Der Weg zur Arbeit, der Verbrauch von Heizwärme, ein Wochenendtrip, die Anschaffung eines neuen TV-Bildschirms – Privathaushalte verursachen CO 2 -Emissionen durch ihre täglichen Verhaltens- und Konsummuster. Das Land Berlin hat mit Klimaschutz 100 Pro ein Beratungsangebot entwickelt, das Berlinerinnen und Berlinern helfen soll, in ihrem Alltag CO 2 -Emissionen zu vermeiden. Das Projekt endete im Oktober 2023. Als Zielgruppe waren insbesondere Haushalte mit mittlerem und höherem Einkommen adressiert. In persönlichen, kostenfreien Beratungsgesprächen konnten Kiezanwohnerinnen und -anwohner erfahren, wie sie ihre Energiekosten senken, wer Kaputtes repariert oder wo sie sich an Initiativen beteiligen können. Das Beratungsangebot wurde bis Oktober 2023 in den Modellquartieren „Boxhagener Platz“ und „Möckernkiez / Dragonerareal“ im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg angeboten. Es wurde fachlich durch die Berliner Energieagentur GmbH gemeinsam mit dem BUND Berlin und in Zusammenarbeit mit lokalen Klimaschutzakteuren, Initiativen und Engagierten realisiert. Einkommensstarke Haushalte verursachen überproportional höhere CO 2 -Emissionen als Haushalte mit geringerem Einkommen. Dabei können gerade die finanziell potenten Berlinerinnen und Berliner zu mehr Klimaschutz beitragen, zum Beispiel durch Investitionen in Energiespartechnik, in klimaschonende Mobilitätslösungen oder durch ressourcenbewussten Konsum. Das Wuppertal Institut hatte 2020 in einer Studie herausgearbeitet, dass Energieeinsparungen und Klimaschutz nur bei einem geringen Teil dieser Zielgruppe als Motiv für Verhaltensänderungen gelten. Die Studie empfahl daher, passende Anlässe für eine Beratung zu identifizieren und – neben dem Aspekt des Klimaschutzes – auch weitere Motivlagen wie zum Beispiel Komfort oder Technikaffinität zu berücksichtigen (vgl. Energieberatung in Berlin weiterentwickeln – Schwerpunkt Haushalte mit mittlerem und höherem Einkommen. Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH, 2020, im Auftrag der SenUVK Berlin). Ziel von Klimaschutz 100 Pro war es, Orientierung über individuelle Möglichkeiten der CO 2 -Vermeidung zu geben und persönliche Anknüpfungspunkte vor Ort zu schaffen. Bei Kiezspaziergängen, Klimapartys oder an Infoständen wurden lokale Klimaschutzakteure vorgestellt, Aktionspotenziale diskutiert und persönliches Engagement abgewogen: Was nützt es, wenn ich vom Pkw aufs Fahrrad umsteige? Wie gefährlich ist die Fahrradstadt? Wer repariert mein defektes Rad? Passt auf jedes Haus im Kiez eine Solarstromanlage? Welche Alternativen gibt es? Woher kommt der Strom im Kiez? Wie können wir unseren Strom- und Wärmeverbrauch senken? Welche Wirkung hat es, wenn wir gemeinsam Energie einsparen? Interessierte aus den beiden Modellquartieren erhielten bis Oktober 2023 eine individuelle und kostenfreie Beratung . Eine Sammlung von Materialien zum Themenkomplex „Energie, Klima- und Ressourcenschutz sowie Anpassung an den Klimawandel“ unterstützte die Berlinerinnen und Berliner bei der Aneignung von Wissen und Kompetenzen. Die Studie war im Vorfeld des Projekts Klimaschutz 100 Pro durch das Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH im Auftrag der für Klimaschutz zuständigen Senatsverwaltung erstellt worden. Aufbauend auf einer Analyse der Zielgruppe und einer Bestandsaufnahme der Energieberatungsangebote wurden zunächst Lücken im Beratungsangebot identifiziert. Entwickelt wurde schließlich ein Set aus Beratungsbausteinen, das sich auf die Bedarfsfelder „Wohnen“ und „Mobilität“ verteilt. Die Beratungsbausteine zielen insbesondere darauf ab, passende Anlässe für eine Beratung zu identifizieren und – neben dem Aspekt des Klimaschutzes – auch weitere Motivlagen zu berücksichtigen. www.klimaschutz100pro.de
Der Net Zero Industry Act ist am 29. Juni 2024 in Kraft getreten. Der NZIA hat zum Ziel, den Produktionshochlauf von Netto-Null-Technologien (z.B. Produktion von Windkraftanlagen, Solarzellen, Batteriezellen etc.) in der europäischen Union zu beschleunigen. Dieses Ziel soll v.a. durch die Straffung von Genehmigungsverfahren und die Bündelung von Informationen vorangetrieben werden. Der NZIA unterstützt geplante gewerbliche Anlagen oder die Erweiterung oder Umwidmung bestehender Anlagen, um folgende Netto-Null-Technologien herstellen zu können: Solartechnologien, einschließlich photovoltaische, thermoelektrische und thermische Solartechnologien, Technologien für Onshore-Windkraft und erneuerbare Offshore-Energie, Batterie- und Energiespeichertechnologien, Wärmepumpen und Technologien für geothermische Energie, Wasserstofftechnologien, einschließlich Elektrolyseure und Brennstoffzellen, Technologien für nachhaltiges Biogas und Biomethan, Technologien zur Abscheidung und Speicherung von CO2, Stromnetztechnologien, einschließlich elektrischer Ladetechnologien für den Verkehr und Technologien zur Digitalisierung des Netzes, Technologien für Kernspaltungsenergie, einschließlich Technologien für den Kernbrennstoffkreislauf, Technologien für nachhaltige alternative Kraftstoffe, Wasserkrafttechnologien, Technologien für erneuerbare Energie, die nicht unter die vorstehenden Kategorien fallen, energiesystembezogene Energieeffizienztechnologien, einschließlich Wärmenetztechnologien, Technologien für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs, biotechnologische Klimaschutz- und Energielösungen, transformative industrielle Technologien für die Dekarbonisierung, die nicht unter die vorstehenden Kategorien fallen, Technologien zum Transport und zur Nutzung von CO2, Windantriebs- und Elektroantriebstechnologien für den Verkehr, Nukleartechnologien, die nicht unter die vorstehenden Kategorien fallen. Der NZIA sieht zur Unterstützung beim Aufbau oder der Erweiterung von neuen Produktionsanlagen für Netto-Null-Technologie oder von Investitionen in die Umstellung von Produktionsanlagen zur Herstellung von Netto-Null-Technologien die Einrichtung von zentralen Kontaktstellen vor (Art.6 NZIA). Hier geht es zur Zentralen Kontaktstelle .
