Der Datensatz umfasst die (Stand 06/2020) 7 Standorte im Wuppertaler Stadtgebiet, an denen Elektro-Fahrräder (Pedelecs) verliehen werden. Die Daten wurden im Rahmen des Verbundprojektes EmoTal (http://www.emotal.de) erstmalig im Dezember 2014 erhoben. Die Standorte der Stationen wurden dabei als frei digitalisierte Punktgeometrien mit einer Lagegenauigkeit von einigen Metern erfasst. Seit dem Ende des Projektes EmoTal (31.08.2017) werden die Daten von der zuständigen Leistungseinheit (Koordinierungsstelle Klimaschutz im Geschäftsbereichsbüro des GB3) geführt und bei Bedarf (Entstehung einer neuen Verleihstation bzw. relevante Veränderung einer bestehenden Station) zeitnah aktualisiert. Seit 05/2020 wird hierfür ein Fachverfahren innerhalb des Wuppertaler Navigations- und Datenmanagementsystems WuNDa eingesetzt. Der Datensatz umfasst neben den Standortkoordinaten zu jeder Verleihstation einige beschreibende Attribute. Die als Open Data unter der Lizenz CC BY 4.0 bereitgestellten ESRI-Shapefiles, KML- und GeoJSON-Dateien werden in einem automatisierten Prozess wöchentlich aktualisiert.
Der Datensatz umfasst die (Stand 12/2020) 38 öffentlichen oder halböffentlichen Ladestationen für Elektro-Autos unterschiedlicher Betreiber im Wuppertaler Stadtgebiet. Die Daten wurden im Rahmen des Verbundprojektes EmoTal (http://www.emotal.de) erstmalig im Dezember 2014 erhoben. Die Standorte der Stationen wurden dabei als frei digitalisierte Punktgeometrien mit einer Lagegenauigkeit von einigen Metern erfasst. Seit dem Ende des Projektes EmoTal (31.08.2017) werden die Daten von der zuständigen Leistungseinheit (Koordinierungsstelle Klimaschutz im Geschäftsbereichsbüro des GB3) geführt und bei Bedarf (Erstellung einer neuen Ladestation bzw. relevante Veränderung einer bestehenden Station) zeitnah aktualisiert. Seit 01/2020 wird hierfür ein Fachverfahren innerhalb des Wuppertaler Navigations- und Datenmanagementsystems WuNDa eingesetzt. Der Datensatz umfasst neben den Standortkoordinaten zu jeder Station einige beschreibende Attribute einschließlich eines Hyperlinks zu einem Foto der Anlage. Die als Open Data unter der Lizenz CC BY 4.0 bereitgestellten ESRI-Shapefiles, KML- und GeoJSON-Dateien werden in einem automatisierten Prozess wöchentlich aktualisiert.
Der Datensatz umfasst die (Stand 06/2020) 9 kostenfreien, öffentlichen Akku-Ladestationen für Elektro-Fahrräder im Wuppertaler Stadtgebiet. Die Daten wurden im Rahmen des Verbundprojektes EmoTal (http://www.emotal.de) erstmalig im Dezember 2014 erhoben. Die Standorte der Stationen wurden dabei als frei digitalisierte Punktgeometrien mit einer Lagegenauigkeit von einigen Metern erfasst. Seit dem Ende des Projektes EmoTal (31.08.2017) werden die Daten von der zuständigen Leistungseinheit (Koordinierungsstelle Klimaschutz im Geschäftsbereichsbüro des GB3) geführt und bei Bedarf (Erstellung einer neuen Ladestation bzw. relevante Veränderung einer bestehenden Station) zeitnah aktualisiert. Seit 05/2020 wird hierfür ein Fachverfahren innerhalb des Wuppertaler Navigations- und Datenmanagementsystems WuNDa eingesetzt. Der Datensatz umfasst neben den Standortkoordinaten zu jeder Station einige beschreibende Attribute einschließlich eines Hyperlinks zu einem Foto der Anlage. Die als Open Data unter der Lizenz CC BY 4.0 bereitgestellten ESRI-Shapefiles, KML- und GeoJSON-Dateien werden in einem automatisierten Prozess wöchentlich aktualisiert.
