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Bodenversiegelung

<p> <p>Etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsflächen sind in Deutschland aktuell versiegelt, das heißt bebaut, betoniert, asphaltiert, gepflastert oder anderweitig befestigt. Damit gehen wichtige Bodenfunktionen, vor allem die Wasserdurchlässigkeit und die Bodenfruchtbarkeit, verloren. Mit der Ausweitung der Siedlungs- und Verkehrsflächen nimmt auch die Bodenversiegelung zu.</p> </p><p>Etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsflächen sind in Deutschland aktuell versiegelt, das heißt bebaut, betoniert, asphaltiert, gepflastert oder anderweitig befestigt. Damit gehen wichtige Bodenfunktionen, vor allem die Wasserdurchlässigkeit und die Bodenfruchtbarkeit, verloren. Mit der Ausweitung der Siedlungs- und Verkehrsflächen nimmt auch die Bodenversiegelung zu.</p><p> Was ist Bodenversiegelung? <p>Bodenversiegelung bedeutet, dass der Boden luft- und wasserdicht abgedeckt wird, wodurch Regenwasser nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen versickern kann. Auch der Gasaustausch des Bodens mit der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/atmosphaere">Atmosphäre</a> wird gehemmt.</p> <p>Innerhalb der Siedlungs- und Verkehrsflächen ist ein Teil der Böden durch darauf errichtete Gebäude versiegelt. Auch unbebaute Flächen – wie Freiflächen, Betriebsflächen, Erholungsflächen und Verkehrsflächen – sind teilweise mit Beton, Asphalt, Pflastersteinen oder wassergebundenen Decken befestigt und damit ganz oder teilweise versiegelt.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/376/bilder/bodenversiegelung_thombal_fotolia_57905397_m.jpg"> </a> <strong> Fruchtbare Böden gehen weltweit verloren – etwa durch Versiegelung, Bebauung oder Übernutzung. </strong> Quelle: ThomBal / Fotolia.com </p><p> Ökologische Auswirkungen <p>Eine übermäßige Bodenversiegelung hat unmittelbare Auswirkungen auf den Wasserhaushalt: Zum einen kann Regenwasser weniger gut versickern und die Grundwasservorräte auffüllen. Zum anderen steigt das Risiko zu örtlichen Überschwemmungen, da bei starken Regenfällen die Kanalisation oder die Vorfluter die oberflächlich abfließenden Wassermassen nicht fassen können.</p> <p>Auch das Kleinklima wird negativ beeinflusst: Versiegelte Böden können kein Wasser verdunsten, weshalb sie im Sommer nicht zur Kühlung der Luft beitragen. Hinzu kommt, dass sie als Standort für Pflanzen ungeeignet sind. Diese fallen somit als Wasserverdunster und als Schattenspender aus.</p> <p>Vor allem wird die natürliche Bodenfruchtbarkeit durch eine Versiegelung der Böden massiv beeinträchtigt: Wenn der Boden dauerhaft von Luft und Wasser abgeschlossen ist, geht die Bodenfauna zugrunde, welche wiederum wichtige Funktionen für den Erhalt und die Neubildung von fruchtbaren Böden erfüllt.</p> <p>Schließlich ist Bodenversiegelung nur schwer und mit hohen Kosten wieder zu beseitigen. Auch im Anschluss an eine Entsiegelung bleibt die natürliche Struktur des Bodens gestört. Häufig bleiben Reste von Fremdstoffen (wie Beton- oder Asphaltbrocken, Kunststoffsplitter oder diverse Schadstoffe) im Boden zurück. Eine neue Bodenfauna bildet sich nur über längere Zeiträume, so dass auch die natürliche Bodenfruchtbarkeit verzögert und oft nicht in der vorherigen Qualität wieder herstellbar ist.</p> </p><p> Bodenversiegelung in Deutschland <p>Für Deutschland weist die amtliche Flächenstatistik 52.266 Quadratkilometer (km²) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltzustand-trends/flaeche-boden-land-oekosysteme/flaechennutzung-in-deutschland/siedlungs-verkehrsflaeche#anhaltender-flchenverbrauch-fr-siedlungs-und-verkehrszwecke-">Fläche für Siedlung und Verkehr</a> zum Ende des Jahres 2024 aus. Davon waren laut&nbsp;<a href="https://www.regionalstatistik.de/genesis/online?operation=statistic&amp;levelindex=0&amp;levelid=1741855725593&amp;code=86321#abreadcrumb">Umweltökonomischen Gesamtrechnungen der Länder</a> etwa 45 % versiegelt. Bezogen auf die Gesamtfläche beträgt der Anteil der Siedlungs- und Verkehrsfläche 14,6 % und der Anteil der versiegelten Fläche 6,57 %. Es sei angemerkt, dass aufgrund dessen, dass für 2024 keine neuen Werte zur Bodenversiegelung für Nordrhein-Westfalen ausgewiesen sind, sich die Werte für Gesamtdeutschland auf 2023 beziehen.