Aufgaben Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) ist eine organisatorisch selbstständige wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums. Das BfS bündelt Kompetenzen im Bereich des Strahlenschutzes, darunter zu Wirkungen und Risiken von ionisierender Strahlung , Wirkungen und Risiken von nicht- ionisierender Strahlung ( z. B. im Bereich Mobilfunk, UV -Schutz), Radiologischer Notfallschutz, Überwachung der Umweltradioaktivität, medizinischer und beruflicher Strahlenschutz . Geschichte und Entwicklung des BfS Gegründet wurde das BfS 1989 unter anderem als Konsequenz des Reaktorunfalls 1986 in Tschornobyl (Russisch: Tschernobyl) mit dem Ziel, Kompetenzen zu bündeln auf den Gebieten Strahlenschutz , kerntechnische Sicherheit, Transport und Aufbewahrung von Kernbrennstoffen sowie Endlagerung radioaktiver Abfälle. 2016 hat der Gesetzgeber die Behördenlandschaft den aktuellen Entwicklungen und Aufgaben angepasst. Für das BfS hatte dies zur Folge, dass es sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes in den Bereichen Umwelt und Gesundheit konzentriert. Die Aufgaben als Betreiber der Endlager -Projekte, darunter die Endlager Konrad, Morsleben und die Schachtanlage Asse, wurden in der neu gegründeten Bundesgesellschaft für Endlagerung ( BGE ) zusammengeführt. Genehmigungen für Zwischenlager und nukleare Transporte, die ebenfalls lange Zeit in die Zuständigkeit des BfS fielen, bearbeitet das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ( BASE ). Gegenwärtige Organisationsstruktur Das BfS setzt sich aus den folgenden Aufgabenfeldern und Abteilungen zusammen: Stand: 10.01.2025
<b>Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen gemäß § 12 StrlSchG in einem neu zu errichtenden Technologie- und Logistikgebäude Emsland (TLE) gemäß § 59 i. V. m. §§ 63 und 64 NBauO</b> Bek. d. MU v. 28.3.2022 — PT-KKE-40311/09/83/30 — Gemäß § 12 i. V. m. § 181 Abs. 1 StrlSchG i. d. F. vom 27.6.2017 (BGBl. I S. 1966), zuletzt geändert durch Artikel 1 und 2 des Gesetzes vom 20.5.2021 (BGBl I S. 1194; 2022 I S. 15), und § 4 Abs. 1 AtVfV i. d. F. vom 3.2.1995 (BGBl. I S. 180), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 11.11.2020 (BGBl. I S. 2428), wird bekannt gemacht: Die Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH (KLE), Am Hilgenberg 2, 49811 Lingen (Ems), hat mit Schreiben vom 29.8.2019 den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zum Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen in einem neu zu errichtenden Technologie- und Logistikgebäude Emsland (TLE) gemäß § 12 StrlSchG gestellt. Dieser Antrag wurde mit Schreiben vom 8.7.2020 geändert und mit Schreiben vom 22.2.2021 sowie vom 20.1.2022 ergänzt. Mit Schreiben vom 3.12.2019 wurde zudem die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beantragt. Daneben wurde ein Antrag auf Befreiung von der Ablieferungspflicht gemäß §§ 5 und 6 AtEV mit Datum vom 16.11.2021 gestellt. Für die Errichtung des TLE wurde am 7.12.2020 sowie am 3.5.2021 für die Außenanlagen des TLE der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung gemäß § 59 i. V. m. §§ 63 und 64 NBauO gestellt. Daneben liegt ein Abweichungs-/Ausnahme-/Befreiungsantrag gemäß § 66 NBauO vom 9.11.2021 zum Brandschutzkonzept vor. Der Antrag auf Entwässerung vom 10.12.2020, weiter ergänzt durch Antrag vom 3.5.2021, wurde ebenfalls eingereicht. Der Standort des TLE befindet sich rechtsseitig der Ems und südlich der Stadt Lingen (Ems) im Gebiet der Stadt Lingen (Ems) im Landkreis Emsland im Bundesland Niedersachsen. Beantragt wird nach § 12 Abs. 1 Nr. 3 StrlSchG die Erteilung einer Genehmigung für die genehmigungsbedürftigen Tätigkeiten zum Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen in einem neu zu errichtenden TLE. Die sonstigen radioaktiven Stoffe sind: — sonstige radioaktive Stoffe aus dem Betrieb (einschließlich Nachbetrieb, Restbetrieb) und dem Abbau der Anlage Kernkraftwerk Emsland (KKE), — fachgerecht verpackte radioaktive Abfälle aus dem Betrieb und dem Abbau der Anlage Kernkraftwerk Lingen (KWL), — sonstige radioaktive Stoffe, die beim Betrieb des TLE anfallen, — Prüfstrahler, — fremdkontaminierte, mobile Gegenstände und Materialien, z. B. Werkzeuge, — „äquivalente radioaktive Abfälle“ im Sinne der Richtlinie zur Kontrolle radioaktiver Abfälle vom 19.11.2008, d. h. Abfälle, die mit vergleichbaren Abfällen extern konditioniert wurden. Der Umgang mit den sonstigen radioaktiven Stoffen umfasst: — alle Tätigkeiten und Maßnahmen, die für die sichere Aufbewahrung der sonstigen radioaktiven Stoffe erforderlich sind, — alle Tätigkeiten und Maßnahmen, die für die Behandlung mit dem Ziel der fachgerechten Verpackung in standardisierte Endlagerbehälter erforderlich sind. Die Gesamtaktivität im TLE beträgt einschließlich der Behandlung 3,0 E17 Becquerel (Bq). Der Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen bei der Behandlung mit dem Ziel der fachgerechten Verpackung in standardisierte Endlagerbehälter umfasst eine Gesamtaktivität in Höhe von 1,0 E14 Bq. Das TLE besteht aus einem Logistikbereich 1, einem Logistikbereich 2/Behandlung sowie einem Verladebereich, einem Infrastrukturbereich mit Personenzugang und dem zum Betrieb des TLE gehörenden Gelände. Die in das TLE einzubringenden radioaktiven Stoffe werden in geeigneten Behältnissen oder in sonstigen transportgerechten Verpackungen im Verladebereich angeliefert. Im Logistikbereich 1 werden die sonstigen radioaktiven Stoffe in geeigneten Verpackungen aufbewahrt. Im Logistikbereich 1 erfolgt keine Behandlung radioaktiver Stoffe. Der Logistikbereich 2/Behandlung wird ebenfalls zur Aufbewahrung von sonstigen radioaktiven Stoffen in geeigneten Verpackungen genutzt. Im Logistikbereich 2/Behandlung ist eine Behandlung von radioaktiven Abfällen aus dem KKE mit dem Ziel der fachgerechten Verpackung in standardisierte Endlagerbehälter vorgesehen. Die außerhalb des TLE zu entsorgenden sonstigen radioaktiven Stoffe werden in transportgerechten Verpackungen an Einrichtungen Dritter abgegeben. Für die Errichtung des TLE beantragt die Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH eine separate Genehmigung nach der NBauO. Es wurde ebenfalls ein Antrag gemäß §§ 5 und 6 AtEV mit folgendem Inhalt gestellt: Beim Betrieb des beantragten TLE fallen im Kontrollbereich geringe Mengen von festen und flüssigen Stoffen an, die als radioaktiver Abfall entsorgt werden müssen. Diese radioaktiven Abfälle sollen nicht gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 5 AtEV an eine Anlage des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle abgeliefert werden. Es ist geplant, die im Kontrollbereich des TLE anfallenden radioaktiven Abfälle in externen Einrichtungen zu konditionieren und gemeinsam mit den radioaktiven Abfällen des Kernkraftwerkes Emsland an einen vom Bund mit der Wahrnehmung der Zwischenlagerung beauftragten Dritten abzugeben. Hierzu beantragt die KLE mit Schreiben vom 16.11.2021 die Befreiung von der Ablieferungspflicht gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 AtEV. Der Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen in einem neu zu errichtenden TLE bedarf gemäß § 12 StrlSchG der Genehmigung. Das MU ist die zuständige Genehmigungsbehörde. Für die Erteilung der Baugenehmigung gemäß § 59 i. V. m. §§ 63 und 64 NBauO ist das Bauaufsichtsamt der Stadt Lingen (Ems) die zuständige Genehmigungsbehörde. Gemäß § 7 Abs. 1 i. V. m. Nummer 11.4 der Anlage 1 UVPG wäre im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung durchzuführen. In Entsprechung des Antrags der Vorhabenträgerin auf Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ohne vorangehende Vorprüfung vom 3.12.2019 hat das MU die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 UVPG festgestellt. Federführende Behörde ist gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 NUVPG das MU. Gemäß § 2 a Abs. 1 Satz 2 Atomgesetz — im Folgenden: AtG — sowie § 181 Abs. 1 Sätze 2 und 4 StrlSchG i. V. m. § 31 Abs. 2 Satz 4 UVPG ist das Vorhaben gemäß den Vorschriften der AtVfV durchzuführen; die Umweltverträglichkeitsprüfung ist gemäß § 4 UVPG und § 2 a AtG ein unselbstständiger Teil des Genehmigungsverfahrens. Sie umfasst gemäß § 1 a Satz 1 AtVfV die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der für die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen bedeutsamen Auswirkungen auf 1. Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, 2. Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, 3. Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, 4. kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie 5. die Wechselwirkungen zwischen den in den Nummern 1 bis 4 genannten Schutzgütern. Ein UVP-Bericht mit Angaben, die nach § 16 UVPG erforderlich sind, wurde gemäß § 3 Abs. 2 AtVfV vorgelegt. Es wird auf die Durchführung einer grenzüberschreitenden Beteiligung der Niederlande nach § 7 a AtVfV hingewiesen. Eine mögliche Entscheidung i. S. des § 5 Abs. 4 Nr. 2 AtVfV zum Abschluss des Genehmigungsverfahrens ist die Erteilung einer Genehmigung nach § 12 StrlSchG und einer Baugenehmigung gemäß § 59 NBauO i. V. m. §§ 63 und 64 NBauO. Das MU ist die Behörde, bei der weitere Informationen gemäß § 5 Abs. 4 Nr. 6 AtVfV über das Vorhaben erhältlich sind und der Fragen übermittelt werden können. Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, § 6 Abs. 1 und 2, § 19 b AtVfV und § 6 UVPG werden folgende Anträge und Unterlagen ausgelegt: — Antrag der Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH auf Genehmigung nach § 12 Abs. 1 StrlSchG vom 29.8.2019, — Änderung des Antrages vom 29.8.2019 durch Schreiben vom 8.7.2020, — Konkretisierung des Antrages vom 8.7.2020 durch Schreiben vom 22.2.2021, — Klarstellung des Antrages vom 8.7.2020 durch Schreiben vom 20.1.2022, — Antrag auf Befreiung von der Ablieferungspflicht gemäß §§ 5, 6 AtEV vom 16.11.2021, — Antrag auf Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vom 3.12.2019, — Sicherheitsbericht „TLE Technologie- und Logistikgebäude Emsland, Sicherheitsbericht“ (Stand März 2022), — Kurzbeschreibung „TLE Technologie- und Logistikgebäude Emsland, Kurzbeschreibung“ (Stand März 2022), — UVP-Bericht „Errichtung und Betrieb des Technologie- und Logistikgebäudes Emsland (TLE), Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Bericht)“ (Stand 2.3.2022), — Antrag auf Baugenehmigung gemäß § 59 NBauO i. V. m. § 63, 64 NBauO für den „Neubau eines Technologie- und Logistikgebäudes (TLE)“ vom 7.12.2020, eingereicht mit Schreiben vom 8.12.2020, — Antrag auf Baugenehmigung gemäß § 59 NBauO i. V. m. § 63, 64 NBauO für die „Außenanlagen eines Technologie- und Logistikgebäudes Emsland (TLE)“ vom 3.5.2021, — Abweichungs-/Ausnahme-/Befreiungsantrag gemäß § 66 NBauO vom 9.11.2021 zum Brandschutzkonzept, eingereicht mit Schreiben vom 23.11.2021, — Entwässerungsantrag gemäß §§ 8, 9 und 10 WHG vom 10.12.2020, — Ergänzung des Entwässerungsantrages vom 10.12.2020 durch Antrag vom 3.5.2021, — Formular Baubeschreibung des TLE vom 9.11.2021, — Formular Betriebsbeschreibung des TLE vom 9.11.2021, — Brandschutzkonzept TLE, Revision B vom 27.10.2021 — Lageplan, Zeichnungen Schnitte: — Zeichnung Liegenschaftskarte (1 : 2 000), — Zeichnung Lageplan (1 : 500), — Zeichnung KKET-1264798-A, Baueingabe-/Architekturplan Ansicht Nordwest, Nordost, — Zeichnung KKET-1264799-A, Baueingabe-/Architekturplan Ansicht Südwest, Südost. Entsprechend § 3 Abs. 1 PlanSiG i. d. F. vom 20. 5. 2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.3.2021 (BGBl. I S. 353), erfolgt die Auslegung durch Veröffentlichung im Internet. Die Anträge und die weiteren o. g. Auslegungsunterlagen sind auf folgenden Internetseiten vom 21.4. bis einschließlich 20.6.2022 einsehbar: — www.umwelt.niedersachsen.de und dort über den Pfad „Themen > Atomaufsicht & Strahlenschutz > Kerntechnische Anlage > Kernkraftwerk Emsland > Auslegung von Antrag und Unterlagen der Genehmigungsverfahren zu — Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland, — Errichtung und Betrieb eines Technologie- und Logistikgebäudes“. — www.lingen.de und dort über den Pfad „Startseite > Politik, Rathaus & Service > Veröffentlichungen > Bekanntmachungen — Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland, — Errichtung und Betrieb eines Technologie- und Logistikgebäudes“. Daneben liegen die Anträge und die weiteren o. g. Auslegungsunterlagen im o. g. Zeitraum auch im Dienstgebäude — des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, Archivstraße 2, 30169 Hannover, Pförtnerloge, Tel. 0511 120-3599, montags bis freitags in der Zeit von 7.00 bis 16.00 Uhr sowie — der Stadt Lingen (Ems), Bürgerbüro, Elisabethstr. 