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Energieausweise Kreis Ostholstein

Energieausweise für die Liegenschaften des Kreises Ostholstein: - Gesundheitsamt, Holstenstraße 52 - Ostholstein Museum, Schloßplatz 1 - Landesbibliothek, Schloßplatz 4 - Kreisbibliothek, Schloßplatz 2 - Berufliche Schule Lensahn, Dr.-Julius-Stinde-Straße 4 - Berufliche Schule Bad Schwartau, Ludwig-Jahn-Straße 15 - Berufliche Schule Neustadt, Reiferbahn 2 - Berufliche Schule Oldenburg, Kremsdorfer Weg 31 - Berufliche Schule Eutin Nebenstelle Holsteinweg, Holstenweg 13 - Berufliche Schule Eutin, Wilhelmstraße 6 - KFZ-Zulassungsstelle, Bürgermeister-Steenbock-Straße 20 - Feuerwehrtechnische Zentrale Lensahn, Bäderstraße 47 - Kreisverwaltungsgebäude, Lübecker Str. 41 Seit 1982 betreibt der Kreis Ostholstein für seine Immobilien mit einer Energiebezugsfläche von ca. 60.700 Quadratmetern (Stand: 2019) ein kommunales Energiemanagement. Als Folge daraus konnten erhebliche Einsparungen bei den Energieverbräuchen und Energiekosten erzielt werden. Das bei der Kreisverwaltung im Jahre 2000 eingeführte computergestützte Energiecontrolling zur systematischen Schwachstellenanalyse mittels Energiekennwert hat sich bewährt. Für die Investitionsplanung und Sanierungsmaßnahmen ist das Energiecontrolling ein wirksames Steuerungsinstrument. Bei der Kreisverwaltung kann man sich jederzeit eine Übersicht über alle wichtigen objektspezifischen Rahmenbedingungen verschaffen. Hierdurch ist es viel leichter geworden, die richtigen Entscheidungen zu treffen und Prioritäten unter Berücksichtigung von Restlebensdauer und Wirtschaftlichkeit zu setzen.

Energieausweise Kreis Ostholstein

Energieausweise für die Liegenschaften des Kreises Ostholstein: - Gesundheitsamt, Holstenstraße 52 - Ostholstein Museum, Schloßplatz 1 - Landesbibliothek, Schloßplatz 4 - Kreisbibliothek, Schloßplatz 2 - Berufliche Schule Lensahn, Dr.-Julius-Stinde-Straße 4 - Berufliche Schule Bad Schwartau, Ludwig-Jahn-Straße 15 - Berufliche Schule Neustadt, Reiferbahn 2 - Berufliche Schule Oldenburg, Kremsdorfer Weg 31 - Berufliche Schule Eutin Nebenstelle Holsteinweg, Holstenweg 13 - Berufliche Schule Eutin, Wilhelmstraße 6 - KFZ-Zulassungsstelle, Bürgermeister-Steenbock-Straße 20 - Feuerwehrtechnische Zentrale Lensahn, Bäderstraße 47 - Kreisverwaltungsgebäude, Lübecker Str. 41 Seit 1982 betreibt der Kreis Ostholstein für seine Immobilien mit einer Energiebezugsfläche von ca. 60.700 Quadratmetern (Stand: 2019) ein kommunales Energiemanagement. Als Folge daraus konnten erhebliche Einsparungen bei den Energieverbräuchen und Energiekosten erzielt werden. Das bei der Kreisverwaltung im Jahre 2000 eingeführte computergestützte Energiecontrolling zur systematischen Schwachstellenanalyse mittels Energiekennwert hat sich bewährt. Für die Investitionsplanung und Sanierungsmaßnahmen ist das Energiecontrolling ein wirksames Steuerungsinstrument. Bei der Kreisverwaltung kann man sich jederzeit eine Übersicht über alle wichtigen objektspezifischen Rahmenbedingungen verschaffen. Hierdurch ist es viel leichter geworden, die richtigen Entscheidungen zu treffen und Prioritäten unter Berücksichtigung von Restlebensdauer und Wirtschaftlichkeit zu setzen.

Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und EEWärmeG-Durchführungsverordnung (EEWärmeG-DV Bln)

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist am 1. November 2020 in Kraft getreten. Das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV) und das bisherige Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) treten damit außer Kraft. Durch das GEG werden EnEG, EnEV und EEWärmeG in einem Gesetz zusammengeführt. Es wird ein einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden geschaffen. Wie das bisherige Energieeinsparrecht für Gebäude enthält das neue GEG Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden. Die nachfolgenden Ausführungen und Materialien zum EEWärmeG werden lediglich übergangsweise noch auf den Internetseiten der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt weitergeführt. Das EEWärmeG-Durchführungsgesetz Berlin (EEWärmeG-DG Bln) stellte die gesetzliche Grundlage für eine EEWärmeG-Durchführungsverordnung (EEWärmeG-DV Bln) dar. Diese sollte den Vollzug des EEWärmeG sicherstellen und vereinfachen. Zuständig für den Vollzug des EEWärmeG und der darauf beruhenden Durchführungsverordnung in Berlin waren die Bauaufsichtsämter in den Bezirken. Die Eigentümer neuer Gebäude mussten in der Regel anerkannte Sachverständige einbeziehen. Entsprechend der angewendeten Form der erneuerbaren Energien bzw. Ersatzmaßnahmen waren Vordrucke von den Eigentümern neuer Gebäude auszufüllen. Gemäß den Vorschriften der EEWärmeG-DV bescheinigten Sachverständige, Sachkundige bzw. Fachbetriebe die Angaben. Die zuständigen Bauaufsichtsämter in den Bezirken überprüften die Nachweise über die Einhaltung der Voraussetzungen des EEWärmeG stichprobenartig. Die auszufüllenden Vordrucke sowie ein dazugehöriges Merkblatt stehen unter den nachfolgenden Links zur Verfügung. Vordrucke zur EEWärmeG-DV Bln Rechtsvorschriften Gesetz zur Durchführung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes im Land Berlin (EEWärmeG-DG Bln) Verordnung zur Durchführung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes im Land Berlin (EEWärmeG-DV Bln) Informationsportal Erneuerbare Energien Informationen zum EEWärmeG Vollzug der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Berlin EnEV – Energieeinsparung in Gebäuden

