Nach Maßgabe des Gesetzes sowie der daraufhin erlassenen Wärmeschutzverordnung vom 16.08.1994 müssen beim Neubau von Gebäuden und beim Einbau von Heizungs- und raumlufttechnischen Anlagen sowie Kühl-, Beleuchtungs- sowie Warmwasserversorgungsanlagen oder -einrichtungen Maßnahmen energiesparenden Wärmeschutzes ergriffen werden.
Seit einem Jahr verpflichtet der Energieausweis Vermieter und Verkäufer dazu, potentielle Käufer oder Mieter über den energetischen Zustand eines Gebäudes aufzuklären. Die Mehrheit der Immobilienanbieter jedoch missachtet diese Informationspflicht nach wie vor. Gleichzeitig finden praktisch keine behördlichen Kontrollen statt. Zu diesem Schluss kommen die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Deutsche Mieterbund (DMB). Grundlage für die neuen Informationspflichten ist die EU-Gebäuderichtlinie 2010/31/EU. Sie ist in Deutschland durch das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und die Energieeinsparverordnung (EnEV) in nationales Recht umgesetzt. Eine Abfrage des Kontrollverhaltens der zuständigen Landesbehörden durch die DUH im Frühjahr 2015 ergab, dass kein Bundesland die Vorlage des Energieausweises kontrolliert und auch keine anlassunabhängigen Stichprobenkontrollen durchführt. Nur die vier Bundesländer Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen erklärten, dass sie bei ausdrücklichen Bürgerbeschwerden hin tätig werden.Nach einer Stichprobe der DMB-Mietervereine Berlin, München, Hannover und Stuttgart haben 75 Prozent der Anbieter bei Wohnungsbesichtigungen den DMB-Testpersonen den Energieausweis nicht wie gesetzlich vorgeschrieben unaufgefordert vorgelegt. Erst auf Nachfrage legte ein Viertel der Vermieter bzw. Makler einen Energieausweis vor. Insgesamt machten 50 Prozent der Vermieter selbst auf Nachfrage keine Angaben zur Energieeffizienz der Wohnobjekte. Aus Sicht des Deutschen Mieterbundes ist das ein katastrophales Ergebnis.
Das Projekt "Schwerpunkt: IKT-Konzepte" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von eNeG Gesellschaft für wirtschaftlichen Energieeinsatz m.b.H. durchgeführt. Die Veränderungen der Energiewende haben u.a. durch die höhere Fluktuation im Stromsektor auch Einfluss auf den Wärmesektor. So können zum einen durch flexible KWK-Anlagen oder Wärmepumpen die Schwankungen auf der Stromseite in Kombination mit der Wärmedeckung sinnvoll kompensiert werden. Zum anderen wird zur Zielerreichung der Energiewende ebenfalls eine erhöhte Wärmeerzeugung durch erneuerbare Erzeuger benötigt. Damit sowohl der flexible stromgeführte KWK-Betrieb als auch die Erzeugung durch erneuerbare Wärmeerzeuger optimal in Wärmenetze integriert werden kann, möchte das Konsortium, bestehend aus der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, der Hamburg Energie GmbH und der eNeG Gesellschaft für wirtschaftlichen Energieeinsatz mbH, die Entwicklung und testweise Umsetzung eines intelligenten Wärmenetzes durchführen. Ähnlich wie im Smart Grid (intelligentes Stromnetz) könnte so durch die kommunikationstechnische Anbindung aller Akteure und Prozesse im Wärmenetz eine höchstmögliche Effizienz sowie größtmögliche Flexibilität bereitgestellt werden. In dem hier vorgestellten Projekt werden während einer vierjährigen Laufzeit Konzepte für alle beteiligten Ebenen des Wärmenetzes entwickelt und deren Wirksamkeit durch umfangreiche Feldtest in einem großen Nahwärmenetz nachgewiesen. Aufbauend auf den Erkenntnissen des Projektes 'Smart Power Hamburg'(SPH) kann so die Infrastruktur der zukünftigen Wärmeversorgung erforscht werden. Das Projekt besteht aus den folgenden Teilprojekten: 1. Simulation (Jahr 1-4) 2. Konstruktive Smart-Heat-Grid-Konzepte (Jahr 1-3) 3. IKT-Konzepte (Jahr 1-2) 4. Betriebskonzepte (Jahr 2-3) 5. Betriebsüberwachung (Jahr 2-4) 6. Integrationskonzepte (Jahr 1-4) 7. Projektbegleitende Maßnahmen (Jahr 1-4) Eine detaillierte Beschreibung der Arbeitsplanung befindet sich in der beigefügten Vorhabenbeschreibung.
