Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) wurde von der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) im Rahmen einer bestehenden Zusammenarbeitsvereinbarung (BGE & BGR 2018. Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen der BGE und der BGR. Peine, Hannover: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE), Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), 22. August 2018) mit dem Arbeitspaket „Datenbasis zu Salzstrukturen, Variabilitätsstudie und Entwicklung einer Prognosemethode zum Internbau von Salzstrukturen“ (AP-Nr.: 9S 2022020000) beauftragt, methodische Ansätze für die Prognose des Internbaus von Salzstrukturen zu entwickeln. Im Rahmen dieser Arbeiten wurden gut erkundete Salzstrukturen hinsichtlich ihres Internbaus eingehend untersucht und geologischen Faktoren, die zur Entstehung des Internbaus geführt haben, wurden daraus abgeleitet. Mit der entwickelten Methode können die nach Standortauswahlgesetz (StandAG) durch BGE ermittelten 60 Teilgebiete in Steinsalz in steiler Lagerung systematisch hinsichtlich ihrer geologischen Voraussetzungen für das Auffinden hinreichend großer Wirtsgesteinsbereiche mit Barrierewirkung (WbB) bewertet werden. Ein geologischer Faktor, der zur Bewertung der Komplexität des Internbaus von Salzstrukturen herangezogen werden kann, ist die primäre Steinsalzmächtigkeit. Die Datenlage für eine belastbare Prognose der räumlichen und anteiligen Verteilung des Steinsalzes innerhalb von Salzstrukturen des Norddeutschen Beckens (NDB) ist derzeit noch unzureichend. Um diesen geologischen Faktor für alle 60 Teilgebiete in Steinsalz in steiler Lagerung bewerten zu können, bedurfte es daher einer Kartengrundlage zum NDB mit regional spezifischen Angaben zur Primärmächtigkeit des Steinsalzes der Staßfurt-Formation (z2Na). Der Datensatz enthält die im Rahmen des genannten Arbeitspaketes erstellten Raster-Daten zum Norddeutschen Becken (NDB) mit regional spezifischen Angaben zur Primärmächtigkeit des Steinsalzes der Staßfurt-Formation (z2Na) sowie ergänzenden Berechnungszwischenschritten in drei File-Geodatebases (.gdb). Auf Basis eines aufgearbeiteten kompilierten Basisdatensatzes wurden durch vier unabhängige Bearbeitende unterschiedliche Modelle entwickelt, aus denen ein präferiertes Modell sowie Spannweite, Median, Minimal-, Maximal- und Mittelwert aller Modelle definiert wurden. Weitere Informationen sind dem Bericht (Jähne-Klingberg, F. et al. 2026. Erstellung einer Übersichtsdarstellung zur primären Mächtigkeitsverteilung des Staßfurt-Steinsalzes (z2Na) im Norddeutschen Becken. Kurzstudie. Hannover: Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), 16. März 2026 und der Readme des Datensatzes zu entnehmen.
Als Füllmaterial oder als Bestandteil technischer Barrieren in Endlagern von chemisch-toxischen oder radioaktiven Abfällen werden bestimmte Tonminerale verwendet bzw. in den Designstudien vorgeschlagen. Dabei sind vor allem drei Eigenschaften dieser Tone ausschlaggebend: Die geringe Wasserleitfähigkeit, das Quellvermögen bei Wasserzutritt und das Rückhaltevermögen für Kationen. Das wünschenswerte Rückhaltevermögen auch für Anionen fehlt bei naturbelassenen Tonen, kann aber durch Behandlung erzeugt werden, bei der die Zwischenschicht-Kationen der Tone durch bestimmte organische Kationen ersetzt werden. Dadurch entstehen sogenannte organophile Tone, die so eingestellt werden können, daß sie beide Ionenarten sorbieren können. Die entscheidenden Mechanismen dieser Sorptionsprozesse an organophilen Tonmineralen und die sich dabei ergebenden Strukturen des Tonminerals sind noch nicht vollständig bekannt. Ihre umfassende Kenntnis ist jedoch wichtig für die gezielte Optimierung ihrer Sorptionseigenschaften und ihrer Eignung zum Einsatz unter Endlagerungsbedingungen. Das Optimierungspotential liegt in der chemischen Struktur, Größe und Ladungsverteilung des organischen Kations sowie in der Wahl des Tonminerals. Zur Erlangung bisher fehlender Detailkenntnisse und zur Unterstützung der Optimierung soll daher in diesem Forschungsvorhaben eine Computersimulation des Organo-Ton-Systems auf der Basis der bisher gesammelten experimentellen Informationen entwickelt werden. Mit diesem Modell soll die Konsistenz des bisherigen Verständnisses der beteiligten Phänomene überprüft, geeignete Fragestellungen an das Experiment entwickelt und Optimierungsschritte durch Simulation ausgewählt werden.
