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Sonnenkollektoren, Solarthermie

Sonnenkollektoren: Klimafreundlich dank regenerativer Energiequelle So erzeugen Sie Wärme aus Sonnenenergie für Ihr Zuhause Installieren Sie Sonnenkollektoren, wenn Sie Platz auf Ihrem Dach haben. Nutzen Sie Förderprogramme und beachten Sie gesetzliche Vorgaben. Gewusst wie Sonnenkollektoren (Solarthermie) erwärmen Brauchwasser und können zusätzlich zur Heizungsunterstützung genutzt werden. Das spart wertvolle Ressourcen (Öl und Gas) und vermeidet umwelt- und klimaschädliche Emissionen. Sonnenkollektoren installieren: In Frage kommen Dachausrichtungen von Ost über Süd bis West. Bei Ost- oder Westausrichtung wird mehr Kollektorfläche benötigt. Eine Anlage zur Warmwassererzeugung braucht pro Person 1 bis 1,5 m 2 Kollektorfläche und für vier Personen ca. 300 Liter Speicher. Sie liefert übers Jahr ca. 60 % des benötigten Warmwassers. 6 m 2 Fläche erzeugen ca. 2.000 kWh th /Jahr. Dies spart ungefähr 495 kg Treibhausgase ein (⁠UBA⁠ 2019). Die Investitionskosten für eine Solarthermieanlage, die mittels Flachkollektoren die Brauchwassererwärmung unterstützt, liegen die Anlagenkosten zwischen ca. 4.000-6.000 EUR. Vakuumröhrenkollektoren liefern eine bessere Energieausbeute, dabei sind jedoch die Kollektoren teurer. Die Rentabilität der Anlage hängt von Gebäudezustand, derzeitigem Heizsystem und Brennstoffpreisen ab. Eine genaue individuelle Planung und eine Auswertung der Energieverbräuche ist unerlässlich. Sie umfasst die Themen: Art der Nutzung (nur Wassererwärmung oder zusätzlich Heizungsunterstützung) Frage des Kollektortyps Größe des Wärmespeichers Welches Anlagenkonzept (geeignete Verschaltung von Sonnenkollektoren, Wärmespeicher und Heizungsanlage) Kosten, Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten Heizkosteneinsparung und Wirtschaftlichkeit Wahl eines erfahrenen Handwerkbetriebs. Eine herstellerunabhängige Energieberatung bieten z.B. viele Verbraucherzentralen an. Hilfreiche Online-Beratungstools und einen Renditerechner finden Sie bei den Links. Förderprogramme und gesetzliche Verpflichtungen: In bestehenden Gebäuden sind kombinierte Solaranlagen zur Brauchwassererwärmung und Heizungsunterstützung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude förderfähig. Sonnenkollektoren sind eine Möglichkeit, die Verpflichtungen nach dem Gebäudeenergiegesetz zu erfüllen. Bei manchen Anlagengrößen und Gebäudearten gibt es Anzeige- oder Genehmigungspflichten. Daher sollte beim örtlichen Bauamt nachgefragt werden. Was Sie noch tun können: Beachten Sie auch unsere ⁠ UBA ⁠-Umwelttipps zum Heizen . unten Photovoltaikmodule zur Stromerzeugung, oben Solarkollektoren zur Wärmeerzeugung Hintergrund Umweltsituation: Der Anteil der Solarthermie an der Wärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien in Deutschland betrug im Jahr 2022 ca. 5 %. Das entspricht einer solarthermisch erzeugten Wärmemenge von ca. 9.733 GWh. Damit wurden ca. 2,6 Millionen Tonnen Treibhausgase (CO 2 -Äquivalente) vermieden, wobei die Herstellung der Anlagen und Betriebsstoffe bereits berücksichtigt sind. Ebenso werden ca. 1.175 Tonnen versauernde Stoffe (SO 2 -Äquivalente) eingespart (⁠UBA⁠ 2023 & 2018). Die Wärmeerzeugung durch Sonnenkollektoren hat aus Umweltsicht viele Vorteile gegenüber Biomasseverfeuerung: keine Flächenkonkurrenz zum Nahrungsmittelanbau und keine Abgase im Betrieb. Allerdings kann Solarwärme nur einen Teil des Energiebedarfs für Warmwasser und Raumwärme decken. Gesetzeslage: Das Gebäudeenergiegesetz schreibt den Einsatz von 65 % erneuerbarer Energien ab 2024 im Neubau vor, ab Mitte 2026 sukzessive auch für Bestandsgebäude. Dafür eignet sich auch Solarthermie. Für Solarthermie-Hybridheizungen in Wohngebäuden mit höchstens zwei Wohnungen sind 0,07 m 2 Kollektorfläche pro m 2 beheizter Nutzfläche und für Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen 0,06 m 2 Kollektorfläche notwendig; die restliche Heizung muss dann mindestens 60 % erneuerbare Brennstoffe nutzen (GEG 2023: § 71h). Die Bundesländer können höhere Anteile vorschreiben. Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude können Solaranlagen im Bestand gefördert werden. Allerdings nur, wenn die Sonnenkollektoren auch zur Heizungsunterstützung beitragen. Marktbeobachtung: Die neu installierte Kollektorfläche ist seit einigen Jahren rückläufig. Ihren Höhepunkt hatte sie im Jahr 2012, in dem ca,1,2 Mio. m 2 zugebaut wurden. Im Jahr 2022 wurden ca. 91.000 neue Solarthermieanlagen installiert, dieser Zubau entspricht ca. 710.000 m² damit wuchs in Deutschland die insgesamte installierte Solarkollektorfläche auf 22,1 Mio. m² an (BSW 2023). Der Endkundenumsatz lag 2022 bei ca. 930 Mio. Euro (nach einem Maximum in 2008 mit 1,7 Mrd. Euro) (⁠ UBA ⁠ 2023). Entsorgung von Solarthermiemodulen/-kollektoren Hinweis: Die Demontage und fachgerechte Entsorgung von Solarkollektoren wird in den allermeisten Fällen durch einen Handwerksbetrieb erfolgen. Andernfalls beachten Sie bitte das sich grundsätzlich die Vorschriften für die Entsorgung bestimmter Abfälle von Bundesland zu Bundesland und sogar von Kommune zu Kommune unterscheiden können. Wir empfehlen Ihnen daher, sich an die örtliche Abfallbehörde bzw. Abfallbehörde des Bundeslandes zu wenden – auch für die Frage der fachgerechten Entsorgung in Ihrem Kreis/ Ihrer Region. Solarthermiemodule/ -kollektoren ohne elektrische Funktionen zur reinen Wärme/Warmwassererzeugung sind über den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (z.B. kommunaler Wertstoffhof) der Sperrmüllsammlung zuzuführen. Solarflüssigkeit: Bitte beachten Sie, dass in den Solarkollektoren noch Solarflüssigkeit (z.B. 1,2-Propylenglycol) enthalten sein kann. Diese ist oftmals ein ⁠Gemisch⁠ aus 1,2-Propylenglycol und Wasser und ggf. weiteren Inhaltsstoffen. Alte Solarflüssigkeit für Solarkollektoren darf nicht einfach über das Abwasser, die Kanalisation, noch sonst wie in der Umwelt entsorgt werden. Solarflüssigkeit sollte vor der Entsorgung aus dem Kollektor entfernt werden und kann z.B. bei einer Schadstoffsammelstelle oder am kommunalen Wertstoffhof abgegeben werden. Reine Photovoltaik-/Solarmodule (PV-Module) die nur der Stromerzeugung dienen , sind Elektrogeräte und müssen nach den Vorgaben des ElektroG entsorgt werden. Das gilt auch für Hybridmodule bzw. Kombinationsmodule aus Photovoltaik und Solarthermie ("Solar-Hybridkollektor", "Hybridkollektor"), zur gleichzeitigen Strom- und Wärme-/Warmwassererzeugung. Mehr Informationen dazu auf der ⁠UBA⁠-Umwelttippseite zur Entsorgung von Elektroaltgeräten . Weitere Informationen finden Sie auf unseren ⁠ UBA ⁠-Themenseiten: Solarthermie Photovoltaik Energiesparende Gebäude Heizungstausch (UBA-Umwelttipp) Quellen BSW (2023): Statistische Zahlen der deutschen Solarwärmebranche (Solarthermie), Berlin GEG ( 2020 ; Änderung 2023 ) Gebäudeenergiegesetz - Gesetz zur Einsparung und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden UBA (2023) : Zeitreihen zur Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland. Stand: Februar 2023. Dessau-Roßlau UBA (2018) : Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger - Bestimmung der vermiedenen Emissionen im Jahr 2017.(Climate Change | 23/2018)

