Seit einigen Jahren gibt es in Deutschland ein neues Krankheitsbild an Rosskastanien, das innerhalb weniger Jahre zum Absterben befallener Bäume führen kann bzw. diese aus Gründen der Verkehrssicherheit gefällt werden müssen. Maßgeblich beteiligt an diesem Krankheitsbild ist das Bakterium Pseudomonas syringae pv. aesculi . Das ursprünglich erstmals in Indien an Aesculus indica nachgewiesene Bakterium tritt an vielen bei uns vorkommenden Aesculus -Arten auf. An der indischen Kastanie tritt der Erreger lediglich als Blattfleckenerreger in Erscheinung. Bei den in unseren Breiten häufig eingesetzten Kastanienarten ( Aesculus hippocastanum, Aesculus x carnea ) sind die Auswirkungen deutlich massiver. Zunächst führt der Befall zu einem Absterben der Rinde. In der Folge treten innerhalb kurzer Zeit häufig holzzersetzende Pilze an den befallenen Bäumen auf. Diese sind offenbar in der Lage einen raschen Holzabbau durchzuführen, wodurch die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird. In diesem Zusammenhang wird nach gegenwärtigem Kenntnisstand vermutet, dass das Bakterium als Primärschädling aktiv ist und hierdurch die natürlichen Abwehrreaktionen des Baumes maßgeblich beeinträchtigt wird. In Europa trat das neue Krankheitsbild zunächst in England und den Niederlanden in Erscheinung und hat sich mittlerweile in weiten Teilen Mitteleuropas ausgebreitet. Erstmalig wurde das Bakterium 2007 an Rosskastanien in Deutschland nachgewiesen und hat seitdem vorwiegend in Nordwestdeutschland für starke Schädigungen an Kastanien geführt.
DWD’s fully automatic MOSMIX product optimizes and interprets the forecast calculations of the NWP models ICON (DWD) and IFS (ECMWF), combines these and calculates statistically optimized weather forecasts in terms of point forecasts (PFCs). Thus, statistically corrected, updated forecasts for the next ten days are calculated for about 5400 locations around the world. Most forecasting locations are spread over Germany and Europe. MOSMIX forecasts (PFCs) include nearly all common meteorological parameters measured by weather stations. For further information please refer to: [in German: https://www.dwd.de/DE/leistungen/met_verfahren_mosmix/met_verfahren_mosmix.html ] [in English: https://www.dwd.de/EN/ourservices/met_application_mosmix/met_application_mosmix.html ]
BGZ: Rücknahme deutscher Abfälle aus England - Dialogveranstaltung in Essenbach Anfang 24.03.2025 19:00 Uhr Ende 24.03.2025 20:30 Uhr Veranstaltungsort Essenbach Gerne weisen wir auf folgenden Termin der BGZ hin, bei dem auch das BASE vertreten sein wird: In der ersten Jahreshälfte 2025 soll der Rücktransport von radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung im englischen Sellafield in das Zwischenlager Isar erfolgen. Umfassende Informationen zu Transport und Lagerung geben BGZ, GNS und PreussenElektra im Rahmen einer Dialog-Veranstaltung am 24. März um 19 Uhr in der ESKARA-Halle in Essenbach. Für das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) als Genehmigungsbehörde ist Dr. Christoph Bunzmann (Leiter der Abteilung Genehmigungsverfahren) vor Ort. Das BASE und das Polizeipräsidium Niederbayern stehen für Fragen zur Verfügung. Hier finden Sie alle Informationen des Veranstalters Adresse ESKARA-Halle Savigneux-Platz 4 84051 Essenbach
Das Wildkaninchen ( Oryctolagus cuniculus ) gehört zur Ordnung der Hasenartigen. Das Aussehen und die Lebensweise der Hasen und Kaninchen ist sehr unterschiedlich. Kaninchen sind kleiner als Hasen, haben eine gedrungenere Gestalt, kürzere, schwarz geränderte Ohren und kürzere Hinterläufe. Die Vorderläufe sind relativ kräftig entwickelt, da sie zum Graben der Gänge eingesetzt werden. Durchschnittlich beträgt die Kopf-Rumpf-Länge 40 – 45 cm, die Körperhöhe ca. 17 cm, das Gewicht ausgewachsener Tiere etwa 2 kg. Der runde Kopf hat auffällig große, dunkle Augen. Das glatte Fell ist auf der Oberseite grau bis graubraun, die Unterseite ist scharf weiß abgesetzt. Unterschiedliche Farbvariationen sind jedoch häufig und können durch Einkreuzen von entwichenen Hauskaninchen entstehen. Die ursprüngliche Heimat der Wildkaninchen ist die Pyrenäenhalbinsel und Nordafrika, wo die Art in fast unverändertem Zustand die letzte Eiszeit überdauerte. Durch die Phönizier wurde der Name Sphania, was soviel wie Kaninchen bedeutet, für Spanien geprägt. Von dort aus wurden die Tiere durch den Einfluss des Menschen nach West- und Mitteleuropa gebracht. Bereits im 1. Jahrhundert vor unserer Zeitrechnung wurden Kaninchen durch die Römer für kulinarische Genüsse aus Iberien importiert. Auch hielt man sich Kaninchen in Klöstern und an Höfen geistlicher Würdenträger, da das Fleisch neugeborener Tiere als Fastenspeise erlaubt war. Französische Mönche begannen im 16. Jahrhundert verschiedene Farbgebungen und Größen zu züchten. 