Seit langem ist bekannt, dass sich Böden mehr oder weniger schnell verändern. Manche dieser Veränderungen haben natürliche Ursachen. Andere wiederum sind auf Bodenbelastungen zurückzuführen, die der Mensch direkt oder indirekt verursacht. Hierzu gehören zum Beispiel die Stoffeinträge über Niederschlag und Staub (Säuren, Nährstoffe, Schwermetalle, Radionukleide, organische Schadstoffe usw.). Aber auch der Land- oder Forstwirt verändert die Böden seit eh und je durch Kultivierung und Nutzung. Die weitaus meisten dieser Prozesse laufen sehr langsam und für die menschlichen Sinne nur schwer wahrnehmbar ab. Um mögliche Veränderungen zu dokumentieren, führt das LBEG das niedersächsische Boden-Dauerbeobachtungsprogramm durch. Hierzu wurde in Kooperation mit anderen Landesdienststellen ein Netz von insgesamt 90 so genannten Boden-Dauerbeobachtungsflächen (BDF) aufgebaut. Siebzig entfallen auf ortsüblich landwirtschaftlich (BDF-L) genutzte und zwanzig auf forstlich genutzte (BDF-F) Standorte. Die Auswahl von repräsentativen BDF erfolgte anhand geowissenschaftlicher Kriterien wie Boden- und Gesteinsverhältnisse, Klima und Morphologie. Darüber hinaus berücksichtigte das LBEG typische Bodennutzungen wie Land- und Forstwirtschaft oder Naturschutzflächen sowie Belastungsfaktoren (Immissionen, nutzungsbedingte Belastungen etc.). Knapp die Hälfte der BDF (43) wurden stellvertretend für bestimmte Bodenbelastungssituationen ausgewählt, beispielsweise Siedlungsgebiete, Immissionsgebiete, Auengebiete mit belasteten Flusssedimenten sowie erosionsgefährdete Gebiete. Die übrigen 47 BDF geben die Vielfalt der niedersächsischen Böden unter ortsüblicher Bewirtschaftung wieder. Sie dienen auch als Referenz für Flächen mit spezifischer Belastung. Um Aufschluss über die Ursachen und Auswirkungen möglicher Bodenveränderungen zu erhalten, ermittelt das LBEG auf allen 70 landwirtschaftlich genutzten BDF zusätzlich auch den Stoffeintrag über Dünger und Pflanzenbehandlungsmittel sowie den Stoffaustrag mit dem abgefahrenen Erntegut. Der Landwirt protokolliert alle seine Bearbeitungsmaßnahmen. Ziel ist es, auf Basis dieser repräsentativ ausgewählten Messflächen mögliche Bodenveränderungen aufzudecken, Ursache und Auswirkungen zu bewerten und zu prognostizieren. Gelingt dies, steht den Handelnden in Politik, Verwaltung und Bodennutzung rechtzeitig eine gesicherte Datengrundlage für ihre Entscheidungsprozesse zur Verfügung. In anderen Bundesländern gibt es ähnliche Programme, deren inhaltlicher Umfang unter den durchführenden Institutionen abgestimmt ist. Innerhalb Europas ist eine entsprechende Rahmenrichtlinie in Vorbereitung.
Seit langem ist bekannt, dass sich Böden mehr oder weniger schnell verändern. Manche dieser Veränderungen haben natürliche Ursachen. Andere wiederum sind auf Bodenbelastungen zurückzuführen, die der Mensch direkt oder indirekt verursacht. Hierzu gehören zum Beispiel die Stoffeinträge über Niederschlag und Staub (Säuren, Nährstoffe, Schwermetalle, Radionukleide, organische Schadstoffe usw.). Aber auch der Land- oder Forstwirt verändert die Böden seit eh und je durch Kultivierung und Nutzung. Die weitaus meisten dieser Prozesse laufen sehr langsam und für die menschlichen Sinne nur schwer wahrnehmbar ab. Um mögliche Veränderungen zu dokumentieren, führt das LBEG das niedersächsische Boden-Dauerbeobachtungsprogramm durch. Hierzu wurde in Kooperation mit anderen Landesdienststellen ein Netz von insgesamt 90 so genannten Boden-Dauerbeobachtungsflächen (BDF) aufgebaut. Siebzig entfallen auf ortsüblich landwirtschaftlich (BDF-L) genutzte und zwanzig auf forstlich genutzte (BDF-F) Standorte. Die Auswahl von repräsentativen Boden-Dauerbeobachtungsflächen (BDF) erfolgte anhand geowissenschaftlicher Kriterien wie Boden- und Gesteinsverhältnisse, Klima und Morphologie. Darüber hinaus berücksichtigte das LBEG typische Bodennutzungen (Land- und Forstwirtschaft, Naturschutzflächen) und Belastungsfaktoren (Immissionen, nutzungsbedingte Belastungen etc.). Ziel ist es, auf Basis dieser repräsentativ ausgewählten Messflächen mögliche Bodenveränderungen aufzudecken, Ursache und Auswirkungen zu bewerten und zu prognostizieren. Gelingt dies, steht den Handelnden in Politik, Verwaltung und Bodennutzung rechtzeitig eine gesicherte Datengrundlage für ihre Entscheidungsprozesse zur Verfügung. Das BDF-F-Programm besteht aus einer Kombination von Merkmals- und Prozessdokumentation. Die Merkmalsdokumentation beinhaltet die periodische Bestimmung von Vorräten und Zuständen wie physikalische, chemische und biologische Bodenuntersuchungen, Erhebungen der Biomasse und deren Inhaltsstoffe, Beurteilungen des Waldzustands durch Kronenansprache und Nadel-/Blattanalysen sowie Aufnahmen der Bodenvegetation. Die Prozessdokumentation geschieht durch die Messung von Flüssen im und über die Grenzen des Ökosystems. In Waldökosystemen stellen die Deposition, die Freisetzung durch Verwitterung, die Aufnahme in die Biomasse und der Sickerwasseraustrag wichtige Flüsse für viele Elemente dar. Daneben werden auch der Streufall und physikochemische Milieugrößen (Immission, Meteorologie) zur Beurteilung von Stresssituationen für die Waldökosysteme gemessen (Text: Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt). In anderen Bundesländern gibt es ähnliche Programme, deren inhaltlicher Umfang unter den durchführenden Institutionen abgestimmt ist. Innerhalb Europas ist eine entsprechende Rahmenrichtlinie in Vorbereitung.