Neubau

Neubau - energieeffizient und ökologisch So planen Sie Ihren Hausbau möglichst klimafreundlich Prüfen Sie vorab ehrlich Ihren genauen Wohnbedarf. Achten Sie auf möglichst hohe Energieeffizienz (Passivhaus-/ Plusenergiestandard). Installieren Sie eine Heizung nur mit erneuerbaren Energien. Wählen Sie ökologische Baustoffe und eine Bauweise mit geringem Energieaufwand für die Herstellung (Graue Energie). Mit Qualitätssicherung und Erfolgskontrolle vermeiden Sie Baufehler. Gewusst wie Der Bau eines neuen Hauses ist nicht nur unter persönlichen und finanziellen, sondern auch unter Umweltgesichtspunkten eine der folgenreichsten Konsumentscheidungen. Dies betrifft den Rohstoffbedarf und Energieverbrauch für Herstellung der Baustoffe, die dauerhafte Flächenversiegelung insbesondere durch Ein- und Zweifamilienhäuser, aber auch Schadstoffemissionen aus Baustoffen. Zudem wird mit der Bauart der Energieverbrauch und damit die Betriebskosten des Hauses für die nächsten Jahrzehnte festgeschrieben. Mit den folgenden Tipps können Sie die Umweltwirkungen eines Neubaus verringern. Genauen Wohnbedarf prüfen: Es klingt selbstverständlich, den genauen Wohnbedarf vor der Bauplanung zu klären. Die Praxis zeigt jedoch, dass bei Neubauten eher "zu groß" als "zu klein" geplant wird. Nicht selten führt das dazu, dass das Baubudget knapp und paradoxerweise am energetischen Standard gespart wird, obwohl gerade dieser zukünftige Kosten fürs Heizen verringert. Aus Umweltsicht gibt es drei wichtige Daumenregeln für die Planung des Wohnbedarfs: Flächenbedarf klein und flexibel halten: Je größer die Wohnfläche, desto höher die Kosten für Bau, Einrichtung, Instandhaltung und Heizbetrieb. Das gilt für Sie ebenso wie für die Umwelt. Planen Sie deshalb Ihren Flächenbedarf zurückhaltend und bescheiden. Mit flexiblen Grundrissen können Sie die Wohnraumgröße zudem an sich wandelnden Platzbedarf anpassen (z. B. beim Auszug von Kindern). Bestand erwerben, Lücken füllen: Der Kauf einer bestehenden Immobilie ist die ressourcenschonendere Alternative gegenüber einem Neubau. Beachten Sie hierbei unsere Tipps zur energetischen Sanierung . Sie verringern die Zersiedelung der Landschaft, indem Sie in eine Lücke in einer bestehenden Siedlung bauen, ein anderes Haus aufstocken oder sich für eine Wohnung statt für ein Einfamilienhaus entscheiden. Wohnen und Arbeiten zusammenbringen: Mit dem Bauplatz legen Sie auch Ihren Arbeitsweg dauerhaft fest. Je näher Ihr Wohnort am Arbeitsort liegt, desto besser. Bedenken Sie deshalb bei der Wohnortwahl, wie viel Lebenszeit Sie im Berufsverkehr verbringen möchten. Stellen Sie sich diese Frage auch im Hinblick darauf, was Sie machen werden, wenn sich Ihr Arbeitsort möglicherweise verändert und vom Wohnort weiter entfernt. Es ist in diesem Sinne durchaus hilfreich, schon vor einem Neubau auch einen möglichen Weiterverkauf zu durchdenken. Wer es zudem zum Einkaufen, zu Freizeitmöglichkeiten und zum öffentlichen Nahverkehr nicht weit hat, verringert den Autoverkehr – das bringt Ruhe in den Alltag und spart Geld. Am Passivhaus orientieren: Der Passivhausstandard ist die effizienteste und komfortabelste Bauweise. Er entspricht für Neubauten dem "Stand der Technik" und rechnet sich im Normalfall, wenn er kompetent geplant wird. Sehr gute und wärmebrückenfreie Wärmedämmung von Bodenplatte, Wänden, Dach und Fenstern sowie eine luftdichte Bauweise mit Lüftung und Wärmerückgewinnung minimieren den Energieverbrauch. Das ist langfristig am tragfähigsten und schützt am besten vor steigenden Energiepreisen. Gute Luftqualität und warme Raumoberflächen sorgen für einen hohen Wohnkomfort. Von Anfang an nur erneuerbare Energien nutzen: Fossile Brennstoffe sind nicht zukunftssicher und sollten für Neubauten nicht mehr verwendet werden. Heizen mit Wärmepumpe ist zum Standard geworden. Für Mehrfamilienhäuser in dicht bebauten Vierteln kann auch Fernwärme eine gute Lösung sein. Im Einfamilienhaus sollten Sie auf eine Zirkulationsleitung für Warmwasser verzichten, um hohe Wärmeverluste zu vermeiden. Der Komfortverlust bleibt überschaubar, wenn der Grundriss so gestaltet ist, dass kurze Leitungen genügen. Nutzen Sie möglichst das vollständige Dach für die Stromerzeugung mit Photovoltaik . Die Mehrkosten für eine leistungsstärkere, d. h. nicht auf den Eigenverbrauch optimierten Anlage sind gering. Mit den Erträgen Ihrer Photovoltaikanlage können Sie Effizienzmaßnahmen gegenfinanzieren. Wenn Sie viel erneuerbare Energien gewinnen und wenig Energie brauchen, erreichen Sie sogar ein "Plusenergiehaus". Energie im Lebenszyklus berücksichtigen: Bei Klimaschutzmaßnahmen geht es nicht nur um den Energieverbrauch des Gebäudes während der Nutzungsphase.  Es ist sinnvoll, den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes zu betrachten. Hierzu gehören neben der Nutzung die Phasen Herstellung, Errichtung, Entsorgung und Wiederverwendung. Die Energie, die in allen Phasen benötigt wird, wird unter dem Begriff Kumulierter Energieaufwand (⁠ KEA ⁠) zusammengefasst. Ihre Entscheidungen machen einen Unterschied: Auf die Wohnfläche bezogen liegt der KEA größerer Gebäude unter dem kleiner Gebäude. Ein Quadratmeter Wohnfläche in einem Einfamilienhaus verbraucht rund 40 Prozent mehr KEA als in einem mittelgroßen Mehrfamilienhaus. Der Anteil des Energieverbrauchs während der Nutzungsphase liegt jeweils zwischen 50 und 60 Prozent. Der Energiestandard beeinflusst die Höhe des KEA maßgeblich. Einfamilienhäuser im Passivhausstandard haben z.B. einen um mehr als 30 Prozent geringeren KEA als Einfamilienhäuser, die nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) errichtet wurden, obwohl die Herstellung etwas aufwändiger ist. Das liegt vor allem am geringeren Energieverbrauch während der Nutzungsphase. Die Bauweise beeinflusst vor allem den Energieaufwand der Herstellungsphase. Im Vergleich zur Massivbauweise mit Wärmedämmverbundsystem erreicht die Holzleichtbauweise beispielsweise einen 15 Prozent niedrigeren Herstellungsaufwand. Wählen Sie regionale, nachwachsende und schadstofffreie Baustoffe aus; im besten Fall solche, die bei einem nahgelegenen Abbruch frei werden. Wenn sich die Konstruktion eines Tages demontieren lässt, können die Baustoffe wiederverwendet werden. Verklebte oder einbetonierte Komponenten sind hier hinderlich. Qualitätssicherung und Erfolgskontrolle fest einplanen: Empfehlenswert ist eine Baubegleitung, die Fehler in der Bauphase vermeiden kann – und bei besonders effizienten Neubauten auch