Staubsauger werden sparsamer - Hersteller müssen Saugkraft nachweisen Am 1. September 2014 treten neue Vorgaben für Staubsauger in Kraft. Die Geräte müssen weniger Strom verbrauchen und robuster gebaut sein. Die Präsidentin des Umweltbundesamtes Maria Krautzberger begrüßt die Regelung: „In den letzten Jahren haben Hersteller Geräte mit hohen Watt-Zahlen vermarktet. Diese sind aber nicht leistungsfähiger, wie viele glauben. Teilweise wurden die Verbraucher hier getäuscht. Besser erkennen lässt sich zukünftig auch, wie laut und wie saugstark der Staubsauger ist. Darauf weist ein Etikett auf dem Gerät hin.“ EU-weit könnten mit der Neuregelung bis zum Jahr 2020 knapp 5 Kraftwerke eingespart werden. Die Vorgaben sind Teil der Ökodesign-Richtlinie, die unter anderem für mehr Energieeffizienz und Sicherheit bei Verbraucherprodukten sorgt. Ein wichtiges Werbeargument für Staubsauger war bislang die Leistungsaufnahme in Watt. Das ist irreführend. Anhand der Watt-Zahl lässt sich nicht erkennen, ob ein Staubsauger eine hohe Saugkraft hat. Fakt ist: Sauger mit hohen Watt-Zahlen ziehen mehr Strom als Geräte mit niedrigen Watt-Zahlen und das häufig bei gleicher Saugkraft. Entscheidend für die Funktionalität ist die Staubaufnahme, die auch mit einer geringeren Watt-Zahl gewährleistet ist. Ab 1. September 2014 kommen daher nur noch Staubsauger auf den Markt, die weniger als 1600 Watt aufnehmen. Damit soll der Stromverbrauch in Haushalten weiter gesenkt und Verbrauchertäuschung vermieden werden. Ab 1. September 2017 müssen die Geräte weniger als 900 Watt verbrauchen. Die Anforderungen gelten für neu auf den Markt gebrachte Produkte. Geräte die bereits im Handel sind, dürfen weiter verkauft werden. Bereits heute gibt es Staubsauger, die die Vorgaben von 2017 einhalten. Bei Produkttests der Stiftung Warentest schneiden Staubsauger mit einer Leistungsaufnahme von 1200 Watt am besten ab. Der jüngste Testsieger aus dem Jahr 2014 benötigt sogar nur 870 Watt. Im Vergleich zum heutigen Trend führen die EU-Vorgaben bis zum Jahr 2020 zu einer Einsparung von rund 18 Milliarden Kilowattstunden, was knapp 5 Kraftwerken entspräche. Laut der Neuregelung müssen die Hersteller nachweisen, dass die Staubsauger voll funktionstüchtig sind. Die EU-Ökodesign-Richtlinie gibt deshalb nicht nur Mindestanforderungen für den Energieverbrauch vor, sondern auch für die Staubaufnahme auf Teppich- und auf Hartboden und begrenzt die Lautstärke der Geräte. Damit die Staubsauger langsamer verschleißen, müssen die Motoren eine Mindestlebensdauer von 500 Stunden aufweisen und der Saugschlauch bestimmten Haltbarkeitskriterien entsprechen. Hilfreich bei der Kaufentscheidung ist das neue Energie-Etikett. Ähnlich dem für Waschmaschinen und Kühlschränken müssen es alle Staubsauger tragen, die ab dem 1. September 2014 neu vermarktet werden. Erstmals ausgewiesen werden die beiden wichtigsten Qualitätsmerkmale des Staubsaugers: die Staubaufnahme und die Staubemissionsklasse. Auf einer Skala von A bis G lässt sich so erkennen, wie gut das Gerät auf Hart- oder Teppichboden saugt und in welchem Maß, es Staub zurückhält. Daneben weist das Etikett die bekannten Energie-Effizienzklassen A bis G, den Jahresstromverbrauch und die Lautstärke in Dezibel aus. Da mit weiteren Effizienzverbesserungen zu rechnen ist, werden ab September 2017 die Energieeffizienzklassen A+, A++ und A+++ hinzukommen und nur noch die Klassen A+++ bis D auf dem Energie-Etikett erscheinen. 2013 wurden die Verordnungen (EU) Nr. 666/2013 über Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Staubsaugern (eine Durchführungsmaßnahme unter der EG-Ökodesign-Richtlinie) und die Verordnung (EU) Nr. 665/2013 zur Energieverbrauchskennzeichnung von Staubsaugern beschlossen. Grundlage waren eine wissenschaftliche Studie und ein Entscheidungs- bzw. Konsultationsprozess, in den Hersteller, Verbraucher- und Umweltorganisationen sowie die Mitgliedstaaten eingebunden waren.
