Dem Deutschen Wetterdienstes (DWD) zufolge war das Jahr 2020 mit einer Jahresmitteltemperatur von 10,4 °C, die nur knapp unter der des bislang wärmsten Jahres 2018 (10,5 °C) lag, das bisher zweitwärmste Jahr in Deutschland seit dem Beginn der regelmäßigen Aufzeichnungen im Jahr 1881. Mit Ausnahme des Monats Mai lagen die Temperaturen aller Monate deutlich über dem Durchschnitt. Die ersten Sommertage (Tage mit einer Maximaltemperatur ≥ 25 °C) waren am 17. April in Mittel- und Süddeutschland zu verzeichnen. Insgesamt wurden 9 der 10 wärmsten Jahre im 21. Jahrhundert aufgezeichnet. Die davon 4 wärmsten Jahre lagen allein in der zurückliegenden Dekade 2011 bis 2020 und trugen dazu bei, dass diese in Deutschland die wärmste seit Beginn der Wetteraufzeichnungen ist. Das verdeutlicht den rasanten Temperaturanstieg, der sich insbesondere innerhalb der letzten Jahrzehnte vollzogen hat. Der Mensch hat daran einen wesentlichen Anteil. Neben natürlich ablaufenden Prozessen ist es die Verbrennung fossiler Energieträger, die dazu führt, dass große Mengen an Kohlenstoffdioxid direkt in die Atmosphäre freigesetzt werden. Ebenso wirken sich massive Landnutzungsänderungen wie die Abholzung von Wäldern, die Trockenlegung von Mooren und umfangreiche Flächenversiegelung regional aber auch global auf das Klima aus. Klimaprojektionen dienen dazu, die weitere Entwicklung des Klimas in der Zukunft abzuschätzen. Dabei wird die wahrscheinliche Einflussnahme durch den Menschen berücksichtigt. Gemäß der Stärke des angenommenen Einflusses werden Szenerien oder „Konzentrationspfade“ (engl. Representative Concentration Pathways – RCPs) entwickelt. Beim Szenario RCP 8.5 wird davon ausgegangen, dass die Einflussnahme durch den Menschen auch weiterhin „so wie bisher“ erfolgt. Die Zahlenangabe besagt dabei, dass auf der Erde im Jahr 2100 in Folge eines positiven Strahlungsantriebs 8,5 W/m 2 „zusätzliche Energie“, verglichen mit dem vorindustriellen Niveau, zur Verfügung stehen wird, wodurch eine Erwärmung der bodennahen Luftschicht erfolgt. Dies zieht eine Reihe sich gegenseitig ungünstig beeinflussender globaler Wirkungen nach sich. Ein wesentlicher Punkt ist, dass ein Großteil dieser zusätzlichen Energie in den Ozeanen gespeichert wird. Neben der thermischen Ausdehnung in Folge der Erwärmung trägt das Abschmelzen der polaren Eiskappen, bzw. Eisschilde zu einem Anstieg des Meeresspiegels bei. An der Nordseeküste ist seit Beginn regelmäßiger Pegelaufzeichnungen ein Anstieg des mittleren Meeresspiegels um 2 bis 4 mm pro Jahr zu beobachten. Wissenschaftler gehen davon aus, dass sich dieser Trend in der Zukunft fortsetzen wird. Die globale Erwärmung bewirkt außerdem, dass Permafrostböden auftauen. Dabei wird das klimawirksame Gas Methan freigesetzt, welches wiederum die Erderwärmung vorantreibt. Einer aktuellen Veröffentlichung des Copernicus Climate Change Service zufolge war das Jahr 2020 global das wärmste Jahr seit Beginn der Aufzeichnungen und das sechste in einer Folge außergewöhnlich warmer Jahre beginnend mit 2015. Das macht die Dekade 2011 bis 2020 zur wärmsten Dekade, die bislang beobachtet wurde. Im Vergleich zum vorindustriellen Niveau (1850 bis 1900) hat sich die Lufttemperatur um etwa 1,25 °C erhöht. Die größten Temperaturabweichungen vom Mittelwert der Referenzperiode 1981 bis 2010 erreichten über 6 °C über der Arktis und Nordsibirien. Unter der Annahme des RCP8.5-Szenarios wird die global gemittelte Oberflächentemperatur bis zum Jahr 2100 um 2,6 bis 4,8 °C ansteigen. Die höchsten Erwärmungsraten werden über den Kontinenten und an den Polkappen auftreten. Damit verbunden wird der Meeresspiegel global um 45 bis 82 cm ansteigen. In Deutschland ist das Jahresmittel der Lufttemperatur seit 1881 um durchschnittlich 1,6 °C angestiegen. Der Temperaturanstieg ist jedoch regional unterschiedlich stark ausgeprägt. Für die