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FFH-Gebiete Landkreis Diepholz

FFH-Gebietsabgrenzung (Flora, Fauna, Habitat) nach der hoheitlichen Sicherung durch Ausweisung als NSG oder LSG im Landkreis Diepholz; den INSPIRE-View und INSPIRE-Download-Service finden Sie auf der Website des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz - https://www.umwelt.niedersachsen.de - unter dem Menüpunkt Service - Umweltkarten - WMS-Dienste ---- Den Downloadservice zu diesem Thema finden Sie unter DOWNLOAD-LINKS ----

Entwurf eines Landeswindenergiegebietegesetzes - LWindGG

Der Ausbau der Windenergienutzung ist im dringenden Interesse des Klima- und Umweltschutzes und der Energiesicherheit zu erhöhen und zu beschleunigen. Der Bund verfolgt das Ziel, dass 2 Prozent der Fläche der Bundesrepublik Deutschland bis Ende des Jahres 2032 für die Windenergie an Land ausgewiesen werden. Umgesetzt wird dies durch das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land („Wind-an-Land-Gesetz“) vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353), das am 1. Februar 2023 in Kraft getreten ist. Es verpflichtet die Bundesländer in Artikel 1, dem Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land (Windenergieflächenbedarfsgesetz - WindBG), bestimmte Anteile der Landesfläche zeitlich gestaffelt für die Windenergie an Land auszuweisen (Flächenziele), und enthält nähere Bestimmungen zur Umsetzung durch die Bundesländer, die bis zum 31. Mai 2024 nachzuweisen ist. Rheinland-Pfalz ist nach WindBG verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2027 mindestens 1,4 Prozent der Landesfläche und bis zum 31. Dezember 2032 mindestens 2,2 Prozent der Landesfläche als Windenergiegebiete auszuweisen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird der Ausbau der Windenergienutzung unter angemessener Berücksichtigung der berührten Interessen kräftig vorangetrieben. Die in Rheinland-Pfalz spätestens bis zum 31. Dezember 2027 und spätestens bis zum 31. Dezember 2030 - insoweit also zwei Jahre früher als vom WindBG vorgegeben - zu erreichenden Flächenziele werden festgeschrieben. In einem ersten Schritt legt der Gesetzentwurf für die vier rheinland-pfälzischen Planungsgemeinschaften und den Verband Region Rhein-Neckar (VRRN, in Bezug auf den rheinland-pfälzischen Teilraum) als Träger der Regionalplanung pauschal regionale Teilflächenziele in Höhe von mindestens 1,4 Prozent ihrer jeweiligen Regionsfläche fest, die sie spätestens bis zum 31. Dezember 2026 durch die Ausweisung von Windenergiegebieten erreichen müssen. Es werden flächenbezogene Kompensationsvereinbarungen zwischen den Planungsgemeinschaften und dem VRRN ermöglicht sowie wesentliche Ziele des Kapitels Erneuerbare Energien des Landesentwicklungsprogramms IV aufrechterhalten. Das spätestens bis zum 31. Dezember 2030 mindestens zu erreichende Flächenziel soll später für jede Region differenziert nach ihrer Leistungsfähigkeit auf der Grundlage einer Flächenpotenzialanalyse durch raumordnerische Maßgaben mit regionalen Teilflächenzielen festgelegt werden. Entsprechend der Systematik dieses Gesetzes werden die Träger der Regionalplanung diese regionalen Teilflächenziele spätestens bis zum 31. Dezember 2029 durch die Beschlussfassung über die Ausweisung von Windenergiegebieten erreichen müssen.

