- Vollzug des hamburgischen Abwassergesetzes bzgl. des Sielanschluss- und Benutzungszwangs - Fertigung und Koordinierung von Stellungsnahmen zu baurechtlichen Verfahren nach § 62 HBauO sowie Beratung der Betriebe/Planverfasser/Fachbetriebe über die Entwässerungstechnik - Zulassung von Zertifizierungsorganisationen, Sachverständigenorganisationen und Fachbetrieben - Erhebung der Abwasserabgabe und Beratung der Direkteinleiter zu Sanierungsmaßnahmen und zu Verrechnungsmöglichkeiten mit der Abwasserabgabe - Vollzug des Umweltschutzrechts (Abwasser-, Wasser- und Abfallrecht) durch Zulassungen und Überwachung bei industriellen, gewerblichen und kommunalen Anlagen und Betrieben sowie Beratung zu anlagen- und betriebsbezogenen Gewässerschutzstandards
Nach § 5 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) ist jede Person verpflichtet, bei Maßnahmen, mit denen Einwirkungen auf ein Gewässer verbunden sein können, nachteilige Veränderungen der Gewässereigenschaften zu vermeiden, die Leistungsfähigkeit des Wasserhaushalts zu erhalten sowie eine Vergrößerung und Beschleunigung des Wasserabflusses zu vermeiden. Die Gewässer sind nachhaltig zu bewirtschaften, u.a. mit dem Ziel, möglichen Folgen des Klimawandels vorzubeugen sowie an oberirdischen Gewässern so weit wie möglich natürliche und schadlose Abflussverhältnisse zu gewährleisten und insbesondere durch Rückhaltung des Wassers in der Fläche der Entstehung von nachteiligen Hochwasserfolgen vorzubeugen (vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 5 und 6 WHG). Regenwasser, welches aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließt, ist Abwasser (§ 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WHG) und muss so beseitigt werden, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird (§ 55 Abs. 1 Satz 1 WHG). Gemäß § 27 WHG ist für oberirdische Gewässer der gute chemische und ökologische Zustand bzw. das gute ökologische Potential zu erreichen. Eine Verschlechterung ist zu vermeiden. Für die Regenwasserbewirtschaftung ist in Abhängigkeit der Belastung des Regenwassers die Versickerung des Regenwassers über die belebte Bodenzone anzustreben ( § 36a Berliner Wassergesetz ). Eine Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Direkteinleitung) darf nur erteilt werden, wenn die Menge und Schädlichkeit des Abwassers so geringgehalten wird, wie dies bei Einhaltung der jeweils in Betracht kommenden Verfahren nach dem Stand der Technik möglich ist (§ 57 WHG). Im Folgenden werden behandelt: Regenwassereinleitungen Niederschlagswasserfreistellung Bei Bauvorhaben gemäß § 29 (1) Baugesetzbuch (Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen) ist die Regenwasserbewirtschaftung auf dem Grundstück durch planerische Vorsorge sicher zu stellen. Ist eine Einleitung nicht zu vermeiden, ist diese nur in Höhe des Abflusses zulässig, der im „natürlichen“ Zustand (ohne Versiegelung) auftreten würde. Diese „natürlichen“ Gebietsabflüsse sollen zukünftig als Orientierung für Einleitbegrenzungen von Regenwasser herangezogen werden. So soll die Begrenzung von Regenwassereinleitungen basierend auf differenzierten Einleitvorgaben rechtlich geregelt werden. Bei Bauvorhaben im Einzugsbereich der Mischkanalisation sind Regenwassereinleitungen grundsätzlich nicht mehr möglich. Nur in begründeten Ausnahmefällen werden Regenwassereinleitungen durch die Berliner Wasserbetriebe zugelassen und entsprechend den örtlichen Gegebenheiten weitgehende Einleitbeschränkungen ausgesprochen. Ist im Einzugsbereich der Regenwasserkanalisation oder bei Direkteinleitungen eine vollständige Bewirtschaftung des Regenwassers auf dem Grundstück aufgrund objektiver Rahmenbedingungen nicht umsetzbar, ist dies in Form eines