UBA legt 15-Punkte-Plan zur Konjunkturbelebung vor – Fokus auf Energie und Mobilität Das Umweltbundesamt (UBA) hat ein Konzept vorgelegt, wie die Corona-Konjunkturpakete gezielt am Umweltschutz ausgerichtet werden können. „Umwelt- und Klimaschutz standen in letzter Zeit weit oben auf der politischen Agenda. Beides bleibt auch nach Corona von übergeordneter Bedeutung. Wir sollten uns davor hüten, diese sehr gravierenden Probleme beim wirtschaftlichen Neustart aus dem Blick zu verlieren. Der Neustart ist nur zukunftsfähig, wenn wir die Finanzhilfen auch zum Umbau zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Gesellschaft nutzen. Falls wir in überholte Technologien und Strukturen investieren, verschärft dies die Umweltkrise, behindert Innovation, mindert unsere Wettbewerbsfähigkeit und lässt die Umsetzung des Pariser Klimaabkommens in weite Ferne rücken“, sagte UBA-Präsident Dirk Messner. Wichtig ist laut UBA eine Verschiebung der Steuer- und Abgabenlast vom Faktor Arbeit hin zu den Umweltschadenskosten. Dazu sollten umweltfreundliche Techniken wie die Nutzung erneuerbarer Energien im Verkehrssektor oder ressourcensparendes Verhalten steuerlich entlastet werden. Perspektivisch sollte der Anteil der Umweltsteuern am Gesamtsteueraufkommen steigen, so dass die Kosten der Umweltschäden den Verursachern stärker angelastet werden und nicht der Gesellschaft. Das UBA rät auch zu einem schrittweisen Abbau umweltschädlicher Subventionen – zum Beispiel der zu geringen Dieselbesteuerung oder der Steuerbefreiung für Kerosin. Die Einnahmeverluste des Staates liegen allein durch den Verzicht auf die Kerosinbesteuerung bei 8,3 Milliarden Euro (Jahr 2018). Ein wesentlicher Treiber für grüne und nachhaltige Arbeitsplätze war in den vergangenen Jahren die Wind- und Solarbranche. Leider ist der Ausbau der Windkraft in Deutschland nahezu zum Erliegen gekommen; auch die Solarbranche lahmt. „Erneuerbare Energien werden aber zur wichtigsten Energiequelle für den Strom-, Wärme- und Transportsektor. Die installierte Leistung der Windenergie muss bis zum Jahr 2050 auf 150 bis 200 Gigawatt (GW) steigen, die Leistung der Photovoltaik auf 200 bis 300 GW, um unsere Treibhausgasreduktionsziele zu erreichen. Das bedeutet mitelfristig einen Bruttozubau von jährlich 7,7 bis 10 GW Wind- und Photovoltaikkapazitäten. Der gegenwärtig deutlich geringere Ausbau muss deutlich gesteigert werden.“, sagte Prof. Dr. Harald Bradke, Leiter des Competence Centers Energietechnologien und Energiesysteme am Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI), der das UBA-Papier zusammen mit UBA-Präsident Messner vorstellte. Auch das UBA schlägt ein Ausbaupaket für Windenergie und Photovoltaik vor, das die Ausbaupfade für Windenergie an Land und Photovoltaik auf jeweils 6 GW/Jahr anhebt und den 52 GW-Ausbaudeckel bei der Solarenergie streicht. Neuen Schub vor allem für das lokale Handwerk könnte eine Pflicht zum Einbau von Photovoltaikanlagen beim Neubau und bei der Dachsanierung geben. Im Bereich Mobilität schlägt das UBA vor, den Bundesanteil am „Umweltbonus“ für Elektro-Fahrzeuge zeitlich befristet zu verdoppeln. Auch eine dazugehörige Kaufprämie für private Ladepunkte sei sinnvoll. „Von einer Kaufprämie für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor halte ich dagegen wenig. Das kann ich mir nur bei ganz besonders effizienten Hybridfahrzeugen vorstellen. Öffentliche Gelder sollten besser genutzt werden, um Einnahmeausfälle bei Bus und Bahn als Folge der Coronakrise auszugleichen, den ÖPNV weiter auszubauen sowie den Rad- und Fußverkehr weiter zu stärken“, sagte Messner. „Die Krise als Chance zu nutzen hin zu nachhaltigem Wirtschaften ist fundamental wichtig, denn es stellt Deutschland gut auf, mittel- und langfristig Einkommen zu erwirtschaften“, kommentierte Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der Kreditanstalt für Wiederaufbau ( KfW ) das Papier des UBA. „Die Rückkehr auf einen Wachstumspfad und die Veränderung hin zu nachhaltigerem Wirtschaften ist gleichzeitig auch möglich. Dabei ist Planungssicherheit und ausreichend Zeit für die Anpassung entscheidend. Aus meiner Sicht müssen wir hierfür an folgenden 5 Punkten ansetzen: Krisenfestigkeit stärken, Klimaneutralität erreichen, Produktivitätssteigerungen durch Innovation und Digitalisierung steigern, internationale Vernetzung nutzen und Nationalisierung von Wertschöpfungsketten vermeiden sowie Europa stärken.“ Eine weitere Empfehlung des neuen UBA-Papieres ist eine sozial-ökologische Reform des Finanzsystems in Deutschland. Besonders in den Sektoren Energie und Mobilität will das UBA deutlich mehr finanzielle Anreize für umweltfreundliches Verhalten setzen – und gleichzeitig für mehr Gerechtigkeit sorgen: „Wir müssen umweltschädliche Subventionen abbauen und die Fairness unseres Finanzsystems stärker in den Blick nehmen. Eine ökologische Steuereform gelingt, wenn sie von den Menschen als gerecht empfunden wird. Nur dann bekommen wir Akzeptanz für einen grünen Neustart der Wirtschaft“, so Messner. Der Anfang für mehr Fairness könnte laut UBA eine deutliche Absenkung der Strompreise durch eine kurzfristig reduzierte EEG-Umlage machen. Bestandsanlagen, die vor dem 31. Dezember 2016 ans Netz gingen, würden laut UBA-Vorschlag über den Bundeshaushalt und ab 2021 zunehmend aus der CO2 -Bepreisung finanziert. Die geringeren Stromkosten kämen vor allem ärmeren Haushalten sofort zugute und sollten mit einer kurzfristigen Anpassung der monatlichen Stromabschlagszahlungen einhergehen. Dies erhöht die Kaufkraft und belebt die Konjunktur. Profitieren würden von der Krise besonders betroffene Bereiche wie Gastronomie, Handel und Dienstleistungen. Die EEG-Differenzkosten bertragen derzeit jährlich rund 25 Mrd. Euro. Eine Verringerung der Umlage um 75 Prozent würde den nicht privilegierten Stromkunden eine Entlastung von 18,7 Mrd. Euro pro Jahr bringen. Das Dach aller nationalen Maßnahmen bildet Europa, vor allem der European Green Deal. „Der Green Deal muss bei der Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise eine zentrale Rolle einnehmen. Deutschland sollte versuchen, die EU-Kommission im Rahmen seiner EU-Ratspräsidentschaft bis Ende 2020 dabei zu unterstützen. Darüber hinaus sollte sich die Bundesregierung für eine Anhebung des europäischen Klimaziels auf mindestens 55 Prozent bis 2030 einsetzen. Nur so kommen wir auf einen verlässlichen Pfad in Richtung Klimaneutralität bis zum Jahr 2050“, sagte UBA-Präsident Messner.