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Cheruskerring 11, 48147 Münster Stand 09/2024 Nachweis nach der Richtlinie des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zur Förderung emissionsfreier und emissionsarmer Antriebe sowie der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen (Förderprogramm nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen – Antriebe) vom 2. November 2023 (BAnz AT 28.11.2023 B5) Fördergegenstände Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz (Nr. 2.4 Förderrichtlinie NMB- Antriebe) insbesondere durch energieeffiziente Technologien und punktuelle Energieeffizienzmaßnahmen, so- fern eine Einsparung des Energieverbrauchs gegenüber dem ursprünglichen Fahrzeug bei in Fahrt befindlichen Binnenschiffen gegebenenfalls auch durch Kombination von mehreren Einzelmaßnah- men um mindestens 7,5 % erreicht wird. Dem Nachweis beizufügende Unterlagen Zwingend mit dem Nachweis zusammen einzureichen sind - eine Kopie einer amtlichen Fahrtauglichkeitsbescheinigung, - die anliegende Belegliste - und Kopien aller Rechnungen und Zahlungsnachweise. Gegebenenfalls ist mit dem Nachweis zusammen die gesamte Vergabedokumentation einzureichen. Bitte beachten! Der Nachweis muss rechtsverbindlich unterschrieben in Papierform bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Cheruskerring 11, 48147 Münster eingehen. Der Nachweis der Verwendung der gewährten Bundesmittel muss innerhalb der im Zuwendungsbe- scheid festgelegten Fristen erfolgen. Nachweis nach der Richtlinie zur Förderung emissionsfreier und emissionsarmer Antriebe sowie der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen Verbesserung der Energieeffizienz Seite 2 von 5 1. Angaben zur zuwendungsempfangenden Person Zuwendungsempfangende Person (Name, Vorname bei natürlichen Personen oder Firma bei juristi- schen Personen) (Bitte eintragen!) Anschrift und Kontaktdaten (Bitte eintragen!) Straße, Hausnummer Postleitzahl, Ort Telefonnummer Mobiltelefonnummer E-Mail-Adresse 2. Angaben zum Binnenschiff Schiffsart (Bitte ankreuzen!) GMSSLFährschiff TMSSBAndere Schiffsart: FGS Die im Sachbericht unter Nr. 4 aufgeführten Aufträge wurden am folgenden Binnenschiff durchgeführt (Bitte ankreuzen/eintragen!): Schiffsname Amtliche Schiffsnummer / ENI Ich füge dem Nachweis eine vollständige amtliche Fahrtauglichkeitsbescheinigung (z.B. Schiffsattest) bei. Nummer der Bescheinigung Gültigkeitsende der Bescheinigung 3. Zuwendungsbescheid Bitte eintragen! Aktenzeichen Datum des Zuwendungsbescheids 3800S13-322.02/003/01- Nachweis nach der Richtlinie zur Förderung emissionsfreier und emissionsarmer Antriebe sowie der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen Verbesserung der Energieeffizienz Seite 3 von 5 Ich reiche hiermit einen (Bitte ankreuzen!) Zwischennachweis Verwendungsnachweis zu dem o. g. Zuwendungsbescheid ein. 4. Sachbericht 4.1. Erwerb des Fördergegenstands Bitte eintragen! Fördergegenstand Herstellendes Unternehmen Typ Name der auftragnehmenden Person Datum der Auftragserteilung 4.2. Einbau des Fördergegenstands Bitte eintragen! Name der auftragnehmenden Person Datum der Auftragserteilung Kurze Beschreibung der durchge- führten Maßnahmen Datum des Abschlusses des Einbaus Datum der Untersuchung Datum der Eintragung
Die Verleihung des 9. Preises der Umweltallianz stand in diesem Jahr unter dem Motto „25 Jahre Umweltallianz – Innovative Umweltideen aus Sachsen- Anhalt“. Er wurde in den Kategorien „Produkte und Technologien“ und „Konzepte und Projekte“ vergeben. Außerdem wurde erneut der „Sonderpreis der Umweltallianz“ verliehen, der ausschließlich Mitgliedern vorbehalten ist. Insgesamt hat die Umweltallianz Sachsen-Anhalt Preisgelder in Höhe von 24.000 Euro ausgelobt. Eine fünfköpfige Jury hatte in einem ersten Bewertungsschritt aus allen Bewerbern zunächst neun Finalisten ausgewählt. Diese konnten sich im September persönlich der Jury präsentieren und erhielten ein professionell produziertes Video für die eigene Öffentlichkeitsarbeit. Die Preisverleihung fand am 13.11.2024 im Palais am Fürstenwall der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt statt. Vorsitz: Prof. Dr.-Ing. Daniela Thrän Leiterin Department Bioenergie am Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ, in Kooperation mit dem Deutschen Biomasseforschungszentrum gemeinnützige GmbH – DBFZ Mitglieder: Gesa Kupferschmidt Abteilungsleiterin Technischer Umweltschutz, Bodenschutz, Klimaschutz am Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Klaus Olbricht Präsident der Industrie- und Handelskammer Magdeburg Fabian Hoppe Geschäftsführer Kommunikation, Bildung und Nachhaltigkeit, Pressesprecher beim Verband der Chemischen Industrie e.V., Landesverband Nordost (VCI Nordost) Robert Gruhne Reporter Landesredaktion Magdeburger Volksstimme bei Volksstimme Investigation GmbH Preisträger: Inflotec GmbH aus Magdeburg Preisgeld: 8000 Euro Würdigung für: Energieeffiziente und ressourcenschonende Wasseraufbereitung Die Inflotec GmbH hat eine innovative, ressourcenschonende und energieeffiziente Technologie entwickelt, mit der sich autark überall jegliches Wasser zu Trink- oder Brauchwasser aufbereiten lässt (Kreislaufsystem). Im Vergleich zu herkömmlichen Umkehrosmose-Aufbereitungssystemen wird nur ein Fünftel an Energie benötigt. Durch die Rückspül- und Selbstreinigungsfunktion der Anlagen müssen zudem keine Filter gewechselt werden. Die modularen, autonomen und mobilen Systeme können praktisch überall eingesetzt werden. Die Innovation hierbei ist die Entwicklung eines einzigartigen neuen Membranprozesses zur ressourceneffizienten Wasseraufbereitung. Eine herkömmliche Keramikmembran (Ultrafiltration) wird durch Post-Modifikation mit Polyelektrolyten zu einer Nanofiltrationsmembran mit einzigartigen Trenn- und Materialeigenschaften. Das System ermöglicht in einem Aufbereitungsschritt die sichere Reinigung selbst von schwer behandelbaren Wasserressourcen (z. B. kontaminierten Abwässern). Neben Partikeln (Mikroplastik, Medikamentenrückstände, Schwermetalle, Uran, Arsen, PFAS etc.), Bakterien und Viren können auch gelöste Wasserinhaltsstoffe (Organik, Salze) sowie Öle und Fette zurückgehalten werden. Finalist: IPT-Pergande Gesellschaft für innovative Particle Technology mbH Würdigung für: Reduzierung des CO₂-Fußabdrucks in der Wirbelschichtgranulation durch Nutzung von Abwärme IPT-Pergande betreibt am Standort Weißandt-Gölzau mehrere Produktionsanlagen zur Herstellung von Produkten für die chemische Industrie. Eine Schlüsseltechnologie ist hierbei die Wirbelschicht-Granulation. Bei diesem Prozess wird eine wässrige Suspension mit einem erwärmten Prozessgas getrocknet und dabei granuliert. Die signifikante Reduzierung des CO₂-Fußabdrucks des Gesamtverfahrens wurde durch die Nutzung der Abwärme von Kompressoren für die Erzeugung von Druckluft erreicht, indem das Prozessgas vorgewärmt wird, wodurch sich eine Reduzierung des Heizdampfes ergibt. Der reduzierte Dampfbedarf führt wiederum zu einer Verringerung des Erdgasverbrauches. Die resultierende CO 2 -Einsparung pro Jahr liegt bei 400 bis 500 t. Finalist: POLICYCLE Deutschland GmbH Würdigung für: Energieeffizientes Recycling für echte Härtefälle | Kleberbeschichtete Altfolien werden erstmals wieder zu Folie Kleberbeschichtete Schutzfolien, die fast in jeder Industrie Anwendung finden, sind heute nicht recyclingfähig. Auf Grund ihrer Beschichtung werden sie bis dato thermisch verwertet. Beim Recycling führen sie zu einem Verblocken und Verkleben der Anlagen oder der späteren Folie auf Grund von Klebermigration. Gleichzeitig ist die Folienindustrie dazu angehalten, die Verfügbarkeit von Rezyklaten am Markt zu steigern und Kreisläufe zu etablieren. Daher war das Ziel der Entwicklung seitens der POLICYCLE Deutschland GmbH bisher nicht recyclebare Folien erstmals zu recyclen, in eine neue Folie zurückzuführen und dabei das energieintensive Recycling wirtschaftlicher und automatisierter zu gestalten. Mit dem so entstandenen Fluff-to-Film-Prozess werden durch Auslassen eines gesamten Prozessschritts gegenüber dem klassischen Recycling bis zu 40 % Energie und die damit verbundenen CO 2 -Emissionen in der Produktion eingespart. Gleichzeitig ist das entstehende Folienendprodukt „Müllsack“ bis zu dreimal dünner, aber ebenso belastbar wie ein vergleichbarer Standardmüllsack. Der mit dem „Blauen Engel“ zertifizierte Müllsack besteht aus mehr als 95 % post-consumer-Rezyklat, 70 % davon machen die kleberbeschichteten Altfolien aus. Durch den hohen Polyethylen-Anteil wäre der Müllsack, je nach vorliegendem Entsorgungssystem, selbst wieder recyclingfähig. Preisträger: GMBU e.V. Gesellschaft zur Förderung von Medizin-, Bio- und Umwelttechnologien, Halle Preisgeld: 8000 Euro Würdigung für: Schäumbare Verbundmaterialien auf Pflanzenbasis Die GMBU e. V. bietet innovative Rezepturen für pflanzenbasierte und rezyklierbare Komposite mit natürlichen Füllstoffen an, die sich für den 3D-Druck, den Spritzguss und hydraulisches Pressen eignen. Als Füllstoffe dienen natürliche Reststoffe, wie Hanf- und Hopfenschäben, Kakao- und Kaffeeschalen sowie Kokos- und Papierfasern. Anbauflächen zur Kultivierung werden nicht benötigt, da die Reststoffe prozessgebunden anfallen. Durch die Zugabe der Füllstoffe können 10 % Basispolymer eingespart werden. Dadurch wird eine Reduktion der CO 2 -Emissionen von 60 % im Vergleich zum Einsatz erdölbasierter Kunststoffe erreicht. Die Filamente und Granulate lassen sich wie herkömmliche Compounds verarbeiten und bieten eine holzähnliche Oberfläche. Durch Einarbeitung von zusätzlichem Treibmittel entsteht ein schäumbares Material für den 3D-Druck, welches beispielsweise als Sandwichmaterial im Leichtbau eingesetzt werden kann. Die Expansion des Treibmittels erfolgt während des Druckprozesses und wird über die Düsentemperatur gesteuert. Dadurch kann eine Gewichtsreduzierung von circa 50 % erzielt werden. Finalist: Agrar Burgscheidungen eG, Laucha an der Unstrut Würdigung für: Wasserrecycling für eine integrierte Symbiose der Algenkultivierung im Weinbau: Wi-Sa-We Die Agrar Burgscheidungen eG hat in Kooperation mit der GMBU e. V. – Gesellschaft zur Förderung von Medizin-, Bio- und Umwelttechnologien ein Verfahren zur symbiotischen Aufzucht von Mikroalgen für den Weinbau entwickelt. Durch die Bewässerung von Wein mit aufbereitetem Kulturmedium der Mikroalgen