden. 2016: Bundestag beschließt Neuordnung im Bereich Endlagerung Im Sommer 2016 verabschiedete der Deutsche Bundestag ein Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung . Alle Aufgaben gingen an den Staat über. Dieses Gesetz basierte auf Empfehlungen des damaligen Präsidenten des Bundesamtes für Strahlenschutz ( BfS ) Wolfram König, der von 2016 bis Januar 2024 das BASE leitete. Ziel der Neuordnung war es, mehr Transparenz in der Organisationsstruktur zu schaffen sowie Wirtschafts- und Sicherheitsinteressen zu entflechten. Gründung von BGE mbH und BASE Das Gesetz führte zur Gründung der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH ( BGE mbH ) – ein bundeseigenes Unternehmen, welches aus der DBE mbH , der Asse GmbH und Teilen des BfS hervorgegangen ist. Seit 2017 ist die BGE mbH Betreiberin und zugleich verantwortlich für das operative Geschäft der Endlager Morsleben und Konrad und der Schachtanlage Asse II, sowie für die Schließung des ehemaligen Erkundungsbergwerk Gorleben. Die atomrechtliche Aufsicht hält seitdem das ebenfalls neu gegründete Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ( BASE ), vormals Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit ( BfE ) inne. Auch das BASE ist aus Teilen des BfS hervorgegangen. Informiert über meldepflichtige Ereignisse in den Anlagen Das BASE informiert die Öffentlichkeit über Störfälle, Unfälle oder sonstige für die nukleare Sicherheit relevante Ereignisse im Endlager Morsleben, Konrad und in der Schachtanlage Asse II. Die BGE mbH ist verpflichtet, diese an das BASE zu melden. Alle seit 2017 gemeldeten Ereignisse sind auf der Webseite des BASE veröffentlicht. Grundlage sind die Meldekriterien in der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung ( AtSMV ). Es gibt drei Meldekategorien : Kategorie S – Sofortmeldung (unverzüglich), Kategorie E – Eilmeldung (innerhalb von 24 Std.), Kategorie N – Normalmeldung (innerhalb von 5 Werktagen). Stimmt der Bestellung verantwortlicher Personen nach Atomrecht zu Der Betreiber bestellt eine oder mehrere atomrechtliche Personen. Diese sind dafür verantwortlich, dass die Pflichten, die sich aus dem Atomgesetz , der Strahlenschutzverordnung und den Genehmigungsunterlagen ergeben, eingehalten werden. Das BASE stimmt der Bestellung verantwortlicher Personen nach Atomrecht zu ( §§ 9b Abs. 4, 7 Abs. 2 Nr. 1 AtG ). Für das BASE ist die atomrechtlich verantwortliche Person der erste Ansprechpartner in allen Fragen der Endlagersicherheit und der Einhaltung der sich aus den Genehmigungsunterlagen bzw. Rechtsvorschriften ergebenden Pflichten. Daneben ist für das BASE – bei der Endlagerung in Bergwerken – die verantwortliche Person nach Bundesberggesetz ein weiterer Ansprechpartner. Überprüft und führt Messungen zur Überwachung der Umgebung durch Das BASE überwacht die Umgebung des Endlagers Morsleben und der Schachtanlage Asse II. Das BASE beauftragt dazu eine unabhängige Messstelle. Für das Endlager Morsleben ist das derzeit das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt ( LAU ). Für die Schachtanlage Asse II ist das derzeit die „IAF – Radioökologie GmbH“. Die Messungen umfassen die von einem Endlager über die Abwetter und Abwässer an die Umwelt abgegebenen radioaktiven Stoffe . Außerdem werden in der Umgebung eines Endlagers insbesondere Luft, Niederschlag, Oberflächen-, Trink-, Grundwasser und Boden, aber auch Bewuchs, die ländliche Ernährungskette wie zum Beispiel Feldfrüchte und Fleischerzeugnisse sowie Milch und Milchprodukte messtechnisch beprobt. Als Betreiber nimmt auch die BGE mbH