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Indikator: Energieverbrauch für Gebäude

Die wichtigsten Fakten Der gebäuderelevante ⁠ Endenergieverbrauch ⁠ sank zwischen 2008 und 2023 um 20,1 %. Laut dem Energiekonzept der Bundesregierung von 2010 sollte der Wärmebedarf zwischen 2008 und 2020 um 20 % sinken. Er sank bis 2020 nur um 10,9 %. Seitdem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und die dadurch ausgelösten Anstrengungen zum Energiesparen reduziert sich der gebäuderelevante Endenergieverbrauch. Im Vergleich zum Vorjahr ist er um 5,8 % gesunken. Welche Bedeutung hat der Indikator? Für Raumwärme in Gebäuden wurden in Deutschland im Jahr 2023 25,6 % des gesamten Endenergieverbrauchs aufgewendet. Weitere 5,1 % entfielen auf den Bereich Warmwasser. Zum Vergleich: Der gebäuderelevante Wärmeverbrauch (Raumwärme und Warmwasser) war somit für 30,7 % des gesamten Endenergieverbrauchs verantwortlich, der Verkehrssektor für rund 30,8 %. Damit die "Energiewende" gelingen kann, brauchen wir daher auch eine " Wärmewende ". Der ⁠ Indikator ⁠ basiert auf einem der quantitativen Ziele der Energiewende. Er setzt sich zusammen aus dem Verbrauch für Raumwärme, Raumkühlung und Warmwasser. Bei Nicht-Wohngebäuden wird gemäß Energieeinsparrecht zusätzlich die fest installierte Beleuchtung erfasst. Wie ist die Entwicklung zu bewerten? Der gebäuderelevante ⁠ Endenergieverbrauch ⁠ sank zwischen 2008 und 2023 um 20,1 % auf 792 Terawattstunden. Dies entspricht 34,9 % des gesamten Endenergieverbrauchs in Deutschland. Obwohl die Wohn- und Nutzfläche in den betrachteten Jahren zugenommen hat, ging der Energieverbrauch für Raumwärme insgesamt zurück. Dies erklärt sich hauptsächlich durch bessere energetische Standards bei Neubauten und die Sanierungen der Altbauten. Die Schwankungen zwischen den Jahren ergeben sich vor allem durch die unterschiedlichen Witterungsbedingungen in den verschiedenen Jahren. Die große Verbrauchsreduzierung um 5,8 % gegenüber dem Vorjahr ist vor allem auf Anstrengungen zum Energiesparen in Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine zurückzuführen. Die Bundesregierung hat sich 2010 in ihrem Energiekonzept zum Ziel gesetzt, den Wärmebedarf der Gebäude, spezifiziert als Endenergieverbrauch für Wärme, bis 2020 um 20 % gegenüber dem Stand von 2008 zu senken (BMWi, ⁠ BMU ⁠ 2010). Dieses Ziel wurde nicht erreicht, der Verbrauch sank bis 2020 nur um 10.9 %. Wie wird der Indikator berechnet? Die für die Berechnung des Indikators erforderlichen Daten wurden durch die Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AGEB) bereitgestellt. Im Rahmen von Forschungsvorhaben wurden sogenannte Anwendungsbilanzen berechnet, die den Verbrauch von ⁠ Endenergie ⁠ in verschiedenen Anwendungsbereichen (zum Beispiel Raumwärme, mechanische Energie etc.) darstellen. Die angewandte Methodik ist in verschiedenen Dokumenten beschrieben. Die Zahlen sind der letzten Veröffentlichung der Anwendungsbilanzen entnommen (AGEB 2023) . Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel "Energieverbrauch für fossile und erneuerbare Wärme" .

Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und EEWärmeG-Durchführungsverordnung (EEWärmeG-DV Bln)

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist am 1. November 2020 in Kraft getreten. Das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV) und das bisherige Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) treten damit außer Kraft. Durch das GEG werden EnEG, EnEV und EEWärmeG in einem Gesetz zusammengeführt. Es wird ein einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden geschaffen. Wie das bisherige Energieeinsparrecht für Gebäude enthält das neue GEG Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden. Die nachfolgenden Ausführungen und Materialien zum EEWärmeG werden lediglich übergangsweise noch auf den Internetseiten der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt weitergeführt. Das EEWärmeG-Durchführungsgesetz Berlin (EEWärmeG-DG Bln) stellte die gesetzliche Grundlage für eine EEWärmeG-Durchführungsverordnung (EEWärmeG-DV Bln) dar. Diese sollte den Vollzug des EEWärmeG sicherstellen und vereinfachen. Zuständig für den Vollzug des EEWärmeG und der darauf beruhenden Durchführungsverordnung in Berlin waren die Bauaufsichtsämter in den Bezirken. Die Eigentümer neuer Gebäude mussten in der Regel anerkannte Sachverständige einbeziehen. Entsprechend der angewendeten Form der erneuerbaren Energien bzw. Ersatzmaßnahmen waren Vordrucke von den Eigentümern neuer Gebäude auszufüllen. Gemäß den Vorschriften der EEWärmeG-DV bescheinigten Sachverständige, Sachkundige bzw. Fachbetriebe die Angaben. Die zuständigen Bauaufsichtsämter in den Bezirken überprüften die Nachweise über die Einhaltung der Voraussetzungen des EEWärmeG stichprobenartig. Die auszufüllenden Vordrucke sowie ein dazugehöriges Merkblatt stehen unter den nachfolgenden Links zur Verfügung. Vordrucke zur EEWärmeG-DV Bln Rechtsvorschriften Gesetz zur Durchführung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes im Land Berlin (EEWärmeG-DG Bln) Verordnung zur Durchführung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes im Land Berlin (EEWärmeG-DV Bln) Informationsportal Erneuerbare Energien Informationen zum EEWärmeG Vollzug der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Berlin EnEV – Energieeinsparung in Gebäuden

Wissenschaftliche Begleitung der rechtlichen, ökonomischen und bautechnischen Fragestellungen zur Vereinfachung und Umstellung der Anforderungsgrößen im Energieeinsparrecht für Gebäude

Das Projekt "Wissenschaftliche Begleitung der rechtlichen, ökonomischen und bautechnischen Fragestellungen zur Vereinfachung und Umstellung der Anforderungsgrößen im Energieeinsparrecht für Gebäude" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) / Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Guidehouse Germany GmbH.Das Energieeinsparrecht im Gebäudebereich verwendet bislang ein Referenzgebäudesystem mit den Anforderungsgrößen Primärenergieverbrauch und Transmissionswärmeverlust. Bisherige Reformen waren darauf gerichtet, dieses System zu verbessern. Gegenstand dieses Forschungsprojektes ist ein vollständiger Systemwechsel im Gebäudeenenergierecht. Die Anforderungsgrößen im Gebäudeenenergierecht sollen sowohl die Treibhausgasemissionen ausdrücken als auch die Energieeffizienz sicherstellen (bevorzugt mittels THG/CO2 und Gesamtendenergie) sowie, insbesondere für Wohngebäude, ohne Referenzgebäudesystem auskommen. Ziel ist die erhebliche Vereinfachung des Systems, die Anrechnung gebäudenah erzeugter erneuerbarer Energie, die realitätsnahe Berechnung des Energiebedarfs und der Klimawirkungen eines Gebäudes sowie die Einordnung in den Zielpfad für einen weitgehend klimaneutralen Gebäudebestand im Jahr 2050.

Gebäudeenergiegesetz – GEG

Mit dem am 1. November 2020 in Kraft getretenen Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG) wurden das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG) zusammengefasst: Mit dem GEG wurde das Energieeinsparrecht für Gebäude strukturell neu konzipiert und vereinheitlicht. Damit besteht für Gebäude ein abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung. Eine für Sie wesentliche Neuerung des GEG betrifft den Vollzug. Mit § 92 GEG wurde eine Erfüllungserklärung eingeführt, mit der die Einhaltung aller das jeweilige Vorhaben betreffenden Anforderungen des GEG zu bestätigen ist. Zur Umsetzung in Landesrecht befindet sich derzeit eine Durchführungsverordnung zum GEG in der Erarbeitung. In diesem Zusammenhang wird auf die Übergangsregelungen im Teil 9 des GEG und hier insbesondere auf § 111 „Allgemeine Übergangsvorschriften“ verwiesen.