nahe Zukunft (2021 bis 2050) ist unter den Bedingungen des RCP8.5-Szenarios ein weiterer Temperaturanstieg von 0,8 bis 2,3 °C zu erwarten, für den Zeithorizont 2071 bis 2100 liegen die Ergebnisse bei 2,7 bis 5,2 °C. Am stärksten werden die süddeutschen Regionen von diesen Temperaturerhöhungen betroffen sein. Mit der allgemeinen Temperaturzunahme werden die mit Wärme verbundenen Extreme zunehmen und die mit Kälte verbundenen Extreme abnehmen. Im Berliner Raum ist die durchschnittliche Jahresmitteltemperatur seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 1881 um ca. 1,3 °C angestiegen. Im Jahr 2020 war Berlin mit einer Jahresdurchschnittstemperatur von 11,4 °C das mit Abstand wärmste Bundesland. Für die nahe Zukunft (2013 bis 2060) wird – verglichen mit dem Referenzzeitraum 1971 bis 2000 – für das RCP8.5-Szenarion eine Zunahme der durchschnittlichen Tageshöchsttemperatur von 1,2 bis 1,9 °C erwartet. Bis zum Ende des 21. Jahrhunderts wird sich die Temperaturzunahme fortsetzen, sodass die Tageshöchsttemperaturen dann 2,9 bis 3,7 °C mehr als im Referenzzeitraum betragen können. In den Wintermonaten werden trotz der generellen Temperaturerhöhung aufgrund interannueller Schwankungen auch gegen Ende des Jahrhunderts Kälteereignisse auftreten. Diese werden jedoch zunehmend seltener vorkommen. Abbildungen: Änderung der Variable “Tageshöchsttemperatur” für Berlin (Gitterzelle Dahlem) – Zeitreihen der CORDEX-Modellergebnisse (Abb. 1), Verteilung der absoluten Temperaturänderungen (Abb. 2) und die über alle betrachtete Gitterzellen aggregierte Änderung der Mehrheit der Modelle; (Tabelle). Quellen: AFOK-Hauptbericht Die Niederschlagsentwicklung abzuschätzen ist mit großen Unsicherheiten behaftet. Der globale Niederschlag hat eine sehr große räumliche und zeitliche Variabilität. Über Europa haben die Niederschläge im letzten Jahrhundert um 6 bis 8 % zugenommen, wobei die Zunahme mehrheitlich (10 bis 40 %) über Nordeuropa erfolgte und im Mittelmeerraum und Südeuropa ein Rückgang um bis zu 20 % zu verzeichnen war. Im RCP8.5-Szenario wird sich diese deutliche Zweiteilung der Niederschlagsentwicklung über Europa bis zum Endes des 21. Jahrhunderts verstärken. In den Sommermonaten werden die Niederschläge jedoch über ganz Europa abnehmen. In Deutschland fielen in der Referenzperiode 1961 bis 1990 durchschnittlich 789 mm (das entspricht 789 Litern pro Quadratmeter) Niederschlag pro Jahr. Bezogen auf diesen Zeitraum hat sich die jährliche Niederschlagshöhe innerhalb der vergangenen 135 Jahre um etwa 11 % erhöht. Die größten Jahresniederschlagshöhen werden in den Alpen mit durchschnittlich 1.935 mm erreicht. In 2020 fielen die Niederschläge jedoch in der gesamten Bundesrepublik das dritte Jahr in Folge zu gering aus. Berlin gehört mit schwankenden Jahresniederschlagshöhen zwischen 510 und 580 Litern pro Quadratmeter (l/m 2 ) bundesweit zu den Regionen mit den geringsten Niederschlägen. Etwa 2/3 der Tage im Jahr sind niederschlagsfrei. Die längsten Trockenphasen dauerten im Zeitraum 1971 bis 2000 zwischen 22 und 26 Tagen an. Im Jahr 2020 war Berlin mit rund 492 l/m 2 die trockenste Region Deutschlands. Für die Zukunft wird basierend auf dem RCP8.5-Szenario im Frühling und Winter eine Zunahme der Niederschlagssummen angenommen, die sich zum Ende des Jahrhunderts verstärkt. Ebenso werden die Niederschläge im Herbst in ferner Zukunft (2071 bis 2100) zunehmen. Für die Sommermonate können keine eindeutigen Aussagen getroffen werden. Insbesondere die Darstellung von Starkregenereignissen wird durch die räumliche Variabilität von Niederschlagsereignissen und das relativ seltene Auftreten starker Niederschläge erschwert. Für die Wintermonate wird im Zuge des allgemeinen Erwärmungstrends davon ausgegangen, dass die Niederschläge, die in Form von Schnee auftreten, in naher Zukunft (2031 bis 2060) um ca. 30 bis 