Die rechtliche Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist im deutschen Wasserrecht umfassend erfolgt. Für viele andere Rechtsbereiche, die Einfluss auf den Gewässerzustand haben, war bislang unklar, ob eine Nachsteuerung aus Sicht des Gewässerschutzes notwendig, und wenn ja, möglich ist. Das Vorhaben hat verschiedene Rechtsbereiche auf deren Potenzial für das Erreichen der Ziele der WRRL hin untersucht. Schwerpunkte setzte das Vorhaben beim Immissionsschutz-, dem Naturschutz-, dem Humanarzneimittel-, dem Pflanzenschutz-, dem Planungs- sowie dem Energierecht. Für einzelne dieser Schwerpunktthemen wurden Regelungsoptionen entwickelt. Veröffentlicht in Texte | 72/2021.
Das gebäudebezogene Energierecht teilt sich bislang in die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz auf. Diese Vorschriften des materiellen Rechts sind auf der Bundesebene angesiedelt, der Vollzug und auch dessen rechtliche Regelung liegen bei den Bundesländern. Auf der Basis einer Erhebung der Praxiserfahrungen werden verschiedene realistisch in Betracht kommende Grundkonzepte für die Nachweis- und Überwachungsregelungen bei Neubauten identifiziert, beschrieben und ihre Stärken und Schwächen erörtert. Der Bericht arbeitet die verschiedenen Möglichkeiten zur Ausgestaltung von Rechtsvorschriften für einen effektiven Vollzug des gebäudebezogenen Energierechts heraus. Veröffentlicht in Texte | 37/2020.
Unter "Energy Sharing" wird in Deutschland die gemeinschaftliche Stromerzeugung und -verbrauch in räumlichem Zusammenhang, jedoch einschließlich der Nutzung des öffentlichen Stromnetzes, verstanden. Eine einheitliche Definition dieses Schlagwortes gibt es nicht, vorliegende Konzepte unterscheiden sich im Detail stark voneinander. In diesem Kurzbericht haben das Öko-Institut und die Stiftung Umweltenergierecht für das Thema Energy Sharing eine Bestandsaufnahme (Stand: September 2023) und Strukturierung der deutschen Debatte unter Berücksichtigung des EU-Rechts erarbeitet. Hierzu wurden unterschiedliche Konzepte von Energy Sharing und verwandter Ansätze verglichen und herausgearbeitet, dass aus dem geltenden EURecht keine Pflicht zu einer weitergehenden Förderung in finanzieller Hinsicht oder durch Ausnahmen von den Lieferantenpflichten im deutschen Recht folgt. Die vorliegenden Konzepte verfolgen mit einem stärkeren EE-Ausbau, breiter Teilhabe und möglicher Reduktionen des Netzausbaus grundsätzlich Zielsetzungen, die im Sinne der Energiewende zu begrüßen sind. Es wurde allerdings festgestellt, dass der konkrete Beitrag, den die diskutierten Konzepte zu diesen Kernzielen leisten können, noch nicht hinreichend gut untersucht und abgesichert ist. Auf dieser Basis wäre weitergehend zu untersuchen, wie Energy Sharing im Vergleich zu anderen Politikinstrumenten in Bezug auf Kosten, Komplexität, Breitenwirkung in der Bevölkerung und Effektivität abschneidet. Für die mögliche Umsetzung eines Energy Sharing-Konzeptes wurden Kernelemente herausgearbeitet, die bei einer konkreten Ausgestaltung adressiert werden müssten. Quelle: Forschungsbericht
Das Forschungsprojekt leistet einen Beitrag für einen möglichst wirksamen Vollzug des Energieeinspar- und Erneuerbare-Energien-Wärmerechts durch die Bundesländer - gerade vor dem Hintergrund der geplanten Verschmelzung der bestehenden Regelwerke zu einem einheitlichen Gebäudeenergiegesetz (GEG). Aufgabe dieses Projekts war es, die verschiedenen Möglichkeiten zur Ausgestaltung von Rechtsvorschriften für einen effektiven Vollzug des gebäudebezogenen Energierechts herauszuarbeiten und daraus konzeptionelle Vorschläge zur rechtlichen Gestaltung abzuleiten, die den für den Vollzug zuständigen Ländern eine Hilfestellung bieten. Im Mittelpunkt stehen dabei die Vorgaben für den Vollzug der Anforderungen an Neubauten. Hierbei wurde die rechtliche Ausgangslage im Bundesrecht sowie in allen 16 Bundesländern aufgearbeitet und die Vollzugspraxis ausgewertet. In engem Austausch mit fachlich befassten Vertreterinnen und Vertreter der für den Vollzug zuständigen Ministerien der Bundesländer wurden konkrete Optionen für Vollzugsregelungen in den Ländern sowie für eine Weiterentwicklung des Bundes- und Landesrechts erörtert und entwickelt. Quelle: Forschungsbericht
