UBA-CO2-Rechner - neues Gewand mit verbesserter Nutzerführung Beim UBA-CO2-Rechner wurden in diesem Jahr nicht nur die Rechenfaktoren aktualisiert, sondern auch Verbesserungen in der Nutzerführung umgesetzt. Neben einer neuen Landingpage finden sich jetzt u. a. direkte Ausfüllhilfen bei den Abfragen. Zudem wurde auch das Tool „Meine Klimapolitik“, das die Bedeutung von politischen Maßnahmen auf den persönlichen CO2-Fußabdruck veranschaulicht, neu umgesetzt. Seit 2019 haben über 2 Million Menschen den UBA -CO 2 -Rechner genutzt. Im Zuge der jährlichen Aktualisierungsroutine wurden jetzt einige grundlegende Verbesserungen umgesetzt. Dies fällt schon auf der Startseite direkt ins Auge: Neben dem CO 2 -Schnellcheck mit nur 12 Fragen und dem detaillierten Berechnungstool „Meine CO 2 -Bilanz“ mit integriertem Flugrechner finden Sie nun weitere Rechnerangebote wie den Veranstaltungsrechner oder verschiedene CO 2 -Rechner für Kulturbetriebe. Auch weiterführende Angebote des Umweltbundesamtes (UBA) zum nachhaltigen Konsum, wie die UBA-Umwelttipps und die Denkwerkstatt Konsum , werden vorgestellt und verlinkt. Die Ausfüllhinweise und Hintergrundinformationen wurden auf der Basis der vielfältigen Rückmeldungen von Nutzer*innen neu konzipiert und formuliert. Sie finden sich nutzerfreundlich bei den entsprechenden Eingabefeldern und erleichtern das Ausfüllen. Der Rechner berechnet jetzt auch direkt bei der Eingabe Zwischenergebnisse und weist diese sofort aus. Dies ist nicht nur praktisch, sondern fördert auch die Transparenz und das Verständnis für die Wirkung von einzelnen Maßnahmen auf den persönlichen CO 2 -Fußabdruck. Ergänzungstool „Meine Klimapolitik“ Unsere persönliche CO 2 -Bilanz ist abhängig von unserem Verhalten und von persönlichen Rahmenbedingungen (z. B. ob zur Miete oder im Eigentum, in der Stadt oder auf dem Land wohnend). Sie wird aber auch in hohem Maße durch politische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen beeinflusst (z. B. durch Förderprogramme für energetische Sanierungen oder für erneuerbare Energien, Vorgaben für die Effizienz von Haushaltsgroßgeräten und die Emissionen von Pkw). Mit dem Tool „Meine Klimapolitik“ können Nutzende deshalb in den fünf Konsumfeldern des CO 2 -Rechners ihre eigene Klimapolitik mit entsprechenden politischen Maßnahmen zusammenstellen. Das Tool berechnet auf der Basis aktueller Politikszenarien des Umweltbundesamts den Effekt, den die gewählten Maßnahmen voraussichtlich auf den durchschnittlichen CO 2 -Fußabdruck der Gesamtbevölkerung hätten. Gleichzeitig kann geprüft werden, ob mit der gewählten Klimapolitik die deutschen Klimaschutzziele bis 2030 und 2045 erreicht werden könnten. Der persönliche Handabdruck: CO 2 -Vermeidung bei anderen Viele individuelle Handlungsmöglichkeiten für wirksamen Klimaschutz können mit dem Konzept des persönlichen CO 2 -Fußabdrucks nicht oder nur teilweise erfasst werden. Wer z.B. die energetische Sanierung eines Mehrfamilienhauses initiiert, reduziert tonnenweise Treibhausgasemissionen bei den Bewohner*innen, ohne dass sich dies im eigenen CO 2 -Fußabdruck abbildet. Gleiches gilt für Personen, die z. B. ihren Arbeitgeber motivieren, eine große Solaranlage auf das Dach des Betriebsgebäudes zu installieren, den Fuhrpark an eine Carsharingorganisation anzubinden oder ein Energiemanagementsystem einzuführen. Für die Bewertung von individuellen Klimaschutzmaßnahmen ist es daher wichtig, nicht nur die „CO 2 -Einsparung bei sich selbst“ (Fußabdruck), sondern auch die „CO 2 -Einsparung bei anderen“ (Handabdruck) zu berücksichtigen. Im UBA-CO 2 -Rechner werden deshalb in drei Fällen „CO 2 -Einsparungen bei anderen“ quantifiziert und ausgewiesen, um auf die hohe Bedeutung des persönlichen Handabdrucks zumindest in den Fällen hinzuweisen, wo eine Quantifizierung möglich ist. Konkret betrifft dies die Einspeisung des Stroms aus einer eigenen Photovoltaik-Anlage, klimafreundliche Geldanlagen und freiwillige Zahlungen zur Kompensation von Treibhausgasen. Über den UBA-CO 2 -Rechner Mit dem UBA-CO 2 -Rechner kann jede und jeder den persönlichen CO 2 -Fußabdruck mit unterschiedlicher Detailtiefe und transparenten Ergebnisdarstellungen bestimmen. Das Onlinetool wird von Bürgerinnen und Bürgern, von Medien, im Rahmen von wissenschaftlichen Studien und Bildungsveranstaltungen, aber auch zur Bestimmung von Zahlungen zur freiwilligen Kompensation intensiv genutzt. Im Factsheet „ Einsatzmöglichkeiten des UBA-CO 2 -Rechners in Kommunen “ finden sich hierzu nützliche Hinweise und Praxisbeispiele. Den Rechner gibt es seit 2008. Mit dem Aufkommen der Fridays-for-Future-Bewegung haben sich die Zugriffszahlen etwa versechsfacht. Der CO 2 -Rechner wird jährlich aktualisiert. Datengrundlage für den UBA-CO 2 -Rechner sind u. a. die jeweils aktuellen Daten der AG Energiebilanzen zum Energieverbrauch in Deutschland, Daten aus dem Emissionsberechnungsmodell TREMOD für Verkehrsemissionen sowie Daten der umweltökonomischen und volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung. Ein direkter Vergleich mit den Werten aus der nationalen Treibhausgasberichterstattung ist nicht möglich, da der UBA- CO2 -Rechner auch den Import von Waren sowie den internationalen Flugverkehr berücksichtigt. Eine Ausführliche Darstellung der Berechnungs- und Datengrundlagen findet sich in den „ Hintergrundinformationen zur Version 5.0 “.
Die Sanierung der Louise-Schroeder-Schule in Berlin-Lichterfelde (Förderkennzeichen: 2002-B1-G) ist erfolgreich abgeschlossen. Im Rahmen der BENE2-Förderung wurde von der BIM Berliner Immobiliengesellschaft am Oberstufenzentrum für Bürowirtschaft und Verwaltung eine hochmoderne, vorgehängte Fassade mit Photovoltaikmodulen installiert. Außerdem wurde die Energieverteilung durch einen hydraulischen Abgleich optimiert. Durch die Sanierung können nun 317 MWh Primärenergie jährlich eingespart werden und die Schule reduziert ihre Treibhausgasemissionen um rund 66 Tonnen CO₂-Äquivalente pro Jahr. Mehr Informationen finden Sie hier. Am Dienstag, 14. Januar 2025, hat der Berliner Senat die sogenannte Investitionsplanung 2024 bis 2028 beschlossen. Diese Investitionsplanung gibt eine Übersicht über Vorhaben, die der Senat für Berlin in den nächsten Jahren in Angriff nehmen will. Wie Sie der Presse entnehmen konnten, werden an vielen Stellen Einsparungen vorgenommen, dies betrifft auch den Klimaschutz und den Umweltschutz. BENE 2 ist von den Kürzungen der Investitionsplanung betroffen. Generell wird die Landesbeteiligung an BENE 2 geringer ausfallen müssen als ursprünglich geplant. Konkrete Entscheidungen für den Doppelhaushalt 2026/ 2027 sind aber noch nicht getroffen worden. Es ist daher auch noch denkbar, dass die avisierten Kürzungen doch nicht vom Haushaltsgesetzgeber beschlossen werden. Das wird sich erst im Jahresverlauf 2025 zeigen. Was bedeutet das für Sie? …falls Sie bereits eine Bewilligung erhalten oder einen Änderungsantrag gestellt haben: Sie können Ihr bewilligtes Vorhaben weiter wie bewilligt umsetzen. Allerdings müssen wir Sie im Fall von Änderungsanträgen um etwas Geduld bitten; wir machen aktuell einen internen „Kassensturz“, um die Förderung unter Berücksichtigung der verschiedenen Interessen neu auszurichten. Bitte berücksichtigen Sie, dass wir Ihnen bei geplanten Mittelverschiebungen weniger flexibel entgegenkommen können. Wenn Sie Mittel beispielsweise im laufenden Jahr 2025 nicht verausgaben, ist nicht gewährleistet, dass die restlichen Mittel in das Folgejahr übertragen werden können. Sie müssten dann entsprechend mehr Eigenmittel einsetzen. …falls Sie einen Erstantrag gestellt haben oder einen Antrag vorbereiten: Gerne bearbeiten wir Ihre gestellten Anträge. Allerdings muss geprüft werden, ob eine höhere Eigenbeteiligung als bisher geplant erbracht werden kann. Die B&SU wird Sie im Rahmen der Antragsprüfung zu dieser Frage kontaktieren. …falls Sie eine neue Projektskizze einreichen möchten: Jederzeit gerne. Die Aufrufe sind weiterhin geöffnet, allerdings müssen die geplanten Budgets und die möglichen Förderquoten angepasst werden. Die in den Förderaufrufen genannten maximalen Förderquoten werden unter den gegebenen Bedingungen nicht mehr realisierbar sein. Wir bitten Sie um etwas Geduld, da die Bearbeitung nicht immer zeitnah erfolgen kann. Herzlichen Dank! Wir alle arbeiten mit Hochdruck daran, Ihren Interessen entgegenzukommen. Die eingangs genannte Investitionsplanung ist Ihrem Namen nach vorläufig – es handelt sich um eine Planung. Diese wird erst in später folgenden Verhandlungen für den Berliner Doppelhaushalt konkretisiert werden. Wir sind zuversichtlich, Lösungen zu finden, um Ihnen mit BENE 2 weiterhin eine attraktive Projektförderung im Klima- und Umweltschutz bieten zu können. Wir halten Sie auf dem Laufenden. Haben Sie ein innovatives Klimaschutzprojekt in Berlin realisiert oder geplant? Dann bewerben Sie sich jetzt auf einen der traditionsreichsten Klimaschutzpreise der Stadt und werden Sie Klimaschutzpartner des Jahres 2025. Hier geht’s zur Bewerbung: www.klimaschutzpartner-berlin.de Bewerbungsschluss ist der 25. April 2025. Im Förderschwerpunkt 1 ermöglicht der Förderaufruf „Energieeffizienz – beihilferelevante Vorhaben“ die Förderung von Projekten, deren Antragsteller wirtschaftlich tätig sind. Innerhalb dieses Förderaufrufs wird zwischen zwei Antragstellergruppen unterschieden. Die Antragstellergruppe 1 umfasst Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks sowie des Groß- und Einzelhandels. Die Antragstellergruppe 2 schließt unter anderem Kultur- und Sporteinrichtungen ein. Für beide Antragstellergruppen sind energieeffiziente Maßnahmen zur Optimierung, zum Austausch oder zum Umbau bestehender technischer Anlagen förderfähig. Zusätzlich sind für die Antragstellergruppe 2 auch Maßnahmen im Bereich der energetischen Gebäudesanierung förderfähig. Projektskizzen können bis zum 31.12.2027 eingereicht werden. Den Aufruf und weitere Informationen zum Förderschwerpunkt finden Sie hier . Ute Bonde überreichte am 07.10.2024 an Vertreter:innen der Bezirke Spandau, Pankow, Lichtenberg und Charlottenburg-Wilmersdorf die Auszeichnung des European Energy Award sowie an die Bezirke Marzahn-Hellersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg und Tempelhof-Schöneberg eine Anerkennung zur Teilnahme am Pilotvorhaben „Anwendung des European Energy Award in den Berliner Bezirken“. Der European Energy Award ist ein Qualitätsmanagementsystem und Zertifizierungsverfahren, welches in mehr als 1.500 Kommunen in 16 Ländern Europas zu Energieeffizienz und Klimaschutz beiträgt. In Berlin konnten sieben Bezirke das Verfahren mithilfe einer Förderung im Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung in Ko-Finanzierung durch die Europäische Union erfolgreich durchlaufen. BENE ermöglicht auch in seiner zweiten Förderperiode die erstmalige Einführung von Umwelt- und Energiemanagementsystemen, z. B. von Eco-Management and Audit Scheme (EMAS gemäß Verordnung (EG) Nr. 1221/200916). Weitere Informationen und Hinweise zur Antragstellung erhalten Sie hier . Im Förderschwerpunkt 1 werden mit dem Aufruf „Beihilfefreie Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen im Gebäudebereich“ die Förderaufrufe 1.3 bis 1.6 sowie 1.8.1 bis 1.8.3 vereint. In diesem Zusammenhang wurden anstelle der bisherigen Orientierungsfördersätze maßnahmenspezifische Förderquoten zur Orientierung festgelegt und dabei eine Abstufung unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten und Randbedingungen bei verschiedenen Antragstellenden