40 % und bis zum Ende des 21. Jahrhunderts um etwa 60 bis 70 % zurückgehen werden. Abbildungen: Relative Änderung der jährlichen gemittelten Niederschlagssummen für Berlin (Gitterzelle Dahlem) – Zeitreihen der CORDEX-Modellergebnisse (Abb. 3), Verteilung der relativen Häufigkeitsänderungen (Abb. 4) und die über alle betrachtete Gitterzellen aggregierte Änderung der Mehrheit der Modelle (Tabelle). Quellen: AFOK-Hauptbericht Deutsche Koordinierungsstelle des Weltklimarates “Intergovernmental Panel on Climate Change (IPPC)” The Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) Copernicus Klimaprojektionen für Deutschland auf der Website des Deutschen Wetterdienstes Klimaforschung am Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ Klimageographie an der Humboldt-Universität zu Berlin Institut für Ökologie, Fachgebiet Klimatologie an der Technischen Universität Berlin Institut für Meteorologie, Fachbereich Geowissenschaften an der Freien Universität Berlin
Geplante Kraftwerkstrategie der Bundesregierung, Netzreserve in Rheinland-Pfalz, Planungen des Landes sowie Einbindung der Bundesplanung, Bedarf an Erzeugungskapazitäten, Strommengen für unterschiedliche Szenarien, Technologie und Standort der Kraftwerke, Alternativen; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität
Klimaschutz- und Energiepolitik in Deutschland Mit der Energiewende hat die Bundesregierung die Weichen für einen grundlegenden Umbau unserer Energieversorgung gestellt. Stromverbrauchende Geräte, Gebäude und der Verkehr müssen deutlich effizienter werden. Energie wird in wachsendem Maße aus erneuerbaren Energieträgern bereitgestellt. Wirtschaftlichkeit und Sicherheit der Energieversorgung sind Rahmenbedingungen für diese Umgestaltung. Das Umweltbundesamt forscht, berät die Politik und informiert die Öffentlichkeit zu Fragen der umweltverträglichen Gestaltung der Energieversorgung. Wir entwickeln und bewerten Szenarien zur Energieversorgung, untersuchen die Wirkung technischer Maßnahmen und politischer Instrumente im Energiebereich und arbeiten an der technischen und wirtschaftlichen Gestaltung eines Energiesystems, das vollständig auf erneuerbaren Energien beruht. Unser Leitbild ist dabei eine nachhaltige Energieversorgung, die umweltverträglich, sicher und wirtschaftlich ist. Die klimapolitische Zielarchitektur der Bundesregierung Laut Bundesklimaschutzgesetz muss in Deutschland bis spätestens 2045 THG-Neutralität erreicht sein. Vor diesem Hintergrund bekennen sich die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag 2021 erstmals zu technischen Negativemissionen als notwendige Ergänzung zu den natürlichen Senken. Die Integration technischer Entnahmetechnologien wie zum Beispiel „Carbon Capture and Storage“ bleibt jedoch nicht ohne Folgen für die schon beschlossenen Minderungspfade, die zusammen mit den sektorenbezogenen Minderungszielen im Bundes-Klimaschutzgesetz verankert sind. In einem Diskussionsbeitrag analysiert das Umweltbundesamt die Auswirkungen einer solchen „ad hoc“ Integration unter den derzeitigen Rahmenbedingungen auf die Minderungsanstrengungen in den Sektoren. Darauf aufbauend werden Vorschläge für eine Anpassung der klimapolitischen Zielarchitektur unterbreitet. Um ein Höchstmaß an Ambition und Nachhaltigkeit im Klimaschutz weiterhin zu gewährleisten und zu stärken, empfiehlt das Umweltbundesamt eine getrennte Erfassung von technischen Senken im Bundes-Klimaschutzgesetz. Zusammen mit den bestehenden sektorenbezogenen Minderungszielen und dem natürlichen Senkenziel ergibt sich folgende Zieltrias: THG-Minderungsziele für die Sektoren (Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft sowie Abfallwirtschaft) Ziele für die Kohlenstoffeinbindung im LULUCF -Sektor (natürliche Senken) Ziele für die technische Kohlenstoffbindung zum Ausgleich der residualen Emissionen (technische Senken).