Verlängerte Zwischenlagerung in Gorleben Beitrag des BASE auf der Dialogveranstaltung der BGZ Anfang 28.01.2025 Redner Dr. Christoph Bunzmann, Abteilungsleiter Genehmigungsverfahren Dr. Christoph Bunzmann, BASE, während seiner Rede bei der BGZ-Dialogveranstaltung Die Genehmigung für das Brennelemente-Zwischenlager Gorleben läuft im Jahr 2034 aus. Eine verlängerte Zwischenlagerung wird notwendig, da bis zu diesem Zeitpunkt noch kein Endlagerstandort für hochradioaktive Abfälle benannt sein wird. Das BASE hält es für notwendig und möglich, einen sicheren Endlagerstandort bis etwa 2050 zu identifizieren und arbeitet derzeit mit den anderen verantwortlichen Akteuren daran, die Suche nach einem geeigneten Standort dementsprechend und sicherheitsgerichtet zu beschleunigen. Die BGZ plant derweil, den weiteren Verbleib der CASTOR-Behälter in Gorleben 2026 beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zu beantragen und damit das formale Genehmigungsverfahren nach dem Atomgesetz zu starten. Vorlaufend zum Genehmigungsverfahren zur verlängerten Zwischenlagerung hat die BGZ beim BASE die Einleitung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beantragt. Bei einer Dialogveranstaltung der BGZ am 28.01.2025 in Hitzacker wurde die Öffentlichkeit über die Randbedingungen des Verfahrens informiert. In Vertretung des BASE als zuständige Genehmigungsbehörde erläuterte der Leiter der Genehmigungsabteilung, Christoph Bunzmann, die Inhalte, die Detailtiefe und die zu verwendenden Methoden der Untersuchungen im Rahmen der UVP. – Es gilt das gesprochene Wort – Sehr geehrte Damen und Herren, die Aufgabe ist klar, und sie braucht eine Menge Durchhaltevermögen: Die hochradioaktiven Abfälle , die heute in Gorleben und an anderen Standorten gelagert werden, müssen zügig und sicher in tiefen geologischen Schichten eingelagert werden. Bis dahin ist eine sichere Zwischenlagerung und ein sicherer Transport entscheidend, um die Sicherheit von Menschen und Umwelt zu gewährleisten. Diese Aufgabe bearbeiten die Bundesgesellschaft für Endlagerung ( BGE ), die Gesellschaft für Zwischenlagerung ( BGZ ), das Entsorgungswerk für Nuklearanlagen ( EWN ), die atomrechtliche Aufsicht im Land, Forschungsinstitute, Beratungsgremien und wir, das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ( BASE ). Es sind Ingenieurinnen, Wissenschaftler, Juristinnen, Beteiligungsexperten, Verwaltungsfachleute und Menschen vieler anderer Fachrichtungen, die hier ihren Beitrag leisten. Und sie tun das mit viel Fachwissen und Erfahrung, klaren Aufgaben, und unter Beteiligung von Ihnen als Bürgerinnen und Bürger. Die Akteure und ihre Rollen Ein solches Großprojekt mit so vielen Akteuren braucht klare Struktur, um zu gelingen. Dazu leisten verschiedene Akteure ihren Beitrag, von denen ich vier hier kurz nennen möchte: Das Bundesumweltministerium erstellt mit dem nationalen Entsorgungsprogramm eine übergreifende Planung für die nukleare Entsorgung. Das Programm wurde vor kurzem im Entwurf überarbeitet, dazu wird es eine Öffentlichkeitsbeteiligung geben, danach soll das Kabinett die aktualisierte Planung dieses Jahr beschließen. Im Umweltministerium liegt auch die Fachaufsicht über das BASE , und – getrennt davon – die Beteiligungsverwaltung der BGZ . Die BGZ hat ihr Forschungsprogramm und ihren Plan für die Beteiligung und die Nachweisführung im Genehmigungsverfahren vorgestellt. Die atomrechtliche Aufsicht hier in Niedersachsen liegt beim Umweltministerium. Sie prüfen, ob der