vorgenommen. Die inhaltlichen Vorgaben und Hinweise wurden maßnahmenspezifisch gebündelt. In Bezug auf die zur Projektskizze anzugebenden Informationen und einzureichenden Unterlagen wurden die Anforderungen reduziert. Projektskizzen können bis zum 31.12.2026 eingereicht werden. Den Aufruf und weitere Informationen zum Förderschwerpunkt finden Sie hier . Im Rahmen eines durch das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung geförderten Vorhabens (Förderkennzeichen 1256-R2-K) installierte der Friedrichstadt-Palast unterstützt mit REACT-EU-Mitteln eine innovative Kombination aus Photovoltaikanlage, Wärmepumpe und Latentwärmespeicher. Durch diese umfangreichen, energetischen Maßnahmen wird der Friedrichstadt-Palast zum Vorreiter in der Kulturlandschaft der Hauptstadt. Vorgestellt wurde das abgeschlossene Vorhaben am 9. Juli 2024 bei einem offiziellen Termin mit der Staatssekretärin Frau Behrendt. Hier konnte u.a. die Photovoltaikanlage besichtigt werden, die sich nun über 1.400 Quadratmeter der Dachfläche erstreckt. Dies entspricht ca. 70 % der verfügbaren Dachflächen und deckt etwa 12 Prozent des Jahres-Elektroenergieverbrauches des Friedrichstadt-Palastes. Auch die Antriebsenergie der Wärmepumpe, die gegenüber wird regenerativ über Photovoltaik erzeugt und das Dreifache an Wärme als konventionelle Heizsysteme. Durch die installierten Energieeffizienzmaßnahmen können pro Jahr rund 400 Tonnen CO₂ eingespart werden. Mehr Informationen sowie einen Kurzfilm zu den umgesetzten energetischen Maßnahmen finden Sie hier. Am vergangenen Freitag (31.05.2024) fand die feierliche Wiedereröffnung des energetisch sanierten Campus der Evangelischen Hochschule Berlin statt, bei der auch Ute Bonde, die neue Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt in ihrem Grußwort zur erfolgreichen Projektumsetzung gratulierte. Mit fast 11,6 Millionen Euro bewilligten förderfähigen Ausgaben handelt es sich hierbei um eines der größten Sanierungsprojekte des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE), welches in Ko-Finanzierung durch den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) ein wesentlicher Baustein auf dem Weg zur Klimaneutralität Berlins ist. Auch in der aktuellen Förderperiode werden Maßnahmen zur energetischen Sanierung gefördert. Informationen zu Fördermöglichkeiten im Folgeprogramm BENE 2 erhalten Sie hier. Die Europäische Kommission hat die Anhebung des Höchstbetrags pro Unternehmen über drei Jahre von (dem seit 2008 geltenden Höchstbetrag) 200.000 Euro auf 300.000 Euro beschlossen, um der Inflation Rechnung zu tragen. Dieser neue Höchstbetrag gilt ab dem 01.01.2024 bis vorerst 31.12.2030 und wir werden diesen in BENE 2 anwenden. Ebenfalls neu ist die Regelung, dass nun nicht mehr rückwirkend 3 Steuerjahre betrachtet werden, innerhalb derer Sie bzw. Ihr Unternehmen De-minimis-Hilfen erhalten hat (bspw. 01.01.2021 – 31.12.2023), sondern nach einem rollierenden Verfahren ab dem Zeitpunkt der Bewilligung rückwirkend drei Jahre betrachtet werden. Wir werden alle unsere Veröffentlichungen an die neue Regelung zeitnah anpassen. Nachzulesen unter: „Allgemeine De-minimis-VO“, Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen. Und in einem Rundschreiben der Berliner Wirtschaftsverwaltung: Das Rundschreiben SenWiEnBe Nr. 1/2024 zur aktuellen De-minimis-Verordnungen finden Sie hier (Rundschreibendatenbank des Landes Berlin – Rundschreibendatenbank des Landes Berlin – Berlin.de). Für die Handlungsräume der Ressortübergreifenden Gemeinschaftsinitiative (Infos zur GI finden Sie hier ) stellt BENE 2 gesonderte Budgets bereit. Die neuen Förderaufrufe in den Förderschwerpunkten 4 „Anpassung an den Klimawandel“ und 5 „Schutz und Erhalt der städtischen Natur und Verringerung von Umweltverschmutzung“ ermöglichen die Einreichung von Projektskizzen für diese Handlungsräume bis zum 30.06.2025. Detaillierte Informationen zu den Förderaufrufen und den Förderbedingungen haben wir Ihnen im jeweiligen Förderschwerpunkt bereitgestellt. Förderschwerpunkt 4: Anpassung an den Klimawandel Förderschwerpunkt 5: Schutz und Erhalt der städtischen Natur und Verringerung von Umweltverschmutzung Mit über 100 Teilnehmenden war die digitale Veranstaltung „BENE als Impulsgeber für die Berliner Wärmewende“ rege besucht. Eingeleitet durch ein Grußwort von Manja Schreiner, Senatorin der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt wurden Einblicke in die Umsetzung des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung gewährt sowie im weiteren Verlauf ein besonderer Fokus auf den neuen Förderschwerpunkt „Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme“ gelegt. Großes Interesse galt einhergehend den drei zukunftsweisenden Vorhaben der Berliner Wasserbetriebe, der Green Urban Energy GmbH und der Stiftung Pfefferberg, die im Rahmen von BENE 2 beantragt wurden. Die Präsentationen der Referenten und Referentinnen stehen den Teilnehmenden unter www.energietage.de im Login-Bereich als Download zur Verfügung. Wir freuen uns sehr über das große Interesse und hoffen einen Impuls für weitere Projektideen und eine erfolgreiche Umsetzung von BENE 2 im Sinne einer ambitionierten Energiewende gesetzt zu haben. Gerne stehen wir Ihnen im Antragsverfahren beratend zur Seite. Der Förderaufruf 3.1 „Förderung von investiven Vorhaben zum klimafreundlichen Umbau vorhandener Energieinfrastrukturen, Energieerzeugung und Speicherung.“ im Bereich Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme (Förderschwerpunkt 3) ist verlängert worden. Projektskizzen zur Optimierung und zum Ausbau bestehender Wärme-, Energie- und Speichersysteme oder zur Sektorenkopplung von Infrastrukturen für Wärme, Strom, Gas und Mobilität können bis 30.09.2027 eingereicht werden. „Sie haben es vielleicht schon gesehen: Am 20.03.2024 haben wir unseren Wettbewerb “Regenial! Ihr zukunftsweisendes Schwammprojekt für unsere Schwammhauptstadt” gestartet. Gesucht werden bereits umgesetzte oder im Bau befindliche Berliner Beispiele/Bauvorhaben, die die Schwammstadt voranbringen. Wir möchten ihren Macher:innen eine Bühne geben und darüber ins Gespräch kommen, was gute Beispiele ausmacht. Sie wissen von zukunftsweisenden Projekten oder waren an der Realisierung beteiligt? Wir würden uns sehr darüber freuen, wenn Sie auf unseren Wettbewerbsaufruf aufmerksam machen und zum Mitmachen animieren würden. Alle Infos zum Wettbewerb und das Bewerbungsformular finden Sie hier. Am 17.04.2024 von 15:00 bis 16:30 Uhr findet die digitale Veranstaltung „BENE als Impulsgeber für die Berliner Wärmewende“ (Event-Nummer: D.467) statt. Nach einer kurzen Einführung in den Förderschwerpunkt 3 „Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme“ werden hier auch erste Projektideen zum Thema Wärmewende vorgestellt. Im Anschluss steht Ihnen das BENE-Team gerne zur Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung. Wir laden Sie herzlich zu der Veranstaltung ein und freuen uns über zahlreiche Anmeldungen! Mehr Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier. Berliner Unternehmen und Unternehmenskooperationen haben weiterhin die Möglichkeit, Zuschüsse für den Umbau ihres Standorts zu beantragen und so einen Beitrag zu einem klimaangepassten Berlin zu leisten. Gefördert werden Projekte zur Regenwasserbewirtschaftung, zur Entsiegelung und Begrünung gewerblich genutzter Gebäude und Flächen. Weitere Informationen zu den Rahmenbedingungen und zur Antragstellung erhalten Sie hier. Die B&SU GmbH als Programmdienstleister berät bei allen Fragen zur Förderung, die Berliner Regenwasseragentur (www.regenwasseragentur.berlin) unterstützt Sie gerne bei der Planung Ihres Vorhabens. Wir freuen uns auf Ihre Projektideen. In Anwesenheit ungeduldiger Kinder und interessierter Berliner:innen eröffnete am Freitag der Bezirksstadtrat des BA Charlottenburg-Wilmersdorf, Herr Oliver Schruoffeneger den neuen Waldspielplatz und den Festplatz im Volkspark Jungfernheide. Infolge einer fünfjährigen Sanierung im Rahmen des Projekts „Nachhaltige ökologische Aufwertung des Naturraums Volkspark Jungfernheide in Charlottenburg-Nord“ konnte die Anlage nun zur Nutzung freigegeben werden. Mit einer Förderung in Höhe von 1.843.340 € aus EFRE- und Landesmitteln hat das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE) diese umfangreichen Umbaumaßnahmen zugunsten der Erlebnisqualität und der Klimaanpassung möglich gemacht. Auch in der aktuellen Förderperiode werden vergleichbare Maßnahmen zum Schutz und Erhalt der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur im städtischen Umfeld gefördert. Informationen zu Fördermöglichkeiten im Folgeprogramm BENE 2 erhalten Sie hier. Das Berliner Programm für nachhaltige Entwicklung (BENE 2) fördert öffentliche und gemeinnützige Akteure beim Ausbau der Stadt als Schwammstadt mit 20 Mio. EUR. Private Unternehmen und Unternehmenskooperationen werden eigens mit insgesamt 5 Mio. EUR gefördert. BENE 2 war Thema der Berliner Regenreihe #12. Referent:innen von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und der B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH haben anhand von Praxisbeispielen das landeseigene, EFRE – kofinanzierte Förderprogramm erläutert. Die Präsentationen dazu finden Sie hier. Die jüngste Änderung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung AGVO (Verordnung (EU) Nr. 2023/1315 der Kommission vom 23. Juni 2023) machte es erforderlich, auch die BENE 2 Förderrichtlinie im Hinblick auf den Anwendungsbereich der AGVO zu ändern. Insbesondere wurden die Anmeldeschwellen angehoben (Art. 4 AGVO; vgl. auch Beihilfemerkblatt BENE 2 vom 23.10.23) und die Schwelle zur Veröffentlichungspflicht von Informationen über Einzelbeihilfen auf grundsätzlich 100.000 € gesenkt (vgl. Kapitel 4 der FRL). Die Berechnungsregeln zur Beihilfenintensität und den beihilfefähigen Kosten (Art. 7 AGVO) wurden geändert (vgl. Kapitel 5.2 FRL). Die Laufzeit der Förderrichtlinie ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens der AGVO zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten für bereits eingegangene und noch nicht beschiedene Anträge, mithin bis zum 30.06.2027, befristet. Sollte die zeitliche Anwendung der AGVO ohne die Beihilferegelung betreffende relevante inhaltliche Veränderungen verlängert werden, verlängert sich die Laufzeit dieser Förderrichtlinie entsprechend, aber nicht über den Ablauf von fünf Jahren nach deren Inkrafttreten hinaus. Heute wurde der erste Zuwendungsbescheid des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung 2 (BENE 2) durch Frau Britta Behrendt, Staatssekretärin für Klimaschutz und Umwelt, an die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH übergeben. Neben Frau Ebner von der BIM nahm Herr Buß, Schulleiter des OSZ, den Zuwendungsbescheid entgegen. Die bereitgestellten Fördergelder ermöglichen die energetische Gesamtsanierung des Hauses 1 des Oberstufenzentrums für Bürowirtschaft und Verwaltung (OSZ/Louise-Schröder-Schule Berlin). Das Oberstufenzentrum in der Lippstädter Straße in Berlin Lichterfelde wird phasenweise seit 2017 energetisch saniert. Mit der in BENE 2 beantragten Fassadensanierung und einem hydraulischen Abgleich wird der energetische Sanierungsprozess abgeschlossen. Die Wetterschalen der Außenwand bleiben aus Gründen der Nachhaltigkeit (graue Energie) erhalten. Die Fassadensanierung umfasst die Dämmung von Außenwandelementen sowie die Installation einer neuen vorgehängten hinterlüfteten Fassade mit integrierten PV-Modulen. Durch den abschließenden hydraulischen Abgleich wird der Betrieb