Wie beschrieben, wurde mit der Erstellung des Energieatlas die bisherige Erfassung im Solaranlagenkataster nicht weitergeführt, sondern umgestellt auf eine Kombination mehrerer Quellen und Auswertedarstellungen. Zukünftig soll die Energiedatenbank, auf deren Basis der Energieatlas erstellt wird, diese Aufgabe übernehmen. Die einzelnen Datenquellen werden nachfolgend tabellarisch aufgezählt: Photovoltaik : Energieatlas Berlin, Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWEB), Online-Stand August 2023 Standorte PV: Angaben der Bundesnetzagentur entsprechend der Anlagenregisterverordnung und des Marktstammdatenregister (MaStR), Stand 23.07.2023 Daten zur Öffentlichen Hand: Abfragen durch die Berliner Energieagentur GmbH bei den öffentlichen Institutionen, Stand 31.03.2023 Stromeinspeisung PV: Angaben der Stromnetz Berlin GmbH, Stand 31.12.2018 Deckungsrate PV-Potentiale: Expertenempfehlung zum Masterplan Solarcity Berlin, Fraunhofer ISE (2019) im Auftrag des Landes Berlin, Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (Basis Szenario) PV-Potenzial: Solarpotenzialanalyse Berlin, IP SYSCON im Auftrag der SenWEB, Stand 08.12.2021 Postleitzahlgebiete: Datenstand 30.06.2023. Solarthermie : Energieatlas Berlin, Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWEB), Online-Stand August 2022 Standorte Solarthermie: Angaben des Solaranlagenkatasters Berlin, Stand 31.12.2015 Summe Anlagen je Bezirk bzw. PLZ: Standortangaben zum 31.12.2015 sowie Ergänzungen durch Angaben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für die Jahre 2016 bis2022, Stand 29.03.2023 Standorte ST-Anlagen sowie Summe ST-Anlagen je Bezirk – öffentliche Hand: Abfrage durch Berliner Energieagentur GmbH bei öffentlichen Institutionen, Stand: 31.03.2023 Solarthermie-Potenzial: Solarpotenzialanalyse Berlin, IP SYSCON im Auftrag der SenWEB, Stand 08.12.2021 Postleitzahlgebiete: Datenstand 30.06.2023. Es ist mit Sicherheit davon auszugehen, dass – auch bezogen auf das jeweils genannte Erfassungsjahr – nicht alle in Berlin installierten Solaranlagen bekannt sind. Zum Beispiel sind Photovoltaikanlagen, die nicht in das Stromnetz einspeisen und den Strom ausschließlich zur Eigenversorgung nutzen, in der Erfassung und den Darstellungen nicht berücksichtigt. Dies gilt für netzferne Anlagen bzw. Inselanlagen, wie beispielsweise PV-Module auf Parkautomaten, Parkbeleuchtungsanlagen und in Kleingartenanlagen. Einstrahlung : Energieatlas Berlin, Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWEB), Online-Stand Juli 2022 Solarpotenzialanalyse Berlin, IP SYSCON im Auftrag der SenWEB, Stand 21.03.2022.
