Am 1. Mai 2014 tritt die novellierte Energieeinsparverordnung in Kraft. Die Novellierung bringt eine Reihe wichtiger Änderungen, vor allem rund um den Energieausweis. Die Neuregelungen stärken die Aussagekraft von Energieausweisen und erweitern bzw. verdeutlichen die Pflichten bei Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen, um die Transparenz auf dem Immobilienmarkt zu verbessern. Ein weiteres Kernelement der Novellierung ist die Verschärfung der Effizienzstandards für Neubauten um durchschnittlich 25 Prozent ab dem 1. Januar 2016. Außerdem müssen ab 2015 ineffiziente Heizkessel nach 30 Betriebsjahren stillgelegt werden. Dies betrifft nicht so genannte Brennwertkessel und Niedertemperatur-Heizkessel. Ausnahmen gibt es für viele selbstgenutzte Ein- oder Zweifamilienhäuser.
Seit einem Jahr verpflichtet der Energieausweis Vermieter und Verkäufer dazu, potentielle Käufer oder Mieter über den energetischen Zustand eines Gebäudes aufzuklären. Die Mehrheit der Immobilienanbieter jedoch missachtet diese Informationspflicht nach wie vor. Gleichzeitig finden praktisch keine behördlichen Kontrollen statt. Zu diesem Schluss kommen die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Deutsche Mieterbund (DMB). Grundlage für die neuen Informationspflichten ist die EU-Gebäuderichtlinie 2010/31/EU. Sie ist in Deutschland durch das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und die Energieeinsparverordnung (EnEV) in nationales Recht umgesetzt. Eine Abfrage des Kontrollverhaltens der zuständigen Landesbehörden durch die DUH im Frühjahr 2015 ergab, dass kein Bundesland die Vorlage des Energieausweises kontrolliert und auch keine anlassunabhängigen Stichprobenkontrollen durchführt. Nur die vier Bundesländer Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen erklärten, dass sie bei ausdrücklichen Bürgerbeschwerden hin tätig werden.Nach einer Stichprobe der DMB-Mietervereine Berlin, München, Hannover und Stuttgart haben 75 Prozent der Anbieter bei Wohnungsbesichtigungen den DMB-Testpersonen den Energieausweis nicht wie gesetzlich vorgeschrieben unaufgefordert vorgelegt. Erst auf Nachfrage legte ein Viertel der Vermieter bzw. Makler einen Energieausweis vor. Insgesamt machten 50 Prozent der Vermieter selbst auf Nachfrage keine Angaben zur Energieeffizienz der Wohnobjekte. Aus Sicht des Deutschen Mieterbundes ist das ein katastrophales Ergebnis.
Nachdem der Bundesrat der Novelle zur Energieeinsparverordnung (EnEV) am 11. Oktober 2013 nur unter Auflagen zugestimmt hatte, beschloss das Bundeskabinett am 16. Oktober 2013 die endgültige Fassung mit den vom Bundesrat vorgesehenen Änderungen. Kernelement der Novelle ist eine Anhebung der Effizienzanforderungen für Neubauten um einmalig 25 Prozent ab 1. Januar 2016. Bestandsgebäude sind von diesen Verschärfungen ausgenommen. Zudem wird die Bedeutung des Energieausweises als Informationsinstrument für die Verbraucherinnen und Verbraucher gestärkt.
