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Windvorrangflächen (RROP2003 2. Änderung 2016) Landkreis Lüneburg

Beim Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) handelt es sich um ein strategisches Instrument zur räumlichen Steuerung, Ordnung der unterschiedlichen Nutzungsansprüche. Dabei sollen die miteinander konkurrierenden raumbezogenen Planungen, wie beispielsweise Land- und Forstwirtschaft, gewerbliche Wirtschaft, Verkehr, Naturschutz, Wohnraumbedarf u.v.m aufeinander abgestimmt werden. Das RROP ist somit auf der Ebene des Landkreises ein übergeordnetes und zusammenfassendes Planwerk. Als feststehende Ziele der Raumordnung zeigen die Daten die rechtsverbindlich genehmigten Vorranggebiete für Windkraftanlagen mit Stand 2016. In diesen Gebieten gehen bestimmte raumbedeutsame Funktionen und Nutzungen einher, die andere raumwirksame Nutzungen insofern ausschließen, als dass sie mit den vorrangigen Funktionen und Nutzungen nicht vereinbar sind.

Pelletkessel

Pellets: Holzheizung energiesparend einstellen und Alternativen prüfen So heizen Sie klimaverträglich mit Pellets Sie planen eine energetische Grundsanierung oder einen Neubau? Reduzieren Sie den Wärmebedarf möglichst weitgehend, insbesondere durch umfassende Wärmedämmung. Installieren Sie ein brennstofffreies Heizsystem (ohne Gas, Öl, Holz) und nutzen Sie hierzu bereitstehende Fördergelder. Sie besitzen ein (teil-)saniertes Haus? Planen Sie rechtzeitig den Ausstieg aus der brennstoffbasierten Heizung (Gas, Öl, Holz) und nutzen Sie bereitstehende Fördergelder. Lassen Sie hierzu einen sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan erstellen. Auch das wird gefördert. Nutzen Sie Gelegenheitsfenster wie Fassadenerneuerung oder Fenstertausch zur Verbesserung der Wärmedämmung. Sie möchten (weiterhin) mit Pellets heizen? Prüfen Sie den Austausch Ihres Heizkessels, wenn er älter als 15 Jahre ist. Achten Sie beim Erwerb eines Pelletkessels auf einen hohen Nutzungsgrad (Brennwertgerät in Effizienzklasse A++) und geringe Schadstoffemissionen. Sparen Sie Heizenergie durch sparsames Heizen und regelmäßige Wartung Ihrer Heizungsanlage. Prüfen Sie eine ergänzende Nutzung erneuerbarer Energien (Solarthermie/ Photovoltaik). Prüfen Sie den ergänzenden Einbau eines Staubabscheiders Planen Sie voraus und lassen Sie einen sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan erstellen. Die Entsorgung der abgekühlten Asche hat über den Hausmüll (Restmülltonne) zu erfolgen. Gewusst wie Die Heizung ist der mit Abstand größte Erzeuger von CO 2 -Emissionen im Haushalt. Durch Effizienzmaßnahmen am Gebäude und Modernisierung der Heizungstechnik können Sie ganz erheblich ⁠ Klima ⁠ und Umwelt schützen. Gleichzeitig senken Sie damit die Heizkosten. Der CO 2 -Preis im Nationalen Emissionshandel wird zudem fossile Brennstoffe nach und nach verteuern. Zu erneuerbaren Energien zu wechseln wird dadurch immer attraktiver. Das ⁠ UBA ⁠ spricht sich allerdings aus ⁠ Klimaschutz ⁠-, Luftreinhalte- und ökologischen Gründen gegen die Installation von Holzheizungen aus. Darunter fallen auch die Pelletheizungen. Im Neubau ohne Brennstoffe heizen: Die Wärmeversorgung eines Neubaus sollte mittels erneuerbarer Energien ohne Verbrennung erfolgen. Denn die klimapolitischen Verpflichtungen Deutschlands machen es erforderlich, dass die Wärmeversorgung zügig auf erneuerbare und brennstofffreie Energieträger umgestellt wird. Das UBA rät deshalb von der Nutzung von Heizöl, Erdgas und Holz zum Heizen in Neubauten grundsätzlich aus Klimaschutzgründen ab. Hierfür ist es nötig, den Wärmebedarf des geplanten Gebäudes möglichst weitgehend zu reduzieren. Wichtige Stichpunkte hierbei sind v.a.: angepasste Bauweise, Wärmedämmung, Vermeidung von Wärmebrücken und Lüftungskonzept. So reicht ein niedriges Temperaturniveau für die Raumwärme. Das ist die optimale Voraussetzung, den Wärmebedarf mit brennstofffreien erneuerbaren Energien wie Wärmepumpen, idealerweise mit Wind- und Solar-Strom betrieben, Fern-/Nahwärme oder Solarthermie decken zu können. Im Altbau vorausschauend planen: Um nicht vom plötzlichen Ausfall der alten Heizung mitten im Winter "kalt" überrascht zu werden, ist es sinnvoll, einen mittel- bis langfristigen "individuellen Sanierungsplan" zu haben. So ist gewährleistet, dass Zeitfenster wie Heizungsausfall, Fassadensanierung oder Fensteraustausch optimal und kostengünstig genutzt werden können. Ein "individueller Sanierungsfahrplan" wird für Gebäude, die älter als 10 Jahre sind und vorwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden, im Rahmen der Energieberatung für Wohngebäude durch das BAFA gefördert. Mit einem Sanierungsfahrplan können Sie den Wärmebedarf in älteren Häusern stufenweise und wirtschaftlich senken und gleichzeitig die Umstellung des Heizsystems auf brennstofffreie erneuerbare Energien vorbereiten und ermöglichen. Denn bereits in teilsanierten Gebäuden kann die Raumwärmeversorgung mit einer niedrigeren Vorlauftemperatur erfolgen. Überblick über alle Maßnahmenpakete bei der Schritt-für-Schritt-Sanierung Hinweise für die Pelletheizung: Falls Holzpellets dennoch zur Raumwärme oder Warmwasserbereitstellung genutzt werden sollen, sind einige Punkte zu beachten: Austausch alter Heizkessel: Heizkessel, die älter als 15 Jahre sind, entsprechen in der Regel nicht mehr dem Stand der Technik. In den meisten Fällen lohnt es sich, einen effizienteren Heizkessel einzubauen. Bestehende Festbrennstoffkessel, die zwischen dem 1. Januar 2005 und dem 21. März 2010 errichtet wurden, dürfen ab dem 01. Januar 2025 nur noch weiter betrieben werden, wenn diese die Grenzwerte der 1. Stufe der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) einhalten. Die Überprüfung der Einhaltung der Grenzwerte erfolgt durch das Schornsteinfegerhandwerk wiederkehrend alle zwei Jahre. Hohe Energieeffizienzklasse wählen: Neben der Leistung sollten Sie beim Erwerb einer neuen Heizung auf einen hohen Nutzungsgrad und geringe Emissionen achten. Eventuelle Mehrkosten können in der Regel durch einen geringeren Brennstoffbedarf wieder eingespart werden. Bei der Brennwerttechnik wird die Wärme im Abgas besser ausgenutzt. Voraussetzung dafür ist, dass der Heizkessel auch tatsächlich im Brennwertbetrieb arbeiten kann (siehe unten). Pellet-Brennwertkessel erreichen die Effizienzklasse A++ . Einfache Pelletkessel liegen in der Effizienzklasse A+. Achten Sie hier auf einen möglichst hohen Energieeffizienz-Kennwert von etwa 120 %. Kombinieren Sie Ihre Holzheizung mit brennstofffreien erneuerbaren Energien, zum Beispiel Sonnenkollektoren. Die Brauchwassererwärmung kann dann außerhalb der Heizperiode die Sonne übernehmen. Das spart Holz und schont die Umwelt, da die Holzheizung außerhalb der Heizperiode ineffizient arbeitet und mit höheren Emissionen verbunden ist. Richtige Größe der Heizung: Alte Heizkessel sind oft größer als nötig. Bestehen Sie beim Austausch Ihres Heizkessels auf eine individuelle Dimensionierung: Eine kleinere Heizung ist günstiger und beheizt Ihr Haus effizienter. Ein gut gedämmtes Haus benötigt weniger Heizleistung als ein schlecht gedämmtes Haus. Deshalb sollte – nach Möglichkeit – bei einer Haussanierung zuerst gedämmt werden, bevor über die Auswahl der Heizung entschieden wird. Lassen Sie sich hierbei von Energieberater*innen unterstützen. Heizung als Gesamtsystem: Damit eine Heizung möglichst effizient funktioniert, müssen alle Heizkomponenten optimal eingestellt und aufeinander abgestimmt sein: Wärmeerzeuger, Heizflächen, Thermostatventile, Pumpen- und Reglereinstellungen. Eine solche "Heizungsoptimierung" lohnt sich auch bei bestehenden Heizkesseln. Nur unter dieser Voraussetzung arbeiten Brennwertkessel auch tatsächlich im Brennwertbetrieb (das heißt der Wasserdampf im Abgas wird abgekühlt und fällt als Kondensat an). Beauftragen Sie deshalb beim Heizungstausch eine "Heizungsoptimierung", damit sich die erwartete Energieeinsparung auch tatsächlich einstellt. Das können Sie kontrollieren, indem Sie regelmäßig den Verbrauch des Kessels überwachen. Ein Hilfsmittel dafür ist zum Beispiel das