1231 wurden erstmals aus England stammende Wildkaninchen auf der Insel Amrum ausgesetzt. Erst im 18. /19. Jahrhundert verbreiten sich die Tiere in Europa, so dass sie häufiger gejagt wurden. Die bevorzugten Lebensräume sind die halboffene Feldflur, Dünen, bewaldete Böschungen, Eisenbahndämme oder ähnliche Strukturen. Kaninchen bevorzugen mildes Klima. Zur Anlage ihrer Baue benötigen sie leichte und durchlässige Böden. Auch in Städten, mit entsprechenden halboffenen Strukturen und Sandboden, wie zum Beispiel auf Friedhöfen, in Grünanlagen, Gärten, Höfen oder auf Flugplätzen finden sie gute Lebensbedingungen. Wildkaninchen leben in territorial streng abgegrenzten hierarchischen Gemeinschaften und legen weit verzweigte Höhlensysteme mit mehreren Ein- und Ausgängen und Wohnkesseln an. Die Populationsdichte kann bis zu 150 Tiere pro Hektar erreichen. Oft werden die Siedlungsplätze so stark unterhöhlt, dass sie dadurch abrutsch- oder einsturzgefährdet sein können. Dabei kommt es vor, dass bei den Grabtätigkeiten Wurzeln von Bäumen freigelegt werden, was zu schweren Schäden an den Gehölzen führen kann. Auch im Winter sind Kaninchen aktiv. Das Revier wird gegen Eindringlinge meist erfolgreich verteidigt. Das kleine Kaninchen vertreibt dabei selbst Hasen, welche es durch Kehlbisse töten kann. Wildkaninchen sind nachtaktiv und haben eine genetisch bedingte Inaktivität in der Mittagszeit. Im Gegensatz zu Kaninchen graben Hasen keine Baue, sondern verstecken sich lediglich vor ihren Feinden. Die Jungen werden in sogenannte Sassen (weichen Vertiefungen) abgelegt, wo diese in eine Art Starre fallen und so, weitgehend gedeckt vor Feinden, geschützt sind. Hasen sind wesentlich scheuer als Kaninchen und nähern sich nur bei größter Futternot der Umgebung von Menschen. Bei der Nahrungssuche sind Kaninchen nicht wählerisch. Neben Gräsern, Kräutern, Trieben, Knospen werden auch Rinde, Getreide, Gemüse oder Rüben gefressen. Sie schrecken selbst vor Disteln oder Brennnesseln nicht zurück. Treten die possierlichen Nager in großer Dichte auf, werden fast alle Stauden und Gehölze gärtnerischer Kulturen geschädigt. Besonders in harten und schneereichen Wintern nagen die Tiere gern die Rinde junger Bäume und Sträucher ab und können fingerstarke Bäume ganz abbeißen. Um ihren Vitamin B1-Bedarf zu decken, wird zusätzlich im Winter ein im Blinddarm produzierter bakterien- und vitaminreicher Kot nach dem Ausscheiden sofort wieder aufgenommen. Bei gefangen gehaltenen Tieren wurde beobachtet, dass sie auch tierische Nahrung, wie Hackfleisch und Fleischreste an Knochen fressen. Die Paarungszeit beginnt zwischen Februar und März und dauert die gesamte warme Jahreszeit an. Die „Häsin“ – das Weibchen – bringt nach ca. 30 Tagen Tragzeit in „Setzröhren“ der Baue, die sie mit ausgerupfter Bauchwolle weich auspolstert, durchschnittlich 5 bis 10 wenig entwickelte und nackte Junge zur Welt, die am 10. Tag die Augen öffnen. Beim Verlassen des Erdbaues, verscharrt die Häsin sorgsam den Zugang zu ihren Jungen. Unter günstigen Bedingungen kann es bis zu 7 Würfen pro Jahr kommen. Die Jungen sind schon nach etwa vier Wochen selbstständig und mit etwa acht Monaten geschlechtsreif, so dass die Jungweibchen der ersten Würfe bereits im gleichen Jahr selbst trächtig werden können. Die lokale Dichte der Kaninchen kann in wenigen Jahren extrem stark zunehmen und auch in der Stadt zu einer Plage werden, da hier die natürlichen Feinde weitgehend fehlen. Im Gegensatz zu den Hasen leben Wildkaninchen gesellig in Ansiedlungen von acht bis zwölf Tieren unter denen eine strenge Rangordnung herrscht. Die Kolonien werden von einem weiblichen und einem männlichen Tier dominiert. Tagsüber halten sich die Tiere meist im Bau auf und gehen mit Einbruch der Dämmerung auf Nahrungssuche. In ruhigeren Arealen sind sie auch tagaktiv. Wildkaninchen entfernen sich kaum mehr als 200 m, selten 500 m von ihrem Bau. Bei drohender Gefahr klopft das Kaninchen mit den Hinterbeinen auf dem Boden und warnt somit andere Kaninchen in der Umgebung. Wildkaninchen können bei optimalen