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Erarbeitung eines Entwurfs eines Energieeffizienz- und Energiedienstleistungsgesetzes zur rechtlichen Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/32/EG

Das Projekt "Erarbeitung eines Entwurfs eines Energieeffizienz- und Energiedienstleistungsgesetzes zur rechtlichen Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/32/EG" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Rechtsanwaltskanzlei Schnutenhaus & Kollegen durchgeführt. Die rechtliche Umsetzung der EDL-Richtlinie muss kurzfristig erfolgen, da sonst Klage der KOM vor EUGH droht. Federführung hat BMWi. Die Umsetzung ist von hoher klimapolitischer Bedeutung. BMU muss daher eigene Position entwickeln.

Exist-Gründerstipendium: P-Projects

Das Projekt "Exist-Gründerstipendium: P-Projects" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hochschule Kaiserslautern Institut für Logistik und Informationsmanagement, Professur für Wirtschaftsinformatik durchgeführt. Die Gründer der CP-Projects UG (Haftungsbeschränkt), haben erstmals eine fördermittelunabhängige Infrastruktur zur flächendeckenden Erfassung und Bewertung von Energieverbräuchen entwickelt und möchten diese flächendeckend etablieren. Dabei verknüpfen wir von uns entwickelte, mikrocontrollerbasierte Messwertaufnehmer mit einem innovativen Vermarktungsmodell zu einer bisher nicht existenten Dienstleistung für Unternehmer und Berater, die erstmals eine ganzheitliche messtechnische Erfassung von energetischen Produktionsparametern ohne große Anfangsinvestition ermöglicht. Außerdem bieten wir an, die aufgenommenen Daten professionell auszuwerten, um darauf aufbauend effizienzsteigernde Maßnahmen auszuarbeiten, bei der Umsetzung zu helfen und deren Nutzen zu dokumentieren und nachweisen zu können. Berücksichtigt man außerdem, dass im Rahmen der Energiewende gemäß dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) die Einführung von Energiemanagementsystemen für ca. 70.000 Unternehmen in Deutschland verpflichtend ist, wird deutlich wie wichtig eine fundierte Datenbasis von Verbrauchsstrukturen ist. Könnten Berater auf solche Datenbanken zugreifen, würden Potentiale zur Einsparung von Primärenergie schneller und präziser ermittelt werden. Gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU) konnten bisher ihre eigenen Stoffströme nicht erfassen, und damit nicht darstellen. Gründe hierfür waren das Fehlen von fachlicher Kompetenzen und finanziellen Mitteln für die zum größten Teil sehr teure Messtechnik. Unser Gesamtkonzept ist darauf ausgelegt Unternehmen im Bereich Messen und Auswerten zu entlasten sowie Entscheidungsträgern und externen Beratern eine nie dagewesene Datenbasis zur Erarbeitung zukunftsorientierter Konzepte zur effektiveren Nutzung von lokal vorhandenen Einspar- aber auch Umnutzungspotentialen zur Verfügung zu stellen. So tragen wir zu einer sinnvollen Reduzierung des Energiebedarfs bei, sparen unnötigen Ausstoß von Treibhausgasen ein und halten Unternehmen langfristig wettbewerbsfähig. Tipping Points: Prototypenentwicklung wurde 08/2017 abgeschlossen. Pilotphase: Insgesamt 25 Pilotmessstellen wurden 2017, in Zusammenarbeit mit dem Weincampus Neustadt, installiert und die Ergebnisse überzeugen sowohl aus messtechnischer als auch aus önologischer Sicht. Eine Ausweitung des Messkonzeptes ist für den Herbst 2018 angedacht. Serientypenentwicklung ab 02/2018, voraussichtlich 10/2018 abgeschlossen sein.

Kurzfristige Entwicklung von Instrumenten zum Erreichen der Energieeffizienzziele auf nationaler und europäischer Ebene mit Blick auf laufende bzw. kurzfristig geplante Rechtssetzungsvorhaben