der Heizungsanlage an den geänderten Wärmebedarf angepasst und optimiert. Durch diese Maßnahmen werden zukünftig jährlich ca. 66 t CO2-Äq eingespart. Mit einem Fördersatz von 25% unterstützt das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung 2 (BENE 2) das Vorhaben mit rund 1,26 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE). Das Förderprojekt stellt hierbei in Bezug auf die ergänzende inhaltliche Förderung durch BENE 2 einen Sonderfall dar, da der Fokus im Förderschwerpunkt 1 „Energieeffizienz“ auf der Förderung von energetischen Gesamtsanierungskonzepten liegt. Unter Berücksichtigung der stetig steigenden Baukosten werden jedoch auch energetischen Einzelmaßnahmen unterstützt, damit Gesamtkonzeptionen im Sanierungsbereich zügig realisiert werden können und Berlin sich dem Ziel der CO2-Neutralität im Bereich öffentlicher Gebäude annähert. Neben Maßnahmen zur Energieeffizienz im Gebäudesektor werden durch BENE 2 auch Vorhaben in den Bereichen Klimaresilienz, städtische Mobilität und Energiesysteme gefördert. Weitere Informationen zu den Förderschwerpunkten und Förderbedingungen erhalten Sie hier. Am Freitag feierte das Bezirksamt Treptow-Köpenick zusammen mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie das Richtfest des Gästehauses „Campus Wuhlheide“ mit Eröffnung durch Falko Liecke, Staatssekretär für Jugend und Familie und Oliver Igel, Bezirksbürgermeister in Treptow-Köpenick. Das Haus am Badesee in der Wuhlheide wird in eine Beherbergungsstätte für die Berliner Landesmusikakademie umgewandelt und unter anderem durch eine Förderung aus dem Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE) der SenMVKU ökologisch und umweltgerecht saniert. In der Wuhlheide wurden mit Fördermitteln aus BENE und dessen Vorgängerprogrammen in den vergangenen 14 Jahren bereits mehrere Projekte zur ökologischen und energetischen Aufwertung umgesetzt (z. B. energetische Sanierung des Freizeit- und Erholungszentrums FEZ, biologische Regenwasserreinigung und -nutzung für den Badesee). Das Vorhaben wird im neu gestarteten Förderprogramm BENE 2 fortgeführt. Die Eröffnung ist für 2025 geplant. Weitere Informationen zum Förderprogramm BENE 2 und den einzelnen Förderschwerpunkten finden Sie hier. Ab dem 01.01.2024 gelten die neuen EU-Schwellenwerte gemäß den Verordnungen (EU) 2023/2496, 2496, 2497 und 2510 für die Vergabe öffentlicher Aufträge. Bauaufträge sowie Konzessionsvergaben 5.538.000 € (bisher: 5.382.000 €) Liefer- und Dienstleistungsaufträge 221.000 € (bisher: 215.000 €) Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern sowie in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit 443.000 € (bisher: 431.000 €) Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 wurde der von der Bundesregierung aufgestellte zweite Nachtragshaushalt für das Jahr 2021 für nichtig erklärt. Mit diesem sollte eine im Bundeshaushalt 2021 als Reaktion auf die Corona-Pandemie vorgesehene, jedoch im Haushaltsjahr 2021 nicht unmittelbar benötigte Kreditermächtigung in Höhe von 60 Milliarden Euro durch eine Zuführung an den „Klima- und Transformationsfond“ (KTF) für künftige Haushaltsjahre nutzbar gemacht werden. Die Entscheidung hat zur Folge, dass sich der Umfang des KTF um 60 Milliarden Euro reduziert. BENE 2 ist von dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts jedoch NICHT direkt betroffen, da das Förderprogramm aus Mitteln des Landes Berlin sowie der Europäischen Union über den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) finanziert wird und keine Bundesmittel – z.B. aus dem Klima- und Transformationsfonds – für die Finanzierung der Projekte bewilligt und umgesetzt werden. Gleichsam ist es möglich, dass durch potentielle Antragsteller:innen in Berlin nun verstärkt ein Fokus auf die europäische Förderpraxis und zur Verfügung stehende Landesmittel gelegt wird. Gerne können Sie sich mit uns in Verbindung setzen, um zu besprechen, inwieweit Ihr Vorhaben im Rahmen des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung 2 eine Aussicht auf Förderung hat. Weitere Informationen zur Förderrichtlinie und den Rahmenbedingungen finden Sie hier. Im Förderschwerpunkt 4 Anpassung an den Klimawandel werden mit dem neuen Aufruf 4.4 „Umsetzung des Schwammstadtprinzips an Berliner Unternehmensstandorten“ Unternehmen und Unternehmenskooperationen aufgerufen, dezentrale Regenwassermanagementmaßnahmen umzusetzen. Projektskizzen können bis zum 31.03.24 eingereicht werden. Förderschwerpunkt 4: Anpassung an den Klimawandel Der Förderaufruf 3.2 „Förderung von Machbarkeitsstudien zur Vorbereitung von Investitionsprojekten“ im Bereich Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme (Förderschwerpunkt 3) ist bis 30.09.2027 verlängert worden. Förderschwerpunkt 3: Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme Im Bereich Nachhaltige, multimodale städtische Mobilität ist ein neuer Förderaufruf veröffentlicht worden. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im Förderschwerpunkt: Förderschwerpunkt 6: Nachhaltige, multimodale städtische Mobilität In den Bereichen Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme sowie Nachhaltige, multimodale städtische Mobilität sind nun ebenfalls neue Förderaufrufe veröffentlicht worden. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im jeweiligen Förderschwerpunkt: Förderschwerpunkt 3: Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme Förderschwerpunkt 6: Nachhaltige, multimodale städtische Mobilität Es wurden neue Förderaufrufe in den Bereichen Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme , Anpassung an den Klimawandel sowie Schutz und Erhalt der städtischen Natur und Verringerung von Umweltverschmutzung veröffentlicht. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im jeweiligen Förderschwerpunkt: Förderschwerpunkt 3: Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme Förderschwerpunkt 4: Anpassung an den Klimawandel Förderschwerpunkt 5: Schutz und Erhalt der städtischen Natur und Verringerung von Umweltverschmutzung Neue Förderaufrufe in den Bereichen der Energieeffizienz und Umwelt- und Energiemanagementsysteme . Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im jeweiligen Förderschwerpunkt: Förderschwerpunkt 1: Energieeffizienz Förderschwerpunkt 2: Umwelt- und Energiemanagementsysteme BENE 2 startet mit den ersten Förderaufrufen im Bereich der Energieeffizienz . Ab sofort können Sie Ihre Projektskizzen einreichen. Die dazugehörigen Anlagen werden zu einem späteren Zeitpunkt eingestellt können aber bereits jetzt beim Programmträger angefordert werden. Förderschwerpunkt 1: Energieeffizienz Förderaufrufe für die Förderschwerpunkte 2 bis 6 werden sukzessive eingestellt. Anhand der Liste können Sie sich einen Überblick über die beabsichtigten Aufrufe und Fristen verschaffen. Wir freuen uns über einen gelungenen Auftakt für das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung in der zweiten Förderperiode und danken insbesondere dem Berliner Ensemble für die wertschätzende Gastgeberrolle. Gerne können Sie die Aufzeichnung der Veranstaltung unter YouTube abrufen und sich weiterhin zur Programmatik und dem Antragsprocedere des BENE 2 informieren. Wir danken allen Beteiligten für den anregenden Austausch und freuen uns auf die gemeinsame Arbeit an den Zielsetzungen der Berliner Umweltförderung. BENE 2 startet mit den ersten Förderaufrufen im Bereich der Umrüstung der Beleuchtung auf LED in öffentlichen Gebäuden der Bezirke und im Bereich der Umrüstung der Beleuchtung auf LED in Unternehmen. Die Aufrufe und dazugehörigen Anlagen Mit der Genehmigung der Förderrichtlinie ist nun der Startschuss in die neue Förderperiode gefallen. BENE 2 stellt bis Ende 2029 Fördermittel mit einem Gesamtumfang von mindestens 525 Mio. Euro für innovative Maßnahmen, Projekte und Investitionen bereit, die zu einem klimaneutralen und umweltfreundlichen Berlin beitragen. Weiterführende Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie in unserer nun veröffentlichten Förderrichtlinie. Wir freuen uns auf Ihre Projektideen! Weitere Informationen unter Förderbedingungen Bis 30. Juni 2020 konnten Sie noch Skizzen für eine BENE-Förderung einreichen. Uns haben so viele Anfragen erreicht, dass sämtliche BENE-Mittel vollständig ausgeschöpft sind. Wir werden damit voraussichtlich weit über 200 Klimaschutz- und Umweltvorhaben im Land Berlin unterstützen können. Nach bisherigem Stand werden durch die derzeit bewilligten Vorhaben über 68.000 Tonnen CO 2 -Emissionen pro Jahr eingespart. Dem Leitbild der Berliner Energietage 2023 „Energiewende: jetzt! gemeinsam“ entsprechend, informierte die B.&S.U. im Verbund mit der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt über die Strukturen und Schwerpunkte der neuen Förderperiode des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2). Wir freuen uns über das breite Interesse an der Berliner Umwelt- und Klimaschutzförderung und hoffen einen Impuls für die erfolgreiche Umsetzung von BENE 2 im Sinne unserer ambitionierten Klimaschutzziele gesetzt zu haben. Wichtig ist es nun mit Ihnen gemeinsam die Vorhaben auf den Weg zu bringen. Gerne stehen wir Ihnen im Antragsverfahren beratend zur Seite. Zum BENE 2-Förderportal
Eine wichtige Rolle bei der Erreichung der im Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln) festgelegten Klimaschutzziele spielt die öffentliche Hand und dort insbesondere der öffentliche Gebäudebestand. Aus diesem Grund ist im EWG Bln vorgesehen, dass für alle Gebäude der Haupt- und Bezirksverwaltungen Sanierungsfahrpläne aufzustellen sind, da Berlin eine umfassende energetische Sanierung der öffentlichen Gebäude bis 2045 anstrebt. Ziel dieser Sanierungen ist eine 80-prozentige Reduzierung des Primärenergieverbrauchs der landeseigenen Gebäude gegenüber dem Stand von 2010. Als Grundlage für eine einheitliche Vorgehensweise bei der Aufstellung von Sanierungsfahrplänen und damit für eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse wurde von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in Zusammenarbeit mit den Bezirken und der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) zunächst ein Gesamtkonzept erarbeitet, welches neben den im EWG Bln vorgegebenen Sanierungszielen u.a. Kriterien für die Auswahl der Gebäude beinhaltet. Nach Beschluss des Konzeptes durch den Senat im Jahr 2016 wurden durch die liegenschaftsverwaltenden Stellen die erforderlichen Basisdaten erhoben. Im Anschluss erstellten Bezirke und BIM für ihre Gebäudeportfolien einen entsprechenden Sanierungsfahrplan. Dieser Prozess sowie die Fortschreibung der Sanierungsfahrpläne wird durch einen von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt koordinierten regelmäßigen Erfahrungsaustausch begleitet. Der Sanierungsfahrplan, der eine zielorientierte Abarbeitungsreihenfolge der erforderlichen Gebäudesanierungen aufzeigt, dient den Bezirken und der BIM als strategisches Instrument bei der Sanierungsplanung. Die Umsetzung erfolgt in eigener Verantwortung und soll einen entsprechenden Beitrag zur Erfüllung der Ziele des EWG Bln leisten. Um die Vorbildwirkung der öffentlichen Hand zu unterstreichen, werden die Fahrpläne von Bezirken und BIM im Internet veröffentlicht. Eine Übersicht mit den jeweiligen Veröffentlichungsstellen steht hier als Download zur Verfügung. Die Erstellung und Veröffentlichung eines Sanierungsfahrplanes erfolgt durch die Bezirke und die Berliner Immobilienmanagement GmbH in eigener Verantwortung. Unter den nachfolgend aufgeführten Verlinkungen sind die jeweiligen Fahrpläne einsehbar.
