Alle Nicht-KMU sind auf Grundlage des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) bereits seit 2015 verpflichtet ein Energieaudit nachzuweisen. Nach vier Jahren, somit im Jahr 2019, ist das Energieaudit zu wiederholen. Führen Sie deshalb rechtzeitig Ihr Folgeaudit durch, denn auf Nachfrage des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) müssen Sie den Auditbericht vorlegen können. Das BAFA hat hierzu ein Merkblatt und einen Leitfaden veröffentlicht. Die Fragen: · Wer ist betroffen? · Wie komme ich der Audit-Pflicht nach? werden leicht verständlich beantwortet. Leitfaden "Energieaudit" (1,8 MB) des BAFA Merkblatt "Energieaudit" (0,9 MB) des BAFA Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unterstützt Sie bei Ihrer Suche nach Energieauditoren. Auf der Internetseite der BAFA können Sie in Ihrem Umkreis nach Beratern suchen. Alternativ können Sie dazu den Energieatlas der LENA verwenden.
Unternehmen, die keine KMU laut EU-Definition sind, sind laut EU-Energieeffizienzrichtlinie Art. 8 und dem deutschen Energiedienstleistungsgesetz verpflichtet alle vier Jahre ein Energieaudit nach EN 16247-1 durchzuführen oder ein Energie- oder Umweltmanagementsystem nach ISO 50001 oder EMAS einzuführen. Laut aktuellen Forschungsergebnissen aus REFOPLAN-Vorhaben (Fraunhofer ISI 2017) und vergleichbaren Forschungsvorhaben des BMWi (dena 2018, Fraunhofer ISI 2017) ist die Umsetzungsrate von Energieeffizienzmaßnahmen und die Steigerung der Energieeffizienz in Unternehmen, die sich für die Einführung von Energiemanagementsystem nach ISO 50001 entschieden haben, signifikant höher als bei Unternehmen, die lediglich ein Audit nach EN 16247-1 durchgeführt haben, um ihrer gesetzlichen Pflicht nach Energiedienstleistungsgesetz nachzukommen. Energiemanagement führt zwingend zu einer fortlaufenden Verbesserung der Energieeffizienz in einem Unternehmen, während ein Energieaudit nur alle vier Jahre eine Bewertung der energetischen Ausgangssituation und die Erstellung einer Liste potentieller Maßnahmen ohne Umsetzungsgewährleistung liefert.1) In dem Vorhaben sollen die zusätzlichen Klimaschutzpotenziale aus einer Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes zur verpflichtenden Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystem nach ISO 50001 oder EMAS gegenüber einer Baseline unter Beibehaltung der derzeitigen Situation untersuchen2) Vorschläge zur rechtlichen Umsetzung erarbeiten3) Politikempfehlungen für die flankierende Förderung und Ausnahmetatbeständen bei Härtefällen entwickeln4) Vorschläge und Politikempfehlungen zu einer erhöhten Einführung von Energie und Umweltmanagementsystemen in KMU entwickeln5) Informationsangebote (Broschüre, Veranstaltungen) für Unternehmen zu den Vorteilen und den zusätzlichen Anforderungen der Einführung von Energie- und Umweltmanagement gegenüber einem Audit zur Umsetzung der Verpflichtung aus dem Energiedienstleistungsgesetz erarbeiten.
