Der Leitfaden informiert über die gesetzliche Verpflichtung zur separaten Sammlung von Speiseabfällen und vermittelt Tipps zur Vermeidung und im praktischen Umgang mit Lebensmittelabfällen. Sind Sie unsicher, wie Sie Speisereste schnell und unkompliziert sammeln können? Sie brauchen Tipps für die generelle Vermeidung von Abfällen? Im Folgenden haben wir einige Anregungen für Sie gesammelt: Tipps zum einfachen und praktischen Sammeln der Speisereste in der Gastronomieküche Wickeln Sie feuchte Speisereste in Zeitungspapier. Auch Papierservietten können gemeinsam mit den Essensresten in die Speiseresttonne gegeben werden. Ein Vorsortierbehälter hilft dabei, die Küchenabfälle bereits während des Zubereitens der Speisen zu sammeln. Unterstützen Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Getrenntsammlung von Speiseabfällen, indem Sie in direkter Nähe des Vorsortierbehälters / der Speiseresttonne eine Tabelle zum richtigen Sortieren anbringen. Diese können Sie sich hier kostenlos herunterladen und ausdrucken: Frittierfette und Speiseöle müssen ebenfalls separat entsorgt werden. Wie für die Speiseresttonne stehen auch hier Behälter in verschiedenen Größen zur Verfügung, die bei der Entsorgung gegen ein neues, gereinigtes Fass getauscht werden. Die Fässer werden in flexiblen Rhythmen entsorgt. Fragen Sie bei Ihrem Entsorgungsbetrieb ein individuelles Angebot an. Papier und Kartonagen können zu sehr geringen Kosten entsorgt werden – fragen Sie Ihren Entsorger. Die “Gelbe Tonne” für Verpackungen/Wertstoffe ist entgeltfrei und entlastet die teure Restmülltonne insbesondere von den voluminösen Verpackungsabfällen. Soweit genug Stellplatz vorhanden ist, ist die Nutzung der gelben Verpackungs-Tonne vorgeschrieben. Um Ihr Anrecht auf diese Tonne zu klären bzw. um eine solche zu bestellen, können Sie sich bei ALBA informieren: Tel.: (030) 35182-3260 Abfall ist am günstigsten, wenn er gar nicht erst entsteht. Oft kann eine Analyse der internen Betriebsabläufe dabei helfen, Möglichkeiten zur Abfallvermeidung zu identifizieren. Potenziale zur Abfallvermeidung gibt es an vielen Stellen: Bieten Sie verschiedene Portionsgrößen an und informieren Sie Ihre Gäste über die Option, um Tellerreste zu vermeiden. Kaufen Sie Lebensmittel in Großgebinden, um Verpackungsmüll zu vermeiden. Setzen Sie auf Getränke in Mehrwegflaschen. Bieten Sie Ihren Gästen Mehrwegbehälter für Take-Away-Gerichte an. Geben Sie einen Preisnachlass, wenn eigene Mehrwegbecher für den Kaffee “to go” mitgebracht werden. Sortieren Sie die Lebensmittel nach Haltbarkeitsdatum und überprüfen Sie die Waren regelmäßig. Lebensmittel, die bald das Mindesthaltbarkeitsdatum erreichen, eignen sich gut für tagesbezogene Menü-Angebote. Maßnahmen zur Lebensmittelrettung Traurig, aber wahr: nach wie vor werden zu viele noch gut verzehrbare Lebensmittel einfach weggeworfen – in Deutschland sind es rund 4 Millionen Tonnen jährlich aus Privathaushalten, hinzu kommen noch 2,5 Millionen Tonnen aus der Vorverarbeitung und dem Handel. Diese Verschwendung von Lebensmitteln möchte die Stadt Berlin im Rahmen ihres Zero-Waste-Konzeptes maßgeblich eingrenzen. Ein wichtiger Schritt hierzu ist das vorliegende Modellprojekt, das insbesondere die Gastronomie für einen nachhaltigen Umgang mit Lebensmitteln sowie für die korrekte Trennung und Verwertung von entstandenen Speiseresten sensibilisieren will. Im Modellprojekt wurden eine Vielzahl von gastronomischen Betrieben untersucht, die schon heute eine vorbildliche Rolle im Hinblick auf Lebensmittelrettung einnehmen. Eindeutiges Ergebnis : Durch die konsequente Verfolgung verschiedener Maßnahmen lassen sich große Mengen an Lebensmittelabfällen vermeiden UND Kosten sparen. Speisekarte und Angebot werden auf die Vermeidung von Lebensmittelabfällen ausgerichtet, z.B. durch Maßnahmen wie: Portionen werden eher klein gehalten, bei Bedarf kann nachbestellt oder direkt um eine größere Portion gebeten werden (Hinweis im Betrieb nötig), Die Reste vom Vortag werden vollständig nachverwertet, z.B. durch Tagesmenus bzw. durch intelligente, flexible Speisenzusammenstellung, Gerichte werden auf möglichst vollständige Verwertung der Lebensmittel ausgerichtet, „From Head to Root“-Ansatz, Wenig bis kein Einsatz von begrenzt haltbaren, meist tierischen Produkten (vegan), Lagerung erfolgt nach Haltbarkeit, Anlieferung immer möglichst frisch. Konsequente Vermeidung von Überproduktion : Nicht alle Speisen/Gerichte müssen immer verfügbar sein (lieber das Risiko eingehen, nicht alle Gerichte durchgehend anbieten zu können, als Über-schuss zu generieren), Bedarfsgerechte Produktionsplanung und Beschaffung durch verstärkte Dokumentation der Erfahrungen. Überproduzierte Speisen etc. werden vergünstigt kurz vor Ladenschluss abgegeben: Abverkauf per App (z.B. „To Good To Go“) Übergabe an Organisationen/Privatpersonen (Foodsharing) Die Untersuchungen zeigten, dass ein kleiner bis mittelgroßer gastronomischer Betrieb mit rd. 100 Speisen/Tag relativ leicht 10 kg organischen Abfall pro Tag vermeiden kann (100 g/Speise). Bezogen auf vermeidbare Entsorgungskosten entspricht dies rd. 60 €/Monat. Haben wir Ihr Interesse am Thema Lebensmittelrettung geweckt? Nachfolgend finden Sie noch zwei Beispielbetriebe , die sich im Projekt als besonders vorbildlich erwiesen haben. Das Frea bezeichnet sich als erstes Zero Waste Restaurant in Berlin und erreicht bemerkenswerte Ergebnisse darin, Abfälle aller Arten zu vermeiden. Gemischter gewerblicher Siedlungsabfall fällt beispielsweise nur mit rd. 10 kg pro Monat an, Plastik-Verpackungen gar nicht. Die biogenen Abfälle werden in einer Kompostierungsmaschine vor Ort in Kompost umgesetzt und den Lieferanten von Obst- und Gemüse zur Abnahme angeboten bzw. in Teilmengen unkompostiert der Vergärung über die Biotonne zugeführt. Es bestehen ausschließlich Lieferantenbeziehungen zu sehr regionalen Landwirten, die unverpackt liefern können bzw. in Mehrwegbehältern. Menüs werden für einen ganzen Monat festgelegt und es besteht kein a la carte Service, um Überproduktion zu vermeiden und keine Lebensmittel verderben lassen zu müssen. Weiterhin kommen zum Einsatz: Stoffservietten und Vor-Ort gefiltertes Wasser in Mehrwegflaschen. Das Frea ist ein rein veganes Restaurant; aus Sicht des Inhabers das entscheidendste Kriterium im Bereich Abfallvermeidung und Nachhaltigkeit. Zitat (Geschäftsführer David Suchy): „Mit FREA haben wir einen Ort geschaffen, der Nachhaltigkeit und Geschmack verbindet, ohne dass auf Qualität und Service verzichtet werden muss. Der ganzheitliche Weg, auf Verpackungen und Müll zu verzichten hilft uns dabei, eine klare Linie für die Zukunft der Gastronomie vorzugeben.“ Die Vetzgerei ist ein veganer Metzger im Prenzlauer-Berg. Alle Produkte sind rein pflanzlich und werden in der Manufakturküche täglich frisch zubereitet. Die Mittagsmenus richten sich nach Saison und Zutatenvorrat. Tellerreste gibt es nur bei < 10 % der Fälle und werden zur Mitnahme in s.g. „Nichtpfandgläsern“ angeboten. Zitat (Geschäftsführerin Sarah Pollinger) : „Wir können alle etwas tun, damit weniger Lebensmittel weggeworfen werden. Besonders gastronomische Betriebe haben die Möglichkeit Lebensmittelverschwendung zu reduzieren und Kundinnen und Kunden für mehr Lebensmittelwertschätzung zu sensibilisieren. Und diese Chance sollten wir nutzen!“