Das Projekt "Kurzfristige Entwicklung von Instrumenten zum Erreichen der Energieeffizienzziele auf nationaler und europäischer Ebene mit Blick auf laufende bzw. kurzfristig geplante Rechtssetzungsvorhaben" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten durchgeführt. Deutschland will bis 2020 gegenüber 2008 20 Prozent Primärenergie bzw. 10 Prozent Strom und die EU ebenfalls 20 Prozent Primärenergie einsparen. Beide Ziele werden mit den bisher beschlossenen Maßnahmen deutlich verfehlt. Die KOM hat den Entwurf einer Energieeffizienzrichtlinie vorgelegt. Dieser neue Legislativvorschlaft betrifft die Anwendungsbereiche der bestehenden Kraft-Wärme-Kopplungs-Richtlinie (2004/8/EG) und der Energiedienstleistungsrichtlinie (2006/32/EG). Mit beiden genannten Richtlinien ist es nicht gelungen, das Energieeinsparpotenzial auch nur annähernd auszuschöpfen. Der Richtlinienentwurf geht materiell deutlich über die bisherigen Regelungen hinaus. Er sieht bspw. 1,5 Prozent pro Jahr Endenergieeinsparung durch Maßnahmen von Lieferanten (EVU) vor. Des Weiteren soll dort wo möglich, insbesondere bei Wärmekraftwerken mit mehr als 20 MW KWK eingesetzt werden. BMWi will eine anspruchsvolle EU-Richtlinie verhindern. BMU muss daher aufzeigen, dass und wie Ziele des Richtlinienentwurfs erreicht werden können. Mit dem EDL-Gesetz hat das Kabinett beschlossen, im Ergebnis des Monitoring des IEKP und des Energiekonzeptes weitere Effizienzmaßnahmen (Energieeffizienzgesetz) zu beschließen. Als Follow up des Energiepakets ist und a. eine Novelle des KWKG noch in 2011 vorgesehen. BMU will dabei das KWKG zu einem Stromeffizienzgesetz fortentwickeln. Durch das Verfahren sollen: - eine strukturierte Untersuchung geeigneter Energieeinsparmaßnahmen erfolgen, - relevante Akteure identifiziert werden, - aktionsorientierte Maßnahmen wie z. B. hoch energieeffiziente Querschnittstechnologien, Pumpenaustausch, intelligente Zähler und Netze oder die Nutzung von KWK in allen relevanten Anwendungsbereichen entwickelt, - die erzielbare Energieeinsparung qualitativ und quantitativ bewertet und - Vorschläge für eine rechtliche Begleitung der EU-Rechtssetzung sowie die Gestaltung der nationalen Rechtssetzung ausgearbeitet werden.

Empirische Untersuchung des Markts für Energiedienstleistungen, Energieaudits und andere Energieeffizienzmaßnahmen

Das Projekt "Empirische Untersuchung des Markts für Energiedienstleistungen, Energieaudits und andere Energieeffizienzmaßnahmen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Prognos AG, Büro Berlin durchgeführt. Funktionierende Märkte für Energiedienstleistungen (EDL) und Energieeffizienz sind eine wesentliche Voraussetzung für das Gelingen der Energiewende und die Erreichung ambitionierter Klimaschutzziele. Dabei unterliegen die Energiedienstleistungen selbst sowie die Nachfrage und das Umfeld einer stetigen Weiterentwicklung. Die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) ist laut § 9 Absatz 2 Nummer 5 EDL-G unter anderem dafür zuständig, den Markt für Energiedienstleistungen, Energieaudits und andere Energieeffizienzmaßnahmen zu beobachten und Vorschläge zu ihrer weiteren Entwicklung zu erarbeiten. Die vorliegende Studie untersucht zum zweiten Mal in Folge die Märkte mit besonderem Fokus auf die Produktsegmente Energieberatung, Energie-Contracting, Energiemanagement und Energieeffizienzinformationen. Die vorhergehenden Marktstudien bestätigen, dass es in Deutschland bereits einen weit entwickelten Markt für Energiedienstleistungen gibt. Die Produktpalette ist heterogen und z. T. begrifflich nicht eindeutig abgrenzbar. Die Leistungen variieren von einfachen kostenlosen Online-Checks zur Information bis hin zu komplexen Bündel-Produkten mit Abdeckung weitreichender technischer und kaufmännischer Risiken (z. B. Energiespar-Contracting). Diese Untersuchung des EDL-Marktes der BfEE verstetigt den systematischen Blick auf die Märkte und zeigt aktuelle Entwicklungen auf. Dabei konnten Strukturen auf Angebots- und Nachfrageseite transparent gemacht werden, und belastbare Schätzungen zu Preisen, Kosten und Verfügbarkeit des EDL Angebots erstellt werden. Nicht zuletzt werden Markthemmnisse und Motive für die Inanspruchnahme von EDL aufgezeigt. Mit der aktuellen Marktstudie wurde das Erhebungskonzept, welches im Wesentlichen auf umfangreichen Befragungen sowohl der Angebots- wie auch der Nachfrageseite basiert, optimiert und verfeinert. Wesentliche Verbesserungen betreffen dabei die konsistente und einheitliche Formulierung der Fragenkataloge, unabhängig davon, ob die Fragen online oder telefonisch gestellt werden. Ferner wurden auf der Anbieterseite ausgewählte Gruppen wie Handwerker und Multiplikatoren stärker adressiert. Im Vergleich zu den vorhergehenden Marktstudien hat sich der Markt für Energiedienstleistungen weiterentwickelt. Die Anzahl der Anbieter ist in nahezu allen Teilmärkten gestiegen und auch die Anzahl der durchgeführten Dienstleistungen hat überwiegend zugenommen. Dennoch zeigen sich bei näherer Betrachtung der einzelnen Dienstleistungen deutliche Unterschiede hinsichtlich ihrer Inanspruchnahme und Verbreitung.