Funktionierende Märkte für Energiedienstleistungen (EDL) und Energieeffizienz sind eine wesentliche Voraussetzung für das Gelingen der Energiewende und die Erreichung ambitionierter Klimaschutzziele. Dabei unterliegen die Energiedienstleistungen selbst sowie die Nachfrage und das Umfeld einer stetigen Weiterentwicklung. Die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) ist laut § 9 Absatz 2 Nummer 5 EDL-G unter anderem dafür zuständig, den Markt für Energiedienstleistungen, Energieaudits und andere Energieeffizienzmaßnahmen zu beobachten und Vorschläge zu ihrer weiteren Entwicklung zu erarbeiten. Die vorliegende Studie untersucht zum zweiten Mal in Folge die Märkte mit besonderem Fokus auf die Produktsegmente Energieberatung, Energie-Contracting, Energiemanagement und Energieeffizienzinformationen. Die vorhergehenden Marktstudien bestätigen, dass es in Deutschland bereits einen weit entwickelten Markt für Energiedienstleistungen gibt. Die Produktpalette ist heterogen und z. T. begrifflich nicht eindeutig abgrenzbar. Die Leistungen variieren von einfachen kostenlosen Online-Checks zur Information bis hin zu komplexen Bündel-Produkten mit Abdeckung weitreichender technischer und kaufmännischer Risiken (z. B. Energiespar-Contracting). Diese Untersuchung des EDL-Marktes der BfEE verstetigt den systematischen Blick auf die Märkte und zeigt aktuelle Entwicklungen auf. Dabei konnten Strukturen auf Angebots- und Nachfrageseite transparent gemacht werden, und belastbare Schätzungen zu Preisen, Kosten und Verfügbarkeit des EDL Angebots erstellt werden. Nicht zuletzt werden Markthemmnisse und Motive für die Inanspruchnahme von EDL aufgezeigt. Mit der aktuellen Marktstudie wurde das Erhebungskonzept, welches im Wesentlichen auf umfangreichen Befragungen sowohl der Angebots- wie auch der Nachfrageseite basiert, optimiert und verfeinert. Wesentliche Verbesserungen betreffen dabei die konsistente und einheitliche Formulierung der Fragenkataloge, unabhängig davon, ob die Fragen online oder telefonisch gestellt werden. Ferner wurden auf der Anbieterseite ausgewählte Gruppen wie Handwerker und Multiplikatoren stärker adressiert. Im Vergleich zu den vorhergehenden Marktstudien hat sich der Markt für Energiedienstleistungen weiterentwickelt. Die Anzahl der Anbieter ist in nahezu allen Teilmärkten gestiegen und auch die Anzahl der durchgeführten Dienstleistungen hat überwiegend zugenommen. Dennoch zeigen sich bei näherer Betrachtung der einzelnen Dienstleistungen deutliche Unterschiede hinsichtlich ihrer Inanspruchnahme und Verbreitung.
Die Gründer der CP-Projects UG (Haftungsbeschränkt), haben erstmals eine fördermittelunabhängige Infrastruktur zur flächendeckenden Erfassung und Bewertung von Energieverbräuchen entwickelt und möchten diese flächendeckend etablieren. Dabei verknüpfen wir von uns entwickelte, mikrocontrollerbasierte Messwertaufnehmer mit einem innovativen Vermarktungsmodell zu einer bisher nicht existenten Dienstleistung für Unternehmer und Berater, die erstmals eine ganzheitliche messtechnische Erfassung von energetischen Produktionsparametern ohne große Anfangsinvestition ermöglicht. Außerdem bieten wir an, die aufgenommenen Daten professionell auszuwerten, um darauf aufbauend effizienzsteigernde Maßnahmen auszuarbeiten, bei der Umsetzung zu helfen und deren Nutzen zu dokumentieren und nachweisen zu können. Berücksichtigt man außerdem, dass im Rahmen der Energiewende gemäß dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) die Einführung von Energiemanagementsystemen für ca. 70.000 Unternehmen in Deutschland verpflichtend ist, wird deutlich wie wichtig eine fundierte Datenbasis von Verbrauchsstrukturen ist. Könnten Berater auf solche Datenbanken zugreifen, würden Potentiale zur Einsparung von Primärenergie schneller und präziser ermittelt werden. Gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU) konnten bisher ihre eigenen Stoffströme nicht erfassen, und damit nicht darstellen. Gründe hierfür waren das Fehlen von fachlicher Kompetenzen und finanziellen Mitteln für die zum größten Teil sehr teure Messtechnik. Unser Gesamtkonzept ist darauf ausgelegt Unternehmen im Bereich Messen und Auswerten zu entlasten sowie Entscheidungsträgern und externen Beratern eine nie dagewesene Datenbasis zur Erarbeitung zukunftsorientierter Konzepte zur effektiveren Nutzung von lokal vorhandenen Einspar- aber auch Umnutzungspotentialen zur Verfügung zu stellen. So tragen wir zu einer sinnvollen Reduzierung des Energiebedarfs bei, sparen unnötigen Ausstoß von Treibhausgasen ein und halten Unternehmen langfristig wettbewerbsfähig. Tipping Points: Prototypenentwicklung wurde 08/2017 abgeschlossen. Pilotphase: Insgesamt 25 Pilotmessstellen wurden 2017, in Zusammenarbeit mit dem Weincampus Neustadt, installiert und die Ergebnisse überzeugen sowohl aus messtechnischer als auch aus önologischer Sicht. Eine Ausweitung des Messkonzeptes ist für den Herbst 2018 angedacht. Serientypenentwicklung ab 02/2018, voraussichtlich 10/2018 abgeschlossen sein.