Städten kommt bei der Erfüllung internationaler Klimaschutzziele eine besonders große Bedeutung zu, da sie perspektivisch einen immer höheren Anteil am weltweiten Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgasemissionen haben werden. Berlin möchte seiner Verantwortung nachkommen und hat sich mit dem Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln) das Ziel der Klimaneutralität bis spätestens 2045 gesetzt. Auch wenn dieses Ziel nur mit entsprechenden Anstrengungen der gesamten Stadtgesellschaft zu erreichen ist, kommt der öffentlichen Hand eine besondere Rolle zu. Aus diesem Grund ist im EWG Bln die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand verankert, womit u. a. in erheblichem Umfang CO 2 -Emissionen im eigenen Organisationsbereich eingespart werden sollen. Die öffentliche Hand wird sich somit in den nächsten Jahren in besonderer Weise und mit gezielten Anstrengungen und Projekten als Vorreiter des Prozesses zur Erreichung der Klimaschutzziele engagieren, um so – neben der Erzielung direkter Einsparungen – auch die anderen Akteure der Stadtgesellschaft zur Mitarbeit zu motivieren. Bild: SenMVKU Sanierungsfahrplan öffentliche Gebäude Im EWG Bln ist vorgesehen, dass für alle Gebäude der Haupt- und Bezirksverwaltungen Sanierungsfahrpläne aufzustellen sind, da Berlin eine umfassende energetische Sanierung der öffentlichen Gebäude bis 2045 anstrebt. Weitere Informationen CO₂-neutrale Verwaltung Das Land Berlin verfolgt eine ambitionierte Energie- und Klimaschutzpolitik mit dem Ziel bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu werden. Klimaschädliche Emissionen sollen trotz Wachstum von Bevölkerung und Wirtschaft reduziert werden. Weitere Informationen Bild: Michael Danner Energieverbrauchsdaten öffentlicher Gebäude des Landes Berlin Das Land Berlin betreibt sowohl auf Landes- als auch auf Bezirksebene unterschiedliche Gebäude, die einen nicht unerheblichen Energieverbrauch verursachen. Im Rahmen des Energiemanagements wird dieser Energieverbrauch regelmäßig überwacht und gemäß EWG Bln veröffentlicht. Weitere Informationen Bild: SenUVK Klimaschutzvereinbarungen des Landes Berlin Nachhaltiger Klimaschutz ist nur mit Hilfe von Innovationen, neuen Technologien und High-Tech-Lösungen möglich. Investitionsentscheidungen und Wirtschaftstätigkeiten sind daher ökologisch und klimaverträglich auszurichten. Weitere Informationen Von Vorbildern der Energiewende lernen: Kampagne „Berlin spart Energie“ Die Kampagne „Berlin spart Energie“ ist seit 2020 Bestandteil der Maßnahme „Energieeffizienzkampagne Berlin“ des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms 2030 (BEK 2030) und informiert ganzjährig rund um die Themen Energiewende, Klimaschutz und Energieeinsparung. Weitere Informationen Bild: stetsik/Depositphotos.com Die Berliner Energiesparpartnerschaft (ESP) Eine Partnerschaft zwischen Einrichtungen des Landes Berlin und Energiedienstleistern zur Umsetzung von Energiesparmaßnahmen (Energiespar-Contracting) Weitere Informationen
Umweltpolitik sozialverträglich gestalten Soziale Fragen gewinnen in der Umweltpolitik immer stärker an Bedeutung. Es besteht dringender Bedarf, die Umweltpolitik sozialverträglich zu gestalten und für mehr ökologische Gerechtigkeit zu sorgen. Seit einigen Jahren gewinnt das Spannungsfeld zwischen Umweltschutz und sozialer Gerechtigkeit für die Gestaltung von Umweltpolitik zunehmend an Bedeutung. Viele Menschen befürchten, dass ambitionierte umwelt- und klimapolitische Maßnahmen zu großen finanziellen Belastungen führen. Die regelmäßigen Repräsentativumfragen von Bundesumweltministerium und UBA zum „ Umweltbewusstsein in Deutschland ” zeigen, dass solche Befürchtungen in Deutschland in allen soziokulturellen Milieus bestehen. Eine ambitionierte Umwelt- und Klimapolitik bietet große Chancen, existierende soziale Ungleichheit zu verringern, wenn sie Umweltbelastungen und Klimawandelfolgen reduziert. Zahlreiche Studien zeigen, dass ärmere Menschen häufig in einer stärker belasteten Umwelt leben und auch häufiger von Klimawandelfolgen, etwa Hitzestress , betroffen sind. Daraus entstehen erhebliche gesundheitlich bedingte Folgekosten, die von der Gesamtgesellschaft getragen werden müssen. Eine ambitionierte Umweltpolitik hat damit auf der einen Seite einen klaren volkswirtschaftlichen Nutzen. Auf der anderen Seite bedeutet dies auch, dass ärmere Bevölkerungsgruppen von einer anspruchsvollen Umweltpolitik überdurchschnittlich profitieren können. Zunehmend werden Umweltschutzinstrumente erforderlich, die verursacherorientiert wirken. Diese Maßnahmen bringen Belastungen für private Haushalte mit sich, sofern sie darauf nicht mit Anpassungsverhalten und Anpassungsinvestitionen reagieren können. Das kann der Fall sein, weil ihnen die finanziellen Mittel für Investitionen fehlen, sie nicht über die entsprechenden Entscheidungsbefugnisse verfügen oder ihnen das erforderliche Wissen fehlt. Wenn Umweltpolitik die Kosten für zentrale Bedürfnisse wie Wohnen, Ernährung oder Mobilität erhöht, kann sie soziale Ungleichheit auch verschärfen und ihre politische Legitimation gefährden. Die Bürger*innen werden die Umwelt- und Klimapolitik nur unterstützen, wenn sie die Maßnahmen als nützlich und gerecht wahrnehmen und an ihrer Gestaltung teilhaben können. Daraus ergibt sich ein klarer Auftrag für eine sozialverträgliche Gestaltung von Umweltpolitik. Der aus umweltpolitischer Sicht langfristig effektivste Ansatz dafür ist eine zielgruppengenaue Stärkung der Handlungsspielräume privater Haushalte für nachhaltige Konsum- und Lebensweisen. Dabei sollten ihre jeweiligen Handlungsbeschränkungen beachtet werden. So kann etwa ein geringes Einkommen den Handlungsspielraum für Investitionen in effiziente Geräte, die energetische Sanierung von Wohnraum oder den Heizungstausch massiv einschränken. Auch mangelnde Entscheidungsbefugnisse über Sanierungsmaßnahmen bei Mieter*innen verengen die Anpassungsspielräume der Haushalte. Ebenso können fehlende Infrastrukturen den Umstieg auf weniger umweltschädliche Formen der Bedürfnisbefriedigung erschweren –etwa die mangelnde Verfügbarkeit attraktiver ÖPNV-Angebote im ländlichen Raum. Ein Mangel an oder widersprüchliche Informationen können ebenfalls die Handlungsfähigkeit einschränken. Das zeigt sich beispielhaft bei der Herausforderung, sich nicht nur gesundheitsförderlich, sondern auch ökologisch-nachhaltig zu ernähren. Umweltpolitik sozialverträglich zu gestalten, heißt also, Verbraucher*innen Veränderungen zu ermöglichen. So sollte zum Beispiel auch der Abbau umweltschädlicher Subventionen und die Internalisierung externer Umweltkosten durch Umweltsteuern schrittweise erfolgen, so dass den Betroffenen ausreichend Zeit zur Anpassung bleibt. Ergänzend sind zielgruppengenaue Förderprogramme und bedarfsgenaue Beratung notwendig. Sie können Anpassungshemmnisse gezielt adressieren, Handlungsoptionen aufzeigen und somit unzumutbare Belastungen für Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen vermeiden. Aktuell besteht noch großer Forschungsbedarf, welche konkreten Unterstützungsmaßnahmen diese Herausforderungen effektiv adressieren können. Diese müssen spezifisch genug sein, um die zentralen „Lock-in“-Effekte zu adressieren, jene Hemmnisse also, die Haushalte strukturell in nicht-nachhaltigen Konsum- und Lebensweisen „gefangen“ halten. Diese Anforderungen an die Gestaltung einer sozialverträglichen Umweltpolitik erfordern ein hohes Maß an Koordination und Kooperation zwischen gesellschaftlichen Akteuren. Der Austausch zwischen ökologischen und sozialen Akteuren kann hier Perspektivwechsel ermöglichen, um Spannungsfelder frühzeitig zu erkennen und nach gemeinsamen Lösungen zu suchen. So ließe sich auch die gesellschaftliche Akzeptanz und die Wirksamkeit von Umweltpolitik erhöhen.
Dieser Bericht untersucht Anreiz- und Verteilungswirkungen bestehender und diskutierter Instrumente für energetische Sanierungen in Bestandsgebäuden und gibt Empfehlungen für die Weiterentwicklung des Instrumentariums. Besonders im Fokus stehen Mietende und Vermietende. Wir untersuchen die Kostenteilung zwischen diesen Gruppen im Falle energetischer Sanierungen und die daraus resultierenden Anreizwirkungen für die Vermietenden einerseits und die Bezahlbarkeit für die Mietenden andererseits. In einem ersten Schritt werden die aktuell bestehenden Regelungen und Reformdiskussionen zu den für die energetische Sanierung zentralen Maßnahmen und Instrumenten zusammengefasst. In einem zweiten Schritt wird die Wirkungsüberschneidung der Instrumente anhand von sieben Szenarien modelliert, in denen jeweils ein Wirkfaktor verändert und die Auswirkungen dieser Änderung auf die Kostenteilung zwischen Mietenden und Vermietenden betrachtet wird. Es wird deutlich, dass die bestehenden Instrumente und Maßnahmen oft nicht sozialverträglich ausgestaltet sind und dass das aktuelle Instrumentarium das Mietenden-Vermietenden-Dilemma bisher nicht auflösen kann, da weiterhin die Anreize für Vermietende nicht mit für Mietende günstigen Entscheidungen zusammenfallen. In einem letzten Schritt diskutieren wir Reformoptionen in Bezug auf (i) die Beteiligung von Vermietenden an CO 2 - und Heizkosten, (ii) die Inanspruchnahme der Förderung durch Vermietende, (iii) die Modernisierungsumlage und umlagefähige Kosten und (iv) Sozialleistungen wie das Bürger- und Wohngeld. Wir schließen mit einem Ausblick, der einen möglichen Systemwechsel beschreibt, auf ein System, in dem Anreize nicht primär durch Förderung, sondern durch Ordnungsrecht gesetzt werden und diskutieren, dass dann die begrenzten Fördermittel für besonders betroffene Gruppen eingesetzt werden müssen. Beispiele für gezielte Förderung gibt es aus anderen EU-Ländern. Auch der EU-Klimasozialfonds verfolgt dieses Ziel. Veröffentlicht in Texte | 05/2024.