Das Forschungsprojekt leistet einen Beitrag für einen möglichst wirksamen Vollzug des Energieeinspar- und Erneuerbare-Energien-Wärmerechts durch die Bundesländer - gerade vor dem Hintergrund der geplanten Verschmelzung der bestehenden Regelwerke zu einem einheitlichen Gebäudeenergiegesetz (GEG). Aufgabe dieses Projekts war es, die verschiedenen Möglichkeiten zur Ausgestaltung von Rechtsvorschriften für einen effektiven Vollzug des gebäudebezogenen Energierechts herauszuarbeiten und daraus konzeptionelle Vorschläge zur rechtlichen Gestaltung abzuleiten, die den für den Vollzug zuständigen Ländern eine Hilfestellung bieten. Im Mittelpunkt stehen dabei die Vorgaben für den Vollzug der Anforderungen an Neubauten. Hierbei wurde die rechtliche Ausgangslage im Bundesrecht sowie in allen 16 Bundesländern aufgearbeitet und die Vollzugspraxis ausgewertet. In engem Austausch mit fachlich befassten Vertreterinnen und Vertreter der für den Vollzug zuständigen Ministerien der Bundesländer wurden konkrete Optionen für Vollzugsregelungen in den Ländern sowie für eine Weiterentwicklung des Bundes- und Landesrechts erörtert und entwickelt. Quelle: Forschungsbericht
Deutschland erreicht bisher die verschiedenen Ziele der Wasserrahmenrichtlinie nicht. Neben den fehlenden finanziellen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen ist hierfür, so die der Studie zugrundeliegende These, auch die fehlende Integration von Belangen des Gewässerschutzes in andere Rechtsbereiche jenseits des Wasserrechts ein Grund. Die Studie wurde in mehreren Phasen erstellt: Nach einem Screening verschiedener Rechtsbereiche und Rechtsnormen und deren Potenzial für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie wurden Schwerpunktthemen für eine vertiefte Analyse ausgewählt. Die Schwerpunktthemen stammen aus dem Immissionsschutzrecht (Regulierung von Quecksilberemissionen aus Kohlekraftwerken), dem Naturschutzrecht (Gewässerrenaturierung als naturschutzrechtlicher Eingriff und trotz der Verbote des speziellen Artenschutzes), dem Humanarzneimittelrecht (Gewässerschutz im Zulassungsverfahren für Humanarzneimittel verstärken), dem Pflanzenschutzrecht (Eintrag von Pflanzenschutzmittel in Gewässer reduzieren), dem Planungsrecht (Gewässerentwicklung in der Fachplanung sowie der Raumordnung und Bauleitplanung), dem Energierecht (Förderung von Wasserkraftwerken anhand gewässerökologischer Kriterien) sowie dem Agrarrecht (Defizite in der Struktur der Agrarförderung). Für einzelne dieser Schwerpunktthemen wurden Handlungsoptionen entwickelt und ausgearbeitet. Quelle: Forschungsbericht
Das Projekt "Moeglichkeiten fuer den Ausstieg aus der Atomenergie fuer das Land Schleswig-Holstein" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Die Studie gliedert sich in drei Teile: Teil A liefert sicherheitstechnische Gruende fuer die Notwendigkeit des Ausstiegs aus der Atomenergie und den bestehenden juristischen Spielraum. Teil B die technische Machbarkeit der sofortigen Stillegung (1987) der Atomkraftwerke in Schleswig-Holstein und Teil C die Rahmenbedingungen fuer den Ausstieg und flankierende energiepolitische Massnahmen.
Das Projekt "Moeglichkeiten des Ausstiegs aus der Atomenergie fuer das Land Niedersachsen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt.
Das Projekt "ISGAN Working Group 7" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Das Hauptziel von Annex 7 ist die Untersuchung des institutionellen Wandels im Zusammenhang mit der Einführung intelligenter Stromnetze. Annex 7 soll eine internationale, koordinierte, transdisziplinäre Forschungstätigkeit anstoßen, die technologieorientierte Smart-Grid-Aktivitäten unterstützt. Annex 7 soll auch Informationen und Wissen aus den Bereichen Innovationsstudien, Politikwissenschaften, institutionelle Ökonomie, Soziologie und Energierecht sammeln und für politische Entscheidungsträger und andere Interessengruppen greifbar machen. Annex 7 zielt insbesondere darauf ab, die politischen Entscheidungsträger im Bereich der intelligenten Netze zu unterstützen, indem er sich auf die Richtung, Wirksamkeit und Effizienz der Transformation zu einem Energiesystem basierend auf erneuerbaren Energien konzentriert. Um andere ISGAN-Anhänge zu ergänzen, stehen nicht-technische Aspekte und Rahmenbedingungen, die der Einführung von Smart Grids förderlich sind, im Mittelpunkt, indem gesellschaftliche Bedürfnisse, politische Steuerung, Politik, regulatorische Aspekte und menschliches Verhalten unter Berücksichtigung der unterschiedlichen institutionellen Strukturen und Steuerungstraditionen der ISGAN-Länder behandelt werden.
Das Projekt "Erarbeitung der Teile Einleitung und Vorwort sowie der Kapitel II und III des Buches 'Das Gruene Energiewende-Szenario 2010'" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Das Oeko-Institut hat fuer DIE GRUENEN im Bundestag die Energiezukunft bis ins Jahr 2010 berechnet. Danach kann in den naechsten 20 Jahren der Energieverbrauch um 20 Prozent sinken, der Stromverbrauch um ein Drittel. Atomkraftwerke sind ueberfluessig und sofort abschaltbar.