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Energie einsparen: Europas Energiepreise senken

Das Projekt "Energie einsparen: Europas Energiepreise senken" wird/wurde gefördert durch: Climate Action Network Europe / Friends of the Earth Europe. Es wird/wurde ausgeführt durch: Ecofys Germany GmbH.Im Juni 2011 legte die Europäische Kommission eine neue Richtlinie für Energieeffizienz vor. Diese soll Maßnahmen zur weiteren Energieeinsparung vorschlagen, um das 20 Prozent Energieeinsparziel bis 2020 zu erreichen. Nach heutigem Politikstand wäre allerdings nur die Hälfte dieses Einsparziels für die EU erreichbar. Nettoeinsparungen für Europas Wirtschaft und Verbraucher sollen sich auf 107 Milliarden Euro im Jahr 2020 belaufen, falls alle kosteneffizienten Effizienzmaßnahmen auch wirklich umgesetzt werden. Diese Zahl bezieht sich jedoch nur auf die vermiedenen Energiekosten - d.h. den Effekt von weniger Energieeinkauf durch Wirtschaft und Verbraucher. Hierzu müssen aber die indirekten Ersparnisse hinzugerechnet werden, welche Gegenstand der vorliegenden Studie sind. Die Studie untersucht die zugehörigen Mechanismen, die einen positiven Einfluss auf die Preisentwicklung haben: - Die verringerte Nachfrage senkt den Preis von fossilen Energiequellen - Strompreise auf dem Spotmarkt fallen niedriger aus - Es muss weniger in die Energieinfrastruktur investiert werden. Diese Ecofys Studie wurde im Auftrag von Friends of the Earth Europe und Climate Action Network Europe erstellt.

Berichtssystem Energie. Laufende Berichterstattung ueber die Entwicklung der Sekundaerenergiesysteme und Analyse der regionalen und sektoralen Energieverbraeuche

Das Projekt "Berichtssystem Energie. Laufende Berichterstattung ueber die Entwicklung der Sekundaerenergiesysteme und Analyse der regionalen und sektoralen Energieverbraeuche" wird/wurde ausgeführt durch: Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung.Es sollen die Energieproduktion, der Energietransport und die Energieverteilung, die sektoralen und regionalen Energieverbraeuche nach Verbrauchergruppen und die regionalen Energiepreise analysiert, Regionen typisiert und Leitvariablen zur Abschaetzung des zukuenftigen Energieverbrauchs ermittelt sowie die auswirkungen auf die Infrastruktur, Erwerbsstruktur und Umweltqualitaet untersucht werden. Darueberhinaus sollen saemtliche Energieverbundsysteme und Kraftwerkstandorte graphisch dargestellt werden. Damit soll eine Datenbasis geschaffen werden, die die notwendigen Informationen zur Unterstuetzung von Aufgaben der Raumordnung und des Staedtebaus in Forschung und Planung an der Nahtstelle zwischen Raumordnung und Energieplanung liefert. Gewinnung und EDV-gerechte Aufbereitung projektrelevanter daten (Energiestrukturdaten) durch schriftliche Befragung der Elektrizitaetsversorgungsunternehmen. Fortfuehrung und Aktualisierung bestehender Energieinfrastruktur-Karten. Digitalisierung saemtlicher Standortbewegungsdaten. Theoretisch-empirische, raumordnungsbezogene Analyse. Auswertung: tabellarisch, Kartierung, Regressionsanalyse, Korrelationsanalyse. Amtliche Statistik, meldepflichtige Energiedaten der Bundesministerien fuer Wirtschaft, des Innern und fuer Raumordnung, Bauwesen und Staedtebau, Ergebnisse eigener Erhebungen.

