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Vorbildrolle öffentliche Hand

Städten kommt bei der Erfüllung internationaler Klimaschutzziele eine besonders große Bedeutung zu, da sie perspektivisch einen immer höheren Anteil am weltweiten Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgasemissionen haben werden. Berlin möchte seiner Verantwortung nachkommen und hat sich mit dem Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln) das Ziel der Klimaneutralität bis spätestens 2045 gesetzt. Auch wenn dieses Ziel nur mit entsprechenden Anstrengungen der gesamten Stadtgesellschaft zu erreichen ist, kommt der öffentlichen Hand eine besondere Rolle zu. Aus diesem Grund ist im EWG Bln die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand verankert, womit u. a. in erheblichem Umfang CO 2 -Emissionen im eigenen Organisationsbereich eingespart werden sollen. Die öffentliche Hand wird sich somit in den nächsten Jahren in besonderer Weise und mit gezielten Anstrengungen und Projekten als Vorreiter des Prozesses zur Erreichung der Klimaschutzziele engagieren, um so – neben der Erzielung direkter Einsparungen – auch die anderen Akteure der Stadtgesellschaft zur Mitarbeit zu motivieren. Bild: SenMVKU Sanierungsfahrplan öffentliche Gebäude Im EWG Bln ist vorgesehen, dass für alle Gebäude der Haupt- und Bezirksverwaltungen Sanierungsfahrpläne aufzustellen sind, da Berlin eine umfassende energetische Sanierung der öffentlichen Gebäude bis 2045 anstrebt. Weitere Informationen CO₂-neutrale Verwaltung Das Land Berlin verfolgt eine ambitionierte Energie- und Klimaschutzpolitik mit dem Ziel bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu werden. Klimaschädliche Emissionen sollen trotz Wachstum von Bevölkerung und Wirtschaft reduziert werden. Weitere Informationen Bild: Michael Danner Energieverbrauchsdaten öffentlicher Gebäude des Landes Berlin Das Land Berlin betreibt sowohl auf Landes- als auch auf Bezirksebene unterschiedliche Gebäude, die einen nicht unerheblichen Energieverbrauch verursachen. Im Rahmen des Energiemanagements wird dieser Energieverbrauch regelmäßig überwacht und gemäß EWG Bln veröffentlicht. Weitere Informationen Bild: SenUVK Klimaschutzvereinbarungen des Landes Berlin Nachhaltiger Klimaschutz ist nur mit Hilfe von Innovationen, neuen Technologien und High-Tech-Lösungen möglich. Investitionsentscheidungen und Wirtschaftstätigkeiten sind daher ökologisch und klimaverträglich auszurichten. Weitere Informationen Von Vorbildern der Energiewende lernen: Kampagne „Berlin spart Energie“ Die Kampagne „Berlin spart Energie“ ist seit 2020 Bestandteil der Maßnahme „Energieeffizienzkampagne Berlin“ des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms 2030 (BEK 2030) und informiert ganzjährig rund um die Themen Energiewende, Klimaschutz und Energieeinsparung. Weitere Informationen Bild: stetsik/Depositphotos.com Die Berliner Energiesparpartnerschaft (ESP) Eine Partnerschaft zwischen Einrichtungen des Landes Berlin und Energiedienstleistern zur Umsetzung von Energiesparmaßnahmen (Energiespar-Contracting) Weitere Informationen