Microsoft PowerPoint - TO2_Pietsch_GEG

DAS GEG AUS SICHT EINES ENERGIEDIENSTLEISTERS Landesnetzwerktreffen „Energie und Kommune“ Dipl.-Ing. Thomas Pietsch Gebäudeenergiegesetz (GEG) GEG führt bestehendes Energieeinsparrecht zusammen EnEG/EnEVEEWärmeG Energieeinsparungsgesetz (EnEG)  Gesetzlicher Rahmen für Energiewende im Gebäudebereich  Orientierung an EU-Vorgaben (Niedrigstenergie- standard für Neubau)  Gesetzl. Ermächtigungsgrundlage f. EnEV Energieeinsparverordnung (EnEV)  Effizienzstandards für Neubauten und Bestandsgebäude (bei Änderung/Umbau)  Nachrüstpflicht  Informationspflicht (Energieausweis)Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz  Steigerung des Anteils an erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte bis 2020 auf 14%  Verpflichtung zum Einsatz erneuerbarer Energien in Neubauten und, im Falle von Gebäuden der öffentlichen Hand, auch bei grundlegenden Renovierungen  Ersatzmaßnahmen zur Effizienzsteigerung als Alternative zum EE-Einsatz zulässig (KWK, Fernwärme, EnEV-Übererfüllung) Zusammenführung im Gebäudeenergiegesetz 2 08.10.2020 Landesnetzwerktreffen „Energie und Kommune“ Thomas Pietsch Gebäudeenergiegesetz Beschluss nach mehrjährigem Gesetzgebungsprozess Aktueller Stand  Bundestag hat am 18. Juni das „Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude und zur Änderung weiterer Gesetze“ beschlossen  Billigung durch Bundesrat am 3. Juli 2020  GEG tritt am 1. November in Kraft (EE-Änderungen seit 14.08.2020) Inhalt  Zusammenführung von EnEG, EnEV und EEWärmeG in einem Gesetzeswerk  Angehängt: Abstandsregelungen für Windkraftanlagen an Land und Streichung des 52-GW-Deckels für Photovoltaik 3 08.10.2020 Landesnetzwerktreffen „Energie und Kommune“ Thomas Pietsch

Umweltministerium fördert Umbau des Berufsbildungs- und Technologiezentrums Trier mit 2,6 Millionen Euro