Proben, u.a. von Luft, Wasser, Boden, Bewuchs, Obst, Gemüse und Milch. Das BASE vergleicht seine Messergebnisse mit denen der BGE mbH und beurteilt die Strahlenexposition sowie die Einhaltung der maximal zulässigen Aktivitätsabgaben prüft. Wichtig ist, dass die maximal zulässigen Aktivitätsangaben und Dosisgrenzwerte eingehalten werden. Grundlage ist die Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen ( REI ). Über die gesetzlich vorgeschriebenen Messungen hinaus fand bis 2017 in der Umgebung der Schachtanlage Asse II ein zusätzliches Messprogramm statt, im Interesse der Bürger:innen und der örtlichen Landwirtschaft. Das BASE veröffentlicht die von ihm beauftragten Messergebnisse: Berichte zur Umgebungsüberwachung Entscheidet über Freigaben von Abfällen zur Entsorgung außerhalb der Anlage Das BASE erteilt Freigaben ( § 31 StrlSchV ): Radioaktive Stoffe und bewegliche Gegenstände, Gebäude und Bodenflächen, die aktiviert oder kontaminiert sein könnten, müssen bestimmte Freigabewerte unterschreiten, um als Abfall beseitigt werden zu können. Die Freigabewerte finden sich in der Strahlenschutzverordnung . Vor allem in der Schachtanlage Asse II finden häufig Freigabemessungen statt. Denn dort wird laufend Wasser, welches aus dem umliegenden Gestein in den Salzstock läuft, abtransportiert. Führt Änderungsverfahren durch Wenn Anlagen anders als ursprünglich geplant errichtet oder betrieben werden müssen, finden sog. Änderungsverfahren statt. Änderungen, die nicht wesentlich von der genehmigten Planung abweichen, prüft das BASE und genehmigt diese. Bei größeren Änderungen muss ein Antrag bei der Genehmigungsbehörde gestellt werden. Im Fall des Endlagers Konrad und der Schachtanlage Asse II ist das das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz. Im Fall des Endlagers Morsleben ist dies das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt. Führt Vor-Inspektionen durch Das BASE unternimmt Inspektionen der Endlager. Es stellt sicher, ob Bauarbeiten den Genehmigungen und Rechtsgrundlagen ( z.B. Planfeststellungsbeschluss) entsprechen. Zudem prüft das BASE die Anlagen, Systeme, Komponenten und die Anlagensicherheit. Zusätzlich erfolgt eine Gesamtprüfung. Diese unternimmt das BASE beim Endlager Morsleben alle fünf, beim Endlager Konrad und der Schachtanlage Asse II alle zehn Jahre. Erteilt Anweisungen, bei unmittelbarer Gefahr Das BASE kann die Anweisungen erteilen, Schutzmaßnahmen zu veranlassen oder einstweilig den Betrieb einzustellen ( § 19 Abs. 3 AtG ). Dies tritt ein, wenn die Anlagen nicht den Anforderungen des Atom - und Strahlenschutzrechts genügen oder wenn die Gefahr besteht, dass Radioaktivität negative Folgen auf Leben, Gesundheit oder Sachgüter hat. Überprüft die Zuverlässigkeit verantwortlicher Personen Das BASE prüft die Zuverlässigkeit aller Personen, die sicherheitsrelevante Bedeutung für die Endlager und die Schachtanlage Asse II haben ( § 12b AtG ; AtZüV (Atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung). Dazu zählt z.B. eine Identitätsprüfung, eine Anfrage bei Polizei und Verfassungsschutz, einer Anfrage beim Bundesbeauftragten für Stasi -Unterlagen und beim Ausländerzentralregister/Ausländerbehörde. Je nach Tätigkeit und Verantwortung der zu prüfenden Personen, prüft das BASE entsprechend umfangreich. Eine Prüfung erfolgt nur, wenn die Personen dieser vorher schriftlich zustimmen. Handbuch für die atomrechtliche Aufsicht Handbuch der Abteilung Aufsicht im Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Label: Fachinformation Herunterladen (PDF, 3MB, barrierefrei⁄barrierearm)

