Dieser Web Map Service (WMS) zeigt ein Netz mit übergeordneter Bedeutung für das Erhaltungsmanagement, welches durch den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) regelmäßig zum Zwecke der ZustandsErfassung und Bewertung (ZEB) befahren wird. Es setzt sich zusammen aus den Hauptverkehrsstraßen und Bezirksstraßen mit gesamtstädtischer Bedeutung der Freien und Hansestadt Hamburg. der dargestellten Daten. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Dieser Web Feature Service (WFS) liefert ein Netz mit übergeordneter Bedeutung für das Erhaltungsmanagement, welches durch den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) regelmäßig zum Zwecke der ZustandsErfassung und Bewertung (ZEB) befahren wird. Es setzt sich zusammen aus den Hauptverkehrsstraßen und Bezirksstraßen mit gesamtstädtischer Bedeutung der Freien und Hansestadt Hamburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Der Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 60 für den Geltungsbereich östlich der Marktpassage zwischen Cuxhavener Straße, Neugrabener Bahnhofstraße und der Straße Groot Enn (Bezirk Harburg, Ortsteil 718) wird festgestellt.
Dieser Datensatz zeigt ein Netz mit übergeordneter Bedeutung für das Erhaltungsmanagement, welches durch den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) regelmäßig zum Zwecke der ZustandsErfassung und Bewertung (ZEB) befahren wird. Es setzt sich zusammen aus den Hauptverkehrsstraßen und Bezirksstraßen mit gesamtstädtischer Bedeutung (BSGB) der Freien und Hansestadt Hamburg.
Das Forschungsvorhaben zeichnet den bisherigen Weg der DIN-ISO 50005 für einen stufenweisen Einstieg von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in ein unternehmerisches Energiemanagementsystem (EnMS) nach, der auf Wunsch in einer Zertifizierung gemäß ISO 50001:2018 (ISO 50001) münden kann. Der Bericht analysiert die Möglichkeiten einer Einbindung und Integration der Norm in bestehende Gesetze und Rechtsvorschriften. Bedingt durch einen leichten Einstieg sowie den flexiblen Ansatz gehen Experten davon aus, dass die Einführung und Unterhaltung eines EnMS gemäß ISO 50005 zu erheblich geringeren Kosten im Vergleich zur ISO 50001 führen wird. Veröffentlicht in Texte | 02/2023.
Zertifizierung für sparsame und umweltfreundliche Arbeitsweise In vielen Rechenzentren deutscher Unternehmen gibt es große Sparpotentiale. Bezogen auf den Energieverbrauch arbeitet ein Großteil der Rechenzentren nachweislich ineffizient und das obwohl 50 Prozent der Gesamtkosten Energiekosten sind. Trotzdem investieren Unternehmen vergleichsweise wenig in deren Energieeffizienz. Das Umweltzeichen Blauer Engel wirkt dem entgegen. Die neue Zertifizierung - RAL-UZ-161 - eröffnet Unternehmen einen Weg, Rechenzentren umweltfreundlicher und damit energiesparender und ressourcenschonender zu betreiben. Die Zertifizierung mit dem Blauen Engel für Rechenzentren kann nach einer einjährigen Messphase vorgenommen werden. Der erste Blauen Engel für energieeffizienten Rechenzentrumbetrieb konnte an die erecon AG vergeben werden. Die durchschnittliche Serverauslastung in deutschen Rechenzentren liegt derzeit schätzungsweise bei 20-50 Prozent. Gleichzeitig wird angenommen, dass ein Drittel der Unternehmen mit Rechenzentren deren Kapazität nicht ausnutzt. Das zeigt, dass noch viel Potential vorhanden ist, die vorhandene Hardware effizient zu nutzen. Durch den effizienten Betrieb können auf drei Ebenen Kosten gespart und Ressourcen geschont werden: Bisher gibt es keine allgemein anerkannten Vorgaben, wie die Ressourcen- und Energieeffizienz eines Rechenzentrums über eine umfassende Messgröße ausgewiesen werden kann. Das ändert sich nun: Mit dem neuen Umweltzeichen Blauer Engel für „Energie- und ressourcenbewussten Rechenzentrumbetrieb“ (RAL-UZ-161) wird nicht nur der energieeffiziente Betrieb des Rechenzentrums bewertet, sondern auch Verfahren, die den effizienten Umgang mit den bestehenden Hardware-Ressourcen erlauben. Ziel ist es hierbei, mit möglichst wenig Hardware energieeffiziente Rechenleistung bereitstellen zu können. Denn nur bei Einbeziehung von Ressourcen- und Energieeffizienzkriterien