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Bürger beteiligen – Akzeptanz fördern

Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesamtes für Strahlenschutz, des Bundesinstitutes für Risikobewertung, des Robert Koch-Institutes und des Umweltbundesamtes Neuer UMID über Bürgerbeteiligung im Umwelt- und Gesundheitsschutz Bürgerinnen und Bürger fordern immer häufiger an wichtigen Entscheidungsprozessen beteiligt zu werden. Sie wollen ihre Positionen und Argumente einbringen, statt von bereits gefassten Beschlüssen nur zu lesen oder zu hören. Menschen werden daher heute stärker in Planungs- und Entscheidungsprozesse einbezogen als bisher, etwa bei Lärmfragen, beim Aus- und Umbau der Energieversorgung oder bei der Endlagerung radioaktiver Abfälle. Die Erfahrungen zeigen: Planungen und Projekte können von den Vorschlägen und der Expertise der Betroffenen profitieren. Zudem lassen sich durch frühe Beteiligungen gesellschaftliche Kontroversen vermeiden oder versachlichen. Autorinnen und Autoren aus Behörden, Wissenschaft und Bürgerinitiativen haben in der neuen Ausgabe der Zeitschrift Umwelt und Mensch – Informationsdienst (UMID) Positionen, Perspektiven und Beispiele zum Thema Bürgerbeteiligung dargestellt. Sie zeigen, wie sich Mitwirkungsformen gestalten oder weiterentwickeln lassen und erklären neue gesetzliche Regelungen zur Bürgerbeteiligung im Themenfeld „Umwelt und Gesundheit“. Für Politiker, Projektmanager und Bürger liefern die Beiträge viele praktische Informationen, zu wichtigen Standards für Beteiligungsverfahren oder einzelnen Methoden wie Dialogforen oder Workshops. Durch mehrere rechtliche Neuerungen wurde die Bürgerbeteiligung in Deutschland gestärkt. Dazu gehören das am 26. Februar 2013 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten und das Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung der Planfeststellungsverfahren vom 31. Mai 2013. Die Europäische Union hat das Jahr 2013 zudem zum Jahr der Bürgerinnen und Bürger erklärt. Damit will sie die in der EU vorhandenen Möglichkeiten, sich am europäischen Gesetzgebungsprozess zu beteiligen, besser bekannt machen. Für die Redaktion der Zeitschrift UMID ist dies Anlass, der Bürgerbeteiligung an Projekten und Prozessen im Themenfeld „Umwelt und Gesundheit“ in Deutschland ein eigenes Heft zu widmen. Neben den neuen Gesetzen erläutern die Autoren und Autorinnen bereits bestehende Beteiligungsmöglichkeiten, zum Beispiel beim Planen und Umsetzen von Lärmminderungsmaßnahmen. Die EU-Umgebungslärmrichtlinie eröffnet bereits seit 2002 einigen Spielraum für die Gestaltung von Beteiligungen. Das Umweltbundesamt förderte daher ein Projekt, das neue Verfahren der Bürgerbeteiligung beim Lärmschutz erprobt. Erfahrungen und Ergebnisse des Projektes werten die Forscher und Forscherinnen im neuen UMID jetzt erstmals aus. Konkrete Erfahrungen bei der Bürgerbeteiligung in gesellschaftlich kontrovers diskutierten Bereichen schildert das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) an zwei Beispielen. Im Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramm hat das BfS über mehrere Jahre die öffentliche Beteiligung an wissenschaftlichen Untersuchungen zu Auswirkungen des Mobilfunks auf Menschen und die Umwelt durch Bürgerinnen und Bürger, Nichtregierungsorganisationen, Bürgerinitiativen und Ärztegruppen organisiert. Welche Folgen die fehlende Einbeziehung der Öffentlichkeit haben kann, schildert das BfS am Beispiel der Schachtanlage Asse, die es 2009 als Stilllegungsprojekt übertragen bekommen hat. Einst als Vorzeigeprojekt gefeiert, war das gesellschaftliche Umfeld um die Asse im Jahre 2009 von Kritik und Misstrauen an staatlichem Handeln geprägt. Neben den geologischen und technischen Fragen der sicheren Stilllegung geht es dem BfS darum, die verunsicherte Bevölkerung in den weiteren Prozess zur sicheren Schließung des Endlagers direkt einzubinden. Die Bewertung gesundheitlicher Risiken, die von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen ausgehen können, trifft bei Bürgerinnen und Bürgern auf großes Interesse. Wissenschaftler des mit der Risikokommunikation auf diesem Feld gesetzlich beauftragten Bundesinstituts für Risikobewertung stellen neue, insbesondere dialogorientierte Verfahren wie Verbraucherkonferenzen oder Verbraucherschutzforen vor. Sie wurden in den letzten Jahren eingesetzt, um neben der Erörterung des wissenschaftlichen Sachstandes vor allen Dingen die Informations- und Kommunikationsbedürfnisse der von einer Risikothematik betroffenen Personengruppen in Erfahrung zu bringen und die Risikokommunikation dahingehend effizient zu gestalten. Ziel ist ein partizipativer Dialog, über den die Bürgerinnen und Bürger Einblick in die Kriterien behördlicher Entscheidungen erhalten. Die Zeitschrift UMID: Umwelt und Mensch – Informationsdienst erscheint drei- bis viermal pro Jahr und informiert kostenlos zu Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz. Die am Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit (APUG) – neben dem Bundesumweltministerium, dem Bundesgesundheitsministerium und dem Bundesverbraucherschutzministerium – beteiligten Einrichtungen Umweltbundesamt, Bundesamt für Strahlenschutz, Bundesinstitut für Risikobewertung und Robert Koch-Institut geben den UMID gemeinsam heraus.

