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Ueberpruefung des Wirtschaftlichkeitsgebots des EnEG bei neuen Anforderungen der Waermeschutzverordnung 1999

Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und EEWärmeG-Durchführungsverordnung (EEWärmeG-DV Bln)

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist am 1. November 2020 in Kraft getreten. Das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV) und das bisherige Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) treten damit außer Kraft. Durch das GEG werden EnEG, EnEV und EEWärmeG in einem Gesetz zusammengeführt. Es wird ein einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden geschaffen. Wie das bisherige Energieeinsparrecht für Gebäude enthält das neue GEG Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden. Die nachfolgenden Ausführungen und Materialien zum EEWärmeG werden lediglich übergangsweise noch auf den Internetseiten der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt weitergeführt. Das EEWärmeG-Durchführungsgesetz Berlin (EEWärmeG-DG Bln) stellte die gesetzliche Grundlage für eine EEWärmeG-Durchführungsverordnung (EEWärmeG-DV Bln) dar. Diese sollte den Vollzug des EEWärmeG sicherstellen und vereinfachen. Zuständig für den Vollzug des EEWärmeG und der darauf beruhenden Durchführungsverordnung in Berlin waren die Bauaufsichtsämter in den Bezirken. Die Eigentümer neuer Gebäude mussten in der Regel anerkannte Sachverständige einbeziehen. Entsprechend der angewendeten Form der erneuerbaren Energien bzw. Ersatzmaßnahmen waren Vordrucke von den Eigentümern neuer Gebäude auszufüllen. Gemäß den Vorschriften der EEWärmeG-DV bescheinigten Sachverständige, Sachkundige bzw. Fachbetriebe die Angaben. Die zuständigen Bauaufsichtsämter in den Bezirken überprüften die Nachweise über die Einhaltung der Voraussetzungen des EEWärmeG stichprobenartig. Die auszufüllenden Vordrucke sowie ein dazugehöriges Merkblatt stehen unter den nachfolgenden Links zur Verfügung. Vordrucke zur EEWärmeG-DV Bln Rechtsvorschriften Gesetz zur Durchführung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes im Land Berlin (EEWärmeG-DG Bln) Verordnung zur Durchführung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes im Land Berlin (EEWärmeG-DV Bln) Informationsportal Erneuerbare Energien Informationen zum EEWärmeG Vollzug der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Berlin EnEV – Energieeinsparung in Gebäuden

EnOB: Durchgängige Methoden für die ganzheitliche Betriebsoptimierung von raumlufttechnischen Anlagen

EnOB: Durchgängige Methoden für die ganzheitliche Betriebsoptimierung von raumlufttechnischen Anlagen, Teilvorhaben: Methoden und Tools zum stationären Monitoring von RLT-Anlagen

EnEff:Wärme - Smart Heat Grid Hamburg - Ein intelligentes Wärmenetz für Hamburg Wilhelmsburg und Transfer intelligenter Maßnahmen für Großwärmenetze, Schwerpunkt: IKT-Konzepte

Die Veränderungen der Energiewende haben u.a. durch die höhere Fluktuation im Stromsektor auch Einfluss auf den Wärmesektor. So können zum einen durch flexible KWK-Anlagen oder Wärmepumpen die Schwankungen auf der Stromseite in Kombination mit der Wärmedeckung sinnvoll kompensiert werden. Zum anderen wird zur Zielerreichung der Energiewende ebenfalls eine erhöhte Wärmeerzeugung durch erneuerbare Erzeuger benötigt. Damit sowohl der flexible stromgeführte KWK-Betrieb als auch die Erzeugung durch erneuerbare Wärmeerzeuger optimal in Wärmenetze integriert werden kann, möchte das Konsortium, bestehend aus der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, der Hamburg Energie GmbH und der eNeG Gesellschaft für wirtschaftlichen Energieeinsatz mbH, die Entwicklung und testweise Umsetzung eines intelligenten Wärmenetzes durchführen. Ähnlich wie im Smart Grid (intelligentes Stromnetz) könnte so durch die kommunikationstechnische Anbindung aller Akteure und Prozesse im Wärmenetz eine höchstmögliche Effizienz sowie größtmögliche Flexibilität bereitgestellt werden. In dem hier vorgestellten Projekt werden während einer vierjährigen Laufzeit Konzepte für alle beteiligten Ebenen des Wärmenetzes entwickelt und deren Wirksamkeit durch umfangreiche Feldtest in einem großen Nahwärmenetz nachgewiesen. Aufbauend auf den Erkenntnissen des Projektes 'Smart Power Hamburg'(SPH) kann so die Infrastruktur der zukünftigen Wärmeversorgung erforscht werden. Das Projekt besteht aus den folgenden Teilprojekten: 1. Simulation (Jahr 1-4) 2. Konstruktive Smart-Heat-Grid-Konzepte (Jahr 1-3) 3. IKT-Konzepte (Jahr 1-2) 4. Betriebskonzepte (Jahr 2-3) 5. Betriebsüberwachung (Jahr 2-4) 6. Integrationskonzepte (Jahr 1-4) 7. Projektbegleitende Maßnahmen (Jahr 1-4) Eine detaillierte Beschreibung der Arbeitsplanung befindet sich in der beigefügten Vorhabenbeschreibung.