Entwurf eines Landeswindenergiegebietegesetzes – LwindGG

Im dringenden Interesse des Klima- und Umweltschutzes und der Energiesicherheit muss der Ausbau der Windenergie erhöht und beschleunigt werden. Der Bund verfolgt das Ziel, dass 2 Prozent der Fläche der Bundesrepublik Deutschland bis Ende des Jahres 2032 für die Windenergie an Land ausgewiesen werden und hat dafür das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land („Wind-an-Land-Gesetz“) geschaffen, das am 1. Februar 2023 in Kraft getreten ist. Es verpflichtet die Bundesländer in Artikel 1, dem Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land (Windenergieflächenbedarfsgesetz - WindBG), bestimmte Anteile der Landesfläche zeitlich gestaffelt für die Windenergie an Land auszuweisen (Flächenziele), und enthält nähere Bestimmungen zur Umsetzung durch die Bundesländer, die bis zum 31. Mai 2024 nachzuweisen ist. Rheinland-Pfalz ist verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2027 mindestens 1,4 Prozent der Landesfläche und bis zum 31. Dezember 2032 mindestens 2,2 Prozent der Landesfläche als Windenergiegebiete auszuweisen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird der Ausbau der Windenergienutzung unter angemessener Berücksichtigung der berührten Interessen in Rheinland-Pfalz entschlossen vorangetrieben. Die in Rheinland-Pfalz spätestens bis zum 31. Dezember 2027 und spätestens bis zum 31. Dezember 2030 – insoweit also zwei Jahre früher als vom WindBG vorgegeben – zu erreichenden Flächenziele werden festgeschrieben. In einem ersten Schritt legt der Gesetzentwurf für die vier rheinland-pfälzischen Planungsgemeinschaften und den Verband Region Rhein-Neckar (VRRN, in Bezug auf den rheinland-pfälzischen Teilraum) als Träger der Regionalplanung pauschal regionale Teilflächenziele in Höhe von mindestens 1,4 Prozent ihrer jeweiligen Regionsfläche fest, die sie spätestens bis zum 31. Dezember 2026 durch die Ausweisung von Windenergiegebieten erreichen müssen. Es werden flächenbezogene Kompensationsvereinbarungen zwischen den Planungsgemeinschaften und dem VRRN ermöglicht sowie wesentliche Ziele des Kapitels Erneuerbare Energien des Landesentwicklungsprogramms IV aufrechterhalten. Das spätestens bis zum 31. Dezember 2030 mindestens zu erreichende Flächenziel soll später für jede Region differenziert nach ihrer Leistungsfähigkeit auf der Grundlage einer Flächenpotenzialanalyse durch raumordnerische Maßgaben mit regionalen Teilflächenzielen festgelegt werden. Entsprechend der Systematik dieses Gesetzes werden die Träger der Regionalplanung diese regionalen Teilflächenziele spätestens bis zum 31. Dezember 2029 durch die Beschlussfassung über die Ausweisung von Windenergiegebieten erreichen müssen.

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten

Pressemitteilung: Magdeburg, den 28.11.2023 Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten zieht erfolgreiche Bilanz Minister Sven Schulze: „Sachsen-Anhalt ist auf der Überholspur“ Seit der Amtsübernahme im September 2021 hat das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt unter der Leitung von Minister Sven Schulze bedeutende Erfolge erzielt. Die Neustrukturierung des Ressorts hat sich bewährt und ermöglicht eine effektive Verbindung von Themen wie Ernährungs- und Energieversorgungssicherheit, wodurch Synergieeffekte für das gesamte Land geschaffen werden. Wirtschaftlicher Aufschwung: Ein besonderes Augenmerk legt Minister Sven Schulze auf die Förderung kleiner und mittelständischer Unternehmen, die als Eckpfeiler der heimischen Wirtschaft maßgeblich zur positiven Entwicklung des Landes beitragen. Mit Erfolg: Als Land Sachsen-Anhalt können wir mit Stolz auf einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts um 2,6 Prozent im Jahr 2022 verweisen, der höchste Zuwachs seit einem Jahrzehnt! Und es geht noch weiter: Mit internationalen Unternehmen wie INTEL in Magdeburg, Sioux Technologies in Barleben, Avnet Logistics in Bernburg und Daimler Trucks in Halberstadt konnten wir in Sachsen-Anhalt wichtige Ansiedlungserfolge erzielen und unseren Wirtschaftsstandort nachhaltig stärken. Erfolge in Land- und Forstwirtschaft: Im Bereich Landwirtschaft stand das Jahr 2022 im Zeichen des Vorsitzes des Landes Sachsen-Anhalt in der Agrarministerkonferenz. Inmitten der Herausforderungen durch den Ukrainekrieg hat sich Minister Sven Schulze erfolgreich für die Ernährungssicherheit eingesetzt, unter anderem durch das temporäre Aussetzen von Stilllegungsregelungen für Ackerflächen. Auch die Bekämpfung von Tierseuchen wie der Afrikanischen Schweinepest (ASP) stand im Fokus. Minister Schulze betont den Erfolg des Zehn-Punkte-Plans zur ASP-Prävention, der eine engere Zusammenarbeit mit der Bundeswehr und den Einsatz von Kadaversuchhunden vorsieht. Elf solcher Hunde sind nunmehr aus ganz Sachsen-Anhalt für den Ernstfall-Einsatz bereit. Zur besseren Reaktion auf Waldbrände wurden gemeinsam mit der Stadt Wernigerode und dem Nationalpark Harz wichtige Eckpunkte in der „Wernigeröder Erklärung“ festgehalten. Diese umfasst unter anderem die Gründung von Brandschneisen, die Anpassung der Waldbrandgefahrenklasse und die Ausweitung der Beräumung von Totholz. Ausblick: Minister Sven Schulze betont: „Sachsen-Anhalt ist auf der Überholspur. Die positive Entwicklung in den letzten 2,5 Jahren zeigt, dass wir die richtigen Weichen gestellt haben. Mit Innovation, Tatkraft und Kreativität werden wir auch in der nächsten Amtszeit die entscheidenden Herausforderungen meistern und die bestmöglichen Ergebnisse für unsere Heimat erzielen.“