</p> <p>Zum Ende des Jahres 1992 lag der Anteil der Siedlungs- und Verkehrsfläche noch bei 11,5 % (38.669 km²) und der Anteil der versiegelten Fläche bei 5,3 % (17.839 km²) (siehe Abb. „Anteil der Siedlungs- und Verkehrsfläche an der Gesamtfläche Deutschlands“). Somit hat in den 30 Jahren von 1992 bis 2023 die Bodenversiegelung um insgesamt 5.594 km² zugenommen.&nbsp;</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2_Abb_Anteil-SuV-Gesamtflaeche-D_2026-03-26.png"> </a> <strong> Anteil der Siedlungs- und Verkehrsfläche an der Gesamtfläche Deutschlands </strong> Quelle: Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_Anteil-SuV-Gesamtflaeche-D_2026-03-26.pdf">Diagramm als PDF (43,21 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_Anteil-SuV-Gesamtflaeche-D_2026-03-26.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (172,04 kB)</a></li> </ul> </p><p> Anstieg der versiegelten Siedlungs- und Verkehrsfläche <p>Während das Tempo in den Jahren bis etwa 2015 aufgrund baukonjunktureller Effekte etwas nachgelassen hat, ist aufgrund des steigenden Bedarfs an neuem Wohnraum zuletzt eine Stagnation zu erkennen. Dies zeigt sich u.a. auch an der grundlegenden Entwicklung des&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/flaeche-boden-land-oekosysteme/flaeche/siedlungs-verkehrsflaeche#-das-tempo-des-flachen-neuverbrauchs-geht-zuruck">Anstiegs der Siedlungs- und Verkehrsfläche</a>. Dennoch hat die jährliche Zunahme der versiegelten Siedlungs- und Verkehrsfläche im Vergleich zur Mitte der 1990er Jahre erheblich abgenommen (siehe Abb. „Zunahme der versiegelten Siedlungs- und Verkehrsfläche“).&nbsp;</p> <p>Im 4-Jahreszeitraum von 1993 bis 1996 wuchs die versiegelte Fläche um 201,6 km² pro Jahr. Von 2021 bis 2024 lag der Zuwachs der versiegelten Fläche dagegen bei 61,5 km² pro Jahr, wobei auch hier angemerkt sei, dass sich der Wert für Nordrhein-Westfalen auf den Zeitraum 2020 bis 2023 bezieht.&nbsp;</p> <p>Die Zunahme versiegelter Flächen ist vor allem auf das stetige Wachstum der Verkehrsflächen zurückzuführen, denn mit 50 bis 70 % weisen Verkehrsflächen einen relativ hohen Anteil versiegelter Fläche auf.&nbsp;</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/3_Abb_Zunahme-versiegelte-SuV_2026-03-26.png"> </a> <strong> Zunahme der versiegelten Siedlungs- und Verkehrsfläche </strong> Quelle: Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_Zunahme-versiegelte-SuV_2026-03-26.pdf">Diagramm als PDF (37,97 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_Zunahme-versiegelte-SuV_2026-03-26.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (27,07 kB)</a></li> </ul> </p><p> Ermittlung der Bodenversiegelung <p>Die Bodenversiegelung in einem Gebiet lässt sich mit Hilfe von Luftbildaufnahmen in guter Näherung ermitteln. Zur weiteren Absicherung der Daten können diese auch mit topographischen Karten, Katasterdaten, Bebauungsplänen oder anderen geographischen Informationen abgeglichen werden. Mit <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/unsicherheit">Unsicherheit</a> behaftet ist dabei vor allem die Bewertung teilversiegelter Flächen – also von Flächen, die mit lose verlegten Platten, Pflastern oder wassergebundenen Decken befestigt sind.</p> <p>In vielen Gemeinden wird inzwischen die Versiegelung von Baugrundstücken erhoben, um den Eigentümern bei der Berechnung der Abwassergebühren die Beseitigung von nichtversickertem Regenwasser anlasten zu können. Die diesbezüglichen Informationen verbleiben allerdings bei den Abwasserbetrieben und sind nicht öffentlich zugänglich. Eine flächendeckende, detaillierte Erfassung der Bodenversiegelung in Deutschland oder einzelnen Bundesländern gibt es daher nicht. Lediglich im Rahmen von diversen Forschungsvorhaben wurde in einigen ausgewählten Regionen die Bodenversiegelung flächendeckend in unterschiedlichem Detaillierungsgrad erfasst.