EnEff:Wärme - Smart Heat Grid Hamburg - Ein intelligentes Wärmenetz für Hamburg Wilhelmsburg und Transfer intelligenter Maßnahmen für Großwärmenetze, Schwerpunkte: Konstruktive Konzepte, Betriebskonzepte, Betriebsüberwachung

Die Veränderungen der Energiewende haben u.a. durch die höhere Fluktuation im Stromsektor auch Einfluss auf den Wärmesektor. So können zum einen durch flexible KWK-Anlagen oder Wärmepumpen die Schwankungen auf der Stromseite in Kombination mit der Wärmedeckung sinnvoll kompensiert werden. Zum anderen wird zur Zielerreichung der Energiewende ebenfalls eine erhöhte Wärmeerzeugung durch erneuerbare Erzeuger benötigt. Damit sowohl der flexible stromgeführte KWK-Betrieb als auch die Erzeugung durch erneuerbare Wärmeerzeuger optimal in Wärmenetze integriert werden kann, möchte das Konsortium, bestehend aus der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, der Hamburg Energie GmbH und der eNeG Gesellschaft für wirtschaftlichen Energieeinsatz mbH, die Entwicklung und testweise Umsetzung eines intelligenten Wärmenetzes durchführen. Ähnlich wie im Smart Grid (intelligentes Stromnetz) könnte so durch die kommunikationstechnische Anbindung aller Akteure und Prozesse im Wärmenetz eine höchstmögliche Effizienz sowie größtmögliche Flexibilität bereitgestellt werden. In dem hier vorgestellten Projekt werden während einer vierjährigen Laufzeit Konzepte für alle beteiligten Ebenen des Wärmenetzes entwickelt und deren Wirksamkeit durch umfangreiche Feldtest in einem großen Nahwärmenetz nachgewiesen. Aufbauend auf den Erkenntnissen des Projektes 'Smart Power Hamburg' (SPH) kann so die Infrastruktur der zukünftigen Wärmeversorgung erforscht werden.

Gebäudeenergiegesetz – GEG

Mit dem am 1. November 2020 in Kraft getretenen Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG) wurden das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG) zusammengefasst: Mit dem GEG wurde das Energieeinsparrecht für Gebäude strukturell neu konzipiert und vereinheitlicht. Damit besteht für Gebäude ein abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung. Eine für Sie wesentliche Neuerung des GEG betrifft den Vollzug. Mit § 92 GEG wurde eine Erfüllungserklärung eingeführt, mit der die Einhaltung aller das jeweilige Vorhaben betreffenden Anforderungen des GEG zu bestätigen ist. Zur Umsetzung in Landesrecht befindet sich derzeit eine Durchführungsverordnung zum GEG in der Erarbeitung. In diesem Zusammenhang wird auf die Übergangsregelungen im Teil 9 des GEG und hier insbesondere auf § 111 „Allgemeine Übergangsvorschriften“ verwiesen.

EnEff:Wärme - Smart Heat Grid Hamburg - Ein intelligentes Wärmenetz für Hamburg Wilhelmsburg und Transfer intelligenter Maßnahmen für Großwärmenetze, Schwerpunkte: Simulation, Integrationskonzepte

Die Veränderungen der Energiewende haben u.a. durch die höhere Fluktuation im Stromsektor auch Einfluss auf den Wärmesektor. So können zum einen durch flexible KWK-Anlagen oder Wärmepumpen die Schwankungen auf der Stromseite in Kombination mit der Wärmedeckung sinnvoll kompensiert werden. Zum anderen wird zur Zielerreichung der Energiewende ebenfalls eine erhöhte Wärmeerzeugung durch erneuerbare Erzeuger benötigt. Damit sowohl der flexible stromgeführte KWK-Betrieb als auch die Erzeugung durch erneuerbare Wärmeerzeuger optimal in Wärmenetze integriert werden kann, möchte das Konsortium, bestehend aus der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, der Hamburg Energie GmbH und der eNeG Gesellschaft für wirtschaftlichen Energieeinsatz mbH, die Entwicklung und testweise Umsetzung eines intelligenten Wärmenetzes durchführen. Ähnlich wie im Smart Grid (intelligentes Stromnetz) könnte so durch die kommunikationstechnische Anbindung aller Akteure und Prozesse im Wärmenetz eine höchstmögliche Effizienz sowie größtmögliche Flexibilität bereitgestellt werden. In dem hier vorgestellten Projekt werden während einer vierjährigen Laufzeit Konzepte für alle beteiligten Ebenen des Wärmenetzes entwickelt und deren Wirksamkeit durch umfangreiche Feldtest in einem großen Nahwärmenetz nachgewiesen. Aufbauend auf den Erkenntnissen des Projektes 'Smart Power Hamburg' (SPH) kann so die Infrastruktur der zukünftigen Wärmeversorgung erforscht werden.