Energieverbrauchsdaten öffentlicher Gebäude des Landes Berlin

Das Land Berlin betreibt sowohl auf Landes- als auch auf Bezirksebene eine Vielzahl unterschiedlicher Gebäude, die einen nicht unerheblichen Energieverbrauch verursachen. Im Rahmen des Energiemanagements wird dieser Energieverbrauch regelmäßig überwacht und gemäß Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln) veröffentlicht. Eine Übersicht über die Verbrauchsdaten der Jahre 2018, 2019 und 2020 steht als Download zur Verfügung. Es handelt sich hierbei um eine aggregierte Darstellung. Detaillierte Übersichten können auf den jeweiligen Internetseiten der Bezirke sowie der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH abgerufen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht jedes Objekt eine eigene Versorgung und damit einen separaten Wärme- oder Stromverbrauchszähler aufweist. Dies kann dazu führen, dass in den Übersichten für einzelne Liegenschaften kein oder nur ein anteiliger Verbrauch ausgewiesen ist. Andere Liegenschaften können hingegen zusätzlich den (anteiligen) Wärme- oder Stromverbrauch benachbarter Objekte enthalten. Zudem wurde in Einzelfällen eine flächenbezogene Aufteilung des abgerechneten Gesamtverbrauchs vorgenommen. Die spezifischen Randbedingungen einzelner Objekte bleiben hierbei unberücksichtigt. Ebenso unberücksichtigt bleiben sonstige temporäre Sondereffekte (wie z.B. die eingeschränkte Nutzung einer Liegenschaft im Zuge einer Sanierung). Die abgebildeten Verbrauchsdaten entsprechen dem aktuellen Kenntnisstand und können sich in Einzelfällen (z.B. durch nachträgliche Abrechnungskorrekturen der Versorger) noch ändern. In der Energie- und CO 2 -Bilanzierung des Landes Berlin werden seitens des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg (AfS) CO 2 -Emissionsfaktoren für verschiedene Energieträger bereitgestellt. Die CO 2 -Emissionsfaktoren werden neben der Ermittlung der Gesamtemissionen des Landes Berlin u.a. auch bei der Energieberichterstattung von Bezirken und anderen Landeseinrichtungen und zur Bilanzierung von Klimaschutzvereinbarungen des Landes Berlin verwendet. Um eine Vergleichbarkeit von Heizenergieverbrauchswerten zu schaffen, sind diese einer Witterungsbereinigung zu unterziehen. Die Witterungsbereinigung erfolgt auf Grundlage eines 20-jährigen Mittels, das jährlich aktualisiert wird und die letzten 20 Jahre inkl. des jeweils abgelaufenen Jahres enthält.