Evaluierung des dena-Projektes 'EDL Kommunikationsplattform' sowie der zugehörigen Internetplattform mit Empfehlungen - Kurzstudie (dena)

Das Projekt "Evaluierung des dena-Projektes 'EDL Kommunikationsplattform' sowie der zugehörigen Internetplattform mit Empfehlungen - Kurzstudie (dena)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von IZT - Institut für Zukunftsstudien und Technologiebewertung gemeinnütziger GmbH durchgeführt. Zur Umsetzung der Europäischen Energiedienstleistungsrichtlinie (EU EDL-RL) müssen die Mitgliedsstaaten die Voraussetzungen für die Entwicklung und Förderung eines Marktes für Energiedienstleistungen und für die Erbringung von anderen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz für die Endverbraucher schaffen. Mit den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie geförderten Projekten 'EDL-Kommunikationsplattform' und 'Informationsangebot Energie' leistet die Deutsche Energie Agentur (dena) einen Beitrag zur Umsetzung der EDL-RL. Das Projekt 'EDL-Kommunikationsplattform' stellt ein Informationsangebot für verschiedene Marktakteure auf der Internetplattform www.energieeffizienz-online.info bereit. Ergänzt wird das Internetangebot durch eine Datenbank energieeffizienter Produkte. Zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Marktakteuren und Vertretern öffentlicher Einrichtungen bei der nationalen Umsetzung der EDL-RL werden im Rahmen des Projektes Workshops und Fachveranstaltungen durchgeführt. Die Evaluation des dena-Projektes 'EDL Kommunikationsplattform' sowie der zugehörigen Internetplattform ist Gegenstand einer Kurzstudie, die das IZT - Institut für Zukunftsstudien und Technologiebewertung - im Auftrag der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) im Zeitraum Oktober 2012 bis März 2013 durchführt. Die Evaluation erfolgt mit dem Ziel, die bisherigen Herangehensweisen dieses Projektes vor dem Hintergrund veränderter Rahmenbedingungen sowie seit dem Projektstart veränderter technischer Möglichkeiten, aber auch veränderter Nutzungsmuster im Internet zu überprüfen. Im Rahmen der Evaluierung werden zunächst entsprechend Paragraph 7 Bundeshaushaltsordnung die Zielerreichung, die Wirkung und die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen untersucht. Darüber hinaus werden konkrete Empfehlungen und Anregungen gegeben, ob und ggf. in welcher Form die Projektinhalte bzw. das Portal weitergeführt werden sollen.

Marktanalyse und Marktbewertung sowie Erstellung eines Konzeptes zur zukünftigen Marktbeobachtung für ausgewählte Dienstleistungen im Bereich Energieeffizienz