Im Januar 2006 erfolgte die Gründung des Staatsbetriebes Sachsenforst. Die neue Rechtsform trägt dem Erfordernis Rechnung, die sächsische Forstverwaltung zukunftsfähig zu gestalten. Ihr wird jetzt ein Höchstmaß an Selbstständigkeit verliehen, um die im Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG) verankerten Aufgaben für Wald, Forstwirtschaft und Gesellschaft aus einer Hand, effektiv, kompetent und in gleichbleibend hoher Qualität umzusetzen. Der Staatsbetrieb Sachsenforst wird noch effizienter, aufgabenorientierter und flexibler, als dies bisher möglich war, den landeseigenen Staatswald bewirtschaften sowie Dienstleistungs- und Hoheitsaufgaben im Privat- und Körperschaftswald erfüllen. Sachsenforst ist einer der größten Arbeitgeber im ländlichen Raum Sachsens. Auf der operativen Ebene gibt es 12 Forstbezirke und 3 Großschutzgebietsverwaltungen. Der Hauptsitz des Staatsbetriebes Sachsenforst mit Geschäftsleitung, Kompetenzzentrum für Wald und Forstwirtschaft, Amt für Großschutzgebiete und der Oberen Forst- und Jagdbehörde befindet sich im Pirnaer Ortsteil Graupa. Sachsenforst ist Interessenvertreter für die Gesellschaft für ausgewählte Bereiche, übernimmt Verantwortung für Großschutzgebiete, erbringt ausgewählte Dienstleistungen und bewirtschaftet natürliche Ressourcen im sächsischen Landeswald. Das Kompetenzzentrum Wald und Forstwirtschaft entwickelt über eine praxisorientierte Ressortforschung Grundlagen für forstbetriebliche Entscheidungsprozesse für die Bewirtschaftung des sächsischen Staatswaldes. In der Verantwortung für den Gesamtwald in Sachsen werden zudem die fachlichen Voraussetzungen für die Beratung privater und körperschaftlicher Waldbesitzer geschaffen. Als Obere Forst- und Jagdbehörde Sachsens bearbeitet Sachsenforst forstpolitische und umweltrelevante Aufgaben zur Umsetzung des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen und wirkt bei der Durchführung anderer den Wald berührender Gesetze mit. Zum Staatsbetrieb Sachsenforst gehören folgende Betriebsteile a) die Geschäftsleitung in Pirna/Ortsteil Graupa mit Außenstellen in Bautzen und Chemnitz b) das Kompetenzzentrum Wald und Forstwirtschaft in Pirna/Ortsteil Graupa mit Außenstelle in Pirna c) die obere Forstbehörde und die obere Jagdbehörde in Pirna/Ortsteil Graupa mit Außenstellen in Pirna/Ortsteil Liebethal und Bautzen d) das Amt für Großschutzgebiete in Pirna/Ortsteil Graupa mit den Außenstellen in Bad Schandau, Guttau/Ortsteil Wartha und Königsbrück e) die Forstbezirke f) die Sondereinrichtungen
Mit dem System lässt sich der gesamte Bewerbungs- und Auswahlprozess der FÖJ-Bewerber/innen (in Hamburg) im Internet abwickeln. Bewerber/innen werden bei der online-Anmeldung unterstützt und haben ständig einen Einblick in den Stand ihres Bewerbungsverfahrens. Die FÖJ-Stellen-Anbieter haben einen Überblick über ihre Stellen und die eingehenden Bewerbungen. Die BSU bekommt die Möglichkeit, den gesamten Ablauf online zu steuern und hat stets einen aktuellen Stand sämtlicher Bewerbungsabläufe. Alle Informationen im System sind miteinander vernetzt. ¿ Die Bewerber können aus Ihrer Auswahlliste der Stellen zur Beschreibung der Stelle und den Kontaktdaten gelangen. ¿ Die BSU erhält eine Liste der Stellen. Hinter jeder Stelle liegt dann eine Liste der bisher zugeordneten Bewerber. Die Bewerber wiederum sind mit der Liste der Stellen verknüpft, für die sie sich bewerben. Zu jeder der Stellen kann der aktuelle Entscheidungsstatus aufgerufen werden. ¿ Die Stellenanbieter erhalten eine Liste ihrer Stellen und einen Überblick über ihre Bewerber/innen. Sie können im geschlossenen System mit ihnen kommunizieren. Alle Entscheidungsprozesse werden den Benutzern über eine Nachricht im geschlossenen System mitgeteilt. Diese Nachrichten werden im System gespeichert. Per Mail werden die Benutzer auf eine im System vorliegende neue Nachricht hingewiesen.