Phase I: Das Modellprojekt “Abfallvermeidung und Abfallverwertung in der Gastronomie” sollte die Betreiberinnen und Betreiber von Gaststätten zunächst in zwei ausgewählten Gebieten motivieren, die Speiseresttonne korrekt zu nutzen. In das Projekt wurden 2019 Gastronomen im Bereich der Sonnenallee im Bezirk Neukölln sowie rund um den Savignyplatz in Charlottenburg-Wilmersdorf einbezogen. In diesen Modellgebieten wurden insgesamt rd. 140 größere gastronomische Betriebe ausgewählt und unter diesen diejenigen ermittelt, die bislang nicht über eine Speisresttonne verfügten. Für das Projekt wurden ein Flyer erstellt und eine Landingpage entwickelt. Der deutschsprachige Flyer enthält eine Zusammenfassung in Englisch, Türkisch und Arabisch. Darüber hinaus sind die Informationen in den jeweiligen Sprachen auf der Landingpage abrufbar. Im Mai 2019 versandte die Senatsumweltverwaltung an die Betriebe ohne Speiseresttonne den Flyer mit mehrsprachigem Anschreiben, in dem eine kostenlose Beratung zu Fragen der Abfalltrennung und Energieeinsparung angeboten wurde. Dieses Beratungsangebot wurde von zahlreichen Betrieben wahrgenommen und für nützlich erachtet: In den Beratungsgesprächen wurden die gesetzliche Pflicht, der Umweltnutzen in Form von Klimaentlastung und Düngergewinn und Möglichkeiten der getrennten Sammlung auch von Speiseresten vermittelt. Darüber hinaus offenbarte die gemeinsame Durchsicht der Rechnungen für Energie und Abfallentsorgung, dass durch einen kontrollierter Energieeinsatz Kosteneinsparungen erzielt werden können, die die notwendigen Kosten für die ordnungsgemäße Entsorgung der Speisereste übertreffen. Ergänzend wurde ein mehrsprachiges Plakat entwickelt, das die sachgerechte Sortierung von Wertstoffen und Restabfall veranschaulicht. Es kann in den jeweiligen Küchen angebracht werden und erleichtert damit durchgehend und praxisnah an die Abfalltrennung. Im weiteren Projektverlauf unterstützten die zuständigen Bezirksämter: Über eine ausgesandte Dokumentations-Anfrage nach der Gewerbeabfallverordnung zur verordnungsgerechten Abfalltrennung und Nachkontrolle des Erfüllungsstandes wurde nochmals eine erhöhte Bewusstheit zur gesetzlichen Verpflichtung erzeugt, die zu deutlich steigenden Bestellungen der Speiseresttonne führte. Die Umsetzung erfolgt in enger Kooperation mit den Unternehmen BRAL , ALBA , Berlin Recycling , Refood , Jakob-Becker-Gruppe , REMONDIS , veolia und den Berliner Stadtreinigungsbetrieben sowie den beiden bezirklichen Umweltämtern und dem deutsch-türkischen Umweltverband Yeşil Çember . Erfolgsbilanz : In die Untersuchung wurden jeweils rd. 70 Betriebe (+/-1) einbezogen, bei denen zum Start des Projektes nach Betriebsgröße ein relevantes Speiserestaufkommen zu erwarten war. Über die Nachfragen und Ortsbesuche der Bezirksämter bei den Betrieben stellten sich dann konkret Bedarf und Aufstellmöglichkeiten der Speiseresttonne heraus – in Neukölln konnte mit 22 Betrieben ein deutlich höherer Anteil den Verzicht auf die Speiseresttonne begründen als in Charlottenburg-Wilmersdorf mit nur sechs solcher Betriebe. Alle Betriebe mit berechtigtem Verzicht müssen von der Gesamtanzahl abgezogen werden, um den relativen Nutzungs-Anstieg bei den Betrieben mit Realbedarf an der Speiseresttonne ausweisen zu können. Zu berücksichtigen ist auch, dass in dem längeren Ermittlungszeitraum in Neukölln Corona-bedingt 7 der Betriebe schließen mussten. Der Ausstattungsanteil “Oktober 2020” bezieht sich demnach dort auf die dann noch existierenden Betriebe. Da in Charlottenburg-Wilmersdorf die Bilanz vorher abgeschlossen wurde, ist dort eine Anzahl der danach geschlossenen Betriebe nicht analog ausweisbar. Nach diesen Randbedingungen verdeutlichen die nachstehenden Abbildungen die im Projektverlauf steigende Nutzung der Speiseresttonne. Ergebnisse der Phase I des Modellprojekts “Abfallvermeidung und Abfallverwertung in der Gastronomie” in zwei Gebieten der Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf und Neukölln Die Anschlussdynamik war in beiden Bezirken sehr ähnlich und zeigte nach dem Eingriff der Bezirksämter ab November 2019 einen deutlichen Anstieg – von zu Beginn der Untersuchung jeweils rund 30 % in Charlottenburg-Wilmersdorf auf rund 85 % der Betriebe, in Neukölln auf knapp 70 %. Der geringere erreichte Anstieg in Neukölln war nach Auskunft des Bezirksamtes auch dadurch begründet, dass bei verschiedenen Groß-Imbissen derzeit noch die Reste des Verzehrs durch Gäste als Mischung von Speiseresten, Aluminiumfolien, Plastiktrinkbechern und -besteck in die Abfallbehälter gegeben werden und sich damit dem trennenden Zugriff eines Servierpersonals entziehen. Dem muss künftig abgeholfen werden, durch Reduzierung vergärungsstörender Verpackungsmaterialien, Einsatz von Mehrweggeschirr und -besteck, Aufstellung separater Abfallbehälter im Verzehrbereich sowie auffordernde Information der Gäste über z.B. entsprechend ausgehängte Trenn-Hinweise. Phase II: Nach diesen erzielten, deutlichen Erfolgen wurde das Projekt auf die Gesamtbezirke Neukölln und Charlottenburg-Wilmersdorf ausgeweitet. Ziel war die Erhöhung des Anschlussgrades an die Speiseresttonne sowie die Steigerung der Menge und Qualität an gesammelten Speiseresten. Dazu wurden folgende Maßnahmen durchgeführt: Aktualisierung der Informationsmedien (Flyer/Landingpage) sowie Fortsetzung des Beratungsangebotes. Kooperation und Konsens mit den relevanten Gewerbeabfallentsorgern, dass die Entsorgung von gemischten gewerblichen Siedlungsabfällen bei gastronomischen Betrieben an das Vorhandensein einer Speiseresttonne gekoppelt wird. Anschreiben der zuständigen Bezirksämter an die gastronomischen Betriebe über die gesetzliche Pflicht der Speiseresttonnen-Nutzung. Identifikation von vorbildlich agierende Akteuren im Kontext von Lebensmittelrettung und Zusammenstellung von Best practice Beispielen Dokumentation des Mengenanfalls verschiedener Abfallfraktionen, um die Veränderung des Aufkommens von gemischten gewerblichen Siedlungsabfällen durch die Nutzung einer Speiseresttonne zu bilanzieren. Verwiegung der Behälter des gemischten gewerblichen Siedlungsabfalls, um überschwere Behälter als ein Indiz für die fehlende Getrenntsammlung von Speiseresten bei gastronomischen Betrieben zu ermitteln. Ergebnisse der Phase II des Modellprojekts “Abfallvermeidung und Abfallverwertung in der Gastronomie” in den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf und Neukölln Zum Projektabschluss wurden durch die die relevanten Speiserestentsorger die finalen Informationen zum Kundenbestand für die beiden Bezirke übermittelt. Die nachfolgenden Abbildungen zeigen den Anstieg des Kundenbestandes um 36 % in Neukölln bzw. 28 % in Charlottenburg-Wilmersdorf. Der Anschlussgrad erhöhte sich je Bezirk um 10 %-Punkte. Weiterhin zeigte sich bei einem Vergleich von Einzelbetrieben mit und ohne Speiseresttonne, dass die Restabfallmenge durch Einsatz der Speiseresttonne auf rund 50 Gewichtsprozent gesenkt werden kann. Darüber hinaus konnte veranschaulicht werden, wie sich durch konsequente Trennung von Speiseresten das Restabfallvolumen und damit die Entsorgungskosten reduzieren lassen. Fazit des Modellversuches: Durch intensive Aufklärung und Beratung der gastronomischen Betriebe, konsequenten Vollzug der gesetzlichen Vorschriften und Kooperationen zwischen Administrative und Entsorgungsunternehmen wird ein hoher Anschlussgrad an die Speiseresteentsorgung erreicht.
