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Nationaler Emissionshandel: Zertifikateverkauf startet Oktober 2021

Der erste Verkaufstermin für Zertifikate im nationalen Brennstoffemissionshandel (nEHS) ist für den 5. Oktober 2021 vorgesehen. Dies zeigt der von der European Energy Exchange (EEX) in Abstimmung mit dem Umweltbundesamt (UBA) veröffentlichte Zeitplan. Die Verkaufstermine an der European Energy Exchange (EEX) finden ab dann zweimal wöchentlich, Dienstag und Donnerstag statt für jeweils sechs Stunden von 9:30 Uhr bis 15:30 Uhr MEZ. Der letzte Verkaufstermin 2021 wird voraussichtlich der 7. Dezember sein. Weitere Einzelheiten sind dem Verkaufskalender der EEX zu entnehmen. Mit dem nEHS gilt in Deutschland seit 1. Januar 2021 ein CO 2 -Preis für die Sektoren Wärme und Verkehr auf nationaler Ebene. Für jede Tonne CO 2 , die bei der Verbrennung von Brennstoff freigesetzt werden kann, muss ein Emissionszertifikat („nEHS-Zertifikat“) erworben und im Register für den Nationalen Emissionshandel (nEHS-Register) bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im ⁠ UBA ⁠ abgegeben werden. Im Rahmen des nEHS gilt zunächst eine gesetzlich festgelegte Festpreisphase bis 2025. Der Festpreis für ein nEHS-Zertifikat und damit für eine Tonne CO 2 startet in diesem Jahr mit 25 Euro, wird bis 2025 schrittweise auf 55 Euro ansteigen und ab 2026 in ein Auktionsverfahren übergehen. Während der Festpreisphase ist die Anzahl der verfügbaren nEHS-Zertifikate unbegrenzt. Im nEHS sind alle Brennstoffe des Energiesteuergesetzes einbezogen: Benzin, Diesel, Heizöl, Flüssiggas, Erdgas und ab 2023 auch Kohle. Zur Teilnahme am nEHS verpflichtet sind Unternehmen und Organisationen, die solche Brennstoffe in Verkehr bringen, z. B. Erdgasversorger oder Unternehmen der Mineralölindustrie. Die direkte Zulassung für den Verkauf an der EEX ist seit 9. August 2021 unter http://www.nehs-zulassung.com möglich. Ein indirekter Zugang zum Verkauf wird über verschiedene Intermediäre angeboten, die auf der nEHS-Website der EEX veröffentlicht sind. Voraussetzung für den Erwerb der nEHS-Zertifikate an der EEX ist die rechtzeitige Kontoeröffnung im nEHS-Register. Um nEHS-Zertifikate für das laufende Jahr an der EEX zu erwerben, ist also bereits in diesem Jahr ein Konto im nEHS-Register nötig. Anträge zur Kontoeröffnung müssen bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im UBA gestellt werden. Die DEHSt empfiehlt allen BEHG-Verantwortlichen dringend, rechtzeitig ihren Antrag zu stellen, um in diesem Jahr am Verkaufsverfahren teilnehmen zu können. Die DEHSt im UBA ist für den Vollzug des nEHS zuständig und hat die EEX mit der Veräußerung der nEHS-Zertifikate beauftragt.

Verifikation der Vereinbarungen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der deutschen Wirtschaft zur Klimavorsorge, zur Minderung der CO2-Emissionen und zur Förderung der der Kraft-Wärme-Kopplung (2011 - 2012)

