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Anlagenschutzbereiche ziviler Luftverkehr

Bei der Planung, Genehmigung und Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) sind neben militärischen auch zivile luftverkehrsrechtliche Aspekte zu beachten. Zivile, flugbetriebliche Erfordernisse sind zum Erhalt der Flugsicherheit und der Flugsicherheitseinrichtungen stets vorrangig zu berücksichtigen.

Gebietskulisse Windkraft

Die Gebietskulisse Windkraft ist eine bayernweite Übersichtskarte, die Potenzialflächen zur Windenergienutzung zeigt. Basierend auf einer umfangreichen Datensammlung werden die Potenzialflächen nach Eignung unterschieden, was eine Erstbewertung der entsprechenden Flächen ermöglicht. Als Potenzialflächen gelten voraussichtlich geeignete Flächen (hellgrün und dunkelgrün) und Restriktionsflächen (gelb und orange).

Maximal zulässige Bauhöhen (Militär)

Bei der Planung, Genehmigung und Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) ist neben anderen militärischen Belangen auch die Minimum Vectoring Altitude zu berücksichtigen (MVA: Die minimale Vectoring-Höhe (MVA) ist die niedrigste Höhe, ausgedrückt in Fuß AMSL (Above Mean Sea Level (MSL)), für die ein Radarlotse während der Vectoring-/Direktroutenfreigabe Flughöhenfreigaben erteilen kann.). Über den bayerischen und baden-württembergischen Militärflughäfen existieren Zonen (ausgewiesen im militärischen Luftfahrthandbuch (https://www.milais.org/publications.php)), in denen diese Höhenbereiche ausgewiesen werden, die bei der Errichtung von WEA nicht überschritten werden dürfen.

Seismologische Stationen der BGR

Das Seismologische Zentralobservatorium der BGR betreibt drei seismologische Stationsnetze (sog. Arrays) in Deutschland. Um Störeinflüsse auf die äußerst sensible Messtechnik der seismologischen Stationen auszuschließen, liegen bezüglich der Windenergienutzung gewisse Restriktionen vor.

Bayerische Erdbebenmessstationen

An Standorte von Erdbebenmessstationen werden hohe Anforderungen gestellt (z.B. minimale Bodenunruhe), weswegen bezüglich der Windenergienutzung gewisse Restriktionen vorliegen (Mindestabstände zu Windenergieanlagen), um Störeinflüsse auf die äußerst sensible Messtechnik weitestgehend auszuschließen. Die Karte zeigt die Standorte der Erdbebenmessstationen sowie Bereiche, in denen Einzelfallprüfungen für Windenergieanlagen durchgeführt werden müssen oder Ausschlussgebiete vorliegen.

Strom aus erneuerbaren Energien nach Energieträger (Gem.)

Die Karte zeigt die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien unterteilt nach Energieträger als Kreisdiagramm für die Gemeinden in Bayern.

Strom aus erneuerbaren Energien nach Energieträger (Lkr.)

Die Karte zeigt die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien unterteilt nach Energieträger als Kreisdiagramm für die Landkreise in Bayern.

Strom aus erneuerbaren Energien nach Energieträger (Reg.-Bez.)

Die Karte zeigt die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien unterteilt nach Energieträger als Kreisdiagramm für die Regierungsbezirke in Bayern.

Strom aus erneuerbaren Energien nach Energieträger (Plan.-Reg.)

Die Karte zeigt die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien unterteilt nach Energieträger als Kreisdiagramm für die Planungsregionen (Plan.-Reg.) in Bayern.

Militärische Belange

Bei der Planung, Genehmigung und Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) sind unterschiedliche militärische Belange (z. B. Flugsicherheit, Luftfahrt, Schutzbereiche, Richtfunk) zu beachten bzw. vorrangig zu berücksichtigen. Für Auskünfte zu diesen Belangen können schon während der Planungsphase informelle Voranfragen an eine zentrale Kontaktstelle gerichtet werden.

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