Das Projekt "Marktanalyse und Marktbewertung sowie Erstellung eines Konzeptes zur zukünftigen Marktbeobachtung für ausgewählte Dienstleistungen im Bereich Energieeffizienz" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hochschule Ruhr West, Campus Bottrop, Institut Energiesysteme und Energiewirtschaft durchgeführt. Im Jahr 2006 ist die europäische 'Richtlinie zu Endenergieeffizienz und zu Energiedienstleistungen' in Kraft getreten (Richtlinie 2006/32/EG: EDL-RL). Diese verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Senkung des Endenergieverbrauchs um 9 % bis zum Jahr 2016 und zur Förderung des Marktes für Energie-dienstleistungen. Die Bundesregierung hat mit dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) die Bundesstelle für Energieeffizienz beim BAFA (BfEE) eingerichtet und die BfEE unter anderem mit dem Monitoring und der Marktbeobachtung im Sinne der EDL-RL beauftragt. Auf Basis einer systematischen Marktbeobachtung soll die BfEE (gemäß §9 (2) Satz 5 EDL G) Vorschläge zur Verbesserung der Marktentwicklung ableiten. Vor diesem Hintergrund wurde die Studie zur Durchführung einer Marktanalyse und Marktbewertung sowie Erstellung eines Konzeptes zur zukünftigen Marktbeobachtung für ausgewählte Dienstleistungen im Bereich Energieeffizienz mit folgenden Schwerpunkten durchgeführt: - Differenzierte Analyse der Märkte für Energiedienstleistungen, Energieaudits und andere Ener-gieeffizienzmaßnahmen, - Empfehlungen und Anregungen zur Weiterentwicklung der analysierten Märkte, - Erstellung eines Konzepts zur künftigen, regelmäßigen Beobachtung der analysierten Märkte durch die BfEE.

Hebung von Klimaschutzpotentialen durch die Weiterentwicklung des Energiedienstleistungsgesetzes zu verpflichtenden Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen in nicht-KMU (Aufstockung zu FKZ 3718 43 1040)

Das Projekt "Hebung von Klimaschutzpotentialen durch die Weiterentwicklung des Energiedienstleistungsgesetzes zu verpflichtenden Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen in nicht-KMU (Aufstockung zu FKZ 3718 43 1040)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Arqum Gesellschaft für Arbeitssicherheits-, Qualitäts- und Umweltmanagement mbH durchgeführt. Unternehmen, die keine KMU laut EU-Definition sind, sind laut EU-Energieeffizienzrichtlinie Art. 8 und dem deutschen Energiedienstleistungsgesetz verpflichtet alle vier Jahre ein Energieaudit nach EN 16247-1 durchzuführen oder ein Energie- oder Umweltmanagementsystem nach ISO 50001 oder EMAS einzuführen. Laut aktuellen Forschungsergebnissen aus REFOPLAN-Vorhaben (Fraunhofer ISI 2017) und vergleichbaren Forschungsvorhaben des BMWi (dena 2018, Fraunhofer ISI 2017) ist die Umsetzungsrate von Energieeffizienzmaßnahmen und die Steigerung der Energieeffizienz in Unternehmen, die sich für die Einführung von Energiemanagementsystem nach ISO 50001 entschieden haben, signifikant höher als bei Unternehmen, die lediglich ein Audit nach EN 16247-1 durchgeführt haben, um ihrer gesetzlichen Pflicht nach Energiedienstleistungsgesetz nachzukommen. Energiemanagement führt zwingend zu einer fortlaufenden Verbesserung der Energieeffizienz in einem Unternehmen, während ein Energieaudit nur alle vier Jahre eine Bewertung der energetischen Ausgangssituation und die Erstellung einer Liste potentieller Maßnahmen ohne Umsetzungsgewährleistung liefert.1) In dem Vorhaben sollen die zusätzlichen Klimaschutzpotenziale aus einer Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes zur verpflichtenden Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystem nach ISO 50001 oder EMAS gegenüber einer Baseline unter Beibehaltung der derzeitigen Situation untersuchen2) Vorschläge zur rechtlichen Umsetzung erarbeiten3) Politikempfehlungen für die flankierende Förderung und Ausnahmetatbeständen bei Härtefällen entwickeln4) Vorschläge und Politikempfehlungen zu einer erhöhten Einführung von Energie und Umweltmanagementsystemen in KMU entwickeln5) Informationsangebote (Broschüre, Veranstaltungen) für Unternehmen zu den Vorteilen und den zusätzlichen Anforderungen der Einführung von Energie- und Umweltmanagement gegenüber einem Audit zur Umsetzung der Verpflichtung aus dem Energiedienstleistungsgesetz erarbeiten.

