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Staubsauger werden sparsamer - Hersteller müssen Saugkraft nachweisen Am 1. September 2014 treten neue Vorgaben für Staubsauger in Kraft. Die Geräte müssen weniger Strom verbrauchen und robuster gebaut sein. Die Präsidentin des Umweltbundesamtes Maria Krautzberger begrüßt die Regelung: „In den letzten Jahren haben Hersteller Geräte mit hohen Watt-Zahlen vermarktet. Diese sind aber nicht leistungsfähiger, wie viele glauben. Teilweise wurden die Verbraucher hier getäuscht. Besser erkennen lässt sich zukünftig auch, wie laut und wie saugstark der Staubsauger ist. Darauf weist ein Etikett auf dem Gerät hin.“ EU-weit könnten mit der Neuregelung bis zum Jahr 2020 knapp 5 Kraftwerke eingespart werden. Die Vorgaben sind Teil der Ökodesign-Richtlinie, die unter anderem für mehr Energieeffizienz und Sicherheit bei Verbraucherprodukten sorgt. Ein wichtiges Werbeargument für Staubsauger war bislang die Leistungsaufnahme in Watt. Das ist irreführend. Anhand der Watt-Zahl lässt sich nicht erkennen, ob ein Staubsauger eine hohe Saugkraft hat. Fakt ist: Sauger mit hohen Watt-Zahlen ziehen mehr Strom als Geräte mit niedrigen Watt-Zahlen und das häufig bei gleicher Saugkraft. Entscheidend für die Funktionalität ist die Staubaufnahme, die auch mit einer geringeren Watt-Zahl gewährleistet ist. Ab 1. September 2014 kommen daher nur noch Staubsauger auf den Markt, die weniger als 1600 Watt aufnehmen. Damit soll der Stromverbrauch in Haushalten weiter gesenkt und Verbrauchertäuschung vermieden werden. Ab 1. September 2017 müssen die Geräte weniger als 900 Watt verbrauchen. Die Anforderungen gelten für neu auf den Markt gebrachte Produkte. Geräte die bereits im Handel sind, dürfen weiter verkauft werden. Bereits heute gibt es Staubsauger, die die Vorgaben von 2017 einhalten. Bei Produkttests der Stiftung Warentest schneiden Staubsauger mit einer Leistungsaufnahme von 1200 Watt am besten ab. Der jüngste Testsieger aus dem Jahr 2014 benötigt sogar nur 870 Watt. Im Vergleich zum heutigen Trend führen die EU-Vorgaben bis zum Jahr 2020 zu einer Einsparung von rund 18 Milliarden Kilowattstunden, was knapp 5 Kraftwerken entspräche. Laut der Neuregelung müssen die Hersteller nachweisen, dass die Staubsauger voll funktionstüchtig sind. Die EU-Ökodesign-Richtlinie gibt deshalb nicht nur Mindestanforderungen für den Energieverbrauch vor, sondern auch für die Staubaufnahme auf Teppich- und auf Hartboden und begrenzt die Lautstärke der Geräte. Damit die Staubsauger langsamer verschleißen, müssen die Motoren eine Mindestlebensdauer von 500 Stunden aufweisen und der Saugschlauch bestimmten Haltbarkeitskriterien entsprechen. Hilfreich bei der Kaufentscheidung ist das neue Energie-Etikett. Ähnlich dem für Waschmaschinen und Kühlschränken müssen es alle Staubsauger tragen, die ab dem 1. September 2014 neu vermarktet werden. Erstmals ausgewiesen werden die beiden wichtigsten Qualitätsmerkmale des Staubsaugers: die Staubaufnahme und die Staubemissionsklasse. Auf einer Skala von A bis G lässt sich so erkennen, wie gut das Gerät auf Hart- oder Teppichboden saugt und in welchem Maß, es Staub zurückhält. Daneben weist das Etikett die bekannten Energie-Effizienzklassen A bis G, den Jahresstromverbrauch und die Lautstärke in Dezibel aus. Da mit weiteren Effizienzverbesserungen zu rechnen ist, werden ab September 2017 die Energieeffizienzklassen A+, A++ und A+++ hinzukommen und nur noch die Klassen A+++ bis D auf dem Energie-Etikett erscheinen. 2013 wurden die Verordnungen (EU) Nr. 666/2013 über Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Staubsaugern (eine Durchführungsmaßnahme unter der EG-Ökodesign-Richtlinie) und die Verordnung (EU) Nr. 665/2013 zur Energieverbrauchskennzeichnung von Staubsaugern beschlossen. Grundlage waren eine wissenschaftliche Studie und ein Entscheidungs- bzw. Konsultationsprozess, in den Hersteller, Verbraucher- und Umweltorganisationen sowie die Mitgliedstaaten eingebunden waren.