Gesellschaftliche Kosten von Umweltbelastungen

Gesellschaftliche Kosten von Umweltbelastungen Umweltbelastungen verursachen hohe Kosten für die Gesellschaft, etwa in Form von umweltbedingten Gesundheits- und Materialschäden, Ernteausfällen oder Schäden an Ökosystemen. Im Jahr 2022 betrugen die Umweltkosten in den Bereichen Straßenverkehr, Strom- und Wärmeerzeugung mindestens 301 Milliarden Euro. Eine ambitionierte Umweltpolitik senkt diese Kosten und entlastet damit die Gesellschaft. Gesamtwirtschaftliche Bedeutung der Umweltkosten Umweltkosten sind ökonomisch höchst relevant. Das zeigte bereits der sogenannte „Stern Report“ im Jahr 2006, der die allein durch den ⁠ Klimawandel ⁠ entstehenden Kosten auf jährlich bis zu 20 % des globalen Bruttoinlandprodukts bezifferte. Auch fünfzehn Jahre nach Erscheinen des „Stern Reviews“, bekräftigt der Ökonom Nicholas Stern, dass die Kosten des Nichthandelns die Kosten des Klimaschutzes um ein Vielfaches übersteigen und ruft erneut zu entschiedenem Handeln im Kampf gegen den Klimawandel auf (Stern 2006 und Stern 2021). Auch auf Deutschland bezogene Schätzungen zeigen die ökonomische Bedeutung allein der durch Luftschadstoffe und Treibhausgase entstehenden Kosten. So haben die deutschen ⁠ Treibhausgas ⁠- und Luftschadstoff-Emissionen in den Bereichen Straßenverkehr, Strom- und Wärmeerzeugung im Jahr 2022 Kosten in Höhe von mindestens 301 Milliarden Euro verursacht (siehe Abb. "Umweltkosten durch Treibhausgase und Luftschadstoffe für Strom-, Wärmeerzeugung und Straßenverkehr"). * Basierend auf Kaufkraft 2024 **Klimaschadenskosten ab 2020 basieren auf dem GIVE-Modell, Werte vor 2020 auf dem Vorgänger Modell FUND Zeitreihen zur Entwicklung der Erneuerbaren Energien sowie Energiedaten, TREMOD 6.53 Umweltkosten der Strom- und Wärmeerzeugung Bei der Strom- und Wärmeerzeugung entstehen hohe Umweltkosten. Sie unterscheiden sich in Abhängigkeit von den eingesetzten Energieträgern deutlich. Stromerzeugung mit Braunkohle verursacht die höchsten Umweltkosten, gefolgt von den fossilen Energieträgern Öl und Steinkohle. Bereits deutlich niedriger liegen die Umweltkosten der Stromerzeugung aus Erdgas. Am umweltfreundlichsten ist die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (siehe Tab. „Umweltkosten der Stromerzeugung“). Auch bei der Wärmeerzeugung ist der eingesetzte Energieträger ein maßgeblicher Faktor für die Höhe der entstehenden Umweltkosten (siehe Tab. „Umweltkosten der Wärmeerzeugung der privaten Haushalte“). Heizen mit Kohle und Strom verursacht mit Abstand die höchsten Umweltkosten. Schon mit deutlichem Abstand folgen die Fernwärmeversorgung und das Heizen mit Heizöl und Erdgas. Die Umweltkosten der erneuerbaren Energien zur Wärmeerzeugung liegen noch deutlich darunter. Dies zeigt, dass der Ausbau erneuerbarer Energien auf dem Wärmemarkt die entstehenden Umweltkosten deutlich verringert. Die Kostensätze der Strom- und Wärmeerzeugung berücksichtigen dabei lediglich die ⁠ Emission ⁠ von Luftschadstoffen und Treibhausgasen, die Kosten infolge der Emission toxischer Stoffe (Quecksilber etc.) oder der Zerstörung von Ökosystemen infolge von Landnutzungsänderungen sind auf Grund fehlender Datenverfügbarkeit nicht eingeschlossen. Umweltkosten des Verkehrs Verkehr verursacht neben Emissionen von Luftschadstoffen und Treibhausgasen auch Lärmbelastung und negative Effekte auf Natur und Landschaft, beispielsweise durch die Zerschneidung der Landschaft. Um die Kostensätze für den Straßenverkehr in Deutschland zu bestimmen, werden zunächst die Emissionen aus dem Betrieb der verschiedenen Fahrzeugtypen ermittelt. Diese Emissionen entstehen bei der Verbrennung der Kraftstoffe sowie durch Reifenabrieb und Staubaufwirbelungen. Im Anschluss daran werden die indirekten Emissionen, d. h. Emissionen aus