Vor dem Kauf eines Grundstücks sollte man sich informieren, ob für dieses Grundstück der Verdacht auf eine schädliche Bodenveränderung vorliegt (z.B. eine Altlast). Diese Auskunft erteilt das Umweltamt des zuständigen Bezirksamtes mit Hilfe des Bodenbelastungskatasters. Liegt ein solcher Verdacht vor, so sollte durch eine Ersterkundung festgestellt werden, ob dieser Verdacht begründet ist. Für die Ersterkundung kann ein Sachverständiger (zu finden im Branchenbuch; Liste vereidigter Sachverständiger bei der IHK oder im Recherchesystem der Bundesländer für die in den Umweltbereichen Abfall, Boden/Altlasten, Immissionsschutz und Wasser notifizierten Stellen und Sachverständigen – ReSyMeSa beauftragt werden. Erhärtet sich der Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung ist die zuständige Behörde (siehe Merkblatt ). zu informieren; geht von dieser schädlichen Bodenveränderung eine Gefahr aus, so wird durch die zuständige Behörde die erforderliche Sanierungsmaßnahme festgelegt. Die Behörde steht auch bei den durchzuführenden Sanierungs- und Sicherungsmaßnahmen beratend zur Seite. Wesentliche Altlasten oder Altablagerungen können Bauvorhaben schwerwiegend durch lange Sanierungs- oder Sicherungsmaßnahmen blockieren und die Kostenplanung für das Vorhaben in die Höhe treiben; von daher sollten immer rechtzeitig im Voraus Altlastenauskünfte eingeholt werden. Gem. § 2 Abs. 1 Berliner Bodenschutzgesetz vom 24.06.2004 besteht eine Pflicht zur unverzüglichen Meldung von Anhaltspunkten für das Vorliegen einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast bei der zuständigen Behörde. Die jeweils zuständige Behörde gibt auch Vorgaben und Hilfestellungen zur weiteren Vorgehensweise, wenn ein Schadensfall entdeckt bzw. aufgedeckt wurde. Die zu ergreifenden Maßnahmen sind vom Verursacher, dem Grundstückseigentümer oder dem Inhaber der tatsächlichen Gewalt durchzuführen. Ein akuter Schadensfall oder eine gerade entdeckte schädliche Bodenveränderung (z.B. im Rahmen einer Baumaßnahme beim Aushub des Bodens) muss sofort der zuständigen Behörde und im akuten Fall der Feuerwehr mitgeteilt werden (siehe Merkblatt ) Zur Gesundheitsvorsorge und zum Grundwasserschutz ist ein sofortiges Handeln geboten. Dadurch lassen sich bei akuten Schadensfällen die Kosten für eine Sanierung minimieren, da es zu noch keiner Verschleppung der Verunreinigung gekommen ist. Bodenaushub kann im Rahmen von Baumaßnahmen anfallen (z.B. beim Ausheben einer Baugrube, bei Straßenbauarbeiten, etc.). Da der ausgehobene Boden mit Schadstoffen belastet sein kann, gibt es im Prinzip zwei Möglichkeiten der Entsorgung: die Verwertung nicht oder gering belasteten Bodens die Beseitigung des Bodenaushubs bei erheblicher Belastung auf einer dazu zugelassenen Deponie oder dessen Behandlung. Nähere Informationen hierzu sind den Technischen Regeln „Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen“ der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) zu entnehmen. Eine Verwertung ist bei hoher Schadstoffbelastung in der Regel nicht möglich. Bei der Kostenplanung ist zu beachten, dass hohe Entsorgungskosten entstehen, wenn der Boden nicht verwertet werden kann. Auskünfte über Fragen zur Entsorgung erteilen die zuständigen Ordnungsbehörden (siehe auch Merkblatt ) Kleingartenanlagen befinden sich oft auf ehemaligen Industriestandorten, Altablagerungen (Deponien), Rieselfeldern, an Autobahnen, Bahnanlagen oder in Einflugschneisen von Flughäfen. Sie können daher überdurchschnittlich hoch mit Schadstoffen und durch Immissionen betroffen sein, die oft erheblich höher sein können als in ländlichen Gebieten. An vielen Standorten in Berlin wurden bereits Bodenproben genommen, um mögliche Bodenbelastungen festzustellen und eventuell Nutzungsbeschränkungen auszusprechen. Dabei können höhere Gehalte an Schwermetallen, Arsen und organischen Schadstoffen in Gartenböden, im Vergleich zu landwirtschaftlichen Flächen, nicht ausgeschlossen werden. Zu empfehlen ist daher, zunächst eine Informationseinholung vor einem beabsichtigten gartenbaulichen Anbau von zum Verzehr bestimmten Produkten auf Kleingartenböden. Dies kann beim jeweiligen Kleingartenverein bzw. Verband oder dem zuständigen Umweltamt des jeweiligen Stadtbezirkes erfolgen. Der Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands e. V. (BKD) hat diesbezüglich die nachstehende Informationsbroschüre herausgebracht: Weitere Informationen unter: Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands e. V. Platanenallee 37 14050 Berlin Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands e. V. Gerade auch der Gartenbesitzer sollte sich bewusst werden, dass Boden schützenswert ist und entsprechend schonend behandelt werden sollte. Es ist wichtig, Schäden am und im Boden wie z.B. Bodenverdichtung zu vermeiden und eine Schadstoffbelastung soweit wie möglich zu verhindern. Tipps für den Gärtner gibt es viele: Der Boden sollte mit Pflanzenwuchs bedeckt werden, um eine Verhärtung des Bodens durch Regentropfen und eine zu intensive Sonneneinstrahlung zu verhindern. Alternativ kann man den Boden auch mit Mulch abdecken. Der Boden sollte im Frühling nur gelockert, nicht umgegraben werden. Zur Bearbeitung des Bodens sollte dieser weder zu trocken noch zu