kostenlose Energiesparkonto . Achten Sie auch auf eine regelmäßige Wartung der Heizung. Umweltfreundliche Holzpellets kaufen: Beziehen Sie die Holzpellets aus Ihrer Region, denn der Transport der Pellets zu Ihnen verbraucht Benzin und Diesel. Achten Sie zudem darauf, dass die Pellets aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen (Siegel FSC , PEFC oder Naturland ). Holzpellets müssen aus naturbelassenem Holz stammen und die Anforderungen der DIN EN 17225-2 Klasse A1 einhalten. Zusätzlich können diese nach dem nach dem DIN Plus oder EN Plus (A1) Zertifizierungsprogramm zertifiziert sein. Pelletlager: Bei der Lagerung von Holzpellets sind die Anforderungen der VDI 3464 Blatt 1 zu beachten. Hintergrund hierfür sind gesundheitsschädliche Kohlenmonoxidemissionen (CO) aus den Pellets, die sich im Pelletlager anreichern. Innerhalb der ersten vier Wochen nach Lieferung der Pellets ist mit erhöhten Kohlenmonoxidkonzentrationen im Pelletlager zu rechnen. Daher ist eine gute Belüftung des Pelletlagers notwendig und der Einsatz von mobilen CO-Messgeräten beim Betreten und von CO-Meldern im Vorraum zum Pelletlager sinnvoll. Staubabscheider einbauen: Durch den Einsatz von Staubabscheidern können sehr niedrige Schadstoffemissionen bei Pelletkesseln erreicht werden. Eine Übersicht über bauartzugelassene Staubabscheider finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Institut für Bautechnik (DiBt). Für weitere Informationen empfehlen wir unsere Broschüre Heizen mit Holz . Das BAFA fördert im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) auch die Installation von Pelletkesseln. Niedrige Emissionen: Beim Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) werden im Rahmen der Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG) besonders emissionsarme Pelletkessel gefördert. Einige dieser Geräte verfügen über integrierte oder nachgeschaltete Staubabscheider. Entsorgung der Asche: Die abgekühlte Asche sollte in der Restmülltonne entsorgt werden. Für Garten und Kompost ist sie nicht geeignet, da es sonst zu einer Anreicherung von Schwermetallen (die natürlich im Holz vorhanden sind) und von Schadstoffen aus der Verbrennung (z.B. PAKs) im Boden kommt. Was Sie noch tun können: Fördermittel nutzen: Prüfen Sie in unserem Fördermittelratgeber , ob und wie Sie Ihre Investitionskosten senken können. Kombination mit weiteren erneuerbaren Energien: Beachten Sie hierzu unsere Tipps zu Sonnenkollektoren . Beachten Sie auch unsere Tipps zum Sparen von Heizenergie . Hintergrund Umweltsituation: Die Verbrennung von Holz läuft nie vollständig ab. Es entstehen gesundheitsgefährdende Luftschadstoffe wie Staub bzw. Feinstaub, Kohlenwasserstoffverbindungen wie polyzyklisch aromatische Kohlenwasserstoffe (⁠PAK⁠), klimaschädliches Methan, Lachgas und Ruß. Der Staub, der in die Luft gelangt, wird als Feinstaub bezeichnet, da dieser zu über 90 Prozent aus sehr kleinen Partikeln mit einer Größe unter 10 µm besteht (abgekürzt als ⁠PM10⁠). Dies ist kleiner als der Durchmesser eines menschlichen Haares. Diese sehr feinen, mit dem Auge nicht sichtbaren Partikel können beim Einatmen bis in die Lunge eindringen und so die Gesundheit beeinträchtigen. Je kleiner die Partikel sind, desto tiefer gelangen diese in den Atemtrakt. Erkrankungen der Atemwege (z. B. Asthma, Bronchitis, Lungenkrebs), des Herz-Kreislauf-Systems (z. B. Arteriosklerose, Bluthochdruck), des Stoffwechsels (z. B. Diabetes Mellitus Typ 2) oder des Nervensystems (z. B. Demenz) können die Folge sein. Besonders für Kinder, Personen mit vorgeschädigten Atemwegen und ältere Menschen stellt Feinstaub eine starke gesundheitliche Belastung dar. Der Staub, der in die Luft gelangt, wird als Feinstaub bezeichnet, da dieser zu über 90 Prozent aus sehr kleinen Partikeln mit einer Größe unter 10 µm besteht (abgekürzt als ⁠PM10⁠). Dies ist kleiner als der Durchmesser eines menschlichen Haares. Diese sehr feinen, mit dem Auge nicht sichtbaren Partikel können beim Einatmen bis in die Lunge eindringen und so die Gesundheit beeinträchtigen. Je kleiner die Partikel sind, desto tiefer gelangen diese in den Atemtrakt. Erkrankungen der Atemwege (z. B. Asthma, Bronchitis, Lungenkrebs), des Herz-Kreislauf-Systems (z. B. Arteriosklerose, Bluthochdruck), des Stoffwechsels (z. B. Diabetes Mellitus Typ 2) oder des Nervensystems (z. B. Demenz) können die Folge sein. Besonders für Kinder, Personen mit vorgeschädigten Atemwegen und ältere Menschen stellt Feinstaub eine starke gesundheitliche Belastung dar. Die meisten Kohlenwasserstoffverbindungen sind unangenehm riechende Schadstoffe, zu denen auch polyzyklisch aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs) gehören. Einige dieser PAKs sind krebserregende, erbgutverändernde und/oder fortpflanzungsgefährdende Schadstoffe. Die meisten Kohlenwasserstoffverbindungen sind unangenehm riechende Schadstoffe, zu denen auch polyzyklisch aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs) gehören. Einige dieser PAKs sind krebserregende, erbgutverändernde und/oder fortpflanzungsgefährdende Schadstoffe. Weiterhin entstehen bei der Verbrennung von Holz giftiges Kohlenmonoxid sowie die klimaschädlichen Gase Methan und Lachgas. Methan trägt 25-mal und Lachgas 298-mal stärker zur Erderwärmung bei als die gleiche Menge Kohlendioxid. Die Verbrennung von Holz setzt auch den im Holz gebundenen Kohlenstoff in Form von Kohlendioxid frei. Nur wenn im Sinne einer nachhaltigen Waldwirtschaft eine entsprechende Holzmenge zeitnah nachwächst, ist die Kohlenstoffbilanz im Wald ausgeglichen. Hinzu kommen die Emissionen durch Holzernte, Transport und Bearbeitung, die umso geringer sind, je regionaler die Holznutzung erfolgt. Zur Erreichung der klimapolitischen Ziele muss der Wald als Kohlenstoffsenke erhalten bleiben. Mehr noch: die Senkenleistung der Wälder sollte maximiert werden, um die ambitionierten Ziele im Bereich ⁠ Landnutzung ⁠, ⁠ Landnutzungsänderung ⁠ und Forst (⁠ LULUCF ⁠) zu erreichen. Dazu muss mehr Holz neu nachwachsen als aus dem Wald entnommen wird. Das klimafreundliche Potenzial zur Nutzung von Holz ist demnach begrenzt. Im Vergleich zu Holzheizungen kann außerdem mit langlebigen Holzprodukten mehr ⁠ Klimaschutz ⁠ erzielt werden (Kaskadennutzung). Von der energetischen Holznutzung ist deshalb aus Klimaschutzgründen abzuraten, insbesondere dann, wenn brennstofffreie erneuerbare Alternativen zur Raumwärmebereitstellung zur Verfügung stehen, wie z.B. Wärmepumpen oder Solarthermie. Gesetzeslage: Das Gebäudeenergiegesetz , das 2023 geändert wurde, verpflichtet die Eigentümerinnen und Eigentümer neu errichteter Gebäude, seit 1.1.2024 mindestens 65 Prozent des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Quellen zu decken. Ab Mitte 2026 greift diese Pflicht sukzessive auch für Bestandsgebäude Eine Möglichkeit, den Anteil an erneuerbaren Energien zu decken, ist der Einsatz eines Pelletkessels. Die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) enthält Grenzwerte für die Luftschadstoffemissionen von Heizkesseln. Die Schornsteinfeger*innen messen hierzu wiederkehrend alle zwei Jahre die CO- und Staubemissionen von Pelletkesseln. Des Weiteren ist eine Inspektion des Brennstofflagers zweimal in sieben Jahren vorgeschrieben. Bei einer Neuinstallation einer Feuerungsanlage oder bei einem Neubau sollten die Abgase nach dem Stand der Technik (VDI 3781 Blatt 4) abgeleitet werden. Nur hierdurch können ein ungestörter Abtransport der Abgase und eine ausreichende Verdünnung der Abgase erreicht werden. Die Verordnung (EU) Nr. 2015/1187 macht seit 2017 die Energieverbrauchskennzeichnung für alle Festbrennstoff-Heizkessel verpflichtend. Seit dem 1.1.2020 regelt die Verordnung (EU) Nr. 2015/1189 die Energieeffizienz und Luftschadstoffemissionen neuer Heizkessel für Festbrennstoffe. Weitere Informationen finden Sie auf unseren Themenseiten: Holzheizungen: Schlecht für Gesundheit und Klima (⁠ UBA ⁠-Themenseite) Mehr Klimaschutz mit einer neuen Heizung (UBA-Themenseite) Energiesparende Gebäude (UBA-Themenseite) Energieverbrauchskennzeichnung für Heizgeräte (UBA-Themenseite)