Mit Energie für Deutschland: Das war die Energieministerkonferenz 2023 in Sachsen-Anhalt Aufgaben der EnMK Rolle der EnMK Organisation und Koordination der EnMK Termine der EnMK Energieversorgung als zentrales Thema Vorgeschichte der EnMK: das Energieministertreffen bis 2022

Die Energieministerkonferenz (EnMK) ist ein wichtiges Instrument der deutschen Bundesländer, schnell und effizient energiepolitische Fragen miteinander zu besprechen. 2023 fand sie erstmals statt. Zweimal im Jahr kommen ab jetzt die für Energiepolitik verantwortlichen Ressortchefinnen und -chefs der Länder zusammen, um Erfahrungen auszutauschen und politische Schritte zu beschließen, die eine zukunftsorientierte und nachhaltige Energiepolitik fördern. Auch die Bundesministerin oder der Bundesminister für Energie nimmt, ohne Stimmrecht, als Gast daran teil. Der Vorsitz der EnMK wird jährlich in alphabetischer Reihenfolge unter den 16 Bundesländern wechseln. Den Auftakt machte Sachsen-Anhalt mit dem Vorsitz der ersten EnMK 2023. Vorsitzender war Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt. Zu einzelnen Tagesordnungspunkten wurden Gäste wie der Präsident der Bundesnetzagentur oder Vertreter der Netzbetreiber eingeladen. Die EnMK dient dem fachlichen und politischen Meinungsaustausch der in Bund und Ländern für den Bereich Energie zuständigen Ressortleitungen. Die Konferenz berät und beschließt über wichtige und grundsätzliche Angelegenheiten. Damit ist sie ein wichtiges Forum für aktuelle Diskussionen und längerfristige energiepolitische Weichenstellungen. 2023 befasste sie sich mit Themen rund um Netzausbau, Solarindustrie, Energiepreise, erneuerbare Energien, Strommarkt und Versorgungssicherheit. Wie alle Fachministerkonferenzen ist auch die EnMK ein freiwilliges Koordinationsgremium der Bundesländer. Ihre Beschlüsse entfalten keine unmittelbare Rechtswirkung. Sie geben aber maßgebliche Impulse für die rechtspolitische Entwicklung. Mehr dazu im Gespräch mit Minister Prof. Dr. Armin Willingmann Organisiert wird die EnMK jährlich wechselnd von einem der 16 Bundesländer in Deutschland, in alphabetischer Reihenfolge. 2023 hatte Sachsen-Anhalt den Vorsitz. 2024 ist es Schleswig-Holstein. Jede EnMK wird durch eine Konferenz der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre bzw. Staatsrätinnen und Staatsräte – die Amtschefkonferenz (ACK) – inhaltlich vorbereitet. 2023 kamen die Teilnehmenden der ACK jeweils eineinhalb Tage unmittelbar vor der EnMK zusammen. Mehr dazu im Gespräch mit Staatssekretär Thomas Wünsch Die Geschäftsstelle der EnMK ist beim Fachministerium des jeweiligen Vorsitzlandes angesiedelt. Sie koordiniert die Kommunikation zwischen den Ländern und mit dem Bund sowie mit den anderen Fachministerkonferenzen und dient als Ansprechpartner für Verbände, Vereine, Behörden sowie Bürgerinnen und Bürger. Mehr dazu im Gespräch mit EnMK23-Geschäftsstellenleiter Michael Czogalla Die Energieministerkonferenz findet turnusmäßig zweimal im Jahr statt; 2023 tagten die Ressortchefinnen und -chefs im März in Merseburg (Saalekreis) und im September in Wernigerode (Landkreis Harz). Die gemeinsam gefassten Beschlüsse wurden jeweils in einem Ergebnisprotokoll zusammengefasst und sind öffentlich zugänglich. Gemäß der Geschäftsordnung kann auch eine außerordentliche Sitzung der EnMK einberufen werden, wenn dies die Mehrheit der Bundesländer beantragt. 2023 war dies bereits zweimal der Fall. Zum einen gab es erstmals ein gemeinsames Treffen der drei Fachministerkonferenzen für Energie, Umwelt und Wirtschaft in Berlin, um Querschnittsthemen zu erörtern, die sich insbesondere aufgrund des Krieges in der Ukraine abzeichneten. Es führte zu gemeinsam definierten Eckpunkten einer erneuerbaren, energieeffizienten, resilienten, umwelt- und naturverträglichen und sicheren Energieversorgung, die ebenfalls öffentlich zugänglich sind. Zum anderen haben im November 2023 die Energie- und Wirtschaftsministerinnen und -minister gemeinsam mit Bundesminister Robert Habeck in Berlin getagt, um die Auswirkungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Klima- und Transformationsfonds zu besprechen. Inhaltlich ging es bei der EnMK 2023 vor allem darum, sich intensiv mit akuten Fragen der Energiesicherheit, Energieversorgung und Energiewende zu befassen. „Sichere, bezahlbare und nachhaltige Energieversorgung wird 2023 das zentrale Thema der Energieministerkonferenz sein“, sagte Willingmann zum Auftakt. Mehr zu den Ergebnissen Bis 2022 gab es bereits das Energieministertreffen, auf dem die Ressortchefinnen und -chefs der Länder zusammenkamen. Aufgrund der Wichtigkeit des Themas Energie haben sie auf ihrer Sitzung in Hannover 2022 entschieden, das Treffen zu einer Konferenz aufzuwerten. Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann wurde zum ersten Vorsitzenden dieser neuen Fachministerkonferenz.