Schon vier übliche Netzteile verursachen im Dauerbetrieb bis 51 Euro Stromkosten pro Jahr 250 Euro kann ein durchschnittlicher Zweipersonenhaushalt sparen, wenn sparsamer mit Energie umgegangen wird. Wie das ganz ohne Komfortverlust klappen kann, zeigt die neue Broschüre „Energiesparen im Haushalt“ des Umweltbundesamtes (UBA). Die Broschüre bietet Orientierung sowohl beim Neukauf sparsamer Geräte, hilft aber auch beim Aufspüren unerkannter Stromfresser im Haushalt. UBA-Vizepräsident Thomas Holzmann: „Wir haben heute schon sehr viel effizientere Elektrogeräte als noch vor zehn Jahren. Dennoch kann man viel mehr tun, um den Stromverbrauch zu senken. Ein Durchschnittshaushalt kann bis zu 250 Euro sparen. Nach wie vor der einfachste Weg: Geräte komplett abschalten, die nicht im Einsatz sind und womöglich Strom auch im Leerlauf verbrauchen.“ Die sogenannten Leerlaufverluste sind besonders unnötig: Ob ein Gerät noch Strom zieht, obwohl es keine Funktion mehr erfüllt, kann man oft leicht selbst testen: Steckt etwa das Netzteil eines Handys noch in der Dose und bleibt warm, selbst wenn das Mobiltelefon vom Ladegerät abgekoppelt ist, fließt sogenannter Leerstrom. Bleiben vier solcher Netzteile ein Jahr lang am Netz, verbrauchen diese zusammen bis zu 175 Kilowattstunden Strom im Jahr – und das kostet dann rund 51 Euro. Leerlaufverluste gibt es nicht nur bei Handyladegeräten, sondern auch bei Fernsehern, Druckern oder HiFi-Anlagen. Eine alte HiFi-Anlage kommt bei 24 Stunden Standby-Dauerbetrieb so schnell auf rund 53 Euro Strom-kosten pro Jahr. Abschaltbare Steckdosenleisten machen das vollständige Ausschalten nicht benutzter Geräte noch einfacher. Ein Klick und die unerkannten Stromfresser sind stillgelegt. Übrigens: Welche Geräte wie viel Energie verbrauchen, kann auch das UBA -Energiekostenmessgerät aufdecken, das kostenlos in vielen Bibliotheken in ganz Deutschland ausgeliehen werden kann. Bei vielen elektrischen Geräten ist die Energieeffizienz in den vergangenen Jahren gestiegen. Sie benötigen also weniger Strom für eine bestimmte Leistung. So ist zum Beispiel der Stromverbrauch von Geschirrspülern um die Hälfte gesunken, ihr Wasserverbrauch um etwa 70 Prozent. Bei der Beleuchtung hat sich die Technik in den vergangenen Jahren ebenfalls sehr positiv entwickelt. Die Stromkosten einer Energiesparlampe belaufen sich bei 8.000 Stunden Laufzeit auf 34 Euro; eine Standardglühlampe würde 137 Euro Kosten verursachen. Auch deshalb verschwinden Standardglühlampen seit 2009 nach und nach vom Markt. Für TV-Geräte gilt: LED-Fernseher sparen gegenüber Plasmageräten etwa die Hälfte des Stromes. Wäschetrockner verbrauchen übrigens besonders viel Strom. Kostenlos trocknet Wäsche immer noch auf der Wäschespinne oder dem Wäscheständer. Geschieht das in Innenräumen, sollten diese ausreichend belüftet sein, um Schimmel vorzubeugen. Wer auf den Trockner nicht verzichten kann und möchte, findet mit Gas- oder Wärmepumpentrockner der Effizienzklasse A++ oder höher vergleichsweise sparsame Geräte. Ganz wichtig beim Energiesparen: Wer ein neues Gerät kaufen möchte, sollte zunächst den persönlichen Bedarf schätzen – denn überdimensionierte, größere Geräte verbrauchen auch mehr Strom. Beim Kauf weisen Energielabels den Weg: A++ und A+++ sind derzeit die höchsten Effizienzklassen und auf den am wenigsten verbrauchenden Produkten gleicher Größenklasse zu finden. Produkte, die das Umweltzeichen „Blauer Engel“ tragen, sind aus Umweltsicht die besten Waren einer Produktgruppe.