Rückblick EnMK23 – Gespräch mit Minister Prof. Dr. Armin Willingmann Herr Prof. Willingmann, die Energieministerkonferenz 2023 war die erste ihrer Art. Wie ist sie entstanden? Und wie kam es zum Vorsitz von Sachsen-Anhalt? Die Energieministerkonferenzen 2023 fanden nicht in der Landeshauptstadt Magdeburg, sondern an zwei verschiedenen Standorten in Sachsen-Anhalt statt. Warum? Energieministerkonferenz 2023 im März in Merseburg Energieministerkonferenz 2023 im September in Wernigerode Was sind für Sie die wichtigsten Punkte, die die Energieministerkonferenz 2023 erreichen konnte? Wie wichtig war der Vorsitz für Sachsen-Anhalt und für die Landesregierung? Welchen Stellenwert hat in Ihren Augen die ja noch neue Energieministerkonferenz innerhalb der Fachministerkonferenzen? Wofür setzt sich Sachsen-Anhalt im Nachgang zur EnMK 2023 zukünftig ein?

Willingmann: Das Thema Energie ist in den Ländern in verschiedenen Ressorts beheimatet, sehr häufig entweder in Verbindung mit Wirtschaft oder mit Umwelt. Da im Umkehrschluss also nicht alle Wirtschafts- oder Umweltminister mit Energie zu tun haben, gab es bereits bis 2022 ein gesondertes Treffen der Energieministerinnen und -minister, um die spezifischen Belange zu erörtern. Doch das Thema Energie hat für uns in Deutschland seit Beginn der 2020er Jahre zunehmend an Bedeutung gewonnen. Das haben wir ja schon 2021 gemerkt, als die Energiepreise stiegen. Darüber hinaus stehen natürlich die Ausstiegsszenarien an: raus aus der Atomkraft, raus aus der Steinkohle, raus aus der Braunkohle. Kurzum, in Hannover, in der letzten Sitzung im Jahr 2022, haben wir beschlossen, das Treffen in eine förmliche Konferenz umzuwandeln und Sachsen-Anhalt als erstes Vorsitzland bestimmt. So ist die erste Energieministerkonferenz in Sachsen-Anhalt entstanden, hatten wir 2023 sozusagen „den Hut auf“, um die Beratungen vorzubereiten. Willingmann: Die Sitzungen der Energieministerkonferenz wurde von meiner Seite aus bewusst an zwei Standorte gelegt, mit denen sich sehr klar energiepolitische Schwerpunktthemen verbinden lassen. Zum einen Merseburg im Frühjahr, ganz in der Nähe unseres großen InfraLeuna-Chemieparks. Hier konnten wir die Problematik rund um Energiepreise sichtbar machen: Was macht eigentlich ein Land, das eine energieintensive Industrie hat, wenn sich die Preise so entwickeln, wie sie sich entwickelt haben? Und wenn möglicherweise − das war ja nicht auszuschließen vor einem Jahr − auch Versorgungsprobleme entstehen könnten, weil Russland den Gashahn zudreht? Zudem kann Leuna auch als Blaupause für die Weiterentwicklung der deutschen Chemieindustrie dienen – von grünem Wasserstoff bis hin zur Bioökonomie. Zum anderen Wernigerode im Herbst. Diese touristische Region mit hohem Waldanteil sollte das Thema Ausbau der erneuerbaren Energien widerspiegeln. Hier wollten wir unter anderem sichtbar machen, dass der Umstieg von fossilen auf regenerative Energieträger nur durch hohe Akzeptanz zu machen ist. Manche Menschen empfinden den Umbau als Bedrohung oder stören sich daran, dass in ihrer Nähe ein Windpark entsteht. Aber die große Mehrheit weiß natürlich, dass wir in Bezug auf Energie unabhängig werden müssen und den Ausbau der erneuerbaren Energien brauchen. Drei Punkte waren uns besonders wichtig: Bezahlbare Energiepreise, der Ausbau der erneuerbaren Energien und eine faire Verteilung der Netzentgelte. Um das etwas näher zu erläutern: Wir wissen, dass unsere Industrie, aber auch starke gewerbliche und handwerkliche Unternehmen, im Moment unter den hohen Energiepreisen ächzen. Daher halten wir übergangsweise einen gestützten Strompreis für erforderlich, einen staatlich subventionierten Preis, der dazu beiträgt, dass die Unternehmen wettbewerbsfähig bleiben. Wir konnten uns einstimmig auf einen so genannten Transformations- oder Brücken- oder Industriestrompreis verständigen. Zudem haben wir uns damit auseinandergesetzt, wie die staatlichen Preisbestandteile bei der Energie künftig auszugestalten sind. Als wir in früheren Zeiten sehr, sehr günstig vor allem Gas aus Russland bezogen haben, konnte man alle möglichen Zusatzbelastungen auf den Energiepreis draufpacken und hatte dadurch staatliche Einnahmen − wie Steuern, Übertragungsnetzentgelte, EEG-Umlagen