Umsetzung der EnEV 2014 in Sachsen-Anhalt

Umsetzung der EnEV 2014 in Sachsen-Anhalt Tatjana Böttger Referat 35 – Energiepolitik, Energiestrukturentwicklung und Energieberatung Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft 28. Mai 2015, Magdeburg Vorbild- funktion der öffent- lichen Hand Energie- konzept LSA EnEV 2014 EnE-DVO EU- Gebäude- RL Umsetzung der EnEV 2014 in Sachsen-Anhalt 2 Vorbildfunktion der öffentlichen Hand § 3 Absatz 3 Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) „Der öffentlichen Hand kommt bei der Energieeffizienzverbesserung eine Vorbildfunktion zu. Hierzu nimmt die öffentliche Hand Energiedienstleistungen in Anspruch und führt andere Energieeffizienzmaßnahmen durch, deren Schwerpunkt in besonderer Weise auf wirtschaftlichen Maßnahmen liegt, die in kurzer Zeit zu Energieeinsparungen führen. Die öffentliche Hand wird insbesondere bei ihren Baumaßnahmen unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit nicht unwesentlich über die Anforderungen zur Energieeffizienz in der Energieeinsparverordnung in der jeweils geltenden Fassung hinausgehen. Über Maßnahmen nach den Sätzen 2 und 3 ist die Öffentlichkeit zu unterrichten.“ Umsetzung der EnEV 2014 in Sachsen-Anhalt 3

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Merkblatt für Energieaudits nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 8 ff. EDL-G Merkblatt für Energieaudits 2 Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS ........................................................................................................................................ 2 Abkürzungsverzeichnis........................................................................................................................................................... 3 Änderungschronik .................................................................................................................................................................. 4 1. Allgemeines ....................................................................................................................................................................... 5 1.1 Hintergrund .......................................................................................................................................................................... 5 1.2 Kerninhalte § 7, §§ 8 – 8d EDL-G .......................................................................................................................................... 5 2. Adressaten der Energieauditpflicht nach § 8 Abs. 1 i.V.m. § 1 Nr. 4 EDL-G ......................................................................... 6 2.1 Unternehmensbegriff ........................................................................................................................................................... 6 2.2 Definition eines Nicht-KMU .................................................................................................................................................. 8 2.3 Stichtag zur Ermittlung des Nicht-KMU-Status................................................................................................................... 11 2.4 Freistellung von der Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits ................................................................................... 13 3. Erfüllung der Pflicht zur Durchführung von Energieaudits ................................................................................................ 14 3.1 Bestimmung des gesamten Energieverbrauchs ................................................................................................................. 14 3.2 Durchführung des Energieaudits ........................................................................................................................................ 15 3.2.1 Unternehmen mit mehreren gleichartigen Standorten .............................................................................................. 16 3.2.2 Untersuchung des Transports von Unternehmen ....................................................................................................... 17 3.2.3 Untersuchung von bestimmten vergleichbaren Abnahmestellen .............................................................................. 17 3.2.4 Durchführung von Energieaudits verbundener Unternehmen am selben Standort ................................................... 17 3.2.5 Durchführung der Energieaudits im Rahmen von Energieeffizienznetzwerken ......................................................... 18 3.2.6 Unternehmen ohne Energieverbrauch ....................................................................................................................... 18 3.2.7 Durchführung von Wiederholungsaudits im Gruppenverbund................................................................................... 18 4. Energieauditor ................................................................................................................................................................. 19 5. Stichprobenhafte Überprüfung und Nachweisführung der Durchführung von Energieaudits ........................................... 20 5.1 Stichprobenverfahren des BAFA ........................................................................................................................................ 20 5.2 Nachweis der Durchführung eines Energieaudits .............................................................................................................. 21 5.3 Nachweis bei Freistellung nach § 8 Absatz 3 EDL-G ........................................................................................................... 22 6. Bußgeldvorschriften ......................................................................................................................................................... 22 Merkblatt für Energieaudits 3 Abkürzungsverzeichnis Abs. a.F. ABl BAFA DIN EDL-G EN EnEV EMAS i.d.R. i.S.d. ISO i.V.m. KMU lfd. n.F. Nr. Absatz alte Fassung Amtsblatt Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Deutsches Institut für Normung Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen Europäische Norm Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV) Eco-Management and Audit Scheme in der Regel im Sinne des International Organization for Standardization in Verbindung mit Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 laufende neue Fassung Nummer