Ministerin Höfken übergibt Förderbescheid an Handwerkskammer-Präsident Müller: „Das Gebäude setzt Maßstäbe hinsichtlich energieeffizienter Gebäude.“ „Eine erfolgreiche Energie- und Wärmewende ist notwendige Bedingung für die Erreichung unserer Klimaziele. Umso mehr freue ich mich über das Engagement der Handwerkskammer Tier: Das technisches Know-how des Handwerks ist für den Klimaschutz und den Erfolg der Energiewende im Gebäudebereich unbedingt erforderlich. Dies zeigt sich gerade beim Bau der neuen Ausbildungsstätte, deren energetische Qualität bundesweit einzigartig ist“, sagte Energieministerin Ulrike Höfken heute bei der Bescheidübergabe in der Handwerkskammer (HWK) Trier. Neues BTZ verbraucht 75 Prozent weniger Heizenergie „Mit dem Neu- und Umbau BTZ entsteht ein Gebäude mit einer Nutzfläche von rund 9.700 Quadratmetern, das hinsichtlich Energieeffizienz und moderner handwerklicher Ausbildung Maßstäbe setzen wird. Es kommt ohne ein konventionelles Heizsystem aus, es wird versorgt durch Sonnenkraft, innere Wärmequellen und zurückgewonnene Wärme“, sagte Höfken. „Der Neubau benötigt durch die Passivhausbauweise etwa 90 Prozent weniger Heizenergie als ein Altbau und 75 Prozent weniger als ein konventioneller Neubau. Für den niedrigen Energiebedarf sorgen Dreifach-Wärmeschutz-Verglasungen, eine 30 Zentimeter starke Wärmedämmung, die luftdichte Gebäudehülle und die automatisierte Lüftung mit Wärmerückgewinnung“, so Höfken. Das rheinland-pfälzische Energieministerium fördert den Neubau des BTZ in Trier mit 2,6 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und übernimmt damit die Mehrkosten, die durch den Passivhausbauweise im Vergleich zum Standard nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) entstehen – das sind etwa acht Prozent der Gesamtbaukosten. Insgesamt liegen die Kosten für das Bauprojekt bei rund 44 Millionen Euro. Das Vorhaben wird außerdem vom Land Rheinland-Pfalz sowie dem Bundesinstitut für Berufsbildung gefördert. Neubau des BTZ ist Maßnahme des rheinland-pfälzischen Wärmekonzepts „Mit etwa 40 Prozent entfällt fast die Hälfte des gesamten Endenergieverbrauchs in Rheinland-Pfalz auf den Gebäudebereich. Die ineffiziente Nutzung von Energie in Gebäuden führt zu vermeidbaren CO2-Emissionen. Der Wärmesektor ist deshalb von zentraler Bedeutung für den Klimaschutz“, sagte Höfken in der Handwerkskammer und überreichte HWK-Präsident Rudolf Müller den Förderbescheid. Die Landesregierung hatte Anfang 2017 ein Wärmekonzept für Rheinland-Pfalz vorgelegt. Die Förderung des BTZ-Neubaus ist eine der Maßnahmen, um die Wärmewende im Lande voran zu bringen. „Wir werden unsere Anstrengungen im Gebäudebestand noch weiter verstärken. Wir setzen uns insbesondere für eine konsequente Weiterentwicklung der Förderinstrumente ein und werden wir uns bei der anstehenden Zusammenführung des Energieeinsparrechts zu einem Gebäudeenergiegesetz gegenüber der Bundesregierung für einen anspruchsvollen Niedrigenergiehausstandards einsetzen.“

Teilprojekt H: Zukunftsfeld Mieterstrommodelle^Teilprojekt I: Entscheidungskontexte bei der energetischen Gebäudesanierung^SÖF-BuergEn: Perspektiven der Bürgerbeteiligung an der Energiewende unter Berücksichtigung von Verteilungsfragen, Teilprojekt G: Institutionelle Gestaltungsoptionen zur Gebäudesanierung - juristische Optionen

Das Projekt "Teilprojekt H: Zukunftsfeld Mieterstrommodelle^Teilprojekt I: Entscheidungskontexte bei der energetischen Gebäudesanierung^SÖF-BuergEn: Perspektiven der Bürgerbeteiligung an der Energiewende unter Berücksichtigung von Verteilungsfragen, Teilprojekt G: Institutionelle Gestaltungsoptionen zur Gebäudesanierung - juristische Optionen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Hochschule Darmstadt, Fachbereich Gesellschaftswissenschaften und soziale Arbeit.