Informationen und Argumente zum Ausbau der Windenergie Wie erreichen wir mit Windkraft das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045? Viel Energie auf wenig Fläche Landwirtschaft und Energieproduktion auf einer Fläche Windenergie erzeugt Wertschöpfung in der Region Noch mehr gute Gründe für Windenergie Ziel für den Windenergieausbau: Ein Flächenbeitragswert von 2% Wo stehen wir in Sachsen-Anhalt? Wo müssen wir hin?

Fläche ist in Deutschland ein immer knapperes Gut. Aus diesem Grund ist es wichtig, diese möglichst effizient und umweltschonend zu nutzen. Windenergie erzielt mit großem Abstand den höchsten Energieertrag pro Fläche. Laut einer Studie des Thüneninstituts hat die Windkraft einen durchschnittlichen Energieertrag von 20.000 MW/ha. Zum Vergleich: eine Freiflächen-PV-Anlage bringt 1.000 MW/ha, Bioenergie produziert einen Ertrag von ca. 60 MW/ha. Bei Blick auf den konkreten Haushaltsstromverbrauch wird es noch deutlicher: Eine vierköpfige Familie verbraucht gut 4.000 kW/h Strom im Jahr. Würden sie ihren Strom ausschließlich aus der Energie von Biogasanlagen beziehen, dann bräuchten sie eine Fläche von 2.759 m² pro Jahr – bei Photovoltaik wären es 53 m² und bei Windenergie nur 0,2 m² (Quelle: Erneuerbare Energien in Zeiten der Flächenkonkurrenz - lumbricus.world ). Für eine Windenergieanlage wird durchschnittlich nur rund ein halber Hektar Freifläche benötigt. Zum Vergleich: Ein Fußballfeld ist 0,7 Hektar groß. Während der Errichtung der Windenergieanlage entsteht ein temporärer Flächenbedarf von ca. 0,8 bis 1 Hektar u.a. für den Baukran und Zufahrtswege. Ein Teil davon wird gleich nach der Fertigstellung wieder bepflanzt bzw. renaturiert. Übrig bleibt eine durchschnittlich benötigte Fläche von 0,46 Hektar pro Windrad.

Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Deutschland

Das Öko-Institut veröffentlichte eine Überblicksstudie zur aktuellen Situation bei PV-Freiflächenanlagen in Deutschland. Diese gibt einen Überblick zu Flächenkulissen, Potenzialen, Finanzierung, Nachhaltigkeit und Produktionskapazitäten. Ende 2023 entfielen ca. 30% der installierten PV-Anlagen in Deutschland auf Freiflächenanlagen. Um den Freiflächenausbau zu stärken, wurden letztes Jahr in der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) diverse Neuerungen für die PV-FFA beschlossen. Allerdings birgt der Ausbau von PV-Freiflächenanlagen (PV-FFA) ein gewisses Konfliktpotenzial, da sie mit anderen Nutzungsformen konkurriert. Um diese Nutzungskonflikte zu vermeiden, sollte zum einen weiterhin ein großer Anteil des PV-Ausbaus auf Dachflächen erfolgen und Freiflächen-Anlagen vorranging auf vorbelasteten oder versiegelten Flächen erfolgen. Kernergebnisse der Studie sind mit Bezug zum Thema Flächensparen folgende: Zum 31.12.2023 waren in Deutschland 81,9 GW Photovoltaik installiert. Davon entfielen 29% auf Freiflächenanlagen. Im EEG 2023 ist eine hälftige Aufteilung des Zubaus auf Dach- und Freiflächenanlagen geplant. Dafür wurden die Ausschreibungsvolumina für Freiflächenanlagen schrittweise deutlich erhöht und sollen ab dem Jahr 2025 9,9 GW pro Jahr betragen Insgesamt ist das Flächenpotenzial wesentlich größer als der benötigte Zubau von 200 GW bis 2040. Dieser könnte bereits vollständig durch PV-Anlagen auf vorbelasteten Flächen (z.B. Parkplätze, Randstreifen, Gewerbegebiete) gedeckt werden. Sogenannte benachteiligte Gebiete auf landwirtschaftlichen Flächen müssten, wenn überhaupt nur in sehr geringem Umfang in Anspruch genommen werden. Anlagen außerhalb der EEG-Flächenkulisse erscheinen in diesem Kontext nicht notwendig Erhebliche technisch-realisierbare Potenziale, mit gleichzeitigen Synergieeffekten liegen auf landwirtschaftlichen Flächen, Mooren und Gewässern durch die Nutzung von Agri-, Moor-, und Floating-PV vor. Da diese Anlagen durch höhere Kosten Wettbewerbsnachteile aufweisen, ist ein separates Ausschreibungssegment in der Planung Würden die bis 2040 vorgesehenen PV-FFA ausschließlich auf mit Energiepflanzen belegten Flächen erfolgen, bräuchte es nur 9% der dafür aktuell belegten Fläche. Aufgrund des wesentlich höheren Energieertrags von PV im Vergleich zu Biomasse könnte mit diesem Bruchteil der Fläche jedoch das 2,4fache der Energie erzeugt werde

Vortragsfolien Fragen & Antworten

1. Wo kann man die Annahmen zu den Szenarien finden? Sämtliche Annahmen finden Sie in BfN Schriften 614 - Konkretisierung von Ansatzpunkten einer naturverträglichen Ausgestaltung der Energiewende, mit Blick auf strategische Stellschrauben. "Naturverträgliche Ausgestaltung der Energiewende" (EE100-konkret) bzw. in dem Vorläuferprojekt BfN Schriften 501 - Naturverträgliche Energieversorgung aus 100 % erneuerbaren Energien 2050 . Es wurde bei den Szenarien beispielsweise umfänglich von einer sehr ambitionierten Energieeinsparung und höherer Effizienz ausgegangen sowie von einer großflächigen Ausnutzung des Dachflächenpotenzials. 2. Ist errechnet worden, wieviel CO 2 emittiert wird, um die notwendigen Anlagen für die 2030er, 2040er und 2050er Ziele zu errichten? Bei der Betonherstellung ist ja CO 2 nicht vermeidbar. Und was kostet die Aufrechterhaltung der Anlagen an Energie? In den Projekten wurde das nicht errechnet. Vielfach wird aber der Energiebedarf zur Herstellung von Anlagen überschätzt und der Energieertrag unterschätzt.  Laut UBA beträgt die Zeit, in der die Herstellungsenergie (die den CO 2 -Fußabdruck maßgeblich prägt) durch die Anlage selbst produziert wird zwischen 2,5 und 3,2 Monaten (Starkwind vs. Schwachwindstandort). Abschlussbericht Aktualisierung und Bewertung der Ökobilanzen von Windenergie- und Photovoltaikanlagen unter Berücksichtigung aktueller Technologieentwicklungen . An der Universität Hannover wurde eine Masterarbeit vergeben, die ungefähr zu dem gleichen Schluss kommt. 3. Warum zielt die Politik auf den Ausbau von PV-Freiflächenanlagen, wenn so viel von den Dächern noch frei ist? Die Politik zielt auf beides. Einen Eindruck gibt beispielsweise der Entwurf des Szenariorahmens zum Netzentwicklungsplan Strom 2037 mit Ausblick 2045. Dort wird bis 2045 von einer Steigerung der Leistung auf den Dächern um 4,8 bis 6,1 GW (entspricht einer Vervier- bis Verfünffachung der Leistung) ausgegangen und von einer Steigerung in der freien Fläche um 11,4 bis 14 GW. Ein Gigawatt entspricht etwa einer Fläche von 10 km². Zum  Ausbau der Photovoltaik auf den Dächern:  Die Stadt Halle hat eine Bodenfläche von rund 135 km², der Ausbau auf Dächern in Sachsen-Anhalt entspricht also etwa 35 – 45 % der gesamten Bodenfläche der Stadt Halle, ist also extrem ambitioniert. Zu Berücksichtigen ist außerdem, dass die Implementierung auf Grund der Besitzverhältnisse , sehr diversen Präferenzen der Hausbesitzer sehr viel schwieriger und langwieriger zu implementieren ist als im Falle von PV freiflächenanlagen. Die Kosten für die erzeugte KWh ist außerdem auf Dächern fast doppelt so hoch. 4. Wie ist die Naturverträglichkeit von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen zu bewerten? Eine pauschale Bewertung ist nicht möglich, viel hängt insbesondere von der naturschutzfachlichen Wertigkeit der Fläche vor dem Eingriff ab, aber auch von der Ausgestaltung der Fläche. Viele der entscheidenden „Hebel“ zur Steuerung hat das Land hier aber selber in der Hand. So sind Grünlandflächen für die EEG-Förderung durch die neue Landesverordnung weiterhin ausgeschlossen. Auch im Landesentwicklungsplan und in möglichen Leitfäden kann das Land steuernd eingreifen, um die Entwicklung nur auf geringer-wertigen Flächen zu ermöglichen und diese im Zuge der Entwicklung für Flora und Fauna so positiv wie möglich zu beeinflussen. Naturschutz auf Freiflächen-Photovoltaik Wie Sie den Artenschutz in Solarparks optimieren