Neubau - energieeffizient und ökologisch So planen Sie Ihren Hausbau möglichst klimafreundlich Prüfen Sie vorab ehrlich Ihren genauen Wohnbedarf. Achten Sie auf möglichst hohe Energieeffizienz (Passivhaus-/ Plusenergiestandard). Installieren Sie eine Heizung nur mit erneuerbaren Energien. Wählen Sie ökologische Baustoffe und eine Bauweise mit geringem Energieaufwand für die Herstellung (Graue Energie). Mit Qualitätssicherung und Erfolgskontrolle vermeiden Sie Baufehler. Gewusst wie Der Bau eines neuen Hauses ist nicht nur unter persönlichen und finanziellen, sondern auch unter Umweltgesichtspunkten eine der folgenreichsten Konsumentscheidungen. Dies betrifft den Rohstoffbedarf und Energieverbrauch für Herstellung der Baustoffe, die dauerhafte Flächenversiegelung insbesondere durch Ein- und Zweifamilienhäuser, aber auch Schadstoffemissionen aus Baustoffen. Zudem wird mit der Bauart der Energieverbrauch und damit die Betriebskosten des Hauses für die nächsten Jahrzehnte festgeschrieben. Mit den folgenden Tipps können Sie die Umweltwirkungen eines Neubaus verringern. Genauen Wohnbedarf prüfen: Es klingt selbstverständlich, den genauen Wohnbedarf vor der Bauplanung zu klären. Die Praxis zeigt jedoch, dass bei Neubauten eher "zu groß" als "zu klein" geplant wird. Nicht selten führt das dazu, dass das Baubudget knapp und paradoxerweise am energetischen Standard gespart wird, obwohl gerade dieser zukünftige Kosten fürs Heizen verringert. Aus Umweltsicht gibt es drei wichtige Daumenregeln für die Planung des Wohnbedarfs: Flächenbedarf klein und flexibel halten: Je größer die Wohnfläche, desto höher die Kosten für Bau, Einrichtung, Instandhaltung und Heizbetrieb. Das gilt für Sie ebenso wie für die Umwelt. Planen Sie deshalb Ihren Flächenbedarf zurückhaltend und bescheiden. Mit flexiblen Grundrissen können Sie die Wohnraumgröße zudem an sich wandelnden Platzbedarf anpassen (z. B. beim Auszug von Kindern). Bestand erwerben, Lücken füllen: Der Kauf einer bestehenden Immobilie ist die ressourcenschonendere Alternative gegenüber einem Neubau. Beachten Sie hierbei unsere Tipps zur energetischen Sanierung . Sie verringern die Zersiedelung der Landschaft, indem Sie in eine Lücke in einer bestehenden Siedlung bauen, ein anderes Haus aufstocken oder sich für eine Wohnung statt für ein Einfamilienhaus entscheiden. Wohnen und Arbeiten zusammenbringen: Mit dem Bauplatz legen Sie auch Ihren Arbeitsweg dauerhaft fest. Je näher Ihr Wohnort am Arbeitsort liegt, desto besser. Bedenken Sie deshalb bei der Wohnortwahl, wie viel Lebenszeit Sie im Berufsverkehr verbringen möchten. Stellen Sie sich diese Frage auch im Hinblick darauf, was Sie machen werden, wenn sich Ihr Arbeitsort möglicherweise verändert und vom Wohnort weiter entfernt. Es ist in diesem Sinne durchaus hilfreich, schon vor einem Neubau auch einen möglichen Weiterverkauf zu durchdenken. Wer es zudem zum Einkaufen, zu Freizeitmöglichkeiten und zum öffentlichen Nahverkehr nicht weit hat, verringert den Autoverkehr – das bringt Ruhe in den Alltag und spart Geld. Am Passivhaus orientieren: Der Passivhausstandard ist die effizienteste und komfortabelste Bauweise. Er entspricht für Neubauten dem "Stand der Technik" und rechnet sich im Normalfall, wenn er kompetent geplant wird. Sehr gute und wärmebrückenfreie Wärmedämmung von Bodenplatte, Wänden, Dach und Fenstern sowie eine luftdichte Bauweise mit Lüftung und Wärmerückgewinnung minimieren den Energieverbrauch. Das ist langfristig am tragfähigsten und schützt am besten vor steigenden Energiepreisen. Gute Luftqualität und warme Raumoberflächen sorgen für einen hohen Wohnkomfort. Von Anfang an nur erneuerbare Energien nutzen: Fossile Brennstoffe sind nicht zukunftssicher und sollten für Neubauten nicht mehr verwendet werden. Heizen mit Wärmepumpe ist zum Standard geworden. Für Mehrfamilienhäuser in dicht bebauten Vierteln kann auch Fernwärme eine gute Lösung sein. Im Einfamilienhaus sollten Sie auf eine Zirkulationsleitung für Warmwasser verzichten, um hohe Wärmeverluste zu vermeiden. Der Komfortverlust bleibt überschaubar, wenn der Grundriss so gestaltet ist, dass kurze Leitungen genügen. Nutzen Sie möglichst das vollständige Dach für die Stromerzeugung mit Photovoltaik . Die Mehrkosten für eine leistungsstärkere, d. h. nicht auf den Eigenverbrauch optimierten Anlage sind gering. Mit den Erträgen Ihrer Photovoltaikanlage können Sie Effizienzmaßnahmen gegenfinanzieren. Wenn Sie viel erneuerbare Energien gewinnen und wenig Energie brauchen, erreichen Sie sogar ein "Plusenergiehaus". Energie im Lebenszyklus berücksichtigen: Bei Klimaschutzmaßnahmen geht es nicht nur um den Energieverbrauch des Gebäudes während der Nutzungsphase. Es ist sinnvoll, den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes zu betrachten. Hierzu gehören neben der Nutzung die Phasen Herstellung, Errichtung, Entsorgung und Wiederverwendung. Die Energie, die in allen Phasen benötigt wird, wird unter dem Begriff Kumulierter Energieaufwand ( KEA ) zusammengefasst. Ihre Entscheidungen machen einen Unterschied: Auf die Wohnfläche bezogen liegt der KEA größerer Gebäude unter dem kleiner Gebäude. Ein Quadratmeter Wohnfläche in einem Einfamilienhaus verbraucht rund 40 Prozent mehr KEA als in einem mittelgroßen Mehrfamilienhaus. Der Anteil des Energieverbrauchs während der Nutzungsphase liegt jeweils zwischen 50 und 60 Prozent. Der Energiestandard beeinflusst die Höhe des KEA maßgeblich. Einfamilienhäuser im Passivhausstandard haben z.B. einen um mehr als 30 Prozent geringeren KEA als Einfamilienhäuser, die nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) errichtet wurden, obwohl die Herstellung etwas aufwändiger ist. Das liegt vor allem am geringeren Energieverbrauch während der Nutzungsphase. Die Bauweise beeinflusst vor allem den Energieaufwand der Herstellungsphase. Im Vergleich zur Massivbauweise mit Wärmedämmverbundsystem erreicht die Holzleichtbauweise beispielsweise einen 15 Prozent niedrigeren Herstellungsaufwand. Wählen Sie regionale, nachwachsende und schadstofffreie Baustoffe aus; im besten Fall solche, die bei einem nahgelegenen Abbruch frei werden. Wenn sich die Konstruktion eines Tages demontieren lässt, können die Baustoffe wiederverwendet werden. Verklebte oder einbetonierte Komponenten sind hier hinderlich. Qualitätssicherung und Erfolgskontrolle fest einplanen: Empfehlenswert ist eine Baubegleitung, die Fehler in der Bauphase vermeiden kann – und bei besonders effizienten Neubauten auch gefördert wird. Ein Blower-Door-Test weist die angestrebte Luftdichtheit nach oder zeigt, an welchen Stellen nicht sorgfältig genug gearbeitet wurde. Ziel sollte ein Drucktestkennwert n 50 kleiner 0,6 1/h sein. Nach Fertigstellung des Gebäudes ist Ihnen ein Energieausweis auszuhändigen. Lassen Sie sich bestätigen, dass die Berechnungen mit der tatsächlichen Bauausführung übereinstimmen. Außerdem geht es um die Frage: Funktioniert das Haus wie gedacht? Überwachen Sie dafür den Energieverbrauch, zum Beispiel mit dem kostenlosen Energiesparkonto . Stellen Sie eine Abweichung fest, sollten Sie, bei Bedarf mit Energieberater*in, die Ursache suchen und nachbessern (lassen). Was Sie noch tun können: Eine barrierefreie oder -arme Bauweise ermöglicht Ihnen, das Haus auch noch im hohen Alter zu nutzen. Die richtige Ausrichtung von Dach und Fenstern senkt durch einen idealen Sonneneinfall die Heizkosten. Lassen Sie einen zuverlässigen Hitzeschutz planen (siehe unsere Tipps zu Kühle Räume im Sommer ). Mit einer Lüftungsanlage sorgen Sie für gute Luft und sparen Heizenergie. Mehr Infos finden Sie in unserer Broschüre Lüftungskonzepte für Wohngebäude Mit umwelt- und gesundheitsverträglichen Bauprodukten – z. B. am Blauen Engel erkennbar – schützen Sie Ihre Gesundheit, die Umwelt und das Klima . Mit dem richtigen Heiz- und Lüftungsverhalten können Sie zusätzlich Energiekosten einsparen (siehe unsere Tipps zu Heizen, Raumtemperatur ). Hintergrund Umweltsituation: Der Strom- und insbesondere der Heizenergieverbrauch der Gebäude verursacht in Deutschland etwa 35 Prozent des Endenergieverbrauchs. Zählt man die Herstellung der Bauprodukte und die Bauphase hinzu, sind Gebäude für etwa 40 Prozent der deutschen Treibhausgasemissionen verantwortlich. Rund 70 Prozent davon entfallen auf Wohngebäude. Um das Klima zu schützen, müssen Neubauten möglichst wenig zu den Treibhausgasemissionen beitragen, also möglichst effizient sein, mit erneuerbaren Energien versorgt und klimafreundlich hergestellt werden. Darüber hinaus gibt es weitere Handlungsfelder für den Umweltschutz im Bereich Bauen und Wohnen: Beispielsweise nahm die Siedlungsfläche 2022 täglich um fast 37 Hektar (51 Fußballfelder) zu. Mehr als die Hälfte des Abfalls in Deutschland sind Bau- und Abbruchabfälle . Gesetzeslage: Das Klimaschutzgesetz gibt vor, dass Deutschland 2045 netto keine Treibhausgasemissionen mehr verursachen darf – was auch für Gebäude und ihre Heizungen gilt. Das Brennstoffemissionshandelsgesetz hat einen CO₂-Preis eingeführt, was Erdgas und Heizöl nach und nach immer teurer machen wird. Zudem wird dieses Gesetz die zulässigen Emissionsmengen begrenzen. Deshalb ist es sinnvoll, ein Haus von Anfang an möglichst effizient zu errichten und mit erneuerbaren Energien zu versorgen. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) begrenzt den zulässigen Bedarf an nicht-erneuerbarer Primärenergie und die Wärmeverluste durch die Gebäudehülle. Es bestimmt, wann neu installierte Heizungen mindestens welchen Anteil erneuerbarer Energien nutzen müssen. Neubauten müssen auch Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz einhalten, damit sich Räume im Sommer weniger überhitzen. Zur Baufertigstellung ist ein Energieausweis auszustellen, und der Bauherr oder Eigentümer muss der nach Landesrecht zuständigen Behörde in einer Erfüllungserklärung bestätigen, dass die Anforderungen des Gesetzes eingehalten werden. Neubauten, die die gesetzlichen Anforderungen übertreffen, werden im Programm Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude mit zinsverbilligten Krediten gefördert. Für Neubauten mit Nachhaltigkeitszertifizierung steigt der Kredithöchstbetrag und es gelten bessere Förderbedingungen. Der Betrieb einer Photovoltaik-Dachanlage lohnt sich auf Einfamilienhäusern in erster Linie durch den vermiedenen Strombezug ("Eigenverbrauch"). Zusätzlich wird für den überschüssigen Strom, der in das Netz eingespeist wird, eine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz gezahlt. Ein Batteriespeicher lohnt sich nicht in allen Fällen – lassen Sie sich ein Angebot mit und eines ohne Batteriespeicher geben. Nach und nach werden wir mit mehr erneuerbaren Energien heizen. Das ist gut für das Klima und auch für Ihren Geldbeutel. Unser Entscheidungsbaum hilft Ihnen durch die Paragraphen des neuen Gebäudeenergiegesetzes, die seit dem 1.1.2024 gelten. (Stand: 10/2024) Marktbeobachtung: Das Neubaugeschehen ist derzeit rückläufig: während seit 2016 rund 30.000 Wohnungen pro Monat genehmigt wurden, waren es 2023 monatlich noch rund 20.000. 1 Schon seit einigen Jahren setzt die deutliche Mehrheit neu errichteter Wohngebäude beim Heizen auf Wärmepumpen. 2022 lag der Anteil bei 70 Prozent, Tendenz steigend. 2 Es gibt eine Reihe von Gebäudestandards: Das Effizienzhaus beschreibt förderfähige Häuser. Ein Effizienzhaus 40 bedeutet, dass sein Primärenergiebedarf nur noch 40 Prozent des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes beträgt, also eines Gebäudes mit gleicher Geometrie, aber im GEG festgelegten energetischen Eigenschaften. Ein Plusenergiehaus gewinnt im Jahresverlauf mehr Energie aus erneuerbaren Energien, als es selbst verbraucht. Am effizientesten ist das Passivhaus , das einen so geringen Heizwärmebedarf hat, dass die Abwärme der Bewohner*innen und üblicher Haushaltsgeräte zum Heizen ausreicht. Das erreicht es mit kompakter Bauweise, hervorragendem Wärmeschutz, hoher Luftdichtheit und Lüftung mit Wärmerückgewinnung. Es ist ratsam, effiziente Häuser wie das Passivhaus mit einer speziell angepassten Methode wie dem Passivhaus-Projektierungspaket zu planen, um ausreichend genaue Ergebnisse zu erzielen. Auch wenn ein Haus an sich ziemlich viel Geld kostet: Der Blick allein auf die Investitionskosten übersieht die Tatsache, dass ein Haus für Heizung, Betrieb, Instandhaltung usw. jahrzehntelang Geld kostet. Wichtiger als die Investitionskosten sind also die gesamten Lebenszykluskosten. Zusätzlich gibt es auch Möglichkeiten, ohne Verlust an Umweltqualität die Anschaffungskosten zu verringern: Kompakte Kubatur, kleine Wohnfläche oder nahe beieinander liegende Räume mit Wasserbedarf (Bäder und Küche) für kurze (Ab-)Wasserleitungen und Lüftungskanäle. Eine Lüftung mit Wärmerückgewinnung und die Beseitigung von Wärmebrücken senken die Heizlast und erlauben eine kleinere und günstigere Heizung einzubauen. Quellen: 1 Statistisches Bundesamt: Monatlich genehmigte Wohnungen 2 Statistisches Bundesamt: Auswahl Wohngebäude