Hein-Moeller-Schule

Seit über 15 Jahren engagiert sich die Lichtenberger Hein-Moeller-Schule aktiv im Klima- und Umweltschutz. Als Ausbildungsstätte im Elektrohandwerk spielt das Oberstufenzentrum für Energietechnik eine wichtige Rolle bei der Sensibilisierung und Schulung zukünftiger Energieexperten für den verantwortungsvollen Umgang mit der Umwelt und den natürlichen Ressourcen. Ressourcenschonendes Schulgelände: Solaranlagen, Solarbäume und Kleinwindanlage Unter Einbeziehung der Schülerinnen und Schüler werden die vier Schulgebäude möglichst nachhaltig ausgestattet. So wurden die Häuser A und B bereits energetisch saniert, um die Umweltbilanz der Schule zu verbessern. Weiterhin befinden sich auf dem Gelände vier stattliche Solaranlagen mit einer Gesamtleistung von 96,5 kWp. Die Beleuchtung der Räumlichkeiten wurde zudem an Bewegungsmelder gekoppelt. Die Schülerinnen und Schüler werden aktiv in die Modernisierung der Gebäude mit einbezogen: Sie schließen Solarmodule an, bauen die Elektroanlagen der Schule um, führen Messungen zur Aufspürung von Energielecks durch und kontrollieren Betrieb und Wartung der Geräte. Eine Kleinwindanlage im Schulhof kann zum Aufladen von Smartphones und Handys genutzt werden. In einem zweijährigen Projekt konzipierte und plante eine Schülergruppe die zusätzliche Errichtung von „Solarbäumen“, die vor Ort konstruiert und aufgestellt wurden. Die darüber gewonnene Energie kann von den Lernenden frei genutzt werden – etwa zum Aufladen von Elektronikgeräten. Ladesäulen für Elektroautos sind in Planung. Sie sollen so aufbereitet werden, dass sie von den Azubis für den Elektrotechnik-Unterricht genutzt werden können – etwa, um Messungen durchzuführen. Um Mitarbeiter wie Lernende im gesamten Schulalltag für die Thematik zu sensibilisieren, werden die Projekte zur Energieeffizienz an der Schule sichtbar gemacht. Ein schuleigenes Anzeigensystem führt allen die Ergebnisse der erfolgreiche Projekte vor Augen. So können Schülerinnen wie Lehrer zum Beispiel jederzeit sehen, wie hoch die Energieernte der Solaranlagen ausfällt. Darüber hinaus lädt der Energiepfad der Hein-Moeller-Schule dazu ein, sich auf dem Schulhof mithilfe des selbstkonzipierten Poster über verschiedene regenerative Energiearten und ihren Einsatz in Deutschland zu informieren. Die Stationen des Energiepfades dienen darüber hinaus bei Projekten und Vorträge oftmals als Startpunkt. Die Schülerinnen und Schüler der Hein-Moeller-Schule sind die Experten für Elektrotechnik von morgen. Aus diesem Grund liegt ein besonderer Fokus auf der umfangreichen Information und Bildung der Lernenden in Sachen nachhaltiger Energiepolitik. Die angebotenen Bildungsveranstaltungen sind vielfältig gestaltet: Die Schülerinnen und Schüler besuchen Fachmessen, nehmen an Lehrgängen teil, führen Energieforen und Fachtagungen durch und erstellen selber Vorträge. Die Schule nimmt weiterhin an Aus- und Weiterbildungsprogrammen in den Bereichen Solarenergie und Energieeffizienz teil. Fokussieren sich die Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen an der Hein-Moeller-Schule vornehmlich auf die Schonung von Ressourcen durch Energieeffizienz, wird auch an die Ökovielfalt gedacht. 2019 zog ein Bienenvolk auf Initiative eines Lehrers auf das Schulgelände. Die Bienen sind auf dem Dach der Fachpraxisräume zuhause und fühlen sich im Herzen des Landschaftsschutzgebiets Herzberge sehr wohl. Einsatz neuer Technik | Regenerative Energien | Heiz-Management | Energierundgang | Stromsparendes Beleuchtungssystem | Biodiversität | Umweltfreundliche Klassenfahrten | Schulprogramm | Projekte Die Hein-Moeller-Schule zählt derzeit rund 1000 Auszubildende, Schülerinnen und Schüler. Diese werden von 58 Lehrenden betreut. Die Lichtenberger Schule befindet sich im Grünen, mitten im Landschaftsschutzgebiet Herzberge. Dem Leitbild des Oberstufenzentrums entsprechend werden Lernende zu toleranten, offenen und empathischen Bürgern mit einer tiefen demokratischen Selbstverständlichkeit gebildet. Durch eine durchlässige Schulstruktur und praxisnahen, zukunftsgerichteten Unterricht werden die Jugendlichen bestmöglich auf ihr Arbeitsleben vorbereitet. Energiesparmeister 2018/19 2. Preis beim Gasag Energy Cup 2009/10 und 2010/11 Berliner Klimaschule seit 2012 Bild: davit85/Depositphotos.com Weitere engagierte Schulen in Lichtenberg Übersicht: Diese Lichtenberger Schulen engagieren sich besonders im Klima- und Umweltschutz. Weitere Informationen Bild: Goodluz/Depositphotos.com Handlungsfelder Ressourcenschutz, Nachhaltigkeit, Klimabildung: In diesen Bereichen engagieren sich Schülerinnen und Schüler aller Altersgruppen für nachhaltige Verbesserungen im Klimaschutz. Weitere Informationen