Berichte zur Umgebungsüberwachung

Berichte zur Umgebungsüberwachung Die Umgebung der Schachtanlage Asse II und des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben ( ERAM ) werden sowohl vom Betreiber als auch von einer unabhängigen Messstelle kontinuierlich überwacht. Proben von Luft, Wasser, Boden und Gras, Obst und Milch rund um beide Anlagen werden untersucht und die Messergebnisse in Quartals- und Jahresberichten veröffentlicht. Zu den Aufgaben des BASE als atomrechtliche Aufsicht gehört es, die betreiberseitigen Messungen der über die Abwetter der Schachtanlage Asse II bzw. des Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben ( ERAM ) an die Umwelt abgegebenen radioaktiven Stoffe zu kontrollieren. Dazu bedient sich das BASE einer unabhängigen Messstelle. Grundlage des Messprogramms der unabhängigen Messstelle bildet die gesetzliche Vorgabe der Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen ( REI ). Bei der Durchführung des Messprogramms werden Untersuchungen an verschiedenen Umweltmedien, wie z.B. Luft, Wasser, Boden, Bewuchs, Obst, Gemüse und Milch vorgenommen. Die Aufgabe der unabhängigen Messstelle wird derzeit für die Schachtanlage Asse II durch die IAF Radioökologie und für das ERAM durch das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt ( LAU ) wahrgenommen. Die Ergebnisse dieses eigenständigen Umweltüberwachungsprogramms werden dem BASE quartalsweise vorgelegt. In einem Jahresbericht werden zusätzlich alle Messergebnisse aus den Quartalen zusammengefasst und bewertet. Zusätzliches Messprogramm für die Asse Ergänzend zu den gesetzlich vorgeschriebenen Messprogrammen wurde bis zum Jahr 2017 für die Umgebung der Schachtanlage Asse II ein zusätzliches Messprogramm durchgeführt. Dabei wurden im Wesentlichen Umweltmedien beprobt, mit denen die Bürgerinnen und Bürger der Region direkt in Kontakt kommen könnten und die insbesondere unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten für die örtliche Landwirtschaft von Interesse sind. Mit diesem zusätzlichen Messprogramm wollte das BASE erreichen, dass die Maßnahmen für die Öffentlichkeit nachvollziehbar und glaubwürdig sind. Darüber hinaus sollten ökonomische Werte und Existenzgrundlagen in der Region abgesichert werden. Aufgrund fehlender Zuständigkeit des BASE wurde das Programm ab dem Jahr 2018 eingestellt. SCHACHTANLAGE ASSE II - REI-Jahresberichte ab 2015 REI-Jahresbericht der unabhängigen Messstelle für das Jahr 2022 Herunterladen (PDF, 745KB, nicht barrierefrei) REI-Jahresbericht der unabhängigen Messstelle für das Jahr 2021 Herunterladen (PDF, 2MB, nicht barrierefrei) REI-Jahresbericht der unabhängigen Messstelle für das Jahr 2020 Herunterladen (PDF, 2MB, nicht barrierefrei) REI-Jahresbericht der unabhängigen Messstelle für das Jahr 2019 Herunterladen (PDF, 2MB, nicht barrierefrei) REI-Jahresbericht der unabhängigen Messstelle für das Jahr 2018 Herunterladen (PDF, 2MB, barrierefrei⁄barrierearm) REI-Jahresbericht der unabhängigen Messstelle für das Jahr 2017 Herunterladen (PDF, 2MB, barrierefrei⁄barrierearm) REI-Jahresbericht der unabhängigen Messstelle für das Jahr 2016 Herunterladen (PDF, 2MB, barrierefrei⁄barrierearm) REI-Jahresbericht der unabhängigen Messstelle für das Jahr 2015 Herunterladen (PDF, 2MB, barrierefrei⁄barrierearm) SCHACHTANLAGE ASSE II - Berichte der zusätzlichen Umgebungsüberwachung ab 2016 Jahresbericht für das Jahr 2017 der zusätzlichen Umgebungsüberwachung Herunterladen (PDF, 3MB, barrierefrei⁄barrierearm) Jahresbericht für das Jahr 2016 der zusätzlichen Umgebungsüberwachung Herunterladen (PDF, 4MB, barrierefrei⁄barrierearm) ERAM - REI-Jahresberichte ab 2016 REI-Jahresbericht der unabhängigen Messstelle für das Jahr 2022 Herunterladen (PDF, 770KB, nicht barrierefrei) REI-Jahresbericht der unabhängigen Messstelle für das Jahr 2021 Herunterladen (PDF, 3MB, nicht barrierefrei) REI-Jahresbericht der unabhängigen Messstelle für das Jahr 2020 Herunterladen (PDF, 9MB, nicht barrierefrei) REI-Jahresbericht der unabhängigen Messstelle für das Jahr 2019 Herunterladen (PDF, 9MB, nicht barrierefrei) REI-Jahresbericht der unabhängigen Messstelle für das Jahr 2018 Herunterladen (PDF, 3MB, nicht barrierefrei) REI-Jahresbericht der unabhängigen Messstelle für das Jahr 2017 Herunterladen (PDF, 3MB, barrierefrei⁄barrierearm) REI-Jahresbericht der unabhängigen Messstelle für das Jahr 2016 Herunterladen (PDF, 4MB, barrierefrei⁄barrierearm) Ältere Berichte und Informationen zur Umgebungsüberwachung Umgebungsüberwachung der Schachtanlage Asse II (Archiv-Seite des BfS mit Stand vom 24.04.2017) Umgebungsüberwachung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben (Archiv-Seite des BfS mit Stand vom 24.04.2017) Berichte des Betreibers zur Schachtanlage Asse II betreiberseitige Berichte zur Umgebungsüberwachung der Schachtanlage Asse II Mehr zu den gesetzlichen Hintergründen Überprüft und führt Messungen zur Überwachung der Umgebung durch