wird Wasser recycelt, die Biodiversität gestärkt, das Pflanzenwachstum verbessert und ein resilientes Mikrobiom geschaffen. Der Nährstoffeintrag aus dem Medium spart Kosten für Düngemittel, was die ökonomische Ressourceneffizienz unterstreicht. Das Verfahren ist vielfältig übertragbar und weist enormes ökologisches Potenzial mit ökonomischen Erfolgsaussichten auf. Finalist: Synthos Schkopau GmbH, Schkopau Würdigung für: Synthesekautschuk für verbesserten Reifenabrieb – ein Beitrag zur Mikroplastikreduktion Die Synthos Schkopau GmbH baut als größter Anbieter von Synthesekautschuk in Europa die Palette nachhaltiger Produkte kontinuierlich aus. In den letzten 15 Jahren wurden am Standort Schkopau erfolgreich SSBR-Typen (Solution Styrene Butadiene Rubber) für energieeffiziente Reifen entwickelt und vermarktet. Dem Synthos-Forscherteam ist es gelungen, zusätzlich den Reifenabrieb zu verringern und damit auch die Mikroplastikbildung aus Reifen zu minimieren. In Hochleistungsreifen verwendete Synthesekautschuke müssen umfangreiche Nachhaltigkeitskriterien erfüllen. Für den ökologischen Fußabdruck von Reifen sind umweltverträgliche Zusatzstoffe sowie der Einfluss neuer Synthesekautschuke, z.B. SSBR, relevant. Leistungseigenschaften des Reifens, die mit dem Fahrverhalten und der Sicherheit des Fahrzeugs verbunden sind, müssen mit einem geringen Rollwiderstand und einem niedrigen Abrieb korreliert werden. Während ein hoher Rollwiderstand den Energieverbrauch der Fahrzeuge erhöht, verursacht ein hoher Abrieb die verstärkte Bildung von Mikroplastik. Die neue Technologie verbessert den Abrieb um ca. 8 %, ohne die Leistungseigenschaften negativ zu beeinträchtigen. Preisträger: MOL Katalysatortechnik GmbH, Merseburg Preisgeld: 8000 Euro Würdigung für: Kühlwasserbehandlung in der Kernfusion In technischen Kühlkreisläufen wird das Kühlwasser mittels Kreiselpumpen in eine turbulente Strömung versetzt. Übersteigt die in das Wasser eingetragene Pumpenergie die Stabilisierungsenergie des Wassers, dann bilden sich Wasserdampfbläschen. Bläschen mit einem Durchmesser um 1 Mikrometer sorgen selektiv für saubere Oberflächen auch auf Schweißnähten. Größere Bläschen begünstigen Bakterien und Korrosion bis hin zur Kavitation. Durch Installation spezieller, von der MOL Katalysatortechnik GmbH entwickelter Mineral-Metall-Folien auf der Saugseite der Kreiselpumpen im turbulenten Strömungsbereich wird die Bildungsgeschwindigkeit der Wasserdampfbläschen beschleunigt, so dass anstelle weniger großer gefährlicher Wasserdampfbläschen viele sehr kleine nützliche gebildet werden. Dadurch ist es möglich, Kühlwasser mit hoher technischer und hygienischer Sicherheit und ohne Einsatz von Chemikalien und Bioziden dauerhaft sicher und wirtschaftlich vorteilhaft zu behandeln. Finalist: LEUNA-Harze GmbH, Leuna Würdigung für: Großtechnische Synthese von biobasierten Epoxidharzen aus pflanzlichen Altölen Die bisher zur Verfügung stehende Rohstoffbasis für Epoxidharze ist Erdöl. Im Zuge der Rückwärtsintegration der Produktion der LEUNA-Harze GmbH wurde eine eigene Synthesevariante für den zur Herstellung von Epoxiden notwendigen Rohstoff Epichlorhydrin entwickelt und in einer großtechnischen Anlage mit einer Kapazität von 15.000 t/a realisiert. Dabei wird nicht Propylen, sondern Glycerin, ein Nebenprodukt der Biodieselherstellung, als Rohstoff eingesetzt. Als Startpunkt der Wertschöpfungskette dienen gebrauchte Speisefette und -öle, die über Glycerin und Epichlorhydrin in einem Upcyclingprozess zu biobasierten Epoxidharzen umgesetzt werden. Eine neue Produktlinie mit reduziertem CO 2 -Fußabdruck und garantiertem biobasierten Anteil auf Basis von wiederverwerteten, pflanzlichen Altölen konnte vom Unternehmen erfolgreich auf dem Markt eingeführt werden. Dies ermöglicht einen biobasierten Kohlenstoffanteil von bis zu 42 % bei gleichzeitiger, signifikanter Reduktion des CO 2 -Fußabdrucks der so hergestellten Produkte. Diese finden Anwendung in der Wind-, Bau- und Automobilindustrie. Finalist: SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH, Lutherstadt Wittenberg Würdigung für: ATMOWELL® – Ammoniakreduzierung im Tierstall Ammoniak (NH 3 ) kann bei übermäßiger Freisetzung negative Effekte auf die Umwelt und die Gesundheit von Mensch und Tier haben. Deutschland hat sich verpflichtet die nationalen NH 3 -Emissionen bis zum Jahr 2030 um 29 % zu senken (im Vergleich zu 2005). Mit ca. einem Drittel stammt ein Großteil der nationalen NH 3 -Emissionen aus Tierställen. Der Einsatz eines Ureaseinhibitors in Rinder- und Schweineställen ist ein innovativer Ansatz, um diese Emissionen deutlich zu mindern. Damit kann u. a. die Versauerung und Eutrophierung von Böden und Ökosystemen, die Verschiebung des Artenspektrums und Bedrohung der Artenvielfalt sowie die Gesundheitsbelastung (Schleimhautirritationen, sekundärer Feinstaub, Atemwegserkrankungen) gemindert werden. ATMOWELL® ist ein von SKW Piesteritz patentierter Ureaseinhibitor, welcher NH 3 -Emissionen in Rinderställen um 58 % reduziert. Die so verbesserte Luftqualität schützt vor negativen Auswirkungen des Ammoniaks auf Umwelt, Klima, sensible Ökosysteme und vor der Versauerung von Böden.