Das Projekt "Untersuchung von Energiesparmassnahmen nach dem ENEG in Bezug auf ihre sinnvolle Anwendung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Hannover, Institut für Industrialisierung des Bauens durchgeführt. Im vergangenen Jahrzehnt wurden grosse Anstrengungen unternommen, im Bereich der privaten Haushalte den Energieverbrauch, insbesondere fuer die Raumheizung zu reduzieren. Die Einhaltung der hierzu erlassenen Bestimmungen fuehrt zu einer Steigerung der Kosten im Wohnungsbau. Andererseits kann aus dieser Investition ein wirtschaftlicher und energetischer Erfolg nicht immer gesichert werden. Schliesslich koennen bei unsachgemaesser Nutzung auch Folgekosten (z.B. zur Behebung aufgetretener Bauschaeden) entstehen. Im Hinblick auf eine Kostendaempfung im Bauwesen scheint es dringend geboten, die genannten Vorschriften auf ihre Folgen bei der praktischen Anwendung hin zu ueberpruefen und daraufhin ggf. zu modifizieren.
Das Projekt "Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen der Nutzung von Wärme aus KWK und von Abwärme" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Mannheimer Swartling Advokatbyra AB durchgeführt. Zur Vorbereitung des im Herbst 2011 vom BMU vorzulegenden Berichts sollen nun im Rahmen einer Projektstudie die geltenden rechtlichen Vorschriften für die Nutzung von Wärme aus KWK und von Abwärme auf kommunaler Ebene sowie in den Bereichen Gebäude und Industrie/Gewerbe untersucht und geprüft werden, ob und wie diese verbessert werden können. Im Einzelnen: Förderung der Nutzung von Wärme aus KWK und von Abwärme - durch die Kommunen (Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen insbesondere im Bauplanungsrecht, Raumordnungsrecht Kommunalrecht und Wegenutzungs- und Konzessionsabgabenrecht) - im Gebäudebereich Anknüpfung an Vorschriften (insbesondere EEWärmeG, EnEG, EnEV, Mietrecht sowie im Allgemeinen Energierecht (Contracting). - in der Industrie bzw. im Gewerbe (insbesondere Einführung bzw. Erweiterung der Verpflichtungen für Anlagenbetreiber zu Energieeinsparmaßnahmen sowie zur Nutzung und Einspeisung von Abwärme; Ausgangspunkt ist die Regelung zur Nutzung von Abwärme in Abfallverbrennungsanlagen in Paragraph 8 der 17. BImSchV).
