Am 1. September 2014 traten neue Vorgaben für Staubsauger in Kraft. Es kommen nur noch Staubsauger auf den Markt, die weniger als 1600 Watt aufnehmen. Ab 1. September 2017 müssen die Geräte weniger als 900 Watt verbrauchen. Die Anforderungen gelten für neu auf den Markt gebrachte Produkte. Im Vergleich zum heutigen Trend führen die EU-Vorgaben bis zum Jahr 2020 zu einer Einsparung von rund 18 Milliarden Kilowattstunden, was knapp 5 Kraftwerken entspräche. Die Vorgaben sind Teil der Ökodesign-Richtlinie. Laut der Neuregelung müssen die Hersteller nachweisen, dass die Staubsauger voll funktionstüchtig sind. Die EU-Ökodesign-Richtlinie gibt auch Mindestanforderungen für die Staubaufnahme vor und begrenzt die Lautstärke der Geräte. Damit die Staubsauger langsamer verschleißen, müssen die Motoren eine Mindestlebensdauer von 500 Stunden aufweisen und der Saugschlauch bestimmten Haltbarkeitskriterien entsprechen.
Die Ökodesign-Richtlinie (RL 2009/125/EG) zielt auf die Minderung der von energieverbrauchsrelevanten Produkten über ihren Lebensweg verursachten Umweltwirkungen durch die Festlegung von Mindestanforderungen. Die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (VO 2017/1369/EU) stellt Verbraucherinnen und Verbrauchern Informationen zur Energieeffizienz und weiteren ressourcenrelevanten und Gebrauchs-Eigenschaften für ihre Kaufentscheidung zur Verfügung. Mit dem Vorhaben wurden ausgewählte Implementierungsprozesse zu diesen Richtlinien begleitet. Dies umfasst die Revisionen der bestehenden Verordnungen zu haushaltskühl- und Gefriergeräten, Haushaltswaschmaschinen, Haushaltsgeschirrspülern, Leerlaufverlusten, Servern und Verkaufskühlgeräten sowie Vorstudien für neue Produktgruppen des Arbeitsprogramms 2016 (Smartphones und Photovoltaikmodule). Darüber hinaus informieren Datenblätter über Ökodesign- und Energielabel-Anforderungen an Festbrennstoffkessel, Festbrennstoffeinzelraumheizgeräte, Einzelraumheizgeräte, Lüftungs- und Kühlprodukte sowie Prozesskühler, Server- und Datenspeicherprodukte, Motoren, Transformatoren, externe Netzteile sowie über Schweißgeräte und wurden bereits einzeln veröffentlicht. Veröffentlicht in Texte | 19/2021.
Die Hersteller von Elektro- und Haushaltsgeräten müssen sich auf ein neues System bei der Kennzeichnung des Energieverbrauchs einstellen. Zum 1. August 2017 tritt dazu die neue EU-Energielabel-Verordnung in Kraft. In einem ersten Schritt wird die Kennzeichnung von Waschmaschinen, Kühlschränken, Geschirrspülern, TV-Geräten und für Beleuchtung überarbeitet. Die schrittweise Umstellung vom A+++-Label zum neuen A-G-Label für den Energieverbrauch soll wieder mehr Klarheit herstellen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher wird die neue Kennzeichnung ab Anfang 2020 in den Geschäften sichtbar. Die Werbung für Elektro- und Haushaltsgeräte ist ebenfalls von der neuen Verordnung betroffen: Künftig müssen Anbieter bei der Reklame stärker auf die Energieeffizienzklasse der Produkte hinweisen und das jeweilige Spektrum der Effizienzklassen nennen, in dem Produkte auf dem Markt angeboten werden dürfen. Für Waschmaschinen der jetzigen Effizienzklasse A+++ bedeutet dies ab sofort, dass zusätzlich das Spektrum A+++ bis A+ angegeben werden muss. Neu ist auch die Einrichtung einer Online-Produktdatenbank für alle gekennzeichneten Produkte. Damit lassen sich alle Geräte mit Energielabel leichter vergleichen. Sie soll ab 2019 eingerichtet sein. So können sich Kundinnen und Kunden bereits vor dem Kauf eines neuen Fernsehers oder Geschirrspülers für ein besonders energieeffizientes und umweltfreundliches Gerät entscheiden. Gleichzeitig soll mit der Datenbank auch die Marktüberwachung verbessert werden.