Brandschutz im Endlagerbereich – Evaluierung von Regeln und technischen Entwicklungen

Brandschutz im Endlagerbereich – Evaluierung von Regeln und technischen Entwicklungen BASE-Forschungsprojekt Themenfeld: Endlagerung, Nukleare Sicherheit Status: abgeschlossen Finanzierung: BMUKN-Ressortforschungsplan Projektbeschreibung Projektdaten Förderkennzeichen 4722E03350 Ausführende Stelle TÜV NORD EnSys GmbH & Co. KG, Hamburg Projektzeitraum 12.2022 - 11.2024 Bewilligte Summe 140.000 € Art der Finanzierung BMUKN-Ressortforschungsplan Im Rahmen des Vorhabens „Brandschutz im Endlagerbereich – Evaluierung von Regeln und technischen Entwicklungen“ wurden brandschutzrelevante meldepflichtige Ereignisse in unterschiedlichen Anlagen ausgewertet. Dazu zählen: das Endlager Morsleben ( ERAM ), die Schachtanlage Asse II, deutsche kerntechnische Anlagen Anlagen zur Kernbrennstoffver- und -entsorgung (Landessammelstellen für radioaktiven Abfall, hier: Jülich (JEN-LNRW)) Dabei waren mehr als 80 % der meldepflichtigen Ereignisse in die Bereiche „Ausfälle von brandschutztechnischen Systemen und Komponenten“ sowie „potenziell brandgefährlichen Ereignissen“ einzuordnen. Besonders hervorzuheben sind hierbei Brände mobiler Brandlasten, wie Fahrzeuge und Geräte mit inhärenten Zündquellen. Diese Ereignisse unterstreichen die Notwendigkeit einer angepassten Brandschutzstrategie, insbesondere im Hinblick auf die Wartung und die Notfallplanung. Darüber hinaus erfolgte eine Prüfung vorhandener nationaler und internationaler brandschutztechnischer Regelwerke. Im nationalen Regelwerk (EndlSiAnV, ESK -Leitlinie) sind spezifische Anforderungen an den Brandschutz in den Lebenszyklen Errichtung, Betrieb und Stilllegung von Endlagern beschrieben. Jedoch wird keine eindeutige Methodik für die systematische Untersuchung und Implementierung dieser Anforderungen beschrieben. Die Eindeutigkeit in der Anwendung und Umsetzung der brandschutztechnischen Maßnahmen ist so nicht immer gegeben. Die internationalen Regelwerke und Leitlinien bieten ein strukturiertes und in sich geschlossenes System, das explizite Schutzziele und Methoden zur Einhaltung dieser festlegt. Diese Regelwerke könnten als Empfehlung für die Überarbeitung und Anpassung der nationalen Regelwerke bezüglich der Brandschutzstrategie in Endlagern dienen. Aufbauend auf diesen Ergebnissen wurden Empfehlungen für die Weiterentwicklung der brandschutztechnischen Regelwerke und Maßnahmen in Endlagern für radioaktive Abfälle abgeleitet. Bei diesen Empfehlungen handelt es sich um die