Über ein Zehntel der Landesfläche eignet sich prinzipiell für Windenergieanlagen In Deutschland bieten sich mehr Möglichkeiten für die Windenergie an Land als bisher angenommen. Bis zu 13,8 Prozent der deutschen Landesfläche lassen sich auf der Basis der getroffenen Annahmen und modernster Anlagen nach einer neuen Studie des Umweltbundesamtes (UBA) für die Windenergie nutzen – ohne sensible Schutzgebiete erheblich zu beeinträchtigen oder Abstriche beim gesetzlichen Lärmschutz zu machen. Theoretisch ließe sich auf dieser Fläche eine Strommenge erzeugen, die den in bisherigen Szenarien angenommen Bedarf an landseitiger Windenergie übersteigt. Das zeigt: „Grundsätzlich ist für den Ausbau der Windenergie an Land mehr Platz vorhanden als wir praktisch brauchen, selbst dann, wenn man innerhalb des Erneuerbaren-Energiemixes den Anteil der Windenergie an Land vergrößert. Wir müssen das Potenzial nur zu einem kleinen Teil ausschöpfen, um unsere Klimaziele zu erreichen. Bundesweit betrachtet besteht damit ein großer Gestaltungsspielraum für den Ausbau der Windenergie an Land und für den künftigen erneuerbaren Energiemix insgesamt,“ sagt UBA-Präsident Jochen Flasbarth. Die Ergebnisse stellen die Windkraft auf See und deren weitere Förderung nicht in Frage. Bis zur Mitte des Jahrhunderts müsse aber darüber nachgedacht werden, in welcher Größenordnung der Ausbau der Windkraft auf See erfolgen soll. Um eine vollständige Stromversorgung aus erneuerbaren Energiequellen zu erreichen, ist der Ausbau von Windenergieanlagen besonders wichtig. Die Windenergie an Land ist nach der Wasserkraft die günstigste erneuerbare Energieform. Schon heute produzieren diese Windenergieanlagen im Schnitt Strom zu acht Cent je Kilowattstunde, also zu einem Preis, der nur knapp über dem von Strom aus Kohle und Gas liegt. Derzeit sind an Land rund 30 Gigawatt Windenergie installiert, die bereits acht Prozent des deutschen Stroms liefern. Das Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) hat im Auftrag des UBA berechnet, welche Fläche in Deutschland sich prinzipiell für die Windenergienutzung eignet. Das Ergebnis: Es ließen sich theoretisch 13,8 Prozent der Landesfläche für Windenergieanlagen nutzen. Das entspricht einer Leistung von 1200 Gigawatt. Diese Menge übersteigt bei Weitem die Leistung an Windkraft, die das UBA im Jahr 2010 in einem Szenario zu Grunde gelegt hatte, um die Stromerzeugung zu 100 Prozent auf erneuerbare Energien umzustellen – zusammen mit Offshore-Windenergie, Photovoltaik, Wasserkraft und Geothermie. Demnach würde man im Jahr 2050 60 Gigawatt Windenergie an Land benötigen. Die Berechnungen in der Potenzialstudie basieren auf folgenden zwei Anlagentypen: eine Starkwindanlage, welche mit einer Nabenhöhe von 100 Metern und einem Rotordurchmesser von 104 Metern über eine Leistung von 3,4 Megawatt verfügt. Ferner eine Schwachwindanlage, die für niedrigere und mittlere Windgeschwindigkeiten unter 7,5 Metern pro Sekunde in Nabenhöhe von 140 Metern geeignet ist und mit einem Rotordurchmesser von 114 Metern eine Leistung von 3,2 Megawatt erbringt. Mit dieser modernen Anlagentechnik lässt sich im Bundesdurchschnitt eine hohe Auslastung erzielen, von ca. 2.400 Volllaststunden im Jahr. Heute liegt der Durchschnitt aller bestehenden Windenergieanlagen bei 1.700 Volllaststunden. Diese Technik ermöglicht – vorbehaltlich der Akzeptanz durch die Bevölkerung – einen verhältnismäßig geringen Abstand zwischen Windenergieanlage und Wohnbebauung. Aus den gesetzlichen und verwaltungsgerichtlichen Vorgaben ergibt sich für diese Windenergieanlagen ein Mindestabstand von 600 Metern. Damit lassen sich die geltenden Lärmrichtwerte auch in der Nacht einhalten. Legt man größere Abstände zu Siedlungsgebieten zugrunde, verringert sich das hier errechnete Flächenpotenzial. Verdoppelte man zum Beispiel den Abstand auf 1.200 Meter, läge es bei 3,4 Prozent der deutschen Landesfläche. Das errechnete Flächenpotenzial ist an detaillierte Annahmen geknüpft. Neben den Siedlungsbereichen wurden Nationalparke und andere Schutzgebiete, die für den Naturschutz relevant sind, ausgeschlossen sowie Straßen, Wasserflächen und Flughäfen. Nicht möglich war es, den Flächenbedarf durch Anforderungen des besonderen Artenschutzes in die Flächenmodellierung einzubeziehen. Das sind Naturschutzanforderungen für besonders gefährdete Arten, die man nicht auf konkrete Schutzgebiete beziehen kann. Dazu gehören