Standortänderung und Leistungserhöhung im Rahmen der Errichtung und Betrieb von 2 Windenergieanlagen in der Gemarkung Desloch (Änderung Windprojekt Desloch)

1.3 Kurzbeschreibung des Projektes Die BayWa r.e. Wind GmbH plant auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Desloch in der Verbandsgemeinde Nahe-Glan die Errichtung von zwei Windenergieanlagen vom Typ Vestas V162. Die Anlagenstandorte befinden sich zwischen den Ortslagen Bärweiler, Lauschied, Desloch und Jeckenbach. Die Entfernungen zwischen den Anlagen und den umliegenden Ortschaften betragen mindestens 1.100 m gemäß den gültigen Vorgaben des Landesentwicklungsplans (s. Lagepläne in Kapitel 14). Die Vorhabenfläche liegt innerhalb einer Windkraft-Sonderbaufläche des Flächennutzungsplans der ehemaligen Verbandsgemeinde Meisenheim aus dem Jahr 2013 und ist darüber hinaus Teil des interkommunalen Vorranggebiets 19a des Teilplans Windenergienutzung des Regionalplans Rheinhessen-Nahe. Bereits am 06.10.2021 wurde eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung von zwei Windenergieanlagen des Typs Vestas V162-5.6 mit einer Nabenhöhe von 169 m, einem Rotordurchmesser von 162 m und einer Nennleistung von 5,6 Megawatt erteilt (Az. 63/144-09). Das Genehmigungsverfahren wurde als förmliches Verfahren mit Öffentlichkeits-beteiligung durchgeführt. Mit dem vorliegenden Änderungsantrag werden eine Verschiebung des Standortes von Windenergieanlage 1 um ca. 130 m, eine Anpassung der Wegeinfrastruktur, sowie eine Erhöhung der Nennleistung von 5,6 Megawatt auf 6,2 Megawatt je Anlage beantragt. Im Vergleich zu den 2021 genehmigten Windenergieanlagen werden die Eingriffe in Natur und Landschaft durch diesen Änderungsantrag reduziert. Das Änderungsverfahren soll ebenfalls im förmlichen Verfahren durchgeführt werden. Aufgrund einer Änderung der planungsrechtlichen Vorgabe zur Bemessung der Siedlungsabstände (1.100 m ab Turmmittelpunkt nach Landesentwicklungsplan) besteht die Möglichkeit, den ungünstig am Hang gelegenen Standort von Anlage 1 in eine höhere Lage zu verschieben. Die Verschiebung ist auf dem beiliegenden Lageplan dargestellt. Der Höhenge-winn durch die Verschiebung beträgt etwa 8 Meter. Der Rotor der Windenergieanlage liegt nach der Verschiebung weiterhin vollständig innerhalb der Sonderbaufläche des Flächennutzungsplans. Neben der Verschiebung des Standorts wurde die gesamte Wegeinfrastruktur überarbeitet und optimiert. Der neue Standort weist neben einer Steigerung des Energieertrags vor allem beim Flächenverbrauch erhebliche Vorteile auf. Im Gegensatz zur genehmigten Planung müssen für das neue Parklayout keine neuen Wege gebaut, sondern lediglich die vorhandenen Wege ausgebaut werden. Die dauerhafte Beanspruchung land-wirtschaftlicher Flächen wird so auf ein Minimum reduziert. Darüber hinaus muss für den Bau des Fundaments am neuen Standort von Windenergieanlage 1 kein Wald gerodet werden. Bei den hier beantragten Windenergieanlagen handelt es sich, wie schon bei den bereits genehmigten Anlagen um das Modell V162 des Herstellers Vestas mit identischen Abmessungen. Die Hauptbestandteile der Windenergieanlagen sind das Stahlbetonfundament, ein Hybridturm, bestehend aus einem konisch zulaufenden Spannbetonturm und drei Stahl-turmsegmenten, die Gondel mit Maschinenhaus sowie der Rotor. Die Gesamtleistung des Windparks erhöht sich mit dem Änderungsantrag von 11,2 Megawatt auf nunmehr 12,4 Megawatt, was sich positiv auf den Energieertrag und damit auf die Effizienz des Windparks auswirkt. Die Windenergieanlagen schalten sich ab einer Windgeschwindigkeit von 3 m/s ein und werden mittels eines Mikroprozessorsystems an die jeweiligen Windverhältnisse angepasst. Die Sicherheit wird unter anderem durch ein aerodynamisches Bremssystem, ein Blitzschutzsystem, ein Eiserkennungssystem und ein Sensorsystem gewährleistet, welches die Anlage bei Störungen sofort abschaltet. Eine Gefährdung des Grundwassers wird durch mehrere Sicherungs- und Auffangsysteme ausgeschlossen. Der vom Generator erzeugte Strom wird entsprechend den Vorgaben des Netzbetreibers und den Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in einspeisefähigen Wechselstrom umgewandelt und über Erdkabel in das Versorgungsnetz eingespeist. Zur Minderung von Schall- und Schattenimmissionen beträgt der Mindestabstand zwischen dem Turmmittelpunkt der geplanten Anlagen und den umliegenden Ortslagen mindestens 1.100 m. Detaillierte Berechnungen wurden in einer Schall- und einer Schattenwurfprognose vom Ingenieurbüro Pies bzw. planGIS durchgeführt (s. Kapitel 6 und 7). Im Vergleich zu den genehmigten Standorten ergeben sich aus der Verschiebung keine Veränderungen für den Betrieb der beiden Windenergieanlagen. Anlage 1 muss zur Nachtzeit im schallreduzierten Modus (Mode 2) betrieben werden, um die Richtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm einzuhalten. Zur Einhaltung der Richtwerte zum Schattenschlag werden die Anlagen mit einem Schattenwurfabschaltsystem ausgestattet, welches die Windenergieanlagen automatisch abschaltet, bevor eine Überschreitung dieser Richtwerte an den relevanten Immissionsorten eintritt. Verstöße gegen § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes (Tötungs- und Störungsverbot wildlebender und besonders schützenswerter Arten) können mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden. Hierzu wurden unter anderem ein Avifaunistisches und ein Fledermauskundliches Fachgutachten, sowie ein Fachbeitrag Naturschutz vom Planungs- und Gutachterbüro gutschker-dongus erstellt. Des Weiteren wurden sämtliche Auswirkungen der Planung auf die belebte und unbelebte Umwelt untersucht und die Ergebnisse in einer Umweltverträglichkeitsstudie bzw. einem UVP-Bericht zusammengefasst (s. Kapitel 12, Ziffer 12.9). Es wird mit keinen erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen gerechnet, sodass das Gesamtvorhaben als umweltverträglich angesehen werden kann. Sämtliche unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft werden mit Ausgleichs- und Ersatz-maßnahmen kompensiert.