Das Projekt "Teilvorhaben: Methoden und Tools zum stationären Monitoring von RLT-Anlagen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von BUILD.ING Consultants + Innovators GmbH durchgeführt. Schätzungen gehen davon aus, dass über eine Million raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen), d.h. Lüftungs- und Klimaanlagen, in Deutschland in Betrieb sind. Eine energetische Optimierung von RLT-Anlagen erfordert die integrative Betrachtung aller Gewerke (Heizen, Kühlen, Lüften) der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA). Aus der praktischen Erfahrung des Konsortiums werden nur ca. 10 % aller RLT-Anlagen nach den Vorgaben des Energieeinsparungsgesetz bzw. des neuen Gebäudeenergiegesetzes nach ihrer Bestimmung energiesparend betrieben. Die globale Zielstellung des Projektes besteht darin, durchgängige Methoden für die ganzheitliche Betriebsoptimierung von raumlufttechnischen Anlagen zu entwickeln und zu validieren. Im Einzelnen werden die folgenden Ziele verfolgt: 1. Entwicklung von Methoden und Tools für eine umfassende und kostengünstige Erstinspektion und Bestandsaufnahme von RLT-Anlagen (einschließlich Einsatz von innovativer Messtechnik für temporäre Messungen). 2. Entwicklung von Methoden und Tools zum effizienten Monitoring von RLT-Anlagen (Integration stationärer Sensoren, manuelle/automatisierte Datenanalyse, Generierung aussagekräftiger KPIs, automatisierte Reports, Kurz-/Mittelfrist-/Langzeit-Monitoring; Vision: 'Anlagen-EKG'). 3. Entwicklung von Methoden und Tools zur optimierten Prozessführung und Instandhaltung von RLT-Anlagen (Neu- und Bestandsanlagen). 4. Evaluierung der neuen Methoden, Tools und Vorgehensweisen anhand von mindestens drei Demonstrator-RLT-Anlagen. 5. Nachweis der Übertragbarkeit der Ergebnisse auf unterschiedliche RLT-Anlagen; Erstellung eines Leitfadens und Schulungskonzeptes; umfassende Öffentlichkeitsarbeit.
Das Projekt "Teilvorhaben: Methoden und Tools für die optimierte Prozessführung und Instandhaltung von RLT-Anlagen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Optronik, Systemtechnik und Bildauswertung durchgeführt. Schätzungen gehen davon aus, dass über eine Million raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen), d.h. Lüftungs- und Klimaanlagen, in Deutschland in Betrieb sind. Eine energetische Optimierung von RLT-Anlagen erfordert die integrative Betrachtung aller Gewerke (Heizen, Kühlen, Lüften) der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA). Aus der praktischen Erfahrung des Konsortiums werden nur ca. 10% aller RLT-Anlagen nach dem Energieeinspargesetz betrieben. Die globale Zielstellung des Projektes besteht darin, durchgängige Methoden für die ganzheitliche Betriebsoptimierung von raumlufttechnischen Anlagen zu entwickeln und zu validieren. Im Einzelnen werden die folgenden Ziele verfolgt: 1. Entwicklung von Methoden und Tools für eine umfassende und kostengünstige Erstinspektion und Bestandsaufnahme von RLT-Anlagen (einschließlich Einsatz von innovativer Messtechnik für temporäre Messungen) 2. Entwicklung von Methoden und Tools zum effizienten Monitoring von RLT-Anlagen (Integration stationärer Sensoren, manuelle/automatisierte Datenanalyse, Generierung aussagekräftiger KPIs, automatisierte Reports, Kurz-/Mittelfrist-/Langzeit-Monitoring. 3. Entwicklung von Methoden und Tools zur optimierten Prozessführung und Instandhaltung von RLT-Anlagen (Neu- und Bestandsanlagen) 4. Evaluierung der neuen Methoden, Tools und Vorgehensweisen anhand von mindestens drei Demonstrator-RLT-Anlagen 5. Nachweis der Übertragbarkeit der Ergebnisse auf unterschiedliche RLT-Anlagen; Erstellung eines Leitfadens und Schulungskonzeptes; umfassende Öffentlichkeitsarbeit.