Titel

-1- Leitfaden zur Erstellung von Energieauditberichten nach den Vorgaben der DIN EN 16247-1 und den Festlegungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) -2- Vorwort Deutschland und die europäische Union haben sich ehrgeizige Ziele zur Steigerung der Energieeffizienz gesetzt. Um einen Beitrag zur Erreichung des europäischen Energieeinsparziels zu leisten, wurde die Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU erlassen, die am 04. Dezember 2012 in Kraft getreten ist. Die Energieeffizienzrichtlinie sieht zahlreiche Maßnahmen vor, die von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden müssen. U.a. ist in Art. 8 Absatz 4-7 der Energieeffizienzrichtlinie geregelt, dass alle Mitgliedstaaten die Verpflichtung für Unternehmen, die kein kleines und mittleres Unternehmen (KMU) sind, ein Energieaudit durchzuführen, umsetzen müssen. Dieser Leitfaden richtet sich an Energieauditoren und zum Energieaudit verpflichtete Unternehmen (Nicht-KMU) und soll als Hilfestellung zur korrekten Durchführung sowie Dokumentation eines Energieaudits nach den Anforderungen des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) und der DIN EN 16247-1 dienen. Die Anforderungen an die Durchführung der Energieaudits sind in § 8a des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) geregelt. Das Energieaudit muss nach § 8a Absatz 1 Nr. 1 EDL-G insbesondere den Anforderungen der DIN EN 16247-1 entsprechen. Gemäß der DIN EN 16247-1 ist ein Energieaudit eine systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs einer Anlage, eines Gebäudes, eines Systems oder einer Organisation mit dem Ziel, Energieflüsse und das Potenzial für Energieeffizienzverbesserungen zu identifizieren und über diese zu berichten. Im Rahmen der Energieaudits nach EDL-G sind die verpflichteten Unternehmen als Auditobjekte zu betrachten. Die Standorte dieser Unternehmen sind demnach der Bilanzierungsrahmen der relevanten Untersuchungen und Analysen nach DIN 16247-1. Ausgangspunkt für die energetische Inspektion nach DIN 16247-1 und dem EDL-G ist der Gesamtenergieverbrauch des jeweilig verpflichteten Unternehmens. „Die Europäische Norm 16247-1 definiert die Eigenschaften eines qualitativ guten Energieaudits. Sie legt die Anforderungen an Energieaudits und entsprechende Verpflichtungen innerhalb des Energieauditprozesses fest. Sie berücksichtigt, dass es dabei Unterschiede beim Vorgehen bei einem Energieaudit, beim Anwendungsbereich, den Zielen und der Gründlichkeit gibt, versucht aber, gemeinsame Aspekte des Energieaudits zu harmonisieren, um mehr Klarheit und Transparenz in den Markt für Energieauditdienstleistungen zu bringen. Obwohl der Energieauditprozess als einfache chronologische Abfolge dargestellt ist, werden jedoch Wiederholungen bestimmter Schritte nicht ausgeschlossen.“ (DIN, 2016) In den folgenden Kapiteln wird der relevante, nach DIN EN 16247-1 geforderte Inhalt von Auditberichten im Rahmen der Vorgaben des §8 Energiedienstleistungsgesetzt (EDL-G) erläutert und dargestellt. Der Leitfaden soll die Durchführung von Energieaudits und die damit verbundene Erstellung von normkonformen Energieauditberichten veranschaulichen und die Qualität der Energieaudits vereinheitlichen. Der Bericht des Energieauditors muss transparent, schlüssig und nachvollziehbar sein. Es soll eine ausführliche Dokumentation des Auditprozesses gegeben sein. Die hier aufgeführten Inhalte sind nicht als Musterbericht zu verstehen, sondern zeigen die vom BAFA verlangten Berichtsinhalte im Rahmen der Durchführung von Energieaudits nach DIN 16247-1 und dem EDL-G. Alle weiteren zu berücksichtigende Anforderungen im Rahmen der Durchführung von Energieaudits regelt das Merkblatt für Energieaudits. -3- Änderungschronik 1.Änderung am Leitfaden (Stand: 20.03.2019)  Überarbeitung Kapitel I, II und III, Anforderung gemäß Ziffer 5.3 Buchstabe d) und f) der DIN EN 16247-1 wurden eingefügt.  Überarbeitung Kapitel IV, Nummer 4 „Aufschlüsselung des Gesamtenergieverbrauchs“  Überarbeitung Kapitel V, Nummer 1.2.2 „Ergebnisdarstellung der Wirtschaftlichkeitsrechnung“  Überarbeitung Kapitel VI, Nummer 2.4 „Erweiterung der Unternehmensstruktur“ wurde eingefügt 2.Änderung am Leitfaden (Stand: 21.03.2019)  Überarbeitung „Vorwort“ 3.Änderung am Leitfaden (Stand: 27.03.2019)  Überarbeitung Kapitel V; Nummer 2.2.1 „Modernisierung von Motoren und Antrieben“

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