Vorläufige Fassung vom 04.09.2024 754 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Sektorenkopplung Erl. des MWU vom 8. Januar 2024 – 31-46813-9 1. 1.1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen Zuwendungszweck 1.1.1 Für Vorhaben, die nach dieser Richtlinie mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert werden, ist der Zuwendungszweck, Treibhaus- gasemissionen durch den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien, die Vermeidung der Nutzung fossiler Energie und die Senkung des Energieverbrauchs zu reduzieren. Dies soll durch Maßnahmen der Sektorenkopplung erreicht werden, wobei die Energiesektoren Strom, Wärme und Gas miteinander verbunden werden und der Anteil erneuerbarer Energien in den Verbrauchssektoren Haushalt, Gewerbe, Industrie und Verkehr im Gesamtsystem erhöht wird. Durch eine intelligente Kopplung energieeffizienter Technologien können Synergieeffekte zwi- schen den Sektoren genutzt und die Integration der erneuerbaren Energien verbessert wer- den. 1.1.2 Für Vorhaben, die nach dieser Richtlinie mit Mitteln aus dem Fonds für einen gerechten Übergang (JTF) gefördert werden, ist der Zuwendungszweck die klimaneutrale Transformation der bisher fossil geprägten Rohstoff- und Energieversorgung industrieller Prozesse. Für im Mitteldeutschen Revier des Landes Sachsen-Anhalt ansässige Unternehmen sollen die infra- strukturellen Voraussetzungen für die Bereitstellung von Wasserstoff aus erneuerbaren Ener- giequellen geschaffen werden. Wasserstoff soll für die Nutzung als Prozesswärme oder als Rohstoff für die Herstellung von Folgeprodukten zur Verfügung gestellt werden. Ziel ist hierbei eine klimaneutrale Transformation des Industriestandortes Mitteldeutsches Revier des Landes Sachsen-Anhalt auf der Basis weitgehend geschlossener Wertschöpfungsketten. 1.2 Rechtsgrundlagen Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Zuwendungen für Maßnahmen gemäß Nummer 1.1 zur Entwicklung intelligenter Energiesysteme auf der Grundlage a) der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regi- onale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und 1 Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instru- ment für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 159; L 261 vom 22.7.2021, S. 58; L 450 vom 16.12.2021, S. 158; L 241 vom 19.9.2022, S. 16; L 65 vom 2.3.2023, S. 59), zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2024/795 (ABl. L, 2024/795, 29.2.2024), sowie der hierzu von der Europäischen Kommission erlassenen Delegierten Verordnungen und Durchführungsverordnungen, b) der Verordnung (EU) 2021/1058 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsi- onsfonds (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 60; L 13 vom 20.1.2022, S. 74), geändert durch Verordnung (EU) 2024/795 (ABl. L, 2024/795, 29.2.2024), sowie der hierzu von der Europäischen Kommission erlassenen Delegierten Verordnungen und Durchfüh- rungsverordnungen, c) der Verordnung (EU) 2021/1056 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 1; L 421 vom 26.11.2021, S. 74), d) der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwen- dung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABI. L 187 vom 26.6.2014, S. 1; L 283 vom 27.9.2014, S. 65), zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2023/1315 (ABI. L 167 vom 30.6.2023, S. 1), e) der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 30. April 1991 (GVBI. LSA S. 35), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 3. April 2023 (GVBI. LSA S. 201, 204), f) der Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (VV-LHO, RdErl. des MF vom 1. Februar 2001, MBI. LSA S. 241, zuletzt geändert durch RdErl. vom 21. Februar 2024, MBI. LSA S. 310, in der jeweils geltenden Fassung), g) des Zuwendungsrechtsergänzungserlasses (RdErl. des MF vom 6. Juni 2016, MBI. LSA S. 383, zuletzt geändert durch RdErl. vom 28. September 2022, MBl. LSA S. 510, in der jeweils geltenden Fassung), h)des EFRE/JTF - Programms 2021–2027 Sachsen-Anhalt und i)der Erlasse der EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF/JTF für die Förderperiode 2021 bis 2027. 1.3 Zuwendungsanspruch 2 Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, die Bewilligungsbehörde ent- scheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. 2. 2.1 Gegenstand der Förderung Im Rahmen von Vorhaben, die dem Zuwendungszweck gemäß Nummer 1.1.1 zuzu- ordnen sind, werden investive Maßnahmen gefördert, die der Übertragung von erneuerbar erzeugtem Strom in die Energiesektoren Wärme und Gas dienen. Erneuerbare Energien sol- len auf diese Weise in den Verbrauchssektoren Haushalt, Gewerbe, Industrie und Verkehr zum Zwecke der Senkung von Treibhausgasemissionen verfügbar gemacht und deren Nut- zung ermöglicht werden. 2.2 Im Rahmen von Vorhaben, die dem Zuwendungszweck gemäß Nummer 1.1.2 zuzu- ordnen sind, werden investive Maßnahmen zur Erzeugung, zur Speicherung, zum Transport und zur Verteilung von aus erneuerbaren Energiequellen produzierten grünen Wasserstoff ge- fördert, welche die Bereitstellung grünen Wasserstoffs als Prozesswärme sowie als Rohstoff für Folgeprodukte (zum Beispiel Ammoniak und Methanol) ermöglichen. 2.3 Projekte, die den Zuwendungszwecken in Nummer 1.1 und den näher definierten För- dergegenständen in den Nummern 2.1 und 2.2 entsprechen, sind grundsätzlich förderfähig, soweit sich aus dieser Richtlinie keine Einschränkungen ergeben. 2.3.1 Förderfähige Bereiche, die dem Zuwendungszweck gemäß Nummer 1.1.1 zuzuordnen sind, sind insbesondere: a) Power-to-Gas-Anlagen (Wasserstofferzeugung) einschließlich der erforderlichen peri- pheren Anlagentechnik, der erforderlichen Hoch- und Tiefbaumaßnahmen zur Aufstel- lung der Anlage sowie der erforderlichen Medienanschlüsse und b) Power-to-Heat-Anlagen (Wärme aus Strom) einschließlich der erforderlichen periphe- ren Anlagentechnik, der erforderlichen Hoch- und Tiefbaumaßnahmen zur Aufstellung der Anlage sowie der erforderlichen Medienanschlüsse. In Kombination mit Vorhaben gemäß Nummer 2.3.1 Buchst. a sind Anlagen zum Transport, zur stationären Speicherung und der unternehmensinternen Nutzung von grünem Wasserstoff förderfähig. 2.3.2 Förderfähige Bereiche, die dem Zuwendungszweck gemäß Nummer 1.1.2 zuzuordnen sind, sind beispielsweise: a)Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff, b)Anlagen zur stationären Speicherung von Wasserstoff oder 3
Aus der Energieeffizienz-Best-Practice-Kampagne heraus konnte die LENA Praxis-Beispiele aus allen Leitmärkten der Wirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt zusammenstellen. Diese zeigen Ihnen, dass wirtschaftliches Handeln und Nachhaltigkeit miteinander vereinbar sind. Die Bandbreite reicht dabei von geringinvestiven Maßnahmen bis hin zu großen Projekten aus diversen Wirtschaftsbereichen mit einem erheblichen Investitionsaufwand. In Kooperation mit regionalen Wirtschaftsfördereinrichtungen, den Industrie- und Handelskammern Sachsen-Anhalt sowie der Investitionsbank Sachsen-Anhalt wurde ein Veranstaltungsformat in Form einer Energieeffizienz-Roadshow entwickelt, um den Unternehmen die Möglichkeiten zur Steigerung der Energieeffizienz zu präsentieren, Fördermöglichkeiten vorzustellen und in gemeinsamer Diskussion weitere Potenziale zu erschließen. Aktuell unterstützt das Förderprogramm Sachsen-Anhalt ENERGIE des Landes Sachsen-Anhalt die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen sowie die Investitionen in Energieeffizienztechnologien mit einem Zuschuss von bis zu 50 Prozent für Klein- und Mittelständische Unternehmen sowie Großunternehmen.