Betrieb sicher läuft und haken bei offenen Fragen genau nach. Insbesondere achten sie darauf, dass die Anforderungen der Genehmigung und atomrechtliche Regeln eingehalten werden. Dazu führen sie Inspektionen vor Ort durch und prüfen Dokumente. Alle zehn Jahre führen sie mit der periodischen Sicherheitsüberprüfung eine Gesamtbewertung des sicheren Betriebs durch. Und auch wir, das BASE als Genehmigungsbehörde, haben für die Aufgaben der Zwischenlagerung unsere Strukturen, die ich nun kurz vorstellen will. Das BASE als Akteur der nuklearen Entsorgung Die Aufgaben des BASE umfassen Fragen der nuklearen Sicherheit in den Bereichen des Betriebs von Kernkraftwerken, bei der Zwischenlagerung , bei Transporten, bei der Endlagerung und bei der Standortauswahl für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle . Für das anstehende Genehmigungsverfahren sind die Forschung, die Entwicklung der Anforderungen an die Sicherheit, der Ablauf des Genehmigungsverfahrens und schließlich die Umweltverträglichkeitsprüfung besonders relevant. Darauf werde ich im Folgenden weiter eingehen. Das BASE hat ein Forschungsprogramm erarbeitet, das sich intensiv mit der sicheren Zwischenlagerung sowie dem Transport radioaktiver Abfälle befasst. Die aktuelle Fassung wurde letzten August in Berlin konsultiert, vielen Dank an alle, die sich daran beteiligt haben. Was sichere Zwischenlagerung ist, bestimmt das Atomgesetz erst einmal abstrakt. Es macht deutlich, dass ein sehr hoher Anspruch an die technische Sicherheit zu stellen ist und dass der Betreiber und die Sicherheitsbehörden in einem sogenannten integrierten Sicherungs- und Schutzkonzept gemeinsam dafür sorgen müssen, dass auch Angriffe auf ein Zwischenlager keine schwerwiegenden Konsequenzen für die Bevölkerung haben. Deswegen ist es entscheidend, dass konkrete Regeln für die Sicherheit und die Sicherung entwickelt werden. Das machen die zuständigen Behörden, also das Bundesumweltministerium, das Innenministerium, das BASE , weitere Bundesbehörden und die zuständigen Länderbehörden. Diese Regeln definieren die Aufgabe der BGZ : Ihre Planungen für die längere Zwischenlagerung erhalten nur dann eine Genehmigung, wenn diese Regeln erfüllt sind. Das BASE nimmt in den regelmäßigen und fortlaufenden Weiterentwicklungen dieser Regeln eine wichtige Rolle ein, auf der Grundlage unseres Fachwissens und der Erfahrung aus den Genehmigungsverfahren. Das atomrechtliche Genehmigungsverfahren und die Umweltverträglichkeitsprüfung Damit kommen wir zum Kern der heutigen Veranstaltung, nämlich dem angekündigten Genehmigungsverfahren und der Umweltverträglichkeitsprüfung als Teil davon: Den Startpunkt bildet die Beantragung eines atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens durch die BGZ – die Zeitpläne dazu wurden heute von der BGZ vorgestellt. Damit signalisiert die BGZ, dass sie ihr Vorhaben nach ihrer Auffassung genau beschreiben und Nachweise erbringen kann, dass dieses Vorhaben den Sicherheitsanforderungen entspricht. Das BASE wird dieses atomrechtliche Genehmigungsverfahren transparent und ergebnisoffen lenken, entsprechend den geltenden Gesetzen und Verordnungen. Das Genehmigungsverfahren hat drei wichtige Funktionen, die alle drei in einer Entscheidung über den Antrag zum Abschluss des Verfahrens zusammenwirken: Die Beteiligung der Öffentlichkeit und von Behörden, verbunden mit der Umweltverträglichkeitsprüfung und der Prüfung sowie Bewertung der Sicherheit. 