Berechnung der CO₂-Emissionen aus dem Heizen mit Holz Das Umweltbundesamt äußert sich zur Kritik an seiner im CO₂-Rechner angewandten Methode zur Berechnung der Treibhausgase, die durch das Heizen mit Holz verursacht werden, in einem offenen Brief. Mit dem CO 2 -Rechner des Umweltbundesamtes können alle Interessierten ihren CO 2 -Fußabdruck berechnen und so Potenziale für mehr Klimaschutz im Alltag herausfinden. Im März 2024 hat das UBA auf Grundlage neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse die Berechnung der CO 2 -Emissionen aus dem Heizen mit Holz angepasst. In einem offenen Brief vom 31. Juli 2024 hat der emeritierte Professor Roland Irslinger die neue Berechnungsmethode kritisiert. Das UBA hat Herrn Prof. Irslinger am 23.08.2024 mit einem offenen Brief geantwortet: Sehr geehrter Herr Prof. Irslinger, das Umweltbundesamt weist seit vielen Jahren zusammen mit vielen anderen Institutionen, Wissenschaftler*innen und NGOs auf die kritischen Seiten einer verstärkten Biomassenutzung hin. Konsequenterweise haben wir im März dieses Jahres nach längeren Detaildiskussionen die Emissionsfaktoren für Holzbrennstoffe im CO 2 -Rechner angepasst. Die wesentlichen Gründe hierfür sind in dem Ihnen vorliegenden Schreiben an Frau Dr. Kersten genannt. Diese Anpassung in unserem Bilanzierungstool für Privatpersonen wird unter Waldbesitzer*innen und in der Bioenergiewirtschaft kontrovers diskutiert. Ihrem Schreiben entnehme ich aber, dass wir durchaus wichtige Sichtweisen teilen. Lassen Sie mich deshalb diese zuvorderst festhalten: Es ist nützlich, sinnvoll und international vorgeschrieben, Verbrennungsemissionen und Einbindungen von CO 2 getrennt zu erfassen und zu betrachten. Es ist mit einer weltweit steigenden Nachfrage nach Holz – nicht zuletzt ausgelöst durch den aus Klimaschutzgründen nötigen Ausstieg aus fossilen Rohstoffen – zu rechnen. Das betrifft auch die ansteigende Nachfrage aus der Baubranche und der chemischen Industrie. Holz wird unter diesen Voraussetzungen teurer werden. Unabhängig von der Frage, mit welchen erneuerbaren Energien wir künftig Gebäude heizen bzw. kühlen, ist es grundsätzlich wichtig, den Wärmebedarf von Gebäuden durch Wärmedämmung zu senken. Gleichzeitig ist völlig klar, dass wir im Hinblick auf eine nachhaltige Waldwirtschaft vor enormen Herausforderungen stehen, wo es angesichts der Komplexität von Waldökosystemen mit hohen standortspezifischen Abhängigkeiten und durch den Klimawandel verstärkte Stressfaktoren keine einfachen Lösungen geben wird. Kurzum: Holz ist mehr denn je ein sehr wertvoller Rohstoff. Für uns sind diese Punkte Motivation, das Bewusstsein für die Wertigkeit des Rohstoffes Holz zu stärken. Die transparente Ausweisung der Verbrennungsemissionen im CO 2 -Rechner ist für uns hierbei ein wichtiger Beitrag. An diesem Punkt widersprechen Sie mit sehr weitreichenden Vorwürfen dem UBA. In den von Ihnen angebrachten Begründungen lassen sich allerdings einige Missverständnisse ausmachen, auf die ich kurz eingehen und die ich richtigstellen möchte: Das UBA arbeitet selbstverständlich auch bei der Betrachtung und Bewertung von Holzbrennstoffen wissenschaftlich. Der CO 2 -Rechner trifft keine wertenden Aussagen über eine „richtige“ Waldbewirtschaftung. Das UBA steht zu der Aussage, dass die Heiztechnik auch bei Holzheizungen in den letzten Jahrzehnten effizienter und schadstoffärmer geworden ist. Dem UBA ist bewusst, dass der im Holz gebundene Kohlenstoff nicht nur bei Verbrennung, sondern auch bei Verrottung freigesetzt wird. Das UBA arbeitet selbstverständlich auch bei der Betrachtung und Bewertung von Holzbrennstoffen wissenschaftlich. Wir gehen davon aus, dass das Hintergrundpapier im CO 2 -Rechner klar als solches erkennbar ist: Eine Erläuterung für die interessierte Öffentlichkeit, weshalb und wie wir – auf wissenschaftlicher Basis – die Emissionsfaktoren im Rechner geändert haben. Es ist weder ein Gutachten noch ein Studienbericht. Insofern wäre ein großes Quellverzeichnis in einem Dreiseiter offensichtlich fehl am Platz. In unserem Hintergrundpapier sind die zentralen wissenschaftlichen Studien aufgelistet, in denen selbstverständlich vollständige und umfassende Quellverzeichnisse zu finden sind. Bei den Studien handelt es sich u.a. um aufwendige Modellierungen, die natürlich die Daten zu Waldinventuren und der nationalen Treibhausgasbilanz berücksichtigen bzw. zentral auf diesen aufbauen. Der CO 2 -Rechner trifft keine wertenden Aussagen über eine „richtige“ Waldbewirtschaftung. Ein Großteil Ihres Schreibens betrifft Aspekte innerhalb der Systemgrenze Wald. Sie verweisen insbesondere auf den Zusammenhang von Bewirtschaftung und Waldzuwachs. Hier besteht allerdings gar kein grundlegender Dissens zwischen Ihrer und der Position des UBA. Sie schließen allerdings aus der Tatsache, dass wir die Verbrennungsemissionen ausweisen und nicht mit den Senkenleistungen des deutschen Waldes im CO 2 -Rechner verrechnen, dass das UBA eine Nichtnutzung des Waldes als Ziel verfolgen würde. Das ist mitnichten der Fall. Mit anderen Worten: Nur weil wir die Verbrennungsemissionen explizit ausweisen, heißt das nicht, dass wir Holzernte und Waldbewirtschaftung ablehnen würden. Eine stärkere politische und marktliche Fokussierung auf eine Kaskadennutzung von Holz könnte die Wertschöpfung der Forstwirtschaft sogar stärken. Ich verweise an dieser Stelle auf die Initiative „Bauhaus der Erde“ von Prof. Schellnhuber, die beispielhaft aufzeigt, wie viele innovative Ideen und Möglichkeiten durch eine nachhaltige Nutzung von Holz und biobasierten Produkten es jenseits der Verbrennung von Holz gibt, um CO 2 aus der Atmosphäre zurückzuholen und längerfristig im Produktspeicher zu binden. Die Heiztechnik ist auch bei Holzheizungen in den letzten Jahrzehnten effizienter und schadstoffärmer geworden. Das UBA bestreitet nicht, dass Holzheizungen in den letzten Jahrzehnten effizienter und schadstoffärmer geworden sind. Eine effizientere Heiztechnik ist aber eben nur die eine Seite der Medaille. Die zweite Seite, die Sie auch selbst erwähnen, ist die Senkung des Energiebedarfs. Hier sendete der CO 2 -Rechner in der Vergangenheit aber das Signal, dass man bei einem Wechsel auf eine Holzheizung seinen CO 2 -Fußabdruck durch zusätzliche Wärmedämmmaßnahmen nur noch marginal verbessern konnte. Eine ambitionierte Wärmedämmung erschien damit aus Klimaschutzsicht für die Besitzer*innen von Holzheizungen überflüssig. Es ist aber unstrittig, dass das nachhaltig nutzbare Holzenergiepotenzial begrenzt ist und selbst im optimistischen Falle nur einen Teil der aktuellen Wärmeversorgung in Deutschland übernehmen kann. Fest steht, dass die energetische Sanierung des Gebäudebestands schneller voranschreiten und die Wärmeversorgung, wo immer möglich, auf brennstofffreie Alternativen umgestellt werden muss. Dem UBA ist bewusst, dass der im Holz gebundene Kohlenstoff nicht nur bei Verbrennung, sondern auch bei Verrottung freigesetzt wird. Sie legen in Ihrer Argumentation vielfach nahe, dass das Holz, das heute verbrannt wird, ansonsten ungenutzt verrotten würde. Sie schreiben: „Der Kohlenstoff im Holz ist aber Teil des natürlichen biosphärisch-atmosphärischen Kreislaufes. Sie würden durch Verrottung exakt in derselben Höhe stattfinden, auch wenn wir das Holz nicht energetisch nutzen würden, die energetische Nutzung ist lediglich der Beipass im Vergleich zur Verrottung, die Freisetzung von CO 2 erfolgt im Ofen anstatt im Wald - in derselben Menge in derselben Zeit.“ Diese Aussage ist zu allgemein, wenn man die von Ihnen selbst genannten Absatzmärkte für Holzreststoffe jenseits von Holzbrennstoffen berücksichtigt. Unsere gerade veröffentlichte Studie „Auswirkungen der energetischen Nutzung forstlicher Biomasse in Deutschland auf deutsche und internationale LULUCF -Senken“ (BioSINK) beleuchtet auf der Basis von Modellierungen viele wichtige Detailaspekte hierzu. Sicherlich stimmt das UBA der Aussage zu, dass der im Holz gebundene Kohlenstoff sowohl bei der Verbrennung als auch bei der Verrottung freigesetzt wird. Das bedeutet, dass für den Fall, dass Holz verbrannt wird, das sonst zeitnah verrotten würde, dies keinen Einfluss auf den CO 2 -Speicher hat. Es ist wichtig anzuerkennen, dass der Holzmarkt im Detail eine komplexe Angelegenheit ist: Schlagraumgrößen, Besitzverhältnisse, Marktdynamiken, Naturereignisse und anderes mehr beeinflussen Angebot und Nachfrage. Genau aus diesem Grund haben wir im UBA-CO 2 -Rechner auch die Kategorie „Holz aus Garten- und Landschaftspflege“, in der weiterhin keine direkten Verbrennungsemissionen dem verbrannten Holz angerechnet werden. Der Nutzende des CO 2 -Rechners hat hier die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob der von ihm genutzte Brennstoff diese Bedingung erfüllt. Die Schlüsselfrage ist allerdings: Für welches Holz bzw. für welche Sägenebenprodukte gibt es keinen alternativen Markt? An dieser Stelle beginnt unser Dissens. Ich sehe zwei zentrale Aspekte, bei denen Dissens besteht: Besteht eine direkte Kausalität zwischen der Holzverbrennung einerseits und der Einbindung von CO 2 durch Waldzuwachs andererseits? Sie behaupten, dass Energieholz aus nachhaltiger Waldwirtschaft die Atmosphäre nicht mit CO 2 belasten würde und unterstellen eine direkte Kausalität zwischen der Holzverbrennung und der Einbindung von CO 2 durch Waldzuwachs. Diese Annahme ist zu einfach und wird der Realität der Klimakrise immer weniger gerecht. Bei der Verbrennung von kohlenstoffhaltigen Stoffen entsteht CO 2 . Umgekehrt gilt: Beim Wachstum von Pflanzen wird das C aus dem CO 2 aus der Luft in organische Stoffe umgewandelt und gebunden. Aus dem Schornstein entweichendes CO 2 lässt sich kausal dem Brennstoff zuordnen, der verbrannt wurde. Wichtig ist aber, dass man das CO2 , das beim Wachstum von Wäldern aus der Luft aufgenommen wird, nicht eindeutig zuordnen kann. Es könnte z. B. auch CO 2 aus einem Kohlekraftwerk sein. Der Zuwachs des Waldes wiederum ist unabhängig davon, ob das geerntete Holz verbrannt oder ob hieraus Papier, Spanplatten, Pflanzenkohle oder andere Produkte hergestellt werden. Damit stehen die Verbrennungsemissionen aus Holz einerseits nicht in direktem kausalem Zusammenhang mit der Senkenleistung eines Waldes andererseits. Der Kontext des Klimaschutzes ist hier entscheidend: Die Senkenleistung der Wälder droht abzunehmen, während sie tatsächlich maximiert werden muss, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Umso wichtiger ist, restliche (unvermeidbare) THG-Emissionen (z. B. aus Landwirtschaft) durch negative CO 2 -Emissionen des Waldes zu kompensieren. Das Klimaschutzgesetz gibt ambitionierte Ziele für den Landsektor vor, und ein entscheidendes Mittel ist Waldmodellierungen zufolge die verringerte Holzentnahme. So kann die Senkenleistung im Wald verbessert werden (unabhängig vom angenommenen Niveau der natürlichen Störungen), während zugleich waldbauliche Maßnahmen zur Stabilisierung instabiler Waldbestände einen notwendigen Beitrag leisten. Dieser Mix an Maßnahmen ist für eine möglichst lange Speicherung von Kohlenstoff im Wald und in Produkten notwendig und stellt eine wichtige Stellschraube für erfolgreichen Klimaschutz dar. Stoffliche Verwertung vor Verbrennung: Wie groß ist das Angebot von nicht anderweitig nutzbarem Holz, das ansonsten ungenutzt verrotten würde? Der Grundsatz "stoffliche Verwertung vor Verbrennung" sollte im Vordergrund stehen. Deshalb fordert das UBA, die sich auf hohem Niveau befindliche Biomassenutzung nicht weiter durch Fördergelder und idealisierende Beschreibungen anzuheizen (und damit den Preis für den Energieträger Holz über die steigende Nachfrage tendenziell zu verteuern). Es gilt vielmehr den Energiebedarf zu senken, zur Deckung des restlichen Energiebedarfs wo immer möglich brennstofffreie Alternativen zu nutzen und alternative Holzverwendungsmöglichkeiten im Sinne der Kaskadennutzung zu fördern, zu etablieren und weiter auszubauen. Sie schreiben: „Der Logik Ihrer Argumentation folgend müsste der CO 2 -Rechner dem Nutzer die Frage stellen, ob das Brennholz aus nachhaltiger Waldwirtschaft stammt oder nicht.