den anderen Phasen des Lebenszyklus geschätzt (zum Beispiel Herstellung, Wartung, Entsorgung sowie die Bereitstellung der Kraftstoffe). Während die meisten Emissionen der konventionellen Antriebe beim Fahren entstehen, sind bei der Elektromobilität die indirekten Emissionen bedeutender. Die Unterschiede zwischen den ermittelten Umweltkosten der einzelnen Verkehrsträger sind beträchtlich (siehe Tab. „Umweltkosten für verschiedene Fahrzeugtypen“). Umwelt- und Gesundheitsschäden aus Luftschadstoffemissionen sind in Städten höher als in ländlichen Gebieten. Das zeigt der Vergleich der verkehrsbezogenen Kostensätze in Stadt und Land. Um diese Kostensätze – also die Kosten pro Personen- oder ⁠ Tonnenkilometer ⁠ – zu bestimmen, müssen die jeweiligen Emissionen pro Fahrzeugtyp und die Anteile von Fahrleistungen in städtischen und ländlichen Gebieten berücksichtigt werden. Die Unterschiede zwischen den Fahrzeugtypen sind zum Teil beträchtlich: So sind zum Beispiel Linienbusse zu rund 57 Prozent (%) in der Stadt unterwegs, Reisebusse hingegen nur zu 9 %. Die Kostenschätzungen verdeutlichen beispielsweise die Vorteile eines Ausbaus des öffentlichen Personennahverkehrs: PKW mit einem Benzin-Motor verursachten 2024 Umweltkosten von 7,66 Eurocent pro ⁠ Personenkilometer ⁠ (Pkm), Nahverkehrszüge 4,88 Eurocent pro Pkm und Linienbusse nur 4,60 Eurocent pro Pkm. Umweltkosten der Landwirtschaft Ein weiteres wirtschaftliches Feld mit hohen Umweltwirkungen ist die Landwirtschaft. Durch die Produktion von Lebensmitteln und Energieträgern aber auch mit ihrem Potenzial, Kulturlandschaften zu prägen und ⁠ Biodiversität ⁠ zu erhalten, erfüllt die Landwirtschaft wichtige Funktionen für die Gesellschaft. Demgegenüber stehen aber auch zentrale negative Umweltwirkungen der Landwirtschaft. Zu diesen gehören neben Landnutzungsänderungen und der ⁠ Emission ⁠ von Treibhausgasen auch die Emission von Stickstoff und Phosphor. Der Kostensatz für die Ausbringung eines Kilogramms (kg) Phosphor beträgt dabei 5,33 Euro 2024 . Bei der Ausbringung von Stickstoff fallen Umweltkosten in Höhe von durchschnittlich 11,23 Euro 2024 pro kg an. Wozu dienen Umweltkostenschätzungen? Schätzungen von Umweltkosten sind vielseitig nutzbar. Sie zeigen, wie teuer unterlassener Umweltschutz ist und untermauern die ökonomische Notwendigkeit anspruchsvoller Umweltziele. Mit ihrer Hilfe lassen sich auch die Kosten und Nutzen von umwelt- und klimapolitischen Maßnahmen besser ermitteln. Dies gilt beispielsweise für die Bewertung von Maßnahmen zum Ausbau Erneuerbarer Energien oder zum Schutz von Ökosystemen, die einen beträchtlichen Nutzen in Form von vermiedenen Umwelt- und Gesundheitsschäden haben. Die Schätzung von Umweltkosten ist auch bei Entscheidungen über den Ausbau der Infrastruktur wichtig, etwa bei der Erstellung des Bundesverkehrswegeplans, in den Umweltkostenschätzungen bereits einfließen. Ohne Berücksichtigung der Umweltkosten würden Investitionen in umweltfreundliche Verkehrssysteme systematisch benachteiligt und das Verkehrsnetz stärker ausgebaut, als dies gesamtwirtschaftlich sinnvoll wäre. Darüber hinaus können Umweltkostenschätzungen auch im Rahmen der Gesetzesfolgenabschätzung wertvolle Informationen liefern. "Methodenkonvention zur Ermittlung von Umweltkosten" des Umweltbundesamtes Es gibt eine Fülle von Studien auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene, die Umweltkosten schätzen. Die Schätzungen unterscheiden sich dabei je nach nationalen Gegebenheiten und methodischer Herangehensweise. Eine seriöse und verlässliche Schätzung der Umweltkosten erfordert, wissenschaftlich anerkannte Bewertungsverfahren zu nutzen. Die Bewertungsmaßstäbe sollten begründet und möglichst für alle Anwendungsfelder identisch sein. Annahmen und Rahmenbedingungen müssen transparent