1 Erster Aufruf zur Antragseinreichung vom 19.03.2024 gemäß der Richtlinie zur Förderung emissionsfreier und emissionsarmer Antriebe sowie der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr vom 02.11.2023 (BAnz AT 28.11.2023 B5) 1. Allgemeine Hinweise zum Förderaufruf und zur Mittelausstattung Die in der Richtlinie zur Förderung emissionsfreier und emissionsarmer Antriebe sowie der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen (im Folgenden: „Förderrichtlinie“: https://www.elwis.de/DE/Service/ Foerderprogramme/Nachhaltige- Modernisierung von Binnenschiffen/Foerderrichtlinie.pdf) getroffenen Regelungen bilden die rechtliche Grundlage für diesen Förderaufruf. Der Förderaufruf ergänzt bzw. konkretisiert die in der Förderrichtlinie genannten Maßnahmen und die Förderhöhe und gibt Hinweise zur Antragstellung. Mit diesem Aufruf werden bis zu 30 Millionen Euro Fördermittel für Maßnahmen zur Reduzierung der Luftschadstoffemissionen bereitgestellt. Mit diesem Förderaufruf wird Folgendes gefördert: a) die Ausrüstung von Binnenschiffsneubauten und bereits im Einsatz befindlichen Binnenschiffen mit emissionsfreien Antriebssystemen (Nr. 2.1 der Förderrichtlinie „emissionsfreie Fahrzeuge“) b) die Ausrüstung von Binnenschiffsneubauten und bereits im Einsatz befindlichen Binnenschiffen für den Fahrgastverkehr mit Hybrid oder Zweistoffmotoren (Nr. 2.2 der Förderrichtlinie – „sauberes Fahrgastschiff“) c) die Ausrüstung von Binnenschiffsneubauten und bereits im Einsatz befindlichen Binnenschiffen für den Güterverkehr mit emissionsärmeren Antriebssystemen (Nr. 2.3 der Förderrichtlinie – „sauberes Güterschiff“) d) Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, insbesondere durch energieeffiziente Technologien und punktuelle Energieeffizienzmaßnahmen (Nr. 2.4 der Förderrichtlinie) 2 2. Frist zur Antragseinreichung Anträge zur Förderung der Modernisierung von Binnenschiffen sind innerhalb des Zeitraums vom 20.03.2024 bis zum 30.04.2024 vollständig einzureichen. 3. Zuwendung Die Förderung erfolgt im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss, der sich auf der Grundlage der jeweils nachgewiesenen zuwendungsfähigen Ausgaben für die jeweilige Maßnahme berechnet. 4. Förderhöhe Die Höhe der Förderung in diesem Aufruf beträgt für Maßnahmen nach Punkt 1 Buchst. a des Förderaufrufs für Binnenschiffsneubau bis zu 100 Prozent und für bereits im Einsatz befindliche Binnenschiffe bis zu 80 Prozent, für Maßnahmen nach Punkt 1 Buchst. b und c bis zu 70 Prozent sowie für Maßnahmen nach Punkt 1 Buchst. d des Förderaufrufs bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsmehrausgaben. 5. Teilnahmeberechtigte Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die nach Nr. 3 der Förderrichtlinie antragsberechtigt sind. Diese können einen Antrag auf Förderung entsprechend den unter Punkt 1 des Förderaufrufs beschriebenen Fördergegenständen stellen. Bei einem Binnenschiff für den Fahrgastverkehr muss es sich um ein solches handeln, das zur Beförderung von mehr als zwölf Fahrgästen gebaut und eingerichtet ist. 6. Auswahlverfahren Das Verfahren ist einstufig angelegt. Die Anträge werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres vollständigen Eingangs bewilligt, bis die Höhe der insgesamt für diesen Aufruf vorgesehenen Fördermittel (siehe Punkt 1 des Förderaufrufs) erreicht ist. Unvollständige Anträge werden nur berücksichtigt, wenn es sich bei den fehlenden Unterlagen nicht um als zwingend gekennzeichnete Unterlagen handelt und diese innerhalb der durch die Bewilligungsbehörde gesetzten Frist nachgereicht werden. 3 Von den bereitgestellten Fördermitteln von 30 Millionen Euro sind für Maßnahmen der Güterschifffahrt in diesem Aufruf 15 Millionen Euro vorgesehen, für Maßnahmen der Fahrgastschifffahrt ebenfalls 15 Millionen Euro, die wie folgt auf die Maßnahmen verteilt werden: Maßnahme nach Punkt 1 a. b. c. d. Fördermittel für die Güterschifffahrt (in Euro) 9 Millionen - 5 Millionen 1 Million Fördermittel für die Fahrgastschifffahrt (in Euro) 9 Millionen 5 Millionen - 1 Million Wenn die beantragten Vorhaben innerhalb einer Maßnahme (nach Punkt 1) die für diese Maßnahme vorgesehen Mittel übersteigen, erfolgt eine Priorisierung der Anträge wie folgt: Maßnahme nach Punkt 1 a. b. c. d. Beitrag zu den Umweltzielen in Verhältnis zu der voraussichtlichen Zuwendungssumme Alle Vorhaben sind zu 100 % emissionsfrei, sodass der Beitrag identisch ist Anteil der Energie aus Kraftstoffen, die keine direkten CO²- Auspuffemissionen verursachen Direkte CO²- Auspuffemissionen pro Tonnenkilometer anhand des EEOI (entsprechend Nr. 2.3.1 der Richtlinie) Einsparung des Energieverbrauchs im Verhältnis zum (voraussichtlichen) Einsatz des Binnenschiffs tägliche Durchschnittsfahrtzeit (aufs Jahr gerechnet) x zugelassene Fahrgäste bzw. Ladekapazität tägliche Durchschnittsfahrtzeit (aufs Jahr gerechnet) x zugelassene Fahrgäste Ladekapazität tägliche Durchschnittsfahrtzeit (aufs Jahr gerechnet) x zugelassene Fahrgäste bzw. Ladekapazität