</p> <p>Um dennoch eine Aussage über die Bodenversiegelung in Deutschland treffen zu können, hat der Länderausschuss für Bodenschutz (LABO) einen Arbeitskreis eingerichtet. In diesem haben Fachleute auf der Basis der vorliegenden Regionaldaten zur Bodenversiegelung ein Rechenmodell entwickelt, mit dem sich überschlägig die Bodenversiegelung innerhalb der Siedlungs- und Verkehrsfläche berechnen lässt. Dem Rechenmodell liegt die Beobachtung zugrunde, dass der Versiegelungsgrad innerhalb der Siedlungs- und Verkehrsfläche umso höher ist, je stärker die Region besiedelt ist. Mit anderen Worten: Je stärker die Besiedelung, desto knapper ist der Raum und desto intensiver sind die Bebauung und die Versiegelung der genutzten Flächen.</p> <p>Beispielsweise ist im dicht besiedelten Stadtstaat Berlin etwa 70 % der Verkehrsfläche versiegelt, während im dünn besiedelten Mecklenburg-Vorpommern nur etwa 50 % der Verkehrsfläche versiegelt ist. Zur Verkehrsfläche zählen unter anderem Straßen, Wege, Plätze und Eisenbahnen, aber auch Böschungen, Seiten- und Mittelstreifen und sonstigen Nebenflächen. Entsprechendes gilt auch für Gebäude- und Freiflächen, bei denen der Versiegelungsgrad zwischen 55 % in den Stadtstaaten und 45 % in den dünnbesiedelten Flächenländern variiert (siehe Tab. „Eckwerte und resultierende Parameter für die Berechnung der versiegelten Siedlungs- und Verkehrsfläche“). Die hier angegebenen Werte für das Jahr 2011 wurden auf Basis dieser Methode berechnet.</p> <p>Seit einiger Zeit weisen auch die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen der Länder (UGRdL) Daten zu Versiegelungsanteilen der Siedlungs- und Verkehrsfläche auf Ebene der Bundesländer aus. Auch hier wird ein entsprechendes Schätzverfahren angewendet, welches im&nbsp;<a href="https://www.statistikportal.de/de/ugrdl/ergebnisse/flaeche-und-raum#methoden">Methodenbericht</a> auf den Internetseiten der UGRdL dokumentiert ist. Die hier angegebenen Werte für das Jahr 2024 greifen auf die UGRdL zurück.<br><br><em><strong>Exkurs 1: Wie wird der Anteil versiegelter Siedlungs- und Verkehrsfläche nach LABO berechnet?</strong></em><br>Die Berechnung des Anteils der versiegelten Siedlungs- und Verkehrsfläche in den Bundesländern in einem bestimmten Jahr in Abhängigkeit von der Nutzungsart erfolgt nach der Formel:<br><br><strong>Pn,b (t) = A1n * Db (t) + A0n</strong><br><br>Dabei sind<br><strong>t:</strong> das Bezugsjahr<br><strong>n:</strong> die Nutzungsart<br><strong>b:</strong> das Bundesland<br><strong>Db:</strong> der Anteil der SuV-Fläche im jeweiligen Bundesland in % (Siedlungs- und Verkehrsfläche/Landesfläche*100)<br><strong>Pn,b:</strong> der Prozentsatz der versiegelten Fläche in Abhängigkeit von Bundesland und Nutzungsart<br><strong>A1n, A0n:</strong> Parameter, die so gewählt sind, dass für das Jahr 2000 in den Bundesländern mit der höchsten bzw. geringsten Dichte (Berlin (BE) und Mecklenburg-Vorpommern (MV)) für die Versiegelungsanteile bestimmte Eckwerte eingehalten werden.<br><br><em><strong>Exkurs 2: Wie ist die Daten- und Berechnungsqualität einzuschätzen?</strong></em><br>Eine regelmäßige amtliche Erfassung des Versiegelungsgrades wird bislang nicht durchgeführt, weshalb die hier angegebenen Versiegelungsgrade anhand von Schätzverfahren ermittelt wurden. Insgesamt ist festzustellen, dass die Methoden nur eine ungefähre Abschätzung der Bodenversiegelung abbilden können. Die Ergebnisse sind für einen räumlichen Vergleich der Bundesländer geeignet. Die zeitliche Vergleichbarkeit ist allerdings durch die methodische Umstellung in der Flächenerhebung zum Berichtsjahr 2016 eingeschränkt.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/4_Tab_Eckwerte-Param-versieg-SuV_2026-03-26.png"> </a> <strong> Tab: Eckwerte und resultierende Parameter für die Berechnung der versiegelten SuV </strong> Quelle: Gunreben at al. Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Tab_Eckwerte-Param-versieg-SuV_2026-03-26.pdf">Tabelle als PDF (38,80 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Tab_Eckwerte-Param-versieg-SuV_2026-03-26.xlsx">Tabelle als Excel mit Daten (229,18 kB)</a></li> </ul> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