Gasheizung

Gasheizung energiesparend einstellen und Umstieg vorbereiten So heizen Sie klimaverträglich mit Gas Sie planen eine energetische Grundsanierung oder einen Neubau? Reduzieren Sie den Wärmebedarf möglichst weitgehend, insbesondere durch umfassende Wärmedämmung. Installieren Sie ein brennstofffreies Heizsystem (ohne Gas, Öl, Holz) und nutzen Sie hierzu bereitstehende Fördergelder. Sie besitzen ein (teil-)saniertes Haus? Planen Sie rechtzeitig den Ausstieg aus der Heizung mit Brennstoffen (Gas, Öl, Holz) und nutzen Sie hierzu bereitstehende Fördergelder. Lassen Sie hierzu einen sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan erstellen. Auch das wird gefördert. Nutzen Sie Gelegenheitsfenster wie Fassadenerneuerung oder Fenstertausch zur Verbesserung der Wärmedämmung. Sie möchten weiterhin mit Gas heizen? Prüfen Sie den Austausch Ihres Heizkessels, wenn er älter als 15 Jahre ist. Achten Sie beim Erwerb einer Gasheizung auf einen hohen Nutzungsgrad und geringe Schadstoffemissionen. Sparen Sie Heizenergie durch sparsames Heizen und regelmäßige Wartung Ihrer Heizungsanlage. Prüfen Sie eine ergänzende Nutzung erneuerbarer Energien (Solarthermie/ Photovoltaik). Planen Sie voraus und lassen Sie einen sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan erstellen. Ab Mitte 2026 bis Mitte 2028 müssen neue Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Das ist mit einem Gaskessel nur schwierig zu erfüllen. Gewusst wie Die Heizung ist der mit Abstand größte Erzeuger von CO 2 -Emissionen im Haushalt. Durch Effizienzmaßnahmen am Gebäude und Modernisierung der Heizungstechnik können Sie ganz erheblich ⁠Klima⁠ und Umwelt schützen. Gleichzeitig senken Sie damit die Heizkosten. Der CO₂-Preis im Nationalen Emissionshandel wird zudem fossile Brennstoffe nach und nach verteuern. Zu erneuerbaren Energien zu wechseln wird dadurch immer attraktiver. Biomethan oder Wasserstoff sind aufgrund hoher Kosten und begrenzter Verfügbarkeit keine empfehlenswerte Lösung. Im Neubau ohne Brennstoffe heizen: Die Wärmeversorgung eines Neubaus sollte mittels erneuerbarer Energien ohne Verbrennung erfolgen. Denn die klima- und umweltpolitischen Verpflichtungen Deutschlands machen es erforderlich, dass die Wärmeversorgung zügig auf erneuerbare und brennstofffreie Energieträger umgestellt wird. Das ⁠UBA⁠ rät deshalb von der Nutzung von Heizöl, Erdgas und Holz zum Heizen in Neubauten aus ⁠ Klima ⁠- und Umweltschutzgründen ab. Hierfür ist es nötig, den Wärmebedarf des geplanten Gebäudes möglichst weitgehend zu reduzieren. Wichtige Stichpunkte hierbei sind v.a.: angepasste Bauweise, Wärmedämmung, Vermeidung von Wärmebrücken und Lüftungskonzept. So reicht ein niedriges Temperaturniveau für die Raumwärme. Das ist die optimale Voraussetzung, den Wärmebedarf mit brennstofffreien erneuerbaren Energien wie Wärmepumpen, idealerweise mit Wind- und Solar-Strom betrieben, Fern-/Nahwärme oder Solarthermie decken zu können. Im Altbau vorausschauend planen: Um nicht vom plötzlichen Ausfall der alten Heizung mitten im Winter "kalt" überrascht zu werden, ist es sinnvoll, einen mittel- bis langfristigen "individuellen Sanierungsplan" zu haben. So ist gewährleistet, dass Zeitfenster wie Heizungsausfall, Fassadensanierung oder Fensteraustausch optimal und kostengünstig genutzt und aufeinander abgestimmt werden können. Ein Individueller Sanierungsfahrplan wird für Gebäude, die älter als 10 Jahre sind und vorwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden, im Rahmen der "Energieberatung für Wohngebäude" durch das BAFA gefördert. Mit einem Sanierungsfahrplan können Sie den Wärmebedarf in älteren Häusern stufenweise und wirtschaftlich senken und gleichzeitig die Umstellung des Heizsystems auf brennstofffreie erneuerbare Energien vorbereiten und ermöglichen. Denn bereits in teilsanierten Gebäuden reicht eine niedrigere Vorlauftemperatur, damit es warm wird. Überblick über alle Maßnahmenpakete bei der Schritt-für-Schritt-Sanierung Hinweise für die Erdgasheizung: Falls Erdgas dennoch zur Raumwärme oder Warmwasserbereitstellung genutzt werden soll, sind einige Punkte zu beachten: Austausch alter Heizkessel: Sollte Ihre Heizung älter als 15 Jahre sein, entspricht sie in der Regel nicht mehr dem Stand der Technik. Prüfen Sie den Einsatz von brennstofffreien erneuerbaren Energien wie Wärmepumpen. In den meisten Fällen lohnt sich eine Umstellung. In Hybridheizungen kann eine Wärmepumpe den größten Teil der Heizarbeit übernehmen. Der Heizkessel heizt an kalten Tagen nur noch wenig zu. Der Umstieg von einer Gasheizung auf eine Heizung mit erneuerbaren Energien wird in der "Bundesförderung energieeffiziente Gebäude" (BEG) gefördert. Seit dem Jahr 2016 erhalten Heizkessel, die älter als 15 Jahre sind, nach und nach eine Energieverbrauchskennzeichnung von Heizungsinstallateur*innen, Energieberater*innen oder von Bezirksschornsteinfeger*innen. Sie zeigt Ihnen, wie effizient oder ineffizient das Gerät ist: Geräte der Klassen C und D sollten Sie bald durch modernere Geräte ersetzen, weil sie in der Regel Energie verschwenden, überhöhte Heizkosten verursachen und dem ⁠ Klima ⁠ schaden. Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen nach dem Gebäudeenergiegesetz ausgetauscht werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Brennwert- und Niedertemperaturheizkessel sowie Anlagen, die vor Februar 2002 bereits in selbst genutzten Ein- und Zweifamilienhäusern installiert waren. Die Einhaltung dieser Austauschverpflichtung kontrollieren die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger*innen im Rahmen der Feuerstättenschau. Heizen mit erneuerbaren Energien: Gaskessel sind ein Auslaufmodell. Das Gebäudeenergiegesetz fordert, 30 Jahre alte Gas-Heizkessel außer Betrieb zu nehmen. Außerdem schreibt es vor, dass neu installierte Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen müssen. Das gilt für Neubauten in Neubaugebieten ab 2024, für andere Häuser je nach Gemeindegröße ab Mitte 2026 oder 2028. Ab 2045 dürfen Gaskessel nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Weitere Informationen zur Gesetzeslage finden Sie im Abschnitt Hintergrund . Heizung als Gesamtsystem: Damit eine Heizung möglichst effizient funktioniert, müssen alle Heizkomponenten optimal eingestellt und aufeinander abgestimmt sein: Wärmeerzeuger, Heizflächen, Thermostatventile, Pumpen- und Reglereinstellungen. Eine solche „Heizungsoptimierung" lohnt sich auch bei bestehenden Heizkesseln. Nur unter dieser Voraussetzung arbeiten Brennwertkessel auch tatsächlich im Brennwertbetrieb (d.h. der Wasserdampf im Abgas wird abgekühlt und fällt als Kondensat an). Beauftragen Sie deshalb eine „Heizungsoptimierung", damit sich die erwartete Energieeinsparung auch tatsächlich einstellt. Das können Sie kontrollieren, indem Sie regelmäßig den Verbrauch des Kessels überwachen. Ein Hilfsmittel dafür ist zum Beispiel das kostenlose Energiesparkonto . Achten Sie auch auf eine regelmäßige Wartung der Heizung. Was Sie noch tun können: Beachten Sie unsere Tipps zu Heizen/Raumtemperatur . Nutzen Sie Fördermittel : Sie helfen, die Investitionskosten zu senken. Vielfalt und Systematik der Energieverbrauchskennzeichnung für Heizgeräte Quelle: Umweltbundesamt Energieverbrauchskennzeichnung für Gas- oder Ölkessel Quelle: Europäische Kommission Energieverbrauchskennzeichnung Gas- oder Ölkessel, die Raumwärme und Warmwasser bereiten Quelle: Europäische Kommission Energieverbrauchskennzeichnung für Niedertemperatur-Wärmepumpen (ohne Warmwasserbereitung) Quelle: Europäische Kommission Effizienzklassen von Heizgeräten als Produkt Quelle: Umweltbundesamt Der Installateur oder der Hersteller muss für Verbundanlagen die Effizienzklasse angeben. Quelle: Umweltbundesamt Energieverbrauchskennzeichnung für Verbundanlagen Quelle: Europäische Kommission Effizienzklassen von Heizgeräten als Verbundanlage Quelle: Umweltbundesamt Zeitplan für Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung für Heizgeräte und Warmwasserbereiter Quelle: Umweltbundesamt Zeitplan als PDF-Datei Hintergrund Umweltsituation: Fossile Energieträger wie Erdgas sind begrenzte Ressourcen, die bei der Verbrennung CO 2 - und Schadstoffmissionen verursachen. Auch die Gewinnung und der Transport von Erdgas führen zu Umweltbelastungen, vor allem durch Leckagen. Da das Treibhausgaspotenzial von Methan, dem Hauptbestandteil von Erdgas, 25-mal höher ist als das von CO 2 , ist dies aus Sicht des Klimaschutzes besonders relevant. Gesetzeslage: Das Gebäudeenergiegesetz schreibt vor, dass neue Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen. Das gilt für Neubaugebiete ab dem 1.1.2024 und für alle anderen Häuser ab 1.7.2026 (in Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern) bzw. 1.7.2028. Muss eine Heizung ausgetauscht werden, greift eine Übergangsfrist von fünf Jahren. Gaskessel, die nach dem 1.1.2024 bis zum 1.7.2026/2028 installiert werden, müssen ab 2029 mit mindestens 15 Prozent Biomethan oder Wasserstoff beliefert werden; bis 2040 steigt der Anteil auf 60 Prozent – Achtung, beide sind keine vielversprechende Lösung: Wasserstoff ist derzeit noch nicht am Markt verfügbar und Biomethan verursacht immer noch rund 60 % der Treibhausgasemissionen von Erdgas, außerdem ist Biomethan begrenzt verfügbar, so dass mit starken Preissteigerungen zu rechnen ist. Nach dem 1.7.2026/2028 darf ein Gaskessel nur noch installiert werden, wenn er mit 65 Prozent Biomethan beliefert wird, wenn er Teil einer Wärmepumpen- oder Solarthermie-Hybridheizung ist, wenn er auf 100 % Wasserstoff umrüstbar ist und das Haus in einem Wasserstoffnetzausbaugebiet liegt, oder wenn das Haus in einem Wärmenetzausbaugebiet liegt und an ein Wärmenetz angeschlossen werden soll. Nach Verordnung (EU) Nr. 813/2013 liegen die Anforderungen an die Energieeffizienz für Neugeräte in einem Bereich, der nur noch durch Brennwerttechnik erreicht werden kann, außerdem werden die Luftschadstoffemissionen begrenzt. Die Verordnung (EU) Nr. 811/2013 macht die Energieverbrauchskennzeichnung auch für Heizgeräte verpflichtend. Hersteller geben die Kennwerte auf Grundlage von Prüfstandsmessungen an. Das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz enthält die Vorschriften über die Kennzeichnung von Heizkesseln im Gebäudebestand. Die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) enthält Grenzwerte für die Luftschadstoffemissionen und Abgasverluste von Heizkesseln. Sie begrenzt die Stickoxidemissionen. Dies weist der Hersteller nach. Schornsteinfeger*innen messen regelmäßig die Abgasverluste (außer bei Gas-Brennwertkesseln) und CO-Emissionen. Aufgrund des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) wird seit 2021 auch der Bereich der Wärmeerzeugung durch ein Emissionshandelssystem abgedeckt. Dadurch werden fossile Brennstoffe wie z.B. Erdgas in den nächsten Jahren stufenweise teurer und die insgesamt zulässigen Treibhausgasemissionen begrenzt. Weitere Informationen finden Sie auf unseren ⁠ UBA ⁠-Themenseiten: Mehr Klimaschutz mit einer neuen Heizung Energiesparende Gebäude Energieverbrauchskennzeichnung für Heizgeräte Wasserstoff – Schlüssel im künftigen Energiesystem Bioenergie Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) Marktdaten: Bereich Wohnen (Daten zur Umwelt)

