API src

Found 2158 results.

Related terms

Bürger beteiligen – Akzeptanz fördern

Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesamtes für Strahlenschutz, des Bundesinstitutes für Risikobewertung, des Robert Koch-Institutes und des Umweltbundesamtes Neuer UMID über Bürgerbeteiligung im Umwelt- und Gesundheitsschutz Bürgerinnen und Bürger fordern immer häufiger an wichtigen Entscheidungsprozessen beteiligt zu werden. Sie wollen ihre Positionen und Argumente einbringen, statt von bereits gefassten Beschlüssen nur zu lesen oder zu hören. Menschen werden daher heute stärker in Planungs- und Entscheidungsprozesse einbezogen als bisher, etwa bei Lärmfragen, beim Aus- und Umbau der Energieversorgung oder bei der Endlagerung radioaktiver Abfälle. Die Erfahrungen zeigen: Planungen und Projekte können von den Vorschlägen und der Expertise der Betroffenen profitieren. Zudem lassen sich durch frühe Beteiligungen gesellschaftliche Kontroversen vermeiden oder versachlichen. Autorinnen und Autoren aus Behörden, Wissenschaft und Bürgerinitiativen haben in der neuen Ausgabe der Zeitschrift Umwelt und Mensch – Informationsdienst (UMID) Positionen, Perspektiven und Beispiele zum Thema Bürgerbeteiligung dargestellt. Sie zeigen, wie sich Mitwirkungsformen gestalten oder weiterentwickeln lassen und erklären neue gesetzliche Regelungen zur Bürgerbeteiligung im Themenfeld „Umwelt und Gesundheit“. Für Politiker, Projektmanager und Bürger liefern die Beiträge viele praktische Informationen, zu wichtigen Standards für Beteiligungsverfahren oder einzelnen Methoden wie Dialogforen oder Workshops. Durch mehrere rechtliche Neuerungen wurde die Bürgerbeteiligung in Deutschland gestärkt. Dazu gehören das am 26. Februar 2013 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten und das Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung der Planfeststellungsverfahren vom 31. Mai 2013. Die Europäische Union hat das Jahr 2013 zudem zum Jahr der Bürgerinnen und Bürger erklärt. Damit will sie die in der EU vorhandenen Möglichkeiten, sich am europäischen Gesetzgebungsprozess zu beteiligen, besser bekannt machen. Für die Redaktion der Zeitschrift UMID ist dies Anlass, der Bürgerbeteiligung an Projekten und Prozessen im Themenfeld „Umwelt und Gesundheit“ in Deutschland ein eigenes Heft zu widmen. Neben den neuen Gesetzen erläutern die Autoren und Autorinnen bereits bestehende Beteiligungsmöglichkeiten, zum Beispiel beim Planen und Umsetzen von Lärmminderungsmaßnahmen. Die EU-Umgebungslärmrichtlinie eröffnet bereits seit 2002 einigen Spielraum für die Gestaltung von Beteiligungen. Das Umweltbundesamt förderte daher ein Projekt, das neue Verfahren der Bürgerbeteiligung beim Lärmschutz erprobt. Erfahrungen und Ergebnisse des Projektes werten die Forscher und Forscherinnen im neuen UMID jetzt erstmals aus. Konkrete Erfahrungen bei der Bürgerbeteiligung in gesellschaftlich kontrovers diskutierten Bereichen schildert das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) an zwei Beispielen. Im Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramm hat das BfS über mehrere Jahre die öffentliche Beteiligung an wissenschaftlichen Untersuchungen zu Auswirkungen des Mobilfunks auf Menschen und die Umwelt durch Bürgerinnen und Bürger, Nichtregierungsorganisationen, Bürgerinitiativen und Ärztegruppen organisiert. Welche Folgen die fehlende Einbeziehung der Öffentlichkeit haben kann, schildert das BfS am Beispiel der Schachtanlage Asse, die es 2009 als Stilllegungsprojekt übertragen bekommen hat. Einst als Vorzeigeprojekt gefeiert, war das gesellschaftliche Umfeld um die Asse im Jahre 2009 von Kritik und Misstrauen an staatlichem Handeln geprägt. Neben den geologischen und technischen Fragen der sicheren Stilllegung geht es dem BfS darum, die verunsicherte Bevölkerung in den weiteren Prozess zur sicheren Schließung des Endlagers direkt einzubinden. Die Bewertung gesundheitlicher Risiken, die von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen ausgehen können, trifft bei Bürgerinnen und Bürgern auf großes Interesse. Wissenschaftler des mit der Risikokommunikation auf diesem Feld gesetzlich beauftragten Bundesinstituts für Risikobewertung stellen neue, insbesondere dialogorientierte Verfahren wie Verbraucherkonferenzen oder Verbraucherschutzforen vor. Sie wurden in den letzten Jahren eingesetzt, um neben der Erörterung des wissenschaftlichen Sachstandes vor allen Dingen die Informations- und Kommunikationsbedürfnisse der von einer Risikothematik betroffenen Personengruppen in Erfahrung zu bringen und die Risikokommunikation dahingehend effizient zu gestalten. Ziel ist ein partizipativer Dialog, über den die Bürgerinnen und Bürger Einblick in die Kriterien behördlicher Entscheidungen erhalten. Die Zeitschrift UMID: Umwelt und Mensch – Informationsdienst erscheint drei- bis viermal pro Jahr und informiert kostenlos zu Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz. Die am Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit (APUG) – neben dem Bundesumweltministerium, dem Bundesgesundheitsministerium und dem Bundesverbraucherschutzministerium – beteiligten Einrichtungen Umweltbundesamt, Bundesamt für Strahlenschutz, Bundesinstitut für Risikobewertung und Robert Koch-Institut geben den UMID gemeinsam heraus.