Neue Kennzeichnung für Energieeffizienz von Lampen Lampen, die nach dem 1. September 2013 in den Handel gelangt sind, müssen das neue EU- Energieeffizienz-Etikett tragen. Mit dem Etikett können Verbraucher und Verbraucherinnen besser einschätzen, ob ein Produkt viel oder wenig Strom verbraucht. Besonders sparsame LED tragen nun beispielsweise die neue Energieeffizienzklasse A+ und A++. Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes: „Noch immer wird Strom in der EU durch ineffiziente Beleuchtung verschwendet. Das neue Etikett informiert nun über moderne Energiesparlampen, Halogen und LED. Lampen, die wenig Strom verbrauchen, lassen sich jetzt leichter erkennen.“ Obwohl sich die Lampentechnik in den letzten Jahren extrem schnell entwickelt hat, bestehe immer noch ein erhebliches Potential für die weitere Verringerung ihres Stromverbrauches. Darüber hinaus sollten Lampen immer Angaben zu Helligkeit und Quecksilbergehalt aufweisen. Diese und weitere Informationen zu den Gebrauchseigenschaften müssen die Hersteller bereits seit drei Jahren angeben. Bisher mussten nur Glüh- und Energiesparlampen eine Energieeffizienzkennzeichnung tragen. Jetzt werden deutlich mehr Lampentypen, zum Beispiel auch LED- und Reflektorlampen damit gekennzeichnet. Die Optik des neuen Energieeffizienz-Etiketts für Lampen ist nicht neu. Viele Haushaltsgeräte wie Kühl- und Gefriergeräte oder Fernseher tragen sie bereits. Charakteristisch für das Etikett ist der Farbbalken, der den Stromverbrauch verdeutlicht: Grün steht für eine hohe, Gelb und Orange für eine mittlere und Rot für eine geringe Effizienz. Neu ist bei dem Etikett vor allem die geänderte Skalierung mit den Klassen E bis A++. Die bisher niedrigsten Effizienzklassen F und G entfallen. Die Klasse A wird in die Klassen A, A+ und A++ unterteilt. Folglich entsprechen Produkte der Klasse A nicht mehr dem höchsten Standard. Besonders sparsame Lampen wie LED würden dann die Effizienzklasse A bis A++ tragen. Energiesparlampen – technisch korrekt als Kompaktleuchtstofflampen bezeichnet – liegen in den Klassen A und B, während Halogenglühlampen fast nur in den Klassen C und D zu finden sind. Da die neue Kennzeichnungspflicht für Lampen erst für Produkte gilt, die seit dem 1. September 2013 in den Handel gelangten, sind in den Geschäften derzeit noch Lampenverpackungen mit der alten Kennzeichnung A bis G oder ohne die neuen Angaben zu finden. Unbedingt sollten auf den Lampenverpackungen aber Angaben zu folgenden Gebrauchseigenschaften zu finden sein: Lichtstrom – an der Einheit Lumen zu erkennen, Farbtemperatur, Lebensdauer, Schaltfestigkeit, Einsatzbereich der Lampe, Anlaufzeit und Quecksilbergehalt. Die Kennzeichnung dieser Eigenschaften ist bereits seit drei Jahren Pflicht. Wenn Lampen ohne diese Angaben angeboten werden, ist davon auszugehen, dass sie nicht mehr dem neuesten Stand der Beleuchtungstechnik entsprechen. Jochen Flasbarth: „Wir raten dazu, Lampen zu kaufen, die die Kennzeichnung der Gebrauchseigenschaften tragen.“ Eine wichtige Kenngröße zur Orientierung bei der Lampenwahl ist der Lichtstrom mit der Einheit Lumen. Der Lichtstrom ist ein Maß für die Helligkeit einer Lampe. Die früher beim Glühlampenkauf übliche Orientierung an der Elektroleistung (Watt) hilft nicht weiter – zu sehr unterscheiden sich die Werte der heutigen Lampen bei gleichem abgegebenem Lichtstrom. Während eine Standardglühlampe beispielsweise noch 60 Watt benötigte, um rund 710 Lumen abzugeben, benötigt eine Halogenlampen in Birnenform dafür rund 50 W und eine Energiespar- oder LED-Lampe nur noch 12 bis 15 Watt.