Fachgutachtens zu begründen. Ist eine Einleitung gemäß dem Fachgutachten nicht zu vermeiden, ist diese nur in Höhe des Abflusses zulässig, der im quasi-natürlichen Zustand (ohne Versiegelung) auftreten würde. Im Einzugsgebiet eines Gewässers 2. Ordnung gilt im begründeten Ausnahmefall eine maximale Abflussspende von 2 l/(s*ha), im Einzugsgebiet eines Gewässers 1. Ordnung von 10 l/(s*ha) für die Fläche des kanalisierten beziehungsweise durch das Entwässerungssystem erfassten Einzugsgebietes (AE,k). Ergibt sich hieraus eine Einleitmenge von weniger als 1 l/s, wird aufgrund der technischen Machbarkeit die Drosselvorgabe auf 1 l/s begrenzt. Die Genehmigung zur Einleitung und gegebenenfalls Versickerung ist mit der fachgutachterlichen Begründung bei der Wasserbehörde zu beantragen. Entsprechende Hinweise zum Antragsverfahren finden Sie unter Publikationen und Merkblätter. Durch den Grundstückseigentümer ist sicherzustellen, dass die Regenmenge, die die zulässige Einleitmenge übersteigt, schadlos auf dem Grundstück zurückgehalten wird und somit ein Schutz vor Überflutung bei Starkregen gegeben ist. Das Regenwasser darf nicht in den Straßenraum oder in angrenzende Grundstücke entlastet werden bzw. zu Schäden bei Dritten führen. Für Grundstücke > 800 m² ist ein entsprechender Überflutungsnachweis im Sinne der technischen Regelwerke zu erbringen. Für Grundstücke < 800 m² ist ein geeigneter Überflutungsnachweis in Anlehnung an die technischen Regelwerke zu führen. Es liegt in der Verantwortung des Vorhabenträgers geeignete Maßnahmen zur Einhaltung der vorgegebenen Abflussspenden zu wählen. Informationen zu praxiserprobten Verfahren der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung finden Sie hier. Eine anteilige oder vollständige Befreiung vom Niederschlagswasserentgelt ist möglich. Auskünfte zu den Auswirkungen von Maßnahmen auf die Neuberechnung des Niederschlagswasserentgelts erteilen die Berliner Wasserbetriebe. Die Begrenzung von Regenwassereinleitungen bei Bauvorhaben sind in dem entsprechenden Hinweisblatt zusammengefasst Mit dem Erlass der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV) vom 24.08.2001 besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zur erlaubnisfreien Versickerung von anfallendem Niederschlagswasser außerhalb von Trinkwasserschutzzonen. Die möglichen verschiedenen Versickerungsverfahren sind mit schematischen Darstellungen und Beispielen in der Broschüre Neuer Umgang mit Niederschlagswasser in Berlin zusammengestellt. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist bei der Wasserbehörde ein Antrag auf wasserbehördliche Erlaubnis gemäß Hinweisblatt Nr. 2 für Antragsteller: Niederschlagswasserversickerung zu stellen.
HW 2013 - tatsächlich überschwemmte Flächen aus der Kanalisation. Lage und Ausdehnung der während des Hochwassers im Juni 2013 überschwemmten Flächen im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Dresden, die durch Havarien im Entwässerungssystem und Wasseraustritte aus der Kanalisation hervorgerufen wurden.
Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Daten der Hochwassergefahrenkarte und der Hochwasserrisikokarte der saarländischen Gewässer dar.:Darstellung der Durchlässe, die der Entwässerung dienen. Attribute: DREHUNG: Winkelangabe für Kartendarstellung GEWAESSER: Gewässername GEWKZ: Gewässerkennziffer nach LAWA; Maßstabsbeschränkung: Min 1:50.000, Max 1:3000.
Dargestellt wird der idealisierte Flächenbedarf für eine Versickerung von Regenwasser, das im öffentlichen Straßenland anfällt, anteilig an der abflusswirksamen versiegelten Fläche. Es handelt sich hierbei um eine Schätzung auf Basis flächenhaft verfügbarer Geodaten. Der tatsächliche Flächenbedarf kann hiervon abweichen.