nass sein (mittlere Feuchtigkeit). Verwendung von Dünger und – falls überhaupt nötig – Pflanzenschutzmitteln nach dem Motto: „Soviel wie nötig, so wenig wie möglich“ (Gartenkompost ist unbedenklich) Kompostierung der Gartenabfälle im Garten spart Entsorgungskosten und verbessert dauerhaft den Boden durch Humusanreicherung. Verzicht auf Torf und torfhaltige Erden: der Torf entstammt Moorgebieten, die nicht nur wegen ihrer besonderen Tier- und Pflanzenwelt, sondern auch wegen ihrer Bedeutung im Landschaftswasserhaushalt erhalten bleiben sollten. Verzicht auf Asche oder Klärschlamm als Dünger, da diese besonders schwermetallhaltig sein können (Asche von unbehandeltem Holz ist unbedenklich). Zwischen August und dem Frühling sollte nicht gedüngt werden. Artenvielfalt der Pflanzen verhindert Bodenmüdigkeit und hat auch tierische Artenvielfalt zur Folge. Weitere Tipps u.a. zur Kompostierung und Düngung finden Sie unter folgenden Links: Natur- und Umweltschutz-Akademie NRW Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e. V. Diese Frage wird in § 4 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) beantwortet; die möglichen Verantwortlichen sind nachfolgend unterstrichen. § 4 BBodSchG: Pflichten zur Gefahrenabwehr (Auszug) ….. Der Grundstückseigentümer und der Inhaber der tatsächlichen Gewalt über ein Grundstück sind verpflichtet, Maßnahmen zur Abwehr der von ihrem Grundstück drohenden schädlichen Bodenveränderungen zu ergreifen. Der Verursacher einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast sowie dessen Gesamtrechtsnachfolger, der Grundstückseigentümer und der Inhaber der tatsächlichen Gewalt über ein Grundstück sind verpflichtet, den Boden und Altlasten sowie durch schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten verursachte Verunreinigungen von Gewässern so zu sanieren, dass …… Zur Sanierung ist auch verpflichtet, wer aus handelsrechtlichem oder gesellschaftsrechtlichem Rechtsgrund für eine juristische Person einzustehen hat, der ein Grundstück, das mit einer schädlichen Bodenveränderung oder einer Altlast belastet ist, gehört, und wer das Eigentum an einem solchen Grundstück aufgibt. ….. ….. Der frühere Eigentümer eines Grundstücks ist zur Sanierung verpflichtet, wenn er sein Eigentum nach dem 1. März 1999 übertragen hat und die schädliche Bodenveränderung oder Altlast hierbei kannte oder kennen musste. Dies gilt für denjenigen nicht, der beim Erwerb des Grundstücks darauf vertraut hat, dass schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten nicht vorhanden sind, und sein Vertrauen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles schutzwürdig ist. Streusalz ist ein Mittel zur Herabsetzung der Gefriertemperatur von Wasser zur Vermeidung von Straßenglätte. Obwohl es meist auf versiegelten Flächen angewandt wird, kann das Salz mit dem Spritzwasser, mit seitlich abfließendem Schmelzwasser, mit dem von den Verkehrsflächen geräumten Schnee und durch Verluste beim Lagern und Anwenden des Salzes auf den Boden gelangen. Dort versickert es mit dem Schmelzwasser und führt zu Schäden an den dort wurzelnden Bäumen und Sträuchern, belastet Boden und Grundwasser und begünstigt Korrosion (z.B. an Autos und Brücken). Wegen dieser Schäden beschränkt Berlin im Straßenreinigungs- und im Naturschutzgesetz den Einsatz von Streusalz auf einige Abschnitte wichtiger Fahrbahnen. Auf Gehwegen und in Gärten ist der Einsatz generell verboten. Alternativen dazu sind abstumpfende Mittel.
Die Heinrich Niemeier GmbH & Co. KG, Wellestraße 21, 49356 Diepholz hat am 4. Juli 2024 eine Überprüfung der UVP-Pflicht in Form einer Allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles gemäß der §§ 9 Absatz 2 Satz 1, 7 Absatz 1 UVPG für das Vorhaben „Änderung Weiterführung Kiessandtagebau Sprotta I, Baufeld 3“ beantragt. Die Kiessandlagerstätte Sprotta befindet sich im Landkreis Nordsachsen auf dem Gebiet der Gemeinde Doberschütz. Für die Lagerstätte ist die Heinrich Niemeier GmbH & Co. KG Inha-berin eines Bergwerkeigentums. Zur Gewinnung von Kiessanden im Abbaufeld 3 des Tage-baues hat das Sächsische Oberbergamt mit Planfeststellungsbeschluss vom 11. März 2019 den obligatorischen Rahmenbetriebsplan für das Vorhaben „Weiterführung Kiessandtagebau Sprotta I, Baufeld 3“ zugelassen. Die Flächengröße des Baufeldes 3 beträgt 101,1 ha. Der Rahmenbetriebsplan sieht den vollständigen Abbau auf dieser Fläche im Trocken- und Nass-abbau bis auf die einzuhaltenden Sicherheitsabstände vor. Aufgrund der diese Zulassung un-tersetzenden Hauptbetriebspläne gewinnt das Unternehmen die Rohstoffe. Die Bergbauunternehmerin beabsichtigt auf einer Teilfläche für den mit Planfeststellung zuge-lassenen Abbau von etwa 1,12 ha (Flurstücke 19/2, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 54, 55, 56, 57 und 58 der Gemarkung Sprotta) ganz oder anteilig auf die Kiessandgewinnung zu verzichten. Die Flurstücke stehen im Eigentum der Bergbauunternehmerin. Grund für den beabsichtigten Verzicht auf die Gewinnung ist die auf der Fläche vorhandene Altablagerung (Altlastenverdachtsfläche Nr. 74100228 „LPG-Weg-Sprotta“). Nach Vortrag der Bergbauunternehmerin würde die Beseitigung und Entsorgung der Altablagerung erhebliche und wirtschaftlich nicht vertretbare Kosten verursachen.