EU-Parlament entscheidet morgen über neue Anforderungen für sparsamere Haushaltsgeräte Das EU-Parlament entscheidet voraussichtlich am morgigen Mittwoch über verschärfte Anforderungen an die Energieeffizienz von Kühl- und Gefriergeräten und Waschmaschinen. Folgt das Parlament den Beschlussvorschlägen der EU-Mitgliedstaaten von Ende März, wären in allen EU-Mitgliedstaaten Waschmaschinen sowie Kühl- und Gefriergeräte mit einer Energieeffizienzklasse schlechter als A ab Juli 2010 von der Vermarktung ausgeschlossen. Eine zweite Stufe verbietet ab 1. Juli 2012 Kühl- und Gefriergeräte, die der Effizienz der bisherigen Klasse A entsprechen. Waschmaschinen mit der bisherigen Energieeffizienzklasse A dürften in der zweiten Stufe ab 1. Juli 2013 zu einem erheblichen Teil nicht mehr in den Handel kommen. „Ich begrüße die Entwürfe sehr. Bis zum Jahr 2020 lassen sich mit deren Umsetzung und neuen Kennzeichen zum Energieverbrauch 7,5 Milliarden Kilowattstunden Energie gegenüber dem erwarteten Verbrauch einsparen. Das entspricht knapp zwei Kraftwerken mit einer Leistung von 800 Megawatt. Damit würden wir 3,8 Millionen Tonnen Kohlendioxid in der EU sparen”, sagt Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes (UBA). Neben den Anforderungen an die Energieeffizienz liegen dem EU-Parlament weitere Entwürfe zur Aktualisierung der Kennzeichen zum Energieverbrauch vor, über die Anfang Mai beraten wird. Demnach sollen bei diesen Haushaltsgeräten die bisherigen Klassen A bis G bestehen bleiben und die Effizienzklasse A nach oben erweitert werden: unterschiedlich nach Produktgruppe zum Beispiel mit A minus 10, 20, 40, 60 oder 80 Prozent (A-x%). Ob ein Energieetikett, bei dem die meisten aufgeführten Klassen gar nicht mehr im Verkauf sind, Verbraucherinnen und Verbraucher nach wie vor gut informiert und zur Entscheidung für besonders effiziente Geräte bewegen wird, ist fraglich. Aus Sicht des Umweltbundesamtes ist eine regelmäßige Neuordnung der Klassen sinnvoller, als neue Klassen hinzuzufügen. „Falls das EU-Parlament den Vorschlag zur Kennzeichnung ablehnt, wäre das die richtige Schlussfolgerung”, so Holzmann. Im Hintergrundpapier „Neue Ökodesign-Anforderungen und Energieverbrauchskennzeichnung für Kühl- und Gefriergeräte sowie Waschmaschinen” finden Sie weiterführende Informationen. c finden Sie unter: node/4934
Der Umsatz mit grünen Produkten in den Konsumbereichen Wohnen, Mobilität und Ernährung ist 2015 um sieben Prozent gegenüber dem Vorjahr gewachsen. Dennoch haben sich die CO2-Emissionen im Konsumsektor kaum verändert. Dies zeigt die Studie „Grüne Produkte in Deutschland 2017 – Marktbeobachtungen für die Umweltpolitik“ des Umweltbundesamtes (UBA). So sind die CO2-Emissionen im Konsumbereich von 7,9 Tonnen pro Person und Jahr im Jahr 2005 lediglich um ein Prozent auf 7,8 Tonnen im Jahr 2014 gesunken. „Die Richtung stimmt, aber der Umsatz mit umweltfreundlichen Produkten wächst zu langsam. Dies liegt vor allem daran, dass die Preise für Produkte nicht die realen Kosten für die Umwelt widerspiegeln. Unser Konsum trägt ganz wesentlich zu Umweltbelastungen bei, daher sollten die Umweltkosten eingepreist werden“, sagt UBA-Präsidentin Maria Krautzberger. Trotz Zuwachs bei grünen Produkten sinken die Umweltbelastungen nicht: Die Emissionen im Bereich Mobilität sind wegen stark steigenden