Mehr als 50.000 demonstrieren in Berlin gegen Atomenergie

Rund 50.000 Menschen haben am 05. September 2009 nach Veranstalterangaben in Berlin gegen die Atomkraft und ein Atommüll-Endlager in Gorleben demonstriert. Unter dem Motto "Mal richtig abschalten" sprachen sich Umweltgruppen und Vertreter der Ökoenergie gegen Laufzeitverlängerungen für Reaktoren und gegen ein Endlager in Gorleben aus. Die Kundgebung vor dem Brandenburger Tor war auch Ziel einer Fahrt von 350 Traktoren aus der Umgebung von Gorleben und anderen Teilen Norddeutschlands nach Berlin.

Standortauswahlgesetz tritt in Kraft

Das Standortauswahlgesetz für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle trat am 27. Juli 2013 in Kraft.

OVG Schleswig hebt die Genehmigung für das Zwischenlager Brunsbüttel auf

Nach zweitägiger mündlicher Verhandlung hat der 4. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts mit Urteil vom 19.6.2013 die atomrechtliche Genehmigung für das Standortzwischenlager des Kernkraftwerks Brunsbüttel wegen mehrerer Ermittlungs- und Bewertungsdefizite der Genehmigungsbehörde aufgehoben. Die Genehmigung war vom Bundesamt für Strahlenschutz im November 2003 erteilt und für sofort vollziehbar erklärt worden. Sie erlaubt die Aufbewahrung von bestrahlten Brennelementen ausschließlich aus dem Kernkraftwerk Brunsbüttel in maximal 80 Castor-Behältern des Typs V/52 zum Zwecke der Zwischenlagerung bis zur Einlagerung in ein Endlager für einen Zeitraum von bis zu 40 Jahren ab der Einlagerung des ersten Behälters.

Erkundung von Gorleben als Endlager soll fortgesetzt werden

Am 15. März 2010 teilte Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen mit, dass das Moratorium zur Erkundung des Salzstocks Gorleben als Endlager für radioaktive Abfälle aufgehoben wird.