gemacht werden. Dadurch lassen sich auch die Bandbreiten der Schätzungen in vielen Fällen erheblich eingrenzen. Das ⁠ UBA ⁠ hat daher auf Grundlage der Arbeiten von Fachleuten mehrerer Forschungsinstitute (INFRAS, Fraunhofer ISI, EIFER, UFZ, CE Delft, David Anthoff (UC Berkeley)) die Methodenkonvention zur Ermittlung von Umweltkosten erarbeitet. Die derzeit aktuellste Version stellt die Methodological Convention 3.2 for the Assessment of Environmental Costs (derzeit nur in englischer Sprache verfügbar) dar, bei der es sich um eine Teilaktualisierung der Methodenkonvention 3.1: Kostensätze . Im Zuge der Teilaktualisierung wurden insbesondere die beiden Kapitel zur ⁠ Emission ⁠ von Treibhausgasen und Luftschadstoffen überarbeitet: Die hier veröffentlichten Kostensätze basieren auf einem neuen Modell (Treibhausgase) bzw. auf aktualisierten Berechnungen und Annahmen (Luftschadstoffe). Auch in den übrigen Kapiteln wurden die neu ermittelten Kostensätze für Luftschadstoffe und Treibhause berücksichtigt. Abgesehen davon bilden die übrigen Kapitel jedoch weiterhin den Stand der Methodenkonvention 3.1 ab. Für 2025 ist die Veröffentlichung der umfassend überarbeiteten Methodenkonvention 4.0 geplant, welche dann sowohl in Deutsch wie auch in Englisch erscheinen soll. Internalisierung von Umweltkosten Umweltkosten sollten grundsätzlich internalisiert – also den Verursachern angelastet – werden. Da dies bisher nur unzureichend geschieht, gibt es keine hinreichenden wirtschaftlichen Anreize, die Umweltbelastung zu senken. Preise ohne vollständige Internalisierung der Umweltkosten sagen nicht die ökologische Wahrheit. Dies verzerrt den Wettbewerb und hemmt die Entwicklung und Marktdiffusion umweltfreundlicher Techniken und Produkte. Die Umweltkosten müssen vor allem in Bereichen die besonders hohe Umweltschäden verursachen, stärker als bisher in Rechnung gestellt werden. Dies würde beispielsweise den Ausbau der erneuerbaren Energien stärker fördern, die Anreize zur Energieeffizienz erhöhen und wesentlich zu einer nachhaltigen Mobilität beitragen. Aber auch in anderen Bereichen wie beispielsweise der Landwirtschaft und im Baugewerbe würde die Berücksichtigung der Umweltkosten dazu führen, dass nachhaltigere Produktions- und Konsummuster auch wirtschaftlich lohnender werden. Methodik zur Schätzung von Klimakosten Emissionen von Kohlendioxid (CO 2 ) sind der Hauptverursacher des Klimawandels. Das Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠) empfiehlt auf Grundlage der Methodenkonvention für im Jahr 2024 emittierte Treibhausgase einen Kostensatz von 300 Euro 2024 pro Tonne Kohlendioxid (t CO 2 ) zu verwenden (1% Zeitpräferenzrate). Bei einer Gleichgewichtung klimawandelverursachter Wohlfahrtseinbußen heutiger und zukünftiger Generationen (0% Zeitpräferenzrate) ergibt sich ein Kostensatz von 880 Euro 2024 pro Tonne Kohlendioxid. Dabei bezeichnet Euro 2024 jeweils die Kaufkraft des Euro zu Beginn des Jahres 2024. Auch für die Treibhausgase Methan und Lachgas können basierend auf dem Greenhouse Gas Impact Value Estimator (GIVE) Modell Klimakostensätze ermittelt werden, welche in der Tabelle „UBA-Empfehlung zu den Klimakosten“ dargestellt sind. Die Kosten infolge der ⁠ Emission ⁠ anderer Treibhausgase können mit Hilfe des Treibhausgaspotenzials (Global Warming Potential) ermittelt werden. Die Schäden, die durch die ⁠ Treibhausgas ⁠-Emissionen entstehen, steigen im Zeitablauf, beispielsweise da der Wert von Gebäuden und Infrastrukturen, die durch Extremwetterereignisse geschädigt werden, steigt. Daher steigen auch die anzusetzenden Kostensätze im Zeitablauf (siehe Tab. „UBA-Empfehlung zu den Klimakosten“). Weitere Erläuterungen hierzu finden Sie in der Methodenkonvention 3.2: Kostensätze (aktuell nur in englischer Sprache verfügbar).