Die Starkregengefahrenkarte ist eine wasserwirtschaftliche Planungshilfe. Sie dient der Auffindung von Bereichen in Hamburg, die durch Starkregen besonders gefährdet sind. Die Karte basiert auf Ergebnissen einer Modellberechnung unter Einbeziehung von Regenbelastungen, der Kapazitäten der Kanalnetze (Siele) und des Oberflächenabflusses. Dargestellt sind die maximalen Wasserstände sowie Fließgeschwindigkeiten in Folge von 3 verschiedenen Starkregenszenarien (intensiver Starkregen, außergewöhnlicher Starkregen und extremer Starkregen). Wassertiefen unter 5 cm werden in der Karte nicht dargestellt. Weitere Informationen zur Karte stehen unter https://www.hamburg.de/go/starkregengefahrenkarte/ bereit. Der Fokus der Starkregengefahrenkarte liegt dabei auf der Analyse der Auswirkungen durch Starkregen in Siedlungsgebieten, welche aufgrund des Zusammenspiels der Oberflächenstrukturen und des Entwässerungssystems überflutet werden. Überschwemmungen durch ausufernde Gewässer werden in der Starkregengefahrenkarte nur näherungsweise dargestellt. Die Betroffenheit durch Binnenhochwasser an einigen Hamburger Gewässern hingegen wird detailliert in den Hochwassergefahrenkarten (https://www.hamburg.de/gefahren-risiko-karten/) und in den ausgewiesenen Hamburger Überschwemmungsgebieten dargestellt: www.hamburg.de/go/ueberschwemmungsgebiete.
Die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes ermöglichte es der Gemeinde Ahnsbeck die notwendigen Ausgleichflächen für die Bebauung Dieselblökken bereitzustellen und für die Oberflächenentwässerung der nord-westlichen Siedlungsbereiche der Gemeinde Ahnsbeck ein Regenrückhaltebecken in ausreichender Dimensionierung anzulegen.
Mit der geplanten Maßnahme ist eine neue Straßenverbindung (Straße I. Ordnung) mit einem 4-streifigen Straßenquerschnitt von der Spindlersfelder Straße / Straße An der Wuhlheide bis zur Märkischen Allee (B 158) / Straße Alt Friedrichsfelde (B1/B5) mit einer Länge von ca. 7,2 km vorgesehen. Die Trassierung der TVO orientiert sich in weiten Teilen am Verlauf der Bahn-strecke des Berliner Außenrings (BAR), führt weitestgehend durch unbebautes Gelände und quert das Waldgebiet der Wuhlheide. Dabei beginnt der Verlauf der TVO-Trasse im Süden im Anschluss an die Wilhelm-Spindler-Brücke. Nach Überquerung der Straße An der Wuhlheide verläuft die Trasse weiter Richtung Norden östlich der Bahnanlagen des BAR. Die TVO-Trasse orientiert sich südlich der Querung der Rudolf-Rühl-Allee am Gelände, überquert diese und die nachfolgende Bahntrasse östlich des Bahnhofs Wuhlheide, kreuzt die Köpenicker Straße und nähert sich danach wieder dem BAR an. Im Bereich der Pirolstraße/Lauchhammerstraße werden die Bahnanlagen des BAR gequert. Anschließend verläuft die TVO-Trasse Richtung Norden auf der Westseite des BAR und quert dabei unter anderem die Trasse der U-Bahn-Linie U 5. Kurz vor der Bundesstraße B1/B5 wird die Trasse parallel zur B1/B5 verschwenkt, quert erneut die Bahntrassen, um dann in die Märkische Allee (B 158) eingebunden zu wer-den. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen - den Straßenneubau von der Spindlersfelder Straße / Straße An der Wuhlheide im Süden bis zur Märkischen Allee (B 158) / Alt Friedrichsfelde (B1/B5) im Norden, wobei sich die TVO-Trasse überwiegend am Verlauf der bestehenden Eisenbahntrasse des BAR orientiert, - Herstellung eines Brückenbauwerks und von mehreren Stützbauwerken zur Überführung der TVO-Trasse über den bestehenden Knotenpunkt Spindlersfelder Straße / Straße An der Wuhlheide einschließlich der Herstellung von Rampenbauwerken (Teilplanfreier Knotenpunkt), - den Rückbau und Neubau des Knotenpunktes Märkischen Alle (B 158) / Alt Friedrichs- felde (B1/B5) einschließlich der Herstellung von Trogbauwerken, Teilbauwerken und Stützbauwerken für eine durchgehende