Umsetzung der EnEV 2014 in Sachsen-Anhalt Tatjana Böttger Referat 35 – Energiepolitik, Energiestrukturentwicklung und Energieberatung Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft 28. Mai 2015, Magdeburg Vorbild- funktion der öffent- lichen Hand Energie- konzept LSA EnEV 2014 EnE-DVO EU- Gebäude- RL Umsetzung der EnEV 2014 in Sachsen-Anhalt 2 Vorbildfunktion der öffentlichen Hand § 3 Absatz 3 Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) „Der öffentlichen Hand kommt bei der Energieeffizienzverbesserung eine Vorbildfunktion zu. Hierzu nimmt die öffentliche Hand Energiedienstleistungen in Anspruch und führt andere Energieeffizienzmaßnahmen durch, deren Schwerpunkt in besonderer Weise auf wirtschaftlichen Maßnahmen liegt, die in kurzer Zeit zu Energieeinsparungen führen. Die öffentliche Hand wird insbesondere bei ihren Baumaßnahmen unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit nicht unwesentlich über die Anforderungen zur Energieeffizienz in der Energieeinsparverordnung in der jeweils geltenden Fassung hinausgehen. Über Maßnahmen nach den Sätzen 2 und 3 ist die Öffentlichkeit zu unterrichten.“ Umsetzung der EnEV 2014 in Sachsen-Anhalt 3
Zur Umsetzung der Europäischen Energiedienstleistungsrichtlinie (EU EDL-RL) müssen die Mitgliedsstaaten die Voraussetzungen für die Entwicklung und Förderung eines Marktes für Energiedienstleistungen und für die Erbringung von anderen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz für die Endverbraucher schaffen. Mit den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie geförderten Projekten 'EDL-Kommunikationsplattform' und 'Informationsangebot Energie' leistet die Deutsche Energie Agentur (dena) einen Beitrag zur Umsetzung der EDL-RL. Das Projekt 'EDL-Kommunikationsplattform' stellt ein Informationsangebot für verschiedene Marktakteure auf der Internetplattform www.energieeffizienz-online.info bereit. Ergänzt wird das Internetangebot durch eine Datenbank energieeffizienter Produkte. Zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Marktakteuren und Vertretern öffentlicher Einrichtungen bei der nationalen Umsetzung der EDL-RL werden im Rahmen des Projektes Workshops und Fachveranstaltungen durchgeführt. Die Evaluation des dena-Projektes 'EDL Kommunikationsplattform' sowie der zugehörigen Internetplattform ist Gegenstand einer Kurzstudie, die das IZT - Institut für Zukunftsstudien und Technologiebewertung - im Auftrag der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) im Zeitraum Oktober 2012 bis März 2013 durchführt. Die Evaluation erfolgt mit dem Ziel, die bisherigen Herangehensweisen dieses Projektes vor dem Hintergrund veränderter Rahmenbedingungen sowie seit dem Projektstart veränderter technischer Möglichkeiten, aber auch veränderter Nutzungsmuster im Internet zu überprüfen. Im Rahmen der Evaluierung werden zunächst entsprechend Paragraph 7 Bundeshaushaltsordnung die Zielerreichung, die Wirkung und die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen untersucht. Darüber hinaus werden konkrete Empfehlungen und Anregungen gegeben, ob und ggf. in welcher Form die Projektinhalte bzw. das Portal weitergeführt werden sollen.
