Das Projekt "Verschärfung der energietechnischen Anforderungen an Gebäude mit der EnEV 2012" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut Wohnen und Umwelt GmbH durchgeführt. Ausgangslage: Auf Grund der Beschlüsse des Bundeskabinetts zum integrierten Energie- und Klimaschutzprogramm ist für das Jahr 2012 eine weitere Verschärfung der Energieeinsparverordnung vorgesehen. Ziele: Ziel des Projektes ist eine validierte, auf Praxiserkenntnissen fußende und mit Fach- und Interessenkreisen abgestimmte Datenbank für energetisch begründete Baukostenanteile. Die Untersuchung soll Eingangsdaten (Kosten energierelevanter bau- und anlagentechnischer Komponenten) für Wirtschaftlichkeitsberechnungen zum künftigen Anforderungsniveau liefern. Vorgehen: Im Rahmen des Vorhabens wird systematisch der Zusammenhang zwischen den die Effizienz bestimmenden Eigenschaften der Bauteile und Anlagenteile eines Gebäudes (z. B. Baukosten je m2 Außenwand für unterschiedliche Konstruktionen in Abhängigkeit vom Wärmedurchgangskoeffizienten) und den damit verbundenen Kosten untersucht und parametrisiert dargestellt. Das Vorhaben beschränkt sich im Wesentlichen auf Wohngebäude. Die Betrachtung auf Nichtwohngebäude ist begrenzt auf die Überprüfung der Übertragbarkeit der Ergebnisse aus dem Wohngebäudebereich auf Nichtwohngebäude.
Das Projekt "Konzepte für die Beseitigung rechtlicher Hemmnisse des Klimaschutzes im Gebäudebereich" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Der Gebäudebereich ist zentral für die Erreichung der klimaschutzpolitischen Verpflichtungen Deutschlands. Um diese Verpflichtungen einzuhalten, sind eine Erhöhung der Energieeffizienz i.V.m. der Nutzung erneuerbarer Energien im Gebäudebereich dringend erforderlich. Die erheblichen CO2-Minderungspotenziale im Gebäudebereich werden allerdings aufgrund verschiedener rechtlicher Hemmnisse nicht (schnell genug) realisiert. Zudem beabsichtigt die Bundesregierung die Finanzierung der Förderung der Sanierungsvorhaben (KfW-Programme) ab 2015 haushaltsunabhängig zu gestalten. Der Auftragnehmer soll Lösungskonzepte für die Beseitigung bzw. Verringerung rechtlicher Hemmnisse in den verschiedenen Rechtsbereichen (besonders Architektenrecht (HOAI) und Vergaberecht) vorschlagen und Konzepte für rechtskonforme und wirtschaftlich tragfähige Finanzierungskonzepte entwickeln. Dafür sind die bestehenden für den Gebäudebestand wie für Neubauten relevanten Rechtsvorschriften umfassend und systematisch auf ihre Wirksamkeit zu untersuchen und weiterzuentwickeln. Die Rechtskonzepte sind hinsichtlich ihrer betriebs- und volkswirtschaftlichen Wirkungen zu vergleichen. Bei der Empfehlung von Vorzugslösungen ist die Verzahnung der Rechtskonzepte untereinander sowie mit dem bestehenden Recht zu beleuchten. Die Studie knüpft an Ergebnisse der abgeschlossenen UFOPLAN-Vorhaben 'Rechtliche Konzepte für eine effizientere Energienutzung' und 'Rechtskonzepte zur Beseitigung des Staus energetischerSanierungen im Gebäudebestand'.
Mit dem am 1. November 2020 in Kraft getretenen Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG) wurden das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG) zusammengefasst: Mit dem GEG wurde das Energieeinsparrecht für Gebäude strukturell neu konzipiert und vereinheitlicht. Damit besteht für Gebäude ein abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung. Eine für Sie wesentliche Neuerung des GEG betrifft den Vollzug. Mit § 92 GEG wurde eine Erfüllungserklärung eingeführt, mit der die Einhaltung aller das jeweilige Vorhaben betreffenden Anforderungen des GEG zu bestätigen ist. Zur Umsetzung in Landesrecht befindet sich derzeit eine Durchführungsverordnung zum GEG in der Erarbeitung. In diesem Zusammenhang wird auf die Übergangsregelungen im Teil 9 des GEG und hier insbesondere auf § 111 „Allgemeine Übergangsvorschriften“ verwiesen.