Mehrweg-Versandverpackungen, bessere Produktinformationen und Elektromobilität können Onlinehandel klimafreundlicher machen Bis zu drei Viertel der Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus eines Produkts entstehen bereits bei der Herstellung. Das zeigt eine Studie für das Umweltbundesamt (UBA), die sich mit den Treibhausgasemissionen des Online-Handels beschäftigt („Die Ökologisierung des Online-Handels“). Demnach erreicht der Anteil von Handel und Transport nur zwischen einem und zehn Prozent an den Gesamtemissionen. UBA-Präsident Dirk Messner: „Ob wir online oder im Geschäft einkaufen ist nicht so entscheidend für unsere Klimabilanz. Die größte Stellschraube für den ökologischen Einkauf sind langlebige Produkte, die umweltfreundlich hergestellt sind. Bestenfalls bekomme ich diese auch im Geschäft um die Ecke, das ich mit dem Fahrrad oder zu Fuß gut erreichen kann.“ Die Studie vergleicht unterschiedliche Einkaufvarianten – stationär und online. Eine Einkaufsfahrt von 5 km im eigenen PKW zum Beispiel erzeugt 600 bis 1.100 g CO 2 , während die Einkaufsfahrt mit dem Fahrrad 0 g CO 2 emittiert. Für eine Lieferung per Onlinedienst fallen im Schnitt zwischen 200 und 400 g CO 2 an. Die im Vergleich zur Fahrt im eigenen Auto geringeren Emissionen liegen u.a. an der besseren Fahrzeugauslastung, der effizienten Gestaltung der Lieferrouten und dem zunehmenden Einsatz von Elektrofahrzeugen. Die wichtigsten Klimaschutz -Stellschrauben im stationären Handel sind die Energieverbräuche vor Ort und die Wahl des Verkehrsmittels der Kundinnen und Kunden. Umweltbelastende Faktoren im Online-Handel sind dafür die Versandverpackungsabfälle und der Lieferabschnitt bis zur Haustür, die so genannte „letzte Meile“. Eine weitere UBA -Studie („Förderung des nachhaltigen Konsums durch digitale Produktinformationen“) zeigt, dass Umweltsiegel im Online-Handel bisher nur unzureichend abgebildet werden. Auch Informationen zu Reparierbarkeit und Verfügbarkeit von Updates sind demnach meistens nicht vorhanden. Diese Eigenschaften spielen – anders als der Preis oder das Design – bei der Kaufentscheidung deshalb oft nur eine untergeordnete Rolle. Eine Ausnahme ist die Energieverbrauchskennzeichnung, da sie gesetzlich vorgeschrieben ist. Das UBA empfiehlt deshalb, eine Aussagepflicht zur Herstellergarantie sowie Kenngrößen zur durchschnittlichen Lebensdauer der Produkte einzuführen. Bestehende Siegel wie das EU-Ecolabel oder der Blaue Engel sollten direkt bei den Produktinfos angezeigt werden, diese Informationen außerdem in Preisvergleichs- und Verkaufsplattformen integriert werden. Mehr Umweltschutz ist auch bei den Versandverpackungen möglich. Viele Produkte lassen sich zum Beispiel ohne Schaden in der Originalverpackung – ohne zusätzliche Versandverpackung – versenden. Mehrwegverpackungen, die von den Kundinnen und Kunden leer zurückgeschickt werden, sind ebenfalls sinnvoll. Insgesamt ließen sich der Studie zufolge bei den Versandhandelsverpackungen pro Jahr zwischen 180.000 und 370.000 Tonnen Verpackungsabfall einsparen. Dies entspricht einer Reduktion um 22 bis 45 Prozent. Im Bereich Logistik birgt der Einsatz von Elektrofahrzeugen oder Fahrrädern zur Auslieferung große Potenziale, außerdem auch die Nutzung von Packstationen für eine effiziente Zustellung. Auch die Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Umweltbilanz verbessern, indem sie umweltfreundliche Produkte kaufen, beim Online-Einkauf häufige Retouren vermeiden und gezielt Mehrwegsysteme oder den Verzicht auf Versandverpackung nachfragen. „Es muss nicht immer der Neukauf sein. Oft sind gute gebrauchte Geräte oder eine Leihe oder Miete eine gute Alternative – vor allem bei Produkten, die man ohnehin selten nutzt wie Bohrmaschine, Rasenmäher oder Heckenschere. Auch die Reparatur scheinbar defekter Haushaltsgeräte kann den Neukauf oft vermeiden“, so Dirk Messner. Weitere Informationen: Die vorliegenden Daten sind erste Ergebnisse des Forschungsvorhabens „Ökologisierung des Online-Handels“. Die Angaben zu den CO 2 bzw. CO 2 e (CO 2 -Äquivalente)-Emissionen stammen aus diversen ökobilanziellen Studien und wurden im Projekt zusammengeführt und teilweise selbst berechnet. Die Angaben zum Verpackungsabfall sind aus der GVM Datenbank, ein Teilbericht II mit detaillierten Angaben folgt in der ersten Jahreshälfte 2021. Die Daten zu den umweltbezogenen Produktinformationen aus dem Bericht „Förderung des nachhaltigen Konsums durch digitale Produktinformationen“ sind teilweise selbst erhoben oder stammen ebenfalls aus der im Bericht angegebenen Literatur.