beispielsweise Rast- und Brutstätten bedrohter Vogelarten – auch außerhalb von Schutzgebieten. Um diese Aspekte einzubeziehen, sind lokale Daten nötig, die bei der Planung von Windenergieanlagen konkret berücksichtigt werden müssen. In der Realität ergeben sich vor Ort noch weitere Einschränkungen des ermittelten Potenzials. „Eine bundesweite Studie kann natürlich nicht alle wichtigen Aspekte – vor allem Akzeptanz in der Bevölkerung vor Ort oder die Wirtschaftlichkeit eines konkreten Projektes – berücksichtigen“, sagt Flasbarth. Die Genehmigung einer Windenergieanlage ist letztendlich immer eine Einzelfallentscheidung, die vor Ort zu treffen ist. UBA-Präsident Jochen Flasbarth warnte davor, die Ergebnisse so zu interpretieren, als ob die Windenergie an Land die anderen erneuerbaren Energietechniken in den Hintergrund dränge: „Trotz des hohen Windenergiepotenzials an Land ist die Kombination mit anderen regenerativen Energiequellen, wie Photovoltaik und Windenergie auf See, wichtig und sinnvoll.“ Verschiedene Studien zeigen, dass ein hoher Anteil an erneuerbaren Energien an der Stromversorgung nur mit einem geeigneten Technologiemix erreichbar ist, um die fluktuierende Verfügbarkeit unterschiedlicher erneuerbarer Energiequellen auszugleichen. Die Potenzialstudie zeigt aber, dass beim Ausbau der Windenergie an Land Spielraum besteht. Stand der Windkraft in 2012: Im Jahr 2012 gab es in Deutschland rund 23.000 Anlagen an Land mit einer Nennleistung von 31.000 Megawatt.
Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt veröffentlichen den Umweltwirtschaftsbericht 2011 Mit dem Umweltwirtschaftsbericht 2011 wird zum zweiten Mal nach 2009 ein Bericht über den Stand, die Herausforderungen und die Perspektiven der Umweltwirtschaft in Deutschland vorgelegt. Er zeigt, dass Deutschland auf dem Weg zu neuem, umweltverträglichem Wachstum schon erhebliche Fortschritte gemacht hat. Heute werden zum Erwirtschaften der gleichen Erträge deutlich weniger Rohstoffe, Flächen und Energie benötigt und weniger Schadstoffe ausgestoßen als noch vor zehn Jahren. Die Umweltwirtschaft ist eine Querschnittsbranche, die Unternehmen umfasst, die Umweltschutzgüter und -dienstleistungen produzieren und anbieten. Der Bericht dokumentiert ihre kontinuierlich zunehmende Bedeutung innerhalb der deutschen Wirtschaft und bestätigt die Vorreiterrolle deutscher Unternehmen auf diesem Gebiet. Die Produktion von Umweltschutzgütern in Deutschland ist weiter überdurchschnittlich gewachsen und erreicht inzwischen ein Produktionsvolumen von fast 76 Milliarden Euro. Mit einem Welthandelsanteil von 15,4 Prozent liegt Deutschland auf einem Spitzenplatz beim Export von Umweltschutzgütern. Nach jüngsten Berechnungen gibt es knapp 2 Millionen Beschäftigte in der Umweltwirtschaft - ein neuer Höchststand. Bundesumweltminister Norbert Röttgen ist sich sicher: „Diesen Trend wird die Energiewende noch deutlich beschleunigen“. Der Bericht, so Röttgen, sei auch ein Beleg für die Gestaltungskraft von Politik auf dem Weg in eine nachhaltige, ressourcenschonende Wirtschafts- und Lebensweise: „Die Innovationskraft der Umweltwirtschaft ist auch ein Erfolg von Rahmensetzungen in der Umwelt- und Energiepolitik.“ Zugpferd dieser dynamischen Entwicklung waren und bleiben die erneuerbaren Energien. Auch während der weltweiten Wirtschaftskrise legte dort die Güterproduktion zu - und zwar gegen den allgemeinen Trend. Der Weltmarkt für umweltfreundliche Energietechnologien soll sich nach einer Prognose von Roland Berger bis 2020 fast vervierfachen, für die erneuerbaren Energien wie Photovoltaik, Solarthermie, Biogasanlagen und Windenergie werden jährlich weltweite Wachstumsraten des Umsatzes von 15 bis über 30 Prozent erwartet - eine große Chance für deutsche Unternehmen. Die Zukunftsdynamik nachhaltiger Produktion wird durch ein weiteres interessantes Ergebnis unterstrichen: In der Umweltwirtschaft wird außergewöhnlich häufig, intensiv und kontinuierlich geforscht. Fast 80 Prozent der Produktionsbereiche in der Umweltbranche sind besonders forschungs- und wissensintensiv. Ziel ist, Innovations- und Umweltpolitik sinnvoll zu verzahnen und gleichzeitig neue Märkte für Umwelttechnologien zu erschließen - ein wichtiges Thema im Wissenschaftsjahr 2012. Der Umweltwirtschaftsbericht zeigt: Deutschland hat bei der ökologischen Modernisierung von Wirtschaft und Gesellschaft schon viel erreicht: Zwischen 1990 und 2010 stieg