gefördert wird. Ein Blower-Door-Test weist die angestrebte Luftdichtheit nach oder zeigt, an welchen Stellen nicht sorgfältig genug gearbeitet wurde. Ziel sollte ein Drucktestkennwert n 50 kleiner 0,6 1/h sein. Nach Fertigstellung des Gebäudes ist Ihnen ein Energieausweis auszuhändigen. Lassen Sie sich bestätigen, dass die Berechnungen mit der tatsächlichen Bauausführung übereinstimmen. Außerdem geht es um die Frage: Funktioniert das Haus wie gedacht? Überwachen Sie dafür den Energieverbrauch, zum Beispiel mit dem kostenlosen Energiesparkonto . Stellen Sie eine Abweichung fest, sollten Sie, bei Bedarf mit Energieberater*in, die Ursache suchen und nachbessern (lassen). Was Sie noch tun können: Eine barrierefreie oder -arme Bauweise ermöglicht Ihnen, das Haus auch noch im hohen Alter zu nutzen. Die richtige Ausrichtung von Dach und Fenstern senkt durch einen idealen Sonneneinfall die Heizkosten. Lassen Sie einen zuverlässigen Hitzeschutz planen (siehe unsere Tipps zu Kühle Räume im Sommer ). Mit einer Lüftungsanlage sorgen Sie für gute Luft und sparen Heizenergie. Mehr Infos finden Sie in unserer Broschüre Lüftungskonzepte für Wohngebäude Mit umwelt- und gesundheitsverträglichen Bauprodukten – z. B. am Blauen Engel erkennbar – schützen Sie Ihre Gesundheit, die Umwelt und das ⁠ Klima ⁠. Mit dem richtigen Heiz- und Lüftungsverhalten können Sie zusätzlich Energiekosten einsparen (siehe unsere Tipps zu Heizen, Raumtemperatur ). Hintergrund Umweltsituation: Der Strom- und insbesondere der Heizenergieverbrauch der Gebäude verursacht in Deutschland etwa 35 Prozent des Endenergieverbrauchs. Zählt man die Herstellung der Bauprodukte und die Bauphase hinzu, sind Gebäude für etwa 40 Prozent der deutschen Treibhausgasemissionen verantwortlich. Rund 70 Prozent davon entfallen auf Wohngebäude. Um das ⁠ Klima ⁠ zu schützen, müssen Neubauten möglichst wenig zu den Treibhausgasemissionen beitragen, also möglichst effizient sein, mit erneuerbaren Energien versorgt und klimafreundlich hergestellt werden. Darüber hinaus gibt es weitere Handlungsfelder für den Umweltschutz im Bereich Bauen und Wohnen: Beispielsweise nahm die Siedlungsfläche 2022 täglich um fast 37 Hektar (51 Fußballfelder) zu. Mehr als die Hälfte des Abfalls in Deutschland sind Bau- und Abbruchabfälle . Gesetzeslage: Das Klimaschutzgesetz gibt vor, dass Deutschland 2045 netto keine Treibhausgasemissionen mehr verursachen darf – was auch für Gebäude und ihre Heizungen gilt. Das Brennstoffemissionshandelsgesetz hat einen CO₂-Preis eingeführt, was Erdgas und Heizöl nach und nach immer teurer machen wird. Zudem wird dieses Gesetz die zulässigen Emissionsmengen begrenzen. Deshalb ist es sinnvoll, ein Haus von Anfang an möglichst effizient zu errichten und mit erneuerbaren Energien zu versorgen. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) begrenzt den zulässigen Bedarf an nicht-erneuerbarer ⁠ Primärenergie ⁠ und die Wärmeverluste durch die Gebäudehülle. Es bestimmt, wann neu installierte Heizungen mindestens welchen Anteil erneuerbarer Energien nutzen müssen. Neubauten müssen auch Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz einhalten, damit sich Räume im Sommer weniger überhitzen. Zur Baufertigstellung ist ein Energieausweis auszustellen, und der Bauherr oder Eigentümer muss der nach Landesrecht zuständigen Behörde in einer Erfüllungserklärung bestätigen, dass die Anforderungen des Gesetzes eingehalten werden. Neubauten, die die gesetzlichen Anforderungen übertreffen, werden im Programm Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude mit zinsverbilligten Krediten gefördert. Für Neubauten mit Nachhaltigkeitszertifizierung steigt der Kredithöchstbetrag und es gelten bessere Förderbedingungen. Der Betrieb einer Photovoltaik-Dachanlage lohnt sich auf Einfamilienhäusern in erster Linie durch den vermiedenen Strombezug ("Eigenverbrauch"). Zusätzlich wird für den überschüssigen Strom, der in das Netz eingespeist wird, eine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz gezahlt. Ein Batteriespeicher lohnt sich nicht in allen Fällen – lassen Sie sich ein Angebot mit und eines ohne Batteriespeicher geben. Nach und nach werden wir mit mehr erneuerbaren Energien heizen. Das ist gut für das Klima und auch für Ihren Geldbeutel. Unser Entscheidungsbaum hilft Ihnen durch die Paragraphen des neuen Gebäudeenergiegesetzes, die seit dem 1.1.2024 gelten. (Stand: 10/2024) Marktbeobachtung: Das Neubaugeschehen ist derzeit rückläufig: während seit 2016 rund 30.000 Wohnungen pro Monat genehmigt wurden, waren es 2023 monatlich noch rund 20.000. 1 Schon seit einigen Jahren setzt die deutliche Mehrheit neu errichteter Wohngebäude beim Heizen auf Wärmepumpen. 2022 lag der Anteil bei 70 Prozent, Tendenz steigend. 2 Es gibt eine Reihe von Gebäudestandards: Das Effizienzhaus beschreibt förderfähige Häuser. Ein Effizienzhaus 40 bedeutet, dass sein Primärenergiebedarf nur noch 40 Prozent des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes beträgt, also eines Gebäudes mit gleicher Geometrie, aber im GEG festgelegten energetischen Eigenschaften. Ein Plusenergiehaus gewinnt im Jahresverlauf mehr Energie aus erneuerbaren Energien, als es selbst verbraucht. Am effizientesten ist das Passivhaus , das einen so geringen Heizwärmebedarf hat, dass die Abwärme der Bewohner*innen und üblicher Haushaltsgeräte zum Heizen ausreicht. Das erreicht es mit kompakter Bauweise, hervorragendem Wärmeschutz, hoher Luftdichtheit und Lüftung mit Wärmerückgewinnung. Es ist ratsam, effiziente Häuser wie das Passivhaus mit einer speziell angepassten Methode wie dem Passivhaus-Projektierungspaket zu planen, um ausreichend genaue Ergebnisse zu erzielen. Auch wenn ein Haus an sich ziemlich viel Geld kostet: Der Blick allein auf die Investitionskosten übersieht die Tatsache, dass ein Haus für Heizung, Betrieb, Instandhaltung usw. jahrzehntelang Geld kostet. Wichtiger als die Investitionskosten sind also die gesamten Lebenszykluskosten. Zusätzlich gibt es auch Möglichkeiten, ohne Verlust an Umweltqualität die Anschaffungskosten zu verringern: Kompakte Kubatur, kleine Wohnfläche oder nahe beieinander liegende Räume mit Wasserbedarf (Bäder und Küche) für kurze (Ab-)Wasserleitungen und Lüftungskanäle. Eine Lüftung mit Wärmerückgewinnung und die Beseitigung von Wärmebrücken senken die Heizlast und erlauben eine kleinere und günstigere Heizung einzubauen. Quellen: 1 Statistisches Bundesamt: Monatlich genehmigte Wohnungen 2 Statistisches Bundesamt: Auswahl Wohngebäude