Neue Kennzeichnung für Energieeffizienz von Lampen Lampen, die nach dem 1. September 2013 in den Handel gelangt sind, müssen das neue EU- Energieeffizienz-Etikett tragen. Mit dem Etikett können Verbraucher und Verbraucherinnen besser einschätzen, ob ein Produkt viel oder wenig Strom verbraucht. Besonders sparsame LED tragen nun beispielsweise die neue Energieeffizienzklasse A+ und A++. Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes: „Noch immer wird Strom in der EU durch ineffiziente Beleuchtung verschwendet. Das neue Etikett informiert nun über moderne Energiesparlampen, Halogen und LED. Lampen, die wenig Strom verbrauchen, lassen sich jetzt leichter erkennen.“ Obwohl sich die Lampentechnik in den letzten Jahren extrem schnell entwickelt hat, bestehe immer noch ein erhebliches Potential für die weitere Verringerung ihres Stromverbrauches. Darüber hinaus sollten Lampen immer Angaben zu Helligkeit und Quecksilbergehalt aufweisen. Diese und weitere Informationen zu den Gebrauchseigenschaften müssen die Hersteller bereits seit drei Jahren angeben. Bisher mussten nur Glüh- und Energiesparlampen eine Energieeffizienzkennzeichnung tragen. Jetzt werden deutlich mehr Lampentypen, zum Beispiel auch LED- und Reflektorlampen damit gekennzeichnet. Die Optik des neuen Energieeffizienz-Etiketts für Lampen ist nicht neu. Viele Haushaltsgeräte wie Kühl- und Gefriergeräte oder Fernseher tragen sie bereits. Charakteristisch für das Etikett ist der Farbbalken, der den Stromverbrauch verdeutlicht: Grün steht für eine hohe, Gelb und Orange für eine mittlere und Rot für eine geringe Effizienz. Neu ist bei dem Etikett vor allem die geänderte Skalierung mit den Klassen E bis A++. Die bisher niedrigsten Effizienzklassen F und G entfallen. Die Klasse A wird in die Klassen A, A+ und A++ unterteilt. Folglich entsprechen Produkte der Klasse A nicht mehr dem höchsten Standard. Besonders sparsame Lampen wie LED würden dann die Effizienzklasse A bis A++ tragen. Energiesparlampen – technisch korrekt als Kompaktleuchtstofflampen bezeichnet – liegen in den Klassen A und B, während Halogenglühlampen fast nur in den Klassen C und D zu finden sind. Da die neue Kennzeichnungspflicht für Lampen erst für Produkte gilt, die seit dem 1. September 2013 in den Handel gelangten, sind in den Geschäften derzeit noch Lampenverpackungen mit der alten Kennzeichnung A bis G oder ohne die neuen Angaben zu finden. Unbedingt sollten auf den Lampenverpackungen aber Angaben zu folgenden Gebrauchseigenschaften zu finden sein: Lichtstrom – an der Einheit Lumen zu erkennen, Farbtemperatur, Lebensdauer, Schaltfestigkeit, Einsatzbereich der Lampe, Anlaufzeit und Quecksilbergehalt. Die Kennzeichnung dieser Eigenschaften ist bereits seit drei Jahren Pflicht. Wenn Lampen ohne diese Angaben angeboten werden, ist davon auszugehen, dass sie nicht mehr dem neuesten Stand der Beleuchtungstechnik entsprechen. Jochen Flasbarth: „Wir raten dazu, Lampen zu kaufen, die die Kennzeichnung der Gebrauchseigenschaften tragen.“ Eine wichtige Kenngröße zur Orientierung bei der Lampenwahl ist der Lichtstrom mit der Einheit Lumen. Der Lichtstrom ist ein Maß für die Helligkeit einer Lampe. Die früher beim Glühlampenkauf übliche Orientierung an der Elektroleistung (Watt) hilft nicht weiter – zu sehr unterscheiden sich die Werte der heutigen Lampen bei gleichem abgegebenem Lichtstrom. Während eine Standardglühlampe beispielsweise noch 60 Watt benötigte, um rund 710 Lumen abzugeben, benötigt eine Halogenlampen in Birnenform dafür rund 50 W und eine Energiespar- oder LED-Lampe nur noch 12 bis 15 Watt.
Ineffiziente Klimageräte verschwinden ab 2013 vom Markt Der Stromverbrauch von Klimageräten soll in der EU deutlich gesenkt werden. Ineffiziente Geräte werden darum ab 2013 schrittweise vom Markt genommen. Gleichzeitig führt die EU eine bessere Kennzeichnung ein, die Verbraucherinnen und Verbraucher besser über den Stromverbrauch der Klimageräte informiert. Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA), begrüßt die neuen EU-Regelungen: „Für den Umstieg in eine klimaverträgliche Energieversorgung sind Energieeffizienz und Energiesparen das A und O. Es ist beeindruckend, dass wir allein durch den Einsatz von energieeffizienten Klimageräten knapp drei Kohlekraftwerke in der EU überflüssig machen könnten.