Das Projekt "Erarbeitung einer Integrierten Wärme- und Kältestrategie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme durchgeführt. Die Bundesregierung hat zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die Ziele im Wärmesektor im Rahmen des Integrierten Energie- und Klimpaketes zu erreichen Beispiele hierfür sind das neu installierte Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) mit dem Markteinführungsprogramm (MAP), ebenso so die Novellierung des EEG im Jahr 2009. Die Förderung von KWK-Anlagen wurde durch die Novellierung des KWKG deutlich verbessert. Im Bereich der Energieeffizienz wurden u.a. die Energieeinsparverordnung (EnEV) verschärft und die KfW-Förderprogramme zur Sanierung von Gebäuden weiterentwickelt. Dieses Vorhaben hat das Ziel den Grad der Zielerreichung im Bereich Energieeffizienz zu evaluieren und frühzeitigen Handlungsbedarf bei politischen Instrumenten erkennen zu können. Hierfür soll im Rahmen dieses Projektes eine Modellierung und Szenarienberechnung stattfinden, mit denen eine unmittelbare Erfolgskontrolle der gesetzlichen Regelungen durchführbar ist. Mit den Berechnungen sollen quantitativ überprüfbare Zwischenziele sowie Szenarien für die Zielgrößen bis zum Jahre 2020 abgeleitet werden. Der Anpassungsbedarf bei politischen Instrumenten soll hiermit frühzeitig erkannt werden und eine Integrierte Wärme- und Kältestrategie entwickelt werden. Die folgenden Leistungen werden von dem Projektkonsortium unter der Federführung des Fraunhofer ISE erbracht: 1. Bestandsaufnahme und Strukturierung des Wärmemarktes, 2. Bestandaufnahme und Strukturierung der Akteure des Wärme- und Kältemarkts, 3. Entwicklung von externen Einflussfaktoren und draus abgeleitete Entwicklungstrends im Wärme- und Kältemarkt, 4.) Untersuchung der politischen Instrumente, 5.) Analyse der Förderprogramme und Finanzierungsinstrumente, 6.) Erstellen eines Integrierten Rechenmodells des Wärme- und Kältemarktes, 7.) Szenarienberechnung, Sensitivitätsanalyse 8.) Ableitung von Handlungsempfehlungen , 9.) Durchführung von Worksshops, Beratung und Koordination.
Das Projekt "Teilprojekt G: Institutionelle Gestaltungsoptionen zur Gebäudesanierung - juristische Optionen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hochschule Darmstadt, Fachbereich Gesellschaftswissenschaften und soziale Arbeit durchgeführt. Das Verbundprojekt 'BuergEn - Perspektiven der Bürgerbeteiligung an der Energiewende' hat Bezüge zur BMBF-SÖF-Fördermaßnahme 'Umwelt- und gesellschaftsverträgliche Transformation des Energiesystems'. Dieses Projekt zielt auf die Umsetzung und weitere Verbreitung von Ergebnissen sowie auf methodische Weiterentwicklungen und vertiefte Erkenntnisse zu einzelnen Aspekten der Energiewende. Es umfasst neun Teilprojekte, die die Rolle, die Beteiligung und die Betroffenheit von Bürgern und Bürgerinnen in der Energiewende zum Gegenstand haben. Das Verbundprojekt bietet die große Chance, aufbauend auf den vorliegenden Ergebnissen der Fördermaßnahme auf neue energiepolitische und marktliche Entwicklungen einzugehen (z.B. Bürgerstrommodelle) und damit inhaltlich und zeitlich direkt nutzbare Ergebnisse für Politik, Unternehmen und Verbraucher vorzulegen. Das Teilprojekt G 'Institutionelle Gestaltungsoptionen zur Gebäudesanierung - juristische Optionen' knüpft direkt an das Vorläuferprojekt 'IENG - Intelligente Energienutzung im Gebäudebestand' an, welches in der o.g. Maßnahme gefördert wurde. Dort wurde festgestellt, dass mit der derzeitigen Vorgehensweise die Klima-schutzziele der Bundesregierung für den Bereich Gebäude nicht einzuhalten sind. Es wurde weiterhin festgestellt, dass es zusätzlicher Anreize bedarf, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Das nun beantragte Teilprojekt analysiert auf der Basis der Ergebnisse des Projektes iENG den aktuellen Stand der gesetzlichen und untergesetzlichen Rahmenbedingungen für die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden. Unter Berücksichtigung von weiteren Erkenntnissen zu den Anreizen und Hemmnissen der Gebäudeeigentümer werden dann Optionen formuliert, die dazu beitragen, die energetische Gebäudesanierung zu beschleunigen und qualitativ zu verbessern.