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Am Propsthof 51, 53121 Bonn Stand 01/2024 Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zur Förderung emissionsfreier und emissionsarmer Antriebe sowie der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen (Förderprogramm nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen – Antriebe) vom 2. November 2023 (BAnz AT 28.11.2023 B5) Fördergegenstände Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz (Nr. 2.4 Förderrichtlinie NMB- Antriebe) insbesondere durch energieeffiziente Technologien und punktuelle Energieeffizienzmaßnahmen, so- fern eine Einsparung des Energieverbrauchs gegenüber dem ursprünglichen Fahrzeug bei in Fahrt befindlichen Binnenschiffen gegebenenfalls auch durch Kombination von mehreren Einzelmaßnah- men um mindestens 7,5 % erreicht wird. Dem Antrag beizufügende Unterlagen Zwingend mit dem Antrag zusammen einzureichen sind - Nachweis der Einsparung des Energieverbrauchs um mindestens 7,5 % - ein aktueller Auszug aus dem Binnenschiffsregister, - eine amtliche Fahrtauglichkeitsbescheinigung - und drei Vergleichsangebote bzw. eine Kostenschätzung bei Ausschreibungspflicht. Gegebenenfalls mit dem Antrag zusammen einzureichen sind - eine Vertretungsvollmacht, - eine KMU-Bescheinigung - und ein Nachweis zu weiteren Zuwendungen/Beihilfen. Bitte beachten! Berücksichtigt werden nur Anträge, die rechtsverbindlich unterschrieben in Papierform bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Stichwort „NMB“, Am Propsthof 51, 53121 Bonn eingegangen sind. Die Beantragung der Zuwendung muss vor Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages er- folgen. Sie dürfen Verträge oder Aufträge, die sich auf die Ausführung des Vorhabens beziehen, erst nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides erteilen, andernfalls sind die Voraussetzungen für die För- derung nicht mehr gegeben. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auf formlosen begründeten Antrag ein vorzeitiger Vorhabenbeginn zugelassen werden. Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie zur nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen Verbesserung der Energieeffizienz Seite 2 von 13 1. Angaben zur antragstellenden Person Ich stelle den Antrag (Bitte ankreuzen und ggf. Vollmacht beifügen!) für mich selbst bzw. als Geschäftsleitung oder als mit Prokura vertretende Person des nachfolgend bezeichneten Unternehmens. als bevollmächtigte Vertretung. Als Nachweis füge ich dem Antrag eine Vollmacht1 bei. Antragstellende Person (Name, Vorname bei natürlichen Personen oder Firma bei juristischen Perso- nen) Vertretungsberechtigte Person (Name, Vorname, bei juristischen Personen) Ansprechperson für die Bewilligungsbehörde (Name, Vorname) Anschrift und Kontaktdaten Straße, Hausnummer Postleitzahl, Ort Bundesland Telefonnummer Mobiltelefonnummer E-Mail-Adresse Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Eintrag im Handelsregister Registergericht Handelsregisternummer 1 Ein Mustervordruck ist unter https://www.elwis.de/DE/Service/Foerderprogramme/ Nachhaltige-Modernisierung-von-Binnenschiffen/Nachhaltige-Modernisierung-von-Binnenschiffen-node.html hin- terlegt. Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie zur nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen Verbesserung der Energieeffizienz Seite 3 von 13 Ich bin zum Vorsteuerabzug nach § 15 Umsatzsteuergesetz (Bitte ankreuzen!) allgemein berechtigt. nur für das Vorhaben berechtigt. nicht berechtigt. IBAN 2. Angaben zum Binnenschiff Bitte beachten! Eine Förderung ist nur für Maßnahmen an in Fahrt befindlichen Schiffen möglich. Nach Nr. 3 der Förderrichtlinie sind Maßnahmen, die an einem Fahrgastschiff erfolgen sollen, nur förderfähig, wenn es sich um ein Fahrgastschiff handelt, das zur Beförderung von mehr als zwölf Fahrgästen gebaut und eingerichtet ist. Schiffsart (Bitte ankreuzen!) GMSSLFährschiff TMSSBAndere Schiffsart: FGS Ich stelle den Antrag für ein (Bitte ggf. ankreuzen/eintragen und Unterlagen beifügen!) in Fahrt befindliches Schiff. Schiffsname Amtliche Schiffsnummer / ENI Ich füge dem Antrag eine vollständige amtliche Fahrtauglichkeitsbescheinigung (z.B. Schiffsattest) bei. Gültigkeitsende der Bescheinigung Ich füge dem Antrag einen aktuellen, vollständigen Auszug aus dem Binnenschiffsregister bei. Binnenschiffsregistergericht Binnenschiffsregisternummer
Für kleine und mittlere Unternehmen hält die Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt ein neues Angebot zu ausgewählten Energieeffizienztechnologien und erneuerbaren Energien bereit: die „Virtuellen Räume“. Diese beinhalten drei webbasierte Fachinformationsangebote zu den Themen „Verfahrens- und Prozessoptimierung“ , „Eigenversorgung mit erneuerbarer Energie“ und „Querschnittstechnologien“ . Die Informationen sind bedarfsgerecht, strukturiert und zeitgemäß aufbereitet. So können Unternehmerinnen und Unternehmer im 3D-Format durch die Räume gehen und Kurzfilme, Grafiken und Infotexte aufrufen. Energiestaatssekretär Thomas Wünsch sagt bei der offziellen Freischaltung Ende 2022: „Die 'Virtuellen Räume' helfen bei ganz realen Herausforderungen. Gerade kleine und mittlere Unternehmen haben häufig nicht die personellen oder finanziellen Ressourcen, um neben dem fordernden Tagesgeschäft auch die Energiewende zu bewältigen. Hier in die Zukunft zu investieren, ist mit Blick auf die eigene Wettbewerbsfähigkeit und den Klimaschutz aber umso bedeutsamer. Das neue Online-Tool der Landesenergieagentur bietet unseren KMU ein modernes Hilfsmittel, um sich einfach und verständlich über erneuerbare Energien und Energieeffizienztechnologien zu informieren und das eigene Energiewendeprojekt anzugehen."
