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Energiemanagement in Unternehmen spart Geld und Treibhausgase

<p>Klimaneutralität und Halbierung des Primärenergieverbrauchs bis 2050: Ohne eine deutliche Steigerung der Energieeffizienz wird das für Deutschland nicht möglich sein. Mit einem Energiemanagementsystem können Organisationen ihre Energieverbräuche senken, Treibhausgasemissionen vermeiden und Kosten sparen. Ein neu aufgelegter Leitfaden gibt praktische Empfehlungen, wie die Einführung gelingt.</p><p>Bis Dezember 2019 waren zum zweiten Mal rund 50.000 Unternehmen in Deutschland gesetzlich aufgefordert, ein Energieaudit durchzuführen. Die Unternehmen sollen so ihre Verbräuche von Strom, Wärme, Kälte und Brennstoffen unter die Lupe nehmen und Einsparmöglichkeiten ausfindig machen. Damit die Ergebnisse nicht in der Schublade landen, sondern auch umgesetzt werden, bietet es sich an, ein Energiemanagementsystem einzuführen. Mit einem Managementsystem integrieren Unternehmen das Thema Energieeffizienz in ihre Betriebsabläufe und können auch langfristig Einsparungen erzielen. Das verbessert nicht nur die Finanz-, sondern auch die Klimabilanz. Wird das betriebliche Energiemanagement als Einstieg in ein weiterführendes ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klima#alphabar">Klima</a>⁠- und Umweltmanagement verstanden, sind die Potenziale noch größer, etwa durch den Umstieg auf erneuerbare Energien und die Berücksichtigung nicht energiebedingter Treibhausgasemissionen.&nbsp;</p><p>Der neu aufgelegte <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/energiemanagementsysteme-in-praxis">Leitfaden „Energiemanagementsysteme in der Praxis“</a> des Umweltbundesamtes (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠) und Bundesumweltministeriums (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BMU#alphabar">BMU</a>⁠) zeigt, dass mit dem Energieaudit bereits der erste Schritt in ein systematisches Energiemanagement getan ist. Neben guten Argumenten für ein Managementsystem, enthält der Leitfaden einen „Probedurchlauf“. Damit können Unternehmen mit überschaubarem Aufwand prüfen, ob sich ein Energiemanagementsystem für sie lohnt. Anschließend wird Schritt für Schritt wird erklärt, was zu tun ist, um die Anforderungen der internationalen Energiemanagement-Norm ISO 50001 zu erfüllen.&nbsp;</p><p>Gleichzeitig bietet der Leitfaden auch den rund 8.000 bereits nach ISO 50001 zertifizierten Organisationen eine Hilfestellung, denn die Norm wurde im Jahr 2018 umfassend novelliert. Der Leitfaden greift diese Änderungen auf und macht sie kenntlich. Viele Praxisbeispiele und -tipps zeigen zudem, wie Organisationen Effizienzpotenziale identifizieren, bewerten und umsetzen und damit einhergehende Kosteneinsparungen realisieren können.</p>

Branchen- und unternehmensgrößenbezogene Ermittlung von Klimaschutzpotenzialen (Schwerpunkt KMU) durch verstärkte Umsetzung von Energiemanagement-Maßnahmen in der Wirtschaft

Durch die Einführung von Energiemanagementsystemen und der damit verbundenen Umsetzung von entsprechenden Maßnahmen können erhebliche Klimaschutzpotenziale erschlossen werden. Allerdings ist gegenwärtig unklar, in welchem Umfang diese Klimaschutzinstrumente in den einzelnen Branchen, bei genehmigungs- und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen sowie in Unternehmen der jeweiligen Betriebsgröße tatsächlich genutzt werden, da nur für wenige Unternehmen eine gesetzliche Pflicht besteht. Entsprechend ist auch nicht bekannt, wie diese Klimaschutzpotenziale mit welchen an die jeweilige Branche und Unternehmensgröße angepassten Energiemanagementmaßnahmen erschlossen werden können. Dies ist aber erforderlich, um die im Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 beschlossenen Maßnahmen (u.a. Verbesserung der Rahmenbedingungen für Energieeffizienz) umzusetzen. Ziel des Vorhabens ist es daher, neben der Ermittlung der Klimaschutzpotenziale konkrete Vorschläge für deren Erschließung zu entwickeln, die möglichst kosteneffektiv und mit möglichst geringem administrativen Aufwand umsetzbar sind. Ausgehend vom Status-Quo der Einführung von Energiemanagementsystemen nach der jeweiligen Klassifikation (z.B. ISO 50001, DIN EN 16247-1, EMAS) sind jeweils in den o. g. Größenklassen und den verschiedenen Branchen die vorhandenen Emissionsminderungspotenziale abzuschätzen und zielgruppenspezifische Maßnahmen, die auch Kostenaspekte (Kosten-Nutzenanalyse) bei möglichst geringem administrativen Aufwand beinhalten,, vorzuschlagen. Im Ergebnis werden Beiträge zur Weiterentwicklung bestehender Umwelt- und Energiemanagementsysteme sowie zur Verbesserung von Anreizen zur (freiwilligen) Umsetzung dieser Systeme - gerade für KMU - erwartet, etwa durch stufenweise Heranführung, sowie Ideen für branchenspezifische Klimaschutzkampagnen.