die Energieproduktivität um 38,6 Prozent, die Rohstoffproduktivität sogar um 46,8 Prozent. Erfreuliche Entwicklungen gab es auch bei den Luftschadstoffemissionen: Gegenüber 1990 konnten sie im Berichtzeitraum um 56,4 Prozent verringert werden. Bei der Verwertung von Abfällen und seiner umweltfreundlichen Beseitigung ist Deutschland ebenfalls Vorbild: Rund 90 Prozent der Bauabfälle und 63 Prozent der Siedlungs- und Produktionsabfälle werden bereits recycelt. Bundesumweltminister Röttgen bilanziert: „Deutschland wächst immer nachhaltiger“. Der Umweltwirtschaftsbericht 2011 zeigt die Dynamik und das Potential dieser Entwicklung. Deutschland gelingt es immer besser, umweltschädliche Emissionen kontinuierlich zu reduzieren, Stoffkreisläufe so weit wie möglich zu schließen und Ressourcen effizient zu nutzen. Die Energiewende ist die wichtigste strategische Weichenstellung auf diesem Weg. Sie stärkt die Leistungsfähigkeit unserer Umweltwirtschaft und ist die Grundlage für eine weitere Beschleunigung des nachhaltigen Umbaus unserer Energieversorgung, unserer Wirtschaft und unserer Gesellschaft. Deutschland will Industrieland bleiben. Aber eines, das technologisch modern, wettbewerbsfähig, und zukunftsorientiert ist. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz und das Ressourceneffizienzprogramm sind nächste konkrete Schritte auf diesem Weg.“ Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes: „Der Umweltwirtschaftsbericht belegt, dass Umweltschutz in Deutschland eine außerordentliche wirtschaftliche Erfolgsgeschichte ist. Ohne den Wirtschaftsmotor Umweltschutz wäre Deutschland schlechter über die Krise gekommen. Große Beschäftigungschancen liegen auch künftig vor allem beim Klimaschutz und der Steigerung der Ressourceneffizienz. Auch die Perspektiven beim Export von Umwelt- und Effizienztechnologien sind hervorragend, weil die globalen Märkte für diese Technologien in den nächsten Jahrzehnten weit überdurchschnittlich wachsen werden. Deutschland sollte daher den Weg in eine Green Economy auch aus wirtschaftlichen Gründen entschlossen fortsetzen. Dies ist auch deshalb erforderlich, weil andere Länder wie China oder Südkorea die im Umweltschutz liegenden Chancen ebenfalls erkannt haben.“
Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, des Umweltbundesamtes und des Internationalen Design Zentrums Berlin Heute wurde der Bundespreis Ecodesign 2021 an zehn Preisträger*innen verliehen. Ausgezeichnet wurden sehr unterschiedliche innovative Projekte, wie z.B. Körper- und Haar-Pflegemittel zum Selbstmischen, ein Schulgebäude mit klimapositiver Energiebilanz, Online-Bestellungen ohne Versandmüll oder ein neues Leben für alten Pelz. Die Preisverleihung markiert zugleich das zehnjährige Jubiläum der höchsten staatlichen Auszeichnung für ökologisches Design in Deutschland. Rita Schwarzelühr-Sutter, Parlamentarische Staatssekretärin und Jurymitglied: „Attraktives Design, das höchste Ansprüche an Ökologie und Ästhetik vereint, ist moderner Umweltschutz. Ob ein Produkt sich positiv oder negativ auf die Umwelt auswirkt, wird maßgeblich über sein Design entschieden. Ecodesign konsequent gedacht – von der Herstellung über die Nutzung bis zum Recycling – macht es möglich, Konsum vom Ressourcen- und Energieverbrauch zu entkoppeln. Es geht darum, Gestaltung, Ökologie und Nutzwert optimal miteinander zu verbinden.“ Schwarzelühr-Sutter wies auch darauf hin, dass die Umwelteigenschaften von Produkten und Dienstleistungen vielfach offensiv gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern beworben würden. Dabei komme es allerdings vermehrt zur irreführenden Verwendung von Begriffen mit Umweltbezug. „Den inflationären Gebrauch der Begriffe ‚klimaneutral‘ und ‚klimapositiv‘ sehen wir kritisch. Manchmal stehen dahinter gute Absichten, häufig ist es jedoch Greenwashing und Verbrauchertäuschung.“ Daher unterstütze man entsprechende Aktivitäten in der EU und weltweit, um dem entgegenzuwirken. Dirk Messner, UBA -Präsident: „Das Thema Ecodesign hat enorm an Bedeutung gewonnen. Ecodesign spielt mittlerweile eine zentrale Rolle in der Kreislaufgesellschaft und der Entkopplung von Ressourcenverbrauch und Wohlstand. Diese gewachsene Bedeutung spiegelt sich auch im Bundespreis Ecodesign wieder.