und vieles mehr. Das ist jetzt anders. Jetzt haben wir Energiepreise, die sich ein Stück weit mit dem decken, was auch unsere europäischen Nachbarn zu zahlen haben – allerdings immer noch belastet mit zusätzlichen staatlichen Abgaben. Dadurch steigt der eigentliche Beschaffungspreis, und deshalb müssen die staatlichen Preisbestandteile reduziert werden. Wir haben uns also dafür eingesetzt, dass beispielsweise die Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß gesenkt wird. Ebenso, dass die Netzentgelte reduziert werden, also das, was wir alle dafür zahlen müssen, damit das Netz der erneuerbaren Energien ausgebaut wird. Und siehe da: Die Themen, die wir bei der Energieministerkonferenz diskutiert und in Beschlüsse gefasst haben, sind tatsächlich sofort von politischer Seite in Berlin aufgenommen worden. Die Bundesregierung hat sich bereits verständigt, die Stromsteuer zu senken und zudem über das Energiewirtschaftsgesetz für das Jahr 2024 in Aussicht gestellt, die Netzentgelte fairer zu verteilen. Willingmann: Der Premieren-Vorsitz war für Sachsen-Anhalt eine große Ehre. Der Vorsitz hat ja vor allem die Funktion, die 16 Bundesländer mit ihren sehr unterschiedlichen Interessen zu einen und deren Sprachrohr zu sein. Ebenso wichtig war es, die richtigen Themen zu setzen und dafür zu sorgen, dass dortige Beschlüsse in der Bundesrepublik gehört und umgesetzt werden. Sowohl die Themen, die wir als Sachsen-Anhalt in die Energieministerkonferenz eingebracht haben, als auch das, was wir mit den Kolleginnen und Kollegen diskutiert haben, hat sehr große praktische Auswirkungen gehabt. Bezahlbare Energiepreise, der Ausbau der erneuerbaren Energien und eine Reduzierung der Netzentgelte − das alles sind Ergebnisse, für die wir uns durchaus mal auf die Schulter klopfen dürfen. Da haben wir einiges erreicht. Willingmann: Ich glaube, sie gehört jedenfalls aktuell zu den Konferenzen, deren Beratungen auf breites Interesse in der Öffentlichkeit stoßen. . Selbstverständlich haben alle Fachministerkonferenzen ihre Berechtigung und viele von ihnen greifen ja schon auf eine mehrere Jahrzehnte dauernde Tradition zurück. Diese Tradition haben wir noch nicht. Aber die Notwendigkeit, sich prominent mit Energiethemen zu beschäftigen und die dafür verantwortlichen Ministerinnen und Minister regelmäßig zusammenzuführen, wird, glaube ich, allseits erkannt. Das ist keine Veranstaltung, bei der es nett ist, sich zweimal im Jahr zu treffen und im Kollegenkreis auszutauschen. Hier geht es um harte politische Fragen mit hoher Relevanz für Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft. Das sehen Sie auch daran, dass die Energieministerkonferenz in diesem Jahr gleich viermal getagt hat – zusätzlich zu den zwei turnusmäßigen Sitzungen noch einmal im Juli gemeinsam mit den Fachministerkonferenzen aus Umwelt und Wirtschaft. Und im November gemeinsam mit den Wirtschaftsministern und mit Bundesminister Robert Habeck in Berlin, um die Auswirkungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Klima- und Transformationsfonds zu besprechen. Solche Sonderministerkonferenzen werden in ruhigeren Zeiten sicherlich wieder etwas zurückgefahren, aber Sie sehen daran den Stellenwert des Themas Energie. Die Energieministerkonferenz wird sich etablieren, davon bin ich überzeugt. Willingmann: Wir haben die Themen, die nicht der Bund, sondern wir als Land zu regeln haben, auch weiterhin im Fokus. Beispielsweise führen wir in Sachsen-Anhalt als drittes Bundesland ein Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz ein. Wir möchten sicherstellen, dass Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger, in deren Nähe große Windenergieanlagen oder Photovoltaikparks entstehen, angemessen an den Erträgen beteiligt werden. Sie bekommen Geld in die Gemeindekasse oder einen reduzierten Strompreis. Das soll auch die Akzeptanz des anstehenden, weiter beschleunigten Ausbaus der erneuerbaren Energien steigern. Eine bundesgesetzliche Regelung dafür wird es nicht geben. Also müssen alle 16 Bundesländer das einzeln für sich entscheiden. Meine Aufgabe habe ich in diesem Jahr darin gesehen, die 16 Landesregelungen nah aneinander heranzuführen. Auch dabei hilft so eine Ministerkonferenz.