Energieaufsicht Sicherheit der Energieversorgung Genehmigung des Netzbetriebes Belieferung von Kunden mit Energie Transport von Strom und Gas Versorgungssicherheit Gasspeicher Krisenvorsorge Dokumente

Die Kontrolle der Sicherheit und Zuverlässigkeit der Energieversorgung und der Leitungsnetze gehört auf Grundlage von § 49 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zu den Aufgaben der Energieaufsicht. Zuständig dafür ist das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU). Das Energierecht setzt dabei vor allem auf die Eigenverantwortung. Deshalb legen die technischen Fachverbände der Energiewirtschaft (zum Beispiel der VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. und der DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. ) die Anforderungen an die Ausstattung und technische Sicherheit Anlagentechnik im Sinne anerkannter Regeln der Technik fest. Die Energieaufsicht wird in der Regel nur anlassbezogen tätig. Ihr obliegt keine formalisierte Überwachung im Zuge einer konkreten Anlagen- oder Komponentengenehmigung. Wer den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes für Elektrizität und Gas aufnehmen möchte, benötigt gemäß § 4 EnWG eine Genehmigung der nach Landesrecht zuständigen Behörde. Für in Sachsen-Anhalt gelegene Netze ist diese Behörde das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU). Mit der Beantragung muss der Nachweis erbracht werden, dass das Unternehmen die personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzt, den Netzbetrieb entsprechend den Vorschriften des EnWG auf Dauer zu gewährleisten. Welche Antragsunterlagen einzureichen sind, entnehmen Sie bitte dem nebenstehenden Merkblatt zur Beantragung der Genehmigung des Netzbetriebes nach § 4 EnWG (PDF, 263KB). Wer vorsätzlich oder fahrlässig ohne Genehmigung nach § 4 Abs. 1 EnWG ein Energieversorgungsnetz betreibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die nach § 95 EnWG mit einer Geldbuße geahndet wird. Energieversorgungsunternehmen, die Kunden mit Energie beliefern, ohne dabei ein Netz zu betreiben, benötigen keine Netzgenehmigung. Beliefern sie Haushaltskunden, sind gemäß § 5 EnWG die Aufnahme und Beendigung der Tätigkeit sowie Änderungen ihrer Firma bei der Bundesnetzagentur unverzüglich anzuzeigen. Die eigentliche Belieferung von Kunden, der Verkauf von Strom und Gas, unterliegt dem freien Markt. Jeder kann sich seinen Strom- oder Gasanbieter frei wählen und dabei zum Beispiel auf den Preis und die Herkunft der Energie achten. Anders ist das beim Transport von Strom und Gas durch die Leitungsnetze. Diese Netze gehören einzelnen Netzbetreibern, die nicht frei gewählt werden können. Aus diesem Grund werden die Höhe der Netzentgelte durch die Bundesnetzagentur und die Landesregulierungsbehörde kontrolliert. Die Strom- und Gasnetze werden durch die Netzbetreiber sicher betrieben. Dadurch ist die Versorgungssicherheit im Strom- und Gasbereich sehr hoch. Zum Ausdruck kommt das beispielsweise im SAIDI-Wert (System Average Interruption Duration Index). Dieser Wert gibt die durchschnittliche Ausfalldauer je versorgtem Verbraucher an. Zuletzt lag der SAIDI-Wert bei nur 12,8 Minuten im Strom- und 1,26 Minuten im Gasbereich. Die SAIDI-Werte werden durch die Bundesnetzagentur erhoben und auf deren Webseite für Strom und Gas veröffentlicht. Während Strom nur in sehr kleinem Maß (in Pumpspeicherkraftwerken oder Batterien) gespeichert werden kann, lässt sich Erdgas sehr gut speichern. Dies erfolgt meist in unterirdischen Speichern, beispielsweise ehemaligen Gaslagerstätten oder in großen Hohlräumen in Salzlagerstätten, den sogenannten Kavernen. In Sachsen-Anhalt befinden sich Gasspeicher für 32.400 Terawattstunden (TWh), das sind 14 Prozent der bundesdeutschen Vorräte. Die in Deutschland insgesamt gespeicherte Gasmenge entspricht etwa 28 Prozent des deutschen Jahresverbrauchs. Nur noch etwa 8 Prozent des hier verbrauchten Erdgases stammen aus deutscher Förderung. Die Gasversorgung in Deutschland ist jedoch wegen der vielen Importquellen sehr sicher. Die Speicherung ist vor allem deshalb notwendig, weil im Winter an Tagen mit besonders hohem Wärmebedarf zusätzlich zu den Importen auch im Sommer eingespeichertes Gas in die Gasleitungen eingespeist werden muss. Durch Wettereinflüsse, technische Störungen, Unfälle oder Handlungen Dritter kann die Energieversorgung gestört werden. Die Betreiber von Strom- und Gasnetzen bereiten sich auf solche Störfälle vor und haben rund um die Uhr Einsatzpersonal und Material verfügbar.