Das Projekt "Verschärfung der energietechnischen Anforderungen an Gebäude mit der EnEV 2012" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut Wohnen und Umwelt GmbH durchgeführt. Ausgangslage: Auf Grund der Beschlüsse des Bundeskabinetts zum integrierten Energie- und Klimaschutzprogramm ist für das Jahr 2012 eine weitere Verschärfung der Energieeinsparverordnung vorgesehen. Ziele: Ziel des Projektes ist eine validierte, auf Praxiserkenntnissen fußende und mit Fach- und Interessenkreisen abgestimmte Datenbank für energetisch begründete Baukostenanteile. Die Untersuchung soll Eingangsdaten (Kosten energierelevanter bau- und anlagentechnischer Komponenten) für Wirtschaftlichkeitsberechnungen zum künftigen Anforderungsniveau liefern. Vorgehen: Im Rahmen des Vorhabens wird systematisch der Zusammenhang zwischen den die Effizienz bestimmenden Eigenschaften der Bauteile und Anlagenteile eines Gebäudes (z. B. Baukosten je m2 Außenwand für unterschiedliche Konstruktionen in Abhängigkeit vom Wärmedurchgangskoeffizienten) und den damit verbundenen Kosten untersucht und parametrisiert dargestellt. Das Vorhaben beschränkt sich im Wesentlichen auf Wohngebäude. Die Betrachtung auf Nichtwohngebäude ist begrenzt auf die Überprüfung der Übertragbarkeit der Ergebnisse aus dem Wohngebäudebereich auf Nichtwohngebäude.
Das Projekt "Umsetzung und Auswirkungen der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in Deutschland (Forschungsassistenzen II)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) durchgeführt. Im Rahmen des Projekts wird die Wirksamkeit der deutschen Maßnahmen untersucht und bewertet, die zur Erfüllung der EU-Richtlinie 2002/ 91/ EG 'Energieeffizienz in Gebäuden' (EPBD) eingesetzt werden. Das Hauptaugenmerk gilt ökonomischen Aspekten (Innovation, Investition) sowie ökologischen Zielstellungen (Kyotoprotokoll, Einsatz regenerativer Energien). Im ersten Teil des Forschungsprojektes wurde die Umsetzung der Anforderungen in Gesetzen und Verordnungen überprüft. Viele der geforderten Maßnahmen waren in Deutschland beim Inkrafttreten der EPBD im Jahre 2003 durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) und die 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) bereits ergriffen. Zur vollständigen Umsetzung mussten jedoch eine Reihe aufeinander aufbauender Rechtsbestimmungen geändert oder neu erlassen werden. Festgestellt wurde, dass Deutschland hinter den zeitlichen Vorgaben der EU zurücklag. Lediglich das Energieeinsparungsgesetz wurde mit zeitlicher Verzögerung geändert, um der Neufassung der EnEV im Sinne der EPBD eine rechtliche Grundlage zu bieten. Die EnEV trat am 1. Oktober 2007 in Kraft. Sie verweist auf diverse Normen, die Rechenverfahren und technischen Spezifikationen EnEV enthalten. Durch den Verweis in der EnEV werden diese Normen praktisch zu Gesetzestexten. Diese Normen werden im zweiten Teil des Forschungsprojektes auf die Umsetzung der Vorgaben der EPBD untersucht. Die Untersuchung der praktischen Auswirkungen der EnEV ist im dritten Teil vorgesehen. Hierbei steht die Wirksamkeit der vorgesehenen Maßnahmen im Hinblick auf Investitions- und Innovationsanreize, als auch der Senkung der CO2-Immissionen und der Verringerung des Energieverbrauchs im Vordergrund. Eine zentrale Rolle in diesem Bereich fällt zukünftig dem Energieausweis zu, der umfassende Sanierungsmaßnahmen im Gebäudebestand auslösen soll. Umfragen bei Anwendern, Auftraggebern und Nutzern sollen die Wirksamkeit der EnEV und speziell der Energieausweise evaluieren. Das Projekt wird mit Einsatz eines Forschungsassistenten durchgeführt.
Das Projekt "Ueberpruefung des Wirtschaftlichkeitsgebots des EnEG bei neuen Anforderungen der Waermeschutzverordnung 1999" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ingenieurbüro Hauser durchgeführt.