Ergebnisse der EnMK23: Bezahlbare Energiepreise, Ausbau der erneuerbaren Energien, faire Verteilung der Netzentgelte Frühjahrskonferenz in Merseburg: Energieminister werben für Absenkung der Stromsteuer und die Einführung eines Industriestrompreises Herbstkonferenz in Wernigerode: Beratungen über Industriestrompreis, Netzentgelte und Wärmewende Beschlüsse der Energieministerkonferenz 2023 in Sachsen-Anhalt

Deutschlands erste Energieministerkonferenz überhaupt hat 2023 in Sachsen-Anhalt stattgefunden. Zu ihr gehörten die beiden turnusmäßigen Tagungen im März in Merseburg (Saalekreis) und im September in Wernigerode (Landkreis Harz) sowie zwei Sondersitzungen in Berlin. Verhandelt wurde ein umfangreiches Spektrum an Themen rund um Energie. Jeweils zwei Tage lang waren die Energieministerinnen und -minister der Bundesländer in Merseburg und Wernigerode versammelt, um die wichtigen energiepolitischen Themen zu erörtern. Auch Bundesminister Robert Habeck, der Präsident der Bundesnetzagentur Klaus Müller sowie Vertreter der Übertragungsnetzbetreiber nahmen daran teil. Im Folgenden geben wir einen Überblick über die wichtigsten Vorhaben, die vom Energieministerium in Sachsen-Anhalt initiiert und von der Energieministerkonferenz 2023 auf den Weg gebracht wurden. Zudem finden Sie hier sämtliche Ergebnisprotokolle . Einigkeit herrschte vor allem bei den Überlegungen zu einem möglichen Industriestrompreis, weitere Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger sowie über eine gerechte Verteilung der Netzentgelte. Außerdem gab es Gespräche, wie sich Bürgerinnen und Bürger und Kommunen an den Erträgen aus großflächigen PV-Anlagen und Windparks beteiligen lassen. Ergebnisprotokolle der EnMK 2023 Ergebnisprotokoll der 1. EnMK vom 30. März 2023 Ergebnisprotokoll der 2. EnMK vom 28. September 2023 Erklärung des Gemeinsamen Treffens der drei Fachministerkonferenzen Energie - Umwelt – Wirtschaft im Juni 2023 in Berlin Eckpunkte einer erneuerbaren, energieeffizienten, resilienten, umwelt- und naturverträglichen und sicheren Energieversorgung

Der Einfluss von CO₂- und Energiepreisen auf Energieverbräuche in der Industrie

Die Studie soll den Beitrag von ⁠ CO2 ⁠- und Energiepreisen zum ⁠ Klimaschutz ⁠ in der Industrie ermitteln. Dazu wird ein gesamtwirtschaftliche Modell (PANTA RHEI) verwendet, das Energieverbrauch und Emissionen verschiedener Industriesektoren im Kontext der wirtschaftlichen Entwicklung abbildet. In PANTA RHEI werden verschiedene Szenarien modelliert. Bei mittleren Elastizitäten reicht eine Emissionsminderung von 20 Mt CO2 nicht aus, um das Sektorziel für die Industrie zu erreichen. Die Stellschrauben jenseits der CO2-Preise, insbesondere die staatlichen Komponenten der Strom- und Gaspreise für die Industrie, tragen nur begrenzt zur CO2-Minderung bei. Die begrenzten Effekte lassen sich mit den bestehenden, starken Pfadabhängigkeiten im Industriesektor erklären. Politische Maßnahmen und Investitionen in erste Anlagen können diese Hürden überwinden. Veröffentlicht in Climate Change | 20/2025.