Umweltschäden durch illegale Abfallablagerung sowie finanzielle Kosten für deren fachgerechte Entsorgung im Zeitraum 2019 bis 2024; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Umwelt und Forsten
null Zirkuläres Bauen in die Praxis bringen Baden-Württemberg/Karlsruhe. Für den Bausektor ist das „Zirkuläre Bauen“ ein wichtiges Instrument, um seine Klimaziele zu erreichen und wertvolle Ressourcen zu schonen. Die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg unterstützt die Akteure aktiv bei dieser Aufgabe. Das Wissen zahlreicher Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung ist in den nun vorgestellten Leitfaden „Zirkuläres Bauen erfolgreich umsetzen“ eingeflossen. Der Leitfaden hilft allen Beteiligten eines Bauprojektes, Zirkuläres Bauen von Anfang an mitzudenken und erfolgreich umzusetzen. Zirkuläres Bauen ist das Bauen der Zukunft Baden-Württemberg hat sich mit dem Klimaschutzgesetz das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2040 klimaneutral zu werden. Der Gebäudesektor muss dazu 49 Prozent der Treibhausgasemissionen im Vergleich zu 1990 einsparen. Mit Blick auf diese Ziele erklärt Dr. Andre Baumann, Staatssekretär im Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: „Wenn man sich den Energie- und Ressourcenverbrauch des Gebäude- und Bausektors ansieht, wird klar: Klimaschutz und Ressourcenschonung funktionieren nur, wenn wir diese Bereiche miteinbeziehen. Ein Umdenken in der Bauwirtschaft ist dafür dringend erforderlich. Dabei sind Planende, Behörden und Wirtschaft gemeinsam gefordert. Damit kreislaufgerechtes Bauen in der Praxis auch gelingen kann, müssen wir an verschiedenen Punkten ansetzen.“ Baumann erklärt weiter: „Zirkuläres und nachhaltiges Bauen erfordert eine Betrachtung des gesamten Gebäudelebenszyklus. Rückbaubare Gebäude verursachen zunächst höhere Baukosten, doch langfristig bleiben dafür höhere Materialwerte und niedrigere Entsorgungskosten. Umnutzung, Wiederverwendung und zirkuläres Bauen müssen die zentrale Anforderung an das Bauen der Zukunft sein.“ Bauen: eine ressourcenintensive Branche Das Bauwesen gehört zu den ressourcen-, energie- und abfallintensivsten Branchen. In Deutschland entfallen rund 40 Prozent der Treibhausgas-Emissionen auf den Bau und Betrieb von Gebäuden. Ein großer Teil davon resultiert aus der sogenannten „Grauen Energie“, die für die Herstellung, den Transport und die Entsorgung von Baumaterialien benötigt wird. (1) Laut Umweltbundesamt sind etwa 38 Prozent des Rohstoffkonsums in Deutschland dem Bau von Gebäuden und Infrastruktur zuzuschreiben. (2) „Angesichts dieser Zahlen wird deutlich, dass zirkuläres Bauen – also das Schließen von Stoffkreisläufen und die Wiederverwendung von Materialien – einen enormen Hebel für den Klima- und Ressourcenschutz darstellt“, betont Dr. Ulrich Maurer, Präsident der LUBW. Der Bausektor bildet auch den größten Teil des „anthropogenen Lagers“ in Deutschland. Dieser Begriff bezeichnet den gesamten Bestand an Materialien, die Menschen für ihre Bauwerke, Infrastruktur und Gebrauchsgüter benötigen. 55 Prozent der Lagermassen sind im Gebäudebestand gebunden, das entspricht einem geschätzten Materialbestand von über 50 Milliarden Tonnen. (2) „Diese enorme Menge an gebundenen Ressourcen verdeutlicht, dass es dringend notwendig ist, von der herkömmlichen linearen Bauweise, bei der Materialien am Ende oft als Abfall enden, zu geschlossenen Stoffkreisläufen überzugehen, um diese Menge nicht noch weiter zu erhöhen“, so Maurer und ergänzt: „Nur so kann der Bausektor in Richtung Klimaneutralität transformiert werden.“ Konkrete Lösungen erarbeitet das Land derzeit gemeinsam mit Partnern aus Forschung und Praxis auch im Strategiedialog „ Bezahlbares Wohnen und innovatives Bauen “, den die Landesregierung im Jahr 2022 initiiert hat. Zirkuläres Bauen ist kein Hexenwerk Die LUBW zeigt mit ihrem Leitfaden „Zirkuläres Bauen erfolgreich umsetzen - Ein praxisnaher Leitfaden für Entscheidungstragende, Bauverantwortliche und Planende“, wie das Prinzip in die Praxis umgesetzt werden kann. Auftraggeber, Planer, Architekten und politisch Verantwortliche erhalten mit dem Leitfaden fachliches Wissen, um den Bestandserhalt, Sekundärrohstoffeinsatz oder eine kreislaufgerechte Planung umzusetzen. Neben einer fundierten Darstellung der Kernaspekte des zirkulären Bauens - werden konkrete Schritte zur Umsetzung dargestellt. Good-Practice-Beispiele zeigen, was heute schon möglich ist. Direkt nutzbare Textbausteine für Ausschreibungen und Checklisten für unterschiedliche Akteure ergänzen das Angebot. Der Leitfaden ist ab sofort kostenfrei im Publikationsdienst der LUBW abrufbar: https://pd.lubw.de/10662 Ausschreibungsdateien in GAEB-Format und Checklisten als ausfüllbare PDF-Dateien werden auf der Website des Innovationszentrums Zirkuläres Bauen bereit gestellt: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/abfall-und-kreislaufwirtschaft/zirkulaeres_bauen Qualifizierungskurs „Zirkuläres Bauen“ mit Architektenkammer Die LUBW hat Zusammenarbeit mit der Architektenkammer Baden-Württemberg (AKBW) und der Zirkular GmbH, einem Fachplanungsbüro in Basel, einen Qualifizierungskurs ins Leben gerufen. Der Lehrgang „Zirkuläres Bauen“ bietet eine praxisnahe Weiterbildung für Fachkräfte aus der Bau- und Immobilienbranche. Ziel ist es, den Teilnehmenden die Relevanz, Potenziale und Herausforderungen des zirkulären Bauens nahezubringen und sie zu befähigen, Bauprojekte zirkulär zu planen und umzusetzen. Der Kurs besteht aus fünf zweitägigen Modulen, die theoretische Grundlagen, Praxisbeispiele, Workshops und eine Exkursion beinhalten. Er richtet sich an Architektinnen, Architekten, Bauingenieurinnen, Bauingenieure und Fachkräfte der Bauwirtschaft, die ihre Kompetenzen im zirkulären Bauen erweitern möchten. Weitere Informationen unter: https://www.akbw.de/angebot/ifbau-fortbildungen/seminar-suche/detailansicht-ifbau-seminare/seminar/251002-grundlagenkurs-einfuehrung-in-das-zirkulaere-bauen-100124 Mit zirkulärem Bauen EU-Vorgaben erfüllen Seit dem Jahr 2022 verpflichtet die EU große Unternehmen in der EU-Taxonomie, über die Nachhaltigkeit ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten zu berichten. Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem, das festlegt, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig eingestuft werden können. Die Nachhaltigkeit wird anhand des Beitrags zu sechs Umweltzielen nachgewiesen, beispielsweise „Klimaschutz“ oder „Übergang zur Kreislaufwirtschaft“. In der Baubranche kann dieses Ziel etwa durch den Einsatz von wiederverwerteten oder wiederverwendbaren Materialien und der Option zur Rückbaubarkeit durch leicht demontierbare Bautechniken realisiert werden. Durch die Einführung der neuen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sind ab dem Jahr 2025 zunehmend auch kleine und mittlere Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Die Unternehmen haben mit der Berichtpflicht aber auch die Möglichkeit, ihre Maßnahmen im Bereich zirkuläres und nachhaltiges Bauen darzustellen. Quellen: (1) Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBSR) (2020): Umweltfußabdruck von Gebäuden in Deutschland. https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/bbsr-online/2020/bbsr-online-17-2020-dl.pdf?__blob=publicationFile&v=3 (2) Umweltbundesamt (2022): Die Nutzung natürlicher Ressourcen. Ressourcenbericht für Deutschland 2022. https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/fb_die_nutzung_natuerlicher_ressourcen_2022_0.pdf Weiterführende Information zum Thema Zirkuläres Bauen finden Sie auf der Webseite: www.inzibau.de Bild zeigt: Der neue Leitfaden wurde im Rahmen der Fachtagung „Zirkuläres, nachhaltiges Bauen in Kommunen“ am 22. Oktober 2024 in Stuttgart erstmals vorgestellt. Vor Ort waren Staatssekretär Andre Baumann vom Umweltministerium und Dagmar Berberich, Leiterin des Referats Kreislaufwirtschaft und Chemikaliensicherheit der LUBW. Quelle: LUBW. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de