Wesentliche Änderung des Raffineriekraftwerks durch Umstellung von Raffineriegas auf Erdgas am Standort Leuna

Die TRM beabsichtigt, das Raffineriegas, statt es zu verbrennen, zu vermarktbaren Produkten weiterzuverarbeiten. Zur Sicherung der Energieversorgung plant daher die Vorhabenträgerin, das nicht mehr in gleichem Umfang zur Verfügung stehende Raffineriegas durch Erdgas zu ersetzen und die Ölkessel K1 und K2 auf Erdgas umzustellen. Im Rahmen der Umstellung sind bauliche Veränderungen im Zusammenhang mit den Ölkesseln K1 und K2 erforderlich.

Fachtagung: Naturschutz braucht Fläche

Der Bundesverband Beruflicher Naturschutz (BBN) Regionalgruppe Rheinland-Pfalz in Kooperation mit dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) Rheinland-Pfalz und der TH Bingen läd herzlich ein zur Tagung „Naturschutz braucht Fläche – Statusanalyse und Strategien zu Akquise und Sicherung“ . Im Zuge der „Zeitenwende“ ist die Zahl neuer und geänderter Gesetze und Verordnungen zugunsten der Klimawende und des Biodiversitätschutzes in Europa und Deutschland spürbar gestiegen. Dazu gehören das im EU-Parlament beschlossene und dann im Umweltrat überraschend ausgesetzte und verschobene „Nature Restoration Law“, das sich auf die Wiederherstellung von Ökosystemen nicht nur auf geschützten, sondern auch auf genutzten Flächen unserer Kulturlandschaft bezieht. Die EU-Änderungsrichtlinie RED III trat im November 2023 in Kraft und sieht u.a. Beschleunigungsgebiete für Windenergie und Solaranlagen vor sowie bei Auswirkungen auf den Artenschutz Ersatzzahlungen in Artenschutzprogramme. Im Zuge des Klimaanpassungsgesetzes wurde zudem das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) gestartet. Die dringend erforderliche Beschleunigung der Klimawende darf jedoch nicht gleichzeitig zu einer gesteigerten Biodiversitätskrise führen. Wo sind jedoch die Flächen für den Naturschutz? In Erkenntnis des Flächenbedarfs wurde 2023 ein „Natur-Flächen-(Bedarfs-) Gesetz" vonseiten der Bundesregierung angekündigt. Ob und in welcher Weise dieses Naturflächengesetz umgesetzt werden kann, ist noch ungewiss. Fraglos steht der Naturschutz in Deutschland und Rheinland-Pfalz damit vor enormen Herausforderungen. Über aktuelle Entwicklungen und Strategien soll hier im Rahmen der Tagung referiert und intensiv diskutiert werden. Detaillierte Informationen und die Anmeldung finden Sie hier.