Bedingungen zwischen 7 und 10 Jahre alt werden, wobei die allgemeine Lebenserwartung in freier Wildbahn etwa zwei Jahre beträgt. Nur ca. 10 % einer Population erreichen das dritte Lebensjahr. Derzeit werden Kaninchenbestände von der Myxomatose und von der sogenannten Chinaseuche bedroht. In den letzten Jahren (seit ca. 1998 in Berlin) sind deshalb die Kaninchenbestände in Mitteleuropa stark zurückgegangen. In einigen Bundesländern denkt man bereits über Kaninchenschutzprogramme nach. Myxomatose ist eine Viruserkrankung aus Südamerika, die seit 1952 in Europa vorkommt und deren Übertragung durch Flöhe erfolgt. Im Krankheitsverlauf zeigen sich zahlreiche Tumore auf dem Körper, es entzündet sich die Bindehaut der Augen und die Ohren schwellen an. Die Tiere sterben, je nach Art des Virusstammes, nach 14 Tagen bis 50 Tagen einen qualvollen Tod. Tiere, die an Myxomatose erkranken, verlieren offensichtlich die Orientierung. Ein so erkranktes Kaninchen verkriecht sich nicht mehr in seinen Bau, sondern bleibt regungslos sitzen, auch wenn man sich dem Tier nähert. Aus Sicht des Tierschutzes und der Seuchenbekämpfung ist es angezeigt, ein solches Kaninchen dem zuständigen Veterinäramt zu melden, damit es von seinem Leiden erlöst und eingeschläfert werden kann. RHD (Rabbit Haemorrhagic Disease) oder „Chinaseuche“ beruht auf einem Virus, der 1988 von China aus eingeschleppt wurde. Der Virus befällt Haus- und Wildkaninchen und kann auch auf den Hasen übertragen werden. Das Krankheitsbild ist gekennzeichnet durch auffällige Blutungen der Luftröhre, der Lunge und im Bauchraum. Das Tier leidet unter Krämpfen und Atemnot. In einem Zeitraum von ein bis zwei Tagen führt dies zum Tod. Kaninchen können im Ausnahmefall den Tollwut-Virus übertragen. Sie sind jedoch aufgrund durchgeführter Impfkampagnen nicht als Risikofaktoren zu sehen. Schäden, insbesondere auf kleineren Grundstücken, sind sicherlich eher selten, da die ständige Benutzung eines Gartens durch Mensch und Haustier die Wildkaninchen meist vertreibt. Katzen zum Beispiel stellen eine ernsthafte Gefahr besonders für junge und unerfahrene Kaninchen dar. Gärten, die das Revier von Katzen sind, werden in jedem Fall gemieden. Leere oder große ungenutzte Grundstücksteile hingegen könnten Futter oder Gelegenheit für die Anlage eines Baus bieten. Möchte man die kleinen Nager nicht tolerieren, sind folgende Maßnahmen hilfreich: Einzäunen der zu schützenden Fläche mit Drahtzaun; dabei den Draht mindestens 20 cm tief in die Erde einlassen, da die Tiere gute Wühler sind einzelne Stämme können mit Drahtmanschetten gegen Verbiss geschützt werden betroffene Gewächse können mit Wildverbissmittel bestrichen werden (dieses Verfahren wirkt aber nur, wenn die Tiere in der Nähe noch unbehandelte Nahrung vorfinden) Fallobst entfernen begonnene Baue können unter der Voraussetzung, dass sich kein Wildkaninchen in den Gängen befindet, unzugänglich gemacht werden in den Wintermonaten – Ablenkung der Tiere von Gehölzen durch Auslegen von Zweigen, die beim Baumschnitt anfallen. Sollte das Bejagen der Tiere dennoch in Ausnahmefällen notwendig werden, ist dies mit natürlichen Gegenspielern wie Greifvögeln aber auch mit Frettchen möglich. Eine Bejagung darf nur durch Jäger bzw. Falkner und mit Genehmigung der Jagdbehörde erfolgen. Kaninchen sind weder gefährlich noch verursachen sie irreparable Schäden in unseren Gärten. Durch Krankheiten ohnehin dezimiert, muss ihnen, wie auch den noch selteneren Hasen, in menschlicher Nähe eine Nische gelassen werden. Für uns Menschen sollte die Möglichkeit für Beobachtungen der eher scheuen Tiere im Vordergrund stehen. Nur so können das Verständnis für die Natur und deren Geschöpfe sowie Zusammenhänge zwischen menschlichem Handeln und Veränderungen in der Natur erkannt werden. Das Füttern der Wildtiere ist generell verboten, nach dem Landesjagdgesetz können dafür bis zu 5.000 Euro Geldstrafe erhoben werden (§§ 34 / 50 LJagdG Bln).
Da die Konferenz in England und in Englischer Sprache stattfindet, geht es weiter in Englisch. The RGS-IBG Annual International Conference regularly attracts over 2,000 geographers from around the world. The RGS-IBG Annual International Conference 2025 will be chaired by Professor Patricia Noxolo (University of Birmingham, UK), on the theme of Geographies of Creativity/Creative Geographies. You can reach the registration and more information, as well as a call for papers at the RGS-IBG Website.