Im Jahr 2006 ist die europäische 'Richtlinie zu Endenergieeffizienz und zu Energiedienstleistungen' in Kraft getreten (Richtlinie 2006/32/EG: EDL-RL). Diese verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Senkung des Endenergieverbrauchs um 9 % bis zum Jahr 2016 und zur Förderung des Marktes für Energie-dienstleistungen. Die Bundesregierung hat mit dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) die Bundesstelle für Energieeffizienz beim BAFA (BfEE) eingerichtet und die BfEE unter anderem mit dem Monitoring und der Marktbeobachtung im Sinne der EDL-RL beauftragt. Auf Basis einer systematischen Marktbeobachtung soll die BfEE (gemäß §9 (2) Satz 5 EDL G) Vorschläge zur Verbesserung der Marktentwicklung ableiten. Vor diesem Hintergrund wurde die Studie zur Durchführung einer Marktanalyse und Marktbewertung sowie Erstellung eines Konzeptes zur zukünftigen Marktbeobachtung für ausgewählte Dienstleistungen im Bereich Energieeffizienz mit folgenden Schwerpunkten durchgeführt: - Differenzierte Analyse der Märkte für Energiedienstleistungen, Energieaudits und andere Ener-gieeffizienzmaßnahmen, - Empfehlungen und Anregungen zur Weiterentwicklung der analysierten Märkte, - Erstellung eines Konzepts zur künftigen, regelmäßigen Beobachtung der analysierten Märkte durch die BfEE.
Deutschland will bis 2020 gegenüber 2008 20 Prozent Primärenergie bzw. 10 Prozent Strom und die EU ebenfalls 20 Prozent Primärenergie einsparen. Beide Ziele werden mit den bisher beschlossenen Maßnahmen deutlich verfehlt. Die KOM hat den Entwurf einer Energieeffizienzrichtlinie vorgelegt. Dieser neue Legislativvorschlaft betrifft die Anwendungsbereiche der bestehenden Kraft-Wärme-Kopplungs-Richtlinie (2004/8/EG) und der Energiedienstleistungsrichtlinie (2006/32/EG). Mit beiden genannten Richtlinien ist es nicht gelungen, das Energieeinsparpotenzial auch nur annähernd auszuschöpfen. Der Richtlinienentwurf geht materiell deutlich über die bisherigen Regelungen hinaus. Er sieht bspw. 1,5 Prozent pro Jahr Endenergieeinsparung durch Maßnahmen von Lieferanten (EVU) vor. Des Weiteren soll dort wo möglich, insbesondere bei Wärmekraftwerken mit mehr als 20 MW KWK eingesetzt werden. BMWi will eine anspruchsvolle EU-Richtlinie verhindern. BMU muss daher aufzeigen, dass und wie Ziele des Richtlinienentwurfs erreicht werden können. Mit dem EDL-Gesetz hat das Kabinett beschlossen, im Ergebnis des Monitoring des IEKP und des Energiekonzeptes weitere Effizienzmaßnahmen (Energieeffizienzgesetz) zu beschließen. Als Follow up des Energiepakets ist und a. eine Novelle des KWKG noch in 2011 vorgesehen. BMU will dabei das KWKG zu einem Stromeffizienzgesetz fortentwickeln. Durch das Verfahren sollen: - eine strukturierte Untersuchung geeigneter Energieeinsparmaßnahmen erfolgen, - relevante Akteure identifiziert werden, - aktionsorientierte Maßnahmen wie z. B. hoch energieeffiziente Querschnittstechnologien, Pumpenaustausch, intelligente Zähler und Netze oder die Nutzung von KWK in allen relevanten Anwendungsbereichen entwickelt, - die erzielbare Energieeinsparung qualitativ und quantitativ bewertet und - Vorschläge für eine rechtliche Begleitung der EU-Rechtssetzung sowie die Gestaltung der nationalen Rechtssetzung ausgearbeitet werden.