Erkundung in Gorleben wird fortgesetzt

Auf der Suche nach einem Atomendlager beginnt am 1. Oktober 2010 nach zehn Jahren wieder offiziell die Erkundung des Salzstocks Gorleben. Die damalige Bundesregierung hatte mit dem Atomausstieg die Erkundungsarbeiten in Gorleben am 1. Oktober 2000 ausgesetzt und ein sogenanntes Moratorium verhängt. Während des Moratorium sollten Anforderungen für die Eignung eines Endlagers festgelegt und die Standortsuche ausgeweitet werden.

Zufluss von radioaktive Lauge im Forschungsbergwerk Asse II

Im Atommüllendlager Asse II bei Wolfenbüttel wurde erhöhte Radioaktivität entdeckt. In dem Forschungsbergwerk befindet sich radioaktive Salzlauge, die die zulässigen Grenzwerte um das Acht- bis Neunfache überschreitet. Neben Cäsium wurden auch Strontium, Radium und Plutonium gemessen. Kürzlich war bekannt geworden, dass seit Jahren radioaktive Lauge in das Lager fließt und von den Betreibern in tiefere Teile des ehemaligen Salzbergwerks gepumpt wurde. Die Asse war das weltweit erste unterirdische Lager für Atommüll. Seit 1967 wird hier erprobt, wie radioaktiver Abfall auf Dauer sicher entsorgt und endgelagert werden kann. In dem ehemaligen Salzbergwerk ist vor allem schwach- und mittelradioaktiver Abfall aus Kliniken und Labors (etwa 130.000 Fässer) endgelagert.

Greenpeace reicht Klage gegen Rahmenbetriebsplan für Gorleben ein

Am 30. Januar 2014 reichten die Umweltorganisation Greenpeace und der niedersächsische Forstbesitzer Fried Graf von Bernstorff beim Verwaltungsgericht Lüneburg Klage gegen eine sogenannte Veränderungssperre ein, die seit dem Jahr 2005 auf dem Endlagerstandort Gorleben liegt. Beklagte ist die Bundesregierung. Greenpeace und Bernstorff fordern das Gericht auf, festzustellen, dass der aus dem Jahr 1983 stammende Rahmenbetriebsplan heute und in Zukunft nicht mehr als Rechtsgrundlage für eine weitere Erkundung in Gorleben dienen kann. Der Rahmenbetriebsplan ermöglichte bisher den Ausbau des Salzstocks Gorleben ohne Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung.

Neues Bundesamt für kerntechnische Entsorgung nimmt Arbeit auf

Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgung (BfE) nahm am 1. September 2014 seine Arbeit auf. Das neue Bundesamt, das zum Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums (BMUB) gehört, hat seinen vorläufigen Sitz in Berlin. Die Errichtung des BfE wurde im Standortauswahlgesetz für die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle, das im vergangenen Jahr in Kraft getreten ist, festgelegt. Zu den Verwaltungsaufgaben des Amtes gehört zunächst, die Refinanzierung des Standortauswahlverfahrens einschließlich der Kosten für die gesetzlich vorgesehene Offenhaltung des Bergwerks Gorleben zu gewährleisten. Mit der Einrichtung des Amtes sind die Voraussetzungen geschaffen worden, um die Finanzierungsverantwortung der Verursacher des Atommülls durchzusetzen.

Greenpeace reicht Klage gegen Gorleben als Atomlager ein

Greenpeace und die Rechtshilfe Gorleben haben am 20. Oktober 2010 zusammen mit betroffenen Anwohnern Klage gegen die Wiederaufnahme der sogenannten Erkundung im Salzstock Gorleben eingereicht. Die Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg richtet sich gegen die im September genehmigte Verlängerung des Rahmenbetriebsplanes aus dem Jahr 1982. Die Verlängerung ist nach Ansicht der Kläger rechtswidrig, da sämtliche Voraussetzungen wie Art und Menge der Abfälle, Erkundungsumfang und Sicherheitsanforderungen sich seit 1982 geändert haben. Die unabhängige Umweltorganisation Greenpeace fordert erneut, den Endlagerstandort Gorleben aufzugeben und eine ergebnisoffene vergleichende Standortsuche nach internationalen wissenschaftlichen Standards zu starten.

1 2 3 4 5214 215 216