Meldungen aus dem Saalekreis vom Montag: Unfallflucht in Merseburg – Polizei sucht Zeugen Am gestrigen Abend, gegen 19:00 Uhr, kam es zu einem Verkehrsunfall im Bereich des Rudolf-Breitscheid-Platzes, bei dem ein Fußgänger an einem Fußgängerüberweg von einem Auto schwer verletzt wurde. Der Unfallverursacher flüchtete unerlaubt von der Unfallstelle. Der 27-jährige Fußgänger wurde in eine Klinik eingeliefert. Das Fahrzeug, eine dunkle Limousine, setzte seine Fahrt widerrechtlich in Richtung Leuna fort. Die Polizei hat daraufhin umfangreiche Ermittlungen aufgenommen und sucht nun nach Zeugen, die Hinweise zum flüchtigen Fahrzeug oder zum Fahrzeugführer geben können. Besonders interessiert sind die Ermittler an möglichen Beobachtungen in der Nähe der Teichstraße und dem Bereich um Leuna. Zeugen werden gebeten, sich mit der Polizei in Merseburg unter 03461 446 293 in Verbindung zu setzen. E-Scooter ohne gültigen Versicherungsschutz – Mann in Merseburg erwischt Am Sonntagabend wurde ein 25-jähriger Mann in Merseburg, Klobikauer Straße, von der Polizei gestoppt, als er mit einem E-Scooter unterwegs war, der ein Versicherungskennzeichen aus dem Vorjahr trug. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass für den E-Scooter kein gültiger Versicherungsschutz für das laufende Jahr bestand. Die Polizei wies den Tatverdächtigen darauf hin, dass das Fahren eines E-Scooters ohne einen aktuellen Versicherungsschutz eine Straftat darstellt und entsprechende rechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz wird nun ermittelt. Präventionstipps für E-Scooter-Fahrer: Versicherungsschutz prüfen: Stellen Sie jederzeit sicher, dass Ihr Elektrokleinstfahrzeug über ein gültiges Versicherungskennzeichen für das aktuelle Jahr verfügt. Rechtliche Bestimmungen einhalten: Fahren Sie mit versicherten E-Scootern und achten Sie auf die Verkehrsregeln und die Verkehrssicherheit in Bezug auf Bremsen, Reifen und die Beleuchtung. Sicher unterwegs: Tragen Sie immer einen Helm und fahren Sie vorausschauend, um Unfälle und ein etwaiges Verletzungsrisiko zu minimieren beziehungsweise zu vermeiden. Die Polizei appelliert an alle E-Scooter-Nutzer, sich an die geltenden Vorschriften zu halten, um sowohl sich selbst als auch andere Verkehrsteilnehmer zu schützen. Zivilcourage verhindert möglichen Vorfall – 41-Jährige sicher aufgefunden Am Sonntagnachmittag wurde die Polizei nach Jüdendorf gerufen. Eine aufmerksame Bürgerin hatte eine Frau auf einer Brücke nahe der Bahngleise entdeckt und befürchtete aufgrund der Situation, dass eine gefährliche Situation vorliegen könnte. Die Meldende zeigte ein großes Verantwortungsbewusstsein und verständigte umgehend die Polizei.Die eingesetzten Beamten trafen die 41-Jährige kurze Zeit später an den Bahngleisen an. Wie sich herausstellte, handelte es sich bei der Frau jedoch nicht um eine Person in akuter Gefahr. Sie erklärte, dass sie „ Trainspotting“ betreibe. Eine Gefährdung konnte nun ausgeschlossen werden. Dank des umsichtigen Handelns der aufmerksamen Zeugin konnte eine etwaige Gefahr frühzeitig verhindert werden. Die Polizei bedankt sich für die schnelle Reaktion der Bürgerin und betont die Bedeutung von Zivilcourage in solchen Situationen. Präventionstipps: • Achten Sie auf ungewöhnliche Verhaltensweisen oder besorgniserregende Situationen und zögern Sie dabei nicht, bei Unsicherheiten den jeweiligen Notruf zu wählen. • Sorgen Sie für eine schnelle Kommunikation mit den zuständigen Behörden, insbesondere dann, wenn Sie der Meinung sind, dass jemand in Gefahr sein könnte. • Bei Verdacht auf Gefährdung anderer Menschen ist es besser, sich frühzeitig einzubringen, als später auf die möglichen Konsequenzen zurückzublicken. Die Polizei wird auch weiterhin betonen, wie wichtig die Zusammenarbeit mit der Bevölkerung ist, um Gefahren schnell zu erkennen und effektiv darauf reagieren zu können. Hinweis zur „Trainspotting“- Erklärung: Ein Trainspotter ist eine Person, die sich für Züge und die Eisenbahn interessiert und häufig Züge beobachtet, aufnimmt und dokumentiert. Dies kann das Fotografieren oder Filmen von Zügen umfassen, aber auch das Aufzeichnen von technischen Details wie den Zugnummern, Typen oder Fahrplänen. Trainspotting ist eine Freizeitbeschäftigung, die besonders in England und auch in Deutschland sehr beliebt ist. Dabei geht es nicht nur um das Beobachten von Zügen, sondern auch um das Sammeln von Informationen und das Teilen von Erlebnissen mit anderen Eisenbahnfans. Polizeiinspektion Halle (Saale) Pressestelle Merseburger Straße 06 06110 Halle (Saale) Tel: (0345) 224 1204 Fax: (0345) 224 111 1088 E-Mail: presse.pi-hal@polizei.sachsen-anhalt.de