Strompreisentlastungen bei Nutzung für Wärmepumpen

Die Studie untersucht die rechtlichen Möglichkeiten für spezielle Wärmepumpentarife. Der Gesetzgeber kann den Stromendpreis für Wärmepumpen beeinflussen. Wärmepumpen mit einem flexiblen Stromtarif, der in der Regel günstiger als normaler Haushaltsstrom ist, sind schon heute wirtschaftlich. Flexible Tarife erfordern einen eigenen Stromzähler und Flexibilität beim Strombezug. Die Entwicklung der Strom- und Energiepreise ist schwer vorhersehbar. Man muss also nicht nur das Preisniveau, sondern auch das Verhältnis zwischen Strom- und Gaspreisen im Auge behalten. Bei ungünstiger Entwicklung könnte die Regierung die Mehrwertsteuer auf Strom für flexible Tarife senken. Bei hoher ⁠ CO2 ⁠-Bepreisung für die Gebäudeheizung sollte sie erhöht werden. Veröffentlicht in Climate Change | 16/2025.

Die Lenkungswirkung von Endenergiepreisen zur Erreichung der Klimaschutzziele

Die Studie untersucht die klimapolitische Lenkungswirkung von Energie- und Strompreisen sowie staatlich bestimmter Preisbestandteile. Der Fokus liegt auf den Sektoren Gebäude, Verkehr und Industrie. Bestehende Modellierungsansätze werden kritisch hinterfragt und in Bezug zu empirischen Energiepreiselastizitäten gesetzt. Diese Potenzialanalysen stützen den breiten Konsens, dass die ⁠ Klima ⁠- und Energiewendeziele Deutschlands nur mit einem Mix aus energie- und klimapolitischen Instrumenten erreicht werden können. Der Ausbau der öffentlichen Infrastruktur sowie Förderprogramme für einkommensschwache Haushalte flankieren die Lenkungswirkung von Energiepreisen und können diese verstärken. Neben flankierenden Instrumenten und Ansätzen sollten auch die Energie- und Strompreise selbst reformiert werden. Denn so lassen sich die klimapolitische Lenkungswirkung der Energie- und Strompreise deutlich erhöhen und Hemmnisse für den ⁠ Klimaschutz ⁠ abbauen. Veröffentlicht in Climate Change | 14/2025.

Lenkungswirkung von Endenergiepreisen im Verkehrssektor

Im Verkehrssektor besteht akuter klimapolitischer Handlungsbedarf. Diese Studie fokussiert auf die Lenkungswirkung staatlich bestimmter Energiepreisbestandteile. Mithilfe des am Öko-Institut entwickelten Modells TEMPS (Transport Emissions and Policy Scenarios) werden in vier Szenarien die Lenkungswirkungen von Energiepreisen untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass die deutliche Erhöhung der ⁠ CO2 ⁠- bzw. der Energiepreise in keiner der untersuchten Szenarien ausreicht, um die nationalen sektorspezifischen Klimaschutzziele bis 2030 oder die Klimaneutralität 2045 zu realisieren. Die Erhöhung des CO2-Preises oder die Anpassung der Energiebesteuerung wirken mittelfristig und setzen Anreize zur Verkehrsverlagerung und -vermeidung, insbesondere im Personenverkehr. Die (moderate) Anpassung der Stromsteuer hat von allen Szenarien und Sensitivitäten die kleinste Minderungswirkung. Veröffentlicht in Climate Change | 17/2025.