Sanierung

Energetische Sanierung: Bausubstanz erhalten, Heizkosten sparen, Klima schützen Energetische Gebäudesanierung: So sollten Sie vorgehen Überprüfen Sie, ob der Energieverbrauch Ihres Hauses zu hoch ist. Verschaffen Sie sich mit Online-Tools einen Überblick über Schwachstellen des Hauses. Lassen Sie sich professionell und detailliert beraten. Machen Sie sich mit einem Sanierungsfahrplan Schritt für Schritt auf den Weg. Machen Sie Ihr Haus fit für eine Heizung mit erneuerbaren Energien. Mit Qualitätssicherung und Erfolgskontrolle vermeiden Sie Baufehler. Gewusst wie Die Treibhausgasemissionen der Heizenergie sind ein "Big Point" für den ⁠ Klimaschutz ⁠.  Der Weg zu Ihrem Energiesparhaus ist nicht einfach, lohnt sich aber in vielerlei Hinsicht. Mit einer energetischen Sanierung können Sie die Emissionen deutlich senken, Heizkosten einsparen und Ihr Haus zukunftsfit machen. Dabei gilt es viele Aspekte zu berücksichtigen. Wir helfen Ihnen dabei. Energieverbrauch und energetischen Zustand des Gebäudes prüfen: Wie gut ist Ihr Haus in Bezug auf den Energiebedarf? Verbraucht es zu viel Energie – im Vergleich zu anderen Häusern? Besteht Handlungsbedarf? Mit folgenden Hilfsmitteln können Sie das selbst einfach prüfen: Energie(bedarfs)ausweis: Er bewertet die energetische Qualität des Gebäudes unter standardisierten Randbedingungen und stuft das Haus in eine Effizienzklasse ein (grün bis rot bzw. A+ bis H). Je weiter Ihr Haus im gelben oder gar roten Bereich liegt, desto größer ist die mögliche Energieeinsparung. Der Energieausweis ist Kauf- oder Mietinteressenten unaufgefordert vorzulegen. Baudenkmale brauchen keinen Energieausweis. Heizspiegel: Der jährlich erhobene Heizspiegel erfasst bundesweit die Heizkosten und Heizenergieverbräuche. Er liefert Ihnen Vergleichsdaten für unterschiedliche Heizarten, mit denen Sie einfach feststellen können, wo Sie im bundesweiten Vergleich mit Ihren Kosten und Verbräuchen liegen. Sie benötigen dafür nur wenige Angaben zum Gebäude und die letzte Abrechnung des Energieversorgers. Heizcheck: In wenigen Minuten können Sie Ihr Haus auch online mit dem HeizCheck einstufen. Sollten Sie mit ihren Werten nicht schon im "grünen Bereich" liegen, lohnt es sich auf alle Fälle, den energetischen Gebäudezustand genauer unter die Lupe zu nehmen. Machen Sie sich auch deutlich, was die denkbare Entwicklung des CO 2 -Preises für Erdgas und Heizöl für Ihre Heizkosten bedeutet (siehe unten unter "Gesetzeslage"). Einen ersten Überblick verschaffen: Heizkosten und Heizenergieverbrauch werden in erster Linie vom Dämmstandard, der Heiztechnik und von Ihrem Nutzerverhalten (z. B. Warmwasserverbrauch, Raumtemperatur, Lüftung) beeinflusst. Mit dem ModernisierungsCheck finden Sie heraus, wo Sie am Haus etwas tun sollten. Er ermittelt die Heizenergiebilanz Ihres Gebäudes und berechnet, wieviel Energie, Heizkosten und CO 2 mögliche Sanierungsmaßnahmen sparen können. Professionelle Hilfe nutzen: Um genauer zu planen, mit welchen Maßnahmen und Maßnahmenpaketen Sie wieviel Energie und Energiekosten einsparen können, empfiehlt sich eine individuelle Energieberatung . Da die erfolgreiche Sanierung zum Effizienzhaus nach einer guten Beratung das ⁠ Klima ⁠ entlastet, werden Beratung und Sanierung staatlich gefördert. Um den Energieberater oder die Energieberaterin Ihres Vertrauens auszuwählen, können Sie sich nach deren Erfahrungen, bisherigen Projekten oder realisierten Einsparungen erkundigen. Die Verbraucherzentralen beraten am Telefon oder im persönlichen Gespräch kostengünstig zu vielen Fragen rund ums Heizen und Sanieren. Mit Sanierungsfahrplan Schritt für Schritt zum Ziel : Bei den meisten Häusern steht keine Komplettsanierung an, sondern einzelne Bauteile wie das Dach oder die Fenster müssen erneuert werden. Ein Individueller Sanierungsfahrplan zeigt, wie Sie den Wärmebedarf Ihres Hauses stufenweise und wirtschaftlich senken und gleichzeitig die Umstellung des Heizsystems auf erneuerbare Energien vorbereiten. Er ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass auch zeitlich versetzt durchgeführte Sanierungsmaßnahmen sinnvoll aufeinander abgestimmt werden können. Geschickt ist es dabei, sich am zukünftig zu erreichenden Energiestandard zu orientieren und die Energieeffizienz der Bauteile so gut wie möglich zu verbessern. Ein Individueller Sanierungsfahrplan wird für Wohngebäude als besondere Variante der Energieberatung staatlich gefördert. Besonderes Plus: Wer im Rahmen eines Sanierungsfahrplans saniert, bekommt bei der Förderung am Ende einen Bonus. Überblick