14 — 16, 49808 Lingen (Ems), Tel. 0591 9144-333, montags bis mittwochs in der Zeit von 9.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags in der Zeit von 9.00 bis 17.00 Uhr, freitags in der Zeit von 9.00 bis 12.30 Uhr, samstags in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr zur Einsichtnahme aus. Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie ist eine Einsichtnahme nur nach vorheriger Terminabsprache und unter Beachtung der vor Ort geltenden Schutzmaßnahmen möglich. Soweit infolge der COViD-19-Pandemie behördliche Auslegungsstellen vorübergehend für den Publikumsverkehr geschlossen werden müssen oder aufgrund einer angeordneten Ausgangssperre ein Zugang nicht möglich sein sollte, erfolgt währenddessen die Offenlegung ausschließlich im Internet gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG. In einem solchem Fall können Personen, denen kein Internetzugang zur Verfügung steht, Unterlagen in Papierform beim MU anfordern. Bek., Anträge und Unterlagen werden auch im zentralen Internetportal nach § 20 UVPG i. V. m. § 4 NUVPG i. d. F. vom 18.12.2019 (Nds. GVBl. S. 437) unter der Adresse https://uvp.niedersachsen.de in der Kategorie „Kernenergie“ veröffentlicht (§ 6 Abs. 5 AtVfV). Es wird gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und § 7 Abs. 1 Satz 1 AtVfV dazu aufgefordert, etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben bei einer der vorgenannten Dienststellen innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Einwendungen können auch auf elektronischem Weg erhoben werden. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: — Die Einwendung kann durch ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, erhoben werden. Dieses Dokument ist an die E-Mail-Adresse KKE-TLE@mu.niedersachsen.de zu richten. Hinweis: Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, zu denen unter www.bundesnetzagentur.de/QES weitere Informationen abgerufen werden können. — Daneben kann die Einwendung auf elektronischem Wege auch durch Übermittlung über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) erhoben werden. Mit Ablauf der Auslegungsfrist werden gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 AtVfV alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Es wird darauf hingewiesen, dass auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. e DSGVO die bei der Erhebung von Einwendungen übermittelten personenbezogenen Daten im Rahmen der Gesetze soweit erforderlich verarbeitet werden. Ein Informationsblatt zu den Datenschutzhinweisen, die für das Genehmigungsverfahren gelten, wird zusammen mit den Verfahrensunterlagen ausgelegt und ebenfalls auf der o. g. Internetseite des MU bereitgestellt. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass bei Vorliegen von rechtzeitig erhobenen Einwendungen ein Erörterungstermin stattfinden wird. Im Erörterungstermin werden die Einwendungen auch bei Ausbleiben der Antragstellerin oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder einer oder eines Beteiligten erörtert. Gegebenenfalls finden die Regelungen des PlanSiG Anwendung. Der Termin und die Einzelheiten zur Durchführung werden in der gleichen Weise wie das Vorhaben bekannt gemacht werden. Gemäß § 15 Abs. 3 Satz 1 AtVfV wir die Entscheidung über den Genehmigungsantrag der Antragstellerin und den Personen, die Einwendungen erhoben haben zugestellt. Außerdem wird die Entscheidung öffentlich bekannt gemacht. Sollten außer an die Antragstellerin mehr als 300 Zustellungen vorzunehmen sein, wird die Zustellung der Entscheidung durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH, Am Hilgenberg 2, 49811 Lingen (Ems), für die Stilllegung und den Abbau des Kernkraftwerkes Lingen gemäß § 7 Abs. 3 AtG einen separaten Antrag gestellt hat. Die Bekanntmachung und die Auslegung von Anträgen und Unterlagen erfolgen separat.
Beim 3. Forum Endlagersuche am 22. und am 23. November 2024 kamen 247 Teilnehmende in Würzburg zusammen, um über den Stand der Endlagersuche und die Beteiligung zu diskutieren. Weitere 260 Teilnehmende beteiligten sich online an den Beratungen. Aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Gruppen von Teilnehmenden ergibt sich ein differenziertes Bild: 65 Personen haben sich als Bürger:innen angemeldet, 124 Teilnehmende sehen sich den kommunalen Gebietskörperschaften zugeordnet, 31 Personen haben sich als Vertreter:innen von gesellschaftlichen Organisationen eingeordnet, 48 Personen kamen aus der Wissenschaft, weitere 44 haben sich als Beobachter:innen oder Presse angemeldet, 30 ließen sich nicht zuordnen und 172 Personen haben einen beruflichen Bezug zu den Themen. Sie gehören entweder Bundes- oder Landesministerien an, oder arbeiten direkt bei oder für die Verfahrensbeteiligten, Bundesgesellschaft für Endlagerung ( BGE ), Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ( BASE ) oder dem Nationalen Begleitgremium ( NBG ) – auch ein Zeichen dafür, wie ernst die Behörden und Verantwortlichen die öffentliche Debatte über die Endlagersuche nehmen. Schwerpunkt des ersten Forum-Tags war der aktuelle Arbeitsstand der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) . Am zweiten Tag ging es vor allem um die aufsichtliche Prüfstrategie des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ( BASE ) sowie die jüngst vorgelegten Konzepte des BASE zur Beteiligung und zur Vorbereitung der Regionalkonferenzen . Das BASE wird damit das zentrale Beteiligungsinstrument vorbereiten, sobald die BGE Standortregionen für die übertägige Erkundung vorgeschlagen hat. Zur Eröffnung des Forums Endlagersuche hielt BASE -Präsident Christian Kühn eine programmatische Rede zur Standortsuche in unsicheren Zeiten. „Als zentrales Format der Beteiligung bis zum Standortregionenvorschlag zeigt das Forum Endlagersuche, dass wir als demokratische Gesellschaft komplexe Probleme gemeinschaftlich und verantwortungsvoll – auch mit Blick auf künftige Generationen – lösen können,“ sagt Kühn. „Für das Gelingen der Endlagersuche brauchen wir neben verlässlich arbeitenden Institutionen eine engagierte Zivilgesellschaft, die den Suchprozess kritisch und konstruktiv begleitet.“ Die Vorsitzende der BGE -Geschäftsführung Iris Graffunder gab zu Beginn der Veranstaltung einen Einblick in ihre strategischen Überlegungen zur Standortauswahl. Sie betonte, dass die BGE die Standortregionen für die übertägige Erkundung bis Ende 2027 ermittelt und dem BASE zur Prüfung vorlegen wird. In Würzburg sagte sie: „Wir haben in Deutschland eine sehr gute Geologie, so dass ich sicher bin, dass wir einen Standort finden, an dem die hochradioaktiven Abfälle mit bestmöglicher Sicherheit endgelagert werden können. Ein breiter politischer Konsens ist wichtig, aber er reicht nicht, wenn wir die Menschen nicht erreichen, und es uns nicht gelingt, Ängste vor radioaktiven Abfällen abzubauen. Ich bin davon überzeugt, dass die Handhabung und Endlagerung der hochradioaktiven Abfälle sicher möglich ist. Niemand braucht Angst vor einem Endlager zu haben.“ Sie dankte ausdrücklich den zivilgesellschaftlichen Mitgliedern im Planungsteam Forum Endlagersuche ( PFE ), das die Konferenz über ein Jahr hinweg vorbereitet hat. „Das Engagement, das ich hier sehe, übrigens auch in vielen Bürgerinitiativen, ist außergewöhnlich hoch. Ich bin immer wieder beeindruckt, wie tief sich Privatpersonen in ihrer Freizeit in das Thema einarbeiten.“ Zeitdiskussion beherrscht viele Diskussionen Ein wesentliches Thema beim 3. Forum Endlagersuche war die Frage, ob und wie die Standortsuche beschleunigt werden kann. Bei einer Podiumsdiskussion warb der SPD-Bundestagsabgeordnete Jakob Blankenburg für den politischen Konsens über den langen Zeitraum hinweg, der benötigt wird, um das wissenschaftsbasierte Standortauswahlverfahren zu einem erfolgreichen Ende zu bringen. Genau um diesen Konsens macht sich die ehemalige Ko-Vorsitzende der Endlagerkommission im Bundestag, Ursula Heinen-Esser, Sorgen. Über Jahrzehnte, die das Verfahren noch benötigen könnte, befürchtet sie den Verlust dieser überparteilichen Einigung, der den Neustart der Endlagersuche überhaupt erst möglich gemacht hat. Karola Voß, Bürgermeisterin in Ahaus, sieht neue Risiken für die Sicherheit der Zwischenlager, in denen der hochradioaktive Atommüll noch über Jahrzehnte lagern muss, bis das Endlager gefunden und gebaut sein wird. Für die Zwischenlagergemeinden wie Ahaus fühle es sich längst an, als seien sie Endlagergemeinden. Sie warb um finanzielle Entschädigungen für diese gesamtgesellschaftlichen Lasten. Voß argumentierte, dass eine solche Zahlung vom Bund an die Kommunen auch eine Motivation für die Politik sei, das Thema eben nicht links liegen zu lassen. Tim Vietor aus der Geschäftsführung der Schweizer Endlagergesellschaft Nagra warb dafür, Beschleunigung durch eine Reduktion der Komplexität und die Konzentration nur noch auf die besten Gebiete zu erreichen. Außerdem wies Vietor darauf hin, dass die gemeinsame Erarbeitung eines realistischen Zeitplans, der dann von einem zentralen Verfahrensakteur auch nachgehalten werde, Stabilität und Verlässlichkeit in den Prozess bringe. In der Schweiz spiele das Bundesamt für Energie diese Dirigentenrolle, sagte Vietor. Gerrit Niehaus, Abteilungsleiter Nukleare Sicherheit im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ( BMUV ), sieht die Endlagersuche auf einem guten Weg. Der aktuelle Arbeitsstand der BGE zeige bereits, dass die Voraussetzungen für eine Konzentration auf geeignete Gebiete mit der aktuellen Einengungs-Strategie umgesetzt werde. Die damit verbundene reduzierte Beschäftigung mit den offensichtlich nicht in Frage kommenden Gebiete sei ein wichtiger Bestandteil der von Bundesumweltministerin Steffi Lemke geforderten Beschleunigungsstrategie. Um den Zeitbedarf ging es auch am zweiten Tag in einer zentralen Arbeitsgruppe. Dort war das aktuelle Positionspapier der Entsorgungskommission des Bundes zu Beschleunigungspotentialen ein Thema. Beteiligung als zentrales Motiv der Standortsuche Am Morgen des zweiten Tags stellte der Abteilungsleiter Aufsicht des BASE, Sebastian Stransky, das aufsichtliche Konzept für die Begleitung der Endlagersuche vor und kam so einer Bitte des PFE sowie des Nationalen Begleitgremiums ( NBG ) nach, Auskunft über diese zentrale Funktion des BASE im Standortauswahlverfahren zu erhalten. „Aufgabe des BASE ist die begleitende Verfahrensaufsicht. Das BASE verfolgt kontinuierlich die Arbeit der BGE. Unsere Aufgabe ist es, die Gesetzeskonformität und die Einhaltung festgelegter Standards sicherzustellen“, sagte Stransky. Eine besondere Verpflichtung hat das BASE darüber hinaus gegenüber dem BMUV und dem NBG. So wurden am Rande des Forums die Modalitäten für eine Akteneinsicht zwischen BASE und NBG vereinbart. Die Vorstellung der aufsichtlichen Tätigkeit des BASE wurde positiv aufgenommen und im Anschluss lebhaft diskutiert. Die Gestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung in den kommenden Jahren sowie Strategien zur Vorbereitung der Regionalkonferenzen durch das BASE waren ein zentrales Thema am zweiten Tag des Forums Endlagersuche. Vertreter:innen der Abteilung Beteiligung präsentierten in einer Arbeitsgruppe die neue, im Mai 2024 veröffentlichte, Beteiligungsstrategie des BASE, um sie mit der breiten Öffentlichkeit zu diskutieren. Die Strategie benennt vier maßgebliche Handlungsfelder für die Beteiligung zum aktuellen Stand des Standortauswahlverfahren: Verfahrensfortschritt begleiten, regionale Betroffenheit auffangen, Engagement fördern sowie Wissensaufbau und -austausch unterstützen. Zivilgesellschaft spielt in der Beteiligung eine zentrale Rolle Das PFE legte zu Beginn des Forums Endlagersuche einen Rechenschaftsbericht vor, der zeigte, dass die vom vorherigen Forum gefassten Beschlüsse von den Akteur:innen des Verfahrens vielfach umgesetzt wurden. In öffentlichen Beratungen des PFE wurden aktuelle Fragen zu Zeitprognosen, Endlagerplanung oder Abläufen bei der BGE aufgegriffen. Am Samstag wurden folgende Personen für ein Jahr ins PFE gewählt: Für die Gruppe der Bürger:innen wurden gewählt: Bettina Gaebel und Heiko Schaak. Für die Gruppe der Wissenschaftler:innen wurden gewählt: Janine Hauer und Daniel Lübbert. Für die Gruppe der Kommunalvertretungen wurden gewählt: Asta von Oppen und Eva Bayreuther. Für die Gruppe der Verbände und Initiativen (gesellschaftliche Organisationen) wurden gewählt: Andreas Fox und Jörg Hacker. Für die Gruppe der unter 35-Jährigen wurden gewählt: Elisa Akansu, Maximilian Hipp, Anton Köller, Farras Fahti, Johannes Hunger, Lucas Fachtan. Im Vergleich zum vorhergehenden PFE gab es lediglich in der Gruppe der unter 35-Jährigen Veränderungen. Asta Haberbosch ist aus dem Gremium ausgeschieden. Lucas Fachtan wurde neu gewählt. So sehen die Beteiligten das Forum Endlagersuche BASE-Präsident Christian Kühn bekundete seine Dankbarkeit für das zivilgesellschaftliche Engagement des Planungsteams Forum Endlagersuche bei der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung. Besonders betonte er die Wichtigkeit des großen politischen und gesellschaftlichen Entsorgungskonsenses des vergangenen Jahrzehnts und die Notwendigkeit diesen immer wieder zu erneuern. BGE-Geschäftsführerin Iris Graffunder nimmt vom Forum vor allem Anerkennung und auch Rückenwind für die weiteren Arbeiten der BGE mit, verbunden mit dem Anspruch, die Einengung der Teilgebiete zügig voranzutreiben, aber ohne Nachteile für die Sicherheit und die Transparenz des Verfahrens. „Die Vorträge der BGE zum aktuellen Arbeitstand sind hier in Würzburg in die Tiefe gegangen.