“ Da Klimageräte immer beliebter werden, könnte sich deren Stromverbrauch ohne die Regeln bis 2020 insgesamt mehr als verdoppeln. Dem wirkt die EU nun entgegen. Bisherige Klimageräte haben einen hohen Stromverbrauch und setzen klimaschädliche Kältemittel frei. Beides belastet die Umwelt mit Treibhausgasen. In Deutschland wie in der EU sind die Verkaufszahlen seit 2005 stark angestiegen. Hierzulande werden etwa 100.000 - 140.000 Klimageräte pro Jahr verkauft, in Italien und Spanien jeweils etwa das 10-Fache. Infolgedessen steigt auch der Stromverbauch für Kühlung und Klimatisierung. Dieser betrug in Deutschland 2008 etwa 8 % des Gesamtverbrauches. Zwar gibt es bereits effizientere Klimageräte, vor allem solche, die mit dem umweltschonenden Kältemittel Propan arbeiten. Doch oft reichen ein paar einfache Maßnahmen aus, die ein Klimagerät unnötig machen. Wer nachts auf Durchzug lüftet, tagsüber die Fenster schließt und die Jalousien herunterlässt, kann Räume ebenso auskühlen. Wärmequellen wie Elektro-Geräte und Lampen sollten nur dann angeschaltet sein, wenn sie genutzt werden. Alternativ helfen auch Ventilatoren, die weniger Strom verbrauchen. Falls dennoch ein Klimagerät nötig ist, rät das UBA zu sparsamen Geräten mit hohen Energieeffizienzklassen, wie sie die EU nun auch in ihren Regelungen festgelegt hat. Ein einzelnes Klimagerät mit 7 Kilowatt (kW) Kühlleistung kann im Jahr 900 Kilowattstunden (kWh) verbrauchen, ein kleines Einkanal-Klimagerät mit 2,2 kW etwa 400 kWh. Das kostet 225 € bzw. 100 € pro Jahr. Die neuen EU-Regelungen betreffen solche Klimageräte bis zu einer Kühl- oder Heizleistung von 12 Kilowatt. Dazu zählen in erster Linie so genannte „Split-Klimageräte“, die Kälte draußen erzeugen und sie ins Gebäudeinnere leiten. Sie bekommen zum 1. Januar 2013 eine Kennzeichnung von A bis G, die schrittweise bis 2019 auf A+++ erweitert wird (Tabelle 1 und Abbildungen in der Anlage). Klimageräte, die diese Anforderungen erfüllen, brauchen weniger Strom, indem sie ihre Leistung stufenlos an den tatsächlichen Kühlbedarf anpassen und gleichmäßig arbeiten können (Tabelle 2 in der Anlage). Die EU-Regelungen erfassen auch Ein- und Zweikanal-Klimageräte. Diese Geräte haben eine ungleich schlechtere Energiebilanz. Die effizientesten Geräte können auf der neuen Energieverbrauchskennzeichnung ab dem 1. Januar 2013 dann die Effizienzklasse A+++ erhalten. 2014 tritt eine weitere Stufe in Kraft. Ohne diese Regeln könnte der Stromverbrauch durch Klimageräte in der EU von 30 Terawattstunden (TWh) in 2005 auf bis zu 74 TWh in 2020 steigen. So wird mit einem Anstieg auf bis zu 63 TWh gerechnet. Die Energieverbrauchskennzeichnung enthält auch Angaben zur Lärmemission. Die Grenzwerte für die Lärmemission in der Ökodesign-Verordnung sind aus Sicht des UBA nicht besonders ambitioniert. Daher empfiehlt das UBA beim Kauf auf Geräte zu achten, auf denen Lärmemissionswerte innerhalb von Gebäuden bis maximal 45 dB(A) bzw. 55 dB(A) nach außen gekennzeichnet sind. Ab 2013 wird zudem die Leistungsaufnahme von „Komfortventilatoren“ wie Tisch-, Decken- oder Standventilatoren im Aus-Zustand und im Bereitschaftszustand auf 1 Watt begrenzt, ab 2014 auf 0,5 W. Deren Energieeffizienz bei der Luftförderung muss angegeben werden. Tabelle 1 : Einführung der überarbeiteten Energieverbrauchskennzeichnung für Klimageräte nach EU-Verordnung 2011/626/EU Tabelle 2: Mindestanforderungen der EU-Verordnung 2012/206/EU an Klimageräte mit entsprechenden Effizienzklassen der EU-Verordnung 2011/626/EU Mit der Richtlinie 2010/30/EU kann die EU-Kommission für einzelne Produktgruppen EU-Verordnungen über die Kennzeichnung ihres Energieverbrauchs und andere Eigenschaften erlassen. Die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG verankert das Prinzip der umweltgerechten Gestaltung von Produkten, die Energie verbrauchen oder den Energieverbrauch anderer Produkte beeinflussen, im europäischen Recht. Sie ermöglicht der EU-Kommission, Mindestanforderungen an einzelne Produktgruppen in direkt geltenden EU-Verordnungen zu erlassen. Das Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz und das Energieverbrauchskennzeichnungs-Gesetz setzen die allgemeinen Vorgaben dieser beiden Richtlinien in deutsches Recht um.
EU-Parlament entscheidet morgen über neue Anforderungen für sparsamere Haushaltsgeräte Das EU-Parlament entscheidet voraussichtlich am morgigen Mittwoch über verschärfte Anforderungen an die Energieeffizienz von Kühl- und Gefriergeräten und Waschmaschinen. Folgt das Parlament den Beschlussvorschlägen der EU-Mitgliedstaaten von Ende März, wären in allen EU-Mitgliedstaaten Waschmaschinen sowie Kühl- und Gefriergeräte mit einer Energieeffizienzklasse schlechter als A ab Juli 2010 von der Vermarktung ausgeschlossen. Eine zweite Stufe verbietet ab 1. Juli 2012 Kühl- und Gefriergeräte, die der Effizienz der bisherigen Klasse A entsprechen. Waschmaschinen mit der bisherigen Energieeffizienzklasse A dürften in der zweiten Stufe ab 1. Juli 2013 zu einem erheblichen Teil nicht mehr in den Handel kommen. „Ich begrüße die Entwürfe sehr. Bis zum Jahr 2020 lassen sich mit deren Umsetzung und neuen Kennzeichen zum Energieverbrauch 7,5 Milliarden Kilowattstunden Energie gegenüber dem erwarteten Verbrauch einsparen. Das entspricht knapp zwei Kraftwerken mit einer Leistung von 800 Megawatt. Damit würden wir 3,8 Millionen Tonnen Kohlendioxid in der EU sparen”, sagt Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes (UBA). Neben den Anforderungen an die Energieeffizienz liegen dem EU-Parlament weitere Entwürfe zur Aktualisierung der Kennzeichen zum Energieverbrauch vor, über die Anfang Mai beraten wird. Demnach sollen bei diesen Haushaltsgeräten die bisherigen Klassen A bis G bestehen bleiben und die Effizienzklasse A nach oben erweitert werden: unterschiedlich nach Produktgruppe zum Beispiel mit A minus 10, 20, 40, 60 oder 80 Prozent (A-x%). Ob ein Energieetikett, bei dem die meisten aufgeführten Klassen gar nicht mehr im Verkauf sind, Verbraucherinnen und Verbraucher nach wie vor gut informiert und zur Entscheidung für besonders effiziente Geräte bewegen wird, ist fraglich. Aus Sicht des Umweltbundesamtes ist eine regelmäßige Neuordnung der Klassen sinnvoller, als neue Klassen hinzuzufügen. „Falls das EU-Parlament den Vorschlag zur Kennzeichnung ablehnt, wäre das die richtige Schlussfolgerung”, so Holzmann. Im Hintergrundpapier „Neue Ökodesign-Anforderungen und Energieverbrauchskennzeichnung für Kühl- und Gefriergeräte sowie Waschmaschinen” finden Sie weiterführende Informationen. c finden Sie unter: node/4934
Gemeinsame Pressemitteilung des Umweltbundesamtes und der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) Neue EU-Verordnungen für umweltfreundliche Heizungen Am 26. September 2015 werden vier EU-Verordnungen über Heizgeräte und Warmwasserbereiter wirksam. Die Verordnungen geben schrittweise Grenzwerte für die Energieeffizienz und die Schadstoffemissionen vor und führen die Energieverbrauchskennzeichnung verpflichtend ein. Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes (UBA), begrüßt die neuen Regelungen: „Erstmals gelten nun ambitionierte Anforderungen für die umweltgerechte Gestaltung von Heizgeräten und Warmwasserbereitern. Sie sind ein zentrales Element einer wirkungsvollen europäischen Energiesparpolitik.“ Und Professor Dr. Ulrich Panne, Präsident der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) unterstreicht, wie wichtig diese Verordnungen für die Energiewende sind: „Diese Rechtsgrundlage hilft, Energie einzusparen. Die BAM hat sich im Verfahren für technische Anforderungen eingesetzt, die anspruchsvoll aber von der Industrie durchaus umsetzbar sind." Die Europäische Kommission erwartet, dass die Verordnungen rund ein Viertel des EU-Ziels für 2020 zur Einsparung von Primärenergie erschließen. Unter die neuen Verordnungen fallen sowohl Großanlagen als auch Anlagen wie sie in Einfamilienhäusern genutzt werden. Für Heizgeräte von Zentralheizungen und Warmwasserbereiter bis 400 Kilowatt (kW) Nennleistung sowie Warmwasserspeicher bis 2.000 Liter Speichervolumen gelten nun beim Inverkehrbringen in der EU Mindestanforderungen an deren Energieeffizienz. Danach sind von den klassischen Heizkesseln bis auf wenige Ausnahmen nur noch Brennwertkessel zulässig. Auch Wärmepumpen, Blockheizkraftwerke und Warmwasserbereiter müssen Mindest-Energieeffizienz-Werte erfüllen. Für Wärmepumpen gelten zusätzlich Anforderungen an die Schallemissionen. Gleichzeitig regeln die Verordnungen, dass Heizgeräte und Warmwasserbereiter bis 70 kW Nennleistung und Warmwasserspeicher bis 500 Liter Speichervolumen, also typische Geräte in Einfamilienhäusern mit den bereits von Haushaltsgeräten bekannten Energieeffizienzklassen gekennzeichnet werden. In Kombination mit Solaranlagen oder weiteren Heizgeräten, muss diese “Verbundanlage” zukünftig eine zusätzliche Kennzeichnung erhalten. Die EU-Kommission stärkt damit die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher: Geräte mit hohen Energieverlusten werden nicht mehr erhältlich sein. Geräte, die die Mindestanforderungen erfüllen, müssen mit einheitlichen Informationen gekennzeichnet werden, darunter die Energieeffizienzklasse oder die Energieverbrauchskennzeichnung von Geräten und Verbundanlagen – auch im Internet. Der Markt für Wärmeerzeuger in Deutschland umfasste im Jahr 2014 rund 680.000 Anlagen. Davon waren 590.000 Gas- und Ölkessel, von denen wiederum etwa vier Fünftel bereits Brennwerttechnik nutzt. Auf Raumwärme und Warmwasser entfallen rund 35 Prozent des Endenergieverbrauchs in Deutschland. Ab dem 01.01.2016 sollen in Deutschland auch alte Gas- und Öl-Heizkessel eine Energieverbrauchskennzeichnung erhalten. Dabei handelt es sich um einen Teil des “Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz” der Deutschen Bundesregierung. Eine Entscheidung des Bundestages über die Kennzeichnung von Altanlagen steht aber noch aus. Die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG und die Energieverbrauchskennzeichnungs-Richtlinie 2010/30/EU sind Teil der der “integrierten Produktpolitik” der EU-Kommission, die die Umweltwirkungen von Produkten verringern soll. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) und das Umweltbundesamt hatten zusammen an Rechtsetzungsverfahren mitgewirkt.