1. Prüfung und Bewertung der Sicherheit Die Prüfung und Bewertung der Sicherheit fußt auf einer genauen Prüfung der Nachweise der BGZ . Wie die BGZ diese Nachweise anhand der geltenden Regelungen führt, ist dabei ihr überlassen. Meist führen diese Arbeiten zu Klärungsbedarfen und zu Nachforderungen der Prüferinnen und Prüfer, dazu werden Zwischenbewertungen erstellt und in verschiedenen Besprechungsformaten diskutiert. Es wird voraussichtlich Jahre dauern, bis in diesem Verfahren eine abschließende Bewertung der Sicherheit erfolgt ist. 2. Beteiligung von Behörden und Öffentlichkeit Die Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit stellt in Vorbereitung auf diese Prüfung zusätzlich und komplementär zu der Expertise der Genehmigungsbehörde sicher, dass in dieser Prüfung alle relevanten Aspekte in den Blick genommen werden. Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird eingeleitet, indem Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. In diesen wird das Vorhaben der BGZ und die möglichen Auswirkungen verständlich beschrieben. Sowohl mögliche Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens, wie auch denkbare Auswirkungen von Störfällen sind dabei Thema. Auf dieser Grundlage sind Sie, die interessierte Öffentlichkeit, eingeladen, Einwendungen zu formulieren. Das können Fragen zum Vorgehen oder Zweifel an der Anforderungsgerechtigkeit des Vorgehens sein. Wir werden rechtzeitig und konkret zu dieser Beteiligungsmöglichkeit informieren. Die eingebrachten Einwendungen werden dann Gegenstand eines Erörterungstermins. Wir haben mit der BGZ vereinbart, dass dieser maximal ein Jahr nach Antragstellung stattfinden soll. Das ist eine Beschleunigung gegenüber früheren Verfahren. Dafür beschneiden wir aber nicht die Zeit, in der Sie Stellung nehmen können – vielmehr sollen dafür die notwendigen Unterlagen sehr frühzeitig im Verfahren vorliegen. Der Erörterungstermin wird nach den Regeln des Verfahrensrechts geführt und ist daher eine sehr formelle Angelegenheit. Er soll sicherstellen, dass wir als Genehmigungsbehörde alle Einwendungen in ihrem Kern verstanden haben und sie damit bei der Prüfung und Bewertung richtig berücksichtigen können. Wenn eine Genehmigung erteilt wird, dann werden wir darin darstellen, wie wir mit den Einwendungen umgegangen sind. 3. Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP ) Die Umweltverträglichkeitsprüfung schließlich erfolgt auf der Grundlage des Rechts der Europäischen Union und dessen Umsetzung in deutsches Recht. Es geht – wie die BGZ schon erläutert hat – darum, alle Auswirkungen auf den Lebensraum von Menschen, Tieren und Pflanzen systematisch darzustellen und diese zu bewerten. Dabei übernehmen wir als BASE die Federführung und arbeiten intensiv mit allen betroffenen Behörden zusammen. Ziel sind eine gemeinsame Sachgrundlage und gemeinsame Entscheidungen. Am Ende muss aber jede Behörde selbst feststellen, was die für ihre Aufgabe relevanten Umweltauswirkungen sind. Da eine gründliche Erfassung des Ist-Zustands Zeit kostet, will die BGZ dieses Verfahren bereits jetzt eröffnen. Das ist möglich, weil hier nicht der atomrechtliche Antrag, sondern das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz die Handlungsgrundlage darstellt. Einen entsprechenden Antrag hat die BGZ gestellt. Wir klären derzeit noch formelle Fragen im Hinblick auf ein solches vorgezogenes UVP -Verfahren – wir beginnen diese beiden Verfahren zum ersten Mal getrennt, und wollen das gründlich und richtig machen. Als ersten Schritt nach Einleitung