Energiemanagementsysteme in der Praxis

Deutschland will bis zum Jahr 2050 treibhausgasneutral werden. Gleichzeitig soll der Primärenergieverbrauchbis 2050 im Verhältnis zum Jahr 2008 halbiert werden. Damit diese Ziele erreicht werden können, ist ein massiver Schub bei der Steigerung der Energieeffizienz notwendig. Die Norm ISO 50001 hat sich seit ihrer Veröffentlichung im Jahr 2011 als internationaler Standard für das Energiemanagement etabliert. Der vorliegende Leitfaden wurde im Vergleich zur ersten Auflage grundsätzlich überarbeitet. Anhand konkreter Empfehlungen und einer Vielzahl von Praxisbeispielen wird gezeigt, wie Unternehmen und sonstige Organisationen auf Grundlage eines Energieaudits ein wirksames Energiemanagementsystem nach der DIN EN ISO 50001:2018 einführen können. In Exkursen wird erklärt, was zusätzlich für ein EMAS-Umweltmanagement nötig ist. Für Unternehmen und Organisationen, die zunächst mit überschaubarem Aufwand testen wollen, ob sich ein Energiemanagementsystem für sie lohnt, bietet sich der im Leitfaden beschriebene "Probedurchlauf Energiemanagement" an. Quelle:http://www.umweltbundesamt.de/

Branchen- und unternehmensgrößenbezogene Ermittlung von Klimaschutzpotenzialen (Schwerpunkt KMU) durch verstärkte Umsetzung von Energiemanagementmaßnahmen in der Wirtschaft

Ziel dieses Vorhabens war zu ermitteln, in welchem Umfang Energieaudits durchgeführt und Energiemanagementsysteme eingeführt sind, welche Hemmnisse der Umsetzung von hierbei identifizierten Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung entgegenstehen, wie diese Hemmnisse gemindert werden können und welche zusätzlichen Energieeinsparpotenziale durch eine weitere Verbreitung von Energiemanagementsystemen erschlossen werden können.

Ökologische Steuerreform: sachgerechte, ökologisch zielgenaue Festlegung von Steuerfreibeträgen für energieintensive Prozesse und Einführung eines Energieaudits als Bedingung für reduzierte Steuersätze, insbesondere den Spitzenausgleich f.d.Industrie

Dieses Vorhaben knüpft an die bisherige Konzeption der Ökologischen Steuerreform an. Ziel ist es, Kritik an der bisherigen Konzeption der Ökologischen Steuerreform aufzunehmen und, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des abgeschlossenen Forschungsvorhabens vom Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstitut und KPMG, spezifische Steuerfreibeträge für energieintensive Prozesse bzw. Produkte festzulegen und/oder ein Energieaudit als Bedingung für Spitzenausgleich und/oder Steuerreduktionen umzusetzen. Diese sollen dann auf ihre praktische Anwendbarkeit und steuerliche Administrierbarkeit in der Praxis getestet werden. Für beide Ansätze sollen einige Unternehmen ausgewählt werden, die bereit sind, ein Energieaudit beispielhaft anzuwenden und auf diese Art und Weise zu testen, ggf. bis zur Anwendungsreife zu modifizieren. Beim Energieaudit soll auch eine Koordinierung mit der Steuerbehörde derart erfolgen, dass die steuerliche Anerkennung eines erfolgreich durchgeführten Energieaudits von dieser mit minimalem administrativen Aufwand erfolgen, z.B. durch Ausstellung einer entsprechend standardisierten Bescheinigung, und zu möglicher Steuerreduktion führen kann. Auch bei den Freibeträgen ist eine enge Zusammenarbeit mit den Finanzbehörden vorgesehen, um die Praktikabilität zu gewährleisten. Bereits jetzt gibt es in einer wachsenden Zahl von Unternehmen erste Schritte, die Energiekosten einzelner Prozesse den End- bzw. Zwischenprodukten möglichst genau zuzurechnen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit durch Senkung der Energiekosten bzw. Erhöhung der Energieeffizienz zu steigern. Mittels eines Freibetrages würde die für die Wettbewerbsfähigkeit relevante durchschnittliche Steuerbelastung in energieintensiven Unternehmen gering gehalten werden, während der für die ökologische Anreizwirkung relevante Grenzsteuersatz entsprechend seine volle Wirkung entfalten könnte. Dadurch lassen sich Synergieeffekte für den Klimaschutz und für die Wettbewerbsfähigkeit erzielen. Ein Energieaudit ist, sofern es nicht verpflichtend eingeführt wird, voll kompatibel mit der am 9. November 2000 unterzeichneten Klimavorsorgevereinbarung. Dort ist in einer Protokollnotiz lediglich ein verpflichtendes Energieaudit ausgeschlossen worden. Für ein freiwilliges oder an Steuersatzreduktionen optional gekoppeltes Energieaudit gibt es keine Limitationen. Auch mit einer Anknüpfung an Freibeträge für energieintensive Prozesse/Produkte wäre eine solche Regelung kompatibel. Zudem ist vorstellbar, dass die Selbstverpflichtung in ein System des Emissionshandels überführt wird. Hier wäre dann eine entsprechende Abgrenzung zur Ökologischen Steuerreform notwendig.

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