Energiemanagementsysteme stellen ein wichtiges Instrument zur kontinuierlichen Verbesserung von Prozessen im energetischen Bereich dar. Es geht dabei um die systematische Optimierung des Energieeinsatzes in einem Unternehmen / einer Organisation - vom Energieeinkauf bis zum Energieverbrauch. Wichtiger Bestandteil ist das Energiecontrolling: Mit Hilfe von Messdaten und Kennzahlen werden Energieverbrauch und Energiekosten laufend überprüft. Ein Energiemanagementsystem kann sowohl eigenständig, als auch im Rahmen eines vorhandenen Umweltmanagementsystems aufgebaut und aufrechterhalten werden. Mit der im Juni 2011 veröffentlichten Norm ISO 50001 gibt es einen internationalen Standard für Energiemanagementsysteme (Revision der Norm erfolgte im Jahr 2018). Die ISO 50001 als klassische Managementnorm ist in ihrer Anwendung für unterschiedlichste Organisationen, von kleinen und mittleren Unternehmen bis hin zu Großunternehmen oder Behörden geeignet. Die Norm zeigt die Anforderungen an ein Energiemanagementsystem auf, welches den Unternehmen eine systematische Bewertung des Energieverbrauchs, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen, ermöglichen soll. Damit kann zum einen die Energieeffizienz stetig verbessert und zum anderen können Kosteneinsparungen erzielt werden. Die Norm lehnt sich in ihren wesentlichen Zügen an die Anforderungen der ISO 14001 an. Diese wiederum ist elementarer Bestandteil der EMAS-Verordnung. Damit sind im Regelfall nur wenige Abstimmungen im Zusammenhang mit speziellen Begrifflichkeiten (wie z. B. Energieeffizienz und Energieverbräuche) sowie strukturelle Anpassungen notwendig, um die Vorgaben der ISO 50001 ohne größeren Mehraufwand einzuhalten. EMAS deckt nahezu alle Anforderungen der Energiemanagementnorm ab - soweit Energieaspekte in der Organisation relevant sind und diese auch in einem entsprechenden Detaillierungsgrad bearbeitet wurden (z. B. Zuordnung von Energieverbräuchen zu den wichtigsten Hauptverursachern). Dies trifft auf eine Vielzahl von Betrieben zu. Die ISO 50001 kann damit in bestehende Managementsysteme nach ISO 14001, EMAS oder auch nach ISO 9001 (Qualitätsmanagement) integriert werden. Die Geschäftsstelle des Umweltgutachterausschusses (UGA) hat eine Gegenüberstellung zur Erfüllung der Anforderungen der DIN EN ISO 50001 durch EMAS erarbeitet. Ebenso wie EMAS erfüllt auch die ISO 50001 die Anforderung aus dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G), ein Energieaudit durchzuführen. Dies gilt für Betriebe, die nicht als KMU (kleines und mittleres Unternehmen) eingestuft sind. Über den Beuth-Verlag kann die vom Deutschen Institut für Normung (DIN) e.V. veröffentlichte Norm kostenpflichtig bezogen werden. Weiterführende Informationen zum Thema: Erfüllung der Anforderungen der DIN EN ISO 50001 durch EMAS Weiterführende Informationen zum Thema: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
<p>Energieaudit<p>Mit der Novelle des deutschen Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) wurde die Pflicht zur Durchführung von periodischen Energieaudits nach DIN EN 16247-1 für Unternehmen eingeführt. Alle Unternehmen, die nicht unter die Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) fallen, sind demnach verpflichtet erstmalig bis zum 5. Dezember 2015 und danach mindestens alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen. Das EDL-G setzt somit die Energieeffizienzrichtlinie der EU um. Das Energieaudit nach DIN EN 16247-1 hat das Ziel, Energieflüsse und das Potenzial für Energieeffizienzverbesserungen zu identifizieren und über diese zu berichten.