Klimaschutz- und Energiepolitik in der EU

Klimaschutz- und Energiepolitik in der EU Als Antwort auf den Klimawandel will die Europäische Union bis 2050 zum ersten treibhausgasneutralen Kontinent werden. Wichtige Bausteine dafür sind eine ambitionierte Klimaschutz- und Energiepolitik, die den Ausbau der erneuerbaren Energien und die Steigerung der Energieeffizienz fokussiert mit dem Ziel, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren und die Risiken für Mensch und Umwelt zu minimieren. Die europäische Klimaschutzpolitik hat zum Ziel, die Auswirkungen des Klimawandels abzuschwächen, die EU an den ⁠ Klimawandel ⁠ anzupassen und die umwelt- und klimaschädlichen Aktivitäten zu reduzieren. Dabei wird sie auch von internationalen Klimaschutzpolitiken beeinflusst. Auf Grund dessen beruht die europäische Klimaschutzpolitik in erster Linie auf dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (⁠ UN ⁠ Convention on Climate Change), dem Kyoto Protokoll und dem Übereinkommen von Paris  und wird von deren Grundprinzipien und Zielen maßgeblich beeinflusst, zum Beispiel das 1,5-Grad-Ziel des Übereinkommen von Paris. Laut der Europäischen Umweltagentur lagen die gesamten Treibhausgasemissionen (THG) in 2020 in der EU bei etwa 3 Mio. Kilotonnen CO₂eq basierend auf dem ⁠ Treibhausgas ⁠ Inventar der ⁠ UNFCCC ⁠. Diese Gesamtemissionen sind unterschiedlich auf die einzelnen Sektoren in der EU verteilt. Der Energiesektor der EU stellt mit etwa 26 %, den Großteil der Treibhausgasemissionen in der EU. Der inländische Verkehr und die Industrie folgen mit jeweils 22 %. Der Gebäudesektor emittiert 13 % und die Agrarwirtschaft 12 % der Emissionen. Die restlichen 5 % der Emissionen teilen sich auf in die Sektoren Internationaler Schiffsverkehr, Abfall, andere Verbrennung und internationaler Flugverkehr. Dem gegenüber steht mit etwa -7 % der Land Use, Land-use Change und Forestry (⁠ LULUCF ⁠) Sektor. Die für 2020 gesteckten Ziele der EU wurden damit erreicht. Das Ziel, die Treibhausgase bis 2020 um 20 % gegenüber 1990 zu mindern, wurde sogar übertroffen. Diese Entwicklungen sind jedoch besonders auf die kurzfristigen Effekte der Corona Pandemie zurückzuführen. Die Verfehlung der Klimaziele einzelner Mitgliedstaaten wurde dabei von anderen Mitgliedsstaaten kompensiert. Auch die Ziele zur Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien auf 20 % sowie zur Energieeffizienzsteigerungen um 20 % wurden erzielt. Im Folgenden werden die wichtigsten Säulen der aktuellen Energie- und Klimaschutzpolitik in der EU kurz erläutert. EU-Langzeitstrategie „a clean planet for all“ Um dem internationalen Kampf gegen den ⁠ Klimawandel ⁠ entgegen zu wirken, veröffentlichte die Europäische Kommission am 18. November 2018 ihre strategische Langzeit-Vision „ Ein sauberer Planet für alle “. In dieser Vision schlug die Kommission die Netto-Null-Treibhausgasemissionen als Ziel für 2050 vor. Dabei betonten sie, dass ein ⁠ Treibhausgas ⁠ neutrales Europa technologisch machbar und auf sozial gerechte und kosteneffiziente Weise zu erreichen ist. Die Langzeit-Strategie wurde von einer detaillierten Analyse komplimentiert, welche mögliche Pfade hin zu dieser Netto-Null-Treibhausgasemissionen aufzeigt. Die EU Langzeitstrategie stieß auf weitgehend positive Reaktionen und so machte Ursula von der Leyen sie zu einer zentralen Säule des Programms für ihre Amtszeit als Kommissionspräsidentin. Darüber hinaus erklärte sie die Langzeitstrategie später zum zentralen Leitziel des europäischen Green Deal. EU Green Deal Um dem Netto-Null-Treibhausgasemissionen Ziel und dem Übereinkommen von Paris nachzukommen, verabschiedete die EU im Dezember 2019 ihren EU Green Deal . Der EU Green Deal ist eine Wachstumsstrategie, mit der die europäische Wirtschaft moderner, ressourcenschonender und wettbewerbsfähiger gemacht werden soll. Er gibt dabei Strategien und Transformationspfade vor, wie Klimaneutralität bis 2050 erreicht werden kann. Sämtliche Politikfelder, wie zum Beispiel Energie, Industrie, ⁠ Biodiversität ⁠, Landwirtschaft und Mobilität, sollen deshalb auf die europäischen Klimaschutzziele ausgerichtet werden. Im Rahmen dieser Strategie werden daher laufend bestehende Gesetze angepasst und neue entworfen. Energieunion und Governance-Verordnung Die 2015 in der Juncker-Präsidentschaft entworfene Strategie " Energieunion " ist eine wichtige Instanz zur Bewältigung der energiepolitischen Aufgaben der EU. Die Energieunion steht auf den fünf Säulen Energieversorgungssicherheit, integrierter Energiebinnenmarkt, Energieeffizienz, Dekarbonisierung der Wirtschaft sowie Forschung und Innovation. Zur Stärkung dieser und insbesondere um die ⁠ Klima ⁠- und Energiepolitischen Ziele in 2030 zu erreichen, wurde 2018 die Governance-Verordnung erlassen. Mit ihr wurde angestrebt die Planungs- und Berichtspflichten der Mitgliedsstaaten zu Klima und Energie Themen zu vereinen und neu zu orientieren. Als Teil dieser Verordnung wurden die EU-Mitgliedstaaten zudem dazu verpflichtet Langzeitstrategien für 2050 zu entwickeln, in welchen ihre Nationalen Energie und Klimaschutzpläne (NECP) eingegliedert werden