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Nationales Emissionshandelssystem (nEHS): Analyse und Bewertung der Emissionsdaten sowie Vorschläge zum Prüfstellenwesen

Zur Evaluierung und Weiterentwicklung des nationalen Emissionshandelssystems (nEHS) und zur Stärkung des Compliance Cycles soll die Qualität der zugrundeliegenden Emissionsdaten ermittelt und bewertet werden. Wo bestehen geeignete Ansatzpunkte für die Verifizierung? Dabei sind insbesondere die Emissionsberichte des ersten Berichtsjahrs 2021 auszuwerten, die die Verpflichteten im ersten Halbjahr 2022 einreichen werden. Die Emissionsdaten sollen auch mit den Daten aus dem Vollzug des Energiesteuergesetzes verglichen werden. Außerdem soll das erforderliche Prüfstellenwesen im nEHS analysiert und vorgeschlagen werden. Dazu sind z.B. die drei (gemäß § 15 Abs. 1 BEHG) unterschiedlichen Typen von Prüfstellen zu vergleichen. Die Ergebnisse sollen bis Anfang 2023 vorliegen und für die nationale MonitoringVO sowie nationale Akkreditierungs- und VerifizierungsVO genutzt werden.

Weiterentwicklung des Energie- und Stromsteuerrechts im Interesse des Ausbaus der erneuerbaren Energien und der weiteren Umsetzung der Energiewende

Ziel des Vorhabens ist die Analyse und Weiterentwicklung des Energie- und Stromsteuerrechts im Sinne der Förderung Erneuerbarer Energien und weiteren Zielsetzungen der Energiewende. Diese Regelungen wurden im Rahmen der Ökologischen Steuerreform als Musterbeispiel eines Systems von Umweltsteuern gepriesen. Inzwischen wird allerdings in Frage gestellt, ob das Energie- und Stromsteuerrecht noch den hohen Anforderungen der Energiewende gerecht wird. Die bestehenden Regelungen des Energie- Stromsteuerrechts sollen daher in Bezug auf Hemmnisse und Belastungen für den Ausbau Erneuerbarer Energien und den Umwelt- und Klimaschutz analysiert werden. Darauf aufbauend sollen Konzepte entwickelt werden, die die klimapolitische Funktion der Regelungen optimieren. 2. Arbeitsplanung In Arbeitspaket 1 ist zunächst eine Bestandsaufnahme des Rechtsrahmens vorzunehmen, um anschließend verschiedene Weiterentwicklungsoptionen vertieft zu prüfen, die die Klimaeffekte der besteuerten Strommengen stärker berücksichtigen. Dabei sind jeweils die Steuerungswirkung sowie rechtliche und energiewirtschaftliche Auswirkungen und Hemmnisse zu untersuchen. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse soll ein Konzept zur Weiterentwicklung der Strom- und Energiesteuer erarbeitet werden. In Arbeitspaket 2 soll die Weiterentwicklung der Effizienzanforderungen der Energiesteuern untersucht werden. Im Mittelpunkt wird dabei eine mögliche Ausweitung der Pflicht zur Nutzung von Energiemanagementsystemen stehen und zu prüfen sein, wie andere Klima- und Umweltschutzmaßnahmen sinnvoll in die Effizienzvorgaben des bestehende Rechtsrahmens integriert werden können. Arbeitspaket 3 dient schließlich der kurzfristigen Beantwortung von juristischen und energiewirtschaftlichen Ad-hoc-Fragen.

Verifikation der Vereinbarungen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der deutschen Wirtschaft zur Klimavorsorge, zur Minderung der CO2-Emissionen und zur Förderung der der Kraft-Wärme-Kopplung (2011 - 2012)