Ausbau digitaler Infrastrukturen in der Strukturwandelregion beginnt

In ihrer heutigen Sitzung hat die Landesregierung das Programm „Digitale Infrastrukturen in der Strukturwandelregion“ auf den Weg gebracht. Für die Umsetzung des Programms sind in den nächsten Jahren jeweils sieben Millionen Euro aus Mitteln des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) vorgesehen. Zusätzlich sollen Mittel aus anderen Förderprogrammen des Bundes und der EU zum Einsatz kommen, beispielsweise aus der Breitband- und Mobilfunkförderung des Bundes. „Die Notwendigkeit leistungsfähiger digitaler Infrastrukturen in der Strukturwandelregion steht außer Frage. Die Investitionen des Landes leisten einen wichtigen Beitrag zum Gelingen des Strukturwandels“, erklärte die Ministerin für Infrastruktur und Digitales, Dr. Lydia Hüskens, heute in Magdeburg nach der Sitzung. Ziel sei die Schaffung zukunftsfähiger digitaler Infrastrukturen, zu denen eine flächendeckende Glasfaser-Festnetzversorgung, der 5G-Mobilfunkausbau, WLAN-, Freifunk- und LORAWAN-Netze sowie Rechenzentren gehörten. „Durch die kluge Kombination der verschiedenen ‚Fördertöpfe‘ wollen wir die bestmögliche Ausbaugeschwindigkeit erreichen und zugleich die kommunalen Haushalte entlasten“, hob die Ministerin hervor. Das Programm wurde in diesem Jahr zielgerichtet vorbereitet, so dass für Anfang 2022 die ersten Projekte starten könnten. Geplant sind zunächst sogenannte 5G-Campusnetze auf dem Gelände der TOTAL-Raffinerie in Leuna sowie auf dem Campus der Hochschule Merseburg. Somit ist die Verbindung von pilothaftem Echtbetrieb in der Wirtschaft und begleitender Forschung geplant, von der Folgeprojekte profitieren werden. Hintergrund: LORAWAN ist die Abkürzung für „Long Range Wide Area Network“ und bezeichnet einen Funkstandard etwa zur Übertragung von Umwelt- und Energieverbrauchsdaten und zur Überwachung technischer Anlagen. 5G-Campusnetze sind „private“ schnelle Mobilfunknetze auf begrenztem Raum mit eigenen Frequenzen. Sie versetzen Unternehmen und Forschungseinrichtungen in die Lage, Produktions-, Wartungs- und Logistikprozesse zu digitalisieren. Der 5G-Mobilfunkstandard (5G = 5. Mobilfunkgeneration) ermöglicht dies dank großer Geschwindigkeit und niedriger Latenzzeiten. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