können. Nationale Energie- und Klimaschutzpläne Teil der Energie- und Klimaschutzziele der EU ist die verpflichtende Erstellung der sogenannten Nationalen Energie und Klimaschutzpläne der EU-Mitgliedstaaten. In diesen müssen die Mitgliedsstaaten darlegen, wie sie die Emissionsreduktionen, den Anteil der erneuerbaren Energien sowie die erhöhte Energieeffizienz der EU Ziele umsetzen wollen. Das Umweltbundesamt liefert mit dem Projektionsbericht einen wichtigen Baustein für diese Berichterstattung Deutschlands. Die aktuellen Pläne wurden für den Zeitraum von 2021-2030 erstellt und sollen im Einklang mit dem im Übereinkommen von Paris ausgegebenem 1,5-Grad-Ziel stehen. Eine EU-weite Analyse der von den Mitgliedstaaten eingereichten NECPs ergab, dass das Emissionsreduzierungsziel von 40 % in 2030 übertroffen werden könnte, wenn die Pläne so umgesetzt werden, wie beschrieben. Dies ebnete den Weg für noch ambitioniertere Emissionsreduktionsziele, wie der Treibhausgasreduktion um 55 % im Jahr 2030 gegenüber 1990 aus dem EU Green Deal, welcher ein Zwischenschritt für das in der EU-Langzeitstrategie ausgegebene Ziel der EU-weiten Treibhausgasneutralität in 2050 ist und im EU-Klimaschutzgesetz gesetzlich festgeschrieben wurde. EU-Klimaschutzgesetz Im Juli 2021 wurde das EU-Klimagesetz beschlossen. Es macht nun die Zielvorschläge des EU Green Deals und der Langzeitstrategie rechtlich verbindlich und bildet seitdem das Fundament der europäischen Klimaschutzpolitik. Zentrale Aspekte des Klimagesetzes sind dabei die rechtliche Verankerung der Treibhausgasneutralität in 2050 sowie einer Treibhausgasreduktion in 2030 von 55 % gegenüber 1990. Desweiteren etabliert das Klimagesetz einen neuen europäischen Klimarat, welcher unabhängige wissenschaftliche Beratung zu den Maßnahmen und Klimazielen der EU liefern wird, und verpflichtet die Kommission für 2040 Treibhausgasreduktions-Zwischenziele zu definieren. Im Februar 2024 veröffentlichte die EU-Kommission nun auch fristgerecht einen ersten Vorschlag für ein Minderungsziel für 2040 mit einer Nettoreduktion der THG-Emissionen um 90 % gegenüber 1990. Mit diesem Vorschlag liegt die KOM an der unteren Grenze der wissenschaftlichen Empfehlungen für das 2040-Ziel des European Scientific Advisory Board on Climate Change , welches eine Reduktion von 90-95 % bis 2040 empfohlen hat. Das UBA empfiehlt eine ambitionierte Reduktion um 95 %. Damit ist nun der Prozess eröffnet, sodass die neue EU-Legislatur ein 2040-Ziel aushandeln kann. Das EU-Klimagesetz umfasst zudem Maßnahmen, um die Fortschritte der EU-Mitgliedstaaten zu verfolgen und die Bemühungen gegebenenfalls anzupassen. Dies orientiert sich an dem bestehenden Governance-Prozess der Energieunion, in dem die Mitgliedsstaaten regelmäßig Berichte über Ihre Fortschritte der Europäischen Umweltagentur melden sowie Nationale Energie- und Klimaschutzpläne erstellen müssen. Die Fortschritte werden alle fünf Jahre im Einklang mit der globalen Bestandsaufnahme im Rahmen des Übereinkommens von Paris überprüft. Fit-for-55 Am 14. Juli 2021 und am 15. Dezember 2021 veröffentlichte die Kommission das „Fit for 55“-Klimapaket – ein Bündel aus 13 Strategie- und Legislativvorschlägen, mit denen die entscheidenden Weichen für die Umsetzung des EU-weiten Treibhausgasreduktionsziels, mindestens 55 % bis 2030 gegenüber 1990, sowie die Treibhausgasneutralität in 2050 gestellt werden sollen. Das umfangreiche Maßnahmen-Paket besteht aus einer Überarbeitung aller für die Bereiche ⁠ Klima ⁠ und Energie relevanten EU-Rechtsakte. Darunter fallen die Erneuerbare-Energien-Richtlinie , die Energieeffizienz-Richtlinie , die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden , die Gasrichtlinie , die Gasverordnung , die EU- Emissionshandelsrichtlinie, sowie die Verordnung für einen CO 2 -Grenzausgleichsmechanismus . Neben der Überarbeitung bestehender Dossiers sieht das Paket ebenfalls neue Gesetzesvorschläge vor. Dazu zählen eine Verordnung über den Aufbau einer Infrastruktur für alternative Kraftstoffe , die Initiative „ RefuelEU Aviation “ und die Initiative „ FuelEU Maritime “. REPower EU Das von der Kommission am 18. Mai 2022 veröffentlichte „ REPower EU “-Maßnahmenpaket wurde gestaltet, um den geopolitischen Veränderungen und deren Auswirkungen auf den europäischen Energiemarkt Rechnung zu tragen. Ziel des Plans ist es, den Übergang zu sauberer Energie zu beschleunigen und die Europäische Union unabhängig von russischen fossilen Brennstoffen, insbesondere russischem Gas, zu machen. Dafür fokussiert sich die Kommission auf drei Kernstrategien: Diversifizierung der Energiezufuhr Einsparung von Energie & Steigerung der Energieeffizienz Beschleunigung der Energiewende So wurde beispielsweise die Anhebung des Effizienzziels der Energieeffizienzrichtline von 9 % auf 13 %, ehrgeizigere nationale Energieeinsparverpflichtungen und energieeffiziente Renovierung und Modernisierung von Gebäuden beschlossen. Zur Beschleunigung der Energiewende fordert die Kommission, die Erneuerbaren-Energien-Richtlinie anzupassen und die Zielvorgabe des Anteils Erneuerbarer Energien in 2030 von 40 % auf 45 % anzuheben.