Das Projekt "Verifikation der Vereinbarungen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der deutschen Wirtschaft zur Klimavorsorge, zur Minderung der CO2-Emissionen und zur Förderung der der Kraft-Wärme-Kopplung (2011 - 2012)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. RWI, Kompetenzbereich Umwelt und Ressourcen durchgeführt. Mit Schreiben vom 14. Juni 2007 hat die EU-KOM die im Energie- und Stromsteuergesetz verankerte Spitzenausgleichsregelung unter Auflagen bis zum 31.12.2012 genehmigt. Demnach ist eine Weiterführung der Sonderregelungen, die für die deutsche Wirtschaft gemäß Paragraph 55 EnergieStG bzw. Paragraph 10 StromStG Steuerentlastungen von jährlich ca. 2 Mrd. Euro sichert, vorerst bis zum 31.12.2009 und darüber hinaus stufenweise jährlich bis längstens zum 31.12.2012 zulässig, sofern unabhängige Prüfberichte eine im Notifizierungsbescheid benannte Zielerreichungsquote bei der Umsetzung der Klimavorsorgevereinbarung zwischen der Deutschen Wirtschaft und der Bundesrepublik Deutschland (2000) bescheinigen. Detaillierte Regelungen zum nun notwendigen Bericht wurden Anfang 2009 im EnergieStG und im StromStG verankert. Der Bericht wird vereinbarungsgemäß zu 50 Prozent durch die deutsche Wirtschaft und zu 50 Prozent durch die Bundesregierung (BMU, BMWi, BMF) finanziert. Der finanzielle Anteil des BMF beschränkt sich jedoch lediglich auf den ersten Teilbericht über die Erfüllung der Emissionsziele, da der KWK-Teil keine Bewandnis in der Tätigkeit des BMF hat. Es handelt sich um ein Forschungsvorhaben, in dem, neben der im Jahr 2000 und 2003 getroffenen Vereinbarung über die Anfertigung eines Berichtes, Potenziale und Maßnahmen identifiziert und analysiert werden.

Verifikation der Vereinbarungen zw. Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der dt. Wirtschaft zur Klimavorsorge, zur Minderung der CO2-Emissionen und zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung 2010; Wirkungsanalyse und Identifizierung von Maßnahmen

Das Projekt "Verifikation der Vereinbarungen zw. Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der dt. Wirtschaft zur Klimavorsorge, zur Minderung der CO2-Emissionen und zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung 2010; Wirkungsanalyse und Identifizierung von Maßnahmen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. RWI, Kompetenzbereich Umwelt und Ressourcen durchgeführt. Mit Schreiben vom 14. Juni 2007 hat die EU-KOM die im Energie- und Stromsteuergesetz verankerte Spitzenausgleichsregelung unter Auflagen bis zum 31.12.2012 genehmigt. Demnach ist eine Weiterführung der Sonderregelungen, die für die deutsche Wirtschaft gemäß Paragraph 55 EnergieStG bzw. Paragraph 10 StromStG Steuerentlastungen von jährlich ca. 2 Mrd. Euro sichert, vorerst bis zum 31.12.2009 und darüber hinaus stufenweise jährlich bis längstens zum 31.12.2012 zulässig, sofern unabhängige Prüfberichte eine im Notifizierungsbescheid benannte Zielerreichungsquote bei der Umsetzung der Klimavorsorgevereinbarung zwischen der Deutschen Wirtschaft und der Bundesrepublik Deutschland (2000) bescheinigen. Detaillierte Regelungen zum nun notwendigen Bericht wurden Anfang 2009 im EnergieStG und im StromStG verankert. Der Bericht wird vereinbarungsgemäß zu 50 Prozent durch die deutsche Wirtschaft und zu 50 Prozent durch die Bundesregierung (BMU, BMWi, BMF) finanziert. Der finanzielle Anteil des BMF beschränkt sich jedoch lediglich auf den ersten Teilbericht über die Erfüllung der Emissionsziele, da der KWK-Teil keine Bewandnis in der Tätigkeit des BMF hat. Es handelt sich um ein Forschungsvorhaben, in dem, neben der im Jahr 2000 und 2003 getroffenen Vereinbarung über die Anfertigung eines Berichtes, Potenziale und Maßnahmen identifiziert und analysiert werden.

Untersuchung von Energieeinsparpotentialen für ein Nachfolgemodell ab dem Jahr 2013 ff zu Steuerbegünstigungen für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft bei der Energie- und Stromsteuer