Anforderungen an die Effizienz und neue Kennzeichnung können Energieverbrauch senken Fernsehgeräte sollen künftig weniger Energie verbrauchen. Wie viel genau, könnten die Bürgerinnen und Bürger an einer neuen Energieverbrauchskennzeichnung erkennen. Dies beschlossen die EU-Mitgliedstaaten Ende März im Regelungsausschuss für Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung in Brüssel. Die Zustimmungen des EU-Parlaments und des Rates dazu stehen noch aus. Träten die Regelungen in Kraft, ließen sich im Jahr 2020 - im Vergleich zum Trend - 43 Terawattstunden (TWh) Energie sparen. Das entspricht dem Betrieb von elf Kraftwerken mit einer Leistung von 800 Megawatt und dem Ausstoß von 17,2 Millionen Tonnen des klimaschädlichen Kohlendioxids. Nach Zustimmung des EU-Parlaments und der Rates, wird die Ökodesign-Verordnung ab dem zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU gelten. Gemäß den neuen Anforderungen dürfen ein Jahr nach Inkrafttreten alle Fernsehgeräte - je nach Bildschirmgröße - im Betrieb eine bestimmte Leistungsaufnahme nicht überschreiten. Zum Beispiel ist dann die Leistungsaufnahme eines Gerätes mit Standardbildschirm und einer Bildschirmdiagonale von 74 Zentimetern (29 Zoll) bei hochauflösenden Geräten mit 145 Watt und bei anderen, nicht-hochauflösenden Geräten mit 133 Watt begrenzt. Das entspricht bei einem täglichen Betrieb von etwa vier Stunden einem Jahresenergieverbrauch von rund 210 und 195 Kilowattstunden (kWh). Bei einer Bildschirmdiagonale von 107 Zentimetern (42 Zoll) liegen die Grenzen bei 283 und 256 Watt, was einem Jahresenergieverbrauch von rund 415 und 375 kWh entspricht. Die Anforderungen würden sich ab April 2012 nochmals verschärfen. Neu wäre auch, dass ab dem 7. Januar 2010 Fernsehgeräte im Bereitschaftszustand (Standby) nicht mehr als 1 Watt verbrauchen dürfen, bei zusätzlicher Informationsanzeige höchstens 2 Watt und im Aus-Zustand 1 Watt, denn manche Geräte verbrauchen auch Energie, obwohl sie ausgeschaltet sind. Zwei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung würde dann eine Begrenzung im Bereitschaftszustand von 0,5 Watt, bei zusätzlicher Informationsanzeige von 1 Watt sowie im Aus-Zustand von 0,3 Watt gelten. Wichtig ist die Regelung zum Energieverbrauch, weil - laut einer Studie des Fraunhofer-Institut für Zuverlässigkeit und Mikrointegration (IZM) - die Bürgerinnen und Bürger sich auch weiterhin mit Zweit- und Drittgeräten ausstatten und zudem immer größere Fernseher kaufen werden. Das lässt den Energieverbrauch erheblich steigen. Zum Vergleich: Ein durchschnittliches Röhrenfernsehgerät mit einer Bildschirmdiagonale von 74 Zentimetern (29 Zoll) verbraucht pro Jahr etwa 210 kWh, ein LCD-Fernseher (Flachbildschirm mit Flüssigkristallanzeige) mit 81 Zentimetern (32 Zoll) 230 kWh und ein Plasmafernsehgerät mit einer Diagonale von 107 Zentimetern (42 Zoll) sogar 500 kWh (Stand 2007). Hingegen benötigen die derzeit besten Kühl- und Gefriergeräte - in Abhängigkeit vom Volumen - nur um die 200 kWh oder sogar weniger. Prognosen zeigen, dass der Energieverbrauch der Fernsehgeräte in der EU von etwa 60 Milliarden kWh im Jahr 2007, das sind 60 TWh, auf etwa 132 TWh im Jahr 2020 ansteigen dürfte. Unter Berücksichtung der erzielbaren Einsparung von 43 TWh würde der Stromverbrauch von Fernsehgeräten im Jahr 2020 mit 89 TWh aber immer noch deutlich über dem Verbrauch von 2007 liegen. Sollten EU-Parlament und Rat auch der neuen Energieverbrauchskennzeichnung für Fernsehgeräte zustimmen, wäre erstmalig eine Vergleichbarkeit der Energieverbräuche verschiedener Fernsehgeräte gewährleistet. Vorraussetzung ist, dass die EU-Mitgliedstaaten die Richtlinie nach ihrem Inkrafttreten in ihr jeweiliges nationales Recht umsetzen. Der neue Vorschlag zur Energieverbrauchskennzeichnung funktioniert ähnlich der für Haushaltsgeräte bekannten Einteilung in die Energieeffizienzklassen A bis G. Die bei Kühlgeräten eingeführten Klassen A+ und A++ soll es in Zukunft generell für alle Produktgruppen nicht mehr geben. Stattdessen kommen Klassen von A minus x Prozent (%) zum Einsatz. Bei Fernsehgeräten sind dies A-20 %, A-40 %, A-60 % und A-80 %. Diese werden gestaffelt eingeführt und weisen die jeweils effizientesten Geräte auf dem Markt aus. Auch zeigt ein sprachneutrales Symbol auf der Energieverbrauchskennzeichnung den Verbraucherinnen und Verbrauchern auf einen Blick, ob das Gerät einen Ausschalter besitzt oder nicht. Die Kennzeichnung soll die Nachfrage nach sparsameren Fernsehgeräten - ähnlich wie bei der weißen Ware - weiter steigern. Verbraucherinnen und Verbraucher haben nun die Möglichkeit, aus der Fülle der Geräte mit gleichen oder ähnlichen Parametern die besonders energieeffizienten besser zu erkennen. Allerdings ist die Kennzeichnung kein dynamisches System in dem Sinn, dass eine Neuzuordnung der Effizienzklassen nach der Marktentwicklung möglich ist. Vielmehr ist es so, dass die neue Kennzeichnung die Zuordnung des Energieverbrauchs des Fernsehgerätes im Betriebszustand - ausgedrückt als Energieeffizienzindex - zu den Effizienzklassen festlegt. Aus Sicht des Umweltbundesamtes ist eine regelmäßig - in Abhängigkeit von der Entwicklung der Energieeffizienz - vorzunehmende Neuzuordnung des Energieeffizienzindex, welchen die besten Geräte erreichen, zur Effizienzklasse A sinnvoller, um eine eindeutige Anpassung an den technischen Fortschritt zu garantieren.