Willingmann dringt auf Stärkung der Windkraftindustrie und einheitliche wirtschaftliche Beteiligung der Kommunen

Bis 2030 soll 80 Prozent des Stroms in Deutschland aus erneuerbaren Energien stammen. Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann hat als Vorsitzender der Energieministerkonferenz (EnMK) am heutigen Dienstag mit Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck sowie Vertreterinnen und Vertretern weiterer Ministerien, Verbänden und Branchen über die Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie beraten. Im Anschluss an den zweiten „Wind-Gipfel“ stellte Habeck im Beisein von Willingmann seine überarbeitete „Windenergie-an-Land-Strategie“ vor. Bis 2035 soll die bundesweit installierte Leistung der Windkraftanlagen an Land von 58 auf 160 Gigawatt fast verdreifacht werden. Die Strategie sieht hierfür unter anderem schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie Vereinfachungen beim Repowering, also dem Ersatz alter Anlagen durch moderne, vor. Willingmann bezeichnete die Strategie als wichtigen Baustein für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien. „Sachsen-Anhalt setzt als Land mit vielen Altanlagen auf Repowering. Erst kürzlich ist eines der größten Repowering-Projekte Europas im Landkreis Wittenberg gestartet. 50 veraltete Windenergieanlagen werden durch 16 moderne und effizientere Anlagen ersetzt, der Energieertrag dadurch insgesamt versechsfacht“, erklärte der Minister. „Die Strategie des Bundes gibt an dieser Stelle Rückenwind.“ Luft nach oben sieht der Minister mit Blick auf die Stärkung der Windkraftindustrie. Zwar sollen nach dem Wortlaut der Wind-Strategie Wertschöpfung und Produktionskapazitäten in Deutschland gestärkt werden. Über Prüfaufträge geht das Papier jedoch kaum hinaus. „Ich halte die Stabilisierung der Windindustrie in Deutschland für dringend geboten“, betonte Willingmann. „Der stockende Ausbau der Windkraft hat in den vergangenen Jahren allein in Magdeburg dazu geführt, dass 2.000 der 3.500 Arbeitsplätze bei einem Hersteller und seinen Zulieferern abgebaut werden mussten. Zugleich gibt es weiter Kapazität im Lande und das Know-how der Menschen, auch bei uns in Sachsen-Anhalt. Daher halte ich es für geboten, den Unternehmen Investitionssicherheit zu geben und Schlüsselindustrien wie Windkraft und Photovoltaik mit Investitionsförderungen und begleitenden Maßnahmen zu unterstützen.“ Der Minister verwies im Weiteren darauf, dass entsprechende Produktionskapazitäten notwendig für das Erreichen der Ausbauziele seien. „Wir sollten alles dafür tun, Wertschöpfung und Fachwissen langfristig zu halten. Eine erfolgreiche Energiewende sollte mit mehr gut bezahlten Arbeitsplätzen im Bereich erneuerbarer Energien einhergehen“, so Willingmann. Der Energieminister bekräftigte auch beim zweiten Windgipfel seine Forderung nach einer stärkeren finanziellen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Kommunen am Ausbau der erneuerbaren Energien. Die aktuell bestehende Möglichkeit freiwilliger Leistungen in Höhe von bis zu zwei Cent je Kilowattstunde auf Grundlage des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes hält Willingmann für unzureichend. „Wir werden in Sachsen-Anhalt einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Kommunen auf Landesebene verbindlich regeln wird“, erklärte Willingmann. „Besser wäre allerdings eine bundesweit einheitliche Lösung, die uns einen ‚Flickenteppich‘ unterschiedlicher Regelungen und unnötige Standortkonkurrenzen beim allseits als wichtig erkannten Ausbau erneuerbarer Energien erspart.“ Der Vorsitzende der Energieministerkonferenz kündigte zudem an, die Wind- sowie die PV-Strategie des Bundes seitens der Länder weiter konstruktiv begleiten zu wollen. „Wir werden die Strategien bei den Konferenzen im Juli in Berlin und im September in Wernigerode aufrufen“, so Willingmann. Aktuell sind in Sachsen-Anhalt rund 2.800 Windenergieanlagen mit einer installierten Gesamtleistung von 5,3 Gigawatt in Betrieb. Im Bundesländervergleich belegt das Land Platz fünf. Rund 1,12 Prozent der Landesfläche sind zurzeit für Windkraftanlagen vorgesehen, zum Erreichen des Flächenziels von 2,2 Prozent ist eine Verdopplung der planungsrechtlich gesicherten Flächen erforderlich. Rund 1.000 der etwa 2.800 Anlagen stehen momentan außerhalb planungsrechtlich gesicherter Flächen. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanäle n des Ministeriums bei Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und Twitter .

Willingmann bei Spatenstich für Repowering-Großprojekt im Landkreis Wittenberg

Die VSB-Gruppe wird in den kommenden Jahren im Landkreis Wittenberg eines der größten Repowering-Projekte in Europa realisieren: 50 veraltete Windenergieanlagen sollen durch 16 moderne und effizientere Anlagen ersetzt werden. Auf weniger als zwei Dritteln der ursprünglichen Fläche wird der Energieertrag versechsfacht. Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann hat am heutigen Donnerstag in Zahna-Elster (Landkreis Wittenberg) am Spatenstich für die neuen Anlagen teilgenommen. „Der Repowering-Windpark in Elster ist für Sachsen-Anhalt ein Leuchtturmprojekt“, betonte Willingmann in seinem Grußwort. „Da das Land bereits vor 20 Jahren beim Windkraftausbau zu den Vorreitern zählte, gibt es hierzulande besonders viele Anlagen, die in die Jahre gekommen sind. Das Repowering von Altanlagen ist deshalb ein entscheidender Baustein, um die Ausbauziele für die Windenergie kosteneffizient, umweltschonend und unter Wahrung der hohen Akzeptanz für die Windenergie zu erreichen.“ Der Repowering-Windpark in Elster wird rund 235 GWh Energie pro Jahr erzeugen – genug, um 67.000 Drei-Personen-Haushalte mit erneuerbarer Energie zu versorgen. Für Anwohnerinnen und Anwohner sowie für die Umwelt ergeben sich Willingmann zufolge weitere Vorteile: „Moderne Windenergieanlagen laufen leiser und ruhiger sowie weisen ein geringeres Konfliktrisiko mit kollisionsgefährdeten Tierarten auf.“ Dem Projektentwickler VSB zufolge beginnen recht zeitnah die Bauarbeiten. Im Herbst 2023 werden die ersten Beton- und Stahlturmsegmente errichtet. Die ersten Anlagen sollen Anfang 2024 realisiert werden, die Inbetriebnahme des Repowering-Windparks ist im zweiten Halbjahr 2024 geplant. Beim Ausbau der Windkraft zählt Sachsen-Anhalt im Bundesvergleich zu den Vorreitern. Anfang 2023 drehten sich landesweit 2.807 Windenergieanlagen mit einer installierten Leistung von insgesamt rund 5,35 Gigawatt. Das Land belegt damit Platz fünf im Vergleich der Bundesländer; gemessen an der Landesfläche liegt Sachsen-Anhalt damit sogar auf Platz zwei. Aktuell sind 115 neue Windenergieanlagen mit einer Leistung von gut 610 Megawatt in Planung bzw. im Bau. Im Landkreis Wittenberg waren Anfang des Jahres 139 Windkraftanlagen mit einer installierten Leistung von 256 Megawatt in Betrieb. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn, Mastodon und Twitter.