Das Projekt "Untersuchung von Energieeinsparpotentialen für ein Nachfolgemodell ab dem Jahr 2013 ff zu Steuerbegünstigungen für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft bei der Energie- und Stromsteuer" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von ÖKOTEC Energiemanagement GmbH durchgeführt. A) Ausgangslage Die aktuellen Ausnahmeregelungen für Unternehmen des produzierenden Gewerbes im Energie- und Stromsteuergesetz sind bei der EU-Kommission notifiziert. Die Ausnahmen wurden jedoch nur bis Ende 2012 unter Auflagen erteilt. Die umweltpolitische Gegenleistung der deutschen Industrie für die oben beschriebenen Ausnahmeregelungen, d.h. die Klimavorsorgevereinbarung läuft am 31.12.2012 aus. Eine Neuregelung ist aus diesem Grund zwingend. Das Energiekonzept vom 28.09.2010 sieht deshalb vor, dass der im Rahmen der Energie- und Stromsteuer gewährte sogenannte Spitzenausgleich ab 2013 an gleichzeitig erbrachte, nachgewiesene Energieeinsparungen gekoppelt wird. B) Bedarf Der Bundesregierung liegen derzeit jedoch keine verlässlichen Aussagen über die Höhe von Energieeinsparungen vor, die von den Betrieben in den Jahren 2013 bis 2020 erzielt und realistisch im Rahmen einer Neuregelung eingefordert werden können. BMF, BMWi, BMU, BMELV, BMVBS und BMI haben sich deshalb einvernehmlich darauf verständigt, dass zur Erkenntnisgewinnung wissenschaftliche Begleitung erforderlich ist, die im Hinblick auf die fortgeschrittene Zeit durch die eigenverantwortliche Hinzuziehung von Gutachten bzw. Stellungnahmen durch die Ressorts erfolgen soll. Ziel ist hierbei, die jeweiligen Ergebnisse bis spätestens zum Ende der Sommerpause zu erhalten und unter den Ressorts auszutauschen.

Untersuchung von Energieeinsparpotentialen für ein Nachfolgemodell ab dem Jahr 2013 ff zu Steuerbegünstigungen für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft bei der Energie- und Stromsteuer

Das Projekt "Untersuchung von Energieeinsparpotentialen für ein Nachfolgemodell ab dem Jahr 2013 ff zu Steuerbegünstigungen für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft bei der Energie- und Stromsteuer" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von EPROPLAN GmbH Beratende Ingenieure durchgeführt. A) Ausgangslage Die aktuellen Ausnahmeregelungen für Unternehmen des produzierenden Gewerbes im Energie- und Stromsteuergesetz sind bei der EU-Kommission notifiziert. Die Ausnahmen wurden jedoch nur bis Ende 2012 unter Auflagen erteilt. Die umweltpolitische Gegenleistung der deutschen Industrie für die oben beschriebenen Ausnahmeregelungen, d.h. die Klimavorsorgevereinbarung läuft am 31.12.2012 aus. Eine Neuregelung ist aus diesem Grund zwingend. Das Energiekonzept vom 28.09.2010 sieht deshalb vor, dass der im Rahmen der Energie- und Stromsteuer gewährte sogenannte Spitzenausgleich ab 2013 an gleichzeitig erbrachte, nachgewiesene Energieeinsparungen gekoppelt wird. B) Bedarf Der Bundesregierung liegen derzeit jedoch keine verlässlichen Aussagen über die Höhe von Energieeinsparungen vor, die von den Betrieben in den Jahren 2013 bis 2020 erzielt und realistisch im Rahmen einer Neuregelung eingefordert werden können. BMF, BMWi, BMU, BMELV, BMVBS und BMI haben sich deshalb einvernehmlich darauf verständigt, dass zur Erkenntnisgewinnung wissenschaftliche Begleitung erforderlich ist, die im Hinblick auf die fortgeschrittene Zeit durch die eigenverantwortliche Hinzuziehung von Gutachten bzw. Stellungnahmen durch die Ressorts erfolgen soll. Ziel ist hierbei, die jeweiligen Ergebnisse bis spätestens zum Ende der Sommerpause zu erhalten und unter den Ressorts auszutauschen.

Untersuchung von Energieeinsparpotentialen für ein Nachfolgemodell ab dem Jahr 2013 ff zu Steuerbegünstigungen für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft bei der Energie- und Stromsteuer