“ Und weiter: „Was auch deutlich wurde, ist, dass das Thema Zeitbedarf sehr kontrovers diskutiert wird und weiter besprochen werden muss. Dabei darf nicht außer Acht gelassen werden, dass die Festlegung des Standorts erst die Eintrittskarte für das danach anstehende atomrechtliche Genehmigungsverfahren, die Errichtung und den Betrieb des Endlagers ist. Unsere Aufgabe ist erst erfüllt, wenn alle Abfälle endgelagert sind.“ „Das Verfahren muss weiter wissenschaftsbasiert und transparent bleiben. Die Öffentlichkeitsbeteiligung einzuschränken, würde sich am Ende rächen, wenn Fehler dann zu Rücksprüngen führen,“ sagt Dr. Daniel Lübbert vom PFE. Bettina Gaebel, ebenfalls Mitglied im PFE, hebt die kommunikative Atmosphäre hervor: „Sowohl in der Präsenzveranstaltung in Würzburg wie auch im Onlineraum sind ganz viele interessierte Leute miteinander ins Gespräch gekommen. Kommunale Verantwortungsträger:innen, Landes- und Bundesämter, Bundesgesellschaften, das Nationale Begleitgremium, Wissenschaftler:innen und viele andere Menschen aus der Zivilgesellschaft haben sich zu Atommüllfragen ausgetauscht und auch kontrovers diskutiert. Das Forum hat in Anträgen auch konkrete Erwartungen an BASE und BGE gerichtet“, sagte Bettina Gaebel weiter. „Die Regionalkonferenzen sollen unbedingt mit Beteiligung in öffentlichen Workshops vorbereitet werden. Auch Entscheidungen zu veränderten Wegen der Standortauswahl gehen nicht ohne Beteiligung der Zivilgesellschaft.“ Gerrit Niehaus vom BMUV kündigte zum Abschluss des Forums Endlagersuche am Samstag an, dass er für das Bundesumweltministerium durchaus eine Rolle als „Hüter des Zeitplans“ sieht. Im Vergleich zum 2. Forum Endlagersuche vor einem Jahr sieht Niehaus „vor allem bei der Stimmung deutliche Veränderungen“. Er betonte den Wert des Forums Endlagersuche als Diskussionsort für das Standortauswahlverfahren. „Das Bundesumweltministerium hat schon die Aufgabe, mit den Akteuren gemeinsam einen belastbaren Zeitplan für die Zeit nach dem Standortregionenvorschlag 2027 zu erarbeiten. Dieser soll fortlaufend an die sich jeweils verändernden Entwicklungen in der Standortsuche angepasst und somit verändert werden. Trotzdem sehe ich es als notwendig an, der Standortbestimmung ein Enddatum zu geben – das aufgrund der vielen Ungewissheiten regelmäßig angepasst werden muss.“ Wichtig ist Niehaus, dass die „alten Fronten nicht neu errichtet werden, sondern dass wir im Dialog bleiben“. Und weiter: „Das Endlager bleibt eine Notwendigkeit, egal wie wir jeweils zur Nutzung der Atomenergie stehen.“ Das vierte Forum Endlagersuche wird 2025 stattfinden. Serviceinfos: Das Forum Endlagersuche ist ein Ergebnis des Beteiligungsprozesses bei der Standortsuche. Es war von der Zivilgesellschaft in der Fachkonferenz Teilgebiete 2021 als Brücke zwischen den formellen Beteiligungsformaten der Endlagersuche gefordert worden. Das BASE unterstützt fachlich und organisatorisch die Vorbereitung durch das aus der Zivilgesellschaft gewählte Planungsteam Forum Endlagersuche (PFE). Sollten Sie Fragen haben oder Kontakt zu Interviewpartner:innen suchen, wenden Sie sich an: Christoph Hamann, presse@base.bund.de , Telefon: 030 18 4321 1255 Dagmar Dehmer, dagmar.dehmer@bge.de , Telefon: 015122101090 25.11.2024 geändert am 25.11.2024 12:07 Uhr
Unsere Angebote für euch Bitte auswählen Mitmachen App Planspiel zur Beteiligung World Cafés Angebote für alle Social Media Gestaltungsworkshop Mitmachen Mitmachen Das BASE stellt euch, euren Schulen, Unis, Jugendorganisationen und -verbänden Infos und Angebote zur Verfügung. Um mehr zu erfahren oder eure eigenen Ideen zur Beteiligung bei der Endlagersuche einzubringen, schreibt uns gerne auf unseren Social-Media-Kanälen oder an: beteiligung@base.bund.de Ausgewählte Termine zum Thema Beteiligung junger Generationen: Zukunft sicher gestalten: Endlagersuche in Deutschland – die Basics App App Die Erlebniswelt der kostenlosen App informiert euch mit Animationen, kurzen Texten, Videos und einem Quiz zum Suchverfahren. Jetzt im Apple App Store und Google Play Store downloaden. Planspiel zur Beteiligung „Bürgerdialog Mitthausen“ – Planspiel zur Beteiligung bei der Endlagersuche Im Planspiel „Bürgerdialog Mitthausen“ schlüpft ihr in die Rollen von Bürger:innen und beschäftigt euch spielerisch mit der Standortauswahl eines Endlagers. Eine spannende Diskussion mit Spaßgarantie! Mehr Infos World Cafés World Cafés Unsere World Cafés zur Endlagersuche und Öffentlichkeitsbeteiligung regen euch zum Nachdenken, Austauschen und Entwerfen von kreativen Ideen an. Für mehr Informationen schreibt uns an: beteiligung@base.bund.de Mehr Infos zum World Café an Schulen sowie weitere Schulangebote findet ihr hier . Ausgewählte Termine zum Thema Beteiligung junger Generationen: Zukunft sicher gestalten: Endlagersuche in Deutschland – die Basics Angebote für alle Angebote für alle Neben den Jugend-Angeboten bietet das BASE weitere Veranstaltungen für die breite Öffentlichkeit, wie Info-Termine in vielen verschiedenen Städten bundesweit, digitale Vorträge und Fachveranstaltungen. Alle Termine findet ihr hier . Social Media Social Media Über unsere Social Media-Kanäle bleibt ihr immer auf dem Laufenden und erhaltet Informationen und Einblicke zu unseren Veranstaltungen und weiteren Angeboten: Instagram X Mastodon LinkedIn YouTube Gestaltungsworkshop Gestaltungsworkshop In dem Gestaltungsworkshop „Entwirf dein Endlager“ befassen sich junge Menschen mit dem Endlager als Bauwerk. Im Format wenden die Teilnehmenden ihr selbstständig erarbeitetes Wissen kreativ an: Mithilfe von Schablonen, Sprayfarben oder Stempeln entwerfen sie in Gruppen eigene Endlager-Kunstwerke. Für mehr Informationen schreibt uns an: dialog@base.bund.de Junge Menschen reden mit: Der Rat der jungen Generation und die Arbeitsgruppe U-35 Der Rat der jungen Generationen (RdjG) ist eine Gruppe aus jungen Menschen, die sich bei der Endlagersuche und im Standortauswahlverfahren einbringen. Auf ihrer Seite findet ihr alle Infos zu ihrer ehrenamtlichen Arbeit und Gründe zum Mitmachen! Die Arbeitsgruppe mit Personen unter 35 Jahren (AG U-35) ist ein Teil des Planungsteam Forum Endlagersuche (PFE). Das PFE organisiert das Forum Endlagersuche , begleitet das Suchverfahren und diskutiert die Fortschritte der Standortsuche. Das Team setzt sich aus Vertreter:innen der Kommunen, gesellschaftlicher Organisationen, Wissenschaft, der jungen Generation, Bürger:innen sowie Vertreter:innen der beteiligten Institutionen wie BASE , BGE mbH und NBG zusammen. Das Planungsteam Forum Endlagersuche wird – mit Ausnahme der institutionellen Vertreter:innen – von den Teilnehmer:innen des Forum Endlagersuche gewählt. „Die Endlagersuche müsste schon in der Schule Thema sein“ Ein Endlager für Atommüll, was geht mich das an? Eine ganze Menge – sagen diese drei jungen Bürger:innen. Maria, Farras und Marcus haben Workshops von BASE und BGE besucht, die Schüler:innen und Studierende an der Endlagersuche beteiligen. Hier erzählen die drei, warum sie sich in die Debatte einmischen. Mehr erfahren FAQ Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens? Welche Beteiligungsmöglichkeiten bietet das Verfahren? Wie kann ich mich aktuell beteiligen? Was ist die Aufgabe des Forums Endlagersuche? Was macht das Planungsteam Forum Endlagersuche? Alle Fragen Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens? Aktuell befindet sich das Standortauswahlverfahren in der ersten von drei Phasen. Der erste Schritt der Phase 1 ist bereits abgeschlossen: Die BGE mbH hat auf Grundlage geologischer Daten Teilgebiete (54% deutschen Gebiets) ausgewiesen, die als Endlagerstandort in Frage kommen. Im weiteren Verlauf der ersten Phase wird das Unternehmen durch Sicherheitsuntersuchungen die Teilgebiete eingrenzen. Ziel von Phase 1 ist die Ermittlung von potenziellen Standortregionen , die das Unternehmen in Phase 2 weiter untersuchen wird. Welche Beteiligungsmöglichkeiten bietet das Verfahren? Im Standortauswahlverfahren sind formelle Beteiligungsformate wie die Fachkonferenz Teilgebiete , die Regionalkonferenzen und die Fachkonferenz Rat der Regionen vorgesehen. Darüber hinaus führt das BASE informelle Beteiligungsformate durch, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen, zum Beispiel Workshops, Konferenzen und Online-Konsultationen. Zwei weitere Beteiligungsinstrumente sind das Forum Endlagersuche und das Planungsteam Forum Endlagersuche . Wie kann ich mich aktuell beteiligen? In der aktuellen Phase (Phase 1, Schritt 2) des Verfahrens können sich junge und erwachsene Menschen unter anderem im Rahmen des Forums Endlagersuche sowie des Planungsteams Forum Endlagersuche beteiligen. Teilnehmende des Forums können in Gruppen und Workshops aktuelle inhaltliche Fragestellungen diskutieren ( Mehr erfahren ). Das Planungsteam Forum Endlagersuche ergänzt die Arbeit des Forums und beteiligt sich an der Organisation des Formats. Im Planungsteam sitzen auch Vertreter:innen der jungen Generationen ( Mehr erfahren ). Darüber hinaus gibt es die digitale Veranstaltungsreihe „Mitgestalter:innen gesucht“, bei der man sich monatlich über die Grundlagen der Endlagersuche und die aktuellen Beteiligungsmöglichkeiten informieren kann ( Mehr erfahren ). Auf den Social-Media-Kanälen des BASE gibt es außerdem alle aktuellen Infos sowie Mitmachangebote. Was ist die Aufgabe des Forums Endlagersuche? Das Forum Endlagersuche, richtet sich an die breite Öffentlichkeit. Teilnehmende können sich zum aktuellen Stand des Suchverfahrens informieren, austauschen und mitgestalten. Das Forum tagt einmal pro Jahr. Mehr erfahren . Was macht das Planungsteam Forum Endlagersuche? Das Planungsteam Forum Endlagersuche gestaltet die Beteiligung bis zum Start der Regionalkonferenzen mit, bereitet das Forum Endlagersuche inhaltlich wie organisatorisch vor und begleitet die Arbeit der BGE mbH . Es setzt sich aus Vertreter:innen der Kommunen, gesellschaftlichen Organisationen, der Wissenschaft, der jungen Generationen und Bürger:innen sowie den beteiligten Institutionen ( BASE , BGE mbH und NBG ) zusammen. Das Planungsteam wird – mit Ausnahme der institutionellen Vertreter:innen – von den Teilnehmer:innen des Forums Endlagersuche gewählt . Mehr erfahren . Rückblicke: Veranstaltungen für junge Generationen Veranstaltungsrückblicke In den vergangenen Jahren haben das BASE und Vertreter:innen eurer Generation bereits eine Reihe an Veranstaltungen und Beteiligungsformaten durchgeführt. 