Norden/Hannover. Das Winterhochwasser 2023/2024 stellte den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) vor vielfältige Herausforderungen. Insbesondere rund um Weihnachten und den Jahreswechsel waren hunderte Mitarbeitende des NLWKN für den Hochwasser- und Küstenschutz im Dauereinsatz. Die Arbeit war allerdings nicht beendet, als der Regen aufhörte und das Wasser zurückging. Im Gegenteil: Der Landesbetrieb, zuständig für die Unterhaltung zahlreicher großer niedersächsischer Binnengewässer und zentraler wasserwirtschaftlicher Bauwerke, musste vielerorts große Mengen Müll, die durch die Flut in die Gewässer gespült wurden, bergen und entsorgen. Anlässlich des weltweiten Aktionstags „World Cleanup Day“ am 20. September, der sich für eine saubere sowie plastikmüllfreie Zukunft einsetzt, blickt der NLWKN auf das große Aufräumen nach der Weihnachtsflut zurück und macht auf generelle Probleme im Umgang mit Müll aufmerksam. Das Winterhochwasser 2023/2024 stellte den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) vor vielfältige Herausforderungen. Insbesondere rund um Weihnachten und den Jahreswechsel waren hunderte Mitarbeitende des NLWKN für den Hochwasser- und Küstenschutz im Dauereinsatz. Die Arbeit war allerdings nicht beendet, als der Regen aufhörte und das Wasser zurückging. Im Gegenteil: Der Landesbetrieb, zuständig für die Unterhaltung zahlreicher großer niedersächsischer Binnengewässer und zentraler wasserwirtschaftlicher Bauwerke, musste vielerorts große Mengen Müll, die durch die Flut in die Gewässer gespült wurden, bergen und entsorgen. Anlässlich des weltweiten Aktionstags „World Cleanup Day“ am 20. September, der sich für eine saubere sowie plastikmüllfreie Zukunft einsetzt, blickt der NLWKN auf das große Aufräumen nach der Weihnachtsflut zurück und macht auf generelle Probleme im Umgang mit Müll aufmerksam. „Es war enorm viel Arbeit, die Gewässer und Hochwasserschutzdämme, für deren Unterhaltung wir zuständig sind, bzw. deren Ufer vom Müll zu befreien. Nicht nur aufgrund der Menge, sondern zusätzlich auch aufgrund der unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten“, berichtet Jörn Drosten, Leiter des Geschäftsbereichs „Betrieb und Unterhaltung“ im NLWKN. Viele Bereiche waren für die Müllbergung nur schwer zugänglich, beispielsweise steile Böschungen oder Gewässer mit hohen Fließgeschwindigkeiten. Vielerorts hatte sich Müll und anderer Unrat im Geäst von Büschen oder in Anlagen wie Sperrwerken oder Wehren verfangen. Dann war zügiges Handeln gefragt. „Für uns war es sehr wichtig, den Müll schnell zu beseitigen. An Engstellen wie Bauwerken kann er den Abfluss behindern. Und auf Deich- und Dammböschungen erstickt er die Graspflanzen, welche als Grasnarbe ein unverzichtbares Element der naturnahen Oberflächenbefestigung der Deiche und Dämme bilden“, so Hochwasserschutz- und Küstenschutzexperte Drosten. Immer wieder führen auch relativ kleine Gegenstände zu großen Effekten – oder zumindest großen Einsätzen, beispielsweise wenn Fremdkörper mit der Strömung in wasserbauliche Anlagen treiben und sich dort verkeilen oder das Bewegen von Steuerungsorganen blockieren. Dann müssen sie eilig und oft unter großem Aufwand geborgen werden, um die Funktionsfähigkeit rechtzeitig wiederherzustellen. Hin und wieder ist der NLWKN dabei auch auf die Unterstützung örtlicher Einsatzkräfte, beispielsweise Feuerwehr oder THW, angewiesen. „Für die Unterstützung der Ehrenamtlichen mit ihrem Spezialgerät sind wir sehr dankbar. Denn auch vermeintlich kleine Dinge können erhebliche Auswirkungen auf große Bauwerke haben“, so Drosten. Erschwerte und teure Entsorgung aufgrund von Plastikmüll Erschwerte und teure Entsorgung aufgrund von Plastikmüll Neben diesen kurzfristigen Sondereinsätzen war der NLWKN jedoch vor allem damit beschäftigt, die Masse an Müll nach dem Hochwasser zu bergen. Monatelang waren Mitarbeitende des NLWKN unterwegs, die Hinterlassenschaften der Weihnachtsflut zu beseitigen und Gewässer vom Unrat zu befreien. Landesweit kamen etliche Kubikmeter Müll zusammen, schätzt Drosten. Dies hat nicht nur viel Arbeitszeit gekostet, damit waren auch zusätzliche Kosten für den Geräteeinsatz und die Entsorgung verbunden. „Oftmals war es leider so, dass natürliches, kompostierbares Material wie Zweige mit künstlichem Material wie Plastik vermischt war und sich diese Menge kaum auseinandertrennen lässt. Das hat die Entsorgung nochmal verteuert. Das alles kostete Arbeitszeit und Steuermittel, die für andere wichtige Aufgaben fehlen“, erläutert Drosten. Besonders ärgerlich aus Sicht des Landesbetriebs ist, dass ein Großteil der eingesammelten Menge auf oft gedankenloses, bisweilen aber sogar illegales und rücksichtsloses Verhalten einzelner Personen zurückzuführen ist. Der NLWKN vermutet, dass viel Abfall mutwillig in den Gewässern landet. Seit Jahren muss er illegal entsorgte Plastikflaschen oder -verpackungen, aber auch größere Gegenstände wie Fahrräder, Einkaufswagen, Matratzen oder Reifen aus Gewässern holen oder aus wasserwirtschaftlichen Anlagen bergen und dann entsorgen (siehe NLWKN-Presseinformation vom 15. September 2023). Ein Großteil des Hochwasser-Abfalls dürfte allerdings auch durch Achtlosigkeit entstanden sein: Denn grundsätzlich ist in Überschwemmungsgebieten das langfristige Ablagern wie auch das längere Zwischenlagern von Gegenständen verboten, da im Falle einer Überschwemmung diese Gegenstände den Hochwasserabfluss negativ beeinflussen können, indem sie beispielsweise wasserwirtschaftliche Anlagen oder Hochwasserschutzbauten beschädigen. Dies betrifft häufig forst- und landwirtschaftliche Erzeugnisse wie Heu- oder Strohballen sowie Stammholz. Aber auch ganze Maschinen oder Geräte, Wassersport- oder Campingausrüstung werden regelmäßig in Überschwemmungsgebieten für eine spätere Nutzung zurückgelassen. „Und genau diese eigentlich noch benötigten Gegenstände wurden dann vom vergangenen Winterhochwasser erfasst und davongeschwemmt. Als später der Wasserstand zurückging, lagerten sie sich auf den Böschungen ab und mussten als Abfall entsorgt werden“, erläutert Drosten. Bei ihrer täglichen Arbeit an den Gewässern sehen die Mitarbeitenden des NLWKN oft dauerhaft deponierte lose, teils sogar schwimmfähige Gegenstände wie alte Gartenmöbel oder Brennholz in den Überschwemmungsgebieten. Der NLWKN bittet deshalb Anrainer auch im Interesse ihres eigenen Schutzes und der Sicherheit ihrer Nachbarn, ihre privaten Flächen im Überschwemmungsgebiet frei von potentiell schwimmfähigem Material und Störkörpern zu halten. Vorübergehend genutzte Gegenstände sollten rechtzeitig vor Hochwasser und vor Abreise in Sicherheit gebracht werden. In diesem Zusammenhang weist der NLWKN auf eine bestehende gesetzliche Verpflichtung in Überschwemmungsgebieten hin, die vom Bundestag verabschiedet wurde. „Wir appellieren an alle, die an Gewässern und in Auen leben und arbeiten, die bestehenden gesetzlichen Regelungen zu beachten. Durch unsere Arbeit möchten wir Anrainer vor Hochwasser schützen, aber wir sind dabei auch auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen. Ein funktionierender Hochwasserschutz ist in unser aller Interesse und ist wichtig, wie das Winterhochwasser 2023/2024 eindrücklich gezeigt hat“, betont Drosten.