Kompensationsmaßnahmen-Informationssystem/Kompensationsflächenkataster Sachsen

Diese Datenserie beschreibt den Bestand der Kompensationsflächen, die sich aus der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung gem. §14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V. mit §9 Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) ergeben. Das Fachverfahren KISS dient der Wahrnehmung der Fachaufsicht der sächsischen Straßenbauverwaltung hinsichtlich straßenbaubedingter Eingriffe in Natur und Landschaft (Eingriffsregelung) und ist zugleich Arbeitsgrundlage für das Kompensationsflächenmanagement (Organisation der dauerhaften Unterhaltungspflege mit Funktionskontrollen). Die Eingabe und Pflege der Daten erfolgt durch die sächsische Straßenbauverwaltung. Das Fachverfahren KoKa-Nat dient den sächsischen Naturschutzbehörden als Instrument zur Erfassung, Überwachung, Verwaltung und Dokumentation von Eingriffkompensationsmaßnahmen sowie Naturschutzmaßnahmen gemäß SächsÖKoVO (Ökokontomaßnahmen). Die Datenabgabe kann dateibasiert im Geopackage- oder Shape-Format erfolgen.

ANK-LK: Entsiegelung von Boden, Saumentwicklung mit Hecken und Baumpflanzungen

Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Erster Teil Allgemeine Vorschriften § 1 Zweck und Grundsätze des Gesetzes § 2 Begriffsbestimmungen § 3 Anwendungsbereich Zweiter Teil Grundsätze und Pflichten § 4 Pflichten zur Gefahrenabwehr § 5 Entsiegelung § 6 Auf- und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden § 7 Vorsorgepflicht § 8 Werte und Anforderungen § 9 Gefährdungsabschätzung und Untersuchungsanordnungen § 10 Sonstige Anordnungen Dritter Teil Ergänzende Vorschriften für Altlasten § 11 Erfassung § 12 Information der Betroffenen § 13 Sanierungsuntersuchungen und Sanierungsplanung § 14 Behördliche Sanierungsplanung § 15 Behördliche Überwachung, Eigenkontrolle § 16 Ergänzende Anordnungen zur Altlastensanierung Vierter Teil Landwirtschaftliche Bodennutzung § 17 Gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft Fünfter Teil Schlußvorschriften § 18 Sachverständige und Untersuchungsstellen § 19 Datenübermittlung § 20 Anhörung beteiligter Kreise § 21 Landesrechtliche Regelungen § 22 Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaften § 23 Landesverteidigung § 24 Kosten § 25 Wertausgleich § 26 Bußgeldvorschriften

Artenschutz an Gebäuden

Naturschutz in und an Gebäuden gehört bislang bei der Stadtsanierung und bei Neubauprojekten eher zu den Randthemen. In der allgemein üblichen Praxis der Gebäudesanierung werden verwitterte oder fehlende Mauersteine ersetzt und offene Fugen vollständig verstrichen. Ziel ist eine makellose Fassade. Im Dachbereich werden Spalten geschlossen, die Dachböden zu Wohnungen ausgebaut. Bei Neubauten prägen unstrukturierte Fassaden aus Metall und Glas das Bild. Dass es Fledermaus- und Vogelarten gibt, die sich als Kulturfolger dem Menschen angeschlossen haben und Gebäude besiedeln, wird meist vergessen oder ignoriert. So verlieren immer mehr unserer Untermieter aus dem Tierreich ihre Quartiere. Selbst der stellenweise noch häufige Spatz gerät nach und nach in akute Wohnungsnot. Dabei hat der Gesetzgeber auch ihn und seine Niststätten unter strikten Schutz gestellt – eine Tatsache, die noch nicht überall geläufig ist. Als so genannte Kulturfolger haben sich diese Tierarten die Stadt als Lebensraum erobert. Städtische Gebäude sind für sie nichts Anderes als eine “Felslandschaft” mit Spalten, Simsen, Ritzen und Höhlungen. Die dazwischenliegenden Grün- und Parkanlagen, Stadtbrachen, Bahndämme und Böschungen sowie der Stadtrand mit den wenigen Ackerflächen sind als Nahrungseinzugsgebiet für die genannten Arten von außerordentlicher Bedeutung. Umfangreiche Sanierungsmaßnahmen an älteren oder beschädigten Gebäuden in Verbindung mit den heute üblichen Bautechniken und Wärmeschutzmaßnahmen, dem Ausbau von Dachböden zu hochwertigem Wohnraum u.a. führen dazu, dass an den meisten Gebäuden geeignete Unterschlupfmöglichkeiten für die Tiere beseitigt werden. Vielfach war deren Anwesenheit den Besitzerinnen und Besitzern und Mieterinnen und Mietern über Jahrzehnte überhaupt nicht aufgefallen, insbesondere gilt dies für die Besiedlung mit Fledermäusen. Bei Baumaßnahmen sind deshalb besondere artenschutzrechtliche Vorschriften zu berücksichtigen. Verordnung über Ausnahmen von Schutzvorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten An jeder Art Gebäude, ob Neubau, Altbau, Großsiedlung oder Umbau kann mit geringen Mitteln der Artenschutz für die auf unsere Duldung angewiesenen Vogel- und Fledermausarten gefördert werden. In der Schlüsselrolle für die Konzeption und den Gebäudeentwurf steht die Planerin/der Planer . Diese können frühzeitig Überlegungen und Belange des Artenschutzes mit einbeziehen. Dies gilt für den Neubau ebenso wie für kleine oder auch große Sanierungsaufgaben. Bereits in der frühen Entwurfsphase des Neubaus oder der Sanierung müssen Artenhilfsmaßnahmen in dem Gebäudekonzept berücksichtigt werden. Bei alter Bausubstanz ist rechtzeitig zu prüfen, ob in der Vergangenheit genutzte Quartiere geschützter Tierarten erhalten werden können. Es empfiehlt sich, möglichst frühzeitig mit der unteren Naturschutzbehörde des Bezirks oder mit ehrenamtlich arbeitenden Naturschutzorganisationen Kontakt aufzunehmen, um das Gebäude auf bereits vorhandene Niststätten untersuchen zu lassen bzw. zu klären, welche Nisthilfen unter den örtlichen Gegebenheiten sinnvoll sind. In der Konzeption sollte ausdrücklich auf die Integration von Artenhilfsmaßnahmen für Gebäudebrüter hingewiesen werden. Neben der Verwendung umweltfreundlicher Baumaterialien und alternativer Energie- und Wasserversorgung gewinnen zusätzliche Naturschutzmaßnahmen bei breiten Bevölkerungsschichten immer mehr an Akzeptanz und haben Beispielwirkung. Die zukünftigen Nutzerinnen und Nutzer des Gebäudes haben sicher Freude an Vogelgesang, Flugmanövern der Mauersegler und abendlichen Rundflügen der Fledermäuse im Hof. Die entscheidende Rolle für die Durchsetzung von Artenschutzprojekten bei einem Bau- oder Sanierungsvorhaben spielt die Bauträgerin/der Bauträger . Als Geldgeberin/Geldgeber, Eigentümerin/Eigentümer und/oder späterer Vermarkterin/Vermarkter kann er/sie bei positiver Einstellung gegenüber unserer belebten Mitwelt den Artenschutz stark fördern. Grundsätzlich geht es um die Bereitschaft, bei allen an Planung und Bau Beteiligten, einen Beitrag für den Natur- und Artenschutz zu leisten und hierbei kreativ mitzudenken. Der Schutz in der Stadt lebender Wildtierarten sollte sich allerdings nicht darauf beschränken, Nistkästen anzubringen. Erfolgversprechend sind diese Nisthilfen bei einigen Arten nur, wenn der räumliche Zusammenhang von Brut- und Nahrungsbiotop gegeben ist. Daher sollten mit derartigen Maßnahmen auch Fassaden- und/oder Dachbegrünung sowie die Entsiegelung und Begrünung der Höfe einhergehen.