1 Burg Warberger Erklärung Peter Hauk Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Baden-Württemberg Ursula Heinen-Esser Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Michaela Kaniber Bayerische Staatsministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Barbara Otte-Kinast Niedersächsische Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Sven Schulze Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt 10. März 2022 2 1. Mit großer Sorge beobachten wir den Krieg in der Ukraine. Wir verurteilen den russischen Überfall und unterstützen den Freiheitswillen und den Mut des ukra- inischen Volkes. Wir appellieren an Russland, die Kampfhandlungen unverzüg- lich einzustellen und sich umgehend aus der Ukraine zurückzuziehen. 2. Die Ukraine ist die Kornkammer Europas und ein wichtiger Erzeuger u.a. von Sonnenblumen, Mais, Weizen und Raps. Das Land erzielt im Außenhandel mit Agrarprodukten einen Überschuss von mehr als 12 Mrd. Euro pro Jahr. Zahlrei- che Länder sind zur Ernährung ihrer Bevölkerung auf Einfuhren aus der Ukraine angewiesen. Wir sehen bereits jetzt mit Sorge den Wegfall der ukrainischen Agrarexporte und die dadurch ausgelösten Preissprünge an den internationalen Agrarmärkten. 3. Die Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln in der EU und in Deutschland ist nicht gefährdet. In der EU und in Deutschland haben wir bei den wichtigen pflanzlichen und tierischen Lebensmitteln eine sichere und ausreichende Pro- duktion mit guter Selbstversorgung. 4. Als Folge der Verknappung des Angebots und des starken Preisanstiegs bei wichtigen Agrarprodukten, etwa Weizen, erwarten wir in hohem Maße nachtei- lige Folgen für die Ernährungssituation in ärmeren Schwellen- und Entwick- lungsländern. Die daraus resultierenden Auswirkungen auf die Menschen und die politische Stabilität in diesen Ländern erfüllt uns mit großer Besorgnis. Wir fordern die Europäische Union auf, frühzeitig alle ihr offenstehenden Möglich- keiten zu nutzen, um in Kooperation mit den betroffenen Ländern eine ausrei- chende Versorgung mit Nahrungsmitteln sicherzustellen und die Ernährungssi- tuation dort zu stabilisieren. 5. Wir betrachten ebenfalls mit großer Sorge die Auswirkungen des Preisanstiegs bei wichtigen Agrarprodukten auf die heimische Landwirtschaft. Vor allem land- wirtschaftliche Betriebe mit Nutztierhaltung leiden erheblich unter dem starken Anstieg der Futtermittelpreise. Die Nutztier haltenden Betriebe, die sich ohnehin 3 in einer wirtschaftlich schwierigen Situation befinden, werden dadurch noch wei- ter unter Druck gesetzt. 6. Alle landwirtschaftlichen Betriebe sind von der Verknappung und dem starken Preisanstieg bei Vorleistungsgütern wie Mineraldünger und Treibstoffen betrof- fen. Das Fehlen ausreichender Düngermengen gefährdet im Ackerbau die Er- träge und damit die ausreichende Versorgung mit Agrarprodukten. Die landwirt- schaftliche Nutztierhaltung ist unter den gegenwärtigen Bedingungen auch des- halb neu zu bewerten, da sie zu geschlossenen Nährstoffkreisläufen und zu einer nachhaltigen Bewirtschaftung beitragen kann. Wir bekennen uns zu einer tiergerechten landwirtschaftlichen Nutztierhaltung als Beitrag zur Ernährungssi- cherheit in unserem Land. 7. Die durch massive Kostensteigerungen betroffenen Betriebe der Land- und Er- nährungswirtschaft sind darauf angewiesen, den höheren Kostenaufwand an die Abnehmer und damit letztlich an die Verbraucherinnen und Verbraucher weiterreichen zu können. Andernfalls ist die wirtschaftliche Stabilität der Be- triebe bedroht. Wir bitten daher alle vor- und nachgelagerten Wirtschaftsberei- che, die Zulieferer und Abnehmer der Landwirtschaft sind, bei ihrer Preisgestal- tung darauf Rücksicht zu nehmen. 