kann gewährleistet werden, dass die zertifizierten Produkte oder Dienstleistungen einen Beitrag für den Klima - und Ressourcenschutz leisten können. „Mit dem Blauen Engel für Rechenzentren geben wir den Unternehmen eine klare Vorgehensweise an die Hand, mit der sie ihre IT sparsamer und umweltfreundlicher machen können. Auch das UBA lässt sein Rechenzentrum gerade auf den Blauen Engel vorbereiten,“ betont der Vizepräsident des Umweltbundesamtes (UBA), Thomas Holzmann. Da sich die IT stetig weiterentwickelt, beschränkt sich das RAL-UZ-161 nicht nur auf Kriterien, die die Energieeffizienz der einzelnen Hardware-Komponenten eines Rechenzentrums verlangen (beispielsweise Server- und Kommunikationstechnik, Stromversorgung und Klimatisierung). Es setzt zudem auch die Einrichtung eines Energiemonitorings und eines Energiemanagementsystems im Unternehmen voraus. Das Unternehmen, das sich auf den Weg der Zertifizierung begibt, erhält Anregungen und Empfehlungen zur weiteren Optimierung des Rechenzentrums, was nebenbei auch zur Erhöhung der Betriebssicherheit führt. Unternehmen, die bereits erfolgreich das Umweltzeichen erworben haben, entlasten die Umwelt und leisten damit einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz und zum Gelingen der Energiewende. Durch den Blauen Engel hat das Unternehmen nicht nur Wettbewerbs- und Imagevorteile, sondern zeigt damit auch Verantwortungsbewusstsein. Wir sind am Donnerstag, 7. März 2013 auch auf der CeBIT in Halle 11, Stand proRZ Rechenzentrumsbau mit dem Blauen Engel für „Energiebewussten Rechenzentrumbetrieb“ präsent und beraten Unternehmen, wie sie ihr Rechenzentrum energiesparender, ressourcenschonender und ökonomischer betreiben können.
Umweltbundesamt wirbt für betrieblichen Umweltschutz und geht mit gutem Beispiel voran Für ein stärkeres Engagement der Unternehmen und Behörden im betrieblichen Umweltschutz setzt sich die Präsidentin des Umweltbundesamtes (UBA), Maria Krautzberger, ein. Zur Veröffentlichung der neuen EMAS-Umwelterklärung, in der das UBA das Umweltmanagementsystem an seinen insgesamt 15 Standorten beschreibt, erklärt Maria Krautzberger: „Langfristig sollten alle Organisationen, deren Tätigkeiten sich auf die Umwelt auswirken, ein transparentes und überprüfbares Umweltmanagementsystem einführen“. Hierfür seien jedoch mehr Anreize notwendig. „EMAS-Unternehmen, die ihre Umweltauswirkungen systematisch, transparent und nachprüfbar minimieren, sollten von Vollzugs- und Berichtspflichten entlastet werden und Fördermittel einfacher in Anspruch nehmen können“, so die UBA-Präsidentin. Außerdem sollte die öffentliche Beschaffung die rechtlichen Spielräume stärker nutzen und EMAS-Unternehmen bevorzugt berücksichtigen. Um seine Umweltauswirkungen dauerhaft zu minimieren, betreibt das UBA an allen Standorten ein anspruchsvolles Umweltmanagementsystem nach der europäischen EMAS -Verordnung. Seit Jahren ist es für das UBA selbstverständlich, an seinen Standorten Ökostrom zu beziehen, umweltfreundliche und ressourcenschonend hergestellte Produkte zu beschaffen, erneuerbare Energie selbst zu erzeugen sowie Dienstreisen und Arbeitswege möglichst umweltverträglich durchzuführen. Maria Krautzberger: „EMAS hilft uns, konsequent unsere eigenen Empfehlungen zum Umweltschutz einzuhalten. Das stärkt nicht nur unsere Glaubwürdigkeit, wir gewinnen auch praktische Erfahrungen beim Umweltschutz.“ Das Umweltbundesamt setzt sich selbst weiterhin anspruchsvolle Ziele: Künftig sollen alle Veranstaltungen des UBA klimaneutral durchgeführt werden. Der Gesamtenergieverbrauch soll bis 2017 um weitere drei Prozent sinken, von derzeit 13.400 auf knapp 13.000 Megawatt. Die Menge selbst erzeugter und genutzter erneuerbarer Energie will das UBA im gleichen Zeitraum um zwei Drittel, das heißt von derzeit 270 auf 500 Megawatt, steigern. Bei der Mobilität will das UBA seinen hohen Anteil umweltfreundlich zurückgelegter Arbeitswege – knapp 70 Prozent der Beschäftigen kommen mit öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Rad oder zu Fuß zur Arbeit – stabilisieren und den CO 2 -Ausstoß seiner Dienstwagen bis 2017 von derzeit gut 73 Tonnen