Wirtschaft und Umwelt Die derzeitige Wirtschaftsweise untergräbt unseren Wohlstand, weil sie die natürlichen Grundlagen des Wirtschaftens zerstört. Daher ist der Übergang zu einer Green Economy erforderlich, die in Einklang mit Natur und Umwelt steht. Das Umweltbundesamt arbeitet an der Umsetzung dieses Leitbilds. Es analysiert die vielfältigen Beziehungen zwischen Umweltschutz und wirtschaftlicher Entwicklung. Green Economy Die heutige Wirtschaftsweise zerstört die natürlichen Lebensgrundlagen und untergräbt dadurch den Wohlstand kommender Generationen. Die großflächige Abholzung von Wäldern, die Überfischung der Meere oder der Verlust fruchtbarer Ackerböden sind prägnante Beispiele für diese Entwicklung. Allein die Folgekosten durch den Klimawandel und den Verlust der biologischen Vielfalt könnten sich im Jahr 2050 auf rund ein Viertel des weltweiten Bruttosozialprodukts belaufen. Ein „Weiter so“, bei dem die Industrieländer ihre ressourcenintensive Wirtschaftsweise beibehalten und die Entwicklungs- und Schwellenländer diese Wirtschaftsweise übernehmen, stellt keinen gangbaren Weg dar. Daher ist der Übergang zu einer Green Economy erforderlich, die sich innerhalb der ökologischen Leitplanken bewegt und das Naturkapital erhält. Green Economy ist ein neues Leitbild für wirtschaftliche Entwicklung. Es verbindet Ökologie und Ökonomie positiv miteinander und steigert dadurch die gesellschaftliche Wohlfahrt. Ziel ist eine Wirtschaftsweise, die im Einklang mit Natur und Umwelt steht. Der Übergang zu einer Green Economy erfordert eine umfassende ökologische Modernisierung der gesamten Wirtschaft. Insbesondere Ressourcenverbrauch, Emissionsreduktion, Produktgestaltung sowie Umstellung von Wertschöpfungsketten müssen geändert werden. Die Förderung von Umweltinnovationen hat dabei eine zentrale Bedeutung. Das UBA arbeitet an der Konkretisierung des Green-Economy-Leitbildes und entwickelt Vorschläge für die Gestaltung des Transformationsprozesses, bspw. im Rahmen des Projektes "Übergang in eine Green Economy". Umweltschutz und wirtschaftliche Entwicklung sind keine Gegensätze, sondern bedingen einander. Die Steigerung der Energie- und Materialeffizienz wird im 21. Jahrhundert voraussichtlich zu einem entscheidenden Faktor für die internationale Wettbewerbsfähigkeit. Durch den Anstieg der Weltbevölkerung und die wirtschaftlichen Aufholprozesse in Entwicklungs- und Schwellenländern wird die Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen weiter wachsen. Diese Nachfrage lässt sich bei begrenzten natürlichen Ressourcen auf Dauer nur befriedigen, wenn es gelingt, „mehr“ mit „weniger“ herzustellen. Das heißt, Wirtschaftswachstum und die Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen zu entkoppeln. Daher wächst der Druck, Umwelt- und Effizienztechniken einzusetzen und fortzuentwickeln. Besonders deutlich zeigen sich die wirtschaftlichen Chancen eines fortschrittlichen Umweltschutzes am Beispiel der Leitmärkte der Umwelttechnik und Ressourceneffizienz. Zentral sind hierbei: Energieeffizienz, umweltfreundliche Energieerzeugung, nachhaltige Wasserwirtschaft und Mobilität, Materialeffizienz, Abfallmanagement und Recycling. Schätzungen zufolge wird sich das Weltmarktvolumen dieser zentralen grünen Zukunftsmärkte mehr als verdoppeln: von 4,6 Billionen Euro im Jahr 2020 auf 9,3 Billionen Euro im Jahr 2030. Deutschland gehört heute – auch wegen seiner ambitionierten Umweltpolitik – mit Weltmarktanteilen zwischen 7 und 17 Prozent mit zu den weltweit führenden Anbietern auf diesen Märkten. Allerdings verschärfte sich der globale Wettlauf um die grünen Zukunftsmärkte in den letzten Jahren deutlich. Viele Länder haben während der Finanzkrise Konjunkturpakete mit einem hohen Anteil von Umweltschutzmaßnahmen verabschiedet, zum Beispiel Südkorea mit einem „grünen" Anteil von 80 Prozent und China mit 38 Prozent. Diese Programme zielten auch darauf, im Wettbewerb um die grünen Zukunftsmärkte aufzuholen. Deutschland wird seine führende Rolle auf diesen Märkten deshalb nur verteidigen können, wenn es weiterhin eine Vorreiterrolle im Umweltschutz einnimmt und Umweltinnovationen systematisch fördert. Nutzen und Kosten des Umweltschutzes Keine Frage, Umweltschutz ist nicht zum Nulltarif zu haben. Meist sind aber die Nutzen höher als die Kosten. So führen Investitionen in integrierte Umweltschutztechniken und Effizienzmaßnahmen unter dem Strich vielfach zu erheblichen Kosteneinsparungen auf betrieblicher Ebene – etwa durch einen geringeren Material- und Energieverbrauch oder rückläufige Entsorgungskosten. Hinzu kommen zahlreiche weitere Vorteile des Umweltschutzes auf Unternehmensebene, die schwierig zu quantifizieren sind: zum Beispiel Imagegewinne, eine geringere Wahrscheinlichkeit von Störfällen. Der Einsatz von Umwelt- und Energiemanagementsystemen bietet dabei die Möglichkeit, die wirtschaftlichen Chancen des betrieblichen Umweltschutzes systematisch zu nutzen und die betriebliche Umweltleistung kontinuierlich zu verbessern. Außerdem wirkt der Umweltschutz häufig auch gesamtwirtschaftlich positiv, zum Beispiel indem er umweltbedingte Material- oder Gesundheitsschäden und andere Umweltkosten verringert. Nicht zuletzt ist eine hohe Umweltqualität auch ein positiver Standortfaktor für die Wirtschaft, die mit dem guten Umweltimage einer Region um qualifizierte Arbeitskräfte werben kann. Gesamtwirtschaftlich positiv sind auch die Beschäftigungswirkungen des Umweltschutzes. Die Zahl der Umweltschutzbeschäftigten ist in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Für das Jahr 2021 kann von 3,2 Millionen Erwerbstätige im Umwelt- und Klimaschutz . Arbeitsplätze entstehen in den Bereichen der energetischen Gebäudesanierung, den Erneuerbaren Energien, in der Herstellung von nach Umweltschutzgütern und in umweltschutzorientierten Dienstleistungen. Anspruchsvolle Klima - und Umweltschutzziele können zusätzliche Arbeitsplätze schaffen, etwa durch den Ausbau der erneuerbaren Energien oder die Steigerung der Energieeffizienz. Auch Maßnahmen zur Steigerung der Rohstoff- und Materialeffizienz können erhebliche positive Beschäftigungswirkungen hervorrufen. Umweltbelastungen verursachen hohe gesellschaftliche Kosten, zum Beispiel durch umweltbedingte Gesundheits- und Materialschäden, Ernteausfälle oder die Kosten des Klimawandels. Eine ambitionierte Umweltpolitik verringert diese. Grundsätzlich sollten Umweltkosten internalisiert, das heißt den Verursachern angelastet werden. Bisher geschieht dies nur unzureichend. Daher erhalten die Verursacher keine ausreichenden ökonomischen Anreize, die Umweltbelastung zu senken. Außerdem sagen die Preise ohne vollständige Internalisierung der Umweltkosten nicht die ökologische Wahrheit. Dies verzerrt den Wettbewerb und hemmt die Entwicklung und Marktdiffusion umweltfreundlicher Techniken und Produkte. Vor allem in sehr umweltintensiven Bereichen wie dem Energie- und Verkehrssektor ist es wichtig, die entstehenden Umweltkosten stärker in Rechnung zu stellen. Dies