Emissionen beim Luftverkehr und kaum abnehmender Emissionen bei der Automobilität leicht um 0,4 Prozent gestiegen. Im Bereich Ernährung sind die Emissionen – vor allem aufgrund des hohen Fleischkonsums – mit rund neun Prozent sogar deutlich gestiegen. Die CO2 -Emissionen im Bereich Wohnen sind dank energetischer Sanierungen immerhin um rund zehn Prozent in den letzten zehn Jahren gesunken. Gleichzeitig tragen das Wachstum der durchschnittlichen Wohnfläche ebenso wie die zunehmende Geräteausstattung insbesondere im Bereich Informations- und Telekommunikationstechnik zu Umweltbelastungen bei. Wohnen (Heizen und Strom), Mobilität und Ernährung sind für 80 Prozent der CO2-Emissionen des privaten Konsums verantwortlich. Die Studie untersucht den Umsatz grüner Produkte in diesen Konsumbereichen anhand der Marktentwicklung von Umweltsiegeln. Im Papiersegment beispielsweise ist der Blaue Engel verbreitet und bekannt – rund 17 Prozent der Hygienepapiere tragen den Blauen Engel, Marktanteile wie auch Umsätze haben seit 2012 leicht zugelegt. Umweltsiegel sind der Studie zufolge vor allem dann erfolgreich, wenn mit den grünen Produkten auch Geld gespart werden kann und wenn der Staat die Label durch Gesetze fördert. Ein Beispiel hierfür ist das sehr erfolgreiche EU-Energielabel: Zum einen lassen sich mit energieeffizienten Geräten Stromkosten sparen. Zum anderen ist das EU-Energielabel nicht freiwillig, sondern Pflicht. Bereits zum dritten Mal betrachtet das UBA die Marktentwicklung ausgewählter grüner Produkte in den drei zentralen Konsumbereichen Wohnen, Mobilität und Ernährung. Die Marktzahlen von 2008 bis 2015 werden dabei der Entwicklung der CO2-Emissionen des Konsums gegenübergestellt. Daneben wurden erstmalig die Marktentwicklungen der Umweltlabel Blauer Engel (Papier), EU Ecolabel (Hygieneartikel), FSC und PEFC (Holz) sowie GOTS (Textilien) untersucht.
Die EU-weit geltende Ökodesign-Richtlinie und Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung haben nicht nur Vorteile für die Umwelt, sondern auch für Verbraucher*innen: Elektrogeräte wie Waschmaschinen oder Fernseher dürfen nur noch auf den Markt, wenn sie bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, etwa beim Energieverbrauch. Und durch das Energielabel können Verbraucher*innen auf einen Blick erkennen, wie energieeffizient ein Gerät ist. So können hohe Stromkosten vermieden und gleichzeitig klimaschädliche Treibhausgase eingespart werden. Diese Broschüre stellt beide Instrumente vor und zeigt, was Verbraucher*innen darüber hinaus noch tun können, um Energie und Ressourcen und damit auch Geld zu sparen. Veröffentlicht in Ratgeber.
Das „Qualitätssiegel Raumlufttechnik“ zertifiziert die Raumlufttechnik einschließlich kältetechnischer Anlagen. Ein unabhängiger Experte oder Expertin prüft die Planung, Installation und den Betrieb der Anlagen. Anlagen, die mit dem Qualitätssiegel gekennzeichnet werden, arbeiten energieeffizient und stellen die geforderte Raumluftqualität zuverlässig sicher. Für einzelne Anlagen werden Energielabel vergeben, für alle Anlagen in einem Gebäude wird ein Zertifikat ausgestellt. Dieses Handbuch stellt Bauherren, Fachplanungsbüros und prüfenden Experten oder Expertinnen das „Qualitätssiegel Raumlufttechnik“ und den Prozess seiner Ausstellung vor. Veröffentlicht in Leitfäden und Handbücher.