GHD-Festbiomasse im Wärmesektor

Im Projekt "GHD-Festbiomasse im Wärmesektor" wird der energetische Holzeinsatz im Sektor Gewerbe Handel und Dienstleistungen (GHD) für den Zeitraum von 2003 bis 2017 ermittelt. Zu Beginn erfolgt eine Analyse des aktuellen Wissensstandes. Es wird untersucht, wie der energetische Holzeinsatz im GHD-Sektor in Vorgängerstudien ermittelt wurde. Im Anschluss daran liegt der Fokus auf dem Anlagenbestand. Neben dem absoluten Anlagenbestand interessieren hierbei vor allem die Möglichkeiten zur sektoralen Aufteilung. Im Anschluss an die Literaturrecherche wird der energetische Holzeinsatz im Zeitraum von 2003 bis 2017 über eine Restrechnung berechnet. Hierfür wird der gesamte energetische Holzeinsatz (ohne den Haushaltssektor) in Anlagen < und [größer gleich] 1 MW Feuerungswärmeleistung (FWL) sowie in sonstigen Anlagen von den Ergebnissen der amtlichen Energiestatistik subtrahiert. Die verbleibende Restgröße stellt den Holzverbrauch im GHD-Sektor dar. Es wird ein Fortschreibungstool entwickelt, das es ermöglicht, den Holzverbrauch im GHD-Sektor zeitnah abzuschätzen. Neben der Ermittlung des gesamten energetischen Holzeinsatzes werden außerdem unterschiedliche Verfahren zur sortimentsspezifischen Erfassung des energetischen Holzeinsatzes geprüft. Abschließend wird auf internationale Berichtssysteme der Energiestatistik und Statistik der Holz- und Forstwirtschaft eingegangen, die Holzenergie erfassen. Die betrachteten Berichtssysteme unterscheiden sich hauptsächlich durch die Strukturierung der Energieverbraucher und berücksichtigten Holzsortimente. Der Vergleich der Berichtssysteme orientiert sich an diesen beiden Unterschieden. Quelle: Forschungsbericht

TEC Energiedaten HH-Bergedorf

An den Anlagen des Competence Centers für Erneuerbare Energien und EnergieEffizienz (CC4E) zur Erzeugung von Wärme und Strom werden die Betriebszustände kontinuierlich erfasst. In diesem Datensatz sind die zeitlichen Verläufe der Leistungsdaten der Erzeuger wie die Photovoltaikanlage (PV) und das Blockheizkraftwerk (BHKW) (Wärme und Strom) sowie der (Strom-)Verbrauchern wie die Wärmepumpe und die E-Auto Ladesäule enthalten. Außerdem wird die Leistung des stromseitigen Hausanschlusses gemessen. So können Bezug und Einspeisung verschiedener Anlagen oder Messpunkte im zeitlichen Verlauf nachvollzogen werden. Die Daten geben beispielweise Aufschluss darüber, wann die PV Anlage des Gebäudes wie viel Strom produziert hat. In Verbindung mit den Daten des Hausanschlusses kann nachvollzogen werden, ob der Strom aus PV eingespeist oder im Gebäude verbraucht wurde. Die Messpunkte befinden sich in Anlagen und Räumen des CC4E der HAW-Hamburg und werden zur Forschung verwendet. Weitere Informationen zum Echtzeitdienst: Der Echtzeitdatendienst enthält den Standort des Competence Centers für Erneuerbare Energien und EnergieEffizienz (CC4E) sowie die Messergebnisse diverser Energieerzeugungs- und -verbrauchsmessungen im JSON-Format bereitgestellt in der SensorThings API (STA). In der STA steht die Entität "Thing" für diesen Standort. Je Energieverbrauchs oder -erzeugungsmessung gibt es einen Datastream. Die jeweilige Energieerzeugung bzw. -verbrauch (Echtzeitdaten) erhält man über die Entität "Observations". Alle Zeitangaben sind in der koordinierten Weltzeit (UTC) angegeben. In der Entität Datastreams gibt es im JSON-Objekt unter dem "key" "properties" weitere "key-value-Paare". In Anlehnung an die Service- und Layerstruktur im GIS haben wir Service und Layer als zusätzliche "key-value-Paare" unter dem JSON-Objekt properties eingeführt. { "properties":{ "serviceName": "HH_STA_TEC_Energiedaten_HH-Bergedorf", "layerName": "Gesamtertrag_pv_elektrisch", "key":"value"} } Verfügbare Layer im layerName sind: * Erzeugung_pv_elektrisch * Verbrauch_hausanschluss_elektrisch * Erzeugung_BHKW_elektrisch * Verbrauch_wp_thermisch * Erzeugung_BHKW_thermisch * Verbrauch_km_elektrisch * Verbrauch_km_thermisch * Verbrauch_el_elektrisch * Verbrauch_ma_elektrisch * Temperatur_speicher_heizstaebe * Verbrauch_eautoladestation_elektrisch * Gesamtertrag_pv_elektrisch Mit Hilfe dieser "key-value-Paare" können dann Filter für die REST-Anfrage definiert werden, bspw. https://iot.hamburg.de/v1.0/Datastreams?$filter=properties/serviceName eq 'HH_STA_TEC_Energiedaten_HH-Bergedorf",' and properties/layerName eq 'Gesamtertrag_pv_elektrisch' Die Echtzeitdaten kann man auch über einen MQTT-Broker erhalten. Die dafür notwendigen IDs können über eine REST-Anfrage bezogen werden und dann für das Abonnement auf einen Datastream verwendet werden: MQTT-Broker: iot.hamburg.de Topic: v1.0/Datastream({id})/Observations