Im Rahmen der Strategie der Energieunion, die von der Europäischen Kommission im Februar 2015 auf den Weg gebracht wurde, schlug die Kommission am 15. Juli 2015 eine Überarbeitung der Rechtsvorschriften zur Energieeffizienzkennzeichnung vor. Um den Verbrauchern die Beurteilung und den Vergleich von Produkten zu erleichtern, soll nur noch ein einheitliches „A-G“-Energieetikett verwendet werden. Die Kommission schlägt damit eine Rückkehr zum bekannten und bewährten Etikett mit der Skala „A-G“ für energieeffiziente Produkte vor, einschließlich eines Verfahrens zur Neuskalierung der bestehenden Etikette. Zusätzlich schlug die Kommission vor, alle neuen auf den EU-Markt gebrachten Produkte in einer Online-Datenbank zu registrieren, um mehr Transparenz zu schaffen und den nationalen Behörden die Marktüberwachung zu erleichtern.
Die EU-weit geltende Ökodesign-Richtlinie und Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung haben nicht nur Vorteile für die Umwelt, sondern auch für Verbraucher*innen: Elektrogeräte wie Waschmaschinen oder Fernseher dürfen nur noch auf den Markt, wenn sie bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, etwa beim Energieverbrauch. Und durch das Energielabel können Verbraucher*innen auf einen Blick erkennen, wie energieeffizient ein Gerät ist. So können hohe Stromkosten vermieden und gleichzeitig klimaschädliche Treibhausgase eingespart werden. Diese Broschüre stellt beide Instrumente vor und zeigt, was Verbraucher*innen darüber hinaus noch tun können, um Energie und Ressourcen und damit auch Geld zu sparen. Quelle: www.umweltbundesamt.de
Ziel der vorliegenden Studie ist es, die umweltbezogenen Belastungen infolge einer zunehmenden Vernetzung von Elektro- und Elektronikgeräten in Bezug auf den zusätzlichen Energie- und Ressourcenbedarf zu identifizieren sowie mögliche Lösungs- und Regulierungsansätze abzuleiten, anhand derer die negativen Umwelteffekte wirksam reduziert werden können. Zu diesem Zweck erfolgt zunächst eine Online-Recherche nach Gerätearten, die sich unter dem Begriff "Internet der Dinge" subsummieren lassen. Zwischen diesen Geräten werden Gemeinsamkeiten heraus gearbeitet, die für eine Definition der betreffenden Produktgruppen geeignet sind. Anschließend wird untersucht, welche Konsequenzen das Vorhandensein einer Netzwerkschnittstelle hat. Sowohl auf den Herstellungsaufwand und die Produktlebensdauer, auf den Energieverbrauch der Geräte selbst, als auch auch auf den Energieverbrauch infolge der Datenübertragung in Telekommunikationsnetzwerken und Datenverarbeitung in Rechenzentren. Ausgehend von diesen Problemlagen werden mögliche Lösungsansätze zur Reduzierung der hiermit einhergehenden negativen Umweltwirkungen entwickelt. Anschließend werden potenzielle Regulierungsansätze im Rahmen der EU-Ökodesign-Richtlinie und der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung identifiziert. Die Kurzexpertise schließt ab mit der Auswertung der Diskussion eines durchgeführten Fachgesprächs und der Ableitung von konkreten Empfehlungen für Regulierungsansätze. Zusätzlich wird der verbleibende Forschungsbedarf identifiziert. Quelle: Forschungsbericht