“ Unsere Argumentation ist hier nicht adäquat wiedergegeben (siehe vorheriger Punkt zur Kausalität). Wie Sie gehen auch wir davon aus, dass gemäß dem Bundeswaldgesetz Waldbesitzer*innen „kahlgeschlagene Waldflächen oder verlichtete Waldbestände in angemessener Frist wieder aufforsten“ (BWaldG, § 11 (1)). Entscheidend ist deshalb die Frage, ob es alternative Verwendungsmöglichkeiten für das Holz gibt oder ob es tatsächlich sonst ohne Nutzung verrotten würde. Ob Holz, das nicht verbrannt wird, ungenutzt verrotten würde, hängt aber von sehr verschiedenen, dynamischen Faktoren ab. In den vergangenen Jahrzehnten wurde der Markt für Holzenergie – politisch angetrieben – deutlich vergrößert. Insofern ist auch klar, dass sich diese Stoffströme nicht „über Nacht“ in neue Wege lenken lassen. Dennoch existieren diese alten und neuen Anwendungsfelder, und sie nehmen zu – wie Sie selbst in Ihrem Schreiben festgestellt haben. Mit dem Klimaschutzgesetz ist der Ausstieg aus den fossilen Energieträgern beschlossen. Nun geht es darum, den Umbau zu einem klimaresilienten Wald als zentrale Kohlenstoffsenke voranzutreiben und die Weichen für eine umfassende Kaskadennutzung von Holz zu stellen. Der UBA-CO 2 -Rechner und seine transparente Ausweisung von Verbrennungsemissionen helfen dabei, die Wertigkeit des Rohstoffes Holz bewusst zu machen und für vielfältige und innovative Anwendungsfelder jenseits der direkten Verbrennung zu sensibilisieren. In dem Sinne dient er einer zukunftsfähigen Ausrichtung der Forst- und Holzwirtschaft. Mit freundlichem Gruß Prof. Dr. Dirk Messner Präsident des Umweltbundesamtes
Grüne Geldanlagen dienen dem Umwelt- und Klimaschutz Wie Sie am besten vorgehen, um nachhaltig Geld anzulegen Geld anlegen heißt Geld verleihen: Überlegen Sie, wem und für welche Projekte Sie Ihr Geld verleihen möchten. Nutzen Sie für Ihre alltäglichen Geldgeschäfte ein "grünes" Girokonto. Wählen Sie grüne, nachhaltige Sparprodukte. Sie sind ebenfalls bis zu einem Betrag von 100.000 Euro durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt. Ob Altersvorsorge oder Vermögensaufbau: Berücksichtigen Sie auch bei der nicht durch die Einlagensicherung abgedeckten Geldanlage in Aktien und Fonds soziale und ökologische Kriterien. Nutzen Sie bei Fonds "Paris aligned Benchmarks" (PAB) und "Climate transition Benchmarks" (CTB). Ob Photovoltaikanlage oder energetische Sanierung: Nutzen Sie als Hausbesitzer*in eigene nachhaltige Investitionsmöglichkeiten. Prüfen Sie kritisch die Angebotsunterlagen und nutzen Sie unabhängige Beratungen, zum Beispiel von den Verbraucherzentralen. Einführung zur grünen Geldanlage Geld, das Sie aktuell nicht benötigen, können Sie entweder sicher "parken" (Girokonto, Sparanlagen) oder (mehr oder weniger) risikobehaftet anlegen und investieren (in Wertpapiere wie Fonds oder ETFs, Beteiligungen wie Aktien, …). Sie helfen der Umwelt und dem Klimaschutz besonders wirksam, wenn Sie dabei ethisch-ökologische Kriterien berücksichtigen. Ob energetische Haussanierungen, der Bau von Windrädern oder die Finanzierung ökologischer Geschäftsideen: Nachhaltige Geldanlagen unterstützen gezielt den Umbau hin zu einer ökologisch-sozialeren Gesellschaft. Die positiven Effekte auf Klima und Umwelt variieren dabei je nach Anlagestrategie und Anlage. Sie sind vielfach indirekter Natur und deshalb kaum zu quantifizieren. Geldanlagen sind ein weites und nicht nur für Laien ein oft undurchschaubares Feld. Deshalb vier wichtige Vorbemerkungen: Geld anlegen heißt Geld verleihen: Überlegen Sie, wem und wozu Sie Ihr Geld verleihen möchten. Denn das Geld, das Sie einer Bank geben, leiht bzw. investiert diese wiederum in konkrete Projekte und Wertpapiere. Machen Sie sich bewusst, dass Sie auch bei abstrakten Bankprodukten letztlich konkreten Menschen und Projekten Geld leihen. Wenn Sie im Alltag auf Nachhaltigkeit und Umweltschutz achten, sollten Sie gerade bei Ihrer Geldanlage deshalb auf eine hohe Übereinstimmung mit Ihren persönlichen Werten achten. Besonders einfach ist das umzusetzen, wenn Ihre Bank ihre gesamte Anlagepolitik nach ethisch-ökologischen Kriterien ausgerichtet hat. Hier finden Sie eine Übersicht der Verbraucherzentralen zu nachhaltigen Banken . Genau hinschauen: Die EU-Taxonomie gibt wissenschaftsbasierte Kriterien vor, die Wirtschaftsaktivitäten erfüllen müssen, damit sie sich nachhaltig nennen dürfen. Nicht zuletzt die Aufnahme von Atomenergie und Erdgas in den Kriterienkatalog verdeutlichen allerdings den Kompromisscharakter dieser europäischen Verordnung. Die europäisch vereinbarte Definition spiegelt nicht zwingend die eigenen Vorstellungen von Nachhaltigkeit. Begriffe wie "klimafreundlich", "grün", "ethisch" sind zudem bei Geldanlagen nicht geschützt. Deshalb gilt: Sie müssen selbst genau hinschauen, was sich im Einzelfall hinter den Angeboten verbirgt und ob diese mit Ihren Werten übereinstimmen. Es gibt alles auch in "grün": Für (fast) alle Anlageformen gibt es alternative "grüne" Finanzprodukte. Ob sicher oder hochriskant, ob einfach oder komplex, ob mit kurzer oder langer Laufzeit: Nutzen Sie aus dieser Vielfalt die zu Ihnen passenden Angebote, um die Finanzierungsmöglichkeiten für die Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft zu verbessern. Alles wie gewohnt: Wenn Sie sich grundsätzlich dafür entschieden haben, Ihr Geld nach sozialen und ökologischen Kriterien anzulegen, gibt es bei den Empfehlungen zum Vorgehen keine Unterschiede zu konventionellen Geldanlagen. Nutzen Sie klassische Informations- und Beratungsstrategien wie die "Bank des Vertrauens", unabhängige Anlageberatung, eigene (Online-)Recherche und kritische Nachfragen. Balancieren Sie die drei Anlagestrategien Liquidität, Sicherheit und Rendite nach Ihrer persönlichen Situation aus. Gewusst wie: Sparen "Grünes" Girokonto nutzen: Ein Girokonto benötigt jeder und jede. Auch wenn in der Regel nicht viel Geld auf dem Girokonto liegt, ist es nicht nur ein einfacher und risikofreier Einstieg in eine nachhaltige Geldanlage, sondern in hohem Maße auch eine Visitenkarte für einen nachhaltigen Lebensstil. Denn ob an der Supermarktkasse, im Restaurant oder bei Überweisungen: Mit der EC-Karte und Kontonummer zeigen wir anderen täglich, wem wir unser Geld anvertrauen und welche Werte uns wichtig sind. Bei einem "grünen" Girokonto haben Sie den gleichen Service wie bei einem normalen Girokonto. So gibt es keine Einschränkungen bei Kreditkarten, Online-Banking oder Bargeldbezug, der bei ethisch-ökologischen Banken meist über den Geldautomaten-Verbund der Genossenschaftsbanken erfolgt. Ihr Geld ist auch bei einem "grünen" Girokonto bis zu 100.000 Euro pro Person über die gesetzliche Einlagensicherung im Falle einer Insolvenz der Bank geschützt. Lediglich in Bezug auf Filialen müssen Sie v.a. bei den spezialisierten "grünen" Banken Abstriche machen. Persönliche Beratung erhalten Kund*innen hier in erster Linie per Telefon oder online. Beim Wechsel zu einem nachhaltigen Girokonto bekommen Verbraucher*innen Unterstützung von der Bank. Dazu sind die Institute seit September 2016 sogar verpflichtet. Hinweise zum Kontowechsel finden Sie auf den Seiten der Verbraucherzentralen. Art und Höhe der Kontogebühren sind sehr unterschiedlich. Während viele Banken die eigenen Kosten für Girokonten durch Mischkalkulationen in anderen Produkten "verstecken" und kostenlose Girokonten als Kundenwerbung nutzen, folgen "grüne" Girokonten v.a. bei kleineren Banken i.d.R. eher einem Transparenzansatz, so dass der Aufwand für Girokonten auch durch entsprechende Gebühren gedeckt wird. Einen Girokontenvergleich von Banken mit Nachhaltigkeitsanspruch stellt die Verbrauchzentrale Bremen zur Verfügung. Sparen Sie für Ihre Zukunft und die Umwelt: Sparprodukte sind die richtige Anlageform für Geld, das Sie zur Absicherung, als Reserve, spontan oder zu einem festen Zeitpunkt in fester Höhe benötigen. Sie haben zwar schwächere Renditeaussichten als risikoreiche Anlagen wie Aktien, bieten aber dafür maximale Sicherheit. Denn Sparprodukte, vom einfachen Sparbuch über den Sparbrief bis hin zu Tages- und Festgeld, unterliegen wie auch das Girokonto der gesetzlichen Einlagensicherung. Damit Sie nicht nur sicher, sondern auch nachhaltig sparen, achten Sie auf die Berücksichtigung ethisch-ökologischer Kriterien bei den Sparangeboten. Bei "grünen" Banken sind ethisch-ökologische Kriterien bereits durch die Anlagepolitik der Bank abgedeckt. Aber auch konventionelle Banken bieten Sparprodukte an, die einen Zusatznutzen für Umwelt- und Klimaschutz haben. Fragen Sie Ihren Bankberater oder ihre Bankberaterin. Generell gilt bei allen Geldanlagen: Verbraucher*innen sollten sich vorher Gedanken über die Höhe der Anlage, die Laufzeit sowie die Inhalte der Sparanlagen machen und sich ausreichend informieren. Eine ökologisch ausgerichtete Bank nimmt aber viel Komplexität bei der Beurteilung der Geldanlage ab. Das Vertrauen in eine solche Bank kann für Anleger daher eine sinnvolle Strategie sein. Gewusst wie: Investieren In die Zukunft investieren: Eine Sparanlage ist – mit Ausnahme des Inflationsrisikos – sicher, bringt aber in der Regel keinen oder nur einen geringen Zinsertrag. Wer einen höheren Zinsertrag für sein Geld haben möchte, muss es investieren – idealerweise in umweltfreundliche und nachhaltige Anlagen. Die Themen sind die gleichen wie beim Sparen: energetische Haussanierungen, der Ausbau von erneuerbaren Energien oder die Finanzierung von anderen ökologischen Geschäftsideen. Der Chance auf höhere Zinserträge stehen ein höheres Risiko und in der Regel Einschränkungen bei der Liquidität gegenüber. Im Gegensatz zu den klassischen grünen Sparprodukten bieten grüne, nachhaltige Beteiligungen, Fonds und andere Wertpapiere aber mehr Möglichkeiten, die erwünschten Umwelt- und Klimaschutzwirkungen direkter zu beeinflussen. Auch hier gibt es allerdings Unterschiede. So sind nachhaltige Altersvorsorgeprodukte zwar eher sichere Anlageformen, ihre ökologische Wirkung ist zum Beispiel im Vergleich zu Direktbeteiligungen wiederum begrenzt, da häufig auch ein großer Anteil an Staatsanleihen enthalten sind. Fonds oder Direktbeteiligungen: Vereinfachend lassen sich Investitionen in zwei Kategorien unterteilen: Fonds und Direktbeteiligungen. Fonds streuen das Risiko, in dem sie eine Vielzahl von Investitionen zusammenfassen. Sie gibt es in verschiedenen Ausprägungen als Aktien-, Renten-, Immobilien- oder Mischfonds. Unterschieden wird des Weiteren zwischen Fonds mit aktivem und passivem Management. Bei Fonds mit aktivem Management passen Fondsmanager die im Fonds investierten Anlageobjekte gemäß einer vorher festgelegten Strategie an. Fonds mit passivem Management wie z.B. Exchange Traded Funds (ETFs) bilden hingegen Indizes ab. Sie investieren in Unternehmen proportional zum zugrundeliegenden Index. Die investierten Anlageobjekte