Das Projekt "Untersuchung von Energieeinsparpotentialen für ein Nachfolgemodell ab dem Jahr 2013 ff zu Steuerbegünstigungen für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft bei der Energie- und Stromsteuer" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von IREES GmbH - Institut für Ressourceneffizienz und Energiestrategien durchgeführt. A) Ausgangslage Die aktuellen Ausnahmeregelungen für Unternehmen des produzierenden Gewerbes im Energie- und Stromsteuergesetz sind bei der EU-Kommission notifiziert. Die Ausnahmen wurden jedoch nur bis Ende 2012 unter Auflagen erteilt. Die umweltpolitische Gegenleistung der deutschen Industrie für die oben beschriebenen Ausnahmeregelungen, d.h. die Klimavorsorgevereinbarung läuft am 31.12.2012 aus. Eine Neuregelung ist aus diesem Grund zwingend. Das Energiekonzept vom 28.09.2010 sieht deshalb vor, dass der im Rahmen der Energie- und Stromsteuer gewährte sogenannte Spitzenausgleich ab 2013 an gleichzeitig erbrachte, nachgewiesene Energieeinsparungen gekoppelt wird. B) Bedarf Der Bundesregierung liegen derzeit jedoch keine verlässlichen Aussagen über die Höhe von Energieeinsparungen vor, die von den Betrieben in den Jahren 2013 bis 2020 erzielt und realistisch im Rahmen einer Neuregelung eingefordert werden können. BMF, BMWi, BMU, BMELV, BMVBS und BMI haben sich deshalb einvernehmlich darauf verständigt, dass zur Erkenntnisgewinnung wissenschaftliche Begleitung erforderlich ist, die im Hinblick auf die fortgeschrittene Zeit durch die eigenverantwortliche Hinzuziehung von Gutachten bzw. Stellungnahmen durch die Ressorts erfolgen soll. Ziel ist hierbei, die jeweiligen Ergebnisse bis spätestens zum Ende der Sommerpause zu erhalten und unter den Ressorts auszutauschen.

Emissionsminderung pflanzenölbetriebener BHKW kleiner als 1MW thermische Leistung

Das Projekt "Emissionsminderung pflanzenölbetriebener BHKW kleiner als 1MW thermische Leistung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit durchgeführt. Ziel des Vorhabens ist die Minimierung der Luftschadstoffemissionen pflanzenölbetriebener Blockheizkraftwerke (BHKW) mit einer thermischen Leistung kleiner als 1 MW. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Reduzierung der NOx-Emissionen. Dezentrale Kraft-Wärme-Kopplung mittels Blockheizkraftwerken (BHKW) weist gegenüber getrennter Strom- und Wärmeerzeugung eine wesentlich höhere Gesamteffizienz auf. Durch den Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplung kann somit ein wichtiger Beitrag zur Minderung der CO2-Emissionen und damit zum Klimaschutz geleistet werden. Deutliche Nachteile ergeben sich bisher jedoch insbesondere bei den NOx-Emissionen. Da Anlagen mit einer thermischen Leistung kleiner als 1 MW, die ca. 40Prozent aller in Deutschland betriebenen BHKW ausmachen, bisher keinen Emissionsgrenzwerten unterliegen, sind diese BHKW i.d.R. trotz erheblicher NOx-Emissionen nicht abgasoptimiert. Nach den Beschlüssen zum Energiesteuergesetz (15.07.06) und zur Nachhaltigkeitsverordnung für flüssige Biomasse (NachV-BioSt, 06.02.09) kann davon ausgegangen werden, dass Pflanzenöl-BHKW auch zukünftig Anspruch auf EEG-Förderung haben und damit wirtschaftlich betrieben werden können. Am 01.01.2010 tritt die EU-Richtlinie 1999/30/EG 'zum Schutz der Menschlichen Gesundheit in Kraft. Sie dient u.a. der Beschränkung der NO2-Emissionen. Aufgrund der stofflichen Zusammensetzung von Pflanzenölen weisen damit betriebene BHKW besonders hohe NOx-Emissionen auf. Für die Errichtung und den Betrieb pflanzenölbetriebener BHKW werden emissionsrechtliche Fragestellungen somit zukünftig von wachsender Bedeutung sein.

Weiterentwicklung des Energie- und Stromsteuerrechts im Interesse des Ausbaus der erneuerbaren Energien und der weiteren Umsetzung der Energiewende