Die Ökodesign-Richtlinie (RL 2009/125/EG) zielt auf die Minderung der von energieverbrauchsrelevanten Produkten über ihren Lebensweg verursachten Umweltwirkungen durch die Festlegung von Mindestanforderungen. Die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (VO 2017/1369/EU) stellt Verbraucherinnen und Verbrauchern Informationen zur Energieeffizienz und weiteren ressourcenrelevanten und Gebrauchs-Eigenschaften für ihre Kaufentscheidung zur Verfügung. Mit dem Vorhaben wurden ausgewählte Implementierungsprozesse zu diesen Richtlinien begleitet. Dies umfasst die Revisionen der bestehenden Verordnungen zu haushaltskühl- und Gefriergeräten, Haushaltswaschmaschinen, Haushaltsgeschirrspülern, Leerlaufverlusten, Servern und Verkaufskühlgeräten sowie Vorstudien für neue Produktgruppen des Arbeitsprogramms 2016 (Smartphones und Photovoltaikmodule). Darüber hinaus informieren Datenblätter über Ökodesign- und Energielabel-Anforderungen an Festbrennstoffkessel, Festbrennstoffeinzelraumheizgeräte, Einzelraumheizgeräte, Lüftungs- und Kühlprodukte sowie Prozesskühler, Server- und Datenspeicherprodukte, Motoren, Transformatoren, externe Netzteile sowie über Schweißgeräte und wurden bereits einzeln veröffentlicht.
Das Projekt "Konzeption für eine Ressourcenverbrauchspflichtkennzeichnung für Produkte" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von ifeu - Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg gGmbH durchgeführt. Eine Ressourcenverbrauchspflichtkennzeichnung kann ein wichtiges Instrument der Verbraucherinformation zur Schonung der natürlichen Ressourcen sein. Die Neufassung der Energieverbrauchskennzeichnungsrichtlinie (EVK-RL, RL 2010/30/EU) kündigt in Vorbemerkung 23 an, dass die Kommission überprüfen wird, ob weitere Maßnahmen wie die Angabe der Umweltauswirkungen der Produkte während ihres gesamten Lebenszyklus notwendig sind. Damit wird die Möglichkeit der Ausweitung der Kennzeichnung eingeräumt. Das Vorhaben soll die Machbarkeit für eine Ressourcenverbrauchspflichtkennzeichnung prüfen und dabei vor allem folgende Fragen beantworten:- Welche Indikatoren/Parameter sind für die Angabe des Ressourcenverbrauchs (ausgenommen Energie) geeignet? Lassen sich die Indikatoren auch auf die Leistung/Funktion der Produkte beziehen (z.B. Bezug zur Bildschirmdiagonale, zum Kühlvolumen etc.)? Ist mit diesen Indikatoren eine Unterscheidbarkeit von Produkten, die die gleicheFunktion erfüllen, erreichbar? Wie hoch ist der Aufwand für die Datenerhebung? Ist für energieverbrauchsrelevante Produkte eine Integration in die EVK-RL sinnvoll? Kann eine Ressourcensverbrauchsangabe das Kaufverhalten von Verbrauchern beeinflussen?(Im Falle der Energieeffizienz ist über die Stromkosten ein Eigeninteresse gegeben.)