“ Der Bundespreis Ecodesign geht im Jahr 2021 an folgende Projekte: Kategorie Produkt CareTwice Shampoopulver – CareTwice UG (Firmensitz: Stuttgart, Baden-Württemberg) Durch Zugabe von Wasser lässt sich das in Papier verpackte Shampoopulver zu Hause in flüssiges Haarwaschmittel verwandeln. Das bedeutet eine erhebliche Einsparung von Material und Energie. CareTwice Shampoopulver (bundespreis-ecodesign.de) Duschgel- & Handseifen-Pulver – Less Waste Club UG (Firmensitz: Kirchroth, Bayern) Der Wasseranteil dieser Körperpflegeprodukte in Pulverform wird nahezu auf null reduziert. Dies und der Verzicht auf Plastikverpackung sparen im Herstellungs- und Lieferprozess einen Großteil der CO²-Emissionen ein. Duschgel- & Handseifen Pulver (bundespreis-ecodesign.de) Natürlicher Softshell – Hess Natur-Textilien GmbH & Co. KG (Firmensitz: Butzbach, Hessen) Der Softshell aus reiner Bio-Baumwolle vereint Tragekomfort, Design sowie Alltagstauglichkeit und kommt ganz ohne problematische Inhaltsstoffe aus. Natürlicher Softshell (bundespreis-ecodesign.de) NEO 3R 9,8 MM - EDELRID GmbH & Co. KG (Firmensitz: Isny, Baden-Württemberg) Zu einer Hälfte aus Neumaterial und zur anderen Hälfte aus recycelten Seilen, zeigt dieses Modell als erstes dynamisches Bergseil, dass sich die Einhaltung hoher Sicherheitsstandards und Ressourcenschonung nicht ausschließen müssen. NEO 3R 9,8 MM (bundespreis-ecodesign.de) VIOWALL Glasschaumkissen – Viol.Glass (Firmensitz: München, Bayern) Diese Lösung für eine natürliche Trocknung feuchter Wände besteht aus Kissenelementen gefüllt mit Glasschaum, der aus Altglas gewonnen wird. Die Kissen bilden nicht nur eine effiziente Feuchtigkeitsbarriere, sondern verzichten auch auf den Einsatz erdölbasierter Stoffe. VIOWALL (bundespreis-ecodesign.de) Kategorie Service RePack – Original RePack Oy (Firmensitz: Helsinki, Finnland) Als Dienstleistung für wiederverwendbare Versandpackungen sorgt dieses Projekt für die Entmüllung des E-Commerce. Online-Shops verschicken ihre Ware in RePacks, und Verbraucher*innen senden sie durch Einwurf beim nächsten Briefkasten kostenfrei zurück. RePack (bundespreis-ecodesign.de) Kategorie Konzept Null-Energie-Fachklassentrakt – LIEBEL/ARCHITEKTEN BDA (Firmensitz: Aalen, Baden-Württemberg), Transsolar Energietechnik GmbH (Firmensitz: Stuttgart, Baden-Württemberg), Stadt Aalen als Bauherr Das Null-Energie-Gebäude zieht maximale Verwertung aus Sonne, Thermik und Erdwärme, sodass es am Ende des Jahres mindestens genauso viel Energie erzeugt wie verbraucht hat. Die Bilanz umfasst Gebäudebetrieb sowie Energiemengen für Nutzungsstrom. Null-Energie-Fachklassentrakt (bundespreis-ecodesign.de) Kategorie Nachwuchs Ein Pelzmantel und seine Folgen – Magdalena Keller (Hochschule Niederrhein, NRW) Die Masterarbeit beschäftigt sich mit der Weiterverwendung von alten Pelzmänteln und Fellabfällen aus invasiver Jagd. Pelzreste können zu Garn verarbeitet werden, aus dem wiederum eine langlebige, recyclebare Modekollektion hervorgeht. Ein Pelzmantel und seine Folgen (bundespreis-ecodesign.de) MateriaLab – Florian Henschel (Bauhaus-Universität Weimar, Thüringen) Das System aus Experimentierkästen bietet Grundschulkindern die Möglichkeit, verschiedene Recycling- und Abfallprozesse selbst durchzuführen. So wird Bewusstsein für den Wert von „Müll“ geschaffen und zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Abfällen motiviert. MateriaLab (bundespreis-ecodesign.de) Platzhalter – Lasse Schlegel, David Schwarzfeld (Hochschule für Bildende Künste Braunschweig, Niedersachsen) Das Projekt transformiert Werbeflächen zu Orten, wo nicht länger Konsumbotschaften platziert werden, sondern an denen Menschen zum Austausch zusammenkommen. In unterschiedlichen Veranstaltungsformaten wird die Gestaltung des öffentlichen Raums thematisiert. Platzhalter (bundespreis-ecodesign.de) Das Bundesumweltministerium und das Umweltbundesamt loben den Bundespreis Ecodesign seit 2012 jährlich gemeinsam mit dem Internationalen Design Zentrum Berlin aus. Der Wettbewerb zeichnet in den vier Kategorien Produkt, Service, Konzept und Nachwuchs herausragende Arbeiten aus, die aus Umwelt- und Designsicht überzeugen. Er richtet sich an Unternehmen aller Größen und Branchen sowie Studierende. Innovationsgehalt, Gestaltungsqualität und Umwelteigenschaften stehen bei der Bewertung im Vordergrund. Auch Auswirkungen auf die Alltagskultur und das Verbraucherverhalten werden berücksichtigt. Dabei findet der gesamte Produktlebenszyklus von den Vorstufen der Produktion, über Fertigung, Distribution und Nutzung bis hin zum „End of Life“ Beachtung.