pro Jahr auf 70 Tonnen senken. In Deutschland haben derzeit rund 1.200 Organisationen an 1.900 Standorten ein Umweltmanagement nach EMAS; in Europa sind es knapp 3.400 Organisationen an 10.500 Standorten. UBA-Präsidentin Krautzberger glaubt, dass die Zahl der EMAS-Organisationen in den nächsten Jahren erheblich steigen könnte, sofern bestehende Anreize mehr genutzt und mehr Anreize geschaffen werden. Als Beispiele nennt sie die Berücksichtigung der Umwelterklärung im Rahmen der Emissionsberichterstattung, längere Inspektionsintervalle oder geringere Verwaltungsgebühren. Darüber hinaus hält sie eine Koppelung staatlicher Vergünstigungen an die Einführung eines Umwelt- bzw. Energiemanagementsystems nach dem Vorbild der Ausnahmeregelungen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz oder günstigere Kredit- und Versicherungskonditionen für EMAS-Unternehmen für sinnvoll. „Wenn Unternehmen durch EMAS belegen, dass sie ihre Nachbarschaft und die Umwelt weniger belasten, sollten sie auch ökonomisch davon profitieren", so die UBA-Chefin. Damit im Gegenzug auch die Umweltverwaltung von EMAS profitieren könne, sei es sinnvoll, EMAS stärker mit dem Vollzug von Umweltrechtsvorschriften abzustimmen. Die 2016 geplante Novellierung der Europäischen EMAS-Verordnung bietet die Gelegenheit, EMAS attraktiver zu machen. „Wir werden der EU-Kommission hierzu Vorschläge vorlegen“, kündigt Krautzberger an. EMAS – Eco-Management and Auditsystem – ist die englische Abkürzung für ein Umweltmanagement- und Auditsystem, das konkrete Zuständigkeiten und Abläufe im betrieblichen Umweltschutz sowie die Einhaltung aller Umweltrechtsvorschriften vorschreibt. Inwieweit diese eingehalten werden, überprüft jährlich ein zugelassener Umweltgutachter. Zudem verlangt EMAS, dass die Entwicklung aller relevanten Umweltaspekte anhand nachprüfbarer Kennzahlen in einer Umwelterklärung veröffentlicht wird.
By 2050, the European Union aims to become climate neutral. The achievement of this goal will require, among others, a massive boost in energy efficiency. Companies and other organizations can make a significant contribution to climate protection through systematic and long-term energy management. Since its publication in 2011, ISO 50001 became the most important international standard for energy management systems. The guide “energy management systems in practice” contains instructions, recommendation and practical examples that support organizations in implementing an energy management system according to ISO 50001:2018 based on an initial energy audit. For companies and organizations that initially want to assess if an energy management system is worthwhile, the guide contains a “test run“ which can be carried out with manageable effort. For those companies and organizations that want to go beyond energy management and address their environmental impacts comprehensively, the guide explains how to step up to EMAS , the eco management and audit scheme of the European Union. Veröffentlicht in Broschüren.
By 2050, the European Union aims to become climate neutral. The achievement of this goal will require, among others, a massive boost in energy efficiency. Companies and other organizations can make a significant contribution to climate protection through systematic and long-term energy management. Since its publication in 2011, ISO 50001 became the most important international standard for energy management systems. The guide “energy management systems in practice” contains instructions, recommendation and practical examples that support organizations in implementing an energy management system according to ISO 50001:2018 based on an initial energy audit. For companies and organizations that initially want to assess if an energy management system is worthwhile, the guide contains a “test run“ which can be carried out with manageable effort. For those companies and organizations that want to go beyond energy management and address their environmental impacts comprehensively, the guide explains how to step up to EMAS , the eco management and audit scheme of the European Union. Veröffentlicht in Broschüren.