Die Berliner Energiesparpartnerschaft (ESP)

Eine Partnerschaft zwischen Einrichtungen des Landes Berlin und Energiedienstleistern zur Umsetzung von Energiesparmaßnahmen (Energiespar-Contracting) Die Energiesparpartnerschaft wurde Mitte der 90er Jahre in Berlin entwickelt, um auch bei knapper Haushaltslage klima- und energiepolitische Ziele zu erreichen und Energiekosten einzusparen. Heute wird dieses Berliner Modell des Energiespar-Contractings bundesweit und international auch auf andere Kommunen und Landeseinrichtungen übertragen. Das Grundprinzip ist einfach: Ein privates Energiedienstleistungsunternehmen, der so genannte Contractor oder Energiesparpartner, bringt sein Know-how und die nötigen finanziellen Mittel ein. Er sorgt dafür, dass in die Gebäude des Auftraggebers investiert und damit – garantiert – Energie eingespart wird. Die Kostenersparnis teilen sich beide Partner. So profitieren Auftraggeber und Contractor gleichermaßen – und nicht zuletzt auch die Umwelt. Eine Energiesparpartnerschaft verläuft wie folgt: Das Land Berlin unterhält eine Vielzahl unterschiedlicher Gebäude, zum Beispiel Schulen, Kindertagesstätten oder Bürogebäude. Um Energie und damit Kosten und schädliche Kohlendioxid-Emissionen einzusparen, überträgt das Land Berlin (bzw. Stadtbezirke oder sonstige Einrichtungen des Landes) im Rahmen einer Ausschreibung einem Contractor die Finanzierung, Planung, Umsetzung und Betreuung von Energiesparmaßnahmen in ausgewählten Gebäuden. Bei einer Energiesparpartnerschaft muss es sich nicht immer um eine größere Liegenschaft handeln. In Berlin wird bewusst auf das “Poolmodell” gesetzt. Die Zusammenfassung von Gebäuden zu sogenannten “Gebäudepools”, die in Nutzungsstruktur, Bausubstanz und Ausstattung unterschiedlich sind, ermöglicht eine rentable Mischkalkulation. Per Vertrag garantiert der Contractor dem Land Berlin die Umsetzung entsprechender Energiesparmaßnahmen und eine damit verbundene Mindesthöhe an Einsparungen. Aus diesen Energiekosteneinsparungen werden die vom Contractor getätigten Investitionen refinanziert. Jedoch nur wenn die vertraglich festgelegten Einsparungen erreicht werden, erhält der Contractor die volle Vergütung für seine Leistungen. Das Land Berlin wird bereits während der Vertragslaufzeit an den erzielten Einsparungen beteiligt, nach Vertragsende kommt dem Land die volle Einsparung zugute. Seit Beginn der Energiesparpartnerschaft im Jahre 1996 wurden inzwischen 27 Projekte umgesetzt. Die Gesamtsumme der eingesparten Endenergie über alle Projekte beträgt ca. 219 GWh/a. Die Evaluation der erzielten Einsparung ist fester Bestandteil der Energiesparpartnerschaften, da sie als jährliche Erfolgskontrolle der vereinbarten energetischen und finanziellen Einsparungen dient. Das Land Berlin schafft über die gesamte Vertragslaufzeit Kalkulationssicherheit für den Contractor, indem die einmal erfassten jährlichen Energiekosten (die so genannte Baseline) hinsichtlich Veränderungen in der Nutzung, der Energiepreise und der Witterung bereinigt werden. Intensiviert sich z.B. die Nutzung der Gebäude, wird der Contractor von dem etwaigen Anstieg des Energieverbrauchs entlastet. Setzt das Land Berlin hingegen während der Vertragslaufzeit weitere Einsparmaßnahmen um (z.B. eine Gebäudesanierung), verbleiben die hierdurch erzielten zusätzlichen Einsparungen beim Land Berlin und werden nicht dem ESP-Ergebnis zugerechnet. Berliner Energieagentur GmbH Leitfaden “Energiespar-Contracting in öffentlichen Liegenschaften” des Bundeslandes Hessen

Open standards for SCALable virtual engineerING and operation

Das Projekt "Open standards for SCALable virtual engineerING and operation" wird/wurde ausgeführt durch: Asea Brown Boveri AG.

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