Gemeinsame Pressemitteilung des Umweltbundesamtes und der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) Neue EU-Verordnungen für umweltfreundliche Heizungen Am 26. September 2015 werden vier EU-Verordnungen über Heizgeräte und Warmwasserbereiter wirksam. Die Verordnungen geben schrittweise Grenzwerte für die Energieeffizienz und die Schadstoffemissionen vor und führen die Energieverbrauchskennzeichnung verpflichtend ein. Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes (UBA), begrüßt die neuen Regelungen: „Erstmals gelten nun ambitionierte Anforderungen für die umweltgerechte Gestaltung von Heizgeräten und Warmwasserbereitern. Sie sind ein zentrales Element einer wirkungsvollen europäischen Energiesparpolitik.“ Und Professor Dr. Ulrich Panne, Präsident der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) unterstreicht, wie wichtig diese Verordnungen für die Energiewende sind: „Diese Rechtsgrundlage hilft, Energie einzusparen. Die BAM hat sich im Verfahren für technische Anforderungen eingesetzt, die anspruchsvoll aber von der Industrie durchaus umsetzbar sind." Die Europäische Kommission erwartet, dass die Verordnungen rund ein Viertel des EU-Ziels für 2020 zur Einsparung von Primärenergie erschließen. Unter die neuen Verordnungen fallen sowohl Großanlagen als auch Anlagen wie sie in Einfamilienhäusern genutzt werden. Für Heizgeräte von Zentralheizungen und Warmwasserbereiter bis 400 Kilowatt (kW) Nennleistung sowie Warmwasserspeicher bis 2.000 Liter Speichervolumen gelten nun beim Inverkehrbringen in der EU Mindestanforderungen an deren Energieeffizienz. Danach sind von den klassischen Heizkesseln bis auf wenige Ausnahmen nur noch Brennwertkessel zulässig. Auch Wärmepumpen, Blockheizkraftwerke und Warmwasserbereiter müssen Mindest-Energieeffizienz-Werte erfüllen. Für Wärmepumpen gelten zusätzlich Anforderungen an die Schallemissionen. Gleichzeitig regeln die Verordnungen, dass Heizgeräte und Warmwasserbereiter bis 70 kW Nennleistung und Warmwasserspeicher bis 500 Liter Speichervolumen, also typische Geräte in Einfamilienhäusern mit den bereits von Haushaltsgeräten bekannten Energieeffizienzklassen gekennzeichnet werden. In Kombination mit Solaranlagen oder weiteren Heizgeräten, muss diese “Verbundanlage” zukünftig eine zusätzliche Kennzeichnung erhalten. Die EU-Kommission stärkt damit die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher: Geräte mit hohen Energieverlusten werden nicht mehr erhältlich sein. Geräte, die die Mindestanforderungen erfüllen, müssen mit einheitlichen Informationen gekennzeichnet werden, darunter die Energieeffizienzklasse oder die Energieverbrauchskennzeichnung von Geräten und Verbundanlagen – auch im Internet. Der Markt für Wärmeerzeuger in Deutschland umfasste im Jahr 2014 rund 680.000 Anlagen. Davon waren 590.000 Gas- und Ölkessel, von denen wiederum etwa vier Fünftel bereits Brennwerttechnik nutzt. Auf Raumwärme und Warmwasser entfallen rund 35 Prozent des Endenergieverbrauchs in Deutschland. Ab dem 01.01.2016 sollen in Deutschland auch alte Gas- und Öl-Heizkessel eine Energieverbrauchskennzeichnung erhalten. Dabei handelt es sich um einen Teil des “Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz” der Deutschen Bundesregierung. Eine Entscheidung des Bundestages über die Kennzeichnung von Altanlagen steht aber noch aus. Die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG und die Energieverbrauchskennzeichnungs-Richtlinie 2010/30/EU sind Teil der der “integrierten Produktpolitik” der EU-Kommission, die die Umweltwirkungen von Produkten verringern soll. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) und das Umweltbundesamt hatten zusammen an Rechtsetzungsverfahren mitgewirkt.