Griese: CO2-Einsparpotenziale nutzen und Wärmewende umsetzen

„Wir müssen dringend den schlafenden Riesen – die Wärmewende – wecken. Denn im Gebäudebereich bestehen große CO2-Einsparpotenziale: Alleine für die Erzeugung von Raumwärme und Warmwasser wird in Deutschland nahezu ein Drittel der gesamten Energie verbraucht. Der energieeffiziente und ressourcenschonende Neubau sowie die Sanierung sind zentrale Bausteine zur Umsetzung der Energiewende“, sagte Energie- und Umweltstaatssekretär Thomas Griese bei der Eröffnung der Alt- und Neubautage Mittelrhein in Koblenz. „Wer baut oder saniert kann durch effiziente Maßnahmen Energie sparen und damit Kosten senken sowie einen Beitrag zum Klimaschutz leisten“, so Griese. Ein hoher Energieeffizienzstandard beim Bau oder der Sanierung von Gebäuden sorgt für dauerhaft geringere Betriebskosten, die die Mehrkosten in der Bauphase wieder ausgleichen. „Wenn wir den Lebenszyklus eines Gebäudes betrachten, entfällt auf die Bau-kosten nur ein kleiner Anteil gegenüber den Energiekosten während der Nutzung“, sagte der Staatssekretär. Griese betonte, dass in diesem Zusammenhang auch bei der aktuellen Novellierung des Energieeinsparrechts im Gebäudeenergiegesetz ein anspruchsvoller Standard für Niedrigstenergiegebäude der öffentlichen Hand festgelegt werden müsse. „Damit wir unserer Vorbildfunktion gerecht werden, strebt Rhein-land-Pfalz bis 2030 eine klimaneutrale Landesverwaltung an“, erklärte der Staatssekretär. „Die Wärmewende spielt eine entscheidende Rolle bei der Erreichung der Klimaschutzziele“, so Griese. Rund 65 Prozent der Wohngebäude im Land seien energetisch nicht auf dem neusten Stand. Zum Beispiel seien 35 Prozent der Heizungsanlagen älter als 20 Jahre. Auch die Eigenstromerzeugung oder die Nutzung der Solarthermie für Heizung und Warmwasser seien Möglichkeiten, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. „Und wer mit Holz und ressourcenschonenden Dämmmaterialien baut, spart gleichzeitig klimaschädliches CO2 ein“, erläuterte der Energiestaatssekretär. Daher sei im Klimaschutzgesetz die Priorisierung von Holz bei Baumaßnahmen fest verankert.

Erarbeitung einer Integrierten Wärme- und Kältestrategie

Das Projekt "Erarbeitung einer Integrierten Wärme- und Kältestrategie" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Es wird/wurde ausgeführt durch: Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme.

Konzepte für die Beseitigung rechtlicher Hemmnisse des Klimaschutzes im Gebäudebereich

Das Projekt "Konzepte für die Beseitigung rechtlicher Hemmnisse des Klimaschutzes im Gebäudebereich" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..Der Gebäudebereich ist zentral für die Erreichung der klimaschutzpolitischen Verpflichtungen Deutschlands. Um diese Verpflichtungen einzuhalten, sind eine Erhöhung der Energieeffizienz i.V.m. der Nutzung erneuerbarer Energien im Gebäudebereich dringend erforderlich. Die erheblichen CO2-Minderungspotenziale im Gebäudebereich werden allerdings aufgrund verschiedener rechtlicher Hemmnisse nicht (schnell genug) realisiert. Zudem beabsichtigt die Bundesregierung die Finanzierung der Förderung der Sanierungsvorhaben (KfW-Programme) ab 2015 haushaltsunabhängig zu gestalten. Der Auftragnehmer soll Lösungskonzepte für die Beseitigung bzw. Verringerung rechtlicher Hemmnisse in den verschiedenen Rechtsbereichen (besonders Architektenrecht (HOAI) und Vergaberecht) vorschlagen und Konzepte für rechtskonforme und wirtschaftlich tragfähige Finanzierungskonzepte entwickeln. Dafür sind die bestehenden für den Gebäudebestand wie für Neubauten relevanten Rechtsvorschriften umfassend und systematisch auf ihre Wirksamkeit zu untersuchen und weiterzuentwickeln. Die Rechtskonzepte sind hinsichtlich ihrer betriebs- und volkswirtschaftlichen Wirkungen zu vergleichen. Bei der Empfehlung von Vorzugslösungen ist die Verzahnung der Rechtskonzepte untereinander sowie mit dem bestehenden Recht zu beleuchten. Die Studie knüpft an Ergebnisse der abgeschlossenen UFOPLAN-Vorhaben 'Rechtliche Konzepte für eine effizientere Energienutzung' und 'Rechtskonzepte zur Beseitigung des Staus energetischerSanierungen im Gebäudebestand'.

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