des UVP -Verfahrens werden wir den Untersuchungsrahmen für dieses Vorhaben festsetzen, damit die BGZ so früh wie möglich ein Signal bekommt, ob die eingeleiteten Arbeiten und Untersuchungen zielführend sind. Fazit Wir starten mit diesem Antrag in einen notwendigen nächsten Schritt der nuklearen Entsorgung. Das übergeordnete Ziel des Atomgesetzes wird erreicht, wenn die Zwischenlagerung als Brücke bis zur Endlagerung sicher ist, und sie zu einem Ende gebracht wird, indem die Endlagerung in tiefen geologischen Schichten zügig erfolgt. Die behördlichen Verfahren dienen dabei der Sache und den Menschen. Durch sie wird Sicherheit garantiert und für alle Bürgerinnen und Bürger transparent, dass Betreiber und Behörden ihre Aufgaben gewissenhaft erledigen. Erlauben sie mir zum Abschluss noch einen Ausblick über das Verfahren hinaus: Wir wissen, dass es einen Wunsch nach Information und Dialog zu diesen Themen gibt, auch über das Genehmigungsverfahren hinaus. Dazu werden wir ein Konzept vorlegen und auf dieser Grundlage differenzierte Angebote machen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Statuskonferenz Zwischenlagerung Anfang 23.06.2026 10:00 Uhr Ende 23.06.2026 17:00 Uhr Veranstaltungsort Berlin Die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle wird in Deutschland noch mehrere Jahrzehnte andauern bis ein Endlager zur Verfügung steht. Die Aufbewahrungsgenehmigungen der Zwischenlager sind befristet – eine Verlängerung wird nötig. In dem neuen Format Statuskonferenz Zwischenlagerung möchte das BASE die interessierte Öffentlichkeit frühzeitig einbinden und mit den Akteuren der Zwischenlagerung ins Gespräch bringen. Zur Diskussion stehen sowohl die Rahmenbedingungen für die Zwischenlagerung wie auch konkrete Maßnahmen für die weitere sichere Aufbewahrung der hochradioaktiven Abfälle bis zur Endlagerung. Jetzt anmelden Die Veranstaltung ist öffentlich und findet am 23. Juni 2026 am Hauptsitz des BASE in Berlin statt. Wir laden alle interessierten Bürger:innen herzlich ein und freuen uns auf Ihre Teilnahme. Über diesen Link können Sie sich direkt zur Teilnahme anmelden: Anmeldung zur Statuskonferenz Zwischenlagerung Die Keynotes der Veranstaltung (10 bis 11:45 Uhr) finden Sie am Tag der Statuskonferenz auch als Livestream und später als Aufzeichnung auf unserem YouTube-Kanal: https://www.youtube.com/@AmtSicherheitnuk.Entsorgung Programm 09.00 Uhr Einlass 10.00 Uhr Begrüßung 10.10 Uhr Zwischenlagerung. Eine strategische Standortbestimmung. Christian Kühn Präsident, Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) 10:20 Uhr Roadmap Zwischenlagerung im Fokus Aktuelle Planungen der institutionellen Akteure zur Sicherheit der nuklearen Entsorgung bis zur Endlagerung Andreas Sikorski Abteilungsleiter S - Nukleare Sicherheit, Strahlenschutz, Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) Wilhelm Graf Geschäftsführer, BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH Markus Lindner Geschäftsführer, EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH 11:10 Uhr Kaffeepause 11:30 Uhr Dr. Christoph Bunzmann Abteilungsleiter Genehmigungsverfahren, BASE 11:45 Uhr Diskussionsrunde Roadmap Zwischenlagerung - Realisierung auf dem Prüfstand Vertreter von BMUKN, BGZ, EWN, BASE stellen sich den Fragen der Konferenzteilnehmer:innen 12:30 Uhr Mittagspause mit Verpflegung 13:30 Uhr Realitätscheck: Maßnahmen Workshops Workshop 1 : Lange Lagerung, kurze Beteiligung? Möglichkeiten und Grenzen der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Zwischenlagerung