Stromsparen – Schlüssel für eine umweltschonende und kostengünstige Energiewende

Die vorliegende Veröffentlichung richtet sich an politische Entscheidungsträger und an die interessierte Fachöffentlichkeit. Dargestellt werden die wesentlichen Umwelt- und Klimaaspekte, die sich aus der Stromnutzung ergeben. Außerdem wird geprüft, inwieweit die aktuellen Energieverbrauchsdaten dem Erreichen der Einsparziele entsprechen. Und schließlich soll aufgezeigt werden, welche grundlegenden Änderungen notwendig sind, um vorhandene Stromeinsparpotenziale zu heben. Das trägt auch dazu bei, die Energiewende-Ziele der Bundesregierung zu erreichen. Veröffentlicht in Hintergrundpapier.

Energieeffizienzdaten für den Klimaschutz

Die Europäische Union sowie die Bundesrepublik Deutschland haben sich ambitionierte klimaschutzpolitische Ziele gesetzt, die davon ausgehen, dass der globale Temperaturanstieg auf 2°C begrenzt werden muss. Das bedeutet, dass die weltweiten Treibhausgasemissionen bis 2050 gegenüber dem Niveau von 1990 um mindestens 50 % reduziert werden müssen. Die EU hat bei der Bekämpfung des Klimawandels eine Vorreiterrolle übernommen. Bis 2020 sollen die Treibhausgasemissionen europaweit im Vergleich zu 1990 um 30 % vermindert werden, sofern sich andere Industrieländer zu vergleichbaren Emissionsreduzierungen verpflichten. In jedem Fall hat sich die EU zu einer Reduktion um 20 % verpflichtet.

Stromsparen

Die vorliegende Veröffentlichung richtet sich an politische Entscheidungsträger und an die interessierte Fachöffentlichkeit. Dargestellt werden die wesentlichen Umwelt- und Klimaaspekte, die sich aus der Stromnutzung ergeben. Außerdem wird geprüft, inwieweit die aktuellen Energieverbrauchsdaten dem Erreichen der Einsparziele entsprechen. Und schließlich soll aufgezeigt werden, welche grundlegenden Änderungen notwendig sind, um vorhandene Stromeinsparpotenziale zu heben. Das trägt auch dazu bei, die Energiewende-Ziele der Bundesregierung zu erreichen.

Xtra-Tiefbau\Uran-FR-2010

Uranförderung in Frankreich (Tiefbau), Energiedaten aus #2, alle anderen Daten aus #1, aktualisiert nach #3 Auslastung: 7000h/a Brenn-/Einsatzstoff: Ressourcen Flächeninanspruchnahme: 150000m² gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2010 Lebensdauer: 20a Leistung: 1500MW Nutzungsgrad: 100% Produkt: Nukleare Energie

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