2023: Jugendformate auf dem 2. Forum Endlagersuche Das Forum Endlagersuche ist ein Ort der öffentlichen Diskussion, Vernetzung und Beteiligung zum aktuellen Stand der Endlagersuche. Auch hier spielen die Gedanken und Beiträge junger Menschen eine wichtige Rolle. Das Planungsteam Forum Endlagersuche und die AG junge Generation des BASE haben Formate umgesetzt, die die Perspektive der jungen und zukünftigen Generationen in den Mittelpunkt stellen: eine Mitmachstation zu Gedanken junger Generationen zu den Themen Zukunft, Umweltschutz und Gerechtigkeit, Zukunftsstühle mit fiktiven Personen und ein World Café mit Schüler:innen aus Jena. 2023: Workshop-Tage mit Auszubildenden An zwei Workshoptagen besuchten Auszubildende der Marineschule das BASE. Am ersten Tag fand das Jugendformat „Unsere Lebenswelt & die Endlagersuche“ statt. Die Teilnehmenden setzten sich mit den Themen Zukunft, Umweltschutz und Gerechtigkeit bei der Endlagersuche aus verschiedenen Perspektiven auseinander. Nach einem anschließenden Informationsinput zum Verfahren diskutierten sie die Zusammenhänge der drei Themen mit der Endlagersuche. Am Nachmittag wurde das Planspiel „Bürgerdialog Mitthausen“ gespielt. Am zweiten Tag wurde das World Café „There is no plan B“ veranstaltet, bei welchem vier Fragestellungen in Gruppen diskutiert wurden. Hierbei besuchten die Teilnehmenden die Ausstellung suche:x. 2023: Blockveranstaltung für Studierende Im März 2023 fand die Blockveranstaltung „Interdisziplinäre Herausforderungen bei der Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Abfälle“ an der TU Berlin statt. Gemeinsam mit der Technischen Universität (TU) und dem TÜV NORD hat das BASE einen fachlichen Überblick über die Herausforderungen bei der nuklearen Entsorgung gegeben. 2022: Feedback zum Konzept der Jugendbeteiligung Im Oktober 2022 stellte das BASE im Online-Workshop „Feedback zum Konzept zur Beteiligung junger Generationen“ das Konzept zur Beteiligung junger Generationen vor. Teilgenommen haben junge Vertreter:innen der Kinder- und Jugendringe Sachsen und Sachsen-Anhalt sowie Vertreter:innen des Rats der jungen Generation. Die Teilnehmer:innen aus der Bildungspraxis brachten ihre Erfahrung aus der Bildungs- und Jugendarbeit ein und gaben umfassendes Feedback, welches in die Informations- und Beteiligungsangeboten für die jungen Generationen des BASE einfloss. 2022: Workshop-Tage mit Auszubildenden Im Dezember 2022 besuchten Auszubildende der Marine das BASE. Bei einem zweitägigen Workshop erprobten die Teilnehmenden zwei neu entwickelte Jugend-Formate: Am ersten Tag spielten sie das Planspiel zur Endlagersuche „Bürgerdialog Mitthausen“. Am zweiten Tag wurden an World Café Tischen spannende Fragen zur Endlagersuche und der eigenen Heimatregion diskutiert. Mehr zum Thema Maßnahmen zur Informierung und Beteiligung junger Generationen 2024 PDF, 580 KB, Datei ist nicht barrierefrei Konzept zur Informierung und Beteiligung junger Generationen PDF, 1.010 KB, Datei ist nicht barrierefrei Rückblicke: Veranstaltungen des BASE für junge Generationen in den Jahren 2019 bis 2021 Jugendveranstaltungen 2019 - 2021 PDF, 467 KB, Datei ist nicht barrierefrei 1. Runder Tisch "Endlagersuche macht Schule" PDF, 604 KB, Datei ist nicht barrierefrei Dokumentation: Dialog mit der jungen Generation zur Endlagersuche 2021 PDF, 315 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm Video: 3 Tage Jugendworkshop #Dein_Endlager?! Workshop mit Vertreter:innen der jungen Generation im November 2021. Unterrichtsmaterialien auf der BMUV-Webseite Wohin mit dem hochradioaktiven Abfall? „Die Endlagersuche müsste schon in der Schule Thema sein“ Ein Endlager für Atommüll, was geht mich das an? Eine ganze Menge – sagen diese drei jungen Bürger:innen. Maria, Farras und Marcus haben Workshops von BASE und BGE besucht, die Schüler:innen und Studierende an der Endlagersuche beteiligen. Hier erzählen die drei, warum sie sich in die Debatte einmischen. Mehr erfahren
Beitrag im Rahmen der FKTG: In Prüfschritt 1 werden zielgerichtet Auschlusskriterien (AK) und Mindestanforderungen (MA) als rvSU-Kriterien angewendet. In Prüfschritt 2 finden sich rvSU-Kriterien, die inhaltlich aus den geoWK abgeleitet wurden [...]. Ist mindestens ein AK erfüllt oder mindestens eine MA nicht erfüllt, führt dies zu einer Einstufung in die Kategorie D." (Quelle: BGE-Methodik 2023). Also sollen bei der rvSU noch einmal dieselben 22 Gro-Kriteien geprüft werden wie in Phase 1 Schritt 1, diesmal aber "zielgerichtet". Sind das also wirklich dieselben Kriterien wie vor 3 Jahren oder irgendwie doch nicht alle oder kommen irgendwie noch andere hinzu?. Sollten es dieselben sein, hätte man sich das nicht sparen können, wenn vor 3 Jahren die Geo-Kriterien nicht "überhastet" sondern gründlich geprüft worden wären? Dann wären viele Flächen damals schon aus dem Verfahren ausgeschieden. Zeitverzug haben wir jetzt ja auch... Es wird beantragt, dass die BGE dazu Stellung nimmt und verständlich erklärt was mit "zielgerichtet" gemeint ist und ob sich die eigentlich festgelegten 22 Geo-Kriterien aus Phase 1 doch zu denen bei der rvSU verwendeten unterscheiden. Stellungnahme der BGE: Das grundsätzliche Vorgehen zur Ermittlung des Standortes, an dem der sichere Einschluss der hochradioaktiven Abfällen bestmöglich erfolgen kann, ist im Standortauswahlgesetz (StandAG) festgelegt. Gemäß § 13 Abs. 1 des Gesetzes hatte die BGE unter Anwendung der in den „§§ 22 bis 24 festgelegten geowissenschaftlichen Anforderungen und Kriterien Teilgebiete zu ermitteln, die günstige geologische Voraussetzungen für die sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle erwarten lassen“. § 22 StandAG beschreibt Ausschlusskriterien, § 23 StandAG Mindestanforderungen. § 24 StandAG gibt geowissenschaftliche Abwägungskriterien (geoWK) vor, anhand derer jeweils zu bewerten war, ob in einem Gebiet eine günstige geologische Gesamtsituation vorliegt. Aus den ermittelten Teilgebieten hat die BGE im nun laufenden Schritt 2 von Phase I des Verfahrens nach § 14 Standortregionen für die übertägige Erkundung zu ermitteln. Dazu führt die BGE für die Teilgebiete repräsentative vorläufige Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) nach § 27 StandAG durch und wendet auf die daraus ermittelten Ergebnisse erneut die geowissenschaftlichen Abwägungskriterien an (vgl. § 14 Abs. 1 StandAG). Das Vorgehen in den rvSU wird in der Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung konkretisiert. Im Schritt 1 der Phase I ging es zusammenfassend um die Frage, welche Gebiete eine grundsätzlich günstige geologische Eignung für einen Endlagerstandort erwarten lassen. Im Schritt 2 der Phase I geht es nun um differenziertere Merkmale in diesen Gebieten. Die BGE muss die Geologie im Einzelnen beschreiben und Aussagen dazu treffen, wie sich die Wirtsgesteinsformationen zusammensetzen, um sicherzustellen, dass ein einschlusswirksamer Gebirgsbereich vorhanden ist. Das Vorgehen zur Ermittlung von Standortregionen aus Teilgebieten ist in einer im Oktober 2023 veröffentlichten Unterlage zusammengefasst. Die folgenden Antwortbausteine zitieren weitgehend aus der genannten Unterlage, in der das methodische Vorgehen noch detaillierter ausgeführt wird. Innerhalb der rvSU werden Gebiete in vier Prüfschritten in Kategorien D bis A eingeordnet. Hierbei stellen die Gebiete der Kategorie A die sicherheitstechnisch günstigsten Gebiete dar. Die Prüfschritte 2 bis 4 werden jeweils nur auf die nach dem vorangegangenen Prüfschritt verbleibenden Gebiete angewendet, weswegen die Arbeiten im Laufe der Durchführung der rvSU immer fokussierter und detaillierter werden: 1. Die rvSU-Kriterien für Prüfschritt 1 sind aus den Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen abgeleitet, wobei Prüfschritt 1 aber keine flächendeckende Prüfung aller Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen darstellt. 2. Die rvSU-Kriterien für Prüfschritt 2 bestehen aus den für die Sicherheit eines betrachteten Endlagersystems jeweils bedeutenden Indikatoren der Anlagen 1 bis 4 des StandAG (also inhaltlich abgeleitet aus einem Teil der geoWK) sowie weiteren für die Sicherheit des Endlagersystems bedeutsamen Aspekten (vgl. Kapitel 3.2 der Unterlage). In Prüfschritt 1 werden Gebiete, die eine Mindestanforderung nicht erfüllen oder bei denen ein Ausschlusskriterium zutrifft, während der Bearbeitung als für die Endlagerung ungeeignet identifiziert. Dabei ist die negative Bewertung eines einzigen rvSU-Kriteriums zu Prüfschritt 1 hinreichend für die Entscheidung. Dabei erfolgt die Anwendung der rvSU-Kriterien zielgerichtet, d. h. angepasst an die verschiedenen Arbeiten, die sukzessiv durchgeführt werden und abhängig sind von den lokalen geologischen Gegebenheiten und der aktuellen Bearbeitungstiefe. Die rvSU-Kriterien für Prüfschritt 1 werden also dann angewendet, sobald sie eine sinnvolle Einengung der betrachteten Gebiete versprechen. Insbesondere die Identifizierung endlagerrelevanter lithologischer Einheiten, innerhalb der in den Teilgebieten ausgewiesenen stratigrafischen Einheiten, kann dabei als einer der ersten Arbeitsschritte zu einer deutlichen Einengung der Gebiete führen (vgl. Kapitel 3.2.1 der Unterlage). Prüfschritt 1 erfolgt beispielsweise dann, wenn im Verlauf der Beteiligung und Diskussion des Zwischenberichts Teilgebiete Hinweise gegeben worden sind, dass beispielsweise eine Mindestanforderung nicht erfüllt sein könnte. Prüfschritt 1 kommt auch dann zum Einsatz, wenn beispielsweise die Flächen von ausgeschlossenen Gebieten aufgrund neuer Kenntnisse erweitert werden. Ziel von Prüfschritt 2, der qualitativen Bewertung des sicheren Einschlusses, ist eine qualitative sicherheitsgerichtete Eignungsprüfung. Die Bewertung betrachteter Gebiete in Prüfschritt 2 erfolgt zum einen anhand einer Reihe von rvSU-Kriterien, die aus den geoWK der Anlagen 1 bis 4 (zu § 24 Abs. 3) StandAG abgeleitet sind (Kapitel 3.2.2.1). Zum anderen kommen zusätzlich weitere rvSU-Kriterien zum Einsatz, die für die Wirtsgesteine spezifisch festgelegt werden und anhand derer die qualitative Eignung eines Gebiets vertieft geprüft wird (Kapitel 3.2.2.2) (vgl. Kapitel 3.2.2 der Unterlage). Die rvSU-Kriterien, die aus den geoWK der Anlagen 1 bis 4 des StandAG abgeleitet werden, fungieren im Prüfschritt 2 als vereinfachte Analyse des Endlagersystems, die die wichtigsten sicherheitsgerichteten Aspekte der EndlSiUntV abdeckt. Die Anwendung einzelner geoWK ist nicht mit der erneuten Anwendung der geoWK (wie in § 14 Abs. 1 StandAG gefordert) gleichzusetzen. Diese erfolgt vollumfänglich anhand der elf geoWK nach Abschluss der rvSU (vgl. Kapitel 3.2.2.1 der Unterlage). Bei der erneuten Anwendung der geoWK nach Abschluss der rvSU kann die Abwägung zwischen Kategorie A-Gebieten basierend auf den unterschiedlichen geologischen Gegebenheiten zu einer Reduzierung der Anzahl der Kategorie A-Gebiete beitragen (vgl. Kapitel 4 der Unterlage). In Schritt 1 der Phase I des Standortauswahlverfahrens waren bei der Ermittlung der Teilgebiete die geoWK neben den Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen die einzigen „Werkzeuge“ zur Bewertung und Abwägung zwischen Gebieten. Im Gegensatz dazu sind in Schritt 2 der Phase I die rvSU als weiteres Instrument der erneuten Anwendung der geoWK vorgeschaltet. Den geoWK kommt in Schritt 2 der Phase I somit im Wesentlichen eine Überprüfung der in den rvSU erlangten Ergebnisse zu (vgl. Kapitel 4.1 der Unterlage). Zusammenfassend war im Schritt 1 von Phase I des Standortauswahlverfahrens das gesamte Bundesgebiet zu betrachten. Im Schritt 2 von Phase I hat sich die Ausgangsbasis für die weiteren Prüfungen auf rund 54% des Bundesgebiets verkleinert. Das gestufte Vorgehen (auch innerhalb von Schritt 2 über mehrere Prüfschritte) erlaubt eine zunehmend detailliertere Betrachtung der jeweils weiter zu betrachtenden Gebiete. Eine solch detaillierte Betrachtung des gesamten Bundesgebiets wäre nicht leistbar gewesen und hätte das Verfahren im Vergleich zum gewählten Vorgehen stark verzögert. Initiale Rückmeldung im Rahmen der FKTG: nicht vorhanden. Stellungnahme einer externen Prüfstelle:nicht vorhanden.
Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung Die "Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung " (die Strahlenschutzverordnung ) enthält Vorgaben zum Schutz vor Radon in Wohn- und Arbeitsräumen sowie zum beruflichen und medizinischen Strahlenschutz . Mit Inkrafttreten der Strahlenschutzverordnung am 31. Dezember 2018 traten die alte Strahlenschutzverordnung sowie die Röntgenverordnung außer Kraft. Die Aufgaben des Bundesamtes für Strahlenschutz Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) ist zudem die zentrale Stelle zur Erfassung, Verarbeitung und Auswertung von Informationen über bedeutsame Vorkommnisse, insbesondere bei der Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen. Eine weitere Aufgabe ist die Kontrolle der Eigenüberwachung von kerntechnischen Anlagen, von Anlagen zur Sicherstellung und Endlagerung radioaktiver Abfälle und von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung im Zuständigkeitsbereich des BfS . Des Weiteren ist das BfS zuständig für die Anerkennung von Stellen zur Messung der Radon-222 - Aktivitätskonzentration sowie für die Durchführung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung von Messstellen für die innere Exposition und die Exposition durch Radon . Stand: 08.04.2024
BIOPROTA - Internationales Forum Biosphärenmodellierung Endlagerung Ansprechpartner: Alexander Diener, BfS ( Chairman von BIOPROTA 2018–2022) Status: laufend Kosten: 2.600 Euro Mitgliedsbeitrag pro Jahr Der internationale Verbund BIOPROTA existiert seit 22 Jahren und beschäftigt sich mit der Biosphärenmodellierung von Radionukliden, die aus Endlagern für radioaktive Abfälle in die Umwelt freigesetzt werden. Das BfS ist Gründungsmitglied und nutzt die internationalen Forschungsergebnisse für seine eigene fachliche Arbeit. Hier ist als Beispiel die Erstellung der Berechnungsgrundlage für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle in Deutschland zu nennen. Der Verbund BIOPROTA wird von den teilnehmenden Organisationen finanziert. Der Mitgliedsbeitrag deckt die Kosten für das technische Unterstützungsteam von BIOPROTA für die Organisation und Durchführung des Arbeitsprogramms. Zuletzt hatte der Verbund weltweit 27 Mitglieder aus Behörden, Betreibern von Anlagen für die Endlagerung radioaktiver Abfälle, Beraterfirmen und Universitäten. Zielsetzung Im Rahmen von BIOPROTA werden die neuesten Forschungsergebnisse zur Biosphärenmodellierung bei der Endlagerung ausgetauscht und Fragestellungen in einem internationalen Verbund bearbeitet. Es werden die wichtigsten Themen diskutiert, die aus der langfristigen Freisetzung von Radionukliden aus Endlagern resultierend den Umweltschutz und die menschliche Gesundheit betreffen. Zusätzlich bietet die Möglichkeit, einzelne Themen der Endlagerung gezielt gemeinsam zu untersuchen, einen ressourcenschonenden Erkenntnisgewinn. Da einzelne Länder wie z. B. Schweden, Finnland oder Frankreich in der Endlagerung bereits auf eine größere Erfahrung zurückblicken können, profitieren davon auch die Länder, die mit der Thematik weniger vertraut sind. Ergebnisse Vom Netzwerk BIOPROTA wurde bereits umfangreich Literatur veröffentlicht, die von allen Interessierten über die BIOPROTA-Webseite einsehbar ist. Neben den Berichten über die Jahrestreffen, die jeweils alle Vorträge zusammenfassen, gibt es Berichte zu jedem der Einzelthemen, die für Workshops ausgewählt wurden. Der aktuelle Bericht behandelt den Biosphärentransport des dosisrelevanten Radionuklids C -14 (Thorne et al., 2022). Dieser Bericht enthält neben einem Review über das biochemische Verhalten von C -14 während des Transports in den verschiedenen Kompartimenten der Ökosysteme auch Hilfestellungen für den konzeptionellen Modellansatz bei der rechnergestützten Beschreibung des Transportverhaltens. Der bedeutendste Bericht von BIOPROTA ist der Biosphere Modelling and Assessment Programme Report (BIOMASS; IAEA , 2003). Dieser Ratgeber ist das Standardwerk für die systematische Beschreibung und Modellierung der Biosphäre bei der Endlagerung radioaktiver Abfälle. Von den Teilnehmern von BIOPROTA wurde gemeinsam ein Update des Berichts erstellt, um die neuen Erkenntnisse der letzten zwei Dekaden in den BIOMASS -Bericht einfließen zu lassen (Lindborg et al., 2022). Diese Änderungen betreffen u. a. die Verbesserungen in der methodologischen Beschreibung der Biosphärenmodellierung bei der Endlagerung , den Umgang mit Unsicherheiten bei der Modellierung und die Beschreibung der BIOMASS -Methode anhand realer Standorte. Literatur IAEA (2003). Reference Biospheres for Solid Radioactive Waste Disposal, Report of BIOMASS Theme 1 of the BIOsphere Modelling and ASSessment (BIOMASS) Programme. IAEA -BIOMASS-6, Vienna, 2003. Lindborg, T. et al. (2022). Safety assessments undertaken using the BIOMASS methodology: lessons learnt and methodological enhancements. Journal of Radiological Protection, 42, 020503. Thorne, M., Ikonen, A. and K. Smith (2022). Transport of C -14 in Terrestrial and Freshwater Environments: Final Report. Version 1.0, 7 December 2022. Stand: 25.04.2024
Weltweit gibt es noch immer kein betriebsbereites Endlager für die hochradioaktiven Abfälle aus Atomkraftwerken . Gleichzeitig werden immer mehr von diesen Abfällen produziert. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ( BASE ) forscht zum sicheren Umgang mit und zur heutigen und künftigen Lagerung von radioaktiven Abfällen. Um den wissenschaftlichen Austausch auf diesem Gebiet zu fördern, organisiert das BASE zum zweiten Mal ein internationales und interdisziplinäres Forum rund um das Thema der sicheren Entsorgung radioaktiver Abfälle. Das Forschungssymposium „safeND“ findet vom 13. bis 15. September in Berlin statt. Es werden ca. 300 Teilnehmer:innen erwartet und rund 140 wissenschaftliche Beiträge vorgestellt und diskutiert. Ein Teil der Beiträge wird über den YouTube-Kanal des BASE online übertragen. Die safeND richtet sich an WissenschaftlerInnen sämtlicher Disziplinen, die sich mit der Forschung zur sicheren Entsorgung beschäftigen, beispielsweise der Naturwissenschaften, Ingenieurswissenschaften, Partizipations- und Kommunikationswissenschaften, Soziologie, Politik- und Wirtschafts- und Verwaltungswissenschaften, Geschichtswissenschaften, Science and Technology Studies. Ziel ist es, den interdisziplinären Dialog zu fördern, da es sich bei der nuklearen Entsorgung um weit mehr als eine rein technische Herausforderung handelt. Das Schwerpunktthema 2023 lautet "Research for resilient safety: Gaps, Progress and Priorities": Zu Gewährleistung der Sicherheit in der nuklearen Entsorgung, die mit extrem langen Zeithorizonten verbunden ist, brauchen wir außerordentlich resiliente Systeme – technisch, institutionell, gesellschaftlich. Wo stehen wir dabei heute und welche Wissenslücken erkennen wir? Welche Erkenntnisfortschritte wurden in den vergangenen Jahren erzielt? Und welche Prioritäten stehen für die internationale Forschungslandschaft auf der Agenda? Das Spektrum der safeND umfasst außerdem folgende Themengebiete: Stilllegung nuklearer Anlagen Zwischenlagerung , Konditionierung und Transport radioaktiver Abfälle Standortauswahl und Endlagerung von hoch- sowie schwach- und mittelradioaktiven Abfällen Alternative Entsorgungsmethoden Kommunikationsprozesse, Langzeitinformationserhalt und Semiotik Partizipationsprozesse Historische, wirtschafts- und rechtswissenschaftliche Aspekte Eröffnet wird die Konferenz von Staatssekretär Stefan Tidow (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz) und Jochen Ahlswede (Abteilungsleiter Forschung im BASE ). Als Keynote-Speaker konnte das BASE gewinnen: Prof. Dr. Allison M. Macfarlane (School of Public Policy and Global Affairs an der University of British Columbia in Vancouver), Expertin auf dem Gebiet der nuklearen Entsorgung. Markus Weißkopf (Table.Media), Experte auf dem Gebiet der Wissenschaftskommunikation. Dr. Nadezhda Gotcheva (VTT Technical Research Center of Finland), Expertin auf dem Gebiet der Sicherheit komplexer sozio-technischer Systeme. Veranstaltungsdetails: Termin: Mi, 13. September 9 Uhr bis Fr, 15. September 14 Uhr Veranstaltungsort: Café Moskau / Karl-Marx-Allee 34 / 10178 Berlin Livestream unter https://www.youtube.com/@AmtSicherheitnuk.Entsorgung Das vollständige Programm sehen Sie hier . Die Konferenzsprache ist Englisch. Journalist:innen akkreditieren sich bitte unter presse@base.bund.de . 05.09.2023
In Deutschland wird ein geeigneter Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle gesucht. Es ist gesetzlich festgelegt, dass dieser Prozess des Suchens ergebnisoffen ist und nach genau festgelegten Schritten erfolgt. Um Fragen zu diesem Verfahren zu beantworten und zu erläutern, ob und inwiefern Sachsen-Anhalt für ein solches Endlager in Frage kommt, veranstaltete das Umweltministerium am 2. und 4. März 2021 zwei öffentliche Videokonferenzen mit dem Titel "Standortsuche - Und was bedeutet das für Sachsen-Anhalt?" Expertinnen und Experten der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) als Betreiber des bundesweiten Suchverfahrens sowie des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) als Genehmigungsbehörde erläuterten den Suchprozess und beantworteten Fragen. Am 28.03.2023 fand im Kulturhaus in Salzwedel eine Veranstaltung der Reihe „Dialog Standortsuche“ mit dem Thema „Von Teilgebieten zu Standortregionen“, initiiert durch das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU) statt. Gut 50 Teilnehmer vor Ort und knapp 20 Teilnehmer im Youtube-Kanal des MWU erhielten viele Informationen zum Verfahren, mit dem ein Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle gesucht wird. Die besondere Situation der Altmark mit einigen als Teilgebiet und somit potentiell geeignete Endlagerstandorte ausgewiesenen Salzstöcken, einigen ebenso klassifizierten Tongesteinsformationen und in der Vergangenheit erfolgten Bohrungen nach Erdgas wurde von den Referenten der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), des nationalen Begleitgremiums (NBG) und das Landesamtes für Geologie und Bergwesen (LAGB) beleuchtet. Ebenso war der Prozess der Beteiligung der Öffentlichkeit und das Interesse am langen Standortauswahlprozess Thema lebhafter Diskussionen zwischen den Teilnehmern vor Ort und den Referenten. Am Ende blieb die Erkenntnis, dass es einer steten Anstrengung aller Beteiligten des Verfahrens bedarf, um das Interesse der Bevölkerung am Verfahren, das notwendig ist, um Verständnis und Akzeptanz zu entwickeln, aufrecht zu erhalten und zu stärken. Nur so können nicht nur einige wenige engagierte Personen, wie die ebenfalls vor Ort anwesende Dr. Rosenbaum von der Bürgerinitiative „Gesunde Region Beetzendorf“, sondern die breite Öffentlichkeit