Das „Qualitätssiegel Raumlufttechnik“ zertifiziert die Raumlufttechnik einschließlich kältetechnischer Anlagen. Ein unabhängiger Experte oder Expertin prüft die Planung, Installation und den Betrieb der Anlagen. Anlagen, die mit dem Qualitätssiegel gekennzeichnet werden, arbeiten energieeffizient und stellen die geforderte Raumluftqualität zuverlässig sicher. Für einzelne Anlagen werden Energielabel vergeben, für alle Anlagen in einem Gebäude wird ein Zertifikat ausgestellt. Dieser Bericht ergänzt das Handbuch um weitere Hintergrundinformationen und Methoden zur Entwicklung des Qualitätssiegels. Veröffentlicht in Climate Change | 14/2022.
Die Nutzung natürlicher Ressourcen steigt seit Jahren kontinuierlich und es bedarf internationaler Anstrengungen, die globale Ressourcenbeanspruchung absolut so weit zu senken, dass sie die ökologische Tragfähigkeit der Erde nicht gefährdet. Zur Unterstützung dieses Ziels hat das Forschungsvorhaben die Weiterentwicklung von verbraucherfreundlichen und aussagekräftigen Produktinformationssystemen zur verstärkten Integration von Aspekten des Ressourcenschutzes untersucht. Vier Ideen für eine Ressourcenpflichtkennzeichnung wurden entwickelt und verglichen: Ressourcenkompass, Anteil Recyclingmaterial, Anteil zertifizierte Rohstoffe und Integration der Herstellungsenergie in bestehende Energiekennzeichen. Zwei Fallbeispiele für ein Notebook und eine Waschmaschine dienten zu ihrer Erprobung. Aufgrund des z. T. erheblichen Aufwands, der schlechten Datenlage und des Fehlens von etablierten Charakterisierungsmodellen für die Inanspruchnahme von Inputressourcen ist keiner in dieser Studie vorgestellten Vorschläge derzeit eindeutig zur Ressourcenverbrauchskennzeichnung geeignet. Die Studie leistet dennoch einen wertvollen Beitrag zur methodischen Diskussion. Veröffentlicht in Texte | 81/2016.
Die Hersteller von Elektro- und Haushaltsgeräten müssen sich auf ein neues System bei der Kennzeichnung des Energieverbrauchs einstellen. Zum 1. August 2017 tritt dazu die neue EU-Energielabel-Verordnung in Kraft. In einem ersten Schritt wird die Kennzeichnung von Waschmaschinen, Kühlschränken, Geschirrspülern, TV-Geräten und für Beleuchtung überarbeitet. Die schrittweise Umstellung vom A+++-Label zum neuen A-G-Label für den Energieverbrauch soll wieder mehr Klarheit herstellen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher wird die neue Kennzeichnung ab Anfang 2020 in den Geschäften sichtbar. Die Werbung für Elektro- und Haushaltsgeräte ist ebenfalls von der neuen Verordnung betroffen: Künftig müssen Anbieter bei der Reklame stärker auf die Energieeffizienzklasse der Produkte hinweisen und das jeweilige Spektrum der Effizienzklassen nennen, in dem Produkte auf dem Markt angeboten werden dürfen. Für Waschmaschinen der jetzigen Effizienzklasse A+++ bedeutet dies ab sofort, dass zusätzlich das Spektrum A+++ bis A+ angegeben werden muss. Neu ist auch die Einrichtung einer Online-Produktdatenbank für alle gekennzeichneten Produkte. Damit lassen sich alle Geräte mit Energielabel leichter vergleichen. Sie soll ab 2019 eingerichtet sein. So können sich Kundinnen und Kunden bereits vor dem Kauf eines neuen Fernsehers oder Geschirrspülers für ein besonders energieeffizientes und umweltfreundliches Gerät entscheiden. Gleichzeitig soll mit der Datenbank auch die Marktüberwachung verbessert werden.
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