Allein beim Strom lassen sich 25 bis 30 Millionen Tonnen Kohlendioxid zusätzlich sparen Die Energiewende in Deutschland ist in vollem Gange. Bis 2020 soll der Klimagasausstoß bis 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 sinken. Das sieht das Integrierte Energie- und Klimaprogramm (IEKP) vom August 2007 vor, fortgeschrieben im Energiekonzept der Bundesregierung von September 2010. Doch laut einer neuen Studie des Umweltbundesamtes (UBA) gibt es noch Potentiale bei der Umsetzung. Diese sind nach Meinung von UBA-Präsident Jochen Flasbarth allerdings gut zu heben: „Vor allem bei der Energieeffizienz können und müssen wir ganz deutlich nachlegen. Egal ob Stromsparen im Haushalt oder in der Industrie, ob klimafreundliche Gebäudesanierung oder sparsame Autos - bislang reichen die Maßnahmen nicht aus, um die Emissionen im angestrebten Umfang zu senken. Hier muss deutlich mehr passieren.“ Flasbarth riet auch dazu, die erneuerbaren Energieträger besser in das Stromnetz zu integrieren. Die größten Defizite bei der IEKP-Umsetzung gibt es laut UBA -Studie beim Stromsparen: Allein dort könnten 25-30 Millionen Tonnen Kohlendioxid (CO 2 ) zusätzlich eingespart werden, wenn bereits beschlossene Maßnahmen konsequent umgesetzt würden. Nötig sind dazu etwa verbesserte und verbindliche Mindesteffizienzstandards sowie eine bessere Energieverbrauchs-Kennzeichnung elektrischer Geräte. Im Gebäudebereich lassen sich laut UBA-Studie durch Effizienzsteigerungen rund 20 bis 30 Millionen Tonnen CO 2 einsparen. Auch im Verkehrssektor muss der CO 2 -Ausstoß deutlich sinken: So wird zwar das Zwischenziel für das Jahr 2015 von durchschnittlich 130 Gramm CO 2 pro Kilometer (g/km) bei Neuwagen voraussichtlich erreicht. Die Ziele der EU-Kommission von nur 95 g/km im Jahr 2020 machen jedoch noch intensivere Bemühungen erforderlich. Derzeit stoßen in Deutschland zugelassene Neufahrzeuge noch rund 152 g/km aus. Beim Einsatz erneuerbarer Energien für die Strom- und Wärmeerzeugung stehen die Chancen gut, mit bereits implementierten Gesetzesänderungen das IEKP-Ziel von rund 69 Millionen Tonnen Kohlendioxid weniger in 2020 als 2006 zu erreichen. Dennoch empfiehlt das UBA, auch hier weiter zu optimieren: „Die positive Entwicklung bei den erneuerbaren Energien ist kein Selbstläufer. Das Erneuerbaren-Energien-Gesetz sollte kontinuierlich weiterentwickelt werden, auch um die Vermarktung des EEG-Stroms zu verbessern. Außerdem müssen wir das Stromnetz zukunftsfähig aus- und umbauen, damit sich die wachsenden Anteile des Stroms aus Wind, Sonne und Co. besser integrieren lassen“, so UBA-Chef Flasbarth. Das IEKP enthält 29 Maßnahmen, davon 14 Gesetze und Verordnungen und wurde im August 2007 beschlossen. Das Maßnahmenpaket ist so angelegt, dass die deutschen Klimaschutzziele auch bei einem Ausstieg aus der Atomenergie gemäß Atomausstiegsgesetz aus dem Jahr 2002 erreicht werden.