8. Ernährungssicherheit setzt funktionierende Wertschöpfungsketten vom Acker bis zum Teller der Verbraucherinnen und Verbraucher voraus. Mit Sorge be- trachten wir die große Abhängigkeit der deutschen Volkswirtschaft unter ande- rem von Energieimporten aus Russland. Zur Vermeidung eines Worst-Case- Szenarios einer unzureichenden Verfügbarkeit von Energieträgern halten wir es für erforderlich, die Land- und Ernährungswirtschaft prioritär mit Energie zu ver- sorgen. Es gilt, die Ernährungssicherheit der Bevölkerung jederzeit gewährleis- ten zu können. 9. Wir bekennen uns zum Ziel einer nachhaltigen, umwelt-, klima- und tiergerech- ten Landwirtschaft. Die seit Kriegsbeginn in der Ukraine zu beobachtende grundsätzliche Neubewertung aller Politikfelder darf angesichts der zu erwar- tenden kurz- und langfristigen Auswirkungen der Ukraine-Krise aber auch vor
Die in den Ländern zur Sicherung von Windenergieflächen überwiegend stattfindenden Windkonzentrationszonenplanungen erweisen sich in der Praxis als fehleranfällig. Selbst dort, wo die gewünschte räumliche Steuerung des Windenergieausbaus gelingt, wird derzeit bundesrechtlich nicht sichergestellt, dass Flächen in einem Umfang bereitgestellt werden, der für einen klimagerechten Windenergieausbau entsprechend verschiedener Energieszenarien notwendig wäre. Das Gutachten zeigt einen Weg auf, nicht nur die Flächenbereitstellung rechtssicherer auszugestalten und dabei die kommunale Planungsebene gegenüber dem derzeitigen Steuerungsmodell zu stärken, sondern skizziert auch eine Möglichkeit, über quantitative Mengenvorgaben des Bundes die Flächenbereitstellung auf einen klimagerechten Windenergieausbau hin auszurichten. Veröffentlicht in Climate Change | 21/2020.
In order to elaborate the scenario “Greenhousegas Neutral Europe“ UBA has commissioned a survey on levers relevant for decarbonisation in selected energy scenarios. Overall, significant mitigation potential can be observed in the power sector, although scenarios differ in realizing emissions reductions in 2050. The respective levers for decarbonisation in the sectors are: Renewable energies in the power sector. Energy effiency, electrification and renewable energies in the services and building sectors. In the transport sector relevant levers are energy efficiency, renewable fuels, electrification and power-to-gas or power-to-liquid options. The industry sector could benefit by using renewable energies, electrification, carbon capture and storage and power-to-gas or power to liquid options. Veröffentlicht in Climate Change | 28/2019.
Die in den Ländern zur Sicherung von Flächen für die Windenergie überwiegend stattfindenden sog. Windkonzentrationszonenplanungen erweisen sich in der Praxis als fehleranfällig. In vielen Fällen werden sie durch Gerichte aus unterschiedlichen Gründen für unwirksam erklärt. Die gewünschte räumliche Steuerung des Windenergieausbaus wird so nicht sichergestellt. Dort, wo sie gelingt, wird derzeit zudem bundesrechtlich nicht sichergestellt, dass Flächen in einem Umfang bereitgestellt werden, wie es für einen klimagerechten Windenergieausbau entsprechend verschiedener Energieszenarien notwendig wäre. Insbesondere das Gebot, der Windenergie substanziell Raum zu verschaffen, beinhaltet, verstanden als bloße Konkretisierung des Verbots der Verhinderungsplanung, keine solche Verpflichtung. Vor diesem Hintergrund zeigt der vorliegende Bericht einen Weg auf, nicht nur die Flächenbereitstellung rechtssicherer auszugestalten und dabei die kommunale Planungsebene gegenüber dem derzeitigen Steuerungsmodell zu stärken, sondern skizziert auch eine Möglichkeit, über quantitative Mengenvorgaben des Bundes die Flächenbereitstellung auf einen klimagerechten Windenergieausbau hin auszurichten. Ersteres könnte über eine modifizierte Außenbereichsprivilegierung für die Windenergie nach dem Vorbild des heutigen § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB geschehen. Die Übertragbarkeit des dort zugrunde liegenden Steuerungsmodells auf die Windenergie wird dargestellt, Konsequenzen für ihre Steuerbarkeit mittels Bebauungsplänen aufgezeigt. Zur Erhöhung der Steuerungsleistung dieses Modells wird eine Verknüpfung mit dem Modell bundesrechtlicher Mengenvorgaben erwogen. Hierbei werden unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Akzeptanzforschung verschiedene Ausgestaltungsvarianten skizziert und geprüft. Quelle: Forschungsbericht
