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Elektronische Kommunikation in der Kreislaufwirtschaft: (Teilvorhaben 1) Weiterentwicklung und Ausbau der elektronischen Kommunikation in der Kreislaufwirtschaft auf Basis des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes

Das Projekt "Elektronische Kommunikation in der Kreislaufwirtschaft: (Teilvorhaben 1) Weiterentwicklung und Ausbau der elektronischen Kommunikation in der Kreislaufwirtschaft auf Basis des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von secunet Security Networks AG durchgeführt. Die Kreislaufwirtschaft nimmt für die elektronische Kommunikation zwischen Behörden und Wirtschaftsbeteiligten eine Vorreiterrolle ein. Die Einführung des elektronischen Nachweisverfahrens (2010) und des elektronischen Anzeige- und Erlaubnisverfahrens (2014) tragen erheblich zur bürokratischen Entlastung bei. Derzeit erarbeitet das BMUB die zweite Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung. Im Mittelpunkt des Regelungsvorhabens stehen die Entsorgungsfachbetriebeverordnung und die Abfallbeauftragtenverordnung. Auch in diesem Zusammenhang sollen die Möglichkeiten zur verstärkten elektronischen Kommunikation geprüft und ggf. umgesetzt werden. Das Vorgehen entspricht einer Entschließung des Bundestages zum neuen KrWG. Der Bund, insbesondere das für das Kreislaufwirtschaftsrecht federführende BMUB, trägt im Rahmen der rechtlichen Regelungen zur elektronischen Kommunikation auch die Verantwortung für deren Vollziehbarkeit. Dies erfordert die Erarbeitung, Prüfung und Begleitung der entsprechenden Umsetzungskonzepte bereits parallel zu den Rechtsetzungsverfahren. Das Vorhaben soll daher die Weiterentwicklung und den Ausbau der elektronischen Kommunikation unterstützen. Prioritär ist insoweit die zweite Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung. Es gilt aber auch die rechtlichen und technischen Neuerungen zu prüfen und die bestehenden Systeme entsprechend anzupassen. Dies gilt zum Beispiel für die EU-Verordnung für elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (eIDAS-VO)), die das gesamte Signaturrecht novelliert.

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