Mobi-Kids-Studie: Keine Erhöhung des Hirntumor-Risikos bei Kindern durch mobile Kommunikationsgeräte Fachliche Stellungnahme des BfS zu einer internationalen Untersuchung Die MOBI-Kids-Studie untersuchte den Zusammenhang zwischen Hirntumoren und der Nutzung von drahtlosen Telefonen in einer gemeinsamen Auswertung von Daten aus 14 Ländern. Mit fast 900 Kindern und Jugendlichen mit Hirntumoren und 1900 Kindern und Jugendlichen ohne Hirntumorerkrankung handelt es sich um die bisher größte Studie zu Mobiltelefonnutzung und Hirntumoren in dieser Altersgruppe. Die Ergebnisse der Studie sprechen dafür, dass die Benutzung von Mobiltelefonen bzw. schnurlosen Telefonen das Risiko für Hirntumoren bei Jugendlichen nicht erhöht. Eine in der Studie beobachtete vermeintliche Abnahme des Hirntumorrisikos, je länger und öfter mobile Kommunikationsgeräte genutzt wurden, deutet auf ein mögliches methodisches Artefakt hin, da es keinen Grund für die Annahme eines tatsächlich existierenden schützenden Effektes gibt. Die Autoren vermuten als Gründe für den beobachteten Effekt Unsicherheiten bei den Angaben zur Nutzung, wenn diese von den Eltern statt von den Kindern und Jugendlichen selbst stammen, und Änderungen im Nutzungsverhalten bei erkrankten Personen bereits vor der Diagnose. Aufgrund möglicher Verzerrungsquellen, die in Fall-Kontroll-Studien trotz größter Sorgfalt und größtem Aufwand vorhanden sein können, kann auch auf Basis dieser Studienergebnisse ein kleiner Risikoanstieg nicht völlig ausgeschlossen werden. Insgesamt sprechen die Beobachtungen der Studie aber deutlich gegen ein substantiell erhöhtes Risiko von Hirntumoren durch die Nutzung von Mobiltelefonen und kabellosen Telefonen bei Kindern und Jugendlichen. Die Studie untermauert den aktuellen wissenschaftlichen Stand, dass es keine belastbaren wissenschaftlichen Belege dafür gibt, dass Strahlung von Mobiltelefonen das Hirntumorrisiko erhöht. Hintergrund Quelle: byswat/Stock.adobe.com Drahtlose Kommunikationstechniken wie Mobiltelefone oder kabellose DECT -Telefone sind zentraler Bestandteil unseres Lebens. Dies gilt inzwischen auch für Kinder und Jugendliche, insbesondere im Bereich des Mobilfunks. Mobiltelefone wie auch kabellose DECT -Telefone sind Quellen hochfrequenter elektromagnetischer Felder und niederfrequenter Magnetfelder. Diese werden von der Weltgesundheitsorganisation WHO als "möglicherweise krebserregend" eingestuft (Gruppe 2b). Eine solche Einstufung seitens der IARC bedeutet, dass die Möglichkeit eines solchen Risikos zwar nicht wahrscheinlich ist, aber wegen Einzelhinweisen auch nicht ausgeschlossen werden kann. Bei Mobiltelefonen und DECT -Telefonen stellt sich vor allem die Frage nach einem möglichen Risiko für Hirntumoren, da die Exposition im Kopfbereich am stärksten ist. Falls ein solches Risiko bestünde, könnten Kinder und Jugendliche besonders betroffen sein. Zum einen ist das sich noch entwickelnde Gehirn bei Kindern und Jugendlichen besonders empfindlich, zum anderen können Kinder und Jugendliche bei einem frühen Nutzungsbeginn im Lauf ihres Lebens besonders lange einer entsprechenden Exposition ausgesetzt sein. Die wissenschaftliche Untersuchung der Frage, ob Telefonieren mit dem Mobiltelefon oder DECT -Telefon das Risiko für Hirntumoren bei Kindern und Jugendlichen erhöht, ist eine besondere Herausforderung. Hirntumoren treten bei Kindern und Jugendlichen glücklicherweise nur sehr selten auf. Aussagekräftige Ergebnisse sind jedoch nur von einer Studie mit einer großen Anzahl an Hirntumor-Fällen zu erwarten. Daher werden hierfür oft Fall-Kontroll-Studien durchgeführt. Hierbei ist es aber rein methodisch schwierig, rückwirkend zuverlässige Informationen über das Nutzungsverhalten zu erhalten, da sich alle Teilnehmenden an ihr zum Teil jahrelang zurückliegendes Verhalten erinnern müssen. Berücksichtigt man diese Einschränkungen jedoch in adäquater Weise, lassen sich aus sorgfältig geplanten und korrekt durchgeführten Fall-Kontroll-Studien - wie dieser - dennoch wissenschaftlich belastbare Aussagen ableiten. Generell ist für die Risikobewertung immer das Gesamtbild, das sich aus den verschiedenen Arten von Studien ergibt, relevant. In die MOBI-Kids-Studie wurden Patient*innen aus 14 Ländern eingeschlossen. Ergebnisse der Studie zum Zusammenhang zwischen der Nutzung von Mobil- und DECT -Telefonen durch Kinder und Jugendliche und deren Risiko für Hirntumoren wurden Ende Dezember 2021 in der Zeitschrift Environment International veröffentlicht ( Castaño-Vinyals et al. 2021 ). Finanziert wurde die MOBI-Kids-Studie hauptsächlich von der Europäischen Kommission (Förderungen 226873 und 603794), eine Teilfinanzierung des deutschen Projekts erfolgte durch das Bundesamt für Strahlenschutz im Rahmen des Ressortforschungsvorhabens 3609S30010 (Laufzeit 2010-2014). Bewertung Die Studie von Castaño-Vinyals et al. hat eine Reihe von Stärken im Vergleich zu bisher existierenden Studien zu dem Thema. Der Studienumfang ist deutlich größer als bei der einzigen bisher existierenden Fall-Kontroll-Studie zum Zusammenhang zwischen Mobilfunknutzung und Hirntumorerkrankungen bei Kindern und Jugendlichen ( Aydin et al. 2011 ), der sogenannten CEFALO-Studie. Diese umfasste 352 Fälle und 646 Kontrollen aus vier Ländern (Dänemark, Schweden, Norwegen und der Schweiz) und hatte ein statistisch nicht signifikant erhöhtes Risiko gezeigt. Zudem sind die durchschnittliche Nutzungsdauer und -häufigkeit in der MOBI-Kids-Studie deutlich größer als in der CEFALO-Studie, so dass sich ein Zusammenhang zwischen Mobilfunknutzung und Hirntumorrisiko in der MOBI-Kids-Studie mit größerer Wahrscheinlichkeit gezeigt hätte als in der CEFALO-Studie, wenn ein solcher Zusammenhang bestehen würde. Der Anteil der Langzeit-Nutzer*innen (> 10 Jahre) ist mit 22,5 % in der MOBI-Kids-Studie sogar größer als in der bei Erwachsenen durchgeführten INTERPHONE -Studie ( INTERPHONE Study Group, 2010 ), bei der dieser Anteil laut Castaño-Vinyals et al. bei 13,6 % lag. Damit verfügt die