über alle Maßnahmenpakete bei der Schritt-für-Schritt-Sanierung Machen Sie Ihr Haus bereit für eine Heizung mit erneuerbaren Energien: Ab Mitte 2026 bzw. 2028 müssen neu installierte Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Die zukunftsfähigste Lösung sind Wärmepumpen. Diese können bereits in teilsanierten Gebäuden mit Heizkörpern effizient arbeiten. Noch effizienter sind sie bei Flächenheizungen wie einer Fußbodenheizung. Damit der effiziente Betrieb auch mit Heizkörpern klappt, kann es manchmal notwendig sein, in einzelnen Räumen größere Heizkörper zu installieren, die Dämmung zu verbessern oder Fenster auszutauschen. Auch Dämmung der Kellerdecke oder zusätzliche Dämmung des Dachs können schon genügen. Solche Überlegungen sind auch Teil des Sanierungsfahrplans. Beginnen Sie rechtzeitig, den Umstieg zu planen! Weitere Informationen finden Sie in unserem ⁠ UBA ⁠-Umwelttipp Heizungstausch . Qualitätssicherung und Erfolgskontrolle machen: Eine Feldstudie zeigte, dass ohne Qualitätssicherung während und Erfolgskontrolle nach umfassenden Sanierungsmaßnahmen Einsparungen von 25-30 kWh/(m²a) ungenutzt bleiben . Das kann über ein Drittel der gesamten Energieeinsparung ausmachen. Empfehlenswert ist daher eingangs eine umfassende Beratung und für die Bauphase eine Baubegleitung, mit der Sie Fehler während der Sanierung vermeiden oder zumindest schnell beseitigen lassen können. Ein Blower-Door-Test weist die angestrebte Luftdichtheit nach oder zeigt, an welchen Stellen nicht sorgfältig genug gearbeitet wurde. Bei einer Sanierung zum Effizienzhaus oder für einzelne Sanierungsmaßnahmen wird ein Blower-Door-Test auch gefördert. Nach der Sanierung geht es um die Frage: Funktioniert das Haus wie gedacht? Überwachen Sie dafür regelmäßig den Energieverbrauch, zum Beispiel mit dem kostenlosen Energiesparkonto . Stellen Sie eine Abweichung fest, sollten Sie, bei Bedarf mit Energieberater*in, die Ursache suchen und nachbessern (lassen). Schnelle Hilfe – Sofortmaßnahmen umsetzen: Typische Schwachpunkte eines Hauses kön­nen Sie mit überschaubarem Aufwand und geringen Kosten schnell beheben, teilweise sogar in Eigenleistung. Sofern die Fenster nicht defekt sind: neue Fensterdichtungen einsetzen lassen (etwa 4 bis 20 Euro pro Meter). Notfalls Dichtbän­der aus dem Baumarkt einkleben (etwa 1 bis 2 Euro pro Meter); sie halten aber auch nicht so lange. Rollladenkästen lassen viel Wärme entwei­chen, weil sie oft nicht isoliert und nicht luftdicht sind. Man kann sie nachträglich dämmen und abdichten. Die Kellerdecke von unten zu dämmen, spart Energie und erhöht auch den Komfort (etwa 20 bis 70 Euro pro m²). Durch die oberste Geschossdecke geht zum Dachboden hin viel Wärme verloren. Sie zu dämmen ist meist nicht aufwändig. Kosten: ab etwa 15 bis 50 Euro pro m² (abhängig vom aus­gewählten Material und der Dämmstärke). Was Sie noch tun können: Fördermittel nutzen, damit Ihre Rechnung kleiner ausfällt – siehe unter "Gesetzeslage". Bei der Raumtemperatur sparen? Beachten Sie unsere Tipps zu Heizen, Raumtemperatur . Ans ganze System denken: Lassen Sie auch nach einer Teilsanierung die Heizung neu einstellen, damit die Anlage wieder im optimalen Bereich arbeitet. Mit einer Lüftungsanlage können Sie für gute Luft sorgen und Heizenergie sparen. Weitere Hinweise hierzu finden Sie in unserer Publikation "Lüftungskonzepte für Wohngebäude" . Die Sonne heizt (Dach-)Räume zu sehr auf? Tipps finden Sie in unserem Beitrag Kühle Räume im Sommer . Mit umwelt- und gesundheitsverträglichen Bauprodukten – z. B. am Blauen Engel erkennbar – schützen Sie Ihre Gesundheit, die Umwelt und das ⁠ Klima ⁠. Beachten Sie auch unsere Tipps zur Wärmedämmung . Hintergrund Umweltsituation: Der Betrieb der Gebäude verursacht in Deutschland etwa 35 Prozent des Endenergieverbrauchs und etwa 30 Prozent der Treibhausgasemissionen. Der überwiegende Teil davon entfällt auf Ein- und Zweifamilienhäuser. Um das ⁠ Klima ⁠ wirksam zu schützen, müssen die Treibhausgasemissionen sinken, also Wohnhäuser möglichst effizient sein und mit erneuerbaren Energien versorgt werden. Die privaten Haushalte benötigen mehr als zwei Drittel ihres Endenergieverbrauchs um Räume zu heizen. Entsprechend relevant ist das Thema für die Wohnkosten und für die Umwelt. Weitere Informationen über die Umweltbelastungen durch das Wohnen finden Sie unter Wohnen | Umweltbundesamt . Gesetzeslage und Förderprogramme: Das Klimaschutzgesetz gibt vor, dass Deutschland 2045 netto keine Treibhausgasemissionen mehr verursachen darf – das gilt auch für Gebäude und ihre Heizungen. Das Brennstoffemissionshandelsgesetz belegt Brennstoffe mit einem CO₂-Preis, , so dass das Heizen mit Erdgas oder Heizöl nach und nach immer teurer wird. Zudem wird dieses Gesetz die zulässigen Emissionsmengen begrenzen. Schätzungen von MCC und IfW zufolge ist 2030 mit bis zu 200-400 Euro pro Tonne CO 2 (Realpreis 2022 ohne Inflation) zu rechnen, sodass Erdgas um 4-8 Cent/kWh und Heizöl um 5-10 Cent/kWh teurer werden können (siehe Quellen unten).  