Anbindung des künftigen Straßenverkehrs mit der Märkischen Alle (B 158) in der Nullebene, wobei im Teilplanfreien Knotenpunkt die Straße Alt Friedrichsfelde (B1/B5) in der unteren Ebene verläuft (Minusebene) und die Fußgänger und Radfahrer in der Plusebene geführt werden, - die Herstellung eines plangleichen Knotenpunktes zwischen der TVO-Trasse und der Köpenicker Straße (nordöstlich des S-Bahnhofs Wuhlheide), - die Herstellung von 4 Straßenüberführungen (SÜ) einschließlich der Herstellung von Stützbauwerken zur Überführung der TVO-Trasse über die Eisenbahntrassen sowie der U- Bahn Linie (U5), - die Herstellung von 4 Eisenbahnüberführungen (EÜ) einschließlich der Herstellung eines Troges und von Stützbauwerken zur Überführung der Eisenbahntrassen über den neu zu bauenden Straßenabschnitt, - die Herstellung von 5 Lärmschutzwänden im Verlauf der TVO-Trasse, die Herstellung einer Lärmschutzwand am BAR im Bereich eines Eisenbahnüberführungsbauwerks auf Höhe der Lauchhammerstraße und die Herstellung einer temporären Lärmschutz-wand für die Dauer der bauzeitlichen Umfahrung im Bereich der Straße Alt-Friedrichsfelde (B1/B5), - den Rückbau vorhandener Bebauung zur Realisierung des neu zu bauenden Straßenab- schnitts (48 Gebäude, davon 2 Wohngebäude) sowie zur Umsetzung von Landschafts- pflegerischen Maßnahmen (77 Gebäude, davon 3 Wohngebäude), - die bauliche Anpassung vorhandener Straßeneinmündungen / Geh- und Radwege, - den Bau von Entwässerungsanlagen einschließlich des Neubaus von 4 Regenpumpwerken und von 3 Retentionsbodenfiltern, - den Rückbau bzw. die Neu- und Umverlegung von Kabeltrassen / Leitungen, - den Rückbau der Rudolf-Rühl-Alle (überwiegend) zwischen der Straße An der Wuhlheide und dem Anschluss zum Gelände der Berliner Parkeisenbahn, - die Berücksichtigung von Folgemaßnahmen BVG TRAM und an den Eisenbahntrassen, - die Berücksichtigung von Lärmschutzmaßnahmen sowie - die Umsetzung von Maßnahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes (LBP) in- folge der Eingriffe in Natur und Landschaft.
Das Projekt "Modifizierte (Bio)polyelectrolyte zur Abtrennung von NOM (Natural Organic Matter) von Wasser – Eine grundlegende Untersuchung für den Fall von Huminsäure als Modell NOM" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft.In diesem Projekt soll die wichtige Thematik der Entfernung von NOM (Natural Organic Matter) aus Trinkwasser im Aufbereitungsprozess aus der grundlegenden Sicht der Kolloidwissenschaften untersucht werden. Dieses Thema ist eine zentrale Frage der menschlichen Gesundheit und bei Oberflächenwasser wird meist ein Polykation (cPE) zur Bindung und Präzipitation der negativ geladenen NOM Moleküle eingesetzt. Trotz der hohen Bedeutung dieser Fragestellung gibt es nur wenige fundamentale, kolloidchemische Arbeiten zu dieser Thematik. Dieser ist Ansatz dieses Projekts, in dem wir aufgereinigte Huminsäure (HA, Hauptbestandteil von NOM) als Modellsystem nehmen und seine Komplexierung mit unterschiedlich modifiziertem kationischen (quaternisierten) Chitosan (q-Chit) untersuchen wollen. Tests mit australischen Partnern haben bereits vielversprechende Resultate bei der NOM Abtrennung mit q-Chit gezeigt. Seine Hauptvorteile sind Biokompatibilität und Variabilität des molekularen Aufbaus aufgrund einfacher chemischer Modifikation. q-Chit wird hier maßgeschneidert synthetisiert, wobei Parameter wie Ladungsdichte, Mw und Hydrophobizität systematisch variiert werden. Das Phasenverhalten soll als Funktion des Mischungsverhältnisses untersucht werden, inklusive einer quantitativen Bestimmung der im Zweiphasengleichgewicht in Lösung verbleibenden Menge an HA. Dies wird ergänzt durch umfangreiche thermodynamische Untersuchungen (ITC) und der Bestimmung der mesoskopischen Struktur der gebildeten Komplexe mit Hilfe von Licht, Röntgen- und