MOBI-Kids-Studie über eine aussagekräftigere Datenbasis als bisherige Studien. Zu beachten ist dabei, dass sich die durchschnittliche Sendeleistung der Mobiltelefone mit der flächendeckenden Einführung neuer Mobilfunktechnologien deutlich reduziert hat. Während die Exposition in der Interphone-Studie vorwiegend durch 1G (C-Netz) und 2G ( GSM ) -Telefone geschah, waren für die Nutzer*innen in der MOBI-Kids-Studie bereits Telefone mit dem deutlich effizienteren Standard 3G ( UMTS ) verfügbar, sodass bei gleichem Nutzungsverhalten von einer geringeren Exposition der Teilnehmenden der MOBI-Kids-Studie ausgegangen werden muss. Weitere Stärken der Studie sind, dass auch die Nutzung von kabellosen Telefonen berücksichtigt worden ist und dass die Auswertung zusätzlich mit einem Maß für die geschätzte Feldeinwirkung am Ort des Tumors durchgeführt wurde ( Calderón et al. 2022 ). Positiv hervorzuheben an der Studie ist zudem, dass in einer zusätzlichen Studie durch den Vergleich zwischen den Fragebogenangaben und den Angaben der Mobilfunk-Anbieter geprüft wurde, ob die Qualität der Fragebogenangaben sich zwischen Fällen und Kontrollen unterschied. Ein solcher Unterschied würde zu einer Verzerrung der Ergebnisse führen. Es zeigte sich jedoch kein relevanter Unterschied. Trotz des vergleichsweise großen Studienumfangs sind auch in dieser Studie die Fallzahlen in verschiedenen Untergruppen sehr klein, so dass aussagekräftige Auswertungen für diese Untergruppen nicht möglich sind bzw. deren Ergebnisse sehr ungenau sind. Schwächen der Studie, die jedoch für praktisch alle Fall-Kontroll-Studien gelten, sind zudem, dass eine gewisse Verzerrung der Ergebnisse durch unterschiedliche Teilnahmebereitschaft von Fällen und Kontrollen in Abhängigkeit vom Nutzungsverhalten („Selektionsbias“) nicht ausgeschlossen werden kann, und dass die Angaben zum Nutzungsverhalten im Nachhinein erhoben worden sind. Im Unterschied zu Fall-Kontroll-Studien besteht bei Kohortenstudien das Problem der selektiven Teilnahmebereitschaft von erkrankten und nicht erkrankten Personen nicht und es ist möglich, Angaben zum Nutzungsverhalten fortlaufend zu erheben. Kohortenstudien sind jedoch deutlich aufwändiger als Fall-Kontroll-Studien . Zurzeit läuft mit der COSMOS-Studie eine Langzeit- Kohortenstudie , die 300.000 Teilnehmer aus sechs Nationen (die Niederlande, England, Schweden, Finnland, Dänemark und Frankreich) umfasst ( Schüz et al. 2011 ). Ergebnisse liegen bisher noch nicht vor. Die Ergebnisse der MOBI-Kids-Studie stützen die Ergebnisse vorliegender Studien an Erwachsenen, die mehrheitlich kein erhöhtes Risiko für das Auftreten von Hirntumoren in Abhängigkeit von Mobiltelefon-Nutzung fanden. Die bisher einzige Studie zu Mobiltelefon-Nutzung und Hirntumoren bei Kindern und Jugendlichen ( Aydin et al. 2011 ) zeigte keinen statistisch signifikanten Zusammenhang. Die Studie betrachtete aber deutlich kleinere Fallzahlen und die Nutzungsdauer war wesentlich kürzer als in der MOBI-Kids-Studie. Fazit Bisher gibt es keine wissenschaftlichen Belege für einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Mobiltelefonnutzung und dem Risiko für Hirntumoren bei Kindern und Jugendlichen, wie es auch im Standpunkt des BfS zum Thema 5G erläutert wird. Die Ergebnisse der MOBI-Kids-Studie liefern ebenfalls keinen Hinweis auf einen entsprechenden Zusammenhang. Die große sorgfältig durchgeführte multizentrische Studie trägt damit wesentlich zur Verringerung bestehender Unsicherheiten bezüglich des Gesundheitsrisikos von Kindern und Jugendlichen durch Nutzung von drahtlosen Telefonen bei. Stand: 07.03.2025
Evaluation der Brustkrebsmortalität im Deutschen Mammographie‐Screening‐Programm (Mortalitätsevaluation) Überblick über die Ressortforschungsvorhaben des BMUV/BfS Forschungs-/ Auftragnehmer: Universität Münster, Institut für Epidemiologie und Sozialmedizin, Bereich Klinische Epidemiologie , Münster (Generalunternehmer) Projektleitung: 2012 - 2019 Prof . em . Dr. Hans-Werner Hense 2020 - Ende Prof . Dr. André Karch, MSc und PD Dr. Heike Minnerup, MSc Beginn: 06.06.2012 Ende: 31.12.2024 Finanzierung: rund 3.500.000 EUR Quelle: Peakstock/Stock.adobe.com Hintergrund und Zielsetzung In Deutschland wird Frauen zwischen 50 und 69 Jahren 1 alle zwei Jahre eine Röntgen-Mammographie angeboten. Dieses sogenannte Mammographie-Screening-Programm ( MSP ) dient der Früherkennung von Brustkrebs und wird im Rahmen eines organisierten und qualitätsgesicherten Programms durchgeführt. Die Rahmenbedingungen des MSP Programms erfüllen die strengen Vorgaben der Eeuropäischen Leitlinien. Der laufende Betrieb des MSP wird regelmäßig evaluiert, dem Programm wird dabei eine gleichbleibend hohe Qualität bescheinigt. Verantwortlich dafür ist die Kooperationsgemeinschaft Mammographie in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung GbR (KoopG). Doch überwiegt der Nutzen des MSPScreening-Programms, also die Zahl geretteter Frauen, auch heutzutage in Deutschland die möglichen Risiken für gesunde wie kranke Teilnehmerinnen? Die Ressortforschungsvorhaben des BfS zur Mortalitätsevaluation sollen darüber Aufschluss geben, indem sie den Einfluss des Programms auf die Brustkrebssterblichkeit in Deutschland untersuchen. Denn gemäß §84 StrlSchG ist es Aufgabe des BfS , Früherkennungsuntersuchungen wie das deutsche