Microsoft PowerPoint - TO2_Pietsch_GEG

DAS GEG AUS SICHT EINES ENERGIEDIENSTLEISTERS Landesnetzwerktreffen „Energie und Kommune“ Dipl.-Ing. Thomas Pietsch Gebäudeenergiegesetz (GEG) GEG führt bestehendes Energieeinsparrecht zusammen EnEG/EnEVEEWärmeG Energieeinsparungsgesetz (EnEG)  Gesetzlicher Rahmen für Energiewende im Gebäudebereich  Orientierung an EU-Vorgaben (Niedrigstenergie- standard für Neubau)  Gesetzl. Ermächtigungsgrundlage f. EnEV Energieeinsparverordnung (EnEV)  Effizienzstandards für Neubauten und Bestandsgebäude (bei Änderung/Umbau)  Nachrüstpflicht  Informationspflicht (Energieausweis)Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz  Steigerung des Anteils an erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte bis 2020 auf 14%  Verpflichtung zum Einsatz erneuerbarer Energien in Neubauten und, im Falle von Gebäuden der öffentlichen Hand, auch bei grundlegenden Renovierungen  Ersatzmaßnahmen zur Effizienzsteigerung als Alternative zum EE-Einsatz zulässig (KWK, Fernwärme, EnEV-Übererfüllung) Zusammenführung im Gebäudeenergiegesetz 2 08.10.2020 Landesnetzwerktreffen „Energie und Kommune“ Thomas Pietsch Gebäudeenergiegesetz Beschluss nach mehrjährigem Gesetzgebungsprozess Aktueller Stand  Bundestag hat am 18. Juni das „Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude und zur Änderung weiterer Gesetze“ beschlossen  Billigung durch Bundesrat am 3. Juli 2020  GEG tritt am 1. November in Kraft (EE-Änderungen seit 14.08.2020) Inhalt  Zusammenführung von EnEG, EnEV und EEWärmeG in einem Gesetzeswerk  Angehängt: Abstandsregelungen für Windkraftanlagen an Land und Streichung des 52-GW-Deckels für Photovoltaik 3 08.10.2020 Landesnetzwerktreffen „Energie und Kommune“ Thomas Pietsch

Umsetzung des Energieausweises am Immobilienmarkt mangelhaft

Seit einem Jahr verpflichtet der Energieausweis Vermieter und Verkäufer dazu, potentielle Käufer oder Mieter über den energetischen Zustand eines Gebäudes aufzuklären. Die Mehrheit der Immobilienanbieter jedoch missachtet diese Informationspflicht nach wie vor. Gleichzeitig finden praktisch keine behördlichen Kontrollen statt. Zu diesem Schluss kommen die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Deutsche Mieterbund (DMB). Grundlage für die neuen Informationspflichten ist die EU-Gebäuderichtlinie 2010/31/EU. Sie ist in Deutschland durch das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und die Energieeinsparverordnung (EnEV) in nationales Recht umgesetzt. Eine Abfrage des Kontrollverhaltens der zuständigen Landesbehörden durch die DUH im Frühjahr 2015 ergab, dass kein Bundesland die Vorlage des Energieausweises kontrolliert und auch keine anlassunabhängigen Stichprobenkontrollen durchführt. Nur die vier Bundesländer Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen erklärten, dass sie bei ausdrücklichen Bürgerbeschwerden hin tätig werden.Nach einer Stichprobe der DMB-Mietervereine Berlin, München, Hannover und Stuttgart haben 75 Prozent der Anbieter bei Wohnungsbesichtigungen den DMB-Testpersonen den Energieausweis nicht wie gesetzlich vorgeschrieben unaufgefordert vorgelegt. Erst auf Nachfrage legte ein Viertel der Vermieter bzw. Makler einen Energieausweis vor. Insgesamt machten 50 Prozent der Vermieter selbst auf Nachfrage keine Angaben zur Energieeffizienz der Wohnobjekte. Aus Sicht des Deutschen Mieterbundes ist das ein katastrophales Ergebnis.

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