Neutronenstreuung. Wichtig ist auch die zeitliche Entwicklung der Systeme, die durch kinetische Strukturmessungen verfolgt wird. Diese umfassende thermodynamische, strukturelle und kinetische Charakterisierung soll systematische Korrelationen zwischen den cPEs und der Stärke ihrer Wechselwirkungen mit HA liefern. Hieraus soll abgeleitet werden welche molekularen Motive wichtig sind, um die Entfernung von HA aus Wasser zu optimieren. Diese Motive werden in einer optimierten Synthese entsprechend verwendet. q-Chit ist im Fokus, aber später soll auch quaternisiertes verzweigtes Polyethylenimin (PEI) eingesetzt werden, bei dem es sich um kompaktes globuläres Polykation mit hoher Ladungsdichte handelt. Sein Einfluss auf Phasenverhalten und Struktur in Mischungen mit HA soll untersucht werden, mit dem Fokus auf Mischungen in denen auch (lineares) q-Chit enthalten ist, da man einen ausgeprägten Synergismus bei der Wechselwirkung mit den sehr unterschiedlichen anionischen Molekülen der HA erwarten kann. Auf dieser Basis einer umfassenden physiko-chemischen Charakterisierung wollen wir ein solides grundlegendes Verständnis der in Mischungen aus cPE und HA vorliegenden Wechselwirkungen generieren. Dieses soll die Grundlage sein für systematische Verbesserungen bei der Entfernung von NOM aus Trinkwasser, einer der zentralen aktuellen technologischen Herausforderungen der Menschheit.
Das Projekt "Sonderforschungsbereich 1211 (SFB): Evolution der Erde und des Lebens unter extremer Trockenheit" wird/wurde ausgeführt durch: Universität zu Köln, Institut für Geologie und Mineralogie.Ziel dieses Projekts ist es, die Forschung im Bereich der wechselseitigen Beziehung zwischen biologischer Evolution und Landschaftsevolution maßgeblich voranzutreiben. Arbeitsgebiete sind aride bis hyperaride Systeme, in denen sowohl biologische Aktivität als auch Erdoberflächenprozesse vorwiegend und sehr stark durch die Verfügbarkeit von Wasser limitiert sind. In diesem Projekt sollen die Schlüsselmerkmale biologischer Aktivität in extrem wasserlimitierten Habitaten der Erde identifiziert und Erdoberflächenprozesse, die unter nahezu wasserfreien Bedingungen ablaufen, charakterisiert werden. Die Bestimmung kritischer Schwellenwerte der Umweltbedingungen, die eine biologische Kolonisation und/oder Landschaftstransformationen erlauben, stellt ein wesentliches Ziel dar. Das zeitliche und räumliche Muster biologischer Kolonisation und Isolation wird zusammen mit der Chronologie der Landschaftsentwicklung in Bezug zur auschlaggebenden gemeinsamen Triebkraft, dem (Paleo-) Klima, untersucht. Diese Ziele sollen durch: (i) paleoklimatische Rekonstruktion und Observation des gegenwärtigen Klimas, zur Entwicklung geeigneter Klimamodelle, (ii) Erfassung der biogeographischen Migrationsgeschichte, Phylogenie (Pflanzen, Insekten, Protisten und Bakterien) und deren molekularer Datierung und (iii) räumliche Erfassung, Prozesscharakterisierung und Datierung von (fossilen) Landschaftselementen (Entwässerungssysteme, Hänge, fluviale und aeolische Sedimente, Böden), angegangen werden. Die Datierung geologischer Archive (i & iii) erfordert eine innovative (Weiter-) Entwicklung isotopengeologischer Methoden, welche entsprechend durchgeführt werden sollen.Es werden u.a. wesentliche Beiträge zu den sich entwickelnden Konzepten des evolutionären Timelags (Guerreo et al. 2013, PNAS 110, 11469-11474), des Einflusses geographischer Barrieren auf klimabedingte Speziesmigration (Burrows et al. 2014, Nature 507, 492-495), der Biogeomorphologie (Corenbilt et al. 2011, Earth Sci. Rev. 106, 307-331), sowie der Entwicklung neuer Methoden zur Datierung und Prozesscharakterisierung von Erdoberflächenprozessen und biologischer Evolution erwartet.
Origin | Count |
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