Implementierung der Brandgefahrenanalyse sowie die Übernahme organisatorischer Brandschutzregelungen aus dem kerntechnischen Bereich. Im Rahmen des Vorhabens wurden brandschutzrelevante meldepflichte Ereignisse im Endlager Morsleben ( ERAM ) und der Schachtanlage Asse II sowie in deutschen kerntechnischen Anlagen und Anlagen zur Kernbrennstoffver- und -entsorgung sowie in Einrichtungen der Entsorgung radioaktiver Abfälle ausgewertet. Die Analyse zeigte, dass mehr als 80 % der meldepflichtigen Ereignisse im Bereich „Ausfälle von brandschutztechnischen Systemen und Komponenten“ sowie „potenziell brandgefährlichen Ereignissen“ einzuordnen sind. Besonders hervorzuheben sind hierbei Brände mobiler Brandlasten, wie Fahrzeuge und Geräte mit inhärenten Zündquellen. Diese Ereignisse unterstreichen die Notwendigkeit einer angepassten Brandschutzstrategie, insbesondere im Hinblick auf die Wartung und die Notfallplanung. Darüber hinaus erfolgte eine Untersuchung vorhandener nationaler und internationaler brandschutztechnischer Regelwerke. Dabei zeigte sich, dass im nationalen Regelwerk spezifische Anforderungen an den Brandschutz in den Lebenszyklen Errichtung, Betrieb und Stilllegung von Endlagern in der EndlSiAnV und der ESK -Leitlinie beschrieben sind, jedoch eine eindeutige Methodik für die systematische Untersuchung und Implementierung dieser Anforderungen nicht näher beschrieben ist. Die Eindeutigkeit in der Anwendung und Umsetzung der brandschutztechnischen Maßnahmen ist so nicht immer gegeben. Die internationalen Regelwerke und Leitlinien, insbesondere die kerntechnischen, bieten ein strukturiertes und in sich geschlossenes System, das explizite Schutzziele und Methodiken zur Einhaltung dieser Ziele festlegt. Diese Regelwerke könnten als Empfehlung für die Überarbeitung und Anpassung der nationalen Regelwerke bezüglich der Brandschutzstrategie in Endlagern dienen. Aufbauend auf diesen Ergebnissen wurden Empfehlungen für die Weiterentwicklung der brandschutztechnischen Regelwerke und Maßnahmen in Endlagern für radioaktive Abfälle abgeleitet. Bei diesen Empfehlungen handelt es sich um die Implementierung der Brandgefahrenanalyse sowie die Übernahme organisatorischer Brandschutzregelungen aus dem kerntechnischen Bereich. Kontakt Dr. Christoph Borkel , Leitung Fachgebiet F 3, Sicherheitsforschung für die Entsorgung radioaktiver Abfälle E-Mail christoph.borkel@base.bund.de Fachlicher Abschlussbericht Fachlicher Abschlussbericht Label: Fachinformation Herunterladen (PDF, 754KB, barrierefrei⁄barrierearm)