Deutscher Bundtag beschließt Gesetz zur Finanzierung der Atom-Folgekosten

Am 15. Dezember 2016 regelte der Deutsche Bundestag die weiteren Folgen des Atomaustiegs. Für den Rückbau der Atomkraftwerke, von denen 2022 die letzten vom Netz gehen sollen, bleiben die Atomkonzerne zuständig. Für die Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Abfällen überweisen die Atomkonzerne mehr als 23 Milliarden Euro an den Staat, der ihnen dafür diese Aufgabe abnimmt.

Finanzierung des Atomausstiegs neu geregelt

Die Bundesregierung regelt die Finanzierung des Atomausstiegs neu. Die EU-Kommission hat am 16. Juni 2017 grünes Licht gegeben. Mit der beihilferechtlichen Genehmigung ist das "Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung" in Kraft getreten. Es soll die Finanzierung des Atomausstiegs bei Stilllegung, Rückbau und Entsorgung langfristig und verursachergerecht sicherstellen. Die Bundesregierung folgt damit den Empfehlungen der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK) vom April 2016. Die Kommission hatte die Empfehlungen partei- und gesellschaftsübergreifend erarbeitet und einstimmig beschlossen. Als Neuerung wird es künftig einen öffentlich-rechtlichen Fonds geben, den die Kernkraftwerksbetreiber finanzieren. Dieser Fonds deckt die Kosten für die Zwischen- und Endlagerung von Atommüll aus deutschen Kernkraftwerken. Für die Durchführung und Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung übernimmt der Bund die Verantwortung. Im Gegenzug bleiben die Betreiber der Kernkraftwerke auch weiterhin dafür zuständig, die Stilllegung, den Rückbau und die fachgerechte Verpackung radioaktiver Abfälle abzuwickeln und zu finanzieren.

Bundesrat nimmt den Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Standortauswahlgesetzes an

Der Bundesrat nahm am 31. März den Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Standortauswahlgesetzes an.

Gemeinsamer Vorschlag zum weiteren Umgang mit dem Entwurf des Standortsuchgesetzes

Am 24. März 2013 haben Bundesumweltminister Peter Altmaier, der Ministerpräsident des Landes Niedersachsen Stephan Weil und der Umweltminister des Landes Niedersachsen Stefan Wenzel einen gemeinsamen Vorschlag zum weiteren Umgang mit dem Entwurf eines "Standortsuchgesetzes" vorgelegt. Über den Standort des Endlagers soll der Bundestag entscheiden. Eine Bund-Länder-Kommission wird beauftragt, die Grundsatzfragen für die Endlagerung von Atommüll auszuarbeiten.