Mit dem Aktionsplan der CODES-Initiative rückt die Welt einer grünen digitalen Revolution näher Eine von den Vereinten Nationen unterstützte "Coalition for Digital Environmental Sustainability (CODES)" von 1.000 Stakeholdern aus mehr als 100 Ländern schlägt einen Aktionsplan vor, um digitalen Wandel kraftvoll für ökologisch und sozial nachhaltige Entwicklung zu nutzen. Der Action Plan wurde am 2. Juni 2022 auf der internationalen Umweltkonferenz Stockholm+50 vorgestellt. Benannt werden drei wesentliche Veränderungsbedarfe und neun globale Impact-Initiativen, um Digitalisierung selbst nachhaltig zu gestalten und digitale Innovationen für die Nachhaltigkeit zu rüsten. Der Action Plan und die CODES-Community zeigen die Notwendigkeit für gemeinsames Handeln, um die Einführung und Skalierung von digitalen Technologien für Nachhaltigkeitsziele zu beschleunigen. Die digitale Revolution als starken Hebel zum Erreichen globaler Nachhaltigkeit zu gestalten ist eine einmalige Gelegenheit, die rasch in die Tat umgesetzt werden muss. Richtig eingesetzt ist Digitalisierung ein entscheidendes Hilfsmittel zum Aufbau einer Zukunft, die gesünder, sicherer, sauberer und gerechter ist. Der Action Plan richtet seine Aufmerksamkeit auf die Gestaltung, Entwicklung, Bereitstellung und Regulierung digitaler Technologien, um die Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung sowie anderer internationaler Umweltvereinbarungen zu erreichen. Das bedeutet, kollektives Handeln für systemische Transformation zu ermöglichen und Hindernisse zu beseitigen, die der Umsetzung und Skalierung von digitalen Technologien für Nachhaltigkeit im Wege stehen. Mit den folgenden Vorschlägen für zentrale Veränderungsbedarfe ruft CODES Regierungen, Zivilgesellschaft, Digitalunternehmen und andere privatwirtschaftliche Akteure auf, den Action Plan aufzunehmen und sich an der raschen Implementierung von Impact-Initiativen im Anschluss an Stockholm+50 zu beteiligen: Der Action Plan benennt neun konkrete Impact-Initiativen um diese drei Veränderungen gemeinsam anzustoßen. Beispiele sind eine neue Clearingstelle, die gemeinsame grundlegende Standards für digitale Nachhaltigkeit und zirkuläres Wirtschaften definiert, ein Programm zur Stärkung von Forschung und Ausbildung für digitale nachhaltige Entwicklung, eine nachhaltige Beschaffungs- und Infrastrukturverpflichtung und ein regionales Netzwerk von digitalen Innovationshubs für Nachhaltigkeit. CODES wird als „Andockstation“ für die neun Impact-Initiativen fungieren und Koordination, Wissensaustausch und Ressourcen-Mobilisierung fördern. Alle Bemühungen sind weiterhin Teil des Implementierungsprozesses der Roadmap für digitale Zusammenarbeit des UN -Generalsekretärs und werden in den geplanten Summit of the Future sowie den Global Digital Compact im Jahre 2023 einfließen. Der Action Plan for a Sustainable Planet in the Digital Age ist das Ergebnis von mehr als einem Jahr Beratungen in dem Zusammenschluss von etwa 1.000 Stakeholdern des öffentlichen und privaten Sektors, Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Den ausführlichen englischen Originaltext dieser Pressemitteilung finden Sie hier . Medienansprechpartner für Fragen und Interviews: Keishamaza Rukikaire < rukikaire [at] un [dot] org >, Head of News and Media, UNEP Communications Division Martin Ittershagen < martin [dot] ittershagen [at] uba [dot] de >, Umweltbundesamt Philip Thigo <Philip Thigo < Philip [dot] Thigo [at] thunderbird [dot] asu [dot] edu > Senior Advisor, Innovations and Open Government - Presidency - Kenya Josie Raine < josie [dot] raine [at] undp [dot] org ), Communication Specialist, Nature Climate and Energy Team, United Nations Development Programme Yu Ping Chan < chan7 [at] un [dot] org >, Office of the UN Envoy on Technology Nilufar Sabet-kassouf < nilufar [dot] sabet-kassouf [at] futureearth [dot] org >, Future Earth & Sustainability in the Digital Age Alison Meston < Alison [dot] meston [at] council [dot] science >, International Science Council Die Coalition for Digital Environmental Sustainability (CODES) ist ein globales Netzwerk für Regierungen, Unternehmen und die Zivilgesellschaft, das im Rahmen des Umsetzungsprozesses für die Roadmap for Digital Cooperation des UN-Generalsekretärs gegründet wurde. Die Vision von CODES ist eine digitale Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft, die eine nachhaltige und gerechte Zukunft für alle ermöglicht. CODES wird von einer einzigartigen Mischung von Akteuren getragen – darunter UNEP, UNDP, der International Science Council, das deutsche Umweltbundesamt, Future Earth und das kenianische Umweltministerium. Sie alle sind vereint hinter der gemeinsamen Aufgabe, alle Politiken, Standards und Kooperationen voranzutreiben, die digitalen Wandel als positive Kraft für ökologische Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Naturschutz in Stellung bringen. Stockholm+50 gedenkt der 1972 United Nations Conference on the Human Environment und feiert 50 Jahre weltweiter Umweltaktivitäten. Durch Anerkennung der Bedeutung des Multilateralismus bei der Bewältigung der dreifachen Krise dieses Planeten - Klima , Natur und Umweltverschmutzung - möchte die Veranstaltung als Sprungbrett dienen, um die Implementierung der UN Decade of Action zu beschleunigen und die Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals), einschließlich der Agenda 2030, des Pariser Klimaschutzabkommens sowie des globalen Biodiversity Framework nach 2020, zu beschleunigen und die Einführung von grünen post-Covid-19-Sanierungsplänen zu fördern. https:// www.stockholm50.global/
Raumluftunabhängige Heizgeräte dürfen seit dem 26. September 2015 auf dem europäischen Markt nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn sie mindestens den Standard der Brennwerttechnik erfüllen. In Mehrfamilienhäusern können sich seitdem Schwierigkeiten ergeben, wenn mehrere Gasetagenheizungen der Installationsarten C4, C8 oder B3 an eine gemeinsame Abgasanlage angeschlossen sind und ein Gerät ausgetauscht werden muss. Diese Broschüre verschafft Immobilienverwaltern, Haus- und Wohnungseigentümern einen ersten Überblick darüber, welche Handlungsmöglichkeiten sie haben, um zusammen mit Installateur und Schornsteinfeger das weitere Vorgehen zu planen. Veröffentlicht in Broschüren.
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