Das Projekt "Wissenschaftliche Begleitung der Umsetzung der Ökodesign-Richtlinie und Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - Viertes Arbeitsprogramm" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH durchgeführt. Ausgangslage: Die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG und die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung 2017/1369/EU sind zentrale Instrumente des produktbezogenen Umweltschutzes in der EU, welche wesentlich zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zur Minderung der von energieverbrauchsrelevanten Produkten verursachten Umweltbelastungen und zur Verbraucherinformation beitragen können. Die EU-Kommission hat Ende 2016 ihr drittes Arbeitsprogramm vorlegelegt und 2017 begonnen es umzusetzen. Es ist damit zu rechnen, dass Ende 2019 oder Anfang 2020 ein viertes Arbeitsprogramm folgt. Eine wissenschaftlich fundierte Unterstützung für die Beteiligung des Umweltbundesamtes am Ausgestaltungsprozess ist erforderlich, um die Vielzahl der im Regelungsprozess befindlichen Produktgruppen bearbeiten zu können. Ziel ist es, hohe ökologische Standards in den Durchführungsmaßnahmen zu verankern, die sowohl die Energieeffizienz, als auch weitere relevante Umweltwirkungen und vor allem die Ressourceneffizienz im umfassenden Sinne adressieren. Zielsetzung/Methoden: 1) Begleitung und Kommentierung von Vorstudien für Produktgruppen im vierten Arbeitsprogramms basierend auf einer bereits entwickelten Prüfliste; 2) Kurzexpertisen und ad-hoc Beratung für Produktgruppen für das Konsultationsforum und den Regelungsausschuss, Prüfung der Anforderungen für Energieeffizienz und weitere Umweltwirkungen, vor allem Aspekte der Ressourceneffizienz; 3) Begleitung von Selbstregulierungsinitiativen der Industrie; 4) Informationen für Akteure: Erstellung von Produktdatenblättern für erlassene Verordnungen, Fortführung des Ökodesign-Kalenders und einer Übersicht zu den Einsparpotentialen, Erstellung einer öffentlichkeitswirksamen Broschüre zur Ökodesign-Richtlinie; 5) Kurzexpertisen zu einer möglichen Nachweisführung zu eingesetztem Post-Consumer-Recycling-Plastik sowie zum Top-Runner-Ansatz und zu Geräten mit kurzen Entwicklungszyklen; 6) Durchführung von Fachgesprächen.
Das Projekt "Wissenschaftliche Begleitung der Umsetzung der Ökodesign-Richtlinie und der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - Viertes Arbeitsprogramm" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH durchgeführt. a) Die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG und die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung 2017/1369/EU sind zentrale Instrumente des produktbezogenen Umweltschutzes in der EU, welche wesentlich zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zur Minderung der von energieverbrauchsrelevanten Produkten verursachten Umweltbelastungen und zur Verbraucherinformation beitragen. Die EU-Kommission wird Anfang 2021 ihr viertes Arbeitsprogramm vorlegen. b) Zudem ist nach den Ankündigungen im neuen Aktionsplan Kreislaufwirtschaft und dem Grünen Deal damit zu rechnen, dass die Ökodesign-RL im Rahmen der "Sustainable Products Initiative" überarbeitet, im Anwendungsbereich auf neue Produktgruppen ausgeweitet und in den zu regelnden Aspekten erweitert wird. Eine wissenschaftlich fundierte Unterstützung für die Beteiligung des Umweltbundesamtes am Ausgestaltungsprozess ist erforderlich, um die Vielzahl der im Regelungsprozess befindlichen Produktgruppen bearbeiten zu können. Ziel ist es, hohe ökologische Standards in den Durchführungsmaßnahmen zu verankern, die sowohl die Energieeffizienz, als auch weitere relevante Umweltwirkungen und vor allem die Ressourceneffizienz im umfassenden Sinne adressieren. Zielsetzung/Methoden: 1) Begleitung und Kommentierung von Vorstudien für Produktgruppen;2) Kurzexpertisen und ad-hoc Beratung für Produktgruppen für Stakeholderkonsultationen, Konsultationsforen, Expertentreffen und Regelungsausschüssen, Prüfung der Anforderungen für Energieeffizienz und weitere Umweltwirkungen, vor allem Aspekte der Ressourceneffizienz;3) Begleitung von Selbstregulierungsinitiativen der Industrie;4) Informationen für Akteure: Erstellung von Produktdatenblättern für erlassene Verordnungen, Fortführung des Ökodesign-Kalenders und einer Übersicht zu den Einsparpotentialen, 5) Kurzexpertisen zu noch zu spezifizierenden Themen, welche in anschließenden Fachgesprächen mit der Fachöffentlichkeit diskutiert werden.