Umweltministerium unterstützt mobile Starkregenvorsorge in Zerbst mit 306.000 Euro

Vier gewinnt – das gilt in jedem Fall für die Stadt Zerbst/Anhalt! Bürgermeister Andreas Dittmann konnte heute schließlich gleich vier Förderbescheide aus dem Programm „Sachsen-Anhalt Klima III“ von Umweltstaatssekretär Dr. Steffen Eichner entgegennehmen. Mit dem Zuschuss von insgesamt 306.000 Euro will die Stadt den Schutz vor Hochwasser und Starkregen stärken – und inklusive Eigenanteil sogar rund 340.000 Euro investieren. Zerbst/Anhalt ist mit 56 Ortsteilen auf rund 467 Quadratkilometern Fläche die fünftgrößte Gemeinde in Deutschland. Zudem liegen viele Ortsteile direkt an der Elbe oder an der Nuthe. Beim Schutz vor Hochwasser und Starkregen sind die Herausforderungen also groß. Daher investiert die Stadt mit Unterstützung des Umweltministeriums jetzt in mobile Systeme, die im gesamten Stadtgebiet zum Einsatz kommen können. Konkret geplant ist die Anschaffung • einer mobilen Netzersatzanlage für den Betrieb von Pumpen und Beleuchtung bzw. die Versorgung von Gebäuden bei Stromausfällen • einer mobilen Hochwasser- und Starkregenpumpe mit elektrisch betriebenem Stromaggregat, die mit geringem Personalbedarf bis zu 300 Kubikmeter Wasser pro Stunde vom überfluteten Bereich wegleiten kann • einer stationären Hygiene- und Waschanlage zur Reinigung kontaminierter Einsatzkleidung • eines mobilen Systems zum Hochwasser- und Starkregenschutz, das auf 200 Metern Länge bis zu einer Höhe von 100 Zentimetern verwendet und innerhalb einer Stunde mit nur 2 Personen komplett aufgebaut werden kann. Eichner betonte: „Ich freue mich, dass Zerbst die notwendige Anpassung an den fortschreitenden Klimawandel nicht auf die lange Bank schiebt, sondern vielmehr zu den Vorreitern in Sachsen-Anhalt gehört. Wer gegen Hochwasser und Starkregen vorsorgt, der schützt Einwohner und Eigentum. Deshalb unterstützen wir unsere Kommunen bei diesen wichtigen Investitionen – auch wenn ich hoffe, dass die neue Technik künftig möglichst selten zum Einsatz kommen muss.“ Zerbsts Bürgermeister Andreas Dittmann unterstrich: „Die Jahrhunderthochwasser 2002 und 2013 sollten jeden sensibilisiert haben, um Vorsorge zu treffen. Bei 28 Elbkilometern ist das für uns eine Selbstverständlichkeit und Notwendigkeit zugleich. Dabei merken wir bei den vielen besonderen Wetterlagen, wie wichtig Vorsorge für den Ernstfall ist. Ich bin dem Land sehr dankbar, uns hierbei zu unterstützen, um für besondere Ereignisse gut vorbereitet zu sein.“ „KLIMA III“: 35 Millionen Euro für Anpassung an den Klimawandel Über das Programm „Sachsen-Anhalt Klima III“ stellt das Klimaschutzministerium in zwei Förderrunden aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) insgesamt 35 Millionen Euro für Investitionen von Kommunen in Starkregenmanagement und Klimaresilienz bereit. Dazu gehören u. a. die Erstellung von Hitzeaktionsplänen, die Entsiegelung und Begrünung öffentlicher Flächen, Neupflanzungen mit klimaangepassten Strauch- und Baumarten oder Investitionen in mobilen Hochwasserschutz oder Wasserrückhaltebecken und -speicher. Der Bedarf dafür im Land ist riesig. Die zwei Förderaufrufe von Juli bis Oktober 2024 sowie von Mai bis Juni 2025 waren mehrfach überzeichnet. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Threads , Bluesky , Mastodon und X