Kartierregeln Eine ausführliche Beschreibung der Kartierregeln ist in der Gesamtdokumentation 2020 im Teil II zu finden (SenSW 2021). An diese Stelle sollen die wichtigen Kartierregeln stichpunktartig als Übersicht dargestellt werden. Mindestgröße: ISU-Blockteilflächen werden nur ab einer Mindestgröße von 1 ha und Mindestbreite von 20 m gebildet. Innerhalb eines Blocks mit unterschiedlichen Nutzungen, die unterhalb der Erfassungsgrenze von 1 ha liegen, wird nach dem Dominanzprinzip entschieden, d. h. die Nutzung, die den größeren Flächenanteil einnimmt, wird kartiert. In Ausnahmefällen, z. B. zur Abbildung besonders schutzwürdiger Bodengesellschaften oder zur Abgrenzung von Bahnflächen, darf von der Mindestgröße abgewichen werden. Neue Block(teil)schlüssel: Bei Bildung einer neuen zusätzlichen Blockteilfläche wird dieser der jeweils nächsthöhere noch nicht vergebene Blockteilschlüssel zugewiesen. Die verkleinerte Blockteilfläche mit der alten Nutzung behält den alten Schlüssel. Zusammenlegung Blockteilflächen: Im Falle der Zusammenlegung von Block(teil)flächen behält die Fläche einen der alten Blockteilschlüssel, meist den der größeren Fläche oder den der Fläche, deren Nutzungsattribute beibehalten werden. Abweichungen zwischen ISU- und RBS-Block: Bei starken Unstimmigkeiten der RBS-Blockgrenzen wird Rücksprache mit dem AfS gehalten und es erfolgte eine Korrektur des betreffenden RBS-Blockes. Verkehrsbegleitgrün : Verkehrsbegleitgrün entlang von Straßen ist nicht Teil der Straßenfläche, sondern soll im angrenzenden ISU-Block enthalten sein. Abgrenzung Straßenland : Alle Flächen der ALKIS-Kategorien „Klassifizierung nach Straßenrecht“‘ und der LGV-Kategorie „Tiefbau des Bezirks“ gelten nach den AfS-Regeln als Block-externe Flächen, sind in der ISU-Karte jedoch Teil der Blöcke. Dies betrifft z. B. größere, an das Straßenland angrenzende Parkplätze. Flächendifferenzierungen innerhalb des Straßenlandes wie Mittelstreifen und Mittelinseln werden in der RBS-Geometrie nicht erfasst. Wege : Parkwege sind generell Teil der Parkfläche und werden nicht dem Straßenland zugeordnet. Größere Waldwege, die bereits als Teil der Klasse Straßenland abgegrenzt sind und gleichzeitig keine Grenze eines RBS-Blockes darstellen, sollen so belassen werden. Für Bürgersteige soll eine möglichst differenzierte Abgrenzung auf Grundlage von (nichtbelaubten) Luftbildern und dem Geodatensatz der Straßenbefahrungsdaten durchgeführt werden. Neue Nutzung im Luftbild noch nicht erkennbar: Es sind nur die auf dem Luftbild zu erkennenden existierenden Nutzungen bzw. Baustellen in die neuen Blöcke einzutragen. Baulichkeiten, die geplant sind, aber noch nicht existieren, werden nicht abgebildet. Brücken : Schienenstränge werden durchgängig abgebildet. Im Fall von Autobahnbrücken wird die unter der Brücke liegende Nutzung kartiert. Beachtung von Grenzen der Bodengesellschaften : Die Beibehaltung von Bodengesellschaftsgrenzen im besiedelten Bereich spielt eine untergeordnete Rolle. Wichtiger ist hier eine exakte Abgrenzung der im Luftbild sichtbaren Nutzung. Der Datenbestand der Block- und Blockteilflächen wurde im Zuge der Fortschreibung sowohl auf Ebene der Geometrie als auch der Sachdaten (WOZ, GRZ, TYP) geändert. Um diese Änderungen detailliert und nachvollziehbar zu dokumentieren, wurde dieselbe Methode zur Dokumentation der Änderungen angewendet wie bei der Kartierung 2020, die geringfügig abgewandelt wurde (siehe Gesamtdokumentation 2020, Kap. 10). Das Vorgehen zur Dokumentation beruht auf dem block(teil)flächenbezogenen Erfassen verschiedener Attribute, die als numerische Felder oder Textfelder im Geodatensatz der ISU-Block(teil)flächenkarte erstellt werden. Die Dokumentation wird sowohl für alle Flächen durchgeführt, die geändert wurden, als auch für diejenigen, die nur überprüft, jedoch nicht geändert wurden. So kann der Prüf- und Entscheidungsprozess auch für die kommenden Fortschreibungen transparent nachvollzogen werden. Das Vorgehen der Dokumentation im Zuge der Fortschreibung sowie alle dafür verwendeten Attribute werden im Folgenden erläutert. Die Attribute wurden im Vergleich zur Fortschreibung 2020 geringfügig angepasst bzw. die Zahlencodes neu vergeben (vgl. Gesamtdokumentation 2020, Kap. 10). Die wichtigen Änderungen werden nachfolgend beschrieben. Im Attribut [anpassgeo] werden mit den Zahlencodes 1-4 nun 4 verschiedene Fälle unterschieden: Weder Geometrie noch Block(teil)schlüssel wurden geändert, Geometrie und Block(teil)schlüssel wurden geändert, nur die Geometrie wurde geändert oder nur der Block(teil)schlüssel wurde geändert. Im Attribut [anpassnutz] werden nicht mehr 3, sondern nur noch 2 Fälle unterschieden. Der bisher verwendete Zahlencode 3 fällt weg. Für den bisher mit diesem Code markierten Fall, dass eine kleinere Blockteilfläche in eine größere Blockteilfläche integriert wird, werden die alten Nutzungsattribute der kleinen Blockteilfläche nicht dokumentiert und es wird der Code 1 (= Nutzung nicht geändert) vergeben. Die grundlegenden Regeln zur Dokumentation von Änderungen blieben bestehen. Die Datenformatbeschreibung stellt alle Attribute dar, die zur Dokumentation der Änderungen in der Geodatenbank erstellt wurden und an jeder ISU-Block(teil)fläche hängen. Die Dokumentationsattribute der vergangenen Fortschreibung bleiben auch im Geodatensatz erhalten und sind hilfreich für die Nachvollziehbarkeit der Änderungshistorie. Als Grundlage für die Fortschreibung wurde die Blockkarte ISU5 (1 : 5.000, Raumbezug Umweltatlas 2021 bzw. 2022) mit Stand 31.12.2021 bzw. 2022 verwendet. Als Informationsgrundlage zur Überprüfung der Realnutzung im Luftbild wurden Datengrundlagen zu verschiedenen Fachthemen genutzt. Im Vorfeld der Bearbeitung wurden diese Datensätze im Hinblick auf Aktualität und Verwendbarkeit geprüft. Mithilfe dieser Datensätze wurden die Prüfflächen für die Nutzungsüberprüfung durch Selektionen und Verschneidungen mit dem ISU5-Datensatz abgeleitet. Die Arbeitsschritte zur Zusammenstellung der Prüfflächen sind im Folgenden dargestellt: Neue Bebauung : Selektion aller Block(teil)flächen aus den Baufertigstellungsdaten, für die eine Baufertigstellung (Nicht-Wohngebäude und Wohngebäude) von mehr als 2 Gebäuden im entsprechenden Jahr erfasst wurde. Selektion aller Block(teil)flächen, die von den Flächen aus dem