Neuer Bericht des Umweltbundesamtes zeigt Wege zum Abbau umweltschädlicher Subventionen In Deutschland gab es im Jahr 2006 Subventionen von knapp 42 Milliarden Euro mit negativen Wirkungen auf Gesundheit und Umwelt. Dies ist das Ergebnis der Studie des Umweltbundesamtes „Umweltschädliche Subventionen in Deutschland”. Die Palette der negativen Umweltwirkungen reicht von der Förderung des Klimawandels über die Beeinträchtigung der Wasser-, Boden- und Luftqualität bis hin zur Erhöhung der Flächeninanspruchnahme und der Verringerung der Artenvielfalt. „Umweltschädliche Subventionen konterkarieren die vielen Bemühungen im Umweltschutz”, sagt Prof. Andreas Troge, Präsident des UBA. „Indem wir auf der einen Seite viel Geld für den Umweltschutz ausgeben, auf der anderen Seite jedoch Marktverzerrungen zu Lasten der Umwelt finanzieren, ist das das Gegenteil einer ökologisch und ökonomisch nachhaltigen Haushaltspolitik. Wer nicht an den Bestand umweltschädlicher Subventionen herangeht, läßt es bei den Fehlanreizen von gestern und muss heute und morgen umso mehr gegensteuern, um die Umweltqualität zu sichern. Die Devise muss heißen: Mit mehr Konsistenz und weniger Instrumenten die Umweltqualität sichern sowie verbessern. ” Die UBA -Forscher analysierten die wichtigsten Subventionen des Bundes in den Bereichen Energiebereitstellung und -nutzung, Verkehr, Bau- und Wohnungswesen sowie Landwirtschaft. Denn diese Bereiche verursachen die größten Umweltprobleme und profitieren am stärksten von umweltschädlichen Subventionen. Da die Studie Förderprogramme auf Länder- und kommunaler Ebene kaum betrachtet, lag das tatsächliche Volumen umweltschädlicher Subventionen in Deutschland noch höher als 42 Milliarden Euro. Von einem Abbau umweltschädlicher Subventionen würden sowohl die öffentlichen Haushalte als auch die Umwelt profitieren. Die eingesparten Gelder ließen sich für die Senkung der Steuerlast oder die Finanzierung zentraler Zukunftsaufgaben - wie Klimaschutz und Bildung - nutzen. Außerdem würden der Staat und die Bürgerinnen und Bürger indirekt entlastet, weil Folgekosten umweltschädlicher Subventionen, zum Beispiel in Form von Gesundheits- und Materialschäden , entfielen. Ein prominentes Beispiel sind die vielfältigen Subventionen im Energie- und Stromsteuerrecht, die zusammen jährlich rund 5 Mrd. Euro betragen. Darunter fallen die allgemeinen Strom- und Energiesteuer-Ermäßigungen für das Produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft, ferner der Spitzenausgleich bei der Ökosteuer. Diese Subventionen begünstigen den Energieverbrauch und stehen damit im Widerspruch zum Ziel des Klimaschutzes. Daher sind diese Subventionen grundsätzlich abzubauen. Zumindest sollten nur noch solche Betriebe Energiesteuervergünstigungen erhalten, die ein verifiziertes Energiemanagementsystem vorweisen können und alle wirtschaftlich lohnenden Energiesparmaßnahmen durchführen. Dieser Vorschlag ist bereits im Integrierten Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung vom August 2007 im Ansatz enthalten. Ein weiteres Beispiel für eine umweltschädliche Subvention ist die Befreiung des gewerblichen Flugverkehrs von der Energiesteuer für Kerosin. Dem Staat entgehen nach Berechnungen des UBA dadurch jährliche Steuereinnahmen in Höhe von 6,9 Milliarden Euro. Diese indirekte Subventionierung des Flugverkehrs verzerrt den Wettbewerb zu Lasten emissionsärmerer und damit umweltfreundlicherer Verkehrsmittel - wie der Bahn. Die Ungleichbehandlung der Verkehrsträger ist weder ökonomisch noch ökologisch sinnvoll oder sonst gerechtfertigt. Die Treibhausgasemissionen des Flugverkehrs sind wegen der Flughöhe sogar um das 2- bis 5-fache klimaschädlicher als bodennahe Emissionen. Neben der Einbindung des Flugverkehrs in den EU-Emissionshandel – dem sowohl das EU-Parlament als auch der Europäische Rat zugestimmt hat - schlägt das UBA daher die Einführung einer möglichst weiträumigen – zumindest EU-weiten – Kerosinsteuer vor. Die beiden Beispiele zeigen, dass umweltschädliche Subventionen nicht nur die Umwelt belasten und damit höhere zukünftige Umweltschutzausgaben verursachen, sondern häufig auch unbegründet und ökonomisch nicht gerechtfertigt sind. Der vielfach geforderte umfassende Subventionsabbau sollte deshalb nicht nach dem „Rasenmäherprinzip” erfolgen. Vielmehr sind gezielt unnötige oder umweltschädliche Subventionen zu streichen. Neue Subventionen sollte der Staat nur einführen, falls sie effektiv wären und keine gravierenden negativen Umweltwirkungen hervorriefen. Der Gesetzgeber sollte daher ein umweltschutzbezogenes Subventionscontrolling einführen, das alle Subventionen in einem „Umweltcheck” auf mögliche negative Umweltwirkungen hin untersucht und sie einer regelmäßigen Wirkungs- und Erfolgskontrolle unterwirft. „Wir müssen hin zu einer nachhaltigen Finanzpolitik aus einem Guss, die Umweltschutzbelange systematisch berücksichtigt”, sagt UBA-Präsident Troge.
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