Das Projekt "Wissenschaftliche Begleitung der rechtlichen, ökonomischen und bautechnischen Fragestellungen zur Vereinfachung und Umstellung der Anforderungsgrößen im Energieeinsparrecht für Gebäude" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Guidehouse Germany GmbH durchgeführt. Das Energieeinsparrecht im Gebäudebereich verwendet bislang ein Referenzgebäudesystem mit den Anforderungsgrößen Primärenergieverbrauch und Transmissionswärmeverlust. Bisherige Reformen waren darauf gerichtet, dieses System zu verbessern. Gegenstand dieses Forschungsprojektes ist ein vollständiger Systemwechsel im Gebäudeenenergierecht. Die Anforderungsgrößen im Gebäudeenenergierecht sollen sowohl die Treibhausgasemissionen ausdrücken als auch die Energieeffizienz sicherstellen (bevorzugt mittels THG/CO2 und Gesamtendenergie) sowie, insbesondere für Wohngebäude, ohne Referenzgebäudesystem auskommen. Ziel ist die erhebliche Vereinfachung des Systems, die Anrechnung gebäudenah erzeugter erneuerbarer Energie, die realitätsnahe Berechnung des Energiebedarfs und der Klimawirkungen eines Gebäudes sowie die Einordnung in den Zielpfad für einen weitgehend klimaneutralen Gebäudebestand im Jahr 2050.
Indikator: Energieverbrauch für Gebäude Die wichtigsten Fakten Der gebäuderelevante Endenergieverbrauch sank zwischen 2008 und 2022 um 15,2 %. Laut dem Energiekonzept der Bundesregierung von 2010 sollte der Wärmebedarf zwischen 2008 und 2020 um 20 % sinken. Er sank bis 2020 nur um 10,9 %. Durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und die dadurch ausgelösten Anstrengungen zum Energiesparen ist der gebäuderelevante Endenergieverbrauch um 7,8 % im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Welche Bedeutung hat der Indikator? Für Raumwärme in Gebäuden wurden in Deutschland im Jahr 2021 27,6 % des gesamten Endenergieverbrauchs aufgewendet. Weitere 5,1 % entfielen auf den Bereich Warmwasser. Zum Vergleich: Der gebäuderelevante Wärmeverbrauch (Raumwärme und Warmwasser) war damit rund 32,8 % höher als der Verbrauch des Verkehrssektors, der rund 29,5 % des gesamten Endenergieverbrauches ausmacht. Damit die "Energiewende" gelingen kann, brauchen wir daher auch eine " Wärmewende ". Der Indikator basiert auf einem der quantitativen Ziele der Energiewende. Er setzt sich zusammen aus dem Verbrauch für Raumwärme, Raumkühlung und Warmwasser. Bei Nicht-Wohngebäuden wird gemäß Energieeinsparrecht zusätzlich die fest installierte Beleuchtung erfasst. Wie ist die Entwicklung zu bewerten? Der gebäuderelevante Endenergieverbrauch sank zwischen 2008 und 2022 um 15,2 % auf 3.023 Petajoule. Dies entspricht 35,5 % des gesamten Endenergieverbrauchs in Deutschland. Obwohl die Wohn- und Nutzfläche in den betrachteten Jahren zugenommen hat, ging der Energieverbrauch für Raumwärme insgesamt zurück. Dies erklärt sich hauptsächlich durch bessere energetische Standards bei Neubauten und die Sanierungen der Altbauten. Die Schwankungen zwischen den Jahren ergeben sich vor allem durch die unterschiedlichen Witterungsbedingungen in den verschiedenen Jahren. Die große Verbrauchsreduzierung um 7,8 % gegenüber dem Vorjahr ist vor allem auf Anstrengungen zum Energiesparen in Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine zurückzuführen. Die Bundesregierung hat sich 2010 in ihrem Energiekonzept zum Ziel gesetzt, den Wärmebedarf der Gebäude, spezifiziert als Endenergieverbrauch für Wärme, bis 2020 um 20 % gegenüber dem Stand von 2008 zu senken (BMWi, BMU 2010). Dieses Ziel wurde nicht erreicht, der Verbrauch sank bis 2020 nur um 10.9 %. Wie wird der Indikator berechnet? Die für die Berechnung des Indikators erforderlichen Daten wurden durch die Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AGEB) bereitgestellt. Im Rahmen von Forschungsvorhaben wurden sogenannte Anwendungsbilanzen berechnet, die den Verbrauch von Endenergie in verschiedenen Anwendungsbereichen (zum Beispiel Raumwärme, mechanische Energie etc.) darstellen. Die angewandte Methodik ist in verschiedenen Dokumenten beschrieben. Die Zahlen sind der letzten Veröffentlichung der Anwendungsbilanzen entnommen (AGEB 2023) . Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel "Energieverbrauch für fossile und erneuerbare Wärme" .