Das Forschungsprojekt leistet einen Beitrag für einen möglichst wirksamen Vollzug des Energieeinspar- und Erneuerbare-Energien-Wärmerechts durch die Bundesländer - gerade vor dem Hintergrund der geplanten Verschmelzung der bestehenden Regelwerke zu einem einheitlichen Gebäudeenergiegesetz (GEG). Aufgabe dieses Projekts war es, die verschiedenen Möglichkeiten zur Ausgestaltung von Rechtsvorschriften für einen effektiven Vollzug des gebäudebezogenen Energierechts herauszuarbeiten und daraus konzeptionelle Vorschläge zur rechtlichen Gestaltung abzuleiten, die den für den Vollzug zuständigen Ländern eine Hilfestellung bieten. Im Mittelpunkt stehen dabei die Vorgaben für den Vollzug der Anforderungen an Neubauten. Hierbei wurde die rechtliche Ausgangslage im Bundesrecht sowie in allen 16 Bundesländern aufgearbeitet und die Vollzugspraxis ausgewertet. In engem Austausch mit fachlich befassten Vertreterinnen und Vertreter der für den Vollzug zuständigen Ministerien der Bundesländer wurden konkrete Optionen für Vollzugsregelungen in den Ländern sowie für eine Weiterentwicklung des Bundes- und Landesrechts erörtert und entwickelt. Quelle: Forschungsbericht
Das Projekt "Subproject 6: Soil Properties and Soil Erosion" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Eberhard Karls Universität Tübingen, Fachbereich Geowissenschaften, Abteilung Bodenkunde und Geomorphologie durchgeführt. The objective of the recently established Chinese-European joint research project 'BEF China' (DFG Research Unit 891) is to analyze the influence of tree and shrub species diversity on ecosystem functioning and services in one of the most prominent diversity hotspots in the northern hemisphere. Using a pool of 96 native tree and shrub species the project will plant a total of 345.600 trees and 277.824 shrubs to establish experimental forest stands, varying in both tree and shrub species richness, on a total area of about 100 ha. A range of biodiversity and ecosystem variables will be measured to assess community dynamics and its relation to primary productivity, carbon and nitrogen storage, nutrient cycling, and prevention of soil erosion, a so-far disregarded ecosystem service in other projects but with prominent importance for this region. Cooperation partners in Europe are the University of Halle, the University of Lüneburg, the University of Tübingen and the ETH Zürich. In China, the Chinese Academy of Sciences (CAS) in Beijing (Botany, Ecology) and Nanjing (Soil Science) contribute to the project. Subproject 6: Soil Properties and Soil Erosion: At the Geographical Institute in Tübingen, Subproject 6 (Soil properties and soil erosion) is situated. Two process systems will be analyzed in this subproject: (a) modification of kinetic energy of precipitation by its pass through the tree canopy and the shrub layer, and (b) connection between surface runoff, sediment transport and changing intrinsic soil properties as a function of biodiversity gradients. In the framework of the Research Unit, Subproject 6 also covers spatial and pedological aspects of soil genesis, substrate characteristics, landscape development, and land use history.
Das Projekt "Tätigkeit als Issuing Body im Rahmen des EECS-Systems (European Energy Certificate System) für Deutschland in 2013" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt.
Das Projekt "Fortentwicklung des Ansatzes 'EnEV easy' für die Verwendung in der EnEV 2012" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von TÜV, Technische Überwachung Hessen GmbH durchgeführt. Der vorliegende Forschungsbericht umfasst die Entwicklung eines vereinfachten Nachweisverfahrens für die Energieeffizienz von neu errichteten Wohngebäuden. Es basiert auf der Studie 'EnEV-easy', die vom Wirtschaftsministerium des Landes Baden-Württemberg angeregt und vom Fraunhofer-Institut für Bauphysik 2009/2010 durchgeführt wurde. Das Verfahren erspart detaillierte Nachweisberechnungen, wenn ein Gebäude vorgegebene Rahmenbedingungen erfüllt und bestimmte Anforderungen an die energetische Qualität der Gebäudehülle und der Anlagentechnik einhält. Für diese Gebäude werden abhängig von der Gebäudegröße und der verwendeten Anlagentechnik die in den Energieausweis einzutragenden Kennwerte fest vorgegeben. Die Kennwerte wurden im Rahmen dieses Forschungsprojektes berechnet und die Randbedingungen dafür festgelegt. Die erzielbare Genauigkeit der Kennwerte wurde im