ZuKK-Protokoll des Chatverlaufs der Live-Übertragung auf Youtube

Zukunfts- und Klimaschutzkongress Bild: Blue Planet Studio/Adobe Antworten auf Fragen und Kommentare der Übertragung auf Youtube Am 11. Juli 2022 fand im Landesamt für Umweltschutz in Halle (Saale) die Auftaktveranstaltung zum Zukunfts- und Klimaschutzkongress Sachsen-Anhalt statt. Diese Veranstaltung wurde auf dem Youtube-Kanal des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt in Echtzeit übertragen (auf Youtube als Aufzeichnung verfügbar). Während der Übertragung gingen im zugehörigen Chatfenster Fragen und Kommentare ein: Frage 1: (zum Einführungsvortrag von Herrn Prof. Dirk Messner) Wie stellen Sie sich den Fortschritt mit Solarenergie vor in Kombination mit landwirtschaftlichen Ackerflächen? Herr Prof. Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA), hat im Rah- men der Veranstaltung sinngemäß wie folgt auf die obenstehende Frage geant- wortet (siehe Youtube-Aufzeichnung): Im Bereich „Agri-PV“ lassen sich technologische Fortschritte beobachten. Zu die- sem Thema hat das UBA kürzlich eine Studie vorgelegt. In dieser Studie wurde die Energieausbeute einer Fläche für zwei Fälle untersucht. Beim ersten Fall handelte es sich um den Anbau von Energiepflanzen (z. B. Raps), um „biobasiert“ Energie zu produzieren. Beim zweiten Fall handelte es sich um „Agri-Photovoltaik“, also Solar- anlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Im Fall von „Agri-PV“ war die Energieausbeute 30- bis 60-mal höher als beim Anbau von Energiepflanzen. Die Kombination von Landwirtschaft und Solarenergie besitzt daher großes Potenzial. Informationen zum Thema Photovoltaikanlagen auf Ackerflächen finden Sie auf der UBA-Internetseite. Dort sind zwei aktuelle Studien veröffentlicht, die sich mit der Anpassung der Flächenkulisse im Zusammenhang mit den Ausbauzielen bei Photovoltaikanlagen befassen. Die eine Studie trägt den Titel: Anpassung der Flächenkulisse für PV-Freiflächen- anlagen im EEG vor dem Hintergrund erhöhter Zubauziele (Juli 2022). Die zweite Studie ist eine Art Leitfaden und trägt den Titel: Umweltverträgliche Standortsteuerung von Solar-Freiflächenanlagen (Handlungsempfehlungen für die Regional- und Kommunalplanung, August 2022). Frage 2:Wie lautet der Link zum „Das Gesellschaftsspiel“ von Jugend macht Zukunft? (zum Vortrag von Annemarie Bode von Jugend macht Zukunft)Der Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt hat nach der Veranstaltung folgen- den Link zur Bestellung des „Gesellschaftsspiels“ bereitgestellt: Link Der Versand des Spiels erfolgte ab 28.07.22 und kann kostenfrei bezogen werden. 1 Zukunfts- und Klimaschutzkongress Bild: Blue Planet Studio/Adobe Antworten auf Fragen und Kommentare der Übertragung auf Youtube Kommentar 1: (zur Vorstellung der Facharbeitsgruppen) „Ich vermisse Ansprechpartner/Expert*innen für den Bereich Schutz der Biodiversität.“ Die Arbeitsgruppen bestehen u. a. aus Verbandsvertretern, zu denen auch Umweltverbände eingeladen wurden und auch teilgenommen haben. Für die Auftaktveranstaltung am 11.07.2022 waren zudem ebenfalls Vertreter von Umweltverbänden eingeladen (vom BUND hatten Dieter Leupold und Ralf Meyer zugesagt). Während der Veranstaltung wurde die folgende Antwort gegeben: Für die Arbeitsgruppen sind Biodiversitätsexperten sehr willkommen. Bitte melden Sie sich gerne bei klimawandel@mwu.sachsen-anhalt.de. Frage 3: Wäre noch ein kurzer Blick auf das Thema Eutrophierung möglich, vor allem wenn es heißt, dass Flächen immer genutzt werden müssen, weil sie ansonsten eingehen würden? Das Thema der potentiellen Überdüngung von landwirtschaftlichen Flächen, was in der Tat erheblich zur Eutrophierung von Gewässern beitragen kann, wird im Rahmen der tagenden Arbeitsgruppen diskutiert. Frage 4: Wäre es nicht eine Option, das Thema Klimaschutz als separates Schulfach mit aufzunehmen in den Stundenplan? Bildung ist ein wichtiger Baustein in den Bemühungen zum Klimaschutz. Bereits heute spielt Umweltschutz durchaus eine relevante Rolle in den Lehrplänen der Schulen in Sachsen-Anhalt. Im Klima- und Energiekonzept des Landes Sachsen- Anhalt wurde schulische Bildung als ein Instrument im Rahmen der Reduzie- rung von Nahrungsmittelverschwendung hervorgehoben. Die Anregung nehmen wir aber gerne auf und haben sie an die Arbeitsgruppen weitergegeben. 2

Treibhausgasemissionen in Sachsen-Anhalt im Jahr 2021 um rund 3,7 Prozent gestiegen