Ölheizung

Ölheizung energiesparend einstellen und Umstieg vorbereiten So heizen Sie klimaverträglich mit Öl Sie planen eine energetische Grundsanierung oder einen Neubau? Reduzieren Sie den Wärmebedarf möglichst weitgehend, insbesondere durch umfassende Wärmedämmung. Installieren Sie ein brennstofffreies Heizsystem (ohne Gas, Öl, Holz) und nutzen Sie hierzu bereitstehende Fördergelder. Sie besitzen ein (teil-)saniertes Haus? Planen Sie rechtzeitig den Ausstieg aus der Heizung mit Brennstoffen (Gas, Öl, Holz) und nutzen Sie hierzu bereitstehende Fördergelder. Lassen Sie hierzu einen sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan erstellen. Auch das wird gefördert. Nutzen Sie Gelegenheitsfenster wie Fassadenerneuerung oder Fenstertausch zur Verbesserung der Wärmedämmung. Sie möchten weiterhin mit Öl heizen? Prüfen Sie den Austausch Ihres Heizkessels, wenn er älter als 15 Jahre ist. Achten Sie beim Erwerb einer Ölheizung auf einen hohen Nutzungsgrad und geringe Schadstoffemissionen (Brennwertgeräte statt Niedertemperaturkessel). Sparen Sie Heizenergie durch sparsames Heizen und regelmäßige Wartung Ihrer Heizungsanlage. Prüfen Sie eine ergänzende Nutzung erneuerbarer Energien (Solarthermie/ Photovoltaik). Planen Sie voraus und lassen Sie einen sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan erstellen. Ab Mitte 2026 bis Mitte 2028 müssen neue Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Ab 2045 dürfen Heizkessel nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Gewusst wie Die Heizung ist der mit Abstand größte Erzeuger von CO 2 - Emissionen im Haushalt. Durch Effizienzmaßnahmen am Gebäude und Modernisierung der Heizungstechnik können Sie ganz erheblich ⁠Klima⁠ und Umwelt schützen. Gleichzeitig senken Sie damit die Heizkosten. Der CO 2 -Preis im Nationalen Emissionshandel wird zudem fossile Brennstoffe nach und nach verteuern. Zu erneuerbaren Energien zu wechseln wird dadurch immer attraktiver. Bioöl, Palmöl, oder regenerativ erzeugtes Heizöl sind aufgrund hoher Kosten und begrenzter Verfügbarkeit keine empfehlenswerte Lösung. Im Neubau ohne Brennstoffe heizen: Die Wärmeversorgung eines Neubaus sollte von vornherein mittels erneuerbarer Energien ohne Verbrennung erfolgen. Denn die klima- und umweltpolitischen Verpflichtungen Deutschlands machen es erforderlich, dass die Wärmeversorgung zügig auf erneuerbare und brennstofffreie Energieträger umgestellt wird. Das ⁠UBA⁠ rät deshalb von der Nutzung von Heizöl, Erdgas und Holz zum Heizen in Neubauten aus ⁠ Klima ⁠- und Umweltschutzgründen ab. Hierfür ist es nötig, den Wärmebedarf des geplanten Gebäudes möglichst weitgehend zu reduzieren. Wichtige Stichpunkte hierbei sind v.a.: angepasste Bauweise, Wärmedämmung, Vermeidung von Wärmebrücken und Lüftungskonzept. So reicht ein niedriges Temperaturniveau für die Raumwärme. Das ist die optimale Voraussetzung, den Wärmebedarf mit brennstofffreien erneuerbaren Energien wie Wärmepumpen, idealerweise mit Wind- und Solar-Strom betrieben, Fern-/Nahwärme oder Solarthermie decken zu können. Im Altbau vorausschauend planen: Um nicht vom plötzlichen Ausfall der alten Heizung mitten im Winter "kalt" überrascht zu werden, ist es sinnvoll, einen mittel- bis langfristigen "individuellen Sanierungsplan" zu haben. So ist gewährleistet, dass Zeitfenster wie Heizungsausfall, Fassadensanierung oder Fensteraustausch optimal und kostengünstig genutzt werden können. Ein "individueller Sanierungsfahrplan" wird für Gebäude, die älter als 10 Jahre sind und vorwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden, im Rahmen der "Energieberatung für Wohngebäude" durch das BAFA gefördert. Mit einem Sanierungsfahrplan können Sie den Wärmebedarf in älteren Häusern stufenweise und wirtschaftlich senken und gleichzeitig die Umstellung des Heizsystems auf brennstofffreie erneuerbare Energien vorbereiten und ermöglichen. Denn bereits in teilsanierten Gebäuden reicht eine niedrigere Vorlauftemperatur, damit es warm wird. Überblick über alle Maßnahmenpakete bei der Schritt-für-Schritt-Sanierung Austausch alter Heizkessel: Sollte Ihre Heizung älter als 15 Jahre sein, entspricht sie in der Regel nicht mehr dem Stand der Technik. Ölheizungen verursachen noch höhere Emissionen an Treibhausgasen und Luftschadstoffen als Gasheizungen. Prüfen Sie daher den Einsatz von brennstofffreien erneuerbaren Energien wie (mit Ökostrom betriebenen) Wärmepumpen. In den meisten Fällen lohnt sich der Umstieg. Der Umstieg von einer Ölheizung auf eine Heizung mit erneuerbaren Energien wird in der "Bundesförderung energieeffiziente Gebäude" (BEG) gefördert. Seit 2016 erhalten Heizkessel, die älter als 15 Jahre sind, nach und nach eine Energieverbrauchskennzeichnung von Heizungsinstallateur*innen, Energieberater*innen oder von Bezirksschornsteinfeger*innen. Sie zeigt Ihnen, wie effizient oder ineffizient das Gerät ist: Geräte der Klassen C und D sollten Sie bald durch modernere Geräte ersetzen, weil sie in der Regel Energie verschwenden, überhöhte Heizkosten verursachen und dem ⁠ Klima ⁠ schaden. Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen nach dem Gebäudeenergiegesetz ausgetauscht werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Brennwert- und Niedertemperaturheizkessel sowie Anlagen, die vor Februar 2002 bereits in selbst genutzten Ein- und Zweifamilienhäusern installiert waren. Die Einhaltung dieser Austauschverpflichtung kontrollieren die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger*innen im Rahmen der Feuerstättenschau. Heizen mit erneuerbaren Energien: Ölkessel sind ein Auslaufmodell. Das Gebäudeenergiegesetz fordert, 30 Jahre alte Öl-Heizkessel außer Betrieb zu nehmen. Außerdem schreibt es vor, dass neu installierte Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen müssen. Das gilt für Neubauten in Neubaugebieten ab 2024, für andere Häuser je nach Gemeindegröße ab Mitte 2026 oder 2028. Ab 2045 dürfen Heizkessel nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Weitere Informationen zur Gesetzeslage finden Sie im Abschnitt Hintergrund . Heizung als Gesamtsystem: Damit eine Heizung möglichst effizient funktioniert, müssen alle Heizkomponenten optimal eingestellt und aufeinander abgestimmt sein: Wärmeerzeuger, Heizflächen, Thermostatventile, Pumpen- und Reglereinstellungen. Eine solche "Heizungsoptimierung" lohnt sich auch bei bestehenden Heizkesseln. Nur unter dieser Voraussetzung arbeiten Brennwertkessel auch tatsächlich im Brennwertbetrieb (d.h. der Wasserdampf im Abgas wird abgekühlt und fällt als Kondensat an). Beauftragen Sie eine "Heizungsoptimierung", damit sich die erwartete Energieeinsparung auch tatsächlich einstellt. Das können Sie kontrollieren, indem Sie regelmäßig den Verbrauch des Kessels überwachen. Ein Hilfsmittel dafür ist zum Beispiel das kostenlose Energiesparkonto . Achten Sie auch auf eine regelmäßige Wartung der Heizung. Was Sie noch tun können: Beachten Sie unsere Tipps zu Heizen, Raumtemperatur . Beachten Sie unsere Tipps zur Gasheizung . Nutzen Sie Fördermittel : Sie helfen, die Investitionskosten zu senken. Vielfalt und Systematik der Energieverbrauchskennzeichnung für Heizgeräte Quelle: Umweltbundesamt Energieverbrauchskennzeichnung für Gas- oder Ölkessel Quelle: Europäische Kommission Energieverbrauchskennzeichnung Gas- oder Ölkessel, die Raumwärme und Warmwasser bereiten Quelle: Europäische Kommission Energieverbrauchskennzeichnung für Niedertemperatur-Wärmepumpen (ohne Warmwasserbereitung) Quelle: Europäische Kommission Effizienzklassen von Heizgeräten als Produkt Quelle: Umweltbundesamt Der Installateur oder der Hersteller muss für Verbundanlagen die Effizienzklasse angeben. Quelle: Umweltbundesamt Energieverbrauchskennzeichnung für Verbundanlagen Quelle: Europäische Kommission Effizienzklassen von Heizgeräten als Verbundanlage Quelle: Umweltbundesamt Zeitplan für Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung für Heizgeräte und Warmwasserbereiter Quelle: Umweltbundesamt Zeitplan als PDF-Datei Hintergrund Umweltsituation: Fossile Energieträger wie Erdöl sind begrenzte Ressourcen, die bei der Verbrennung CO 2 - und Schadstoffmissionen verursachen. Auch die Gewinnung und der Transport von Erdöl führen zu Umweltbelastungen, vor allem durch Leckagen. Gesetzeslage: Das Gebäudeenergiegesetz schreibt vor, dass neue Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen. Das gilt für Neubaugebiete ab 1.1.2024 und für alle anderen Häuser ab 1.7.2026 (in Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern) bzw. 1.7.2028. Muss eine Heizung ausgetauscht werden, greift eine Übergangsfrist von fünf Jahren. Ölkessel, die ab dem 1.1.2024 bis zum 1.7.2026/2028 installiert werden, müssen ab 2029 mit mindestens 15 Prozent erneuerbarem Brennstoff beliefert werden; bis 2040 steigt der Anteil auf 60 Prozent – Achtung, beide sind keine vielversprechende Lösung: Heizöl aus Wasserstoff ist derzeit noch nicht am Markt verfügbar und Bioöle sind begrenzt verfügbar, so dass mit starken Preissteigerungen zu rechnen ist. Nach dem 1.7.2026/2028 darf ein Ölkessel nur noch installiert werden, wenn er mit 65 Prozent erneuerbarem Brennstoff beliefert wird, wenn er Teil einer Wärmepumpen- oder Solarthermie-Hybridheizung ist oder wenn das Haus in einem Wärmenetzausbaugebiet liegt und an ein Wärmenetz angeschlossen werden soll. Nach Verordnung (EU) Nr. 813/2013 liegen die Anforderungen an die Energieeffizienz für Neugeräte in einem Bereich, der nur noch durch Brennwerttechnik erreicht werden kann, außerdem werden die Luftschadstoffemissionen begrenzt. Die Verordnung (EU) Nr. 811/2013 macht die Energieverbrauchskennzeichnung auch für Heizgeräte verpflichtend. Hersteller geben die Kennwerte auf Grundlage von Prüfstandsmessungen an. Das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz enthält die Vorschriften über die Kennzeichnung von Heizkesseln im Gebäudebestand. Die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) enthält Grenzwerte für die Luftschadstoffemissionen und Abgasverluste von Heizkesseln. Sie begrenzt die Stickoxidemissionen; dies weist der Hersteller nach. Schornsteinfeger*innen messen regelmäßig die Abgasverluste (außer bei Öl-Brennwertkesseln) sowie die CO- und Rußemissionen. Aufgrund des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) wird seit 2021 auch der Bereich der Wärmeerzeugung durch ein Emissionshandelssystem abgedeckt. Dadurch werden fossile Brennstoffe wie z.B. Erdgas oder Erdöl in den nächsten Jahren stufenweise teurer und die insgesamt zulässigen Treibhausgasemissionen begrenzt. Weitere Informationen finden Sie auf unseren ⁠ UBA ⁠-Themenseiten: Mehr Klimaschutz mit einer neuen Heizung Energiesparende Gebäude Energieverbrauchskennzeichnung für Heizgeräte Wasserstoff – Schlüssel im künftigen Energiesystem Bioenergie Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) Marktdaten: Bereich Wohnen (Daten zur Umwelt)