Indikator: Beschäftigte im Bereich Erneuerbare Energien

Indikator: Beschäftigte im Bereich Erneuerbare Energien Die wichtigsten Fakten 2022 arbeiteten rund 387.700 Menschen im Bereich erneuerbare Energien. Die Beschäftigtenzahlen spiegeln die Marktentwicklung in Deutschland wieder. Auf einen starken Zuwachs bis 2011 zeigte sich ein den Folgejahren ein deutlicher Rückgang, der auf den weitgehenden Zusammenbruch der heimischen Photovoltaikindustrie zurückzuführen war. Erst seit 2019 kommt es wieder zu einer Zunahme der Beschäftigungszahlen. Welche Bedeutung hat der Indikator? Die Nutzung erneuerbarer Energien – wie Wind, Sonne, Geothermie, Wasser und ⁠ Biomasse ⁠ – ist ein unverzichtbarer Beitrag für den ⁠ Klimaschutz ⁠ und zur Ressourcenschonung. Der Ausbau erneuerbarer Energien nutzt nicht nur dem Klimaschutz und dem Arbeitsmarkt. Er ist ein wesentlicher Beitrag zur Sicherheit der Energieversorgung und mindert die Abhängigkeit von Energieimporten. Der ⁠ Indikator ⁠ zeigt die Entwicklung der insgesamt im Bereich erneuerbarer Energien in Deutschland Beschäftigten: für Planungsaufgaben, für die Produktion und Wartung von Anlagen, für Verwaltung oder auch für Forschung, Entwicklung und Vermarktung. Werden erneuerbare Energien verstärkt genutzt, ist damit auch eine Verdrängung anderer Energieerzeugungssysteme wie Kohle, Öl und Gas und damit eine Verringerung an Arbeitsplätzen in anderen Wirtschaftsbereichen verbunden. Modellrechnungen und Szenarienanalysen zeigen jedoch, dass sich die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien auch netto positiv auf den Arbeitsmarkt auswirkt (Oehlmann et al. 2019). Wie ist die Entwicklung zu bewerten? Zwischen den Jahren 2000 und 2022 hat sich die Zahl der Arbeitsplätze im Bereich erneuerbarer Energien mehr als verdreifacht. Im Jahr 2022 waren es rund 387.700 Personen. Den größten Anteil machen inzwischen die Windkraft und die ⁠ Biomasse ⁠ aus. Jedoch war die Entwicklung nicht stetig, sondern zeigte einen schwankenden Verlauf. Verantwortlich für den Rückgang seit 2011 war zunächst der Einbruch der inländischen Produktion im wichtigsten Teilbereich der Solarwirtschaft, der Photovoltaik. Sie wanderte zum größten Teil in andere Länder ab – vor allem nach China. Bei der Windenergie zeigte sich bis zum Jahr 2016 noch eine stetige positive Entwicklung. Im Jahr 2017 kam es jedoch zu einem starken Rückgang der Beschäftigten, der sich bis 2019 fortsetzte. Wesentliche Treiber hierfür waren deutliche Einbußen im Außenhandel sowie ein dramatischer Rückgang der neu installierten Windkraftanlagen im Inland. So sank die Netto-Leistung neu installierter Windenergieanlagen an Land von 4.891 Megawatt (⁠ MW ⁠) im Jahr 2017 auf 2.273 MW im Jahr 2018 und nur noch 886 MW im Jahr 2019 ( UBA 2020 ). In den Jahren 2020 und 2021 kam es hingegen wieder zu einer leichten Erholung der Beschäftigung in diesem Bereich, in 2022 stieg sie nochmal deutlich an. Die anderen Bereiche der erneuerbaren Energien (Biomasse, Wasserkraft, Geothermie) wiesen nur geringe Veränderungen der Beschäftigung auf. Wie wird der Indikator berechnet? Wie viele Beschäftigte im Bereich erneuerbare Energien beschäftigt sind, lässt sich nicht einfach aus der Statistik ablesen. Hierfür wurden differenzierte Schätzmethoden u.a. auf Grundlage der Input Output Rechnung entwickelt. Die Methoden und die aktuellen Ergebnisse sind ausführlich beschrieben in einer Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (O‘Sullivan et al 2019). Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel „Beschäftigung und Umweltschutz" .

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