Das macht es immer attraktiver, ein Haus zu sanieren und mit erneuerbaren Energien zu versorgen. Wird ein Haus umfassend saniert, begrenzt das Gebäudeenergiegesetz den zulässigen Bedarf an nicht-erneuerbarer ⁠ Primärenergie ⁠ und die Wärmeverluste durch die Gebäudehülle. Wird nur ein einzelnes Bauteil erneuert, müssen Anforderungen an den Wärmedurchgang (U-Werte) eingehalten werden. Das Gesetz bestimmt außerdem, wann neu installierte Heizungen welchen Anteil erneuerbarer Energien nutzen müssen.  Heizungen, die Erdgas oder Heizöl verwenden, dürfen ab 2045 nicht mehr betrieben werden. Dass die Anforderungen des Gesetzes eingehalten wurden, müssen Bauherr oder Eigentümer nachweisen: Für umfassende Sanierung geschieht dies mittels Erfüllungserklärung, die der nach Landesrecht zuständigen Behörde vorzulegen ist. Für einzelne Sanierungsmaßnahmen muss der zuständigen Behörde auf Verlangen eine Unternehmererklärung vorgelegt werden, die die ausführende Firma ausstellt. Eine professionelle Energieberatung wird gefördert. Antragsverfahren und aktuelle Förderkonditionen finden Sie beim BAFA . Die Bundesregierung fördert auch die Energieberatung bei den Verbraucherzentralen , die dadurch besonders günstig angeboten werden kann. Sanierungsmaßnahmen, die die gesetzlichen Anforderungen übertreffen, werden im Programm "Bundesförderung effiziente Gebäude" gefördert: Effizienzhaus-Sanierungen mit Zuschüssen oder zinsverbilligten Krediten durch die KfW , und Einzelmaßnahmen mit Zuschüssen durch das BAFA . Der Mindeststandard ist "Effizienzhaus 85". Mit der erreichten Effizienz verbessern sich die Förderkonditionen. Boni gibt es für Häuser, die besonders viel erneuerbare Energie nutzen, nachhaltigkeitszertifiziert sind oder vor der Sanierung besonders ineffizient waren ("worst performing buildings"), sowie für Sanierungsmaßnahmen als Teil eines Sanierungsfahrplans. Auch Fachplanung, Blower-Door-Test und Baubegleitung werden gefördert. Alternativ können Sanierungsmaßnahmen auch über drei Jahre von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Diese steuerliche Förderung erhalten Sie, indem Sie die Kosten bei der Einkommensteuererklärung geltend machen. Marktbeobachtung: Es gibt eine Reihe von Gebäudestandards: Effizienzhaus beschreibt förderfähige Häuser. Ein Effizienzhaus 70 bedeutet, dass sein Primärenergiebedarf nur noch 70 Prozent des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes, eines Gebäudes mit gleicher Geometrie und vorgegebenen energetischen Eigenschaften, beträgt. Ein Plusenergiehaus gewinnt im Jahresverlauf mehr Energie aus erneuerbaren Energien, als es selbst verbraucht. Am effizientesten ist das Passivhaus , das einen Heizwärmebedarf von nur noch 15 kWh/m² hat. Das erreicht es mit kompakter Bauweise, hervorragendem Wärmeschutz, hoher Luftdichtheit und Lüftung mit Wärmerückgewinnung. Für Gebäudesanierungen wurde der EnerPHIt-Standard entwickelt. Der niedrige Heizwärmebedarf von 25 kWh/m² wird mit Passivhauskomponenten erreicht. Es ist ratsam, effiziente Häuser wie das Passivhaus mit einer speziell angepassten Methode wie dem Passivhaus-Projektierungspaket zu planen, um ausreichend genaue Ergebnisse zu erzielen. Es ist nicht bekannt, wie viele Häuser genau jährlich komplett oder teilweise saniert werden. Die letzte Schätzung von 2016 ergab, dass umgerechnet 1 Prozent der Häuser umfassend saniert werden. Das ist viel zu wenig, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Immerhin etwa die Hälfte der Wohnhäuser ist bereits teilsaniert, Am häufigsten wurden die Fenster ausgetauscht, gefolgt von der Dachdämmung. Aber bei mehr als einem Drittel der Wohnhäuser ist noch nichts geschehen – es gibt also noch viel zu tun. Quellen: ⁠ BMWK ⁠: Energieeffizienz in Zahlen 2022 Dena: Dena-Gebäudereport 2024 MCC Berlin (2023): Arbeitspapier "Systematische Verteilungsanalyse zur Wärmewende: Welche Haushalte tragen die Kosten und wie kann die Entlastung aussehen?" IfW Kiel (2023): Mögliche Effizienzgewinne durch die Einführung eines länderübergreifenden Emissionshandels für den Gebäude- und Straßenverkehrssektor in der Europäischen Union