Nach einer neuen Schätzung des Landesamtes für Umweltschutz (LAU) wurden 2021 in Sachsen-Anhalt wieder mehr Treibhausgase ausgestoßen: Die Emissionen sind im vergangenen Jahr im Vergleich zu 2020 um 3,7 Prozent auf rund 30,8 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente (CO2e) gestiegen. In den Jahren davor war der Ausstoß deutlich rückläufig: von 2018 zu 2019 um knapp neun Prozent und von 2019 auf 2020 um rund sechs Prozent. Dadurch steht 2021 im Vergleich zu 2018 (34,7 Mio. Tonnen CO2e) trotz des aktuellen Anstiegs immer noch ein Rückgang von rund 11,2 Prozent zu Buche. Die gestiegenen Treibhausgasemissionen lassen sich auf die wirtschaftliche Erholung nach der Corona-Pandemie sowie auf Reaktionen auf bereits gestiegene Gaspreise in der zweiten Jahreshälfte 2021 zurückführen, wie Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann am heutigen Freitag erklärte. „Schon vor dem Überfall Russlands auf die Ukraine im Februar 2022 hatten wir aufgrund der politischen Spannungen erhebliche Preissteigerungen im Energiesektor zu verzeichnen. Hohe Preise für Gas und vergleichsweise niedrige Erträge im Bereich der Windenergie führten insoweit zu einer verstärkten Nutzung klimaschädlicher Kohle zur Stromerzeugung.“ Für 2022 rechnet der Energieminister mit gegenläufigen Entwicklungen: „Die Energiekrise infolge des russischen Krieges in der Ukraine wird uns einerseits dazu zwingen, vorübergehend mehr klimaschädliche Kohle zu verstromen, um die unverzichtbare Versorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten. Andererseits werden private Haushalte und Unternehmen aufgrund der extrem gestiegenen Preise aller Voraussicht nach weniger Erdgas verbrauchen und dadurch die Treibhausgasemissionen vermutlich reduzieren“, sagte Willingmann. Am gesteckten Ziel, den CO2-Ausstoß langfristig zu mindern, müsse mit Blick auf den fortschreitenden Klimawandel in jedem Fall zwingend festgehalten werden. Insoweit bestehe inzwischen ein breiter gesellschaftlicher Konsens, der auch durch das Kriegsgeschehen in der Ukraine keine andere Beurteilung erfahre. „Aus dem aktuellen Anstieg der Emissionen im Jahr 2021 können wir nur zwei Schlüsse ziehen: Wir müssen den Ausbau erneuerbarer Energien noch intensiver vorantreiben und die Reduzierung der Treibhausgase noch konsequenter umsetzen, sobald die akute Energiekrise überwunden ist.“ Auch in Sachsen-Anhalt wird der Klimawandel zunehmend sichtbar; um seine Folgen abzumildern, hat sich das Land ambitionierte Ziele gesteckt. Bereits im Koalitionsvertrag hatten sich die Regierungsparteien darauf verständigt, die Treibhausgasemissionen um 5,65 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente bis 2026 zu reduzieren. Nach der jüngst verabschiedeten Neufassung der Nachhaltigkeitsstrategie soll der Ausstoß von klimaschädlichem Kohlendioxid in Sachsen-Anhalt bis 2030 auf jährlich 18 Millionen Tonnen reduziert werden. „Um die Ziele zu erreichen, müssen wir erhebliche Anstrengungen in den kommenden Jahren unternehmen. Dazu zählen einerseits der beschleunigte Ausbau von Wind- und Solarkraft und andererseits der Aufbau einer wettbewerbsfähigen Wasserstoffwirtschaft“, betonte Willingmann weiter. Der aktualisierte Bericht des LAU zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen in Sachsen-Anhalt ist hier zu finden: https://lsaurl.de/THGBericht2022final. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn und Twitter.

Sustainable heat pump systems in a transformed energy system based on renewables

In a number of studies, the German Environment Agency (UBA) has carried out model calculations on how the heat supply in Germany can become renewable. This paper refers to the GHG reduction scenario of UBA (GreenEe-scenario) which aims at 95% reduction in greenhouse gases by 2050 and a 60% reduction in the use of biotic and abiotic resources. Heat pump systems of different technical specifications, using geo-thermal energy and ambient heat, will then be the central heat supply technologies in the energy system. If the heating requirements of buildings can be reduced by 2/3 by 2050, heat supply is feasible with district heating (with a share of 18%), and heat pump systems (with a share of 76%). In the course of sector inter-connection, renewable electricity is increasingly being used in the low-exergy heat sector. The paper briefly describes the energy consumption of the German buildings sector and highlights the needs to reduce greenhouse gas emissions. A comparative discussion of the UBA study with studies and scenarios from other institutes leads to the identification of the most effective measures to decarbonise the buildings sector in a resource-saving manner. All considerations show that the goal can be achieved primarily with heat pump systems. The paper lists the low temperature heat sources for heat pump systems, and compares their different utilization techniques and the respective energy yield. Technological innovations and the plan-ning processes must be aimed at minimizing negative environmental effects; the protection requirements for the environmental media concerned, such as groundwater and soil, must be met. Heat pump systems must not be used if the implementation results in deterioration of the environmental status. In: Proceedings of ECOS 2018 : the 31st International Conference on Efficiency, Cost, Optimization, Simulation and Environmental Impact of Energy Systems / Cost, Optimization, Simulation and Environmental Impact of Energy Systems 31st International Conference on Efficiency Herausgebendes Organ. - Guimarães. - (2018), Paper #408

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