Entsiegelungspotenziale 2025

Das Vorgehen untergliederte sich in ein mehrstufiges Konzept, das eine Kombination aus Recherche und Zusammenstellung von Informationen lokaler Fachexperten sowie eine Auswertung auf Basis vorhandener Geodaten des Landes Berlin umfasst. Im Rahmen der Pilotphase des Projektes “Entsiegelungspotenziale in Berlin” wurde exemplarisch untersucht, inwieweit eine rein automatisierte Flächensuche auf Basis der umfangreichen Geodaten des Landes Berlin, durch deren Verschneidungen sowie durch Nutzung von Filtern brauchbare Ergebnisse hervorbringen kann. Trotz umfangreicher Versuche konnten keine tragfähigen Ergebnisse erzeugt werden, so dass entschieden wurde, die Recherche über lokale Experten fortzuführen und zu verfeinern. Seit 2010 bis 2023 wurden in den Bezirksämtern der Berliner Bezirke Recherchen durchgeführt. Hierbei wurden nach Möglichkeit jeweils Vertreter der für die Stadtplanung, die Landschaftsplanung, die Grünflächen sowie den Umwelt- und Naturschutz zuständigen Ämter mit einbezogen. Zuerst wurden die Bezirke untersucht, die einen hohen Anteil an randstädtischen, außenbereichsähnlichen Lagen besitzen. Die Annahme, innerhalb dieser Bezirke relativ zahlreiche Entsiegelungspotenziale auffinden zu können, hat sich im Rahmen der Recherchen bestätigt. Zuletzt wurden auch die Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenStadt) sowie Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) in die Recherchearbeit einbezogen. Ebenso wurden die vier Berliner Forstämter (Grunewald, Köpenick, Pankow und Tegel) befragt. Bei der Recherche in den Forstämtern Grunewald, Pankow und Tegel wurden insgesamt 41 Flächen aufgenommen, die außerhalb der Berliner Landesgrenze liegen. Des Weiteren wurden öffentliche wie auch private Grundstückseigentümer großer Liegenschaften angeschrieben, die von ihrem Portfolio her als grundsätzlich geeignet erschienen, in ihrem Bestand auch Entsiegelungsflächen aufzuweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Erfassung und Meldung der Entsiegelungs-Potenzialflächen durch die Bezirksämter, Berliner Forsten u. a. auf dem Prinzip der Freiwilligkeit beruhen. Die Meldungen basieren auf fachlichen Einschätzungen, sind unverbindlich und können durch Änderungen der räumlichen- oder der Fachplanung auch wieder zurückgenommen werden. Ziel der Recherche war es, solche Flächen zu identifizieren, welche dauerhaft nicht mehr für eine bauliche Nutzung erforderlich sind und für welche die geplante städtebauliche Entwicklung in absehbarer Zukunft einer dauerhaften Entsiegelung nicht entgegensteht. Die hierzu notwendigen örtlichen, planerischen und sonstigen Kenntnisse waren in erster Linie bei den Interviewpartnern in den bezirklichen Stadt- bzw. Landschaftsplanungsbehörden zu finden. Demgegenüber war eine abschließende planerische Vorbereitung von Entsiegelungsmaßnahmen nicht Gegenstand der Untersuchung. Zum Teil verbliebener Klärungs- und Abstimmungsbedarf wurde in die zu den Flächen zusammengestellten Sachdaten aufgenommen. Für die einzelnen potenziellen Entsiegelungsflächen wurde eine Reihe von Informationen zusammengestellt, die für eine Beurteilung der Eignung der potenziellen Entsiegelungsflächen und für die weitere Planung eine Hilfestellung darstellen sollen (vgl. Tab. 1). Es handelt sich vor allem um verschiedene Informationen zur Lage der Fläche (Bezirk, Ortsteil, Adresse/Lagebeschreibung, Koordinaten), zu den Eigentumsverhältnissen, ggf. Kontaktdaten, zu bestehenden (oder ehemaligen) Nutzungen, zu geplanten Nutzungen oder Nutzungsänderungen sowie zur Art der Versiegelung und dem damit verbundenen Umfang einer möglichen Entsiegelung. In einem Kommentarfeld können außerdem weitere, unspezifische Informationen eingetragen werden. Um den Umfang und Aufwand möglicher Entsiegelungsmaßnahmen genauer abschätzen zu können, wurden bisher ca. zwei Drittel der in der Datenbank enthaltenen Flächen fotografisch dokumentiert. Fotos sind als Link in den Sachdaten der jeweiligen Flächen enthalten. Grundsätzlich sind Bodenverunreinigungen der erfassten Flächen möglich. Über den weiteren Umgang findet jeweils eine Einzelfallentscheidung durch die zuständige Bodenschutzbehörde statt. Hierzu erfolgt ein gesonderter Abgleich mit dem Bodenbelastungskataster (BBK) des Landes Berlin. Ggf. sind Teilentsiegelungen möglich. Durch Verschneidung mit den im Land Berlin umfangreich verfügbaren digitalen flächenbezogenen Daten werden den potenziellen Entsiegelungsflächen außerdem Informationen zu laufenden oder abgeschlossenen Bebauungsplan- und Landschaftsplanverfahren, dem Flächennutzungsplan sowie Informationen aus der Karte „Planungshinweise zum Bodenschutz“ zugeordnet, so dass diese Informationen auf einen Blick zur Verfügung stehen (vgl. Tab. 2). Des Weiteren bestehen vier Felder mit Kriterien, die einer Orientierung bei der Priorisierung der potenziellen Entsiegelungsflächen dienen sollen: Eigentumsverhältnisse, Fachliche Bewertung, Technischer Aufwand und Zeitliche Umsetzbarkeit. Diese Priorisierungen werden jeweils anhand einer dreistufigen Skala vorgenommen. In Fällen, in denen eine Bewertung nicht möglich ist, wird ein „n. a.