Grüne Hausnummer PLUS für Effizienzhaus in Salzatal

LENA GmbH Olvenstedter Str. 66, 39108 Magdeburg www.lena.sachsen-anhalt.de Wir machen Energiegewinner. Pressekontakt: Anja Hochmuth E-Mail hochmuth@lena-lsa.de Tel. 0391 5067-4045 Gefördert durch das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressemitteilung Magdeburg | 29. April 2024 Grüne Hausnummer PLUS für Effizienzhaus in Salzatal Als Würdigung ihres beispielhaften Engagements in Sachen Klimaschutz darf sich Familie Köhlmann aus der Gemeinde Salzatal im Saalekreis nun über eine „Grüne Hausnummer Sachsen- Anhalt PLUS“ freuen. Die Familie hat ihr Einfamilienhauses 2019 in Holzständerbauweise errichtet. Es erreicht den Effizienzhaus-Standard 40 Plus und weist laut Energieausweis einen jährlichen Primärenergie- bedarf von 5 kWh/m2 auf. Der Restwärmebedarf wird durch eine Proxon-Lüftungsheizung mit Wärmerückgewinnung gedeckt, die an heißen Sommertagen auch zur Raumkühlung genutzt werden kann. Eine Photovoltaikanlage (9,3 kWp) inkl. Speicher (10,24 kWh) liefert den für den Betrieb erforderlichen Strom und erreicht einen Autarkiegrad von 70 Prozent. Bilanziell übersteigt die Einspeisung des nicht verbrauchten Stroms den notwendigen Zukauf. Im Beisein von Bürgermeisterin Ina Zimmermann hat Energiestaatssekretär Thomas Wünsch der Familie heute gemeinsam mit der dem Geschäftsführer der Landesenergieagentur Sachsen- Anhalt (LENA), Marko Mühlstein, und Birgit Hartmann von der Architektenkammer Sachsen-Anhalt ein individuell angefertigtes Hausnummernschild und eine Urkunde überreicht. Auch die am Bau beteiligten Handwerksfirmen aus Sachsen-Anhalt wurden mit einer Urkunde gewürdigt. Energiestaatssekretär Thomas Wünsch betonte bei der heutigen Verleihung: „Investitionen in Energieeffizienz zahlen sich gleich doppelt aus: Wer weniger fossile Energieträger verbraucht, schont das Klima und den eigenen Geldbeutel. Ich freue mich, dass Familie Köhlmann beim Haus- bau neben der eigenen Zukunft auch die Zukunftsfähigkeit ihres Eigenheims im Blick hatte. Als verdienten Blickfang gibt es dafür die Grüne Hausnummer in der Premium-Variante.“ LENA-Geschäftsführer Marko Mühlstein ergänzte: „Das Haus von Familie Köhlmann erreicht einen der höchstmöglichen Energiestandards und ist damit ein Aushängeschild für energieeffizientes Bauen in Sachsen-Anhalt. Mit der Grünen Hausnummer möchten wir das vorbildliche Engagement der Familie in Sachen Klimaschutz würdigen und noch viele weitere Bau- und Sanierungswillige im Land zum Nachahmen motivieren.“ LANDESENERGIEAGENTUR SACHSEN-ANHALT Wir machen Energiegewinner. Hintergrund zum Auszeichnungswettbewerb „Grüne Hausnummer Sachsen-Anhalt“ Der von der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA) ins Leben gerufene Auszeich- nungswettbewerb um die „Grüne Hausnummer Sachsen-Anhalt“ und die „Grüne Hausnummer Sachsen-Anhalt PLUS“ startete im November 2017 und würdigt Gebäudeeigentümerinnen und - eigentümer, die nach dem 1. Dezember 2009 besonders innovativ, energieeffizient, nachhaltig oder wohngesund saniert oder gebaut haben. Seit 2021 richtet sich der Wettbewerb nicht mehr ausschließlich an private, sondern auch an gewerbliche Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden. Alle Bewerberinnen und Bewerber, die von einer Jury geprüfte Qualitätskriterien erfüllen, erhalten ein individuell angefer- tigtes Hausnummernschild. Bei der heutigen Verleihung von Familie Köhlmann handelt es sich um die insgesamt 56. Auszeich- nung mit einer „Grünen Hausnummer“ oder einer „Grünen Hausnummer PLUS“ in Sachsen-Anhalt und um die zweite Auszeichnung im Saalekreis. Alle Informationen zum Wettbewerb und zur Bewerbung erhalten Sie unter www.gruene- nummer.de.

4. Landesnetzwerktreffen „Energie & Kommune“ zum

Magdeburg, 18. Mai 2015 Presseinformation 4. Landesnetzwerktreffen „Energie & Kommune“ zum Thema Energieeinsparverordung (EnEV 2014) Das vierte Landesnetzwerktreffen „Energie & Kommune – Klimaschutz = Kostensenkung (E3K)“ thematisiert die Umsetzung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in den Kommunen Magdeburg. Auf Initiative der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt (LENA) findet im Katharinenturm in Magdeburg am Donnerstag, 28. Mai 2015 das 4. Landesnetzwerktreffen „Energie & Kommune – Klimaschutz = Kostensenkung (E3K) statt. Im Mittelpunkt der Veranstaltung steht die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) mit dem Fokus auf kommunale Gebäude und die Verantwortung der Kommunen im Prozess der Umsetzung. Mit Frau Tatjana Böttger - Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft und Herrn Dipl.-Ing. (FH) Thomas Rochel - Vertreter der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt im Arbeitskreis Energie der Bundesingenieurkammer werden zwei kompetente Referenten die Vertreter der Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt sowohl über Fragen der Umsetzung der aktuellen Energieeinsparverordnung im Land als auch über fachliche Detailfragen informieren. Für die Kommunen sind neben den technischen Vorschriften, die für die kommunalen Gebäude umzusetzen sind, wie der Pflicht zum Austausch veralteter Heizkessel oder die Erfüllung der Mindestvorschriften für die Dämmung der obersten Geschossdecken, vor allem auch die Einführung von Stichprobenkontrollen für Energieausweise und die Erweiterung der Aushangpflicht für Energieausweise für öffentliche Gebäude mit starkem Publikumsverkehr von großem Interesse. „Dieser Themenkomplex stand ganz oben auf der Wunschliste der Kommunen“, sagt LENA- Geschäftsführer Marko Mühlstein. Das Informationsbedürfnis der Kommunalen EnergieBeauftragten (KommEB), der Mitarbeiter von Bauämtern und anderen Vertretern kommunaler Verwaltungen ist groß. Die Landesnetzwerktreffen geben ihnen die Möglichkeiten, sich zu wichtigen Schwerpunkten und nach dem eigenen Bedarf weiterzubilden und auszutauschen. V.i.S.d.P.: Marko Mühlstein, LENA GmbH, Magdeburg, Tel: 0391-567-2040 oder 0162- 2797493