</p><p>Hierzu erfolgt eine systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs einer Anlage, eines Gebäudes, eines Systems oder einer Organisation. Mit diesem Zwischenergebnis werden in einem weiteren Schritt die verschiedenen Maßnahmen durch Investitions- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen monetär bewertet, so dass das Unternehmen auf einen Blick erfassen kann, welche Investitionen sich in welchem Zeitraum wirtschaftlich darstellen lassen. Auf der Grundlage der gewonnenen Daten aus der Verbrauchserfassung und der eingesetzten Energieträger besteht die Möglichkeit der Weiterentwicklung des Energieaudits zum Energiemanagementsystem nach ISO 50001. Für KMU bietet ein Audit die Grundlagen für eine Investitionsentscheidung in Energieeffizienzmaßnahmen. Darüber hinaus erfordert die Inanspruchnahme bestimmter steuerlicher Vorteile ebenfalls ein Energieaudit als Voraussetzung. Betroffen von der Auditpflicht sind alle Unternehmen, die nicht unter die KMU-Definition der EU fallen.</p><p>Unternehmen, die mehr als 249 Personen beschäftigen oder weniger als 250 Personen beschäftigt, aber mehr als 50 Mio. EUR Jahresumsatz und mehr als 43 Mio. EUR Jahresbilanzsumme haben, gelten als Nicht-KMU und sind somit nach dem EDL-G von der Auditpflicht betroffen. Ausgenommen von der Verpflichtung sind Unternehmen, wenn sie bereits ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem eingeführt haben. Neben der Pflichterfüllung nach dem EDL-G ist das Energieaudit als vereinfachtes System vom Gesetzgeber auch als Voraussetzung für die Gewährung des Spitzenausgleichs nach der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) für KMU des produzierenden Gewerbes oder als Voraussetzung im Antragsverfahren zur besonderen Ausgleichsregelung des EEG zugelassen.</p>Energieeffizienznetzwerke<p>Energieeffizienznetzwerke bieten Unternehmen die Möglichkeit in einem Prozess mit und von anderen Unternehmen durch einen stetigen Austausch und Kooperationen zu lernen, wie Energieeffizienzmaßnahmen im Unternehmen eingeführt und umgesetzt werden können.</p><p>Das Konzept der Energieeffizienz-Netzwerke wurde in der Schweiz bereits in den 1990er Jahren entwickelt. In Deutschland wurde im Jahre 2002 ein erstes Energieeffizienz-Netzwerk vom Fraunhofer Institut ISI in Kooperation mit dem Modell Hohenlohe e.V. gestartet. Der Erfolg dieser ersten Netzwerke führte zu einer Verbreitung dieses methodischen Ansatzes, unterstützt durch verschiedene Förderprogramme des Bundes. In Rheinland-Pfalz wurden daraufhin mehrere dieser Lernenden Energieeffizienz-Netzwerke (LEEN-Netzwerke) in verschiedenen Regionen durchgeführt.</p><p>Die an Energieeffizienz-Netzwerken teilnehmenden Unternehmen realisieren durch ihren regelmäßigen Erfahrungsaustausch im Durchschnitt mehr Lösungen zur Energieeffizienzsteigerung als andere Betriebe. Deshalb senken sie auch schneller ihre spezifischen Energiekosten. Die Netzwerk-Teilnehmer profitieren von der Initialberatung sowie vom Erfahrungs- und Informationsaustausch in den moderierten Netzwerktreffen. Sie vermindern dadurch auch ihre Such-, Informations- und Entscheidungskosten.</p><p>Die Ergebnisse aus den Initialberatungen werden zu einem gemeinsamen Netzwerkziel hinsichtlich Energieeffizienz und CO2-Minderung zusammengeführt. Mit dem jährlichen Monitoring werden die Erfolge der realisierten Energieeffizienzmaßnahmen des Netzwerkes dokumentiert.</p><p>Mit dem<a href="https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/M-O/nationaler-aktionsplan-energieeffizienz-nape.html">Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE)</a>hat die Bundesregierung 2014 ein Programm auf den Weg gebracht, mit dem die Ziele im Bereich der Energieeffizienz als zweite Säule der Energiewende umfänglich beschrieben werden. Durch die definierten Maßnahmen soll der Primärenergieverbrauch bis zum Jahr 2020 gegenüber 2008 um 20 Prozent gesenkt und bis 2050 halbiert werden. Die zweitgrößte Sofortmaßnahme im NAPE ist die flächendeckende Einführung und Durchführung von Energieeffizienznetzwerken in Unternehmen.