Anschluss UW Sieversdorf (HT-2144) an die 100-kV-Freileitung Frankfurt Autobahn – Fürstenwalde (HT-2011)

Die MLK Consulting GmbH & Co. KG plant im Landkreis Oder-Spree den Anschluss eines neuen Umspannwerkes (UW) östlich von Jacobsdorf (Mark) an die vorhandene 110-kV-Freileitung Frankfurt Autobahn - Fürstenwalde (HT-2011) der E.DIS Netz GmbH. Mit dem Schreiben vom 1. Januar 2023 beantragt ENACO Energieanlagen- und Kommunikationstechnik GmbH die UVP-Vorprüfung für das Vorhaben „Anschluss UW Sieversdorf (HT-2144) an die 100-kV-Freileitung Frankfurt Autobahn – Fürstenwalde (HT-2011)“. Die MLK Consulting GmbH & Co. KG ist Eigentümerin und Vorhabenträgerin des Anschlusses des geplante Umspannwerk Sieversdorf. Sie hat die Firma wibres Energietechnik GmbH mit der Planung und dem Bau des Umspannwerkes sowie dem Netzanschluss beauftragt. Die wibres Energietechnik GmbH hat die ENACO Energieanlagen- und Kommunikationstechnik GmbH den Auftrag zur Herstellung des Netzanschlusses über die bestehende 110-kV-Freileitung Frankfurt Autobahn – Fürstenwalde (HT-2011) der E.DIS Netz GmbH vergeben. Gegenstand dieses Vorhaben ist die Anspannung des Umspannwerkes mit einem Drehstromsystem, einem Erdseil und einem Lichtwellenerdseil. Der Mast 33 wurde bereits von der E.DIS Netz GmbH durch einen Kreuztraversenmast getauscht und bedarf keiner weiteren technischen Anpassung. Die Einbindung des UW erfolgt einseitig von der Abzweigtraverse bis zum Portal mit einer Trassenlänge von 35,5 m. Der Bauzeitraum umfasst ca. 1-2 Wochen. Der Baubeginn ist, abhängig von der behördlichen Genehmigung, im I. Quartal 2022 geplant. Für dieses Vorhaben ist gemäß § 7 Abs. 2 und nach Punkt 19.1.4 Anlage 1 UVPG eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen.

Neubau 110-kV-Freileitung HT2132 Einfachstich Klobbicke

Die wibres Energietechnik GmbH plant im Auftrag der Denker & Wulf AG, das Umspannwerk (UW) Klobbicke am Einspeisepunkt Kreuztraversenmast 106a an die Bestandsleitung HT2014 Neuenhagen - Finow der EDIS Netz GmbH anzubinden. Die neu errichtete Leitung in der Gemeinde Breydin (Landkreis Barnim) erhält die Bezeichnung 110-kV-Freileitung HT2132 Einfachstich Klobbicke. Die Omexom Hochspannung GmbH (Omexom) beantragt für die wibres Energietechnik GmbH im Auftrag der Denker & Wulf AG mit Schreiben vom 25.04.2022 die Plangenehmigung für das Vorhaben Neubau 110-kV-Freileitung HT2132 Einfachstich Klobbicke.

Netzanschluss des UW Werneuchen (HT2129) an 110-kV-Freileitung HT2023 Neuenhagen - Bernau sowie Wechsel Mast 28

Die Omexom Hochspannung GmbH (OMEXOM) plant die 55 m lange Anbindung des Umspannwerkes (UW) Werneuchen an Mast 28n der 110-kV-Freileitung HT2023 Neuenhagen – Bernau der E.DIS Netz GmbH (E.DIS) sowie den Mastwechsel. Vorhabenträgerin für die Anbindeleitung ist die wibres Energietechnik GmbH (wibres), welche auch das UW errichtet. Dieses dient zur Einspeisung von erneuerbarer Energie aus dem Windpark Seefeld-Krummensee. Dadurch wird eine bauliche Veränderung an der Bestandsleitung erforderlich. Die E.DIS Netz GmbH ist Vorhabenträgerin für die Demontage des Mastes 28 und den standortnahen Neubau des Kreuztraversenmastes 28n. Der neu zu bauende Kreuztraversenmast 28n wird eine Höhe von 26,1 m haben. Er befindet sich auf einer Ackerfläche und wird 15 m auf der Trassenachse Richtung Mast 27 verschoben errichtet.

110-kV-Freileitung HT2134 Einfachstich UW Neu Werbig

Die LTB Leitungsbau GmbH (LTB) plant im Auftrag der wibres Energietechnik GmbH die 110-kV-Freileitungsanbindung des UW Neu Werbig an Mast 38s der 110-kV-Freileitung HT2051 Letschin-Seelow im Landkreis Märkisch-Oderland. Zur Einbindung des durch die UKA Cottbus Projektentwicklung GmbH & Co. KG beantragten UW Neu Werbig an die bestehende 110-kV-Freileitung HT2051, zur Einspeisung regenerativer Energien, ist eine neue ca. 35 m lange einsystemige 110-kV-Freileitung (HT2134) notwendig. Der erforderliche Mastwechsel in der E.DIS-Leitung wird separat beantragt.