Klimaschutzkonzepte und -szenarien fokussieren in der Regel auf Maßnahmen und Politikinstrumente, die entweder die Effizienz von Geräten, Anlagen, Gebäuden und Prozessen steigern sollen oder den Ausbau und die Integration erneuerbarer Energien zum Thema haben. Obwohl Suffizienzmaßnahmen und suffizienzfördernde Politikinstrumente wichtige Energieeinsparpotenziale haben, sind sie bisher nicht systematisch in die Szenarien oder darauf aufbauenden Politikkonzepte systematisch integriert. Das hier beschriebene Vorhaben hatte daher zum Ziel, eine verbesserte Entscheidungsgrundlage zu schaffen, um suffizienzfördernde Instrumente in die Energie- und Klimaschutzpolitik zu integrieren. Dies geschah durch eine Reihe von Bausteinen (Teilstudien). Erstens wurden die Potenziale für Suffizienzpolitiken in den Bereichen Pro-Kopf-Wohnfläche sowie Stromverbrauch unter Berücksichtigung von Zielgruppen und Hemmnissen ausdifferenziert und mit Hilfe einer Zielgruppen- und Hemmnisanalyse Ansatzpunkte für die Umsetzung gewonnen. Zudem wurde mit dem Thema "Reduktion von Erwerbsarbeit" ein grundsätzlicher gesamtwirtschaftlicher Ansatz zur Förderung von Suffizienz analysiert und mit Politiken unterlegt. Des Weiteren wurden Möglichkeiten zur Integration von Suffizienzmaßnahmen in Klimaschutzszenarien untersucht und die besonderen Stärken von Makro-Instrumenten im Vergleich mit kleinteiliger Instrumentierung sowie das Zusammenspiel beider Ebenen betrachtet. Weiter wurde eine Materialsammlung bereitgestellt, die helfen soll, die Akzeptanzbedingungen für Suffizienzinstrumente besser zu verstehen und politische Kommunikation dementsprechend zu planen. Schließlich wurde mit Hilfe von Fachgesprächen, Stakeholder-Workshops und Publikationen zu einer breiteren politischen Diskussion von Suffizienzpolitiken beigetragen. Quelle: Forschungsbericht
Ziel dieses Vorhabens ist es, die Gesamtkosten der Transformation hin zu einem vollständig dekarbonisiertem Verkehrssektor für verschiedene Energieszenarien und -optionen in Deutschland bis zum Jahr 2050 genauer zu beleuchten. Dafür werden die Kosten für die Energieversorgung und die Herstellung der Fahrzeuge des Straßenverkehrs von vier Szenarien aus der Studie „Erarbeitung einer fachlichen Strategie zur Energie-versorgung des Verkehrs bis zum Jahr 2050“ in Form von Sensitivitätsbetrachtungen aktualisiert. Im Straßenverkehr, in dem eine direkte Stromnutzung technisch möglich ist, ist die Transformation hin zur Elektrifizierung die kostengünstigste Energieversorgungsoption. PtG -CH4 und PtL weisen im Straßenverkehr ähnliche Kosten auf, währenddessen die Nutzung von PtG-H2 in Brennstoffzellenfahrzeugen mit den höchsten Kosten verbunden ist. Im Schiffsverkehr ist die Elektrifizierung keine maßgebliche Option und die Kosten der verschiedenen Energieträger liegen dicht beieinander. Die Kosten für die Energieversorgung des Verkehrssektors und für die Fahrzeugherstellung dominieren sowohl in den Ausgangsszenarien als auch den Sensitivitätsbetrachtungen die Gesamtkosten. Bei hohen Fahrleistungen je Fahrzeug (z. B. Straßenfernverkehr) gewinnen die Kosten der Energieversorgung noch stärker an Bedeutung. Der Umbau der Infrastruktur stellt dagegen eine eher kleine Größe im Vergleich zu den restlichen Kostenblöcken dar. Veröffentlicht in Texte | 114/2019.
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