am Verfahren beteiligt werden. Die Veranstaltung, die im Livestream übertragen wurde, können Sie sich unter Dialog Standortsuche: Von Teilgebieten zu Standortregionen - YouTube noch einmal ansehen. Unter Anwendung der im Standortauswahlgesetz (Stand AG) festgelegten geowissenschaftlichen Anforderungen und Kriterien wurden durch die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mbH vier Teilgebiete ermittelt, die günstige geologische Voraussetzungen für die sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle erwarten lassen. Zwei der vier Gebiete zur Methodenentwicklung berühren auch den Süden und Osten Sachsen-Anhalts. Dabei handelt es sich um das Teilgebiet 009_00 Kristallines Wirtsgestein im Grundgebirge (Saxothuringikum) und das Teilgebiet 078_02 (flache Salzstruktur im Thüringer Becken) . Um die Öffentlichkeit über diese Gebiete zur Methodenentwicklung und den Stand des Standortsuchverfahrens zu unterrichten, führte das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (kurz: MWU) am 09.11.2021 in Naumburg eine weitere Informationsveranstaltung durch. Im Rahmen der Dialogreihe konnten sich Interessierte informieren und Fragen stellen: Experten der BGE sowie des Landesamtes für Geologie und Bergwesen und des Nationalen Begleitgremiums informierten und diskutierten mit den Anwesenden. Ungefähr 100 Interessierte folgten der Einladung, darunter viele Vertreterinnen und Vertreter der betroffenen Gebietskörperschaften. Die eine Hälfte war bei der Dialogveranstaltung anwesend und die andere Hälfte nahm digital dran teil. Das Ministerium ermöglichte eine Live-Übertragung über YouTube: https://youtu.be/ZwY8uw2BsGA . Den Teilnehmenden war unter anderem die Frage wichtig, warum gerade die beiden Methodenentwicklungsgebiete die Sachsen-Anhalt berühren, ausgewählt wurden. Insgesamt machten die Fragenden deutlich, dass die Endlagerung nicht grundsätzlich in Frage gestellt wird. Es gab großes Interesse, möglichst transparent nachvollziehen zu können, wie die BGE zu ihren Entscheidungen und Ergebnissen kommt und warum bestimmte Gebiete in den Suchprozess einbezogen werden. Das Standortsuchverfahren befindet sich derzeit noch in der ersten Phase. Die BGE hatte 2020 letztlich 90 Teilgebiete festgelegt. Durch die vier festgelegten Gebiete zur Methodenentwicklung sollen bis März 2022 Methoden entwickelt werden, die auf alle Teilgebiete angewendet werden können um diese genauer zu bewerten. Diese Methoden sollen dann zunächst öffentlich im Rahmen des sogenannten Fachforums, einem neuen Beteiligungsformat, ab März/April 2022 zur Diskussion gestellt werden. Nach Festlegung der zu entwickelnden Methoden wird die BGE dann ihre Vorschläge für die übertägig zu erkundenden Standortregionen machen, die dann per Bundesgesetz festgelegt werden müssen. Das MWU wird den Standortsuchprozess weiter begleiten. Auch die Dialogreihe Standortsuche soll fortgesetzt werden. Voraussichtlich zweimal im Jahr soll im Rahmen einer Veranstaltung die interessierte Bevölkerung über die aktuellen Entwicklungen informiert werden. Mit dem im März 2017 von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Standortauswahlgesetz für ein atomares Endlager ist die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle in Deutschland neu gestartet. Der im großen politischen Konsens beschlossene Neustart der Endlagersuche geht von einer weißen Landkarte Deutschlands aus, ohne Vorfestlegungen zu einem Ausschluss oder einer Bevorzugung von Regionen. Mit den in der Endlagerkommission vereinbarten Suchkriterien sollen für die drei Wirtsgesteine Salz, Ton und Kristallin mögliche Standortregionen gefunden werden, welche dann weiter erkundet werden. Sachsen-Anhalt hat größere Flächen, in denen diese drei Wirtsgesteine Salz, Ton und Kristallin vorkommen, so dass damit zu rechnen ist, dass die Endlagersuche auch in unseren Bundesland Regionen stärker in den Fokus nehmen wird. Wichtig ist, dass dabei das oberste Primat der Sicherheit gewährleistet ist, und die nun vereinbarten Prinzipien der Suche - wissenschaftsbasierte Kriterien, transparentes und faires Verfahren, starke Mitwirkungsrechte der betroffenen Regionen - gewahrt bleiben. Die neu gegründete Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) betreibt das bundesweite Suchverfahren, das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) ist Genehmigungsbehörde und zuständig für die Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Umsetzung der Öffentlichkeitsbeteiligung wird durch ein unabhängiges Nationales Begleitgremium überwacht. Die Festlegung des Endlagerstandortes wird für das Jahr 2031 angestrebt. Das Endlager soll anschließend bis zum Jahr 2050 den Betrieb aufnehmen.
Das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) wurde seit 1971 im ehemaligen Kali- und Steinsalzbergwerk Bartensleben (Landkreis Börde) errichtet. Schrittweise wurden durch die damaligen Behörden der DDR Genehmigungen zur Einlagerung der Abfälle erteilt, zuletzt 1986 die unbefristete Genehmigung zum Dauerbetrieb (Dauerbetriebsgenehmigung, DBG). Nach der Wiedervereinigung ging die Zuständigkeit für das ERAM auf das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als Betreiber über. Im Zuge der Neuorganisation der Behörden im Endlagerbereich hat die 2016 neu gegründete Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) am 25. April 2017 die Aufgabe des Betreibers des Endlagers Morsleben vom BfS übernommen. Bis Anfang 1991 wurden Abfälle aus der ehemaligen DDR beziehungsweise aus den neuen Bundesländern im ERAM endgelagert, zwischen 1994 und 1998 auch zusätzlich Abfälle aus den alten Bundesländern. Durch einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Sachsen-Anhalt wurde die Einlagerung im Ostfeld des ERAM 1998 untersagt. Daraufhin hat das BfS die Einlagerung radioaktiver Abfälle insgesamt ausgesetzt und 2001 den endgültigen Verzicht auf die Annahme und Endlagerung weiterer radioaktiver Abfälle erklärt. Die Abfälle im ERAM stammen vor allem aus dem Betrieb von Kernkraftwerken und deren Stilllegung, aus Forschungseinrichtungen und Landessammelstellen. Im ERAM werden seit den 80iger Jahren auch Abfälle zwischengelagert (Radium-226-Strahlenquellen aus dem medizinischen Bereich sowie Cobalt-60- und Cs-137-Strahlenquellen aus Bestrahlungsanlagen in Wasserbrunnen). Bekanntgabe der negativen Vorprüfung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit (UVPG), hier: Außerbetriebnahme des Aktiven Labors Errichtung einer Seilfahrtbrücke zwischen Kauen- und Mehrzweckgebäude Außerbetriebnahme und Rückbau des stationären Systems zur Überwachung der Ortsdosisleistung im Kontrollbereich des ERAM Außerbetriebnahme und Demontage der Bindemittelumschlaganlage (BUMA) sowie Aufhebung der Kontrollbereichs und der Sicherungszone 2 im Bereich der BUMA Entlassung von Geräten und Ausrüstungen aus dem Regelungsbereich der Dauerbetriebsgenehmigung Umgestaltung des untertägigen temporären Kontrollbereichsübergangs Rückbau der speziellen Kanalisation Das BfS hat 1992 ein Planfeststellungsverfahren nach § 9b Atomgesetz eingeleitet und 1997 dieses Verfahren auf die Stilllegung des Endlagers beschränkt. Für die zwischengelagerten Abfälle stellte das BfS einen Antrag auf Endlagerung. Das Planfeststellungsverfahren führt das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU), bergrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde ist das Landesamt für Geologie und Bergwesen. In dem per Gesetz vorgeschriebenen Verfahren muss der Antragsteller den Nachweis der Langzeitsicherheit erbringen. Das MWU prüft unter Einbindung von Gutachtergruppen die vorgelegten Unterlagen und entscheidet, ob die Voraussetzungen für die Erteilung eines Planfeststellungsbeschlusses vorliegen. Nach positivem Abschluss des Planfeststellungsverfahrens entfaltet der Planfeststellungsbeschluss Konzentrationswirkung und ersetzt die sonst nach anderen Rechtsvorschriften erforderlichen Genehmigungen und sonstigen Entscheidungen. Die Umweltverträglichkeitsprüfung, die nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird, ist ein unselbständiger Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens. Eine Ausnahme bilden die Vorschriften des Berg- und Tiefspeicherrechts, die gemäß § 9 b des Atomgesetzes von der Konzentrationswirkung des atomrechtlichen Planfeststellungsverfahrens ausgeschlossen sind. Im September 2005 reichte das BfS die Auslegungsunterlagen, wie den Plan zur Stilllegung des ERAM und die Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung beim MWU ein. Im Ergebnis der gutachterlichen Prüfung und Bewertung durch das MULE wurden die revidierten Antragsunterlagen zwischen 22.10.2009 und 21.12.2009 öffentlich ausgelegt. In dieser Zeit gingen beim MWU mehr als 13.000 Einwendungen ein. Vom 13. bis 25. Oktober 2011 fand die mündliche Erörterung der Einwendungen zur Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben statt. Das Endlager ist so stillzulegen, dass die „nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden“ (Atomgesetz, § 7) gewährleistet ist. Konkretisiert wird dieses im untergesetzlichen Regelwerk, z.B. in Leitlinien oder Empfehlungen der Entsorgungs- und Strahlenschutzkommission des Bundes. Für das Endlager Morsleben sind durch den BMU zwei Regelungen in den letzten Jahren veranlasst worden: SSK-Empfehlung 2010, „Radiologische Anforderungen an die Langzeitsicherheit des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben“, ESK-Empfehlung 2013, „Langzeitsicherheitsnachweis für das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM)“. Der regulatorische Rahmen, sowohl hinsichtlich des radiologischen Schutzzieles, als auch zur Gültigkeit bestehender Regelungen („Sicherheitskriterien für die Endlagerung radioaktiver Abfälle in einem Bergwerk“ von 1983 sowie den „Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle“ von 2010) und ihrer Anwendung auf das ERAM, ist damit geklärt. Die ESK hat in ihrer Stellungnahme dargelegt, dass die Sicherheitsprinzipien und Schutzziele in den Sicherheitsanforderungen allgemein gültig sind und auch für das ERAM gelten. Weiter legt sie dar, welche Festlegungen in den bestehenden Regelungen für das ERAM sinnvoll anwendbar sind und welche nicht (z.B. zur Standortauswahl). Unter anderem ist danach im Rahmen der radiologischen Langzeitaussage die Einhaltung von Dosiskriterien für Referenzpersonen von 0,1 mSv bzw. 1 mSv im Jahr für wahrscheinliche bzw. weniger wahrscheinliche Entwicklungen für den Nachweiszeitraum von 1 Million Jahre zu zeigen. Da es sich um die Stilllegung eines existierenden Endlagers mit eingeschränkten planerischen Möglichkeiten handelt, sind die genannten Dosiswerte als Referenzwerte zu verstehen. Sollte ihre Einhaltung im Planfeststellungsverfahren nicht nachgewiesen werden können, so sollte aus Sicht der SSK vorrangig die Option gewählt werden, die sich im Ergebnis eines Optimierungsprozesses als die mit der geringsten Strahlenexposition und den geringsten radiologischen Risiken für die gegenwärtige und die zukünftigen Generationen erwiesen hat. Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU) wird im Prüfprozess der Antragsunterlagen weiterhin konsequent darauf achten, dass für den Nachweis der Langzeitsicherheit des ERAM die oben genannten Sicherheitsprinzipien und Schutzziele angewendet und eingehalten werden. Bei der gesetzlich vorgeschriebenen, formellen Beteiligung im Antragsverfahren zur Stilllegung des Endlagers Morsleben wurden von den Beteiligten (Bürgerinnen und Bürger, Verbände, andere Behörden) Stellungnahmen, Einwände, Bedenken oder Anregungen formuliert und an die Planfeststellungsbehörde MULE übermittelt. Diese ist verpflichtet, im Rahmen der Abwägung auf alle vorgebrachten Stellungnahmen einzugehen, sie muss die Relevanz für das Verfahren prüfen und die Argumente entsprechend berücksichtigen. Das MULE hat die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit nach einer ersten Prüfungsphase der Antragsunterlagen im Jahr 2009 begonnen. Dazu wurden die Antragsunterlagen vom 22. Oktober bis 21. Dezember 2009 öffentlich ausgelegt. In dieser Zeit sind beim MULE mehr als 13.000 Einwendungen eingegangen. Vom 13. bis 25. Oktober 2011 fand die mündliche Erörterung der Einwendungen zur Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben statt. Die vorgebrachten Erläuterungen wurden dokumentiert und werden nun im weiteren Verlauf des Genehmigungsverfahrens in die Prüfung mit einbezogen. Auf Anforderung wird Einwendern eine Abschrift des Wortprotokolls des Erörterungstermins zugesendet. Das Gutachten „ Gruppierung und Kommentierung der zusammenfassenden Aussagen aus Einwendungen und Stellungnahmen sowie aus dem Erörterungstermin zum Plan Stilllegung “ fasst die in der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachten Argumente zusammen. Zur inhaltlichen Auswertung der Argumente wurden die Einwendungen und Stellungnahmen gesichtet und in über 3.000 einzelne Aussagen aufgeteilt. Diese Einzelaussagen wurden nach fachlichen Gesichtspunkten gruppiert, soweit möglich zusammengefasst und den einzelnen Abschnitten des „Plan zur Stilllegung des ERAM“ des BfS zugeordnet. Zum jeweiligen Thema wurde eine Kurzbewertung und Kommentierung erstellt. Das Gutachten gibt damit den Zwischenstand der Prüfung im Jahr 2013 aus Sicht der Gutachter wieder. Im Rahmen des Erörterungstermins wurde von den Einwendern darum gebeten, die Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren, die bisher nur über die Internetseite des Bundesamtes für Strahlenschutz (Stand vom 10.10.2011) verfügbar sind, auch auf der Seite des MULE zu veröffentlichen. Dieses wurde im Erörterungstermin von MULE zugesagt. Als zusätzliches Informationsangebot sind nun die Unterlagen der Öffentlichkeitsbeteiligung und die Verfahrensunterlagen zum Planfeststellungsverfahren Stilllegung als PDF- Dateien eingestellt. Das Stilllegungsverfahren wurde nach der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung 2011 mit der Fortsetzung der Prüfung der vom Antragsteller eingereichten Unterlagen weitergeführt. Das im Jahr 2005 vom BfS vorgelegte Stilllegungskonzept wird aktuell von 339 weiteren Unterlagen untersetzt, welche von zwei Gutachtergruppen des MULE geprüft werden. Inhaltliche Schwerpunkte der aktuellen Prüfung sind die Nachweise zur Schacht- und Streckenabdichtung, zur Integrität der geologischen Barriere und zur Zuverlässigkeit der Inventarangaben des Abfalls. Im Ergebnis der gutachterlichen Prüfung ist festzustellen, dass die Antragsunterlagen weiterhin nicht vollständig vorliegen. Eine Übersicht zu aktuellen Prüfergebnissen hat das MULE auf der Informationsseite zur Öffentlichkeitsbeteiligung veröffentlicht. Die Beratungskommission des Bundes in den Angelegenheiten der nuklearen Entsorgung (Entsorgungskommission = ESK) hat das Stilllegungskonzept des BfS im Jahr 2013 bewertet und ist zu dem Schluss gekommen, dass der Langzeitsicherheitsnachweis für das Endlager Morsleben nach dem Stand von Wissenschaft und Technik und mit überschaubarem Aufwand machbar ist. Wie das MULE fordert auch die ESK die Vorlage weiterer Unterlagen zum Nachweis der Langzeitsicherheit. Nach dem Übergang der Betreiberaufgaben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) wurden von MULE und BGE Gespräche zur Weiterführung des Stilllegungsverfahrens geführt. Diese dienten der Aufnahme des Status quo in wichtigen Prüfthemen und der Festlegung weiterer Schritte zur Unterlagenerstellung („Anforderungsmanagement“). Auf dieser Basis hat die BGE aktualisierte Ecktermine zum weiteren Fortgang abgeschätzt: Die endgültigen Antragsunterlagen sollen bis 2026 dem MULE vorgelegt werden und ein Entscheid über den Antrag wird für Anfang 2029 erwartet. Im Prüfkomplex 6 „Schachtverschlusssysteme“ werden diejenigen Antragsunterlagen geprüft, welche die geplante Verfüllung der Schächte Bartensleben und Marie beschreiben. Die Gutachten geben den Zwischenstand der Prüfung aus Sicht der Gutachter wieder. Prüfbericht Bearbeitungsphase (a) – Prüfung der Konzeptplanung Prüfbericht Bearbeitungsphase (b) - Rechnerische Untersuchungen zu Standsicherheit und Dichtheit der Schachtverschlusssysteme Prüfbericht Bearbeitungsphase (c) - Langzeitbeständigkeit von Asphalten und Bitumen Prüfbericht Bearbeitungsphase (c) - Rechnerische Untersuchungen zum möglichen Einfluss steilstehender Schichten mit unterschiedlichem Kriechverhalten auf das Gebirgstragverhalten im Bereich von Schacht Bartensleben Prüfbericht Bearbeitungsphase (c) – Prüfung der vertiefenden Planung Prüfbericht Bearbeitungsphase (c) - Vorplanung des untertägigen Großversuchs Schachtverschluss Im Prüfkomplex 7 „Streckenverschlüsse“ werden diejenigen Antragsunterlagen geprüft, welche die geplanten Abdichtbauwerke beschreiben. Damit sollen die Einlagerungsbereiche Ostfeld und West-Südfeld von den übrigen Grubenbereichen abgetrennt werden. Die Gutachten geben den Zwischenstand der Prüfung aus Sicht der Gutachter wieder. Prüfung Phase 1: Brenk Phase 1 Anhang A FEP-Liste für eine Abdichtung aus Salzbeton in die Phase des Abbindens Brenk Phase 1 Anforderungen an die Streckenabschlüsse aus Salzbeton IHU Streckenverschlüsse Phase 1 Plausibilität und Konsistenz Prüfung Phase 2: 2. Zwischenbericht Brenk Phase 2 Anforderungen aus der LSA an den Verschluss des südlichen Wetterrolllochs 3. Zwischenbericht Brenk Phase 2 Anhang 1 Anforderungen aus der LSA 3. Zwischenbericht Brenk Phase 2 Anhang 2 Anforderungen aus der LSA 3. Zwischenbericht Brenk Phase 2 Anforderungen aus der LSA an den Verschluss von untertägigen Bohrungen Sachstandsbericht 2011 IHU Phase 2 Prüfung Phase3: Streckenverschlüsse Teil 3 - 1. Zwischenbericht Prüfung I 523 Im Prüfkomplex 8 „Sicherheitskonzept – geotechnische Aspekte“ werden die geotechnischen Nachweise in den Antragsunterlagen geprüft. Die Gutachten geben den Zwischenstand der Prüfung aus Sicht der Gutachter wieder. 1. Zwischenbericht Standsicherheit Lager H 2. Zwischenbericht geotechnische Aspekte 3. Zwischenbericht Bewertung P 218 4. Zwischenbericht Bewertung G 216 5. Zwischenbericht Bewertung P 212 6. Zwischenbericht Konsistenz und Plausibilitätsprüfung 7. Zwischenbericht Beherrschung von Schachtwasser- und Lösungszutritten 8. Zwischenbericht Prüfung Verfüllkonzept nach bGZ P 220 9. Zwischenbericht Prüfung der Abgeschlossenheit der Einlagerungsbereiche Ost- und Südfeld 10. Zwischenbericht Prüfung Verfüllkonzept - Verfüllmaterial Endbericht Experimentelle Untersuchungen zum Materialverhalten Vergleichende Zusammenstellung und Parametisierung der Festigkeits- und Verformungseigenschaften von Salzbeton der bGZ Stilllegung ERA Morsleben - Anträge zum Planfeststellungsverfahren nach § 9b Atomgesetz Stilllegung ERA Morsleben - Kurzbeschreibung der Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben Stilllegung ERA Morsleben - Plan zur Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Stilllegung ERAM - Betriebliche radioaktive Abfälle Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) Umweltverträglichkeitsstudie zum Planfesstellungsverfahren Umweltverträglichkeitsstudie (UVS-Textteil) UVS zum Planfeststellungsverfahren Kartenteil I (Anlage 1 - 6) UVS zum Planfeststellungsverfahren Kartenteil II (Anlage 7 - 12) UVS zum Planfeststellungsverfahren Anlage 13 (Textteil) UVS zum Planfeststellungsverfahren Anlage 13 (Kartenteil) Die in den Anlagen der UVS als Hintergrund verwendeten Karten sind urheberrechtlich geschützt und wurden vom Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo) zur Verfügung gestellt. Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) zum Planfeststellungsverfahren Allgemeinverständliche Zusammenfassung der Umweltverträglichkeitsstudie zum Planfeststellungsverfahren Verfahrensunterlagen zum Planfeststellungsverfahren zur Stilllegung Lfd. Nr. Titel Datei (PDF) 1. Bestimmung von Grundwassergeschwindigkeit und -richtung mittels radiohydrometrischer Methode PDF 2. ERA Morsleben: Erarbeitung eines geologischen Lagerstättenmodells Morsleben PDF,Teil1 PDF,Teil2 3. Projekt Morsleben, Geologische Bearbeitung des Hutgesteins PDF 4. Projekt Morsleben, Geologische Bearbeitung des Quartärs PDF 5. ERA Morsleben: Untertägige Temperaturmessungen im Rahmen der geowissenschaftlichen Standorterkundung des Endlagers für radioaktive Abfälle in Morsleben 6. Festigkeitsmechanische Untersuchungen an Bohrkernen – Darstellung der Einzelergebnisse PDF 7. Projekt Morsleben, Geologische Bearbeitung von Kreide und Tertiär PDF,Teil1 PDF,Teil2 8. Szenarienanalyse – Geologische Langzeitbewertung und Ermittlung der Zuflussszenarien ohne technische Maßnahmen PDF 9. Projekt ERA Morsleben, Hydrogeologische Standortbeschreibung und Modellgrundlagen PDF,Teil1 PDF,Teil2 PDF,Teil3 10. Hydraulische Untersuchungen im Grubengebäude Morsleben 11. Seismologisches Gutachten für den Standort des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben PDF 12. Entsorgung radioaktiver Abfälle im Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) – Zwischengelagerte radioaktive Abfälle PDF 13. Geologische Bearbeitung von Trias und Jura PDF 14. Projekt ERA Morsleben – Geologische Standortbeschreibung PDF 15. Bewertung geomechanischer und markscheiderischer Messungen, Zwischenbericht 1/96 bis 6/97 PDF 16. Geomechanische Betriebsüberwachung 1999 PDF,Teil1 PDF,Teil2 17. Bewertung geomechanischer und markscheiderischer Messungen, Zwischenbericht 4/98 bis 3/99 PDF 18. Stoffliche Bestandteile der radioaktiven Abfälle im Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) PDF 19. Qualitätssicherungsprogramm zur Stilllegung