Materialinventare und -kataster: Kreislaufwirtschaft im Bauwesen

Materialinventare und -kataster: Kreislaufwirtschaft im Bauwesen Ressourcenschonendes, klimaverträgliches und kreislaufgerechtes Bauen erfordert bessere Informationsgrundlagen. Materialinventare für Bauwerke sowie Materialkataster ganzer Regionen können diese Informationen bereitstellen, strukturieren und über den jahrzehntelangen Lebenszyklus von Bauwerken vorhalten. Beide Instrumente sollten zukünftig in größerem Umfang genutzt werden. Um zu einer ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft zu gelangen, werden gute materielle Informationsgrundlagen über Bauwerke benötigt, die bislang nur unzureichend vorliegen und vor allem, nicht fortgeschrieben werden. Ziel des Vorhabens „Kartierung des anthropogenen Lagers IV – Erarbeitung eines Gebäudepass- und Gebäudekatasterkonzepts zur regionalisierten Erfassung des Materialhaushaltes mit dem Ziel der Optimierung des Recyclings“ war es vor diesem Hintergrund, Instrumente zur Dokumentation von Materialflüssen und -beständen im Lebenszyklus von Bauwerken und zum dynamischen Materialhaushalt von Regionen praxisgerecht und harmonisiert weiterzuentwickeln. Das Projekt wurde im Auftrag des ⁠ UBA ⁠ durchgeführt. Mit Hilfe von Fallbeispielen und Personen aus der Praxis wurden Materialinventare und -kataster weiterentwickelt und erprobt. Im Ergebnis könnten die beiden Instrumente zukünftig verbaute Materialien, eingesetzte Stoffe mitsamt ihren Umwelteigenschaften, Einbauweisen, Herstellerinformationen sowie notwendige Aufbereitungstechniken dokumentieren. Während Materialinventare als Bestandteil einer digitalen Hausakte geführt werden könnten, in denen beispielsweise auch die Energieausweise vorliegen, sollten Materialkataster kommunal in Raumordnungs-, Abfallwirtschafts- und Ressourcenmanagementbehörden angesiedelt werden. Materialinventare und -kataster ließen sich für Einzelbauwerke bis hin zu ganzen Regionen anwenden und könnten dazu beitragen, Bedarfe an Primärrohstoffen zu verringern, Mengen an zu deponierenden Abfällen zu begrenzen und Emissionen über den gesamten Lebenszyklus von Bauwerken zu reduzieren. Ganz praktisch könnten mithilfe dieser Instrumente alle Beteiligten von der Bauplanung, Nutzung bis hin zum Abbruch in ihren Arbeits- und Entscheidungsprozessen unterstützt werden. Zudem zeigte sich im Projekt, dass alle Beteiligten Einfluss auf die Auswahl, Verwendung oder Aufbereitung von Materialien haben und deshalb besser kooperieren sollten. Für eine zukünftige höhere Nutzung der Materialinventare sind harmonisierte Vorgaben für dieses Instrument in der digitalen Gebäudeplanung  wie dem Building Information Modeling (BIM) , die Aufnahme in die Anforderungen von Nachhaltigkeitsbewertungssystemen, Förderprogrammen sowie die besonderen Leistungen gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) notwendig. Materialkataster sind besonders aussichtsreich, wenn diese im Zuge von Förderprogrammen etabliert werden und dann in kommunaler Obhut verbleiben sowie als Nebenanforderung in Ausschreibungen von Stadtumbau- und Strukturwandelprojekten aufgenommen werden. Die wichtigsten Ansatzpunkte, um die entwickelten Instrumente erfolgreich in der Breite zu etablieren, sind in einem kurzen Empfehlungspapier zusammengefasst.

Vollzugskonzepte und Einbeziehung Dritter im Gesetzesvollzug beim Klimaschutzrecht im Gebäudebereich

Das Forschungsprojekt leistet einen Beitrag für einen möglichst wirksamen Vollzug des Energieeinspar- und Erneuerbare-Energien-Wärmerechts durch die Bundesländer - gerade vor dem Hintergrund der geplanten Verschmelzung der bestehenden Regelwerke zu einem einheitlichen Gebäudeenergiegesetz (GEG). Aufgabe dieses Projekts war es, die verschiedenen Möglichkeiten zur Ausgestaltung von Rechtsvorschriften für einen effektiven Vollzug des gebäudebezogenen Energierechts herauszuarbeiten und daraus konzeptionelle Vorschläge zur rechtlichen Gestaltung abzuleiten, die den für den Vollzug zuständigen Ländern eine Hilfestellung bieten. Im Mittelpunkt stehen dabei die Vorgaben für den Vollzug der Anforderungen an Neubauten. Hierbei wurde die rechtliche Ausgangslage im Bundesrecht sowie in allen 16 Bundesländern aufgearbeitet und die Vollzugspraxis ausgewertet. In engem Austausch mit fachlich befassten Vertreterinnen und Vertreter der für den Vollzug zuständigen Ministerien der Bundesländer wurden konkrete Optionen für Vollzugsregelungen in den Ländern sowie für eine Weiterentwicklung des Bundes- und Landesrechts erörtert und entwickelt. Quelle: Forschungsbericht

Microsoft PowerPoint - TO2_Pietsch_GEG

DAS GEG AUS SICHT EINES ENERGIEDIENSTLEISTERS Landesnetzwerktreffen „Energie und Kommune“ Dipl.-Ing. Thomas Pietsch Gebäudeenergiegesetz (GEG) GEG führt bestehendes Energieeinsparrecht zusammen EnEG/EnEVEEWärmeG Energieeinsparungsgesetz (EnEG)  Gesetzlicher Rahmen für Energiewende im Gebäudebereich  Orientierung an EU-Vorgaben (Niedrigstenergie- standard für Neubau)  Gesetzl. Ermächtigungsgrundlage f. EnEV Energieeinsparverordnung (EnEV)  Effizienzstandards für Neubauten und Bestandsgebäude (bei Änderung/Umbau)  Nachrüstpflicht  Informationspflicht (Energieausweis)Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz  Steigerung des Anteils an erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte bis 2020 auf 14%  Verpflichtung zum Einsatz erneuerbarer Energien in Neubauten und, im Falle von Gebäuden der öffentlichen Hand, auch bei grundlegenden Renovierungen  Ersatzmaßnahmen zur Effizienzsteigerung als Alternative zum EE-Einsatz zulässig (KWK, Fernwärme, EnEV-Übererfüllung) Zusammenführung im Gebäudeenergiegesetz 2 08.10.2020 Landesnetzwerktreffen „Energie und Kommune“ Thomas Pietsch Gebäudeenergiegesetz Beschluss nach mehrjährigem Gesetzgebungsprozess Aktueller Stand  Bundestag hat am 18. Juni das „Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude und zur Änderung weiterer Gesetze“ beschlossen  Billigung durch Bundesrat am 3. Juli 2020  GEG tritt am 1. November in Kraft (EE-Änderungen seit 14.08.2020) Inhalt  Zusammenführung von EnEG, EnEV und EEWärmeG in einem Gesetzeswerk  Angehängt: Abstandsregelungen für Windkraftanlagen an Land und Streichung des 52-GW-Deckels für Photovoltaik 3 08.10.2020 Landesnetzwerktreffen „Energie und Kommune“ Thomas Pietsch

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