Endlager Morsleben, Langzeitversuche Zement: Geochemische, geomechanische und strömungsmechanische Untersuchungen zur Absicherung der Modellansätze von Langzeitsicherheitsanalysen

Im Rahmen des Stilllegungskonzeptes sollen ausgewählte Strecken des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) hochwertig versetzt werden. Mit Hilfe geeigneter Baustoffe und bestehender Technologien sind Permeabilitäten in der Größenordnung k = 10-18 m2 langfristig, d.h. einige 1000-10000 Jahre, zu gewährleisten. Ein Eindringen von Lösungen unterschiedlicher Sättigungsgrade in das verschlossene Endlager muss berücksichtigt werden. Im Laufe der Nachbetriebsphase können diese Lösungen verschiedener chemischer Zusammensetzungen die Abdichtungen angreifen. Für den Sicherheitsnachweis ist von Bedeutung, inwiefern sich dadurch die Durchlässigkeit der Abdichtungen ändert. Daneben müssen die mechanischen Eigenschaften, wie die Druckfestigkeit bewertet werden. Bisherige Kurzzeituntersuchungen mit einmaliger Durchströmung zeigten kaum Veränderungen der hydraulisch-chemischen Eigenschaften der betrachteten Materialien Salzbeton und Magnesiabinder. Bei Mehrfachdurchströmung konnte jedoch eine deutliche Zunahme der Permeabilität für die Systeme M2-4/IP21-Lösung und Mg-7/NaCl bzw. Mg 29.6/NaCl beobachtet werden. Die bisher erzielten Ergebnisse sollen im Hinblick auf eine Vertrauensbildung vertieft werden. Ziel ist es, die chemischen, hydraulischen und mechanischen Veränderungen unterschiedlicher zementgebundener Materialien im Kontakt zu Salzlösungen beschreiben zu können, die über längere Zeiträume (über mehrere Jahre) mit den entsprechenden Lösungen reagiert haben. Diese Ergebnisse werden benötigt, um Rechenprogramme zu validieren, deren Prognosen über thermodynamische Gleichgewichtsmodellierungen erhalten werden.

Endlager Morsleben: Rücknahme des Planfeststellungsantrags zur Schließung

In einem Papier zur Vorbereitung der UMK am 05.05.2017, erstellt von Referat 37 mit Datum 26.04.2017, wurde an dem Punkt "2) Rücknahme des Antrags zur Stilllegung Aus hiesiger Sicht sind weiterhin keine stichhaltigen Gründe aus Landessicht bekannt, welche eine Rücknahme des Stilllegungsantrags durch das BMB befürworten würden:.." vom zuständigen Staatssekretär notiert "ist entschieden". Es stellen sich folgende Fragen: Was ist entschieden? Wer hat entschieden? Wann wurde entschieden? Bitte übermitteln Sie mir die schriftliche Fixierung dieser Entscheidung. Ich weise darauf hin, dass die Sache(?) laut der Notiz entschieden ist und somit der Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses nicht als Verweigerungsgrund angeführt werden kann.

Strategiekonzept für die Stilllegung des Endlagers Morsleben

Als Rechtsnachfolger des BfS bitte ich Sie um Übermittlung 1. der Alternativenbetrachtung zum ERAM-Verfahren, die als Bericht des BfS an das BMUB-RS III 4 ging (Datum 02.01.2017, Aktenzeichen SE/9M/830200/BA/AA/0109/00) und 2. die Organsiationsuntersuchung von BfS SE 5 unter Einbindung des BVA.

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