Workshop 2 : Dicht & Dauerhaft? Erkenntnisse aus der aktuellen Forschung zum Verhalten von Behälterdichtungen Workshop 3 : Was ist sicher? Anforderungen an die Sicherheit der Zwischenlager Workshop 4* : Freier Workshop (Ausrichtung durch Teilnehmende) 15:00 Uhr Kaffeepause 15:15 Uhr Vorstellung der Ergebnisse aus den Workshops 16:00 Uhr Verabschiedung 16:15 Uhr Offener Ausklang (bis ca. 17:30 Uhr) *Workshop 4: Teilnehmende haben die Möglichkeit zu einem selbst gewählten Thema einen eigenen Workshop zu veranstalten. Hierfür bitten wir Sie im Vorfeld der Veranstaltung Kontakt mit dem Organisationsteam der Statuskonferenz Zwischenlagerung statuskonferenz-zwischenlagerung@base.bund.de aufzunehmen. Wir unterstützen Sie gern bei der Planung Ihres Workshops. Kontakt , Bei Rückfragen, Anmerkungen oder für weitere Informationen wenden Sie sich gerne an: E-Mail statuskonferenz-zwischenlagerung@base.bund.de Adresse Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Wegelystr. 8 10623 Berlin Kontakt , Bei Rückfragen, Anmerkungen oder für weitere Informationen wenden Sie sich gerne an: E-Mail statuskonferenz-zwischenlagerung@base.bund.de Nationales Entsorgungsprogramm Nationales Entsorgungsprogramm Informations- und Dialogkonzept zur längeren Zwischenlagerung Info- und Dialogkonzept zur längeren Zwischenlagerung Herunterladen (PDF, 430KB, barrierefrei⁄barrierearm) Programm zum Download Programm Statuskonferenz Zwischenlagerung Herunterladen (PDF, 134KB, barrierefrei⁄barrierearm)
Zukunft sicher gestalten: Endlagersuche in Deutschland Anfang 02.12.2026 17:00 Uhr Ende 02.12.2026 19:00 Uhr Veranstaltungsort Onlineveranstaltung Die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle erreicht bald eine wichtige Phase: Ab Ende 2027 konzentriert sich das Verfahren auf wenige Regionen in Deutschland. Diese Standortregionen werden in der nächsten Phase dann genauer untersucht. Sie möchten sich informieren und verstehen, wie das Suchverfahren funktioniert? Unsere digitale Info-Veranstaltung „Zukunft sicher gestalten: Endlagersuche in Deutschland“ bietet Ihnen einen kompakten und verständlichen Einstieg in das Suchverfahren. Ein gemeinsames Angebot von BASE und BGE: Die Veranstaltung wird gemeinsam vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ( BASE ) und der Bundesgesellschaft für Endlagerung ( BGE ) durchgeführt. Die BGE ist das mit der Endlagersuche beauftragte Unternehmen. Sie erkundet dafür den geologischen Untergrund Deutschlands. Das BASE ist die staatliche Aufsichtsbehörde im Suchverfahren und hat die Aufgabe, die Öffentlichkeitsbeteiligung zu organisieren. Das erwartet Sie: Vertreter:innen beider Organisationen geben Ihnen einen Überblick über das Suchverfahren, den aktuellen Stand der Arbeiten und Ihre Möglichkeiten zur Beteiligung. Nach dem einführenden Vortrag ist ausreichend Zeit für Ihre Fragen und Gelegenheit, ins Gespräch zu kommen. Wann und wie: Die Veranstaltung findet regelmäßig am ersten Mittwoch jedes zweiten Monats statt und ist offen für alle Interessierten. Es ist keine vorherige Anmeldung notwendig. Teilnahmeinformationen Informationen zu den Zugangsdaten stellen wir Ihnen vor Veranstaltungsbeginn auf dieser Seite zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme! Adresse Onlineveranstaltung Datenschutzerklärung zur Veranstaltung Datenschutzerklärung Herunterladen (PDF, 246KB, barrierefrei⁄barrierearm)