</p><p>Ziel der Initiative von Bundesregierung, Verbänden und Organisationen der Wirtschaft ist es, dass bis 2020 rund 500 Netzwerke in Deutschland etabliert werden. Durch die Definition von individuellen ambitionierten Einsparzeilen je Unternehmen nach einer Energieberatung wird das Ziel des Netzwerkes bestimmt. Insgesamt sollen die umgesetzten Maßnahmen in einem Monitoring erfasst werden, um die Zielerreichung im NAPE zu dokumentieren.</p><p>Weitergehende Informationen finden sich unter:<a href="https://www.effizienznetzwerke.org/">www.effizienznetzwerke.org</a></p>Energiemanagement<p>Im Industrie-, Gewerbe-, Handel- und Dienstleistungsbereich gibt es noch enorme ungenutzte Einsparpotentiale, insbesondere in Produktionsprozessen und bei der Anwendung von Querschnittstechnologien. Ein Endenergieanteil von<br>43 Prozent im Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungsbereich weist auf große Einsparpotentiale hin. Neben den verhaltensbedingten Einsparpotentialen bestehen umfangreiche Optimierungsmöglichkeiten in Produktionsprozessen und Querschnittstechnologien. Ein zentrales Instrument, um in Industrie- und Gewerbebetrieben Energieeinsparpotenziale erkennen und heben zu können, sind Energiemanagementsysteme.<p>In der DIN EN ISO 50001 sind die Anforderungen an ein Energiemanagementsystem beschrieben. Durch diesen systematischen Ansatz werden Unternehmen in die Lage versetzt ihren Energie- und Kostenpotentiale kontinuierlich weiter zu entwickeln. Nebenbei werden gesetzliche Anforderungen und andere Verpflichtungen für das Unternehmen durch das Managementsystem berücksichtigt. Insbesondere die im Energie- und Stromsteuergesetzes beschlossene Änderung des Spitzenausgleichs ist an die Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 oder alternativ an ein Umweltmanagementsystem nach EMAS geknüpft. Aber auch Unternehmen, die nach dem EEG eine Reduzierung der EEG-Umlage geltend machen wollen, müssen nachweisen, dass sie ein Energiemanagementsystem eingeführt haben.</p><p>Zu Beginn der Einführung eines Energiemanagementsystems muss das Unternehmen eine ausführliche Bestandsanalyse durchführen und aus den gewonnenen Daten Kennzahlen für das Unternehmen ableiten. Die anschließende Analyse der Daten führt zur Definition von Energieeffizienzmaßnahmen. Das eigentliche Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001 folgt anschließend nach dem PDCA-Zyklus (plan-do-check-act) und führ zu einer ständigen Optimierung des Systems und damit zu einer Steigerung der Energieeffizienz.</p><p>Mit dem PDCA-Kreislauf wird der Rahmen für kontinuierliche Verbesserungen von Prozessen oder Systemen gebildet. Durch den dynamischen Ansatz – die Ergebnisse eines Durchlaufs bilden die Ausgangsbasis für den nächsten Durchlauf – wird der aktuelle Energieverbrauch immer wieder neu bewertet, optimiert und somit schrittweise die Kosten gesenkt.</p>Abwärmenutzung<p>Die Abwärmenutzung ist eine Wärmerückgewinnung und somit eine Mehrfachnutzung von Wärmeenergie. Rund drei Viertel des Endenergiebedarfs im Industriesektor entfallen auf die Bereitstellung von Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme. Insbesondere in den Produktionsprozessen ist die Freisetzung von Abwärme aus physikalischen, technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht zu vermeiden. Dennoch kann ein Teil der Energie, die größtenteils in diffuser oder gebündelter Form auftritt, meistens in anderen Prozessen im Unternehmen genutzt werden. Die Wissenschaft geht davon aus, dass derzeit nur ein geringer Teil dieser Potentiale genutzt wird.</p><p>Ziel muss es sein diese industrielle Abwärme, die in Industrieprozessen als Nebenprodukt anfällt und derzeit ungenutzt an die Umgebung abgegeben wird, künftig sinnvoll für weitere Zwecke zu nutzen. In welchem Umfang die Abwärme genutzt werden kann hängt von den Parametern der anfallenden Abwärme, wie Temperatur, Menge, Zusammensetzung oder zeitliche Verfügbarkeit, und den Voraussetzungen der weiteren Nutzung ab.</p></p>
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