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist am 1. November 2020 in Kraft getreten. Das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV) und das bisherige Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) treten damit außer Kraft. Durch das GEG werden EnEG, EnEV und EEWärmeG in einem Gesetz zusammengeführt. Es wird ein einheitliches, auf einander abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden geschaffen. Wie das bisherige Energieeinsparrecht für Gebäude enthält das neue GEG Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden. Die nachfolgenden Ausführungen und Materialien zum EEWärmeG werden lediglich übergangsweise noch auf den Internetseiten der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz weitergeführt. Das EEWärmeG-Durchführungsgesetz Berlin (EEWärmeG-DG Bln) stellte die gesetzliche Grundlage für eine EEWärmeG-Durchführungsverordnung (EEWärmeG-DV Bln) dar. Diese sollte den Vollzug des EEWärmeG sicherstellen und vereinfachen. Zuständig für den Vollzug des EEWärmeG und der darauf beruhenden Durchführungsverordnung in Berlin waren die Bauaufsichtsämter in den Bezirken. Die Eigentümer neuer Gebäude mussten in der Regel anerkannte Sachverständige einbeziehen Entsprechend der angewendeten Form der erneuerbaren Energien bzw. Ersatzmaßnahmen waren Vordrucke von den Eigentümern neuer Gebäude auszufüllen. Gemäß den Vorschriften der EEWärmeG-DV bescheinigten Sachverständige, Sachkundige bzw. Fachbetriebe die Angaben. Die zuständigen Bauaufsichtsämter in den Bezirken überprüften die Nachweise über die Einhaltung der Voraussetzungen des EEWärmeG stichprobenartig. Die auszufüllenden Vordrucke sowie ein dazugehöriges Merkblatt stehen unter den nachfolgenden Links zur Verfügung. Vordrucke zur EEWärmeG-DV Bln Rechtsvorschriften Gesetz zur Durchführung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes im Land Berlin (EEWärmeG-DG Bln) Verordnung zur Durchführung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes im Land Berlin (EEWärmeG-DV Bln) Informationsportal Erneuerbare Energien Informationen zum EEWärmeG Vollzug der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Berlin EnEV – Energieeinsparung in Gebäuden
DAS GEG AUS SICHT EINES ENERGIEDIENSTLEISTERS Landesnetzwerktreffen „Energie und Kommune“ Dipl.-Ing. Thomas Pietsch Gebäudeenergiegesetz (GEG) GEG führt bestehendes Energieeinsparrecht zusammen EnEG/EnEVEEWärmeG Energieeinsparungsgesetz (EnEG) Gesetzlicher Rahmen für Energiewende im Gebäudebereich Orientierung an EU-Vorgaben (Niedrigstenergie- standard für Neubau) Gesetzl. Ermächtigungsgrundlage f. EnEV Energieeinsparverordnung (EnEV) Effizienzstandards für Neubauten und Bestandsgebäude (bei Änderung/Umbau) Nachrüstpflicht Informationspflicht (Energieausweis)Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz Steigerung des Anteils an erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte bis 2020 auf 14% Verpflichtung zum Einsatz erneuerbarer Energien in Neubauten und, im Falle von Gebäuden der öffentlichen Hand, auch bei grundlegenden Renovierungen Ersatzmaßnahmen zur Effizienzsteigerung als Alternative zum EE-Einsatz zulässig (KWK, Fernwärme, EnEV-Übererfüllung) Zusammenführung im Gebäudeenergiegesetz 2 08.10.2020 Landesnetzwerktreffen „Energie und Kommune“ Thomas Pietsch