Mammographie‐Screening‐Programm unter Abwägung von Risiko und Nutzen wissenschaftlich zu bewerten. Diese Bewertung stützte sich bislang auf die Ergebnisse großer internationaler randomisierter (also: unter Verwendung eines Zufallsmechanismus erstellter) Studien zum Mammographie‐Screening, die in den 1970er und 80er Jahren v. a. in England, Schweden und Nordamerika durchgeführt wurden. Diese Ergebnisse können aber zum einen aufgrund abweichender Gegebenheiten im deutschen Gesundheitssystem, zum anderen wegen der stetigen Weiterentwicklung der diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten in den letzten Jahrzehnten nicht uneingeschränkt auf das deutsche Programm übertragen werden. Methodik und Durchführung Übersicht über die drei Auswertungsmodelle In den Vorstudien wurden mehrere Ansätze mit unterschiedlichen Datenbeständen und Auswertungsverfahren hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit und Aussagekraft untersucht. Ein sogenannter Randomized Controlled Trial (RCT) hätte das höchste Evidenzlevel geboten, ist aber nach der flächendeckenden Einführung des Mammographie-Screening-Programms nicht mehr umsetzbar. Ansätze geringerer Evidenz haben unterschiedliche Stärken und Schwächen, können sich aber kombiniert in ihren Ergebnissen gegenseitig ergänzen und bestärken. Daher werden in dieser Evaluationsstudie drei verschiedene Ansätze verfolgt. Strategie der konvergierenden Evidenzen Mit der vergleichsweise großen Datenbasis von über 10 Mio. anspruchsberechtigten Frauen in Deutschland und der exemplarischen Anwendung neuer methodischer Ansätze liefern die Vorhaben auch international einen wichtigen Beitrag zur Evaluation von Früherkennungsverfahren. Ablauf und Organisation Im Rahmen mehrerer, aufeinander aufbauender Ressortforschungsvorhaben wird über einen Zeitraum von gut zehn Jahren der Frage nach dem langfristigen Effekt des Mammographie-Screening-Programms auf die Brustkrebsmortalität in Deutschland nachgegangen: Von Mitte 2012 bis Herbst 2016 wurde in einer zweistufigen Machbarkeitsstudie (MBS) die Durchführbarkeit der Datensammlung unter den in Deutschland herrschenden technischen, organisatorischen und (datenschutz-)rechtlichen Gegebenheiten festgestellt. Die für die Datensammlung notwendigen Strukturen wurden konzipiert und entwickelt. In der ebenfalls zweistufigen Hauptstudie (HS, 2018-2024) werden die Daten gesammelt und nach einem komplexen Studienkonzept in mehreren parallelen Ansätzen ausgewertet. Die nachfolgende Aufbereitung der Ergebnisse wird mehrere Monate in Anspruch nehmen. Mit einer Veröffentlichung ist daher frühestens Mitte 2025 zu rechnen. Übersicht über die organisatorische Ausgestaltung Finanziert werden die Vorhaben mit einem Gesamtvolumen von rund 10 Millionen Euro durch das Bundesumweltministerium ( BMUV ), das Bundesgesundheitsministerium ( BMG ) sowie die Kooperationsgemeinschaft Mammographie (KoopG). Über die grundsätzlichen Inhalte entscheidet ein Steuerungsgremium, das von einem Wissenschaftlichen Beirat beraten wird. Dem Steuerungsgremium gehören neben den Finanziers auch der Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirats, die Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) und eine Patientenvertretung an. Die fachliche und administrative Abwicklung obliegt dem Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ). Federführender Forschungsnehmer ist die Universität Münster. Sie koordiniert die drei Unterauftragnehmer: das Landeskrebsregister Nordrhein-Westfalen ( LKR NRW ), das Leibniz-Institut für Präventionsforschung und Epidemiologie – BIPS GmbH und das SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik der Universität Bremen. [1] Künftig wird die Altersspanne ausgeweitet. Auf die Forschungsvorhaben hat dies allerdings keinen Einfluss mehr. Stand: 13.11.2024
ID: 4284 Ergänzungstitel des Vorhabens: Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gem. UVPG Bekanntmachung des BSH zur grenzüberschreitenden Beteiligung n.d. Espoo-Konvention zum geplanten OWP “Outer Dowsing Offshore Wind” ” in der britischen AWZ vor der Nordküste Englands Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die britische Regierung hat Deutschland benachrichtigt, dass GTR4 Limited einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung des Offshore Windpark “Outer Dowsing Offshore Wind” in der britischen ausschließlichen Wirtschaftszone vor der Nordküste Englands, etwa 54 km vor der Küste von Lincolnshire in der britischen ausschließlichen Wirtschaftszone gestellt hat. Das Projekt hat eine installierte Gesamtkapazität von 1,5 GW. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: ausländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 27.05.2024 Art des Zulassungsverfahrens: grenzüberschreitende Beteiligung nach der Espoo-Konvention UVP-Kategorie: Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg Deutschland http://www.bsh.de Telefonnummer: +004940 3190 6314 E-Mailadresse der Kontaktperson: dajana.ruge@bsh.de Zuständige Organisationseinheit: O31 Windpark-Verfahren nicht zentral voruntersuchte Flächen Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Stellungnahmen sind spätestens bis einschließlich 31. Juli 2024 (maßgeblich ist der Tag des Eingangs) schriftlich oder elektronisch beim BSH, Dienstsitz Hamburg oder Rostock, zu erheben. Elektronische Äußerungen sind an folgende E-Mail-Adressen zu übersenden: EingangOdM@bsh.de dajana.ruge@bsh.de Stellungnahmen müssen Namen und Anschrift der Einwenderin/ des Einwenders/ Organisation enthalten. GTR4 Limited Outer Dowsing Offshore Wind GTR4 Limited Outer Dowsing Offshore Wind 20 Birchin Lane London EC3V 9DU Vereinigtes Königreich Homepage: https://www.outerdowsing.com/ Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Bibliothek Hamburg Kontaktdaten des Auslegungsortes Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Bernhard-Nocht-Str. 78 20359 Hamburg Deutschland Telefonnummer einer Kontaktperson vor Ort: 0049 40 3190 6314 Mailadresse einer Kontaktperson vor Ort: eingangodm@bsh.de Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag, Mittwoch und Donnerstag 09:00–15:00 Dienstag 09:00–16:00 Freitag 09:00–14:30 Uhr Weitere Ortshinweise Erdgeschoss Eröffnungsdatum der Auslegung 19.07.2024 Enddatum der Auslegung 31.07.2024 Bibliothek Rostock Kontaktdaten des Auslegungsortes Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Neptunallee 5 18057 Rostock Deutschland Telefonnummer einer Kontaktperson vor Ort: +49 40 3190 6314 Mailadresse einer Kontaktperson vor Ort: eingangodm@bsh.de Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag, Mittwoch und Donnerstag 08:30–11:30 und 13:00–15:00 Freitag 08:30–11:30 und 13:00–14:00 Dienstag geschlossen Eröffnungsdatum der Auslegung 12.07.2024 Enddatum der Auslegung 31.07.2024 Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 31.07.2024 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 19.07.2024 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Link zur BSH Website Öffentliche Auslegung
ID: 4164 Ergänzungstitel des Vorhabens: Grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gem. UVPG Bekanntmachung des BSH zur grenzüberschreitenden Beteiligung nach der Espoo-Konvention bzgl. des Antrages auf Erteilung einer Entwicklungsgenehmigung für den "Five Estuaries OWP" Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die britische Regierung hat Deutschland benachrichtigt, dass Five Estuaries einen Antrag auf Erteilung einer Entwicklungsgenehmigung für den " Five Estuaries Offshore Windpark ” vor der Ostküste Englands, etwa 37 km vor der Küste von Suffolk in der britischen ausschließlichen Wirtschaftszone gestellt hat. Five Estuaries ist die geplante Erweiterung des bestehenden 353-MW-Offshore-Windparks Galloper in der südlichen Nordsee im Wert von 1,5 Mrd. GBP. Das Projekt Five Estuaries wird neben einer Reihe von Windturbinen auch die elektrische Infrastruktur an Land und auf See umfassen. Der Netzanschluss für dieses Projekt soll an das geplante Umspannwerk East Anglia Green im Bezirk Tendring, Essex, angeschlossen werden. Bei dem vorgeschlagenen Projekt handelt es sich um einen Offshore-Windpark mit bis zu 79 Windturbinengeneratoren, samt Offshore-Kabel- sowie Umspannwerksplattformen und Onshore-Kabel inkl. Umspannwerk. Die Offshore-Komponenten befinden sich vor der Ostküste Ostküste Englands, etwa 37 km vor der Küste von Suffolk. Die Daten zur Erstellung des Raumbezugs (Koordinaten) entstehen aus einer unsicheren Quelle. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: ausländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 06.05.2024 Art des Zulassungsverfahrens: grenzüberschreitende Beteiligung nach der Espoo-Konvention UVP-Kategorie: Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg Deutschland http://www.bsh.de Telefonnummer: +49 40 3190-6314 E-Mailadresse der Kontaktperson: dajana.ruge@bsh.de Zuständige Organisationseinheit: O31 - Windpark-Verfahren nicht zentral voruntersuchte Flächen Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Einwendungen gegen bzw. Äußerungen zu dem Vorhaben sind schriftlich oder elektronisch beim beim BSH, Dienstsitz Hamburg oder Rostock, zu erheben. Elektronische Äußerungen sind an folgende E-Mail-Adressen zu übersenden: EingangOdM@bsh.de, dajana.ruge@bsh.de. Die Einwendungen bzw. Äußerungen müssen Namen und Anschrift der Einwenderin/des Einwenders/Organisation enthalten. Five Estuaries Offshore Wind Farm Ltd Windmill Hill Business Park Whitehill Way, Swindon SN5 6PB Vereinigtes Königreich Homepage: https://fiveestuaries.co.uk/?nowprocket=1 Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung in der Bibliothek des BSH in Hamburg Kontaktdaten des Auslegungsortes Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie - Bibliothek - Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag, Mittwoch und Donnerstag 09:00–15:00 Uhr Dienstag 09:00–16:00 Uhr Freitag 09:00–14:30 Uhr Eröffnungsdatum der Auslegung 31.05.2024 Enddatum der Auslegung 20.06.2024 Auslegung in der Bibliothek des BSH in Rostock Kontaktdaten des Auslegungsortes Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie - Bibliothek - Neptunallee 5 18057 Rostock Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag, Mittwoch und Donnerstag 08:30–11:30 Uhr und 13:00–15:00 Uhr Freitag 08:30–11:30 Uhr und 13:00–14:00 Uhr Dienstag geschlossen Eröffnungsdatum der Auslegung 31.05.2024 Enddatum der Auslegung 20.06.2024 Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 20.06.2024 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 31.05.2024 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Link zur BSH-Website
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