Standorte der vorhandenen Bioenergieanlagen im Landkreis Göttingen. Es handelt sich um Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien (Biogas) aus Biomasse durch Vergärung. Biogas stellt eine wichtige und vielseitige Form der Bioenergie aus der Landwirtschaft dar. Die neuen Anlagen setzen fast ausnahmslos nachwachsende Rohstoffe (NaWaRo) wie Mais, Getreide, Hirse, Zuckerrüben, Sonnenblumen und teilweise Aufwuchs von Grünland mit oder ohne Gülle ein. Biogas wird derzeit überwiegend dezentral produziert und als Strom- und Wärmelieferant genutzt. Aufgrund dieser Dezentralität der Anlagen, die dadurch begründet ist, dass das primäre Ausgangsmaterial für die Biogaserzeugung wie Gülle oder Energiepflanzen aufgrund der niedrigen Energiedichte aus ökonomischen Gründen in der Regel nicht über längere Distanzen transportiert werden kann, ist die Integration guter Wärmenutzungskonzepte nicht immer möglich.
Die Bioenergie Hövels GmbH & Co. KG, Ahlde 122, 48488 Emsbüren, beantragt für die bestehende Biogasanlage eine Erhöhung der Gasproduktion auf 2.944.440 Nm³/a durch Umstellung der Inputstoffe gem. § 246d BauGB ohne bauliche Änderungen. Das Vorhaben befindet sich in der Gemarkung Ahlde, Flur 26, Flurstück 19/5. Für dieses Vorhaben war gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 4 UVPG i.V.m. Nr. 8.4.2.2 der Anlage 1 zum UVPG die Durchführung einer Standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich.
Die Volmer Bio-Energie GmbH & Co. KG, Weddenhook 2, 48499 Salzbergen, beantragt die die wesentliche Änderung einer Biogasanlage durch Änderung der Inputstoffe und Erhöhung der Gasproduktion von max. 2.300.000 Nm³/a auf 3.640.000 Nm³/a. Die Gesamtanlage soll nach Vorhabenumsetzung eine Kapazität von max. 3.640.000 Nm³/a Rohbiogas, 526 kW elektrische Leistung (unverändert) und 1.301 kW Feuerungswärmeleistung (unverändert) haben. Das Vorhaben befindet sich in der Gemarkung Salzbergen, Flur 25, Flurstück 49/1. Für dieses Vorhaben war gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 4 UVPG i.V.m. Nr. 8.4.2.2 und Nr. 1.2.2.2 der Anlage 1 zum UVPG die Durchführung einer Standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich.
Die Bioenergie Rothtal GmbH & Co. KG hat beim Landratsamt Augsburg die immissionsschutz-rechtliche Genehmigung gemäß § 16 BImSchG für die wesentliche Änderung der Biogasanlage durch Errichtung und Betrieb eines Doppelmembrandachs auf dem Gärrestelager, eines Aktivkohlefilters, der Erhöhung des Inputmaterials und den neuen Einsatzstoffs Getreidekorn auf dem Betriebsgrundstück Flur-Nr. 632 der Gemarkung Auerbach beantragt. Die Errichtung und der Betrieb einer Anlage, die der Biogasanlage mit einer Feuerungswärmeleistung über 1MW ist der Nr. 1.2.2.2 der Anlage 1 zum UVPG zuzuordnen und in Spalte 2 mit „S“ gekennzeichnet. Für das geplante Vorhaben war deshalb im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens vom Landratsamt Augsburg eine standortbezogene Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht entsprechend den §§ 9 Abs. 2 und 4 i. V. m. § 7 Abs. 2 UVPG durchzuführen.
Die LSKD Bioenergie GmbH & Co. KG beantragt folgende Änderung und Erhöhung der Einsatzstoffe für den Betrieb ihrer Biogasanlage in Verbindung mit einer Gasaufbereitungsanlage am Standort Arendsee OT Dessau:
Der Vorhabenträger plant die temporäre Erhöhung der Biogasproduktion mit dieser Änderungsgenehmigung mit den Angaben zu den Einsatzstoffen und -mengen aus der damaligen Anzeige in Verbindung mit dem §246d BauG in den Regelbetrieb zu übernehmen. Des Weiteren sollen die beiden Gasspei-cherdächer des Fermenters und des Nachgärers ausgetauscht werden. Dabei sollen die derzeitigen Kegeldächer (variables Gasspeichervolumen je 722 m³) gegen Kugelkappendächer (variables Gasspeichervolumen je 1.450 m³) ersetzt werden.
Die Firma Bioenergie Guntrup GmbH & Co. KG, Guntruper Straße 1 in 48268 Greven hat die Genehmigung zur wesentlichen Änderung einer gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigten Biogasanlage am oben genannten Standort (Gemarkung Greven, Flur 157, Flurstücke 83, 124, 126 und 128) beantragt. Gegenstand des Antrages sind neben dem unveränderten Weiterbetrieb vorhandener Anlagenteile, die - Erhöhung der Rohbiogasproduktion der Biogasanlage - Errichtung eines zweiten Feststoffdosierers zur redundanten Einbringung der festen Einsatzstoffe - Errichtung von drei Holzhackschnitzelkesseln mit Trocknung und Warmwasserpufferspeicher - Austausch und Änderung der Lage der Notfackel
Änderung einer Biogasanlage gem. § 16 BImSchG; hier: Errichtung eines neuen Daches auf dem Gärrestelager, Erhöhung der Biogasspeichermenge
Die B + M Föcke Bioenergie GbR, Loherfeld 23, 49740 Haselünne, beantragt für die bestehende Biogasanlage eine Erhöhung der Gasproduktion auf 3.031.000 Nm³/a durch die Erhöhung der Inputmenge gemäß § 246d BauGB ohne bauliche Änderungen. Das Vorhaben befindet sich in der Gemarkung Apeldorn-Haselünne, Flur 16, Flurstück 161. Für dieses Vorhaben war gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 4 UVPG i.V.m. Nr. 8.4.2.2 der Anlage 1 zum UVPG die Durchführung einer Standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich.
Die BE Bioenergie Rühlertwist GmbH & Co. KG, Alt-Rühlertwist 26, 49767 Twist, beantragt für die bestehende Biogasanlage eine Erhöhung der Gasproduktion auf 2.994.480 Nm³/a durch Umstellung der Inputstoffe gem. § 246d BauGB ohne bauliche Änderungen. Das Vorhaben befindet sich in der Gemarkung Twist, Flur 24, Flurstück 169/2. Für dieses Vorhaben war gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 4 UVPG i.V.m. Nr. 8.4.2.1 der Anlage 1 zum UVPG die Durchführung einer Allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich.
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