Zukunft sicher gestalten: Endlagersuche in Deutschland Anfang 07.10.2026 17:00 Uhr Ende 07.10.2026 19:00 Uhr Veranstaltungsort Onlineveranstaltung Die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle erreicht bald eine wichtige Phase: Ab Ende 2027 konzentriert sich das Verfahren auf wenige Regionen in Deutschland. Diese Standortregionen werden in der nächsten Phase dann genauer untersucht. Sie möchten sich informieren und verstehen, wie das Suchverfahren funktioniert? Unsere digitale Info-Veranstaltung „Zukunft sicher gestalten: Endlagersuche in Deutschland“ bietet Ihnen einen kompakten und verständlichen Einstieg in das Suchverfahren. Ein gemeinsames Angebot von BASE und BGE : Die Veranstaltung wird gemeinsam vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ( BASE ) und der Bundesgesellschaft für Endlagerung ( BGE ) durchgeführt. Die BGE ist das mit der Endlagersuche beauftragte Unternehmen. Sie erkundet dafür den geologischen Untergrund Deutschlands. Das BASE ist die staatliche Aufsichtsbehörde im Suchverfahren und hat die Aufgabe, die Öffentlichkeitsbeteiligung zu organisieren. Das erwartet Sie: Vertreter:innen beider Organisationen geben Ihnen einen Überblick über das Suchverfahren, den aktuellen Stand der Arbeiten und Ihre Möglichkeiten zur Beteiligung. Nach dem einführenden Vortrag ist ausreichend Zeit für Ihre Fragen und Gelegenheit, ins Gespräch zu kommen. Wann und wie: Die Veranstaltung findet regelmäßig am ersten Mittwoch jedes zweiten Monats statt und ist offen für alle Interessierten. Es ist keine vorherige Anmeldung notwendig. Teilnahmeinformationen Informationen zu den Zugangsdaten stellen wir Ihnen vor Veranstaltungsbeginn auf dieser Seite zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme! Adresse Onlineveranstaltung Datenschutzerklärung zur Veranstaltung Datenschutzerklärung Herunterladen (PDF, 246KB, barrierefrei⁄barrierearm)
An ihren vier Standorten in Berlin-Spandau, Celle, Grubenhagen und Hannover (zwei Magazine) lagert die BGR über 162.000 laufende Meter an Bohrkernen. Der Standort Grubenhagen und ein Kernmagazin in Hannover werden gemeinsam mit dem Niedersächsischen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) genutzt. Die eingelagerten Bohrkerne stammen aus Forschungsbohrungen (z. B. Forschungsprojekte: BGR, BMBF, GESEP und ICDP), Überlassungen aus der Erdöl-Industrie, der Endlagerforschung und-planung (z. B. Mont Terri, Asse, Gorleben, Morsleben und Konrad) sowie Vorhaben zur untertägigen Energiespeicherung und Geothermie. Die Lokationen der Bohrungen sind weltweit verteilt und auf einer Karte visualisiert. Weiterführende Informationen zu anderen Online-Diensten der BGR sind verlinkt.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 5759 |
| Europa | 33 |
| Kommune | 3 |
| Land | 44 |
| Weitere | 18 |
| Wissenschaft | 201 |
| Zivilgesellschaft | 3 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 37 |
| Förderprogramm | 853 |
| Gesetzestext | 1 |
| Software | 1 |
| Text | 3999 |
| Umweltprüfung | 17 |
| unbekannt | 906 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 4869 |
| Offen | 940 |
| Unbekannt | 5 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 5798 |
| Englisch | 36 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 6 |
| Bild | 2 |
| Datei | 41 |
| Dokument | 3904 |
| Keine | 1608 |
| Multimedia | 16 |
| Unbekannt | 5 |
| Webdienst | 1 |
| Webseite | 316 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 3459 |
| Lebewesen und Lebensräume | 4402 |
| Luft | 451 |
| Mensch und Umwelt | 5814 |
| Wasser | 802 |
| Weitere | 4799 |