Mit Schreiben vom 14. Juni 2007 hat die EU-KOM die im Energie- und Stromsteuergesetz verankerte Spitzenausgleichsregelung unter Auflagen bis zum 31.12.2012 genehmigt. Demnach ist eine Weiterführung der Sonderregelungen, die für die deutsche Wirtschaft gemäß Paragraph 55 EnergieStG bzw. Paragraph 10 StromStG Steuerentlastungen von jährlich ca. 2 Mrd. Euro sichert, vorerst bis zum 31.12.2009 und darüber hinaus stufenweise jährlich bis längstens zum 31.12.2012 zulässig, sofern unabhängige Prüfberichte eine im Notifizierungsbescheid benannte Zielerreichungsquote bei der Umsetzung der Klimavorsorgevereinbarung zwischen der Deutschen Wirtschaft und der Bundesrepublik Deutschland (2000) bescheinigen. Detaillierte Regelungen zum nun notwendigen Bericht wurden Anfang 2009 im EnergieStG und im StromStG verankert. Der Bericht wird vereinbarungsgemäß zu 50 Prozent durch die deutsche Wirtschaft und zu 50 Prozent durch die Bundesregierung (BMU, BMWi, BMF) finanziert. Der finanzielle Anteil des BMF beschränkt sich jedoch lediglich auf den ersten Teilbericht über die Erfüllung der Emissionsziele, da der KWK-Teil keine Bewandnis in der Tätigkeit des BMF hat. Es handelt sich um ein Forschungsvorhaben, in dem, neben der im Jahr 2000 und 2003 getroffenen Vereinbarung über die Anfertigung eines Berichtes, Potenziale und Maßnahmen identifiziert und analysiert werden.

Emissionsminderung pflanzenölbetriebener BHKW kleiner als 1MW thermische Leistung

Ziel des Vorhabens ist die Minimierung der Luftschadstoffemissionen pflanzenölbetriebener Blockheizkraftwerke (BHKW) mit einer thermischen Leistung kleiner als 1 MW. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Reduzierung der NOx-Emissionen. Dezentrale Kraft-Wärme-Kopplung mittels Blockheizkraftwerken (BHKW) weist gegenüber getrennter Strom- und Wärmeerzeugung eine wesentlich höhere Gesamteffizienz auf. Durch den Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplung kann somit ein wichtiger Beitrag zur Minderung der CO2-Emissionen und damit zum Klimaschutz geleistet werden. Deutliche Nachteile ergeben sich bisher jedoch insbesondere bei den NOx-Emissionen. Da Anlagen mit einer thermischen Leistung kleiner als 1 MW, die ca. 40Prozent aller in Deutschland betriebenen BHKW ausmachen, bisher keinen Emissionsgrenzwerten unterliegen, sind diese BHKW i.d.R. trotz erheblicher NOx-Emissionen nicht abgasoptimiert. Nach den Beschlüssen zum Energiesteuergesetz (15.07.06) und zur Nachhaltigkeitsverordnung für flüssige Biomasse (NachV-BioSt, 06.02.09) kann davon ausgegangen werden, dass Pflanzenöl-BHKW auch zukünftig Anspruch auf EEG-Förderung haben und damit wirtschaftlich betrieben werden können. Am 01.01.2010 tritt die EU-Richtlinie 1999/30/EG 'zum Schutz der Menschlichen Gesundheit in Kraft. Sie dient u.a. der Beschränkung der NO2-Emissionen. Aufgrund der stofflichen Zusammensetzung von Pflanzenölen weisen damit betriebene BHKW besonders hohe NOx-Emissionen auf. Für die Errichtung und den Betrieb pflanzenölbetriebener BHKW werden emissionsrechtliche Fragestellungen somit zukünftig von wachsender Bedeutung sein.

Evaluierungsstudie im Hinblick auf eine großindustrielle Produktion von BtL-Kraftstoffen

Verifikation der Vereinbarungen zw. Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der dt. Wirtschaft zur Klimavorsorge, zur Minderung der CO2-Emissionen und zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung 2010; Wirkungsanalyse und Identifizierung von Maßnahmen

Untersuchung von Energieeinsparpotentialen für ein Nachfolgemodell ab dem Jahr 2013 ff zu Steuerbegünstigungen für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft bei der Energie- und Stromsteuer^Untersuchung von Energieeinsparpotentialen für ein Nachfolgemodell ab dem Jahr 2013 ff zu Steuerbegünstigungen für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft bei der Energie- und Stromsteuer, Untersuchung von Energieeinsparpotentialen für ein Nachfolgemodell ab dem Jahr 2013 ff zu Steuerbegünstigungen für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft bei der Energie- und Stromsteuer

Untersuchung von Energieeinsparpotentialen für ein Nachfolgemodell ab dem Jahr 2013 ff zu Steuerbegünstigungen für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft bei der Energie- und Stromsteuer, Untersuchung von Energieeinsparpotentialen für ein Nachfolgemodell ab dem Jahr 2013 ff zu Steuerbegünstigungen für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft bei der Energie- und Stromsteuer

Vorhaben zur Definition besonders förderungswürdiger Biokraftstoffe

Untersuchung von Energieeinsparpotentialen für ein Nachfolgemodell ab dem Jahr 2013 ff zu Steuerbegünstigungen für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft bei der Energie- und Stromsteuer

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