“ eingesetzt; ggf. können auch Bemerkungen in dem den Bewertungen zugeordneten Kommentarfeld eingefügt werden (vgl. Tab. 3). Bei der Bewertung der Eigentumsverhältnisse / Flächenverfügbarkeit werden solche Flächen als „hoch“ eingestuft, deren Eigentümer das Land Berlin ist oder deren generelle Verfügbarkeit aus anderen Gründen gegeben ist (z. B. bei bereits erfolgter Vorklärung mit privaten Eigentümern). Als „mittel“ werden Flächen bewertet, die sich überwiegend im Eigentum der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) befinden oder (sofern bekannt) der Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten (BIMA) bzw. einer anderen Bundesverwaltung (z. B. Bundeswasserstraßen) zugeordnet werden können. Als „gering“ werden solche Flächen bewertet, über deren Eigentumsverhältnisse keine Informationen vorliegen, was i. d. R. auf einen privaten Eigentümer oder aber auf Bundesvermögen schließen lässt. Bei der fachlichen Bewertung werden solche Flächen als „hoch“ bewertet, bei denen eine Vollversiegelung zurückgebaut werden kann und sich die entstehende Freifläche im Verbund mit bereits vorhandenen oder geplanten Grün- und Freiflächen befindet. Eine „mittlere“ Bewertung erhalten Flächen, bei denen keine zusammenhängenden, großflächigen Entsiegelungspotenziale vorhanden sind, sondern relativ umfängliche Teilentsiegelungsmaßnahmen, oder diffus auf der Fläche verteilte Entsiegelungspotenziale. Als „gering“ werden dagegen Flächen bewertet, die eine kleinflächige Einzelmaßnahme in isolierter Lage darstellen oder auf denen lediglich eine Teilentsiegelung in relativ geringem Umfang stattfinden kann. Eine zusätzliche Information zur fachlichen Bewertung stellt die sogenannte _hydraulische Entsiegelung_ dar. Hierbei handelt es sich um Flächen, bei denen ein Belagswechsel von (voll-)versiegelten Flächen hin zu einer wasser- und luftdurchlässigen Befestigungsart im Vordergrund steht, da diese Flächen oft noch eine Erschließungsfunktion (Wege, Höfe, Stellplätze etc.) erfüllen. Im Kern geht es hier um eine Verbesserung der Infiltration von Niederschlagswasser. Die konkrete Angabe einer Entsiegelungsflächengröße in m² ist meistens nicht möglich und muss im Einzelfall Vorort definiert werden. Auch hier können Belagswechsel auf Teilflächen geprüft werden. Die Einschätzung des technischen Aufwands richtet sich nach der Versiegelungsart bzw. dem Bebauungsgrad der Fläche. Ein hoher Anteil an Gebäudeabriss bzw. ein hoher Anteil mehrgeschossiger Gebäude ggf. mit bestehender Unterkellerung stellt demnach einen hohen Aufwand dar, reine Flächenentsiegelung (von Wegen, Straßen etc.) dagegen einen geringen . Dazwischen liegen Abrissmaßnahmen mit mittlerem Aufwand, die zusätzlich zu Flächenversiegelungen auch kleinere bauliche Anlagen wie z. B. Lauben, Garagen oder spezielle bauliche Anlagen wie Gewächshäuser umfassen. Für die Bewertung der zeitlichen Umsetzbarkeit wurde eine grobe Einschätzung des notwendigen planerischen Aufwands / Vorlaufs vorgenommen, wobei in kurzfristige (1 – 2 Jahre), mittelfristige (bis ca. 5 Jahre) und langfristige (> 5 Jahre) Umsetzbarkeiten unterschieden wurde. Nach einer erfolgten Entsiegelung werden die Flächen im Kataster belassen und in der Karte mit einer eigenen Schraffur dargestellt. Bei teilentsiegelten Flächen wird mit dem entsiegelten Teil entsprechend verfahren. Es können zudem Informationen zu den durchgeführten Maßnahmen, zu Ansprechpartnern etc. in die Sachdatentabelle eingetragen werden (vgl. Tab. 4). In den folgenden Tabellen sind die einzelnen Datenfelder der Sachdatentabelle jeweils mit einer kurzen Beschreibung aufgelistet, wobei unterschieden wird in originär erhobene Daten, Daten, die durch Verschneidung oder manuellen Abgleich mit den im Land Berlin vorliegenden Geodaten gewonnen wurden, Datenfelder, die eine Bewertung der Flächen beinhalten, und Datenfelder, die Informationen bezüglich der erfolgten Umsetzung von Entsiegelungsmaßnahmen beinhalten. Die Sachdaten können im Geoportal an der Karte für jede einzelne Fläche eingesehen werden.