werden weniger häufig adjustiert, da die zugrundliegenden Indizes seltener angepasst werden. Direktbeteiligungen begrenzen sich hingegen auf einzelne Unternehmen (Aktien) und Projekte wie Energiegenossenschaften , Windparks oder Waldinvestments , Crowdfundings oder Mikrofinanzprojekte . Hier können Sie am direktesten beeinflussen, was mit Ihrem Geld gemacht wird. Ihr Ertrag ist allerdings ausschließlich abhängig vom Erfolg dieses einzelnen Unternehmens oder Projektes. Hierdurch kann ein höheres Risiko entstehen. Risiken einschätzen und streuen: Grundsätzlich gilt: Aktien und Direktbeteiligungen sowie auch einige Fonds haben immer – das heißt, auch im Falle einer ökologischen Variante – das Risiko eines Totalverlustes. Legen Sie deshalb nur Geld in solche Anlageformen an, das Sie nicht unbedingt für Ihre Grundbedürfnisse benötigen und streuen Sie das Risiko der Geldanlage, in dem Sie in unterschiedliche Anlageformen investieren. Sie finden hierzu umfassende Ratgeber zur Geldanlage auf den Seiten der Verbraucherzentralen . Bedenken Sie dabei: Bei Verbraucherzentralen stehen Sicherheit und Ertrag bei der Beratung im Vordergrund. Eine vermeintlich sichere Geldanlage, die den Raubbau an der Umwelt fortführt, zerstört aber unsere Lebensgrundlagen und bietet demnach eine zweifelhafte Form der Sicherheit für eine Geldanlage. Für den Umbau hin zu einer ökologisch verträglichen Wirtschaft benötigen wir auch viel Bereitschaft und Mut, in ökologisch-soziale Projekte zu investieren. Vorsicht bei Renditeversprechungen: Seien Sie besonders vorsichtig bei hohen Rendite-Versprechungen – sie sind meist unsicher oder gänzlich unrealistisch. Gerade bei riskanteren Anlagen ist eine persönliche Beratung immer sinnvoll. Eine ökologisch ausgerichtete Bank kann hier viel Komplexität bei der Beurteilung der Geldanlage abnehmen. Umwelt- und Sozialnutzen erkennen: Eine einfache Antwort, welche Investments grün und nachhaltig sind und welchen Umwelt- und Sozialnutzen sie haben, gibt es leider nicht. Achten Sie bei der Auswahl von Fonds auf die Nennung von PAB (Paris-aligned Benchmark) oder CTB (Climate Transition Benchmark) im Namen des Fonds. Solche Fonds verfolgen eine Anlagestrategie, die Klimaneutralität bis 2050 bei den Anlageobjekten erreichen. Sie werden in der Regel von einem bereits bestehenden Index (oft Mutterindex genannt) abgeleitet. CTBs starten dabei mit einer weniger ambitionierten Dekarbonisierung gegenüber dem Mutterindex (30 % Reduktion) als PABs (50 % Reduktion). Bei beiden Benchmarks reduzieren die Fonds ihren CO 2 -Ausstoß im Anschluss jährlich um 7 %. Ebenfalls Orientierung bieten das FNG-Siegel für Investmentfonds sowie die Global Alliance for Banking on Values . Verbraucher sollten sich im Vorfeld möglichst genau informieren, welche Klimaschutz - und/ oder Nachhaltigkeitskriterien angewendet werden und in welche Branchen oder Unternehmen investiert wird. Nicht zwangsläufig bedeutet zum Beispiel die Bewertung "klimafreundlich", dass auch die Umwelt geschützt wird – und umgekehrt. Was Sie noch tun können Nutzen Sie als Hausbesitzer*in eigene Investitionsmöglichkeiten wie Photovoltaikanlage oder energetische Sanierungsmaßnahmen zur nachhaltigen Geldanlage. Beachten Sie hierzu unsere Hinweise zu energiesparenden Gebäuden . Umfassende Informationsangebote zum Thema grüne, nachhaltige Geldanlage finden Sie im Portal Geld bewegt der Verbraucherzentrale Bremen. Nutzen Sie auch die zahlreichen anderen unabhängigen Beratungsangebote der Verbraucherzentralen und die Informationsangebote der Stiftung Warentest . Banken müssen seit August 2022 aufgrund des EU-Aktionsplans zur "Finanzierung nachhaltigen Wachstums" in Beratungsgesprächen die Nachhaltigkeitspräferenzen von Anlegern abfragen. Teilen Sie hier Ihr Interesse an nachhaltigen Geldanlagen mit und nutzen Sie Taxonomie-konforme Anlagemöglichkeiten, die in umweltfreundliche Unternehmen und Projekte investieren. Je höher die Quote ist, desto größer ist die Nachhaltigkeit der Anlagen. Zum konkreten Vorgehen finden Sie nützliche Hinweise auf der Website der Verbraucherzentralen . Taxonomie-konforme Anlagen erfüllen die strengen, wissenschaftsbasierten Kriterien der EU Taxonomie an eine nachhaltige Wirtschaftsaktivität. Aktuell sind in der EU Taxonomie noch nicht für alle Wirtschaftsaktivitäten nachhaltige Kriterien definiert, wodurch die Erfüllungsquoten tendenziell niedrig sind. Ein aktives Nachfragen nach taxonomie-konformen Produkten steigert Die Aufmerksamkeit seitens der Berater*innen und hilft der nachhaltigen Wirtschaft. Übertreiben Sie es nicht bei der Ertragsoptimierung: Zinserträge sind für die allermeisten Haushalte nur ein kleines Zubrot im Vergleich zum Erwerbseinkommen. Bedenken Sie auch: Ein Unternehmen hat Kapital- und Lohnkosten. Was das Unternehmen den Geldgebern als Zins zahlen muss, kann es nicht als Lohn an die Angestellten zahlen. Sie finden Sie noch mehr Infos und Anregungen zum Thema Nachhaltiger Konsum & Geld in unserer Denkwerkstatt Konsum. Beachten Sie auch unsere UBA -Themenseite zu Investmentstrategien bei nachhaltigen Geldanlagen . Was macht eine Geldanlage grün oder nachhaltig? Geldanlagen ermöglichen kreditfinanzierte Investitionen. Sie können demnach alle gesellschaftlichen Bereiche umfassen: vom Gebäude zum Maschinenpark, vom Straßen- bis zum Schienennetz, vom Warenlager bis zur Software u.v.a.m. Wenn man dies bedenkt, wird gut nachvollziehbar, dass es vielfältige Definitionen und Kriterien dafür gibt, was eine grüne, nachhaltige Geldanlage sein kann und erfüllen sollte. Eine grüne, nachhaltige Geldanlage benötigt aber immer Kriterien dafür, weshalb in bestimmte Projekte investiert, in andere nicht investiert wird. Diese Kriterien betreffen im Allgemeinen die Aspekte Umwelt, Soziales und die Unternehmensführung. Man spricht deshalb auch von ESG-Geldanlagen (Environmental, Social, Governance). Dabei finden unterschiedliche Anlagestrategien – oft in Kombination – Anwendung: Hintergrund Umweltsituation: Investitionen in Projekte und Unternehmen binden häufig sehr langfristig Kapital und verfestigen damit hieraus resultierende Umweltschäden und Emissionen für die nächsten Jahre oder gar Jahrzehnte. Dies gilt z. B. für Kohlekraftwerke wie auch für Gebäude oder Maschinen. Umso wichtiger ist es deshalb, dass Geld heute schon so investiert wird, dass Umwelt- und Klimaschutz in hohem Maße Berücksichtigung finden und mittel- bis langfristige Umwelt- und Klimaschutzziele auch erreicht werden können. Private Gelder sind wichtig für den Klimaschutz, denn sie finanzieren Projekte, die die Energiewende vorantreiben. Das betrifft den Ausbau der erneuerbaren Energien, aber auch energieeffiziente Gebäude, klimafreundliche Mobilität oder ökologische Landwirtschaft. Mit nachhaltigen Anlagen wird demnach ein umweltfreundlicheres Wirtschaften erst möglich. Welche Wirkungen grüne, nachhaltige Geldanlagen im Einzelfall haben, kann sehr unterschiedlich sein. Direkte Wirkungen können durch Abstriche bei Rendite oder Sicherheit erzielt werden, wobei dies die grundsätzliche Ermöglichung oder einfach nur umweltbezogene Verbesserungen beinhalten kann: Ermöglichung: Die nachhaltige Geldanlage schließt eine Finanzierungslücke für ein Umweltprojekt, das unter marktüblichen Rendite- und Sicherheitserwartungen keine Finanzierung erhalten hätte (z.B. ein Windrad an einem eher nicht so ertragreichen Standort). Verbesserung: Geringere Kreditkosten ermöglichen den finanzierten Projekten höhere Umweltstandards zu realisieren (z.B. die Verwendung ökologischer Baustoffe, die Umsetzung von über gesetzliche Anforderungen hinausgehenden Dämmstandards). Direkte Einflussnahme auf die Unternehmenspolitik: Eigentümer oder Finanzanbieter nutzen die Kreditvergabe oder Beteiligung, um Unternehmen zu stärkerem Nachhaltigkeitsengagement zu bewegen. Indirekt kann eine höhere Nachfrage nach grünen, nachhaltigen Geldanlagen zu höherer Aufmerksamkeit und Sensibilität gegenüber ESG-Kriterien führen. Öffentliche Aufmerksamkeit und öffentlicher Druck schaffen einen positiven Rahmen für ökologische und soziale Verbesserungen und begünstigen idealerweise dann wiederum auch entsprechende politische Maßnahmen. Für Einzelinvestitionen wie Photovoltaik- oder Windparks lässt sich die Umweltwirkung (z.B. die Treibhausgasminderung) durchaus beziffern. Für fondsgebundene Anlagen ist hingegen eine Quantifizierung nicht sinnvoll zu bewerkstelligen, da viele Umweltwirkungskategorien zu beachten und eine Vielzahl an Wirkungsannahmen zu treffen sind. Bei PAB- oder CTB-Fonds lassen sich zumindest Aussagen über das Ambitionsniveau der enthaltenen Unternehmen treffen, bis wann diese das Ziel der Klimaneutralität erreichen wollen. Gesetzeslage: In Deutschland sind nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) Einlagen von Privatpersonen oder juristischen Personen bei Banken grundsätzlich bis zur Höhe von 100.000 Euro vor Verlust geschützt. Das heißt, dass Girokonten oder Tagesgeldguthaben bei jeder in Deutschland tätigen Bank bis zu diesem Betrag gesetzlich auch bei einer Insolvenz der Bank abgesichert sind. Der Begriff der "nachhaltigen Geldanlage" ist mittlerweile in der EU durch die Regulierung der EU geschützt (insbesondere Taxonomie- und Offenlegungs-Verordnung). Finanzinstitute, die mit "nachhaltigen" Produkten werben, müssen nachweisen, wie die in ihren Produkten investierten Unternehmen die wissenschaftsbasierten Kriterien der EU-Taxonomie erfüllen. Für jede Wirtschaftsaktivität und Branche wurden bestimmte Schwellenwerte festgelegt, die als nachhaltig gelten. Das Umweltbundesamt kritisiert jedoch, dass auch die Stromerzeugung aus Atomkraft und Gas als "nachhaltig" aufgenommen wurde (siehe Link ). Darüber hinaus sind Begriffe wie "ethisch-ökologische" oder "klimafreundliche" Geldanlage nicht geschützt. Anleger müssen sich demnach weiterhin selber ein Bild von ihrer Bank sowie den Anlageprodukten machen und prüfen, ob die angebotenen Finanzprodukten ihren Wertvorstellungen entsprechen. Je transparenter eine Bank, desto besser für den Kunden. Marktbeobachtung: In den letzten Jahren haben nachhaltige Geldanlagen stark zugenommen. Politische Vorgaben zum Klimaschutz und zum Ausbau erneuerbarer Energien sind hierbei die zentralen Treiber. Inzwischen gibt es auch größere Pensionsfonds, die zum Beispiel Divestment betreiben, indem sie kontroverse Geschäftsfelder wie Kohlekraftwerke oder Gasfracking aus dem Anlagenportfolio ausschließen. Das Forum nachhaltige Geldanlagen (FNG) macht jährlich eine Markterhebung zu nachhaltigen Geldanlagen in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Weitere Marktdaten zum Thema Finanzen (Geldanlage, Kompensationszahlungen, Spenden) finden Sie auf unseren Seiten Daten zur Umwelt. Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten: Wissensplattform Sustainable Finance ( UBA -Themenseite) Quellen: Wilkens, M./ Klein, C. (2021): Welche transformativen Wirkungen können nachhaltige Geldanlagen durch Verbraucherinnen und Verbraucher haben? Verbraucherzentrale Bremen (2018): Ethisch-ökologisch anlegen und vorsorgen .
Die Untersuchung beschreibt die technischen und wirtschaftlichen Vorteile, Folgen und Grenzen des breiten Wärmepumpeneinsatzes aus einzelwirtschaftlicher wie aus Energiesystem-Perspektive. Hierzu werden zunächst Wärmepumpensysteme in Bestandsgebäuden detailliert und zeitlich hoch aufgelöst simuliert, bevor Ableitungen und Politikempfehlungen formuliert werden. Eine nicht repräsentative Online-Umfrage zu Wärmepumpen gibt Einblick in Einstellungen zu Wärmepumpen, wichtige Informationskanäle und zusätzlichen Informationsbedarf. Innovative Finanzierungs- und Förderinstrumente können privaten Haushalten ohne ausreichend finanzielle Rücklagen Investitionen in energetische Sanierungen ermöglichen. Veröffentlicht in Climate Change | 11/2024.
Origin | Count |
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Zivilgesellschaft | 2 |
Type | Count |
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