Das Projekt "Weiterentwicklung des Energie- und Stromsteuerrechts im Interesse des Ausbaus der erneuerbaren Energien und der weiteren Umsetzung der Energiewende" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität - Recht, Ökonomie und Politik e.V. durchgeführt. Ziel des Vorhabens ist die Analyse und Weiterentwicklung des Energie- und Stromsteuerrechts im Sinne der Förderung Erneuerbarer Energien und weiteren Zielsetzungen der Energiewende. Diese Regelungen wurden im Rahmen der Ökologischen Steuerreform als Musterbeispiel eines Systems von Umweltsteuern gepriesen. Inzwischen wird allerdings in Frage gestellt, ob das Energie- und Stromsteuerrecht noch den hohen Anforderungen der Energiewende gerecht wird. Die bestehenden Regelungen des Energie- Stromsteuerrechts sollen daher in Bezug auf Hemmnisse und Belastungen für den Ausbau Erneuerbarer Energien und den Umwelt- und Klimaschutz analysiert werden. Darauf aufbauend sollen Konzepte entwickelt werden, die die klimapolitische Funktion der Regelungen optimieren. 2. Arbeitsplanung In Arbeitspaket 1 ist zunächst eine Bestandsaufnahme des Rechtsrahmens vorzunehmen, um anschließend verschiedene Weiterentwicklungsoptionen vertieft zu prüfen, die die Klimaeffekte der besteuerten Strommengen stärker berücksichtigen. Dabei sind jeweils die Steuerungswirkung sowie rechtliche und energiewirtschaftliche Auswirkungen und Hemmnisse zu untersuchen. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse soll ein Konzept zur Weiterentwicklung der Strom- und Energiesteuer erarbeitet werden. In Arbeitspaket 2 soll die Weiterentwicklung der Effizienzanforderungen der Energiesteuern untersucht werden. Im Mittelpunkt wird dabei eine mögliche Ausweitung der Pflicht zur Nutzung von Energiemanagementsystemen stehen und zu prüfen sein, wie andere Klima- und Umweltschutzmaßnahmen sinnvoll in die Effizienzvorgaben des bestehende Rechtsrahmens integriert werden können. Arbeitspaket 3 dient schließlich der kurzfristigen Beantwortung von juristischen und energiewirtschaftlichen Ad-hoc-Fragen.

Nationales Emissionshandelssystem (nEHS): Analyse und Bewertung der Emissionsdaten sowie Vorschläge zum Prüfstellenwesen

Das Projekt "Nationales Emissionshandelssystem (nEHS): Analyse und Bewertung der Emissionsdaten sowie Vorschläge zum Prüfstellenwesen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von TÜV SÜD Industrie Service GmbH durchgeführt. Zur Evaluierung und Weiterentwicklung des nationalen Emissionshandelssystems (nEHS) und zur Stärkung des Compliance Cycles soll die Qualität der zugrundeliegenden Emissionsdaten ermittelt und bewertet werden. Wo bestehen geeignete Ansatzpunkte für die Verifizierung? Dabei sind insbesondere die Emissionsberichte des ersten Berichtsjahrs 2021 auszuwerten, die die Verpflichteten im ersten Halbjahr 2022 einreichen werden. Die Emissionsdaten sollen auch mit den Daten aus dem Vollzug des Energiesteuergesetzes verglichen werden. Außerdem soll das erforderliche Prüfstellenwesen im nEHS analysiert und vorgeschlagen werden. Dazu sind z.B. die drei (gemäß § 15 Abs. 1 BEHG) unterschiedlichen Typen von Prüfstellen zu vergleichen. Die Ergebnisse sollen bis Anfang 2023 vorliegen und für die nationale MonitoringVO sowie nationale Akkreditierungs- und VerifizierungsVO genutzt werden.

Evaluierungsstudie im Hinblick auf eine großindustrielle Produktion von BtL-Kraftstoffen

Das Projekt "Evaluierungsstudie im Hinblick auf eine großindustrielle Produktion von BtL-Kraftstoffen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fichtner GmbH & Co. KG durchgeführt. Mit dem Biokraftstoffquotengesetz wurde die Förderung für Biokraftstoffe grundlegend novelliert. In diesem Zusammenhang wurde beschlossen, bestimmte besonders förderungswürdige Kraftstoffe (z.B. BtL) auch innerhalb der Quote steuerlich zu begünstigen. Derzeit existiert noch keine großindustrielle Anlage zur Produktion der besonders förderungswürdigen Biokraftstoffe im Sinne von § 50 Abs. 5 Nr. 1 und 2 Energiesteuergesetz. Um eine schnellstmögliche großindustrielle Produktion der Biokraftstoffe der zweiten Generation zu ermöglichen, sollen die Forschungsnehmer die derzeit am weitesten fortgeschrittenen Projekte auf diesem Gebiet analysieren. Exemplarisch soll die Demonstrationsanlage der Firma Choren im Detail untersucht werden.

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