Wohnungsbauflächen-Informationssystem mit dem Status „realisiert“ oder „in Realisierung“ und einem Realisierungsjahr „2022“, „2023“ oder „keine Angabe“ zu mehr als 20 % abgedeckt sind. Grünanlagenbestand (GRIS) : Verschneidung des „Grünanlagenbestands“ mit den ISU-Block(teil)flächen, Identifizierung aller Flächen, die zu >40 % von den GRIS-Flächen abgedeckt sind, aber keine Nutzung GRZ = 100, 110, 130, 140, 150 oder 190 aufweisen. Es wurden alle Flächen von der Prüfung ausgenommen, die bereits im Zuge der vergangenen Fortschreibung hinsichtlich der Grünnutzung geprüft wurden. Kleingartenbestand : Verschneidung des „Kleingartenbestands“ mit den ISU-Block(teil)flächen, Identifizierung aller Flächen, die zu >40 % von den Kleingarten-Flächen abgedeckt sind, aber keine Nutzung GRZ = 160 aufweisen sowie Identifizierung aller Flächen, die eine Nutzung GRZ = 160 aufweisen, aber zu < 40% von den Kleingartenflächen abgedeckt sind. Merkposten : Selektion aller Block(teil)flächen, für die im Rahmen der Fortschreibung 2020 in den Dokumentationsattributen notiert wurde „neue Nutzung unklar“ oder TYP = 98 (Baustelle)„ oder „neue Bebauung geplant“ sowie Selektion aller weiteren seit der vergangenen Fortschreibung gesammelten Merkposten. Die Geometrie der ISU5-Karte basiert auf den durch das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (AfS) definierten statistischen Blöcken des RBS. Die geometrische Ausprägung der Haupt- und Metablöcke der ISU5-Karte orientiert sich weitestgehend an den RBS-Blöcken. An vielen Stellen treten kleinere Abweichungen des Grenzverlaufes auf, die oft einer exakteren Nutzungsabgrenzung dienlich sind. Der 6-stellige RBS-Blockschlüssel ist in die Struktur des 16-stelligen Block- und Blockteilflächenschlüssels der ISU5 an den Stellen 4-9 integriert. Die Blöcke des RBS werden laufend durch das AfS fortgeschrieben. Insbesondere in Gebieten mit neuer oder veränderter Bebauung werden die bestehenden RBS-Blöcke angepasst oder neue Blöcke definiert. Alle zwischen dem 01.01.und 31.12.eines Jahres durch das AfS neu definierten oder geänderten Blöcke wurden im Rahmen der Fortschreibung in die ISU5-Blockkarte eingearbeitet. Dazu wurden die Geometrien der neuen Blöcke abgegrenzt, der neue Hauptblockschlüssel übernommen sowie die Nutzungsattribute überprüft und ggf. angepasst. Neue Blöcke werden durch das AfS oft in Gebieten definiert, in denen eine Nutzungsänderung stattgefunden hat. Alle Block(teil)flächen, für die mindestens ein Prüfgrund festgestellt wurde, wurden im Luftbild hinsichtlich einer Nutzungsänderung / Nutzungskorrektur geprüft. Im Falle eines Änderungsbedarfs, wurde die Geometrie und / oder der Schlüssel und / oder die Nutzungsattribute aktualisiert und die Änderung in den Dokumentationsattributen dokumentiert. Zur Identifizierung der Realnutzung wurden neben den Orthophotos auch die in Abb.1 beschriebenen Fachdatensätze verwendet. Auch Straßenabschnitte wurden im Zuge der Fortschreibung überprüft und ggf. geändert. Bei Anlage eines neuen Straßenabschnittes wurde ein neuer eindeutiger Straßen-Schlüssel vergeben sowie der Straßenabschnitt mithilfe des Datensatzes „Übergeordnetes Straßennetz“ einer der beiden Kategorien „Straße des übergeordneten Straßennetzes“ oder „Sonstige Straße“ zugeordnet. Auch für die Straßenabschnitte wurden Änderungen in den Dokumentationsattributen dokumentiert. Nach Abschluss der Fortschreibung wurden die Nutzungsattribute hinsichtlich der zulässigen Kombinationen überprüft (vgl. Gesamtdokumentation 2020, Kap. 8.1) sowie noch einmal eine topologische Prüfung durchgeführt. Nach Prüfung der Prüfflächen wurde im Zuge der jährlichen Fortschreibung 2021 in einem separaten Arbeitsprozess die ISU-Block(teil)grenzen an die ALKIS Bezirks- und Landesgrenzen angepasst. Nach Abschluss dieses Verfahrens liegen die ISU-Block(teil)flächengrenzen exakt über den ALKIS Bezirks- und Landesgrenzen.
Projektseite i2030 (mit interaktiver Infografik und Karte zum Download) Berlin und Brandenburg bilden einen eng verflochtenen Lebens- und Wirtschaftsraum. Der gemeinsame Landesentwicklungsplan sieht für die Hauptstadtregion für die kommenden Jahre ein weiter ansteigendes Wachstum entlang der bestehenden Hauptverkehrskorridore und Schienenachsen vor. Inzwischen pendeln bereits mehr als 300.000 Fahrgäste täglich zwischen Berlin und dem benachbarten Brandenburg zur Arbeit – und setzen in Sachen Mobilität auf umweltfreundliches Bahnfahren. Von der Verkehrswende hin zur Schiene profitieren Mensch und Natur. Damit das Angebot im Schienenverkehr mit dem stetig wachsenden Mobilitätsbedürfnis einer steigenden Bevölkerungszahl Schritt halten kann, muss sich auch die Schieneninfrastruktur in Berlin und Brandenburg weiterentwickeln. Genau dazu kommen die Länder Berlin und Brandenburg, die Deutsche Bahn und dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) im Projekt i2030 zusammen. Gemeinsam planen wir den Ausbau der Schieneninfrastruktur der kommenden Jahre in unserer Region. Das Ziel: mehr und bessere Schienenverbindungen für die Menschen, die hier leben. Im Projekt i2030 sind acht Korridore sowie ein weiteres Maßnahmenpaket für die Erweiterung des S-Bahnnetzes definiert. Damit die komplexen Infrastrukturprojekte von i2030 beschleunigt umgesetzt werden, übernehmen die Länder Berlin und Brandenburg für die erforderlichen Planungen die Vorfinanzierung. So konnte inzwischen in fast allen Korridoren bereits die Grundlagenermittlung abgeschlossen werden. Die Länder Berlin und Brandenburg sichern die Finanzierung für die weiteren Planungsleistungen ab. Für die Planung und den Ausbau der Infrastruktur ist die DB Netze AG zuständig, mit Ausnahme der Heidekrautbahn, für die die Niederbarnimer Eisenbahn AG verantwortlich ist. Der VBB bündelt die gesamten Aktivitäten und bereitet die Entscheidungsprozesse vor. So kommen die Projekte schneller voran und die Fahrgäste können früher noch bequemer, sicherer und zuverlässiger in der Haupstadtregion Berlin-Brandenburg unterwegs sein. Die Teilprojekte umfassen: Einen Überblick zu i2030 und den geplanten Projekten erhalten Sie unter www.i2030.de Über i2030 hinaus sind weitere Verbesserung für Pendlerinnen und Pendler in der Planung oder Umsetzung. Beispiele dafür sind eine durchgehend elektrifizierte Zugverbindung ins polnische Stettin oder die zusätzlichen Angebote im Netz Elbe-Spree ab 2022.