des ERA Morsleben PDF 20. Beanspruchung der ERAM Schächte durch Erdbeben PDF 21. ERA Morsleben – Gebirgsspannungsuntersuchungen im Grubengebäude Bartensleben – Abschlussbericht PDF 22. Gebirgsmechanische Beurteilung der Integrität der Salzbarriere in der Schachtanlage Bartensleben PDF 23. Bewertung geomechanischer und markscheiderischer Messungen, Zwischenbericht 7/97 bis 3/98 24. Numerische Untersuchungen zum Konvergenzverhalten eines Einzelhohlraumes PDF 25. Geomechanische Betriebsüberwachung 2000 PDF,Teil1 PDF,Teil2 26. Gebirgsmechanische Beurteilung der Integrität der Salzbarriere in der Schachtanlage Marie PDF 27. Zusammenstellung von modellierungsrelevanten Parametern der Schichtenfolge Deckanhydrit – Grauer Salzton – Leinekarbonat (DGL) im Hutgestein des ERA Morsleben PDF 28. ERA Morsleben - 3D Modellierung der Grundwasserbewegung im Deckgebirge unter Süßwasserverhältnissen - Abschätzung der möglichen Lösungszutritte aus dem Deckgebirge in das Grubengebäude PDF 29. Bewertung geomechanischer und markscheiderischer Messungen, Zusammenfassender Bericht Verformungsmessungen 30. Szenarienanalyse – Geowissenschaftliche Bewertung der Langzeitentwicklung sowie der Zufluss und Austrittsszenarien nach Verfüllung des Endlagers PDF 31. Bewertung geomechanischer und markscheiderischer Messungen - Zusammenfassender Bericht Mikroakustische Messungen PDF 32. ERA Morsleben - 3D Modellierung der Grundwasserbewegung im Deckgebirge unter Süßwasserverhältnissen - Modellaufbau, Modellkalibrierung R 42, Rechenfall R 34 und Referenzfall R 44 PDF 33. ERA Morsleben: Kriterien für das Verfüllen von Bohrungen PDF 34. ERA Morsleben: Systembeschreibung und Qualitätssicherungskonzept Bohrlochverfüllung mit Magnesiabinder PDF 35. Modellierung der Gasentwicklung im Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) PDF 36. Systembeschreibung Kraftstoffversorgung unter Tage PDF 37. Dosiskonversionsfaktoren zur Berechnung der Strahlenexposition in der Nachbetriebsphase von Endlagern nach dem Entwurf der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 47 Strahlenschutzverordnung in Anlehnung an die Vorgehensweise im Rahmen des Planfeststellung PDF 38. Endlager Morsleben – 2D Modellierung der Grundwasserbewegung im Deckgebirge unter Salzwasserverhältnissen – Modellrechnungen zur Auspressung von Salzlösung aus dem Grubengebäude PDF,Teil1 PDF,Teil2 39. Nuklidmigration im Deckgebirge des ERAM (DGL) – Ergebnisbericht zur Sorption am Salzton PDF 40. Verfüllen untertägiger Bohrungen mit Magnesiabinder PDF 41. Nachweisführungen zur Langzeitsicherheit, zur Tragfähigkeit und zur Gebrtauchstauglichkeit der Schachtverschlüsse ERA Morsleben PDF 42. Endlager Morsleben – Korrosion von Salzbeton durch salinare Lösungen PDF 43. Konzeptplanung der Schachtverschlüsse Bartensleben und Marie des ERA Morsleben PDF 44. Konzept und Systembeschreibung Schachtverschlusssystem der Schächte Bartensleben und Marie PDF 45. Anlagen ERAM für die Stilllegung - Übergeordnete Systembeschreibung PDF 46. Rahmenbeschreibung Personelle Betriebsorganisation PDF 47. Überwachungs- und Beweissicherungsprogramm zu den Bauzuständen für die Stilllegung des ERAM PDF 48. Verfüllmaterial für Strecken mit hohen Anforderungen - Materialeigenschaften und Materialkennwerte Salzbeton M2 PDF 49. Stilllegung ERAM: Strahlungsüberwachung PDF 50. Gebirgsmechanische Beurteilung der Integrität der Salzbarriere im südlichen Teil des Zentralbereiches Bartensleben PDF 51. Verfüllung von Strecken mit hohen Anforderungen – Konzeptplanung und Nachweisführung PDF,Teil1 PDF,Teil2 52. ERA Morsleben - 3D Modellierung der Grundwasserbewegung im Deckgebirge unter Süßwasserverhältnissen - Rechnungen zur Ausbreitung der aus dem Grubengebäude ausgepressten Lösung PDF 53. ERA Morsleben Langzeitbewertung der Durchlässigkeit des Hutgesteins PDF 54. Szenarienanalyse, Szenarienbewertung und geologische Langzeitprognose für das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) – Langzeitprognose der Auswirkung klimagesteuerter geologischer Prozesse auf die Barrieren des Endlagers Morsleben PDF 55. Geomechanische Betriebsüberwachung 2001 PDF,Teil1 PDF,Teil2 56. Geomechanische Betriebsüberwachung 2002 PDF,Teil1 PDF,Teil2 57. Geomechanische Betriebsüberwachung 2003 PDF,Teil1 PDF,Teil2 PDF,Teil3 58. Geomechanische Betriebsüberwachung 2004 PDF,Teil1 PDF,Teil2 PDF,Teil3 59. Standsicherheits- und Integritätsnachweis - Kriterien zur Auswahl von Berechnungsschnitten PDF 60. Standsicherheits- und Integritätsnachweis des verfüllten Endlagers: Grubenteil Westfeld PDF 61. Standsicherheits- und Integritätsnachweis des verfüllten Endlagers: Grubenteil Südfeld PDF 62. Konzept von Vorsorgemaßnahmen für die Stilllegung PDF 63. Systembeschreibung der Verfüllung PDF 64. Sicherheitsnachweismethoden und Sicherheitsnachweiskriterien für die Maßnahmen der Stilllegung PDF 65. ERA Morsleben: Radiologische Gegebenheiten am Standort PDF 66. Verfüllplan zur Stilllegung des ERAM nach vorgezogener Verfüllung von Grubenbauen des Zentralteils, Konzeptplanung PDF,Teil1 PDF,Teil2 PDF,Teil3 67. Salzbeton - Zusammenstellung der Eigenschaften und Materialkennwerte (Referenzmaterial M3) PDF 68. Anlagen ERAM für die Stilllegung - Systembeschreibung Brandschutz über und unter Tage PDF 69. Systembeschreibung Wärmeversorgung Bartensleben PDF 70. ERA Morsleben: Standsicherheits und Integritätsnachweis des verfüllten Endlagers: Grubenteil Marie PDF 71. Beschreibung der vorhandenen übertägigen Anlagen und des Grubengebäudes PDF 72. Systembeschreibung Wasserversorgung und -entsorgung PDF 73. Systembeschreibung Material für die Stilllegung PDF 74. ERA Morsleben: Stilllegung Überwachungskonzept Salzbeton PDF 75. Systembeschreibung der Bewetterung des ERA Morsleben in der Betriebsphase der Stilllegung PDF 76. Stilllegungskonzept, Ergänzende Berg- und Anlagentechnische Grundlagenermittlung und Konzeptplanung - Grubenbewetterung und Klimatechnik PDF 77. ERA Morsleben: Ermittlung der Langzeit-Ausbreitungs- und -Ablagerungsfaktoren im bestimmungsgemäßen Stilllegungsbetrieb PDF 78. Standsicherheits- und Integritätsnachweis des verfüllten Endlagers: Grubenteil Nordfeld PDF 79. Anlagen ERAM für die Stilllegung Systembeschreibung Versatztransport Bartensleben PDF 80. Konzeptplanung Anlagen ERAM für die Stilllegung - Systembeschreibung für für Schachtwasserhaltung, Laugenhaltung, Wasch und Prozesswässer unter Tage PDF 81. Systembeschreibung Frisch- und Löschwasserversorgung unter Tage PDF 82. ERA Morsleben: Ermittlung der potenziellen Strahlenexposition der Bevölkerung infolge Ableitung radioaktiver Stoffe mit den Abwettern im bestimmungsgemäßen Stilllegungsbetrieb PDF 83. Systembeschreibung Elektrotechnische Einrichtungen über und unter Tage Schachtanlagen Bartensleben und Marie PDF 84. Systembeschreibung Nachrichtentechnische Einrichtungen über und unter Tage Schachtanlagen Bartensleben und Marie PDF 85. Standsicherheits- und Integritätsnachweis des verfüllten Endlagers: Zentralteil Bartensleben PDF 86. Störfallanalyse für den Stilllegungsbetrieb des Endlagers Morsleben PDF 87. Standsicherheits- und Integritätsnachweis des verfüllten Endlagers: Grubenteil Ost und Südostfeld PDF 88. Kritikalitätssicherheit in der Stilllegungs- und Nachbetriebsphase PDF 89. Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben: Sicherheitsanalyse des best PDF Verfahrensunterlagen zum Planfeststellungsverfahren zur Stilllegung - Fortsetzung der Unterlagenliste Lfd. Nr. Titel Datei (PDF) 90. Radionuklidinventar des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben - Einlagerungszeitraum 1971 bis 1991 PDF 91. Entsorgung radioaktiver Abfälle im Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) - Einlagerungszeitraum 1971 bis 1991 PDF 92. Entsorgung radioaktiver Abfälle im Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) -Einlagerungszeitraum 1994 bis 1998 PDF 93. Geomechanische Betriebsüberwachung 2005 PDF,Teil1 PDF,Teil2 PDF,Teil3 PDF,Teil4 94. Stilllegung Endlager Morsleben (ERAM): Verfüllen von Strecken mit hohen Anforderungen - Bauzustände für horizontale Strecken (ergänzende Untersuchungen zum Nachweis der Rissbeschränkung im Salzbeton) und Nachweiskonzept für das südliche Wetterrollloch PDF 95. Endlager Morsleben (ERAM) - Grundwasserrelevante Aspekte: Radioaktive Abfälle und Braunkohlefilterasche (BFA) PDF 96. Endlager Morsleben (ERAM) - Grundwasserrelevante Aspekte: Berücksichtigung von Verfüllmaßnahmen im Zentralteil PDF 97. Endlager Morsleben (ERAM) - Grundwasserrelevante Aspekte: Berücksichtigung von Verfüll- und Verschließmaßnahmen PDF 98. Konzeptplanung für die Errichtung und Nachweisführung für die Funktionstüchtigkeit von temporären Abdichtungen PDF 99. Konzeptplanung und Nachweisführung für ein Abdichtungsbauwerk im Hauptanhydrit aus Magnesiabinder PDF 100. Standsicherheits- und Integritätsnachweis des zugelaufenen Endlagers PDF 101. Geomechanische Betriebsüberwachung 2006 PDF,Teil1 PDF,Teil2 PDF,Teil3 PDF,Teil4 PDF,Teil5 PDF,Teil6 102. Geomechanische Betriebsüberwachung 2007 PDF,Teil1 PDF,Teil2 PDF,Teil3 PDF,Teil4 PDF,Teil5 PDF,Teil6 PDF,Teil7 PDF,Teil8 103. Ermittlung der Quellterme für die radiologisch relevanten Störfälle bei der Stilllegung des ERAM PDF 104. Ermittlung der Langzeitausbreitungs- und Ablagerungsfaktoren für das ERAM unter Berücksichtigung von standortmeteorologischen Messungen von 2001-2005 105. Endlager Morsleben - Sicherheitsanalyse für das verfüllte und verschlossene Endlager mit dem Programm PROSA PDF 106. Endlager Morsleben - Sicherheitsanalyse für das verfüllte und verschlossene Endlager mit dem Programmpaket EMOS PDF 107. Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) Schachtanlage Marie - Immissionsprognose für staub- und gasförmige Stoffe durch den Betrieb der Bergwerksanlage während der Stilllegung PDF 108. Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) Schachtanlage Bartensleben - Immissionsprognose für staub- und gasförmige Stoffe durch den Betrieb der Bergwerksanlage während der Stilllegung - LKW-Anlieferung PDF 109. Anforderungen an Salzbeton als Baustoff für Abdichtungsbauwerke im Steinsalz PDF 110. Ableitung von Sorptionsdaten aus experimentellen Untersuchungen – Schachtanlage Konrad PDF 111. Plan für die Umrüstung und den Offenhaltungsbetrieb des Endlagers für radioaktive Abfälle PDF 112. ERA Morsleben: Jahresberichte Emissionsüberwachung PDF Genehmigung zum Dauerbetrieb des Endlagers für radioaktive Abfälle (Wir haben hier für Sie die Genehmigung zum Dauerbetrieb des Endlagers für radioaktive Stoffe aus dem Jahr 1986 zur Verfügung gestellt. Zu der Dauerbetriebsgenehmigung gehören darüber hinaus sehr umfangreiche Unterlagen, deren Einsicht beim BfS beantragt werden kann.) PDF
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