Nachhaltig aus der Corona-Krise

UBA legt 15-Punkte-Plan zur Konjunkturbelebung vor – Fokus auf Energie und Mobilität Das Umweltbundesamt (UBA) hat ein Konzept vorgelegt, wie die Corona-Konjunkturpakete gezielt am Umweltschutz ausgerichtet werden können. „Umwelt- und Klimaschutz standen in letzter Zeit weit oben auf der politischen Agenda. Beides bleibt auch nach Corona von übergeordneter Bedeutung. Wir sollten uns davor hüten, diese sehr gravierenden Probleme beim wirtschaftlichen Neustart aus dem Blick zu verlieren. Der Neustart ist nur zukunftsfähig, wenn wir die Finanzhilfen auch zum Umbau zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Gesellschaft nutzen. Falls wir in überholte Technologien und Strukturen investieren, verschärft dies die Umweltkrise, behindert Innovation, mindert unsere Wettbewerbsfähigkeit und lässt die Umsetzung des Pariser Klimaabkommens in weite Ferne rücken“, sagte UBA-Präsident Dirk Messner. Wichtig ist laut ⁠ UBA ⁠ eine Verschiebung der Steuer- und Abgabenlast vom Faktor Arbeit hin zu den Umweltschadenskosten. Dazu sollten umweltfreundliche Techniken wie die Nutzung erneuerbarer Energien im Verkehrssektor oder ressourcensparendes Verhalten steuerlich entlastet werden. Perspektivisch sollte der Anteil der Umweltsteuern am Gesamtsteueraufkommen steigen, so dass die Kosten der Umweltschäden den Verursachern stärker angelastet werden und nicht der Gesellschaft. Das UBA rät auch zu einem schrittweisen Abbau umweltschädlicher Subventionen – zum Beispiel der zu geringen Dieselbesteuerung oder der Steuerbefreiung für Kerosin. Die Einnahmeverluste des Staates liegen allein durch den Verzicht auf die Kerosinbesteuerung bei 8,3 Milliarden Euro (Jahr 2018). Ein wesentlicher Treiber für grüne und nachhaltige Arbeitsplätze war in den vergangenen Jahren die Wind- und Solarbranche. Leider ist der Ausbau der Windkraft in Deutschland nahezu zum Erliegen gekommen; auch die Solarbranche lahmt. „Erneuerbare Energien werden aber zur wichtigsten Energiequelle für den Strom-, Wärme- und Transportsektor. Die installierte Leistung der Windenergie muss bis zum Jahr 2050 auf 150 bis 200 Gigawatt (GW) steigen, die Leistung der Photovoltaik auf 200 bis 300 GW, um unsere Treibhausgasreduktionsziele zu erreichen. Das bedeutet mitelfristig einen Bruttozubau von jährlich 7,7 bis 10 GW Wind- und Photovoltaikkapazitäten. Der gegenwärtig deutlich geringere Ausbau muss deutlich gesteigert werden.“, sagte Prof. Dr. Harald Bradke, Leiter des Competence Centers Energietechnologien und Energiesysteme am Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI), der das UBA-Papier zusammen mit UBA-Präsident Messner vorstellte. Auch das UBA schlägt ein Ausbaupaket für Windenergie und Photovoltaik vor, das die Ausbaupfade für Windenergie an Land und Photovoltaik auf jeweils 6 GW/Jahr anhebt und den 52 GW-Ausbaudeckel bei der Solarenergie streicht. Neuen Schub vor allem für das lokale Handwerk könnte eine Pflicht zum Einbau von Photovoltaikanlagen beim Neubau und bei der Dachsanierung geben. Im Bereich Mobilität schlägt das UBA vor, den Bundesanteil am „Umweltbonus“ für Elektro-Fahrzeuge zeitlich befristet zu verdoppeln. Auch eine dazugehörige Kaufprämie für private Ladepunkte sei sinnvoll. „Von einer Kaufprämie für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor halte ich dagegen wenig. Das kann ich mir nur bei ganz besonders effizienten Hybridfahrzeugen vorstellen. Öffentliche Gelder sollten besser genutzt werden, um Einnahmeausfälle bei Bus und Bahn als Folge der Coronakrise auszugleichen, den ÖPNV weiter auszubauen sowie den Rad- und Fußverkehr weiter zu stärken“, sagte Messner. „Die Krise als Chance zu nutzen hin zu nachhaltigem Wirtschaften ist fundamental wichtig, denn es stellt Deutschland gut auf, mittel- und langfristig Einkommen zu erwirtschaften“, kommentierte Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der Kreditanstalt für Wiederaufbau (⁠ KfW ⁠) das Papier des UBA. „Die Rückkehr auf einen Wachstumspfad und die Veränderung hin zu nachhaltigerem Wirtschaften ist gleichzeitig auch möglich. Dabei ist Planungssicherheit und ausreichend Zeit für die Anpassung entscheidend. Aus meiner Sicht müssen wir hierfür an folgenden 5 Punkten ansetzen: Krisenfestigkeit stärken, Klimaneutralität erreichen, Produktivitätssteigerungen durch Innovation und Digitalisierung steigern, internationale Vernetzung nutzen und Nationalisierung von Wertschöpfungsketten vermeiden sowie Europa stärken.“ Eine weitere Empfehlung des neuen UBA-Papieres ist eine sozial-ökologische Reform des Finanzsystems in Deutschland. Besonders in den Sektoren Energie und Mobilität will das UBA deutlich mehr finanzielle Anreize für umweltfreundliches Verhalten setzen – und gleichzeitig für mehr Gerechtigkeit sorgen: „Wir müssen umweltschädliche Subventionen abbauen und die Fairness unseres Finanzsystems stärker in den Blick nehmen. Eine ökologische Steuereform gelingt, wenn sie von den Menschen als gerecht empfunden wird. Nur dann bekommen wir Akzeptanz für einen grünen Neustart der Wirtschaft“, so Messner. Der Anfang für mehr Fairness könnte laut UBA eine deutliche Absenkung der Strompreise durch eine kurzfristig reduzierte EEG-Umlage machen. Bestandsanlagen, die vor dem 31. Dezember 2016 ans Netz gingen, würden laut UBA-Vorschlag über den Bundeshaushalt und ab 2021 zunehmend aus der ⁠ CO2 ⁠-Bepreisung finanziert. Die geringeren Stromkosten kämen vor allem ärmeren Haushalten sofort zugute und sollten mit einer kurzfristigen Anpassung der monatlichen Stromabschlagszahlungen einhergehen. Dies erhöht die Kaufkraft und belebt die Konjunktur. Profitieren würden von der Krise besonders betroffene Bereiche wie Gastronomie, Handel und Dienstleistungen. Die EEG-Differenzkosten bertragen derzeit jährlich rund 25 Mrd. Euro. Eine Verringerung der Umlage um 75 Prozent würde den nicht privilegierten Stromkunden eine Entlastung von 18,7 Mrd. Euro pro Jahr bringen. Das Dach aller nationalen Maßnahmen bildet Europa, vor allem der European Green Deal. „Der Green Deal muss bei der Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise eine zentrale Rolle einnehmen. Deutschland sollte versuchen, die EU-Kommission im Rahmen seiner EU-Ratspräsidentschaft bis Ende 2020 dabei zu unterstützen. Darüber hinaus sollte sich die Bundesregierung für eine Anhebung des europäischen Klimaziels auf mindestens 55 Prozent bis 2030 einsetzen. Nur so kommen wir auf einen verlässlichen Pfad in Richtung Klimaneutralität bis zum Jahr 2050“, sagte UBA-Präsident Messner.

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