Ein wichtiger Bestandteil der europapolitischen und internationalen Arbeit der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ist die Mitgliedschaft und Mitarbeit in europäischen und internationalen Netzwerken. So beteiligen wir uns beispielsweise intensiv an verschiedenen internationalen Kooperationen und in kommunalen und regionalen Bündnissen, um die Interessen des Landes Berlin in den politischen Prozess auf europäischer und internationaler Ebene einzubringen und uns mit anderen Städten und Regionen auszutauschen. Dabei können wir nicht nur von den bereits gemachten Erfahrungen der Anderen lernen und über unsere eigenen Erfolge und Herausforderungen berichten. Ein wichtiges Element der Netzwerkarbeit ist auch der konstante Austausch über fachliche und politische Entwicklungen in unseren Zuständigkeitsbereichen. Das Land Berlin arbeitet überdies mit anderen Städten zusammen, um gemeinsame Standpunkte in die europäischen Entscheidungsprozesse einzubringen. Dadurch kann kommunalen Interessen mehr Gewicht und Überzeugungskraft gegeben werden, denn: Im Verbund vorgetragen verfangen unsere guten Argumente noch besser. Dafür erarbeiten wir beispielsweise gemeinsame Positionspapiere mit anderen Städten, bündeln Kräfte und Ressourcen und vervielfachen die Wirkung unseres Handelns. Mehr über die internationalen Aktivitäten unsere Hauses im Bereich Klimaschutz finden Sie unter: Internationales Engagement Berlins . Auf der Seite der Senatskanzlei finden Sie weitere Informationen über die Berliner Städtenetzwerke.
Stellungnahme zum Konzept für die Beteiligung in Phase I der Endlagersuche des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) begrüßt, dass das Bundesamt für die nukleare Entsorgung (BASE) im Rahmen der Konzeptionierung der Beteiligung bis zum Abschluss der Phase I der Endlagersuche einen Konsultationsprozess durchführt. Gerne beteiligt sich der BUND mit einer Stellungnahme. Drei Jahre vor der geplanten Veröffentlichung des Vorschlags der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) zur Benennung der Standortregionen sind noch 44 Prozent der Landesfläche im Verfahren und damit potentiell für ein „Endlager“ geeignet. Die Anzahl der betroffenen Regionen im Bundesgebiet ist weiterhin sehr groß und das Interesse der Bevölkerung am Verfahren entsprechend gering. Erst wenn die Untersuchungsfläche deutlich geschrumpft ist, werden sich mehr Menschen mit der Atommülllagersuche befassen. Dies wird voraussichtlich frühestens mit der nächsten Veröffentlichung von Arbeitsständen der BGE im vierten Quartal 2025 geschehen. Die seit dem Beginn der Suche nach dem Standortauswahlgesetz eingesetzten „Beteiligungsformate“ blieben bisher oftmals weit hinter den Standards wirksamer Beteiligung zurück. Der BUND begrüßt daher, dass im Beteiligungskonzept nun endlich Punkte aufgegriffen werden, die der BUND immer wieder angemahnt hatte. Wie etwa die Bereitstellung von Ressourcen für unabhängige wissenschaftliche Beratung für die Zivilgesellschaft, die didaktische Aufarbeitung zentraler Inhalte oder die thematische Öffnung, um auch Themen (z.B. Zwischenlagerung) zu diskutieren, die mit der Standortsuche verschränkt sind. In der bisher im Beteiligungskonzept formulierten Ausgestaltung sind diese Punkte jedoch noch deutlich verbesserungswürdig. Es gilt nun, sie weiter zu entwickeln, insbesondere mit Blick auf ihre Wirksamkeit. Derzeit bleiben fast alle Formate im Maßnahmenkatalog auf der Stufe der Information stehen. Gut aufbereitete, umfassende und ausdifferenzierte Informationen sind eine entscheidende Voraussetzung für gute Beteiligung, aber das allein erfüllt nicht die Ansprüche an wirksame Partizipation. Der BUND fordert das BASE daher auf, das Konzept unter dem Gesichtspunkt der Wirksamkeit von Beteiligungsformaten zu überarbeiten und entsprechend zu ergänzen. 1. Beteiligungsprozess zur Zwischenlagerung Neben der Frage wie die Menschen an den Zwischenlagerstandorten auf die Regionalkonferenzen und insbesondere den Rat der Regionen vorbereitet werden (Maßnahme 4.4.), müssen zunächst grundsätzliche Fragen zur (langfristigen) Zwischenlagerung bearbeitet werden. Dafür braucht es aus Sicht des BUND einen umfassenden Beteiligungsprozess, in dem die Sicherungs- und Sicherheitsbedarfe an den Zwischenlagern aufgrund der Zeitprognosen der Standortsuche und veränderter Gefahrenpotenziale durch Krieg und Terror neu verhandelt werden. Ziel wäre ein umfangreiches, tragfähiges und sicherheitsgerichtetes Konzept für alle Zwischenlager in Deutschland. Die Ergebnisse eines solchen Beteiligungsprozesses müssen wirksam sein und BUND Stellungnahme zum Beteiligungskonzept Endlagersuche Phase I 1 entsprechend auch in den politischen Entscheidungsprozess einfließen. Dies ist notwendig, um die Akzeptanz für das Standortauswahlverfahren auch in den Zwischenlagergemeinden zu erhalten und zu stabilisieren. Andernfalls sind Maßnahmen zur Einbindung der Zwischenlagerstandorte in das Standortauswahlverfahren bzw. zur Vorbereitung des Rates der Regionen aus Sicht des BUND nicht belastbar. 