Verhältnis zur erzielten Vereinfachung im Nachweisaufwand bewertet und die Auswirkungen einer Beibehaltung oder Verschärfung des Anforderungsniveaus untersucht. Abschließend wurde ein Formulierungsvorschlag zur Einbindung dieses Verfahrens in die Neufassung der Energieeinsparverordnung angegeben. Von verschiedenen Gruppen der am Wohnungsbaugeschehen Beteiligten wurde in den letzten Jahren kritisiert, dass das Nachweisverfahren für den energiesparenden Wärmeschutz inzwischen so komplex geworden sei, dass es kaum noch durchschaubar und nachvollziehbar sei. Diese Kritik aufgreifend, hat das Wirtschaftsministerium des Landes Baden-Württemberg die Idee geboren, ein vereinfachtes Nachweisverfahren zu entwickeln. Hierzu hat das Land Baden-Württemberg das Fraunhofer-Institut für Bauphysik mit entsprechenden Musterberechnungen als Forschungsprojekt beauftragt. In diesem Projekt wurden beispielgebende Gebäude mit 14 verschiedenen Kombinationen aus Beheizung, Warmwasserbereitung und Belüftung durchgerechnet, und anschließend auf Gebäudegruppen zusammengefasst. Die berechneten Kennwerte sollen für hinreichend ähnliche Gebäude übernommen werden. Das Projekt hat damit die grundsätzliche Machbarkeit eines solchen vereinfachten Verfahrens erwiesen, aber auch weiteren Handlungsbedarf gezeigt, um es praktisch anwendbar zu machen. Im Zuge der Vorbereitungen für die Neufassung der Energieeinsparverordnung 2012 wurde von Seiten der Bundesländer der Wunsch geäußert, dieses vereinfachte Verfahren in die neugefasste Energieeinsparverordnung aufzunehmen. Da dazu noch eine weitere Ausarbeitung des Verfahrens und eine Anpassung an anderweitige Änderungen der Energieeinsparverordnung erforderlich waren, wurde hierzu vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung das vorliegende Forschungsprojekt ausgeschrieben. (Text gekürzt)
Das Projekt "Evaluation des Feldversuchs zum Energiepass für Gebäude" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt.
Das Projekt "Tätigkeit als Issuing Body für die deutsche Domäne des European Energy Certificate System (EECS)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Das Öko-Institut fungiert im Auftrag einer Gruppe der deutschen Stromwirtschaft als 'Issuing Body' des EECS-Zertifikatssystems, das aus dem früheren RECS-System hervorgegangen ist. Gemeinsam mit europäischen Partnern ist das Institut für die Weiterentwicklung der Regeln des Zertifikatshandelssystems verantwortlich.
Das Projekt "Teilvorhaben: Smart Service Konzepte und Smart Readiness Indicator" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Cleopa GmbH durchgeführt. Die Cleopa GmbH hat ihre Arbeitsschwerpunkte auf den Arbeitspaketen 3 (Datenkonzepte und Implementierung von Smart Services Konzepten), AP4 (Datenevaluation und Exploitation) und AP5 (Community und Wissensverbreitung). In AP3 wird dabei insbesondere auch die Anbindung der Stromnetze in zukünftige Smart Services adressiert, welche durch den SRI in der europäischen Gebäuderichtlinie noch abstrakt beschrieben ist. Die Dynamik von steuerbaren Lasten in Stromnetzen, Erfassung von kleinen Lastprofilen und die Interdependenz mit den Gebäudeenergieausweisen (EPCs) stellt den zweiten Schwerpunkt des AP3 dar. IN AP4 wird die Konzeption der Smart Services in der Zusammenarbeit der Leistungskette mit den Partnern als Querschnittsbeschreibung in Pilotinstallationen erarbeitet. Dazu werden die datenbasierten Konzepte in den Pilotinstallationen bei den Partnern installiert, getestet und iterativ weiter verbessert. In diesem Rahmen ist auch vorgesehen, die Normung auf nationaler Ebene (z.B. DIN) oder im internationalen Rahmen regelmäßig zu betrachten und die Fortschritte aus dem Projekt mit einzubringen. Die Cleopa GmbH wird den Lead hierbai übernehmen. In AP5 liegt der Schwerpunkt darauf, die neuen Erkenntnisse weiter verfügbar zu machen, um die Stromnetze auf Basis non-invasiver Daten resilienter zu gestalten. Dazu wird auch eine Wissenscommunity mit den Partnern aufgebaut und gepflegt. Eine Teilaufgabe ist das Monitoring der Normungsaktivitäten, z.B. beim DIN und CEN. Dabei werden bereits die Ergebnisse der ersten vier APs berücksichtigt, da durch die iterative Betrachtung und Optimierung Smart Services entwickelt werden, welche auch in andere Regionen umgesetzt werden können.
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Text | 4 |
Umweltprüfung | 6 |
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