Gebäudeenergiegesetz Beschluss nach mehrjährigem Gesetzgebungsprozess Aktueller Stand Bundestag hat am 18. Juni das „Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude und zur Änderung weiterer Gesetze“ beschlossen Billigung durch Bundesrat am 3. Juli 2020 GEG tritt am 1. November in Kraft (EE-Änderungen seit 14.08.2020) Inhalt Zusammenführung von EnEG, EnEV und EEWärmeG in einem Gesetzeswerk Angehängt: Abstandsregelungen für Windkraftanlagen an Land und Streichung des 52-GW-Deckels für Photovoltaik 3 08.10.2020 Landesnetzwerktreffen „Energie und Kommune“ Thomas Pietsch
Auf ihrer 129. Konferenz (BMK), sie fand am 20. und 21. Oktober 2016 in Magdeburg statt, haben die Bauministerinnen, -minister, -senatorinnen und -senatoren der Bundesländer es ausdrücklich begrüßt, dass der Bund in den Jahren 2017 und 2018 weitere 500 Millionen Euro jährlich für den Wohnungsbau als Kompensationsmittel zur Verfügung stellen wird. ?Natürlich, und da sind sich alle Bauminister der Länder einig, werden diese Mittel zielgerecht und bedarfsgerecht eingesetzt. Gerade vor dem Hintergrund der Zuwanderung und Integration, aber auch mit Blick auf die Familien mit niedrigem Einkommen können und wollen wir so noch mehr bewegen?, sagte Sachsen-Anhalts Ressortchef Thomas Webel. Er führt seit Anfang des Jahres den Vorsitz der Bauministerkonferenz der Länder. ?Wichtig ist uns?, ergänzte Sachsen-Anhalts Bauminister, ?dass wir die zusätzlichen Mittel entsprechend den unterschiedlichen Wohnungsbausituationen und vorhandenen Beständen in den jeweiligen Bundesländern einsetzen können?. Florian Pronold, Staatssekretär im Bundesbauministerium: ?Alle sind in der Pflicht, den Wohnungsneubau mit anzukurbeln: Der Bund verdreifacht seine Unterstützung für den sozialen Wohnungsbau der Länder auf 1,5 Mrd. Euro. Die Länder sind aufgefordert diese Mittel zweckentsprechend einzusetzen und durch eigene Mittel zu ergänzen, damit mehr bezahlbarer Mietwohnraum geschaffen wird. Ich begrüße den Beschluss der Bauministerkonferenz, dazu ein transparentes Berichtswesen aufzubauen.? Ein weiterer Punkt der Beratungen der Bauminister war die Weiterentwicklung im Energieeinsparrecht. Die BMK hat erneut gegenüber dem Bund die Notwendigkeit bekräftigt, dass bei der Novellierung des Energieeinsparrechts eine hohe Klimaschutzwirkung mit niedrigen Bau- und Betriebskosten vereinbar sein muss. Dabei geht es um Wirtschaftlichkeit, Technologieoffenheit und Vereinfachung. Die Bauminister der Länder unterstützen die Einführung der neuen Baugebietskategorie ?Urbane Gebiete?. Ziel ist eine höhere Flexibilität bei der Schaffung verdichteter städtischer Räume mit sowohl gewerblicher Nutzung als auch mehr Wohnraum. Hierzu Baustaatssekretär Pronold: ?Ich freue mich, dass die Bauministerkonferenz ohne Gegenstimmen das ?Urbane Gebiet? unterstützt, die der Gesetzentwurf des Bundesbauministeriums vorsieht?. Am so genannten Kamingespräch der Bauminister im Rahmen der BMK nahm auch die Bundesbauministerin Dr. Barbara Hendricks teil. Die nächste Sitzung der BMK wird am 23. und 24. November 2017 in der Lutherstadt Wittenberg stattfinden. Impressum: Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Pressestelle Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7504 Fax: (0391) 567-7509 Mail: presse@mlv.sachsen-anhalt.de