2. Stärkung der kritischen wissenschaftlichen Basis Für einen Dialog auf Augenhöhe müssen wesentliche Grundlagen, wie die Sicherstellung fachlicher Expertise für die Zivilgesellschaft, ermöglicht werden. Die vorgeschlagenen Maßnahmen des BASE gehen in die richtige Richtung, müssen aber deutlich erweitert und gestärkt werden. Bürger*innen und gesellschaftliche Organisationen sollten bereits jetzt Unterstützung erhalten, um unabhängige Expertise einholen zu können. Beim Aufbau eines Expert*innenpools muss die Zivilgesellschaft auch die Auswahl der Expert*innen mitbestimmen, damit eine Vertrauensbasis hergestellt werden kann. Außerdem braucht es eine wissenschaftliche Überprüfung wichtiger kritischer Fragestellungen der Standortsuche bis zum Standortregionenvorschlag im Sinne eines Peer-Reviews. 3. Beteiligungslücke schließen Die Konsultationsfassung des Beteiligungskonzepts enthält unter 2.3 die Anmerkung, dass im weiteren Verfahren zusätzlich zu den regionalen Angeboten ein überregionaler Austausch und Diskurs mit der Zivilgesellschaft stattfinden soll. Dieses Vorhaben hält der BUND für sinnvoll, es muss jedoch mit Leben gefüllt werden. Das ist im aktuellen Entwurf noch nicht erkennbar. Damit alle Stimmen, die sich in das Verfahren einbringen wollen, auch gehört werden, ist es wichtig, dass die Dialogformate nicht wie zuletzt überwiegend im Rahmen des Forum Endlagersuche frontal gestaltet sind, sondern einen offenen Austausch auf Augenhöhe ermöglichen. Die Einrichtung des Planungsteams Forum Endlagersuche (PFE) und das Forum Endlagersuche haben nicht verhindert, dass sich große Teile der am Verfahren interessierten Zivilgesellschaft aus Enttäuschung über mangelnde Beteiligung und Transparenz vom Verfahren abgewendet haben. Abgesehen davon, dass die bisherigen Anträge des Forum Endlagersuche im Wesentlichen folgenlos geblieben sind, erreicht und repräsentiert das Forum oder das PFE die Zivilgesellschaft nicht. Stattdessen entsteht von außen betrachtet ein Konkurrenzverhältnis zum NBG. Die Beteiligung bis zu den Regionalkonferenzen muss deutlich offener, dialogischer und vor allem wirksamer werden. Der BUND hat dies in der Vergangenheit bereits umfassend ausgeführt und gefordert. Bleibt der bisherige Eindruck zur Beteiligung im Standortauswahlverfahren in der Zivilgesellschaft bestehen, wird es schwer, Vertrauen in die Regionalkonferenzen und deren Wirksamkeit zu schaffen. BUND Stellungnahme zum Beteiligungskonzept Endlagersuche Phase I 2 Im Rahmen der Veröffentlichung des Standortregionenvorschlags durch die BGE (aktuell geplant für Herbst 2027) sind im aktuellen Beteiligungskonzept keine überregionalen Beteiligungsformate vorgesehen. Aus Sicht des BUND ist es jedoch von entscheidender Bedeutung, dass das BASE mit der Bekanntgabe auch einen Raum für den überregionalen Dialog schafft. Insbesondere Menschen, die erst mit dem BGE-Vorschlag in das Verfahren eintreten, werden das Bedürfnis haben, ihre Sorgen und Fragen in einem breiten Austausch mit unterschiedlichen Akteur*innen und Kenner*innen des Standortauswahlverfahrens zu diskutieren und sich überregional zu vernetzen. 4. Vorbereitung auf die Regionalkonferenzen Die Menschen und Institutionen in den Standortregionen brauchen vor der Einberufung der Regionalkonferenzen ausreichend Zeit für die Auseinandersetzung mit der Situation und für ihre Selbstorganisation. Deshalb ist es von entscheidender Bedeutung, dass möglichst viele Menschen aus betroffenen Regionen frühzeitig durch die kontinuierliche Veröffentlichung der vorläufigen Arbeitsstände adressiert werden. Die Menschen in den Regionen werden sich beraten und von unabhängigen Expert*innen informieren lassen wollen, bevor sie entscheiden, wie sie sich in den Regionalkonferenzen aufstellen werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es innerhalb der Regionen heterogene Gruppen mit unterschiedlichen Interessen gibt. Enge Fristsetzungen könnten daher eine trügerische Zeitersparnis sein, die am Ende gleich zu Beginn zu Vertrauensverlust führt, der schwer heilbar ist. Der BUND rät daher, ein großzügiges Zeitfenster für diese Findungsphase einzuräumen. Im Rahmen der Vorbereitung der Regionalkonferenzen sollte aus Sicht des BUND außerdem berücksichtigt werden, dass etwa zwei Drittel der Teilnehmer*innen ehrenamtlich mit der Aufgabe befasst sind, während Vertreter*innen der Kommunen für ihre Arbeit in der Regionalkonferenz von den Gebietskörperschaften bezahlt werden. Dadurch entsteht eine Schieflage, die frühzeitig betrachtet und diskutiert werden sollte. 06. Dezember 2024 Kontakt: Referentin Atompolitik und Klimaschutz Wissenschaftlicher Mitarbeiter Atompolitik Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) Friends of the Earth Germany Kaiserin-Augusta-Allee 5, 10553 Berlin Email: BUND Stellungnahme zum Beteiligungskonzept Endlagersuche Phase I 3
Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) führte am 21.11.2023 von 18.00 – 21.00 Uhr eine Informationsveranstaltung zum aktuellen Stand der Planung der Deichrückverlegung Sachau-Priesitz durch. Die öffentliche Veranstaltung richtete sich an direkt von der Maßnahme betroffene Personen und interessierte Bürgerinnen und Bürger. Geladen wurde über das Amtsblatt sowie die Website der Stadt, Aushänge sowie die Presse. 60 Personen waren der Einladung gefolgt. Weitere elf Personen vom LHW, dem begleitenden Planungsbüro sowie der externen Moderation nahmen teil. Ziel der Veranstaltung war, einen aktuellen Überblick über die verschiedenen Varianten für eine Deichrückverlegung zu geben, Rückmeldungen der örtlichen Bevölkerung einzuholen und mit den Anwesenden in den Dialog zu treten. Daher gab es auf der Veranstaltung ausreichend Zeit für die Fragen und Hinweise der Teilnehmenden. Der LHW und das projektbegleitende Planungsbüro beantworteten die Fragen der Teilnehmenden. TOP 1 Begrüßung durch die Moderation, Bürgermeisterin Heike Dorczok sowie Christian Jöckel, LHW inklusive Vorstellung der Beteiligten TOP 2 Impuls von Christian Jöckel, LHW: Kurzvorstellung des Programms Fluss-Natur-Leben und sowie die angrenzenden Hochwasserschutzmaßnahmen – insbesondere den Flutpolder Axien-Mauken. TOP 3 Erklärvideo zur Funktion von Deichrückverlegungen und Flutpoldern TOP 4 Präsentation zur Deichrückverlegung Sachau-Priesitz durch Mario Reipa (Planungsgesellschaft für Wasserbau & Wasserwirtschaft mbH PROWA Neuruppin) Pause inkl. Erläuterungen durch die Planer am ausliegenden Kartenmaterial TOP 5 Fragen und Diskussion mit den Teilnehmenden TOP 6 Abschluss und Ausblick Die Vortragsfolien zu den TOP 2 und 4 stehen als Download für Sie bereit. Das Erklärvideo erläutert die Funktionsweisen von Deichrückverlegungen und Flutpoldern. Sachau sei der einzige Ort an der Elbe ohne Hochwasserschutz. Es müsse schnell etwas geändert werden! Der LHW weist darauf hin, dass Sachau nicht der einzige Ort an der Elbe ohne Hochwasserschutz sei. Auch andere Orte, wie z.B. Bittkau hätten noch keinen Hochwasserschutz. Der Bau kann nur auf der Grundlage eines Baurechtes, hier eines Planfeststellungsbeschlusses erfolgen. Deshalb kann nicht sofort mit dem Bau begonnen werden. Es sei schon sehr viel Geld für die Hochwasserschutzprojekte rechts- und linksseitig der Elbe investiert worden. Warum sei eine Deichrückverlegung auf der Seite Sachau-Priesitz notwendig, wenn bereits auf der anderen Seite ein riesiger Flutpolder entsteht? Der Landkreis Wittenberg bildet mit der Kombination aus Deichrückverlegungen und Flutpoldern an Elbe und Schwarzer Elster einen Bearbeitungsschwerpunkt. Die Maßnahmen liegen vergleichsweise noch weit im Oberlauf, sodass auf den Hochwasserscheitel der Elbe gezielt eingewirkt werden kann. Die Maßnahmen sind in das Programm „Fluss, Natur, Leben“ eingebunden. Deiche, welche nicht mit Standorten aus dem Programm in Verbindung stehen, werden für ein HQ100 mit Freibord ertüchtigt. Bei den Voruntersuchungen für den Standort Sachau-Priesitz ist als Vorzugsvariante eine Deichrückverlegung an Stelle einer Sanierung die wirtschaftlichere Lösung gewesen. Im Zusammenspiel mit dem Flutpolder Axien-Mauken kann eine große Wirkung auf den Hochwasserscheitel und damit für den Hochwasserschutz erzielt werden. Die dafür durchgeführten Analysen sind notwendig und es erfolgte daher auch keine unsachgemäße Verwendung von finanziellen Mitteln. Die beiden Projekte korrespondieren sozusagen in ihrer Funktion, beeinflussen sich wechselseitig. In Priesitz wird die Retentionsfläche bereits bei kleineren Hochwässern überschwemmt. Der Flutpolder ist für ein extremes Hochwasser vorgesehen.. In dem Programm Fluss-Natur-Leben würde der Bezug auf das lebenswerte Leben zu wenig berücksichtigt! Ginge Ackerland verloren, dann stünde die Existenz der Landwirte auf dem Spiel. Mit der Deichrückverlegung solle aus Ackerland Grünland gemacht werden. Ziel der Deichrückverlegung ist es, eine Verbesserung aus der wasserwirtschaftlichen und naturschutzfachlichen Zielstellung zu finden. Es solle nicht Ackerland in Grünland umgewandelt werden und das Ziel des Programms sei nicht, die Lebensgrundlagen der Landwirte zu beeinträchtigen oder gar zu zerstören. Die landwirtschaftliche Fläche sollte erhalten bleiben. Dem LHW sei bewusst, dass die hochwertigen Flächen bei Sachau und Priesitz nicht einfach ersetzt werden können. Die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Programm „Fluss, Natur, Leben“ verbessern den Hochwasserschutz und sind somit auch Daseinsvorsorge. Das Wasser sollte lieber dort behalten werden, wo es entstünde. Die Strategie zur Verbesserung des Hochwasserschutzes an der Elbe ist ein länderübergreifendes Thema. Alle Bundesländer entlang der Elbe sowie Tschechien sind aufgefordert, Wasser in der Fläche zurückzuhalten. Beim Hochwasser 2013 sind extrem hohe Schäden enstanden. Im Vergleich dazu ist es wirtschaftlich, zukünftig diese Schäden durch den Bau von Flutpoldern und die Umsetzung von Deichrückverlegungen zu vermeiden oder zumindest zu reduzieren. Sachsen-Anhalt sei ein Hochwasser-Transitland. Das Wasser müsse durch das Bundesland durchfließen. Kleine Rückhalte an verschiedenen Stellen im Oberlauf alleine reichten nicht aus; dieses ist wasserwirtschaftich keine Option. Es kann davon ausgegangen