Kernkraftwerksbetreiber leisten Einzahlungen an nuklearen Entsorgungsfonds in Höhe von rd. 24 Milliarden Euro

Am 3. Juli 2017 zahlten die Betreiber der deutschen Kernkraftwerke fristgerecht und vollständig Einzahlungen in Höhe von insgesamt rund 24,1 Milliarden Euro auf Konten des Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (Fonds) bei der Deutschen Bundesbank ein, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Damit ist die Haftung der Energieversorgungsunternehmen für Kosten der nuklearen Entsorgung im Bereich Zwischen- und Endlagerung beendet. Die Verantwortung für die Durchführung und Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung ging mit Eingang der vollständigen Einzahlungen auf den Bund über. Die Konzerne bleiben jedoch für die Stillegung und den Rückbau der Kernkraftwerke sowie die Verpackung der radioaktiven Abfälle und deren Finanzierung voll verantwortlich.

BfE ist ab Mitte August 2017 für die Genehmigung von Tiefbohrprojekten zu beteiligen

Ab Mitte August 2017 werden Erdwärmenutzung, Brunnenbau oder Bergbauprojekte zur Rohstoffgewinnung in größeren Tiefen auf mögliche Wechselwirkungen zur Suche nach einem Endlagerstandort für hochradioaktive Stoffe geprüft. Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) als Regulierungsbehörde im Standortauswahlverfahren wird für bestimmte Genehmigungsverfahren das Einvernehmen erteilen müssen: Tätigkeiten und Vorhaben ab einer Tiefe von 100 Metern können die zuständigen Länderbehörden in Gebieten mit zu betrachtenden Wirtsgesteinen künftig nur nach Vorliegen des Einvernehmens mit dem BfE genehmigen. Gebiete, die als Standort für ein Endlager möglicherweise in Frage kommen, sollen so vor nachteiligen Veränderungen geschützt werden - eine Voraussetzung für eine ergebnisoffene neue Suche nach einem Endlagerstandort.

BMU beauftragt die GRS mit der vorläufigen Sicherheitsanalyse Gorleben

Das Bundesumweltministerium hat die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) zur Durchführung der vorläufigen Sicherheitsanalyse Gorleben beauftragt. Vorrangiges Ziel des Projektes ist eine nachvollziehbar dokumentierte Prognose auf der Grundlage der bisherigen Erkenntnisse, ob der Standort Gorleben die neuen Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung Wärme entwickelnder radioaktiver Abfälle einhalten kann. Schwerpunkt der vorläufigen Sicherheitsanalyse ist die Frage der Langzeitsicherheit, d. h. es ist nachvollziehbar darzulegen, ob überhaupt und gegebenenfalls unter welchen Bedingungen ein sicheres Endlager an diesem Standort möglich ist. Weiterhin soll ein optimiertes Endlagerkonzept unter Berücksichtigung der betrieblichen Sicherheit erstellt werden und der noch notwendige zukünftige Untersuchungs- und Erkundungsbedarf festgestellt werden. Mit einem Abschluss der vorläufigen Sicherheitsanalyse ist bis Ende 2012 zu rechnen.

Nuklear-Entsorgungsfonds errichtet

Am 19. Juni 2017 fand im Bundeswirtschaftsministerium die konstituierende Sitzung des Kuratoriums des neu errichteten Entsorgungsfonds statt. Die EU-Kommission hatte am 16.6.2016 grünes Licht für das Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung gegeben. Mit der beihilfenrechtlichen Genehmigung ist dieses Gesetz in Kraft getreten. Damit ist die Stiftung „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ errichtet. Bei der Sitzung hat sich das Kuratorium als Aufsichts- und Gründungsorgan der Stiftung konstituiert und wichtige organisatorische Entscheidungen getroffen. Erste und wichtigste Aufgabe der Stiftung ist es, Geldmittel in Höhe von rund 24 Milliarden Euro von den Betreibern der Kernkraftwerke in Deutschland Anfang Juli 2017 zu vereinnahmen und in der errichteten Fonds-Stiftung zu sichern.

Nuklearabfälle: Kommission schlägt Sicherheits­standards für Endlagerung vor

Die Kommission hat am 3. November 2010 die Einführung von Sicherheitsstandards für die Endlagerung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle aus Kernkraftwerken sowie aus Medizin und Forschung vorgeschlagen. Im entsprechenden Richtlinienvorschlag werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, nationale Programme vorzulegen, in denen sie angeben, wann, wo und wie sie höchsten Sicherheitsstandards entsprechende Endlager zu bauen und zu betreiben beabsichtigen. Mit Verabschiedung der Richtlinie würden international vereinbarte Standards in der Europäischen Union rechtsverbindlich und durchsetzbar gemacht.

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