LENA GmbH
Olvenstedter Str. 66, 39108 Magdeburg
www.lena.sachsen-anhalt.de
Wir machen Energiegewinner.
Pressekontakt:
Anja Hochmuth
E-Mail hochmuth@lena-lsa.de
Tel. 0391 5067-4045
Gefördert durch das Ministerium für
Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und
Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt
Pressemitteilung
Magdeburg | 17. Juni 2025
Energiewende vor Ort gestalten - Handlungsspielräume von
Kommunen wurden konstruktiv diskutiert
In der vergangenen Woche (11. Juni 2025) fand in Rochau (Altmark) bereits die dritte jährliche
Informationsveranstaltung des Landesnetzwerks Bürgerenergie Sachsen-Anhalt und der
Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt (LENA) statt. Über 50 Kommunalvertreterinnen und
-vertreter aus dem Land diskutierten „Handlungsspielräumen bei Erneuerbare-Energien-
Projekten“.
Regionale Wertschöpfung durch Erneuerbare Energien - kaum ein anderes Feld birgt so viel
Potenzial: bei Bürgerenergieprojekten können bis zu 50 Prozent der erwirtschafteten Werte vor
Ort verbleiben, so eine Erkenntnis der Veranstaltung. Diese Wertschöpfung als echte Chance für
die Entwicklung der Kommunen und des Landkreises zu generieren, darin waren sich Landrat
Patrick Puhlmann, Verbandsgemeindebürgermeister René Schernikau, Bürgermeister Dirk Zeidler
und LENA -Geschäftsführer Marko Mühlstein im Rahmen ihrer Wortbeiträge schnell einig.
Auch auf zahlreiche Fragen konnten im Rahmen der Vorträge Antworten gefunden werden: Wie
beeinflussen große Batteriespeicher die Wirtschaftlichkeit von Erneuerbare-Energien-Anlagen?
Welchen positiven Einfluss kann die neue „Kommunale Leitlinie für faire Wind- und Freiflächen-
PV-Projekte“ des Landesnetzwerks Bürgerenergie auf Kommunikation und Verhandlungen der
Kommunen mit Projektentwicklern haben? Wie können dadurch regionale Arbeitsplätze entste-
hen? Welche Finanzierungsmodelle mit Bürgerbeteiligung können angestrebt werden? Das sind
nur einige Beispiele aus der diskussionsfreudigen Gesprächsrunde. Auf die letzte Frage konnten
z.B. die Vertreter der DKB zielgenaue Antworten geben.
Mit dem Bürgerwindpark Druiberg wurde von Heimo Kirste, Vorstandsvorsitzender der Bürger-
energiegenossenschaft (Gemeinde Osterwieck), ein echtes Leuchtturmprojekt präsentiert. Der
Bürgerwindpark umfasst 13 Anlagen mit insgesamt 72 MW Leistung. Eindrucksvoll konnte er die
Angebote aus den Gewinnen des Windparks näherbringen.
Die Präsentationen der Referentinnen und Referenten sind auf der Internetseite der LENA
abrufbar.
Das Landesnetzwerk Bürgerenergie und die LENA konnten ein wichtiges Resümee ziehen: die Fak-
ten und beispielhaften Ergebnisse beeindrucken, jedoch ist noch viel Beratung, Unterstützung und
die Stärkung des Netzwerks erforderlich, um Bürgerenergieprojekte in allen Regionen des Landes
zu etablieren.
LANDESENERGIEAGENTUR
SACHSEN-ANHALT
Wir machen Energiegewinner.
Hintergrund zum Landesnetzwerk Bürgerenergie Sachsen-Anhalt:
Die Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt (LENA) hat gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertre-
tern von Kommunen, Unternehmen und aus der Bürgerschaft das „Landesnetzwerk Bürgerenergie
Sachsen-Anhalt“ gegründet. Durch die Bereitstellung und den Austausch von Wissen und Expertise
möchte das Netzwerk „Hilfe zur Selbsthilfe“ leisten und damit die Gründung von kommunalen und
bürgerschaftlichen Energiegesellschaften erleichtern. Damit soll mehr lokale Wertschöpfung er-
reicht und der Rückhalt für den Ausbau erneuerbarer Energien in der Bevölkerung vor Ort gestärkt
werden. Weitere Informationen unter www.lsaurl.de/Buergerenergie.
Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Stromverbrauch im Saarland über den 2020 erreichten 20-Prozentanteil an Erneuerbarem Strom weiter auszubauen. Um der Flächenknappheit für die Errichtung von PV-Anlagen zu begegnen, hatte das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr einen „Runden Tisch Photovoltaik auf Agrarflächen“ einberufen. Vertreten waren der Bauernverband, die Landwirtschaftskammer, Projektierer aus dem Photovoltaik-Bereich, die Bürgerenergiegenossenschaften, die Landesplanung (Ministerium für Inneres, Bauen und Sport), die Fachvertretungen des Naturschutzes und der Landwirtschaft (Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz) sowie das federführende Referat F/1 (Grundsatzfragen der Energie- und Klimaschutzpolitik) des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr. Ergänzend wurde Referat F/1 (Landesdenkmalamt) im Ministerium für Bildung und Kultur beteiligt. Es wurde eine grundsätzliche Einigung erzielt, dass eine Verordnung auf Landesebene erstellt werden kann, die der Option des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Nutzung von Agrarflächen in benachteiligten Gebieten für Photovoltaikfreiflächenanlagen entspricht. Benachteiligte Gebiete sind nach der Begriffsbestimmung in § 3 Nr. 7 Erneuerbare-Energien-Gesetz Gebiete im Sinne der Richtlinie 86/465/EWG des Rates vom 14. Juli 1986 betreffend das Gemeinschaftsverzeichnis der benachteiligten landwirtschaftlichen Gebiete im Sinne der Richtlinie 75/268/EWG (ABI. L 273 vom 24.09.1986, S. 1), in der Fassung der Entscheidung 97/172/EG (ABI. L 72 vom 13.03.1997, S. 1). Das saarländische Kabinett hatte diese Verordnung am 27.11.2018 verabschiedet. Mittlerweile sind die in der Verordnung benannten 100 MW peak an Leistung in den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur vergeben worden. Daher wurde eine Änderungsverordnung notwendig, diese umfasst weitere 250 MW peak und gilt bis zum 31.12.2025. Verändert hat sich auch die Flächenkulisse. Durch Herausnahme weiterer Vorranggebiete verringert sie sich von 8.300 ha auf 7.470 ha. Die Änderungsverordnung wurde am 02.03.2021 vom saarländischen Kabinett verabschiedet. - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert
Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Stromverbrauch im Saarland über den 2020 erreichten 20-Prozentanteil an Erneuerbarem Strom weiter auszubauen. Um der Flächenknappheit für die Errichtung von PV-Anlagen zu begegnen, hatte das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr einen „Runden Tisch Photovoltaik auf Agrarflächen“ einberufen. Vertreten waren der Bauernverband, die Landwirtschaftskammer, Projektierer aus dem Photovoltaik-Bereich, die Bürgerenergiegenossenschaften, die Landesplanung (Ministerium für Inneres, Bauen und Sport), die Fachvertretungen des Naturschutzes und der Landwirtschaft (Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz) sowie das federführende Referat F/1 (Grundsatzfragen der Energie- und Klimaschutzpolitik) des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr. Ergänzend wurde Referat F/1 (Landesdenkmalamt) im Ministerium für Bildung und Kultur beteiligt. Es wurde eine grundsätzliche Einigung erzielt, dass eine Verordnung auf Landesebene erstellt werden kann, die der Option des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Nutzung von Agrarflächen in benachteiligten Gebieten für Photovoltaikfreiflächenanlagen entspricht. Benachteiligte Gebiete sind nach der Begriffsbestimmung in § 3 Nr. 7 Erneuerbare-Energien-Gesetz Gebiete im Sinne der Richtlinie 86/465/EWG des Rates vom 14. Juli 1986 betreffend das Gemeinschaftsverzeichnis der benachteiligten landwirtschaftlichen Gebiete im Sinne der Richtlinie 75/268/EWG (ABI. L 273 vom 24.09.1986, S. 1), in der Fassung der Entscheidung 97/172/EG (ABI. L 72 vom 13.03.1997, S. 1). Das saarländische Kabinett hatte diese Verordnung am 27.11.2018 verabschiedet. Mittlerweile sind die in der Verordnung benannten 100 MW peak an Leistung in den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur vergeben worden. Daher wurde eine Änderungsverordnung notwendig, diese umfasst weitere 250 MW peak und gilt bis zum 31.12.2025. Verändert hat sich auch die Flächenkulisse. Durch Herausnahme weiterer Vorranggebiete verringert sie sich von 8.300 ha auf 7.470 ha. Die Änderungsverordnung wurde am 02.03.2021 vom saarländischen Kabinett verabschiedet.
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