Versickerungspotentialkarte Hansestadt Lübeck

Die Versickerungspotentialkarte stellt eine wasserwirtschaftliche Planungsgrundlage dar. Die Karte dient als Hilfestellung für eine Ersteinschätzung für Bürger:innen, den Ingenieur-/Architekturbüros und der Verwaltungs- und Planungsebene. Aufgezeigt werden die Potentiale zu Versickerungen, Flächenentsiegelung sowie Verdunstung.

IFG-Anfrage: Ausgaben, Bewertung und Dokumentation von Kompensations- und Ökokontomaßnahmen (Kap. 0750)

Ich bitte um Zugang zu folgenden Informationen und Unterlagen im Bereich der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (Kompensationsflächen KFK und Ökokontosflächen ÖEK): Priorität 1 1. Gesamtausgaben Im Haushaltsplan 2024/2025 (Kap. 0750) summieren sich die explizit für Kompensations- und Ökokontomaßnahmen deklarierten Titel (52141, 52190, 68241, 70118, 82162, 89360) auf 3.701.000 € für 2025. Führt der SenMVKU eine interne Übersicht der Gesamtausgaben für Kompensationsmaßnahmen über alle Haushaltsstellen hinweg? Falls ja, bitte ich um Zugang zu dieser Übersicht. Falls nein: Fließen weitere Mittel – etwa über Grün Berlin (Titel 68203, 89145) oder Naturschutzpflege (52140) – anteilig in Kompensationsflächen ein? 2. Kosten pro Ökopunkt Ich bitte um Zugang zu internen Kalkulationsunterlagen oder Übersichten zu den Herstellungs- und Pflegekosten pro Ökopunkt (Biotopwertpunkt). 3. Projektdokumentation (Priorität 1) Für folgende Projekte bitte ich um Zugang zu Kostenvoranschlägen, Abrechnungen sowie den Landschaftspflegerischen Begleitplänen (LBP) bzw. Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierungen mit Ökopunktberechnung nach dem Berliner Biotopwertverfahren: 0223 – Döberitzer Grünzug ÖEK_SB_002 – Kienberg/Wuhletal Priorität 2 4. Kassenrest Titel 52190 Im Haushaltsplan 2024/2025 (Kap. 0750, Titel 52190) ist ein Kassenrest von 6.574.097,66 € ausgewiesen, bei einem Jahresansatz von 100.000 € und einem Ist-Wert 2022 von 33.833 €. Ich bitte um Auskunft über die Ursachen dieses Kassenrestes. 5. Ökokonto Im Berliner Geoportal ist die Spalte „zugeordnetes Vorhaben" bei allen ÖEK-Flächen leer. Ich bitte um Zugang zu einer aktuellen Übersicht des Ökokontos mit Stand der gutgeschriebenen und bereits verrechneten Ökopunkte. 6. Überprüfungsverfahren Ich bitte um Zugang zu Verfahrensbeschreibungen und Gutachten zur Überprüfung des Erfolgseintritts von Kompensationsmaßnahmen (Haushaltsplan 2024/2025, Kap. 0750, Titel 54010, lfd. Nr. 5). 7. Projektdokumentation (Priorität 2) Sofern aufbereitete Unterlagen vorliegen, bitte ich um dieselben Unterlagen wie unter Punkt 3 für: 0284 – Ufergestaltung/Grünvernetzung 0202 – Entsiegelung Schulhof 1111 – Rückbau Verkehrsflächen 0224 – Tiergarten (Scheidemannstraße bis Tiergartenstraße)

Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK), Bausteine Maßnahmenkatalog Flächensparen Teilvorhaben 1: Verstetigung der Wissens- und Kommunikationsplattform Aktion Fläche

Aktion Fläche ist die internetbasierte Informations- und Kommunikationsplattform des Bundes. Sie wurde im Rahmen diverser Forschungsvorhaben des Umweltbundesamtes konzeptionell entwickelt und erprobt. Aktion Fläche ist unter der URL www.aktion-fläche.de seit 2016 online und wird vom Deutschen Institut für Urbanistik Difu redaktionell und als Webmaster im Rahmen des F+E Vorhabens 'Bund Länder Dialog Fläche' noch bis Ende Mai 2024 betreut. Die Plattform leistet insgesamt wichtige Unterstützung bei der Wissensvermittlung und dem wechselseitigen Erfahrungsaustausch beteiligter Akteure (insbesondere Bund, Länder und Kommunen). Entsprechend sieht das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz zum einen vor, www.aktion-fläche.de zu verstetigen (ANK Maßnahme 7.7) und zum anderen, die Plattform auch für ausgewählte Themen des Bodenschutzes zu nutzen, wie beispielsweise in der ANK Maßnahme 6.6 zur Bündelung und Vernetzung praxisorientierter Beispiele der Bodenentsiegelung. Im Rahmen des Vorhabens soll Aktion Fläche modernisiert, an den derzeitigen Standard im Webseitendesign angepasst sowie inhaltlich und softwareseitig (CMS) zukunftsfest femacht werden. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, dass sich das Portal Aktion Fläche dauerhaft als modernes Informations- und Kommunikationsportal des Bundes rund um das Thema Fläche etabliert und im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung der Bundesregierung zu gegebener Zeit in das Informationsangebot des Bundes übernommen werden kann.

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