werden, dass es zukünftig mehr Starkregenereignisse geben werde, welche zu Hochwasser führen können. Dieser Gefahr nachhaltig zu begegnen ist die Aufgabe des Programms „Fluss, Natur, Leben“ Hinter dem Programm „Fluss, Natur, Leben“ steht auch ein solidarischer Gedanke: Wenn wir an einer Stelle bauen, schützen wir nicht nur diesen einen Ort, sondern auch andere Orte mit. Wie werden Betroffene in den Entscheidungsprozess eingebunden? Heute wurde die Vorplanung vorgestellt. Bei weiterem Bedarf zur Rücksprache kann der LHW kontaktiert werden. Auch bei besonderen Betroffenheiten kann das Gespräch gesucht werden. Der LHW informiere über die Maßnahmen jeweils dann, wenn es einen neuen Planungsstand gebe. Wie wird mit dem Stauwasser umgegangen? In den Planungen wird über ein gekoppeltes Oberflächen- und Grundwassermodell zu Hochwasserzeiten und außerhalb dieser der landseitigen Anfall von Oberflächen- und Grundwasser betrachtet. Im Ergebnis sind in beiden Varianten Schöpfwerke vorgesehen, welche im Bedarfsfall Oberflächenwasser / Stauwasser mittels Pumpen auf die Wasserseite des Deiches befördern, des Weiteren erfolgt dabei eine Unterstützung durch das Einbringen von Drainageleitungen zur Ableitung von Wasser im Untergrund. Ziel der Planungen ist es, dass außerhalb von Hochwassersituationen die Schöpfwerke nicht betrieben werden müssen. Alle mit der geplanten Hochwasserschutzanlage zu querenden Fließgewässer erhalten ein Siel mit jeweiligen Verschlüssen Fälle Hochwasser und Nicht-Hochwasser werden betrachtet indem bei Bedarf diese Siele verschlossen werden Es ist darauf hinzuweisen, dass nach Rückgang eines Hochwassers die innerhalb der DRV eingestaute Fläche zügig zu entwässern ist, dies erfolgt u. a. durch die teilweise Ertüchtigung vorhandener bzw. Herstellung neuer Gräben bzw. Siele Wie notwendig sei die Deichrückverlegung überhaupt? Beim letzte Dammbruch war nur für 10 Stunden Hochwasser. Danach sei es wieder gleichhoch gewesen. Unter Beachtung der Varianten ist die Deichrückverlegung die sinnvollste/ verhältnismäßigste Lösung zur Herstellung eines Hochwasserschutzes Ein Flutpolder wäre an dieser Stelle nicht möglich, da das zur Verfügung stehende Volumen für eine gezielte Kappung der Hochwasserwelle zu gering ist. (Geht nur mit Sanierung Altdeich!) Warum muss der Deich links vom Wachhäuschen weggenommen werden und warum muss die Aue bei jedem Hochwasser geflutet werden? Ein geländegleicher Rückbau eines Teilabschnittes des Altdeiches ist sozusagen die Voraussetzung, um überhaupt von einer DRV sprechen zu können. Würde eine z.B. HQ20 Schwelle belassen werden, besteht nicht der eigentliche Effekt einer Deichrückverlegung. Bei dem Hochwasser 2002 ist das gesamte Stauwasser durch das vorhandene Siel (1,20m) abgelaufen. Situation in 2002 ist aufgrund des damaligen Deichbruches ist weder mit der Ist-Situation oder mit der vorliegenden Konzeption vergleichbar. Alle Varianten seien durchdacht. Über den Punkt des lebenswerten Lebens müsse aber stärker nachgedacht werden! Man müsse die Varianten kleiner denken. Die beste Variante wäre, den Bestandsdeich zu ertüchtigen. Bei der Nutzung der besprochenen Flächen als Retentionsgebiet müsse die Dorfanlage geschützt werden. Die Sanierung auf der Trasse scheidet aufgrund bautechnischer und naturschutzfachlicher Aspekte und den teilweise bis an den Alt-Deich angrenzenden Altgewässern aus. Varianten, welche unweit des Altdeiches verlaufen scheiden ebenfalls aus (DRV). Sämtliche bisherige Varianten wurden im Zuge der Planungen eingehend geprüft und bewertet. Der Schutz der Dorflagen ist integraler Bestandteil der Planungen. Es geht darum, dass die Ortschaften bei Hochwasser geschützt werden.
Das Factsheet stammt aus der Forschung im Rahmen des Vorhabens „Machbarkeitsstudie: Modellierung von Anpassungsmaßnahmen: Akteure, Entscheidungen und Wirksamkeit“, bietet einen Einstieg in das Thema Systemmodellierungen für die Politikberatung und fasst die wichtigsten Projektergebnisse zusammen (was sind komplexe soziale Systeme und wieso sind Systemmodellierungen hilfreich? Welche Ansätze sind für welche Fragestellungen geeignet? Wie erfolgt die Entstehung eines Systemmodells? Wie können Modellierungsmethoden Entscheidungsprozesse unterstützen?). Die Haupterkenntnisse und Informationen werden in Form eines Entscheidungsbaums zur Auswahl geeigneter Systemmodellierungsmethoden grafisch zusammengeführt. Veröffentlicht in Fact Sheet.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 926 |
Land | 76 |
Zivilgesellschaft | 4 |
Type | Count |
---|---|
Ereignis | 2 |
Förderprogramm | 814 |
Gesetzestext | 2 |
Text | 120 |
unbekannt | 59 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 166 |
offen | 825 |
unbekannt | 6 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 920 |
Englisch | 176 |
Resource type | Count |
---|---|
Bild | 3 |
Datei | 2 |
Dokument | 44 |
Keine | 666 |
Unbekannt | 2 |
Webdienst | 4 |
Webseite | 302 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 657 |
Lebewesen & Lebensräume | 763 |
Luft | 515 |
Mensch & Umwelt | 997 |
Wasser | 484 |
Weitere | 960 |