würde den Ausbau der erneuerbaren Energien fördern, die Energieeffizienz erhöhen und wesentlich zu einer nachhaltigen Mobilität beitragen. Zur Schätzung der Umweltkosten veröffentlicht das Umweltbundesamt regelmäßig die Methodenkonvention . Sie beinhaltet Kostensätze u.a. für die Emission von Treibhausgasen, Luftschadstoffen und Lärm, und gibt methodische Empfehlungen für die Ermittlung von Umweltkosten. Ein wichtiger Anwendungsbereich von Umweltkosten ist die Gesetzesfolgenabschätzung. Zur Unterstützung einer wissenschaftlich fundierten Gesetzesfolgenabschätzung stellt das Umweltbundesamt ein Werkzeug bereit. Es kann den Bundesministerien dabei helfen, eine umfassende und ausgewogene Gesetzesfolgenabschätzung durchzuführen, wie das Umweltbundesamt sie in seinem Positionspapier empfiehlt. Im Rahmen des Projektes „Übergang in eine Green Economy – Notwendige strukturelle Veränderungen und Erfolgsbedingungen für deren tragfähige Umsetzung in Deutschland“ hat der Projektträger Jülich (PtJ) im Auftrag des Umweltbundesamtes ( UBA ) eine Studie „ Internationale Bestandsaufnahme des Übergangs in eine Green Economy “ verfasst, die in der Reihe „Umwelt, Innovation, Beschäftigung“ veröffentlicht wurde. Diese Studie ist das Ergebnis des ersten von fünf Arbeitspaketen des Projektes, das PtJ gemeinsam mit dem Öko-Institut e.V. umsetzt. PtJ hat dabei die Gesamtkoordination inne. Auf der Grundlage der Green-Economy-Definition des Bundesumweltministeriums ( BMUB ) und des UBA wurde zu Beginn der Studie unter dem Gesichtspunkt der Übertragbarkeit auf Deutschland eine internationale Bestandsaufnahme von Green Economy-Strategien vorgenommen. Um aus den bisherigen Erfahrungen zu lernen und Empfehlungen für konkrete Schritte und Handlungsempfehlungen für den Übergang in eine Green Economy in Deutschland abzuleiten, wurde in einem breit angelegten internationalen Screening-Prozess in mehreren Stufen aus einem Kreis von 34 Ländern bzw. Regionen eine Gruppe von 19 ausgewählt und näher betrachtet. Durch weitere Analysen und Experten-Interviews wurden 8 Länder bzw. Regionen mit Modellcharakter selektiert und in Fallstudien vertieft untersucht: die Europäische Union, Japan, die Schweiz, die Niederlande, die Republik Korea, das Vereinigte Königreich, die USA, Kalifornien und die Volksrepublik China. Daran anknüpfend hat das PtJ-Team fünf besonders erfolgreiche und erfolgversprechende Maßnahmen vor dem Hintergrund ihrer Übertragbarkeit auf Deutschland ausgewählt und als Best-Practice-Beispiele detaillierter untersucht: das Öko-Modellstädte-Programm in Japan, den Aktionsplan Grüne Wirtschaft der Schweiz, die Fünfjahresplanung in der Republik Korea, die nachhaltige öffentliche Beschaffung im Vereinigten Königreich sowie das Green-Funds-Programm aus den Niederlanden. Ziel war es, ein besseres Verständnis für die strukturelle und kulturelle Einbettung der verschiedenen Ansätze zur Realisierung einer Green Economy zu entwickeln. Die Ergebnisse dieses ersten Arbeitspakets des Vorhabens sind in der o. g. internationalen Studie ausführlich dokumentiert. Die Best-Practice-Beispiele sind zudem in Form von prägnanten zweiseitigen Policy Briefs aufbereitet und stehen sowohl einzeln für die Länder Japan , Schweiz , Republik Korea , Vereinigtes Königreich und Niederlande als auch als Gesamt-Dokument zum Download zur Verfügung. Im zweiten Arbeitspaket des Projektes wurden die grundlegenden systemischen Transformationshemmnisse und Möglichkeiten zu ihrer Überwindung auf dem Weg zu einer Green Economy analysiert und auf Basis eines ausführlichen Hintergrundpapiers zu fünf Thesenblöcken durch das PtJ-Team zusammengefasst. Im Rahmen eines Fachworkshops mit Experten aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft wurden diese Thesen kritisch hinterfragt und diskutiert. Die Beiträge zu diesem Workshop und die Ergebnisse der Analyse werden in Kürze in Form eines Tagungsbandes auf der Internetseite des UBA zum Download bereitstehen.
Bereits am Mittwoch, d. 20.03.2024 kam es auf dem Privatgelände eines 60-jährigen Magdeburgers im Bereich Neustädter See zu einem Polizeieinsatz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität. Ausgangspunkt der polizeilichen Ermittlungen waren Hinweise aus dem Jahr 2023. Nachbarn und Anwohner beschwerten sich, dass auf dem verwahrlosten Grundstück regelmäßig Unrat verbrannt wird, sowie zahlreicher Autowracks und Fahrzeugteile unterfreiem Himmel lagern. Es folgten Überprüfungen des Umweltamtes welche in ein Strafverfahren wegen des Verdachts verschiedene Verstöße gegen das Umweltrecht und schließlich auch in einen Durchsuchungsbeschluss des Grundstückes mündeten. Am Morgen des 20.03.2024 wurde daraufhin das Grundstück des 60-jährigen Magdeburgers durch Kriminalbeamte des Polizeireviers Magdeburg sowie durch Fachdienste des Landeshauptstadt Magdeburg durchsucht. Augenscheinlich lagerten auf dem Gelände des Magdeburgers Überreste einer ehemals in der Nachbarschaft betriebenen Werkstatt, sodass im Zuge der polizeilichen Durchsuchungsmaßnahme 30 Altfahrzeuge, diverse Fahrzeugteile, Altreifen sowie Kanister mit verschiedensten Betriebsstoffen sowie Batterien festgestellt und beweissicher dokumentiert. Die festgestellten PKW und deren Betriebsstoffe, die Altbatterien sowie hunderte Liter Kraftstoffe wurden hierbei unsachgemäß und für die Umwelt überaus gefährlich gelagert, sodass weitere Strafverfahren eröffnet wurden. Neben der strafrechtlichen Verfolgung muss der Grundstückseigentümer nunmehr auch mit erheblichen Kosten für die sachgerechte Entsorgung rechnen. (sa) Impressum: Polizeiinspektion Magdeburg - Polizeirevier Magdeburg Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 39110 Magdeburg Diesdorfer Graseweg 7 Tel: (0391) 546-2104 Fax: (0391) 546-3140 Mail: presse.prev-md@polizei.sachsen-anhalt.de
Sowohl die in Sachsen-Anhalt getroffenen Regelungen für die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen als auch die Deponieverordnung fordern eine grundlegende Charakterisierung des Abfalls. Dazu sind Proben zu entnehmen und im Labor zu untersuchen. Für die Probenahme gelten die Vorschriften der Mitteilung 32 der LAGA: PN 98 . Bei größeren Baumaßnahmen und entsprechend großen Kubaturen stellt der Analytikaufwand in der Regel kein Problem dar und kann bei einer differenzierten Entsorgung sogar zu Kosteneinsparungen führen. Bei kleineren Maßnahmen stehen dagegen Kosten und Aufwand für Probenahme und Analytik oftmals in keinem Verhältnis zu den Entsorgungskosten. Aus diesem Grund hat Sachsen-Anhalt dazu ein Merkblatt Umgang mit Kleinmengen von mineralischen Abfällen“ erarbeitet. Weiterhin bietet die PN 98 die Möglichkeit, im Einzelfall die geforderten Laborproben zu reduzieren. Welche Voraussetzungen dafür nötig sind, ist in der „Einzefalllösung zur Reduzierung der erforderlichen Analysenzahl nach LAGA PN 98 bei der Beprobung von Haufwerken“ (Download Merkblatt 2018) beschrieben. Letzte Aktualisierung: 14.02.2019
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