COMPUTERBILD startet Stromspar-Aktion / Hilfe für Verbraucher bei der Wahl stromsparender Geräte / Umweltbundesamt und No-Energy unterstützen die Aktion / Handlungsbedarf, weil EU-Stromspar-Siegel auf sich warten lässt / Lob von Umweltverbänden Hamburg/Berlin/Haan, 1. März 2010 - Konzepte rund um „GreenIT“ sind wieder Trendthema auf der diesjährigen CeBIT in Hannover. Hersteller präsentieren dort beispielsweise besonders energiesparende Computer - die im Handel aber meist ein Nischendasein fristen. Umso wichtiger ist es für Verbraucher, auch bei handelsüblichen Computern in Elektrofachmärkten, Discountern und Internetshops den Energieverbrauch im Blick haben zu können. Dabei gibt die Zeitschrift COMPUTERBILD jetzt Orientierungshilfe: Ab sofort werden die jährlichen Stromkosten mittels einer praxisnahen Formel benotet. Passend dazu gibt es eine Plakette, die mit einfachen Noten von „sehr gut“ bis „mangelhaft“ Aufschluss über den Energieverbrauch gibt. Der Strombedarf moderner Computer kann unterschiedlicher kaum sein. Dabei gilt aber nicht: hohe Leistung gleich hoher Stromverbrauch und damit hohe Kosten. Nach den Messdaten von COMPUTERBILD gibt es Geräte mit vergleichbaren Leistungswerten, die bei den jährlichen Stromkosten aber knapp 40 Euro auseinander liegen - rund 20 Euro gegenüber knapp 60 Euro. Wer also beim Computerkauf auch auf den Energieverbrauch achtet, kann unter Umständen viel Geld sparen und dabei das Klima schonen. Damit Verbraucher die Betriebskosten bei der Kaufentscheidung ganz einfach berücksichtigen können, dokumentiert eine Plakette den Jahresstrompreis und die Verbrauchsnote. Damit verbunden ist der Aufruf an die Hersteller, diese Plakette bei COMPUTERBILD abzufordern und damit ihre Käufer zu informieren. Je geringer der Stromverbrauch und je besser die Note, desto größer ist die Werbewirkung. Bei der Berechnung der Stromkosten legt COMPUTERBILD Formeln zugrunde, die eine typische Nutzung der Geräte abbilden. Für Desktop-Computer sind das neben durchschnittlichen Nutzungsdauern auch verschiedene Leistungsstufen. So fließen in die Berechnung vier Stunden ein, in denen der Computer eingeschaltet ist und unterschiedlich genutzt wird: 50 Prozent der Zeit ist der PC im Leerlauf, 40 Prozent wird gearbeitet (etwa Textverarbeitung, Internet, Bildbearbeitung), und 10 Prozent muss das Gerät die volle Leistung bringen (etwa beim Spielen). Hinzu kommen vier Stunden Standby-Zeit, die restlichen 16 Stunden ist der Computer ausgeschaltet. Der Clou bei der Benotung: Die Notenskala ist dynamisch angelegt und wird zukünftig den aktuellen Entwicklungen angepasst - was starre Richtlinien der Politik nicht leisten. Legen also neue Geräte mit geringem Stromverbrauch die Messlatte höher, haben es folgende Geräte schwerer, eine gute Note zu erhalten. Auch der Durchschnittsstrompreis wird regelmäßig angepasst. Bereits Anfang 2004 hat die Redaktion in Zusammenarbeit mit No-Energy und dem Umweltbundesamt die „Stromsparer!“-Plakette ins Leben gerufen. Ausgezeichnet wurden nur Geräte, die einen echten Ausschalter haben und die im Bereitschaftsmodus (Standby) nicht mehr als 1 Watt verbrauchen. Diese Anforderungen haben inzwischen Einzug in eine EU-Richtlinie erhalten. Doch eine verbraucherfreundliche Kennzeichnung zum Stromverbrauch - ähnlich der Energieeffizienzklassen bei Haushaltsgroßgeräten - wird seit Langem in der Politik diskutiert. Grund genug, jetzt ein klares und einfaches Auszeichnungsmodell zu etablieren. Unterstützung bekommt die COMPUTERBILD-Initiative vom Umweltbundesamt: „Die neue Plakette der Computerbild bietet gute Orientierung beim Kauf von stromsparenden IT-Geräten. Gerade Desktop-Computer sollten effizienter werden und sich an den Werten der ohnehin schon sparsameren Notebooks orientieren“, sagt Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes. Und auch Clemens Hölter, Kopf der Aktion No-Energy, unterstützt die neue Plakette „mit der Hoffnung, dass viele Verbraucher vor Ort im Laden danach fragen“. Der Hauptanstoß zu der Inititiative kam vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der für eine verbindliche Energiekennzeichnung eintritt und die Stromsparaktion lobt. Christian Noll, Experte für Energieeffizienz beim BUND: „Die Verbraucher warten seit Langem vergeblich auf eine sinnvolle Stromverbrauchskennzeichnung für Computer. Mit ihrem Kennzeichen zeigt Computerbild beispielhaft, wie es funktionieren kann. Jetzt muss Brüssel folgen.“ Und Jens Gröger, wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Öko-Institut e.V. meint: „Das ist eine tolle Idee von Computerbild. So hat der Käufer die Möglichkeit, gleich die energiesparendsten Geräte auszuwählen und zugleich seinen Geldbeutel und das Klima zu schonen.“ Zum Start der Stromspar-Aktion weist die Redaktion die Verbrauchswerte für Desktop-Computer aus. Weitere Geräteklassen wie Notebooks, Monitore und Drucker folgen mit eigenen Nutzungsformeln. Außerdem kommt die Plakette zeitnah auch in AUDIO VIDEO FOTO BILD zum Einsatz. Das Magazin testet Unterhaltungselektronik wie Fernsehgeräte, DVD-Rekorder und Receiver. Für alle gilt: Ein anerkanntes Prüflabor misst die jeweiligen Stromverbrauchswerte. Auf der CeBIT wird die Aktion am Stand des Umweltbundesamtes in Halle 8 vorgestellt. COMPUTERBILD Daniel Rasch Tel. 040-34 06 88 21 // ' ); document.write( first2 + at2 + last2 ); document.write( '<\/a>' ); // ]]> Umweltbundesamt Martin Ittershagen Tel. 0340-21 03-21 22 // ' ); document.write( first2 + at2 + last2 ); document.write( '<\/a>' ); // ]]> No-Energy Clemens Hölter Tel. 02129-510 11 // ' ); document.write( first2 + at2 + last2 ); document.write( '<\/a>' ); // ]]>
Die ineffizientesten verfügbaren Kühl- und Gefriergeräte sowie Waschmaschinen sollen in den kommenden Jahren vom Markt verschwinden. Das ist in Entwürfen für Verordnungen1 festgelegt, welche die EUMitgliedstaaten im Regelungsausschuss für Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung energiebetriebener Produkte am 30. und 31. März 2009 in Brüssel verabschiedeten. Veröffentlicht in Hintergrundpapier.
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