vorläufige Fassung 754 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Sektorenkopplung auf Grundlage der De-minimis-Verordnung Erl. des MWU vom 8. Januar 2023 – 31-46813-9 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen 1.1 Zuwendungszweck Zuwendungszweck ist es, Treibhausgasemissionen durch den verstärkten Einsatz erneuerba- rer Energien, die Vermeidung der Nutzung fossiler Energie und die Senkung des Energiever- brauchs zu reduzieren. Dies soll durch Maßnahmen der Sektorenkopplung erreicht werden, wobei die Energiesektoren Strom, Wärme und Gas miteinander verbunden werden und der Anteil erneuerbarer Energien in den Verbrauchssektoren Haushalt, Gewerbe, Industrie und Verkehr im Gesamtsystem erhöht wird. Durch eine intelligente Kopplung energieeffizienter Technologien können Synergieeffekte zwischen den Sektoren genutzt und die Integration der erneuerbaren Energien verbessert werden. 1.2 Rechtsgrundlagen Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Zuwendungen für Vorhaben gemäß Nummer 1.1 zur Ent- wicklung intelligenter Energiesysteme auf der Grundlage a) der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regi- onale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instru- ment für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 159; L 261 vom 22.7.2021, S. 58; L 450 vom 16.12.2021, S. 158; L 241 vom 19.9.2022, S. 16; L 65 vom 2.3.2023, S. 59), zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2023/955 (ABl. L 130 vom 16.5.2023, S. 1), b) der Verordnung (EU) 2021/1058 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsi- onsfonds (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 60; L 13 vom 20.1.2022, S. 74), c) Verordnung (EU) 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die An- wendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen 1 Union auf De-minimis-Beihilfen (ABl. L 352 vom 24.12.2013, S. 1), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung (EU) 2023/2391 (ABl. L, 2023/2391 vom 5.10.2023), d) der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 30. April 1991 (GVBI. LSA S. 35), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 3. April 2023 (GVBI. LSA S. 201, 204), in der jeweils geltenden Fassung, e) der Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (VV-LHO) vom 1. Februar 2001 (MBI. LSA S. 241), zuletzt geändert durch RdErl. vom 22. Mai 2023 (MBI. LSA S. 198), in der jeweils geltenden Fassung, f) des Zuwendungsrechtsergänzungserlasses vom 6. Juni 2016 (MBI. LSA S. 383), zu- letzt geändert durch RdErl. vom 28. September 2022 (MBl. LSA S. 510), in der jeweils geltenden Fassung, g) des Programms des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und des Europäi- schen Fonds für einen gerechten Übergang 2021-2027 Sachsen-Anhalt (EFRE/JTF - Programm 2021-2027 Sachsen-Anhalt), (https://www.efreporter.de/confluence/down- load/attachments/36110361/22_10_20_EFRE_JTF_Programm_angenommen_Ver- sion_2.1.pdf?version=1&modificationDate=1669819182000&api=v2) und h) der Erlasse der EU-Verwaltungsbehörde für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus und den Fonds für einen gerechten Übergang für die Förderperiode 2021-2027 (EFRE/ESF Plus/JTF), (https://www.efre- poter.de/confluence/pages/viewpage.action?pageld=167019910). 1.3 Zuwendungsanspruch Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, die Bewilligungsbehörde ent- scheidet auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Gegenstand der Förderung 2.1 Im Rahmen von Vorhaben, die dem Zuwendungszweck gemäß Nummer 1.1 dienen, werden investive Maßnahmen gefördert, die der Übertragung von erneuerbar erzeugtem Strom in die Energiesektoren Wärme und Gas dienen und auf diese Weise in den Verbrauchs- sektoren Haushalt, Gewerbe, Industrie und Verkehr erneuerbare Energien zum Zwecke der Senkung von Treibhausgasemissionen verfügbar machen und deren Nutzung ermöglichen. 2.2 Alle Projekte, die dem Zuwendungszweck in Nummer 1.1 und dem näher definierten Fördergegenstand in Nummer 2.1 entsprechen, sind grundsätzlich förderfähig, soweit sich aus dieser Richtlinie keine Einschränkungen ergeben. 2 Förderfähige Bereiche, die dem Zuwendungszweck gemäß Nummer 1.1 dienen, sind insbe- sondere: a) Power-to-Gas-Anlagen (Wasserstofferzeugung) einschließlich der erforderlichen peri- pheren Anlagentechnik, der erforderlichen Hoch- und Tiefbaumaßnahmen zur Auf- stellung der Anlage sowie der erforderlichen Medienanschlüsse und b) Power-to-Heat-Anlagen (Wärme aus Strom) einschließlich der erforderlichen periphe- ren Anlagentechnik, der erforderlichen Hoch- und Tiefbaumaßnahmen zur Aufstellung der Anlage sowie der erforderlichen Medienanschlüsse. In Kombination mit Vorhaben gemäß Nummer 2.2 Buchst. a) sind Anlagen zum Transport, zur stationären Speicherung und der unternehmensinternen Nutzung von grünem Wasserstoff för- derfähig. 2.3 Alle Vorhaben werden unter Einhaltung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 389) ausgewählt und durchgeführt. 2.4Nicht gefördert werden a)Maßnahmen, deren Durchführung auf einer gesetzlichen Verpflichtung oder behördli- chen Anordnung beruht, soweit sich nicht aus diesen Richtlinien ausdrücklich etwas anderes ergibt, b) der Erwerb und die Verwendung gebrauchter Anlagen sowie neuer Anlagen mit über- wiegend gebrauchten Anlagenteilen, c) Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Demonstrationsprojekte und Pilotvor- haben, d) Vorhaben der Sektorenkopplung, bei denen allgemeiner Netzstrom zum Einsatz kommt, e)vor Antragstellung begonnene Vorhaben gemäß Nummer 7.6.1, f)Investitionen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen aus Tätigkeiten, die in An- hang I der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifika- ten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates (ABl. L 275 vom 25.10.2003, S. 32), zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2023/435 (ABl. L 63 vom 28.2.2023, S. 1), g) Anlagen zur Erzeugung des für Maßnahmen gemäß Nummer 2.2 erforderlichen Stroms aus erneuerbaren Energiequellen, 3
Origin | Count |
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Bund | 376 |
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Förderprogramm | 359 |
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License | Count |
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